Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Das Wort darf ich an die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege geben. Frau Staatsministerin Stolz, bitte schön. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Unmittelbar nach der Konstituierung der Hessischen Landesregierung wurde 2024 mit dem Pakt für Gesundheit ein Gremium geschaffen, das sich verbindlich darauf verständigt hat, gemeinsam und sektorenübergreifend die zahlreichen wichtigen und komplexen Gesundheitsthemen zu diskutieren und Strategien für anstehende Herausforderungen zu entwickeln. Auch die Kinder- und Jugendmedizin ist hier ein wichtiges Thema. Die Hessische Landesregierung unterstützt auch die Weiterbildung in diesem wichtigen Bereich. Dies tun wir mit der Landarztquote, die wir unterstützen und wo wir darüber hinaus mit der KV Hessen partnerschaftlich arbeiten. Das beinhaltet die sich an das Studium anschließende Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Kinder- und Jugendmedizin. Ebenfalls unterstützt das Land die Niederlassung von Kinder- und Jugendmedizinern im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen. Für die Neugründung von Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder medizinischen Versorgungszentren können im Rahmen dieser Richtlinie zwischen 40 und 60 % der Sachausgaben zur Ausstattung des Praxisbetriebs einschließlich Renovierungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung und damit auch der kinder- und jugendärztlichen Versorgung obliegt gemäß § 75 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Land hat hier die Rechtsaufsicht über diese Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund zwar keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung in Hessen. Wie aufgezeigt, arbeitet das Land jedoch Hand in Hand mit den relevanten Partnern. Mit der bereits genannten Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen können Fördermaßnahmen der KV Hessen vom Land flankiert werden. Wir beobachten außerdem Entwicklungen und Bedarfe in der ambulanten und stationären kinder- und jugendärztlichen Versorgung sehr genau. Eine gute medizinische Versorgung von Kindern beschränkt sich aber nicht allein auf die Verfügbarkeit von Kinderärztinnen und Kinderärzten, sondern braucht die Expertise und Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen. Wir stehen deshalb mit den Partnern aus dem Gesundheitswesen und insbesondere mit den Vertretungen der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie wie der Hebammen in engem Austausch, um im gemeinsamen Engagement Verbesserungen für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen. In seiner nächsten Sitzung wird der eingangs genannte Pakt für Gesundheit Hessen die Kindergesundheit in den besonderen Fokus rücken. Als strategisches und über alle Sektoren hinweg besetztes und agierendes Gremium bietet der Gesundheitspakt die richtige Plattform, um gemeinsam nachhaltige Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung von Kindern zu entwickeln und auch umzusetzen. Unser Ziel ist es, in diesem Rahmen einen Aktionsplan Kindermedizin zu erarbeiten. Im Bereich des Kinderschutzes werden wir auch im Haushaltsjahr 2025 mit der Förderung der Medizinischen Kinderschutzambulanz am Universitätsklinikum Frankfurt die kinderschutzmedizinische Versorgung für Hessen nachhaltig stärken. Zudem erweitern wir das Einladungswesen zu den U-Untersuchungen im Rahmen der Novellierung des hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes. Die Frühuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren wird von den Kassen übernommen. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Da zwischen der U9 und der J1 mehrere Jahre liegen, sorgen wir dafür, dass die Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten zukünftig über die Möglichkeit dieser Untersuchung durch ein Einladungsschreiben über das HKVZ informiert werden, um eine Teilnahme zu fördern.
