landtag-rlp.de ↗

Doris Ahnen

11.05.2022 Sitzungen 18/22

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich als allererstes tun will, ist, mich ausdrücklich dem Dank aller Vorrednerinnen und Vorredner für die Arbeit unser Beamtinnen und Beamten anzuschließen, die – das darf man sagen – in den letzten zwei bis drei Jahren noch einmal auf ganz besondere Bewährungsproben getroffen sind. Wir haben allen Grund, dafür dankbar zu sein, wie sie all das bewältigt haben und wie sie geholfen haben, dass dieser Staat auch in allerschwierigsten Situationen funktioniert. Also auch ein herzliches Dankeschön der Landesregierung. Ich will ein Zweites tun und mich mit einigen wenigen Punkten auseinandersetzen, die hier in der Debatte angesprochen worden sind. Herr Reichert, ich fange einmal mit der Frage der Finanzierung an. Da scheinen Sie ein neues Zauberwort gefunden zu haben: Rheinland-Pfalz ist jetzt finanzstark. – Ich bekomme das jetzt draußen auch überall zu hören. Glauben Sie mir, die Landesregierung ist stolz und glücklich, dass Rheinland-Pfalz jetzt ein finanzstarkes Land ist. Ich darf Ihnen aber eines in aller Deutlichkeit sagen. Eines werden wir deswegen mit Sicherheit nicht tun: Wir werden nicht unseren grundseriösen Weg verlassen, dass man solche Entscheidungen immer seriös abwägen und immer einen seriösen Finanzierungsvorschlag machen muss. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ganz ehrlich, ich dachte bisher, beim haushaltspolitischen Sprecher der Oppositionsfraktion dürfe man das auch erwarten. Wenn Sie dann nämlich noch die Haushaltsreste als Finanzierungsvorschlag in die Diskussion bringen, wird es geradezu abenteuerlich. Lassen Sie mich einen zweiten Aspekt aufgreifen. Sie haben vieles genannt, warum die Kostendämpfungspauschale eingeführt worden ist. Herr Reichert, Sie haben nur den einen Punkt, der von den Regierungsfraktionen noch einmal so stark gemacht worden ist, weggelassen. Das darf man eben nicht. Die Kostendämpfungspauschale ist in gewisser Weise auch ein Äquivalent für Zuzahlungen, die im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden. Das muss man zumindest der Fairness halber dazu sagen, damit man weiß, worüber wir reden. Das ist kein absolutes Argument dagegen, aber man muss an einer solchen Stelle wenigstens über den Gleichbehandlungsgrundsatz diskutieren. Es einfach wegzulassen, ist nicht seriös. Es kommt ein Drittes hinzu. Darauf ist hingewiesen worden, und ich will das jetzt nicht im Einzelnen wiederholen. Natürlich hat die Kostendämpfungspauschale auch soziale Elemente, vor allem im Hinblick auf die soziale Staffelung. Das heißt, bei einer puren Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist natürlich die Entlastung in den obersten Besoldungsgruppen am allergrößten. Man muss zumindest einmal diskutieren, ob man das so wünscht. Auch das lassen Sie alles weg. Die Differenz ist beträchtlich. In A 7 reden wir über 100 Euro, ab B 7, C 4, R 7 und W 3 reden wir über 750 Euro im Jahr. Das ist schon eine erhebliche Spanne. Uns vorzuwerfen, dass man die Wertschätzung nicht nur durch Beifall zum Ausdruck bringen dürfte, sondern auch etwas tun müsste, ist vor dem Hintergrund der letzten Plenardebatte geradezu aberwitzig; denn wir haben hier, wie eben gesagt worden ist, nicht nur die Tarifübernahme für die Beamtinnen und Beamten beschlossen, sondern wir haben weitere Maßnahmen ergriffen, wie die Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 5, die Streichung der jeweils ersten Erfahrungsstufe bis zur Besoldungsgruppe A 7 und eine deutliche Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für dritte und weitere Kinder. Wir haben also auch die Abwägung vorgenommen, wo die Bedarfe am dringendsten sind. Das werden wir auch in der Zukunft so tun. Wir haben in den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit dem Besoldungsanpassungsgesetz – ich darf noch einmal daran erinnern – außerordentliche Besoldungssteigerungen von zweimal 2 % gehabt. Zusammen mit der Tarifübernahme haben wir damit im Jahr 2019 Mehrausgaben von 212 Millionen Euro, im Jahr 2020 von 487 Millionen Euro und im Jahr 2021 von 619 Millionen beschlossen. Dann davon zu reden, wir würden uns auf den Beifall beschränken, ich glaube, das ist einfach überhaupt nicht zu rechtfertigen und trifft die Situation nicht. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir werden die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten. Wir haben es mit unseren außerordentlichen Besoldungserhöhungen geschafft, die rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten im Besoldungsgefüge auch bundesweit vernünftig zu positionieren. Wir schauen uns die Entwicklungen weiter an, und Sie dürfen auch in Zukunft davon ausgehen, dass Entscheidungen in diesen Fragen in aller Sorgfalt getroffen werden. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗