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Dr. Magnus Jung

15.11.2023 Sitzungen 17/19

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur ist heute ein guter Tag für den Kinderschutz im Saarland, es geht vielmehr ein gutes Jahr für den Kinderschutz im Saarland seinem Ende entgegen. In diesem Jahr haben wir nicht nur den ersten saarländischen Kinderschutzbeauftragten ins Amt eingeführt, wir haben auch die Ombudsstellen eingeführt und das Kompetenzzentrum Kinderschutz geschaffen und führen heute eben die Zweite und letzte Lesung für das erste Saarländische Kinderschutzgesetz durch. Als saarländische Landesregierung sind wir stolz, dieses Gesetz so weit vorangebracht zu haben. Übrigens mussten wir dazu auch von niemandem aufgefordert oder gar gedrängt werden; immerhin war ich selbst der Erste, der von dieser Stelle aus nicht nur ein solches Gesetz gefordert hat, sondern es hier auch im vergangenen Jahr angekündigt hat. Wir haben dieses Verfahren sodann auch unbeirrt und planvoll fortgesetzt. Unser Verständnis von Kinderschutz möchte ich noch einmal skizzieren; wir haben ein sehr breites Verständnis von Kinderschutz: Es geht um den Schutz vor Gewalt, es geht um den Schutz vor Missbrauch, es geht um den Schutz vor Vernachlässigung in allen ihren unterschiedlichen Ausprägungen, die man sich vorstellen und manchmal vielleicht auch gar nicht vorstellen kann. Es geht aber auch um den Schutz vor Armut, denn auch Armut ist ein Faktor, der das Kindeswohl erheblich gefährden kann. Dabei sehen wir Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte. Réka Klein hat das in ihrer beeindruckenden Rede ausführlich dargestellt: Kinder dürfen nicht nur sozusagen als „Eigentum der Eltern“ gesehen werden, ihnen müssen vielmehr eigene Rechte zugeschrieben werden. Sie müssen als Individuen, als Grundrechtsträger verstanden werden. Das bedeutet am Ende aber auch, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen gehören, das möchte ich hier ganz deutlich sagen. In der zurückliegenden Legislaturperiode ist dies im Bundestag leider nicht gelungen, damals hat die CDU/CSU eine entsprechende Einigung verhindert. Vielleicht kann aber der Deutsche Bundestag ja vom saarländischen Landtag lernen, was solche Debatten betrifft; immerhin finden wir hier heute nach einer schwierigen Debatte zur Gemeinsamkeit. Vielleicht gelingt es ja dem Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. (Beifall von der SPD.) Kinder als Grundrechtsträger zu verstehen, das heißt auch, sie zu beteiligen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in den kommenden Monaten ein weiteres Gesetz, ein Gesetz zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der saarländischen Politik, ins Parlament einbringen werden. Sie sehen: Wir arbeiten in vielfältiger Weise intensiv am Thema der Kinder und Jugendlichen. Kinderschutz geht uns alle an - das ist die zentrale Botschaft heute. Umgekehrt als Frage formuliert meint das: Wie kann ein Kinderschutzgesetz Kinder tatsächlich schützen? - Die Beispiele, die Réka Klein genannt hat, auch die Beispiele, die Alwin Theobald genannt hat, da sind schlimme Zahlen. Wir alle wissen bei der Betrachtung dieser Zahlen, dass sie nur die Spitze eines riesigen Eisbergs darstellen. Die spannende Frage ist daher, wie es ein Gesetz verhindern kann, dass es zu dem kommt, was du, Réka, so eindrücklich beschrieben hast. Sicherlich werden wir auch mit einem Gesetz nicht alles verhindern können. Ein Kinderschutzgesetz soll aber eben die Gesellschaft so verändern, dass die Fälle weniger häufig vorkommen und dass im Fall, dass etwas geschieht, früher hingeschaut wird und damit auch früher geholfen werden kann. Das ist es, was der Staat und die Gesellschaft tun können. Alles aber, was wir unternehmen können, das müssen wir auch tun. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt uns dieses Gesetz die richtigen Instrumente an die Hand. (Beifall von der SPD.) Wir brauchen eine deutliche Veränderung in der Praxis des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen, in den Schulen, in den Kitas, in den Freiwilligen Ganztagsschulen, in den Vereinen, vor allem aber natürlich auch in den Familien. Mit diesem Gesetz in die Familien hineinzuwirken, das ist gewiss sehr schwierig. In allen Bereichen aber, zu denen wir sagen können, dass Kinderschutz auch ein Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung betrifft, können wir die Praxis deutlich verändern. Alle sind also in der Verantwortung, auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu achten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird es zur Fort- und Weiterbildung von Tausenden Saarländerinnen und Saarländern kommen. In den Schulen, in den Kitas, in den Vereinen, überall, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, werden Schutzkonzepte entwickelt werden, die mit Leben gefüllt werden müssen. Dafür brauchen wir die Weiterbildung. Das heißt, die Arbeit an der Umsetzung dieses Gesetzes steht mit seiner Verabschiedung erst an ihrem Beginn. Ich bin froh, dass uns viele verdeutlicht haben, dass sie uns dabei unterstützen und begleiten möchten. Ich möchte auch eine Bemerkung zum interkollegialen Austausch bei Ärzten machen: Ich finde, wir haben im Gesetz nun eine gute Lösung verankert. Diese gute Lösung haben wir auf dem Weg gefunden, den ich schon vor mehr als einem Jahr angeboten habe. Wir haben nämlich diese Frage nun entschieden zu genau dem Zeitpunkt, zu dem wir dieses Gesetz zur Verabschiedung gebracht haben. Schon als ich das Gesetz eingebracht habe, habe ich gesagt: Im Gesetzestext steht dazu noch nichts, ich bitte darum, dass der Ausschuss dies zu einem Schwerpunkt der Anhörung macht und wir gemeinsam auf der Grundlage der Anhörung eine Entscheidung treffen. - Wir mussten also keineswegs dazu gezwungen werden, nun sozusagen nachträglich und gegen unseren Willen das Gesetz zu verändern. Vielmehr haben wir genau den Weg vorgeschlagen, der jetzt auch beschritten worden ist. Wir haben den Weg gewählt, dieses Thema im Ausschuss mit den Expertinnen und Experten zu besprechen. Wir haben eine Lösung gefunden, die sich wirklich stark von dem unterscheidet, was Sie damals eingebracht haben. Es ist eine viel bessere Lösung geworden, und wenn diese Lösung doch eine Lösung ist, hinter der wir alle uns versammeln können, ist es eine gute Lösung und ein deutlicher Schritt voran. Deshalb will ich mich trotz aller Debatten in der Vergangenheit, die hinsichtlich der Formulierungen mitunter schwierig waren, am Ende nun, Herr Theobald, ganz herzlich dafür bedanken, dass wir zu einer Gemeinsamkeit finden konnten. Das tut diesem Gesetz und damit den Kindern und Jugendlichen im Saarland sicherlich sehr gut. (Beifall von der SPD.) Zum Schluss meiner Rede will ich aber noch weitere Personen in den Dank einbeziehen: Karin Weindel und Stefanie Wauschek von der zuständigen Abteilung sind heute zu uns gekommen, auch Kai Frisch als Kinderschutzbeauftragter. Bei uns im Haus musste viel Arbeit geleistet werden, wir haben so manche Stunde zusammengesessen und um gute Lösungen gerungen. Dass das nun zu einem guten Ende gekommen ist, das ist auch eure Leistung. Dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der SPD.) Ein herzliches Dankeschön auch an dich, liebe Christine! Es ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit, dass der Kinderschutz im Bildungsbereich so umfassend aufgegriffen wird, wie das im Saarland nun gegeben ist. Im Gesetzentwurf der CDU aus dem vergangenen Jahr war der Bildungsbereich übrigens gar nicht vertreten. Daher einen herzlichen Dank dafür, dass der Bildungsbereich bei diesem Thema so gut mitzieht. Ein herzliches Dankeschön auch allen Verbänden für ihr Engagement in der Anhörung. Vor allem geht der Dank aber auch an den Ausschuss und alle seine Mitglieder, allen voran an seinen Vorsitzenden Hermann Scharf, für die wirklich hervorragende Anhörung. Das hat dem Parlament wirklich gutgetan. Das Parlament hat in diesem Gesetzgebungsverfahren eine großartige Rolle gespielt, dafür herzlichen Dank! - Ihr dürft auch einmal für euch selbst applaudieren! (Beifall von der SPD und Heiterkeit.) Zum Ausblick will ich das ansprechen, was hier auch noch einmal angefragt wurde: das Childhood-Haus. Auch dieses habe ich ja vor mehr als einem Jahr angekündigt. Die Gespräche dazu sind weitgehend abgeschlossen, die Mittel zur Finanzierung sind im Landeshaushalt 2024 bereitgestellt. Ich gehe im Moment davon aus, dass wir den Start dieses Projekts im kommenden Jahr sehen werden. Sobald die einschlägigen Verträge unterschrieben sind, werden wir dazu auch gerne dem Ausschuss berichten. Noch einmal einen herzlichen Dank! Sie haben eine gute Arbeit geleistet zugunsten der Kinder und Jugendlichen in diesem Land. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Dr. Magnus Jung Protokoll ↗