Cornelia Willius-Senzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Herrn Spies, der SPD, wurde die Genese dieses Gesetzes schon ausführlich dargelegt; deswegen beschränke ich mich auf die jetzige Vorlage. Der Herr Minister hat es schon ausgeführt: Hier geht es vorrangig um technische Gesetzesänderungen. Dennoch möchte ich einige wenige Anmerkungen machen; denn regelmäßig debattieren wir über die Bedeutung der Justiz als Säule unseres funktionsfähigen Rechtsstaats und als unentbehrlichen Teil einer intakten Demokratie. Ein Rechtsstaat ist nur dann funktionsfähig, wenn er für seine Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist. Dabei spielen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine entscheidende Rolle. Durch sie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, die ihnen zustehenden Ansprüche tatsächlich geltend zu machen. Auch die zuweilen notwendige Strafverteidigung ist in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht wegzudenken. Mit dem vorliegenden Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes wollen wir notwendige und sinnvolle Ergänzungen vornehmen; denn wir wollen weiterhin eine gute Versorgungssicherheit für die Anwaltschaft gewährleisten. Dabei leistet das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern eine hervorragende Arbeit, für die ich an dieser Stelle meinen Dank ausspreche. Im Entwurf sind Änderungen zur Abstimmung vorgesehen. Lassen Sie uns dazu beitragen, das Versorgungswerk zu unterstützen. Ich möchte Sie jetzt nicht noch einmal mit den Änderungen im Einzelnen behelligen, aber nur zwei wesentliche Punkte nennen. Der Minister hat es auch schon ausgeführt. Wir wollen mit diesem Änderungsgesetz die Beschlussfähigkeit der Vertreterversammlung sichern, wenn zum Beispiel die bisher im Gesetz genannte erforderliche Zahl nicht erreicht oder im Nachgang der Wahl unterschritten wird. Es wurde auch schon gesagt, dass im Sinne des digitalen Zeitgeistes eine Wahl der Vertreterinnen und Vertreter in elektronischer Form ermöglicht werden soll und die Verwendung von Videokommunikationstechnik ermöglicht oder klargestellt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetzentwurf steht nichts entgegen. In diesem Sinne sollten wir das Gesetz möglichst einstimmig zu gegebener Zeit beschließen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)
