Marcus Klein
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern ist die berufsständige Versorgungseinrichtung der Rechtsanwälte und kammerangehörigen Rechtsbeistände in Rheinland-Pfalz. Es hat die Aufgabe, die Versorgung der Mitglieder, der Hinterbliebenen der Mitglieder sicherzustellen. So steht es in der Satzung des Versorgungswerks. Dahinter stehen mehrere Hundert Versorgungsberechtigte und noch mehr, die die Anwartschaften erwerben, also Mitglieder der Kammer sind. Man sieht, das ist eine große Aufgabe, die dieses Versorgungswerk für unsere Kammern zu leisten hat. Demgegenüber sind die Klarstellungen, die wir nun vorzunehmen haben oder vorgenommen werden sollen, eher klein, was nicht bedeutet, dass sie unwichtig sind. Der Minister hat vorhin darauf hingewiesen. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Es geht einmal um die Frage, wer noch Mitglied, Zwangsmitglied dieser Versorgungseinrichtung wird. Da soll eine Klarstellung erfolgen, dass das nicht zu unkalkulierbaren Kosten führt. Die anderen Klarstellungen oder Regelungen betreffen die Arbeitsweise, die Wahlen der Gremien und die Arbeitsweise in den Gremien selbst. Wir werden uns in den Beratungen in den nächsten Wochen eingehend damit befassen, aber ich will sagen, beim ersten Blick auf die Änderungen bin ich der festen Überzeugung, dass wir zu einer sehr guten und einvernehmlichen Lösung kommen werden und am Ende eine breite Zustimmung stehen wird. Für jetzt kann ich die zumindest schon einmal signalisieren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie vereinzelt bei SPD, FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
