Rüdiger Holschuh
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunalpolitik beginnt immer mit Menschen. Sie beginnt mit dem Gespräch an der Straßenecke, am Gartenzaun oder beim Einkaufen im Supermarkt. Es ist das tägliche Gespräch darüber, ob der Kindergarten endlich genug Plätze hat, ob die Grundschule rechtzeitig saniert wird oder ob der Bus pünktlich kommt, wie teuer der Kanal wird oder wie das Vereinsleben unterstützt wird. In diesen Gesprächen steckt nicht nur unser Alltag, sondern das Herz unserer Demokratie. Sie machen deutlich, warum wir heute nicht nur über einen Gesetzentwurf diskutieren, sondern wir regeln damit vieles, was unmittelbare Auswirkungen auf das kommunale Zusammenleben hat. Wie können wir die Kommunalparlamente handlungsfähiger machen? Wie können wir die Mitarbeit dort attraktiver gestalten? Wie vereinfachen wir Regelungen für die Verwaltung, damit sie die Aufgaben noch besser umsetzen kann? Alles, was wir eben an Kritik gehört haben, deckt sich nicht mit diesem Gesetzentwurf, über den wir heute diskutieren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich möchte gerade deshalb hervorheben, dass dieses Gesetz eben nicht am grünen Tisch entstanden ist. Ganz im Gegenteil, wir als Regierungskoalition haben schon frühzeitig das Gespräch mit den Spitzenverbänden gesucht; gerade die Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden war uns bei diesem Gesetz enorm wichtig. Wir hören zu, wir wollen gemeinsam mit den Fachleuten die bisherigen Regelungen besser machen. Die Anregungen aus der Anhörung zeigen, wie wichtig es ist, Politik nicht von oben herab zu verordnen, sondern gemeinsam mit denen zu gestalten, die sie direkt betrifft. Deshalb verstehe ich auch solche Bemerkungen wie, dass wir „nachbessern“ mussten, nicht. Nein, das ist ein Verfahren, und in diesem Verfahren gibt es eine Anhörung. Wenn da Anregungen kommen, sind wir die Letzten, die das aufnehmen; deshalb gibt es doch Anhörungen. (Beifall SPD) Aber, das ist mir klar, gute Politik entsteht im Dialog, den suchen Sie an keiner Stelle. Lassen Sie mich ein paar Schwerpunkte setzen. Die lungsfähigkeit der Parlamente war, glaube ich, der tenste Punkt, über den wir in der Beratung diskutiert ben. Wir vereinfachen die Möglichkeit zur Verkleinerung der Parlamente. Die kommunalen Parlamente können mit einfacher Mehrheit bestimmen, ob sie auf die Stufe heruntergehen oder eine Stufe dazwischen Wir geben das nicht vor, sondern wir überlassen diese scheidung den kommunalen Parlamenten. Das ist auch so; denn es kann natürlich sein, dass sich eine Kommune mit 15 Ortsteilen ganz anders aufstellen möchte als Kommune, die nur einen oder zwei Ortsteile hat. sollen solche Entscheidungen vor Ort getroffen und genau das vereinfachen wir durch die einfache heit. Die Entscheidung überlassen wir aber weiterhin Parlamentariern vor Ort; denn dort ist sie am besten hoben. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dann die Umstellung des Auszählungsverfahrens. Was ben wir da rauf und runter diskutiert, und wir hatten am letzten Freitag noch eine Sondersitzung des Innenausschusses. Ich bin froh, dass jetzt auch die FDP erkannt dass man von Hare/Niemeyer wegmuss. Das ist schon ein Konsens, den wir da erzielt haben. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Jetzt überlegen wir natürlich, welches Verfahren das re ist. (Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten)) Die Sitzung am Freitag hat gezeigt, dass diese Ungleichheiten, Benachteiligungen und Zersplitterungen der mente idealerweise durch d’Hondt abgeschafft werden. (Zurufe Oliver Stirböck und Dr. Stefan Naas Demokraten)) Das ist die richtige Lösung. Das ist eindeutig klar den. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zuruf Stirböck (Freie Demokraten)) Ein Punkt ist auch noch – und das gehört zu dem Punkte-Bereich – die Abschaffung der Ein-Personen-Fraktionen. Das ist eine hessische Besonderheit. Glauben mir, ich schätze die hessischen Besonderheiten, liebe leginnen und Kollegen, aber diese Besonderheit kann (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe) Attraktivere Mitgestaltung – nicht erst seit der Corona-Krise ist mir dies persönlich ein Anliegen. Wir haben auch im Präsidium des Hessischen Landkreistages sehr darüber diskutiert, wie wir es hinbekommen, auch die tale Beteiligung besser zu gestalten und zu ermöglichen, dass sie rechtssicher ist. Das machen wir jetzt durch Gesetz. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, weil er insbesondere – mal weg von Corona – eine gute lichkeit schafft, die für die Kommunalpolitik sehr wichtig nicht ist. Wir wollen Menschen in besonderen Lebensphasen die Möglichkeit geben, an solchen Sitzungen teilzunehmen. Gerade wenn man eine junge Familie hat, ist es sehr und schwierig, solche kommunalen Abendsitzungen in das Leben zu integrieren. Wenn man eine zu pflegende Person zu Hause hat, wenn man als Studierender ein kurzes AusHandlandssemester macht, dann hat man keine Möglichkeit der umstritBeteiligung in kommunalen Parlamenten mehr. haIch glaube, man schafft mit dieser digitalen Möglichkeit jetzt nicht alle Probleme ab, aber man bietet eine Möglichkeit, nächste wie man diese Teilhabe auch in Zukunft besser gestalten wählen. kann. Das ist ein großer Schritt für die KommunalparlaEnt- mente. gut (Beifall SPD und vereinzelt CDU) eine Auch das Thema Bürgerbegehren kann man als Einschnitt Deshalb oder Verschlechterung darstellen; werden, (Robert Lambrou (AfD): Ja, natürlich!) Mehrden aber auf der anderen Seite muss man auch sagen, wir müsaufgesen handlungsfähiger werden, und wir müssen auch als Kommunen handlungsfähiger werden. Natürlich schaffen wir die Bürgerbegehren nicht ab, aber wir schaffen die Vielzahl und die Möglichkeit für Bürgerbegehren an allen ha- Stellen des Verfahrens ab. Vielmehr beschränken wir das gerade auf bestimmte Situationen. Ich empfinde das nicht als Verschlechterung, sondern als Optimierung des Verfahrens. hat, (Beifall SPD und vereinzelt CDU) mal Auch über die Beteiligungsrechte wurde in der Anhörung von vielen Betroffenen diskutiert. Ich glaube, wir haben da eine gute Weiterentwicklung für die Beteiligung von Jugendlichen und Senioren hinbekommen. Wir geben ihnen bessemehr Gelegenheiten, sich in den Parlamenten zu beteiligen: Wir schaffen Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten. Aber wir machen das immer als Möglichkeit, als Kannvorschrift, was auch wieder dem ganzen Duktus des Gesetzes entspricht: die Verantwortung vor Ort Parlalassen, in den Parlamenten die Entscheidungen treffen und nicht von oben herab regeln. (Freie Der dritte Schwerpunkt ist die vereinfachte und handlungsfähige Verwaltung. In diesem Gesetz steckt an etlichen Stellen so viel drin, dass man das in der kurzen Zeit von geworsiebeneinhalb Minuten gar nicht einzeln aufzählen kann. Deshalb nur ein paar Punkte, die ich noch einmal kurz aufOliver führen will: Das mittelfristige Haushaltssicherungskonzept wird abgeschafft, und es gibt viele andere Möglichkeiten, die man zur Vereinfachung in den Verwaltungen braucht. DreiGerade die Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss, den der Gemeindevorstand aufstellen muss, verlängern wir Sie auf fünf Monate. Das ist vielen von Ihnen auch schon in KolIhrer kommunalen Praxis begegnet. weg. Dieser Gesetzentwurf ist somit nicht nur eine Sammlung neuer Vorschriften, sondern ein klares Bekenntnis zur starken, eigenständigen und demokratischen Kommune. Er stellt die Menschen in den Mittelpunkt und schafft Struktugerade ren, die Demokratie und Gesellschaft im Zusammenhang viel nachhaltig fördern. digidieses
