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Astrid Wallmann

25.03.2025 Sitzungen 21/35

Vielen Dank. – Ich darf erneut an den zuständigen Staatsminister Mansoori verweisen. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wie ich Ihnen im Rahmen der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Drucks. 21/686 am 31. Juli des letzten Jahres geantwortet habe, ist Nahmobilität im Sinne des § 2 Nr. 1 des Hessischen Nahmobilitätsgesetzes „die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Fahrzeugen [die keine Kraftfahrzeuge sind, beispielsweise Pedelecs] im Sinne des § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes“, kurz StVG. (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört!) Diese Definition der Nahmobilität liegt auch dem Koalitionsvertrag zugrunde. Die Nahmobilitätsstrategie konkretisiert für Verkehrsmittel der Nahmobilität die strategische Zielrichtung der Landesregierung. Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrspolitik der Landesregierung. Durch deren Ausbau soll insbesondere auch im ländlichen Raum eine freie Wahlmöglichkeit der Verkehrsmittel erreicht werden. Sie ist damit Teil der übergreifenden Verkehrspolitik der Landesregierung, die alle Verkehrsarten vom Fuß- und Radverkehr über den ÖPNV bis zum motorisierten Individualverkehr berücksichtigt. Wir richten die Verkehrspolitik nach den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger aus. Unser Ziel ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine echte Wahlmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln haben. – Vielen Dank.

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