Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Vorliegender Gesetzentwurf soll in erster Linie die Lücke schließen, dass der Landtag des Saarlandes dem Saarland bis jetzt noch kein Versammlungsgesetz gegeben hat, seit 2006 reine Ländersache und in unserer Kompetenz hier im Hohen Haus liegend. Momentan gilt das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge, Versammlungsgesetz vom 24.7.1953, zuletzt geändert am 30.11.2020, des Bundes noch hier bei uns im Saarland. Doch die Ereignisse bei Versammlungen seit dem 07. Oktober 2023, dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel, haben zu Geschehnissen und Beobachtungen bei Versammlungen geführt, die dringend eines Gegensteuerns bedürfen, zumindest indem man so weit wie möglich grundrechtskonform und schnell rechtlich umsetzbar es den unmittelbar vom Terror Betroffenen in Israel, den Juden weltweit wie dem internationalen Ansehen Deutschlands und des Saarlands in der Welt erspart, hasserfüllte antisemitische Menschenmassen durch die Straßen in Deutschland ziehen zu sehen. Grundsätzlich bin ich dagegen, dass man durch Verbote versucht, weltanschauliche Einstellungen zu kaschieren und zu übertünchen: „Was ich nicht sehe, gibt es nicht“, das linke Auge fest zu und durch! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus der Saarbrücker Zeitung: Antiisraelische Parolen im Saarland künftig strafbar. „Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan ‚From the river to the sea` (‚Vom Fluss bis zum Meer`) wird auch im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt.“ Glauben Sie, dass sich dadurch auch nur irgendetwas verändern wird an der zutiefst israelfeindlichen und antisemitischen Grundeinstellung der Krakeeler oder Plakatträger bei den Versammlungen? Der auf diesen Versammlungen zur Schau gestellten absoluten Integrationsverweigerung in die Grundwerte Deutschlands und der für jeden sichtbar und unzweifelhaft in Trümmer zerschellenden Utopie des Multikulti wie Buntbullerbü und das Alle-Kulturen-sind-integrierbar-Geplappere ‑ ‑ (Zuruf.) (Abg. Schaufert (AfD)) Einmal nebenbei, bei diesen propalästinensischen Demos wäre ein guter Ort und eine gute Gelegenheit, die immer gern von Teilen des Hohen Hauses beschworene Haltung zu zeigen und am Rande des Zuges mit der Regenbogenfahne einmal für die LBGTQ-, Transgender- und Wasauch-immer-Community einzustehen. Das wäre einmal konsequent wie mutig und würde mir Respekt abverlangen. Aber ich schweife ab. (Zuruf.) Vorliegender Gesetzentwurf ermöglicht es uns im Saarland, nun zumindest einen Teil der Demonstranten, oder wie es der damalige SPD Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel einmal in anderem Kontext sagte - ich zitiere -: „Das ist wirklich Pack und Mob (…) Diese Leute haben mit dem Land Deutschland, wie wir es wollen, nichts zu tun“ ‑ ‑ (Minister Jost: Genau solche Leute hat er ge- meint.) Den Satz könnte man prima auf diese Versammlungen mit ihrer kruden Mischung aus Antisemitismus, Israelfeindlichkeit, Islamismus und genereller Verachtung sämtlicher westlichen Werte übertragen. Aber wir können sogleich wirksam einschreiten und zumindest ein wenig die Spitze wie die Masse der Teilnehmer nehmen, indem wir uns an den Wortlaut des Artikels 8 Grundgesetz Absatz 1 „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ sowie des Artikels 6 Satz 1 unserer saarländischen Verfassung „Alle Deutsche haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln“ halten und damit tatsächlich an den Wortlaut unserer Verfassung. Ja, das löst Erstaunen aus. Die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes haben das Versammlungsrecht nur Deutschen zugebilligt. Selbstverständlich zählt und gilt dies auch für EU ‑ Bürger aufgrund unionsrechtlicher Diskriminierungsverbote. Aber das war‘s dann auch! Dies sollten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unbedingt im saarländischen Versammlungsrecht festschreiben. Grotesk in diesem Zusammenhang: Gestern prangte bereits dazu bei Sat.1, ProSieben et cetera die Nachricht: „Abstruse AfD-Pläne: Partei im Saarland will Versammlungsfreiheit nur für Deutsche. Die AfD im Saarland hat im Landtag den abstrusen Antrag eingebracht, die Versammlungsfreiheit künftig nur für Deutsche gelten zu lassen. Von der Regierungspartei SPD und der CDU wurde der Vorstoß bereits abgeschmettert.“ Eine steile These und Schlagzeile, die eindeutigen Worte unserer Verfassung in Bund und Land als abstrus zu betiteln. Gut, die gleich folgenden Redner werden natürlich wieder etwas zusammenschwurbeln, dass die Verfasser des Grundgesetzes es mit diesen tatsächlich sogenannten Deutschen-Rechten nicht so gemeint hätten, wie es geschrieben sei, und so weiter und so fort. Lassen Sie es sich gesagt sein: Doch, genau wie es in Artikel 8 Grundgesetz steht, haben es die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948/1949 gemeint. Das waren keine Hilfsschüler oder grünen Studienabbrecher, die nicht unterscheiden konnten, ob sie ein Grundrecht unmissverständlich und eindeutig Deutschen zusprachen oder generalisiert jedermann. So sicher wie die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei der Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nicht an Afrikaner im Boot dachten, (Abg. Braun (SPD): Das ist unglaublich! So etwas gehört nicht hierher!) sondern an Europäer hinter dem Eisernen Vorhang, die von Sozialismus und Kommunismus drangsaliert wurden - damals herrschte noch Josef Stalin de facto über weite Teile Ost-/Mitteleuropas -, so haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei der Formulierung „alle Deutschen“ tatsächlich an alle Deutschen gedacht und es tatsächlich so gemeint und dieses Grundrecht tatsächlich exklusiv allen Deutschen zugebilligt. Das war kein Aussetzer unserer ehrwürdigen Grundgesetzgeber in Artikel 8, 9, 11, 12 und Teilen von Artikel 16. Die Festschreibung dieses Grundsatzes, dass grundsätzlich nur Deutsche sich friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen, im Versammlungsgesetz wäre nur konsequent und wie man in den letzten Wochen leider feststellen musste, auch zur Wahrung der Staatsräson wie der Reputation Deutschlands und des Saarlandes vor der Welt geboten. (Unmutsbekundung bei der SPD.) Das löst zwar das Problem in den Köpfen nicht, wie es auch nicht das Problem der absoluten Nicht-Integration löst - da wäre unsere stets erhobene Forderung nach einer Abschiebe-Offensive zielführend -, aber zumindest könnten wir durch das Gesetz das Signal senden: „Stopp! Ihr seid hier Gast, ihr tretet unsere Werte und Vorstellungen nicht mit Füßen.“ Wir stehen mit der Forderung auch nicht alleine. So hat am Sonntag die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Leutheusser-Schnarrenberger das Gleiche gefordert, ist mittlerweile allerdings wieder zurückgerudert. Ich bitte um Zustimmung zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der AfD.)
