Roman Bausch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und von Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf zur will Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und die des Hessenkassegesetzes bereitet einer Übergangslösung einer den Weg, die den Kommunen 345 Millionen Euro weniger mit als zunächst angekündigt zur Verfügung stellt. jeDurch die erneute Aussetzung der vertikalen Bedarfsermittlungen und den Rückgriff auf Festbeträge im Jahr 2025 soll ein unverhältnismäßig großer Regelungsaufwand abgewendet werden, der bei einem temporären Wiedereinstieg in das alte System anfallen würde. Überzeugen kann der die Lösung jedoch nicht. Selbstdie (Beifall AfD) machen. Da die Wahl schon auf Festbeträge fiel, stellt sich die Frage, warum den Kommunen nicht auch das ursprünglich – versprochene Finanzvolumen zur Verfügung gestellt wird. Zwar leidet auch das Land unter Mindereinnahmen, so bekommt es einerseits aufgrund von Steuerrechtsänderungen weniger Mittel, andererseits treffen es die finanziellen Auswirkungen der geringer ausfallenden Bevölkerungszahl durch den Zensus 2022. Dass aber mit einem My an Konsolidierungswillen auf Landesseite die Finanzausgleichsmasse nicht kleiner hätte ausfallen müssen als noch im Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027, ist kein Geheimnis. Folglich können wir festhalten, auch in diesem Jahr war die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten stets bemüht, für eine auskömmliche Finanzausstattung zu sorgen, es hat halt nur nicht klappen wollen. (Beifall AfD) Der zweite Teil des Änderungsgesetzes sieht eine Übergangslösung für die Hessenkasse vor. Kommunen, die sich mittels des Entschuldungsprogramms ihrer Kassenkredite entledigt haben, soll die Möglichkeit gegeben werden, die Erbringung eigener Tilgungsbeiträge für bis zu zwei Jahre auszusetzen. Zur Erinnerung kurz die Funktionsweise der Hessenkasse aus dem Jahr 2018: Kommunen, die gut gehaushaltet und kein Dispo aufgetürmt hatten, wurden mit einem widerwillig eingerichteten minimalen Investitionsprogramm abgespeist. Kommunen, die hingegen nicht so gut gewirtschaftet hatten, konnten ihre Liquiditätskredite bei der WIBank abgeben und müssen bis zur Ablösung eines Eigenanteils von durchschnittlich einem Drittel jährlich nur einen Tilgungsbeitrag von 25 Euro pro Einwohner leisten. Der Rest wird von Land und Bund getragen. Kommunen, die absolut katastrophal gewirtschaftet hatten und nicht in der Lage waren, im Rahmen der eben genannten Regelung innerhalb von 30 Jahren den verbleibenden Eigenanteil an ihren eigenen Überziehungskrediten zu tilgen, wird natürlich der Rest einfach erlassen. Ja, und nun soll bei leeren Kassen die Möglichkeit bestehen, für zwei Jahre die Tilgung auszusetzen. Wer sie jetzt aussetzt, wird vermutlich bald gute Gründe anführen, warum er sie gar nicht erst wieder aufnimmt. (Beifall AfD) Da der Finanzplanungserlass dem geringen Wachstum der Finanzausgleichsmasse eine besonders prominente Rolle einräumt und damit eine absolute Genehmigungswilligkeit verknüpft bzw. Lockerungen vorsieht, die in Summe geeignet sind, jeglichen Konsolidierungsbemühungen in den Kommunen nachhaltig ein Ende zu setzen, stellt sich die Frage, ob es nicht weitsichtiger gewesen wäre, die 345 Millionen Euro an anderer Stelle einzusparen. Sofern das Land die finanzielle Situation der Kommunen nicht maßgeblich verbessert, sondern diesen künftig entsprechend dem Zeitgeist auch dauerhaft zusätzlichen Verschuldungsspielraum zugesteht, wird dies im Hinblick auf die bereits zweifache Entschuldungserfahrung absehbar sehr große Probleme bereiten. (Beifall AfD) Denn warum sollte dann überhaupt noch eine Stadtregierung sparen? Die Verschiebung von Zahlungsunfähigkeiten auf spätere Jahre mag kurzfristig für Ruhe sorgen, löst aber nicht die finanziellen Probleme der Kommunen. Was helfen würde, wäre eine tiefgreifende Reform hin zu mehr Finanzautonomie inklusive einem natürlichen Mehr an Eigenverantwortung. (Beifall AfD) Die Landesregierung könnte beispielsweise darauf verzichten, zur Finanzierung von zweckgebundenen Zuweisungen kommunale Umlagen heranzuziehen. Wo möglich, sollte natürlich in Gänze auf Umlagen verzichtet werden, in allererster Linie auf die Heimatumlage. Zudem sollte der KFA, wo immer möglich, von Zweckbindung befreit werden. Unabhängig von der Höhe sowie der späteren Verteilung der Finanzausgleichsmasse ist festzuhalten, dass zweckgebundene Zuweisungen gegenüber Schlüsselzuweisungen den Nachteil haben, dass sie Kommunen immer auch zur Umsetzung von Landespolitik zwingen und diese die Mittel daher nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf vor Ort verausgaben können. Ohne Zweckbindung würde zudem auf kommunaler Seite zusätzlicher Spielraum für die Erfüllung der zahlreich auferlegten Pflichtaufgaben entstehen, was im direkten Interesse von Land und Bürgern liegt. Sollten sich die Steuereinnahmen, die für die Finanzausgleichsmasse herangezogen werden, vermindern, ist dies natürlich durch Konsolidierungsanstrengungen im Haushalt zu kompensieren. Die dafür notwendigen Sparvorschläge haben wir mit unseren 182 Anträgen, von denen Marius Weiß laut einem Instagram Reel ganze 300 gründlich gelesen hat, bereits vorgelegt. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall AfD)
