Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich selbst bin Rechtsanwalt. Lieber Kollege Klein, ich bin nicht Zwangsmitglied, sondern Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Als solches habe ich unter anderem auch die Freude, solche Briefwahlunterlagen jedes Jahr zu bekommen. Ich muss ganz ehrlich gestehen, es ist ein bisschen ein Hemmschuh, wenn man solche Briefwahlunterlagen zu einem Gremium bekommt, das vor allem der Berentung von mir dient; denn ich denke noch nicht so oft an die Rente und dementsprechend denke ich auch noch nicht so oft an die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsanwaltsversorgungswerks, (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) obwohl das eine wichtige Aufgabe ist. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Ich will gar nicht mehr so viel zu dem Gesetzentwurf sagen. Sehr geehrter Justizminister, Sie haben das ausführlich dargestellt, und auch die Kollegen vor mir haben es ausführlich dargestellt. Ein Punkt vielleicht noch: Bei dem Wechsel von berufsunfähigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in eines der beiden rheinland-pfälzischen Versorgungswerke, – – (Abg. Marcus Klein, CDU: Zwei Kammern, ein Versorgungswerk!) – zwei Kammern, ein Versorgungswerk, sehen Sie – – – in das rheinland-pfälzische Versorgungswerk kommt das Problem hinzu, dass das Risiko in der Vermögensbewertung des Versorgungswerks gar nicht eingepreist ist. Das ist in dem Versorgungswerk, aus dem die Rechtsanwältin, der Rechtsanwalt kommt, aber mit kalkuliert. Daher ist das eine vernünftige Regelung. Natürlich ist auch eine digitale Sitzungsdurchführung sinnvoll. Alles andere wurde hier im Haus schon gesagt. Daher halte ich es kurz. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
