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Martin Louis Schmidt

AfD 11.05.2022 Sitzungen 18/22

Sehr geehrter Herr Präsident, wehrte Kollegen! Antisemitismus bekämpfen und jüdisches Leben sichern und fördern, das sind laut § 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung die beiden Arbeitsschwerpunkte des Antisemitismusbeauftragten. Die AfD-Fraktion hält diese beiden Tätigkeitsbereiche für wichtig und erforderlich. Deshalb werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. Mein Kollege Peter Stuhlfauth hat in der ersten Beratung bereits begründet, warum die AfD-Fraktion diese beiden Arbeitsschwerpunkte für wichtig und erforderlich hält, auch wenn Sie, Herr Baldauf, gerade etwas anderes suggeriert haben, und zwar ohne belastbare Grundlagen. Als kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion will ich an dieser Stelle zunächst Ausführungen zur Sicherung und Förderung des jüdischen Lebens und der Bedeutung der jüdischen Kultur in unserem Bundesland machen. Seitdem die AfD 2016 in den Landtag eingezogen ist, haben wir immer wieder betont, wie bedeutsam die Sichtbarkeit jüdischen Lebens ist. Deshalb haben wir in den vergangenen Haushaltsberatungen konsequent mehr Mittel für die jüdischen Gemeinschaften gefordert. So sollte jede jüdische Kultusgemeinde in die Lage versetzt werden, einen eigenen Rabbiner zu finanzieren; denn theologische Betreuung und Bildung sind unverzichtbar für das Seelenheil der Gläubigen und machen die Gemeinden stärker und attraktiver gerade auch für junge Menschen. Bei zurückgehenden Zahlen der Gemeindemitglieder in Rheinland-Pfalz ist das besonders wichtig für das Überleben der jüdischen Religion, nicht nur in unserem Bundesland. Im Landeshaushalt für das Jahr 2022 wurde diese AfD-Forderung nun endlich umgesetzt. In unserem Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2021 mit dem Titel: „Erinnerungskultur pflegen, Identität fördern, Integration erleichtern“ haben wir explizit auf die beachtliche Rolle der jüdischen Kultur in RheinlandPfalz hingewiesen. Wir verfolgen deshalb mit großem Wohlwollen die entfalteten Tätigkeiten in den von der UNESCO in die Welterbeliste aufgenommenen SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz, und wir haben sehr interessiert recherchiert und zugehört, als in der jüngsten Sitzung des Kulturausschusses der Antrag „SchUm-Stätten erlebbar machen“ behandelt wurde. Die App der Fachhochschule Worms, die eine fiktive Begleitung von jüdischen Familien ermöglicht, ist in der Tat bemerkenswert. Bereits unmittelbar nach Ernennung des jüdischen Kulturerbes in den SchUMStädten zu neuen Welterbestätten hatten wir im Juni 2021 den Antrag „Welterbe: SchUm-Städte, Bad Ems und Niedergermanischer Limes – Auswirkungen für Rheinland-Pfalz“ im Kulturausschuss gestellt, und im August letzten Jahres haben wir dann unser Interesse am jüdischen Leben, an jüdischer Kultur und jüdischer Geschichte mit dem Antrag „Ausstellung: 1700 Jahre jüdisches Leben – Tradition und Identität der Juden in Rheinland-Pfalz“ bekräftigt. Außerdem ist von unserer Seite 2021 die Große Anfrage „Antisemitische Handlungen in Rheinland-Pfalz“ eingereicht worden. In der Vorbemerkung thematisierte meine Fraktion die verachtenswerten „Hassbotschaften gegen Israel und Juden“. Ich halte fest: Die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat mit einer Vielzahl an parlamentarischen Initiativen unterstrichen, dass sie großes Interesse an der Sicherung und Förderung jüdischen Lebens hat und Antisemitismus entschlossen verurteilt, beides ganz im Sinne der Arbeitsschwerpunkte des oder der Antisemitismusbeauftragten. In Bezug auf den Gesetzentwurf haben wir bereits in der ersten Beratung einen Verbesserungsvorschlag gemacht. Wir bedauern, dass dieser Vorschlag nicht berücksichtigt wurde. Ich will auch für Sie, Herr Kropfreiter, noch einmal erläutern, worum es uns dabei ging. Die Tatsache, dass der Landesbeauftragte von der Ministerpräsidentin berufen und entlassen wird, birgt zumindest potenziell die Gefahr der parteipolitischen Einseitigkeit. Deshalb sollte der Antisemitismusbeauftragte respektive die Beauftragte unserer Meinung nach von den jüdischen Gemeinden demokratisch gewählt werden. (Beifall der AfD) Das würde die Unabhängigkeit gegenüber der Ministerpräsidentin sowie die Legitimation durch die in Rheinland-Pfalz lebenden Juden stärken. Ferner würde es – und das ist besonders bedeutsam – die Beteiligung der jüdischen Gemeinden erhöhen. Dass der Landesverband der Jüdischen Gemeinden auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verzichtete, ist für uns ein weiteres Indiz dafür, dass unser Vorschlag richtig ist. Zum Schluss möchte ich dem scheidenden Antisemitismusbeauftragten Herrn Burgard für seine unermüdliche Tätigkeit und seine Einsatzbereitschaft danken, die nun ein überraschend schnelles Ende gefunden hat. Frau Fuhr als neuer Beauftragten wünscht die AfD-Fraktion alles Gute für ihre so wichtige Aufgabe. Vielleicht können Sie in Zukunft gewährleisten, dass derart relevante Anfragen wie meine aktuelle Kleine Anfrage zum ukrainischen und russischen Migrationshintergrund der in Rheinland-Pfalz lebenden Juden vom Integrationsministerium – – (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. – – nicht mit einem lapidaren, von beschämender Kenntnislosigkeit zeugenden Satz beantwortet werden muss: „Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“ Danke sehr. (Beifall der AfD)

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