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Josef Winkler

GRÜNE 11.05.2022 Sitzungen 18/22

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte des Judentums in Deutschland ist eng mit Rheinland-Pfalz verknüpft. Die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz – Herr Baldauf hat es gerade erwähnt – beherbergten im Mittelalter die drei größten und einflussreichsten jüdischen Gemeinden im Bereich der heutigen Bundesrepublik. Sie waren bedeutende Zentren des jüdischen Lebens, des Glaubens und der Theologie, der Kultur, Architektur und auch der Rechtsprechung. Im Jahr 2021 haben diese Blütestätten das Welterbesiegel durch die UNESCO erhalten, was sicherlich noch zur Bekanntheit dieses Kapitels der jüdischen Geschichte in Deutschland beitragen wird. Darüber freuen wir uns als Fraktion und ich persönlich natürlich sehr. Gleichzeitig gab es und gibt es auch auf rheinland-pfälzischem Boden sowie in Deutschland insgesamt weiterhin Judenfeindlichkeit. Antisemitisches Gedankengut ist heute beispielsweise Teil von Verschwörungserzählungen, in denen Jüdinnen und Juden wieder zu Feindbildern stilisiert werden. Vor dem Hintergrund der Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre haben diese Erzählungen bedenklich an Publikum und Aufmerksamkeit, vor allem aber an Zustimmung gewonnen. Diesen und weiteren antisemitischen Tendenzen in der Gesellschaft stellen wir uns mit aller Entschiedenheit entgegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Als deutsche Bürgerinnen und Bürger tragen wir im Angesicht der Shoah eine besondere Verantwortung. Jüdinnen und Juden müssen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland sicher und angstfrei leben können. Damit das gelingt, wurde im Jahr 2017 in Rheinland-Pfalz der erste ehrenamtliche Beauftragte für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Deutschland berufen. Er wurde eben schon benannt, es ist Dieter Burgard. Als Ansprechpartner für Jüdinnen und Juden, die in Rheinland-Pfalz leben, aber auch für die jüdischen Gemeinden, für Verbände, Vereine, Bildungseinrichtungen und den Landtag leistet der bzw. seit Kurzem die Antisemitismusbeauftragte wertvolle Vernetzungs- und Koordinierungsarbeit, trägt zum interreligiösen Dialog bei und steht im Austausch mit den Sicherheitsbehörden. Doch der oder die Beauftragte ist nicht nur für die Sicherheit und die Vernetzung der jüdischen Gemeinden zuständig, sondern – so sagt es auch der Titel – auch für das jüdische Leben hierzulande. In dieser Funktion hilft die Beauftragte, das gegenwärtige lebendige jüdische Leben in Rheinland-Pfalz sichtbar zu machen. Es ist wichtig, dass Jüdinnen und Juden als Teil unserer Gesellschaft selbstverständlich wahrnehmbar sind und uns nicht nur als Gegenstand von Geschichtsbüchern begegnen. Um all diesen Aufgaben nachkommen zu können, verfügt der oder die Beauftragte für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz über einige nötige Befugnisse, wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben. Bisher waren diese aber nicht genau normiert; es ist also gut, wenn die Befugnisse jetzt rechtlich klar normiert werden und genauer als bisher die Rechte und Pflichten der Beauftragten festgelegt sind. Durch die gesetzliche Regelung erfährt das Amt aber auch politisch eine Aufwertung. Die gesetzliche Festlegung der Aufgaben und Rechte der Antisemitismusbeauftragten führt zu einer größeren Sichtbar- und Wahrnehmbarkeit des Amtes, die der Wichtigkeit der Aufgaben unserer Ansicht nach auch angemessen ist. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb selbstverständlich zustimmen, und ich wünsche der rheinland-pfälzischen Antisemitismusbeauftragten Monika Fuhr weiterhin viel Erfolg für ihre so wichtige Tätigkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei der SPD und der FDP)

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