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Vanessa Gronemann

GRÜNE 25.03.2025 Sitzungen 21/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Die Kommunalpolitik beeinflusst unser tägliches Leben, und das viel mehr, als viele denken. Besonders in Hessen, wo Gemeinden, Städte und Landkreise eine zentrale Rolle spielen, ist sie das Fundament unserer Demokratie. Die Kommunalpolitik betrifft uns alle. Ob es um den Bau von Schulen, neuer Kitas, die Instandhaltung von Straßen, Brücken oder den öffentlichen Nahverkehr geht: Die Entscheidungen werden vor Ort getroffen. Hier können alle aktiv mitgestalten, Probleme ansprechen und Lösungen entwickeln. Unsere Städte und Gemeinden sind unterschiedlich, aber sie alle haben eines gemeinsam: Sie brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich einbringen, sei es durch Wahlen, Ehrenämter oder direkte Gespräche mit lokalen Vertreterinnen und Vertretern. Demokratie beginnt nicht in Wiesbaden oder in Berlin, sie beginnt direkt vor unserer Haustür. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Alexander Bauer (CDU)) Eine starke Kommunalpolitik führt zu lebenswerten Gemeinden, und lebenswerte Gemeinden führen zu einer starken Gesellschaft. Allen Menschen, die sich vor Ort in den Kommunen engagieren, und das vor allem ehrenamtlich, sei an dieser Stelle auch noch einmal ein herzlicher Dank gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Alexander Bauer (CDU)) Mit Ihrem Gesetz wollen Sie nun die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften verbessern – so argumentieren Sie zumindest. Da wir darüber, sowohl heute Abend als auch am Donnerstag, noch ein bisschen länger diskutieren werden, würde ich mich jetzt gerne auf unsere Hauptkritikpunkte fokussieren. Das Erste ist die Frage der Integrationskommissionen. Ich habe ja das Privileg, diesem Haus schon in der letzten Wahlperiode angehört zu haben. Ich kann mich noch sehr genau an die Debatte erinnern, die wir damals geführt haben, als wir die Integrationskommissionen eingeführt haben. Damals haben wir gesagt, dass es für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auch dann eine Vertretung auf kommunaler Ebene braucht, wenn keine Wahl eines Ausländerbeirates zustande kommt. Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die damalige Kritik der SPD. Was wurde uns nicht alles vorgeworfen: dass wir die Mitwirkung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit schwächen wollen, dass wir die Ausländerbeiräte abschaffen wollen, und alles Mögliche. Jetzt müssen wir feststellen, dass Sie es ermöglichen wollen, dass der Anteil der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Integrationskommissionen reduziert werden kann. Das ist eine eindeutige Schwächung der Integrationskommissionen, und das ist eine Schwächung der Mitwirkung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich auch nicht nachvollziehen kann – das ist hier auch schon oft das Thema gewesen –, ist, warum Sie so auf d’Hondt beharren. Das einzige Bundesland, das d’Hondt bei Kommunalwahlen verwendet, ist das Saarland; die verwenden übrigens auch geschlossene Listen. Das kann man machen. Aber sowohl wir als auch die Freien Demokraten, die Freien Demokraten jetzt sogar noch mit einem Änderungsantrag, haben uns die ganze Zeit offen dafür gezeigt, ob wir nicht auch darüber reden, Sainte-Laguë/Schepers einzuführen. Das gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und auch in Bayern. Dieses Auszählverfahren gilt als eines der gerechtesten, weil es den Wählerwillen am besten repräsentieren kann. So sind sich zumindest viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einig, und darum sollte es auch gehen: dass auch der Wählerinnen- und Wählerwille in einer Form repräsentiert wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Das ist an dieser Stelle eher eine Randbemerkung. Deshalb ist es ein bisschen ein unfreundlicher Akt, dass Sie andere Parteien bei diesen Überlegungen zum Auszählverfahren außen vor gelassen haben. Sogar Bayern hat damals, als sie Sainte-Laguë/Schepers eingeführt haben, versucht, vorher einen demokratischen Konsens herzustellen. Auch da war d’Hondt in der Debatte. Das haben Sie leider nicht gemacht. An der Stelle finde ich das schade. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Aber noch einmal zurück zur möglichen Zersplitterung der Kommunalparlamente. Die Gemeindevertretungen haben bereits jetzt die Möglichkeit, die Hürden für einen Sitz zu erhöhen, indem sie die Anzahl ihrer Sitze reduzieren. Das können sie bereits jetzt beschließen. Dazu braucht es bisher eine Zweidrittelmehrheit, da es für so eine Verkleinerung auch eine Form von demokratischem Konsens geben sollte. Sie wollen das jetzt in eine einfache Mehrheit ändern. Das ist okay, immerhin können die Kommunen das dann noch selbst entscheiden. Aber aus unserer Perspektive braucht es dann auch d’Hondt nicht mehr. Denn, was dann passiert, ist, dass einige Sitze von den Großen zu den Kleinen wandern. Das wären bei den meisten Gemeinden – bis auf einige Großstädte – vorwiegend CDU und SPD, die davon profitieren würden. Das ist aus unserer Perspektive eine Form der Umverteilung, die wirklich niemand braucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Ich möchte aber auch sagen, was es braucht. An Stelle möchte ich mich jetzt schon bei CDU und bedanken. Was es braucht, ist eine Möglichkeit für Kommunen, um Szenen wie die bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags zu verhindern. Dazu wichtig, dass es eine Änderung gibt, die es ermöglicht, konstituierende Sitzung nicht von der ältesten Person zu lassen, sondern von der dienstältesten Person. Das aus vielerlei Hinsicht sinnvoll. Ich bin dankbar, dass sich dafür offen zeigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD vereinzelt CDU) Zum Änderungsantrag der FDP möchte ich kurz gen: Wie bereits gesagt, wir könnten uns mit Sainte-Laguë/Schepers anfreunden; da sind wir auf einer Seite. der haben Sie in Ihren Änderungsantrag auch noch Streichung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen mit aufgenommen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Einzeln stimmen!) – Von mir aus. – Wir halten diese für sinnvoll. würden wir uns an dieser Stelle zumindest kraftvoll ten, und Weiteres beraten wir noch. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. fan Naas (Freie Demokraten))

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