Markus Stein
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Reichert, uns einen heute drei Dinge, einmal die modische Ausstattung am heutigen Tag. Sie sehen mir zum Verwechseln ähnlich, kann ich an der Stelle sagen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die Frisur ist anders!) Zum anderen ist der Umstand zu nennen, dass wir uns beide mit dem finanziellen Dienstrecht auseinandersetzen. Herr Reichert, dem Beginn Ihrer Rede kann ich mich anschließen. Selbstverständlich haben die Beschäftigten in unseren Verwaltungen, bei der Polizei und in den Schulen jetzt gerade in diesen Krisenzeiten Enormes vollbracht und werden es auch weiterhin tun. Da schließen wir uns an. Da gehört ein großer Dank ausgesprochen. Das ist ein großes Kompliment wert. (Beifall der SPD und bei der FDP) Meine Damen und Herren, hier steht jemand vor Ihnen, der sich, wie viele andere in diesem Hohen Hause, vor 15 Jahren dazu entschloss, Beamter zu werden. Bis heute empfinde ich es als ein riesiges Privileg, diesem Berufsstand anzugehören. Warum ist das so? Das ist ganz einfach. Nach meiner ersten Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wurde mir sehr schnell klar, dass es in einer Verwaltungskarriere noch vielfältige Möglichkeiten gibt, sich weiterzuentwickeln. Ich wusste, die Entscheidung, sich in die Beamtenlaufbahn und in den Vorbereitungsdienst zu begeben, würde mit einem großen auch schulischen Aufwand verbunden sein. Doch am Ende hat es sich gelohnt: mehr Verantwortung, mehr Sicherheit für die anstehende Familienplanung, eine sichere Altersvorsorge, ein krisensicherer Arbeitsplatz. Ich habe einen spannenden Beruf erlernt, der nicht nur vielfältig, sondern auch sehr verantwortungsvoll ist. Meine Damen und Herren, meine Entscheidung, Beamter zu werden, hing aber zu keiner Zeit an der Frage einer Kostendämpfungspauschale. Auch heute, als beihilfeberechtigter Abgeordneter leiste ich sie noch, wie viele von Ihnen bestimmt auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Sowieso hängt es in erster Linie nicht von der Pauschale ab, ob der Beruf als Beamter oder Berufspolitiker im Landtag dadurch mehr oder weniger attraktiv ist. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Soziale Marktwirtschaft!) Ich sage noch einmal etwas zum Verständnis der Kostendämpfungspauschale: Beamte und auch Abgeordnete bekommen Beihilfe. Sie dient als Ergänzung der Eigenvorsorge, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Vereinfacht gesagt, der Staat zahlt als Dienstherr einen großen Anteil an Vorsorge zum Beispiel im Bereich der Krankenkosten für seine Beamtinnen und Beamten. Das ermöglicht auch dem überwiegenden Teil der Bediensteten in unserem Land, sich und Familienangehörige beispielsweise privat krankenzuversichern. Die Beihilfe ist Ausfluss einer Fürsorgepflicht, die Grund dafür sein dürfte, dass sich viele Menschen – wie auch ich – in unserem Land für diesen Berufsstand entscheiden. Die Kostendämpfungspauschale gibt es seit 2003, Herr Kollege Reichert, das ist richtig, verbunden mit dem Ziel, die einzelnen Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel etc. pauschaliert auf die Beihilfe zu übertragen und damit zu einer Haushaltskonsolidierung beizutragen. Sie ist gestaffelt. Bedienstete unterhalb der Besoldungsgruppe A 7 zahlen sie gar nicht. Personen darüber fangen bei 100 Euro pro Jahr an. Bedienstete ab B 4 zahlen pro Jahr 600 Euro, und solche über B 7 zahlen 750 Euro pro Jahr. Je Kind wird ein Betrag von 40 Euro abgezogen, ist also von den Beamtinnen und Beamten nicht zu leisten. Anwärterinnen und Anwärter oder beispielsweise Waisen sind gänzlich befreit, ebenso wie solche Personen, die den ersten Beihilfeantrag im Kalenderjahr während der Elternzeit stellen. Diese Aufzählung zeigt, dass man soziale Gerechtigkeitsaspekte, persönliche Schicksale und Umstände bei der Einführung der Pauschale sehr genau abgewogen hat. Liebe CDU, natürlich ist es einfach zu sagen, wir fordern die Abschaffung einer Kostendämpfungspauschale. Ich bin mir sicher, dass sich zahlreiche Bedienstete darüber auch freuen würden. Ich bin mir aber auch sicher, dass sich die vielen verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land auch der enormen Herausforderung bewusst sind, vor denen wir aktuell als Gesellschaft stehen. Eine sehr volatile Wirtschaftslage bedarf einer zielgerichteten und konsequenten Haushaltspolitik. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir doch alle in diesem Hohen Hause, dass die 22,5 Millionen Euro, auf die Sie künftig verzichten wollen, liebe CDU, beim Land eben nicht einfach in irgendeiner Schublade liegen. Auch dieser Betrag dient doch bis heute zur Erfüllung wichtiger Aufgaben in diesem Land. Der Gesetzentwurf erläutert an keiner Stelle, wie und wo eine Finanzierung herbeigeführt werden soll. Herr Kollege Reichert, der Verweis auf die Haushaltssicherungsrücklage – das haben wir schon in den kürzlichen Haushaltsberatungen erlebt – kann strukturell nicht richtig sein; denn Sie können laufende Aufgaben nicht über die einmalige Auflösung einer Haushaltssicherungsrücklage finanzieren. Sie müssen die Frage beantworten, wie wir eine solche Mehrbelastung in den Folgejahren nach dem Auflösen einer Haushaltssicherungsrücklage finanzieren sollen. Der These, die Attraktivität des Beamtentums leide unter der aktuellen Regelung, will ich auch entschieden entgegentreten. Ich bin mir sehr sicher, dass sich die zahlreichen Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Entscheidung, sich ins Beamtentum zu begeben, nicht primär mit der Frage einer Kostendämpfungspauschale auseinandergesetzt haben. Vielmehr waren es sicher jene Argumente, die auch mich dazu bewogen haben, ins Berufsbeamtentum zu gehen: ein sicherer Arbeitsplatz, ein sicheres Einkommen, eine sichere Altersversorgung, eine gute Versorgung der Familie und nicht zuletzt das Wissen, systemrelevant zu sein und für die Bevölkerung unseres Landes Dienst zu tun. Abschließend gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Es kommt noch dazu, dass der Landtag beispielsweise erst in der letzten Plenarsitzung Anfang April ein klares Zeichen gesetzt hat, indem er übrigens einstimmig den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung beschlossen hat. Schaffen wir deshalb bitte mit dieser Debatte nicht den Eindruck, das Beamtentum sei unattraktiv oder werde es. Das stimmt nämlich schlichtweg nicht, liebe CDU. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei der FDP und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
