Michael Reul
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe zuerst die drei Änderungsanträge ein, bevor ich dann auf meine Vorredner eingehe. Wir bringen heute als Änderungs- und Ergänzungsanträge zusätzlich zu dem bereits vorliegenden Hessenkassegesetz und dem Hessischen Finanzausgleichgesetz drei Komponenten ein. Das betrifft einmal das hessische Steuerberaterversorgungsgesetz. Es geht darum, die Mitgliedschaft in den Versorgungswerken eindeutig zu regeln. Dann bringen wir zum Hessischen Grundsteuergesetz eine Änderung für eine redaktionelle Überarbeitung und eine Konkretisierung ein, und zwar wird das Wort „Feststellungsbescheid“ in „Festsetzungsbescheid“ geändert. Dann haben wir noch die Landeshaushaltsordnung. Es wird geregelt, dass die Bestimmungen zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen bis zur Verkündung eines neuen Haushaltsgesetzes weitergelten. Diese drei Änderungen geben wir zusätzlich hinzu. Diese werden wir heute Abend nachfolgend in unserer Ausschusssitzung beraten, ebenso die beiden eingegangenen Stellungnahmen der Spitzenverbände. Deshalb – ich mache das rein formal – beantrage ich die dritte Lesung, wie es auch für den weiteren Fortgang vereinbart ist. Das sind die rein formalen Punkte. Lassen Sie mich auch ein wenig auf die einzelnen Argumente eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Ich mache das in aller Kürze. Da wir erst morgen Vormittag die dritte Lesung zum Haushalt haben, wundere ich mich schon ein bisschen. Wenn die Anzahl der Änderungsanträge von dem einen oder anderen Redner betont wird oder andere Dinge ins Feld geführt werden, habe ich den Eindruck, dass dies schon eine vorgezogene Haushaltsdebatte gewesen ist und keine sachliche Debatte zu dem Thema, mit dem wir uns jetzt beschäftigen. (Beifall Staatssekretär Michael Ruhl – Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Das haben wir doch gemacht! – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles ist Haushaltspolitik!) Man kann natürlich alles miteinander verschränken, aber letztendlich stellt sich die Frage, wie sinnhaft das ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe auf die einzelnen Punkte ein. Die FDP hat vorgetragen und mehrmalig wiederholt, es sei eine Flickschusterei. Auch vonseiten der GRÜNEN ist vorgetragen worden, dass dies alles sehr schwierig sei, und kritisiert worden, wie wir mit dem Kommunalen Finanzausgleich umgehen. Wenn man die Not der Kommunen oder auch des Landes betrachtet, muss man schauen – das kann ich Ihnen jetzt leider nicht ersparen; denn Sie haben den Ball gespielt –, wo das herkommt. Wir befinden uns im dritten Jahr der Rezession. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) – Da kann man gerne „Oh!“ sagen, aber letztendlich, meine sehr geehrten Damen und Herren – – (Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Liebe Frau Kollegin, vielleicht sind Sie mit den Zahlen nicht so vertraut. Ich will es Ihnen gerne noch einmal sagen: 1,5 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen dieses Jahr für den Haushalt 2025. (Beifall CDU und SPD) Wir schaffen es trotzdem, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns auch damit – lassen Sie mich das ein wenig emotional vortragen, das müssen Sie sich jetzt anhören –, dass die Haushalte 2026 und 2027 unter dem Damoklesschwert von 2,4 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen stehen. Woher kommt das? Drei Jahre Rezession im Bund – das ist die Grundlage, mit der wir uns beschäftigen müssen. (Beifall CDU – Robert Lambrou (AfD): Sie machen doch Schulden ohne Ende! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber werden wir zu mehreren Anträgen von Ihrer Seite noch ausführlich diskutieren. Dazu werde ich Ihnen dann an der Stelle das Passende sagen. Jetzt geht es hierum. Wir beschäftigen uns mit dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Wir beschäftigen uns auch mit dem Kommunalen Finanzausgleich, mit dem Festbetrag. Vielleicht rufen Sie sich, falls Sie den Gesetzestext gelesen haben, einfach noch einmal die Erläuterungen in Erinnerung: Der Mindestbetrag für die Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs, den das Land erbringen muss, beträgt 4,7 Milliarden Euro. Wir bringen aber als Festbetrag 7,131 Milliarden Euro ein – ein Rekord-KFA, wie es ihn noch nie gab. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aller Ehren wert. Es zeigt die Anstrengungen des Landes Hessen. Wir sind als christlich-soziale Koalition weiterhin der Partner der Kommunen, und das lassen wir uns nicht schlechtreden. Wir sind es, wir handeln danach, und das kann man sich anschauen.
