Esther Kalveram
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe FDP, liebe Kollegin Marion Schardt-Sauer, ich reihe mich jetzt bei den Rednern ein, die sich fragen, was dieser Gesetzentwurf eigentlich soll. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Wir alle wissen, die FDP hat im Landtag immer für das bayerische Grundsteuermodell plädiert, ein Modell also – wir haben es eben wieder gehört –, das in keiner Weise Wertkomponenten berücksichtigt. Sehr geehrte Kollegin Schardt-Sauer, ich gestehe, der heute vorliegende Gesetzentwurf hat mich da ein wenig verwirrt. Denn bei dieser Erlassregel folgt er nicht mehr ganz konsequent dieser Wertunabhängigkeit. Warum dieser plötzliche Paradigmenwechsel, und warum noch einmal überhaupt dieser Gesetzentwurf? (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Denn die hessische Grundsteuerreform hat die Steuerbefreiungsvorschriften doch überhaupt nicht verändert. Das gilt in Hessen, das gilt auch in Bayern. Auch nach dem alten Recht fand regelmäßig eine Belastung mit Grundsteuer statt, wenn Vereinsräume von gemeinnützigen Vereinen für gesellige Veranstaltungen genutzt werden oder in ihnen eine Vereinsgaststätte betrieben wird. Bei Scheunen hat sich ebenfalls überhaupt nichts geändert. Ehemals landwirtschaftliche Scheunen gehörten nach dem alten Recht zum Grundvermögen und zur Grundsteuer B. (Zuruf SPD: Auch wenn sie aus Lehm sind!) Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer bedeutet eben nicht, dass nach der Reform jeder die gleiche Summe bezahlen muss wie vor der Reform. (Beifall SPD) Und ja, ich weiß, viele Bürgerinnen und Bürger wundern sich, und manche ärgern sich auch über Erhöhungen. Ich bekomme solche Mails auch. Das betrifft unter anderem die Eigentümer sehr alter Häuser, die jahrzehntelang keiner Neubewertung unterzogen wurden. Hier kommt es tendenziell zu einem stärkeren Anstieg der Grundsteuer. Was für die betroffenen Eigentümer wie ein erheblicher Anstieg aussieht und es dann auch ist, entspricht im Grunde aber nur einer Angleichung der Steuerbelastung, die neu erbaute oder auch neu bewertete Häuser schon länger tragen. Wert und Alter eines Gebäudes spielen in Hessen ausdrücklich keine Rolle. Das kann man falsch finden – das haben wir damals auch gesagt –, aber das hat der Landtag eben so entschieden. Im ländlichen Raum fallen die neuen Grundsteuermessbeträge für Grundstücke teils wesentlich höher aus. Das liegt vor allem daran, dass bei der ehemaligen Einheitsbewertung bei Wohngrundstücken weder die Fläche noch der Wert des Bodens in die Bewertung eingeflossen ist. Das ist jetzt anders. Gerade im ländlichen Raum mit großen Grundstücken steigt daher die Bemessungsgrundlage; wir haben das eben schon einmal gehört. Um für die Kommune Aufkommensneutralität zu gewährleisten, müssten dort eben die Hebesätze sinken. Dass das angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage häufig nicht geschieht, diskutieren wir gerade an sehr vielen anderen Stellen. Die finanzielle Situation der Kommunen hängt allerdings eben nicht ursächlich mit der Grundsteuerreform zusammen, auch das weder in Hessen noch in Bayern. (Beifall SPD und CDU) Nach meiner Einschätzung – das hat auch die Kollegin von der CDU schon gesagt – würde der vorliegende Gesetzentwurf vor allem zu weiteren Mindereinnahmen für Kommunen führen. Für uns ist das ein wesentlicher Grund, ihn abzulehnen. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) – Danke, Stephan. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU) Es ist spät. Liebe Kollegen von der FDP, „unangemessen hohe Steuerbelastung“ ist darüber hinaus ein ziemlich unbestimmter Rechtsbegriff, der die Kommunen bei der Anwendung der Erlassregel vor ganz erhebliche Probleme stellen würde. Was ist unangemessen, und was ist denn noch angemessen? Das ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Vielleicht sollte die FDP noch einmal genauer darüber nachdenken. Das fände tatsächlich ich angemessen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)
