Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion legt einen Gesetzentwurf vor, laut dem die sogenannte Kostendämpfungspauschale abgeschafft werden soll. Sie argumentieren mit einer hierdurch auszudrückenden Wertschätzung für unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten verdienen – das haben Sie, lieber Herr Kollege Stein von der SPD richtigerweise gesagt – unser aller Wertschätzung und Respekt. Sie sind das zuverlässige Rückgrat unseres Staates und unserer Einrichtungen. Sie meistern auch in diesen vielen schwierigen Lagen momentan staatliche Aufgaben und stehen für Verlässlichkeit und Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates. Gerade weil unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten Wertschätzung verdienen, hat Rheinland-Pfalz auch in der Krise in den letzten zwei Jahren sehr viel für sie getan. In der letzten Sitzung haben wir gemeinsam das Tarifergebnis für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern sowie den Anwärterinnen und Anwärtern des Landes RheinlandPfalz wurde zudem eine Corona-Sonderzahlung ausgezahlt. Zudem wurde bereichsspezifisch die Situation der Landesbeamtinnen und Landesbeamten gestärkt. Nur ein Beispiel ist hier die Erhöhung der sogenannten Gitterzulage im Justizvollzug. All das vor den Herausforderungen der Pandemie, der Bewältigung der Flutkatastrophe und den wirtschaftlichen Auswirkungen der geopolitischen Lage. Natürlich kann man noch immer mehr fordern, aber dann muss man seriöserweise auch den Hintergrund der haushalterischen Lage durchdenken und mitdenken. Diese Perspektive lässt der Gesetzentwurf leider vermissen. Da sind wir auch schon am Punkt, lieber Kollege Reichert. Sie haben NordrheinWestfalen in Ihrem Antrag selbst erwähnt. Wir haben in der letzten Sitzung über den Haushalt beraten und den Haushalt beschlossen. NordrheinWestfalen hat die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale im Januar beschlossen. Sie hätten in den Haushaltsberatungen genügend Zeit gehabt, den Antrag einzubringen. Ich frage mich, wieso Sie das nicht gemacht haben. (Abg. Christoph Reichert, CDU: Haben wir doch! – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Unruhe bei CDU und SPD – Glocke des Präsidenten) – Ich lese nur. Jedenfalls frage ich mich dann, warum Sie noch einmal wiederholen, dass das nur ein unausgegorenes Wahlkampfmanöver ist. (Unruhe bei CDU und SPD – Glocke des Präsidenten) Der Blick in andere Bundesländer und den Bund trägt hingegen zur Einordnung sehr wohl bei. So gibt es beispielsweise bei unserem direkten Nachbarn, dem Saarland, eine gleichlautende Regelung. Auch der Bund und viele weitere Bundesländer sehen Selbstbehalte, Zuzahlungen oder Eigenbehalte für ihre Beamtinnen und Beamten vor. Noch eines muss ich Ihnen ehrlich sagen: Ich glaube nicht – das hat Kollege Stein richtigerweise dargestellt –, dass die Entscheidung für das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr durch die Kostendämpfungspauschale entschieden wird. Zum einen trifft die Pauschale schon jetzt nicht alle Beamtinnen und Beamten, und zum anderen weiß jede Personalerin, dass ab einem bestimmten Grundgehalt die Entscheidung für einen Arbeitgeber oder hier für einen Dienstherrn nicht von der Kostendämpfungspauschale oder ein paar Hundert Euro abhängt. Wer sich für den Staat entscheidet, legt regelmäßig viel Wert auf die sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf Sicherheit und auf eine hervorragende Versorgung im Alter, aber eben auch auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, auf eine sehr gute Ausbildung, flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice, Gesundheitsmanagement oder Angebote wie das Dienstradleasing. Gerade mit dem massiven Ausbau der Kapazitäten der Kindertagesstätten haben wir hier in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des Bundeslandes als Arbeitgeber geleistet. Hier können sich Arbeitgeber und auch Dienstherr von der Konkurrenz abheben. Deshalb ist es richtig, dass das Land Rheinland-Pfalz diese Punkte auf der Agenda hat und stetig weiterentwickelt. Die Einführung des Dienstradleasings in diesem Jahr ist ebenfalls, wie gesagt, ein sehr gutes Beispiel. So geht kluge und moderne Personalpolitik. Wir sehen Rheinland-Pfalz hier auf einem guten Weg. Es ist angesichts der anstehenden Aufgaben und Herausforderungen und auch angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung richtig und notwendig, dass das Land als Arbeitgeber und Dienstherr attraktiv bleibt. Dies werden wir als Ampelkoalition weiter im Blick behalten. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf allein werden Sie das Ziel allerdings nicht erreichen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
