Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, FREIE WÄHLER Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das berufsständische Versorgungswerk der Rechtsanwälte steht als Teil der sogenannten ersten Säule im System der Alterssicherung bei uns in Deutschland gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. Meine Damen und Herren, immer wieder wird in der Debatte um die Rente angeführt, dass berufsständische Versorgungswerke mit der gesetzlichen Rentenversicherung verschmolzen werden sollten. Diejenigen, die derartiges fordern, verkennen an der Stelle allerdings, dass es nicht ganz freiwillig war, dass die Rechtsanwälte ihr eigenes Versorgungswerk errichten mussten. Die Wurzel der freiberuflichen Versorgungswerke geht auf die Adenauersche Rentenreform von 1957 zurück, bei der das Recht zur Selbstversicherung für Selbstständige und Freiberufler ersatzlos gestrichen wurde. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Dies hatte für Freiberufler erhebliche Konsequenzen, da diese nicht mehr die Möglichkeit hatten, in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert zu sein, was auch bei dem einen oder anderen Freiberufler im Rentenalter Folgen hatte. In einigen Fällen führte dies sogar dazu, dass einige, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet hatten, nicht über genügend Auskommen im Alter verfügten. Der Kampf um die Einrichtung von freiberuflichen Versorgungswerken war deswegen sozusagen ein Akt der Notwehr der Freiberufler gegenüber der Ablehnung der Solidargemeinschaft, sie in Sozialsysteme einzahlen lassen zu können. Insofern war es nur logisch und die richtige Konsequenz, dass die Freiberufler es erreicht haben, ihre eigenen Versorgungswerke errichten zu können. Vor diesem Hintergrund betrachtet, ist es daher unsere parlamentarische Verpflichtung, diese Versorgungswerke in einen gesetzlichen Zustand zu versetzen, der dem Auftrag der Stabilität der Versorgungswerke gerecht wird. Aus der Praxis haben sich verschiedenste Problemstellungen ergeben. Wir Freien Wähler begrüßen daher das vorliegende vierte Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes ausdrücklich, mit dem dieses geändert werden soll. Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter im Detail auf die einzelnen Punkte eingehen. Meine Vorredner haben dies bereits explizit getan. Sicherlich ist es aber von Bedeutung – das möchte ich hervorheben –, ob die Wahl der Mitgliederversammlung des Versorgungswerks per Briefwahl erfolgen muss. Dies ist nämlich mit erheblichem Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden. (Glocke der Präsidentin) Deswegen erscheint es sinnvoll, diese Wahlen künftig ganz oder teilweise elektronisch durchzuführen. Insofern würde es Sinn ergeben, die modernen Kommunikationstechniken auch im Gesetz für das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz zu verankern. So könnte man die Videokonzeptionstechnik oder andere Formen der modernen Kommunikation berücksichtigen, um Kosten und Zeit zu sparen. Weiterhin sollte man dafür sorgen, dass die finanziellen Belastungen der Versorgungswerke berechenbar bleiben und die Belastungen durch Kanzleiwechsler bei Berufsunfähigkeitstatbeständen in den Blick genommen werden. Wir sind auf die weitere Beratung des Gesetzgebers gespannt und werden diese wie gewohnt konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
