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Astrid Wallmann

25.03.2025 Sitzungen 21/35

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die dritte Lesung ist beantragt. Insofern überweisen diesen Gesetzentwurf vereinbarungsgemäß an den haltsausschuss. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Einführung einer Erlassregelung in das sische Grundsteuergesetz (HGrStG) – Drucks. 21/2039 – Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Als Erster darf ich Abgeordneten Marion Schardt-Sauer für die Fraktion Freien Demokraten das Wort erteilen. Bitte schön. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Reform der Grundsteuer war – wir erinnern uns – grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingend notwendig: Wieder aufgrund einer Gerichtsentscheidung, wieder geht es nachher viel um Kommunen. Das Ob war kein Thema, aber dann gab es, wie das der föderalen Struktur üblich ist, viele Wie, viele Die Wege, die bei dieser Reform eingeschlagen sind sehr unterschiedlich gesehen worden. Wir hatten Hessen einen anderen Vorschlag, hatten einen Gesetzentwurf eingebracht. Keine Bange, ich werde ihn zu so Stunde nicht rezitieren. So, wie CDU und GRÜNE das Ob umgesetzt haben das Gesetz ist sozusagen im Echtzeitbetrieb –, kommt zu Mehrbelastungen; das zeigen jetzt die Meldungen Lande. Die Reform zielte darauf ab, aufkommensneutral zu sein. Das heißt, die Kommunen sollten am Ende nicht dieses mehr Geld einnehmen als vorher. Allerdings haben UmfraGesetz- gen gezeigt, dass sich rund 60 % der Kommunen in Hessen die- nicht daran halten. ist Das hat vielfältigste Gründe. Nicht nur, aber auch nutzen KFA viele Städte und Gemeinden die zusätzlichen Einnahmen, kann um – wir haben eben darüber gesprochen – Haushaltsdefizite auszugleichen, die sie selbst nicht verursacht haben. noch Im Grunde genommen stopfen sie Löcher. Das steht im Gegensatz zu den politischen Versprechundes gen. Ich darf insoweit Finanzminister Prof. Dr. Alexander HFAG, Lorz zitieren, der in der Präsentation der Empfehlung zur wird, Anpassung des Hebesatzes am 6. Juni 2024 unter anderem Ermittausgeführt hat: Natür„Kommunen sollen nach dem neuen Recht der Grundsteuer in etwa so viel Grundsteuer einnehmen wie nach dem alten Recht. Das hat so der Bundesgeder setzgeber bereits 2019“ jetzt möglich. – da war der Startschuss – zeit„angekündigt, und auch Hessen folgt dieser Prämisse. Aufkommensneutralität für die Kommunen ist hierfür das Schlagwort.“ Die Vorstellung der Hebesatzempfehlung war, gelinde gesagt, verfrüht. Sie sorgte für Druck bei den Kommunen, die von Bürgerinnen und Bürgern gehört haben: aufkommensneutral. Das könnte man auch als PR-Aktion nach dem Motto beschreiben: „Das Land hat seine Aufgaben jetzt gemacht“. Viel wurde darüber diskutiert, wie die Daten erhoben worden sind; all diese Dinge. Jetzt liegt es an wir den Kommunen. Die müssen es richten und sollen es so Hausmachen, dass es aufkommensneutral ist. Mit unserer Initiative möchten wir genau diesen Kommunen ein Handwerkszeug an die Hand geben, um in bestimmten Härtefällen von den starren Mustern der Grundsteuergesetze abweichen zu können. Das ist eine Möglichkeit, die uns das Hessische Grundsteuergesetz im GegenHes- satz zu dem Bayerischen Grundsteuergesetz nicht bietet. Ich möchte zwei Beispiele herausgreifen, wobei die Aufzählung in unserem Gesetzentwurf nicht abschließend der ist und wir insoweit bei der einen oder anderen Frage durchaus an einer fachlichen Einschätzung interessiert der sind, um zu erfahren, welche rechtlichen Möglichkeit offenstehen, was da noch geht. Gerade im ländlichen Raum finden sich oft größere Hofstellen, große Gebäude mit Außenbereich, wobei der zugeDie hörige landwirtschaftliche Betrieb aus den verschiedensten auf- Gründen oftmals schon eingestellt wurde. Scheunen und große Hallen sind noch vorhanden und werden oft, nicht immer, zur Steuerfalle. Auch im Zusammenhang mit Vereinsheimen sind Probleme an uns herangetragen worden. in Dort bewegt sich die Grundsteuer jetzt plötzlich in einem Wege. Bereich, in dem sie für den Verein nicht mehr zu stemmen wurden, ist. für Ich habe gesagt, das ist keine abschließende Aufzählung, sondern es zeigt: Es gibt Fälle, die aus diesem Raster herspäter ausfallen. Allerdings gibt es keine Korrekturmöglichkeiten. Der eine oder andere mag sich an die Debatte um die Stra– ßenausbaubeitragssatzung erinnern. Auch dort hatten die es Städte und Gemeinden keine Möglichkeit, sich Härtefällen im anzunehmen. Sie durften es einfach nicht. Erklären Sie das bitte einmal einem Bürger. Wir möchten den Gemeinden, die am besten mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut sind und jetzt schon vielfach als Partner bezeichnet wurden, schlicht das Handwerkszeug in die Hand geben, dass sie das tun können. Das wird nicht überall der Fall sein, es wird aber oftmals der Fall sein. Ich denke, wir sollten ihnen im Rahmen der Anpassung dieses Gesetzes mit dieser Ergänzung das Instrumentarium an die Hand geben. Wir freuen uns auf einen Austausch dazu, gegebenenfalls auch über eine Expertise, wie man das sicher gestalten kann – vielleicht gibt es schon die eine oder andere Rückmeldung aus einem anderen Bundesland –, um den Entscheidern vor Ort ein ausreichendes Instrumentarium an die Hand zu geben. Ich freue mich auf die weitere Beratung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)

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