Dr. Daniela Sommer
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Promny von Freien Demokraten. Bitte schön. Moritz Promny (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und ren! In der aktuellen Plenarrunde stehen wir vor gen Entscheidungen, die das politische und gesellschaftliche Leben in Hessen maßgeblich beeinflussen Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auf drei men konzentrieren: auf die vorgesehene Einschränkung der Durchführung von Bürgerbegehren, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und last, but not least die derung des Sitzzuteilungsverfahrens. Ich sage bereits Beginn ganz klar und deutlich, wir lehnen all diese rungen ab, und das aus guten Gründen. (Beifall Freie Demokraten) Erstens. Bürgerbegehren sind für uns Freie Demokraten ein unverzichtbares Instrument der direkten Demokratie. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in politische Entscheidungsprozesse einzugreifen. Sie len auch sicher, dass die gewählten politischen die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung vor nicht aus den Augen verlieren. Sie sind ein Ausdruck politischer Teilhabe und stärken das Vertrauen in demokratischen Institutionen. Jegliche Versuche, begehren zu erschweren oder einzuschränken, sind ein klarer Schritt in die falsche Richtung. (Beifall Freie Demokraten) Demokratie, und gerade Demokratie vor Ort, ist nicht eine Frage der Wahlurne alle paar Jahre, sondern auch ständige Auseinandersetzung mit den Anliegen der und der Anerkennung ihrer Rechte. Wir haben bei der dieser kussion des Gesetzentwurfs, bei der Anhörung und zuletzt SPD bei der Sondersitzung des Innenausschusses am Freitag zu die unserem Dringlichen Berichtsantrag sehr gut zugehört, was der Innenminister gesagt hat. Wir kommen daher zu der ist es Überzeugung, dass es keiner Änderung der Bestimmungen die zum Bürgerbegehren bedarf. Die vorgesehene Änderung leiten des § 8b HGO lehnen wir daher entschieden ab. ist (Beifall Freie Demokraten) Sie Zweitens. Kommen wir zu der nun vorgesehenen Erweiterung der Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betätigung und der Kommunen. Es mag zunächst verlockend erscheinen, den Kommunen mehr Spielraum in wirtschaftlichen Angesa- legenheiten zu geben. Doch wenn wir einmal genauer hinschauen und das sehr detailliert betrachten, dann wird klar, Lei- dass dieser Schritt eine fundamentale Gefahr auch für die die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Kommunen sollten nicht in den Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten. Das ist entscheidend. ab- (Beifall Freie Demokraten) Sie sollten ihre Ressourcen auf die Bereitstellung öffentliDeshalb cher Dienstleistungen und die Förderung des Gemeinwohls enthalkonzentrieren. Da muss der Schwerpunkt liegen. Eine weitere wirtschaftliche Ausweitung der Kommunen birgt die Gefahr, dass die öffentlichen Mittel in Bereichen eingeStesetzt werden, die besser privatwirtschaftlichen Unternehmen überlassen werden sollten. Meine Damen und Herren, der Markt funktioniert nach anderen Regeln als der öffentliche Dienst. Das ist so. (Beifall Freie Demokraten) den Es kann nicht sein, dass sich die Kommunen jetzt als Quasi-Unternehmer auf dem Markt bewegen. Da muss man sich schon fragen: Was ist eigentlich aus dem Leitbild von Roland Koch geworden, „Privat vor Staat“? Vorhin haben Her- wir es noch gehört. Was ist aus diesem Leitbild geworden? wichti- (Beifall Freie Demokraten – Zuruf Stephan Grüger (SPD)) werden. TheMeine Damen und Herren, auch hier sprechen die eingeholten Stellungnahmen zum Beispiel des Industrie- und Handelskammertages und der Handwerkskammer eine sehr Ändeutliche Sprache. Sie fordern eher „Privat vor Staat“. Auzu ßerdem: An der Stelle darf auch der für den WohnungsÄndemarkt angestrebte Zweck deutlich in Zweifel gezogen werden. Fehlender Wohnraum entsteht nicht durch die Ermächtigung der Kommunen, wirtschaftlich tätig zu werden. Hierzu bedarf es anderweitiger Reformen. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall Freie Demokraten) aktiv stelIch komme drittens und abschließend zur Änderung des Vertreter Sitzzuteilungsverfahrens. Der Vorschlag, das Verfahren Ort Hare/Niemeyer durch das Verfahren d’Hondt zu ersetzen, von stellt einen grundlegenden Eingriff in unser demokratiunsere sches System dar. Bürger- (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): So ist es!) daher Die Hare/Niemeyer-Methode sorgt ebenso wie das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers dafür, dass die Sitze im Parlament möglichst gerecht im Verhältnis zu den Wählernur stimmen verteilt werden. eine Bürger (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE Dis- GRÜNEN) Sie stärkt die Repräsentation der kleineren Parteien und Wählergruppen und trägt damit zu einer breiteren politischen Vielfalt bei, die unsere Demokratie in diesem Land insbesondere vor Ort lebendig hält. Das d’Hondt-Verfahren jedoch begünstigt größere Parteien und führt dazu, dass kleinere politische Gruppierungen überproportional benachteiligt werden. Es ist kein Geheimnis, dass ein solches Verfahren die politische Vielfalt einschränkt und die demokratische Legitimation der kommunalen Parlamente somit infrage stellt. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass jede Stimme zählt – unabhängig davon, wie viele Wähler eine Partei hinter sich versammeln kann –, dann müssen wir zumindest bei der Hare/Niemeyer-Methode bleiben und dürfen diese nicht zugunsten einer stärkeren Konzentration der politischen Macht in den Händen weniger großer Parteien opfern. Besser noch, wir wechseln, wie auch schon andere Bundesländer, zum Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, so wie es unser Änderungsantrag auch vorsieht, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An der Stelle jetzt an die Adresse der AfD: Sie stellen sich hier vorne hin und behaupten einfach, wir haben abgeschrieben. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück, meine Damen und Herren. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie weiterhin bei dieser Behauptung bleiben, dann zeigt das einfach nur, dass Sie an selektiver Wahrnehmung leiden. Schauen Sie sich doch einmal unseren Änderungsantrag ganz genau an. Dann werden Sie feststellen, dass wir im Gegensatz zu Ihnen einen konstruktiven Änderungsvorschlag gemacht haben, nämlich genau bei der Frage der Sitzzuteilung. Dazu haben Sie nichts geschrieben. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, mit d’Hondt verlieren wir eine wichtige politische Dimension, nämlich die plurale Vielfalt in den Parlamenten. Deswegen sehen wir auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt das Vorhaben der Landesregierung als äußerst kritisch an. In der bereits erwähnten Sitzung des Innenausschusses am vergangenen Freitag war die Einlassung des Ministers sehr deutlich: Eine Datenerhebung brauche die Landesregierung nicht, (Lisa Gnadl (SPD): Die liegt doch vor!) die Landesregierung entscheide im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Meine Damen und Herren, ein Wechsel zu d’Hondt läuft jedoch zumindest dem Wahlgrundsatz der Erfolgswertgleichheit zuwider, weil d’Hondt von allen Sitzzuteilungsverfahren davon am weitesten entfernt ist. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen werden wir diesen Weg nicht mitgehen. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
