Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde jetzt einen ehemaligen deutschen Bundeskanzler nicht in erster Linie als niedersächsischen Landespolitiker sehen, Herr Kollege Haller. (Zurufe der Abg. Martin Haller und Hans Jürgen Noss, SPD, sowie des Abg. Martin Brandl, CDU) Gleichwohl ist für den Bundeskanzler, den ehemaligen Bundeskanzler und die Außenpolitik der Deutsche Bundestag zuständig. Meine Damen und Herren von den FREIEN WÄHLERN, den Einzug in den Deutschen Bundestag haben Sie im vergangenen Jahr mit 2,4 % deutlich verpasst. Die Entscheidung der Bürger war also klar, die Farbe Orange soll keine politische Rolle auf Bundesebene spielen. Dass dieses Votum Ihnen, verehrte Kollegen der FREIEN WÄHLER-Fraktion, nicht gefallen hat, kann ich nachvollziehen. Dass Sie jetzt aber versuchen, Ihr bundespolitisches Scheitern auf Landesebene zu kompensieren, indem Sie uns mit Anträgen konfrontieren, die keinerlei Landesbezug haben, ist peinlich. Geradezu zweimal rufen Sie in dieser Woche Themen auf, für die nicht die geringste Zuständigkeit des Landtags besteht. Morgen ist es § 13 Baugesetzbuch und heute sind es die Amtsausstattung und die Ehrenrechte von Bundeskanzlern a. D. Liebe Kollegen, gehen der selbst ernannten Stimme der Kommunen nach einem Fünftel der Legislaturperiode schon die landespolitischen Themen aus, oder ist es doch eher der pure Populismus, der Sie zu Forderungen greifen lässt, bei denen Sie auf die Zustimmung eines großen Teils der Bürger hoffen dürfen? Denn wer wäre angesichts des kriegsbedingten Flüchtlingsstroms nicht dafür, schnell und unbürokratisch neuen Wohnraum zu schaffen? Auch mit der Kritik an Altkanzler Schröder surfen Sie auf einer Welle der Empörung, die von weiten Teilen der öffentlichen und veröffentlichten Meinung getragen wird. Was dürfen wir als Nächstes erwarten, liebe Kollegen? Einen Antrag zur feministischen Außenpolitik? Vorschläge zur Änderung der Straßenverkehrsordnung? Auch diese Dinge sind von nationaler Bedeutung und betreffen 4 Millionen Rheinland-Pfälzer, wie es in Ihrer Antragsbegründung heißt. Folgt man Ihrer Strategie, tun sich vollkommen neue Möglichkeiten der parlamentarischen Arbeit auf. Das ist aber nicht unsere Aufgabe, meine Damen und Herren. Wir sollen uns darauf konzentrieren, das zu regeln, wofür wir zuständig sind. Dafür wurden wir gewählt, und das erfordert unser ganzes Engagement. Verehrte Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, nehmen Sie deshalb bitte in Zukunft Abstand davon, hier in populistischer Manier das große bundespolitische Rad zu drehen, (Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) während Sie sich gleichzeitig als starke Stimme der Kommunen zu präsentieren versuchen. Es wurde eben schon angesprochen, Ihr Antrag ist nicht nur deplatziert, er kommt auch zu spät; denn die AfD-Bundestagsfraktion hat für die Plenarsitzung in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingereicht, der sich genau mit diesem Thema beschäftigt. (Zurufe der Abg. Benedikt Oster, SPD, und Anke Beilstein, CDU) Über eine Änderung von § 12 Ministergesetz soll die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler zeitlich begrenzt und auf das sachlich gebotene Maß reduziert werden. Dies würde zu erheblichen Einsparungen führen, und das ist richtig so; denn üppige lebenslängliche Apanagen für ehemalige Politiker passen nicht in eine Zeit, in der viele Bürger den Gürtel enger schnallen und sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft und ihre Familie machen müssen. Es ist zu hoffen, dass dies zu einer sinnvollen Neuregelung führen wird, die von einem breiten politischen Konsens getragen wird. Diese Neuregelung sollte jedoch unabhängig vom aktuellen Anlass sein; denn auch an der Amtsführung von Angela Merkel und anderen Ex-Bundeskanzlern gab und gibt es Kritik. Wie man ihre Verdienste beurteilt, hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Mainstream und den gerade herrschenden politischen Mehrheiten ab. Deshalb sollte eine dauerhaft tragfähige Reform umfassend und an objektiven Kriterien ausgerichtet sein und auch das Amt des Bundespräsidenten einbeziehen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Kommentar schließen, mit dem Martin Zips am 27. April in der Süddeutschen Zeitung – zugegebenermaßen überspitzt – diese Debatte eingeordnet hat – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „In der Landwirtschaft wurde die Sache jahrhundertelang so geregelt: Mit Beginn des Ruhestands zog sich der Bauer ins sogenannte ‚Austragshäusl‘ zurück, welches meist nur eine karge Stube war. Von dieser Räumlichkeit aus durfte er dann in ruhiger Abgeschiedenheit auf sein Lebenswerk zurückblicken und bekam – zumindest, wenn er nicht permanent nervte – eine warme Mahlzeit am Tag vorbeigebracht. Neun Mitarbeiter, Dienstwagen mit Polizeikelle oder einen Instagram-Account gab es für ihn nicht. Und das war eigentlich auch ganz gut so.“ Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
