Herbert Mertin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jüdische Gemeinden haben in Rheinland-Pfalz sowie in Deutschland das Leben in den vergangenen Jahrhunderten sehr stark geprägt. In Rheinland-Pfalz waren es insbesondere die SCHUM-Städte, die Gemeinden dort, in Speyer, Worms und Mainz. Sie haben in geradezu herausragender Weise das jüdische Leben in ihrer Zeit mitbestimmt. Insofern haben sie – wie alle anderen Gemeinden auch – unser Leben in Deutschland bereichert. Wir mussten alle in den dunkelsten Stunden unseres Landes zur Kenntnis nehmen, dass es in jener Zeit Aktionen gab, die von Vernichtungswillen geprägt waren und zum Ziel hatten, die jüdische Präsenz in Deutschland zu vernichten oder zu beseitigen. Dies ist – verzeihen Sie, wenn ich das so sage – glücklicherweise nicht vollends gelungen. Es blieben einige wenige Reste übrig. Das freut mich, ich finde es gut, ich finde es schön, dass sich nach dem Krieg in Deutschland auch jüdisches Leben wieder entwickelt hat, dass Menschen jüdischen Glaubens bereit waren, in Deutschland wieder Fuß zu fassen. Ich finde es besonders schön, dass die SCHUM-Städte Speyer, Worms und Mainz mit ihrem jüdischen Erbe als Welterbe anerkannt worden sind und damit auch ihre Bedeutung noch einmal herausgestellt wird. Insofern liegt es in der Tradition der Arbeit der Landesregierung, die sich schließlich auch dafür eingesetzt hat, dass dieses Welterbe anerkannt wird, dass in Rheinland-Pfalz als erstem Bundesland in Deutschland ein Beauftragter für jüdisches Leben eingesetzt worden ist. Sie wissen, das hat Herr Burgard in der Zeit nach seiner Arbeit als Bürgerbeauftragter gemacht, und er hat beides in herausragender Weise bewältigt, wie ich finde. Er machte uns nachdenklich, als er als Beauftragter des jüdischen Lebens – ganz so, wie er es früher als Bürgerbeauftragter getan hat – einmal bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt hat, er würde gerne eine Akte einsehen. Die Staatsanwaltschaft musste ihm mitteilen, in dieser neuen Eigenschaft stünde ihm das nicht zu, weil es an einer entsprechenden Regelung fehle. Das hat uns die Staatsanwaltschaft sofort mitgeteilt, weil sie unangenehm berührt war. Sie wollte seine Arbeit unterstützen, die Justiz will diese Arbeit unterstützen. Deswegen wurde nach Wegen gesucht, wie die Arbeit des jüdischen Beauftragten oder – jetzt Frau Fuhr, die das Amt ausübt – der jüdischen Beauftragten besser unterstützt werden kann. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf eingebracht worden. Dem Beauftragten oder der Beauftragten für jüdisches Leben wird hierdurch ein Akteneinsichtsrecht nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch gegenüber allen anderen Behörden eingeräumt. Es ist auch entsprechend datenschutzrechtlich eine Vorsorge getroffen worden, sodass insoweit die Arbeit der jüdischen Beauftragten in den nächsten Jahren auf rechtssicherer Basis – jedenfalls gegenüber den Behörden des Landes – erfolgen kann und die notwendigen Auskünfte eingeholt werden können. Ich freue mich, dass die Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags diesen Gesetzentwurf unterstützen und ihn verabschieden wollen. Aus meiner Sicht ist aber das Beste, was wir für jüdische Gemeinden in Rheinland-Pfalz und in Deutschland tun können, dafür Sorge zu tragen, dass es in Deutschland und in Rheinland-Pfalz ein gesellschaftliches Klima gibt, das dafür sorgt, dass sich jüdisches Leben hier ungefährdet entwickeln und entfalten kann. Es ist unser aller Aufgabe, dies zu fördern und zu schützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, bei der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)
