Alwin Theobald
Endlich, Frau Präsidentin! Endlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und endlich, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Endlich bekommt das Saarland mit dem heutigen Tage ein eigenes Kinderschutzgesetz. Es ist ein Gesetz, das zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche so gut wie möglich vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt, vor psychischer Gewalt, vor Missbrauch und vor Vernachlässigung zu schützen. Es ist ein Gesetz, das helfen soll, alle Fälle von Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich aufzudecken, und das so viele Menschen und so viele Institutionen wie möglich befähigen soll, Kindeswohlgefährdung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erkennen. Das ist auch bitter nötig, denn alleine im zurückliegenden Jahr 2022 wurden im Saarland 238 Fälle von sexuellem Missbrauch nach den Paragrafen 176 bis 176e, 182, 183 und 183a des Strafgesetzbuches erfasst. In 116 dieser Fälle handelte es sich um den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Bundesweit wurden nach dem aktuellen Lagebild des BKA mehr als 18.400 Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind im Schnitt täglich mindestens 45 Betroffene. In fast jedem siebten Fall hatte das Kind dabei sein sechstes Lebensjahr noch nicht erreicht; das ist unerträglich. Selbst kleinsten Kindern wurde Gewalt angetan. Sie wurden entwürdigt; ihnen wurden körperliche und seelische Schäden zugefügt, die sie in vielen Fällen ein Leben lang begleiten werden. Diese Zahlen beinhalten nur die Taten, die aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden. Wie viele Taten aber bleiben unentdeckt oder werden oft auch aus Scham verschwiegen? Wie viele Taten bleiben unentdeckt, weil Kinder ihre Eltern selbst dann noch lieben, wenn sie ihnen Schlimmstes angetan haben? In wie vielen Fällen wurde weggesehen und in wie vielen Fällen zu wenig hingesehen, weil die, die hätten handeln und helfen können, sich nicht sicher waren, dass sie ihr Bauchgefühl nicht doch trügt, und sie niemandem etwas derart Schlimmes zutrauten oder gar unterstellen wollten? Wir wissen es nicht. Gerade deshalb ist es so unendlich wichtig, dass wir als Politik all denen, die eine Kindeswohlgefährdung erkennen könnten, die Gelegenheit, die Möglichkeit und die Fähigkeit geben, das bloße Bauchgefühl vielleicht zu entkräften oder aber einen Verdacht zu erhärten und alles in die Wege leiten zu können, damit ein Kind aus seiner Not gerettet werden kann. Mit genau dieser Zielrichtung waren wir 2007 das erste Bundesland, das unter Ministerin Monika Bachmann mit dem Programm „Keiner fällt durchs Netz“ ein flächendeckendes Angebot früher Hilfen geschaffen hat, um dort anzusetzen, wo es bereits in frühester Kindheit hakt, und um genau dort zu helfen. Nahezu alle anderen Bundesländer haben es uns seither gleichgetan. Genau diese Zielrichtung haben wir als CDU-Landtagsfraktion verfolgt, als wir am 13.07. des vergangenen Jahres durch eine Änderung des Heilberufekammergesetzes einen interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten ermöglichen wollten. Leider konnte uns die Mehrheitsfraktion hier im Hohen Hause damals noch nicht folgen und hat, anders als selbst ihre eigenen Kollegen in Nordrhein-Westfalen oder im benachbarten Rheinland-Pfalz, die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung noch nicht erkannt. Das bundesweite Echo allerdings, das auf die Ablehnung eines interkollegialen Ärzteaustauschs durch die SPD hier im saarländischen Landtag folgte, war unüberhörbar und zeigte meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Landtagsfraktion und mir, dass wir mit unserer Initiative auf dem richtigen Weg waren und bis heute sind. Der Stein war aber ins Rollen gebracht. Er nahm Fahrt auf, als wir als CDU im September des vergangenen Jahres einen eigenen Entwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz in den Landtag eingebracht haben. Es war ein Entwurf, der das Ziel hatte, den Schutz und die Rechts- (Abg. Theobald (CDU)) position von Kindern und Jugendlichen zu stärken und dabei vor allem den Fokus auf ihre Entwicklung zu legen. Die Eckpunkte unseres Entwurfes regelten unter anderem die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken für Kinderschutz, den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von sogenanntem Ärzte-Hopping und die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung. Weitere Eckpunkte waren Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung gelangen, deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen und das Amt eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern einzuführen. Hier begrüße ich ausdrücklich unseren Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch. Vielen Dank für Ihr Engagement! (Beifall des Hauses.) Auch wenn das alles und noch viel mehr im September/Oktober letzten Jahres hier im Hohen Hause noch keine Mehrheit fand, rechne ich es der Landesregierung und Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Jung, sowie Ihrer Fraktion hoch an, dass nahezu all das, was wir als CDU an Forderungen für ein wirklich gutes Kinderschutzgesetz immer wieder betont haben, letztlich seinen Niederschlag im Regierungsentwurf gefunden hat. Durch das neue Gesetz sind die Jugendämter künftig verpflichtet, eine neue Form des Austauschs in Fällen von Kindeswohlgefährdung und insbesondere im Bereich der Prävention und zum Schutz von Kindern umzusetzen. So sollen spezielle Netzwerke für Kinderschutz eingerichtet werden, in denen alle wichtigen, mit dem Kindeswohl befassten Institutionen regelmäßig an einem Tisch sitzen - angefangen von den Jugendämtern über die Gesundheitsämter, die Polizei sowie die Schulen, die Kindertageseinrichtungen und viele andere bis hin zu erfahrenen Fachkräften. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch die Pflicht zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Kinderschutzkonzepten insbesondere an Schulen nun im Gesetz enthalten sein wird. Auch das ist ein wichtiger Meilenstein für den Umgang mit Verdachtsfällen und insgesamt für einen besseren Kinderschutz. Der Gesetzentwurf und die im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen zeigen, dass sich die besseren Ideen und Konzepte auch aus der Opposition heraus durchsetzen lassen. Ich bin froh, dass die SPD nach zunächst ablehnender Haltung jetzt fast alle Forderungen der CDU übernommen hat und so den Weg für einen besseren Schutz von Kindern im Saarland frei gemacht hat. (Beifall von der CDU.) Ein ganz wichtiger und elementarer Punkt fand sich aber nicht im Regierungsentwurf. Er betrifft eine Regelung zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung eines Ärzte-Hoppings, das eine Kindeswohlgefährdung verschleiern soll. Wir als CDU haben uns in Erster Lesung deshalb enthalten und hofften darauf, dass sich ein weiteres Mal das sogenannte Strucksche Gesetz bewahrheiten würde, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist. Dass in der folgenden Anhörung so viele Fachleute und Experten für Kinderschutz ihre Erfahrungen, ihre Meinung und ihr Wissen einbrachten und sich viele von ihnen mit großem Engagement und Herzblut dafür einsetzten, dass die Möglichkeit zu einem interkollegialen Ärzteaustausch ins Gesetz aufgenommen wird, erfüllt mich ebenso mit tiefer Dankbarkeit. (Beifall von der CDU.) Dankbar bin ich auch unserem Unabhängigen Datenschutzzentrum und insbesondere unserer saarländischen Datenschutzbeauftragten Frau Grethel, die uns Wege aufzeigte, wie wir eine solche Regelung im Saarland datenschutzkonform treffen können. Das Gesetz mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen, insbesondere zum interkollegialen Ärzteaustausch, wird heute eine Mehrheit in diesem Parlament finden; dessen bin ich sicher. Wir als CDU werden dem Änderungsantrag und dem Gesetz zustimmen, denn in seiner Gesamtheit wird es ein Meilenstein für den Kinderschutz im Saarland sein. Am Ziel aber sind wir damit noch lange nicht, denn als der zuständige Minister im Juli letzten Jahres noch über den interkollegialen Ärzteaustausch sagte, das ist nicht die Lösung, machte meine Kollegin Dagmar Heib völlig zu Recht deutlich: Im Kinderschutz ist nichts die Lösung. Wir alle können nur daran arbeiten, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen stetig zu verbessern und weiter zu entwickeln und das am besten gemeinsam. Wir müssen dabei immer wieder neue Erkenntnisse und neue Entwicklungen berücksichtigen. Wir müssen uns immer wieder fragen: Reicht das, was wir tun? Wir wissen doch, dass es niemals ganz reichen wird. Deshalb ist schon jetzt klar, dass wir die nächsten Schritte gehen müssen und dass dazu untrennbar auch die Einrichtung eines Childhood-Hauses an unserem Universitätsklinikum gehören muss und dass wir (Abg. Theobald (CDU)) immer und immer mehr auch in Prävention, in Aufklärung und auch in die Strafverfolgung investieren müssen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
