Bernd Erich Vohl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Abgeordnete! Sowohl die erste Lesung im November ten Jahres und insbesondere auch die öffentliche Anhörung im Februar haben deutlich gezeigt, dass bei der onsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften ernsthafter Reformbedarf besteht. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Insofern war es richtig, vonseiten der Landesregierung tiv zu werden. Doch leider zeigt der Gesetzentwurf einigen positiven Ansätzen auch, dass Sie sich nicht zügeln konnten, über das Ziel hinausschießen, Bürgerrechte nicht mit der gebotenen Rücksichtnahme behanRedeln und leider auch Ihre eigenen Interessen in den Vorderso grund rücken. acht (Lisa Gnadl (SPD): Falsch!) – Aus diesem Grunde haben wir, die AfD-Fraktion, einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, mit dem zumindest die schlimmsten Ausreißer eingefangen werden sollen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Natürlich ist es richtig – ich denke, hierzu sind wir uns im Haus alle einig –, dass künftig nicht mehr die vollständigen Anschriften kommunaler Wahlbewerber und Mandatsträger veröffentlicht werden müssen. Dies werten wir ebenso wie die Verankerung der digitalen Sitzungsformate durchaus als wichtige Schritte hin zu einem modernen Kommunalrecht. Über manche Änderungen sollten Sie aber wirklich noch der einmal nachdenken. Nehmen wir das Beispiel der Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. ÄnHier hätten wir es für wünschenswert gehalten, wenn Sie zuerst die Ergebnisse der Enquetekommission abgewartet hätten. Wozu berufen Sie dieses Gremium des Landesparlaments ein, wenn die Vertreter der Landesregierung schon im Vorfeld im Gesetz mögliche Schritte verankern wollen? (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, hier wird das Pferd eindeutig von hinten aufgezäumt. Das gilt im Übrigen auch für den Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den wir morgen behandeln werden. Ein bisschen mehr Respekt vor den parlamentarischen Gremien wäre hier schon angebracht. die (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Aber nicht, dass wir uns falsch verstehen: Grundsätzlich halten wir es natürlich für richtig, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten bekommen, die auch verankert werden. PleAber die Einführung eines Antragsrechts halten wir doch Änanzu- für diskussionsbedürftig. Genau dafür wäre die einberufene Enquetekommission der richtige Ort gewesen. GRÜ- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu einem richtig einschneidenden Eingriff in die elementaren Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung, den die LandesreAfD gierung mit diesem Gesetzentwurf durchsetzen will. Künftig sollen Bürger nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr die Möglichkeit haben, Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen mittels Bürgerbegehren zu verhindern. Das lehnen wir, die AfD-Fraktion, entschieden ab. Herren letz- (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung versucht Funktidie Landesregierung, wichtige Rechte unserer hessischen Bürger einzuschränken. Zwar wird darauf verwiesen, dass die Beteiligungsrechte von Bürgern über das Planfeststellungsverfahren weiterhin gewahrt bleiben. Das ist aber weder praktikabel noch ausreichend. Es entspricht ganz akbestimmt nicht dem Willen der betroffenen Bürger. neben teilweise (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Um die Effizienz von Baumaßnahmen zu steigern, kann doch nicht bei den Bürgerrechten angesetzt werden, sondern da müssen an erster Stelle die Bauvorschriften und die mannigfachen bürokratischen Vorgaben wirklich umfassend überarbeitet werden. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Zwar haben Sie, Herr Mansoori, gestern endlich einen ersten Entwurf vorgelegt, aber diese halbherzigen Maßnahmen sind völlig unzureichend. Sie sollten sich einmal Gedanken darüber machen, wie der Staat schlanker werden kann. Aber, wie der nächste Punkt zeigt, streben Sie genau das Gegenteil an: Die ebenfalls in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Wohnungsbau führt doch nur dazu, dass mehr Staat da ist, und das schadet auch der gewerblichen Wirtschaft. (Lisa Gnadl (SPD): Falsch!) Dieser Ansatz ist nicht nur ordnungspolitisch und sachlich verfehlt, sondern ist für unsere Kommunen mit Überforderung und wirtschaftlichen Risiken verbunden. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Als ob unsere Kommunen nicht schon genug damit zu tun hätten, einen halbwegs funktionierenden öffentlichen Nahverkehr zu gewährleisten, Straßen und Brücken zu reparieren und eine ausreichende Kinderbetreuung sicherzustellen. Es ist an der Zeit, unsere überforderten Kommunen zu entlasten, anstatt sie mit immer neuen zusätzlichen Aufgaben zu belasten. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu einem weiteren für uns als AfD nicht tragbaren Punkt. Als besonders dreist empfinden wir die geplante Benachteiligung kleinerer Parteien durch die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens. Wie die Anhörung gezeigt hat, bewerten nicht nur wir dies als verfassungsrechtlich problematisch, weil sie gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstößt. Es ist zwar aus Eigeninteresse nachvollziehbar, warum sich die schwarz-rote Landesregierung für das d’Hondt-Verfahren entschieden hat. Gerechter wäre es aber gewesen, wenn man sich bei einer Änderung des Auszählungsverfahrens für das seit vielen Jahren bewährte Verfahren des Deutschen Bundestages entschieden hätte, nämlich das SainteLaguë/Schepers-Verfahren. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Das Ziel eines Wahlsystems muss doch sein, die Stimmen der Wähler möglichst gerecht zu repräsentieren. Die Pläne der Landesregierung verstoßen gegen dieses Prinzip, entsprechen nicht dem Wählerwillen und beschädigen die demokratische Pluralität. Meine Damen und Herren, zusammenfassend bleibt hier festzuhalten: Einen überschaubaren Teil des Gesetzentwurfs könnten wir befürworten. Manches müsste nachgebessert werden. Wesentliche Teile müssten wir aber ablehnen, da sie entweder ordnungspolitisch fragwürdig sind oder mit mehr Bürokratie einhergehen. Was aber gar nicht geht, sind Teile des Gesetzentwurfs, die unsere Demokratie beschädigen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Meine Damen und Herren, daher wird die AfD-Fraktion diesen Antrag ablehnen. (Lisa Gnadl (SPD): Gesetzentwurf!) Kurz noch ein, zwei Worte zu dem Änderungsantrag der FDP. Herr Dr. Naas, im Grundsatz haben Sie unseren Antrag einfach abgeschrieben. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos) – Lachen Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))
