Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden oder nicht? Diese Frage kann man grundsätzlich kontrovers diskutieren, wie jetzt gerade eben meine Vorredner. Man kann Argumente dafür, aber auch Argumente dagegen anführen. Geht es nach der CDU-Fraktion, die hier heute den Antrag gestellt hat, so geht daraus eindeutig hervor, sie möchte es nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Meinung kann man grundsätzlich haben, allerdings nur, wenn man mit seinen Vorstellungen in der Vergangenheit lebt. Schaut man sich die Situation im Hier und Jetzt an, dann stellt man schnell fest, dass der Konsum von Cannabis in unserer Gesellschaft schon längst angekommen ist und auch zunimmt. Dies hat auch die Bundesregierung gesehen und man hat einen ersten Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das Cannabisgesetz, im Bundestag eingebracht. Diskutiert hat man diesen Gesetzesentwurf am 18. Oktober. Da die CDU/CSU im Bund auch gegen eine (Abg. Schmidt (SPD)) Legalisierung ist, hat man einen entsprechenden Antrag gestellt. Vergleicht man diesen Antrag im Bund mit dem heutigen Antrag, stellt man schnell fest, dass beide in weiten Bereichen übereinstimmen, getreu dem Motto „Man muss ja das Rad nicht neu erfinden“, und wenn sich bereits jemand Gedanken zu dem Thema gemacht hat, muss man es selbst nicht mehr machen. So weit, so gut. Das birgt aber auch Gefahren, denn dann schaut man sich den Gesetzentwurf nicht mehr genau und nicht mehr im Detail an, was dort und vor allem hier im Saarland geregelt ist. Aus diesem Grund sind wir als SPD-Fraktion der Auffassung, Sie, liebe CDU-Fraktion, hätten einige Punkte in Ihrem Antrag auch gar nicht zu erwähnen brauchen. Was aber beinhaltet dieser Gesetzentwurf denn überhaupt genau und was sieht er konkret vor? Ich versuche, es in aller Kürze zusammenzufassen: Der Besitz und nun auch der Konsum von Cannabis sollen für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt werden. Man soll zukünftig Cannabis mit maximal drei Pflanzen selbst anbauen dürfen, und es soll eine kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen geben. Allerdings bekommt man Cannabis durch diese Anbauvereinigungen nur, wenn man dort Mitglied ist, und man kann nur in einer Vereinigung Mitglied werden. Für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, gibt es maximal 25 g pro Tag oder maximal 50 g pro Monat. (Abg. Theobald (CDU): Wer kontrolliert ʼ s?) Die Mitgliederzahl solcher Vereinigungen beträgt maximal 500 und jedes Mitglied muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren soll nur bis maximal 30 g pro Monat erlaubt sein, wobei der THC ‑ Gehalt nur 10 Prozent betragen darf. (Abg. Theobald (CDU): Wer kontrolliert ʼ s?) Zum Schutz anderer Menschen, insbesondere - und das ist, glaube ich, uns allen ein wichtiges Herzensthema - Kindern und Jugendlichen, soll innerhalb einer Schutzzone von 200 m um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten der Konsum von Cannabis verboten werden. Auch soll es ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis sowie für Anbauvereinigungen geben. Präventionsarbeit, und das ist auch ein wichtiges Thema, soll durch Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfolgen, hier beispielsweise die Errichtung einer digitalen Plattform mit Informationen zu den Risiken des Konsums und zur Suchtprävention oder die Weiterentwicklung und der Ausbau von bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. In diesem Zusammenhang sollen entsprechende Informations- und Präventionsmaterialien bereitgestellt werden, um - auch das ist wichtig - in Schulen, Vereinen und anderen Umfeldern zur Aufklärung dieser jungen Gruppen beizutragen. Ebenfalls ist eine Evaluierung des Gesetzes vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz bisheriger Verbotsregelungen steigt der Konsum von Cannabis stetig, auch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, daraus machen wir keinen Hehl. Wie meine Kollegin Réka Klein eben erwähnt hat, waren es 2021 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, das entspricht 4,5 Millionen Menschen. Das sind nur die bekannten Zahlen. Die Dunkelziffer kennen wir nicht. Was diese Verbotsregelung aber bisher bewirkt hat: Es gibt einen 100 ‑ prozentigen Schwarzmarkt in Deutschland, auf dem - und das ist auch bewiesen - gesundheitsschädigender Cannabis verkauft wird, da zum Teil giftige Substanzen beigemischt werden und der THC-Gehalt auch überhaupt nicht bekannt ist. Daher lässt sich für uns eindeutig feststellen: Die Verbotspolitik der Vergangenheit ist gescheitert. Wir müssen weg von Verbot und Strafe hin zu mehr Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Schwächung des Drogenschwarzmarktes. Für uns steht fest: Mit dem Cannabisgesetz wird ein Paradigmenwechsel erfolgen. (Beifall von der SPD.) Man könnte sich natürlich einfach wünschen, dass der Konsum nicht mehr da ist, dass er sich nicht mehr verbreitet und dadurch wegfällt. Nein, so ist es nicht. Es bringt auch nichts, wenn die Polizei die Handschuhfächer von Kraftfahrzeugen durchsucht oder auch, wie meine Kollegin Réka Klein eben angeführt hat, die Stromlieferanten die erstaunlichen Verbrauchswerte von Indoor-Plantagen melden. Nein, hier muss man eindeutig sagen, der Konsum von THC, vor allem unter jungen Menschen, steigt, wie ich eben schon erwähnt habe. Man könnte es sich einfach machen und sagen, wie die CDU-Fraktion das gerne hätte: Wir müssen das schärfer verfolgen und sanktionieren. Aber das würde aus meiner Sicht nicht zu dem gewünschten Ziel der Reduzierung des Konsums und der Schwächung des Schwarzmarktes führen. Selbst wenn wir dies machen würden, müssten wir das auch beim Alkohol- und Tabakkonsum machen. Dann müssten wir beispielsweise auch das Oktoberfest in München oder andere Großveranstaltungen verbieten, (Zuruf von der CDU: Schwachsinn!) (Abg. Schmidt (SPD)) weil dort viele Besucherinnen und Besucher - man kriegt es in den sozialen Medien immer mit - sehr, sehr viel Alkohol konsumieren, sich regelmäßig sogar im Delirium befinden. Der regelmäßige Konsum von Alkohol, das ist ja bewiesen, kann zu Gesundheitsschäden führen. Man könnte aber auch sagen, der gewerbliche Ausschank von Weizenbier oder von anderen alkoholischen Getränken wird unter Freiheitsstrafe gestellt. Auch Alkohol ist eine Droge, denn er hat berauschende Wirkung. Wenn wir also ehrlich sind, brauchen wir eine Gesamtdebatte darüber, was im öffentlichen Raum möglich sein soll und was nicht. Die Frage nach geschützten Bereichen muss an sich gleichermaßen für das Rauchen und den Konsum von Alkohol gelten. Das ist das Konfliktfeld, für das die Gesellschaft noch keine klare Antwort gefunden hat. Aber nun zurück zum eigentlichen Thema Cannabis und dem Antrag der CDU-Fraktion. Das Cannabisgesetz beruht auf dem Zwei-Säulen-Eckpunktepapier der Bundesregierung und aktuell soll die erste Stufe zum Eigenanbau und der Weitergabe durch Anbauvereinigungen umgesetzt werden. Das Gesetz beinhaltet die Gesetze zum Konsum und zum Medizinalcannabis. Zu den regionalen Modellen, zu den Modellvorhaben, die im CDU-Antrag stehen, sagt der Gesetzentwurf bisher nichts und es liegt auch kein entsprechender Gesetzentwurf vor, sodass man hierzu, Stand jetzt, überhaupt nichts sagen kann. Was aber hinsichtlich des Medizinalcannabis gesagt werden kann, ist, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass Cannabis weiterhin verschreibungspflichtig sein soll und durch Apotheken abgegeben werden soll. Die Verordnung erfolgt aber künftig über ein normales Rezept und nicht über ein Betäubungsmittelrezept. Neben Cannabis zu diesen medizinischen Zwecken regelt der Gesetzentwurf auch den Umgang mit Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken. Damit soll insbesondere die medizinische, biologische und pharmazeutische Forschung an der Cannabispflanze ermöglicht werden. Wie im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion formuliert, sollte unsere Gesellschaft weitere Suchtgefahren nicht billigend in Kauf nehmen. Aber gerade dies tut sie im Moment, da der Konsum im Verborgenen abläuft. Eine Aufklärung über eine illegale Droge und, wie hier von der CDU-Fraktion gefordert, eine gezielte Suchtprävention schon im Kindesalter sind, Stand jetzt, nur sehr eingeschränkt möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als SPD-Fraktion geht der Gesetzentwurf mit seinen Regelungen und Zielen in die richtige Richtung. Vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie der Gesundheitsschutz werden erheblich verbessert. Daneben wird die geplante Entkriminalisierung aus unserer Sicht auch zu einer Ressourcenreduzierung im Justizbereich führen. Es wird, so auch die Auffassung der Bundesregierung, zu weniger Strafanzeigen und Strafverfahren führen, wodurch finanzielle Einsparungen eintreten werden. Mit diesen finanziellen Einsparungen können die Kontroll- und Vollzugsaufgaben in den Ländern finanziert werden. Unabhängig von dem aktuellen Gesetzesvorhaben gibt es bereits seit September dieses Jahres die Möglichkeit, auf der Internetseite www.infoscannabis.de Informationen rund um das Thema Cannabis zu bekommen. Was die Prävention bei uns im Saarland betrifft, kann ich Folgendes sagen: Die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen durch das Land erfolgt bereits seit 01.01.2021 auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Hierdurch wird die Suchtprävention gestärkt. Neben den Suchtberatungsstellen gibt es in den Landkreisen und im Regionalverband auch Suchtpräventionsfachstellen, die Angebote für Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sozialen Institutionen machen. Sowohl der Haushaltsansatz für die Präventionsfachstellen und die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Lebensgemeinschaften als auch für das Drogenhilfezentrum wurden seit dem Jahr 2021 jedes Jahr erhöht. Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, liebe CDU-Fraktion, dass es viele Punkte, die Sie in Ihrem Antrag fordern, bereits gibt oder sie in dem Gesetzesentwurf enthalten sind. Aus diesem und den zuvor von mir ausgeführten Gründen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
