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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

25.03.2025 Sitzungen 21/35

Frau Abgeordnete Feldmayer, als Kontroll- und Steuerungsinstrument zur Erreichung dieses Ziels wird seit 2011 jährlich eine CO -Bilanz für die Landesverwaltung Hessen erstellt. Aus der letzten veröffentlichten CO -Bilanz für das Bilanzjahr 2021 geht hervor, dass die Treibhausgasemissionen der hessischen Landesverwaltung in Bezug auf das Jahr der Eröffnungsbilanz 2008 um rund 64,8 % verringert worden sind. In Zahlen entspricht das einer Verringerung von 476.223 Tonnen CO auf 167.523 Tonnen CO . 2 2 Ursächlich dafür ist die Umsetzung von ambitionierten energetischen Standards im Neubau und in der Bestandssanierung, wie sie seit 2010 angewendet und zuletzt im Hessischen Energiegesetz für die landeseigenen Gebäude vorgegeben wurden. Sie werden bei sämtlichen Neubauten, wie zum Beispiel mit den Bauprogrammen zur CO -Minderung und Energieeffizienz, und bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden umgesetzt. Einen ebenso hohen Stellenwert nehmen die Umstellung des Strombezugs auf Ökostrom und bei der Wärmeversorgung die Umstellung auf umweltfreundliche Fernwärme sowie der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien ein. Bis zum Jahr 2030 ist im Gebäudebereich eine weitere Reduktion der CO -Emissionen durch administrative und bauliche Maßnahmen zu erwarten. Die verbleibende Emissionsmenge hängt entscheidend davon ab, in welchem Ausmaß energetische Sanierungen, beispielsweise in Form von CO -Minderungs- und Energieeffizienzprogrammen, weitergeführt werden. Die Umsetzung des Maßnahmenplans nach § 7 Absatz 9 Hessisches Klimagesetz soll spätestens im Jahr 2028 begonnen werden. Bei der dienstlichen Mobilität wird die sukzessive Umstellung des Fuhrparks auf umweltfreundliche Fahrzeuge nach dem Hessischen Energiegesetz zu einer weiteren Verringerung der Emissionen führen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es auch dann noch unvermeidbare Treibhausgasemissionen durch Gebäudenutzung und Mobilität geben wird. Spätestens ab dem Jahr 2030 sind die nicht zu vermeidenden verbleibenden CO -Emissionen nach dem Hessischen Klimagesetz vollständig zu kompensieren. Die Kompensation ist zulässig bis spätestens 2045. Nach den Zielen des Hessischen Klimagesetzes ist Hessen bis dahin netto-treibhausgasneutral.

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