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Matthias Lammert

11.05.2022 Sitzungen 18/22

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratungen des Landesgesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 18/3155 – angekommen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/2918 – Es liegt eine Vorschlagsliste vor. Mit Wirkung vom 2. Juni 2022 ist ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit. Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/2918 der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ulrich Mildner vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Dr. Mildner zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichts zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Mildner einstimmig zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz gewählt wurde. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht wurde. Eine Abstimmung über den unter Nummer 2 der Drucksache 18/2918 enthaltenen Vorschlag entfällt damit. b) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/2917 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3167 – Es werden die Kolleginnen Anke Simon und Marion Schneid sowie der Kollege Hans-Uwe Daumann vorgeschlagen. Auch hier kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Kolleginnen und der Kollege sind damit einstimmig gewählt. Herzlichen Dank. Damit sind sie in das Kuratorium berufen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2671 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/3134 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt eine Behandlung ohne Aussprache. Die erste Beratung hat am 30. März 2022 stattgefunden. Der Gesetzentwurf ist dann an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Ich lasse zunächst in zweiter Beratung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/2671 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2692 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/3135 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die erste Beratung fand in der 20. Plenarsitzung am 31. März 2022 mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen daher zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2692 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Landesgesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz (Antisemitismusbeauftragtengesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/2625 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/3136 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU-Fraktion hat zusätzlich 3 Minuten, die Fraktion der FREIEN WÄHLER 1 Minute. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Kollege Kropfreiter für die SPD-Fraktion. Sie haben 5 Minuten.

Protokoll ↗