Plenarprotokoll 18/22
11.05.2022 · 93 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (9)AfD (8)FREIE WÄHLER (7)SPD (7)CDU (7)FDP (6)
49 Überweisung des Antrags – Drucksache 18/3155 – an den Haushaltsund Finanzausschuss –federführend – und den Rechtsausschuss. 57 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Der Landtag wählt gemäß Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 2. Juni 2022 für die Dauer von sechs Jahren einstimmig Herrn Dr. Ulrich Mildner, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts, Koblenz, zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsb) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/2917 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags Landesgesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2671 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2671 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimsetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2692 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2692 – in zweiter Beratung und in der SchlussabstimLandesgesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz (Antisemitismusbeauftragtengesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2625 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/2625 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3059
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
80 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/3059 – an Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, David Profit, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Fedor Ruhose, Staatssekretär, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Randolf Stich, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Michael Frisch, AfD, Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD, Abg. Damian Lohr, AfD, Abg. Anette Moesta, CDU, Abg. Peter Moskopp, CDU, Abg. Tamara Müller, SPD, Abg. Gerd Schreiner, CDU; Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität; Dr. Erwin Manz, Staatssekretär. 22. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 11. Mai 2022 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich zur 22. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Michael Simon und Tobias Vogt. Herr Vogt wird die Redeliste führen. Entschuldigt haben sich für heute die Abgeordneten Michael Frisch, Giorgina Kazungu-Haß, Damian Lohr, Anette Moesta, Peter Moskopp, Tamara Müller und Gerd Schreiner. Seitens der Landesregierung haben sich entschuldigt die Ministerinnen Katharina Binz und Kathrin Eder sowie Staatssekretär Dr. Erwin Manz. Wir dürfen auch Kollegen zum Geburtstag gratulieren. Am 19. April ist Frau Petra Schneider 50 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Herr Thomas Barth ist am 8. Mai 45 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wir dürfen heute seit sehr langer Zeit wieder in Präsenz eine Besuchergruppe im Plenarsaal auf der Besuchertribüne begrüßen. Die Premiere machen Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Robert-Koch-Schule aus Linz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Des Weiteren habe ich Ihnen mitzuteilen, dass Änderungs-, Alternativ- und Entschließungsanträge bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. Zur Beschlussfassung der Tagesordnung ist Ihnen noch mitzuteilen, dass die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 7, Entwurf des Antisemitismusbeauftragtengesetzes, erst am heutigen Tag verteilt wurde. Die Frist zur heutigen Beratung ist daher gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung abzukürzen. – Ich sehe, dass sich kein Widerspruch gegen die Tagesordnung erhebt. Dann wird nach der vorgeschlagenen Tagesordnung so verfahren. Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Amtsausstattung von Bundeskanzlern a. D. und die Möglichkeit des Entzugs der Ehrenrechte gesetzlich regeln Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/3129 – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat dazu – das ist heute zum ersten Mal der Fall – von dem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Deswegen haben wir heute als ersten Tagesordnungspunkt nicht die Aktuelle Debatte, sondern beraten zunächst über den Antrag der FREIEN WÄHLER. Für die antragstellende Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Joachim Streit. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein KlamaukAntrag, oder?)
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, auch das ist ein historisches Ereignis, dass mit der neuen Geschäftsordnung des Landtags die Möglichkeit geschaffen wurde, Aktuelle Debatten durch Anträge der Fraktionen zu ersetzen, und jetzt fällt es den FREIEN WÄHLERN zu, als Erste von dieser Option Gebrauch zu machen. (Zurufe aus dem Hause: Oh! – Beifall der FREIEN WÄHLER) Eine, wie ich finde, gelungene Änderung der bisherigen Praxis. Unser Antrag lautet in der Überschrift „Amtsausstattung von Bundeskanzlern a. D. und die Möglichkeit des Entzugs der Ehrenrechte gesetzlich regeln“. Worum geht es bei diesem Antrag nicht? – Es geht nicht darum, einem Bundeskanzler a. D. das Ruhegehalt zu streichen bei missfallenden Äußerungen. Es geht nicht um eine Neiddebatte, dass neben dem Ruhegehalt auch Kosten der Altkanzler für Büro und Mitarbeiter gezahlt werden; denn das Amt wirkt nach, und diese Nachwirkungen sind vom Staat auszustatten. Es geht hier haushaltsrechtlich um das sogenannte Bepackungsverbot. Es geht um die Frage: Geschieht die Amtsausstattung nur durch den Haushalt oder durch ein formelles Gesetz, das Art, Umfang und Ausmaß bestimmt und für den Bürger als Steuerzahler, aber auch für den Berechtigten rechtswirksam und kontrollierbar ist? Es geht bei unserem Antrag nicht um die Frage: Wie viel darf ein Altkanzler neben dem Ruhegehalt bei Privatunternehmen verdienen? (Abg. Martin Haller, SPD: Das wäre ja noch schöner!) Es geht auch nicht um die Frage, einem Altkanzler einen Maulkorb zu verpassen, wie es 2014 auf Initiative von Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit durch den Entschließungsantrag von GRÜNEN und Konservativen im EUParlament geschehen ist, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Worum geht es denn dann?) dass Schröder „keine öffentlichen Aussagen zu Themen machen sollte, die Russland betreffen“. Das kann der Vorstand der SPD, wie wenige Tage vor Kriegsbeginn geschehen. Es geht auch nicht um die Frage: Was ist verboten, und was ist nicht verboten? Vielmehr geht es um die Frage: Was macht man, und was macht man nicht? Das Ausrichten seines Verhaltens um das, was man macht, und das, was man nicht macht, dieses Ausrichten nennt man Anstand. Diesen Anstand hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer formuliert, als sie sagte – ich zitiere –: Es ist vollkommen klar, dass ich das Handeln von Gerhard Schröder total verurteile. Man sollte sich nicht hinreißen lassen zu glauben, als sei irgendwer in der SPD auf Seite Schröders. – Zitat Ende. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Sehr richtig!) Ich sage Ihnen, die Welt wird nicht nur von denen bedroht, die böse sind, sondern von denen, die Böses zulassen, und von denen, die Böses nicht benennen, obwohl sie es benennen könnten. Es geht um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, es geht um Menschenrechtsverletzungen, und es geht um Kriegsverbrechen und die vollkommene Distanzierung vom russischen Präsidenten und dessen industriell-militärischem Komplex. So geht es bei unserem Entschließungsantrag auch um die Frage, wo wir stehen, meine Damen und Herren, wir, die als Organe des Staates Verantwortung tragen. Der Bürger verlangt, dass wir den Dingen Einhalt gebieten, die nicht in Ordnung sind, und da, wo der Bürger ein sehr gutes Gefühl dafür hat, was man macht und was man nicht macht. Ich sprach eben davon, dass ein Bundeskanzler a. D. einen Anspruch hat bei den Nachwirkungen seines Amtes und seiner Amtszeit, eine Büroausstattung und Personal zu erhalten. Ich sprach also von Rechten. Daneben stehen aber auch die Pflichten, und – das sage ich auch aus meiner Zeit als Bürgermeister und Landrat – da ist es bei Beamten allenthalben so, dass die Pflichten auch außerdienstlich gelten. Wir nennen das in Deutschland, dass es auch im außerdienstlichen Verhalten die Pflicht „zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten“ gibt. Wenn dies für Hunderttausende von Beamten gilt, dann gilt das erst recht für einen Bundeskanzler a. D. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So ist es!) Deshalb zielt unser Antrag auf ein Gesetz zur Festlegung der Rechte eines Altkanzlers und der Möglichkeit des Entzugs dieser Rechte, wenn außerdienstliche Pflichten verletzt werden. Zum Schluss kann ich deshalb feststellen, Gerhard Schröders Ehrenrechte als Kanzler a. D. müssen weg. Geben wir Olaf Scholz und seinen Nachfolgern ein Mittel für jetzt und alle Zukunft. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Haller.
Martin Haller SPD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Streit, in unserem ersten Tagesordnungspunkt dieser zweitägigen Plenardebatte beschäftigen wir uns heute mit einem Thema, das im rheinlandpfälzischen Landtag klar deplatziert ist. Sie haben das gerade in Ihrer Rede auch noch einmal sehr deutlich gemacht. Es war ein bunter Mix. Wir haben die Dinge schon miteinander diskutiert, und es ist gar keine Frage, dass wir jederzeit auch bereit sind, diese wichtige Debatte um den verbrecherischen russischen Angriffskrieg in der Ukraine zu führen. Das ist eine wichtige Diskussion, die gehört auch hierher, und die betrifft Rheinland-Pfalz, da gibt es überhaupt gar kein Vertun. Ein Thema, das rein auf Bundesebene zu verhandeln ist und darüber hinaus auch wahrnehmbar für jedermann zurzeit verhandelt wird – wie Sie auch der Presse entnehmen können –, das ist für Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer aber nicht im Landtag zu verorten. Es geht um die Bezüge und Ausstattung, die ein früherer niedersächsischer Politiker erhält – – (Heiterkeit und Zurufe von der CDU und den FREIEN WÄHLERN) – Ja, was wahr ist, muss wahr bleiben. – – und er den FREIEN WÄHLERN zufolge nicht mehr von Berlin erhalten soll, weil er auch für Russlands Diktator Wladimir Putin tätig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich das noch einmal ganz klar an dieser Stelle sagen, und da gibt es auch gar kein Vertun: Zu Gerhard Schröder und seinem Gebaren hat sich mittlerweile fast jeder namhafte Sozialdemokrat und jede Sozialdemokratin unmissverständlich geäußert, bis hin zu den Mitgliedern der Bundesregierung. Es ist allen völlig klar, dass wir als SPD keinerlei Verständnis für das Verhalten des Bundeskanzlers a. D. haben, und bezogen auf den rheinland-pfälzischen Landtag ist sein Agieren – so sind wir uns hoffentlich einig – erst einmal nicht von Belang. Entsprechend unpassend ist aus unserer Sicht auch der Antrag der FREIEN WÄHLER. Mit dem Antrag erfolgt eine Einmischung in die Zuständigkeit des Bundes. Der Antrag ignoriert Zuständigkeiten, er ignoriert Verantwortlichkeiten, und darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, ignoriert er demokratische Gepflogenheiten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN) Auch wir, liebe Kolleginnen und Kollegen im rheinland-pfälzischen Landtag, würden es uns aus gutem Grund verbitten, wenn ein anderes Parlament uns diktieren würde, wie wir mit den Bezügen und der Ausstattung früherer Landespolitiker umzugehen hätten. Stellen Sie sich einmal vor, das Saarland würde uns einen Vorschlag machen, wie wir das zu regeln haben. (Staatsminister Alexander Schweitzer: Unglaublich!) Eine weitere Befassung mit diesem Antrag ist daher aus unserer Sicht nicht geboten. Als Ampelkoalition werden wir den Antrag daher ablehnen, und in Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, freuen wir uns auf spannende politische Beiträge von Ihnen, die Rheinland-Pfalz betreffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Trierische Volksfreund formulierte gestern, dass die FREIEN WÄHLER in Rheinland-Pfalz eine besondere Affinität zu populistischen Themen hätten. (Zuruf von der SPD: Stimmt, stimmt!) Ein Beispiel hierfür sei der Entschließungsantrag, zu dem Sie diese jetzige Debatte angemeldet haben. Weiter schreibt die Zeitung: Man darf getrost annehmen, dass es für die rheinland-pfälzischen Kommunen wohl wichtigere Themen geben dürfte. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Bewertung habe ich dann auch nichts mehr hinzuzufügen. Ich freue mich auf weitere spannende Debatten heute und morgen, die dann einen klaren Rheinland-Pfalz-Bezug haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Schnieder. (Staatsminister Roger Lewentz: Jetzt kommt die erste Generalsekretärsrede!)
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Putin führt seit dem 24. Februar 2022 in der Ukraine einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffs- und Vernichtungskrieg. Wir dürfen auch offen von einem versuchten Genozid am ukrainischen Volk sprechen. Wir erkennen seit Wochen, dass sich der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht von seinem Freund Putin distanziert, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So ist es!) ja, sogar Interviews gibt, in denen er anzweifelt, dass Putin den Krieg samt den Verbrechen an der Zivilbevölkerung befohlen hat. Mit dieser geheimnisvollen Abhängigkeit von Moskau und vor allem zu Putin schadet Schröder unseren Interessen, den Interessen Deutschlands, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Gerhard Schröder missachtet mit seinem Auftritt, mit seinem Handeln die Grundwerte, auf denen unsere Demokratie fußt. Ein Altkanzler, dem das eigene Konto, Gelder russischer Staatsunternehmen wichtiger sind als die Verurteilung des Mannes, der die europäische Friedensordnung zerstört. Damit stellt sich Schröder an die Seite des Mannes, der so viel Leid und Zerstörung nach Europa trägt. Ja, da ist die Frage berechtigt: Warum sollten Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Steuergeld die Privilegien – Büro, Dienstwagen – eines Altkanzlers finanzieren, der in dieser Weise dem Ansehen unseres Landes schadet? (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, die Frage der möglichen Amtsausstattung von ehemaligen Bundeskanzlern und die Möglichkeit des Entzugs der Ehrenrechte, wie von den FREIEN WÄHLERN beantragt, möchte ich dabei gerne getrennt debattieren. Zuallererst bin ich auch erstaunt, dass den FREIEN WÄHLERN die Aktuelle Debatte zu diesem doch sehr aktuellen Thema offensichtlich nicht ausreicht, sondern man diesen Punkt eintauscht gegen den vorliegenden Antrag. Warum? Was ist Ihre Zielsetzung? Wenn der einzige Unterschied darin liegt, dass Sie einen Beschluss aufnehmen, über den Bundesrat einzuwirken, eine Gesetzesinitiative einzubringen, ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene zu fassen, so läuft diese, rein singulär gesehene Beschlussfassung aus mehreren Gründen fehl, meine Damen und Herren. Deutsche Regierungschefs erhalten auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt aus guten Gründen eine Amtsausstattung. Auch ein Bundeskanzler a. D. ist keine Privatperson. Über die Amtszeit hinaus besteht eine Loyalitätspflicht zur Bundesrepublik Deutschland – eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, bis zum Fall von Altkanzler Schröder. (Staatsminister Roger Lewentz: Na, na, da war auch schon vorher ein anderer Fall! Schwarze Kassen und andere Dinge mehr!) Schon lange war sein Verhalten skandalös. Schon der Übergang vom amtierenden Bundeskanzler zum Lobbyisten der aggressiven Politik Putins nach innen und außen war mehr als nur fragwürdig. Begann die Lobbytätigkeit Schröders nicht schon zu seiner aktiven Amtszeit? Die Vereinbarung zu Nord Stream 1 hat die Energieabhängigkeit von Russland erheblich verschärft. (Staatsminister Roger Lewentz: Frau Merkel hat sie nicht aufgekündigt! – Glocke des Präsidenten) Standen damals schon persönliche, wirtschaftliche Interessen im Vordergrund? Immerhin war er amtierender Bundeskanzler, als er seinen Freund Putin als – so wörtlich – lupenreinen Demokraten bezeichnet hat. (Beifall der CDU) Unstreitig ist, dass Schröder mit seiner Kumpanei mit Putin die Interessen der Bundesrepublik Deutschland aufs Gröbste verletzt hat. Ihm ging es um sein eigenes Portemonnaie, aber nicht um die Sicherheit unseres Landes. Umso verstörender ist die jahrelange Kritiklosigkeit dieses Verhaltens durch die Sozialdemokratie. Im Gegenteil, vielen in der SPD ist schlicht der Kompass abhandengekommen, welche Länder für Frieden und Freiheit stehen und wer für Aggression, Repression und imperialistische Bestrebungen steht, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Spätestens im Jahr 2014, nach der Besetzung der Krim, hätten wir alle begreifen müssen, was Putin wirklich im Schilde führt. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Was hat Frau Merkel denn getan? – Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Heute wissen wir, spätestens ab dem Jahr 2014, – – – (Anhaltend Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Glocke des Präsidenten) – Sie müssen zuhören. Ich bin schon erstaunt, dass die Regierungsbank permanent zwischenruft, dass die FDP bei diesem Thema zwischenruft. Warten Sie die nächsten zwei Absätze ab. Ich bin immer ehrlich, auch in der Selbstkritik. Heute wissen wir, spätestens ab dem Jahr 2014 hätte es eine massive Sanktionierung und Isolierung Russlands gebraucht. Ich zitiere Friedrich Merz: „Die gesamte deutsche Außen- und Sicherheitspolitik der letzten 20 Jahre steht vor einem Scherbenhaufen. Wenn dieser Krieg vorüber ist, müssen wir sorgfältig analysieren, wie es dazu kommen konnte.“ Wir als CDU stehen zu dieser klaren und eindeutigen Aufarbeitung. Ich hoffe, dass die SPD dies auch so sieht, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Wir waren als Union nicht beteiligt am russischen Netzwerk. Inwieweit die Sozialdemokraten dabei beteiligt waren, müssen wir dringend klären. (Zurufe von der SPD: Oh! – Weitere Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, der Haushaltsgesetzgeber hat die Möglichkeit, Haushaltsmittel für die gewährten Stellen zu streichen. Eine Lex Schröder kommt für uns nicht in Betracht. Mit einem solchen Vorgehen macht man sich angreifbar; denn eine willkürliche Kürzung von Bezügen kann im Rechtsstaat keine Option sein. Eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Amtsausstattung deutscher Altkanzler gibt es dabei nicht. Maßgeblich sind hier einzig die Beschlüsse und Festlegungen des Haushaltsausschusses. Im jährlichen Haushaltsgesetz werden die Mittel festgeschrieben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereitet derzeit Lösungen vor, um zu klären, ob man die Einkünfte von Schröder genauso einziehen kann wie von anderen Putin-Unterstützern auf Sanktionslisten. (Unruhe bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb sind Sie von der SPD gefordert. Stimmen Sie bitte diesem Kurs auf Bundesebene zu, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Stimmen Sie auch der Aufarbeitung in der Frage zu, ob Manuela Schwesig den Eindruck vermittelt, dass Moskau direkt auf die dortige Staatskanzlei nach Belieben zugreifen konnte. (Unruhe bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, es tut Not, dass Sie sich endlich zu Ihrer Putin- und Russland-Connection erklären. Abschließend: Meine Damen und Herren der FREIEN WÄHLER, ich glaube, wir bleiben ein Stück beim Trierischen Volksfreund: dass Sie diesen Antrag aus reiner Außenwirkung stellen, bleibt übrig. Ich glaube, Sie sollten sich bewusst sein, dass morgen ein ähnlicher Antrag im Deutschen Bundestag von der AfD gestellt wird. Sie packen so ins gleiche Muster. Das wollen wir nicht. Wir werden Ihren Antrag deswegen ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Haller das Wort.
Martin Haller SPD
Lieber Kollege Schnieder, ich habe es schon gesagt, an der Stelle kommt der unvermeidliche Herr Schnieder, weil die Verlockung – das war mir im Vorhinein eigentlich schon klar, und ich habe es befürchtet – für Sie, daraus jetzt eine parteipolitische Nummer zu machen, viel zu groß ist. Herr Schnieder, bitte, bei diesem Thema: Wir haben eine nationale, eine große nationale, eine europäische, eine weltweite Herausforderung bei diesem Thema. Wir können jetzt hier das parteipolitische Klein-Klein machen. Das können wir jetzt machen, das ganz kleine Karo, das kleine Karo, auf dem der Herr Kretschmer auf dem Russlandsofa saß und so. Nur mal so angedeutet. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Ich glaube aber, es wird der Sache nicht gerecht, und es bringt uns nicht weiter. Ja, die Dinge müssten alle aufgearbeitet werden, und das passiert zurzeit auch. Das hier ist aber der rheinland-pfälzische Landtag. Wir haben riesengroße Herausforderungen zu bewältigen. Wir müssen unsere Schulen fit machen für die Kinder, die aus der Ukraine zu uns kommen. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Allerdings, allerdings! – Unruhe bei der CDU) Das passiert. Wir müssen die Menschen in unseren Kommunen aufnehmen. (Anhaltend Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Herr Schnieder, wir haben so viel zu tun, was jetzt auch auf dem Platz ist. Stattdessen gehen Sie hin und machen das ganz kleine parteipolitische Karo in solch einer Debatte. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Es tut mir leid, das ist unanständig an dieser Stelle, Herr Schnieder. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Sehr geehrter Herr Haller! Vielen Dank für die Einwürfe, die Sie gemacht haben. Wir haben den Tagesordnungspunkt nicht beantragt. Das habe ich deutlich gemacht. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Ich glaube aber, es bleibt so lange parteipolitisches Karo, wie Sie es nicht schaffen, sich von Ihren Putin- und Russland-Connections (Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von der SPD: Ach du meine Güte, jetzt geht’s aber los! – Unruhe bei der SPD) – über Schröder, über Schwesig, über Rolf Mützenich, über andere – endlich zu lösen. Wir können Parteipolitik beenden, wenn Sie nicht darüber lächeln, sondern sich klar sind, wo Ihr Kurs, Ihr Kompass steht. An welcher Seite stehen Sie? Wir stehen an der Seite der Freiheit, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU – Unruhe bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben wieder die Vergesslichkeit der CDU erlebt, nämlich die Vergesslichkeit im Hinblick auf die eigene Verantwortung, wenn man derart austeilt, wie wir es eben erlebt haben und nicht mit einem Wort die eigene Verantwortung in den letzten 16 Jahren ganz klar benennt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Unruhe bei der CDU) Das muss natürlich auch erfolgen. (Zuruf von der SPD: So sieht’s aus! Jawohl!) Aber zum Antrag: Es ist doch nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf die Ukraine bekannt, welche Positionen Altkanzler Schröder einnimmt. Er ist auf der Seite des russischen Regimes. Schröder ist durch seine Haltung wirklich eine tragische Figur und nimmt eine komplett falsche Rolle auch in der aktuellen Situation ein. Das haben wir Grüne bereits sehr klar angesprochen. Schon seit der rechtswidrigen Annexion der Krim haben wir immer wieder die Haltung von Schröder kritisiert. Der schreckliche Angriffskrieg und auch die aktuellen Äußerungen haben erneut verdeutlicht, dass seine Rolle als ehemaliger Regierungschef nicht reflektiert ist und er seine bisherige Haltung nicht zu überdenken beabsichtigt. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass die SPD das Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder anstrengt. Das ist nur konsequent. Auch die Positionierung der SPD – das haben wir auch hier in der Debatte gehört – ist eindeutig und klar. Was will aber der jetzt vorliegende Antrag? – Der vorliegende Antrag möchte, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative anstrengt. Anlass – das ist textlich sehr klar – ist die Causa Schröder. Mit etwas mehr Hintergrundrecherche – das erwarte ich seitens der FW – hätte man aber herausfinden können, dass Gespräche im Hinblick auf die Regelungen, die zur Ausstattung von ehemaligen Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern an den Tag gelegt werden, längst im Bundestag laufen. Da gehören sie doch hin. Es ist nämlich der Haushaltsgesetzgeber, der eine solche Regelung in Angriff nehmen soll. Da ist es ganz klar, dass die Gespräche auch zwischen den regierungstragenden Fraktionen im Bundestag laufen. Dabei geht es eben nicht um eine willkürliche Kürzung, sondern darum, welche allgemeinen Regelungen man vorgeben kann. Da braucht es keine Aufforderung über den Bundesrat und dergleichen. Darüber, dass Sie bei diesem Antrag noch hingehen und sagen, wir nehmen als Erstes das Optionsrecht wahr, habe ich mich wirklich sehr, sehr aufgeregt. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Mal ganz ehrlich, es war ein Vorschlag der CDU-Fraktion, dieses Optionsrecht einzuführen. (Zurufe der Abg. Christian Baldauf und Martin Brandl, CDU) Das muss man zur Klarheit sagen. Wir haben das als PGF-Kollegen diskutiert, und der Mehrwert in der Diskussion, dieses neue Optionsrecht in der Geschäftsordnung einzuführen, war wirklich überschaubar. Sie haben dem einfach zugestimmt. Sich das aber jetzt ans eigene Revers zu heften, ist genauso durchschaubar, wie dieser Boulevardantrag, den Sie hier vorgelegt haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU) Sie haben gesagt, es kommt darauf an, was man macht und was man nicht macht. Ich finde, bei diesem Antrag wird sehr klar, was wer macht und was wer nicht macht, weil es originäre Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers auf Bundesebene ist, das zu regeln. Dafür braucht es keine Anforderung über eine Bundesratsinitiative. Ihr Antrag ist sehr, sehr durchsichtig. Es ist wirklich ein Boulevardantrag, wir haben es schon gehört, ein populistischer Antrag. Das ist wirklich sehr, sehr durchsichtig. In Anbetracht – das sage ich sehr deutlich – der aktuellen Krisen, die wir alle gemeinsam zu bewältigen haben, zeigt Ihr Antrag und dass Sie diesen auch noch über das Optionsrecht nach vorne ziehen, wirklich kein gutes Bild von Ihnen als Oppositionspartei. Wir werden diesen Antrag mit Überzeugung ablehnen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde jetzt einen ehemaligen deutschen Bundeskanzler nicht in erster Linie als niedersächsischen Landespolitiker sehen, Herr Kollege Haller. (Zurufe der Abg. Martin Haller und Hans Jürgen Noss, SPD, sowie des Abg. Martin Brandl, CDU) Gleichwohl ist für den Bundeskanzler, den ehemaligen Bundeskanzler und die Außenpolitik der Deutsche Bundestag zuständig. Meine Damen und Herren von den FREIEN WÄHLERN, den Einzug in den Deutschen Bundestag haben Sie im vergangenen Jahr mit 2,4 % deutlich verpasst. Die Entscheidung der Bürger war also klar, die Farbe Orange soll keine politische Rolle auf Bundesebene spielen. Dass dieses Votum Ihnen, verehrte Kollegen der FREIEN WÄHLER-Fraktion, nicht gefallen hat, kann ich nachvollziehen. Dass Sie jetzt aber versuchen, Ihr bundespolitisches Scheitern auf Landesebene zu kompensieren, indem Sie uns mit Anträgen konfrontieren, die keinerlei Landesbezug haben, ist peinlich. Geradezu zweimal rufen Sie in dieser Woche Themen auf, für die nicht die geringste Zuständigkeit des Landtags besteht. Morgen ist es § 13 Baugesetzbuch und heute sind es die Amtsausstattung und die Ehrenrechte von Bundeskanzlern a. D. Liebe Kollegen, gehen der selbst ernannten Stimme der Kommunen nach einem Fünftel der Legislaturperiode schon die landespolitischen Themen aus, oder ist es doch eher der pure Populismus, der Sie zu Forderungen greifen lässt, bei denen Sie auf die Zustimmung eines großen Teils der Bürger hoffen dürfen? Denn wer wäre angesichts des kriegsbedingten Flüchtlingsstroms nicht dafür, schnell und unbürokratisch neuen Wohnraum zu schaffen? Auch mit der Kritik an Altkanzler Schröder surfen Sie auf einer Welle der Empörung, die von weiten Teilen der öffentlichen und veröffentlichten Meinung getragen wird. Was dürfen wir als Nächstes erwarten, liebe Kollegen? Einen Antrag zur feministischen Außenpolitik? Vorschläge zur Änderung der Straßenverkehrsordnung? Auch diese Dinge sind von nationaler Bedeutung und betreffen 4 Millionen Rheinland-Pfälzer, wie es in Ihrer Antragsbegründung heißt. Folgt man Ihrer Strategie, tun sich vollkommen neue Möglichkeiten der parlamentarischen Arbeit auf. Das ist aber nicht unsere Aufgabe, meine Damen und Herren. Wir sollen uns darauf konzentrieren, das zu regeln, wofür wir zuständig sind. Dafür wurden wir gewählt, und das erfordert unser ganzes Engagement. Verehrte Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, nehmen Sie deshalb bitte in Zukunft Abstand davon, hier in populistischer Manier das große bundespolitische Rad zu drehen, (Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) während Sie sich gleichzeitig als starke Stimme der Kommunen zu präsentieren versuchen. Es wurde eben schon angesprochen, Ihr Antrag ist nicht nur deplatziert, er kommt auch zu spät; denn die AfD-Bundestagsfraktion hat für die Plenarsitzung in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingereicht, der sich genau mit diesem Thema beschäftigt. (Zurufe der Abg. Benedikt Oster, SPD, und Anke Beilstein, CDU) Über eine Änderung von § 12 Ministergesetz soll die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler zeitlich begrenzt und auf das sachlich gebotene Maß reduziert werden. Dies würde zu erheblichen Einsparungen führen, und das ist richtig so; denn üppige lebenslängliche Apanagen für ehemalige Politiker passen nicht in eine Zeit, in der viele Bürger den Gürtel enger schnallen und sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft und ihre Familie machen müssen. Es ist zu hoffen, dass dies zu einer sinnvollen Neuregelung führen wird, die von einem breiten politischen Konsens getragen wird. Diese Neuregelung sollte jedoch unabhängig vom aktuellen Anlass sein; denn auch an der Amtsführung von Angela Merkel und anderen Ex-Bundeskanzlern gab und gibt es Kritik. Wie man ihre Verdienste beurteilt, hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Mainstream und den gerade herrschenden politischen Mehrheiten ab. Deshalb sollte eine dauerhaft tragfähige Reform umfassend und an objektiven Kriterien ausgerichtet sein und auch das Amt des Bundespräsidenten einbeziehen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Kommentar schließen, mit dem Martin Zips am 27. April in der Süddeutschen Zeitung – zugegebenermaßen überspitzt – diese Debatte eingeordnet hat – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „In der Landwirtschaft wurde die Sache jahrhundertelang so geregelt: Mit Beginn des Ruhestands zog sich der Bauer ins sogenannte ‚Austragshäusl‘ zurück, welches meist nur eine karge Stube war. Von dieser Räumlichkeit aus durfte er dann in ruhiger Abgeschiedenheit auf sein Lebenswerk zurückblicken und bekam – zumindest, wenn er nicht permanent nervte – eine warme Mahlzeit am Tag vorbeigebracht. Neun Mitarbeiter, Dienstwagen mit Polizeikelle oder einen Instagram-Account gab es für ihn nicht. Und das war eigentlich auch ganz gut so.“ Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem 24. Februar dieses Jahres hat sich die Welt in Europa, aber auch global verändert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zu Beginn meines Redebeitrags noch einmal erwähnen, dass seit dem 24. Februar sehr viele Menschen in der Ukraine flüchten, eine neue Zwischenheimat suchen und sehr viele in der Ukraine sterben, um die Freiheit zu verteidigen. Wir begehen nächste Woche hier in Rheinland-Pfalz ein 75-jähriges Jubiläum auf Grundlage einer Verfassung, die 75 Jahre in Rheinland-Pfalz währt und uns Friede und Freiheit beschert und es uns hier in Europa damit erlaubt, in Friede und Freiheit leben zu dürfen, unseren Wohlstand in den letzten 75 Jahren auszubauen und auch der künftigen Generation zu ermöglichen, ihr Leben in Friede und Freiheit zu bestreiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist seit dem 24. Februar keine Selbstverständlichkeit mehr. Wir erleben hier in Europa einen Krieg, den ein Diktator, ein Aggressor ausgelöst hat, von dem bis zum 24. Februar Europa und die Welt gehofft hatten, mit ihm in Verhandlungen, in einer Zusammenarbeit den Frieden zu gewährleisten und hinzubekommen. Wir stellen aber fest, es ist nicht möglich. Der einzige Garant für Friede und Freiheit ist die Demokratie. Die Demokratie ist die Systemform, die uns Friede und Freiheit gewährleistet. (Beifall der FDP, bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin den Vorrednern dankbar, dass sie erwähnen, dass wir heute einen Antrag diskutieren, der a) aus Sicht der FDP-Fraktion, aber auch der der anderen Fraktionen hier in den Landtag von Rheinland-Pfalz nicht hingehört, dass der Antrag b) auch nicht das umfasst, was vielleicht die Zielsetzung Ihres Antrags ist, und c) beobachten wir innerhalb der FDP in Deutschland, aber auch in Rheinland-Pfalz, dass die SPD in ihrer Partei die Wege eingeleitet hat, um das Thema, das Sie heute als erstes auf die Tagesordnung gesetzt haben, innerparteilich zu klären. Das muss man respektieren. Die Wege sind am Laufen. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Herr Dr. Streit, ich bin auch enttäuscht. Ich bin enttäuscht, dass gerade Sie, der Sie sich diese Woche mit Ihrer Fraktion als Helden der Opposition abfeiern lassen, diesen Antrag heute eingebracht haben, einen – die Kollegin hat es gesagt – Boulevardantrag eingebracht haben, der noch einmal offenbart, wie Sie arbeiten und welche Themen Sie alle nicht auf der Kette haben. Sie haben nicht auf der Kette, welche Herausforderungen, welche Sorgen und Nöte die Kommunen, unsere Bürger, unsere Unternehmer und unsere Handwerker letztendlich jeden Tag zu bewerkstelligen haben. Sie begeben sich lieber auf das Niveau von Boulevard und bringen einen solchen Antrag in diesen Landtag heute ein, vergessen dabei die Sorgen und Nöte und die Herausforderungen, die wir als Ampelkoalition seit sechs Jahren hier in Rheinland-Pfalz, aber auch seit mehreren Monaten in Berlin zu bewerkstelligen haben. Die Herausforderungen werden nicht kleiner. Ich wäre Ihnen und Ihrer Fraktion dankbar, nicht nur Klamauk- und Boulevardpolitik zu machen, sondern wirklich in die inhaltliche Arbeit dieses Landtags einzutreten. Deshalb bin ich von Ihnen persönlich, Herr Dr. Streit, wirklich enttäuscht, weil ich Sie stellenweise anders kennengelernt habe. Dieses Niveau, das Sie als Fraktion einbringen, wird Rheinland-Pfalz nicht bereichern und nicht weiter in die Zukunft führen. Ich würde mir wünschen, Sie würden in der inhaltlichen Arbeit insgesamt hier im Landtag von Rheinland-Pfalz mehr dazu beitragen, dass wir den Wohlstand wahren, den Bürgern einen Mehrwert und der Jugend eine Zukunftsperspektive geben. Das sind die Diskussionen, die wir hier führen und in Anträgen bearbeiten, und nicht auf Boulevardebene einen Schauantrag, um vielleicht auch pressewirksam etwas hinzubekommen, was uns in Rheinland-Pfalz, aber auch in Deutschland nicht weiterbringt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Dr. Streit das Wort.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Weber, für die Einblicke in Ihr Inneres. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Schülerinnen und Schüler, Ihr habt jetzt gerade das Beispiel gesehen, – – (Zurufe von der SPD)
Hendrik Hering
Herr Dr. Streit, nur auf den Vorredner beziehen.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
– – wie man Killerphrasen-Rhetorik verwendet. Man nennt das die schwarze Rhetorik ad hominem, indem man versucht, eine Person herauszugreifen und sie persönlich schlecht zu machen mit Klamauk. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Völlig zu Recht, völlig zu Recht hat er das gesagt! –
Dr. Jan Bollinger AfD
Ihr lest keinen Schopenhauer!) – Herr Braun, Ihr Zwischenruf war jetzt wirklich dumm, (Glocke des Präsidenten) aber er war von Kontinuität. (Heiterkeit bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das, was Boulevard ist, sehen Sie in den bunten Blättern. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das, was populistisch ist, sehen Sie bei der AfD. Populistisch ist das, was man dem Bürger verspricht und nicht einhalten kann. Wenn wir aber in Deutschland ein System aus Bundestag und Bundesrat haben und als Landtag die Möglichkeit haben, über den Bundesrat Initiativen zu ergreifen, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um das zu unterlassen bei einem Kanzler, der zaudert, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ja, dann ist es das große Recht dieses Hauses, davon Gebrauch zu machen, auch Entschließungsanträge zu stellen, die Richtung Berlin gehen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das läuft doch alles schon im Bundestag!) Was haben wir denn hier, wenn durch die Landtagsverwaltung eine Vorprüfung stattfindet und der Antrag zulässig ist? (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ja, Entschuldigung, dann ist das eben so, Herr Bollinger. Dann können Sie sich auf den Kopf stellen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Habe ich nicht vor!) dass Ihre Partei in Berlin den Antrag stellt und hier ein Antrag von unserer Seite kommt, der Ihnen nicht passt. Das ist nämlich Doppelzüngigkeit. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Zurufe aus dem Hause – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Glocke des Präsidenten ) Diese Doppelzüngigkeit, meine Damen und Herren, hat der heutige Antrag auch offengelegt, wie manche darauf reagieren. (Beifall der FREIEN WÄHLER –
Hendrik Hering
Zur Erwiderung hat Abgeordneter Weber das Wort. (Unruhe im Hause) Entschuldigung, bevor Sie beginnen, geben wir erst einmal Zeit, dass alles zur Ruhe kommt. – So, bitte.
Marco Weber FDP
Herr Präsident, Herr Dr.! (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Herr Dr. Streit, Entschuldigung, ich finde es gut, dass Sie die Blaue Karte gezogen haben, weil es mir und, ich glaube, uns allen, noch einmal verdeutlicht hat, dass wir eine Fraktion haben zwei plus vier. Wir haben zwei in der Fraktion, die die ganze Arbeit machen, die auch hier vorne am Rednerpult stehen, und wir haben vier, die hinten sitzen und zuschauen. (Vereinzelt Zurufe aus dem Hause: Uh!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Thema der Bundesratsinitiative, ja, das kann man machen, aber wir wollen als Fraktion, als Ampelkoalition die Themen hier in Rheinland-Pfalz, die uns betreffen, die uns weiterbringen, die uns in der Sache, dem Bürger, dem Handwerker einen Mehrwert bringen, diskutieren und dementsprechend auch Anträge bearbeiten. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER, verlässt den Saal – Vereinzelt Zurufe aus dem Saal: Ui!) – Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin froh, dass Besuchergruppen wieder zugelassen sind; denn das, was Kollege Streit jetzt gemacht hat, ist unkollegial und ein Beispiel für die Arroganz der FW-Fraktion, wie man mit Kollegen umgeht. Wenn ich die Blaue Karte ziehe, habe ich anzuhören, was der Kollege Streit sagt, und der Kollege Streit muss auch aushalten, was ich zu sagen habe. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER, betritt den Saal – Zuruf von der SPD: Wer rausgeht, muss auch wieder reinkommen! – Staatsminister Roger Lewentz: Herbert Wehner!)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es gibt keinen Antrag auf Überweisung, sodass über den Entschließungsantrag unmittelbar in der Sache abgestimmt wird. Wer für den Antrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/3129 – ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 2 der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Für Frieden und Freiheit – Rheinland-Pfalz partnerschaftlich verbunden in Europa und in der Welt auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/3170 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzende Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zu einer der weltweiten Situation angemessenen Debatte zurück. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir in dieser Kriegszeit eine Aktuelle Debatte zu den Partnerschaften von Rheinland-Pfalz in Europa und der Welt beantragt. Dass wir neben diesen Regionenfreundschaften auch eng mit Menschen andernorts verbunden sind, erleben wir derzeit tagtäglich, auch wegen etwas sehr Schrecklichem. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Der Autokrat Wladimir Putin führt einen menschenverachtenden Krieg in der Ukraine. Dieser Krieg bringt unsägliches Leid über Abermillionen Menschen, Hunderttausende sind nach Deutschland vertrieben worden. Die Aufgabe Deutschlands kann derzeit nur sein, die Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung zu unterstützen, etwa durch die Übergabe schwerer Waffensysteme, wie Haubitzen. Weitere Waffenlieferungen, wie Flugabwehrpanzer, sind notwendig. Ich setze darauf, dass die Bundesregierung diese Lieferungen rasch ermöglicht. Deutschland wird sich beim Kampf der Ukraine für Freiheit und Selbstbestimmung nicht wegducken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie vereinzelt bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es klingt vielleicht widersprüchlich, dass ich in der Plenardebatte zu Regionenfreundschaften und Völkerverständigung mehr Waffen fordere, die Tod und Zerstörung bringen können, aber mit Blick auf den Ukraine-Krieg zeigt sich doch, dass dies in manchen historischen Phasen überhaupt kein Widerspruch ist. In Kriegszeiten müssen sich Demokratien verteidigen können. Wenn in einem Nachbarstaat ein Aggressor an der Macht ist, wäre es selbstzerstörerisch, nur auf pazifistische Töne und Freundschaften zu setzen. Lassen Sie uns hier aber auch keine Selbstlüge vornehmen. Regionalpartnerschaften werden nie verhindern können, dass Diktatoren Kriege anzetteln, aber sie können Stützpfeiler im Gefüge der Nationen sein. Je mehr Pfeiler bestehen und intakt sind, desto stabiler ist das Haus des Zusammenlebens der Völker. Partnerschaften sind Investitionen in den Frieden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Fernis, FDP) Rheinland-Pfalz weist eine große Tradition der Partnerschaften auf mit vier Regionen innerhalb der Europäischen Union und mit vier Ländern und Gebieten außerhalb Europas. Die Partnerschaften verbessern ganz konkret das Leben von vielen Hunderttausenden Menschen, und sie sind inspirierend in friedvollen Zeiten und in kritischen Phasen. Am längsten besteht unsere Partnerschaft in Rheinland-Pfalz mit Burgund. Die CDU-geführte Landesregierung hat noch vor dem großen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, dem Élysée-Vertrag, den Grundstein für das seit sechs Jahrzehnten blühende Bündnis gelegt. Es bestehen zahllose Kooperationen, Formate des Austauschs. Ich finde besonders bemerkenswert die engen Bande, beispielsweise zwischen den Hochschulen Mainz und Dijon. Junge Menschen aus Deutschland und Frankreich studieren miteinander. Dadurch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wachsen die Werte, die zum Frieden führen, Werte wie Völkerverständigung und Solidarität. Vor 40 Jahren starteten Ruanda und Rheinland-Pfalz ihre Freundschaft. Im Rahmen dieser Graswurzelpartnerschaft sind bis heute über 2.000 Projekte umgesetzt worden. Nicht selbstverständlich war die Fortsetzung der Beziehung nach dem Genozid, was auch der Verdienst des damaligen Innenministers Walter Zuber war. Er wollte den Menschen bei der Überwindung ihrer Not und beim Wiederaufbau helfen. Im Oktober 1994 war er der erste offizielle Regierungsvertreter in Ruanda nach dem Völkermord, und Zubers Entscheidung war goldrichtig. Bis heute trägt die Ruanda-Partnerschaft Woche für Woche Früchte, etwa durch Schulen, die gebaut wurden, aber auch im großen Stil durch die von Mainz aus angeschobene BioNTech-Initiative, in Ruanda Impfstoffproduktionsstätten aufzubauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Partnerschaft ist eine Bereicherung, weil wir Partnerländer uns auf Augenhöhe begegnen. Wir dürfen uns aber nicht zurücklehnen. Wie bei jeder institutionalisierten Zusammenarbeit besteht die Gefahr, dass sich Dynamiken abschwächen und Kooperationen ausdörren. Als Antwort hierauf müssen wir immer wieder Aufmerksamkeit auf die bestehenden Partnerschaften lenken und inspirieren. Ich fände es toll, wenn sich rheinland-pfälzisch-ruandische Start-ups bildeten, die Tech-Anwendungen entwickelten. Vielleicht können auch hier die Kammern helfen, Gründer und Arbeitnehmer aus Rheinland-Pfalz und Ruanda zusammenzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen, dass der Ukraine-Krieg bald endet oder zumindest ein Waffenstillstand ausgehandelt werden kann. Mein Vorschlag für diese Zeit ist: Rheinland-Pfalz könnte dann eine neue Partnerschaft mit einer ukrainischen Region schließen. Toll wäre, wenn auch unsere Kommunen Kommunalpartnerschaften mit ukrainischen Städten und Gemeinden starteten. Als Rheinland-Pfalz können wir so direkte Hilfe für den Wiederaufbau in der Ukraine leisten, und wir würden uns dauerhaft für Frieden und Freiheit einsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU spricht deren Vorsitzender Baldauf.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem 8. und dem 9. Mai liegen im Kalender zwei Gedenktage, die wir in diesem Jahr anders als sonst erlebten. Am vergangenen Sonntag war die Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs und vorgestern der Europatag, den wir als Geburtsstunde der europäischen Idee feiern mit der Rede von Robert Schumann im Jahr 1950. An diesen Gedenktagen vertrauten wir in den vergangenen Jahre darauf, dass das europäische Haus, gebaut aus dem Willen zu Frieden und Versöhnung, nie wieder einen solchen Albtraum erlebt und nie wieder Nachbarn in Schützengräben liegen. Dass der europäische Frieden in Gefahr geraten könnte, hatten wir so nicht auf dem Schirm. Wie selbstverständlich haben wir mit Europa Frieden, Freiheit, wirtschaftlichen Wohlstand, Freihandel, Partnerschaft und Reisefreiheit verbunden, doch dann kam das Unvorstellbare unmittelbar an den Grenzen von NATO und Europäischer Union, der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine: Bomben, Panzer, Kriegsverbrechen, Hinrichtungen von Zivilisten auf offener Straße, tote Soldaten, verzweifelte Mütter, Kinder auf der Flucht, Massengräber, Vergewaltigungen, Hunger und barbarische Verwüstungen. Das sind Worte, die für unglaubliche Grausamkeit stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Putin zerstört die Grundlagen der europäischen Friedensordnung, er tritt Rechtsstaatlichkeit und Werte mit den Füßen. (Beifall der CDU, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Der Krieg macht deutlich, wie schnell Ordnungen, Sicherheiten, Märkte und Energiestrategien wegbrechen können, und jedem ist inzwischen klar, eine Rückkehr zum politischen Vorkriegsstatus wird es so schnell nicht geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eine oder andere von uns hat auch hier im Plenum schon in Reden den Satz gesagt: Wer sich kennt und miteinander spricht, der schießt nicht aufeinander. Diese Worte haben plötzlich für uns eine völlig neue Bedeutung erlangt. Nie war es wichtiger, für Frieden einzutreten, für Europa zu begeistern und für den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft. Genauso ist uns aber bewusst geworden, wer Frieden erhalten will, der muss sich auch verteidigen können. Wir brauchen einen wehrhaften Staat. Wir müssen unsere Demokratie schützen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich im Februar und im März manchmal abends am Hambacher Schloss vorbeigefahren bin, leuchteten die Mauern in blau-gelb als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine, aber auch als Zeichen europäischer Solidarität. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt gilt es, diese Werte hochzuhalten. Demokratie und Freiheit ist die Botschaft, die Hambach europaweit ausstrahlt und für die wir gerade als Rheinland-Pfälzer eintreten müssen. (Beifall der CDU, der FDP sowie vereinzelt bei der SPD) Unser Bundesland liegt im Herzen Europas mit gemeinsamen Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien, mit Partnerschaften mit Polen, Tschechien, Frankreich und Ruanda, mit zahlreichen Austauschprojekten und vielfältigen Begegnungen zwischen Schülern und Schülerinnen. Zusammenhalt kann aber nicht auf dem Papier verordnet werden. Menschen müssen ihn im Austausch und durch Nähe leben, um Verständnis und Freundschaft unter den Nationen zu fördern. Hier leisten rheinland-pfälzische Städte, Kommunen, Regionen, Bürgerinnen und Bürger aktive Friedensarbeit, die jede Unterstützung verdient. Partnerschaftlich verbunden heißt aber nicht nur Partnerschaften von Gemeinden und Regionen, Schüleraustausche und Reisefreiheit. Partnerschaftlich verbunden heißt auch Büchel, Ramstein und nuklearer Schutzschirm. Die europäische Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten im Rahmen der NATO und die nukleare Teilhabe verschaffen Deutschland wie den übrigen NATO-Staaten ein hohes Maß an Sicherheit. (Beifall der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Diese Tatsache gerät zuweilen in Vergessenheit. Umso wichtiger ist das Ziel einer vorgesehenen besseren Ausstattung der Bundeswehr, die Bundesregierung und Union gemeinsam verfolgen. Partnerschaftlich verbunden, nicht nur zu unserem eigenen Schutz, sondern auch, um Bedrängten zur Seite zu stehen und zu helfen, wenn es um Leben und Freiheit geht. Das schließt ausdrücklich das gemeinsame europäische Vorgehen bei den Waffenlieferungen für die Ukraine ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen der Ukraine alle Waffen liefern, die sie braucht, und sie in die Lage versetzen, dem russischen Einmarsch Einhalt zu gebieten. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Ende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mordenden Despoten ist nicht mit Verhandlungen beizukommen. Deshalb brauchen die Ukrainer unsere Unterstützung zur Selbstverteidigung, und deshalb brauchen wir – ich wiederhole das – auch bei uns eine wehrhafte Demokratie, ein enges Zusammenarbeiten in einem Bündnis bis zu einer nuklearen Abschreckung, die uns bisher vor dem Krieg bewahrt hat. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frieden und Freiheit, die Grundpfeiler unseres Europas, lassen sich nur gemeinschaftlich leben, und zwar mit Partnerschaften innerhalb Europas, aber auch global. Wir Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer engagieren uns besonders in unserem 4er-Netzwerk mit Burgund-Franche-Comté in Frankreich, Mittelböhmen in Tschechien, Oppeln in Polen und unserer Graswurzelpartnerschaft mit Ruanda. Am Montagabend war ich erst in Berlin beim Parlamentarischen Abend, bei dem wir das 40-jährige Jubiläum der Partnerschaft zwischen Ruanda und Rheinland-Pfalz gefeiert haben. Diese Partnerschaft zwischen unseren beiden Ländern ist sehr besonders, weil sie nicht nur zwischen den beiden Regierungen gelebt wird, sondern die Menschen diese Partnerschaft in ihren Vereinen, Kommunen und Unternehmen leben. Das macht diese Graswurzelpartnerschaft aus und so besonders. Die Beteiligten besuchen sich gegenseitig und arbeiten an gemeinsamen Projekten wie zum Beispiel der Energieversorgung, aber auch der Anpassung an die Klimakrise vor Ort in Ruanda. Dabei arbeiten wir auf Augenhöhe zusammen und lernen voneinander. Eine solche Freundschaft, wie wir sie in Rheinland-Pfalz mit Ruanda pflegen, gelingt ausschließlich über Graswurzelorganisationen, die die Bedürfnisse der Menschen konkret vor Ort fest im Blick haben und diese klar formulieren. Deswegen gibt es heute neben 40 Kommunen zahlreiche Vereine, Stiftungen, Organisationen, Kirchengemeinden, Hochschulen und Universitäten sowie mehr als 180 Schulen, die aktive Partnerschaften und Beziehungen zu ruandischen Partnerinnen und Partnern pflegen. Für dieses beeindruckende Engagement zum 40-jährigen Jubiläum, das wir diese Woche feiern, möchte ich mich ganz besonders beim Partnerschaftsverein Rheinland-Pfalz/Ruanda und dem Partnerschaftsbüro in Kigali bedanken. Ein großes Dankeschön hier aus dem Landtag. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Bei der Feier am Montagabend hat mich aber auch beeindruckt, wie ehrgeizig und lösungsorientiert unser Unternehmen BioNTech mit seinen Partnerinnen und Partnern in Ruanda ganz konkret die Produktion von Corona-Impfstoffen vorantreibt. Diese Produktion in Containern, die mit den Menschen vor Ort organisiert wird – es werden vor Ort Menschen ausgebildet, die Produktion von Corona-Impfstoffen zu organisieren –, ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer Impfstoffgerechtigkeit für den gesamten afrikanischen Kontinent. Wir können besonders stolz sein, wenn unsere Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda einen besonderen Beitrag dazu geleistet hat, dass dieses Jahr noch Corona-Impfstoff vor Ort in Afrika hergestellt und produziert wird. Das ist eine ganz große Neuigkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Nicht nur in der Corona-Krise zeigt sich, wie unabdingbar internationale Partnerschaften sind. Auch jetzt vor dem Hintergrund des schrecklichen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die kommunalen Partnerschaften aus Rheinland-Pfalz und der Ukraine von ganz besonderer Bedeutung. Sie schaffen bei uns Solidarität und Aufnahmebereitschaft für Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet konkret vor Ort in den Kommunen, aber auch unsere Partnerregion Oppeln in Polen zeigt ganz konkret, was Zusammenhalt ist. Die Ministerpräsidentin war erst vor Kurzem vor Ort. Die Einwohnerinnen und Einwohner in Polen nehmen konkret ukrainische Geflüchtete auf und versorgen sie. Ohne diese besondere Mithilfe und Solidarität vor Ort wäre es nicht möglich, diese Hilfeleistungen zu stemmen. Mit diesen ganzen Beispielen – das 4er-Netzwerk, mit dem wir Europa leben, Rheinland-Pfalz im Herzen von Europa, aber auch unsere Graswurzelpartnerschaft mit Ruanda – wird ganz besondere Arbeit geleistet und gezeigt, wie alle Beteiligten nachhaltig davon profitieren. Deshalb sollten wir sie, wie es auch schon angesprochen worden ist, weiter stärken und ausbauen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Der Europatag am Montag wurde schon angesprochen und bietet uns die besondere Möglichkeit – darüber werden wir sicher morgen noch einmal im Verlauf des Tages reden –, Europa und unser einzigartiges Friedensprojekt hochzuhalten und unsere internationalen Partnerschaften auf kommunaler und regionaler Ebene zu feiern und herauszuheben. Wenn wir das weiterhin schaffen, können wir das weltweit erfolgreiche Friedensprojekt Europa bewahren, stärken und weiter ausbauen; denn Frieden und Freiheit, die Grundpfeiler unseres einzigartigen europäischen Projekts, lassen sich nur gemeinschaftlich leben. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Besucher im Landtag begrüßen. Zunächst dürfen wir die Casino-Gesellschaft Andernach begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen zudem das Tagesseminar für Studierende der Johannes GutenbergUniversität Mainz am Institut für Politikwissenschaft im Bereich Didaktik der politischen Bildung begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schmidt das Wort.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! „Für Frieden und Freiheit“ lautet der erste Teil des Titels dieser Aktuellen Debatte. Für Frieden, das sind wir sicherlich alle. Was die Freiheit betrifft, so sieht das genauer betrachtet schon anders aus; denn Freiheit steht in einem Spannungsverhältnis zur Gleichheit, jedenfalls jener, die nicht nur die selbstverständliche Gleichheit vor dem Gesetz meint. Je übertriebener der Wunsch nach Gleichheit oder eigentlich nach Gleichmacherei verfolgt wird, desto stärker wird die Freiheit unweigerlich eingeschränkt. Im Extremfall so weit, dass das egalitäre Gleichheitsgebot die Freiheit zu ersticken droht. Ein Beispiel dafür sind die verfassungswidrigen Paritätsgesetze in Thüringen und Brandenburg. Um den Anteil der Frauen in den Parlamenten zu erhöhen, wurde in diesen Gesetzesvorhaben gegen die Organisations- und Programmfreiheit sowie die Wahlvorschlagsfreiheit von Parteien verstoßen. Die Landesverfassungsgerichte kassierten das Gesetz dann auch konsequenterweise. In Brandenburg und Thüringen hatten SPD, Grüne und DIE LINKE dafür gestimmt. Gerade für die SED-Nachfolgepartei ging das vorgebliche Eintreten für Gleichheit schon immer über alles. Freiheit dagegen gab es vor 1989 im sogenannten Arbeiter- und Bauernstaat keine. Doch auch die SPD, die diese Aktuelle Debatte eingereicht hat, leidet zumindest in Teilen unter einem defizitären Freiheitsbegriff. Kevin Kühnert, inzwischen deren Generalsekretär auf Bundesebene, plädierte 2019 für Enteignungen bei Unternehmen und Wohnungen. Begründung: ungleiche Verteilung. Doch wenn das Recht auf Eigentum infrage gestellt wird, geht das zweifellos zulasten der Freiheit. (Zurufe von der SPD sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Einfach ein bisschen Geduld, bitte. Ich komme zum zweiten Teil des Titels, das war zum ersten Teil, jetzt der ausführlichere Teil. „Rheinland-Pfalz partnerschaftlich verbunden in Europa und in der Welt“. Wie es tatsächlich um die grenzüberschreitende partnerschaftliche Zusammenarbeit in Europa und der Welt bestellt ist, dazu möchte ich ein paar Gedanken darlegen. Ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene partnerschaftliche Verbundenheit in Europa ist das 4er-Netzwerk. Die rheinland-pfälzischen Partnerschaften mit Burgund-Franche-Comté, Oppeln und Mittelböhmen sind außerordentlich wichtig. Hier wird das von meiner Fraktion besonders geschätzte Europa von unten durch vielfältige grenzüberschreitende menschliche Kontakte mit Leben erfüllt. Der Austausch von jungen Menschen ist dabei zweifellos von besonders großer Bedeutung. Wir als AfD haben den jüngsten Besuch der Ministerpräsidentin und des Landtagspräsidenten in Oppeln aufmerksam verfolgt. Wir begrüßen sehr, dass die Landtagsverwaltung im Nachgang des Besuchs die Renovierung eines Kinderheims in der westukrainischen Region Iwano-Frankiwsk, eine Partnerregion der Woiwodschaft Oppeln, mit 15.000 Euro unterstützt. In diesem Kinderheim werden Waisen und Pflegekinder wohnen, die aus der Ostukraine fliehen mussten. Es ist gut, dass Rheinland-Pfalz zumindest indirekt, nämlich über Oppeln, mit einer ukrainischen Region in Verbindung steht. Mittelfristig sollte allerdings eine direkte Zusammenarbeit das Ziel sein. Das könnte mit einer Erweiterung des 4er-Netzwerks um die ostgalizische Region Iwano-Frankiwsk umgesetzt werden oder aber mit einer eigenen, neuen Landespartnerschaft. Insofern freue ich mich sehr, dass Sie, Frau Bätzing-Lichtenthäler, auch in diese Richtung argumentiert, dieses Ziel sozusagen ausgegeben haben und begrüßen. Konkret könnte diese Landespartnerschaft beispielsweise mit der Oblast Lemberg, ukrainisch Lwiw, eingegangen werden, die 2,5 Millionen Einwohner zählt und eine Fläche hat, die in etwa der von Rheinland-Pfalz entspricht. Diese Region umfasst ebenfalls einen Teil des einstigen Galiziens, in das in den 1780er-Jahren zahlreiche Pfälzer eingewandert sind. Wir haben diesen Vorschlag bereits in den Kulturausschuss eingebracht. Erhebliches Verbesserungspotenzial sehen wir bei der Partnerschaft von Rheinland-Pfalz mit dem US-Bundesstaat South Carolina. Wie wir vor zwei Wochen im Kulturausschuss auf unseren Antrag hin erfahren haben, gibt es derzeit, abgesehen von einer Ausstellung über die amerikanische Besatzung nach dem Ersten Weltkrieg, leider keine nennenswerten Überlegungen, die Zusammenarbeit mit South Carolina zu intensivieren und speziell auf den Kulturbereich auszudehnen. Das finden wir sehr schade, gerade vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wichtiger denn je erscheinenden transatlantischen Beziehungen. Mehr dann in der zweiten Runde. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Es wurde schon einiges gesagt, aber lassen Sie mich noch einmal meine Gedanken der FDP vortragen. Die Geschehnisse seit dem 24. Februar, das unermessliche und unsägliche Leid der Menschen in der Ukraine, berühren die ganze Welt. Das gesamte Ausmaß der Tragödie kann ich gar nicht in ein paar Worten zusammenfassen. Unglaublich und bewundernswert sind der Mut, der Kampfeswille und die Tapferkeit des ukrainischen Volks, und der Einsatz für Frieden, für Freiheit und Würde des Menschen ist beispiellos. In ihrem Recht auf Verteidigung der territorialen Integrität steht sie auch für die zentralen Grundwerte der europäischen Gemeinschaft ein, der sie sich zu Recht zugehörig fühlt. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, seit dem 24. Februar 2022 ist die europäische Gemeinschaft wieder ein großes Stück zusammengerückt, und das war auch gut so. Wir haben gesehen, wie eingerostete Bündnisse im Angesicht der putinischen Bedrohung neu bekräftigt wurden. Am letzten Samstag habe ich anlässlich der Europäischen Woche einen Termin gemacht mit der Generalkonsulin Frankreichs, Dr. Ilde Gorguet, sie hat es auch bekräftigt, und auch Herr Jakub Wawrzyniak aus Polen hat noch einmal darüber gesprochen, dass sie jetzt 4 Millionen Menschen, Geflüchtete aufgenommen haben, um bedrohtem Leben zu helfen. Das heißt, der oftmals starre Blick auf gehegte Differenzen zwischen EULändern ist wirklich weicher geworden. Wir haben gespürt, mit welcher Entschlossenheit die europäische Familie Angriffe auf ihre Werte und die internationale Ordnung beantworten kann. Es ist die neue europäische Einigkeit, die uns bekennende Europäer zuversichtlich in die Zukunft, in eine europäische Zukunft blicken lässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns auch hier in Rheinland-Pfalz aufgerüttelt und sehr betroffen gemacht. Seit nunmehr 77 Jahren glaubten wir, den Krieg als Unart der Auseinandersetzung verbannt zu haben. Es galt als undenkbar; nie wieder. Undenkbar, weil uns die Geschichte vor Augen geführt hat, welche Untaten sich selbst benachbarte Länder in kriegerischen Konflikten antun können. Undenkbar, weil es uns durch die Herausstellung von Gemeinsamkeiten und den Aufbau von Freundschaften zwischen Nationen, Regionen und Kommunen gelungen ist, Europa zu einem friedlicheren, sicheren und prosperierenden Ort zu machen. Auch undenkbar, weil die grenzüberschreitende Kooperation in vielen gesellschaftlichen Fragen zwischen Rheinland-Pfalz und seinen Nachbarn und Partnern aus dem 4er-Netzwerk friedliche, gelebte europäische Praxis ist. Auf die Freiheit, wie es die AfD eben dargestellt hat, will ich eigentlich gar nicht eingehen. Ich glaube, Sie verkennen das. (Zuruf von der AfD: Ist das albern!) Für die Freien Demokraten steht fest, Frieden und Freiheit in Europa und der Welt können wir nur bewahren, indem wir die wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Beziehungen zu unseren Partnern intensivieren und unsere Verbundenheit nach außen tragen. Partnerschaftlich verbunden zu sein, heißt, sich über Erfahrungen auszutauschen, sich in Notlagen auszuhelfen, sich auch einmal mit Kritik auseinanderzusetzen, aber vor allem, sich in grundlegenden Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders einig zu sein. Ich bin sehr froh, dass wir diese Form der Partnerschaft mit unseren Freunden im 4er-Netzwerk, Frankreich, Polen und Tschechien, sowie unseren Nachbarn aus Belgien und Luxemburg und unseren Verbündeten aus den USA seit Langem pflegen. Wie tief diese Verbundenheit sein kann, zeigt uns das Jubiläum der deutschfranzösischen Partnerschaft in diesem Jahr. 60 Jahre Partnerschaftsabkommen zwischen Burgund-Franche-Comté und Rheinland-Pfalz. Es ist das älteste dieser Art. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird deutlich, alte und neue Partnerschaften zwischen Städten, Kommunen, Regionen und Nationen bilden das Fundament für ein freiheitliches und friedliches Europa und damit für eine starke Stimme in der Welt. Ich schaue mal ganz kurz nach rechts und möchte sagen, es gibt leider in vielen europäischen Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Regionen nationalistische Bestrebungen, die die europäische Integration und internationale Kooperation untergraben und schwächen wollen. (Abg. Joachim Paul, AfD:„Gibt“ nicht, die werden gewählt! Das ist ein Unterschied!) Rheinland-Pfalz liegt im Herzen Europas, und wir tragen Europa im Herzen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Weber, holen Sie bitte noch die Strichliste heraus und machen in der 4er-Kette unter meinem Namen einen Strich, damit meine Bilanz stimmt. (Heiterkeit und Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Meine Damen und Herren, bei Zahlen möchte ich auch kurz verweilen. Rheinland-Pfalz hat mit 413 kommunalen Partnerschaften in den europäischen Ländern eine gute Bilanz. Mit weltweit insgesamt ca. 528 Partnerschaften zeigen unsere Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger, wie wichtig ihnen grenzüberschreitende Beziehungen sind. Darunter fallen seitens des Landes Rheinland-Pfalz auch enge Verbindungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan. Tatsächlich pflegen wir auch Beziehungen mit Ländern, die gelinde gesagt nicht mit beiden Beinen auf demokratischem Boden stehen. Hierzu zählt beispielsweise die Provinz Fujian in der Volksrepublik China, und das, meine Damen und Herren, ist gut so, wie es die Kollegin Bätzing-Lichtenthäler schon gesagt hat. Wenn wir den Dialog mit Regionen der Welt beenden, geben wir die Hoffnung auf, dort nicht missionarisch, aber durchaus selbstbewusst für die Vorteile einer liberalen Gesellschaft zu werben. Eine der wichtigeren Partnerschaften heute ist die mit der Republik Ruanda. Wir sind uns hier im Hause mit Sicherheit einig, dass der Überfall auf die Ukraine und der damit ausgelöste Krieg dem afrikanischen Kontinent hinsichtlich der Versorgung seiner Bevölkerung massiv geschadet hat. Afrika, der Kontinent, der unter dem Klimawandel deutlich mehr leidet als andere, ein Kontinent, der Europas Nachbar ist. Wie haben sich denn Rheinland-Pfalz und seine Landesregierung positioniert, als hier darüber debattiert wurde, Biodiversitätsflächen und andere Freiflächen für den Anbau von Getreide zur Verfügung zu stellen? Wie sieht denn der Plan der Landesregierung aus, um Stabilität in die kritischen Regionen wie Ruanda zu bringen? Ruanda, das Land mit strukturellen Problemen (Abg. Marco Weber, FDP: Alles schlechtreden!) und einer hohen Bevölkerungsdichte, gezeichnet durch Konflikte (Abg. Marco Weber, FDP: Nur schlechtreden!) zwischen den Volksgruppen der Hutu und der Tutsi. Ruanda, das Land, das international wegen mangelnder Pressefreiheit in der Kritik steht. Bei aller Verbundenheit gehört zu einer Partnerschaft nämlich auch Ehrlichkeit. Im Rahmen unserer europäischen, aber auch der globalen Partnerschaften bieten sich außerdem zwei bedeutsame Möglichkeiten an. Wenn wir uns darauf einlassen, erlaubt es uns der politische, kulturelle und wirtschaftliche Austausch mit anderen Nationen erstens, die Welt aus neuen Perspektiven zu betrachten. Viel wichtiger ist jedoch, dass uns der Blick von außen auf uns selbst ermöglicht wird, selbstreflektierend und mit etwas Abstand das Wirken des eigenen Landes zu bewerten. Zweitens ist es ein großes Privileg, das weltoffene Rheinland-Pfalz mit seinen herzlichen Bürgerinnen und Bürgern vertreten zu dürfen. Wenn weltweit Menschen unser Bundesland mit Herzlichkeit, Genuss, Vertrauen und Freundschaft in Verbindung bringen, darf das alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer stolz machen. Meine Damen und Herren der Regierung, wenn Sie Partnerschaften von Rheinland-Pfalz verbessern wollen, dann doch bitte in einem Ausschuss und nicht über eine Debatte hier. Als Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt freue ich mich immer, wenn Frau Staatssekretärin Raab über die Aktivitäten der Landesregierung berichtet. Vor allem die gegenseitige Pflege unserer Partnerschaften mit unseren direkten Nachbarn ist eklatant wichtig. (Staatsminister Alexander Schweitzer: Sehr gut!) Das phasenweise wackelige Wahlergebnis der Präsidentenwahl in Frankreich zeigt einmal mehr, wie instabil ein vereintes Europa werden kann. Jeder Europäer wie ich kann nur froh sein, dass Le Pen und ihre Partei nicht gewonnen haben. Gewonnen haben die französischen Europäer. Gewonnen hat der Wunsch nach Frieden und Freiheit in Europa. Gewonnen haben Macron und die Demokratie. (Zuruf des Staatsministers Alexander Schweitzer) Lassen Sie uns gemeinsam die Partnerschaften, die wir haben, pflegen, vertiefen und verstetigen. Ein Exit wie der Brexit darf sich in Europa nicht wiederholen. Mit dem Blick nach Osten müssen wir Partnerschaften gründen, die prorussische Europäer zum Umdenken bringen. Mit dem Blick in den Süden müssen wir Partnerschaften ins Leben rufen, die Nordafrika energiepolitisch mehr an Europa und Rheinland-Pfalz binden. Meine Damen und Herren, Frieden und Wohlstand lassen sich durch verlässliche Partnerschaften bringen und erreichen, und dies sollte unsere Maxime sein. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht die Ministerpräsidentin.
Malu Dreyer
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen, liebe Kollegen und Kolleginnen! Danke erst einmal an die SPD-Fraktion, dass wir in der EuropaWoche über dieses Thema sprechen können. Ich halte das für außerordentlich wichtig, weil wir wissen, wie fragil Europa ist, spätestens seit dem UkraineKrieg. Wir feiern in Rheinland-Pfalz 75 Jahre Jubiläum, und dieses Jubiläum ist leider überschattet durch diesen Krieg, natürlich in allererster Linie aufgrund des großen, großen Leids, der Zerstörung in der Ukraine. Es ist aber auch bitter, weil wir uns Europa eigentlich immer automatisch friedlich vorgestellt bzw. gewünscht haben. Heute müssen wir erkennen, dass gar nichts selbstverständlich ist. Ich will einfach noch einmal deutlich machen, wenn ich auf unseren Geburtstag zu sprechen komme: Die Werte der Europäischen Union – Freiheit, Demokratie, Partnerschaft, Solidarität – sind Werte, die in Rheinland-Pfalz längst seit vielen, vielen Jahrzehnten gelebt werden. Blicken wir aber einmal ganz kurz zurück. Nur wenige Tage nach der Konstituierung unserer Verfassung haben sich die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen eigentlich erst auf den Weg gemacht, ihren Platz in Europa und in der Welt zu suchen und zu finden. Heute sind wir stolz: 60 Jahre Partnerschaft mit Burgund, 40 Jahre Partnerschaft mit Ruanda, 20 Jahre Partnerschaft mit der Woiwodschaft Oppeln. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, der so viele Opfer und Zerstörung brachte, war es alles andere als selbstverständlich, dass wir als neu geformtes Land im Südwesten freundschaftliche internationale Beziehungen aufnehmen und aufbauen konnten. Von Anfang an war es der Landesregierung, den Abgeordneten, den kommunalen Vertretern und Vertreterinnen wichtig, Freundschaft statt Feindschaft aufzubauen, vor allem an unseren Grenzen nach Frankreich, nach Luxemburg, nach Belgien. Nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah, das von Nazideutschland verübt wurde und das viele, viele Millionen Opfer auf der ganzen Welt gekostet hat, wurden wir trotzdem aufgenommen, liebe Kollegen und Kolleginnen. Ich glaube, wenn wir heute über Europa sprechen, wenn wir über den Krieg in der Ukraine sprechen, wenn wir über unseren Geburtstag sprechen, dann müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, wie lang eigentlich der Weg war, bis es auch in Rheinland-Pfalz geschafft war, dass wir heute deutlich sagen können, was Frau Willius-Senzer eben gesagt hat: Wir sind wirklich Europäer. Wir fühlen wie Europäer, wir arbeiten wie Europäer, wir bewegen uns wie Europäer. Wir sind absolute, überzeugte Europäer, aber es war ein langer Weg, bis wir da hingekommen sind. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es hat viel mit unseren Nachbarn zu tun, die uns die Hand gereicht haben. Heute, 75 Jahre später, können wir sagen: Das Netzwerk ist gewachsen, ein großes, ein stabiles Netzwerk. Es ist angesprochen worden: In dieser Woche stehen 40 Jahre Partnerschaft Jumilage Rheinland-Pfalz Ruanda im Mittelpunkt. In Berlin haben wir wirklich einen tollen Parlamentarischen Abend gehabt, und es war schön, dass auch rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete, aber auch viele Bundestagsabgeordnete da waren. Wir haben da einfach noch einmal gespürt, wie diese Freundschaft gewachsen ist. Wir haben begonnen und im Mittelpunkt steht bis zum heutigen Tage die Partnerschaft von Mensch zu Mensch, People to People. Nicht von Regierungen zu Regierungen, sondern die Menschen haben sich auf den Weg gemacht: Vereine, Kommunen, aber auch Initiativen, NGOs, die dort bis zum heutigen Tag eine lebendige Partnerschaft leben. Die Partnerschaft hat sich weiterentwickelt. Bei uns war nicht nur die Entwicklungsministerin, Svenja Schulze, sondern auch der COO von BioNTech, Herr Poetting, um deutlich zu machen: Ja, wir haben jetzt eine Phase der Partnerschaft erreicht, in der es auch darum geht, das Land hin zu einer größeren wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu unterstützen, aber immer nach dem gleichen Prinzip. Wir gehen dort nicht hin und sind die großen Helden, sondern wir sagen: Wir wollen den Staat, die Menschen dort befähigen, ihnen helfen, dass sie ihre eigene Wirtschaft aufbauen können. Genau das passiert in diesem Projekt. Das Ziel von damals ist das Ziel von heute: die Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben, miteinander zu gestalten und jeden Tag einen ganzen Schritt weiterzukommen. In diesem 40. Partnerschaftsjahr feiern wir auch heute Abend, und darauf freue ich mich, weil es in unserem Land und auch aus diesem Landtag viele Protagonisten gibt, die engagiert sind. Darüber bin ich sehr froh und danke ganz, ganz herzlich. Frieden in Europa ist nicht wie die Luft zum Atmen, die einfach da ist. Seit 77 Tagen stellen wir schmerzhaft fest, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirklich eine Zeitenwende ist. Vor diesem Hintergrund ist das schon oft angesprochene 4er-Netzwerk mit Burgund-Franche-Comté, Oppeln und Mittelböhmen einzigartig und eben auch im kleinen Stil friedenstiftend in Europa. Zwei Regionen liegen in Gründungsstaaten der EU, und zwei gehören sozusagen zu den „neueren“ Mitgliedstaaten von 2004. Die Partnerschaft ist eine tatsächliche Brücke zwischen Ost und West. Wenn ich daran erinnere, dass unsere allererste Partnerschaft, die erste Regionalpartnerschaft mit Frankreich, aus dem Wunsch und Mut heraus gegründet worden ist, Frieden und Aussöhnung zu üben, dann kann ich nur sagen, dass es schön war, dass Frankreich uns die Hand gereicht hat. Diese Partnerschaft ist entstanden, bevor es überhaupt den Élysée-Vertrag gegeben hat. Heute haben wir 150 kommunale Partnerschaften und verzweigte Kooperationen, die diese Partnerschaft wirklich sehr, sehr beleben. Auch darauf dürfen wir wirklich stolz sein, dass das gelungen ist. Es ist ein Geschenk, aber wir alle arbeiten daran, dass es gut bleibt und immer wieder besser wird, weil wir wissen: Völkerverständigung ist nichts Selbstverständliches. Sie will jeden Tag wieder erarbeitet werden. Wir haben große Freude daran, auch mit der Kultur der Länder, mit denen wir zusammenarbeiten. Es ist immer vergnüglich, Delegationsreisen dorthin zu machen, weil man lernt und zusätzlich Dinge erfährt und damit auch die Freundschaft weiter stärkt. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, ich will noch einen Aspekt herausgreifen, der mir besonders bedeutsam ist. Wenn ich Delegationsreisen mache – wir waren jetzt gerade in Oppeln, wir fahren demnächst nach Dijon, wir fahren im Oktober nach Ruanda –, nehme ich immer junge Menschen mit, weil ich es wichtig finde, dass der Geist der Verständigung wirklich weitergetragen wird. Das ist eigentlich sehr selbstverständlich für die jungen Menschen. Dafür bin ich wirklich unheimlich dankbar und sehr, sehr froh. Die Erfahrung, die junge Menschen auf solchen Reisen machen, ist wirklich sehr positiv. 2022 feiern wir in Europa das Europäische Jahr der Jugend. Ich möchte einfach, dass auch unsere Kinder eine friedliche Zukunft haben. Das beginnt damit, dass auch sie sehr früh die Chance haben zum Austausch, unterwegs zu sein – auch mit uns unterwegs zu sein – und die Kultur und die anderen Länder kennenzulernen; denn mit dem Krieg in der Ukraine wird uns brutal vor Augen geführt: Wenn wir nicht alle ein Verständnis für Frieden und Freiheit entwickeln, wenn wir uns nicht alle dafür einsetzen, dann kann eben auch viel, viel Ungemach passieren. Deshalb freue ich mich immer, wenn junge Menschen mit dabei sind und wir damit ein ganzes Stück Zukunft gestalten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Es gäbe noch viel zu sagen, aber ich will am Ende eigentlich nur noch feststellen, dass die Zusammenarbeit auf interregionaler Ebene europäische Werte und die Wertegemeinschaft festigt und wir daran arbeiten, dass wir Vorurteile gar nicht aufbauen oder sie abbauen, wenn es welche gibt. Es ist ein bedeutendes Element der Friedensgemeinschaft Europa, dass wir in unseren Bundesländern wirklich voranschreiten und solche Partnerschaften mit Leben erfüllen. Ich bin dankbar für das Vertrauen und die Dialogkultur, die wir mit allen unseren Partnerschaften haben. Ich freue mich über unsere Partner und will abschließend vielleicht noch sagen – es kam nur einmal vor –: Unsere Freundschaften zu diesen Ländern sind so gut, dass wir in den Gesprächen mit den Regierungschefs immer die Möglichkeit haben, Dinge anzusprechen, die wir anders sehen. Auch das muss möglich sein in Freundschaften und Partnerschaften, und das ist möglich. Dafür bin ich dankbar, genauso wie wir in der Woiwodschaft Oppeln tatsächlich Menschen den Rücken stärken können, die sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Das gehört für mich in diesen Begegnungen genauso dazu, wie alles andere auch. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
In der zweiten Runde spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete BätzingLichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass in dieser Aktuellen Debatte und in unserem Jubiläumsjahr des Landes und unserer Partnerschaften klar geworden ist, dass wirklich alle demokratischen Fraktionen dieses rheinland-pfälzischen Landtags für die Partnerschaften eintreten. Gleichzeitig ist in allen Beiträgen klar geworden, dass wir in dieser Zeit aber auch Beklemmung und Trauer spüren ob der Situation in der Ukraine. Wiederum wurde sehr, sehr deutlich, dass diese Partnerschaften – auch die Ministerpräsidentin sagte es gerade noch einmal – von diesen zwischenmenschlichen Kontakten leben, ja, von den persönlichen Freundschaften über Landesgrenzen hinweg. Diese Bande, ich habe es vorhin schon einmal gesagt, sind Friedensinvestitionen. Wenn beispielsweise Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, junge oder ältere, und Burgunderinnen und Burgunder eng miteinander befreundet sind, wirklich enge Freundschaftsbande pflegen, dann werden sie auf ihre Regierungen einwirken, sodass Kriege sehr, sehr unwahrscheinlich werden. Eine starke Zivilgesellschaft, die über Staatsgrenzen hinweg verwoben ist, wird auch politische Entscheider zum Frieden hindrängen. Diese Wirkungskette funktioniert aber nur in Demokratien; denn nur dann hat eine Zivilgesellschaft genügend Einfluss auf die Machthaber. In dem Zusammenhang beunruhigt mich persönlich sehr, dass einer neuen Bertelsmann Studie zufolge die Zahl autoritärer Regierungen weltweit steigt und die Zahl der Demokratien sinkt. Für mich heißt das, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gegensteuern müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen weiterhin Demokratieförderung betreiben, innerhalb von Rheinland-Pfalz, aber auch außerhalb, etwa in unseren Partnerländern. Unsere Partnerschaften sind auch aus diesem Grund ein großes Pfund, mit dem wir wuchern müssen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Baldauf.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Ja, es ist richtig, und da sind wir uns in dem Haus auch einig, Partnerschaften müssen nicht nur gepflegt und angesprochen werden. Sie müssen gelebt werden in den unterschiedlichen Altersstufen. Das ist überhaupt keine Frage, und da sollten wir auch immer als Vorbild vorangehen. Es ist das Entscheidende, dass man dann auch sieht, dass man selbst nicht nur darüber redet, sondern es auch tut. Frau Kollegin Bätzing, Demokratieförderung ist ebenfalls ein ganz wichtiger Punkt, der oft übersehen wird. Oft verstehen viele andere Länder unter Demokratie noch einmal etwas anderes, als es heute ist. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dass heute in demokratisch regierten Ländern nur noch 25 % der Weltbevölkerung wohnen und das mal vor 50 Jahren ganz anders war – was natürlich auch mit China, Indien und den Wachstumsregionen zu tun hat –, dann gibt das zu denken. Dann muss man natürlich schon genau überlegen, wobei Indien eine Demokratie ist, zumindest zum großen Teil. Vielleicht noch einmal zwei Sätze zur Ukraine, weil es mir wichtig ist, das in dieser Debatte zu sagen: Ich hatte es vorher ausgeführt, wir müssen alles dafür tun, dass die Ukraine die Waffen bekommt, um diese russische Aggression zurückzuweisen. Das ist nicht zu unterschätzen. Ich möchte an dieser Stelle auch – vielleicht wundert das den einen oder die anderen, aber ich finde das sehr bemerkenswert – ausdrücklich einmal Bundesministerin Annalena Baerbock und Bundesminister Robert Habeck danken . (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ui!) – Es war mir klar, dass das von Ihnen kommt, dass Sie da „Ui, ui, ui“ sagen. Das hat seine Gründe darin, dass es tatsächlich Politiker gibt, die irgendwann erkennen, dass die Realität nicht immer das ist, was man die ganze Zeit zum Ausdruck gebracht hat. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ein Politiker und eine Politikerin sich hinstellen – wohlgemerkt, Herr Habeck und Frau Baerbock, die im Übrigen jetzt auch noch von Herrn Klitschko gelobt wird, was auch richtig ist, weil sie schon das zweite Mal hingefahren ist – sich dann dafür einsetzen, dass wir die Waffenlieferungen bringen – und vor allem, das Interessante, dass sie sagt, ja, sie steht zur nuklearen Teilhabe, auch in unserem Bündnis –, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ist das nicht nur bemerkenswert, sondern es ist die Realität. Ich bin sehr glücklich darüber, dass diese Bundesregierung zumindest mit diesen beiden Personen endlich dort angekommen ist, wo sie auch hingehört. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Natürlich brauchen wir eine starke und wehrhafte Demokratie. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. An dieser Stelle gebührt der Dank allen Rheinland-Pfälzerinnen und RheinlandPfälzern, die sich in Patenprogrammen und in Partnerschaftsprogrammen engagieren. Frau Bätzing-Lichtenthäler, die Idee, darüber nachzudenken, Partnerschaften zu gründen, dann vor allem auf kommunaler Ebene, was sehr wichtig ist und die Nähe bringt, finde ich sehr gut. Lassen Sie uns den Weg gehen. Hoffentlich können wir ihn bald umsetzen, weil die Befürchtung anders aussieht. Daher hoffen wir das Beste. Bis dahin müssen wir alles dafür tun, dass die Ukrainer ihr Land befreien. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatte ich nicht mehr vor, in die zweite Runde zu gehen, doch das hat mich gereizt, das noch klarzustellen. Annalena Baerbock und Robert Habeck wurden die Augen nicht erst seit diesem Angriffskrieg geöffnet. Sie haben schon in diesem Bundestagswahlkampf und als einzige vor dieser Bundestagswahl ganz klar analysiert, welche Folgen das Projekt Nord Stream 2 hätte, dass es kein privatwirtschaftliches Projekt, sondern ein geostrategisches Projekt ist, das ganz klar die Ukraine destabilisieren sollte. (Zurufe von der CDU) Um das noch einmal klarzustellen, sage ich, Annalena und Robert waren schon mehrere Monate, weit vor dem Krieg ganz klar ausgerichtet. Das war es auch schon. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schmidt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Unsere rheinland-pfälzischen Regionalpartnerschaften sind auch für die AfD-Fraktion eine Herzensangelegenheit. Ich hatte das schon in der ersten Runde deutlich gemacht. Ebenfalls in der ersten Runde hatte ich angemerkt, dass wir den Besuch der Ministerpräsidentin und des Landtagspräsidenten unlängst in Oppeln aufmerksam verfolgt haben. Sehr erfreulich war der Hinweis von Landtagspräsident Hering gegenüber der RHEINPFALZ, der Landtag könne im Hinblick auf die Diskriminierung der dortigen deutschen Minderheit gegenüber der Bundesregierung einwirken, damit diese auf Rücknahme der Maßnahmen dränge. Wortwörtlich sagten Sie – Herr Hering, ich zitiere –: „Es ist Eile geboten.“ Das sehen wir genauso. Wir hoffen, dass Vertreter der Ampel-Landesregierung die Ampel-Bundesregierung auf der Grundlage der freundschaftlichen deutsch-polnischen Beziehungen zum Handeln bewegt. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird allerhöchste Zeit, dass der Bundeskanzler die Kürzung des muttersprachlichen Unterrichts bzw. die Forderung nach Rücknahme der Kürzung gegenüber Warschau klar ausspricht. (Beifall der AfD) Die partnerschaftliche Verbundenheit mit den Vereinigten Staaten könnte durch eine Straße der Amerikaauswanderung gestärkt werden. Die konkrete Route einer derartigen Themenstraße vor allem durch die Pfalz sollte sich an den zahlreichen Spuren jener Deutsch-Amerikaner orientieren, die selbst oder deren Kinder in den USA zu Berühmtheiten wurden: das Lederstrumpf Vorbild Johann Adam Hartmann aus Edenkoben, die Ketschup-Dynastie Heinz mit Wurzeln in Kallstadt oder die Vorfahren von Elvis Presley aus Hochstadt, um nur drei Beispiele zu nennen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Eine solche Themenstraße würde den Tourismus ankurbeln und deutschamerikanische Begegnungen in unserem Bundesland zusätzlich fördern. Was die mittlerweile seit 40 Jahren bestehende Partnerschaft mit Ruanda angeht, so freue ich mich auf den im Anschluss an diesen Plenartag folgenden Parlamentarischen Abend und erwarte davon neue aktuelle Erkenntnisse. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2, die Aktuelle Debatte, beendet. Die CDU-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/3155 – Erste Beratung Für die CDU spricht Abgeordneter Reichert.
Christof Reichert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Gute und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Kapital jeden Betriebs und auch der öffentlichen Hand. Gerade in Krisenzeiten zeigt es sich, wie wichtig dieses Kapital ist. Wir können feststellen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt und damit auch unsere Beamtinnen und Beamten in den Krisen gezeigt haben, dass unser Staat gut funktioniert. Es ist beeindruckend, was in unseren Verwaltungen, bei der Polizei, in den Schulen, auf den Finanzämtern und allen weiteren Einrichtungen on top geleistet wurde und immer noch aktuell geleistet wird. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei der FDP) Egal, ob wir auf die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe und ganz aktuell die Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine schauen, viele mussten und müssen Zusatzaufgaben bewältigen, weit über das normale Tagesgeschäft hinaus. Dafür möchte ich im Namen der CDU-Landtagsfraktion allen herzlich Danke sagen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anerkennung soll und kann aber nicht allein nur durch warme Worte oder durch das Überbringen eines Lavendelstrauches erfolgen. Werte Kolleginnen und Kollegen, geklatscht ist genug. Jetzt müssen konkrete Entlastungen folgen, die die Menschen auch am Geldbeutel spüren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Osterpaket! – Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das ist gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation mit einer extremen Teuerungsrate und damit verbunden immer höheren Lebenshaltungskosten umso wichtiger geworden. Insofern werden weitere Schritte unumgänglich, nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, auch für die Tarifbeschäftigten und sonstigen Berufsgruppen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an unseren Entschließungsantrag zum Haushalt 2022, mit dem wir eine dringend erforderliche Anpassung der Reisekostenerstattungen gefordert haben. Ich sage noch einmal: Wir dürfen im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen nicht immer nur über Entlastungen reden, wir müssen unseren Worten auch Taten folgen lassen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Genau das machen wir heute als CDU-Landtagsfraktion. Als einen wichtigen und längst überfälligen Schritt zur Entlastung bringen wir heute in erster Lesung eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der sogenannten Kostendämpfungspauschale ein und möchten damit unsere Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 750 Euro entlasten. Auch die Pensionäre werden von der Abschaffung unmittelbar profitieren. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kostendämpfungspauschale, mit der Beihilfeberechtigte stärker an den Krankheitskosten beteiligt werden, wurde zum 1. Januar 2003 in Rheinland-Pfalz eingeführt. Grund damals für die zusätzliche Eigenbeteiligung der Betroffenen war ein Beitrag unserer Beamten zur Konsolidierung unseres Landeshaushalts. Heute, 2022, müssen wir feststellen, dass Rheinland-Pfalz Geberland im Länderfinanzausgleich ist, dass wir rund 2,3 Milliarden Euro Haushaltsausgabereste vor uns herschieben und mittlerweile die Haushaltssicherungsrücklage auf eine Rekordhöhe von 1,8 Milliarden Euro angewachsen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Fakten machen doch mehr als deutlich, der Grund für die damalige Einführung ist somit vollständig entfallen. (Beifall bei der CDU) Aber, wie sieht es aus? – Unsere Beamtinnen und Beamten werden immer noch zur Kasse gebeten. Bei den gesetzlich Versicherten zum Vergleich wurde 2004, ein Jahr nach der Einführung der Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz, die sogenannte Praxisgebühr als zusätzliche Eigenbeteiligung eingeführt. Diese wurde – wie wir alle wissen – zum 1. Januar 2013 wieder abgeschafft. Die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz hingegen blieb. Insofern ist es auch im Verhältnis der Beamten zu den Tarifbeschäftigten nicht mehr länger gerechtfertigt, einseitig an einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung an den Krankheitskosten festzuhalten. (Beifall bei der CDU) Verehrte Damen und Herren, aber auch ein anderer Aspekt ist mir ganz wichtig. Wie wir schon mehrfach in diesem Haus festgestellt haben, stehen wir immer mehr im Wettbewerb um gute Fachkräfte, auch und gerade mit Blick auf unsere Nachbarländer und die Bundesverwaltung. Nordrhein-Westfalen hat die Kostendämpfungspauschale aktuell abgeschafft. Viele andere Bundesländer wie auch der Bund erheben sie erst gar nicht. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Die Mehrbelastung unserer Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz ist somit ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil und aus diesem Grund nicht mehr gerechtfertigt. (Beifall der CDU) Wir brauchen für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben kluge Köpfe. Ja, wir müssen um die besten und klügsten Köpfe kämpfen. Schon jetzt wandern viele gute Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung, aus dem Schul- oder Polizeidienst, zu anderen Dienstherren ab, weil andernorts, in Nachbarländern oder beim Bund, bessere Rahmenbedingungen bestehen. (Staatsminister Roger Lewentz: Das stimmt doch gar nicht! Das ist völlig falsch! – Unruhe im Hause) – Herr Minister, das ist Fakt, auch wenn Sie es nicht gerne hören. (Glocke des Präsidenten) Verehrte Damen und Herren, wir müssen gegensteuern. Ein Baustein ist die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. (Beifall der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, die Zeit ist reif, auch in Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2023 mit einem Wegfall der Kostendämpfungspauschale eine Entlastung für unsere Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Pensionäre zu schaffen. Dafür stehen wir mit unserem Gesetzentwurf ein zur Wertschätzung unserer Beamtinnen und Beamten für ihre getätigte Arbeit, aber auch zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Gewinnung von wichtigen Fachkräften. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern hoffen wir, dass die übrigen Fraktionen unseren Gesetzentwurf im weiteren Verfahren positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Stein.
Markus Stein SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Reichert, uns einen heute drei Dinge, einmal die modische Ausstattung am heutigen Tag. Sie sehen mir zum Verwechseln ähnlich, kann ich an der Stelle sagen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die Frisur ist anders!) Zum anderen ist der Umstand zu nennen, dass wir uns beide mit dem finanziellen Dienstrecht auseinandersetzen. Herr Reichert, dem Beginn Ihrer Rede kann ich mich anschließen. Selbstverständlich haben die Beschäftigten in unseren Verwaltungen, bei der Polizei und in den Schulen jetzt gerade in diesen Krisenzeiten Enormes vollbracht und werden es auch weiterhin tun. Da schließen wir uns an. Da gehört ein großer Dank ausgesprochen. Das ist ein großes Kompliment wert. (Beifall der SPD und bei der FDP) Meine Damen und Herren, hier steht jemand vor Ihnen, der sich, wie viele andere in diesem Hohen Hause, vor 15 Jahren dazu entschloss, Beamter zu werden. Bis heute empfinde ich es als ein riesiges Privileg, diesem Berufsstand anzugehören. Warum ist das so? Das ist ganz einfach. Nach meiner ersten Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wurde mir sehr schnell klar, dass es in einer Verwaltungskarriere noch vielfältige Möglichkeiten gibt, sich weiterzuentwickeln. Ich wusste, die Entscheidung, sich in die Beamtenlaufbahn und in den Vorbereitungsdienst zu begeben, würde mit einem großen auch schulischen Aufwand verbunden sein. Doch am Ende hat es sich gelohnt: mehr Verantwortung, mehr Sicherheit für die anstehende Familienplanung, eine sichere Altersvorsorge, ein krisensicherer Arbeitsplatz. Ich habe einen spannenden Beruf erlernt, der nicht nur vielfältig, sondern auch sehr verantwortungsvoll ist. Meine Damen und Herren, meine Entscheidung, Beamter zu werden, hing aber zu keiner Zeit an der Frage einer Kostendämpfungspauschale. Auch heute, als beihilfeberechtigter Abgeordneter leiste ich sie noch, wie viele von Ihnen bestimmt auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Sowieso hängt es in erster Linie nicht von der Pauschale ab, ob der Beruf als Beamter oder Berufspolitiker im Landtag dadurch mehr oder weniger attraktiv ist. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Soziale Marktwirtschaft!) Ich sage noch einmal etwas zum Verständnis der Kostendämpfungspauschale: Beamte und auch Abgeordnete bekommen Beihilfe. Sie dient als Ergänzung der Eigenvorsorge, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Vereinfacht gesagt, der Staat zahlt als Dienstherr einen großen Anteil an Vorsorge zum Beispiel im Bereich der Krankenkosten für seine Beamtinnen und Beamten. Das ermöglicht auch dem überwiegenden Teil der Bediensteten in unserem Land, sich und Familienangehörige beispielsweise privat krankenzuversichern. Die Beihilfe ist Ausfluss einer Fürsorgepflicht, die Grund dafür sein dürfte, dass sich viele Menschen – wie auch ich – in unserem Land für diesen Berufsstand entscheiden. Die Kostendämpfungspauschale gibt es seit 2003, Herr Kollege Reichert, das ist richtig, verbunden mit dem Ziel, die einzelnen Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel etc. pauschaliert auf die Beihilfe zu übertragen und damit zu einer Haushaltskonsolidierung beizutragen. Sie ist gestaffelt. Bedienstete unterhalb der Besoldungsgruppe A 7 zahlen sie gar nicht. Personen darüber fangen bei 100 Euro pro Jahr an. Bedienstete ab B 4 zahlen pro Jahr 600 Euro, und solche über B 7 zahlen 750 Euro pro Jahr. Je Kind wird ein Betrag von 40 Euro abgezogen, ist also von den Beamtinnen und Beamten nicht zu leisten. Anwärterinnen und Anwärter oder beispielsweise Waisen sind gänzlich befreit, ebenso wie solche Personen, die den ersten Beihilfeantrag im Kalenderjahr während der Elternzeit stellen. Diese Aufzählung zeigt, dass man soziale Gerechtigkeitsaspekte, persönliche Schicksale und Umstände bei der Einführung der Pauschale sehr genau abgewogen hat. Liebe CDU, natürlich ist es einfach zu sagen, wir fordern die Abschaffung einer Kostendämpfungspauschale. Ich bin mir sicher, dass sich zahlreiche Bedienstete darüber auch freuen würden. Ich bin mir aber auch sicher, dass sich die vielen verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land auch der enormen Herausforderung bewusst sind, vor denen wir aktuell als Gesellschaft stehen. Eine sehr volatile Wirtschaftslage bedarf einer zielgerichteten und konsequenten Haushaltspolitik. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir doch alle in diesem Hohen Hause, dass die 22,5 Millionen Euro, auf die Sie künftig verzichten wollen, liebe CDU, beim Land eben nicht einfach in irgendeiner Schublade liegen. Auch dieser Betrag dient doch bis heute zur Erfüllung wichtiger Aufgaben in diesem Land. Der Gesetzentwurf erläutert an keiner Stelle, wie und wo eine Finanzierung herbeigeführt werden soll. Herr Kollege Reichert, der Verweis auf die Haushaltssicherungsrücklage – das haben wir schon in den kürzlichen Haushaltsberatungen erlebt – kann strukturell nicht richtig sein; denn Sie können laufende Aufgaben nicht über die einmalige Auflösung einer Haushaltssicherungsrücklage finanzieren. Sie müssen die Frage beantworten, wie wir eine solche Mehrbelastung in den Folgejahren nach dem Auflösen einer Haushaltssicherungsrücklage finanzieren sollen. Der These, die Attraktivität des Beamtentums leide unter der aktuellen Regelung, will ich auch entschieden entgegentreten. Ich bin mir sehr sicher, dass sich die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Entscheidung, sich ins Beamtentum zu begeben, nicht primär mit der Frage einer Kostendämpfungspauschale auseinandergesetzt haben. Vielmehr waren es sicher jene Argumente, die auch mich dazu bewogen haben, ins Berufsbeamtentum zu gehen: ein sicherer Arbeitsplatz, ein sicheres Einkommen, eine sichere Altersversorgung, eine gute Versorgung der Familie und nicht zuletzt das Wissen, systemrelevant zu sein und für die Bevölkerung unseres Landes Dienst zu tun. Abschließend gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Es kommt noch dazu, dass der Landtag beispielsweise erst in der letzten Plenarsitzung Anfang April ein klares Zeichen gesetzt hat, indem er übrigens einstimmig den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung beschlossen hat. Schaffen wir deshalb bitte mit dieser Debatte nicht den Eindruck, das Beamtentum sei unattraktiv oder werde es. Das stimmt nämlich schlichtweg nicht, liebe CDU. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion legt einen Gesetzentwurf vor, laut dem die sogenannte Kostendämpfungspauschale abgeschafft werden soll. Sie argumentieren mit einer hierdurch auszudrückenden Wertschätzung für unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten verdienen – das haben Sie, lieber Herr Kollege Stein von der SPD richtigerweise gesagt – unser aller Wertschätzung und Respekt. Sie sind das zuverlässige Rückgrat unseres Staates und unserer Einrichtungen. Sie meistern auch in diesen vielen schwierigen Lagen momentan staatliche Aufgaben und stehen für Verlässlichkeit und Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates. Gerade weil unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten Wertschätzung verdienen, hat Rheinland-Pfalz auch in der Krise in den letzten zwei Jahren sehr viel für sie getan. In der letzten Sitzung haben wir gemeinsam das Tarifergebnis für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern sowie den Anwärterinnen und Anwärtern des Landes RheinlandPfalz wurde zudem eine Corona-Sonderzahlung ausgezahlt. Zudem wurde bereichsspezifisch die Situation der Landesbeamtinnen und Landesbeamten gestärkt. Nur ein Beispiel ist hier die Erhöhung der sogenannten Gitterzulage im Justizvollzug. All das vor den Herausforderungen der Pandemie, der Bewältigung der Flutkatastrophe und den wirtschaftlichen Auswirkungen der geopolitischen Lage. Natürlich kann man noch immer mehr fordern, aber dann muss man seriöserweise auch den Hintergrund der haushalterischen Lage durchdenken und mitdenken. Diese Perspektive lässt der Gesetzentwurf leider vermissen. Da sind wir auch schon am Punkt, lieber Kollege Reichert. Sie haben NordrheinWestfalen in Ihrem Antrag selbst erwähnt. Wir haben in der letzten Sitzung über den Haushalt beraten und den Haushalt beschlossen. NordrheinWestfalen hat die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale im Januar beschlossen. Sie hätten in den Haushaltsberatungen genügend Zeit gehabt, den Antrag einzubringen. Ich frage mich, wieso Sie das nicht gemacht haben. (Abg. Christoph Reichert, CDU: Haben wir doch! – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Unruhe bei CDU und SPD – Glocke des Präsidenten) – Ich lese nur. Jedenfalls frage ich mich dann, warum Sie noch einmal wiederholen, dass das nur ein unausgegorenes Wahlkampfmanöver ist. (Unruhe bei CDU und SPD – Glocke des Präsidenten) Der Blick in andere Bundesländer und den Bund trägt hingegen zur Einordnung sehr wohl bei. So gibt es beispielsweise bei unserem direkten Nachbarn, dem Saarland, eine gleichlautende Regelung. Auch der Bund und viele weitere Bundesländer sehen Selbstbehalte, Zuzahlungen oder Eigenbehalte für ihre Beamtinnen und Beamten vor. Noch eines muss ich Ihnen ehrlich sagen: Ich glaube nicht – das hat Kollege Stein richtigerweise dargestellt –, dass die Entscheidung für das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr durch die Kostendämpfungspauschale entschieden wird. Zum einen trifft die Pauschale schon jetzt nicht alle Beamtinnen und Beamten, und zum anderen weiß jede Personalerin, dass ab einem bestimmten Grundgehalt die Entscheidung für einen Arbeitgeber oder hier für einen Dienstherrn nicht von der Kostendämpfungspauschale oder ein paar Hundert Euro abhängt. Wer sich für den Staat entscheidet, legt regelmäßig viel Wert auf die sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf Sicherheit und auf eine hervorragende Versorgung im Alter, aber eben auch auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, auf eine sehr gute Ausbildung, flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice, Gesundheitsmanagement oder Angebote wie das Dienstradleasing. Gerade mit dem massiven Ausbau der Kapazitäten der Kindertagesstätten haben wir hier in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des Bundeslandes als Arbeitgeber geleistet. Hier können sich Arbeitgeber und auch Dienstherr von der Konkurrenz abheben. Deshalb ist es richtig, dass das Land Rheinland-Pfalz diese Punkte auf der Agenda hat und stetig weiterentwickelt. Die Einführung des Dienstradleasings in diesem Jahr ist ebenfalls, wie gesagt, ein sehr gutes Beispiel. So geht kluge und moderne Personalpolitik. Wir sehen Rheinland-Pfalz hier auf einem guten Weg. Es ist angesichts der anstehenden Aufgaben und Herausforderungen und auch angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung richtig und notwendig, dass das Land als Arbeitgeber und Dienstherr attraktiv bleibt. Dies werden wir als Ampelkoalition weiter im Blick behalten. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf allein werden Sie das Ziel allerdings nicht erreichen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die sogenannte Kostendämpfungspauschale wurde am 1. Januar 2003 von dem SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck eingeführt, um die Beamten an ihren Krankheitskosten zu beteiligen und das Land zu entlasten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Guter Mann, der Kurt! – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Dass Kurt Beck als SPD-Ministerpräsident seinerzeit kein Freund unserer Beamten war, hat er damals hinlänglich unter Beweis gestellt. Er hat uns nicht nur die Kostendämpfungspauschale aufgebürdet. Er hat die Weihnachtsgelder gestrichen. Er hat die Urlaubsgelder gestrichen. Er hat Nullrunden eingefügt. Er hat einen Beförderungsstopp erlassen. Daran leiden wir heute noch. (Zuruf von der SPD) Den Pensionsfonds der rheinland-pfälzischen Beamten hat er zur Aushebelung der Schuldenbremse missbraucht. Das hat der VGH bestätigt. Werte Abgeordnete, unsere Landesbeamten nehmen verantwortungsvolle, belastende und auch gefährliche hoheitliche Aufgaben wahr. Gerade unsere Beamten der Polizei, der Berufsfeuerwehr und der Justiz setzen ihre Sicherheit, ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel, wie es auch Anfang dieses Jahres auf traurige Weise in Erinnerung gebracht wurde. Sie leisten viele Überstunden und zahlen mit einer im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung enormen Zahl von Krankheitstagen. Auf Antrag meiner Fraktion werden wir morgen über die dramatische Situation auch bei unseren Justizvollzugsbeamten sprechen, deren Überstunden sich in den letzten Jahren verdoppelt haben. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Meine Damen und Herren, der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Ein großer Teil der Beamten, der Berufsfeuerwehr und des Justizvollzugs, ist im mittleren Dienst eingruppiert. Das sind 100 Euro von A 7 bis A 8 Kostendämpfungspauschale. Von A 9 bis A 11 sind es 150 Euro. Das ist viel Geld. Wir sprechen hier aber auch von einer Frage der Wertschätzung. Der Bund und sechs weitere Bundesländer, darunter auch unsere Nachbarländer Hessen und seit Kurzem NRW, haben die Kostendämpfungspauschale bereits abgeschafft. Es ist schwer zu vermitteln, warum Rheinland-Pfalz hier zurücksteht. Wir stehen auch hier in Konkurrenz zu unseren Nachbarländern. Mit einer Abschaffung der Kostendämpfungspauschale können wir unsere Landesbeamten besser unterstützen und Gerechtigkeit im Vergleich zu den Beamten in den anderen Bundesländern herstellen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass viele Bürger und Arbeitnehmer in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und Altersversorgung deutlich schlechter als Beamte gestellt sind, neidvoll auf deren relativ bessere Absicherung schauen und vom Gesetzgeber zu Recht eine Verbesserung der Lage erwarten. Die Beamten tragen daran aber keine Schuld, sondern die im Bund bislang regierungstragenden Parteien, also vor allem die CDU und die SPD. Sie haben das in den letzten Jahren versäumt. Wir erwarten hier von der Bundesregierung, dass sie nicht nur mit Milliardenbeiträgen für andere Länder um sich wirft, sondern sich der Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung annimmt. Als Gesetzgeber in RLP unterstützen wir eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, um unsere Wertschätzung und Fürsorge für unsere Beamten auszudrücken. Ich muss Ihnen aber auch sagen, liebe CDU, dass ich mir schwertue, die Kostendämpfungspauschale auch in den Besoldungsgruppen ab A 16, das uns alle hier betrifft, komplett zu streichen. Das stände in keinem Verhältnis, da ab A 7 nur 100 Euro abgeschafft werden würden und in den höheren Besoldungsgruppen sogar 750 Euro. Um den Antrag der CDU aber nicht komplett zu zerreden und einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, würden wir im Sinne der kleinen Beamten dem Gesetzentwurf zustimmen. Ein absolutes Muss aus meiner Sicht ist die Streichung der Kostendämpfungspauschale bis zur Besoldungsstufe A 11. Wir werden die Diskussion in den weiteren Ausschüssen konstruktiv begleiten. Auch bei den Haushaltsberatungen haben wir schon Gegenfinanzierungen vorgestellt. Danke. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist Fraktionsvorsitzender Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist all denjenigen beizupflichten, die hier und heute ihre Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten im Land Rheinland-Pfalz zum Ausdruck gebracht haben. Gerade die zwei Jahre der Corona-Pandemie haben den öffentlichen Sektor in besonderem Maße bei der Bewältigung der Pandemie und bei der Abfederung der entsprechenden Folgen gefordert. Wenn ich gerade an unsere Landesministerien denke, wie dort jenseits aller üblichen Zeiten und unter Hochdruck gearbeitet wurde, war das wirklich beeindruckend. Es war beeindruckend zu sehen, wie auch und gerade bei Beamtinnen und Beamten das Verständnis, was das Berufsbild auch prägt – dass es nicht einfach ein Beruf, sondern eine Aufgabe ist, die mit wechselseitiger besonderer Verpflichtung von Dienstherrn und Beschäftigten miteinander einhergeht –, wirklich auch gelebt wurde. Insofern habe ich im Grunde ein gewisses Verständnis dafür, wenn man sagt, ja, das soll sich jetzt auch in weiterer, monetärer Wertschätzung ausdrücken. Gleichzeitig ist es ein solch typischer Antrag, wie er von der CDU-Fraktion üblicherweise gestellt wird. Man pickt sich einen Baustein raus und ignoriert, was die vergangenen Jahre gemacht wurde. Ich sage nur zweimal 2 % Besoldungsanpassung, auch jetzt gerade zuletzt im Haushaltsverfahren wieder die Übernahme der Tarifabschlüsse, wieder insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen auch deutliche Anhebungen, also alles das, was geleistet wurde. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Beamte sind nicht an Tarif gebunden! – Zurufe von CDU und SPD) – Sind sie nicht. Ich habe von der Übernahme des Tarifsergebnisses gesprochen. Selbstverständlich sind sie nicht tarifgebunden, aber es ist ein klares Statement zu sagen, wir orientieren uns an den ausgehandelten Tarifergebnissen, damit Beamtinnen und Beamten – – – (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Herr Kollege Baldauf, wenn Sie sagen, wir sollen uns daran orientieren, dann führen Sie Ihren eigenen Antrag schlicht und ergreifend deshalb ad absurdum, (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil doch im GKV-System, weil doch im System der gesetzlichen Krankenversicherungen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes versichert sind, selbstverständlich und bei jedem Rezept Zuzahlungen existieren. Also führen Sie doch mit Ihren Zwischenrufen Ihren eigenen Antrag ad absurdum. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Es ist in Ordnung, wenn Sie irgendetwas hineinrufen wollen, aber erst denken, dann rufen, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ja, klar!) dann sparen Sie sich einfach als alter Fußballfan einen solchen Konter. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zurück zur Sache. Es ist ein typischer Antrag. Man pickt sich etwas heraus, überlegt sich nicht, wie man es gegenfinanziert, sondern gibt zum gefühlt – seitdem ich in diesem Haus zuhöre – 381. Mal die Rücklage aus. Das mit der Rücklage macht man auch noch für dauerhafte Aufwendungen. Das macht doch alles – Entschuldigung – einfach keinen Sinn. Ja, wir können über das gesamte Thema „Besoldungsrecht“ sprechen, und wir werden in diesem Haus über das Thema „Besoldungsrecht“ auch in der Zukunft gemeinsam sprechen müssen. Wir werden darüber sprechen müssen, ob Strukturen, wie wir sie vorfinden, ganz generell im Beamtenverhältnis noch zeitgemäß sind. Wir werden uns damit beschäftigen müssen, wie wir insgesamt das öffentliche Dienstrecht ganz allgemein und insgesamt ein Stück weit modernisieren. Es ist aber nicht besonders seriös, einen Baustein ohne Gegenfinanzierungsvorschlag herauszupicken, ignorierend, dass die Kostendämpfungspauschale im Übrigen in ihrer Belastung mit jeder Besoldungserhöhung relativ absinkt, weil wir sie eben nie nach oben angepasst haben, ignorierend, dass, wenn Sie auf die Beihilfelasten schauen, die den Landeshaushalt zunehmend belasten, weil natürlich der Landeshaushalt permanent an den entsprechenden Kostensteigerungen im Gesundheitssystem durch erfreulicherweise immer leistungsfähigere Medizin partizipiert. Deswegen können die Freien Demokraten Ihrem Antrag an dieser Stelle nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die FREIEN WÄHLER ist Kollege Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Durch die 14. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 10. Dezember 2002 wurde mit § 12 c für Beamte eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale in die Beihilfeverordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2003 eingeführt. Warum wurde diese Kostendämpfungspauschale eingeführt? Ende der 90er/Anfang der 00er-Jahre herrschte Ebbe in den öffentlichen Kassen. Eine hohe Arbeitslosigkeit wollte finanziert sein, und es deutete sich aufgrund der demografischen Entwicklung eine mögliche finanzielle Überlastung der nachwachsenden Generation an. Wir schrieben in Rheinland-Pfalz das Jahr 2003, das uns nicht nur die Aussetzung der Anhebung der Besoldung zur Bildung einer Versorgungsrücklage, sondern auch die Kuriosität einer Kostendämpfungspauschale, die ab diesem Jahr galt, bescherte. Ja, werte Regierung, es gibt einige Möglichkeiten, die zu einer Minderung der Kostendämpfungspauschale führen können. Doch ist es aus meiner Sichtweise derzeit nicht mehr vertretbar, dass Sie Ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedes Jahr aufs Neue Geld für deren Gesundheit aus der Tasche ziehen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Geht man auf die Historie etwas näher ein, so kommt man um folgende Fakten nicht umhin: Die Antwort auf eine Kleine Anfrage von unserem Kollegen Gerd Schreiner aus dem Jahr 2018 besagt, dass der Verzicht auf die Regelungen zur Kostendämpfungspauschale jährlich zu Mehrausgaben für Beihilfen in Höhe von ca. 22 Millionen Euro führen würde. Nach damaliger Einschätzung der Landesregierung handelt es sich bei der Kostendämpfungspauschale um keinen Faktor mit wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Entscheidung von potenziellen Bewerbern für oder gegen eine Bewerbung bzw. die Aufnahme einer Tätigkeit beim Land Rheinland-Pfalz. Auch dies haben wir heute schon gehört. Die Situation am Arbeitsmarkt hat sich inzwischen aber verändert. In einer Welt, in der mehr und mehr im Homeoffice digital gearbeitet werden kann und familienfreundliche Arbeitsplätze einen völlig veränderten Stellenwert einnehmen, kann ich diese Einschätzung, sollte diese noch aufrechterhalten werden, nicht wirklich teilen. Unsere Beamtinnen und Beamten sind immer dann zur Stelle, wenn die Not am Größten ist. Eine Bank, auf die wir uns alle verlassen können. (Beifall der FREIEN WÄHLER und des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Ist das wirklich Ihre Art der Wertschätzung, dass Ihnen die Gesundheit Ihrer eigenen Mitarbeiter so wenig wert ist? Schaffen Sie dieses Relikt einfach ab. Die Kostendämpfungspauschale hat ausgedient. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der CDU und des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Ahnen das Wort.
Doris Ahnen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich als allererstes tun will, ist, mich ausdrücklich dem Dank aller Vorrednerinnen und Vorredner für die Arbeit unser Beamtinnen und Beamten anzuschließen, die – das darf man sagen – in den letzten zwei bis drei Jahren noch einmal auf ganz besondere Bewährungsproben getroffen sind. Wir haben allen Grund, dafür dankbar zu sein, wie sie all das bewältigt haben und wie sie geholfen haben, dass dieser Staat auch in allerschwierigsten Situationen funktioniert. Also auch ein herzliches Dankeschön der Landesregierung. Ich will ein Zweites tun und mich mit einigen wenigen Punkten auseinandersetzen, die hier in der Debatte angesprochen worden sind. Herr Reichert, ich fange einmal mit der Frage der Finanzierung an. Da scheinen Sie ein neues Zauberwort gefunden zu haben: Rheinland-Pfalz ist jetzt finanzstark. – Ich bekomme das jetzt draußen auch überall zu hören. Glauben Sie mir, die Landesregierung ist stolz und glücklich, dass Rheinland-Pfalz jetzt ein finanzstarkes Land ist. Ich darf Ihnen aber eines in aller Deutlichkeit sagen. Eines werden wir deswegen mit Sicherheit nicht tun: Wir werden nicht unseren grundseriösen Weg verlassen, dass man solche Entscheidungen immer seriös abwägen und immer einen seriösen Finanzierungsvorschlag machen muss. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ganz ehrlich, ich dachte bisher, beim haushaltspolitischen Sprecher der Oppositionsfraktion dürfe man das auch erwarten. Wenn Sie dann nämlich noch die Haushaltsreste als Finanzierungsvorschlag in die Diskussion bringen, wird es geradezu abenteuerlich. Lassen Sie mich einen zweiten Aspekt aufgreifen. Sie haben vieles genannt, warum die Kostendämpfungspauschale eingeführt worden ist. Herr Reichert, Sie haben nur den einen Punkt, der von den Regierungsfraktionen noch einmal so stark gemacht worden ist, weggelassen. Das darf man eben nicht. Die Kostendämpfungspauschale ist in gewisser Weise auch ein Äquivalent für Zuzahlungen, die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden. Das muss man zumindest der Fairness halber dazu sagen, damit man weiß, worüber wir reden. Das ist kein absolutes Argument dagegen, aber man muss an einer solchen Stelle wenigstens über den Gleichbehandlungsgrundsatz diskutieren. Es einfach wegzulassen, ist nicht seriös. Es kommt ein Drittes hinzu. Darauf ist hingewiesen worden, und ich will das jetzt nicht im Einzelnen wiederholen. Natürlich hat die Kostendämpfungspauschale auch soziale Elemente, vor allem im Hinblick auf die soziale Staffelung. Das heißt, bei einer puren Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist natürlich die Entlastung in den obersten Besoldungsgruppen am allergrößten. Man muss zumindest einmal diskutieren, ob man das so wünscht. Auch das lassen Sie alles weg. Die Differenz ist beträchtlich. In A 7 reden wir über 100 Euro, ab B 7, C 4, R 7 und W 3 reden wir über 750 Euro im Jahr. Das ist schon eine erhebliche Spanne. Uns vorzuwerfen, dass man die Wertschätzung nicht nur durch Beifall zum Ausdruck bringen dürfte, sondern auch etwas tun müsste, ist vor dem Hintergrund der letzten Plenardebatte geradezu aberwitzig; denn wir haben hier, wie eben gesagt worden ist, nicht nur die Tarifübernahme für die Beamtinnen und Beamten beschlossen, sondern wir haben weitere Maßnahmen ergriffen, wie die Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 5, die Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufe bis zur Besoldungsgruppe A 7 und eine deutliche Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder. Wir haben also auch die Abwägung vorgenommen, wo die Bedarfe am dringendsten sind. Das werden wir auch in der Zukunft so tun. Wir haben in den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit dem Besoldungsanpassungsgesetz – ich darf noch einmal daran erinnern – außerordentliche Besoldungssteigerungen von zweimal 2 % gehabt. Zusammen mit der Tarifübernahme haben wir damit im Jahr 2019 Mehrausgaben von 212 Millionen Euro, im Jahr 2020 von 487 Millionen Euro und im Jahr 2021 von 619 Millionen beschlossen. Dann davon zu reden, wir würden uns auf den Beifall beschränken, ich glaube, das ist einfach überhaupt nicht zu rechtfertigen und trifft die Situation nicht. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten. Wir haben es mit unseren außerordentlichen Besoldungserhöhungen geschafft, die rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten im Besoldungsgefüge auch bundesweit vernünftig zu positionieren. Wir schauen uns die Entwicklungen weiter an, und Sie dürfen auch in Zukunft davon ausgehen, dass Entscheidungen in diesen Fragen in aller Sorgfalt getroffen werden. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratungen des Landesgesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 18/3155 – angekommen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/2918 – Es liegt eine Vorschlagsliste vor. Mit Wirkung vom 2. Juni 2022 ist ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit. Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/2918 der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ulrich Mildner vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Dr. Mildner zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichts zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Mildner einstimmig zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz gewählt wurde. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht wurde. Eine Abstimmung über den unter Nummer 2 der Drucksache 18/2918 enthaltenen Vorschlag entfällt damit. b) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/2917 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3167 – Es werden die Kolleginnen Anke Simon und Marion Schneid sowie der Kollege Hans-Uwe Daumann vorgeschlagen. Auch hier kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Kolleginnen und der Kollege sind damit einstimmig gewählt. Herzlichen Dank. Damit sind sie in das Kuratorium berufen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2671 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/3134 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt eine Behandlung ohne Aussprache. Die erste Beratung hat am 30. März 2022 stattgefunden. Der Gesetzentwurf ist dann an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Ich lasse zunächst in zweiter Beratung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/2671 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2692 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/3135 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die erste Beratung fand in der 20. Plenarsitzung am 31. März 2022 mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen daher zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2692 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Landesgesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz (Antisemitismusbeauftragtengesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2625 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/3136 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU-Fraktion hat zusätzlich 3 Minuten, die Fraktion der FREIEN WÄHLER 1 Minute. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Kollege Kropfreiter für die SPD-Fraktion. Sie haben 5 Minuten.
Markus Kropfreiter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Nachdem wir im vergangenen Plenum im Rahmen der Aussprache zu den Einzelplänen für das Haushaltsjahr 2022 bereits über das Landesgesetz über den Antisemitismusbeauftragten gesprochen haben, freue ich mich, darüber nochmals in der zweiten Beratung sprechen zu dürfen und dem Gesetzentwurf, aber vor allem der Beauftragten gebührend Aufmerksamkeit schenken zu können. Das Judentum ist seit vielen Jahrhunderten ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur in Deutschland, der ins Jahr 321 zurückreicht. Gerade in RheinlandPfalz können wir auf eine traditionsreiche jüdische Geschichte zurückblicken. Das macht uns zum einen stolz und ist zugleich Auftrag, diese Geschichte zu wahren. Dank unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer waren wir im Jahr 2017 das erste Bundesland mit einem ehrenamtlichen Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen. Es ist schön, dass mittlerweile die Mehrzahl der Bundesländer und sogar der Bund unserem guten Beispiel gefolgt sind. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Der oder die Beauftragte übernimmt hierbei eine maßgebliche Koordinierungsfunktion, indem er oder sie Ansprechpartner für jüdische Gemeinden ist und zur zielgerichteten Bündelung der Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus beiträgt sowie sich für die Sicherung und Förderung jüdischen Lebens im Land einsetzt. Diese verantwortungsvolle Arbeit hat in den vergangenen vier Jahren Dieter Burgard hervorragend ausgeübt. Dafür danke ich ihm im Namen der SPDFraktion nochmals ganz, ganz herzlich. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei den FREIEN WÄHLERN, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Mit Monika Fuhr haben wir seit Anfang April eine wie ich denke würdige, erfahrene Nachfolgerin, die diese Aufgabe bestmöglich ausfüllen wird. Auch hier von meiner Fraktion die besten Wünsche und ein gutes Gelingen. Sich judenfeindlichem Denken aktiv entgegenzustellen, erwächst nicht nur aus unserer besonderen politischen Verantwortung aufgrund der Vergangenheit, sondern auch aus gegenwärtigen Entwicklungen und Vorfällen. Ich möchte hier kurz auf den aktuellen Bericht zur politisch motivierten Kriminalität des BMI hinweisen. Diese Aktivitäten finden deutschlandweit und auch Rheinland-Pfalz-weit statt. An dieser Stelle betone ich ganz klar: Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und wird aufs Strengste von uns und mir verurteilt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Besonders im Hinblick auf diese wieder aufkeimenden Entwicklungen in der Gesellschaft ist es folgerichtig, die Rechtsstellung der Beauftragten durch eine gesetzliche Regelung festzuschreiben – das ist ganz klar – und sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterzuentwickeln und insbesondere zu stärken. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht, indem er die zahlreichen Aufgaben definiert. Danach erhält der Beauftragte für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz erweiterte Befugnisse bei Einsichts- und Auskunftsrechten – das ist wichtig – gegenüber Behörden. Diese Daten konnten bisher leider nur sehr eingeschränkt an ihn oder sie übermittelt werden. Mit den Regelungen in § 5 wird gleichzeitig für einen ausreichenden Schutz dieser personenbezogenen Daten gesorgt. Es ist also insgesamt ein guter Gesetzentwurf, dessen Regelungen mich zum Abschluss zu einem kleinen Hinweis an die Fraktion der AfD verleiten. Die Beauftragte handelt unabhängig – ich will das betonen – und ist nicht weisungsgebunden. So schreibt es das Gesetz explizit vor. Ihrer Arbeit diese Eigenschaften abzusprechen, weil sie ernannt ist, ist unnötig und völlig unangebracht. Das möchte ich an dieser Stelle einmal ganz, ganz deutlich betonen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir als Fraktion werden dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zustimmen und die Beauftragte nach Möglichkeit bei ihrer Arbeit unterstützen. Ganz, ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf. Sie haben bis zu 8 Minuten. (Vereinzelt Unruhe im Hause) – Oh, Entschuldigung, sorry. Herr Paul hat sich gemeldet. Hatten Sie sich vorhin schon mit der Blauen Karte gemeldet? (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) Die Schriftführerin hat zwar gesehen, dass Sie sich gemeldet haben, aber wir haben die Blaue Karte nicht gesehen. Gut, dann ziehen wir Sie vor, und Sie machen schnell die Kurzintervention. Allgemein, bitte die Karte immer klar zeigen. Manchmal ist das ein bisschen schwierig. Es spricht jetzt Abgeordnter Paul für die AfD-Fraktion. 2 Minuten, Herr Paul.
Joachim Paul AfD
Ich habe Ihren Ausführungen, Herr Kollege, aufmerksam zugehört. Ich denke, auch ein Beauftragter muss sich daran halten, dass hier über den Parteien schwebend zu Werke gegangen wird. Ich glaube, dass es durchaus richtig ist, wenn man unsere Kritik ernst nimmt. Unsere Fraktion hat in der letzten Legislaturperiode das Thema „Judentum/Lebenssituation hier in Rheinland-Pfalz“ sehr gut aufgearbeitet und großes konstruktives Interesse gezeigt. Ich finde, wenn wir dann auf eine Rede bezugnehmend sagen, hier wird die Grenze zur Parteilichkeit überschritten, ist diese Kritik – ich glaube, das kann man in aller Kollegialität sagen – ernst zu nehmen. Sie ist nicht einfach an den Haaren herbeigezogen, sondern es ist meines Erachtens sehr wichtig, dass die Fraktion sagt, der Beauftragte muss überparteilich sein (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist er doch! Ist sie doch! Reden Sie doch keinen Stuss hier!) und darf sich nicht in die Niederungen von parteipolitischen Auseinandersetzungen begeben. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sonst sind wir sehr zufrieden, aber diese Kritik muss angebracht werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Matthias Lammert
Erwiderung ist keine gewünscht. – Dann spricht jetzt Kollege Baldauf für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich bei diesem Thema so anfangen: Am besten wäre es, wir bräuchten einen solchen Beauftragten gar nicht. Herr Paul, gerade Sie haben wieder sehr eindrucksvoll gezeigt, warum es leider so etwas immer noch braucht. Wer einmal in Yad Vashem war und das gesehen hat, allein die Kerzen der über 2.000 Kinder, die dort hängen, wenn man sich insgesamt anschaut, welche tragischen Dinge dort geschehen sind, die im Kleinen jetzt an der einen oder anderen Stelle auch in dieser Republik passieren, und wenn man weiß, dass sich im politischen Geschäft in einem Parlament ein Abgeordneter Ihrer Partei hinstellt und sagt, das sei ein Fliegenschiss in der Geschichte, Herr Paul, dann kann ich Ihnen nur sagen, sorgen Sie dafür, dass vor allem in Ihrer Partei so etwas unterlassen wird und solche Menschen auch entsprechend entfernt werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dann bräuchten wir nämlich heute nicht über so etwas zu sprechen. (Starker Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Das ist die Grundlage der Partei! Da können sie doch die Leute nicht entfernen!) Es ist unsere Pflicht, Antisemitismus frühzeitig und kompromisslos entgegenzutreten, und natürlich kann und wird eine Beauftragte/ein Beauftragter dazu ihren/seinen Anteil leisten. Wir werden diesem Gesetz auch deshalb zustimmen, weil es die Befugnisse erweitert, um Möglichkeiten zu haben, mehr zu erfahren. Wir müssen immer wieder konstatieren, dass der Antisemitismus auch bei uns in Rheinland-Pfalz – vor allem die Zahl der Straftaten – zunimmt. Das hat verschiedene Gründe. Ein Grund liegt darin, dass viele die Politik Israels mit der Religion gleichsetzen, und wenn sie etwas gegen die Politik Israels haben, gleichzeitig die Religion in die Ecke stellen. Vieles hat – auch das darf man nicht verschweigen – in unserem Land, aber auch in anderen Ländern damit zu tun, dass nicht nur, aber vor allem junge Menschen muslimischen Glaubens so erzogen werden, dass Israel kein Freund ist und damit die Religion auch nicht. Bei Demonstrationen in den letzten Tagen und Wochen wird oft das Versammlungs- und Demonstrationsrecht gerade in diesem Bereich missbraucht. Dem muss man mit Entschiedenheit entgegentreten, weil – Sie haben es angesprochen – Hass und Hetze gegen Juden, ob auf der Straße oder im Netz, verfolgt werden müssen, ganz egal, ob es um deutsche, russische, arabische oder türkische Extremisten geht. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das hat bei uns keinen Platz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD, vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Oft ist es so, dass vieles durch Unwissen geschieht, und deshalb ist es auch gerade in diesem Hause Aufgabe, darüber nachzudenken und zu überlegen, welche Schritte wir im Bereich der Bildungspolitik unternehmen können, um die Sensibilisierung für das, was bei uns im Grundgesetz steht, nämlich die Religionsfreiheit, wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Wenn man sich einmal anschaut, wie viele antisemitische Straftaten wir haben, ist es erschreckend. Ich habe es vorhin schon zitiert, und gestern hat Bundesinnenministerin Faeser hierzu bereits Stellung bezogen: Allein in den letzten beiden Jahren ist die Zahl der antisemitischen Straftaten um 29 % gestiegen. Da muss man natürlich die Frage stellen: Wie kann man dem entgegenwirken? Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, etwas, das wir in unserem Hause auf jeden Fall als Vorbilder erbringen müssen, ist, dass wir, wenn wir dieses Haus verlassen, an jeder Stelle ganz deutlich machen, Antisemitismus ist für uns an keiner Stelle tragbar, an keiner Stelle unterstützbar, und dass Menschen, die als Corona-Leugner Judensterne missbrauchen, für uns nicht tragbar sind. Das muss von uns hier ausgehen. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Frau Hubig ist jetzt nicht da, aber sie hat vor zwei, drei Jahren den Ansatz gewählt, dass man Schülerinnen und Schüler Gedenkstätten, Konzentrationslager besuchen lassen sollte. Ich halte das für eine wirklich gute Idee. Ich kann mich gut erinnern, in Worms, (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Osthofen!) ich glaube, ich war sogar mit Jens Guth zusammen da. Auch er ist nicht da, (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Doch, der ist da! Er ist da, wo er immer sitzt!) aber er weiß das noch. (Zuruf des Abg. Jens Guth, SPD) – Ah, Entschuldigung, hallo. Du sitzt so weit vorne. Entschuldigung, ich habe nach hinten geschaut. Ich bitte um Verzeihung. Das Thema ist aber leider ernst. Wir sind auch schon zusammen in Osthofen gewesen. Wenn man sich dies dann anschaut, ist es noch einmal anders, wenn man es näher begreift und näher sieht. Wir werden nachher an dem Abend zu Ruanda durchaus auch die eine oder andere Ausführung zu Fragen hören, wenn es um Genozide und um die beabsichtigte Vernichtung von Völkern geht, wie schlimm das am Ende des Tages alles ist. Ich glaube, wir müssen uns in diesem Haus Gedanken machen, wie wir gerade im Bildungsbereich noch mehr dazu beitragen können, dass uns das wieder näher gebracht wird. Man mag es als Kunst begreifen, manche sagen auch, das sei tragisch. Aufgrund meines doch schon höheren Alters habe ich, als ich in den Landtag kam, noch die Gunst der Stunde gehabt, dass ich persönlich ältere jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger getroffen habe, die entweder emigriert waren oder noch in Deutschland gelebt hatten und die mit uns in die Schulen gegangen sind und dort aus erster Hand berichtet haben, wie von jetzt auf nachher aus einer Schulklasse heraus gestern noch der beste Freund am nächsten Tag die Judensau geworden ist. Diese Dinge fehlen heute, weil die Menschen nicht mehr leben. Umso entscheidender ist, dafür zu sorgen, dass wir gerade im Bildungsbereich – das sollten wir auch zusammen diskutieren und zusammen entwickeln – viel mehr Wert darauf legen, die jüdische Religion wieder zu dem zu machen, was sie am Ende des Tages auch ist, nämlich eine der Säulen unserer Werte des christlich-jüdischen Abendlandes. Wenn man dann noch in Rheinland-Pfalz drei SchUM-Städte, Speyer, Worms und Mainz, vorfindet, dann kann das sicherlich auch ein Anlass sein, diese Städte einmal zusammen zu besuchen. Dies kann ein Anlass sein zu sagen, wir machen dort einmal eine entsprechende Veranstaltung, eine entsprechende Tagung, wie auch immer geartet; denn was uns zupass kommt, ist klar: Wir müssen sehr viel mehr dafür werben, dass diejenigen, die sich gegen Juden richten, bei uns keinen Platz haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. In diesem Sinne brauche ich die Zeit von 8 Minuten dann doch nicht ganz; 7 Minuten und 33 Sekunden waren es jetzt doch. Ich darf mich für die Aufmerksamkeit bedanken. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir gerade im Bereich der Bildung, der Erwachsenenbildung, vorankommen. Ich glaube schon – das ist ein kleiner Vorwurf an die Landesregierung –, da könnte man noch mehr machen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter Josef Winkler. Sie haben 5 Minuten Redezeit.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte des Judentums in Deutschland ist eng mit Rheinland-Pfalz verknüpft. Die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz – Herr Baldauf hat es gerade erwähnt – beherbergten im Mittelalter die drei größten und einflussreichsten jüdischen Gemeinden im Bereich der heutigen Bundesrepublik. Sie waren bedeutende Zentren des jüdischen Lebens, des Glaubens und der Theologie, der Kultur, Architektur und auch der Rechtsprechung. Im Jahr 2021 haben diese Blütestätten das Welterbesiegel durch die UNESCO erhalten, was sicherlich noch zur Bekanntheit dieses Kapitels der jüdischen Geschichte in Deutschland beitragen wird. Darüber freuen wir uns als Fraktion und ich persönlich natürlich sehr. Gleichzeitig gab es und gibt es auch auf rheinland-pfälzischem Boden sowie in Deutschland insgesamt weiterhin Judenfeindlichkeit. Antisemitisches Gedankengut ist heute beispielsweise Teil von Verschwörungserzählungen, in denen Jüdinnen und Juden wieder zu Feindbildern stilisiert werden. Vor dem Hintergrund der Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre haben diese Erzählungen bedenklich an Publikum und Aufmerksamkeit, vor allem aber an Zustimmung gewonnen. Diesen und weiteren antisemitischen Tendenzen in der Gesellschaft stellen wir uns mit aller Entschiedenheit entgegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Als deutsche Bürgerinnen und Bürger tragen wir im Angesicht der Shoah eine besondere Verantwortung. Jüdinnen und Juden müssen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland sicher und angstfrei leben können. Damit das gelingt, wurde im Jahr 2017 in Rheinland-Pfalz der erste ehrenamtliche Beauftragte für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Deutschland berufen. Er wurde eben schon benannt, es ist Dieter Burgard. Als Ansprechpartner für Jüdinnen und Juden, die in Rheinland-Pfalz leben, aber auch für die jüdischen Gemeinden, für Verbände, Vereine, Bildungseinrichtungen und den Landtag leistet der bzw. seit Kurzem die Antisemitismusbeauftragte wertvolle Vernetzungs- und Koordinierungsarbeit, trägt zum interreligiösen Dialog bei und steht im Austausch mit den Sicherheitsbehörden. Doch der oder die Beauftragte ist nicht nur für die Sicherheit und die Vernetzung der jüdischen Gemeinden zuständig, sondern – so sagt es auch der Titel – auch für das jüdische Leben hierzulande. In dieser Funktion hilft die Beauftragte, das gegenwärtige lebendige jüdische Leben in Rheinland-Pfalz sichtbar zu machen. Es ist wichtig, dass Jüdinnen und Juden als Teil unserer Gesellschaft selbstverständlich wahrnehmbar sind und uns nicht nur als Gegenstand von Geschichtsbüchern begegnen. Um all diesen Aufgaben nachkommen zu können, verfügt der oder die Beauftragte für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz über einige nötige Befugnisse, wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben. Bisher waren diese aber nicht genau normiert; es ist also gut, wenn die Befugnisse jetzt rechtlich klar normiert werden und genauer als bisher die Rechte und Pflichten der Beauftragten festgelegt sind. Durch die gesetzliche Regelung erfährt das Amt aber auch politisch eine Aufwertung. Die gesetzliche Festlegung der Aufgaben und Rechte der Antisemitismusbeauftragten führt zu einer größeren Sichtbar- und Wahrnehmbarkeit des Amtes, die der Wichtigkeit der Aufgaben unserer Ansicht nach auch angemessen ist. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb selbstverständlich zustimmen, und ich wünsche der rheinland-pfälzischen Antisemitismusbeauftragten Monika Fuhr weiterhin viel Erfolg für ihre so wichtige Tätigkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich kultur- und politikinteressierte Bürgerinnen und Bürger aus Koblenz bei uns im Landtag begrüßen. Herzlich willkommen, wir freuen uns, dass Sie bei uns sind! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Ich erteile nun dem Abgeordneten Schmidt von der AfD-Fraktion das Wort.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, wehrte Kollegen! Antisemitismus bekämpfen und jüdisches Leben sichern und fördern, das sind laut § 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung die beiden Arbeitsschwerpunkte des Antisemitismusbeauftragten. Die AfD-Fraktion hält diese beiden Tätigkeitsbereiche für wichtig und erforderlich. Deshalb werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. Mein Kollege Peter Stuhlfauth hat in der ersten Beratung bereits begründet, warum die AfD-Fraktion diese beiden Arbeitsschwerpunkte für wichtig und erforderlich hält, auch wenn Sie, Herr Baldauf, gerade etwas anderes suggeriert haben, und zwar ohne belastbare Grundlagen. Als kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion will ich an dieser Stelle zunächst Ausführungen zur Sicherung und Förderung des jüdischen Lebens und der Bedeutung der jüdischen Kultur in unserem Bundesland machen. Seitdem die AfD 2016 in den Landtag eingezogen ist, haben wir immer wieder betont, wie bedeutsam die Sichtbarkeit jüdischen Lebens ist. Deshalb haben wir in den vergangenen Haushaltsberatungen konsequent mehr Mittel für die jüdischen Gemeinschaften gefordert. So sollte jede jüdische Kultusgemeinde in die Lage versetzt werden, einen eigenen Rabbiner zu finanzieren; denn theologische Betreuung und Bildung sind unverzichtbar für das Seelenheil der Gläubigen und machen die Gemeinden stärker und attraktiver gerade auch für junge Menschen. Bei zurückgehenden Zahlen der Gemeindemitglieder in Rheinland-Pfalz ist das besonders wichtig für das Überleben der jüdischen Religion, nicht nur in unserem Bundesland. Im Landeshaushalt für das Jahr 2022 wurde diese AfD-Forderung nun endlich umgesetzt. In unserem Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2021 mit dem Titel: „Erinnerungskultur pflegen, Identität fördern, Integration erleichtern“ haben wir explizit auf die beachtliche Rolle der jüdischen Kultur in RheinlandPfalz hingewiesen. Wir verfolgen deshalb mit großem Wohlwollen die entfalteten Tätigkeiten in den von der UNESCO in die Welterbeliste aufgenommenen SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz, und wir haben sehr interessiert recherchiert und zugehört, als in der jüngsten Sitzung des Kulturausschusses der Antrag „SchUm-Stätten erlebbar machen“ behandelt wurde. Die App der Fachhochschule Worms, die eine fiktive Begleitung von jüdischen Familien ermöglicht, ist in der Tat bemerkenswert. Bereits unmittelbar nach Ernennung des jüdischen Kulturerbes in den SchUMStädten zu neuen Welterbestätten hatten wir im Juni 2021 den Antrag „Welterbe: SchUm-Städte, Bad Ems und Niedergermanischer Limes – Auswirkungen für Rheinland-Pfalz“ im Kulturausschuss gestellt, und im August letzten Jahres haben wir dann unser Interesse am jüdischen Leben, an jüdischer Kultur und jüdischer Geschichte mit dem Antrag „Ausstellung: 1700 Jahre jüdisches Leben – Tradition und Identität der Juden in Rheinland-Pfalz“ bekräftigt. Außerdem ist von unserer Seite 2021 die Große Anfrage „Antisemitische Handlungen in Rheinland-Pfalz“ eingereicht worden. In der Vorbemerkung thematisierte meine Fraktion die verachtenswerten „Hassbotschaften gegen Israel und Juden“. Ich halte fest: Die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat mit einer Vielzahl an parlamentarischen Initiativen unterstrichen, dass sie großes Interesse an der Sicherung und Förderung jüdischen Lebens hat und Antisemitismus entschlossen verurteilt, beides ganz im Sinne der Arbeitsschwerpunkte des oder der Antisemitismusbeauftragten. In Bezug auf den Gesetzentwurf haben wir bereits in der ersten Beratung einen Verbesserungsvorschlag gemacht. Wir bedauern, dass dieser Vorschlag nicht berücksichtigt wurde. Ich will auch für Sie, Herr Kropfreiter, noch einmal erläutern, worum es uns dabei ging. Die Tatsache, dass der Landesbeauftragte von der Ministerpräsidentin berufen und entlassen wird, birgt zumindest potenziell die Gefahr der parteipolitischen Einseitigkeit. Deshalb sollte der Antisemitismusbeauftragte respektive die Beauftragte unserer Meinung nach von den jüdischen Gemeinden demokratisch gewählt werden. (Beifall der AfD) Das würde die Unabhängigkeit gegenüber der Ministerpräsidentin sowie die Legitimation durch die in Rheinland-Pfalz lebenden Juden stärken. Ferner würde es – und das ist besonders bedeutsam – die Beteiligung der jüdischen Gemeinden erhöhen. Dass der Landesverband der Jüdischen Gemeinden auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verzichtete, ist für uns ein weiteres Indiz dafür, dass unser Vorschlag richtig ist. Zum Schluss möchte ich dem scheidenden Antisemitismusbeauftragten Herrn Burgard für seine unermüdliche Tätigkeit und seine Einsatzbereitschaft danken, die nun ein überraschend schnelles Ende gefunden hat. Frau Fuhr als neuer Beauftragten wünscht die AfD-Fraktion alles Gute für ihre so wichtige Aufgabe. Vielleicht können Sie in Zukunft gewährleisten, dass derart relevante Anfragen wie meine aktuelle Kleine Anfrage zum ukrainischen und russischen Migrationshintergrund der in Rheinland-Pfalz lebenden Juden vom Integrationsministerium – – (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. – – nicht mit einem lapidaren, von beschämender Kenntnislosigkeit zeugenden Satz beantwortet werden muss: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Danke sehr. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist Abgeordnete Willius-Senzer von der FDP-Fraktion.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Judentum und Deutschland, das gehört alles zusammen; denn unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben unser Land seit jeher geprägt, zu bedeutenden Errungenschaften beigetragen und das Erscheinungsbild Deutschlands entscheidend mitgestaltet. Hier in Rheinland-Pfalz bilden die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz jahrhundertewährende und dabei quicklebendige zentrale Orte der traditionsreichen Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland, und von den dort befindlichen einzigartigen Monumenten konnte ich mich bereits selbst überzeugen und mir einen Eindruck verschaffen. Herr Baldauf, Ihr Vorschlag, einmal dorthin zu gehen und die Stätten zu besuchen, kommt zu spät. Ich war schon dort und kann einen Besuch jederzeit empfehlen, und ich sage dazu, es lohnt sich. Im Juni 2021 sind diese sogar Teil des UNESCO-Weltkulturerbes geworden. Das unterstreicht noch einmal die Bedeutung unserer jüdischen Geschichte, die unser heutiges Rheinland-Pfalz in vielfacher Hinsicht geprägt hat und immer noch prägt. Aus eben dieser Geschichte erwächst aber auch unsere besondere Verantwortung, die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Ort bestmöglich zu fördern und zu schützen; denn leider sind Antisemitismus und Judenfeindlichkeit nach wie vor ein Problem in unserer Gesellschaft. Davor dürfen wir unsere Augen nicht verschließen. Das hat sich erst jüngst in offenen, antisemitisch auftretenden Protesten in unserer Republik leider wieder bestätigt, und das, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht hinnehmen. Wir dürfen unter keinen Umständen hinnehmen, dass Mitglieder unserer jüdischen Gemeinden – in welcher Weise auch immer – angefeindet oder gar angegangen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Judenfeindlichkeit und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Nie wieder! Jetzt nicht und auch nicht in Zukunft. Wir sehen unsere Verantwortung, und wir werden dieser Verantwortung nachkommen. Aus diesem Grunde bin ich auch stolz darauf, dass wir als erstes Bundesland im Jahr 2017 einen ehrenamtlich tätigen Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz eingesetzt haben. Diesem Beispiel sind zahlreiche weitere Länder wie auch der Bund gefolgt. Das zeigt uns, wir machen unseren Job richtig gut. Diese Arbeit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fortsetzen. Mit diesem Gesetz wollen wir die Stellung der oder des Antisemitismusbeauftragten gesetzlich festschreiben und gesetzlich fassen, auch um die Bedeutung dieser Position zu verdeutlichen. Um ihre oder seine Arbeit noch effektiver zu gestalten, sieht der Gesetzentwurf Einsichts- und Auskunftsrecht der oder des Antisemitismusbeauftragten gegenüber unseren Behörden vor. Damit bringt die Landesregierung handfeste Verbesserungen auf den Weg, um die tägliche Arbeit der beauftragten Person umfänglich zu erleichtern. Sie sehen, dieser Entwurf macht Sinn. An dieser Stelle bleibt mir nur noch, dem ehemaligen Antisemitismusbeauftragten Dieter Burgard, der bis April dieses Jahres als solcher tätig war, für seine intensive und erfolgreiche Arbeit meinen Dank auszusprechen. Seiner Nachfolgerin Monika Fuhr wünsche ich eine mindestens genauso erfolgreiche Zeit. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Wefelscheid für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sie haben 6 Minuten. Gerade gibt es noch einmal den Hinweis auf die Klimaanlage. Ich habe das schon der Technik gesagt. Angeblich gibt es wieder einen kleinen Ausfall, man arbeitet gerade daran. (Heiterkeit im Hause) Mir wäre es auch lieber – – – Wir sind hier auch am Zerlaufen, aber gut, das ist vielleicht unser Beitrag zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz. (Heiterkeit im Hause und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Lieber Kollege, jetzt haben Sie aber erst einmal das Wort. Sie haben 6 Minuten. (Zuruf aus dem Hause) – Genau, fürs Klima schwitzen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein, nein, nein!) Herr Kollege Wefelscheid. (Unruhe im Hause) – Liebe Kollegen, bitte schön.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Jetzt haben wir Ruhe. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Leider ist seit einigen Jahren die Entwicklung eines zunehmenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft zu beobachten. Gerade die CoronaPandemie hat sich als Katalysator für antisemitisches Gedankengut erwiesen. So werden Verschwörungserzählungen verbreitet, die letztlich in Hass und Angst münden. Ein ums andere Mal hetzen Demagogen vor allem aus dem rechten Spektrum die Menschen auf und instrumentalisieren sie für ihre Zwecke. Besonders schockierend ist auch zu erfahren, dass unlängst eine Überlebende des Holocausts und der Konzentrationslager bei einem russischen Angriff auf die Stadt Mariupol umgekommen ist, zudem vor dem Hintergrund, dass das russische Außenministerium der ukrainischen Regierung pauschal Antisemitismus vorwirft und den russischen Angriffskrieg mit der abstrusen Behauptung begründet, man müsse die Ukraine von einer angeblich nationalsozialistischen Regierung befreien. Hier sieht man tagesaktuell, wie die Opfer des Nazi-Regimes noch heute instrumentalisiert und für Gewalt, Krieg und Hass missbraucht werden. Meine Damen und Herren Kollegen, wer diese Hetze noch relativiert oder gar unterstützt, kann sich der Verachtung aller demokratischen Kräfte dieses Hauses gewiss sein. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Dass die Landesregierung nun mit dem Antisemitismusbeauftragtengesetz die Rolle des Antisemitismusbeauftragten – in dem Fall der Antisemitismusbeauftragten – stärken und Rechtssicherheit schaffen will, kann ich – ich wiederhole gerne meine Worte aus der Haushaltsdebatte – nur unterstützen; denn in einer Zeit, in der antisemitische Verschwörungstheorien kursieren und in manchen Kreisen Judenfeindlichkeit wieder salonfähig zu sein scheint, braucht es ein klares Signal der Politik, dass diese Entwicklung nicht stillschweigend geduldet wird. Nach wie vor haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern und auch gegenüber dem kulturellen Erbe des Judentums in unserem Land, etwa die SCHUM-Städte. Dieser Verantwortung bin ich mir bewusst, weshalb es mir ein besonderes Anliegen war, als gewählter Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz an den Veranstaltungen zur Präsentation der Dokumentarfilme „Der Hölle entkommen – Kinder von Gurs überleben im Versteck“ und „75 Jahre Rheinland-Pfalz, Erfahrungen aus der Perspektive von Sinti und Roma“ teilzunehmen und mit Betroffenen und Zeitzeugen ins Gespräch zu kommen. Diese Schilderungen haben mir erneut – hier im Plenarsaal, wo die Veranstaltung stattgefunden hat – die Dramatik der Einzelschicksale vor Augen geführt und vor Augen geführt, dass die Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen ist, ja, nicht abgeschlossen sein darf. Geschichte kann man zwar nicht ungeschehen machen, aber in dem Bewusstsein für die Zukunft daraus lernen. Mir ist es ein persönliches Anliegen, den Blick insgesamt auch auf die Verwicklungen von Mitarbeitern in Verwaltung und Justiz im NS-Unrechtsregime zu richten; denn wenn Zeitzeugen schildern, dass die Personen, die damals für ihre Deportation verantwortlich waren, genau diesen Überlebenden nach der Rettung als Verwaltungsmitarbeiter gegenübersaßen und diese Personen, die für die Deportation verantwortlich waren, dann erneut maßgebliche Entscheidungen für das Leben dieser Deportierten getroffen haben – als Vertreter des Staates –, dann vermag ich mir kaum vorzustellen, welche seelische Belastung das für die Menschen bedeutet haben muss. Die Vergangenheit aufzuarbeiten, Antisemitismus zu bekämpfen und ihm präventiv entgegenzuwirken, muss unser aller volle Unterstützung genießen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Über dieses Gesetz hinaus wünsche ich mir jedoch auch in Zukunft weiterhin klare, spürbare Bekenntnisse zu unseren jüdischen Mitmenschen, damit diese sich in Zukunft sicher, wohl und auch willkommen in unserem Land und bei der Ausübung ihres Glaubens fühlen können. Die FREIE WÄHLER-Fraktion wird dem Landesgesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz jedenfalls gerne zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, vereinzelt Beifall bei der SPD sowie Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Mertin das Wort.
Herbert Mertin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jüdische Gemeinden haben in Rheinland-Pfalz sowie in Deutschland das Leben in den vergangenen Jahrhunderten sehr stark geprägt. In Rheinland-Pfalz waren es insbesondere die SCHUM-Städte, die Gemeinden dort, in Speyer, Worms und Mainz. Sie haben in geradezu herausragender Weise das jüdische Leben in ihrer Zeit mitbestimmt. Insofern haben sie – wie alle anderen Gemeinden auch – unser Leben in Deutschland bereichert. Wir mussten alle in den dunkelsten Stunden unseres Landes zur Kenntnis nehmen, dass es in jener Zeit Aktionen gab, die von Vernichtungswillen geprägt waren und zum Ziel hatten, die jüdische Präsenz in Deutschland zu vernichten oder zu beseitigen. Dies ist – verzeihen Sie, wenn ich das so sage – glücklicherweise nicht vollends gelungen. Es blieben einige wenige Reste übrig. Das freut mich, ich finde es gut, ich finde es schön, dass sich nach dem Krieg in Deutschland auch jüdisches Leben wieder entwickelt hat, dass Menschen jüdischen Glaubens bereit waren, in Deutschland wieder Fuß zu fassen. Ich finde es besonders schön, dass die SCHUM-Städte Speyer, Worms und Mainz mit ihrem jüdischen Erbe als Welterbe anerkannt worden sind und damit auch ihre Bedeutung noch einmal herausgestellt wird. Insofern liegt es in der Tradition der Arbeit der Landesregierung, die sich schließlich auch dafür eingesetzt hat, dass dieses Welterbe anerkannt wird, dass in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland in Deutschland ein Beauftragter für jüdisches Leben eingesetzt worden ist. Sie wissen, das hat Herr Burgard in der Zeit nach seiner Arbeit als Bürgerbeauftragter gemacht, und er hat beides in herausragender Weise bewältigt, wie ich finde. Er machte uns nachdenklich, als er als Beauftragter des jüdischen Lebens – ganz so, wie er es früher als Bürgerbeauftragter getan hat – einmal bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt hat, er würde gerne eine Akte einsehen. Die Staatsanwaltschaft musste ihm mitteilen, in dieser neuen Eigenschaft stünde ihm das nicht zu, weil es an einer entsprechenden Regelung fehle. Das hat uns die Staatsanwaltschaft sofort mitgeteilt, weil sie unangenehm berührt war. Sie wollte seine Arbeit unterstützen, die Justiz will diese Arbeit unterstützen. Deswegen wurde nach Wegen gesucht, wie die Arbeit des jüdischen Beauftragten oder – jetzt Frau Fuhr, die das Amt ausübt – der jüdischen Beauftragten besser unterstützt werden kann. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf eingebracht worden. Dem Beauftragten oder der Beauftragten für jüdisches Leben wird hierdurch ein Akteneinsichtsrecht nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch gegenüber allen anderen Behörden eingeräumt. Es ist auch entsprechend datenschutzrechtlich eine Vorsorge getroffen worden, sodass insoweit die Arbeit der jüdischen Beauftragten in den nächsten Jahren auf rechtssicherer Basis – jedenfalls gegenüber den Behörden des Landes – erfolgen kann und die notwendigen Auskünfte eingeholt werden können. Ich freue mich, dass die Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags diesen Gesetzentwurf unterstützen und ihn verabschieden wollen. Aus meiner Sicht ist aber das Beste, was wir für jüdische Gemeinden in Rheinland-Pfalz und in Deutschland tun können, dafür Sorge zu tragen, dass es in Deutschland und in Rheinland-Pfalz ein gesellschaftliches Klima gibt, das dafür sorgt, dass sich jüdisches Leben hier ungefährdet entwickeln und entfalten kann. Es ist unser aller Aufgabe, dies zu fördern und zu schützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)
Matthias Lammert
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/2625 –. Die Empfehlung des Rechtsausschusses lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. – Herzlichen Dank. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3059 Erste Beratung Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart worden. Für die Landesregierung darf ich erneut Herrn Staatsminister Mertin das Wort erteilen.
Herbert Mertin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes sollen einige Änderungen und einige Klarstellungen erfolgen. Eine der Klarstellungen, die notwendig ist, betrifft die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Diese Klarstellung ist im Hinblick auf eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung notwendig. Gemeint ist hier der Sachverhalt, dass in Rheinland-Pfalz jeder Rechtsanwalt, wenn er eine natürliche Person ist, Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein muss, entweder der Rechtsanwaltskammer Koblenz oder der Rechtsanwaltskammer der Pfalz. Beide sind dann Pflichtmitglieder und in ihrer Eigenschaft als natürliche Personen auch Pflichtmitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammern in Rheinland-Pfalz. Hier gibt es ein Problem, das sich daraus ergibt, dass jemand, der aus einem anderen Bundesland kommend, dort berufsunfähig ist und hier Pflichtmitglied einer unserer Kammern wird, durch die Unklarheit unter Umständen beanspruchen könnte, auch Pflichtmitglied des Versorgungswerks zu sein. Diese Lücke kann dazu führen, dass die Renten nicht mehr richtig berechnet werden können, weshalb das Versorgungswerk darum gebeten hat, hier klarzustellen, dass, solange die Berufsunfähigkeit fortwirkt, eine Pflichtmitgliedschaft durch Zuzug nicht entstehen kann. Erst wenn die Berufsunfähigkeit beseitigt ist, soll sie entstehen. Ein weiteres Problem soll durch klarstellende Regelungen gelöst werden. Das Gremium, das im Versorgungswerk die Entscheidungen zu treffen hat, besteht aus insgesamt 19 Mitgliedern, zwölf aus der Rechtsanwaltskammer Koblenz und sieben aus dem Bereich der Rechtsanwaltskammer der Pfalz. Es kann nun dazu kommen, dass im Laufe der Wahlzeit die gewählten Mitglieder unter diese Anzahl absinken durch Ausscheiden, weil keine Ersatzmitglieder und Ähnliches da sind. Durch eine entsprechende Klarstellung im Gesetz soll dafür Sorge getragen werden, dass klar ist, dass, auch wenn diese Anzahl von 19 unterschritten wird, dieses Gremium weiterhin beschlussfähig ist und insofern auch entsprechende Beschlüsse gefasst werden können. Die erforderliche Stimmenanzahl, die dann notwendig ist, muss dann auf diese neue Mitgliederzahl angepasst werden. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Als Weiteres soll geregelt werden, dass zum Beispiel die Beschlussfassung in diesen Gremien gegebenenfalls auch in elektronischer Form durchgeführt werden kann. Wir haben alle unsere Erlebnisse die letzten zwei Jahre gehabt, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte auch. Insofern soll hier ermöglicht werden, dass Beschlüsse in elektronischer Form gefasst werden können. Es soll auch ermöglicht werden, dass die Wahl dieser Gremienmitglieder durch die Rechtsanwälte nicht nur durch Briefwahl, wie bisher, sondern gegebenenfalls auch durch elektronische Wahlmöglichkeiten durchgeführt werden kann. Hierzu soll seitens des Versorgungswerks und der Gremien eine Wahlordnung beschlossen werden. Was in dieser Wahlordnung im Einzelnen dann zu stehen hat, wird im Gesetz näher dargelegt. Ich hoffe, dass wir in konstruktiver Beratung in den nächsten Wochen im Rechtsausschuss und dann in der nächsten Lesung hier im Hohen Hause dieses Gesetz beschließen können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Besucherinnen und Besucher bei uns begrüßen dürfen, und zwar sind das – das freut mich besonders – Seniorinnen und Senioren aus der Ortsgemeinde Rockeskyll aus der Verbandsgemeinde Gerolstein und Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Daun. Beides liegt in der Vulkaneifel. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein.
Marcus Klein CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern ist die berufsständige Versorgungseinrichtung der Rechtsanwälte und kammerangehörigen Rechtsbeistände in Rheinland-Pfalz. Es hat die Aufgabe, die Versorgung der Mitglieder, der Hinterbliebenen der Mitglieder sicherzustellen. So steht es in der Satzung des Versorgungswerks. Dahinter stehen mehrere Hundert Versorgungsberechtigte und noch mehr, die die Anwartschaften erwerben, also Mitglieder der Kammer sind. Man sieht, das ist eine große Aufgabe, die dieses Versorgungswerk für unsere Kammern zu leisten hat. Demgegenüber sind die Klarstellungen, die wir nun vorzunehmen haben oder vorgenommen werden sollen, eher klein, was nicht bedeutet, dass sie unwichtig sind. Der Minister hat vorhin darauf hingewiesen. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Es geht einmal um die Frage, wer noch Mitglied, Zwangsmitglied dieser Versorgungseinrichtung wird. Da soll eine Klarstellung erfolgen, dass das nicht zu unkalkulierbaren Kosten führt. Die anderen Klarstellungen oder Regelungen betreffen die Arbeitsweise, die Wahlen der Gremien und die Arbeitsweise in den Gremien selbst. Wir werden uns in den Beratungen in den nächsten Wochen eingehend damit befassen, aber ich will sagen, beim ersten Blick auf die Änderungen bin ich der festen Überzeugung, dass wir zu einer sehr guten und einvernehmlichen Lösung kommen werden und am Ende eine breite Zustimmung stehen wird. Für jetzt kann ich die zumindest schon einmal signalisieren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie vereinzelt bei SPD, FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Christoph Spies.
Christoph Spies SPD
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute Abend zum Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes sprechen darf. 1923 entstand die Bayerische Ärzteversorgung als erstes berufsständisches Versorgungswerk, sprich wir feiern nächstes Jahr alle gemeinsam 100 Jahre Versorgungswerk, da wir alle wissen, damals gehörte Bayern zur Pfalz. (Heiterkeit bei der FDP – Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Danke. Entscheidender Antrieb für diese Gründung war die massive Vernichtung des Alterssicherungskapitals der Ärzte aufgrund der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg. Es gab damit eine soziale Sicherheit, die die Eigeninitiative und Solidarität der Ärzte untereinander mit der Durchsetzungsmacht des öffentlichen Rechts kombinierte. Das war eine echte Innovation in der deutschen Sozialpolitik. Ähnlich die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg. Während die gesetzliche Rentenversicherung bereits Mitte 1945 Zahlungen über die Postämter leistete, waren die Rücklagen der Freiberufler erneut nahezu vernichtet. Eine Ausnahme, die Ärzte im damaligen Bayern, die über ihr Versorgungswerk Leistungen erhielten. Entscheidend jedoch für die Verbreitung der berufsständischen Versorgung war die Rentenreform im Jahre 1957 – Konrad Adenauer, Generationenvertrag. Der damalige Bundestag verweigerte mit breitem gesellschaftlichen Konsens den freien Berufen die Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollte sich auf Arbeitnehmer konzentrieren, deren soziale Lage durch massiven Einsatz von Beitrags- und Steuermitteln nachhaltig verbessert werden konnte. Dagegen verlangte die Bundesregierung 1957 von den freien Berufen ihre Alterssicherung in eigener Verantwortung zu regeln, da sie der gesellschaftlichen Solidarität nicht bedürften. Diese politische Grundsatzentscheidung führte zu einer Welle von Gründungen von Versorgungswerken. Das rheinlandpfälzische Rechtsanwaltsversorgungsgesetz, RAVG, vom 22. Juli 1965 wurde jedoch nicht ausgeführt, da die notwendigen Satzungen der Selbstverwaltungsorgane nicht verabschiedet worden waren. Ursächlich hierfür war die vorgegebene Belastung des Versorgungswerks mit den Ansprüchen derjenigen Rechtsanwälte, die in einem vorgerückten Lebensalter standen und bei Versorgungsbeginn keine entsprechende Beitragsleistung erbracht haben konnten. Mit der umfassenden Reform des RAVG vom 29. Januar 1985 konnte diese Baustelle zum Wohl der Rechtsanwälte behoben und die Altersberufsunfähigkeit und Hinterbliebenenrente für die Rechtsanwälte und ihre Angehörigen eingeführt werden. Dieses Gesetz hat das heutige Rechtsanwaltversorgungswerk der beiden rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern geschaffen. Dass ein Gesetz, welches 1985 in Kraft getreten ist, auch einmal novelliert werden sollte bzw. muss, ist selbstredend. Ich freue mich, dass wir die Regelungen des Rechtsanwaltsversorgungswerks auf den Stand von 2022 bringen. Die Klarstellungen zum Beispiel in § 4 Abs. 1, Mitglieder der Vertreterversammlung – der Minister hat es ausgeführt –, oder redaktionelle Anpassungen in § 13 Satz 3, Verweis auf das BGB, die geänderten Begrifflichkeiten erläutere ich nicht explizit. Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 sind aktuell die Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks durch Briefwahl zu wählen. 1985 kannte man die elektronische Wahl noch nicht. Neben der Briefwahl soll nun die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks künftig auch ganz oder teilweise elektronisch erfolgen können, wenn es die Selbstverwaltung möchte. Ebenfalls soll die Anwendung von Videokommunikationstechnik in der Vertreterversammlung ermöglicht werden. Die heute bereits vorgeschriebene Wahlordnung des Versorgungswerks wird durch die Novellierung um die wesentlichen Themen konkretisiert, analog den entsprechenden Regelungen im Bereich der Satzung in § 20. Dass der Schutz der Solidargemeinschaft der Rechtsanwälte der beiden Kammern auch weiterhin immer wieder angepasst werden muss, findet sich im Änderungsvorschlag zu § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wieder. Die Verlegung – der Minister hat dies ebenfalls ausgeführt – einer Kanzlei nach § 27 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung führt nicht zur Pflichtmitgliedschaft bei Berufsunfähigkeit für die Dauer der BU. Dieser Gedankengang ist bei uns allen bereits aus dem Bereich der Zulassung bekannt. (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Ich freue mich auf die Ausschussberatung und wäre froh, wenn wir dieses Gesetz in der zweiten Runde beschließen könnten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN –
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Das war eine gute Rede, Herr Professor!)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich selbst bin Rechtsanwalt. Lieber Kollege Klein, ich bin nicht Zwangsmitglied, sondern Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Als solches habe ich unter anderem auch die Freude, solche Briefwahlunterlagen jedes Jahr zu bekommen. Ich muss ganz ehrlich gestehen, es ist ein bisschen ein Hemmschuh, wenn man solche Briefwahlunterlagen zu einem Gremium bekommt, das vor allem der Berentung von mir dient; denn ich denke noch nicht so oft an die Rente und dementsprechend denke ich auch noch nicht so oft an die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsanwaltsversorgungswerks, (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) obwohl das eine wichtige Aufgabe ist. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Ich will gar nicht mehr so viel zu dem Gesetzentwurf sagen. Sehr geehrter Justizminister, Sie haben das ausführlich dargestellt, und auch die Kollegen vor mir haben es ausführlich dargestellt. Ein Punkt vielleicht noch: Bei dem Wechsel von berufsunfähigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in eines der beiden rheinland-pfälzischen Versorgungswerke, – – (Abg. Marcus Klein, CDU: Zwei Kammern, ein Versorgungswerk!) – zwei Kammern, ein Versorgungswerk, sehen Sie – – – in das rheinland-pfälzische Versorgungswerk kommt das Problem hinzu, dass das Risiko in der Vermögensbewertung des Versorgungswerks gar nicht eingepreist ist. Das ist in dem Versorgungswerk, aus dem die Rechtsanwältin, der Rechtsanwalt kommt, aber mit kalkuliert. Daher ist das eine vernünftige Regelung. Natürlich ist auch eine digitale Sitzungsdurchführung sinnvoll. Alles andere wurde hier im Haus schon gesagt. Daher halte ich es kurz. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der AfD spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz sind ein wichtiges Element der Rechtspflege. Ein wichtiges Element der Altersvorsorge für unsere Rechtsanwälte sind die Versorgungswerke der Bundesländer. Diese Einrichtungen sind praktisch die Rentenkassen der Anwälte. Die Mitgliedschaft für Anwälte ist verpflichtend und richtet sich in der Regel nach dem Ort der Niederlassung des Anwalts. Das heißt, ein zugelassener Anwalt wird in Deutschland immer einer Kammer und einem Versorgungswerk angehören, wobei das Versorgungswerk bei einem Kammerwechsel ebenfalls gewechselt werden kann, aber nicht gewechselt werden muss. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, kurz RAVG, greift nun einen bisher nicht berücksichtigten Sonderfall bei einem Kammer- bzw. Versorgungswerkwechsel auf und nimmt zugleich auch noch einige Änderungen vor, die in einigen Bereichen wohl auch den Erfahrungen der letzten Corona-Jahre geschuldet sein dürften. Videokonferenzen für Gremiumssitzungen und elektronische Abstimmungen liegen aktuell im Trend und stellen eine der wenigen positiven Entwicklungen aus der Corona-Pandemie dar. Es ist daher nur konsequent, dem rheinland-pfälzischen Versorgungswerk mit diesem Gesetzentwurf künftig einen modernisierten rechtlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen, um die Selbstverwaltung künftig flexibler durchführen zu können. In die gleiche Richtung stößt auch die Neuregelung des § 4, die Vertreterversammlung des Versorgungswerks betreffend. In der neuen Fassung wird die Handlungsfähigkeit der Vertreterversammlung für den Fall geregelt, dass die vorgeschriebene Zahl der Mitglieder nicht mehr erreicht werden kann. Sinn und Zweck ist die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit dieses Gremiums. Diese Konkretisierung ist aus unserer Sicht sehr gut und richtig. Durch die Konkretisierung des Versorgungswerkwechsels nachträglich berufsunfähig gewordener Rechtsanwälte wird das Versorgungswerk durch die Änderung vor unkalkulierbaren Kosten geschützt für den Fall, dass berufsunfähige Rechtsanwälte durch einen Standortwechsel ihrer Kanzlei nach Rheinland-Pfalz eigentlich auch automatisch Mitglied des rheinland-pfälzischen Versorgungswerks werden müssten. Mit anderen Worten, die Landesregierung hat erkannt, dass ein soziales Versorgungssystem mit einer begrenzten Zahl von Beitragszahlern, also Leistungsträgern, in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, wenn, aus welchen Gründen auch immer, Anspruchsberechtigte in dieses System geraten, die zuvor keinen Beitrag zum Aufbau des Systems geleistet haben. Das ist natürlich richtig. Deshalb an dieser Stelle: Nehmen Sie diese Erkenntnis mit und prüfen Sie, ob dieser Fall nicht auch für die anderen Sozialsysteme in unserem Land zutreffend ist. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Herrn Spies, der SPD, wurde die Genese dieses Gesetzes schon ausführlich dargelegt; deswegen beschränke ich mich auf die jetzige Vorlage. Der Herr Minister hat es schon ausgeführt: Hier geht es vorrangig um technische Gesetzesänderungen. Dennoch möchte ich einige wenige Anmerkungen machen; denn regelmäßig debattieren wir über die Bedeutung der Justiz als Säule unseres funktionsfähigen Rechtsstaats und als unentbehrlichen Teil einer intakten Demokratie. Ein Rechtsstaat ist nur dann funktionsfähig, wenn er für seine Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist. Dabei spielen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine entscheidende Rolle. Durch sie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, die ihnen zustehenden Ansprüche tatsächlich geltend zu machen. Auch die zuweilen notwendige Strafverteidigung ist in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht wegzudenken. Mit dem vorliegenden Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes wollen wir notwendige und sinnvolle Ergänzungen vornehmen; denn wir wollen weiterhin eine gute Versorgungssicherheit für die Anwaltschaft gewährleisten. Dabei leistet das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern eine hervorragende Arbeit, für die ich an dieser Stelle meinen Dank ausspreche. Im Entwurf sind Änderungen zur Abstimmung vorgesehen. Lassen Sie uns dazu beitragen, das Versorgungswerk zu unterstützen. Ich möchte Sie jetzt nicht noch einmal mit den Änderungen im Einzelnen behelligen, aber nur zwei wesentliche Punkte nennen. Der Minister hat es auch schon ausgeführt. Wir wollen mit diesem Änderungsgesetz die Beschlussfähigkeit der Vertreterversammlung sichern, wenn zum Beispiel die bisher im Gesetz genannte erforderliche Zahl nicht erreicht oder im Nachgang der Wahl unterschritten wird. Es wurde auch schon gesagt, dass im Sinne des digitalen Zeitgeistes eine Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in elektronischer Form ermöglicht werden soll und die Verwendung von Videokommunikationstechnik ermöglicht oder klargestellt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetzentwurf steht nichts entgegen. In diesem Sinne sollten wir das Gesetz möglichst einstimmig zu gegebener Zeit beschließen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das berufsständische Versorgungswerk der Rechtsanwälte steht als Teil der sogenannten ersten Säule im System der Alterssicherung bei uns in Deutschland gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. Meine Damen und Herren, immer wieder wird in der Debatte um die Rente angeführt, dass berufsständische Versorgungswerke mit der gesetzlichen Rentenversicherung verschmolzen werden sollten. Diejenigen, die derartiges fordern, verkennen an der Stelle allerdings, dass es nicht ganz freiwillig war, dass die Rechtsanwälte ihr eigenes Versorgungswerk errichten mussten. Die Wurzel der freiberuflichen Versorgungswerke geht auf die Adenauersche Rentenreform von 1957 zurück, bei der das Recht zur Selbstversicherung für Selbstständige und Freiberufler ersatzlos gestrichen wurde. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Dies hatte für Freiberufler erhebliche Konsequenzen, da diese nicht mehr die Möglichkeit hatten, in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert zu sein, was auch bei dem einen oder anderen Freiberufler im Rentenalter Folgen hatte. In einigen Fällen führte dies sogar dazu, dass einige, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet hatten, nicht über genügend Auskommen im Alter verfügten. Der Kampf um die Einrichtung von freiberuflichen Versorgungswerken war deswegen sozusagen ein Akt der Notwehr der Freiberufler gegenüber der Ablehnung der Solidargemeinschaft, sie in Sozialsysteme einzahlen lassen zu können. Insofern war es nur logisch und die richtige Konsequenz, dass die Freiberufler es erreicht haben, ihre eigenen Versorgungswerke errichten zu können. Vor diesem Hintergrund betrachtet, ist es daher unsere parlamentarische Verpflichtung, diese Versorgungswerke in einen gesetzlichen Zustand zu versetzen, der dem Auftrag der Stabilität der Versorgungswerke gerecht wird. Aus der Praxis haben sich verschiedenste Problemstellungen ergeben. Wir Freien Wähler begrüßen daher das vorliegende vierte Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes ausdrücklich, mit dem dieses geändert werden soll. Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter im Detail auf die einzelnen Punkte eingehen. Meine Vorredner haben dies bereits explizit getan. Sicherlich ist es aber von Bedeutung – das möchte ich hervorheben –, ob die Wahl der Mitgliederversammlung des Versorgungswerks per Briefwahl erfolgen muss. Dies ist nämlich mit erheblichem Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden. (Glocke der Präsidentin) Deswegen erscheint es sinnvoll, diese Wahlen künftig ganz oder teilweise elektronisch durchzuführen. Insofern würde es Sinn ergeben, die modernen Kommunikationstechniken auch im Gesetz für das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz zu verankern. So könnte man die Videokonzeptionstechnik oder andere Formen der modernen Kommunikation berücksichtigen, um Kosten und Zeit zu sparen. Weiterhin sollte man dafür sorgen, dass die finanziellen Belastungen der Versorgungswerke berechenbar bleiben und die Belastungen durch Kanzleiwechsler bei Berufsunfähigkeitstatbeständen in den Blick genommen werden. Wir sind auf die weitere Beratung des Gesetzgebers gespannt und werden diese wie gewohnt konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/3059 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir sind am Ende der Plenarsitzung angekommen. Ich darf Sie herzlich zum Parlamentarischen Abend einladen und morgen früh um 9.30 Uhr zur 23. Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ende der Sitzung: 17.24 Uhr
