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Prof. Dr. Roman Poseck

25.03.2025 Sitzungen 21/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stärken unsere Kommunen, weil wir um die große Bedeutung unserer Kommunen wissen. Unsere Demokratie ist als Demokratie von unten aufgebaut. Das heißt ganz konkret, dass die Probleme vor Ort gelöst werden sollen und die Aufgaben auch vor Ort angegangen werden. Das ist letztlich auch der Gegenstand kommunaler Selbstverwaltung und kommunaler Daseinsvorsorge. Deshalb liegen uns die Kommunen über alle Maßen am Herzen, und deshalb beraten wir heute einen Meilenstein zur Stärkung der Kommunen, (Beifall CDU und SPD) indem wir Abläufe effizienter gestalten, indem wir das kommunale Mandat stärken und indem wir das ehrenamtliche Engagement in den Kommunen deutlich unterstützen. Wir wissen, was unsere Kommunen zuletzt im Rahmen der Corona-Pandemie geleistet haben, im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen, auch bei einem möglichen Engpass im Energiebereich. Immer wieder waren unsere Kommunen herausgefordert, und sie haben mit großartigem Engagement ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Aber sie werden auch weiter herausgefordert sein, vor allem im Bereich der Infrastruktur. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt eine deutliche Stärkung der Kommunen vornehmen, indem wir ihnen noch bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit geben. Wir gehen dabei im engen Schulterschluss mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor. Wir standen im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens im direkten Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Ich glaube, man kann sagen, dass es einen absoluten Konsens zwischen den Ansichten der verschiedenen Kommunalen Spitzenverbände und diesem Gesetzentwurf gibt. Wenn also jetzt hier Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf kritisieren, dann ist das letztlich auch Kritik an den Kommunalen Spitzenverbänden. Für uns sind die Kommunalen Spitzenverbände wichtige Interessenvertretungen und ein wichtiges Sprachrohr für die Interessen der Kommunen. (Beifall CDU und SPD) Deshalb tragen wir auch dem Vortrag der Kommunalen Spitzenverbände an dieser Stelle Rechnung. In der Tat, ein Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist die Umstellung des Auszählverfahrens auf d’Hondt. Ich habe im Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass nach der ständigen Rechtsprechung mehrere Auszählverfahren verfassungskonform sind und der Gesetzgeber insoweit den Gestaltungsspielraum hat, welches Auszählverfahren ausgewählt wird. Deshalb ist auch das Verfahren d’Hondt verfassungsrechtlich anerkannt. Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die das Verfahren d’Hondt in Zweifel zieht. (Zurufe AfD und Freie Demokraten) Deshalb ist es sachgerecht, wenn das politische Ziel ist, einer Zersplitterung entgegenzuwirken, auch das Verfahren unter den anerkannten Verfahren zu wählen, das diesem Ziel am besten gerecht wird. (Beifall CDU und SPD) Das d’hondtsche Auszählverfahren vereint nämlich die Erfolgswertgleichheit, die auch bei d’Hondt maßgeblich ist, und gleichzeitig das Ziel, die Zersplitterung in den kommunalen Parlamenten einzudämmen. Dass diese Zersplitterung ein reales Problem, ein reales Thema ist, das konnte ich, glaube ich, auch im Ausschuss mehr als deutlich machen. Ich will an dieser Stelle noch einmal ein paar Zahlen hervorheben. In Wiesbaden gab es in der Stadtverordnetenversammlung 2006 sechs Gruppierungen, keine Gruppierung mit nur einem Mandat, 2021 13 Gruppierungen, davon sechs mit nur einem Mandat, in Frankfurt 2006 elf Gruppierungen, darunter vier mit einem Einzelmandat, 2021 16, darunter sechs mit einem Einzelmandat, in Darmstadt 2006 sieben Gruppierungen, darunter keine mit einem Einzelmandat, 2021 zwölf, darunter zwei mit einem Einzelmandat. Damit Sie auch einen Landkreis sehen, der Landkreis Fulda: 2006 acht Gruppierungen, darunter eine mit einem Einzelmandat, 2021 waren es zwölf und darunter vier mit einem Einzelmandat. Die Schilderungen aus der kommunalen Praxis zu den Auswirkungen dieser Zersplitterung sind doch mehr als anschaulich. Sitzungen dauern immer länger, Ausschussbesetzungen sind immer schwieriger. Es finden immer mehr Klageverfahren statt. Mehrheitsbildungen sind immer komplizierter geworden. Die Zahl der Anfragen hat radikal zugenommen, was insbesondere auch die Verwaltung in den Kommunen belastet. Wenn man diese Situation zur Kenntnis und ernst nimmt, dann ist es doch folgerichtig, auch darauf zu reagieren. (Beifall CDU und SPD) Das Verfahren d’Hondt ist einerseits moderat, gleichzeitig aber zielgerichtet. Ich will konkret darauf hinweisen, dass es für die Stadt Frankfurt bedeutet, dass statt 16 Gruppierungen dann nur noch elf Teil des Parlamentes sind, darunter nur noch eine Einzelgruppierung. In Wiesbaden würde die Zahl der Gruppierungen von 13 auf neun reduziert, und es gäbe auch nur noch eine Gruppierung mit lediglich einem Mandat. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass Kleinstparteien einen Sitz im Parlament zu erringen haben. Diesen Verfassungsanspruch gibt es nicht. (Beifall CDU und SPD) Herr Promny, wenn Sie sagen, wir würden die demokratische Legitimation der Parlamente vor Ort in Zweifel ziehen, die plurale Vielfalt in den Parlamenten würde verloren gehen, dann entspricht das doch nicht der Realität. Wir führen gerade keine Sperrklausel ein. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) In Frankfurt wären weiter elf Gruppierungen in der verordnetenversammlung vertreten. Das ist doch Vielfalt. Aber es besteht doch kein Anspruch darauf, bereits ein Stimmenanteil von 0,6 % automatisch zu Mandat in der Stadtverordnetenversammlung führen (Beifall CDU und SPD – Zuruf Dr. Stefan (Freie Demokraten)) Im Übrigen dürfen Sie diesen Gesetzentwurf auch auf die Umstellung auf d’Hondt verkürzen. Wir weitere Maßnahmen zur Stärkung der Effizienz in Kommunalparlamenten. Wir erleichtern die Verkleinerung. Wir schaffen die Ein-Personen-Fraktionen ab. Auch trägt als Maßnahmenbündel dazu bei, dass die Arbeit den Kommunalparlamenten wieder effizienter wird, vor allen Dingen Ehrenamtler gestärkt werden, die in Freizeit in den Parlamenten arbeiten, oft bis in die stunden und in die Nachtstunden. Wir wollen, dass Personen auch weiter in der Kommunalpolitik engagiert sind. (Beifall CDU und SPD) Darüber hinaus weiten wir die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus. Auch das machen wir allerdings moderat in bestimmten Feldern. Auch in dieser Maßnahme drückt sich unser Grundvertrauen in die Kommunen was uns jedenfalls von einigen Fraktionen in diesem offensichtlich grundlegend unterscheidet.

Protokoll ↗