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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

25.03.2025 Sitzungen 21/35

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und gen! Dieser Gesetzentwurf der FDP ist ein wunderbares Beispiel für den Gegensatz von gut und gut gemeint. liest sich auf den ersten Blick sehr bürgerfreundlich: unangemessen belastet wird, dem soll die Schuld werden können. – Aber wenn man hinter die schaut – jetzt darf ich mich einmal der Wortwahl der legin Arnoldt bedienen –, dann reckt da in der Tat kommunalfeindliches Bürokratiemonster sein Haupt. gerecht ist das auch nicht. Denn wozu dient der wechsel bei der Grundsteuer, übrigens, egal nach welchem Modell? Er dient doch dazu, den verfassungswidrigen stand auf der Basis der Einheitsbewertung zu korrigieren. (Beifall CDU und SPD) – Jetzt dürfen Sie einmal für das Bundesverfassungsgericht klatschen. Das ist ungewöhnlich, aber Sie dürfen auch ne einmal für das Verfassungsgericht klatschen. Aber wenn man jetzt diesen Systemwechsel zum für den Erlass der Grundsteuererhöhung nimmt – das genau das, was die FDP ausweislich ihres Gesetzentwurfs zur Voraussetzung für den Erlass machen will –, dann ren Sie im Prinzip diese Vorgaben des Verfassungsgerichts ad absurdum. Sie führen eigentlich die neue Grundsteuer wieder auf die alte, verfassungswidrige Höhe zurück. sollen all diejenigen davon halten, die in der Vergangenheit verfassungswidrig zu viel bezahlt haben? Das Hauptproblem bei dem Gesetzentwurf der FDP ist doch, dass er selbst wieder einen punktuellen Systemwechsel verkörpert. Darauf hat die Kollegin Kalveram hingewiesen. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Gebäudenutzungsdauer und einfache Ausstattung sind des klassische Wertkomponenten. Wenn die jetzt einen lass begründen und damit die Grundsteuerhöhe beeinflussen sollen, dann widerspricht das fundamental nicht dem hessischen Grundsteuermodell, das weitgehend unabhängig ist, sondern interessanterweise auch dem wertunabhängigen Flächenmodell, für das sich die FDP diesem Hohen Hause ausgesprochen hat. Also, Sie ren, Sie wollen die Bemessung auf der Basis wertunabhängiger Faktoren machen, aber den Erlass dann auf der wertabhängiger Faktoren. Allein das zeigt doch schon, meine Damen und was das für einen bürokratischen Rattenschwanz nach zieht. Es muss alles doppelt gemacht und berechnet den. Das ist einfach nicht sinnvoll. Man sollte wenigstens in sich konsistent sein. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Erlass- und Befreiungsregelungen gibt es bereits. haben Sie sogar in Ihre eigene Gesetzesbegründung schrieben. Die Beispiele, die Sie in der Begründung Ihrem Gesetzentwurf aufführen, passen auch nicht; in der Tat – auch darauf ist hingewiesen worden – ren Scheunen schon im alten Recht zum Grundvermögen. Ähnlich ist es mit Gebäuden von Vereinen für gesellige Veranstaltungen, wenn man eine Vereinsgaststätte betreiNächster ben will. An alledem hat sich grundsätzlich nichts geändert. Deswegen wäre die einzige Änderung, die Ihr Gesetzentwurf bewirkt, dass diese Erlassanträge für die Kommunen neue Bürokratie in einem erheblichen Umfang bedeuten, Kolle- weil man die Zulässigkeit der Anträge, die Erlassvoraussetzungen, die Angemessenheit immer im Einzelfall überEr prüfen müsste. Wer erlassen Dann führen wir uns noch das Zahlenverhältnis der KolleFassade gin Dahlke vor Augen, das nicht nur für Frankfurt zutrifft, Koldass das im Schnitt ungefähr fifty-fifty aufgeht. Die eine ein Hälfte zahlt mehr, die andere weniger. Es ist klar, die Und weniger zahlen, beschweren sich nicht. Aber alle die, die Systemmehr zahlen, finden das im Zweifel unangemessen. Das heißt, wir müssen mit einer Flut von Anträgen rechnen, die Zudie Kommunen in unauflösliche Dilemmata stützen, ganz abgesehen davon, dass sie natürlich auch zu Einnahmeausfällen führen. Da wir hier so viel über Hebesätze diskutieren, stelle ich ger- mir vor, was wir einer Bürgermeisterin, einem Bürgermeister oder einer Kommunalverwaltung zumuten, wenn wir sagen: Du entscheidest über die Angemessenheit; du entGrund scheidest im Einzelfall darüber, wem du die Steuer erlässt; ist und da das Löcher in deinen Haushalt reißt, musst du umgekehrt die Hebesätze für alle anderen erhöhen, damit der fühErlass finanziert werden kann. – Ich glaube, das werden wir den Bürgerinnen und Bürgern wirklich nicht erklären können. Was (Beifall CDU und SPD) je- Aber ich bin überzeugt, das alles können und werden wir im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf weiter schon diskutieren. Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bei- weiß, ich war der letzte Redner, der zwischen Ihnen und Er- dem Abend oder den weiteren Ausschusssitzungen gestanden hat. – Vielen Dank. nur wert- (Beifall CDU und SPD) rein in

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