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Astrid Wallmann

25.03.2025 Sitzungen 21/35

oszillieBasis Vielen Dank, Herr Staatsminister Lorz. – Ich kann bestätigen: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herren, Wir werden diesen Gesetzentwurf jetzt vereinbarungsgesich mäß an den Haushaltsausschuss überweisen. werIch darf Sie zum Ende der Sitzung noch ganz kurz darauf hinweisen, dass im Anschluss der parlamentarische Abend des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen im Restaurant des Landtages stattfindet. Das geIch wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist zu geschlossen. denn gehö- (Schluss: 19:22 Uhr) Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/1756) Frage 159 – Julia Herz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Vorschlag des „Zentrums für Lehrer:innenbildung“ der Universität Kassel, aufgrund des Verbots der Landesregierung zur Verwendung gendergerechter Sprache mit Sonderzeichen die genderinklusive Bezeichnung „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lehrende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zurechnen möchten“ in Examensaufgaben zu verwenden, im Hinblick auf das mit dem Verbot vorgeblich beabsichtigte Ziel, Sprache nachvollziehbar und verständlich zu gestalten? Antwort Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: In der Sache handelt es sich um eine interne Anregung zur Formulierung von Aufgabenstellungen in Examensarbeiten. Solche Anregungen zu unterbreiten, steht jedem frei. Aus Respekt vor der Hochschulautonomie werde ich die Anregung nicht bewerten. Darüber, welche Formulierungen tatsächlich Eingang in die Prüfungsaufgaben finden, entscheidet letztendlich die Hessische Lehrkräfteakademie, die dem Kultusministerium untersteht. Frage 161 – Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der Betrag, den das Kultusministerium den hessischen Schulen aus ihren Rücklagen der kleinen und großen Schulbudgets aus den Jahren 2022 bis 2024 zur Konsolidierung des Landeshaushalts durch Nichtübertragung entzogen hat? Antwort Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Rücklagen entstehen, wenn eine Schule in einem Haushaltsjahr nicht alle Mittel ihres laufenden Schulbudgets verausgabt. Diese Rücklagen konnten bisher über drei Haushaltsjahre gebildet werden. In den vergangenen Jahren ist der Gesamtrücklagenbestand der Schulen immer weiter angewachsen. Jahr für Jahr wurden im Schnitt zwei Drittel einer gebildeten Rücklage von den Schulen nicht verbraucht. Ganze zwei Drittel der Schulen haben ihre Rücklagen im Jahr 2024 – und zwar die der letzten drei Jahre – unangetastet gelassen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage, die maßgeblich auf die bundesweit schwache wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen ist, sind alle Landesressorts aufgefordert, wirtschaftlich verantwortungsbewusst zu handeln und auf eben solche nicht genutzten Mittel – gewissermaßen die Sparbücher – zurückzugreifen. Der an den Landeshaushalt zurückfließende Betrag aus Rücklagen sorgt wiederum dafür, dass der Handlungsspielraum für die Bildung in Hessen unverändert erhalten bleibt. Für den Kultusbereich bedeutet das, dass den Schulen dieses Jahr die Schulbudget-Rücklage in angepasster Form bereitgestellt wird. Ausgangswert für die Rücklagenbildung einer Schule stellt dabei die Summe der übrigen Rücklagen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 dar. Von dieser Summe bleibt der Schule im Jahr 2025 ein Betrag im Umfang von einem Drittel. Von den in den letzten drei Jahren nicht verausgabten Mitteln des Schulbudgets wurden insgesamt 23,2 Millionen Euro den Schulen nicht in einer schulbezogenen Rücklage zugeführt. Das entspricht rund 66 % der nicht verbrauchten Mittel. Diese Mittel stehen zu lassen, wäre unverantwortlich. Zum Vergleich: Die Summe entspricht über 300 Lehrerstellen oder in etwa dem, was die Landesregierung im Jahr 2025 in den Ausbau der Ganztagsangebote gibt. Im Übrigen bekommen die Schulen im Jahr 2025 ihr laufendes Schulbudget in gewohnter Höhe zugewiesen. Selbst die durch den Digitalpakt Schule bedingte Aufstockung des Fortbildungsbudgets um 40 auf 80 Euro je zugewiesener Lehrerstelle bleibt nach dessen Auslaufen gewährleistet, und das, obwohl die zugewiesenen Fortbildungsmittel im Landesschnitt in den vergangenen Jahren nie vollständig zweckentsprechend verausgabt wurden. Die Schulen behalten somit ihren Handlungsspielraum, um in eigener Verantwortung ihre laufenden Schulbudgetmittel gemäß ihren Bedarfen vor Ort optimal einsetzen und zwischen den einzelnen, wechselseitig deckungsfähigen Budgetbestandteilen verschieben zu können. Zudem werden die zum Jahresende nicht verausgabten Mittel des laufenden Schulbudgets wie gewohnt in eine neue Rücklage für das Haushaltsjahr 2026 fließen. Die Schulen können weiterhin Rücklagen bilden. Gleichzeitig wurde den Schulen bereits vor Weihnachten mitgeteilt, dass die Dauer der Rücklagenbildung von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Die Behauptung in der Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 12. März 2025, im Bereich Bildung fände eine Mittelkürzung durch die Hintertür statt, ist falsch – das Gegenteil ist der Fall. Es gibt in diesem Jahr keine Einschränkungen der laufenden Ausgaben in der Bildung. Der Bildungsetat in Hessen steigt im Jahr 2025 um 5,9 % auf den Rekordwert von rund 5,8 Milliarden Euro. Die Schulen können dabei weiterhin verlässlich mit dem gewohnten Rahmen der Zuweisung und dem hessenspezifischen Extraaufschlag von 4 bzw. 5 % rechnen. (zurück zum Text auf Seite 2428)

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