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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

25.03.2025 Sitzungen 21/35

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der auf die Änderung zweier Gesetze abzielt, die aber ein gemeinsamer Nenner eint, und den möchte ich am Anfang noch einmal ausdrücklich betonen: Es ist unser fester Wille, die Kommunen im Rahmen der Möglichkeiten des Landes so gut wie möglich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; denn diese Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in besonderer Weise kommunalfreundlich und lässt die Kommunen trotz der schwierigen Haushaltslage, in der sich das Land befindet, nicht im Regen stehen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Gestatten Sie mir, das im Einzelnen ein wenig auszuführen. Auch für das Ausgleichsjahr 2025 soll die Finanzausgleichsmasse mit einem Festbetrag ausgestaltet werden. Das ist der wesentliche Inhalt der Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes. Dafür müssen wir bestimmte Regelungen vorübergehend aussetzen und befristete Regelungen einführen. Warum arbeiten wir mit einem Festbetrag, der sowohl der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes als auch der angespannten Finanzsituation der Kommunen Rechnung trägt? Weil ein Festbetrag für Planungssicherheit sorgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in schlechten Zeiten ist Planungssicherheit ein hohes Gut, und wir leben nach wie vor in schlechten Zeiten. Deswegen haben wir bewusst diesen Weg gewählt, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Das mag in guten Zeiten – sie werden hoffentlich wieder gut werden – anders sein, aber im Moment ist es gut für die Kommunen, dass wir ihnen mit diesem Festbetrag Planungssicherheit geben. Dieser Festbetrag steigt – das ist heute schon mehrfach angesprochen worden – um rund 200 Millionen Euro auf jetzt 7,131 Milliarden Euro. Liebe Frau Kollegin Dahlke, jetzt können wir uns gern einigen, mit welcher Terminologie wir das ausdrücken wollen. Aber ich habe die herzliche Bitte: Halten Sie sich dann auch an diese Terminologie. Wenn Sie nicht von „Steuermindereinnahmen“ reden wollen, weil die Steuereinnahmen nur hinter der Prognose zurückbleiben, dann reden Sie bitte auch nicht von der „Reduktion des KFA“; denn der bleibt auch nur hinter der Prognose zurück. (Beifall CDU – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben Sie doch gesagt!) Die Situation ist in beiden Fällen gleich: Wir liegen deutlich unter den Prognosen, was die Steuereinnahmen angeht, und das zwingt uns dazu, im Landeshaushalt an vielen Stellen zu konsolidieren. Das werden wir morgen in der dritten Lesung des Haushaltsplanentwurfs für den Haushalt 2025 noch einmal im Einzelnen miteinander erörtern. Deswegen stimmen auch die ursprünglichen Prognosen für den Aufwuchs der Finanzausgleichsmasse im KFA nicht mehr, und wir waren gezwungen, das entsprechend anzupassen. Es ist wieder einmal ein Beleg für das, was ich schon oft an verschiedenen Stellen gesagt habe: Wir, Länder und Kommunen, sitzen einfach in einem Boot, was die Einnahmensituation betrifft, und das hat natürlich etwas mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland zu tun. Was wir darüber hinaus berücksichtigen müssen – auch das ist klar –: Die kommunale Finanzausstattung muss so bemessen sein, dass sie neben der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an Ausgaben für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben ermöglicht. Deswegen – auch wegen der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs – sind wir immer gezwungen, und das tun wir auch gerne, jedes Jahr die Mindestausstattung zu berechnen. Herr Kollege Reul hat das schon ausgeführt: Die Mindestausstattung 2025 beträgt 4,704 Milliarden Euro. Wir geben 7,131 Milliarden Euro in den KFA. Auch daran sieht man, das Land kommt seiner Finanzierungsverantwortung gegenüber den Kommunen nach Art. 137 der Hessischen Landesverfassung vollumfänglich nach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem wissen wir, und erkennen das an, dass aufgrund der Ausgabendynamik, die alle Haushalte trifft, die Kommunen genauso wie das Land, die Haushalte unter einem gewaltigen Ausgabendruck stehen. Deswegen wollen wir ihnen auch an dieser Stelle den Umgang mit diesem Ausgabendruck erleichtern, so, wie wir auch im Landeshaushalt nach Möglichkeiten suchen müssen, mit diesem Druck umzugehen. Das ist das Ziel der zweiten Änderung, und das ist das Ziel der Änderung des Hessenkassegesetzes: die Kommunen vor dem Hintergrund der erwähnten angespannten Haushaltssituation bürokratiearm ausgabenseitig entlasten zu können. Deswegen wollen wir im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse ein vereinfachtes Stundungsverfahren für die Eigenbeiträge in den Jahren 2025 und 2026 einführen, wenn das aus Sicht der jeweils zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde den Ausgleich des Finanzhaushalts erleichtert. Damit geben wir die Entscheidung bis zu einem gewissen Grade in die Befugnis der Kommunalaufsichtsbehörden, weil diese abschließend über die Gewährung von Ratenpausen entscheiden können. Ich glaube aber, es ist am besten, wenn die Aufsichtsbehörden im Zusammenwirken mit den betroffenen Kommunen entscheiden können, wie sie ihre Entschuldungszahlungen an dieser Stelle der Ausgabensituation anpassen, dem Druck, unter dem sie stehen. Diese Spielräume zu schaffen, damit vor Ort angemessen entschieden werden kann, das ist die Aufgabe dieser zweiten Gesetzesänderung, das ist die Aufgabe der Änderung des Hessenkassegesetzes. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließlich noch ein besonderes Dankeschön an die Mitglieder Hohen Hauses sagen, und zwar dafür, dass dieses gebungsverfahren – aller Voraussicht nach – noch in sem Plenum abgeschlossen werden kann und wird. Das in der Tat nötig; denn die vorläufige Festsetzung des erfolgt regelmäßig im Februar des Ausgleichsjahres, aber nicht erfolgen vor Verabschiedung des Haushalts. Deswegen konnte die vorläufige Festsetzung bislang nicht vorgenommen werden. Das hängt aber nicht nur von der Verabschiedung Haushalts ab, sondern auch von der Änderung des die rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten weil hierdurch wesentliche Regelungen, etwa zur lung der Teilschlüsselmassen, geschaffen werden. lich brauchen wir auch die Möglichkeit der Ratenpause, die in der Änderung des Hessenkassegesetzes steht. Da morgen, so hoffe ich, von diesem Hohen Hause Haushalt verabschiedet werden wird, brauchen wir auch diese Gesetzesänderungen so schnell wie Aber ich bin zuversichtlich, dass auch das jetzt sehr nah passieren kann. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf dementsprechend auf den weiteren Weg zu schicken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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