landtag-rlp.de ↗

Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 11.05.2022 Sitzungen 18/22

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, auch das ist ein historisches Ereignis, dass mit der neuen Geschäftsordnung des Landtags die Möglichkeit geschaffen wurde, Aktuelle Debatten durch Anträge der Fraktionen zu ersetzen, und jetzt fällt es den FREIEN WÄHLERN zu, als Erste von dieser Option Gebrauch zu machen. (Zurufe aus dem Hause: Oh! – Beifall der FREIEN WÄHLER) Eine, wie ich finde, gelungene Änderung der bisherigen Praxis. Unser Antrag lautet in der Überschrift „Amtsausstattung von Bundeskanzlern a. D. und die Möglichkeit des Entzugs der Ehrenrechte gesetzlich regeln“. Worum geht es bei diesem Antrag nicht? – Es geht nicht darum, einem Bundeskanzler a. D. das Ruhegehalt zu streichen bei missfallenden Äußerungen. Es geht nicht um eine Neiddebatte, dass neben dem Ruhegehalt auch Kosten der Altkanzler für Büro und Mitarbeiter gezahlt werden; denn das Amt wirkt nach, und diese Nachwirkungen sind vom Staat auszustatten. Es geht hier haushaltsrechtlich um das sogenannte Bepackungsverbot. Es geht um die Frage: Geschieht die Amtsausstattung nur durch den Haushalt oder durch ein formelles Gesetz, das Art, Umfang und Ausmaß bestimmt und für den Bürger als Steuerzahler, aber auch für den Berechtigten rechtswirksam und kontrollierbar ist? Es geht bei unserem Antrag nicht um die Frage: Wie viel darf ein Altkanzler neben dem Ruhegehalt bei Privatunternehmen verdienen? (Abg. Martin Haller, SPD: Das wäre ja noch schöner!) Es geht auch nicht um die Frage, einem Altkanzler einen Maulkorb zu verpassen, wie es 2014 auf Initiative von Rebecca Harms und Daniel Cohn-Bendit durch den Entschließungsantrag von GRÜNEN und Konservativen im EUParlament geschehen ist, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Worum geht es denn dann?) dass Schröder „keine öffentlichen Aussagen zu Themen machen sollte, die Russland betreffen“. Das kann der Vorstand der SPD, wie wenige Tage vor Kriegsbeginn geschehen. Es geht auch nicht um die Frage: Was ist verboten, und was ist nicht verboten? Vielmehr geht es um die Frage: Was macht man, und was macht man nicht? Das Ausrichten seines Verhaltens um das, was man macht, und das, was man nicht macht, dieses Ausrichten nennt man Anstand. Diesen Anstand hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer formuliert, als sie sagte – ich zitiere –: Es ist vollkommen klar, dass ich das Handeln von Gerhard Schröder total verurteile. Man sollte sich nicht hinreißen lassen zu glauben, als sei irgendwer in der SPD auf Seite Schröders. – Zitat Ende. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Sehr richtig!) Ich sage Ihnen, die Welt wird nicht nur von denen bedroht, die böse sind, sondern von denen, die Böses zulassen, und von denen, die Böses nicht benennen, obwohl sie es benennen könnten. Es geht um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, es geht um Menschenrechtsverletzungen, und es geht um Kriegsverbrechen und die vollkommene Distanzierung vom russischen Präsidenten und dessen industriell-militärischem Komplex. So geht es bei unserem Entschließungsantrag auch um die Frage, wo wir stehen, meine Damen und Herren, wir, die als Organe des Staates Verantwortung tragen. Der Bürger verlangt, dass wir den Dingen Einhalt gebieten, die nicht in Ordnung sind, und da, wo der Bürger ein sehr gutes Gefühl dafür hat, was man macht und was man nicht macht. Ich sprach eben davon, dass ein Bundeskanzler a. D. einen Anspruch hat bei den Nachwirkungen seines Amtes und seiner Amtszeit, eine Büroausstattung und Personal zu erhalten. Ich sprach also von Rechten. Daneben stehen aber auch die Pflichten, und – das sage ich auch aus meiner Zeit als Bürgermeister und Landrat – da ist es bei Beamten allenthalben so, dass die Pflichten auch außerdienstlich gelten. Wir nennen das in Deutschland, dass es auch im außerdienstlichen Verhalten die Pflicht „zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten“ gibt. Wenn dies für Hunderttausende von Beamten gilt, dann gilt das erst recht für einen Bundeskanzler a. D. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: So ist es!) Deshalb zielt unser Antrag auf ein Gesetz zur Festlegung der Rechte eines Altkanzlers und der Möglichkeit des Entzugs dieser Rechte, wenn außerdienstliche Pflichten verletzt werden. Zum Schluss kann ich deshalb feststellen, Gerhard Schröders Ehrenrechte als Kanzler a. D. müssen weg. Geben wir Olaf Scholz und seinen Nachfolgern ein Mittel für jetzt und alle Zukunft. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Alle Reden von Dr. Joachim Streit Protokoll ↗