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Plenarprotokoll 21/35

25.03.2025 · 167 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (19)GRÜNE (17)SPD (8)CDU (7)

Astrid Wallmann

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne 35. Plenarsitzung des Hessischen Landtages und stelle Beschlussfähigkeit fest. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.) Wir wollen heute der ehemaligen Landtagsabgeordneten Barbara Bergelt gedenken, die am 7. März 2025 im von 84 Jahren verstorben ist. Frau Bergelt wurde am 24. April 1941 in Berlin Nach dem Abitur studierte sie an den Universitäten in burg und Gießen Französisch und Geschichte für das amt an Gymnasien. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen war sie als Lehrerin am Johanneum-Gymnasium Herborn tätig. Im April 1995 wurde Frau Bergelt Abgeordnete des Hessischen Landtages, dem sie bis April als Mitglied der SPD-Fraktion angehörte. Von 1995 bis ihrem Ausscheiden aus dem Landtag war sie Mitglied Europa- und im Rechtsausschuss. Zudem gehörte sie Ausschuss für Frauen, Arbeit und Sozialordnung von bis 1999 an. Frau Bergelt war viele Jahre kommunalpolitisch im Dill-Kreis aktiv und engagierte sich zudem in der lischen Kirche als Mitglied der Dekanatssynode und als Kirchenvorsteherin in Merkenbach. Wir werden Frau Bergelt ein ehrendes Andenken ren. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere ken gelten in dieser schweren Zeit ihrer Familie. (Schweigeminute) Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren zen erhoben. Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Wir kommen nun zurück zu den amtlichen Mitteilungen. Die hinter mir befindlichen Persönlichkeiten für das werk „Himmel über Hessen. Licht-gestalten“ sind Mal von Schülerinnen und Schülern der Theodor-HeussSchule Baunatal im Rahmen des vom 25. bis 27. 2025 abgehaltenen Seminars „Im Zentrum der Landespolitik“ ausgewählt worden. Diese sind: Jacob Grimm, Hahn, Anne Frank, Henriette Karoline Christiane Landgräfin von Hessen, Carl Ulrich, Bettina von Elisabeth Selbert. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sicherlich ist Ihnen, womöglich vor dem Betreten des Sitzungssaals, schon aufgefallen: Neben den „Licht-gestalten“ haben nun zwei weitere Kunstwerke. Vor dem Plenarsaal Sie bereits die ersten Vorboten des morgigen ersten der Kultur entdecken: „Adam und Eva“, zwei Bronzeplastiken des bedeutenden Bildhauers Gerhard Marcks, sind uns in den Landtag zurückgekehrt. Einige wenige von die bereits vor 2003 Abgeordnete dieses Hauses werden sich erinnern, dass diese Skulpturen einst im des alten Plenarsaals standen. Sie waren ein Geschenk Landesregierung unter Georg August Zinn an den tag zur Einweihung des damals neuen Plenarsaals im 1962. Zinn gab ihnen den neuen Titel „Zwei Menschen“; denn sie sollten die Abgeordneten daran erinnern, dass sie alle Entscheidungen immer für die Menschen in unserem Land treffen sollen. die Ich freue mich – und ich sehe, Sie freuen sich auch –, dass die die „Zwei Menschen“ jetzt wieder dauerhaft einen Platz an dem ursprünglich für sie vorgesehenen Ort gefunden haben. (Allgemeiner Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Tagesordnung, und ich darf Sie auf Folgendes hinweisen. Die Tagesordnung vom 18. März 2025 sowie der Nachtrag vom heutigen Tag liegen Ihnen vor. Alter Auf Wunsch der antragstellenden Fraktion wird Tagesordnungspunkt 30, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS geboren. 90/DIE GRÜNEN betreffend Vertrauensschutz für hessiMarsche Schulen: kein Plündern der Rücklagen aus den SchulLehrbudgets, Drucks. 21/2051, gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 11, der dritten Lesung des Gesetzentwurfs der in Landesregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2025, Drucks. 21/1715 zu Drucks. 21/1378, aufgerufen. zu im Ebenfalls auf Wunsch der antragstellenden Fraktionen werdem den die Tagesordnungspunkte 33 und 34, eine Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Antiziganismus ächten – Melde- und Informationsstelle gegen Antiziganismus dauerhaft sicherLahnstellen, sowie eine Beschlussempfehlung zum Antrag der evangeFraktionen der CDU und der SPD betreffend Hessen gegen Herborn Antiziganismus, von der Tagesordnung abgesetzt und im Mai-Plenum mit Aussprache wiederum auf die Tagesordbewah- nung genommen. GedanDarüber hinaus wird auf Wunsch der antragstellenden Fraktionen der Tagesordnungspunkt 18, der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD betreffend „Gesundheitspolitik muss frauengerecht sein: Für eine VerbessePlätrung der gesundheitlichen Angebote für Frauen in Hessen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung“, von der Tagesordnung abgesetzt. Ebenso wird Tagesordnungspunkt 28, ebenfalls ein Antrag der Regierungsfraktionen, zum Thema „Finanzplatz: Kunstdieses Zukunft gestalten und Chancen nutzen“, Drucks. 21/2047, von der Tagesordnung abgesetzt. Das bezieht sich auch auf den Punkt vorher: Das wird ebenfalls ins Mai-Plenum Februar geschoben. Otto Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Luise Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜArnim, NEN betreffend Hessens Wirtschaft braucht einen echten Transformationsfonds, Drucks. 21/2069. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 46 und kann, wenn niemand wiwir derspricht, zusammen mit Punkt 25, dem Setzpunkt der Fraktion der SPD, aufgerufen werden. konnten Abends Ebenfalls eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten, zu Drucks. 21/2070, zu Punkt 7, dem Gesetzentwurf der Lanuns, desregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Funkwaren, tionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften Foyer und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. der Land- Damit kommen wir zur Feststellung der Tagesordnung für Änderungen und Ergänzungen. Gibt es Einwände? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung so genehmigt. Entsprechend dem Ablaufplan tagen wir heute voraussichtlich bis 19 Uhr. An diese Stelle darf ich die Besucherinnen und Besucher an diesem Tag ganz herzlich auch im Namen der Abgeordneten begrüßen. Schön, dass Sie da sind. (Allgemeiner Beifall) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie zudem noch informieren, dass heute und in den kommenden zwei Tagen Schülerinnen und Schüler der Leibnizschule Offenbach den Hessischen Landtag besuchen, um gemeinsam mit sechs Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten unseres Hauses während des Seminars „Im Zentrum der Landespolitik“ die Gelegenheit zu nutzen – natürlich neben der Teilnahme an den politischen Debatten –, auch einzelne Abgeordnete in der Lobby zu interviewen. Ich wünsche Ihnen interessante Gespräche. Wir kommen nun zu den Entschuldigungen. Entschuldigt fehlen heute von der CDU-Fraktion die Abgeordneten Frederik Bouffier, Jan-Wilhelm Pohlmann und Axel Wintermeyer, von der Fraktion der AfD die Abgeordneten Andreas Lichert, Christian Rohde und Gerhard Schenk, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Tarek Al-Wazir, Vizepräsidentin Angela Dorn, Nina Eisenhardt, Jürgen Frömmrich, Kaya Kinkel und Christoph Sippel. Ich darf fragen: Gibt es weitere Entschuldigungen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie noch darauf hinweisen, dass im Anschluss an die heutige Plenarsitzung der Innenausschuss im Raum 501 A sowie der Haushaltsausschuss im Raum 510 W zusammenkommen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass nach Plenarende – voraussichtlich ab 19 Uhr – der parlamentarische Abend des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. im Landtagsrestaurant stattfindet. Jetzt kommen wir zu den erfreulichen Ereignissen. Es freut mich sehr, Herrn Abgeordneten Marius Weiß von der SPDFraktion ganz herzlich zu seinem runden Geburtstag – ich glaube, ich darf es sagen: zum 50. Geburtstag – gratulieren zu dürfen. Am 03.03. war es so weit. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute. (Allgemeiner Beifall) Ich darf noch auf einen weiteren runden Geburtstag hinweisen und ebenfalls im Namen des gesamten Hauses ganz herzlich gratulieren. Die Abgeordnete Sabine BächleScholz von der CDU-Fraktion hat ebenfalls einen runden Geburtstag begangen. Alles Gute. (Allgemeiner Beifall) Sie haben schon gefeiert. Sie hatten am 04.03. den Geburtstag. Ich habe beiden auch schon eine Flasche Wein im Namen des Hauses überbracht. Insofern können Sie heute nachfeiern. Wir sind damit wir am Ende der amtlichen Mitteilungen angekommen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde – Drucks. 21/1756 – Ich darf zunächst dem ersten Fragesteller, Herrn Abgeordneten Pürsün von den Freien Demokraten, für die Frage 144 das Wort geben. Bitte schön. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Zu wie vielen Untätigkeitsklagen und Ähnlichem ist es in den letzten Jahren jährlich in Hessen angesichts der mangelnden Lösung der vielfach kritisierten verspäteten Erledigung der Anerkennung ausländischer Gesundheitsabschlüsse gekommen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Zur Beantwortung darf ich das Wort der Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege geben. Frau Staatsministerin Stolz, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Fünf Stück gab es im Jahr 2023. Sie betreffen Anträge aus dem Zeitraum der Jahre 2019 bis 2021. Hiervon sind zwei Klageverfahren erledigt. Aus dem Jahr 2024 stammen 35 Stück. Hiervon haben sich 21 Klageverfahren zwischenzeitlich erledigt. Neun der Klagen betrafen Anträge aus den Jahren 2020 bis 2022 und 21 der Klagen Anträge aus dem Jahr 2023. Bei insgesamt 13 Anträgen der erhobenen Klagen lagen im Zeitpunkt der Klageerhebung keine vollständigen Unterlagen vor. Das heißt, rund 40 % der Anträge waren im Zeitpunkt der Klageerhebung unvollständig. Bei vier Klagen aus dem Jahr 2024 mit unvollständigen Anträgen wurden die Unterlagen im Laufe des Verfahrens eingereicht. Hier wurde die Berufserlaubnis erteilt. Die Klagen hatten sich damit erledigt.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Für eine Nachfrage hat der Abgeordnete Pürsün erneut das Wort. Bitte schön. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Die Antragsteller beschweren sich über die mangelnde Kommunikation mit der Behörde. Ist es so, dass das Gericht der gleichen Situation ausgesetzt ist? Wird da genauso wenig reagiert auf vorgeschlagene Termine, oder wenn es um die Erwiderung der Klage geht?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Pürsün, ich habe schon mehrfach richtet, wie wir die Kommunikation des Amtes verbessert haben. Zu den genauen Klageverfahren kann ich Ihnen Moment keine Auskunft geben.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine Nachfrage hat sich die Abgeordnete Ravensburg von der CDU-Fraktion gemeldet. schön.

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Claudia Ravensburg CDU

Frau Ministerin, Sie erwähnten, dass 40 % der unvollständig waren, als die entsprechenden Klagen reicht wurden. Wie plant das Ministerium, hier zu stützen, damit die Anträge zukünftig möglichst vollständig eingereicht werden?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, in der Tat haben wir sehr hohen Anteil an Anträgen, die unvollständig sind. den Drittstaaten sind mehr als drei Viertel der Anträge vollständig. Deshalb haben wir das Verfahren jetzt stellt: Wir haben das Pflegequalifizierungszentrum beauftragt, für Kliniken und Ärzte eine Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen künftiger Ärzte anzubieten, nur noch vollständige Anträge an das Landesamt Dies stellt eine deutliche Effizienzsteigerung dar.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine weitere Nachfrage darf ich Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten, Herrn Naas, das Wort erteilen. Bitte schön. Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Sind Sie mit 35 Untätigkeitsklagen zufrieden? das ein normaler Status in Ihrem Haus, oder gibt es Verbesserungsbedarf?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, dass Nachbesserungsbedarf im Landesamt besteht, ist unumstritten. haben wir hier mehrfach thematisiert. Deshalb haben seit meinem Amtsantritt viele Maßnahmen dort ergriffen. Gleichzeitig möchte ich noch einmal betonen: Wie Sport, eben vorgetragen habe, beziehen sich viele Klageverfahren auf die Zeit davor. bePräsidentin Astrid Wallmann: im Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Pürsün, Sie haben erneut das Wort. Bitte schön. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Bitte Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, Sie haben darauf hingewiesen – dazu gab es auch eine Rückfrage –, dass Unterlagen nicht vollständig seien. Damit nicht der Eindruck erweckt wird, als liege es nur an den Antragstellern: Sind bei Ihnen auch die Beschwerden angekommen, dass dies im Verfahren erst einmal behauptet Anträge wurde, aber die Antragsteller später nachweisen konnten, eingedass sie alle Unterlagen eingereicht haben, diese bei der unterBearbeitung aber nicht nebeneinanderlagen? Sind Ihnen diese Beschwerden bekannt?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Sport, Gesundheit und Pflege: Eine entsprechende Beschwerde ist mir bisher nicht beeinen kannt, aber ich gehe dem gerne nach. Bei unumgePräsidentin Astrid Wallmann: Hessen Vielen Dank. sodass Ich rufe nun Frage 145 auf. Das Wort hat der Abgeordnete gehen. Resch der AfD-Fraktion.

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Marcus Resch AfD

Danke, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: dem Dr. Wie viele tote Feuersalamander wurden in welchem Verbreitungsgebiet im Nationalpark Kellerwald-Edersee und Umgebung nach der Erstentdeckung im Dezember 2024 gefunden?

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Astrid Wallmann

Ist da Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an den Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Herrn Staatsminister Jung, geben. Bitte schön. Wort.

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Ingmar Jung

Sport, Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Das – Herr Abgeordneter, ich kann dem Plenum mitteilen, dass wir sich bereits zwei Kleine Anfragen der AfD mit ähnlichen Fragen beschäftigt haben. Insofern ist es nicht völlig überich raschend. Ich kann sagen: Nach dem ersten Nachweis von Bsal im Nationalpark Kellerwald-Edersee wurden am 26. Januar 2025 etwa 150 tote Tiere an einem Winterquartier gefunden. Eine exakte Zählung war nicht möglich, da die Tiere zum Teil noch in Felsspalten und unter Laub steckten. Die Laboruntersuchung bestätigte letztlich den Verdacht. Weitere sechs Tiere, deren Beprobung ebenfalls positiv ausfiel, wurden zwischen dem 27. und 31. Januar 2025 gefunden. Wir haben heute Morgen noch einmal nachgefragt: Es gibt weitere Verdachtsfälle, bei denen die Beprobung stattgefunden hat, das Ergebnis aber noch aussteht. Das Gebiet aller Funde liegt südlich des Edersees an der Westflanke des Nationalparks zwischen den Orten VöhlHarbshausen und Frankenau-Altenlotheim. Die meisten Tiere wurden entlang eines Wanderwegs gefunden.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine Nachfrage darf ich das Wort erneut an den Abgeordneten Resch geben. Bitte schön. (Marcus Resch (AfD): Nein, alles gut!) – Alles klar, dann löschen wir das. Dann liegen mir keine weiteren Nachfragen vor. Ich rufe die Frage 146 auf und darf das Wort an die Fragestellerin, Frau Martina Feldmayer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geben. Bitte schön.

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Martina Feldmayer GRÜNE

Ich frage die Landesregierung: Wo steht Hessen derzeit auf dem Weg zum Ziel, die Landesverwaltung bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu stellen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an den Minister der Finanzen, Prof. Lorz, geben. Bitte schön.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Frau Abgeordnete Feldmayer, als Kontroll- und Steuerungsinstrument zur Erreichung dieses Ziels wird seit 2011 jährlich eine CO -Bilanz für die Landesverwaltung Hessen erstellt. Aus der letzten veröffentlichten CO -Bilanz für das Bilanzjahr 2021 geht hervor, dass die Treibhausgasemissionen der hessischen Landesverwaltung in Bezug auf das Jahr der Eröffnungsbilanz 2008 um rund 64,8 % verringert worden sind. In Zahlen entspricht das einer Verringerung von 476.223 Tonnen CO auf 167.523 Tonnen CO . 2 2 Ursächlich dafür ist die Umsetzung von ambitionierten energetischen Standards im Neubau und in der Bestandssanierung, wie sie seit 2010 angewendet und zuletzt im Hessischen Energiegesetz für die landeseigenen Gebäude vorgegeben wurden. Sie werden bei sämtlichen Neubauten, wie zum Beispiel mit den Bauprogrammen zur CO -Minderung und Energieeffizienz, und bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden umgesetzt. Einen ebenso hohen Stellenwert nehmen die Umstellung des Strombezugs auf Ökostrom und bei der Wärmeversorgung die Umstellung auf umweltfreundliche Fernwärme sowie der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien ein. Bis zum Jahr 2030 ist im Gebäudebereich eine weitere Reduktion der CO -Emissionen durch administrative und bauliche Maßnahmen zu erwarten. Die verbleibende Emissionsmenge hängt entscheidend davon ab, in welchem Ausmaß energetische Sanierungen, beispielsweise in Form von CO -Minderungs- und Energieeffizienzprogrammen, weitergeführt werden. Die Umsetzung des Maßnahmenplans nach § 7 Absatz 9 Hessisches Klimagesetz soll spätestens im Jahr 2028 begonnen werden. Bei der dienstlichen Mobilität wird die sukzessive Umstellung des Fuhrparks auf umweltfreundliche Fahrzeuge nach dem Hessischen Energiegesetz zu einer weiteren Verringerung der Emissionen führen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es auch dann noch unvermeidbare Treibhausgasemissionen durch Gebäudenutzung und Mobilität geben wird. Spätestens ab dem Jahr 2030 sind die nicht zu vermeidenden verbleibenden CO -Emissionen nach dem Hessischen Klimagesetz vollständig zu kompensieren. Die Kompensation ist zulässig bis spätestens 2045. Nach den Zielen des Hessischen Klimagesetzes ist Hessen bis dahin netto-treibhausgasneutral.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine Nachfrage darf ich das Wort an die Abgeordnete Feldmayer geben. Bitte schön.

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Martina Feldmayer GRÜNE

Vielen Dank. – 2021 ist schon eine Weile her. In der Zwischenzeit haben wir – Sie haben es erwähnt – das Hessische Klimagesetz verabschiedet. Nach § 7 des Hessischen Klimagesetzes muss die Landesregierung alle zwei Jahre einen Umsetzungs- und Fortschrittsbericht über die Ergebnisse bei der CO -neutralen Landesverwaltung vorlegen. Das Klimagesetz ist am 8. Februar 2023 in Kraft getreten. Wann dürfen wir mit diesem Bericht rechnen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Liebe Frau Kollegin Feldmayer, ich kann jetzt kein konkretes Datum nennen, aber ich weiß, dass der Bericht in Arbeit ist.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Nun liegt mir eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Schenk der AfD-Fraktion vor. Sie haben das Wort. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, Sie sind zugleich Staatsminister der Finanzen. Sie haben eben eine Reihe von Maßnahmen geschildert. Können Sie uns auch mitteilen, was diese Maßnahmen den Landeshaushalt bisher gekostet haben?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Nein, Herr Abgeordneter Schenk, das kann ich Ihnen türlich nicht aus der Hand sagen, darauf bezog sich Frage nicht. Da müssten Sie also eine entsprechende Ihrerseits stellen. Aber das ist auch nicht immer sauber herauszurechnen. Gerade wenn Sie im Sanierungs- oder Neubaubereich terwegs sind, machen Sie ja nicht unbedingt Alternativberechnungen, was ohne die eine oder andere energetische Maßnahme beispielsweise geschehen würde. Außerdem müssen Sie beispielsweise immer die Energieeinsparung mitrechnen. Da wird es also auch keine so exakten geben. Aber was wir liefern können, liefern wir wenn Sie eine entsprechende Frage stellen.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nun hat der Abgeordnete Richter der AfD-Fraktion das Wort.

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Volker Richter AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, hatten von „nicht zu vermeidenden CO -Emissionen“ 2045 gesprochen. Für die Zeit ab 2045 stellt sich dann Frage, wie Sie mit nicht zu vermeidenden CO -Emissionen nach 2045 eigentlich umgehen werden.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Herr Abgeordneter Richter, ich bin zuversichtlich, dass bis 2045 noch die eine oder andere technologische vation sehen werden, die uns auch in die Lage versetzen wird, Emissionen zu vermeiden, die nach heutigem der Technik noch nicht zu vermeiden sind. (Zuruf AfD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Nun hat erneut die Abgeordnete Feldmayer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Martina Feldmayer GRÜNE

Vielen Dank. – Diese Koalition und damit auch die desregierung – zumindest gehe ich davon aus – es sich zum Ziel gesetzt, die Kompensationsmaßnahmen bei der CO -neutralen Landesverwaltung auf notwendige Ausnahmen zu reduzieren. Meine Frage lautet deswegen: Was haben Sie bisher unternommen, um die Kompensationsmaßnahmen in diesem Bereich zu reduzieren?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Frau Kollegin Feldmayer, eigentlich alle Maßnahmen, die ich aufgezählt habe – ich könnte beispielsweise noch ganz generell auf unser CO -Minderungs- und Energieeffizienzprogramm verweisen, das Sie unter dem Stichwort COME nakennen –, dienen letztlich dazu, die Kompensation auf ein die Minimum zu reduzieren. Frage Es gibt aber – darauf zielt ja auch die vorherige Frage – nach heutigem Stand noch ein paar Dinge, bei denen sich das nicht erreichen lässt. Bei betimmten Gebäuden – etwa unbei denkmalgeschützten Gebäuden oder zum Beispiel auch bei mit hochgradigen Installationen versehenen Laborgebäuden – wird man das nicht ohne Weiteres herstellen können. Oder denken Sie an die Räumfahrzeuge von Hessen Mobil oder an die Harvester von Hessen-Forst: Das Daten ist nach heutigem Stand der Technik noch nicht ohne Komgerne, pensation zu leisten.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. Ich rufe nun Frage 147 auf und darf dem Fragesteller, Sascha Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort erteilen. Bitte schön. Sie bis Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): die Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Wie soll der ab dem Schuljahr 2025/2026 für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen geplante Werteunterricht im Unterricht verankert werden?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Zur Beantwortung erteile ich das Wort dem wir Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Herrn StaatsmiInno- nister Schwarz. Bitte schön, Sie haben das Wort. Stand Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Meier! Die Initiative zur Werte- und Demokratiebildung „WERTvoll“ soll, wie Sie zu Recht fragen, im kommenden Schuljahr auf alle Schülerinnen und Schüler in Hessen ausgeweitet werden, indem die unveräußerlichen Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Rahmen der bestehenden hessischen Kerncurricula noch bewusster im Unterricht sichtbar gemacht werden. Lan- Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist für haben mich ein absolutes Mega-Thema. Schule kann und muss hier einen größeren Beitrag leisten. Unsere Schulen müssen Orte des Respekts, der Wertschätzung und des friedlichen Miteinanders sein, damit unsere Kinder eine glückliche Schulzeit sowie Freude am Lernen und an Leistung haben. Werte wie Verantwortungsbewusstsein, Respekt, Gleichberechtigung oder Meinungsfreiheit sind keine Nebensache, sondern das Fundament für unser Zusammenleben. Deshalb möchte ich diese Werte mit der „WERTvoll“-Initiative noch stärker fördern. Hier werden wir zukünftig durch vielfältige Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, inspirierende Schulprojekte und durchdachte Materialsammlungen wichtige Impulse setzen, um demokratische Werte unter dem Einbezug der gesamten Schulgemeinde noch lebendiger werden zu lassen. Aktuell befinden wir uns in der Konzeptionsphase der „WERTvoll“-Initiative. Dabei arbeiten wir in enger Abstimmung mit verschiedenen Akteuren aus dem Bereich Schule zusammen. Wir greifen hierbei auf die vielfältigen Erfahrungen aus der Praxis zurück. Erst in der letzten Woche habe ich mir selbst ein Bild vom tollen Ausbildungsprojekt „Demokratie erLEBEN“ gemacht, das Continental gemeinsam mit den Beruflichen Schulen Korbach und Bad Arolsen durchführt. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Thema Werte und Demokratiebildung ist riesengroß, wie auch die „WERTvoll“- Tour zeigt, bei der beispielsweise in Podiumsdiskussionen mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Relevanz von Werten im Alltag und in der Gesellschaft sichtbar gemacht wird. Herr Abgeordneter Meier, das möchte ich sagen: Wenn man sich mit den Schülerinnen und Schülern austauscht, aber auch die Rückmeldung aus den Kollegien sieht, stellt man fest, die Begeisterung für Werte ist wirklich riesig, die Begeisterung für Demokratie ist riesengroß. Es macht mich wirklich froh und dankbar, dass wir das Thema Werte dadurch noch auf eine ganz andere Aufmerksamkeitsstufe heben können.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine Nachfrage darf ich das Wort dem Abgeordneten Meier geben.

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Sascha Meier GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ist also dementsprechend davon auszugehen, dass es zusätzliche Unterrichtsstunden für die Umsetzung und auch für die Durchführung des Werteunterrichts geben wird?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Schwarz, Sie haben das Wort. Bitte schön. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Meier! Es geht nicht darum, die Stundentafel zu erweitern, es geht nicht darum, mehr Stunden zu geben, sondern es geht darum, ein wesentliches Thema als Querschnittsthema noch prominenter und wichtiger zu machen – das Ganze sogar im Kern in allen Fächern. Die Fächer, die sich in diesem Bereich anbieten, sind logischerweise Deutsch, Religion, Ethik, Politik und Wirtschaft, Geschichte und viele andere mehr. Das wird auch entsprechend genau umgesetzt. Insofern gibt es keine zusätzliche Unterrichtsstunde, aber eine zusätzliche Akzentuierung zu diesem wesentlichen Thema.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Erneut hat der Abgeordnete Meier das Wort. Bitte schön.

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Sascha Meier GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Staatsminister. – Nichtsdestotrotz stellt sich für mich und uns die Frage, welche Unterrichtsinhalte dann in den Fächern jeweils weggestrichen oder ausgedünnt werden müssten.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Schwarz, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Meier! Ich möchte es noch einmal unterstreichen: Es werden keine Unterrichtsinhalte rausgestrichen. Aber die Akzentuierung bei dem Thema Werte, mit allem, was damit zusammenhängt, bekommt ein noch intensiveres Niveau. Ich will noch eines unterstreichen: Mit dem, was wir unternehmen – auch im Bereich von Fortbildungen für die Kolleginnen und Kollegen, auch in Anbetracht der Dinge, die nun einmal gerade in der Welt geschehen, auch in Anbetracht der Projekte, die wir gemeinsam mit den Schulen entwickeln, und in Anbetracht des umfangreichen Materialpakets, das wir immer weiterentwickeln und überarbeiten –, zeigt sich, dass die Schulen sehr dankbar dafür sind, dass wir hier zusätzlich unterstützen. Dieses Angebot wird dankend angenommen.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Es sind keine weiteren Nachfragen mehr möglich, Herr Meier. Ich rufe Frage 148 auf und darf das Wort dem Fragesteller, Herrn Abgeordneten Schwaier von der AfD-Fraktion, erteilen.

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Olaf Schwaier AfD

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie konkret, um den Stellenabbau an hessischen Continental-Standorten, wie zum Beispiel jetzt angekündigt für den Standort Frankfurt (Abbau von 3.000 Stellen, davon 220 Entwicklerstellen), zu verhindern?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum geben. Herr Staatsminister Mansoori, Sie haben das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schwaier! Mit großem Bedauern hat die Landesregierung von den Plänen der Continental AG erfahren, Ende 2026 weltweit insgesamt rund 3.000 Arbeitsplätze abzubauen. Davon fallen jeweils rund 220 Arbeitsplätze an den hessischen Conti-Standorten Frankfurt und hausen weg. Dass diese Stellen gerade im Entwicklungsbereich wegfallen, macht uns besonders betroffen. Die desregierung wurde über diese unternehmerische Entscheidung der Continental AG lediglich informiert. Es gab Möglichkeit für die Landesregierung, Einfluss auf Entscheidung zu nehmen. Die Nachricht der Continental AG, Stellen in ihren in Deutschland abzubauen, reiht sich in eine Vielzahl gleichbarer Meldungen ein. Es sei hier beispielhaft an intensiven Diskussionen um die VW-Standorte oder an die Personaleinschnitte bei Buderus Edelstahl Wetzlar. In beiden Fällen wurde ebenfalls die Landesregierung aktiv. Als die Landesregierung im Februar letzten Jahres aus Presse von dem vorangegangenen geplanten Stellenabbau bei Continental erfuhr, wurde ein Telefonat zwischen Herrn Ministerpräsidenten und dem zuständigen von Continental, Herrn von Hirschheydt, arrangiert. Weiterhin hatten sowohl meine Person als auch Staatssekretär Sönmez diverse Gespräche mit Vertretern der Continental-Geschäftsführung, der Betriebsräte und IG Metall geführt, um einen Stellenabbau und eine ortschließung zu verhindern. Die Landesregierung bot dem an, Gespräche und Verhandlungen, die insbesondere den Erhalt des Continental-Standortes Wetzlar zum haben, aktiv zu unterstützen. Hierzu habe ich Ihnen schon im Rahmen der Antwort auf die Kleine Drucks. 21/188 geantwortet. Diese Nachrichten sind ein Indiz für die insgesamt ausfordernde Lage, in der sich die Wirtschaft in Deutschland und in Hessen derzeit befindet. Die Wirtschaftspolitik der Hessischen Landesregierung ist grundsätzlich ausgerichtet, die bestmöglichen Rahmenbedingungen Unternehmen aller Branchen in Hessen zu schaffen. verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu sichern, stärken und für die Menschen in Hessen gute Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Um dabei zielgenaue Maßnahmen zur Unterstützung Zielsetzung ergreifen zu können, tauschen wir uns mäßig im Rahmen des Industrie-Trialogs mit den partnern und dem HIHK aus. Außerdem hat die regierung beschlossen, Unternehmen gezielter zu unterstützen und Innovationen längerfristig zu fördern. Zentrales Instrument dafür ist der Hessenfonds. Der Hessenfonds stellt damit den Unternehmen möglichst unbürokratisch finanzielle Unterstützung bereit, beispielsweise für Investitionen in den Unternehmensumbau, in Erweiterung und Neuanschaffung von Maschinen und lagen, in die Automatisierung und in die Digitalisierung, Forschung und Entwicklung sowie in Innovationen. Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass beitsplätze in Hessen erhalten bleiben. So konnte beispielsweise die Schließung des VW-Werkes in Baunatal dert werden. Die Landesregierung steht an der Seite Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hessens. Die Bedeutung der Arbeitsplätze bei Continental ist und bleibt für die Region enorm. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, so viele Stellen wie möglich zu erhalten. bis Wirtschaftsstaatssekretär Sönmez hat, nachdem ihn die Information über unsere Fachabteilung erreicht hat, unmittelbar Kontakt zu dem zuständigen Mitglied des Vorstandes, BabenHerrn von Hirschheydt, aufgenommen und am 7. März mit ihm über den Stellenabbau gesprochen. Lankeine Präsidentin Astrid Wallmann: diese Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine Nachfrage hat sich der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten Werken gemeldet. Herr Dr. Naas, Sie haben das Wort. verdie erinnert, Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): in Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das war jetzt eine sehr lange Antwort für eine ziemlich kurze Frage. der (Michael Boddenberg (CDU) und Tobias Eckert (SPD) schütteln den Kopf. – Lisa Gnadl (SPD): Sie dem wollten es doch konkret wissen! – Weitere Zurufe) Vorstand Ich habe das zusammengefasst: Sie bedauern es. Sie haben Herr ein Telefonat und danach Gespräche geführt. Kurze Frage: Ist das Ihre Übersetzung von aktiver Wirtschaftspolitik? der Stand- (Zurufe CDU und SPD) zuZiel Präsidentin Astrid Wallmann: auch Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Anfrage Bitte schön. herKaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: darauf für Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr AbgeDies ordneter, ich kann es wiederholen: Die Landesregierung zu bietet sämtlichen Unternehmen in Hessen, die sich in der Krise befinden oder die Investitionsentscheidungen planen, für bessere Rahmenbedingungen sowie für die Ansiedlung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Hessen Unterstützung dieser an. regelSozial- (Beifall CDU und SPD) LandesWir treffen die unternehmerischen Entscheidungen nicht, aber wir nehmen sie auch nicht hin. Deswegen suchen wir das Gespräch zu den Sozialpartnern auf beiden Seiten und machen Angebote. Da, wo Unternehmen mit uns gemeinsam an Rahmenbedingungen arbeiten wollen, finden wir auch Lösungen. Ich habe bereits auf den Hessendie fonds als eines unserer zentralen Instrumente für eine akAntive Wirtschafts- und Industriepolitik verwiesen. Es gibt in bereits zahlreiche Unternehmen, die Interesse an diesem Instrument haben. Das unterstreicht noch einmal, dass die Ar- Landesregierung mit ihrer aktiven Wirtschafts- und Industriepolitik auf dem richtigen Weg ist. verhinder (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine Nachfrage hat nun der Abgeordnete Richter der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Volker Richter AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, Sie haben gerade sehr gut beschrieben, wie sehr Sie den Erhalt der Industrie in Hessen und auch den Erhalt der Arbeitsplätze wünschen. Jetzt haben wir von Herrn Staatsminister Lorz kurz vorher von den nicht zu vermeidenden Emissionen gehört. Meine Frage ist: Wie stellen Sie sich vor, dass diese Industrien eigentlich nach 2045 gehalten werden können, die Sie so gerne halten möchten, mit diesen Umfeldbedingungen, die Sie als Regierung am Ende des Tages in der Energiepolitik schaffen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herr Abgeordneter, ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass Ihre Frage den eigentlichen Gegenstand weit überschreitet. Gleichwohl: Es geht darum, Zukunftstechnologien und Innovationen in Hessen anzusiedeln. Genau deswegen unterstützen wir gerade in dem Umfeld, in dem wir uns befinden, in dem die Reallöhne wieder steigen und die Inflation zurückgeht, genau die Unternehmen, die mit Zukunftsinvestitionen, mit Zukunftstechnologien nachhaltige Arbeitsplätze schaffen wollen. Ich bin sicher: Damit wird Hessen auch seinen Beitrag dazu leisten, dass Klimaschutz und starke Wirtschaft kein Widerspruch sind. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe AfD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine weitere Nachfrage hat sich der Fragesteller, Herr Abgeordneter Schwaier, gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Olaf Schwaier AfD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich hatte nach konkreten Maßnahmen gefragt. Was können Sie den 220 Menschen in Babenhausen sagen, deren Jobs sehr wahrscheinlich gefährdet sind?

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herr Abgeordneter Schwaier, ich kann mich noch einmal wiederholen: Der Abbau von Arbeitsplätzen ist eine unternehmerische Entscheidung von Continental, die diese Landesregierung nicht achselzuckend zur Kenntnis nimmt. Deswegen suchen wir das Gespräch zu den Sozialpartnern. Wir bieten an allen Stellen Unterstützung der Landesregierung an, um die Standortbedingungen zu verbessern und diese Arbeitsplätze zu halten. Aber am Ende ist es das Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen. Weder nimmt die Landesregierung darauf Einfluss, noch kann sie darauf Einfluss nehmen. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. Ich rufe Frage 149 auf und darf erneut dem Abgeordneten Schwaier, AfD-Fraktion, das Wort erteilen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Olaf Schwaier AfD

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Warum sind das Automobil und motorisierte Zweiräder nicht Teil der Nahmobilitätsstrategie der Landesregierung?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Ich darf erneut an den zuständigen Staatsminister Mansoori verweisen. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wie ich Ihnen im Rahmen der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Drucks. 21/686 am 31. Juli des letzten Jahres geantwortet habe, ist Nahmobilität im Sinne des § 2 Nr. 1 des Hessischen Nahmobilitätsgesetzes „die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Fahrzeugen [die keine Kraftfahrzeuge sind, beispielsweise Pedelecs] im Sinne des § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes“, kurz StVG. (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Diese Definition der Nahmobilität liegt auch dem Koalitionsvertrag zugrunde. Die Nahmobilitätsstrategie konkretisiert für Verkehrsmittel der Nahmobilität die strategische Zielrichtung der Landesregierung. Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrspolitik der Landesregierung. Durch deren Ausbau soll insbesondere auch im ländlichen Raum eine freie Wahlmöglichkeit der Verkehrsmittel erreicht werden. Sie ist damit Teil der übergreifenden Verkehrspolitik der Landesregierung, die alle Verkehrsarten vom Fuß- und Radverkehr über den ÖPNV bis zum motorisierten Individualverkehr berücksichtigt. Wir richten die Verkehrspolitik nach den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger aus. Unser Ziel ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine echte Wahlmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln haben. – Vielen Dank.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine weitere Nachfrage darf ich Fragesteller das Wort geben. Herr Schwaier, Sie haben Wort. Bitte schön.

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Olaf Schwaier AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage mich, (Michael Boddenberg (CDU): Sie müssen die desregierung fragen!) wenn Sie also aufgrund der gesetzlichen Grundlagen Automobil und motorisierte Zweiräder nicht als Teil Nahmobilität im ländlichen Raum sehen, (Stephan Grüger (SPD): Das steht im Straßenverkehrsgesetz drin, meine Güte!) ob Sie sich vorstellen können, noch einmal darüber zudenken, ob gerade motorisierte Zweiräder besonders junge Leute im ländlichen Raum nicht doch ein sehr tiges Verkehrsmittel darstellen, und das zu ändern. (Stephan Grüger (SPD): § 1 Straßenverkehrsgesetz! – Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht zugehört! – Zuruf: Nicht zugehört, oder

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben erneut Wort zur Beantwortung. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben ja nicht gefragt, was wichtige Verkehrsmittel sind, sondern Sie haben nach der Nahmobilität gefragt. (Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig!) Die Definition der Nahmobilität ist gesetzlich Darauf habe ich Ihnen auch eine abschließende gegeben.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine Nachfrage darf ich das Wort Herrn Pürsün von den Freien Demokraten geben. schön. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es gibt auf den Webseiten des Landes Hessen ein Papier „Hessenstrategie Mobilität 2035“. Dazu gibt es ein Bild eines gut gelaunten Mannes, der nach rechts läuft, und eines noch besser launten Mannes im schwarzen Anzug, der nach links delt. Hat die Landesregierung in den letzten 13 irgendeine Mobilitätsstrategie aktualisiert?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. (René Rock (Freie Demokraten): Das war noch der Al-Wazir! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): dem Das war der Vorgänger!) das Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Nahmobilitätsstrategie der Landesregierung wird dauerhaft den Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt. Den Zusammenhang zu Landem Foto auf der Homepage konnte ich aber wirklich nicht nachvollziehen. das der

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Als Nächster erhält erneut der Fragesteller das Wort, Herr Abgeordneter Schwaier. nach- (Zurufe) für – Ich würde jetzt schon weitermachen wollen. Herr wichSchwaier, Sie haben das Wort für Ihre Nachfrage.

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Olaf Schwaier AfD

was?) Danke schön, Frau Präsidentin. – Ganz kurz noch einmal: Sehen Sie keinen Anlass, das Nahmobilitätsgesetz zu ändern, weil es zum Beispiel motorisierte Zweiräder negiert? das

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann es jetzt noch ein drittes Mal sagen. Sie haben nach der Nahmobilität gefragt. Die Nahmobilität ist gesetzlich definiert. Ich habe aber auch ausgeführt, dass es natürlich, um die individuellen Bedarfe an Mobilität zu geregelt. erfüllen, auch bei der Individualmobilität um einen Mix an Antwort Verkehrsträgern geht. Das wird von der Landesregierung nicht infrage gestellt, ist aber ausdrücklich kein Gegenstand der Nahmobilität. (Stephan Grüger (SPD): So ist es! Aber Gesetze interessieren die AfD nicht!) an Bitte

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich rufe Frage 150 auf und darf dem Abgeordneten Sascha Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut das Wort erteilen. Bitte schön. grünen geraSascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Monaten Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den aktuellen Umfrageergebnissen der Jewish Claims Conference, wonach fast 40 % der 18- bis 29-Jährigen in Deutschland erhebliche Wissenslücken beim Thema Holocaust haben, für die Behandlung des Themas an Hessens Schulen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Das Wort hat der zuständige Kultusminister, Herr Staatsminister Schwarz. Bitte schön. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Meier! Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Fragestellung. Sie sprechen ein ganz wesentliches Thema an: Wir müssen die Erinnerung an den Holocaust hochhalten. Das gilt umso mehr mit Blick auf die abnehmende Zahl der Zeitzeugen. Ich denke, wir sind uns hier auch sehr einig, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler während der Schulzeit mit dem Nationalsozialismus beschäftigen muss und Wissenslücken in diesem Bereich gesamtgesellschaftlich problematisch sind. Zugleich zeigt die von Ihnen angesprochene Studie, die in insgesamt acht Staaten durchgeführt wurde, Wissenslücken beim Thema Holocaust sind kein rein deutsches Problem – auch wenn ich mir der besonderen Rolle Deutschlands im Bereich der Erinnerungskultur bewusst bin. Für Hessen gilt, niemand verlässt die Schule mit einem Abschluss, ohne die Themen Nationalsozialismus und Holocaust im Unterricht behandelt zu haben. Die Themen sind verpflichtend in allen drei Bildungsgängen der Sekundarstufe I, ebenso in der gymnasialen Oberstufe. Die Auseinandersetzung mit den Themen ist dabei nicht nur im Fach Geschichte verankert. Nationalsozialismus und der Holocaust werden zudem regelhaft in weiteren Fächern wie Deutsch, Politik und Wirtschaft sowie Religion und Ethik behandelt. Außerhalb des Fachunterrichts sind zudem Projekte und Exkursionen zu diesen beiden Themen oftmals Bestandteil der gelebten Schulkultur. Mein Haus ermutigt Schulen auch zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen der Erinnerungskultur und Orten des Gedenkens. Daher werden unter anderem Gedenkstätten, die an die NS-Vergangenheit erinnern, durch mein Ministerium mit abgeordneten Lehrkräften unterstützt. Im Hinblick auf die Neugestaltung der Gedenkstätte Hadamar haben wir die Zahl der abgeordneten Lehrkräfte im Übrigen verdoppelt, um schon in der Konzeptionsphase die Bedarfe von Schülerinnen und Schülern bestmöglich zu berücksichtigen. Zudem werden Schulexkursionen zu Gedenkstätten durch die Hessische Landeszentrale für politische Bildung finanziell gefördert. Die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen – dazu zähle ich auch die Ergebnisse der von Ihnen angeführten Befragung – zeigen, dass wir unsere Anstrengungen bei der Wissens- und Kompetenzvermittlung in den Themen Nationalsozialismus und Holocaust verstärken müssen. Auch deshalb werden wir bei der Initiative zur Werte- und Demokratiebildung „WERTvoll“, die im kommenden Schuljahr, wie eben gerade schon besprochen, auf alle Schülerinnen und Schüler ausgeweitet wird, einen Fokus auf Demokratiebildung sowie Extremismus- und Antisemitismusprävention legen. Hierbei kommt auch der historisch-politischen Bildung und den Themen Nationalsozialismus und Holocaust eine sehr zentrale Bedeutung zu.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine Nachfrage darf ich das Wort erneut an den Abgeordneten Meier geben. Bitte schön.

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Sascha Meier GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch vielen Dank an Sie, Herr Staatsminister. – Ich glaube, wir sind uns als demokratische Fraktionen in diesem Haus bei dem Thema sehr einig. Ich möchte nichtsdestotrotz nachfragen: Wie möchten Sie das Thema „Gedenken und Erinnern“, das definitiv einen großen Stellenwert an den hessischen Schulen haben muss und auch hat, beispielsweise an beruflichen Schulen mehr implementieren oder dort in den Curricula verankern?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Meier! Wie eben schon gesagt: Das ist ein Querschnittsthema in der Sekundarstufe im Grundsätzlichen und schlägt sich in allen Fächern nieder. Auch an den beruflichen Schulen wird Deutsch unterrichtet. Auch an den beruflichen Schulen wird Politik und Wirtschaft unterrichtet. Insofern nehme ich wirklich die gesamte Schulgemeinde in die Pflicht. Herr Abgeordneter Meier, ich möchte darauf hinweisen: Wir haben umfangreiche und vielzählige Maßnahmen, die hier unterstützen. Das Thema – Sie kennen mich mittlerweile, glaube ich, gut genug – hat für mich allergrößte Priorität. Es darf da überhaupt keinen Platz für mehrerlei Meinungen geben. Wir machen alles und lassen nichts unversucht – damit vor allen Dingen auch das geklärt ist. Bei Dingen, die sich in irgendeiner Form in Richtung extremistischer Äußerungen – linksextremistisch, rechtsextremistisch, antisemitisch, wie auch immer – abzeichnen, lege ich allergrößten Wert darauf, dass das aufgeklärt wird. Ich lege allergrößten Wert darauf, dass das dann auch nachgearbeitet wird. Deswegen gehen wir jedem Einzelfall nach. Sie können sich sicher sein: Sie haben mich bei Ihrer sehr berechtigten Frage und auch, glaube ich, bei Ihrer Überzeugung fest an Ihrer Seite.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine weitere Nachfrage hat sich der Abgeordnete Schulz der AfD-Fraktion gemeldet. Sie haben das Wort, bitte schön.

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Dimitri Schulz AfD

Herr Minister, kann man die Wissenslücke auch in Verbindung mit der Einwanderung der letzten zehn Jahre setzen? (Zurufe: Oh! – Lena Arnoldt (CDU): Nein! Wurde auch langsam Zeit!)

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! antworte Ihnen wie folgt. Die Schule ist die Integrationsmaschine dieser Gesellschaft. (Tobias Eckert (SPD): Mikro!)

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Astrid Wallmann

Entschuldigen Sie, Herr Staatsminister, dass ich Sie unterbreche. Ich bekomme signalisiert, dass Sie schlecht hören sind. Ich habe das Mikrofon definitiv eingeschaltet. Herr Staatsminister, ich würde es jetzt erneut einschalten. Wenn Sie es bitte noch etwas näher an den Mund probieren wir es noch einmal. Bitte schön, Herr Staatsminister. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, ich kann gerne noch sprechen. Es ist ehrlicherweise zumindest in diesem das erste Mal, dass mir gesagt wurde, dass ich zu rede. Ich werde das jetzt gerne mit dem Mikrofon näher Mund lautstark deutlich machen. (Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Nicht länger! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): ter gern, nur nicht noch länger!) Herr Abgeordneter, die Schule hat, genau wie Gesellschaft und Unternehmen, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu integrieren. Der Schule kommt hier ein besonderer dungsauftrag zu. Deswegen: Ich habe heute schon fach über das Thema gesprochen – Herr Abgeordneter Meier war so freundlich und hat diese Fragen zur ve „WERTvoll“-Tour gestellt –, und Sie wissen, dass diesem Schuljahr an allen Schulen, die InteA unterrichten, und in den Intensivklassen Demokratiebildung und vermittlung zweistündig bereits Pflicht sind. Das ist prominent. Die Schule hat eine wesentliche Aufgabe. Schule hat eine wesentliche Verantwortung. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten hieran wirklich mit Hochdruck und leisten eine ganz wertvolle Arbeit. Ich danke ganz herzlich dafür, dass das gut gelingt. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. Ich rufe nun Frage 151 auf. Das Wort darf ich an Abgeordnete Katrin Schleenbecker von BÜNDNIS GRÜNEN geben. Bitte schön. (Von einem privaten Gerät ertönt das Lied „Who the Dogs Out“ von „Baha Men“. – Heiterkeit)

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Katrin Schleenbecker GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Schönen Gruß an die Hunde. (Tobias Eckert (SPD): Das kommt jetzt ins Protound koll!) Ich frage die Landesregierung: Ich Wann plant sie, einen Entwurf des Ende dieses Jahres auslaufenden Hessischen Weiterbildungsgesetzes (HWBG) in den Landtag einzubringen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Zur Beantwortung darf ich das Wort an den zuständigen Minister, Herrn Staatsminister Schwarz, kurz geben. zu Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und nehmen, Chancen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete Schleenbecker, ich war überrascht, dass ich schon wieder dran bin. Gerne beantworte ich Ihre Frage. und Der Entwurf für die Novelle des Hessischen Weiterbildungsgesetzes wird als Fraktionsgesetz in den Landtag eingebracht. Es ist geplant, dass die erste Lesung noch vor der lauter Sommerpause stattfindet. Insofern können Sie sicher sein, Jahr dass wir hier rechtzeitig und zügig unterwegs sind. leise am

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Schleenbecker, noch Lau- Sie haben erneut das Wort für eine Nachfrage. Bitte schön.

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Katrin Schleenbecker GRÜNE

Vielen Dank. – Es kursierte bereits an verschiedenen StelBil- len das Thema der auskömmlichen Finanzierung. Die Trämehrger fordern 3 % dynamisch. Ich frage die Landesregierung: Schließen Sie sich der Dynamisierungsperspektive an, um Initiati- die Zukunft der Weiterbildung in Hessen zu sichern? seit Werte- Präsidentin Astrid Wallmann: sehr Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Die Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und ihnen Chancen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Schleenbecker! Ich kann Ihnen zusichern, dass – –

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Astrid Wallmann

Herr Schwarz, es tut mir leid, aber Sie müssen näher an das Mikrofon gehen. die 90/DIE Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Let Ich drücke jedes Mal den Knopf. Er will nicht. Okay. Ich fange noch einmal von vorn an. Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Schleenbecker! Die Träger können sich fest darauf verlassen, dass es zu spürbaren Verbesserungen bei der Finanzierung kommt. Sie haben ganz gewiss Verständnis dafür, dass ich mich hier und heute nicht zu Details äußern kann und darf, bevor der Gesetzentwurf hier eingebracht worden ist. Das wäre ungehörig und im Übrigen wenig respektvoll gegenüber dem Parlament.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich rufe Frage 152 auf und darf das Wort an den Abgeordneten Pürsün von den Freien Demokraten geben. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen plant sie 2025 für die Verbesserung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung in Hessen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Das Wort darf ich an die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege geben. Frau Staatsministerin Stolz, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Unmittelbar nach der Konstituierung der Hessischen Landesregierung wurde 2024 mit dem Pakt für Gesundheit ein Gremium geschaffen, das sich verbindlich darauf verständigt hat, gemeinsam und sektorenübergreifend die zahlreichen wichtigen und komplexen Gesundheitsthemen zu diskutieren und Strategien für anstehende Herausforderungen zu entwickeln. Auch die Kinder- und Jugendmedizin ist hier ein wichtiges Thema. Die Hessische Landesregierung unterstützt auch die Weiterbildung in diesem wichtigen Bereich. Dies tun wir mit der Landarztquote, die wir unterstützen und wo wir darüber hinaus mit der KV Hessen partnerschaftlich arbeiten. Das beinhaltet die sich an das Studium anschließende Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Kinder- und Jugendmedizin. Ebenfalls unterstützt das Land die Niederlassung von Kinder- und Jugendmedizinern im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen. Für die Neugründung von Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder medizinischen Versorgungszentren können im Rahmen dieser Richtlinie zwischen 40 und 60 % der Sachausgaben zur Ausstattung des Praxisbetriebs einschließlich Renovierungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und damit auch der kinder- und jugendärztlichen Versorgung obliegt gemäß § 75 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Land hat hier die Rechtsaufsicht über diese Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund zwar keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung in Hessen. Wie aufgezeigt, arbeitet das Land jedoch Hand in Hand mit den relevanten Partnern. Mit der bereits genannten Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen können Fördermaßnahmen der KV Hessen vom Land flankiert werden. Wir beobachten außerdem Entwicklungen und Bedarfe in der ambulanten und stationären kinder- und jugendärztlichen Versorgung sehr genau. Eine gute medizinische Versorgung von Kindern beschränkt sich aber nicht allein auf die Verfügbarkeit von Kinderärztinnen und Kinderärzten, sondern braucht die Expertise und Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen. Wir stehen deshalb mit den Partnern aus dem Gesundheitswesen und insbesondere mit den Vertretungen der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie wie der Hebammen in engem Austausch, um im gemeinsamen Engagement Verbesserungen für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen. In seiner nächsten Sitzung wird der eingangs genannte Pakt für Gesundheit Hessen die Kindergesundheit in den besonderen Fokus rücken. Als strategisches und über alle Sektoren hinweg besetztes und agierendes Gremium bietet der Gesundheitspakt die richtige Plattform, um gemeinsam nachhaltige Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung von Kindern zu entwickeln und auch umzusetzen. Unser Ziel ist es, in diesem Rahmen einen Aktionsplan Kindermedizin zu erarbeiten. Im Bereich des Kinderschutzes werden wir auch im Haushaltsjahr 2025 mit der Förderung der Medizinischen Kinderschutzambulanz am Universitätsklinikum Frankfurt die kinderschutzmedizinische Versorgung für Hessen nachhaltig stärken. Zudem erweitern wir das Einladungswesen zu den U-Untersuchungen im Rahmen der Novellierung des hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes. Die Frühuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren wird von den Kassen übernommen. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Da zwischen der U9 und der J1 mehrere Jahre liegen, sorgen wir dafür, dass die Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten zukünftig über die Möglichkeit dieser Untersuchung durch ein Einladungsschreiben über das HKVZ informiert werden, um eine Teilnahme zu fördern.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. Ich rufe Frage 153 auf und darf das Wort dem Abgeordneten Resch von der AfD-Fraktion geben. Bitte schön.

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Marcus Resch AfD

Danke, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Welche weiteren Maßnahmen implementiert sie, um die Verbreitung der aviären Influenza auf den Menschen, beispielsweise durch Reassortierung des Genoms der Vogelgrippe mit der menschlichen Influenza, wie etwa bei den Vogelgrippen H2N2- und H3N2-Pandemien in den Jahren 1957 und 1968, zu verhindern?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das an den Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat geben. Herr Staatsminister Sie haben das Wort. Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und welt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, eine Verbreitung der aviären Influenza, der sogenannten Vogelgrippe, auf den Menschen zu verhindern, die Landesregierung verschiedene Maßnahmen. Für Verhinderung einer Reassortierung des Genoms der grippe mit der menschlichen Influenza ist von Bedeutung, eine Doppelinfektion dort zu vermeiden, Menschen, Schweine und Vögel eng zusammenkommen, da aufgrund der Genomsequenzen entsprechender pen hauptsächlich in Schweinen eine Reassortierung Doppelinfektion in den verschiedenen Virustypen und mit die Gefahr eines Austauschs von Genomsträngen befürchten ist. In der Regel werden Schweine in Deutschland ohne gen Kontakt zur Vögel- oder Geflügelhaltung gehalten. Bei Ausbruchsgeschehen der Vogelgrippe gelten zudem höhte Biosicherheitsmaßnahmen, die einen Eintrag in wirtschaftliche Tierhaltung verhindern. Im Falle von brüchen der hoch pathogenen aviären Influenza müssen sätzliche Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden, im selben Betrieb Schweine gehalten werden. Ferner sollten Bürgerinnen und Bürger, die kranke verendete Wildvögel finden, diese nicht mit bloßen den anfassen. Angesichts der öffentlichen Berichterstattung ist jedoch davon auszugehen, dass der Fragesteller ger eine Reassortierung als vielmehr eine Punktmutation von Vogelgrippeviren befürchtet. Diese kommen vor als die eben erwähnten Reassortierungen und unter anderem dazu geführt, dass ein neuer Genotyp hoch pathogenen aviären Influenza H5N1 entstanden der sich in Euterzellen von Milchkühen vermehren Dieser Virus wurde 2024 erstmals in Milchviehbeständen in den USA festgestellt. Bisher gibt es jedoch keine vergleichbaren Nachweise Deutschland. Es wurden schon vor diesem Ausbruch der Rohmilch noch lebende Rinder aus den USA Deutschland importiert. Dadurch kann eine Infektionsgefahr über importierte Milchprodukte aus den USA hend ausgeschlossen werden. Die hessischen Veterinärbehörden wurden dennoch sensibilisiert, bei unklaren Fällen von Euterentzündungen diagnostische Abklärungsuntersuchungen durchführen lassen, um einen möglichen Ausbruch frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können. Das Risiko einer Infektion Kühen mit einem aktuell in Europa zirkulierenden Genotyp wird vom Friedrich-Loeffler-Institut als sehr ring eingeschätzt. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der einten Nationen, die Weltgesundheitsorganisation und Weltorganisation für Tiergesundheit gehen weiterhin von der Möglichkeit sporadischer humaner Infektionen aus. Dabei ist in den USA insbesondere Personal ter Milchvieh- oder Geflügelhaltung gefährdet. Diese nung bezieht sich aber explizit auf die USA. Im vergangenen Jahr wurden in den USA über 66 Infektionen bei Menschen mit dem seinerzeit alleinig kursieWort renden Genotyp berichtet. Dabei sind in der Regel milde Krankheitssymptome aufgetreten. Für die Übertragung von Jung, Mensch zu Mensch bei diesen Virusvarianten gibt es bisher keine Hinweise. Dass eine Punktmutation zu einem pandemischen Geschehen führt, ist zudem sehr viel weniger wahrscheinlich als bei einer Reassortierung eines GrippeUmvirus. Aktuell besteht daher diesbezüglich aus Sicht der Hessischen Landesregierung keine erhöhte Gefahr für die um hessische Bevölkerung. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) ergreift die VogelPräsidentin Astrid Wallmann: zentraler wo Vielen Dank. Virusty- Ich rufe die Frage 154 auf und darf das Wort dem pardurch lamentarischen Geschäftsführer der Freien Demokraten, daHerrn Stirböck, geben. Bitte schön. zu Oliver Stirböck (Freie Demokraten): enIch frage die Landesregierung: erland- Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des hessischen OpenData-Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf ein landesAusweites Datenportal, die Einrichtung von Ansprechstellen zuwenn und die Unterstützung der Kommunen bei der Bereitstellung offener Daten? oder Hän- Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Ich darf das Wort an die zuständige Minisweniterin geben, die Ministerin für Digitalisierung und Innovation. Frau Prof. Sinemus, Sie haben das Wort. häufiger haben der Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisieist, rung und Innovation: kann. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die Umsetzung des Hessischen Gesetzes über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung – kurz: Hessisches in Open-Data-Gesetz – verläuft zeitlich nach Plan und im weRahmen des im Haushaltsansatz veranschlagten Budgets. nach Beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Inweitgenovation wurde Ende 2023 eine zentrale Stelle „Open Data“ eingerichtet. Sie koordiniert die Bereitstellung offener dafür Daten durch die Ressourcen und nachgeordneten Dienststellen sowie den Austausch mit bereits vorhandenen Datenplattformen des Landes. Nach erfolgreichem Abschluss zu eines Proof of Concept unter wissenschaftlicher Begleitung von nimmt das künftige Metadatenportal des Landes gegenwärtig einen Pilotbetrieb innerhalb einer geschlossenen BenutH5N1- ge- zergruppe auf. In diesem Konzept wurden die Anforderungen in Hessen, Ver- die Erfahrungen aus den Open-Data-Angeboten anderer die Länder und geeignete Technologien miteinander abgeglinur chen. Bei der technischen Plattform wird durchgängig und konsequent auf erprobte Open-Source-Technologien infizier- im Sinne einer digitalen Souveränität gesetzt. Erkenntnisse War- und Entwicklungen aus Hessen lassen sich künftig mit der weltweiten Community auf dieser Plattform teilen. Für die Verbreitung in der Fläche wurde eine Kooperation mit der Hessen Trade & Invest – HTAI – GmbH geschlossen. Sie sorgt für die Ansprache von Zielgruppen in Wirtschaft und Gesellschaft und hält künftig auch den direkten Kontakt zu den hessischen Kommunen. Mit Städten, die eigene Datenportale betreiben oder planen, steht die zentrale Stelle bereits in Verbindung und bindet eben diese auch mit ein. In der Realisierung des Metadatenportals fließen auch innovative Ansätze zur Erschließung, Qualitätssicherung und automatischen Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen ein. Offene Daten werden dadurch leichter gefunden, sachliche Zusammenhänge automatisch abgebildet und deren Inhalte anschaulich dargestellt und somit der praktische Nutzen deutlich erhöht. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch ein entsprechendes Forschungsvorhaben auf Bundesebene, wie ein Projekt zur Förderung von Open Data – Large Language Model Integration – in Datenökosystemen.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Ich habe eine Nachfrage von Herrn Stirböck. Bitte schön. Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Anbindung hessischer Daten an das bundesweite GovData-Portal und an europäische Datenportale sicherzustellen?

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Astrid Wallmann

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, hier sind wir im IT-Planungsrat mit allen Ländern im Gespräch und werden im ersten Schritt ab 2025 die landeseigenen Metadatenportale als Übergabepunkt für das übergeordnete Bundesportal GovData umsetzen.

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Astrid Wallmann

Erneut Herr Abgeordneter Stirböck. Bitte schön. Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Eine weitere Nachfrage: Plant die Landesregierung, ähnlich wie es Schleswig-Holstein macht, eine Förderrichtlinie für Kommunen zur Unterstützung bei der Bereitstellung offener Daten einzuführen, weil es bisher ja nur sporadischen Kontakt zu den Kommunen gibt?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Ob wir da eine Richtlinie planen oder ob wir uns im Rahmen des Länderkonzepts in der Digitalministerkonferenz beispielsweise über eine gemeinsame andere Gangart verständigen, die keine Regulierung notwendig macht, das möchte ich jetzt erst einmal offenlassen, weil im Moment einiges in der Diskussion ob einer effektiveren Verwaltungsdigitalisierung ist.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. Ich rufe Frage 155 auf und darf in Vertretung der Abgeordneten Kinkel das Wort an Frau Feldmayer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben. Bitte schön.

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Martina Feldmayer GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie die Verordnung zur Umsetzung der verpflichtenden Wärmeplanung veröffentlichen?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Zur Beantwortung darf ich das Wort an den Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum geben, Herrn Staatsminister Mansoori. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Feldmayer, für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes, WPG, des Bundes in Landesrecht ist ein vollumfängliches Rechtsetzungsverfahren notwendig. Parallel dazu steht das HMWVW im stetigen Austausch mit anderen Ländern sowie den zuständigen Bundesministerien – das sind namentlich das BMWK und das BMWSB –, beispielsweise zur Ausgestaltung des sogenannten vereinfachten Verfahrens für kleine Gemeinden sowie zu weiteren Rechtsfragen, die im Rahmen der Umsetzung relevant sind. Nach Abschluss der Ressortabstimmung und der rechtsförmlichen Prüfung des Verordnungsentwurfs durch das hessische Justizministerium wurde am 17. März die zweimonatige Verbändeanhörung gestartet. Die Kommunalen Spitzenverbände sowie einschlägige Interessenverbände haben damit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abzugeben. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Gemeinden müssen nicht auf das Inkrafttreten der Verordnung warten, wenn sie schon früher mit der Wärmeplanung beginnen möchten, da sich die inhaltlichen Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen aus dem WPG, also dem Bundesrecht, ergeben. Dabei können die Kommunen auf verschiedene Leitfäden des Bundes oder der Landesenergieagentur Hessen, LEA, zurückgreifen, beispielsweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Musterleistungsverzeichnis des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende, KWW, des Bundes hilft Kommunen bei der Vergabe etwaiger Dienstleistungen Rahmen der Wärmeplanerstellung. Zur Unterstützung tet die LEA Hessen vielfältige Beteiligungs-, Austauschund Informationsformate an. Beispielhaft zu nennen neben den Leitfäden das Netzwerk kommunale Wärmeplanung für den Austausch der Kommunen untereinander mit relevanten Praxisakteuren, verschiedene Seminare Webinare, beispielsweise zur Wärmeplanung im sowie größere Veranstaltungsformate wie das Wärmewende Forum Hessen mit über 200 Teilnehmenden, das diesem Jahr am 4. Juni in Dietzenbach stattfinden wird. Vielen Dank.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Für eine Nachfrage – – Nein? – Dann machen wir weiter. Ich rufe die Frage 156 auf und darf das Wort an den geordneten Daniel May von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben. Bitte schön.

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Daniel May GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Einschätzung der Geschäftsführung des UKGM, die 2023 mit dem Zukunftsvertrag Plus schen Land und dem privaten Träger vereinbarten tionen in Höhe von 850 Millionen Euro reichten für geplanten Bauvorhaben nicht aus?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Das Wort hat der Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Herr Staatsminister Gremmels, bitte schön. Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und schung, Kunst und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter May! Die Landesregierung nimmt die Einschätzung der Geschäftsführung des UKGM zur Kenntnis, dass mit dem sogenannten Zukunftsvertrag Plus für den raum 2023 bis 2032 zwischen dem Land Hessen und privaten Träger vereinbarten Investitionen in Höhe 850 Millionen Euro für die geplanten Bauvorhaben ausreichen könnten. Unter anderem wird dieser Punkt Thema eines Gespräches von mir mit der Geschäftsführung des UKGM und den Universitäten Anfang April sein. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die vor zwei Jahren schlossene Anschlussvereinbarung durch ihre zehnjährige Laufzeit den Vertragspartnern eine verlässliche Planungsgrundlage für diesen Zeitraum geschaffen hat. Ich te festhalten, dass diese Vereinbarung ein Kompromiss war und das Land Hessen den Investitionswünschen UKGM damals sehr weit entgegengekommen ist. Ich möchte ergänzen, dass bereits in der Anschlussvereinbarung Anpassungsklauseln für den Fall vereinbart den, dass die Inflation während der Laufzeit des stark steigt. Hinzu kommt, dass die Planungsvorläufe UKGM sowie der Mittelabfluss an das UKGM bisher hinden ter den ursprünglichen Erwartungen der Vertragsparteien im zurückgeblieben sind. biesind Präsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Für eine Nachfrage hat sich der Abgeordund nete Pürsün der Freien Demokraten gemeldet. Bitte schön. und Konvoi, Yanki Pürsün (Freie Demokraten): in Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, auf – welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich die Ungleichbehandlung des UKGM gegenüber vergleichbaren Häusern oder anderen hessischen Krankenhäusern? Okay.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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AbTimon Gremmels

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, haben wir in Hessen zwei Universitätskliniken – einerseits das Universitätsklinikum in Frankfurt und zum anderen das UKGM. Das ist ein privatrechtlich organisiertes Krankenhaus, eine Universitätsklinik. Das sind die zwei unterschiedlichen Dinge, die wir haben. Beide sind Universitätszwikliniken im Unterschied zu anderen Krankenhäusern. Das Investiist auch der Grund, warum das HMWK für diese beiden die Universitätskliniken zuständig ist und nicht das Gesundheitsministerium.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage liegt mir vom Abgeordneten Dr. Grobe, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, vor. Bitte schön.

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ForDr. Frank Grobe AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, wäre es nicht jetzt Zeit, das UKGM wieder in die öffentliche Hand zu nehmen? Wir haben damals schon darauf hingedie wiesen: Es wäre doch günstiger und auch besser; denn es Zeitscheint ja ein Grab zu sein. dem von (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) nicht auch

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Astrid Wallmann

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. beTimon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: möchHerr Dr. Grobe, ich finde es unangemessen und despektierdes lich, Krankenhäuser als Gräber zu bezeichnen. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurVertrags Ich bin froh und dankbar, dass wir in Hessen eine breite des und gut aufgestellte Gesundheitsversorgung haben. Ich bin auch froh und dankbar, dass die Zusammenarbeit zwischen meinem Haus und dem Gesundheitsministerium ganz hervorragend ist, und ich weiß, dass die Menschen, insbesondere in Mittelhessen und darüber hinaus, sehr froh über die Leistungen sind, die das UKGM anbietet. Sie sind auch stolz darauf, dass wir so etwas haben. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): So ist es!) Mir ist nicht bekannt, dass die privaten Betreiber dieses Klinikums derzeit gewillt sind, ihre Anteile zu verkaufen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Koalition vereinbart hat – das ist auch im Koalitionsvertrag nachzulesen –: Sollte es diesen theoretischen Fall einmal geben, dass es Verkaufsabsichten gibt, wird sich diese Landesregierung damit beschäftigen und das unvoreingenommen prüfen. – Wie gesagt, mir sind derzeit keine Verkaufsabsichten des privaten Investors bekannt.

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Mir liegen nun keine weiteren Nachfragen vor. Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen. (Die Fragen 159, 161 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 157, 158, 160 und 162 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und der Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 auf: Regierungserklärung Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation Hessen digital: Aufbruch in eine innovative Zukunft Die vereinbarte Redezeit beträgt 20 Minuten. Die zuständige Ministerin, Frau Prof. Sinemus, hat jetzt das Wort. Bitte schön.

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Die Welt, wie wir sie kannten, ordnet sich neu – wirtschaftlich, geopolitisch und gesellschaftlich. Wertschöpfungsketten in der Wirtschaft verlagern sich rasant: Digitale Innovationen, Disruption, Datennutzung, künstliche Intelligenz und Quanten werden zu den neuen Treibern des Wohlstands. Wer jetzt nicht ambitioniert in die Zukunft investiert, der verliert. Und wir wollen gewinnen. Wir wollen mit und für die Menschen in den Zukunftsraum. (Beifall CDU und SPD) Um auf diesen Zukunftsraum vorbereitet zu sein, gilt es, Fragen zu beantworten, Fragen wie: Wie gestalten wir unsere gemeinsame Zukunft – in der Arbeit, im Alltag und im Miteinander? Wie können wir mittels Datennutzung exponentielles Wirtschaftswachstum generieren? Wie können wir mit unserer Innovationskraft und kreativen Köpfen neue Arbeitsplätze schaffen? Wie nehmen wir die Menschen in diesen Veränderungsprozess mit? Eines ist klar: Es zählt nicht mehr nur das, was wir erreicht haben. Entscheidend ist, was wir jetzt tun. Dazu braucht es mutige Entscheidungen und einen klaren Gestaltungswillen. (Beifall CDU und SPD) Die Weichen für eine zukunftsgerichtete Digitalpolitik gilt es deshalb heute zu stellen, um den Wohlstand von morgen zu sichern, für und mit den Menschen. Die Nutzung von digitalen Tools und Daten, innovative und kreative Ideen werden uns in die Lage versetzen, dass jeder Mensch sein Leben alltagstauglicher gestalten kann: ob es per App im Bereich der Gesundheitsprävention oder der Diagnostik ist, ob es Sensorik im eigenen Heim ist, damit alte Menschen länger selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, oder ob es der Digitaltruck ist, der zu den Grundschulen fährt und Neugier weckt, dass die Kleinsten vielleicht ihre Roboter der Zukunft bauen, (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) oder ein gesteuertes digitales Verkehrsleitsystem, das uns nachts nicht unnötig vor roten Ampeln stehen lässt. Ankündigungen wie 500 Milliarden Euro Investition in ein KI-Programm Stargate oder eine neue KI-Konkurrenzsituation, die im asiatischen Raum entwickelt wurde, DeepSeek – all das sind Themen, die uns deutlich spüren lassen, dass es in diesen Tagen um unsere deutsche, um unsere europäische digitale Souveränität geht. Ja, es geht dabei auch um die Bewahrung unseres Wertesystems in geopolitisch herausfordernden Zeiten. Es geht um die Wahrung unserer Demokratie. (Beifall CDU und SPD) Hessen hat frühzeitig erkannt, dass Digitalpolitik eines eigenen Querschnittsressorts bedarf, in dem die Digitalstrategie und die KI-Zukunftsagenda ressortübergreifend budgetär und inhaltlich gesteuert werden. Damit haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein starkes Fundament gelegt, auf dem wir heute aufbauen können. Mutig und konsequent möchte ich Ihnen heute fünf zentrale Bausteine vorstellen. Stichwort 1: Resilienz. Meine Damen und Herren, das Thema Resilienz und Souveränität im Hinblick auf unsere digitale Infrastruktur ist mir persönlich – und uns als Landesregierung insgesamt – ein zentrales politisches Anliegen. Extremwettereignisse wie die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal, Cyberangriffe oder Naturkatastrophen können diese Infrastruktur binnen weniger Minuten oder Sekunden zerstören. Daher gilt es, unsere Städte vollumfänglich auf solche Krisen vorzubereiten. Der Schutz und die Stärkung unserer kritischen Infrastrukturen sowie der digitalen Telekommunikationssysteme sind von größter nationaler Bedeutung. Deshalb gehen wir auch hier entschlossen voran und werden in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und unserem hessischen Innenministerium – herzlichen Dank auch an meinen Kollegen, Minister Poseck, und sein Team – sowie den Telekommunikationsunternehmen ein Zentrum für digitale Resilienz in Katastrophen aufbauen. (Beifall CDU und SPD) Ziel des Zentrums ist es, Städte und auch die Landesverwaltung aktiv auf mögliche Krisen und Katastrophen zubereiten und die Voraussetzung dafür zu schaffen, diese im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Zentrale lauten dabei: Wie können lebenswichtige Informationen übermittelt werden, wenn das Mobilfunknetz ausfällt? kann die Energieversorgung aufrechterhalten werden? wen kann ich mich wenden? Diese und weitere erforscht bereits seit 2020 mit Unterstützung des Hessen das LOEWE-Zentrum emergenCITY in Darmstadt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sollen im neuen lienzzentrum gezielt pilotiert und anwendungsbezogen der Praxis erprobt werden. Den ersten Teil eines Projekts werde ich nächste mit dem Kollegen Minister Gremmels einweihen, den ten Prototyp einer digitalen, energieautarken Litfaßsäule Darmstadt, die selbst bei lang anhaltendem Stromausfall durch eine integrierte Fotovoltaikanlage und eine nolbrennstoffzelle die Bevölkerung über ein digitales play zuverlässig informiert. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, nationale Resilienzzentren keine Option mehr, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit, um dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu werden. Das erste davon wird in Hessen stehen. (Beifall CDU und SPD) Der zweite Baustein: KI. Ich sagte es schon, KI spielt erst seit ChatGPT eine entscheidende Rolle. Die Hessische Landesregierung hat die besondere Bedeutung dieser matik sehr frühzeitig erkannt. Mit einer ressortübergreifenden KI-Zukunftsagenda bündeln wir seit mehreren alle KI-Projekte in Hessen und setzen mit „KI made Hessen“ neue Impulse. Bereits über 100 Millionen haben wir in der letzten Legislaturperiode investiert damit die Basis für unser KI-Ökosystem gelegt. Diese Investitionen zahlen sich bereits heute aus. eines 10-Millionen-Euro-Investments aus dem Digitalministerium zur Förderung für unser KI-Innovationslabor, bei dem Start-ups Zugriff auf KI-Rechencluster konnten weitere Förderungen in Millionenhöhe ziert werden. So konnten wir den fortytwo-Rechner auch JUPITER in Kooperation mit der Wissenschaft Hessen anschaffen. Auch den Bereich Start-up konnten wir ausbauen. durch unser Förderprogramm Distr@l haben wir 150 gen Unternehmen mit Anschubfinanzierungen von bis 1,8 Millionen Euro ermöglicht, ihre innovativen und Produkte umzusetzen und zu zeigen, dass ihre der Umsatz und die Arbeitsplätze von morgen sind. laufenden Rollstuhl über die KI-gereifte Ahle Wurst hin zu einer KI-basierten Erfassung von Wildtieren – alles ist KI made in Hessen. (Beifall CDU und SPD) Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen unterstützen wir systematisch dabei, ihre digitale tungsfähigkeit zu steigern, zum Beispiel durch ein weile ausgezeichnetes Europaprojekt mit dem Namen abling Digital Transformation in Hesse – kurz EDITH das durch das House of Digital Transformation koordiniert wird. Damit wir all diese Aktivitäten noch besser zusammenvor- führen können, werden wir einen Innovationsort eröffnen. dass Wir gründen den Zukunftscampus Bertramshof, das ist der Fragen dritte Baustein, und werden gemeinsam mit den Start-up Factories und der School of Finance & Management AnWie kermieter eines Zukunftsprojekts werden – ein Ort, an dem An digitale Zukunft gemacht und gedacht wird. Fragen (Beifall CDU und SPD) Landes Auf dem hr-Gelände in Frankfurt wollen wir einen BeResi- gegnungsort schaffen, an dem die klügsten Köpfe aus Forin schung, Wirtschaft, Start-ups, Finanzbranche und Gesellschaft aufeinandertreffen, um unsere digitale Zukunft zu gestalten. Dabei ist das aktive Erleben und Verstehen, das Woche sprichwörtliche „Miteinander der Menschen“ ein wichtiger ersFaktor im Gelingen der digitalen Transformation. in Es wird ein Campus, der nicht nur ein Arbeits- und InnovaMetha- tionsort ist, sondern auch ein Schaufenster für die Gesellschaft, für ein lebendiges KI-Ökosystem der Zukunft. Wir Disholen den Marktplatz der Möglichkeiten in den Hub und machen ihn erlebbar und begreifbar durch Exponate wie einen Roboterhund, der Einsatzkräften in Unfallsituationen helfen kann, oder den humanoiden Roboter Pepper – der sind eine oder andere hat ihn schon auf dem Marktplatz in Offenbach an diesem Wochenende kennenlernen dürfen –, gerecht der in Seniorenheimen sehr beliebt ist, weil er mit den Bewohnern rätselt, singt und sogar tanzt. All das sind Projekte und Exponate aus unserer Bürgertour „KI macht Zukunft“, die wir dort in einem Schaufenster für die Gesellschaft etablieren werden. nicht Aber wir wollen nicht nur das Anschauen und Erleben von TheKI und der Zukunft ermöglichen, sondern es wird auch ein Ort werden, an dem KMUs und Start-ups durch Beratung Jahren und den Zugang zur Recheninfrastruktur die Möglichkeit in gegeben wird, konkret Test- und Anwendungsoptionen, die Euro Produkte und Pilotprojekte der Zukunft, zu erproben. und Noch dieses Jahr werden viele Akteure einziehen, angefangen mit dem AI Quality & Testing Hub über das House Dank of Digital Transformation wie auch die RheinMain Startup Factory – der eine oder andere hat das heute der Presse entnehmen können – bis hin zu Teilen der hessian.AI. Sie erhalten, alle werden hier ihren Zukunftsort, ihren Begegnungsort multipli- finden. Denn nur durch diese konsequente Verzahnung von wie wissenschaftlicher Grundlagenforschung und industrieller in Anwendung werden wir die Wertschöpfungsketten weiter ausbauen und damit der Digitalbranche Hessen zu einem europäischen Spitzenplatz verhelfen. Allein jun- (Beifall CDU und SPD) 100.000 Der vierte Baustein, den ich vorstellen möchte, ist die DiIdeen gitaloffensive Kommunen. Heute sind in Hessen über 560 Ideen digitale Verwaltungsleistungen verfügbar. Damit liegen wir Vom deutlich über dem Länderdurchschnitt und gehören mit bis Hamburg und Bayern zu den Spitzenreitern im bundesweidas ten Ranking. Aber, meine Damen und Herren, das spüren viele Bürgerinnen und Bürger noch nicht vollständig. (Beifall Mathias Wagner (Taunus) und Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Das wollen wir ändern. Leismittler- (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) En–, Unser Anspruch muss sein, dass Verwaltungsleistungen für alle Bürger möglichst einfach und einheitlich zugänglich sind. Ein Beispiel für „made in Hessen“ ist der digitale Antrag des Führerscheins. Vom biometrischen Lichtbild per Selfie über die Unterschrift bis zur Bezahlung – alles digital. Man spart Zeit und Kosten. Genau solche Beispiele brauchen wir in Zukunft noch viel mehr, und deswegen werden wir mit der Digitaloffensive Kommunen große, mittlere, aber auch kleine Kommunen unterstützten. Meine Damen und Herren, ich fahre viel durch Hessen und spreche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Viele, insbesondere die kleinen Kommunen, fühlen sich alleingelassen, teilweise damit überfordert, all das sofort digital umzusetzen. Deshalb werden wir drei Aspekte vordringlich behandeln und uns darum kümmern. Erstens werden wir uns dafür einsetzen, dass der Bund uns künftig, dem Once-OnlyPrinzip folgend, Standards zur Verfügung stellt. Diesen Knoten im föderalen System müssen wir auflösen. (Beifall CDU und SPD) Wir werden zweitens dafür sorgen, dass wir vor Ort unterstützen – und zwar werden wir individuelle Beratungsangebote verstärken und praxisnahe Maßnahmen wie zum Beispiel spezifische IT-Servicedienstleistungen anbieten. Dazu werden wir drittens den Kompetenzaufbau bei Mitarbeitenden flächendeckend stärken und Angebote erstellen, um zum Beispiel die Einführung einer Schnittstelle für KI in der Verwaltung zu ermöglichen, Standards zu setzen und vor allen Dingen Interoperabilität herzustellen. Deshalb werden wir die bisherige Koordinierungsstelle „OZG Kommunal“ zu einer umfassenden Kompetenzstelle für kommunale Verwaltungsdigitalisierung weiterentwickeln. Sie wird künftig als zentrale Anlaufstelle für sämtliche Aspekte der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung beraten und koordinieren. Dafür haben wir mit den drei Kommunalen Spitzenverbänden eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die „Kommunale Verwaltungsdigitalisierung“. Meine Damen und Herren, ich komme zum fünften und letzten Baustein, den ich Ihnen vorstellen möchte: Kompetenzen entwickeln, Bildung fördern. Die digitale Transformation verändert nicht nur unsere Arbeitsweise, sondern auch das Lernen. Digitale Kompetenzen sind heute essenziell wie nie. Junge Menschen müssen nicht nur Technik nutzen, sondern sie verstehen und mitgestalten können, aber auch den Umgang mit Fake News lernen. Gemeinsam mit dem Kultusministerium, lieber Armin, wollen wir sie an unterschiedlichen Stellen unterstützen. Als Digitalministerium wollen wir gezielt beginnen, außerschulische Angebote für Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung im Land Hessen“ zu fördern. Diese Lernzentren – beispielhaft nenne ich die TUMO-Zentren – bieten Jugendlichen die Möglichkeit, auch abseits der Schule freiwillig und kostenfrei auf der Basis eines Lernkonzeptes, Kompetenzen in der Nutzung digitaler Technologien und Medien zu erwerben und auszubauen. Erfolgreiche Initiativen, etwa in Frankfurt und Hanau, zeigen bereits, wie Jugendliche praxisnah für digitale Berufe begeistert werden können. Ganz wichtig dabei: Diese Lernzentren stehen allen Jugendlichen offen, unabhängig von Schulnoten, Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten. (Beifall CDU und SPD) Unter diesen Wirtschafts- und Bildungsinitiativen ist mir ein Aspekt besonders wichtig: Frauen und Mädchen in der IT. Meine Damen und Herren, laut einer aktuellen BitkomStudie werden Frauen in IT-Berufen dringender denn je benötigt; sie sind dort immer noch stark unterrepräsentiert. Das muss sich ändern. Knapp zwei Drittel der Unternehmen warnen, dass die deutsche Wirtschaft ohne mehr Frauen in Digital- und IT-Berufen ihre Zukunft verspielt. (Allgemeine Unruhe) Gleichzeitig ist es alarmierend – und auch die Herren dürfen jetzt zuhören –, dass noch immer 39 % der Befragten Männer für besser geeignet in diesen Berufen halten. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Das ist Unfug, dieser hält sich aber hartnäckig. (Beifall CDU und SPD) Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden wir unsere Initiative „Women go digital“ gezielt weiterentwickeln. Wir wollen Mädchen und jungen Frauen frühzeitig berufliche Perspektiven in der IT-Branche aufzeigen, und wir wollen die Gründungskultur gerade bei Frauen noch stärker fördern. Frauen in der IT sollten nicht nur Ausnahme, sondern die Regel werden, auch in Führungspositionen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, all dies wird aber nur umsetzbar sein, wenn wir parallel dazu die digitale Infrastruktur voranbringen. Denn ohne leistungsfähige Mobilfunk- und Glasfaseranschlüsse wie auch die Stärkung des Rechenzentrumsstandortes Europa wird das nicht gelingen. Im Glasfaser- und Mobilfunkbereich werden wir die Gigabitstrategie FTTH bis 2030 umsetzen. Ich gehe sogar davon aus, dass einige Landkreise diese übererfüllen werden. Der Glasfaserausbau geht dynamisch voran. Allein in den letzten 15 Monaten haben wir den Ausbau mit rund 300 Millionen Euro gefördert. In den letzten zwölf Monaten wurden 100.000 neue Glasfaseranschlüsse geschaffen. Kommunen und Telekommunikationsunternehmen sind dabei unsere wichtigsten Partner. Getreu dem Motto „Markt vor Staat“ haben wir Einzelvereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen geschlossen, um bis 2030 zusätzlich über 2,2 Millionen Glasfaseranschlüsse bereitzustellen. Auch im Mobilfunkbereich haben wir die Ausbauziele des Mobilfunkpakts übererfüllt. Die Netzabdeckung in Hessen wurde so erheblich verbessert. (Beifall CDU und SPD) Gleichzeitig bauen wir bürokratische Hürden gezielt ab – Anbauverbote an Kreis- und Landesstraßen, Abstandsflächen für Antennenanlagen –, und wir verlängern die Standzeit für mobile Masten. Aber – ich schaue in Richtung des Kollegen Mansoori – wir passen auch die Hessische Bauordnung noch einmal grundlegend an, um die Genehmigungsfiktion für Mobilfunkmasten auszuweiten. (Beifall CDU und SPD) Aus meiner Sicht ist es daher wichtig, dass die nächste Bundesregierung zügig ein wirksames Beschleunigungsgesetz auf den Weg bringt, um das uneingeschränkte überragende öffentliche Interesse für den Mobilfunk- und netzausbau festzulegen. Meine Damen und Herren, Transformation braucht starke Infrastruktur, neben Glasfaser und Mobilfunk leistungsfähige Rechenzentren. Sie sind das Rückgrat digitalen Wirtschaft. Mehr Investitionen und Investoren den führenden Rechenzentrumsstandort bringen, das ist uns zentral. Dabei möchten wir die Bundesregierung ten, die Ankündigung der Wachstumsinitiative aufzunehmen und bei den Rechenzentren Entlastungen bei steuer und Investitionen voranzubringen. Denn wir ein europäischer Rechenzentrumsstandort, und für möchte ich mich im Bund wie in Brüssel einsetzen. (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Frau Staatsministerin, ich erinnere Sie an die Redezeit.

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Prof. Dr. Kristina Sinemus

Meine Damen und Herren, in Hessen haben wir in Digitalisierung große Fortschritte gemacht; diese gilt konsequent weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es, als führende Digitalregion Europas zu etablieren. Wir den ein Resilienzzentrum aufbauen, KI made in umsetzen, den Zukunftscampus Bertramshof schaffen, Digitaloffensive für unsere Kommunen ergreifen, die tale Bildung stärken und insbesondere Frauen in der fördern. Denn Digitalisierung soll dem Menschen und nicht umgekehrt. Dafür gehen wir in Hessen mutig voran. Deswegen fordern wir auch auf Bundesebene eine Koordinierungs- und Steuerungsstelle, ein eigenständiges Digitalministerium. Denn gerade in diesen geopolitisch volatilen Zeiten müssen wir unsere digitale Handlungsfähigkeit bewahren und ausbauen, um unsere Demokratie Europa zu stärken. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Den Oppositionsfraktionen wächst nun eine zusätzliche Redezeit von Minuten zu. Als Nächster hat der Abgeordnete Fuchs der AfD-Fraktion das Wort.

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Markus Fuchs AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Sehr geehrte Frau Staatsministerin, jetzt haben wir in Regierungserklärung – wie zu erwarten – zum wiederholten Mal ausführlich unter anderem eine allgemeine derung über die Segnungen der Digitalisierung und ich gehe davon aus, dass wir auch bei einigen nachfolgenden Redner entsprechende Allgemeinplätze hören bekommen werden. Das ist auch meist alles aber unstrittige Selbstverständlichkeiten muss man betonen. Fest- Ich war aber schon etwas irritiert, sehr geehrte Frau Staatsministerin, welchen Bogen Sie jetzt geschlagen haben, von Digitalisierung zur Wahrung unserer Werte, zur Demokraeine tie. Das war mir jetzt ein bisschen zu pathetisch und over auch the top. der in (Beifall AfD) für Mein Kollege Heiko Scholz fühlt sich wahrscheinlich ein bitbisschen daran erinnert: Früher nannte man das, den korrekten Klassenstandpunkt vor jeder Rede äußern. Stromsind (Heiterkeit und Beifall AfD) diesen Der Titel der Regierungserklärung lautet „Hessen digital: Aufbruch in eine innovative Zukunft“. Das klingt natürlich gut, aber was wir gehört haben, ist leider eher die Geschichte vom Märchenland Hessen als Utopia digitalis. Sie sprechen zu Recht davon, dass die Weichen für eine zukunftsgerichtete Digitalpolitik heute zu stellen sind. Die geschätzte Frau Staatsministerin spricht von der digitalen Zukunft, ich möchte aber lieber einen Blick auf die digitale Gegenwart werfen. In Ihrer Regierungserklärung haben Sie aus meiner Sicht eines der wichtigsten Themen erst zuletzt aufgegriffen, nämlich die digitale Infrastruktur. der Schaut man sich die Versorgungslage mit Breitbandzugang es im Breitbandatlas genauer an – ja, das kann man, man Hessen muss nur auf der Karte für Hessen ein bisschen ranzoomen wer–, erkennt man, dass Hessen ein Breitband-Flickenteppich Hessen mit einem digitalen Speckgürtel von Limburg an der Lahn eine bis nach Darmstadt ist, wobei dem Odenwald die Rolle des digidigitalen Prekariats zugewiesen wurde. Bei BreitbandgeIT schwindigkeiten von über 100 Mbit/s ist Hessen schlechter dienen als der Bundesdurchschnitt. weiter Eine kleine Rückblende sei mir erlaubt: Im Jahre 1984 entschied der Bundespostminister – die Älteren erinnern zentrale sich, so etwas gab es einmal –, in Deutschland ein Kabelnetz für das Fernsehen zu errichten; und 1988 war es so möglich, 26,6 % der Wohnungen in Hessen an dieses Netz anzuschließen. Bezahlt wurde dies aus Bundesmitteln. Der in Unterschied zu heute ist: Damals war die Deutsche Post eine Behörde und hatte das Monopol. Heute ist die Situation natürlich eine andere. Heute ist eben auch der Infrastrukturstrukturaufbau privatisiert. Das geschah aus nachvollziehbaren Gründen. Das führt dann aber auch dazu, dass der Staat nicht einfach par ordre du mufti den Breitbandausbau auch im letzten Winkel des Landes verordnen kann. drei 2018 verabschiedete die Landesregierung ihre Gigabitstrategie, und im Jahre 2025 ist festzustellen, dass Hessen allein in den vergangenen 15 Monaten mit rund 300 Millionen Euro den Netzausbau in Regionen fördern musste – die Frau Staatsministerin hat es schon erwähnt –, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Aber selbst die Förderung ist keine Garantie für einen Herren! Ausbau, wie man am 5G-Ausbau sehen kann. In der Zeit der von 2020 bis Oktober 2024 wurde trotz gerade fünf – in Worten: fünf – erlassener Förderbescheide des Landes kein Schileinziger Mobilfunkmast durch das Förderprogramm errichgehört; tet. der zu Gemäß Bitkom Länderindex 2024 liegt Hessen im Bereich richtig, digitale Infrastruktur auf dem 8. Platz – also wahrlich kein nicht Grund, in Euphorie zu verfallen. Beim Glasfaserausbau liegt Hessen unter dem Länderdurchschnitt. Spitzenreiter ist Hamburg. Gut, in einem Stadtstaat ist das etwas einfacher umsetzbar. Jetzt kann man der Frau Staatsministerin nicht vorwerfen, dass sie – aus den gerade genannten Gründen – hier persönlich verantwortlich wäre. Ich denke, hier im Hause erwartet keiner, dass das Digitalministerium, womöglich noch in persona der Frau Staatsministerin, selbst die Leitungen verlegt oder Funkmasten aufstellt. Aber konkrete Vorschläge jenseits von Fördermitteln und beschleunigten Genehmigungsverfahren, wie man die Lücken im Ausbau zeitnah schließen kann, habe ich noch nicht vernommen. (Beifall AfD) Zum Bereich digitale Innovationen. Ja, Hessen unternimmt durchaus nicht wenig zur Förderung gerade künstlicher Intelligenz. Das erkennen wir durchaus an. Allerdings tut Bayern da offensichtlich mehr. Bayern ist auch in anderen Bereichen führend, wenn wir über Quantencomputing usw. reden. Die Landesregierung tut hier durchaus etwas. Aber ob es wirklich ausreichend ist, dazu kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aus unserer Sicht, wie gesagt, sind durchaus PS auf den Straßen, aber da könnte man vielleicht noch ein bisschen nachjustieren. Dass die Landesregierung bei der Förderung von Innovationen im digitalen Bereich recht rührig ist, will ich nicht leugnen. Ob allerdings Konzepte wie ein Zukunftscampus, den die Frau Staatsministerin jetzt episch geschildert hat, da der Weisheit letzter Schluss sind, wird sich zeigen. Innovationen entstehen durch Erfindergeist und Neugier, gepaart mit Können. Und die Umsetzung dieser Innovationen in Produkte setzt unternehmerisches Denken und Risikobereitschaft voraus. Ich gebe zu, ich habe grundsätzlich ein gewisses Bauchgrummeln, wenn sich der Staat berufen fühlt, hier aktiv werden zu müssen. Nun zur Dauerbaustelle digitale Verwaltung. Diesem Aspekt haben Sie in Ihrer Regierungserklärung immerhin ein paar Sätzchen spendiert. Aber mit Verlaub: Aus unserer Sicht ist das eine der zentralen Aufgaben, die der Staat erst einmal zu leisten hat, bevor er sich über irgendwelche Kür-Aufgaben Gedanken macht. (Beifall AfD und Sascha Herr (fraktionslos)) Sie sprachen davon, was Sie dort zukünftig tun wollen: Sie wollen sich für dies einsetzen und für das einsetzen. Sie wollen sich um dies sorgen und um das sorgen. Sie wollen Kompetenzaufbau stärken etc. pp. Das ist wieder einmal alles so im Allgemeinen. Das alles klingt zwar gut – ich sage: Utopia digitalis –, aber letztlich ist es nur eine Absichtserklärung für die Zukunft. Schauen wir aber einmal in die Gegenwart, das heißt, auf den Istzustand. Es wird gerne von zahlreichen digitalen Serviceleistungen gesprochen, die mittlerweile zur Verfügung stehen. Aber kritische Kennzahlen – etwa zu Bearbeitungszeiten, Systemausfällen oder zur Nutzerzufriedenheit – werden in Hessen nicht erhoben oder zumindest nicht veröffentlicht. Konkrete Informationen müssen über Dringliche Berichtsanträge wie einen der GRÜNEN – das muss man neidlos anerkennen – erzwungen werden. Tatsächlich befinden sich nach sechs Jahren OZG lediglich 31 % der OZG-Leistungen des Landes und 32 % der OZGLeistungen der Kommunen im Reifegrad 3. Beim jetzigen Tempo brauchen Land und Kommunen also noch ca. 16 Jahre, um flächendeckend Reifegrad 3 bei den OZG-Leistungen zu erreichen – so viel zum Thema digitale Zukunft. (Beifall AfD) Mit Reifegrad 4 wurde nicht einmal begonnen. Mit Verlaub: Da ist noch viel Luft nach oben. Geradezu amüsiert hat uns eine Formulierung in der schriftlichen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD, in der es heißt, dass – Zitat – „… in der länderübergreifenden Zusammenarbeit Herausforderungen identifiziert werden [konnten], die auf die heterogene IT-Infrastruktur innerhalb der einzelnen Länder zurückzuführen sind.“ Es ist ja schön, dass das Problem erkannt wurde. Aber wie sieht die Lösung aus? (Beifall AfD) Eigentlich sollte das EfA-Prinzip im Rahmen der Umsetzung des OZG zumindest auf der Softwareseite für mehr Homogenität zwischen Bund und Ländern sorgen. Allerdings muss dann die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage einräumen, dass für die folgenden Bereiche auf alternative IT-Lösungen zurückgegriffen wird: Bauvorbescheid und Baugenehmigung, Elterngeld, Handwerksgründung, öffentliche Vergabe, Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss. Gleichklang zwischen Bund, Ländern und Kommunen geht anders. (Beifall AfD) Sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung den Vollzugsbehörden freistehe, „auf alternative IT-Lösungen zu EfA-Lösungen zurückzugreifen“, ist uns zu wenig. Sie haben erklärt, Sie wollten die bisherige Koordinierungsstelle „OZG Kommunal“ weiterentwickeln. Aber ist das genug, um voranzukommen? Mangelt es nur an Koordinierung, oder liegt es nicht vielmehr an einem Wirrwarr von Zuständigkeiten? Die Frage stellt sich doch, ob der argumentative Rückzug auf die kommunale Selbstverwaltung im Bereich Digitalisierung noch angemessen ist oder ob man nicht doch andere Wege gehen muss oder zumindest darüber nachdenken muss. Und ja, ich weiß, wir kommen in den Bereich verfassungsrechtlicher Fragen. Aber ein Problem einfach nur zu konstatieren, ist halt zu wenig. (Beifall AfD) Im Übrigen haben wir alle gerade in letzter Zeit gelernt, wie schnell zumindest auf Bundesebene CDU und SPD die Verfassung ändern können, wenn es ihnen in den Kram passt. So schnell kann ich als Oppositionspolitiker gar nicht schauen. (Beifall AfD – Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD)) Dann kann man nur sagen: Wenn wir beim Thema Verwaltungsdigitalisierung endlich in die Pötte kommen wollen, können es sich Deutschland und Hessen nicht mehr leisten, dass jede Kommune vor sich hin wurschtelt. In der schon mehrfach erwähnten Antwort der Landesregierung zu unserer Anfrage zur „Umsetzung OZG und EfA“ führt die Landesregierung aus, dass es nach dem Onlinezugangsgesetz nicht vorgesehen sei, „die Online-Anträge für eine medienbruchfreie terbearbeitung in einem Fachverfahren Ende-zu-Ende volldigitalisiert bereitzustellen.“ Mit Verlaub: Das braucht nicht explizit im OZG hen zu sein. Das sollte eine Selbstverständlichkeit wenn das Ziel die digitale Verwaltung ist. (Beifall AfD) Wenn der Bürger online ein PDF-Formular ausfüllen an die Behörde senden kann, welches die Verwaltungsmitarbeiter dann aber händisch am Bildschirm in die Fachprogramme übertragen, ist das nicht die Digitalisierung Verwaltung, sondern nur die moderne Version des nen Boten. (Beifall AfD) Man hat dann lediglich mit Millionenaufwand – alleine Jahr 2025 mehr als 23 Millionen Euro Ausgaben für OZG – den Postlauf zwischen Bürger und Behörde das Internet ersetzt und sonst nichts gewonnen. Nein, ne Damen und Herren, das händische Übertragen digital eingegangenen PDFs in die Eingabemaske der wendung eines Fachverfahrens ist keine Digitalisierung Verwaltung. Doch leider scheint man diese Lücken im Digitalisierungsprozess, die es dann doch allerorten gegeben hat, hinzunehmen. In der Digitalstrategie der Landesregierung wurde formuliert: „Die öffentliche Verwaltung setzt auf digitale zesse – von der Antragstellung bis zur Zustellung eines Bescheids. Schnell, einfach und unabhängig vom persönlichen Erscheinen.“ Das muss das Ziel sein. Zum Teil funktioniert es, zum aber auch nicht. Das sind hehre und nette Sonntagsworte. Die Realität sieht aber häufig anders aus. In der Digitalstrategie der Landesregierung heißt es auch zutreffend: „Wer nicht digitalisiert, verliert. Das betrifft Großunternehmen ebenso wie die vielen KMU, Handwerksbetriebe wie die Start-up-Szene.“ Gemessen am Digitalisierungsgrad der Verwaltung die hessische Wirtschaft somit schon verloren. (Beifall AfD) Wie allgemein bekannt, ist Hessen ein führender ort von Rechenzentren. Ohne die besagten Rechenzentren würde Hessen statistisch deutlich schlechter dastehen. die Rechenzentren sind eben kein Verdienst der regierung oder Ergebnis der Digitalstrategie. Im Länderindex landet Hessen im Bereich digitale Wirtschaft immerhin auf Platz 4. Der Grund dafür ist aber laut der überdurchschnittlich hohe Anteil an ITK-Unternehmen und IT-Fachkräften im Land. Aber das ist eben kein dienst der Landesregierung, sondern eher der Metropolregion Rhein-Main zu verdanken. (Beifall AfD) Kommen wir zum Bereich der digitalen Bildung, den Frau Staatsministerin, ansprachen. Ja, da sind wir voll Ihnen. Hier ist tatsächlich viel zu tun. Dies ist bereits in der hessischen Digitalstrategie – ich erlaube mir, Wei- Landesregierung hier sehr an den eigenen Worten zu messen – klar thematisiert: „Alle sollen am Mehrwert digitaler Technologien vorgese- und Anwendungen teilhaben können.“ sein, Und: „Um digitale Technologien erfolgreich und sicher nutzen zu können, brauchen Menschen digitale und Kompetenzen – in jedem Alter und jeder Lebenslage.“ Dem kann man sich nur anschließen. Wenn aber nur 44 % der der hessischen Bevölkerung einschätzen können, ob Inforberittemationen im Netz von einer vertrauenswürdigen Stelle kommen, und 40 % der Bevölkerung im 21. Jahrhundert nicht in der Lage sind, technische Geräte wie Smartphones oder PCs selbst einzurichten, zeigt das, dass hier noch im etwas zu tun ist. das durch (Beifall AfD) meiJede Initiative der Landesregierung ist da erst einmal beeines grüßenswert. Sicherlich ist es auch richtig, dass es drinAngend geboten ist, mehr junge Menschen für Berufe im der ITK-Bereich zu begeistern. Inwieweit aber staatliche Initiativen hierzu geeignet sind, kann man durchaus hinterfragen. Ich muss zugeben, ich bin da grundsätzlich etwas einfach skeptisch. Kommen wir nun zu einem Thema, das Sie leider nicht einst angesprochen haben, Frau Staatsministerin, das aber engstens mit dem Thema Digitalisierung verknüpft ist: dem Datenschutz. Dazu haben Sie in Ihrer Regierungserklärung Prokein einziges Wort verloren. (Robert Lambrou (AfD): Hört, hört!) Digitale Prozesse produzieren Datenfluten, der DatenTeil schutz hingegen setzt einen sparsamen Umgang vor allem mit personenbezogenen Daten voraus. Seitens vieler Unternehmen wird immer wieder betont, dass nicht Datenschutz an sich ein Problem ist, sondern überbürokratisierte Regudann larien und Dokumentationspflichten. Wer die Digitalisierung vorantreiben will, muss sich auch unsere die dieser Baustelle annehmen. Aber da scheint es der Landesregierung offensichtlich an Problembewusstsein zu mangeln. hätte (Beifall AfD und Sascha Herr (fraktionslos)) Ich könnte jetzt einen stundenlangen Vortrag dazu halten – keine Angst, das tue ich nicht –, wo man hier ansetStandzen müsste. Stichworte: DSGVO als Vollregime, Bundesund Ländergesetzgebung hierzu, Berichts- und DokumenNur, tationspflichten etc. pp. Hier gibt es auf jeden Fall eine Landesgroße Baustelle. Bitkom Eine weitere Möglichkeit der Entbürokratisierung in dieBitkom sem Bereich wäre die Anpassung der DSGVO im Hinblick auf eine risikobasierte Verminderung der DokumenVer- tationspflichten, wie zum Beispiel vom Bundesverband der Datenschutzbeauftragten gefordert. Hätte man seitens der Landesregierung den Termin für die Evaluationsrückmeldungen in Brüssel im letzten Jahr nicht versäumt, hätte sie die Vorschläge dort präsentieren können. Sie, (Beifall AfD) bei auch Zum Schluss will ich aber auch noch etwas Positives sadie gen. Die Frau Staatsministerin hat gestern die Errichtung eines nationalen Zentrums für digitale Resilienz in Katastrophen angekündigt. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, dies begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich. Das Thema Resilienz der digitalen Infrastruktur ist von höchster Wichtigkeit und eine elementare Aufgabe staatlichen Handelns. Man kann sich jetzt sicher darüber streiten, ob das nicht ein paar Jahre zu spät kommt, aber besser spät als nie. (Beifall AfD) Die Einrichtung eines solchen Zentrums muss jetzt höchste Priorität haben. Ob es ein Erfolg wird, werden wir sehen. Ich bin da durchaus zuversichtlich. (Bijan Kaffenberger (SPD): Aha!) Ich will zum Schluss kommen. Märchen begannen früher mit dem Satz: „Es war einmal“. Märchen heute beginnen mit dem Satz: „Es wird einmal“. (Beifall AfD) Vielleicht sollten wir uns bei dem Thema Digitalisierung mehr auf das Hier und Jetzt konzentrieren. Da haben wir mehr als genug Baustellen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Daniela Sommer

Für die SPD hat nun der Abgeordnete Kaffenberger das Wort. Bitte schön.

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Bijan Kaffenberger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende! Lücken im Mobilfunkempfang kann man mit Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren, mit Förderprogrammen stopfen. Bei der digitalen Kompetenzlücke der AfD hilft, glaube ich, keine Maßnahme der Welt. (Beifall SPD) Wir alle haben vermutlich verschiedene Vorstellungen davon, wie die Digitalisierung und eine innovative digitale Zukunft aussehen können. Meine Großmutter – sie ist 84 – hat kein Internet, nicht einmal ein Smartphone, mittlerweile einen IPTV. Ihr Urenkel – mein Sohn – ist vier Jahre alt, und das Tablet steht schon heute ganz oben auf der Liste der Begehrlichkeiten, irgendwo zwischen Schokolade und Eis. Trotzdem kennt er kein lineares Fernsehen, weder als technisches Konstrukt noch theoretisch; er kennt nur Mediatheken und Streaming-Dienstleister. Trotzdem haben sowohl meine Oma – seine Uroma – als auch mein Sohn, glaube ich, ähnliche Erwartungen daran, wie wir als Politikerinnen und Politiker, die Digitalpolitik machen, die digitale Zukunft gestalten. Es muss einfach funktionieren. Ich glaube, wir wissen alle, dass die Menschen heutzutage erwarten, dass Informationen, Inhalte und Dienste immer und überall verfügbar sind – da meine ich mehr als nur das Fernsehen. Doch was passiert, wenn diese digitale Infrastruktur in Krisenzeiten nicht mehr zuverlässig funktioniert? In der hessischen Digitalstrategie setzen wir deshalb einen klaren Schwerpunkt auf die digitale Resilienz, um den Herausforderungen unserer zunehmend vernetzten Welt gewachsen zu sein. Ein wesentlicher Baustein ist das LOEWE-Zentrum emergenCITY an der TU Darmstadt, wo zukunftsweisende Ansätze der Krisenkommunikation erforscht werden. Wir wollen noch weitergehen – es klang schon an –: Wir wollen konkrete und bedarfsgerechte Lösungen für Kommunikationsmöglichkeiten im Krisenfall entwickeln. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass wir im Ernstfall nicht nur vorbereitet, sondern vor allem auch bestens gerüstet sind, um schnelle und effektive Kommunikationswege aufrechtzuerhalten. In dem Zusammenhang war es mir eine große Freude, Frau Ministerin, dass wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser und unserem Wissenschaftsminister Timon Gremmels dieses Zentrum emergenCITY in Darmstadt besucht haben. Wir haben mit diesem Besuch schon damals unterstrichen, dass es uns wichtig ist, dass Bund und Länder bei einem so relevanten Thema unserer Zeit zusammenarbeiten und die digitale Resilienz in Deutschland weiter stärken. (Beifall SPD und Birgit Heitland (CDU)) Wir haben schon damals deutlich gemacht, dass wir ein nationales Krisenresilienzzentrum brauchen. Was läge da näher, als auf die bereits vorhandene Expertise in Darmstadt zurückzugreifen und darauf aufbauend deutschlandweite Lösungen zur Krisenbewältigung und zur digitalen Sicherheit zu etablieren? Das war und ist unser Ziel. Diese Pläne haben wir weiter vorangetrieben, auf dem DigitalGipfel präsentiert und dort der bundesweiten Öffentlichkeit gezeigt, wie wir so ein nationales Krisenresilienzzentrum ausgestalten könnten. Wir konnten allen bundesweit zeigen: Hessen nimmt eine Vorreiterrolle bei der Resilienz und der IT-Sicherheit ein. Nun haben wir sogar schon weitere Schritte verkünden können. Kristina Sinemus hat gemeinsam mit unserer Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Letter of Intent für das erste nationale Zentrum für digitale Resilienz in Katastrophen unterzeichnet. Dieser Aufbau soll in den nächsten Monaten beginnen, und das ist ein gutes Signal. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Mit dem nationalen Zentrum werden wir die digitale Widerstandsfähigkeit unserer kritischen Infrastruktur durch innovative Wissensvermittlung, praxisnahe Reallabore, aber auch durch eine enge Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure voranbringen. Wir setzen dabei auf eine effektive Kommunikation, vor allem aber auch auf eine gezielte Beratung und eine umfassende Ausbildung der Menschen, um Deutschland krisenfester zu machen. Der Fokus liegt dabei nicht auf abstrakten, sondern auf konkreten und realen Krisenszenarien: von lang anhaltenden Stromausfällen über die Folgen der Klimakrise bis hin zu hybriden Bedrohungen, die in Zeiten wie diesen nicht weniger werden. Die Ministerin hat es gesagt: Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Die neue Ordnung der Welt, egal ob wirtschaftlich, geopolitisch oder auch gesellschaftlich, hat eben auch mit Digitalisierung und mit KI zu tun, sei es der Kampf um seltene Erden, kritische Rohstoffe oder auch Fragen der Energiesicherheit. Diese sind mittlerweile zunehmend im Alltag der Menschen angekommen. Auf diese Menschen sind wir angewiesen, damit dieses Zentrum ein Erfolg wird. Wir werden alle zusammenbringen müssen: öffentliche Institutionen, Unternehmen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger. Denn die müssen wir aktiv in die Krisenvorbereitung und Krisenprävention einbinden. Dabei gilt es auch, neue Wege zu gehen. allem der starke Praxisbezug, ich habe es schon betont, wichtig: innovative Kooperationsmodelle, aber auch lerische Ansätze, beispielsweise durch Serious Games. so können wir Wissen niederschwellig vermitteln, und glaube, dass wir das leider auch zunehmend tun müssen. Mit dem nationalen Cybersicherheitszentrum ATHENE ben wir bereits einen Leuchtturm in Darmstadt. lockt innovative und international exzellente Expertise nach Hessen. Hier werden nicht nur kritische Sicherheitslücken aufgedeckt, sondern ganze Teams für IT-Notfälle geschult. Unser Ziel ist es, dass das nationale für digitale Resilienz in Katastrophen international wird und so ein weiterer hessischer Leuchtturm der len Widerstandsfähigkeit zu unserer europäischen Souveränität beiträgt. Neben der Resilienz von Kommunen in Katastrophenfällen müssen wir auch die Digitalisierung unserer Verwaltung weiter vorantreiben. Ich glaube, das steht außer Frage. schneiden zwar im bundesweiten Vergleich schon gut aber es gibt trotzdem noch genug zu tun. Mit der offensive Kommunal“ werden die Städte und Gemeinden noch stärker als bisher bei der Digitalisierung ihrer tung unterstützt. Auch hier ist die Erwartung aller Menschen in Hessen Es muss einfach funktionieren. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive brauchen wir flächendeckende Lösungen für ganz Hessen. Wir schaffen es hiermit auch, vor die Entwicklungskosten für die Kommunen zu Gerade die kleinen Kommunen danken uns dafür. zeitig wird der Kompetenz- und Wissenstransfer die Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände in Kompetenzstelle Kommunale Verwaltungsdigitalisierung gestärkt. Somit ist sichergestellt, dass all diese Maßnahmen den Bedürfnissen der kommunalen Familie entsprechen. Das hat auch der von uns allen hochgeschätzte Präsident des Hessischen Städtetags in Wiesbaden, Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mehr als deutlich gemacht. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und Lara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Marius (SPD): Sehr guter Mann!) Weiterhin gilt, dass alle hessischen Kommunen die lisierungsplattform civento über die Zusammenarbeit der ekom kostenfrei nutzen können. Ich glaube, diese tenfreie Nutzung für alle Kommunen ist in Deutschland einzigartig. Hier besteht die Möglichkeit, die eingehenden Anträge – wenn man seine Prozesse irgendwann anfasst – tatsächlich durchgängig in einem elektronischen Prozess zu bearbeiten. Das braucht Zeit, das braucht Change Management und anpassende Einzelprozesse, es ist möglich, und wir werden diesen Weg gemeinsam mit den Kommunen gehen. Von diesem Angebot übrigens über 90 % der hessischen Kommunen Gebrauch. Ich denke, das zeigt ganz deutlich: Es einen Mehrwert für Kommunen, und wir sind auf richtigen Weg. Anders, als vorhin behauptet wurde, gibt es Möglichkeiten, diese Nutzung quantitativ zu belegen. Wir haben dem gemeinschaftlichen Digitalisierungsprojekt das vernment Service- und Analyse-Dashboard geschaffen, in Hessen ebenfalls von allen Kommunen kostenfrei Vor nutzt werden kann. Ich glaube, Marburg, Fulda, Gießen, ist Limburg, Offenbach und Wetzlar waren bei der Entwickspie- lung dabei. Mit diesem Statistik- und ProzessoptimierungsNur tool kann analysiert werden, ob die Dienstleistungen der ich Verwaltung von den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich genutzt werden. Das ist eben anders, als mein Vorredner behauptet hat. Am Ende stimmt die Bevölkerung natürlich haimmer mit den Füßen oder mit dem Touchpad ab. Dieser Wenn wir schon bei Abstimmungen sind: Es gibt einen wichtigen anderen Punkt, den wir bei unserer digitalen Zukunft im Blick haben müssen. Sie muss auch in anderer Zentrum Hinsicht resilient sein. Wir alle hier kennen den Begriff der sichtbar wehrhaften Demokratie sehr gut, aber Wehrhaftigkeit muss digita- auch in der digitalen Gesellschaft existieren, vielleicht gedigitalen rade da mehr denn je. Ich glaube, auch das erwarten alle Generationen – sowohl unsere Großeltern, unsere Eltern als auch unsere Kinder – von uns; denn unsere Kinder wachsen in einer Welt auf, in Wir der demokratische Debatten auch online stattfinden. Doch ab, sie müssen sich auf Informationen und vor allem darauf „Digital- verlassen können, dass das Netz kein vergifteter Debattenraum ist. Menschen müssen sich an diesen Debatten im Verwal- Netz beteiligen wollen. Daher werden wir, das kann ich Ihnen versprechen, weiterhin konsequent gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen, ganz egal, ob mit KI oder mit klar: „HessenGegenHetze“. (Beifall SPD, CDU und Sascha Meier (BÜNDNIS allem 90/DIE GRÜNEN)) senken. Damit Debatten zu einem echten Austausch beitragen, Gleichmüssen sie auf Fakten basieren. Leider wird mittlerweile durch viel zu oft versucht, an diesen Fakten zu rütteln, und das die nicht mehr einfach nur durch Fake News, sondern auch dadurch, dass strategisch und systematisch LLMs, also Large Language Models, KI-Sprachmodelle, mit falschen wirklich Informationen gefüttert werden. Machen wir es einmal konkret. Vor Kurzem hat „Newsguard“ eine Studie veröffentlicht, die verschiedene Chatbots getestet hat. Die Chatbots wurden mit einer Stichprobe von 15 Falschmeldungen aus einem Netzwerk von 150 Kreml-nahen Websites gefüttert, und in einem Drittel der Klaes Fälle wiederholten diese Chatbots eben exakt diese prorusWeiß sische Propaganda. Bei den Antworten gaben die Chatbots – egal, ob Digita- ChatGPT, Copilot, Grok oder andere – eben auch diese mit Informationen immer weiter und nach den Prompts aus. kos- Grund dafür ist nicht irgendein Zufall, sondern der Grund dafür ist, dass das russische Desinformationsnetzwerk Pravda möglichst viele russlandfreundliche Falschinformaeinmal tionen in die Trainingsdaten der KI-Modelle einzuschleusen versucht. Das fällt übrigens auch unter die Kategorie viel „hybride Bedrohung“, und auch gegen solche hybriden Beaber drohungen werden wir uns wappnen. Solche Beispiele zeigen aber auch, dass es unerlässlich machen ist, dass wir Menschen befähigen, sich faktenbasiert zu bereits informieren und Digitalkompetenz zu haben. Ob wir das schöpft jetzt mit dem Haus der digitalen Medienbildung tun oder dem künftig eben auch mit einer neuen Förderung für außerschulische Angebote für Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 18, sei mal dahingestellt. Ziel muss dabei aber mit immer sein, dass wir die kostenfreie Vermittlung von DigiE-Go- tal- und Medienkompetenzen auch abseits der Schulen zum das Beispiel in den TUMO-Zentren fördern, und ich glaube, da ge- gilt für uns das Motto: digitale Bildung für alle. (Beifall SPD und CDU) An der Stelle bin ich der Ministerin auch ausdrücklich ganz besonders dankbar, dass wir diesen Weg der digitalen Bildungsgerechtigkeit gemeinsam gehen; denn soziale Gerechtigkeit im digitalen Wandel sicherzustellen, ist eine große Herausforderung. Ich habe das mit den TUMO-Zentrum zum Anlass genommen, noch einmal eine alte Kleine Anfrage von 2021 nachzuschlagen. Ich hatte damals die Landesregierung gefragt, wie sie den Vorschlag zur Einrichtung von IT-Zentren nach dem armenischen TUMOProjekt bewertet. Die Antwort von Ihnen, Frau Digitalministerin, lautete damals: „Der Vorschlag der Erweiterung des Angebots zur Förderung der digitalen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen wird grundsätzlich positiv bewertet.“ Ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass wir das heute nicht nur gemeinsam positiv bewerten, sondern auch gemeinsam umsetzen. Ich glaube, da müssen wir hinkommen, dass wir erfolgreiche und gute Dinge gemeinsam umsetzen. Erste Initiativen von diesem Projekt – ich glaube, in Hanau oder Frankfurt – gibt es schon, und es werden weitere folgen. Das ist ein Erfolg für die digitale Bildung für alle jungen Menschen in Hessen. (Beifall SPD und CDU) Natürlich vergessen wir bei den Digitalkompetenzen – Sie erinnern sich, ich hatte eingangs auch von meiner Oma gesprochen – aber auch die Älteren in unserer Gesellschaft nicht. Von den Di@-Lotsen für Seniorinnen und Senioren gibt es mittlerweile hessenweit 60 Standorte insgesamt in 25 Landkreisen und kreisfreien Städten, also tatsächlich fast flächendeckend. Wir sind also auf einem guten Weg, eine Flächendeckung zu erreichen. Das hat auch einen Grund; denn die Kompetenzbildung ist für alle Generationen wichtig. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, um die digitale Transformation sozial und gerecht zu gestalten; und wir stellen eben nur so die digitale Teilhabe und Mitbestimmung sicher. Wenn wir schon einmal beim Thema Mitbestimmung sind, gilt das ganz besonders im Bereich der Unternehmen, wenn sie beispielsweise KI-Modelle einführen; denn auch die Sorgen vor möglicher Diskriminierung, aber auch vor dem Verlust des Arbeitsplatzes – seien sie unbegründet oder nicht – existieren eben weiterhin. Diesen Fragen müssen wir uns stellen. Mein Sohn war neulich an der TU Darmstadt mit dabei und hat den bundesweit einzigartigen KI-gesteuerten Humanoid-Roboter Hainer kennenlernen dürfen. Auch meine Tochter soll selbstverständlich Interesse an solchen Themen entwickeln und entwickeln können. Das gilt für sie, genauso wie für viele andere Frauen und Mädchen. Die Initiative „Women go digital“, die Ministerin hat es schon gesagt, werden wir weiterhin fördern, weil wir es nach wie vor für richtig halten, für Gleichberechtigung in der IT-Branche einzutreten und die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen in der IT an Frauen zu vermitteln. (Beifall SPD und CDU) Unsere Kinder werden vielleicht einmal Berufe erlenen und in Berufen arbeiten, die es so heute in der Ausprägung noch gar nicht gibt. Meine Oma hingegen hat ihr ganzes Berufsleben ohne Computer bestritten. Deswegen ist es gut, dass wir verschiedene Generationen mit verschiedenen Möglichkeiten und Wegen adressieren. Aber es gibt noch andere Gruppen, für die Teilhabe essenziell wichtig ist. Für uns als Landesregierung – – Sorry. Für uns als Koalition, und gemeinsam mit uns die Landesregierung (Vereinzelte Heiterkeit und Zurufe) – ich weiß, warum jetzt gelacht wird, aber das ist jetzt nicht Thema der Debatte –, ist es ganz egal, ob eine Behinderung im Laufe des Lebens erworben wurde oder ob sie angeboren ist. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Es darf auch in der digitalen Gesellschaft keine Barrieren geben. Ich bin deswegen an dieser Stelle ausdrücklich der Landeskompetenzstelle Barrierefreie IT dankbar für ihre Arbeit. Auch diese Stelle ist super, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir in der digitalen Gesellschaft Barrieren abbauen, wichtiger als vieles andere an dieser Stelle. Auch hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. (Beifall SPD und CDU) Ich glaube, da wird deutlich – auch mit Blick auf all das, was ich schon angesprochen hatte –, dass für uns ganz klar ist, dass ein Versprechen gilt: Wir gestalten die digitale Transformation so, dass sie Chancen für alle bietet. Ganz egal, ob bei der Assistenz oder bei der Teilhabe: KI kann auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Um zu dem humanoiden Roboter zurückzukommen: Falls die doch irgendwann einmal so billig werden, dass sie massenhaft und überall eingesetzt werden, kann man immer noch über eine Sozialabgabe reden. Aber zur Gestaltung all dieser Fragen, die Digitalisierung und KI in der Zukunft aufwerfen, tragen in Hessen unter anderem das KI-Innovationslabor, aber auch das ZEVEDI, das AI Quality & Testing Hub und nicht zuletzt natürlich hessian.AI bei, weil für uns klar ist: KI hat in Hessen ein Zuhause, und wir haben tolle Akteure, um die Zukunftsfragen zu beantworten und die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. (Beifall SPD und CDU) Wir haben aber auch den größten europäischen Internetknoten DE-CIX bei uns und sind Top-Standort der Rechenzentrumsbranche. 30 % aller Rechenzentrumskapazitäten sind hier bei uns in Hessen. Deshalb ist es auch so bedeutsam, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen; denn KI braucht aktuell vor allem eines, nämlich Rechenleistung. Es muss aus meiner Sicht aber nicht immer nur „höher, schneller, weiter“ heißen, es geht nämlich auch „reasonable“. In Hessen wird daran geforscht, wie wir KI künftig vernünftiger und damit gleichzeitig nicht nur besser, sondern auch ressourceneffizienter machen können. Im Mai entscheidet sich, ob unser Exzellenzcluster-Projekt 3 den Zuschlag erhält und wir in Hessen die Entwicklung der nächsten Generation der KI, der Reasonable Artificial Intelligence, anführen können. Ich würde sagen, lassen Sie uns gemeinsam in diese innovative und digitale Zukunft aufbrechen – eine digitale Zukunft, in der unsere Kinder ungehindert lernen und wachsen können und in der unsere Eltern und unsere Großeltern sich nicht ausgeschlossen fühlen, in eine resiliente Zukunft, die sicher gegen Angriffe aller Art ist, die demokratisch in der Debattenkultur und in der Entscheidungsfindung ist, und zu guter Letzt gerecht, sodass alle Menschen in Hessen an dieser Zukunft teilhaben können. Wenn wir Digitalisierung so gestalten, dann steht – manche ahnen schon, was kommt – für Wachstum, stand und Wandel. (Beifall SPD und CDU) Ich will aber auch ein bisschen innovativ sein und habe deswegen ein neues „www“ überlegt. Sollten nach Regierungserklärung und meiner Rede noch Fragen sein, dann steht „www“ wegen mir auch gerne für wills wissen“. (Heiterkeit Lisa Gnadl (SPD)) Auf den vielen Marktplätzen in ganz Hessen vermittelt Willi Weitzel nämlich aktuell den Nutzen der KI für Alltag und das Leben der Menschen. Wenn die dann – sie ist ja sehr erfolgreich – von Korbach, Gießen, Hanau, Offenbach demnächst auch mal noch licher stattfindet, komme ich bestimmt auch mit Kindern und meiner Oma dort vorbei, und Sie alle sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und gemeinsam mit uns in die innovative digitale Zukunft aufzubrechen. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Dr. Daniela Sommer

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Leveringhaus das Wort. Bitte schön.

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Torsten Leveringhaus GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht als Vorbemerkung zu meiner de: Ich habe gerade etwas von KI-gereifter Ahler gehört. Jetzt ist es im Digitalausschuss so, dass wir Herrn Pohlmann unseren einzigen nordhessischen ordneten verlieren. Ich weiß nicht, wer nachrückt, vielleicht findet sich jemand, der uns einmal eine reifte Ahle Wurscht zur Verfügung stellen kann. Das mich doch einmal interessieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo (CDU): Wir arbeiten daran! – Weitere Zurufe) Aber zur Regierungserklärung. Ich habe am letzten tag, 18. März 2025, von dieser Regierungserklärung fahren. Am gleichen Tag wurde auch noch der Titel umgeschickt: „Hessen digital: Aufbruch in eine Zukunft“ hieß es da noch. Heute reden wir über digital: Aufbruch in eine innovative Zukunft“. Ich muss gestehen: Als ich das gelesen und kurz nachgedacht habe, war ich doch ziemlich erstaunt. dass ich irgendetwas gegen Aufbruch hätte, ganz im genteil. Nicht, dass ich etwas gegen einen Aufbruch im gitalen Bereich hätte – gerade das ist sowohl meine be als auch Sinn meiner Tätigkeit als Abgeordneter für gitalpolitik im Hessischen Landtag. Aber nach 2.259 Digitalministerium – gegründet am 18. Januar 2019, ist der 25. März 2025 – reden wir heute vom Aufbruch in die Zukunft? Da muss ich mich schon fragen: Als verbuchen wir die letzten sechs Jahre – als Aufwärmphase, und ab heute geht es dann endlich mit Gigabit-Tempo die Zukunft, ins digitale Zeitalter? (Zuruf Marius Weiß (SPD)) „www“ Ich weiß nicht, ob das die richtige Formulierung ist. Wohl- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder – der Gedanke kam mir danach – ist es vielleicht eher so, dass wir zwar hier in Wiesbaden diskutieren, aber doch mir eigentlich über Bundespolitik sprechen? In den letzten Jahdieser ren haben wir – in Hessen, aber auch bundesweit – über offen das Für und Wider eines Digitalministeriums diskutiert. „Willi Allein in diesem Jahr gab es, ausgehend von der Bundestagswahl und im Hinblick auf die immer noch stattfindenden Koalitionsverhandlungen, wieder Dutzende Artikel, Blogbeiträge und Podcasts zu diesem Thema. Die Frage, ob wir ein eigenständiges Digitalministerium im Bund den brauchen, wird dabei in den allermeisten Fällen bejaht. Aktion Fulda, Was liegt da näher, als aus Hessen einen Gruß in Richtung süd- Berlin zu schicken: Seht her, wir haben ein tolles Digitalmeinen ministerium. Hier ist nach sechs Jahren immer noch kein hier Silicon Valley – ich möchte sagen: zum Glück –, aber hier ist der digitale Aufbruch zu Hause. – Ministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus ist in ihrer Rede auf fünf zentrale Bausteine eingegangen, wie digital und wie innovativ wir in Hessen sind. Ich will es vorwegnehmen: Eine Rede nach Bausteinen zu gliedern, ist nicht unbedingt die größte Innovation und klingt eher nach Büroklammer und Laufmappe. (Heiterkeit Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Aber vielleicht passt das auch ins Bild, das das Digitalministerium leider teilweise abgibt, nämlich die Büroklammer der hessischen Ministerien zu sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Re- CDU: Oh!) Wurscht Aber gerne werfe ich einen kritischen Blick auf die einmit zelnen Textbausteine. Dabei freut es mich, zu lesen, dass AbgeResilienz und Souveränität im Digitalen zu den Herzensaber themen nicht nur der Ministerin, sondern auch der gesamKI-geten Landesregierung gehören. würde Aber wie kann es bei der großen Liebe zu diesen Themen und zur digitalen Souveränität sein, dass wir in Hessen Schon 2022 eine Open-Source-Videokonferenzlösung anstreben, um dann zwei Jahre später mit einer knappen Mail zu Diens- sagen: „Ach ja, es wird dann doch eine proprietäre Lösung er- eines US-Softwareanbieters“? herSollte man für ein zentrales politisches Anliegen, für das digitale man so sehr brennt und das ein Herzensthema ist, nicht „Hessen viel mehr kämpfen? Und dies erst recht nach den Entwicklungen in den USA der letzten Wochen, wo man leider den darüber Eindruck bekommen kann, dass nicht nur der Rechtsstaat, Nicht, sondern auch die Demokratie an sich unter die Räder geraGe- ten könnte? di- (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Na ja!) AufgaDiFür ein Digitalministerium mit dem Anspruch, ressortüberTagen greifend zu steuern, ist das leider kein Ruhmesblatt. Wie heute immer scheint auch hier zu gelten, dass das Digitalministerium nur dann zuständig ist, wenn es um Pressemitteilunwas gen und Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit geht. in (Zuruf Freie Demokraten: Stimmt!) Die digitale Resilienz ist auch kein neues Thema. Dass sich durch die Digitalisierung unseres gesamten Lebens neue Angriffsmöglichkeiten ergeben, ist völlig klar. Und seit Jahren steigt auch die Zahl der Angriffe. Ich möchte an dieser Stelle auch die Arbeit von Institutionen wie emergenCITY in Darmstadt loben. Gleichzeitig bin ich aber erneut verwundert, dass wir im Jahr 2025 die Einweihung einer Litfaßsäule so sehr feiern können. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bijan

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Kaffenberger SPD

Die steht sinnbildlich für etwas! Das ist ein Symbol! – Gegenruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das versteht er nicht!) Kleiner Sidekick: Ich habe in Vorbereitung meiner Rede gehört, dass Ernst Litfaß in Wiesbaden gestorben ist, als er hier zur Kur war – das aber nur als Randbemerkung. Aber zurück zum Erfolg einer einzelnen Litfaßsäule. Ich war im Jahr 2023 zum ersten Mal bei emergenCITY an der TU Darmstadt. Schon damals – vor mehr als zwei Jahren – wurden mir weiter gehende Praxisbeispiele gezeigt, wie man resilient sein und die Bevölkerung im Krisenfall informieren kann, etwa durch autonome Gebäude als Anlaufstellen für die Bevölkerung, die mit großen Informationsbildschirmen an der Fassade Menschen informieren: Wo finde ich was? Wie ist die aktuelle Lage? Wo gibt es Strom? Wo gibt es Wasser? Auch habe ich die Firma Ströer schon vor Jahren besucht, die mir bereits damals das Konzept der digitalen Litfaßsäule in leicht abgeänderter Form – das war keine Säule, sondern das waren normale Werbetafeln – präsentiert hat. Es ist schön und richtig, dass wir diesen Schritt gehen – ich bin auch gern bei der Eröffnung dabei –, aber als „innovativ“ kann man ihn beim besten Willen nicht beschreiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, „Digitalisierung soll dem Menschen dienen und nicht umgekehrt.“ Das haben wir am Ende der Rede noch einmal gehört. Dieser Leitspruch wurde immer wieder vorgetragen, wenn es um die Arbeit des Digitalministeriums geht. Ich wollte ihn auch noch einmal in Erinnerung rufen, wenn ich auf die Punkte künstliche Intelligenz und Innovationen durch Begegnungsstätten eingehe. Der Mensch als Privatperson kommt da gleichsam nämlich gar nicht vor. Das ist keine Kritik an den Projekten, die umgesetzt wurden. Da sind richtig tolle Sachen dabei, und auch der Zukunftscampus Bertramshof klingt nach den wenigen zur Verfügung stehenden Informationen, die wir aktuell haben, spannend. Aber was ist mit den Auswirkungen von künstlicher Intelligenz für die Bevölkerung? Wenn man Anrufe mit den Stimmen seiner Familienangehörigen erhält und nicht unterscheiden kann, ob das echt ist oder nicht, wenn man unsicher ist, was künstliche Intelligenz für den eigenen Arbeitsplatz bedeutet – dazu habe ich leider nichts gehört. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist gar nicht unsere Aufgabe!) – Entweder will man den Menschen mit der Digitalisierung dienen oder nicht. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist nicht unsere Aufgabe! – Gegenruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stichwort: analoge Begegnungsstätten. Das soll jetzt für die Wirtschaft kommen; wir haben vom Bertramshof gehört. Das klingt, soweit wir es gehört haben, gut. Aber wieder frage ich: Wo bleibt der Mensch? Zu Hause vor dem PC mit seinen Ängsten und Sorgen? (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Wo sind die Begegnungsstätten für Menschen wie unsere Eltern – Bijan Kaffenberger hat auch die Eltern angeführt –, in denen die Digitalisierung so erklärt und gelebt wird, dass sie ihnen dienen kann? Mit einem Haushaltsänderungsantrag haben wir Ihnen eine Brücke gebaut, genau solche Orte zu schaffen. Wir wollten damit auf das erfolgreiche Programm Di@-Lotsen, das wir in der letzten Legislaturperiode eingeführt haben, aufbauen. Wir wollten diesen engagierten Menschen einen Raum geben, wo sie sich treffen und noch besser arbeiten können, um Digitalisierung allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Aber das hat die Koalition sang- und klanglos abgelehnt. Aber Ihre Regierungserklärung macht wieder einmal deutlich: Die ressortübergreifende Arbeit erstreckt sich lieber auf die Wirtschaft als auf den Menschen an sich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich erwähnte ja bereits am Anfang meiner Rede, dass ich den Titel „Aufbruch“ im Jahr 2025 etwas unpassend finde. (Robert Lambrou (AfD): Keiner klatscht! Ihre Kollegen sind schon eingeschlafen! – Gegenruf Katy

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Walther GRÜNE

Machen Sie sich um uns mal keine Sorgen! – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind nicht eingeschlafen! Machen Sie sich um uns keine Sorgen! – Weitere Zurufe) – Sie können gern rausgehen, wenn Sie das klären wollen. Vielleicht ist auch das richtige Wort für den Baustein „Digitaloffensive Kommunen“ unpassend. Es ist wie quasi in der gesamten Regierungserklärung: Es steht nichts Falsches darin, was die Digitalministerin erzählt, aber Ambitionen und Innovationen fehlen leider auch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es sind, wie schon gesagt, alte Textbausteine aus der Ablage – eine Aufbruchstimmung und Innovationskraft wie Papierstau in einem Drucker. Während wir im Jahr 2025 hier bei Verwaltungsdigitalisierung noch beim OZG und Once-Only-Prinzip verharren, weist der Hessische Städte- und Gemeindebund richtigerweise in einer Mitteilung im Februar auf die KI-Verordnung hin, die am 2. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Vom Land Hessen, speziell vom Digitalministerium, habe ich dazu auch einen Monat später noch nichts vernommen. Der HSGB schließt seine Mitteilung mit folgenden Worten: Fazit: KI-Kompetenz als Erfolgsfaktor für den öffentlichen Sektor. – Art. 4 KI-VO fordert öffentliche Arbeitgeber auf, die Kompetenzen ihrer Beschäftigten systematisch auszubauen und dies auch nachweisen zu können. Dies erfordert nicht nur technische Schulungen, sondern auch eine Verwaltungskultur, die einen bewussten und verantwortungsvollen KI-Einsatz fördert. Grundsätzlich sollte deshalb sichergestellt sein, dass die Nutzung von KI-Systemen nicht ohne Kenntnis und mit Erlaubnis des Arbeitgebers erfolgt. Glauben wir wirklich, dass unsere hessischen Kommunen – gerade die kleineren – die Kompetenzen und schlichtweg die Zeit haben, diese Herausforderung ohne Steuerung Landes zu meistern? Ich glaube das nicht. (Zuruf Volker Richter (AfD)) Wenn man in der Digitaloffensive Kommunen das KI nur knapp am Rande erwähnt, ist das leider nur halbe Miete in dieser Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im fünften Baustein geht es dann – endlich, möchte fast sagen – um den Menschen. Es geht um die Kompetenz im Bereich der Digitalisierung. Es passiert viel in Bereich. In Seeheim-Jugenheim, meiner Heimatkommune, existiert eines der ältesten MINT-Zentren. Die dort tete Arbeit ist wirklich hervorragend. Vor wenigen Wochen war ich bei der Grundsteinlegung eines MINT-Zentrums in Bensheim. Was da geplant ist dort gebaut werden soll, sieht toll aus. Insbesondere von uns GRÜNEN erhalten Sie natürlich ße Unterstützung, wenn es um die Förderung von Mädchen und Frauen geht – auch, aber nicht nur in der IT. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber auch hier werden Maßnahmen nicht umgesetzt, uns in Hessen wirklich weiterbringen könnten. In der letzten Legislaturperiode wurde der Modellversuch „Digitale Welt“ in den hessischen Schulen eingeführt. Schritt in die richtige Richtung – das dachte ich auch. Stand März 2025 muss ich sagen: kleine schritte in die richtige Richtung; denn noch viel zu Schulen können an diesem Programm partizipieren. Wir haben diese Woche noch einen Tagesordnungspunkt, in dem es unter anderem um das Schulfach Informatik geht. Ich will dieser Rede nicht vorgreifen. – Moment, habe ich mich in der Seite geirrt, tut mir leid. Auch wenn „Digitale Welt“ in die richtige Richtung glaube ich, dass wir hier als Land aktiv werden Wir müssen als Landespolitik die Digitalisierung noch tiver selbst gestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Promny und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten)) Wenn wir immer wieder feststellen, dass Digitalisierung le Bereiche unseres Lebens erfasst, sollten Menschen in allen Bereichen handeln können. Nicht alles kann mit Low- oder No-Code lösen, und in vielen Berufen die Programmiersprache am Ende wichtiger sein als Frage, ob man Englisch oder Spanisch spricht. Ich möchte – jetzt komme ich zu der Stelle – nicht Debatte zum Tagesordnungspunkt 24 vorgreifen, aber glaube weiterhin, dass wir Informatik noch stärker in Lehrpläne einbauen sollten und dass vor allem nicht für Gymnasien eigene curriculare Grundlagen geschaffen werden sollten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Ein weiterer Kritikpunkt meinerseits: der Fokus auf Jugend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr viele uns gehen auch in dieser Woche wieder ins Gespräch Schülerinnen- und Schülergruppen im Landtag oder auch mit Jugendlichen vor Ort. Dabei spielt das Thema Fake des News sowie Hass und Hetze immer wieder eine große Rolle. Ich sage dann aber auch immer wieder – ich möchte hier niemandem zu nahe treten –: Ein mindestens genauso großes Problem haben wir bei der Elterngeneration. Was Thema da über Messenger verschickt wird und was an Informatiodie nen aus dem Internet widerspruchslos geglaubt wird, ist manchmal leider kaum vorstellbar. (Volker Richter (AfD): Das ist in der Politik auch so!) ich Wollen wir unsere Gesellschaft zusammenhalten, wollen wir unsere Demokratie vor Fake News sowie Hass und diesem Hetze schützen, müssen wir als Land auch diese Menschen geleis- erreichen. Hass und Hetze müssen wir noch stärker Aufklärung und Bildung entgegensetzen – in jeder Generation. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demound kraten und Ingo Schon (CDU)) Orte und Programme haben wir dafür. Genannt seien an grodieser Stelle nur die Volkshochschulen. Mit der anstehenden Novellierung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes zum 1. Januar 2026 gibt es einmal wieder die Möglichkeit, ressortübergreifend für Digitalisierung in Hessen zu kämpfen und genau diesen Punkt zu stärken. die Dass das auch gewünscht ist, wurde zusammen mit einer klaren Forderung auf der Verbandsversammlung des Hessischen Volkshochschulverbandes deutlich. Dort sagte VerEin bandsvorsitzende Heike Habermann: damals „Wichtig sei es, fortlaufende Arbeitsbereiche, die Trippelderzeit vorwiegend über Projektmittel finanziert wenige würden, auf kontinuierliche Finanzierung umzustellen.“ Genau zu diesen Feldern gehört auch die Digitalisierung. Der Ball liegt also wieder auf dem Elfmeterpunkt und jetzt muss nur noch ressortübergreifend verwandelt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geht, müssen. Digitale Kompetenzen – das haben wir heute auch schon akgehört – sind eben in jedem Alter wichtig, nicht nur für Jugendliche. Moritz An dieser Stelle noch ein kleiner Exkurs in die jüngere Vergangenheit. Viele der Fragen rund um Digitalisierung sind auch ethische Fragen. Ein Ort, an dem solche Fragen al- in Hessen diskutiert werden sollten, ist der Rat für Digitalethik. Der wurde 2018 mit der Intention gegründet – ich auch man zitiere von der Homepage des Digitalministeriums –, wird „um ethische Aspekte der Digitalisierung im Interesdie se der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren … [und] die Hessische Landesregierung bei der Umsetder zung von Digitalisierungsprojekten [zu beraten].“ ich Wir sind dabei im Jahr 2025 vielleicht darüber hinaus, zu die fragen, was eigentlich mit Digitalisierung gemeint ist, aber nur viele Fragen sind auch heute noch aktuell oder werden neu aufgebracht – gerade im Hinblick auf den Einsatz und die Durchdringung unseres Lebens durch künstliche IntelDe- ligenz. Was leider nicht mehr aktuell zu sein scheint, ist unser die hessischer Rat für Digitalethik. Das letzte mediale Lebensvon zeichen datiert vom 2. Dezember 2022. Der letzte Homemit page-Eintrag ist kaum jünger und ist vom 16. Mai 2023. Noch im Jahr 2022 sagte die Vorsitzende des Gremiums, unsere Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: „Als Hessische Landesregierung profitieren wir bei diesen Themen, die herausragende Bedeutung für die Gesellschaft haben, von der breiten Expertise des Rats …“ Auch wenn manche Menschen über die Besetzung des Rates erstaunt waren, fand ich, dass er als außerparlamentarisches Gremium eine sinnvolle Institution ist, um einen anderen Blick auf die Auswirkungen der Digitalisierung zu werfen. Ich bin gespannt, ob und, wenn ja, was wir zur Zukunft des Rates für Digitalethik hören werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum sechsten von den fünf Punkten der Ministerin: den Rechenzentren. Die haben zwar keine eigene Überschrift bekommen, aber wurden trotzdem angesprochen – und das vollkommen zu Recht; denn sie sind ungemein wichtig. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Doch keine Bausteine?) Ich wiederhole mich jetzt, aber ich wiederhole mich gerne: Der Mensch kam dabei wieder überhaupt nicht vor. Was wir gehört haben, war: Mehr Rechenzentren, leichter bauen, kommt alle nach Hessen, und weniger Steuern soll es obendrauf auch noch geben. – Wie auf dem Fischmarkt, immer ein bisschen mehr davon, Hauptsache nach Hessen. Alles, was gesagt wurde, war reine Wirtschaftspolitik. Der Mensch, dem die Digitalisierung eigentlich dienen sollte, fehlte komplett. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Im Rechenzentrum? Jetzt erklären Sie uns das doch mal!) Dabei haben wir doch viele Konflikte, die es zu lösen gilt. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): In Rechenzentren?) Ansiedlungen in direkter Nähe zu Wohngebieten führen immer wieder zu Streit beim Thema Lärm- und Lichtbelästigung. Der Wasser- und Stromverbrauch von Rechenzentren ist ein reales Problem. Stichwort: Resilienz – heute schon angesprochen. Sind Rechenzentren-Cluster, wie wir sie zum Beispiel in Frankfurt haben, ausreichend geschützt gegen die neue Bedrohungslage? Wäre eine Regierungserklärung nicht der passende Ort und die passende Zeit gewesen, die Frage „Gehören Rechenzentren in die Regionalplanung?“ wenigstens kurz zu adressieren? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Sollen wir die jetzt grün anstreichen? Reicht das?) Wir haben in Hessen durch den DE-CIX einen Standortvorteil. Diesen sollten wir aber nicht nur nutzen, um immer mehr Rechenzentren anzuziehen, sondern auch um voranzugehen bei Fragen der Abwärmenutzung oder der Energieeffizienz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Da ist die Stadt Frankfurt zuständig! Da sind Sie doch zuständig!) Wie lässt sich das mit der kommunalen Wärmeplanung vernetzen, mit dem flächendeckenden Umbau der Wärmeund Energienetze der Städte und Gemeinden? Meine Damen und Herren, es ist doch kein gutes Bild für Innovation, wenn der Green IT Cube in Darmstadt mit seiner Inbetriebnahme im Januar 2016 auch nach mehr als neun Jahren immer noch Maßstäbe setzt. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Dafür ist die Landesregierung zuständig?) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Hessen ein tolles Fundament für die Digitalisierung unserer Gesellschaft. Wir haben ein Digitalministerium, welches als zentrale Institution die Steuerung und Koordination der digitalen Transformation unseres Landes gestalten könnte. Ein Digitalministerium, das den Menschen gerne im Mittelpunkt sehen würde, aber doch eher als zweites Wirtschaftsministerium daherkommt, welches leider kein Vorbild für ein mögliches Digitalministerium im Bund ist. Ein Digitalministerium, das insgesamt und auch heute in der Regierungserklärung die Innovationskraft einer Büroklammer oder einer Laufmappe versprüht. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): 1.000 % mehr als Robert Habeck!) Bei dem fortwährenden Stellenaufwuchs im Digitalministerium würde es mich nicht wundern, wenn irgendwann Karl Klammer höchstpersönlich auf der Gehaltsliste stehen würde. Er würde wohl nicht einmal negativ auffallen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Apropos negativ auffallen – ich hoffe, die meisten Leute wissen noch, wer Karl Klammer war –: Zwei Dinge, die mir auch negativ aufgefallen sind, möchte ich zum Ende noch erwähnen, weil sie eben in der Rede fehlten. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Der Mensch!) Das wäre einerseits das Thema Open Data. Hier gab es erst in diesem Monat eine neue Studie von Finatycs zu offenen Datensätzen in den Kommunen in Deutschland. Hessische Städte findet man unter den vorderen Plätzen überhaupt nicht. Frankfurt ist auf Platz 17 noch die hessische Stadt mit den meisten offenen Datensätzen. In der Fragestunde gab es vorhin eine Frage der FDP zum Thema Open Data. Hoffentlich kommt von der Landesregierung, vom Digitalministerium etwas mehr als nur Ankündigungen, damit wir unsere Städte weiter vorne vorfinden und Open Data in Hessen wirklich gelebt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das betrifft – das ist mein letzter Punkt – die Games-Branche. Ich habe das schon mehrfach angesprochen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ich finde das jetzt schade, dass die Ministerin nichts zur Büroklammer gesagt hat!) Es ist leider ein Trauerspiel in Hessen. Die Situation wird leider von Jahr zu Jahr schlechter; denn immer mehr Länder bauen ihre Förderung in diesem Bereich aus, und wir geraten immer mehr ins Hintertreffen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Die haben weniger Rechenzentren!) Frau Prof. Dr. Kristina Sinemus, spielen wir nicht länger mit der Wachstumsbranche Spieleindustrie, sondern unterstützen wir sie. Was an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in diesem Bereich möglich ist, machen uns Regionen weltweit, in Kanada, in Frankreich, aber auch Deutschland vor. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Wer? Wer?) – Großes Redebedürfnis heute, Herr Kollege, oder? (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ja, wer?) – Es ist die Region Quebec, die Region Montreal, (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): In Deutschland?) die Regionen Köln und München. Ja, Köln und München. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Unfassbar!) – Ja, Sie finden es unfassbar. Ich finde es auch unfassbar, dass wir da nicht und nichts unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Da sind wir uns dann vielleicht auch einig. Damit ich auch am Ende meiner Rede. – Vielen Dank für Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dr. Daniela Sommer

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine reihenfolge vereinbart. Trotzdem ist es natürlich auch der Aussprache zu einer Regierungserklärung üblich, sich die Redner zu Wort melden und dem Präsidium anzeigen; sonst können wir den Redner oder die Rednerin natürlich nicht aufrufen. (Bijan Kaffenberger (SPD): Hochgradig innovativ, die FDP!) Herr Stirböck, jetzt haben Sie Ihr Zettelchen genug gehalten. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Bijan Kaffenberger (SPD): Das ist einmal was es, ich muss schon sagen! – Beifall Bijan berger und Lisa Gnadl (SPD) – J. Michael (Lahn-Dill) (CDU): Der Herr Stirböck ist digitalisiert!) Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und ren! Vor wenigen Wochen löste die chinesische DeepSeek ein internationales Börsenbeben, sogar KI-Schock aus. Allein der Chip-Hersteller Nvidia an einem einzigen Tag über 500 Milliarden Dollar an senwert. Der Grund für diesen Börsencrash war nicht technischer Fehler. Der Grund war nicht ein Hackerangriff. Der Grund war eine Innovation aus China. (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE NEN)) Dieser Weckruf aus China zeigt uns deutlich: Wer bei Digitalisierung zu langsam ist, wer bei der Digitalisierung zu langsam handelt, wer nicht konsequent vorangeht, wird abgehängt, und zwar schneller, als wir das für lich halten. (Beifall Freie Demokraten – Zuruf J. Michael (Lahn-Dill) (CDU)) andere Bei allen auch persönlichen Anstrengungen, Frau Staatsmiin nisterin Prof. Sinemus, müssen wir konstatieren: Von den Beschreibungen und Zielen von 2020, vom heimlichen Silicon Valley Europas, von der Nummer 1 bei der digitalen Infrastruktur in der Stadt und auf dem Land sind wir heute in Hessen weiter entfernt denn je. Das ist brandgefährlich für die Zukunft unseres Landes. (Beifall Freie Demokraten) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns einen ungeschönten Blick auf die digitale Wirklichkeit unseres Bundeslandes werfen, eine Realität fernab der Sonntagsreden und Regierungserklärungen. Das Mobilfunkförderprogramm der Landesregierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als monumentales Fiasko. Von den vollmundig angekündigten 50 Millionen Euro wurden nach vier Jahren gerade einmal fünf Förderbescheide ausgestellt. Wohlgemerkt: ausgestellt, nicht umDegesetzt. Kein einziger Mobilfunkmast – ich betone: kein einziger Mobilfunkmast – wurde durch dieses Programm bin errichtet. die Wenn nach vier endlosen Jahren kein einziger, nicht ein einziger Mobilfunkmast durch Ihr Programm errichtet wurde, dann offenbart dies nicht nur kleinteilige Umsetzungsprobleme, sondern einen fundamentalen Webfehler. Das Markenzeichen Ihrer Landesregierung ist: viel Show, große Worte und kleine Ergebnisse. Redner- (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS bei 90/DIE GRÜNEN) dass dies Im Bitkom Länderindex 2024 liegt Hessen bei der digitalen Infrastruktur gerade einmal auf dem 8. Platz. Das Urteil der Experten ist eindeutig: Beim Glasfaserausbau liegt Hessen unter dem Länderdurchschnitt. In Nordhessen illustriert die Misere ein besonders drastisches Beispiel. Die vom Land mit einer üppigen Bürgschaft ausgestattete hoch- Nordhessen Breitband GmbH ist in die Insolvenz geschlittert. Sie weihen permanent irgendwelche Mobilfunkmasten ein. NeuKaffen- Sie überreichen Förderbescheide für Glasfaser. Trotzdem bleibt Hessen ein Land der Funklöcher und des SchneckenMüller internets, und das muss sich ändern. vollauf (Beifall Freie Demokraten) Die mit millionenschwerem Aufwand entwickelte HessenApp entpuppt sich als digitales Geisterdorf: kaum Nutzer, kaum Mehrwert. Laut neuester Antwort auf meine Kleine HerAnfrage sind es insgesamt 38.000 Nutzer bei GesamtkosKI-App ten bis Ende 2024 von 1,88 Millionen Euro, also 50 Euro einen je Nutzer. Was ist der Nutzen dieser App? Sie dient vorverlor nehmlich als digitaler Verteiler für Pressemitteilungen der BörLandesregierung. Das ist zu wenig und zu anspruchslos. ein (Beifall Freie Demokraten) Der Deutsche Startup Monitor 2024 zeichnet ein ernüchGRÜ- terndes Bild. Während Länder wie Nordrhein-Westfalen den Rückstand auf die Start-up-Hauptstadt Berlin deutlich verringert haben, verharrt Hessen im bedeutungslosen Mitder telfeld. Dies ist die digitale Realität im Land im Jahr 2025: nix Silicon Valley Europas, nix Nummer 1 bei der digitalen der Infrastruktur. Es ist zu viel Fassade in diesem Land. Unsere mögMinisterin glänzt zwar auf Hightech-Podien und auf Broschüren und schwärmt von digitaler Transformation. Aber Müller hinter den Kulissen in der Landesverwaltung, wo das Land mit innovativen Lösungen Vorbild sein könnte, begegnet man dem Begriff der künstlichen Intelligenz weiter mit der Ehrfurcht eines Höhlenmenschen vor dem Feuer; und das ist ein Problem. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD) Während anderenorts längst Algorithmen die Rechtsprechung unterstützen, träumt man in den Amtsstuben der hessischen Justiz noch sehnsüchtig vom WLAN als revolutionärer Technologie. Im aktuellen Landeshaushalt sind erstmals – ich betone: erstmals – 4 Millionen Euro für die Entwicklung eines Konzepts – ich betone: eines Konzepts – zur künstlichen Intelligenz in der Verwaltung vorgesehen. Während Hessen noch über theoretische Konzeptpapiere nachdenkt, setzt Baden-Württemberg mit der Software F13 von Aleph Alpha KI in der Verwaltungspraxis längst erfolgreich ein. Die entscheidende Frage an unsere Verwaltung lautet heute nicht mehr: Papier oder digital? Sie lautet: Nutzt du schon KI, oder stempelst du noch Akten? Die Antwort in Hessen auf diese Frage kennen wir alle, und das muss sich ändern. (Beifall Freie Demokraten) Um besser zu werden, hat Hessen vor sechs Jahren ein Digitalministerium geschaffen. „Wer sich von der Idee der Bündelung bei Ihnen mehr versprochen hat – das haben auch wir getan –, der ist … seiner Illusion beraubt. Hessen kommt auch mit Ihnen nicht voran.“ Da hätte ich jetzt eigentlich Beifall von der SPD erwartet; denn diese treffende Prognose bzw. Diagnose, die Tobias Eckert zu Ihrer ersten Regierungserklärung stellte, Frau Ministerin, trifft auch heute noch zu. Sie hat nichts an Aktualität verloren. Auch das ist ein Problem. (Beifall Freie Demokraten) Fünf lange Jahre mussten ins Land ziehen, bis die Koalition endlich unserer Forderung nachkam und aus einer besseren Abteilungsleitung in der Staatskanzlei ein eigenständiges Ministerium formte. Doch statt einer konsequenten Digitalstrategie aus einem Guss sammelt das Ministerium weiter fleißig Projektberichte. Bisher gelang es nicht einmal, die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung in die vollständige Zuständigkeit des Digitalministeriums zu überführen. Das Problem ist: Während andernorts die Zukunft digital gestaltet wird, debattiert Hessen noch über Organigramme. Auch das muss sich ändern. (Beifall Freie Demokraten) Mit meinen fünf Vorschlägen für eine digitale Zukunft möchte ich etwas weniger im Ungefähren bleiben. Wir als Freie Demokraten wollen erstens ein Transparenzgesetz für ein echtes Open Government. Während andere Bundesländer längst im digitalen Zeitalter angekommen sind, steht Hessen mit angezogener Handbremse am Straßenrand. Erst blockierte die Ministerin jegliche Open-Data-Initiative. Das hatten wir hier in der vergangenen Legislaturperiode. Dann präsentierte man verspätetet stolz ein Open-Data-Gesetz, das diesen Namen nicht verdient. Aber nicht einmal das wird richtig umgesetzt. Die Landesregierung hat bisher keine Daten bei GovData eingespeist. Von einer Förderrichtlinie, wie sie in Schleswig-Holstein aufgesetzt wurde, ist hier auch nichts zu sehen. Fehlanzeige. Wir als Freie Demokraten werben hingegen für ein umfassendes Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, das Open Data in Hessen endlich zum Leben erweckt. Zweitens. Wir brauchen einen harmonisierten, effizienten und praktikablen Datenschutz. Wie kann es denn sein, dass beispielsweise Tesla in seine Fahrzeuge 360-Grad-Kameras einbauen kann, die alles in der Umgebung aufnehmen dürfen, während die Entwicklung von sicherheitsrelevanten Bildverarbeitungssystemen in Bussen des ÖPNV daran scheitert, dass alle ÖPNV-Nutzer zuvor eine Einverständniserklärung abgeben müssen? (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist kein gutes Beispiel!) In der ganzen Welt werden Produkte von Microsoft wie Teams genutzt. Wir in Deutschland haben in jedem Bundesland ein anderes Vorgehen zu Microsoft Teams. Deshalb gilt für uns ganz klar: Wir brauchen klare Regelungen, eine Harmonisierung des Datenschutzrechts, um die Rechtszersplitterung durch 17 unterschiedliche Datenschutzbehörden in Deutschland zu beenden. (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Das ist ein unhaltbarer Zustand für länderübergreifend tätige Unternehmen. Es braucht endlich eine verbindliche Whitelist, die erklärt, welche digitalen Anwendungen und personenbezogenen Datenverarbeitungen weiterhin zulässig sind. Das brauchen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das hat Ihr Superminister verhindert!) Drittens. Wir müssen dem erschreckenden Rollback in der digitalen Bildung hinter die Standards der Corona-Zeit entgegentreten. Was in der Krise mit Mühe und Not gelernt worden ist, wird nun systematisch wieder verlernt – ein digitaler Gedächtnisverlust mit fatalen Folgen für unsere Schülerinnen und Schüler. Während Städte wie Gießen, Frankfurt und Offenbach mit akzeptablem Tempo voranschreiten, werden ländliche Regionen brutal abgehängt. In zahlreichen Schulen im ländlichen Raum reicht die WLAN-Kapazität nicht einmal für den gleichzeitigen Unterricht in mehreren Klassen aus. Die Lehrerfortbildung in der Digitalisierung gleicht einem Fass ohne Boden. Viele Lehrkräfte fühlen sich weiterhin im digitalen Klassenzimmer alleingelassen, ohne ausreichende Vorbereitung auf den Einsatz digitaler Werkzeuge. Dabei müssten wir dort doch längst weiter sein. Es braucht KI-gestützte Systeme, die die Lehrkräfte dabei unterstützen, Kinder individuell zu fördern und zu fordern. Stattdessen konzentriert sich der Kultusminister – wo ist er? Beim Thema Digitalisierung ist er natürlich nicht da – auf die Renaissance der Blockflöte. Das sind die falschen Schwerpunkte. (Beifall Freie Demokraten) Sechs Bundesländer haben bereits ein Pflichtfach Informatik, drei weitere Bundesländer planen es. Hessen behilft sich mit dem nebulösen Konstrukt „Digitale Welt“: nicht benotet, nicht versetzungsrelevant. Das ist angesichts der dramatischen Situation auf dem IT-Arbeitsmarkt keine echte Alternative. Die vermeintlich innovative Idee, Informatik querschnittlich zu unterrichten, führt doch in der Praxis dazu, dass es am Ende niemand in angemessener Form unterrichtet. Die ernüchternde Bilanz: Einheitliche Standards für die digitale Grundausstattung hessischer Schulen? – Fehlanzeige. Von Chancengleichheit kann keine Rede sein. der Wohnort darüber entscheidet, ob ein Kind digital hängt wird oder nicht, ist das ein falsches System, sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten) Viertens. Bei der Verwaltungsdigitalisierung brauchen den Mut zur Disruption. Statt einer kohärenten erleben wir einen Flickenteppich und unzählige Insellösungen, die weder miteinander kommunizieren noch den gerinnen und Bürgern echten Mehrwert bieten. Die Übertragung papierbasierter Abläufe ins Digitale ist – glaube, darüber sind wir uns einig – ein Irrweg der genheit. Oder, wie es Reiner Holznagel, der Präsident Vereins Bund der Steuerzahler Deutschland, letztens nem Podcast sagte: Jeder Prozess, der nicht digitalisierbar ist, muss weg. Genau hier setzt auch unsere Initiative zur Gründung einer „e-Government Academy Hessen“ an: konzipiert als schlagkräftiges Kompetenzzentrum, das den Wandel in der Verwaltung strategisch vorantreibt. Academy könnte bei entschlossener Umsetzung nicht Hessen aus der digitalen Schmuddelecke holen, als leuchtendes Vorbild für ganz Deutschland dienen. (Stefan Schneider (CDU): Herr Kollege, das unangemessen!) Fünftens. Wir müssen Hessens Stärken stärken. beim Banking und in der Datentreuhänderschaft haben Chancen, den Finanzplatz zu stärken. In anderen Bereichen spielen wir unsere Chancen nicht ausreichend aus. So Hessen – Herr Kollege Leveringhaus hat es bereits – etwa im aktuellen Ranking des Game Branchenbarometers 2025 auf dem letzten Platz. Selbst kleinere länder, wie das Saarland oder Bremen, haben gezieltere Games-Förderprogramme aufgelegt als Hessen. Wir len deshalb einen Games-Hub nach Münchner schaffen und Hochschulkooperationen fördern, um wichtigen Zukunftsmarkt zu stärken. Wir wollen aber auch gern loben: Die Initiative Zukunftscampus Bertramshof, auch wenn sie letztendlich, dest ein Stück weit, eine Kopie des KI-Campus in bronn ist, ist als Begegnungsort für Akteure aus schung, Wissenschaft, Start-ups und Gesellschaft der richtige Weg für den Standort und bietet eine unterschiedlichste Initiativen zu bündeln. Es ist ein tiges Projekt. Wir unterstützen die Initiative dieser regierung in diesem Punkt ausdrücklich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, manche der gezeigten Schwächen sind kein rein hessisches Problem; sie sind ein deutsches Problem. Vielleicht sind sie ein Problem des alten Europas insgesamt. Das hat als manche meinen, mit der Größe Deutschlands etwa Vergleich zu der Estlands zu tun. Aber ich glaube, es viel mit überkommenen oder verkrusteten Strukturen unserem Land zu tun. Es fehlt uns an Adaptivität. Wir ein saturiertes Land. Ich glaube, das ist der Punkt, an wir ansetzen müssen. Frau Ministerin, Sie haben jüngst in Offenbach sinngemäß so schön gesagt, es gebe rollenbedingt oft Unterschiede zwischen uns – ich formuliere es mit meinen eigenen ten –, aber wir hätten gemeinsame Ziele. Letzteres auf jeden Fall. Wir sprechen Ihnen auch gar nicht Einsatz für Digitalisierung und Innovation in Hessen Wenn Aber wir müssen jetzt gemeinsam die Strukturen überwinabge- den, die dazu führen, dass wir auch nach sechs Jahren meine Digitalministerium in Hessen nicht entscheidend vorangekommen sind. Der digitale Rückstand ist längst nicht mehr nur eine Frage der Lebensqualität, sondern er ist eine existenzielle Bedrowir hung für den Wirtschaftsstandort Hessen. Ich glaube, die Strategie Zeit der wohlfeilen Worte ist vorbei. Wir brauchen jetzt einen fundamentalen Neuanfang in der Digitalpolitik: in BürHessen, im Bund, mit klaren Prioritäten, messbaren Zielen simple und stringenter Umsetzung. Ich glaube nämlich, eines ist ich gewiss: Die digitale Zukunft wartet nicht auf Hessen. Sie Verganwird ohne uns stattfinden, wenn wir nicht endlich aufwades chen und handeln. Die Zeit für dieses Aufwachen ist jetzt. in ei- (Beifall Freie Demokraten)

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Dr. Daniela Sommer

Der nächste Redner ist von der CDU. Ich rufe den Abgedigitalen ordneten Schimmel auf. Bitte schön, Sie haben das Wort. Diese nur sondern

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Maximilian Schimmel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Dawar men und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin! Kollege Stirböck, Sie haben am Ende Ihrer Rede gerade noch die Kurve bekommen. Ich war überrascht über die negative Etwa Einstellung, die sich durch die ganze Rede gezogen hat. wir Das bin ich von Ihnen gar nicht so gewohnt. Am Ende haben Sie doch gemerkt, dass es hier viele gute Ansätze liegt und viele gute Ideen gibt. erwähnt (Beifall CDU und SPD) BundesDamit wollte ich aber gar nicht anfangen. Sie alle kennen wol- den alten Werbeslogan „An Hessen führt kein Weg vorVorbild bei“. Dieser Spruch ist aktueller denn je; er gilt gerade im Bereich der Digitalisierung. Hessen ist Deutschlands Tor diesen zur digitalen Welt. Wir gestalten und treiben an, wir machen und gehen voran, wir sind innovativ und das Kraftwerk der digitalen Branche. zumin- (Beifall CDU und vereinzelt SPD) HeilForVor allem sind wir eines: Wir sind Vorbild für die Digitagenau lisierung in ganz Deutschland. Beginnen wir einmal mit Chance, einem ganz konkreten Beispiel: Die hessische Arbeit im großarBereich der Digitalisierung findet große Beachtung im geLandessamten Land. Letztes Jahr – Sie alle haben es mitbekommen – wurde der Digital-Gipfel bei uns in Hessen ausgerichtet. Damit konnte man feststellen, dass Hessen in ganz aufDeutschland als ein führender Digitalstandort wahrgenommen wird. sogar weniger, Dass dem so ist, hat einige Gründe. Mit der Gründung im eines eigenen Ministeriums für Digitalisierung und Innovahat tion hat die von Ministerpräsident Rhein geführte Bundesin regierung sind dem (Zurufe: Oh! – Boah!) – Landesregierung, Entschuldigung – eine Menge Mut und Weitblick bewiesen. (Zurufe) Worstimmt – Zur Bundesregierung komme ich am Ende meiner Rede. Ihren Das war eine Brücke zu nachher, die ich da geschlagen ab. habe. (Vereinzelter Beifall CDU) Wir haben die verschiedenen digitalen Kompetenzen an einem Ort zusammengeführt, und das Ganze mit einer innovativen und starken Ministerin an der Spitze. Kollege Leveringhaus, ich war sehr überrascht, dass Sie diese Ministerin nach dieser Rede, die sie heute hier gehalten hat, als „Büroklammer“ bezeichnet haben. Die heutige Rede hat doch bewiesen, dass genau das nicht stimmt. Dann haben Sie wenig zugehört und nicht gewusst, was die Ministerin heute hier alles vorgeschlagen und gesagt hat. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ministerium für Digitalisierung und Innovation ermöglicht es, die Projekte im Land gezielt und effizient zu steuern. Wir haben die Fachleute zur Digitalisierung an einem Ort, wir haben die Expertinnen und Experten in einem Haus. Mit dieser Bündelung haben wir den Grundstein für den digitalen Wandel in unserem Land gelegt. Deshalb können wir hier und jetzt mutig sagen: Das ist erfolgreich, das ist gut, und das ist stark für unser Land. (Beifall CDU und SPD) Dazu, dass das gelingt, tragen viele große und kleine Bausteine bei. Lassen Sie mich im Folgenden auf den einen oder anderen davon eingehen. Wir als Koalition haben das Ziel, die Digitalisierung in jeden Lebensbereich zu bringen und alle Menschen daran teilhaben zu lassen. Wo passt es besser als bei unseren ehrenamtlich engagierten Menschen? – Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ haben wir hier ein absolutes Leuchtturmprojekt. Wir haben es seit der Einführung dieses Förderprogramms geschafft, über 800 Projekte zu fördern, und zwar mit einem direkten Mehrwert für unsere Vereine, unsere Institutionen und unsere Verbände. (Beifall CDU und SPD) Das geht natürlich nicht einfach so, sondern das muss uns auch etwas wert sein. Im Jahr 2024 stand dafür ein Förderbudget von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch im Jahr 2025 werden wir dieses Programm fortführen. Genau so machen wir unser Hessen stark, auch und gerade im Ehrenamt. (Beifall CDU und SPD) Bleiben wir für ein weiteres Beispiel beim Thema Ehrenamt. Das Di@-Lotsen-Projekt wird herausragend gut angenommen. Seit dem Start dieses Projekts haben wir 60 Stützpunkte in Hessen geschaffen. In Gesamthessen sind über 500 Di@-Lotsinnen und Di@-Lotsen aktiv, weil wir damit die Chancen der Digitalisierung nutzen möchten, um den demografischen Wandel in unserem Land aktiv mitzugestalten. Gerade ältere, oft weniger mobile Menschen werden mit diesem Projekt in die digitale Welt begleitet, und wir gehen damit auch bewusst in die Fläche. Gerade in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes bietet die Digitalisierung große Chancen zur Vernetzung. Auch da gilt: Wir in Hessen schauen nicht nur zu, sondern wir machen. (Beifall CDU und SPD) Selbstverständlich ist es mindestens genauso wichtig, unsere Kommunen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft weiter zu unterstützen. Das ist eine große Aufgabe, unbestritten, aber eine, derer sich unsere Hessische Landesregierung annimmt, und das erfolgreich. Laut Bitkom Länderindex – vorhin schon mehrfach erwähnt – liegt Hessen bei digitalen Verwaltungsleistungen unter den Top 3 der Flächenländer. Dieser erfolgreich eingeschlagene Weg kann aber nur der Anfang unserer Arbeit und Ansporn für die kommenden Jahre sein. (Beifall CDU und SPD) Deshalb – unsere Digitalministerin hat es vorhin ausgeführt – wurde mit der „Digitaloffensive Kommunal“ hier gezielt ein Schwerpunkt gesetzt. „OZG Kommunal“ wird zu einer Kompetenzstelle für die kommunale Digitalisierung weiterentwickelt. Damit stellen wir die Zusammenarbeit von Land und Kommunen auf ein starkes und zugleich flexibles Fundament. Unsere Landesregierung steht auch hier eng an der Seite unserer Kommunen. Als dritter Punkt ist selbstverständlich unsere hessische Digitalwirtschaft zu nennen. Auch hier ist der Bitkom Länderindex zurate zu ziehen: Platz 1 für Hessen unter den deutschen Flächenländern ist an dieser Stelle eine ganz klare Ansage. (Beifall CDU und SPD – Zuruf: Hört, hört!) Auch hier gilt: Unsere starke Wirtschaft kann stark sein, weil sie bei uns in Hessen die richtigen Rahmenbedingungen vorfindet. Mit ihrer Innovationskraft ist unsere hessische Digitalwirtschaft Motor unserer digitalen Transformation. Sie unterstützt Firmen dabei, sich im digitalen Wandel zu behaupten. Sie beherbergt Start-ups und etablierte Unternehmen im Bereich von Cybersicherheit, künstlicher Intelligenz, Fintech und Cloud-Dienstleistungen. Unsere hessische Digitalwirtschaft ist damit Grundlage für unser aller Zukunft. (Beifall CDU und SPD) Wir haben in den letzten Jahren bei uns in Hessen einen riesigen Standortvorteil geschaffen. Wir haben mit unseren Universitäten hervorragende wissenschaftliche Einrichtungen. Wir haben herausragende Forschungsstätten in unserem Bundesland. Hier sei als ein Beispiel ATHENE in Darmstadt genannt. Wir haben mit der GSI oder der ESA Möglichkeiten, die Entwicklungen aus Wissenschaft und Forschung direkt in der Umsetzung zu testen. Damit dieses Ökosystem weiter wächst, engagiert sich das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation intensiv auch in der Förderung von Start-ups. Unser zentrales Instrument ist dabei Distr@l. Hier werden Projekte mit einem Volumen von insgesamt 55 Millionen Euro unterstützt. Selbstverständlich kommt der Erfolg bei einem Projekt wie Distr@l nicht von ungefähr. Neben der Förderung durch die von mir genannten Mittel ist es in Hessen auch gelungen, eine smarte und starke Umgebung für unsere Start-ups zu schaffen. Gerade in Verbindung mit Initiativen wie der Plattform LIDIA, die Informationen zu digitalen Innovationen bereitstellt, zeigt sich unsere starke Position. Darauf sind wir stolz, weil wir hier einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Zukunft unseres Bundeslandes leisten, und zwar transparent, frei von Ideologien und nur an Leistung orientiert. Hier ein kleiner Tipp für Sie, Kollege Stirböck: In LIDIA ist eine Menge toller Projekte verzeichnet, die in unserem Bundesland, in Hessen, basiert sind. Schauen Sie einmal da hinein, dort finden Sie eine Menge sehr positiver Entwicklungen. (Beifall CDU und SPD) Das ist eine schöne Überleitung zum nächsten Punkt, lich der künstlichen Intelligenz. Herr Stirböck, Sie vorhin kritisiert, dass wir in der hessischen Verwaltung nicht mit künstlicher Intelligenz arbeiten. EMMA ist wunderschönes KI-Tool, das aus Hessen kommt, gesagt, aus Seeheim-Jugenheim – Kollege Leveringhaus, bei Ihnen gefühlt drei Straßen weiter –, und in vielen sischen Verwaltungen eingesetzt wird. Hessen hat KI-Tools: Sie kommen aus Hessen und werden auch eingesetzt. (Beifall CDU und SPD) Die künstliche Intelligenz muss für uns weiter im punkt stehen; darauf setzen wir gezielt. Mit „KI made Hessen“ wächst bei uns ein starkes Netzwerk von nehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen, die intensiv mit künstlicher Intelligenz beschäftigen. Netzwerk müssen wir nutzen und weiter stärken. Die desregierung hat deshalb mit der KI-Zukunftsagenda strategischen Rahmen gesetzt. Mit einem Fördervolumen von insgesamt 100 Millionen Euro investiert Hessen zielt in die KI. Allein im kommenden Haushalt sind Millionen Euro nur für die KI-Forschung vorgesehen. (Beifall CDU und SPD) Junge Unternehmen und Start-ups finden bei uns in sen aber nicht nur die finanzielle Unterstützung, von ich gerade gesprochen habe, sondern sie haben auch Menge Vernetzungsmöglichkeiten und fachliche Beratung. Damit all das gebündelt und gesteuert wird, haben wir uns in Hessen einen eigenen Start-up-Beauftragten fen. Ich begrüße es hier ausdrücklich, dass wir mit Follmann einen geeigneten Fachmann für unsere Szene gewinnen konnten. (Beifall CDU und SPD – Oliver Stirböck Demokraten): Guter Mann! – Bijan Kaffenberger (SPD): Damit ist sogar der Oli zufrieden! – J. chael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das hat er verschwiegen!) Damit wir unsere Erfolge weiter ausbauen können, ist passende Infrastruktur unabdingbar. Glasfaser und funk sind zentrale Bausteine unserer Zukunft. Daher es auch hier äußerst positiv zu bewerten, dass in rem Haushalt 2025 alleine der Breitbandausbau und Mobilfunkversorgung mit insgesamt 100 Millionen gefördert werden. Dabei setzen wir auch einen bewussten Schwerpunkt. Wir gestalten unseren ländlichen Raum wusst als Zukunftsraum. (Beifall CDU und SPD) Beim Mobilfunkausbau – gutes Stichwort – haben wir Hessen frühzeitig erkannt, wie wichtig er für uns ist. dem Zukunftspakt Mobilfunk für Hessen sollten bis Ende des Jahres 2024 4.000 Mobilfunkmasten oder modernisiert werden. Das Ergebnis? – Wir sind tioniert gestartet und sind noch stärker ins Ziel gekommen; denn bis Januar 2025 wurden es über 5.000 Mobilfunkmasten. Das Ziel wurde also mit 125 % übererfüllt. (Beifall CDU und SPD) Damit sind jetzt über 98 % unserer Haushalte in mit 5G versorgt. Ich könnte diese Liste an Erfolgen unseres Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation beliebig lang nämfortführen. Wir können aber auch einmal gemeinsam auf haben die andere Seite der Medaille schauen, nämlich auf die Arbeit der Opposition. ein genauer Wir haben das Glück, dass zeitgleich mit dieser Regierungserklärung auch die Haushaltsdebatte läuft. Die drei hes- Oppositionsfraktionen konnten mit ihren Anträgen zum starke Haushalt ja auch ihre Schwerpunktsetzung im Bereich des Einzelplans 14 – Etat der Digitalministerin – deutlich mahier chen. Jetzt habe ich mir in den letzten Tagen einmal die Mühe gemacht, da etwas genauer hinzuschauen. (Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD)) MittelFangen wir einmal bei den GRÜNEN an. in Unter- (Lena Arnoldt (CDU): Nix!) sich Ihre Fraktion, Kollege Leveringhaus – Sie sagten gerade Dieses Lan- noch: fehlende Ambitionen, fehlende Innovationen, die die den Ministerin hier hat –, hat genau zwei – ich wiederhole: zwei – Änderungsanträge zum Einzelplan 14 gestellt. Da ge- zeigt mir jetzt erst einmal die schiere Masse an Anträgen, 16 dass das alles gar nicht so schlecht sein kann, was hier im Hause passiert. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Aber schauen wir einmal genauer hin, was Sie da beantraHesgen. Da fordern Sie tatsächlich die Einrichtung eines Reder chenzentrumbüros im HMD. Jetzt frage ich mich natürlich: eine Ist es genau der Punkt, an dem wir einen Schwerpunkt setzen müssten? – Die Antwort ist klar: Wir in Hessen bei sind bereits jetzt absoluter Spitzenreiter beim Betrieb von beruRechenzentren. Die am schnellsten wachsende RechenzenHolger trumsregion in ganz Europa: die Region Frankfurt/RheinStart-upMain. (Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- (Freie NEN): Sie haben nichts verstanden! – Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Mivorhin Meine Damen und Herren, damit wird sehr deutlich: Das HMD macht schon jetzt sehr viel sehr richtig. eine (Beifall CDU) MobilOder die FDP: Sie haben versucht, Ihre Punkte aus den ist vergangenen Plenarsitzungen finanziell zu hinterlegen. Das unseist immerhin konsequent. Jetzt haben wir aber jeden einzeldie nen dieser Anträge – ich wiederhole: jede einzelne dieser Euro Initiativen – mit großer Mehrheit und ziemlich guten Argumenten abgelehnt. be- (Zurufe Freie Demokraten: Oh!) Deshalb auch hier: Anscheinend macht das HMD ja eine ziemlich gute Arbeit, wenn die FDP ihre längst abgelehnin ten Anträge für diesen Haushalt wieder recyceln muss. Mit zum (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Dr. Stefan Naas errichtet (Freie Demokraten): Wenn die richtig sind, muss ambi- man die noch einmal bringen! Wir müssen Ihnen noch einmal eine Chance geben!) Zu guter Letzt noch kurz zur AfD. Warum nur kurz? Dass Sie hier inhaltlich arbeiten, ist eh nicht Ihr großes Ding. Jetzt sind die Änderungsanträge der AfD auch in diesem Falle wieder einmal ganz besonders; Hessen (Pascal Schleich (AfD): Besonders gut!) denn anscheinend haben Sie in Ihrer Fraktion den Sinn von kursorischen Lesungen nicht so ganz verstanden. Kurz für die Zukunft: Es wird Ihnen dabei die Möglichkeit gegeben, den Haushalt genauer zu hinterfragen und die eine oder andere Hintergrundinformation zu erhalten. (Zurufe AfD) Hätten Sie das gemacht, hätten Sie sich ziemlich viel Arbeit ersparen können, wenn Sie dieses, eines der wichtigsten, Oppositionsrechte ordentlich wahrgenommen hätten; denn zehn Ihrer 13 Änderungsanträge befassen sich damit, dass im Einzelplan angeblich zu wenig Transparenz auf Produktebene herrscht. (Zuruf AfD: Genau!) Ich kann Ihnen sagen: Die Hessische Landesregierung hat nichts zu verheimlichen. Das Digitalministerium kann seine Ideen ziemlich selbstbewusst präsentieren. Deshalb kann ich Ihnen für die Zukunft nur eines raten: Fragen Sie doch einfach einmal nach. Hören Sie vor allem zu, dann müssen Sie sich in Zukunft auch nur noch halb so viel aufregen. (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD) Jetzt überlassen wir aber das Aufregen, das Recyceln alter Anträge oder die falsche Schwerpunktsetzung der Opposition und beschäftigen uns mit der Zukunft unseres Landes. Lassen Sie mich mit drei kurzen Beispielen einen Blick in die Zukunft wagen – es sind sehr konkrete Sachen. Ministerin Sinemus hat das eine oder andere noch viel konkreter ausgeführt und dargestellt. Erstens. Ich habe schon über die Erfolge im Mobilfunkausbau gesprochen. Wir haben den Mobilfunkausbau in den letzten Jahren schon stark beschleunigt. Trotzdem sind wir immer noch nicht da, wo wir hinwollen, und müssen da weiter an Tempo zulegen. Das ist uns sehr bewusst. Das Ganze gehen wir mit zwei Aspekten ziemlich klar an. Als Erstes wollen wir in den nächsten Jahren verstärkt unnötige Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren erleichtern. Genau darum wird es in der momentan laufenden Novelle der Hessischen Bauordnung gehen. (Beifall CDU und SPD) Dazu haben wir ein Standorterfassungstool entwickelt, bei dem alle Akteure potenziell geeignete Liegenschaften melden können. Ergebnis nach gut einem halben Jahr: Es wurden bereits 1.300 potenzielle Standorte gemeldet, und das vor allem im ländlichen Raum, wo wir unseren Schwerpunkt setzen wollen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Zweitens. Wir wollen die digitale Widerstandsfähigkeit in unserem Land noch weiter stärken. Wir haben das klare Ziel, unser Hessen fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen. Dazu gehört auch die Resilienz unserer digitalen Infrastrukturen gegenüber Angriffen und Katastrophen. Daher freut es mich besonders, dass es unserer Digitalministerin gelungen ist, ein Zentrum für digitale Resilienz in Katastrophen in Darmstadt aufbauen zu dürfen. Wir haben damit einen weiteren Baustein, um in Zukunft im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ganz nebenbei stärken wir mit diesem Zentrum noch Darmstadt als digitalen Wissenschafts- und Forschungsstandort in seiner herausragenden Bedeutung für ganz Deutschland. Drittens. Der hier eben verkündete Weg unserer Ministerin zur Einrichtung eines KI-Zukunftscampus bei uns in Hessen sorgt für große Freude. Smarte und junge Ideen brauchen ein dynamisches und innovatives Umfeld. Daher freue ich mich sehr, dass wir im Bertramshof in Frankfurt ein solches Ökosystem schaffen. Hier treffen innovative Unternehmer auf Gleichgesinnte, smarte Ideen auf starke Unterstützer und die klügsten Köpfe aus Forschung und Wissenschaft auf die Wirtschaft – das Ganze in einem Gesamtumfeld, in dem das Interesse an einer Finanzierung solcher Unternehmen auch noch vorhanden ist. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Wer heute Morgen die Zeitung aufgeschlagen hat – natürlich digital –, konnte direkt sehen, dass dieser Vorschlag eines Campus hervorragend angenommen wird. Vier unserer Universitäten haben direkt gesagt, dass sie mit ihrer Gründeroffensive ebenso Flächen im Bertramshof beziehen wollen. Dort sollen bis ins Jahr 2030 – das ist in fünf Jahren – 1.000 neue Start-ups in unserem Hessen entstehen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Genau das, genau solche Aktionen machen uns in Hessen so stark. Wir steigen nicht aus, sondern wir steigen ein. Wir unterstützen, fördern und bringen voran. Wir haben den Mut, neue Wege zu gehen und die Weitsicht unserer Gestalter voranzubringen. Wir als Koalition in Hessen schaffen Zukunft und stehen fest an der Seite derer, die dafür hart arbeiten möchten. Deshalb sind wir in Hessen mit unserem Digitalministerium Vorbild für die kommende Bundesregierung, aber auch für so viele andere. Ich freue mich über jeden, der sich unserem Weg anschließen möchte. – Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD)

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Dr. Daniela Sommer

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Fuchs von der AfD zu Wort gemeldet.

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Markus Fuchs AfD

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Schimmel, den Vorwurf, wir würden nicht inhaltlich arbeiten, nehme ich sehr sportlich. Das muss ich aber auch sagen: Von der CDU-Fraktion kam außer Lobpreisung der Landesregierung bis jetzt auch noch nichts. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Das mögen Sie als Ihre Aufgabe als Parlamentarier sehen; das überlasse ich Ihnen gerne. Ich kann mich auch an keine inhaltliche Anfrage aus der CDU-Fraktion zu diesen Themen erinnern, aber sei es drum. Was die Haushaltsanträge betrifft: Es ist nicht meine Aufgabe, zu jedem Einzelposten, der im Haushaltsplan steht, Nachfragen zu stellen, wenn die Regierung nicht in der Lage ist, einfach einmal ordentlich zu begründen, wozu man diese Mittel braucht. (Beifall AfD) Haushaltstransparenz ist erst einmal die Aufgabe der gierung. Wir können es das nächste Mal auch gerne machen, dann dauern die kursorischen Lesungen aber Stunden. Wenn Sie das wollen, gerne. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) Zurufe SPD)

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Dr. Daniela Sommer

Herr Abgeordneter Schimmel, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung. – Nein? Okay. Dann sind wir am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung Gesetzentwurf L andesregierung Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommunalen Vertretungskörperschaften und zur derung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1832 zu Drucks. 21/1303 – Gemeinsam beraten wir diesen mit dem Änderungsantrag Fraktion der AfD – Drucks. 21/2053 – und dem Änderungsantrag Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/2070 – Die Berichterstattung übernimmt für Kollegen Sippel Kollegin Gronemann. Bitte schön. Vanessa Gronemann, Berichterstatterin: Frau Präsidentin! Der Innenausschuss empfiehlt dem num, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des derungsantrags Drucks. 21/1808 in zweiter Lesung nehmen: CDU, SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE NEN und Freie Demokraten.

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Dr. Daniela Sommer

Die erste Wortmeldung liegt mir vom Kollegen der vor. Herr Vohl, Sie haben das Wort.

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Bernd Erich Vohl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Abgeordnete! Sowohl die erste Lesung im November ten Jahres und insbesondere auch die öffentliche Anhörung im Februar haben deutlich gezeigt, dass bei der onsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften ernsthafter Reformbedarf besteht. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Insofern war es richtig, vonseiten der Landesregierung tiv zu werden. Doch leider zeigt der Gesetzentwurf einigen positiven Ansätzen auch, dass Sie sich nicht zügeln konnten, über das Ziel hinausschießen, Bürgerrechte nicht mit der gebotenen Rücksichtnahme behanRedeln und leider auch Ihre eigenen Interessen in den Vorderso grund rücken. acht (Lisa Gnadl (SPD): Falsch!) – Aus diesem Grunde haben wir, die AfD-Fraktion, einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, mit dem zumindest die schlimmsten Ausreißer eingefangen werden sollen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Natürlich ist es richtig – ich denke, hierzu sind wir uns im Haus alle einig –, dass künftig nicht mehr die vollständigen Anschriften kommunaler Wahlbewerber und Mandatsträger veröffentlicht werden müssen. Dies werten wir ebenso wie die Verankerung der digitalen Sitzungsformate durchaus als wichtige Schritte hin zu einem modernen Kommunalrecht. Über manche Änderungen sollten Sie aber wirklich noch der einmal nachdenken. Nehmen wir das Beispiel der Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. ÄnHier hätten wir es für wünschenswert gehalten, wenn Sie zuerst die Ergebnisse der Enquetekommission abgewartet hätten. Wozu berufen Sie dieses Gremium des Landesparlaments ein, wenn die Vertreter der Landesregierung schon im Vorfeld im Gesetz mögliche Schritte verankern wollen? (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, hier wird das Pferd eindeutig von hinten aufgezäumt. Das gilt im Übrigen auch für den Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den wir morgen behandeln werden. Ein bisschen mehr Respekt vor den parlamentarischen Gremien wäre hier schon angebracht. die (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Aber nicht, dass wir uns falsch verstehen: Grundsätzlich halten wir es natürlich für richtig, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten bekommen, die auch verankert werden. PleAber die Einführung eines Antragsrechts halten wir doch Änanzu- für diskussionsbedürftig. Genau dafür wäre die einberufene Enquetekommission der richtige Ort gewesen. GRÜ- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu einem richtig einschneidenden Eingriff in die elementaren Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, den die LandesreAfD gierung mit diesem Gesetzentwurf durchsetzen will. Künftig sollen Bürger nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr die Möglichkeit haben, Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen mittels Bürgerbegehren zu verhindern. Das lehnen wir, die AfD-Fraktion, entschieden ab. Herren letz- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung versucht Funktidie Landesregierung, wichtige Rechte unserer hessischen Bürger einzuschränken. Zwar wird darauf verwiesen, dass die Beteiligungsrechte von Bürgern über das Planfeststellungsverfahren weiterhin gewahrt bleiben. Das ist aber weder praktikabel noch ausreichend. Es entspricht ganz akbestimmt nicht dem Willen der betroffenen Bürger. neben teilweise (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Um die Effizienz von Baumaßnahmen zu steigern, kann doch nicht bei den Bürgerrechten angesetzt werden, sondern da müssen an erster Stelle die Bauvorschriften und die mannigfachen bürokratischen Vorgaben wirklich umfassend überarbeitet werden. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Zwar haben Sie, Herr Mansoori, gestern endlich einen ersten Entwurf vorgelegt, aber diese halbherzigen Maßnahmen sind völlig unzureichend. Sie sollten sich einmal Gedanken darüber machen, wie der Staat schlanker werden kann. Aber, wie der nächste Punkt zeigt, streben Sie genau das Gegenteil an: Die ebenfalls in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Wohnungsbau führt doch nur dazu, dass mehr Staat da ist, und das schadet auch der gewerblichen Wirtschaft. (Lisa Gnadl (SPD): Falsch!) Dieser Ansatz ist nicht nur ordnungspolitisch und sachlich verfehlt, sondern ist für unsere Kommunen mit Überforderung und wirtschaftlichen Risiken verbunden. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Als ob unsere Kommunen nicht schon genug damit zu tun hätten, einen halbwegs funktionierenden öffentlichen Nahverkehr zu gewährleisten, Straßen und Brücken zu reparieren und eine ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen. Es ist an der Zeit, unsere überforderten Kommunen zu entlasten, anstatt sie mit immer neuen zusätzlichen Aufgaben zu belasten. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu einem weiteren für uns als AfD nicht tragbaren Punkt. Als besonders dreist empfinden wir die geplante Benachteiligung kleinerer Parteien durch die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens. Wie die Anhörung gezeigt hat, bewerten nicht nur wir dies als verfassungsrechtlich problematisch, weil sie gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstößt. Es ist zwar aus Eigeninteresse nachvollziehbar, warum sich die schwarz-rote Landesregierung für das d’Hondt-Verfahren entschieden hat. Gerechter wäre es aber gewesen, wenn man sich bei einer Änderung des Auszählungsverfahrens für das seit vielen Jahren bewährte Verfahren des Deutschen Bundestages entschieden hätte, nämlich das SainteLaguë/Schepers-Verfahren. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Das Ziel eines Wahlsystems muss doch sein, die Stimmen der Wähler möglichst gerecht zu repräsentieren. Die Pläne der Landesregierung verstoßen gegen dieses Prinzip, entsprechen nicht dem Wählerwillen und beschädigen die demokratische Pluralität. Meine Damen und Herren, zusammenfassend bleibt hier festzuhalten: Einen überschaubaren Teil des Gesetzentwurfs könnten wir befürworten. Manches müsste nachgebessert werden. Wesentliche Teile müssten wir aber ablehnen, da sie entweder ordnungspolitisch fragwürdig sind oder mit mehr Bürokratie einhergehen. Was aber gar nicht geht, sind Teile des Gesetzentwurfs, die unsere Demokratie beschädigen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, daher wird die AfD-Fraktion diesen Antrag ablehnen. (Lisa Gnadl (SPD): Gesetzentwurf!) Kurz noch ein, zwei Worte zu dem Änderungsantrag der FDP. Herr Dr. Naas, im Grundsatz haben Sie unseren Antrag einfach abgeschrieben. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Lachen Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

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Dr. Daniela Sommer

Ihre Redezeit ist abgelaufen, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Bernd Erich Vohl AfD

Mehr kann ich dazu nicht sagen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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Dr. Daniela Sommer

Nächster Redner ist der Abgeordnete Holschuh. Sie haben das Wort, bitte schön.

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Rüdiger Holschuh SPD

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunalpolitik beginnt immer mit Menschen. Sie beginnt mit dem Gespräch an der Straßenecke, am Gartenzaun oder beim Einkaufen im Supermarkt. Es ist das tägliche Gespräch darüber, ob der Kindergarten endlich genug Plätze hat, ob die Grundschule rechtzeitig saniert wird oder ob der Bus pünktlich kommt, wie teuer der Kanal wird oder wie das Vereinsleben unterstützt wird. In diesen Gesprächen steckt nicht nur unser Alltag, sondern das Herz unserer Demokratie. Sie machen deutlich, warum wir heute nicht nur über einen Gesetzentwurf diskutieren, sondern wir regeln damit vieles, was unmittelbare Auswirkungen auf das kommunale Zusammenleben hat. Wie können wir die Kommunalparlamente handlungsfähiger machen? Wie können wir die Mitarbeit dort attraktiver gestalten? Wie vereinfachen wir Regelungen für die Verwaltung, damit sie die Aufgaben noch besser umsetzen kann? Alles, was wir eben an Kritik gehört haben, deckt sich nicht mit diesem Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich möchte gerade deshalb hervorheben, dass dieses Gesetz eben nicht am grünen Tisch entstanden ist. Ganz im Gegenteil, wir als Regierungskoalition haben schon frühzeitig das Gespräch mit den Spitzenverbänden gesucht; gerade die Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden war uns bei diesem Gesetz enorm wichtig. Wir hören zu, wir wollen gemeinsam mit den Fachleuten die bisherigen Regelungen besser machen. Die Anregungen aus der Anhörung zeigen, wie wichtig es ist, Politik nicht von oben herab zu verordnen, sondern gemeinsam mit denen zu gestalten, die sie direkt betrifft. Deshalb verstehe ich auch solche Bemerkungen wie, dass wir „nachbessern“ mussten, nicht. Nein, das ist ein Verfahren, und in diesem Verfahren gibt es eine Anhörung. Wenn da Anregungen kommen, sind wir die Letzten, die das aufnehmen; deshalb gibt es doch Anhörungen. (Beifall SPD) Aber, das ist mir klar, gute Politik entsteht im Dialog, den suchen Sie an keiner Stelle. Lassen Sie mich ein paar Schwerpunkte setzen. Die lungsfähigkeit der Parlamente war, glaube ich, der tenste Punkt, über den wir in der Beratung diskutiert ben. Wir vereinfachen die Möglichkeit zur Verkleinerung der Parlamente. Die kommunalen Parlamente können mit einfacher Mehrheit bestimmen, ob sie auf die Stufe heruntergehen oder eine Stufe dazwischen Wir geben das nicht vor, sondern wir überlassen diese scheidung den kommunalen Parlamenten. Das ist auch so; denn es kann natürlich sein, dass sich eine Kommune mit 15 Ortsteilen ganz anders aufstellen möchte als Kommune, die nur einen oder zwei Ortsteile hat. sollen solche Entscheidungen vor Ort getroffen und genau das vereinfachen wir durch die einfache heit. Die Entscheidung überlassen wir aber weiterhin Parlamentariern vor Ort; denn dort ist sie am besten hoben. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dann die Umstellung des Auszählungsverfahrens. Was ben wir da rauf und runter diskutiert, und wir hatten am letzten Freitag noch eine Sondersitzung des Innenausschusses. Ich bin froh, dass jetzt auch die FDP erkannt dass man von Hare/Niemeyer wegmuss. Das ist schon ein Konsens, den wir da erzielt haben. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Jetzt überlegen wir natürlich, welches Verfahren das re ist. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Die Sitzung am Freitag hat gezeigt, dass diese Ungleichheiten, Benachteiligungen und Zersplitterungen der mente idealerweise durch d’Hondt abgeschafft werden. (Zurufe Oliver Stirböck und Dr. Stefan Naas Demokraten)) Das ist die richtige Lösung. Das ist eindeutig klar den. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zuruf Stirböck (Freie Demokraten)) Ein Punkt ist auch noch – und das gehört zu dem Punkte-Bereich – die Abschaffung der Ein-Personen-Fraktionen. Das ist eine hessische Besonderheit. Glauben mir, ich schätze die hessischen Besonderheiten, liebe leginnen und Kollegen, aber diese Besonderheit kann (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe) Attraktivere Mitgestaltung – nicht erst seit der Corona-Krise ist mir dies persönlich ein Anliegen. Wir haben auch im Präsidium des Hessischen Landkreistages sehr darüber diskutiert, wie wir es hinbekommen, auch die tale Beteiligung besser zu gestalten und zu ermöglichen, dass sie rechtssicher ist. Das machen wir jetzt durch Gesetz. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, weil er insbesondere – mal weg von Corona – eine gute lichkeit schafft, die für die Kommunalpolitik sehr wichtig nicht ist. Wir wollen Menschen in besonderen Lebensphasen die Möglichkeit geben, an solchen Sitzungen teilzunehmen. Gerade wenn man eine junge Familie hat, ist es sehr und schwierig, solche kommunalen Abendsitzungen in das Leben zu integrieren. Wenn man eine zu pflegende Person zu Hause hat, wenn man als Studierender ein kurzes AusHandlandssemester macht, dann hat man keine Möglichkeit der umstritBeteiligung in kommunalen Parlamenten mehr. haIch glaube, man schafft mit dieser digitalen Möglichkeit jetzt nicht alle Probleme ab, aber man bietet eine Möglichkeit, nächste wie man diese Teilhabe auch in Zukunft besser gestalten wählen. kann. Das ist ein großer Schritt für die KommunalparlaEnt- mente. gut (Beifall SPD und vereinzelt CDU) eine Auch das Thema Bürgerbegehren kann man als Einschnitt Deshalb oder Verschlechterung darstellen; werden, (Robert Lambrou (AfD): Ja, natürlich!) Mehrden aber auf der anderen Seite muss man auch sagen, wir müsaufgesen handlungsfähiger werden, und wir müssen auch als Kommunen handlungsfähiger werden. Natürlich schaffen wir die Bürgerbegehren nicht ab, aber wir schaffen die Vielzahl und die Möglichkeit für Bürgerbegehren an allen ha- Stellen des Verfahrens ab. Vielmehr beschränken wir das gerade auf bestimmte Situationen. Ich empfinde das nicht als Verschlechterung, sondern als Optimierung des Verfahrens. hat, (Beifall SPD und vereinzelt CDU) mal Auch über die Beteiligungsrechte wurde in der Anhörung von vielen Betroffenen diskutiert. Ich glaube, wir haben da eine gute Weiterentwicklung für die Beteiligung von Jugendlichen und Senioren hinbekommen. Wir geben ihnen bessemehr Gelegenheiten, sich in den Parlamenten zu beteiligen: Wir schaffen Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten. Aber wir machen das immer als Möglichkeit, als Kannvorschrift, was auch wieder dem ganzen Duktus des Gesetzes entspricht: die Verantwortung vor Ort Parlalassen, in den Parlamenten die Entscheidungen treffen und nicht von oben herab regeln. (Freie Der dritte Schwerpunkt ist die vereinfachte und handlungsfähige Verwaltung. In diesem Gesetz steckt an etlichen Stellen so viel drin, dass man das in der kurzen Zeit von geworsiebeneinhalb Minuten gar nicht einzeln aufzählen kann. Deshalb nur ein paar Punkte, die ich noch einmal kurz aufOliver führen will: Das mittelfristige Haushaltssicherungskonzept wird abgeschafft, und es gibt viele andere Möglichkeiten, die man zur Vereinfachung in den Verwaltungen braucht. DreiGerade die Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss, den der Gemeindevorstand aufstellen muss, verlängern wir Sie auf fünf Monate. Das ist vielen von Ihnen auch schon in KolIhrer kommunalen Praxis begegnet. weg. Dieser Gesetzentwurf ist somit nicht nur eine Sammlung neuer Vorschriften, sondern ein klares Bekenntnis zur starken, eigenständigen und demokratischen Kommune. Er stellt die Menschen in den Mittelpunkt und schafft Struktugerade ren, die Demokratie und Gesellschaft im Zusammenhang viel nachhaltig fördern. digidieses

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Dr. Daniela Sommer

Mög- Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

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Rüdiger Holschuh SPD

Ich bitte Sie daher herzlich: Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf, unterstützen Sie unsere Kommunen, und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer lebendigen, verantwortungsvollen Demokratie gehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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Dr. Daniela Sommer

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Gronemann das Wort. Bitte schön.

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Vanessa Gronemann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Die Kommunalpolitik beeinflusst unser tägliches Leben, und das viel mehr, als viele denken. Besonders in Hessen, wo Gemeinden, Städte und Landkreise eine zentrale Rolle spielen, ist sie das Fundament unserer Demokratie. Die Kommunalpolitik betrifft uns alle. Ob es um den Bau von Schulen, neuer Kitas, die Instandhaltung von Straßen, Brücken oder den öffentlichen Nahverkehr geht: Die Entscheidungen werden vor Ort getroffen. Hier können alle aktiv mitgestalten, Probleme ansprechen und Lösungen entwickeln. Unsere Städte und Gemeinden sind unterschiedlich, aber sie alle haben eines gemeinsam: Sie brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich einbringen, sei es durch Wahlen, Ehrenämter oder direkte Gespräche mit lokalen Vertreterinnen und Vertretern. Demokratie beginnt nicht in Wiesbaden oder in Berlin, sie beginnt direkt vor unserer Haustür. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Alexander Bauer (CDU)) Eine starke Kommunalpolitik führt zu lebenswerten Gemeinden, und lebenswerte Gemeinden führen zu einer starken Gesellschaft. Allen Menschen, die sich vor Ort in den Kommunen engagieren, und das vor allem ehrenamtlich, sei an dieser Stelle auch noch einmal ein herzlicher Dank gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Alexander Bauer (CDU)) Mit Ihrem Gesetz wollen Sie nun die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften verbessern – so argumentieren Sie zumindest. Da wir darüber, sowohl heute Abend als auch am Donnerstag, noch ein bisschen länger diskutieren werden, würde ich mich jetzt gerne auf unsere Hauptkritikpunkte fokussieren. Das Erste ist die Frage der Integrationskommissionen. Ich habe ja das Privileg, diesem Haus schon in der letzten Wahlperiode angehört zu haben. Ich kann mich noch sehr genau an die Debatte erinnern, die wir damals geführt haben, als wir die Integrationskommissionen eingeführt haben. Damals haben wir gesagt, dass es für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auch dann eine Vertretung auf kommunaler Ebene braucht, wenn keine Wahl eines Ausländerbeirates zustande kommt. Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die damalige Kritik der SPD. Was wurde uns nicht alles vorgeworfen: dass wir die Mitwirkung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit schwächen wollen, dass wir die Ausländerbeiräte abschaffen wollen, und alles Mögliche. Jetzt müssen wir feststellen, dass Sie es ermöglichen wollen, dass der Anteil der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Integrationskommissionen reduziert werden kann. Das ist eine eindeutige Schwächung der Integrationskommissionen, und das ist eine Schwächung der Mitwirkung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich auch nicht nachvollziehen kann – das ist hier auch schon oft das Thema gewesen –, ist, warum Sie so auf d’Hondt beharren. Das einzige Bundesland, das d’Hondt bei Kommunalwahlen verwendet, ist das Saarland; die verwenden übrigens auch geschlossene Listen. Das kann man machen. Aber sowohl wir als auch die Freien Demokraten, die Freien Demokraten jetzt sogar noch mit einem Änderungsantrag, haben uns die ganze Zeit offen dafür gezeigt, ob wir nicht auch darüber reden, Sainte-Laguë/Schepers einzuführen. Das gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und auch in Bayern. Dieses Auszählverfahren gilt als eines der gerechtesten, weil es den Wählerwillen am besten repräsentieren kann. So sind sich zumindest viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einig, und darum sollte es auch gehen: dass auch der Wählerinnen- und Wählerwille in einer Form repräsentiert wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Das ist an dieser Stelle eher eine Randbemerkung. Deshalb ist es ein bisschen ein unfreundlicher Akt, dass Sie andere Parteien bei diesen Überlegungen zum Auszählverfahren außen vor gelassen haben. Sogar Bayern hat damals, als sie Sainte-Laguë/Schepers eingeführt haben, versucht, vorher einen demokratischen Konsens herzustellen. Auch da war d’Hondt in der Debatte. Das haben Sie leider nicht gemacht. An der Stelle finde ich das schade. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Aber noch einmal zurück zur möglichen Zersplitterung der Kommunalparlamente. Die Gemeindevertretungen haben bereits jetzt die Möglichkeit, die Hürden für einen Sitz zu erhöhen, indem sie die Anzahl ihrer Sitze reduzieren. Das können sie bereits jetzt beschließen. Dazu braucht es bisher eine Zweidrittelmehrheit, da es für so eine Verkleinerung auch eine Form von demokratischem Konsens geben sollte. Sie wollen das jetzt in eine einfache Mehrheit ändern. Das ist okay, immerhin können die Kommunen das dann noch selbst entscheiden. Aber aus unserer Perspektive braucht es dann auch d’Hondt nicht mehr. Denn, was dann passiert, ist, dass einige Sitze von den Großen zu den Kleinen wandern. Das wären bei den meisten Gemeinden – bis auf einige Großstädte – vorwiegend CDU und SPD, die davon profitieren würden. Das ist aus unserer Perspektive eine Form der Umverteilung, die wirklich niemand braucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Ich möchte aber auch sagen, was es braucht. An Stelle möchte ich mich jetzt schon bei CDU und bedanken. Was es braucht, ist eine Möglichkeit für Kommunen, um Szenen wie die bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags zu verhindern. Dazu wichtig, dass es eine Änderung gibt, die es ermöglicht, konstituierende Sitzung nicht von der ältesten Person zu lassen, sondern von der dienstältesten Person. Das aus vielerlei Hinsicht sinnvoll. Ich bin dankbar, dass sich dafür offen zeigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD vereinzelt CDU) Zum Änderungsantrag der FDP möchte ich kurz gen: Wie bereits gesagt, wir könnten uns mit Sainte-Laguë/Schepers anfreunden; da sind wir auf einer Seite. der haben Sie in Ihren Änderungsantrag auch noch Streichung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen mit aufgenommen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Einzeln stimmen!) – Von mir aus. – Wir halten diese für sinnvoll. würden wir uns an dieser Stelle zumindest kraftvoll ten, und Weiteres beraten wir noch. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. fan Naas (Freie Demokraten))

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Dr. Daniela Sommer

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Promny von Freien Demokraten. Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und ren! In der aktuellen Plenarrunde stehen wir vor gen Entscheidungen, die das politische und gesellschaftliche Leben in Hessen maßgeblich beeinflussen Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auf drei men konzentrieren: auf die vorgesehene Einschränkung der Durchführung von Bürgerbegehren, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und last, but not least die derung des Sitzzuteilungsverfahrens. Ich sage bereits Beginn ganz klar und deutlich, wir lehnen all diese rungen ab, und das aus guten Gründen. (Beifall Freie Demokraten) Erstens. Bürgerbegehren sind für uns Freie Demokraten ein unverzichtbares Instrument der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in politische Entscheidungsprozesse einzugreifen. Sie len auch sicher, dass die gewählten politischen die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung vor nicht aus den Augen verlieren. Sie sind ein Ausdruck politischer Teilhabe und stärken das Vertrauen in demokratischen Institutionen. Jegliche Versuche, begehren zu erschweren oder einzuschränken, sind ein klarer Schritt in die falsche Richtung. (Beifall Freie Demokraten) Demokratie, und gerade Demokratie vor Ort, ist nicht eine Frage der Wahlurne alle paar Jahre, sondern auch ständige Auseinandersetzung mit den Anliegen der und der Anerkennung ihrer Rechte. Wir haben bei der dieser kussion des Gesetzentwurfs, bei der Anhörung und zuletzt SPD bei der Sondersitzung des Innenausschusses am Freitag zu die unserem Dringlichen Berichtsantrag sehr gut zugehört, was der Innenminister gesagt hat. Wir kommen daher zu der ist es Überzeugung, dass es keiner Änderung der Bestimmungen die zum Bürgerbegehren bedarf. Die vorgesehene Änderung leiten des § 8b HGO lehnen wir daher entschieden ab. ist (Beifall Freie Demokraten) Sie Zweitens. Kommen wir zu der nun vorgesehenen Erweiterung der Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betätigung und der Kommunen. Es mag zunächst verlockend erscheinen, den Kommunen mehr Spielraum in wirtschaftlichen Angesa- legenheiten zu geben. Doch wenn wir einmal genauer hinschauen und das sehr detailliert betrachten, dann wird klar, Lei- dass dieser Schritt eine fundamentale Gefahr auch für die die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Kommunen sollten nicht in den Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten. Das ist entscheidend. ab- (Beifall Freie Demokraten) Sie sollten ihre Ressourcen auf die Bereitstellung öffentliDeshalb cher Dienstleistungen und die Förderung des Gemeinwohls enthalkonzentrieren. Da muss der Schwerpunkt liegen. Eine weitere wirtschaftliche Ausweitung der Kommunen birgt die Gefahr, dass die öffentlichen Mittel in Bereichen eingeStesetzt werden, die besser privatwirtschaftlichen Unternehmen überlassen werden sollten. Meine Damen und Herren, der Markt funktioniert nach anderen Regeln als der öffentliche Dienst. Das ist so. (Beifall Freie Demokraten) den Es kann nicht sein, dass sich die Kommunen jetzt als Quasi-Unternehmer auf dem Markt bewegen. Da muss man sich schon fragen: Was ist eigentlich aus dem Leitbild von Roland Koch geworden, „Privat vor Staat“? Vorhin haben Her- wir es noch gehört. Was ist aus diesem Leitbild geworden? wichti- (Beifall Freie Demokraten – Zuruf Stephan Grüger (SPD)) werden. TheMeine Damen und Herren, auch hier sprechen die eingeholten Stellungnahmen zum Beispiel des Industrie- und Handelskammertages und der Handwerkskammer eine sehr Ändeutliche Sprache. Sie fordern eher „Privat vor Staat“. Auzu ßerdem: An der Stelle darf auch der für den WohnungsÄndemarkt angestrebte Zweck deutlich in Zweifel gezogen werden. Fehlender Wohnraum entsteht nicht durch die Ermächtigung der Kommunen, wirtschaftlich tätig zu werden. Hierzu bedarf es anderweitiger Reformen. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall Freie Demokraten) aktiv stelIch komme drittens und abschließend zur Änderung des Vertreter Sitzzuteilungsverfahrens. Der Vorschlag, das Verfahren Ort Hare/Niemeyer durch das Verfahren d’Hondt zu ersetzen, von stellt einen grundlegenden Eingriff in unser demokratiunsere sches System dar. Bürger- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): So ist es!) daher Die Hare/Niemeyer-Methode sorgt ebenso wie das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers dafür, dass die Sitze im Parlament möglichst gerecht im Verhältnis zu den Wählernur stimmen verteilt werden. eine Bürger (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE Dis- GRÜNEN) Sie stärkt die Repräsentation der kleineren Parteien und Wählergruppen und trägt damit zu einer breiteren politischen Vielfalt bei, die unsere Demokratie in diesem Land insbesondere vor Ort lebendig hält. Das d’Hondt-Verfahren jedoch begünstigt größere Parteien und führt dazu, dass kleinere politische Gruppierungen überproportional benachteiligt werden. Es ist kein Geheimnis, dass ein solches Verfahren die politische Vielfalt einschränkt und die demokratische Legitimation der kommunalen Parlamente somit infrage stellt. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass jede Stimme zählt – unabhängig davon, wie viele Wähler eine Partei hinter sich versammeln kann –, dann müssen wir zumindest bei der Hare/Niemeyer-Methode bleiben und dürfen diese nicht zugunsten einer stärkeren Konzentration der politischen Macht in den Händen weniger großer Parteien opfern. Besser noch, wir wechseln, wie auch schon andere Bundesländer, zum Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, so wie es unser Änderungsantrag auch vorsieht, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An der Stelle jetzt an die Adresse der AfD: Sie stellen sich hier vorne hin und behaupten einfach, wir haben abgeschrieben. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie weiterhin bei dieser Behauptung bleiben, dann zeigt das einfach nur, dass Sie an selektiver Wahrnehmung leiden. Schauen Sie sich doch einmal unseren Änderungsantrag ganz genau an. Dann werden Sie feststellen, dass wir im Gegensatz zu Ihnen einen konstruktiven Änderungsvorschlag gemacht haben, nämlich genau bei der Frage der Sitzzuteilung. Dazu haben Sie nichts geschrieben. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, mit d’Hondt verlieren wir eine wichtige politische Dimension, nämlich die plurale Vielfalt in den Parlamenten. Deswegen sehen wir auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt das Vorhaben der Landesregierung als äußerst kritisch an. In der bereits erwähnten Sitzung des Innenausschusses am vergangenen Freitag war die Einlassung des Ministers sehr deutlich: Eine Datenerhebung brauche die Landesregierung nicht, (Lisa Gnadl (SPD): Die liegt doch vor!) die Landesregierung entscheide im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Meine Damen und Herren, ein Wechsel zu d’Hondt läuft jedoch zumindest dem Wahlgrundsatz der Erfolgswertgleichheit zuwider, weil d’Hondt von allen Sitzzuteilungsverfahren davon am weitesten entfernt ist. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen werden wir diesen Weg nicht mitgehen. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dr. Daniela Sommer

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bauer. Bitte schön.

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Alexander Bauer CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunalpolitik ist das Fundament der Demokratie. Die haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker leben dieses demokratische Miteinander tagtäglich, und sie machen es auch erlebbar. Gemeindevertreter, Stadtverordnete und Kreisbeigeordnete treten mit den Menschen unmittelbar in Kontakt, und sie nehmen sich der Probleme, Fragen und Anliegen des Alltags an. Ihr Engagement ist die Basis für das gesellschaftliche Miteinander und für die Lebensverhältnisse vor Ort. Ich danke deshalb ganz ausdrücklich diesen von mir gerne als „Do-Menschen“ bezeichneten Aktiven für dieses besondere Ehrenamt. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, das Bewusstsein für die besondere Bedeutung der lokalen Demokratie muss allerdings fortwährend unterstrichen, neu geschaffen, gefördert und bestärkt werden. Die christlich-soziale Koalition ist angetreten, um sie in Hessens Kommunen zu stärken. Wir wollen mehr Zutrauen und zusätzliche Freiräume ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass Hessens Städte, Gemeinden und Landkreise von unnötigen Vorschriften befreit werden. Gleichzeitig wollen wir die Effizienz und Transparenz der kommunalen Verwaltung erhöhen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf und die dazu von CDU und SPD eingebrachten Änderungsanträge erfüllen diese Ansprüche. Wir schaffen ein modernes Kommunalrecht. (Beifall CDU und SPD) Dieser Schaffungsprozess ist noch nicht vorbei. Deshalb darf ich ankündigen, dass wir eine dritte Lesung beantragen, weil – Kollegin Vanessa Gronemann hat es angekündigt – wir noch einen weiteren Änderungsantrag vorbereitet haben, der diese Entscheidung zwischen dem ältesten Mitglied und dem dienstältesten Mitglied auflösen soll, das in der konstituierenden Sitzung den Vorsitz führt. Ich denke, da haben wir eine vernünftige Lösung gefunden, auch aus der Sache heraus begründet, weil wir einen Menschen bei der ersten Sitzung wollen, der von Erfahrung geleitet wird und nicht vom Lebensalter, was sicherlich auch mal zusammenfallen kann. Aber die Erfahrung in einer Gebietskörperschaft ist das entscheidende Kriterium für die seriöse Leitung der ersten Sitzung. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag nach entsprechender Rücksprache auch eingebracht. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Sitzverteilung künftig nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgen soll. Das ist nach unserer Auffassung eine Verbesserung für die Erfolgschancengleichheit. Es kann nicht sein, dass sich Kleinstfraktionen mit einem Stimmanteil von 0,4 bis 0,5 % in Parlamenten tummeln, weil lich die Erreichung des Erstmandates das entscheidende Kriterium für die Frage ist, ob die Legitimation durch Wählerwillen gegeben ist. Die Hürde, die zu nehmen ist die Erreichung eines Mandates als Basis für die sche Partizipation. Die muss vergleichbar sein; denn Stimmrecht in Bürstadt in Südhessen muss genauso wert sein wie das Stimmrecht in Frankfurt. Meine Damen und Herren, das ist meines Erachtens dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren besser gegeben. Deshalb werden wir dieses Verfahren auch einführen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, wir wollen mehr „kann“ weniger „muss“. Die Kommunen haben die Chance, die freiwillige Verkleinerung der Gemeindevertretung anzubringen. Sie können das, wie gesagt, freiwillig künftig mit einfacher Mehrheit und übrigens auch noch diesem Jahr. Auch wenn wir jetzt ungefähr ein Jahr vor der Kommunalwahl sind, ist die Chance immer noch gegeben, einen Ausnahmetatbestand die Reduzierung der Kommunalparlamente noch bis zu einem halben Jahr vor der munalwahl, die wahrscheinlich im März nächsten stattfinden wird, durchzuführen. Meine Damen und Herren, wir haben auch dafür dass Ein-Personen-Fraktionen abgeschafft werden, die Sitzungsformate künftig im digitalen Bereich von Kommunen selbst gestaltet werden können. Damit Abläufe schneller und effizienter durchgeführt was sicherlich eine Erleichterung vor Ort ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, bei Planfeststellungsverfahren sind regelmäßig wichtige Abwägungsprozesse durchzuführen. Diese lassen sich selten auf ein Ja auf ein Nein reduzieren. Im Rahmen eines BürgerVertreterbegehrens kann man das nicht so einfach ren. Konkret soll deshalb nach unserer Vorstellung der gativkatalog für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Hessen erweitert werden. Meine Damen und Herren, wir erleben doch tagtäglich, wie unsere Gesamtgesellschaft dringend Infrastrukturmaßnahmen benötigt und wie sie vor Ort ausgebremst Wir brauchen aber mehr Tempo bei Stromtrassen für Energiewende, und wir wollen auch mehr Grundversorgung und wollen deshalb der gemeinsamen Nutzung Vorfahrt geben, als das bisher der Fall war. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, in dieses Denken passt die Aufgabe, dass wir ein Mehr an wirtschaftlicher gung für den Bereich von Wohnungsbau und erneuerbaren Energien wollen. Die Kommunen können sich vor wenn es der Bedarf hergibt, wirtschaftlich betätigen. ist kein Muss. Es gibt sicherlich einige Bereiche, in die Kommunen auch vor Ort problemgenau und passgenau wirtschaftlich sinnvoll tätig werden können. Meine Damen und Herren, genauso wichtig wie das tigwerden von Kommunen ist auch das Tätigwerden fähigen Menschen, die sich in der Kommunalpolitik gieren. Deshalb war es auch unser Wille, dass wir Attraktivität der Wahlämter steigern. Bürgermeister, doch räte und Beigeordnete haben gerade in unserer Zeit einen harten Job, voller Belastungen, schweren Herausforderunnatür- gen und mit großer Verantwortung. Eine höhere Besoldung ist daher angemessen. Ein 8-prozentiger Zuschlag von der den zweiten Wahlperiode an ist vorgesehen, ebenso ein Anstieg ist, der Dienstaufwandsentschädigung und eine Verbesserung politi- der Ruhestandsregelung. das Meine Damen und Herren, das sind alles kleine Maßnahviel men, um das Wahlamt vor Ort attraktiver zu machen. Wir brauchen fähige Leute, die auch ordentlich bezahlt werden, bei um die Demokratie vor Ort zu stärken. (Beifall CDU und SPD) Damit Kommunalpolitik wieder Lust macht, wollen wir die Bürokratie abbauen. Das ist ein Gebot der Stunde. und Auch und gerade in den Kommunen gibt es die Aufgabe, auch dass wir weniger Bürokratie schaffen. Deshalb müssen wir vordas Ganze einmal entrümpeln und haben entsprechend bei tun, der HGO angefangen, die kommunale Familie von unnötiin gem Ballast zu befreien. Zum Beispiel wird künftig das Haushaltssicherungskonzept für die mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung wegfallen. Der Haushaltsplan muss auch nicht mehr öffentlich ausgelegt werden. Den kann durch man einfach digital ins Netz stellen. Kleinere kommunale Unternehmen sind nur noch für den Nachhaltigkeitsbericht Komder EU zuständig. Mehr wird nicht mehr gefordert, nur Jahres noch das Mindestmaß an dem, was die Europäische Union will, keine Goldveredelung mehr mit zusätzlichen Aufgagesorgt, ben, die wir den Kommunen aufbürden. dass Meine Damen und Herren, es wurde erwähnt, dass wir bei den der Frage der Partizipation von ausländischen Mitbürgerinkönnen nen und Mitbürgern schon eine gute Regelung haben; denn werden, der Name Integrationskommission sagt es ja. Der Schwerpunkt lag bei der letzten Reform auf der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Ansiedeln einer Kommission als Hilfsorgan des Magistrats zeigt geraoder de, dass ausländische Mitbürger die konkrete Gestaltung oder ihrer Lebenswirklichkeit auch angehen wollen. reduzieSie haben die Chance, in diesem Gremium konkret in der Nein Gestaltung ihrer Kommune wirksam zu werden und bei dem Bürgermeister oder dem zuständigen Beigeordneten unmittelbare Maßnahmen für die konkrete Umsetzung vor Ort zu ergreifen. Das ist viel besser als ein Parlament, das nur von wenigen gewählt wird, mit großem Aufwand und werden. geringer Legitimation. die Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich, die Alternative mehr der Integrationskommission war der richtige Schritt. Wir wollen diese Integrationskommission auch weiterhin als Erfolgsprojekt in Hessen aufrechterhalten. (Beifall CDU und SPD) auch Betäti- Meine Damen und Herren, die genannten Änderungen ergeben zusammen eine umfassende Modernisierung des Ort, Kommunalrechts in Hessen. Sie stärken die kommunale Es Selbstverwaltung, erhöhen die Effizienz und Transparenz denen der kommunalen Verwaltung und schaffen auch mehr Handlungsspielräume für die kommunalen Parlamente vor Ort. Unsere Kommunen können ihre Verwaltungsstrukturen und Prozesse flexibler gestalten und werden dadurch Täauch handlungsfähiger. von enga- Eine gestärkte und funktionierende Kommunalpolitik die stärkt unsere Demokratie, und darauf kommt es an. – BesLand- ten Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Dr. Daniela Sommer

Nun erteile ich der Landesregierung das Wort. Herr Staatsminister Prof. Poseck, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

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Prof. Dr. Roman Poseck

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stärken unsere Kommunen, weil wir um die große Bedeutung unserer Kommunen wissen. Unsere Demokratie ist als Demokratie von unten aufgebaut. Das heißt ganz konkret, dass die Probleme vor Ort gelöst werden sollen und die Aufgaben auch vor Ort angegangen werden. Das ist letztlich auch der Gegenstand kommunaler Selbstverwaltung und kommunaler Daseinsvorsorge. Deshalb liegen uns die Kommunen über alle Maßen am Herzen, und deshalb beraten wir heute einen Meilenstein zur Stärkung der Kommunen, (Beifall CDU und SPD) indem wir Abläufe effizienter gestalten, indem wir das kommunale Mandat stärken und indem wir das ehrenamtliche Engagement in den Kommunen deutlich unterstützen. Wir wissen, was unsere Kommunen zuletzt im Rahmen der Corona-Pandemie geleistet haben, im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen, auch bei einem möglichen Engpass im Energiebereich. Immer wieder waren unsere Kommunen herausgefordert, und sie haben mit großartigem Engagement ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Aber sie werden auch weiter herausgefordert sein, vor allem im Bereich der Infrastruktur. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt eine deutliche Stärkung der Kommunen vornehmen, indem wir ihnen noch bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit geben. Wir gehen dabei im engen Schulterschluss mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor. Wir standen im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens im direkten Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Ich glaube, man kann sagen, dass es einen absoluten Konsens zwischen den Ansichten der verschiedenen Kommunalen Spitzenverbände und diesem Gesetzentwurf gibt. Wenn also jetzt hier Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf kritisieren, dann ist das letztlich auch Kritik an den Kommunalen Spitzenverbänden. Für uns sind die Kommunalen Spitzenverbände wichtige Interessenvertretungen und ein wichtiges Sprachrohr für die Interessen der Kommunen. (Beifall CDU und SPD) Deshalb tragen wir auch dem Vortrag der Kommunalen Spitzenverbände an dieser Stelle Rechnung. In der Tat, ein Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist die Umstellung des Auszählverfahrens auf d’Hondt. Ich habe im Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass nach der ständigen Rechtsprechung mehrere Auszählverfahren verfassungskonform sind und der Gesetzgeber insoweit den Gestaltungsspielraum hat, welches Auszählverfahren ausgewählt wird. Deshalb ist auch das Verfahren d’Hondt verfassungsrechtlich anerkannt. Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die das Verfahren d’Hondt in Zweifel zieht. (Zurufe AfD und Freie Demokraten) Deshalb ist es sachgerecht, wenn das politische Ziel ist, einer Zersplitterung entgegenzuwirken, auch das Verfahren unter den anerkannten Verfahren zu wählen, das diesem Ziel am besten gerecht wird. (Beifall CDU und SPD) Das d’hondtsche Auszählverfahren vereint nämlich die Erfolgswertgleichheit, die auch bei d’Hondt maßgeblich ist, und gleichzeitig das Ziel, die Zersplitterung in den kommunalen Parlamenten einzudämmen. Dass diese Zersplitterung ein reales Problem, ein reales Thema ist, das konnte ich, glaube ich, auch im Ausschuss mehr als deutlich machen. Ich will an dieser Stelle noch einmal ein paar Zahlen hervorheben. In Wiesbaden gab es in der Stadtverordnetenversammlung 2006 sechs Gruppierungen, keine Gruppierung mit nur einem Mandat, 2021 13 Gruppierungen, davon sechs mit nur einem Mandat, in Frankfurt 2006 elf Gruppierungen, darunter vier mit einem Einzelmandat, 2021 16, darunter sechs mit einem Einzelmandat, in Darmstadt 2006 sieben Gruppierungen, darunter keine mit einem Einzelmandat, 2021 zwölf, darunter zwei mit einem Einzelmandat. Damit Sie auch einen Landkreis sehen, der Landkreis Fulda: 2006 acht Gruppierungen, darunter eine mit einem Einzelmandat, 2021 waren es zwölf und darunter vier mit einem Einzelmandat. Die Schilderungen aus der kommunalen Praxis zu den Auswirkungen dieser Zersplitterung sind doch mehr als anschaulich. Sitzungen dauern immer länger, Ausschussbesetzungen sind immer schwieriger. Es finden immer mehr Klageverfahren statt. Mehrheitsbildungen sind immer komplizierter geworden. Die Zahl der Anfragen hat radikal zugenommen, was insbesondere auch die Verwaltung in den Kommunen belastet. Wenn man diese Situation zur Kenntnis und ernst nimmt, dann ist es doch folgerichtig, auch darauf zu reagieren. (Beifall CDU und SPD) Das Verfahren d’Hondt ist einerseits moderat, gleichzeitig aber zielgerichtet. Ich will konkret darauf hinweisen, dass es für die Stadt Frankfurt bedeutet, dass statt 16 Gruppierungen dann nur noch elf Teil des Parlamentes sind, darunter nur noch eine Einzelgruppierung. In Wiesbaden würde die Zahl der Gruppierungen von 13 auf neun reduziert, und es gäbe auch nur noch eine Gruppierung mit lediglich einem Mandat. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass Kleinstparteien einen Sitz im Parlament zu erringen haben. Diesen Verfassungsanspruch gibt es nicht. (Beifall CDU und SPD) Herr Promny, wenn Sie sagen, wir würden die demokratische Legitimation der Parlamente vor Ort in Zweifel ziehen, die plurale Vielfalt in den Parlamenten würde verloren gehen, dann entspricht das doch nicht der Realität. Wir führen gerade keine Sperrklausel ein. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) In Frankfurt wären weiter elf Gruppierungen in der verordnetenversammlung vertreten. Das ist doch Vielfalt. Aber es besteht doch kein Anspruch darauf, bereits ein Stimmenanteil von 0,6 % automatisch zu Mandat in der Stadtverordnetenversammlung führen (Beifall CDU und SPD – Zuruf Dr. Stefan (Freie Demokraten)) Im Übrigen dürfen Sie diesen Gesetzentwurf auch auf die Umstellung auf d’Hondt verkürzen. Wir weitere Maßnahmen zur Stärkung der Effizienz in Kommunalparlamenten. Wir erleichtern die Verkleinerung. Wir schaffen die Ein-Personen-Fraktionen ab. Auch trägt als Maßnahmenbündel dazu bei, dass die Arbeit den Kommunalparlamenten wieder effizienter wird, vor allen Dingen Ehrenamtler gestärkt werden, die in Freizeit in den Parlamenten arbeiten, oft bis in die stunden und in die Nachtstunden. Wir wollen, dass Personen auch weiter in der Kommunalpolitik engagiert sind. (Beifall CDU und SPD) Darüber hinaus weiten wir die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus. Auch das machen wir allerdings moderat in bestimmten Feldern. Auch in dieser Maßnahme drückt sich unser Grundvertrauen in die Kommunen was uns jedenfalls von einigen Fraktionen in diesem offensichtlich grundlegend unterscheidet.

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Dr. Daniela Sommer

Herr Minister, ich darf Sie an die Redezeit erinnern. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ja, wir schränken die teiligung durch Bürgerbegehren bei Infrastrukturvorhaben ein. Das hängt damit zusammen, dass wir Infrastrukturvorhaben für überragend wichtig halten und es gerade jetzt unserem Land darauf ankommt, dass es Tempo bei der neuerung der Infrastruktur gibt. Die Bürgerbeteiligung weiter umfassend gewährleistet, insbesondere in den feststellungsverfahren. Aber wir brauchen keine oder dreifache Beteiligung. Lieber Herr Promny, an dieser Stelle hätte ich eigentlich schon erwartet, dass wir mit der FDP beim Tempo Infrastrukturvorhaben einen Grundkonsens haben. Ich Sie jedenfalls darauf hinweisen, dass diese Änderung, wir hier durchführen, auch in Rheinland-Pfalz vor gewissen Zeit durchgeführt wurde, dort im Übrigen Unterstützung der FDP. Die rheinland-pfälzische FDP denfalls hat ein hohes Interesse daran, dass die Infrastruktur möglichst schnell erneuert werden kann. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen an Seite der Kommunen. Wir stärken die kommunale verwaltung. Dieser Gesetzentwurf ist ein Meilenstein, Abläufe in den Kommunen wieder effizienter zu Deshalb würde ich mich freuen, wenn der Gesetzentwurf die Unterstützung des Hohen Hauses gewinnen würde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD) Stadt- Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: weiter Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herdass ren, wir sind am Ende der Debatte. einem muss. Vereinbarungsgemäß überweisen wir beide Änderungsanträge, Drucks. 21/2053 und Drucks. 21/2070, gemeinsam Naas mit dem Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung. nicht Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: haben Zweite Lesung den Gesetzentwurf das Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsin dass gesetzes und des Hessenkassegesetzes ihrer – Drucks. 21/2057 zu Drucks. 21/1706 – AbendDie Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Hofmann. diese Bitte schön. Alexander Hofmann (Wiesbaden), Berichterstatter: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 21/2049 in zweiter Lesung anzunehmen. Der Beaus, Hause schluss wurde mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Freie Demokraten bei Enthaltung der AfD gefasst.

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Dr. Daniela Sommer

Vielen Dank, Herr Hofmann. – Bis jetzt liegt mir noch keine Wortmeldung vor. Damit wären wir quasi – – Si- (Einige Redner geben Wortmeldezettel beim Präsidium ab.) Be– Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wortmeldungen rechtzeitig vorliegen und wir tatsächlich die Tagesordnungspunkte beraten können. – Die in vereinbarte Redezeit beträgt sechs Minuten. Nun hat sich Erals Erster der Abgeordnete Bausch von der AfD gemeldet. ist Bitte schön. Plandoppelte

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Roman Bausch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und von Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf zur will Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und die des Hessenkassegesetzes bereitet einer Übergangslösung einer den Weg, die den Kommunen 345 Millionen Euro weniger mit als zunächst angekündigt zur Verfügung stellt. jeDurch die erneute Aussetzung der vertikalen Bedarfsermittlungen und den Rückgriff auf Festbeträge im Jahr 2025 soll ein unverhältnismäßig großer Regelungsaufwand abgewendet werden, der bei einem temporären Wiedereinstieg in das alte System anfallen würde. Überzeugen kann der die Lösung jedoch nicht. Selbstdie (Beifall AfD) machen. Da die Wahl schon auf Festbeträge fiel, stellt sich die Frage, warum den Kommunen nicht auch das ursprünglich – versprochene Finanzvolumen zur Verfügung gestellt wird. Zwar leidet auch das Land unter Mindereinnahmen, so bekommt es einerseits aufgrund von Steuerrechtsänderungen weniger Mittel, andererseits treffen es die finanziellen Auswirkungen der geringer ausfallenden Bevölkerungszahl durch den Zensus 2022. Dass aber mit einem My an Konsolidierungswillen auf Landesseite die Finanzausgleichsmasse nicht kleiner hätte ausfallen müssen als noch im Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027, ist kein Geheimnis. Folglich können wir festhalten, auch in diesem Jahr war die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten stets bemüht, für eine auskömmliche Finanzausstattung zu sorgen, es hat halt nur nicht klappen wollen. (Beifall AfD) Der zweite Teil des Änderungsgesetzes sieht eine Übergangslösung für die Hessenkasse vor. Kommunen, die sich mittels des Entschuldungsprogramms ihrer Kassenkredite entledigt haben, soll die Möglichkeit gegeben werden, die Erbringung eigener Tilgungsbeiträge für bis zu zwei Jahre auszusetzen. Zur Erinnerung kurz die Funktionsweise der Hessenkasse aus dem Jahr 2018: Kommunen, die gut gehaushaltet und kein Dispo aufgetürmt hatten, wurden mit einem widerwillig eingerichteten minimalen Investitionsprogramm abgespeist. Kommunen, die hingegen nicht so gut gewirtschaftet hatten, konnten ihre Liquiditätskredite bei der WIBank abgeben und müssen bis zur Ablösung eines Eigenanteils von durchschnittlich einem Drittel jährlich nur einen Tilgungsbeitrag von 25 Euro pro Einwohner leisten. Der Rest wird von Land und Bund getragen. Kommunen, die absolut katastrophal gewirtschaftet hatten und nicht in der Lage waren, im Rahmen der eben genannten Regelung innerhalb von 30 Jahren den verbleibenden Eigenanteil an ihren eigenen Überziehungskrediten zu tilgen, wird natürlich der Rest einfach erlassen. Ja, und nun soll bei leeren Kassen die Möglichkeit bestehen, für zwei Jahre die Tilgung auszusetzen. Wer sie jetzt aussetzt, wird vermutlich bald gute Gründe anführen, warum er sie gar nicht erst wieder aufnimmt. (Beifall AfD) Da der Finanzplanungserlass dem geringen Wachstum der Finanzausgleichsmasse eine besonders prominente Rolle einräumt und damit eine absolute Genehmigungswilligkeit verknüpft bzw. Lockerungen vorsieht, die in Summe geeignet sind, jeglichen Konsolidierungsbemühungen in den Kommunen nachhaltig ein Ende zu setzen, stellt sich die Frage, ob es nicht weitsichtiger gewesen wäre, die 345 Millionen Euro an anderer Stelle einzusparen. Sofern das Land die finanzielle Situation der Kommunen nicht maßgeblich verbessert, sondern diesen künftig entsprechend dem Zeitgeist auch dauerhaft zusätzlichen Verschuldungsspielraum zugesteht, wird dies im Hinblick auf die bereits zweifache Entschuldungserfahrung absehbar sehr große Probleme bereiten. (Beifall AfD) Denn warum sollte dann überhaupt noch eine Stadtregierung sparen? Die Verschiebung von Zahlungsunfähigkeiten auf spätere Jahre mag kurzfristig für Ruhe sorgen, löst aber nicht die finanziellen Probleme der Kommunen. Was helfen würde, wäre eine tiefgreifende Reform hin zu mehr Finanzautonomie inklusive einem natürlichen Mehr an Eigenverantwortung. (Beifall AfD) Die Landesregierung könnte beispielsweise darauf verzichten, zur Finanzierung von zweckgebundenen Zuweisungen kommunale Umlagen heranzuziehen. Wo möglich, sollte natürlich in Gänze auf Umlagen verzichtet werden, in allererster Linie auf die Heimatumlage. Zudem sollte der KFA, wo immer möglich, von Zweckbindung befreit werden. Unabhängig von der Höhe sowie der späteren Verteilung der Finanzausgleichsmasse ist festzuhalten, dass zweckgebundene Zuweisungen gegenüber Schlüsselzuweisungen den Nachteil haben, dass sie Kommunen immer auch zur Umsetzung von Landespolitik zwingen und diese die Mittel daher nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf vor Ort verausgaben können. Ohne Zweckbindung würde zudem auf kommunaler Seite zusätzlicher Spielraum für die Erfüllung der zahlreich auferlegten Pflichtaufgaben entstehen, was im direkten Interesse von Land und Bürgern liegt. Sollten sich die Steuereinnahmen, die für die Finanzausgleichsmasse herangezogen werden, vermindern, ist dies natürlich durch Konsolidierungsanstrengungen im Haushalt zu kompensieren. Die dafür notwendigen Sparvorschläge haben wir mit unseren 182 Anträgen, von denen Marius Weiß laut einem Instagram Reel ganze 300 gründlich gelesen hat, bereits vorgelegt. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall AfD)

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Dr. Daniela Sommer

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schardt-Sauer von den Freien Demokraten. Sie haben das Wort. Bitte schön. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben in einer sehr überzeugend vorgetragenen Rede gehört, dass diese Landesregierung der Partner der Kommunen ist. Gut, der Partner sitzt schon nicht mehr hier. Im Bereich der HGO gilt das, aber in dem Bereich, wo es auch um die Sache geht, beim Geld, lässt die Landesregierung die Kommunen schmählich im Stich, werte Herren. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn was sich hier unter den sehr anregenden Namen wie Finanzausgleichsgesetz, Änderungsantrag usw. verbirgt und was sie immer wieder eingereicht hat, ist im Kern Folgendes, werte Kolleginnen und Kollegen: Das ist Flickschusterei. Die Landesregierung trödelt nämlich schlicht beim Kommunalen Finanzausgleich. Sie trödelt beim Herzstück, dem Kern der Finanzierung unserer Städte und Gemeinden, und das ist einfach verantwortungslos. (Beifall Freie Demokraten und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich habe einmal die Daten herausgesucht. Seit 2019 – man könnte sagen, na ja, das verflixte siebte Jahr –, seit sieben Jahren wird der Kommunale Finanzausgleich evaluiert. Ja, es ist schwierig. Das haben wir auch im Ausschuss gehört, das werden wir gleich alles wieder hören. Das ist schwierig und anspruchsvoll, das bestreitet keiner. Doch, werte Kollegen von CDU und SPD, Sie müssen fragen lassen: Was ist Ihnen wirklich wichtig? Wenn etwas Komplexes wirklich und schnell will, können das; das haben wir ja eben live erlebt. Aktuelles ist die Änderung der HGO. Ihnen ist es extrem die Spielregeln bei der Kommunalwahl zu ändern; Sie wollen zum Nachteil der Opposition Vorteile im jahr 2026 haben. Also gibt die Landesregierung Da geht es durch, da brauchen Sie nicht mal ein geschweige denn, sieben Jahre. Es geht doch, werte ginnen und Kollegen. (Beifall Freie Demokraten) Und was erleben wir im Gegensatz dazu? Wir haben jetzt erlebt, und am Mittwoch bzw. am Donnerstag kommt es endgültig das Geschenkband im Express-Tempo. Hingegen ist beim Kommunalen Finanzausgleich – spreche jetzt zu allen; jeder ist vor Ort in irgendeiner im Ortsbeirat, im Stadtparlament, in der Gemeinde oder Kreistag, unterwegs – die Problematik doch klar. Es darum, den Kommunalen Finanzausgleich auf nachhaltige, moderne und solide Füße zu stellen. Und was erleben hier? Schneckentempo. Ursprünglich war vom Finanzminister – ich weiß nicht, das Ihr Vorgänger war; denn wir reden, wie gesagt, sieben Jahre darüber – die Einbringung des Gesetzentwurfs für heute angekündigt, in der Plenarrunde vor Ostern. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja! –

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Dahlke GRÜNE

Genau!) Ich sehe nichts, aber vor der Sommerpause – da es, das sei jetzt so schwierig, und man brauche noch paar Monate – soll es so weit sein. Das ist Flickschusterei. Eine planvolle und verantwortungsvolle Finanzpolitik, unsere Städte und Gemeinden angesichts der vielfältigen Aufgaben brauchen, geht anders. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN) Wir erleben, dass wieder einmal in diesen Gesetzentwurf und in den Änderungsantrag – irgendetwas haben Sie doch noch vergessen – alles hineingepackt wird. Das Übergangsvorschriften. Währenddessen brennt den munen finanziell der Kittel. Kaum eine Woche vergeht am Donnerstag sind sie auch hier –, in der Bürgermeister und Landräte – sie sind Ihre wichtigen Partner nach HGO – landauf, landab auf die prekäre Lage hinweisen. Und – auch das kann wohl keiner in diesem Raum ten – die Lage vor Ort ist alarmierend. Sämtliche Kommunalen Spitzenverbände haben auch in der Kürze der die Stellungnahmen kamen noch – auf die dringende wendigkeit hingewiesen, nicht nur mit Pflastern zu ten, nicht nur die kleinen Löcher zu stopfen, sondern lich einmal einen soliden Kommunalen Finanzausgleich vorzulegen. Sie sind in der Pflicht. (Beifall Freie Demokraten) Eine nachhaltige Verbesserung – da können Sie tern, wie Sie wollen – bekommen Sie nur hin, wenn Sie Landeszuwendungen erhöhen. Der Finanzierungssaldo Landkreise, Ihre tolle Bilanz, ist seit zehn Jahren und erwartungsgemäß ist der Finanzdruck auf 2025 gestiegen. sich Was machen Sie? Pflaster. Spielregeln werden verändert, man das wurde ausgeführt. Finanzplanungserlass am 11.11. Sie nach dem Motto: Wenn ihr nicht klarkommt, macht noch Beispiel ein bisschen Schulden. – Aber das machen Sie ja jetzt wichtig, auch auf Bundesebene. „Schuldenmachen“ ist das Wort des denn Jahres. Hessenkasse? Grundsätze über Bord geworfen. FrühWerte Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich den VorTempo. wurf von Flickschusterei gefallen lassen. Jahr, Kolle- (Beifall Freie Demokraten – Zuruf CDU: Das ist die Verve der FDP! Mann, Mann, Mann!) Werte Kollegen, stehen Sie zu Ihrem Wort – Sie sprechen immer von den Kommunen als Ihren Partnern –, und hanes deln Sie, statt uns hier im Haus mit Flickschusterei zu bebeschäftigen. Wir haben eben auch gehört, wie wichtig die Verschlankung der Prozesse ist, um auch die Zeit von Parlamenten zu schonen. ich Form, Legen Sie einen Entwurf für einen Kommunalen Finanzim ausgleich vor, der zukunftsfähig und der solide ist. Hören geht Sie auf, zu trödeln, sondern handeln Sie endlich. – Vielen Dank. wir (Beifall Freie Demokraten) ob

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Dr. Daniela Sommer

schon Für die SPD erteile ich dem Abgeordneten Weiß das Wort. Bitte schön. Miriam

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Marius Weiß SPD

heißt Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich ein will nur kurz sagen, worum es bei diesem Gesetzentwurf eigentlich geht, weil eben an der einen oder anderen Stelle die so eine Grundsatzdebatte gemacht wurde. Es geht darum, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich mit diesem Gesetz, dem Finanzausgleichsgesetz, erhöhen. 90/DIE In dieser Debatte konnte nach den ersten beiden Rednern der Eindruck entstehen, wir würden bei den Kommunen irgendetwas kürzen. dann (Zuruf Freie Demokraten: Ja klar! – Heiterkeit sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) KomNein, wir erhöhen den Kommunalen Finanzausgleich um – fast 200 Millionen Euro. der (Beifall SPD und CDU – Zuruf: Die Zahl wird größer!) bestreiDas wollte ich am Anfang kurz klarstellen. (Fortgesetzte Zurufe) Zeit – NotMit dem zweiten Punkt, um den es hier geht, mit dem arbeizweiten Gesetz, dem Hessenkassegesetz, erleichtern wir endden Kommunen, Haushaltsgenehmigungen für das laufende Jahr 2025 zu bekommen. Das ist also auch etwas Positives für die Kommunen. Ich will das nur noch einmal kurz erläutern. 200 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich mehr schreiben wir rumdokmit diesem Gesetz fest. Keine der Oppositionsfraktionen, die weder Marion Schardt-Sauer noch Miriam Dahlke von den der GRÜNEN, die jetzt gleich noch redet, gefallen, weiter (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, Sascha Meier!) hat im Haushalt bei den Haushaltsberatungen auch nur einen einzigen Cent mehr für den Kommunalen Finanzausgleich beantragt, nicht einen Cent. (Beifall SPD und CDU) Aber sich jetzt hierhin zu stellen und zu sagen, Sie seien die Kommunalfreundlichkeit in Person, finde ich bemerkenswert. Was machen wir als Zweites mit dem Herbsterlass bzw. dem Finanzplanungserlass, wie er heißt? Wir schaffen da eine ganze Menge Erleichterung und machen einen echten Paradigmenwechsel. Wir erlauben es – –

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Astrid Wallmann

Herr Weiß, Entschuldigung, dass ich Sie kurz unterbreche. – Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bausch der AfD-Fraktion?

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Marius Weiß SPD

Nein, nicht von der AfD. So weit kommt es noch. (Beifall SPD – Gerhard Bärsch (AfD): Sehr demokratisch! – Weitere Zurufe AfD) Neben der ordentlichen Rücklage erlauben wir, auch die außerordentliche Rücklage für den Haushaltsausgleich mitzuverwenden. Wir erlauben es den Kommunen erstmals, eine globale Minderausgabe in Höhe von 2 % der ordentlichen Aufwendungen mit in den Haushalt hineinzunehmen. Wir gestatten auch, dass zukünftig nicht ausgeglichene Haushalte trotzdem genehmigungsfähig sein können. Wir erlauben es, dass die Beiträge zur Hessenkasse, die viele Kommunen auch in der Tilgung drückt, für mindestens zwei Jahre – so steht es im Herbsterlass – ausgesetzt werden können. Das regeln wir mit diesem Gesetz. Diese vier Dinge sind extrem kommunalfreundliche Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts anderes. (Beifall SPD und CDU) Ich finde es bemerkenswert; vielleicht kann die Kollegin Dahlke dazu gleich noch etwas sagen. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Meier wird reden!) – Egal, dann der Kollege Meier. Aber du hast den Wortmeldezettel abgegeben. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für danach!) Wir hatten letzte Woche im Haushaltsausschuss das Thema schon. Da hat sich der Kollege Al-Wazir hingestellt und gesagt: Das geht so gar nicht. Diese Erleichterungen, die wir da mit dem Herbsterlass machen wollen, gehen so gar nicht. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da hat er recht!) Ich finde das bemerkenswert. Sie wollen weder den KFA erhöhen, noch wollen Sie die Erleichterungen, die wir im Herbst mit dem Finanzplanungserlass schaffen, den Kommunen gewähren. (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glockenzeichen) Ich bin gespannt auf Ihre Rede, Herr Kollege Meier, wie die GRÜNEN das als kommunalfreundliche Politik verkaufen wollen. Da bin ich echt gespannt. (Beifall SPD und CDU – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wird gut!) Ich finde es auch bemerkenswert, was die GRÜNEN im Haushaltsausschuss sonst noch so gesagt haben. Sie haben kritisiert, dass es im Kommunalen Finanzausgleich immer noch ein Festbetragsmodell gibt, das die GRÜNEN in ihrer Regierungszeit selbst eingeführt haben. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Während der Corona-Zeit!) Dann haben Sie kritisiert, dass der KFA 2026 noch nicht da ist, dessen Evaluierung Sie im Übrigen auch in Ihrer Regierungszeit schon hätten machen können. Ich finde bemerkenswert, wenn aus dieser Richtung die Kritik kommt. Ich kann Ihnen sagen, dass der KFA 2026 noch in diesem Frühjahr kommen wird. Er wird noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Sie müssen auch nicht irgendwelche Szenarien an die Wand malen, dass die Kommunen damit in der Kürze der Zeit überfordert wären. Es gibt Lenkungsgruppen, die vom Finanzministerium eingesetzt wurden, wo alle Kommunalen Spitzenverbände drin sind. Alle wissen um den aktuellen Stand beim KFA 2026. Keiner davon ist überrascht, wenn wir das Gesetz dazu hier in den Landtag einbringen. Ich bin deswegen sehr gespannt auf die Anhörung, die wir heute Abend auch zu diesen Gesetzentwürfen mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben, die dazu Stellungnahmen abgegeben haben. Da wir so kooperativ und so kollegial in dieser Koalition miteinander umgehen, habe ich es Michael Reul, der gleich noch spricht, überlassen, unsere drei gemeinsamen Änderungsanträge dazu einzubringen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weiß. – Als Nächster hat der Abgeordnete Meier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Sascha Meier GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Kollege Weiß, dass Sie eben so viel über uns GRÜNE geredet haben. Das ehrt uns selbstverständlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber schauen wir uns einmal an, wie Sie sich verhalten haben, welche Richtlinien Sie sich im Koalitionsvertrag gegeben haben und in welchem Widerspruch genau das zu den eben gesagten Worten von Ihnen eigentlich steht. Da heißt es vollmundig: Wir werden den Kommunalen Finanzausgleich auf eine neue, transparente, umfassende und bedarfsgerechte Grundlage stellen. Die SPD versprach sogar deutlich mehr Geld für Kommunen und kritisierte Schwarz-Grün als kommunalfeindlich. (Michael Reul (CDU): Das ist auch mehr Geld!

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Marius Weiß SPD

Da steht ein Datum im onsvertrag! 01.01.2026 steht da!) Die CDU kündigte gar eine Rekordunterstützung an. (Marius Weiß (SPD): 01.01.2026!) Doch was erleben wir tatsächlich? (Ingo Schon (CDU): Einen Rekordaufwuchs!) Statt der versprochenen 7,5 Milliarden Euro liefert Landesregierung nur etwa 7,1 Milliarden Euro im Kommunalen Finanzausgleich 2025, ein Minus von 400 Millionen Euro, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was die kommunale Realität dramatisch verschärft. sprochen – gebrochen. Dabei wäre Geld vorhanden. Steuereinnahmen in Hessen steigen. Doch stattdessen schwindet dieses Geld in Prestigeprojekten wie dem 2 liarden Euro schweren Hessengeld. Der größte Teil des nehin geringen KFA-Aufwuchses stammt aus der umlage, also den kommunalen Kassen selbst. Dass Kommunen schwache unterstützen, ist richtig, und das wichtig. Doch die Regierung verkauft diesen Aufwuchs ihre Großtat. Das ist absurd. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Städte, Kreise und Gemeinden stehen am finanziellen Abgrund. Die Kosten explodieren. Aufgaben stetig. Globale Minderausgaben, von denen Sie gerade sprochen haben, für die Sie sich gefeiert haben, erzwingen Kürzungen bei freiwilligen Leistungen, die unser menleben im Endeffekt prägen. Nordhessische Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schlagen Alarm. Wir können sie am Donnerstag noch mal fragen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Südhessische auch! Heppenheim zum Beispiel!) Viele Kommunen stehen vor dem Kollaps. Täglich men Vorschriften hinzu, die nicht mehr zu leisten Doch was macht Schwarz-Rot? Sie bieten keine wirklichen Lösungen, nur eine mögliche Stundung durch die kasse. Doch Stundung bedeutet eine Verschiebung der ten in die Zukunft, keine Entschuldung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Chaos, das Sie da anrichten, zeigt sich übrigens Offenbach. Die Stadt beantragte genau diese Stundung, das 10-Millionen-Euro-Delta durch den geringeren Aufwuchs zu schließen. Doch Offenbach erhielt eine sage und muss zusätzlich 3 Millionen Euro pro Jahr men. Planungssicherheit und Verlässlichkeit, von Sie gerade sprachen, sehen anders aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Oliver böck (Freie Demokraten): Sehr gutes Beispiel!) Zugleich zwingt der Finanzplanungserlass 2025 Kreise Kommunen, die Kreis- und Schulumlage maximal ben. Die Folge sind explodierende Grundsteuern; die geblich aufkommensneutrale Grundsteuerreform wird Hessens Belastungsfalle. Reihenweise steigen Grundsteuerbeträge, Bürgerinnen und Bürger ächzen unter dieser zusätzlichen Last. Nicht, weil die Kommunen es wollen, sondern weil sie es müssen. – KoalitiIm Landkreis Kassel zeichnet sich trotz massiver Sparmaßnahmen ein Defizit von über 30 Millionen Euro ab. Rücklagen schmelzen rapide, die Zahlungsunfähigkeit droht. Kassenkredite müssen deutlich erhöht werden. Damit droht den Kommunen genau die Schuldenfalle, wegen der einst die Entschuldung durch die Hessenkasse eingeführt worden ist. Es gab eigentlich die Verständigung, dass die Kommunen nicht noch einmal in die Kassenkredite und in eine Hessenkasse 2.0 getrieben werden sollen. Der Hessische die Städtetag bestätigt diese alarmierende Entwicklung. Der Anstieg im KFA um nur 200 Millionen Euro deckt nicht einmal die Inflation. Das Festbetragsmodell – ursprünglich Garant für Planungssicherheit, eben gerade auch angesprochen von den VerKommunen – wurde in der Corona-Krise so gewünscht. Die Es wird nun zum finanziellen Korsett. Die Lücke zwischen verBedarf und gewährten Mitteln wächst. Die Realität sieht Milso aus: Kommunale Haushalte bauen Defizite auf, greifen ohnotgedrungen auf bald erschöpfte Rücklagen zurück. Die HeimatHessenkasse wird zur Farce, da Tilgung und Zinslast nur starke aufgeschoben werden. Dabei ging es anders: Wir GRÜNE ist haben Änderungsanträge zu diesem Haushalt gestellt. als (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unter anderem haben wir das mit unserem kommunalen Investitionsprogramm „KIP macht Zukunft: Schule, Kiwachsen ta, Klima“ gemacht. Ein Investitionsprogramm, das die geKommunen sofort entlasten würde, sehr geehrter Kollege Weiß. 2 Milliarden Euro direkt für Bildung, Kita-Ausbau Zusam- und Klimaschutz vor Ort. Schluss mit Flickschusterei – so hat es eben auch die Kollegin Schardt-Sauer gesagt – und finanziellen Engpässen bei langfristigen Investitionen. Schwarz-Rot lehnt unser kommunales Investitionsproeingramm übrigens ab – nicht aus finanzieller Not, sondern aus fehlendem politischen Willen. Die Landesregierung bleibt zentrale Antworten schuldig. Wann folgen die Ergebnisse beim versprochenen Bürokrakomtieabbau? Wann steht den Kommunen ausreichend Geld sind. für Infrastruktur zur Verfügung? Wann kommt der von CDU und SPD vollmundig angekündigte DaseinsvorsorgeHessenfonds, meine Damen und Herren? – Wir warten. Las- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die kommunale Ebene ist die erste Ebene der Demokrain tie. Das hat Kollege Bauer gerade eben gesagt. Ich habe um ordentlich zugehört. Hier erleben Bürgerinnen und BürKFAger, wie gut unser Staat funktioniert – direkt vor unserer Ab- Haustür. Schwarz-Rot gefährdet diese kommunale Ebene stemakut. Dieser Gesetzentwurf verschärft die kommunale Kridenen se, bricht Wahlversprechen und ist unverantwortlich gegenüber Städten und Gemeinden. Wir GRÜNE lehnen diesen Gesetzentwurf deshalb entschieden ab; denn Hessens StirKommunen brauchen keine symbolischen Rekorde, sondern verlässliche Unterstützung, Planungssicherheit und und gerechte Finanzierung. – Vielen Dank. anzuhean- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD: zur Zehn Jahre!)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meier. – Als Nächster hat der Abgeordnete Reul der CDU-Fraktion das Wort.

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Michael Reul CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe zuerst die drei Änderungsanträge ein, bevor ich dann auf meine Vorredner eingehe. Wir bringen heute als Änderungs- und Ergänzungsanträge zusätzlich zu dem bereits vorliegenden Hessenkassegesetz und dem Hessischen Finanzausgleichgesetz drei Komponenten ein. Das betrifft einmal das hessische Steuerberaterversorgungsgesetz. Es geht darum, die Mitgliedschaft in den Versorgungswerken eindeutig zu regeln. Dann bringen wir zum Hessischen Grundsteuergesetz eine Änderung für eine redaktionelle Überarbeitung und eine Konkretisierung ein, und zwar wird das Wort „Feststellungsbescheid“ in „Festsetzungsbescheid“ geändert. Dann haben wir noch die Landeshaushaltsordnung. Es wird geregelt, dass die Bestimmungen zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen bis zur Verkündung eines neuen Haushaltsgesetzes weitergelten. Diese drei Änderungen geben wir zusätzlich hinzu. Diese werden wir heute Abend nachfolgend in unserer Ausschusssitzung beraten, ebenso die beiden eingegangenen Stellungnahmen der Spitzenverbände. Deshalb – ich mache das rein formal – beantrage ich die dritte Lesung, wie es auch für den weiteren Fortgang vereinbart ist. Das sind die rein formalen Punkte. Lassen Sie mich auch ein wenig auf die einzelnen Argumente eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Ich mache das in aller Kürze. Da wir erst morgen Vormittag die dritte Lesung zum Haushalt haben, wundere ich mich schon ein bisschen. Wenn die Anzahl der Änderungsanträge von dem einen oder anderen Redner betont wird oder andere Dinge ins Feld geführt werden, habe ich den Eindruck, dass dies schon eine vorgezogene Haushaltsdebatte gewesen ist und keine sachliche Debatte zu dem Thema, mit dem wir uns jetzt beschäftigen. (Beifall Staatssekretär Michael Ruhl – Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Das haben wir doch gemacht! – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles ist Haushaltspolitik!) Man kann natürlich alles miteinander verschränken, aber letztendlich stellt sich die Frage, wie sinnhaft das ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe auf die einzelnen Punkte ein. Die FDP hat vorgetragen und mehrmalig wiederholt, es sei eine Flickschusterei. Auch vonseiten der GRÜNEN ist vorgetragen worden, dass dies alles sehr schwierig sei, und kritisiert worden, wie wir mit dem Kommunalen Finanzausgleich umgehen. Wenn man die Not der Kommunen oder auch des Landes betrachtet, muss man schauen – das kann ich Ihnen jetzt leider nicht ersparen; denn Sie haben den Ball gespielt –, wo das herkommt. Wir befinden uns im dritten Jahr der Rezession. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) – Da kann man gerne „Oh!“ sagen, aber letztendlich, meine sehr geehrten Damen und Herren – – (Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Liebe Frau Kollegin, vielleicht sind Sie mit den Zahlen nicht so vertraut. Ich will es Ihnen gerne noch einmal sagen: 1,5 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen dieses Jahr für den Haushalt 2025. (Beifall CDU und SPD) Wir schaffen es trotzdem, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns auch damit – lassen Sie mich das ein wenig emotional vortragen, das müssen Sie sich jetzt anhören –, dass die Haushalte 2026 und 2027 unter dem Damoklesschwert von 2,4 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen stehen. Woher kommt das? Drei Jahre Rezession im Bund – das ist die Grundlage, mit der wir uns beschäftigen müssen. (Beifall CDU – Robert Lambrou (AfD): Sie machen doch Schulden ohne Ende! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber werden wir zu mehreren Anträgen von Ihrer Seite noch ausführlich diskutieren. Dazu werde ich Ihnen dann an der Stelle das Passende sagen. Jetzt geht es hierum. Wir beschäftigen uns mit dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Wir beschäftigen uns auch mit dem Kommunalen Finanzausgleich, mit dem Festbetrag. Vielleicht rufen Sie sich, falls Sie den Gesetzestext gelesen haben, einfach noch einmal die Erläuterungen in Erinnerung: Der Mindestbetrag für die Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs, den das Land erbringen muss, beträgt 4,7 Milliarden Euro. Wir bringen aber als Festbetrag 7,131 Milliarden Euro ein – ein Rekord-KFA, wie es ihn noch nie gab. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aller Ehren wert. Es zeigt die Anstrengungen des Landes Hessen. Wir sind als christlich-soziale Koalition weiterhin der Partner der Kommunen, und das lassen wir uns nicht schlechtreden. Wir sind es, wir handeln danach, und das kann man sich anschauen.

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Astrid Wallmann

Herr Abgeordneter Reul, ich habe eine kurze Frage. Es sind zwei Zwischenfragen angemeldet worden, zum einen von der Frau Abgeordneten Schardt-Sauer, zum anderen von der Frau Abgeordneten Dahlke. Lassen Sie diese Zwischenfragen zu? (Michael Reul (CDU): Na ja, ich habe ja genug Redezeit!) – Das wird nicht mehr von Ihrer Redezeit abgezogen. (Michael Reul (CDU): Das ist noch besser!) Die Fragestellung läuft jetzt. Dann beginnen wir mit Frau Schardt-Sauer. Wenn es für Sie in Ordnung ist, nehme ich als Nächste direkt Frau Dahlke dran. Dann können die Fragen gemeinsam beantwortet werden. – Frau Schardt-Sauer, bitte schön. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Herr Kollege, da Sie auf die Ampel geschimpft und haben, dass die für die Finanzebbe verantwortlich sei, erklären Sie sich dann, dass nach der eigenen Steuerschätzung im November 2024 die erwartete Steuereinnahmensumme nicht nur erreicht, sondern in Hessen sogar troffen wurde?

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Jetzt gibt es die Nachfrage von Frau ke. Bitte schön.

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Miriam Dahlke GRÜNE

Lieber Michael, danke, dass du die Frage zulässt. – ne Frage geht in die gleiche Richtung: Inwiefern ist denn logisch, zwar bei einer höheren Steuereinnahme, unter der Prognose bleibt, immer von einer „Steuermindereinnahme“ zu sprechen, beim KFA aber nicht, weil es da angeblich um eine Erhöhung handelt? Aber es weniger, als die Kommunen bekommen sollten. Inwieweit ist das denn logisch? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten)

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Astrid Wallmann

Jetzt hat wieder der Redner das Wort, und erst ab jetzt die Zeit wieder. – Herr Reul, bitte schön.

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Michael Reul CDU

Liebe Miriam, ich fange mit deiner Frage an. Wir zusammen in einer Koalition, und wir haben einen haushalt aufgestellt. Wenn man die erwarteten Steuereinnahmen, die in der mittelfristigen Finanzplanung hinterlegt waren, betrachtet und den Steuerschätzungen, die gefolgt sind, gegenüberstellt, stellt man fest, dass wir Milliarden Euro Steuermindereinnahmen haben. Von Logik her müsste es eigentlich so sein, dass der Kommunale Finanzausgleich, der an den Steuereinnahmen Landes hängt, sinkt, wenn die Steuereinnahmen Nein, das haben wir nicht so gemacht. In der mittelfristigen Finanzplanung sind jetzt weniger Gelder hinterlegt, wir haben den Kommunalen Finanzausgleich insgesamt um 196 Millionen Euro erhöht. Das ist eine großartige Leistung des Landes an dieser Stelle. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Marion, deine Frage geht in die gleiche Richtung. (Zuruf Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten)) – Die Frage geht in die gleiche Richtung. – Ich glaube, ist entscheidend, was wir an dieser Stelle als Land im blick auf den Kommunalen Finanzausgleich machen. Steuereinnahmen, ob es jetzt ein paar Euro mehr oder niger sind, gehen runter. Die Prognose der letzten schätzung hat 1,5 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen für dieses Jahr – 2025 – ergeben sowie jeweils 2,4 liarden Euro Steuermindereinnahmen für die Jahre und 2027. Dies muss unser Land erst einmal verkraften können. Das ist eine immense Anstrengung, und deshalb sind wir als christlich-soziale Koalition stolz darauf, dass wir einen gesagt Haushalt für das Jahr 2025 gemeinsam aufgestellt haben wie und diesen Haushalt morgen in dritter Lesung auch gemeinsam verabschieden werden. Das ist ein großer Erfolg für uns als kommunalfreundliche Parteien. Wir wissen, überwas den Kommunen guttut, und deshalb arbeiten wir daran. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) DahlPräsidentin Astrid Wallmann: Herr Reul, Sie müssten langsam zum Ende kommen. Ich bin schon ein bisschen großzügig.

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MeiMichael Reul CDU

es die Das habe ich befürchtet. Okay, ich mache es ganz kurz. – Die AfD hat 182 Anträge gestellt und das Thema „Stunsich dung der Hessenkassenbeiträge“ erwähnt. Herr Bausch, Sie ist ja haben die Frage im Ausschuss gestellt. Sie wissen, dass die Frist jetzt nicht bis 2048, sondern sogar bis 2050 verlängert wird. Es wird dort nichts geschenkt. Von daher ist das Thema auch erledigt. DeLetzter Punkt. Von der FDP ist vorgetragen worden, dass das Flickschusterei ist. Wir legen Wert auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit, und wir wollen den Kommunalen Finanzausgleich im Einklang mit den Kommunalen Spitzenverbänden regeln. läuft (Zuruf Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten)) Das werden wir dieses Jahr auch fristgemäß machen, sodass er für 2026 gilt. – Ganz herzlichen Dank. waren (Beifall CDU und vereinzelt SPD) DoppelPräsidentin Astrid Wallmann: darauf 1,5 Vielen Dank. – Jetzt hat noch einmal der Abgeordnete der Bausch das Wort. Ich weise darauf hin, dass Sie nur 27 Sekunden Redezeit haben. Bitte schön. des sinken. (Zurufe AfD: Ui!) aber

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Roman Bausch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da sich Herr Reul als Meister der Verschränkung erwiesen hat, will ich an dieser Stelle noch einmal nachbohren. Einen ausgeglichenen Haushalt mit, so gesehen, mehr als 1,1 Milliarden Euro neuen Schulden vorzulegen – Kreditmarkt und bei den Universitäten –, ist wahrlich keine Kunst. Herr Weiß, Sie hatten so viel Pech bei der Recherche. Da es will ich auch noch einmal helfen. HinDie (Heiterkeit AfD) weSteuer- Wir haben zwei Anträge gestellt, einen Antrag zur Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 100 Millionen Euro – Milfür die Krankenhäuser – und einen für die Kinderbetreuung 2026 in Höhe von 33 Millionen Euro. (Beifall AfD)

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Astrid Wallmann

Herr Bausch, jetzt müsste schon die Verabschiedung kommen. Sie sind jetzt schon bei 36 Sekunden.

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Roman Bausch AfD

Okay. – Also kann ich nur konstatieren, dass Sie wahrscheinlich die falschen 118 Anträge gelesen haben. – Danke. (Beifall AfD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank. – Jetzt hat der Minister der Finanzen das Wort. Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz, bitte schön.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der auf die Änderung zweier Gesetze abzielt, die aber ein gemeinsamer Nenner eint, und den möchte ich am Anfang noch einmal ausdrücklich betonen: Es ist unser fester Wille, die Kommunen im Rahmen der Möglichkeiten des Landes so gut wie möglich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; denn diese Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in besonderer Weise kommunalfreundlich und lässt die Kommunen trotz der schwierigen Haushaltslage, in der sich das Land befindet, nicht im Regen stehen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Gestatten Sie mir, das im Einzelnen ein wenig auszuführen. Auch für das Ausgleichsjahr 2025 soll die Finanzausgleichsmasse mit einem Festbetrag ausgestaltet werden. Das ist der wesentliche Inhalt der Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes. Dafür müssen wir bestimmte Regelungen vorübergehend aussetzen und befristete Regelungen einführen. Warum arbeiten wir mit einem Festbetrag, der sowohl der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes als auch der angespannten Finanzsituation der Kommunen Rechnung trägt? Weil ein Festbetrag für Planungssicherheit sorgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in schlechten Zeiten ist Planungssicherheit ein hohes Gut, und wir leben nach wie vor in schlechten Zeiten. Deswegen haben wir bewusst diesen Weg gewählt, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Das mag in guten Zeiten – sie werden hoffentlich wieder gut werden – anders sein, aber im Moment ist es gut für die Kommunen, dass wir ihnen mit diesem Festbetrag Planungssicherheit geben. Dieser Festbetrag steigt – das ist heute schon mehrfach angesprochen worden – um rund 200 Millionen Euro auf jetzt 7,131 Milliarden Euro. Liebe Frau Kollegin Dahlke, jetzt können wir uns gern einigen, mit welcher Terminologie wir das ausdrücken wollen. Aber ich habe die herzliche Bitte: Halten Sie sich dann auch an diese Terminologie. Wenn Sie nicht von „Steuermindereinnahmen“ reden wollen, weil die Steuereinnahmen nur hinter der Prognose zurückbleiben, dann reden Sie bitte auch nicht von der „Reduktion des KFA“; denn der bleibt auch nur hinter der Prognose zurück. (Beifall CDU – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben Sie doch gesagt!) Die Situation ist in beiden Fällen gleich: Wir liegen deutlich unter den Prognosen, was die Steuereinnahmen angeht, und das zwingt uns dazu, im Landeshaushalt an vielen Stellen zu konsolidieren. Das werden wir morgen in der dritten Lesung des Haushaltsplanentwurfs für den Haushalt 2025 noch einmal im Einzelnen miteinander erörtern. Deswegen stimmen auch die ursprünglichen Prognosen für den Aufwuchs der Finanzausgleichsmasse im KFA nicht mehr, und wir waren gezwungen, das entsprechend anzupassen. Es ist wieder einmal ein Beleg für das, was ich schon oft an verschiedenen Stellen gesagt habe: Wir, Länder und Kommunen, sitzen einfach in einem Boot, was die Einnahmensituation betrifft, und das hat natürlich etwas mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland zu tun. Was wir darüber hinaus berücksichtigen müssen – auch das ist klar –: Die kommunale Finanzausstattung muss so bemessen sein, dass sie neben der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an Ausgaben für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben ermöglicht. Deswegen – auch wegen der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs – sind wir immer gezwungen, und das tun wir auch gerne, jedes Jahr die Mindestausstattung zu berechnen. Herr Kollege Reul hat das schon ausgeführt: Die Mindestausstattung 2025 beträgt 4,704 Milliarden Euro. Wir geben 7,131 Milliarden Euro in den KFA. Auch daran sieht man, das Land kommt seiner Finanzierungsverantwortung gegenüber den Kommunen nach Art. 137 der Hessischen Landesverfassung vollumfänglich nach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem wissen wir, und erkennen das an, dass aufgrund der Ausgabendynamik, die alle Haushalte trifft, die Kommunen genauso wie das Land, die Haushalte unter einem gewaltigen Ausgabendruck stehen. Deswegen wollen wir ihnen auch an dieser Stelle den Umgang mit diesem Ausgabendruck erleichtern, so, wie wir auch im Landeshaushalt nach Möglichkeiten suchen müssen, mit diesem Druck umzugehen. Das ist das Ziel der zweiten Änderung, und das ist das Ziel der Änderung des Hessenkassegesetzes: die Kommunen vor dem Hintergrund der erwähnten angespannten Haushaltssituation bürokratiearm ausgabenseitig entlasten zu können. Deswegen wollen wir im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse ein vereinfachtes Stundungsverfahren für die Eigenbeiträge in den Jahren 2025 und 2026 einführen, wenn das aus Sicht der jeweils zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde den Ausgleich des Finanzhaushalts erleichtert. Damit geben wir die Entscheidung bis zu einem gewissen Grade in die Befugnis der Kommunalaufsichtsbehörden, weil diese abschließend über die Gewährung von Ratenpausen entscheiden können. Ich glaube aber, es ist am besten, wenn die Aufsichtsbehörden im Zusammenwirken mit den betroffenen Kommunen entscheiden können, wie sie ihre Entschuldungszahlungen an dieser Stelle der Ausgabensituation anpassen, dem Druck, unter dem sie stehen. Diese Spielräume zu schaffen, damit vor Ort angemessen entschieden werden kann, das ist die Aufgabe dieser zweiten Gesetzesänderung, das ist die Aufgabe der Änderung des Hessenkassegesetzes. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließlich noch ein besonderes Dankeschön an die Mitglieder Hohen Hauses sagen, und zwar dafür, dass dieses gebungsverfahren – aller Voraussicht nach – noch in sem Plenum abgeschlossen werden kann und wird. Das in der Tat nötig; denn die vorläufige Festsetzung des erfolgt regelmäßig im Februar des Ausgleichsjahres, aber nicht erfolgen vor Verabschiedung des Haushalts. Deswegen konnte die vorläufige Festsetzung bislang nicht vorgenommen werden. Das hängt aber nicht nur von der Verabschiedung Haushalts ab, sondern auch von der Änderung des die rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten weil hierdurch wesentliche Regelungen, etwa zur lung der Teilschlüsselmassen, geschaffen werden. lich brauchen wir auch die Möglichkeit der Ratenpause, die in der Änderung des Hessenkassegesetzes steht. Da morgen, so hoffe ich, von diesem Hohen Hause Haushalt verabschiedet werden wird, brauchen wir auch diese Gesetzesänderungen so schnell wie Aber ich bin zuversichtlich, dass auch das jetzt sehr nah passieren kann. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf dementsprechend auf den weiteren Weg zu schicken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die dritte Lesung ist beantragt. Insofern überweisen diesen Gesetzentwurf vereinbarungsgemäß an den haltsausschuss. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Einführung einer Erlassregelung in das sische Grundsteuergesetz (HGrStG) – Drucks. 21/2039 – Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Als Erster darf ich Abgeordneten Marion Schardt-Sauer für die Fraktion Freien Demokraten das Wort erteilen. Bitte schön. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Reform der Grundsteuer war – wir erinnern uns – grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingend notwendig: Wieder aufgrund einer Gerichtsentscheidung, wieder geht es nachher viel um Kommunen. Das Ob war kein Thema, aber dann gab es, wie das der föderalen Struktur üblich ist, viele Wie, viele Die Wege, die bei dieser Reform eingeschlagen sind sehr unterschiedlich gesehen worden. Wir hatten Hessen einen anderen Vorschlag, hatten einen Gesetzentwurf eingebracht. Keine Bange, ich werde ihn zu so Stunde nicht rezitieren. So, wie CDU und GRÜNE das Ob umgesetzt haben das Gesetz ist sozusagen im Echtzeitbetrieb –, kommt zu Mehrbelastungen; das zeigen jetzt die Meldungen Lande. Die Reform zielte darauf ab, aufkommensneutral zu sein. Das heißt, die Kommunen sollten am Ende nicht dieses mehr Geld einnehmen als vorher. Allerdings haben UmfraGesetz- gen gezeigt, dass sich rund 60 % der Kommunen in Hessen die- nicht daran halten. ist Das hat vielfältigste Gründe. Nicht nur, aber auch nutzen KFA viele Städte und Gemeinden die zusätzlichen Einnahmen, kann um – wir haben eben darüber gesprochen – Haushaltsdefizite auszugleichen, die sie selbst nicht verursacht haben. noch Im Grunde genommen stopfen sie Löcher. Das steht im Gegensatz zu den politischen Versprechundes gen. Ich darf insoweit Finanzminister Prof. Dr. Alexander HFAG, Lorz zitieren, der in der Präsentation der Empfehlung zur wird, Anpassung des Hebesatzes am 6. Juni 2024 unter anderem Ermittausgeführt hat: Natür„Kommunen sollen nach dem neuen Recht der Grundsteuer in etwa so viel Grundsteuer einnehmen wie nach dem alten Recht. Das hat so der Bundesgeder setzgeber bereits 2019“ jetzt möglich. – da war der Startschuss – zeit„angekündigt, und auch Hessen folgt dieser Prämisse. Aufkommensneutralität für die Kommunen ist hierfür das Schlagwort.“ Die Vorstellung der Hebesatzempfehlung war, gelinde gesagt, verfrüht. Sie sorgte für Druck bei den Kommunen, die von Bürgerinnen und Bürgern gehört haben: aufkommensneutral. Das könnte man auch als PR-Aktion nach dem Motto beschreiben: „Das Land hat seine Aufgaben jetzt gemacht“. Viel wurde darüber diskutiert, wie die Daten erhoben worden sind; all diese Dinge. Jetzt liegt es an wir den Kommunen. Die müssen es richten und sollen es so Hausmachen, dass es aufkommensneutral ist. Mit unserer Initiative möchten wir genau diesen Kommunen ein Handwerkszeug an die Hand geben, um in bestimmten Härtefällen von den starren Mustern der Grundsteuergesetze abweichen zu können. Das ist eine Möglichkeit, die uns das Hessische Grundsteuergesetz im GegenHes- satz zu dem Bayerischen Grundsteuergesetz nicht bietet. Ich möchte zwei Beispiele herausgreifen, wobei die Aufzählung in unserem Gesetzentwurf nicht abschließend der ist und wir insoweit bei der einen oder anderen Frage durchaus an einer fachlichen Einschätzung interessiert der sind, um zu erfahren, welche rechtlichen Möglichkeit offenstehen, was da noch geht. Gerade im ländlichen Raum finden sich oft größere Hofstellen, große Gebäude mit Außenbereich, wobei der zugeDie hörige landwirtschaftliche Betrieb aus den verschiedensten auf- Gründen oftmals schon eingestellt wurde. Scheunen und große Hallen sind noch vorhanden und werden oft, nicht immer, zur Steuerfalle. Auch im Zusammenhang mit Vereinsheimen sind Probleme an uns herangetragen worden. in Dort bewegt sich die Grundsteuer jetzt plötzlich in einem Wege. Bereich, in dem sie für den Verein nicht mehr zu stemmen wurden, ist. für Ich habe gesagt, das ist keine abschließende Aufzählung, sondern es zeigt: Es gibt Fälle, die aus diesem Raster herspäter ausfallen. Allerdings gibt es keine Korrekturmöglichkeiten. Der eine oder andere mag sich an die Debatte um die Stra– ßenausbaubeitragssatzung erinnern. Auch dort hatten die es Städte und Gemeinden keine Möglichkeit, sich Härtefällen im anzunehmen. Sie durften es einfach nicht. Erklären Sie das bitte einmal einem Bürger. Wir möchten den Gemeinden, die am besten mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sind und jetzt schon vielfach als Partner bezeichnet wurden, schlicht das Handwerkszeug in die Hand geben, dass sie das tun können. Das wird nicht überall der Fall sein, es wird aber oftmals der Fall sein. Ich denke, wir sollten ihnen im Rahmen der Anpassung dieses Gesetzes mit dieser Ergänzung das Instrumentarium an die Hand geben. Wir freuen uns auf einen Austausch dazu, gegebenenfalls auch über eine Expertise, wie man das sicher gestalten kann – vielleicht gibt es schon die eine oder andere Rückmeldung aus einem anderen Bundesland –, um den Entscheidern vor Ort ein ausreichendes Instrumentarium an die Hand zu geben. Ich freue mich auf die weitere Beratung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schardt-Sauer. – Als Nächste hat die parlamentarische Geschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abgeordnete Miriam Dahlke, das Wort.

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Miriam Dahlke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach der Reform zum ersten Mal im geänderten Verfahren berechnet. Wie nicht anders zu erwarten war, schlägt die Reform einige Wellen. Beträge, die jahrelang ohne große Beachtung abgebucht worden sind, sind jetzt plötzlich andere. Aber das ist natürlich die Folge davon, dass die Grundsteuer jahrzehntelang nach einem ungerechten und verfassungswidrigen Verfahren berechnet worden ist. Die Reform war notwendig, und sie war richtig. In Hessen haben wir uns dabei für ein Verfahren entschieden, das gleichzeitig einfach, verständlich und sehr gerecht ist. Die relevanten Faktoren sind in Hessen die Fläche, deswegen ist es einfach, und die Lage des Grundstücks in der Kommune, deswegen ist es gerecht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ingo Schon (CDU)) Es kann also nicht alles bleiben, wie es ist, wenn es vorher verfassungswidrig war. In Frankfurt, meiner Heimatstadt, muss etwa die Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt weniger zahlen und freut sich, während bei der anderen Hälfte gerechterweise die Grundsteuer steigt. Ja, auch wir GRÜNE haben Zuschriften mit Hinweisen bekommen, wo die Erhöhung in Einzelfällen finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringt. Das ist ein Problem, und es ist gut, wenn eine Lösung dafür gefunden werden kann. In Frankfurt haben sich übrigens die Oppositionsparteien an die Seite der Verlierer der Wahl gestellt und gleich einmal gefordert, dass der Anstieg für alle gedeckelt werden soll. Ganz interessant ist dabei auch, dass nicht nur DIE LINKE, sondern auch die Frankfurter CDU den Hebesatz des Landes abgelehnt hat, weil das ja die Mieterinnen und Mieter und die Eigentümer überfordern würde. Wenn die CDU in den Kommunen, in denen sie keine Verantwortung trägt, gegen eine Regelung Sturm läuft, die ihr Minister und ihre Fraktion im Landtag selbst beschlossen haben, dann machen Sie sich aber leider komplett unglaubwürdig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Die Grundsteuer für alle zu deckeln, kann aus unserer Sicht auch nicht die Lösung sein. Eine maßvolle Regelung für soziale Härten macht da mehr Sinn, und da sind wir bei der FDP. Aber es stellt sich für uns schon die Frage, ob es dazu wirklich ein eigenes Landesgesetz braucht, und dazu dann noch eines, in dem so unbestimmte Rechtsbegriffe drinstehen wie „Übergröße“ oder „einfache Ausstattung“ des Gebäudes. Was soll das denn genau sein, liebe Marion? Es ist schon etwas überraschend, so etwas hier von der FDP zu lesen. Ihr seid doch eigentlich die selbst ernannte Bürokratiebekämpfungspartei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wenn man sich das Bundesgesetz genau anschaut – das gilt ja für Hessen an den Stellen, an denen wir keine eigene Regelung getroffen haben –, dann sieht man, dass es da auch schon Erlassregelungen gibt. Was Kommunen sowieso schon machen können, sind Härtefallunterstützungsmaßnahmen – so will ich es einmal nennen –, mit denen sie dann auch die Mieterinnen und Mieter unterstützen können und nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer. Ihr habt in eurem Gesetzentwurf die Vereine drin, die irgendwie die großen Häuser nicht mehr bezahlen können; aber die sind ja ganz oft nur Mieter, und denen würde eure Regelung überhaupt nicht helfen. Wir finden es ausdrücklich richtig, dass Kommunen bei Härtefällen unterstützen können, wenn sie sich das leisten können. Es muss uns aber auch klar sein, dass ihnen dann das Geld fehlt für ÖPNV, für Theater oder für öffentliche Bibliotheken. Was es also zu vermeiden gilt, ist, dass durch ein Gesetz Kommunen unter Druck gesetzt werden würden, eine Regelung zu erlassen, obwohl ihnen schlicht das Geld dafür fehlt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt will ich auch noch einmal daran erinnern: Sowohl die alte als auch die neue Landesregierung haben versprochen, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen soll. Wir hören jetzt leider vermehrt, dass die Hebesatzempfehlungen falsch berechnet worden sind. Das ist ziemlich bedauerlich, weil sich die Kommunen da anscheinend nicht auf das Land verlassen können, noch viel schlimmer, weil sich die Kommunen auch nicht darauf verlassen können, dass das Geld reicht, wenn sie sich auf die Hebesatzempfehlungen verlassen hätten und diese auch genommen hätten. Denn wir sehen jetzt, die Hälfte der Kommunen hält sich nicht daran, sondern erhöht die Grundsteuer. Das ist aber von der Landesregierung gewollt, die durch den Finanzplanungserlass mitgeteilt hat: Wenn euch das Geld nicht reicht, dann könnt ihr ja die Grundsteuer erhöhen. Die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern, muss aber eine Priorität für jede Regierung sein, ob im Bund oder im Land. Unsere Kommunen sind die Keimzelle der Demokratie. Das haben wir heute schon mehrmals gehört. Die Menschen vor Ort merken, ob eben ein Bus fährt oder ob der Park sauber ist oder nicht, und daran, ob ein Land funktioniert. Deswegen den Kommunen zu sagen: „Ihr bekommt Geld. Wenn es euch nicht reicht, dann erhöht halt Grundsteuer. Wir als Land haben damit nichts zu halte ich für unredlich und demokratieschädigend, und verstärkt auch noch das Problem all derer, die schon einem aufkommensneutralen Hebesatz zum Härtefall den; und um die geht es hier beim Gesetz. Deswegen – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss Sie alle wissen ja, wenn es nicht notwendig ist, ein zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu Wie notwendig dieses Gesetz hier ist, darüber erhoffen uns Klarheit nach der Anhörung und Ausschussberatung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Schardt-Sauer (Freie Demokraten))

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dahlke. – Als Nächste die Abgeordnete Arnoldt der CDU-Fraktion das Wort.

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Lena Arnoldt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten und Herren! Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der auf den ersten Blick Verständnis für die Sorgen von Grundstückseigentümern und nen suggeriert, in Wahrheit aber nichts anderes ist als kommunalfeindliches Bürokratiemonster. Ja, die Grundsteuerreform bringt Veränderungen. Ja, gibt Fälle, in denen die Belastung steigt. Das ist bei verfassungswidrigen Altsystem zwangsläufig so. Aber die FDP hier vorlegt, ist keine Lösung, sondern öffnet und Tor für Rechtsunsicherheit, Bürokratie und finanzielle Schäden in unseren Städten und Gemeinden. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Erlauben Sie mir, drei zentrale Punkte hervorzuheben. Erstens: Bürokratie ohne Ende. Die FDP will eine regelung schaffen, die auf einem völlig unbestimmten griff basiert: „unangemessen hohe Steuerbelastung“. Damen und Herren, was ist unangemessen? Ist es der gleich zum Nachbarn, zum Vorjahr, zum Durchschnitt, anderen Vereinen in anderen Kommunen? Die Kommunen werden gezwungen, jeden einzelnen Antrag mühsam prüfen, und davon wird es viele geben; denn jeder, etwas mehr zahlt als früher, wird einen Antrag stellen. belastet die Kommunalverwaltungen massiv, kostet Geld, Personal, das am Ende wieder an anderer Stelle Zweitens: Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung. Mit diesem Gesetzentwurf droht ein Flickenteppich an scheidungen. Die FDP überträgt die Entscheidungen Kommunen. Jede Kommune entscheidet nach eigenem messen, und in einer Kommune wird erlassen, in der barkommune nicht. Das ist keine gerechte Steuerpolitik, sondern Willkür durch Ermessensentscheidungen. Wir CDU stehen für Verlässlichkeit und klare Regeln. bei Steuern muss es gleiche Maßstäbe für alle geben. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Drittens: die finanziellen Auswirkungen. Die FDP tut als würde dieser Erlass keine finanziellen Auswirkungen haben. Das kann man so nicht stehen lassen; denn, Steuern erlassen werden, dann fehlen den Kommunen kein nahmen. Gleichzeitig steigen die Kosten durch den Prüfdie aufwand. Da wir es hier mit dem bereits geschilderten untun“, bestimmten Rechtsbegriff und einer unbestimmten Anzahl es von Anträgen zu tun haben, sind die Folgen schlichtweg bei nicht absehbar; ganz zu schweigen davon, dass die Komwer- munen womöglich finanzielle Ansprüche an das Land nach dem Konnexitätsprinzip geltend machen, wenn wir sie hier mit neuen Prüfpflichten und neuer Bürokratie belasten. –: Das ist nicht das, was unsere Kommunen unter kommunaGesetz ler Selbstverwaltung verstehen. machen. wir (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, die CDU-geführte LandesregieMarion rung hat bei der Grundsteuerreform auf ein einfaches, auf ein gerechtes und rechtssicheres Modell gesetzt. Es ist aufkommensneutral. Es berücksichtigt sowohl Fläche als auch Lage und korrigiert alte Ungerechtigkeiten. Für echte Härtefälle gibt es bereits jetzt Möglichkeiten im Steuerhat und im Abgabenrecht. Zudem gibt es in Bezug auf die aufgeführten Beispiele der Scheunen oder auch Vereinsräume für gesellige Veranstaltungen bereits begünstigende Behandlungen. Der Gesetzentwurf der FDP ist daher nicht nur überflüssig, Damen sondern auch kontraproduktiv. Er konterkariert die mühsam erarbeitete Grundsteuerreform, er belastet die Kommunen mit zusätzlicher Bürokratie, er gefährdet die komVereimunale Haushaltsstabilität, und er führt zu ungleicher Beein handlung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Meine Damen und Herren, wir als CDU verstehen die Sores gen der Betroffenen. Wir nehmen sie ernst, aber wir setzen einem auf klare, verlässliche Regeln und keine unkontrollierbaren was Ausnahmetatbestände. Wir wollen Kommunen stärken und Tür nicht schwächen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Astrid Wallmann

ErlassBeVielen Dank, Frau Abgeordnete Arnoldt. – Als Nächster Meine hat der Abgeordnete Vohl von der AfD-Fraktion das Wort. Verzu

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Bernd Erich Vohl AfD

zu der Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Das Abgeordnete! Der Gesetzentwurf, den uns die FDP-FraktiZeit, on hier vorgelegt hat, ist eine wahre Eilausfertigung. Denn fehlt. er ist leider wenig schlüssig und vor allem nicht zu Ende gedacht. Wir sind trotzdem dankbar, diesen Entwurf heute beraten zu können. Denn er beschreibt ein Problem, das Entwir angehen sollten und müssen. Leider hat es der Gesetzden geber bei der Grundsteuerreform versäumt, für die absehErbaren Härtefälle ausreichend Vorsorge zu treffen. Insofern Nachist die vorliegende Problembeschreibung des Gesetzentwurfs nicht von der Hand zu weisen. Ich denke, es besteht als Einigkeit im Haus, dass unbillige Mehrbelastungen durch Gerade die Grundsteuerreform möglichst ausgeschlossen werden sollten. Aber wie? Meine Damen und Herren, der Lösungsvorschlag, den uns so, die Fraktion der FDP hier präsentiert, ist leider völlig ungeeignet. wenn Ein- (Beifall AfD) Sie schlägt vor, dass die Kommunen in jedem Einzelfall über mögliche Erlasse bei der Grundsteuer selbst entscheiden und gleichzeitig auf die Zahlung verzichten sollen. Die hessischen Kommunen hätten dadurch nicht nur einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand, sondern würden auch noch wichtige Einnahmen verlieren. Zudem wird mit dem vorliegenden Entwurf der öffentliche Druck einfach an die Städte und Gemeinden weitergereicht, diese Extremfälle doch auszugleichen. Aber schuld an der Misere ist doch das Steuermodell. Dafür sollte der Gesetzgeber selbst Verantwortung tragen. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir uns im Haushaltsausschuss einen besseren Weg überlegen, wie wir diese Kuh vom Eis bekommen. Den Vorschlag, dass die völlig überlasteten Kommunen selbst über Mindereinnahmen entscheiden sollen und Sie sich als Gesetzgeber einen schlanken Fuß machen, halten wir jedenfalls für völlig untragbar. (Beifall AfD) Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dass wir uns ernsthaft Gedanken über eine Entlastung der hessischen Städte und Gemeinden durch weniger Bürokratie und eine bessere finanzielle Ausstattung machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion würden wir aber genau das Gegenteil erreichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vohl. – Als Nächste hat die Abgeordnete Kalveram von der SPD-Fraktion das Wort.

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Esther Kalveram SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe FDP, liebe Kollegin Marion Schardt-Sauer, ich reihe mich jetzt bei den Rednern ein, die sich fragen, was dieser Gesetzentwurf eigentlich soll. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wir alle wissen, die FDP hat im Landtag immer für das bayerische Grundsteuermodell plädiert, ein Modell also – wir haben es eben wieder gehört –, das in keiner Weise Wertkomponenten berücksichtigt. Sehr geehrte Kollegin Schardt-Sauer, ich gestehe, der heute vorliegende Gesetzentwurf hat mich da ein wenig verwirrt. Denn bei dieser Erlassregel folgt er nicht mehr ganz konsequent dieser Wertunabhängigkeit. Warum dieser plötzliche Paradigmenwechsel, und warum noch einmal überhaupt dieser Gesetzentwurf? (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Denn die hessische Grundsteuerreform hat die Steuerbefreiungsvorschriften doch überhaupt nicht verändert. Das gilt in Hessen, das gilt auch in Bayern. Auch nach dem alten Recht fand regelmäßig eine Belastung mit Grundsteuer statt, wenn Vereinsräume von gemeinnützigen Vereinen für gesellige Veranstaltungen genutzt werden oder in ihnen eine Vereinsgaststätte betrieben wird. Bei Scheunen hat sich ebenfalls überhaupt nichts geändert. Ehemals landwirtschaftliche Scheunen gehörten nach dem alten Recht zum Grundvermögen und zur Grundsteuer B. (Zuruf SPD: Auch wenn sie aus Lehm sind!) Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer bedeutet eben nicht, dass nach der Reform jeder die gleiche Summe bezahlen muss wie vor der Reform. (Beifall SPD) Und ja, ich weiß, viele Bürgerinnen und Bürger wundern sich, und manche ärgern sich auch über Erhöhungen. Ich bekomme solche Mails auch. Das betrifft unter anderem die Eigentümer sehr alter Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung unterzogen wurden. Hier kommt es tendenziell zu einem stärkeren Anstieg der Grundsteuer. Was für die betroffenen Eigentümer wie ein erheblicher Anstieg aussieht und es dann auch ist, entspricht im Grunde aber nur einer Angleichung der Steuerbelastung, die neu erbaute oder auch neu bewertete Häuser schon länger tragen. Wert und Alter eines Gebäudes spielen in Hessen ausdrücklich keine Rolle. Das kann man falsch finden – das haben wir damals auch gesagt –, aber das hat der Landtag eben so entschieden. Im ländlichen Raum fallen die neuen Grundsteuermessbeträge für Grundstücke teils wesentlich höher aus. Das liegt vor allem daran, dass bei der ehemaligen Einheitsbewertung bei Wohngrundstücken weder die Fläche noch der Wert des Bodens in die Bewertung eingeflossen ist. Das ist jetzt anders. Gerade im ländlichen Raum mit großen Grundstücken steigt daher die Bemessungsgrundlage; wir haben das eben schon einmal gehört. Um für die Kommune Aufkommensneutralität zu gewährleisten, müssten dort eben die Hebesätze sinken. Dass das angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage häufig nicht geschieht, diskutieren wir gerade an sehr vielen anderen Stellen. Die finanzielle Situation der Kommunen hängt allerdings eben nicht ursächlich mit der Grundsteuerreform zusammen, auch das weder in Hessen noch in Bayern. (Beifall SPD und CDU) Nach meiner Einschätzung – das hat auch die Kollegin von der CDU schon gesagt – würde der vorliegende Gesetzentwurf vor allem zu weiteren Mindereinnahmen für Kommunen führen. Für uns ist das ein wesentlicher Grund, ihn abzulehnen. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) – Danke, Stephan. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU) Es ist spät. Liebe Kollegen von der FDP, „unangemessen hohe Steuerbelastung“ ist darüber hinaus ein ziemlich unbestimmter Rechtsbegriff, der die Kommunen bei der Anwendung der Erlassregel vor ganz erhebliche Probleme stellen würde. Was ist unangemessen, und was ist denn noch angemessen? Das ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Vielleicht sollte die FDP noch einmal genauer darüber nachdenken. Das fände tatsächlich ich angemessen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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Astrid Wallmann

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kalveram. – Als hat der Minister der Finanzen das Wort, Herr Staatsminister Prof. Lorz.

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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und gen! Dieser Gesetzentwurf der FDP ist ein wunderbares Beispiel für den Gegensatz von gut und gut gemeint. liest sich auf den ersten Blick sehr bürgerfreundlich: unangemessen belastet wird, dem soll die Schuld werden können. – Aber wenn man hinter die schaut – jetzt darf ich mich einmal der Wortwahl der legin Arnoldt bedienen –, dann reckt da in der Tat kommunalfeindliches Bürokratiemonster sein Haupt. gerecht ist das auch nicht. Denn wozu dient der wechsel bei der Grundsteuer, übrigens, egal nach welchem Modell? Er dient doch dazu, den verfassungswidrigen stand auf der Basis der Einheitsbewertung zu korrigieren. (Beifall CDU und SPD) – Jetzt dürfen Sie einmal für das Bundesverfassungsgericht klatschen. Das ist ungewöhnlich, aber Sie dürfen auch ne einmal für das Verfassungsgericht klatschen. Aber wenn man jetzt diesen Systemwechsel zum für den Erlass der Grundsteuererhöhung nimmt – das genau das, was die FDP ausweislich ihres Gesetzentwurfs zur Voraussetzung für den Erlass machen will –, dann ren Sie im Prinzip diese Vorgaben des Verfassungsgerichts ad absurdum. Sie führen eigentlich die neue Grundsteuer wieder auf die alte, verfassungswidrige Höhe zurück. sollen all diejenigen davon halten, die in der Vergangenheit verfassungswidrig zu viel bezahlt haben? Das Hauptproblem bei dem Gesetzentwurf der FDP ist doch, dass er selbst wieder einen punktuellen Systemwechsel verkörpert. Darauf hat die Kollegin Kalveram hingewiesen. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Gebäudenutzungsdauer und einfache Ausstattung sind des klassische Wertkomponenten. Wenn die jetzt einen lass begründen und damit die Grundsteuerhöhe beeinflussen sollen, dann widerspricht das fundamental nicht dem hessischen Grundsteuermodell, das weitgehend unabhängig ist, sondern interessanterweise auch dem wertunabhängigen Flächenmodell, für das sich die FDP diesem Hohen Hause ausgesprochen hat. Also, Sie ren, Sie wollen die Bemessung auf der Basis wertunabhängiger Faktoren machen, aber den Erlass dann auf der wertabhängiger Faktoren. Allein das zeigt doch schon, meine Damen und was das für einen bürokratischen Rattenschwanz nach zieht. Es muss alles doppelt gemacht und berechnet den. Das ist einfach nicht sinnvoll. Man sollte wenigstens in sich konsistent sein. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Erlass- und Befreiungsregelungen gibt es bereits. haben Sie sogar in Ihre eigene Gesetzesbegründung schrieben. Die Beispiele, die Sie in der Begründung Ihrem Gesetzentwurf aufführen, passen auch nicht; in der Tat – auch darauf ist hingewiesen worden – ren Scheunen schon im alten Recht zum Grundvermögen. Ähnlich ist es mit Gebäuden von Vereinen für gesellige Veranstaltungen, wenn man eine Vereinsgaststätte betreiNächster ben will. An alledem hat sich grundsätzlich nichts geändert. Deswegen wäre die einzige Änderung, die Ihr Gesetzentwurf bewirkt, dass diese Erlassanträge für die Kommunen neue Bürokratie in einem erheblichen Umfang bedeuten, Kolle- weil man die Zulässigkeit der Anträge, die Erlassvoraussetzungen, die Angemessenheit immer im Einzelfall überEr prüfen müsste. Wer erlassen Dann führen wir uns noch das Zahlenverhältnis der KolleFassade gin Dahlke vor Augen, das nicht nur für Frankfurt zutrifft, Koldass das im Schnitt ungefähr fifty-fifty aufgeht. Die eine ein Hälfte zahlt mehr, die andere weniger. Es ist klar, die Und weniger zahlen, beschweren sich nicht. Aber alle die, die Systemmehr zahlen, finden das im Zweifel unangemessen. Das heißt, wir müssen mit einer Flut von Anträgen rechnen, die Zudie Kommunen in unauflösliche Dilemmata stützen, ganz abgesehen davon, dass sie natürlich auch zu Einnahmeausfällen führen. Da wir hier so viel über Hebesätze diskutieren, stelle ich ger- mir vor, was wir einer Bürgermeisterin, einem Bürgermeister oder einer Kommunalverwaltung zumuten, wenn wir sagen: Du entscheidest über die Angemessenheit; du entGrund scheidest im Einzelfall darüber, wem du die Steuer erlässt; ist und da das Löcher in deinen Haushalt reißt, musst du umgekehrt die Hebesätze für alle anderen erhöhen, damit der fühErlass finanziert werden kann. – Ich glaube, das werden wir den Bürgerinnen und Bürgern wirklich nicht erklären können. Was (Beifall CDU und SPD) je- Aber ich bin überzeugt, das alles können und werden wir im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf weiter schon diskutieren. Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bei- weiß, ich war der letzte Redner, der zwischen Ihnen und Er- dem Abend oder den weiteren Ausschusssitzungen gestanden hat. – Vielen Dank. nur wert- (Beifall CDU und SPD) rein in

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Astrid Wallmann

oszillieBasis Vielen Dank, Herr Staatsminister Lorz. – Ich kann bestätigen: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herren, Wir werden diesen Gesetzentwurf jetzt vereinbarungsgesich mäß an den Haushaltsausschuss überweisen. werIch darf Sie zum Ende der Sitzung noch ganz kurz darauf hinweisen, dass im Anschluss der parlamentarische Abend des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen im Restaurant des Landtages stattfindet. Das geIch wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist zu geschlossen. denn gehö- (Schluss: 19:22 Uhr) Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/1756) Frage 159 – Julia Herz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Vorschlag des „Zentrums für Lehrer:innenbildung“ der Universität Kassel, aufgrund des Verbots der Landesregierung zur Verwendung gendergerechter Sprache mit Sonderzeichen die genderinklusive Bezeichnung „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lehrende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zurechnen möchten“ in Examensaufgaben zu verwenden, im Hinblick auf das mit dem Verbot vorgeblich beabsichtigte Ziel, Sprache nachvollziehbar und verständlich zu gestalten? Antwort Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: In der Sache handelt es sich um eine interne Anregung zur Formulierung von Aufgabenstellungen in Examensarbeiten. Solche Anregungen zu unterbreiten, steht jedem frei. Aus Respekt vor der Hochschulautonomie werde ich die Anregung nicht bewerten. Darüber, welche Formulierungen tatsächlich Eingang in die Prüfungsaufgaben finden, entscheidet letztendlich die Hessische Lehrkräfteakademie, die dem Kultusministerium untersteht. Frage 161 – Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der Betrag, den das Kultusministerium den hessischen Schulen aus ihren Rücklagen der kleinen und großen Schulbudgets aus den Jahren 2022 bis 2024 zur Konsolidierung des Landeshaushalts durch Nichtübertragung entzogen hat? Antwort Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Rücklagen entstehen, wenn eine Schule in einem Haushaltsjahr nicht alle Mittel ihres laufenden Schulbudgets verausgabt. Diese Rücklagen konnten bisher über drei Haushaltsjahre gebildet werden. In den vergangenen Jahren ist der Gesamtrücklagenbestand der Schulen immer weiter angewachsen. Jahr für Jahr wurden im Schnitt zwei Drittel einer gebildeten Rücklage von den Schulen nicht verbraucht. Ganze zwei Drittel der Schulen haben ihre Rücklagen im Jahr 2024 – und zwar die der letzten drei Jahre – unangetastet gelassen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage, die maßgeblich auf die bundesweit schwache wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen ist, sind alle Landesressorts aufgefordert, wirtschaftlich verantwortungsbewusst zu handeln und auf eben solche nicht genutzten Mittel – gewissermaßen die Sparbücher – zurückzugreifen. Der an den Landeshaushalt zurückfließende Betrag aus Rücklagen sorgt wiederum dafür, dass der Handlungsspielraum für die Bildung in Hessen unverändert erhalten bleibt. Für den Kultusbereich bedeutet das, dass den Schulen dieses Jahr die Schulbudget-Rücklage in angepasster Form bereitgestellt wird. Ausgangswert für die Rücklagenbildung einer Schule stellt dabei die Summe der übrigen Rücklagen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar. Von dieser Summe bleibt der Schule im Jahr 2025 ein Betrag im Umfang von einem Drittel. Von den in den letzten drei Jahren nicht verausgabten Mitteln des Schulbudgets wurden insgesamt 23,2 Millionen Euro den Schulen nicht in einer schulbezogenen Rücklage zugeführt. Das entspricht rund 66 % der nicht verbrauchten Mittel. Diese Mittel stehen zu lassen, wäre unverantwortlich. Zum Vergleich: Die Summe entspricht über 300 Lehrerstellen oder in etwa dem, was die Landesregierung im Jahr 2025 in den Ausbau der Ganztagsangebote gibt. Im Übrigen bekommen die Schulen im Jahr 2025 ihr laufendes Schulbudget in gewohnter Höhe zugewiesen. Selbst die durch den Digitalpakt Schule bedingte Aufstockung des Fortbildungsbudgets um 40 auf 80 Euro je zugewiesener Lehrerstelle bleibt nach dessen Auslaufen gewährleistet, und das, obwohl die zugewiesenen Fortbildungsmittel im Landesschnitt in den vergangenen Jahren nie vollständig zweckentsprechend verausgabt wurden. Die Schulen behalten somit ihren Handlungsspielraum, um in eigener Verantwortung ihre laufenden Schulbudgetmittel gemäß ihren Bedarfen vor Ort optimal einsetzen und zwischen den einzelnen, wechselseitig deckungsfähigen Budgetbestandteilen verschieben zu können. Zudem werden die zum Jahresende nicht verausgabten Mittel des laufenden Schulbudgets wie gewohnt in eine neue Rücklage für das Haushaltsjahr 2026 fließen. Die Schulen können weiterhin Rücklagen bilden. Gleichzeitig wurde den Schulen bereits vor Weihnachten mitgeteilt, dass die Dauer der Rücklagenbildung von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Die Behauptung in der Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 12. März 2025, im Bereich Bildung fände eine Mittelkürzung durch die Hintertür statt, ist falsch – das Gegenteil ist der Fall. Es gibt in diesem Jahr keine Einschränkungen der laufenden Ausgaben in der Bildung. Der Bildungsetat in Hessen steigt im Jahr 2025 um 5,9 % auf den Rekordwert von rund 5,8 Milliarden Euro. Die Schulen können dabei weiterhin verlässlich mit dem gewohnten Rahmen der Zuweisung und dem hessenspezifischen Extraaufschlag von 4 bzw. 5 % rechnen. (zurück zum Text auf Seite 2428)

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