Alexander Bauer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kommunalpolitik ist das Fundament der Demokratie. Die haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker leben dieses demokratische Miteinander tagtäglich, und sie machen es auch erlebbar. Gemeindevertreter, Stadtverordnete und Kreisbeigeordnete treten mit den Menschen unmittelbar in Kontakt, und sie nehmen sich der Probleme, Fragen und Anliegen des Alltags an. Ihr Engagement ist die Basis für das gesellschaftliche Miteinander und für die Lebensverhältnisse vor Ort. Ich danke deshalb ganz ausdrücklich diesen von mir gerne als „Do-Menschen“ bezeichneten Aktiven für dieses besondere Ehrenamt. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, das Bewusstsein für die besondere Bedeutung der lokalen Demokratie muss allerdings fortwährend unterstrichen, neu geschaffen, gefördert und bestärkt werden. Die christlich-soziale Koalition ist angetreten, um sie in Hessens Kommunen zu stärken. Wir wollen mehr Zutrauen und zusätzliche Freiräume ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass Hessens Städte, Gemeinden und Landkreise von unnötigen Vorschriften befreit werden. Gleichzeitig wollen wir die Effizienz und Transparenz der kommunalen Verwaltung erhöhen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf und die dazu von CDU und SPD eingebrachten Änderungsanträge erfüllen diese Ansprüche. Wir schaffen ein modernes Kommunalrecht. (Beifall CDU und SPD) Dieser Schaffungsprozess ist noch nicht vorbei. Deshalb darf ich ankündigen, dass wir eine dritte Lesung beantragen, weil – Kollegin Vanessa Gronemann hat es angekündigt – wir noch einen weiteren Änderungsantrag vorbereitet haben, der diese Entscheidung zwischen dem ältesten Mitglied und dem dienstältesten Mitglied auflösen soll, das in der konstituierenden Sitzung den Vorsitz führt. Ich denke, da haben wir eine vernünftige Lösung gefunden, auch aus der Sache heraus begründet, weil wir einen Menschen bei der ersten Sitzung wollen, der von Erfahrung geleitet wird und nicht vom Lebensalter, was sicherlich auch mal zusammenfallen kann. Aber die Erfahrung in einer Gebietskörperschaft ist das entscheidende Kriterium für die seriöse Leitung der ersten Sitzung. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag nach entsprechender Rücksprache auch eingebracht. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Sitzverteilung künftig nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgen soll. Das ist nach unserer Auffassung eine Verbesserung für die Erfolgschancengleichheit. Es kann nicht sein, dass sich Kleinstfraktionen mit einem Stimmanteil von 0,4 bis 0,5 % in Parlamenten tummeln, weil lich die Erreichung des Erstmandates das entscheidende Kriterium für die Frage ist, ob die Legitimation durch Wählerwillen gegeben ist. Die Hürde, die zu nehmen ist die Erreichung eines Mandates als Basis für die sche Partizipation. Die muss vergleichbar sein; denn Stimmrecht in Bürstadt in Südhessen muss genauso wert sein wie das Stimmrecht in Frankfurt. Meine Damen und Herren, das ist meines Erachtens dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren besser gegeben. Deshalb werden wir dieses Verfahren auch einführen. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, wir wollen mehr „kann“ weniger „muss“. Die Kommunen haben die Chance, die freiwillige Verkleinerung der Gemeindevertretung anzubringen. Sie können das, wie gesagt, freiwillig künftig mit einfacher Mehrheit und übrigens auch noch diesem Jahr. Auch wenn wir jetzt ungefähr ein Jahr vor der Kommunalwahl sind, ist die Chance immer noch gegeben, einen Ausnahmetatbestand die Reduzierung der Kommunalparlamente noch bis zu einem halben Jahr vor der munalwahl, die wahrscheinlich im März nächsten stattfinden wird, durchzuführen. Meine Damen und Herren, wir haben auch dafür dass Ein-Personen-Fraktionen abgeschafft werden, die Sitzungsformate künftig im digitalen Bereich von Kommunen selbst gestaltet werden können. Damit Abläufe schneller und effizienter durchgeführt was sicherlich eine Erleichterung vor Ort ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, bei Planfeststellungsverfahren sind regelmäßig wichtige Abwägungsprozesse durchzuführen. Diese lassen sich selten auf ein Ja auf ein Nein reduzieren. Im Rahmen eines BürgerVertreterbegehrens kann man das nicht so einfach ren. Konkret soll deshalb nach unserer Vorstellung der gativkatalog für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Hessen erweitert werden. Meine Damen und Herren, wir erleben doch tagtäglich, wie unsere Gesamtgesellschaft dringend Infrastrukturmaßnahmen benötigt und wie sie vor Ort ausgebremst Wir brauchen aber mehr Tempo bei Stromtrassen für Energiewende, und wir wollen auch mehr Grundversorgung und wollen deshalb der gemeinsamen Nutzung Vorfahrt geben, als das bisher der Fall war. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, in dieses Denken passt die Aufgabe, dass wir ein Mehr an wirtschaftlicher gung für den Bereich von Wohnungsbau und erneuerbaren Energien wollen. Die Kommunen können sich vor wenn es der Bedarf hergibt, wirtschaftlich betätigen. ist kein Muss. Es gibt sicherlich einige Bereiche, in die Kommunen auch vor Ort problemgenau und passgenau wirtschaftlich sinnvoll tätig werden können. Meine Damen und Herren, genauso wichtig wie das tigwerden von Kommunen ist auch das Tätigwerden fähigen Menschen, die sich in der Kommunalpolitik gieren. Deshalb war es auch unser Wille, dass wir Attraktivität der Wahlämter steigern. Bürgermeister, doch räte und Beigeordnete haben gerade in unserer Zeit einen harten Job, voller Belastungen, schweren Herausforderunnatür- gen und mit großer Verantwortung. Eine höhere Besoldung ist daher angemessen. Ein 8-prozentiger Zuschlag von der den zweiten Wahlperiode an ist vorgesehen, ebenso ein Anstieg ist, der Dienstaufwandsentschädigung und eine Verbesserung politi- der Ruhestandsregelung. das Meine Damen und Herren, das sind alles kleine Maßnahviel men, um das Wahlamt vor Ort attraktiver zu machen. Wir brauchen fähige Leute, die auch ordentlich bezahlt werden, bei um die Demokratie vor Ort zu stärken. (Beifall CDU und SPD) Damit Kommunalpolitik wieder Lust macht, wollen wir die Bürokratie abbauen. Das ist ein Gebot der Stunde. und Auch und gerade in den Kommunen gibt es die Aufgabe, auch dass wir weniger Bürokratie schaffen. Deshalb müssen wir vordas Ganze einmal entrümpeln und haben entsprechend bei tun, der HGO angefangen, die kommunale Familie von unnötiin gem Ballast zu befreien. Zum Beispiel wird künftig das Haushaltssicherungskonzept für die mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung wegfallen. Der Haushaltsplan muss auch nicht mehr öffentlich ausgelegt werden. Den kann durch man einfach digital ins Netz stellen. Kleinere kommunale Unternehmen sind nur noch für den Nachhaltigkeitsbericht Komder EU zuständig. Mehr wird nicht mehr gefordert, nur Jahres noch das Mindestmaß an dem, was die Europäische Union will, keine Goldveredelung mehr mit zusätzlichen Aufgagesorgt, ben, die wir den Kommunen aufbürden. dass Meine Damen und Herren, es wurde erwähnt, dass wir bei den der Frage der Partizipation von ausländischen Mitbürgerinkönnen nen und Mitbürgern schon eine gute Regelung haben; denn werden, der Name Integrationskommission sagt es ja. Der Schwerpunkt lag bei der letzten Reform auf der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Ansiedeln einer Kommission als Hilfsorgan des Magistrats zeigt geraoder de, dass ausländische Mitbürger die konkrete Gestaltung oder ihrer Lebenswirklichkeit auch angehen wollen. reduzieSie haben die Chance, in diesem Gremium konkret in der Nein Gestaltung ihrer Kommune wirksam zu werden und bei dem Bürgermeister oder dem zuständigen Beigeordneten unmittelbare Maßnahmen für die konkrete Umsetzung vor Ort zu ergreifen. Das ist viel besser als ein Parlament, das nur von wenigen gewählt wird, mit großem Aufwand und werden. geringer Legitimation. die Deshalb sage ich Ihnen ganz deutlich, die Alternative mehr der Integrationskommission war der richtige Schritt. Wir wollen diese Integrationskommission auch weiterhin als Erfolgsprojekt in Hessen aufrechterhalten. (Beifall CDU und SPD) auch Betäti- Meine Damen und Herren, die genannten Änderungen ergeben zusammen eine umfassende Modernisierung des Ort, Kommunalrechts in Hessen. Sie stärken die kommunale Es Selbstverwaltung, erhöhen die Effizienz und Transparenz denen der kommunalen Verwaltung und schaffen auch mehr Handlungsspielräume für die kommunalen Parlamente vor Ort. Unsere Kommunen können ihre Verwaltungsstrukturen und Prozesse flexibler gestalten und werden dadurch Täauch handlungsfähiger. von enga- Eine gestärkte und funktionierende Kommunalpolitik die stärkt unsere Demokratie, und darauf kommt es an. – BesLand- ten Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
