Landtag 21/20
26.02.2025 · 151 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (21)SPD (13)GRÜNE (6)Die Linke (5)FDP (4)fraktionslos (1)
Die 20. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vertreter:innen der Medien! Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass die Sitzung heute Vormittag mit der Aktuellen Stunde beginnt. Danach wird der Tagesordnungspunkt 28 aufgerufen. Nach der Mittagspause werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 50, 51 und 60 behandelt, im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt 52 aufgerufen. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die Sitzung wird am Donnerstag mit der Fragestunde fortgesetzt. Im Anschluss wird der Tagesordnungspunkt 45 aufgerufen. Nach der Mittagspause geht es weiter mit den Tagesordnungspunkten 53 und 65, fortgesetzt wird dann ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 66 bis 68. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, Sie haben für diese Sitzung die Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache übermittelt bekommen. Auf dieser Liste stehen die Tagesordnungspunkte 37, 38, 42, 43, 47, 57, 58 und 59. Um diese Punkte im vereinfachten Verfahren zu behandeln, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses der Bürgerschaft (Landtag). Ich lasse deswegen jetzt über diese Sammelübersicht abstimmen. Wer der Sammelübersicht seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Liste der Vorlagen ohne Aussprache zu. (Einstimmig) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Abgeordneten Sven Schellenberg zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen. (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Aktuelle Stunde Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, und zwar erstens auf Antrag des Abgeordneten Mustafa Güngör und Fraktion der SPD, der Abgeordneten Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke sowie der Abgeordneten Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nach vorne schauen: Neue Bundesregierung bei Kommunalfinanzen in die Pflicht nehmen.“ Und zweitens auf Antrag der Abgeordneten Martin Michalik, Frank Imhoff und Fraktion der CDU „Senat Bovenschulte hält sich nicht an Gesetze und gefährdet Klimafahrplan.“ Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach Reihenfolge des Eingangs verfahren. – Ich stelle Einverständnis fest. Ich rufe jetzt das erste Thema der Aktuellen Stunde auf: Nach vorne schauen: Neue Bundesregierung bei Kommunalfinanzen in die Pflicht nehmen. Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Mustafa Güngör das Wort.
Mustafa Güngör SPD
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Laut Deutschem Städtetag kann in diesem Jahr fast keine deutsche Stadt mehr einen echten ausgeglichenen Haushalt vorlegen, die Kommunen sind am Limit. Egal, ob Brücken, Straßen, kommunale Kliniken, Kitas, Schulen oder auch Häfen: In den wohlhabenden Städten fehlt das Geld genauso wie in Bremen und Bremerhaven. Daher sind die Forderungen des Städtetages an eine zukünftige Bundesregierung absolut nachvollziehbar. Was fordert der Deutsche Städtetag? Einen höheren Anteil an Gemeinschaftssteuern, keine zusätzlichen Aufgaben, die nicht ausfinanziert sind, keine steuerpolitischen Entscheidungen, die zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen führen und feste Budgets statt komplizierter Förderprogramme. Aber die wichtigste Forderung an die zukünftige Bundesregierung ist sicherlich jene, die Schuldenbremse endlich auf den Prüfstand zu stellen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Diese Forderung hat bei uns in Bremen und Bremerhaven ja einen besonders faden Beigeschmack, denn wir hier in Bremen haben eine besonders strenge Schuldenbremse. Eine Schuldenbremse, die auch den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Kreditaufnahme untersagt, eine Schuldenbremse, die uns jener Handlungsspielräume beraubt, die andere Städte in Deutschland immer noch haben. Meine Damen und Herren, vor genau drei Monaten, vor ziemlich genau drei Monaten lud ich daher die Vorsitzenden von CDU, GRÜNEN und Linke zu einem gemeinsamen Treffen zur Schuldenbremse ein. Mein Ziel war eine interfraktionelle Verständigung zu der Frage, wie wir hier in Bremen ideologiefrei und einvernehmlich eine Lösung im Interesse unseres Landes, im Interesse unserer zwei Städte finden können. Eine Lösung, die uns Zukunftsinvestitionen ermöglicht und unser Land voranbringt. Mit einer Reform der Bremer Schuldenbremse, auf die sich CDU, GRÜNE, Linke und SPD dann auch gemeinsam verständigen. Denn klar ist doch, wir nehmen auch mit Schuldenbremse Kredite auf: über die Erklärung einer Notlage, über das Sondervermögen für die klimaneutrale Transformation und über finanzielle Transaktionen mit der Gründung von Gesellschaften. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das kann kein Dauerzustand sein. Das erschwert eine langfristige Planung, das ist an der einen oder anderen Stelle auch Flickschusterei. Deshalb brauchen wir hier in Bremen auch eine Reform. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, leider ist ein solches Treffen zur Schuldenbremse zu meinem großen Bedauern im anlaufenden Bundestagswahlkampf dann an der CDU-Fraktion gescheitert. Nachdem Herr Imhoff zunächst Interesse signalisiert hatte, machte er leider einen Rückzieher und sah plötzlich keinen Anlass mehr für ein Gespräch zur Schuldenbremse. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wahlkampf ist jetzt vorbei. Die CDU hat die Wahl klar gewonnen – herzlichen Glückwunsch dazu – aber Herr Merz in Berlin weiß auch nicht so genau, was er will. Erst hieß es, er will die Schuldenbremse noch im alten Bundestag reformieren, dann sagte er, er will die Schuldenbremsen doch erst mal nicht anfassen. Den aktuellen Stand seiner Positionsfindung, den kenne ich, ehrlich gesagt, nicht. Der Wechsel erfolgt teilweise im Stundentakt und ich muss sagen, verantwortungsvolle Führung, die wir jetzt brauchen, sieht sicherlich anders aus, meine Damen und Herren. In Anbetracht der neuen Diskussion im Bund – da sind ja einige CDUMinisterpräsidenten auch deutlich anders aufgestellt, das begrüße ich ausdrücklich – möchte ich hier das Gesprächsangebot an Sie, verehrter Herr Kollege Imhoff, noch mal wiederholen. Lassen Sie uns im Lichte der desolaten Lage aller Städte in Deutschland anerkennen, dass wir dringend eine Reform unserer Schuldenbremse brauchen – im Bund aber auch insbesondere in Bremen! Lassen Sie uns gemeinsam mit GRÜNEN und Linke über die Möglichkeiten einer Reform der Schuldenbremse im Interesse unserer beiden Städte sprechen und lassen Sie uns so verhindern, dass Bremen und Bremerhaven weiter aufgrund falsch verstandener Sparpolitik an wichtigen Zukunftsinvestitionen gehindert werden! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Was wir brauchen, verehrte Damen und Herren, ist Pragmatismus. Was wir nicht brauchen, das sind ideologische Denkverbote. Das gilt ja eigentlich immer und das hört man auch mal aus jeder Fraktion, das gilt aber insbesondere in den jetzigen schwierigen Zeiten, in denen diese Investitionsbremse unseren Kommunen Bremen und Bremerhaven die Luft zum Atmen nimmt. Meine Damen und Herren, daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie dieses Angebot annehmen. Unabhängig von der Entwicklung im Bund lohnt es sich, wenn sich unsere demokratischen Parteien gemeinsam hinsetzen und für die Zukunft unseres Landes und unserer beiden Kommunen über eine Reform der Schuldenbremse nachdenken, ohne dass wir voreingenommen schon mit einer Überlegung da reingehen, sondern indem wir gucken, was unserem Land und unseren beiden Kommunen guttut. Dafür lade ich Sie noch mal alle herzlich ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Städtetag hat vor Kurzem in einer Umfrage festgestellt, dass viele Städte und Gemeinden die erwarteten künftigen Haushaltslagen nur sehr schlecht meistern können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war ja damals anders. Die Bremer Regierungskoalition versucht nun, dieses Ereignis für eine Reformierung der Schuldenbremse zu nutzen und beantragt daher diese Aktuelle Stunde. Wir kennen Ihren Aufschrei von links nach mehr Schulden aus fast jeder Bürgerschaftssitzung. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Fraktion Bündnis Deutschland kann es einfach nicht mehr hören! Die Aufnahme von neuen Schulden ist eine einfache populistische Lösung, ohne die drängenden Probleme der Städte und Kommunen tatsächlich anzugehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Statt die grundlegenden Probleme in diesem Land zu bekämpfen, wollen Sie die Probleme mit Geld zuschütten – linke Politik halt. Dass das Geld vor der Ausgabe aber verdient werden muss, ist bei Ihnen, den Mitgliedern der Regierungskoalition, anscheinend noch nicht angekommen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Wunsch nach neuen Schulden ist legitim, aber führt aus finanzpolitischer Sicht zu einer Verlagerung der heutigen finanziellen Probleme auf die nachfolgenden Generationen. Das ist genau der Grund, weshalb die BD-Fraktion gegen die Aufweichung der Schuldenbremse ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir als BD-Fraktion sehen uns in der Pflicht, zukünftigen Generationen keine überschuldeten Kommunen zu hinterlassen. Durch Zinslast und Tilgungsverpflichtung wird letztlich der politische Handlungsspielraum künftiger Generationen stark verengt – nein, nicht nur verengt, sondern auch komplett eingeschränkt. Das ist nicht akzeptabel und das wollen wir nicht. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Gesamtsteuereinnahmen für 2025 werden auf 982,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Steuereinnahmen bundesweit sind seit dem Jahr 2017 in Höhe von 735 Milliarden Euro auf fast 1 Billion Euro gestiegen. Was sagt uns das? Dass die Entwicklung positiv ist und dass wir kein Einnahmenproblem haben, sondern maximal ein Ausgabenproblem. (Beifall Bündnis Deutschland) Außerdem – und das gehört auch zur Wahrheit dazu – haben die Gemeinden durch die Senkung der Gewerbesteuerhebesätze und eine stringente Ansiedlungspolitik für Gewerbetreibende auch die Möglichkeit, ihre Gewerbesteuereinnahmen, also die Gemeindesteuer, signifikant zu erhöhen. Nicht der höchste Steuersatz bringt die meisten Einnahmen, meine Damen und Herren, sondern Gewerbesteuerhebesatz mal Anzahl der Unternehmen, und die Anzahl der Unternehmen ist vom Gewerbesteuerhebesatz abhängig. Bremen ist bekannt – und nicht nur im negativen Sinne –, Weltmeister im Abgreifen von Mitteln des Bundes oder der EU zu sein. Auch hier werden zusätzliche Einnahmen für die Kommunen generiert. Die negative Stimmung vieler Kommunen kann dann nur noch durch die Ausgaben oder durch die falsche Verteilung von Einnahmen verursacht werden. Schauen wir uns doch mal die Ausgabenseite etwas genauer an: Die Sozialausgaben der Kommunen sind im Jahre 2024 massiv angestiegen. Sie betragen circa 40 Prozent der Gesamtausgaben der Haushalte. Dieses Geld fehlt für Investitionen. Dazu beigetragen hat unter anderem die Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe und des Bürgergeldes. Genau hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Bedürftigkeit für Sozialleistungen massiv einzudämmen. Die Einwanderung in die schon heute überlasteten Sozialsysteme muss sofort aufhören, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Sozialhilfe ist nur an tatsächlich Bedürftige zu zahlen. Diese bedürftigen Menschen haben einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Auskommen. Für eine unbegründete Arbeitsverweigerung einiger Menschen ist allerdings in unserem Sozialsystem kein Platz. (Beifall Bündnis Deutschland) Hier hilft nur, ein konsequentes System von Fordern und Fördern einzurichten, das allerdings in der Ampel-Koalition im Bund in den letzten Jahren zugunsten der Leistungsbezieher aufgeweicht wurde. Langzeitarbeitslose ohne Grund sind in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. Wer arbeiten kann, muss auch eine Leistung für die Gesellschaft bringen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Bundesregierung muss Leistungsanreize setzen. Arbeit, meine Damen und Herren, muss sich wieder lohnen, das hat ja unter anderem auch eine Partei im Wahlkampf sehr plakativ rübergebracht. Wir brauchen einen deutlichen Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistung. Ähnlich verhält es sich auch mit dem aufgeblähten Beamtenapparat, der ja auch bis in die Kommunen zurückgeht. Hier muss mit Augenmaß gehandelt und die einzelnen Fachbereiche müssen einer Aufgabenkritik unterzogen werden. Aber genau dieses wird durch eine starke Personalvertretung zulasten der Aufgabenseite oftmals verhindert. Bei der oben genannten Generierung von Bundes- und EU-Zuschüssen muss aufgepasst werden, dass diese zusätzlichen Einnahmen nicht für sinnlose Projekte ausgegeben werden. Der geringe Anteil der Eigenmittel – oftmals bezieht sich das ja auf maximal 10 Prozent Eigenmittel der Kommunen – verleitet nicht selten dazu, dass diese Mittel auch für weniger sinnvolle Projekte generiert werden. Es ist in einem föderalistischen System immer schlecht, wenn eine Ebene – nehmen wir als Beispiel die Bundesregierung – die Entscheidung trifft und andere Ebenen, wie Kommunen und Gemeinden, diese Entscheidung finanzieren müssen. Meine Damen und Herren, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer sind Gemeinschaftssteuern. Wenn wir uns mal die Verteilung der Umsatzsteuer von etwa 302 Milliarden Euro angucken, dann bekommt der Bund 52,81 Prozent, die Länder 45,19 und die Gemeinden 2,0 Prozent. Bei den Gemeinden macht das etwa 6 Milliarden Euro aus. Schauen wir uns noch mal die Verteilung der Lohn- und Einkommensteuer an, das sind round about 236 Milliarden. Davon bekommt der Bund 42,1 Prozent, die Länder 42,5 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent. Das sind für die Gemeinden 35,4 Milliarden Euro. Für diese Steuerverteilung könnte die zukünftige Bundesregierung andere Verteilungsschlüssel ansetzen, um das Aufkommen der Kommunen sicherzustellen. Wir brauchen also keine Aufweichung der Schuldenbremse, wir brauchen nur die richtigen Mechanismen auf Bundesebene, um am Ende des Tages den Kommunen mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Jede Wirtschaftseinheit, ob nun Gebietskörperschaften oder auch Familien, muss ihr Ausgabeverhalten an die jeweilige Situation anpassen. Geschieht das nicht, lebt man langfristig über seine Verhältnisse. Bei privaten Familien ist die Kreditaufnahme ein Mittel dazu, um bereits vorgezogen in den Genuss von Annehmlichkeiten zu kommen. Man sagt sich: „Was nützt es mir ein Leben lang zu sparen und dann mit 80 in mein Haus einzuziehen.“ Das Leben ist endlich und der vorgezogene Konsum kostet eben mehr Zinsen. Ein Staat, meine Damen und Herren, kann das aber nicht machen, denn er hat keine beschränkte Lebensdauer. Aus diesem Grund bietet sich der vorgezogene Konsum, also mehr für die Kommunen bei entsprechender Zinslast, für staatliches Handeln eben nicht an. Der Staat ist verpflichtet, seine laufenden Ausgaben aus seinen laufenden Einnahmen zu bestreiten. Ein Leben über die jeweiligen Verhältnisse ist nicht akzeptabel und belastet auch zukünftige Generationen. Das gilt auch und insbesondere für die Instandhaltung der Infrastruktur, die ja oft auf Pump hinausgezögert wird, damit man noch den letzten Euro ausquetschen kann. Schulden in der Infrastruktur entstehen zu lassen, ist genauso verwerflich wie das ständige Aufnehmen neuer Kredite. Das ist mit einer soliden Haushaltsführung nicht vereinbar und deshalb lehnt die Fraktion Bündnis Deutschland die Aufweichung der Schuldenbremse kategorisch ab. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und will an dieser Stelle meinem Kollegen Piet Leidreiter noch alles Gute wünschen, der erkrankt ist und für den ich hier heute seine Rede vortragen darf. – Herzlichen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordneter Thore Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren eine Aktuelle Stunde, die eingereicht worden ist von der rot-grün-roten Regierungskoalition – wohl unter Führung der SPD – mit dem Titel „Nach vorne schauen: Neue Bundesregierung bei den Kommunalfinanzen in die Pflicht nehmen“. Wir haben uns, als wir diesen Titel zur Aktuellen Stunde gelesen haben, ein bisschen gefragt: Was bezwecken Sie eigentlich mit dieser Aktuellen Stunde? Sie reichen eine Aktuelle Stunde zu der Frage Finanzierung Bund, Länder, Kommunen ein und haben dort auch direkt letztendlich drei Forderungen aufgestellt. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Fünf!) Sie wollen erstens mehr Geld vom Bund, sie wollen zweitens, dass die Schuldenbremse abgeschafft wird, und Sie wollen drittens, dass mehr feste Budgets geschaffen werden anstatt eines komplizierten Dschungels an Förderprogrammen. Gerade zu dem dritten Punkt, diesem sehr komplizierten Dschungel an Förderprogrammen, haben wir hier vor nicht allzu langer Zeit schon eine Debatte gehabt. Wir hatten als FDP-Fraktion angefragt, wie eigentlich dieser Förderdschungel aussieht, nicht nur aus dem Bund, sondern auch aus Brüssel. Da ist ja noch mal deutlich geworden, dass selbst Mitarbeiter, die seit Jahren in diesem Bereich tätig sind, schon längst den Überblick verloren haben, was es dort alles an Förderprogrammen gibt. Deswegen haben Sie uns natürlich an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das Thema in Zukunft zu vereinfachen. Ich muss Ihnen aber auch ganz deutlich sagen, egal wie man jetzt zu diesen einzelnen Forderungen inhaltlich steht: Herr Kollege Güngör, Ihre Partei wird ganz sicher Teil der nächsten Bundesregierung werden. Ich weiß, Sie zieren sich gerade noch ein bisschen, um den politischen Preis in die Höhe zu treiben, (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) aber Ihre Partei wird ganz sicher Teil der nächsten Bundesregierung werden. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Und ihre sicher nicht! – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Und ihre sicher nicht!) Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, auch für Bremen, dann würde ich Ihnen raten: Anstatt hier in Bremen irgendwelche albernen Aktuellen Stunden einzureichen, um hier die große Bühne zu suchen, greifen Sie zum Telefonhörer und rufen Sie Ihre Parteifreunde in Berlin an! Dort können Sie sich für Ihr Anliegen stark machen. So kann man wirkliche Veränderungen für Bremen erwirken. (Beifall FDP – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das einzige was albern ist, ist gerade ihre Rede!) Wir haben natürlich eine sehr föderalistische Struktur. Wir haben ein Deutschland, das aus 16 Bundesländern mit fast 11 000 Gemeinden besteht und alle haben so ihre eigenen Finanzen, das ist bekannt. Das ist natürlich auch ein permanenter Aushandlungsprozess, wer wo welche Kosten trägt. Das wird natürlich auch immer nach Wahlen neu ausgehandelt. Auch das ist völlig normal, und das ist übrigens auch völlig legitim, zu fordern, dass der Bund stärker in die Pflicht genommen wird. Selbstverständlich kann der Bund neue Förderprogramme auflegen, er kann die Förderprogramme auch einfacher machen. Er kann auch mehr von Bremens Schulden übernehmen, er kann auch Bremens Rechnungen bezahlen. Aber all das befreit Sie als Bremer Regierung doch nicht davon, dass Sie hier in Bremen ordentlich mit Ihrem verfügbaren Geld umgehen und endlich lernen, mit dem verfügbaren Geld vernünftig zu haushalten. Ich habe Ihnen das hier schon mal erklärt, ich glaube zweimal, und ich mache es jetzt auch gern zum dritten Mal: Die heutige Regierung hat doppelt so viel Geld zur Verfügung wie eine Regierung vor 40 Jahren, und zwar nach Inflation. Das heißt, Sie haben doppelt so viele Möglichkeiten, Ihre Aufgaben zu erledigen. (Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Wir wissen aber, dass Sie, und da kann man sich ja die Haushaltspläne der letzten Jahrzehnte angucken, diesen Investitionsstau, den Sie auch eben angesprochen haben, der ja seit Wochen und Monaten Teil der Debatte in diesem Parlament ist, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nicht nur in unserem Parlament!) selbst erzeugt haben, weil Sie über die vergangenen Jahrzehnte immer weniger in den Erhalt von Schulen, von Straßen, von Infrastruktur investiert und immer mehr Geld für irgendwelche Liebhaberprojekte verfrühstückt haben. Das ist doch die unbequeme Wahrheit an diesem Thema. (Beifall FDP) Das hört ja auch nicht auf. Sie haben auch in diesen Haushalt wieder irgendwelche Liebhaberprojekte, wie ihr Stadtmusikantenhaus, geschrieben. Sie haben kostenloses Autoscooterfahren verschenkt. Es hat auch vor allem damit zu tun, dass Sie der Meinung sind, dass sich der Staat in immer mehr Themen einmischen muss. Jetzt haben Sie ja für sich entdeckt, dass der Staat sich auch noch in die Frage einmischen muss, wie viel Unternehmen in Zukunft eigentlich auszubilden haben. All das kostet Geld. Wir haben heute Morgen gelesen, dass man in der Bildungsbehörde bei 300 Millionen Euro an Zuwendungen nicht mehr so genau weiß, was damit eigentlich passiert ist und wo die hingekommen sind. Das ist doch das eigentliche Problem dieser rot-grün-roten Regierung hier in Bremen: Sie geben Geld an den falschen Stellen aus. Es wird irgendwo Geld ausgegeben, von dem Sie gar nicht mehr wissen, was damit eigentlich passiert, und am Ende fehlt Ihnen das Geld für die wirklich wichtigen Themen. Das geht so nicht. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Sie haben es immer noch nicht verstanden!) Machen Sie hier in Bremen Ihre Hausaufgaben, dann wird auch der Bund seine Hausaufgaben in Berlin machen, aber Sie müssen mit Ihren finanziellen Mitteln hier in Bremen endlich mal zurechtkommen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Vielen
Dr. Henrike Müller GRÜNE
Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich muss mich schon schwer wundern: Wir machen da weiter, wo wir gestern aufgehört haben. Herr Schäck, was Sie immer noch nicht verstanden haben: Ich meine, es ist ein Weckruf des Deutschen Städtetages. Der Deutsche Städtetag ist nicht bekannt dafür, ein rot-grün-roter Verein zu sein, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) und der Deutsche Städtetag hat herausgefunden, dass nahezu alle deutschen Städte unter dieser Problemlage, nämlich nicht ausfinanzierte kommunale Haushalte, leiden. Es ist keine Bremensie, liebe FDP-Fraktion. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Bundesweit, und da muss man ja auch einfach nur mal aus Bremen rausfahren, wird es einem ja noch deutlicher als in Bremen und wir haben es im Wahlkampf ja auch alle ausführlich miteinander besprochen: marode Schulen, unsere Brücken vor der Tür, die Straßen, die Baumpflege, die nicht in der Art und Weise vollführt werden kann, wie wir sie brauchen, die Müllentsorgung, die Sanierung von Sportstätten. Die Liste kann man jetzt unendlich erweitern. Das können nicht nur Bremen oder Bremerhaven (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Alles Bremer Probleme!) mit dem mangelnden kommunalen Haushalt nicht gewährleisten, sondern eben nahezu fast alle Städte in der Bundesrepublik. Das ist kein Problem eines rot-grün-roten Senats, sondern diese Probleme haben über alle Regierungsparteien hinweg eben alle, die kommunale oder Landesverantwortung tragen. Das muss man einfach auch mal zur Kenntnis nehmen, selbst wenn man keine politische Verantwortung mehr im Bund mitträgt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dies alles, also die maroden Städte, die marode Infrastruktur, ist eben nicht nur ein finanzpolitisches Thema. Darauf will ich wirklich ganz, ganz eindeutig hinweisen, die nämlich aus einem Land kommt, das so marode war, dass die Leute auf dieses Land überhaupt gar keine Lust mehr hatten – und hups, gab es dieses Land dann auf einmal nicht mehr. Marode Infrastrukturen beschädigen jede Demokratie und wenn wir nicht mit mehr Finanzen wieder dahinkommen, wirklich eine Handlungsfähigkeit des Staates herzustellen und den Leuten zu zeigen, der Staat sorgt dafür, dass ihr die entsprechende Infrastruktur habt, die ihr braucht, von der Kita über die Brücke bis hin zum Spielplatz, dann haben wir ein echtes Problem mit unseren demokratischen Strukturen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Daher will ich es gar nicht in Abrede stellen, natürlich Herr Schäck, haben Sie recht, es braucht eine Aufgabenkritik und eine Ausgabenkritik. Mit Sicherheit kann man hier – –. Es gibt Sparpotenzial, ja, und natürlich brauchen wir Beschleunigungen von Prozessen. Dass wir fast 40 Jahre brauchen, um eine Brücke zu sanieren – nicht in Bremen, sondern anderswo, so geht das einfach nicht weiter. Da bin ich absolut bei Ihnen. Aber zu glauben, dass man ohne eine Reform der Schuldenbremse – mindestens auf kommunaler und Landesebene – vorankommt, das ist wirklich naiv, politisch total naiv. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Allein die kommunalen Sozialausgaben haben sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Bei allem Respekt: Immer wieder die Mär zu verbreiten „Daran sind die Flüchtlinge schuld“, das ist wirklich politisches Harakiri. Das ist so verantwortungslos! Das, was die Sozialausgaben in den Ländern und in den Kommunen auftreibt – und das ist ein gutes Thema – ist der Kitaausbau, und den wollen wir ja auch. Wir wollen doch einen Kitaausbau, damit mehr Frauen arbeiten können, damit mehr Väter arbeiten können, damit überhaupt mehr Menschen zur Wirtschaftskraft beitragen und ihren eigenen Lebensunterhalt gut verdienen können. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vielleicht ist es ein Mix aus allem.) Leider ist es aber so, das müssen wir konstatieren, dass der Bund sehr, sehr gute Gesetze erlässt, die wir auch mittragen: Das Recht auf Kita oder jetzt neuerdings das Gewalthilfegesetz – sehr, sehr gute Gesetze. Der Bund lässt aber die Länder mit der Finanzierung allein und so geht das einfach nicht weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wenn wir uns jetzt auch noch vor Augen führen, was für Aufgaben eigentlich vor uns liegen. Wir haben riesige Transformationsaufgaben vor uns: die Verkehrswende, die Energiewenden, die Wärmewende. Es ist ja alles, nur weil es im Wahlkampf nicht vorkam, deshalb kein Thema mehr, sondern die Aufgaben liegen ja weiter vor uns. Es sind alles Mammutaufgaben für die Kommunen. Wie wir diese massiven Investitionen finanzieren sollen? – Mir ist da bisher diese Seite des Parlaments die Antwort schuldig geblieben. Die prekäre Finanzlage der Kommunen führt inzwischen sogar zum Gegenteil: Einzelne Bus- und Bahnlinien werden gestrichen, anstatt die Verkehrswende voranzutreiben. Das ist eine Rolle rückwärts, die wir uns nicht erlauben können und die die Zukunftsfähigkeit unseres ganzen Landes – ich meine damit nicht nur unser Bundesland, sondern unser ganzes Land – gefährdet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Deswegen würde ich mir schon wünschen, dass vor allem diejenigen Parteien – es sind ja nicht mehr alle dabei –, die Regierungsverantwortung übernehmen wollen, in dieser Realität auch mal ankommen. Sie können sich gerne die Haushalte – Herr Eckhoff kommt ja wahrscheinlich gleich nach mir, er kennt ja den Haushalt in- und auswendig – –. (Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) Sie kennen den besser als manch anderer im Saal. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Aber nicht auswendig.) Wo soll da so viel Potenzial sein, dass wir ohne eine Reform der Schuldenbremse auskommen? Da bin ich sehr gespannt, wie Sie uns das gleich auseinanderklamüsern werden. Aus unserer Sicht braucht es vom Bund auf jeden Fall und in jedem Fall in den nächsten vier Jahren ein Commitment dafür, dass man gute Gesetze erlässt, die natürlich im Sinne der Länder sind und die dann aber auch mit einer Finanzierung daherkommen, und dass die Länder mit dem eben nicht alleine gelassen werden, was der Bund sich so ausdenkt. Das ist eine Grundforderung, die umgesetzt werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Und in der Tat, Thore Schäck hat darauf gerade ja auch noch mal hingewiesen: Wir brauchen in den Ländern feste Budgets für bestehende Aufgaben, anstatt immer komplizierter werdender Förderprogramme, die dann – ist auch ein bisschen Eigenkritik – aufgelegt werden, abgeschafft werden, wieder aufgelegt werden, wieder abgeschafft werden. So kann man in den Ländern nicht ordentlich politisch arbeiten. Letzter Punkt: Natürlich brauchen wir mindestens in den Ländern eine Reform der Schuldenbremse, noch besser im Bund. Dort vernehme ich, dass sich die Meinung der CDU, also des Kanzlers in spe stündlich ändert. Das ist interessant, noch interessanter ist aber die Vielstimmigkeit der CDU, jeder Ministerpräsident haut alle zwei Tage noch mal was anderes raus. Ich bin gespannt, wann die CDU sich da mal einig wird, (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) wie sie in die Verhandlungen mit der SPD gehen will. Ich hoffe auf die Einsicht, nachdem man sich mal die Haushalte, gerade den Bundeshaushalt angeguckt hat, dass es ohne eine Reform – –. Wir reden ja nicht über die Abschaffung. Das will ich auch betonen, es geht nicht um die Abschaffung, sondern es geht um eine maßvolle Reform der Schuldenbremse, um die anstehenden Aufgaben auch erledigen zu können. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich ahne, wie der Redebeitrag wird.)
Klaus-Rainer Rupp Die Linke
Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen. Erstens, neoliberale Glückskekssprüche nützen uns bei der Lösung von finanziellen Problemen nicht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Linke Kalendersprüche aber auch nicht.) Und: Haushalt sanieren auf Kosten der sozial Schwachen ist mit uns nicht zu machen. Da spreche ich für die Koalition. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Frage ist: In welcher Lage sind die bundesdeutschen Kommunen? Da gibt es ernstzunehmende Institute, ernstzunehmende Einrichtungen wie zum Beispiel das Institut der deutschen Wirtschaft oder das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung. Es gibt eine Untersuchung der Deutschen Bauindustrie, des Verbandes der Verkehrsunternehmen und dem ADAC, durchgeführt von dem Deutschen Institut für Urbanistik – alles Einrichtungen, Forschungsinstitute und Ähnliches, die gar nicht verdächtig sind, Teil einer rot-grün-roten Koalition in Bremen zu sein. Unisono kommen sie zu folgenden Schlüssen: Erstens, der Sanierungsstau insbesondere im Verkehrswesen, in Straßen-, Brücken-, Schienennetz und so weiter, ist immens. Die eine Studie sagt 372 Milliarden und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung spricht davon, dass wir in den nächsten zehn Jahren 600 Milliarden brauchen, um Deutschland wieder irgendwie in die Spur zu kriegen. Und sie beschwören die Bundesregierung auch, dieses Geld in die Hand zu nehmen, weil wenn das nicht passiert, gefährden wir die wirtschaftliche Entwicklung, gefährden wir die soziale Entwicklung und am Ende des Tages gefährden wir die Demokratie. Sie schlüsseln das auf: 177 Milliarden für die Städte und Gemeinden, 200 Milliarden für den Klimaschutz, 120 Milliarden für Verkehrswege und ÖPNV. Ich will das hier nicht ausweiten, aber wer glaubt, dass diese Menschen und diese Einrichtungen einfach nur an den Fäden einer irgendwie linksgerichteten Verschwörung hängen, der irrt, der lebt in einer anderen Welt, der macht sich selbst was vor. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Logik, die hier teilweise aufgetischt wird, könnte ich auch sagen: „Na ja, die Bundesfinanzen sind nicht in Ordnung, die deutschen Verkehrswege sind nicht in Ordnung, das waren zwei FDP-Politiker, die dafür verantwortlich waren, und sie haben es nicht hingekriegt.“ Ich habe was gegen diese Logik, weil sie einzeln nicht dafür verantwortlich sind, sondern weil es strukturelle Mängel sind, und diese müssen wir lösen. Es gibt jetzt von allen Parteien Vorschläge, was die Steuerpolitik der unterschiedlichen Parteien dann im Bundeshaushalt kostet. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat gesagt, die CDU 89 Milliarden, die SPD 30 und so weiter. Unklar ist, wie das gegenfinanziert werden soll. Auf der anderen Seite gibt es auch ein Ausgabenproblem, insbesondere bei den Kommunen, das wurde schon gesagt. Im letzten Jahr war es bundesweit ein Haushaltsdefizit von 13 Milliarden, das haben die meisten Kommunen über Kredite finanziert. Die Ausgabenseite ist auch schon angesprochen worden. Im Raum stehen jährliche Mehrausgaben von 30 Milliarden für die Verteidigung, 60 Milliarden für die Infrastruktur und so weiter. Deswegen gibt es schon am Tag nach der Wahl die schon erwähnte Debatte über die Schuldenbremse. Wir sind dafür, die Schuldenbremse zu lockern. Wir diskutieren die Folgen oder die Wirkung dieser Schuldenbremse seit ich hier in diesem Parlament bin. Unglücklicherweise hatte ich in so vielen Fragen recht, dass ich mir eigentlich gewünscht hätte, ich hätte mich geirrt, aber es ist nicht so. Wir haben soziale Schulden in Form von maroder Infrastruktur, von hohen Sozialleistungen und so weiter. Wenn es darum geht, die Schuldenbremse zu lockern, gilt für mich eins: Ja, wir können Sie lockern, selbstverständlich, aber eben nicht nur für Rüstung, nicht nur für den Bund und nicht nur für Beton, sondern das muss weitergehen. Wenn es nur um ein Sondervermögen für die Rüstung oder nur um die Lockerungen im Bund geht oder wenn nur der Investitionsstau bei Anlagen angegangen wird und nicht auch bei der Bildung, dann würde ich sagen, muss Bremen im Bundesrat klar „Nein“ sagen. (Beifall Die Linke) Muss der Bundesrat nicht mit abstimmen über Steuergesetze? Im Prinzip doch. Das gilt für Gesetze, bei denen Länder und Kommunen was abkriegen. Aber der Soli gilt nicht als Bundessteuer. Daher finde ich, nur die zu streichen, ist, glaube ich, eine No-Go-Area. Das verschärft noch die dramatische Situation im Haushalt und verschärft auch die dramatische Haushaltssituation in den Kommunen. Das heißt, Bremen muss sich in irgendeiner Weise um seine finanzielle Selbstverteidigung kümmern. Erstens, das wurde schon gesagt: Wir müssen raus aus der kommunalen Schuldenbremse, niemand sonst hat die. Zweitens: Die Sanierungsvereinbarungen, die wir eingegangen sind, beziehen sich grundsätzlich auf das Land. Wir müssen gucken, inwieweit wir die lockerer machen, damit die Kommunen Bremerhaven und Bremen auch wieder Kredite aufnehmen können. Wir müssen kreativer werden, so wie das andere Länder und Kommunen auch längst machen. Wir brauchen Kreditfähigkeit von öffentlichen Unternehmen, finanzielle Transaktionen, direkte Kredite. Ohne das wird man diesen Anschlag auf die kommunalen und Länderfinanzen nicht abfedern können. Völlig unwägbar ist, was die Koalition für die Wirtschaftsentwicklung Bremen kosten wird. Man kann sich darauf verlassen: Die Mission der CSU in der Koalition ist immer „Süddeutschland first!“ (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Ja!) Söder ist doch nicht aus ideologischen Gründen gegen die Klima- und die Energietransformation, sondern weil das die Chancen des norddeutschen Wirtschaftsraums im Verhältnis zum Süden verbessert. Es ist eine der größten Sorgen, die man sich machen muss, dass das wieder abgewürgt wird. Wir brauchen diese Transformation, wir brauchen Investitionen in die Klimawende. Wenn das nicht passiert, hat es nicht nur schlechte Folgen für die Klimaentwicklung, sondern auch für die bremische Wirtschaft, für die norddeutsche Wirtschaft. (Beifall Die Linke) Wir haben eine Situation, in der wieder und wieder und wieder das Wort Generationengerechtigkeit in den Mund genommen wird. Ich sage ganz klar: Investitions- und Sanierungsstau ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit. Überbordender privater Reichtum ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit. Ich sage auch, die Lockerung der Schuldenbremse ist die zweitbeste Lösung. Die beste Lösung wäre, Menschen, die mehr Geld haben als sie brauchen, endlich zu besteuern. Wir brauchen eine Vermögenssteuer, wir brauchen eine Vermögensabgabe. Dann können wir unter Umständen auf die Lockerung der Schuldenbremse verzichten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Jens Eckhoff. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Jetzt mach mal Rambo-Zambo!)
Jens Eckhoff CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute nur begrenzt Zeit, weil es ja gleich noch eine zweite Aktuelle Stunde gibt. Es sind so viele Sachen vorgetragen worden, wo es ganz schwer wäre, darauf einzugehen. Ich versuche, das jetzt mal im Schnelldurchlauf zu machen. Erstens, Herr Güngör: Am Anfang der Aktuellen Stunde fragte ich mich, ob das jetzt eine öffentliche Postzustellung an den Kollegen Imhoff ist, oder warum haben Sie diese Aktuelle Stunde eingereicht? Nur, um die ganze Wahrheit zu sagen: Der Kollege Imhoff hat sich ja nicht generell Gesprächen entzogen, sondern er hat gesagt, es macht im Rahmen eines laufenden Bundestagswahlkampfs keinen Sinn, darüber zu sprechen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Deshalb habe ich es erneuert.) Sondern wir wollen danach darüber sprechen, wie es da insgesamt weitergeht. Jetzt ist die Bundestagswahl gelaufen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das werte ich jetzt mal als ein Ja.) Wir stellen ja fest, dass schon in Berlin intensiv über dieses Thema gesprochen wird. Heute hat der Städtetag sich nochmal geäußert. Am Montag hatte ich schon fast den Eindruck, dass der Kollege Gottschalk es ins Beraterteam von Friedrich Merz geschafft hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber gestern hat er das ja korrigiert. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, Scherz beiseite: Es ist ein wichtiges Thema. Wir müssen uns damit beschäftigen, wie wir neben der internationalen Herausforderung, die gerade in den letzten zwei bis drei Wochen umso deutlicher geworden ist, seit dem Amtsantritt von Donald Trump im Weißen Haus, auch natürlich die nationalen Aufgaben meistern. Dazu gehört auch: Wie wollen wir zukünftig Infrastruktur et cetera finanzieren? Aber das befreit Sie von Rot-Rot-Grün in Bremen in keiner Weise davon, überflüssige Ausgaben zu streichen und jeden Kostenfaktor im Haushalt genau zu prüfen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das sagt ja auch keiner!) Man kann keine Solidarität von anderen Ländern erwarten, wenn man hier zum Beispiel für eine Kita 10 Millionen Euro ausgibt und im Umland 4 Millionen Euro. Man kann keine Solidarität mit Niedersachsen erwarten, wenn man für eine Schule hier 40 Millionen ausgibt, die in Niedersachsen 25 Millionen Euro kostet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und das sind nur die investiven Verantwortungen, die wir haben. (Beifall CDU) Was eine Entschuldung bringt, sieht man ja auch schon wieder an der Entwicklung im Stadthaushalt von Bremen. Wir waren ja alle einverstanden, als 2020 im Rahmen des Stabilitätspaktes, der geschlossen wurde, auch die Kommunen in Bremen von den Schulden befreit wurden. Da gab es hier keinen Widerspruch, wir haben das als Opposition auch entsprechend begrüßt und mitgemacht. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wo steht denn Bremen jetzt schon wieder? Ende 2023 hat die Kommune Bremen schon wieder eine Verschuldung von 693 Millionen. Bremerhaven zum Beispiel, unter einem CDU-Kämmerer, hat Ende 2023 nicht ein Fünftel dieser Schulden, sondern 57 Millionen Euro. Das ist nicht mal ein Zehntel der Summe der Stadt Bremen. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben in den eigenen Reihen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Wenn Sie sich angucken, wo Bremen Ende dieses Jahres vermutlich stehen wird, nämlich bei mehr als 1,6 Milliarden, wird der Abstand zu Bremerhaven deutlich weiter zunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren: Sie müssen natürlich auch die Hausaufgaben machen, wenn es darum geht, die kommunalen Finanzen entsprechend zu verbessern. Wo bleibt die Ausfinanzierung zum Beispiel des versprochenen Stellenaufwuchses bei der Polizei in Bremerhaven? Wo bleiben die Zuweisungsrichtlinien für nicht unterrichtendes pädagogisches Personal an den Schulen? Wo bleibt die konsequente Umverteilung von Asylbewerbern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor man nach Geld von anderen ruft, muss man selbst die Hausaufgaben machen! (Beifall CDU) Dann, lieber Herr Kollege Güngör, sind wir gerne bereit. Wenn in Berlin die Diskussionen sich dem Ende nähern, dann, finde ich, ist es auch der richtige Zeitpunkt, dass wir uns hier in Bremen einmal hinsetzen, dass wir einmal gucken. Es hat jeder Zeit – –. Der Kollege Schäck hat es Ihnen gesagt: Rufen Sie Ihre Kollegen in Berlin an. Sie tun ja immer so, als wenn die SPD in den letzten Jahren nichts mit der Bundesregierung zu tun hatte. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Da führen wir die Diskussion auch!) Von den letzten 27 Jahren war die SPD 23 Jahre an der Bundesregierung beteiligt. Dass der Zustand so ist, das haben Sie ganz entscheidend mitzuverantworten mit den entsprechenden Beschlüssen Ihrer Finanzminister und natürlich auch mit Ihrer Steuerreform aus dem Jahr 2002, die diese missliche Lage in den Kommunen erst hervorgerufen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Sie sind Teil der nächsten Bundesregierung, davon gehen wir wenigstens aus. Nutzen Sie Ihren Einfluss, rufen Sie Ihre Kollegen an! Ich hoffe, es geht dann auch jemand ran, lieber Kollege Güngör. Wir sind gerne gesprächsbereit, wenn wir wissen, welchen Rahmen – –, ob es eine Öffnungsklausel für Länder und für Kommunen gibt, dann sind wir gerne bereit, hier in Bremen auch mit Ihnen in die Gespräche einzutreten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf ein, zwei Wortbeiträge nach meiner Rede muss ich jetzt leider noch mal eingehen. Zuerst zu Ihnen, Frau Dr. Müller. Sie sagten eben, das wäre ja keine reine Bremensie – ich hoffe, ich zitiere Sie jetzt zumindest sinngemäß richtig –, sondern dieser Weckruf wäre vom Deutschen Städtetag ausgegangen. Das ist richtig. Aber man muss auch sagen, dass viele davon Rot-Grün regiert sind, und ich glaube, die FDP trägt für die Situation in diesen Städten die wenigste Verantwortung. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gucken Sie sich die Regierungen der Städte mal an. – Zuruf Volker Stahmann [SPD]) Dazu kommt: Sie haben gesagt, Ausgabenkritik und Aufgabenkritik gehören dazu. Sie sagen ja selbst, dass die Sozialausgaben auch gestiegen sind, massiv gestiegen sind. Übrigens auch andere konsumtive Ausgaben sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer weiter gestiegen, was, wenn man sich die Haushalte anguckt, eben auf Kosten der Investitionen gegangen ist, in Schulen und in Straßen, also all das, wofür Sie jetzt die Schuldenbremse lösen wollen. Wenn Sie sagen, es braucht eine Aufgabenkritik, dann rufe ich Ihnen zu: Dann fangen Sie doch endlich mal an! Wo ist das denn jemals in den letzten Jahren (Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) oder Jahrzehnten passiert? Sie haben immer mehr Geld ausgegeben, Sie haben jedes Problem innerhalb Ihrer Koalition mit immer mehr Schulden zugeworfen, solange es noch ging. Jetzt geht es nicht mehr und jetzt haben Sie eben das Problem, dass Sie zum ersten Mal anfangen müssen zu gucken, wo das Geld hingeht. Fangen Sie endlich damit an zu sparen und auch zu gucken, wo wir in Zukunft das Geld besser ausgeben können. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben zwölf Jahre den Haushalt konsolidiert!) Ich muss auch sagen, diese Argumentation, die wir hier immer wieder hören – –. Es wird immer so getan, als müsste man nur die Schuldenbremse lösen und dann wäre jedes Bremer Problem gelöst. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Wir wissen jetzt aber, dass Bremen mit Abstand die höchste Pro-KopfVerschuldung in ganz Deutschland hat. Nirgendwo sonst wurden in der Vergangenheit jemals so viele Schulden aufgenommen wie in Bremen. Wenn Ihre Logik also aufgeht, dann müssten wir hier das beste Bildungssystem haben, wir müssten ausreichend Kitaplätze haben und wunderbar sanierte Straßen. Nichts davon trifft zu. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Das ist doch kein Niveau, Herr Schäck!) Ihre Logik geht ganz offensichtlich nicht auf. (Beifall FDP) Noch einen Satz zum Kollegen Rupp: Sie haben uns eben sinngemäß eine neoliberale Aussage vorgeworfen. Sie sagten, es wäre eine neoliberale Aussage und sagten irgendwas mit Glückskeksen. (Zuruf FDP: Die sind lecker!) Sie haben hier vorne irgendwas von Glückskeksen erzählt. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Glückskekssprüche! Dazu stehe ich auch.) Die gibt es tatsächlich im FDP-Werbemittel-Shop für, ich glaube, 52 Cent mit liberalen Sprüchen drauf. Vielleicht bringe ich Ihnen mal einen mit, da können Sie noch was lernen. (Heiterkeit) Sie haben aber gesagt, wir würden hier Politik auf Kosten der Schwächsten machen. Ich sage Ihnen mal ganz deutlich, Sie haben hier in Bremen die höchste Armutsquote und es scheint Ihnen offensichtlich seit Jahren und seit Jahrzehnten nicht zu gelingen, dieses Problem in Bremen zu lösen. Die Zahlen sprechen dort eine ganz klare Sprache. Wenn es Ihnen darum geht, die Schwächsten zu schützen, und das sollte hier unser gemeinsames Anliegen sein, dann hätte ich Ihnen vorgeschlagen, dass Sie das Geld, das Sie für den Ausbildungsfonds ausgegeben haben, das Sie für das Stadtmusikantenhaus ausgegeben haben und das Sie für die FreiKarte ausgegeben haben, besser in die Bremer Schulen investiert hätten. Damit wäre den Schwächsten in unserer Gemeinschaft deutlich besser geholfen gewesen. (Beifall FDP) Aus dem linken politischen Raum hört man überhaupt immer nur zwei Antworten zur Lösung der Probleme: Man selbst ist nie schuld an irgendwas, man selbst ist der Meinung, man kann mit Geld umgehen. Die Antworten lauten immer gleich: Entweder soll die Schuldenbremse gelöst werden und man möchte mehr Geld aufnehmen oder die Fleißigen im Land sollen noch höher besteuert werden und man möchte noch mehr Geld einnehmen. Mein Problem an dieser Argumentation ist: Sie haben schon richtig viel Geld, (Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) ich habe es Ihnen vorhin schon mal vorgerechnet. Es gelingt Ihnen ja noch nicht mal, in Bremen mit dem Geld, das Sie haben, ein paar Schlaglöcher zu flicken oder seit 50 Jahren ein paar Kilometer Autobahn um Bremen herum fertigzustellen. Der Kollege Eckhoff hat eben ganz gut vorgerechnet – und das haben wir ja letztens auch mit Erstaunen festgestellt – dass Sie hier in Bremen für eine Kita dreimal so viel Geld in die Hand nehmen müssen wie in Oldenburg. Auf die Nachfrage, ich glaube, der Kollegin Gröninger damals, woran das denn liegt, wusste man das nicht mal. Man war darüber überrascht, dass man in Oldenburg für die gleiche Summe drei Kitas bekommt, für die man in Bremen nur eine bekommt. (Glocke)
Antje Grotheer
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Miriam Strunge?
Miriam Strunge Die Linke
Vielen Dank! Herr Kollege Schäck, mich würde interessieren, wie fleißig ich sein muss, um Milliardärin zu werden? (Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ganz fleißig!)
Thore Schäck FDP
Frau Kollegin Runge, das wundert mich nicht, dass diese Frage aus dem linkspolitischen Raum in diesem Plenum kommt. Sie können ja mit der Erarbeitung von Wohlstand nur selten etwas anfangen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Diese Menschen, die zu einem Wohlstand gekommen sind, sind das in den allermeisten Fällen – –. Es gibt einige Ausnahmen, wo es auch ererbt wurde, das ist klar, die gibt es. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Die meisten Fälle, Herr Schäck.) Es wurde untersucht: Über 80 Prozent der Multimillionäre und Multimilliardäre in Deutschland und überhaupt auf der Welt haben es sich selbst erarbeitet. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Haben erfolgreich ausgebeutet! – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Schauen Sie sich mal die Studien an. (Unruhe) Ich sage nicht, dass es nicht legitim ist und ich sage Ihnen auch ganz deutlich, diese Menschen, die sich das erarbeitet haben, sind ins hohe persönliche Risiko gegangen. Sechs von sieben Gründungen gehen pleite. Die Menschen müssen die Folgen davon, auch die finanziellen Folgen, über viele Jahre selbst tragen. Ihre naive Annahme ist ja, dass der Milliardär wie Dagobert Duck zu Hause so einen Geldspeicher hat, in den er jeden Tag reinspringt, und davon müsste man ihm nur so ein kleines bisschen wegnehmen. Das allermeiste Vermögen, das die Milliardäre in Deutschland haben, liegt in Form von Anteilen an Unternehmen, an Produktionsmitteln vor. Wenn Sie die besteuern, dann schädigen Sie diesen Standort noch mehr, als Sie es jetzt schon tun, und das wollen wir nicht. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Last but not least: Ich habe es eben schon gesagt, ich habe große Bauchschmerzen damit, dass Sie weitere Schulden aufnehmen oder den Fleißigen in diesem Land noch mehr Geld wegnehmen, weil es Ihnen nicht gelingt, hier auch nur ein paar Schlaglöcher in der Straße zu flicken. Wir glauben nicht, dass mehr Geld, gerade in den Händen von Ihrem rot-grünroten Senat, das Problem wirklich löst. Lernen Sie endlich, mit dem Geld umzugehen, das Sie schon haben. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So, wie Sie im Bund.) Das muss reichen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Mustafa Güngör.
Mustafa Güngör SPD
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte ehrlich gesagt noch große Lust über Details zu sprechen, über die 600 Milliarden Euro, die der Kollege Rupp angesprochen hat, von denen allein 177 Milliarden Euro für die Infrastruktur unserer Kommunen und Städte nötig sind. Da sind noch nicht mal Verteidigungsausgaben drin, da sind noch nicht mal Gesundheitsinfrastrukturausgaben drin. Über all dies hätte ich gern noch eine vertiefte Diskussion. Herr Schäck, ich habe mir heute wirklich Mühe gegeben, das sehr sachlich und ohne Emotionen vorzutragen, aber Sie bringen einen dann doch immer dazu, doch noch mal den Satz zu sagen: Es hatte schon seinen Grund, warum wir Sie nicht eingeladen haben, das haben Sie heute nämlich noch mal deutlich gezeigt. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Wollen wir auch gar nicht!) Was Sie und auch Ihr gescheiterter Bundesfinanzminister nämlich nicht verstanden haben, auch für die Bundesrepublik: Wir sind ein rohstoffarmes, exportabhängiges Land in Europa. Wenn wir in Europa noch eine Rolle spielen wollen, wenn wir überhaupt noch eine Rolle auf internationaler Ebene spielen wollen, dann müssen wir unsere Infrastruktur auf Vordermann bringen. Das haben Sie nicht verstanden, Herr Schäck. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, die Mittel haben sie ja! Fangen Sie mal an, das ordentlich auszugeben.) Jetzt zu meinem geschätzten Kollegen Eckhoff. Es ist ja nun nicht so, dass wir uns im Detail – –. Es ist ja keine so einfache Frage, wie wir sie jetzt im – –, dass wir einfach sagen, wir schaffen sie ab. Eine Abschaffung würde im Übrigen bedeuten, dass wir mit neuen Regeln ja doch wieder eine Reform machen. Ich will da auch gar keine Wortspielereien. Wir brauchen eine Reform, wir brauchen eine Veränderung. Es ist auch nicht so, dass wir uns innerhalb der Koalition im Detail einig darüber sind, wie denn eine Reform aussehen soll. Deshalb ist es eben ein sachliches Angebot. Sie, lieber Kollege Eckhoff, wissen ganz genau, mit all dem, was Sie hier aufgezählt haben, die Vergleiche zwischen Niedersachsen und Bremen und Schulbauten und Schulgrößen und Ähnlichem: Alle anderen Punkte, die Sie aufgezählt haben, die werden nicht reichen, um unsere Infrastruktur zukunftsfest aufzustellen, schon gar nicht für unsere Häfen. Das wissen Sie. Deshalb: Wir müssen in Bremen darauf vorbereitet sein. Wir können doch jetzt nicht die Bundesdiskussion abwarten. Wir haben die Möglichkeit, auch noch mal über unsere kommunale Einschränkung nachzudenken und gemeinsam, gern nicht öffentlich, darüber zu sprechen, wie wir sie reformieren können. Deshalb: Wenn es jetzt nur daran scheitert, lieber Herr Eckhoff, dass ich Herrn Imhoff eingeladen habe – auch Sie sind herzlich eingeladen und dann können wir uns gemeinsam an den Tisch setzen und über die Zukunft diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Daran lag es!)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Sascha Schuster.
Sascha Schuster fraktionslos
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich wundern, Aktuelle Stunden, die haben es ja immer in sich. Ich wundere mich nur immer über die Themen. Nicht, dass das heute kein wichtiges Thema ist – ich sehe das auch als wichtig an – aber ich finde, wir haben ja hier Leute sitzen, mit unserem Regierungschef und auch mit dem Finanzsenator, die dafür sorgen könnten, dass wir diese Aktuelle Stunde mit diesem Thema hier gar nicht bräuchten. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Nein, das können sie nicht!) Doch, das können Sie wohl! (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [Die Linke]: Nein, das können Sie nicht!) Wenn ich Sie immer höre, von der linken Seite: „Wir legen uns mit den Reichen an.“ Also ich finde, die Reichen haben sich das auch schon irgendwo erarbeitet und dann muss man sich wirklich fragen, das haben wir eben auch schon gehört: Was haben Sie denn für die sozial Schwachen getan? Ich kann nicht erkennen, dass Sie hier etwas getan haben. Sie machen immer nur flotte Sprüche und rauskommen tut da aber nichts. Wenn Sie immer sagen: “Ja, wir wollen mehr Kredite aufnehmen“, das kommt ja auch aus Ihrem Munde: Wer zahlt denn letztendlich die Kredite zurück? Das wird hier nie erwähnt. Sie haben seit Jahrzehnten – –. Zum Beispiel, lieber Kollege Güngör, so sehr ich Sie schätze, sagen auch Sie immer: „Na ja, mit den Finanzen.“ Sie sind hier schon Ewigkeiten, seit Jahrzehnten an der Regierung beteiligt. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, das ist auch gut so.) Ja, das ist gut, genau, und so lange haben wir auch schon das finanzielle Chaos im Land Bremen, das muss man auch dazu sagen, ob in Bremen oder Bremerhaven. Gucken Sie doch einmal, was hier alles kaputt ist! Es sind nicht nur die Straßen, Brücken, die Schulen, die Kajen. Ich könnte ja noch viel mehr aufzählen, das wissen Sie doch selbst. Was haben Sie denn dagegen getan? (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist in Kiel übrigens auch so.) Ja, Sie haben nirgendwo Geld, um das irgendwie zu lösen. Sie sind an dieser ganzen Misere mit schuld, das muss man einfach so sagen, und die Kolleg:innen, die da mit dransitzen, liebe Kolleg:innen von den GRÜNEN – Sie natürlich auch. Auch Sie sitzen mit in der Bundesregierung und haben auch für nichts gesorgt. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht mehr!) Ja, Gott sei Dank, muss man sagen, Gott sei Dank, dass Sie da nicht mehr mit dransitzen. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber die neue Regierung kann das alles besser machen, bestehend aus SPD und CDU, das wird sehr wahrscheinlich so sein. Wie gesagt, wenn man begründet, wir wollen mehr Geld aufnehmen – –. Ich werde mich auch heute enthalten, weil es muss auch gesagt werden: Wie soll das zurückgezahlt werden? Das können Sie nicht. Das wird nie gesagt und deshalb bitte ich Sie, in Zukunft auch mal zu gucken, wofür Sie das Geld eigentlich ausgeben. Wir haben heute schon ein paar Sachen gehört, dass man an einigen (Glocke) Sachen sparen könnte. – Danke schön!
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp.
Klaus-Rainer Rupp Die Linke
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung: Multimillionäre und Milliardäre haben in aller Regel ihr Geld nicht selbst verdient, sondern das waren ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für sie gearbeitet haben. – Danke! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen CDU, FDP – Zurufe CDU – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das können die Linken! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Immer, wenn der Klassenkampf hier ausbricht, wird es schön.)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Bürgermeister Björn Fecker für den Senat das Wort.
Björn Fecker
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Kommunen in Deutschland steht das Wasser bis zum Hals. Ihre finanzielle Situation ist dramatisch und das völlig unabhängig davon, das erschien mir gerade ein bisschen in Vergessenheit geraten zu sein, welche politischen Farben vor Ort die Mehrheit bilden oder den jeweiligen Oberbürgermeister stellen. Ein erheblicher Teil kann keine ausgeglichenen Haushalte mehr vorlegen. Viele schaffen das nur, indem sie auf ihre Rücklagen zurückgreifen. Die Finanzmisere der Kommunen hat viele strukturelle Gründe. So sind beispielsweise die Sozialausgaben in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Bund weist den Ländern, Städten und Gemeinden immer mehr Aufgaben zu, die nicht ausfinanziert sind, und diese Entwicklung trifft zugleich auf eine anhaltende Wachstumsschwäche, was in der Summe zu einer vollständigen Überlastung der kommunalen Haushalte führt. Das, meine Damen und Herren, ist mitnichten nur ein finanzpolitisches Thema. Die Menschen erleben den Staat vor Ort ganz konkret. Wenn Bürgerinnen und Bürger den Staat nicht mehr als Problemlöser, sondern nur noch als Mangelverwalter wahrnehmen, dem das Geld für die Sanierung von Schulen und Kitas und bedarfsgerechte Hilfsangebote fehlt, dann sinkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und damit auch letztlich in die Demokratie. Ohne Gestaltungsspielräume verliert auch die kommunale Selbstverwaltung an Wert. Dieser Entwicklung müssen wir – aber insbesondere auch die neue Bundesregierung – entschieden entgegentreten. Klar, zunächst müssen auch die Kommunen schauen, an welchen Stellen sie sparen oder ihre Einnahmen erhöhen können und ihre Arbeit effizienter bewerkstelligen können. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz zum Beispiel kann da ebenso helfen wie die sachgerechte Erhöhung von Gebühren; und ja, auch die Personalkosten dürfen nicht aus dem Ruder laufen. Wir in Bremen gehen alle diese Themen sehr konsequent an. Das allein wird aber bei Weitem nicht reichen, und da wünsche ich mir eine ehrlichere Debatte, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für eine echte Trendwende muss die neue Bundesregierung an verschiedenen Stellschrauben drehen. Die Kommunen tragen laut des Deutschen Städtetages rund ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben. Sie haben allerdings nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Da muss man nicht Mathematik studiert haben, um festzustellen: Das kann nicht passen. Um das mehr ins Gleichgewicht zu bringen, brauchen die Städte und Gemeinden zulasten des Bundes einen höheren Anteil an den Gemeinschaftssteuern, etwa an der Umsatzsteuer. Klar muss auch sein: Der Bund darf den Kommunen nicht länger zusätzliche Aufgaben übertragen, die nicht ausfinanziert sind. Vor allem müssen die Mittel für die gesetzlichen Aufgaben, die absehbar Kostensteigerungen nach sich ziehen, endlich auch dynamisiert werden. Sonst baut man nämlich ein Angebot auf, stellt am Ende fest, dass der Zuschuss des Bundes aufgrund der Inflation immer weniger wird, und kann es dann anschließend wieder einstellen – was nicht möglich ist, weil es eine finanzielle und gesetzliche Verpflichtung gibt, meine Damen und Herren. Der Bund darf nicht weiter steuerpolitische Entscheidungen treffen, die ohne Kompensation zu massiven Einnahmeausfällen bei den Ländern und Kommunen führen. Mit all diesen Forderungen steht ja Bremen nicht alleine da. Ganz im Gegenteil, sie werden breit vom Deutschen Städtetag getragen. Auch das will ich noch mal sagen: 3 200 Städte nach der Auskunft der Webseite – und der Vorsitzende ist Mitglied der CDU, weil das nämlich immer Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sind. Das ist ein Hilferuf der Kommunen in ganz Deutschland, von Flensburg bis nach Freiburg, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deutschland lebt von seiner Substanz und droht jetzt, den Anschluss zu verlieren. Wollen wir die Zukunftsfähigkeit unseres Landes nicht gefährden, müssen wir jetzt auf allen staatlichen Ebenen unseres Landes investieren und die Modernisierung unserer Gesellschaft vorantreiben. Die dafür notwendigen Summen sind trotz Haushaltsdisziplin aus den regulären Etats von Bund, Ländern und Kommunen nicht zu stemmen. Das werden jetzt auch diejenigen feststellen, die immer erzählen, wir hätten ein Ausgabeproblem. Wenn sie jetzt selbst regieren, müssen sie sich dem nämlich stellen. Nötig ist jetzt eine umfassende Finanzreform, die mehr Zukunftsinvestitionen ermöglicht, in der strukturellen Situation, in der wir uns gerade befinden. In der Krise fehlt uns schlicht das Geld, um bedarfsgerecht in den Erhalt von Infrastruktur zu investieren. Wir stehen darüber hinaus mit der Wärmewende, der Verkehrswende und nicht zuletzt der klimafreundlichen Transformation der Wirtschaft vor Mammutaufgaben, die massive Investitionen erfordern. Es gilt jetzt, die Zukunftsfähigkeit auf allen staatlichen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, zu sichern und nicht weiter durch die bisherige Schuldenbremse zu blockieren. Deshalb setzt sich der Senat auch im Bundesrat mit seiner Initiative für eine moderate Reform der Schuldenbremse ein. Nötig ist aber auch, den Kommunen angesichts ihrer dramatischen Finanzlage Luft zum Atmen zu verschaffen. Ein Mittel ist, ihnen bei der Bewältigung ihrer Altschulden zu helfen. Dazu liegt ein guter Vorschlag der noch amtierenden rot-grünen Bundesregierung vor, den sich die neue Regierung zu eigen machen sollte. Im Kern geht es darum, durch eine Änderung im Grundgesetz zu ermöglichen, dass der Bund sich einmalig an einer umfassenden Entschuldung der Kommunen durch die jeweiligen Länder beteiligen kann. Berücksichtigt würde dann auch das von uns gewählte Modell, das wir hier 2020 gemacht haben. Von diesem Vorschlag würde Bremen also profitieren. Ich appelliere deswegen auch an die Bremer CDU, sich ebenfalls im Sinne unseres Landes bei einer CDU-geführten Bundesregierung dafür einzusetzen. Wir müssen viel stärker in Verkehrswege, Häfen, Daten, Energienetze, Bildungseinrichtungen investieren, damit die Bundesrepublik insgesamt erfolgreich und langfristig wettbewerbsfähig und wirtschaftlich gut bleiben kann. Auch für den Klimaschutz haben wir große finanzielle Anstrengungen vor uns. Die aktuellen Haushalte geben das nicht her. Deswegen müssen wir auch noch mal über zusätzliche Einnahmen reden. Da geht es im Kern um mehr Steuergerechtigkeit. Um die Einnahmebasis zu verbreitern, setzt sich der Senat mit einer Bundesratsinitiative unter anderem für die Einführung einer Vermögenssteuer und für eine Reform der Erbschafts- sowie Schenkungssteuer ein. Die Abgeltungssteuer soll endlich gestrichen werden, Kapitalerträge entsprechend gemeinsam mit dem Erwerbseinkommen progressiv besteuert werden. Meine Damen und Herren, wenn ich die Debatte hier so verfolge, glaube ich, dass einigen nicht ganz klar ist, welche dramatische Situation wir insgesamt haben. Wir haben sie eben nicht nur in Bremen und wir haben sie eben nicht nur in Bremerhaven, sondern wir haben sie von Flensburg bis nach Freiburg, meine Damen und Herren. Da kann man natürlich immer noch einmal darauf hinweisen, dass wir auch bei den Ausgaben schauen müssen, aber den erheblichen Investitionsbedarf, über den wir hier reden, die erheblichen Ausgaben im Schul- und im Kitabereich, die kann man, auch wenn man den Kopf in den Sand steckt, schlichtweg nicht ignorieren. Ich wünsche mir für die Zukunft – jetzt, wo wir durch den Bundestagswahlkampf sind – eine viel ehrlichere Debatte – bei aller Kritik an unserem Handeln, das ist vollkommen Ordnung –, und dass akzeptiert wird, was tatsächlich auf dem Spielfeld der Finanzpolitik gerade los ist, mit was wir arbeiten müssen. Das würde ich mir hier ehrlicherweise schon für die Zukunft wünschen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zum Abschluss: Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir diskutieren das jetzt hier im Landtag, aber wir wissen, worum es geht, weil wir zwei Städte haben, in denen diese kommunale Selbstverwaltung sehr engagiert gelebt wird. Denn hier vor Ort entscheidet sich, ob die Menschen mit ihrem Staat zufrieden sind oder eben nicht. Damit die Kommunen diesen Anspruch einlösen können, müssen sie eine finanziell solide Basis haben, eine auskömmliche Finanzbasis, die dafür sorgt, dass die drängendsten politischen Aufgaben auch erledigt werden können. Die mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen und die die Lasten zwischen starken und schwachen Schultern fairer verteilt und zügelloser Verschuldung auf der anderen Seite vorbeugt. Dafür, meine Damen und Herren, setzt sich der Senat ein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen sehe ich zu dieser Aktuellen Stunde nicht. Damit ist dieses Thema beendet. Wir kommen jetzt zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde. Zu Beginn gebe ich aber noch die restlichen Redezeiten bekannt. Für die SPD-Fraktion sind noch 6 Minuten, 6 Sekunden auf der Uhr, für die CDUFraktion 8 Minuten, 18 Sekunden, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6 Minuten, 23 Sekunden, für Die Linke 6 Minuten, 21 Sekunden, für Bündnis Deutschland noch 4 Minuten, 19 Sekunden, für die FPD 3 Minuten, 18 Sekunden. Die Einzelabgeordneten hätten noch jeweils 2 Minuten. Wir kommen zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde: Senat Bovenschulte hält sich nicht an Gesetze und gefährdet Klimafahrplan. Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Bull. Ich rufe den ersten Redner auf. Der erste Redner ist der Abgeordnete Martin Michalik.
Martin Michalik CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Heute müssen wir in diesem Hause über geltendes Recht sprechen. Wir müssen über Gesetze sprechen, die wir hier verabschieden und an die sich möglicherweise der Senat Bovenschulte nicht halten will. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal! (Beifall CDU) Warum sage ich das hier so deutlich? Es reicht ein kleiner Blick zurück. Wir haben vor etwa zwei Jahren, am 23. Februar, eine Gesetzesnovelle in erster Lesung beschlossen. Diese ging dann zurück zum Klimacontrollingausschuss, denn es ging um das BremKEG, das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz. Dann haben wir dieses Gesetz in zweiter Lesung am 21. März 2023, also vor zwei Jahren, hier beschlossen. Wir haben damit eine Gesetzesgrundlage geschaffen, um Bilanzen zu erstellen, Bilanzen über den CO -Ausstoß in Bremen, und wir haben auch festgestellt, dass wir hierzu Personalkapazitäten brauchen werden. Zusammengefasst: Das heißt, das Statistische Landesamt (StaLa), das in diesem Fall zuständig ist und dem Innenressort, damit Herrn Mäurer, zugeordnet werden kann, hat festgestellt, dass sechs Stellen dafür benötigt werden, um diese Bilanzen zu erstellen, damit der Klimacontrollingausschuss die Maßnahmen monitoren kann. Passiert ist nichts. Es gab sogar schon im vergangenen Jahr im November Medienberichterstattungen dazu, die darauf hingedeutet haben, dass dieser Gesetzesbruch kurz bevorsteht. Jetzt soll es plötzlich an sechs Stellen scheitern. Wenn wir bedenken, wie viele Stellenzuwächse es in den letzten Jahren hier im öffentlichen Dienst gab, vor allem für Klimaspaßprojekte, bei denen nicht gemessen werden kann, wie viel CO eingespart werden kann, ist es einfach nur peinlich. Sie wollen damit kein nachprüfbares Controlling aufbauen, Sie wollen sich nicht messen lassen, denn einen Misserfolg können Sie eben nicht verkaufen. (Beifall CDU) Ich hole Sie ein wenig ab und ich gebe Ihnen einen kleinen Blick in den Maschinenraum. Wir hatten letzte Woche den Klimacontrollingausschuss. Nachdem wir im Dezember nämlich von einem Mitarbeiter aus dem Innenressort vertröstet wurden, dass es keine Zahlen gebe, dass alles so schrecklich sei und es keine Mitarbeiter gebe, die das abarbeiten können, haben wir es tatsächlich geschafft, dass letzte Woche Senator Mäurer teilgenommen hat. Was hatte Herr Mäurer im Gepäck? Herr Mäurer hatte nichts im Gepäck. Das war eine teilnahmslose Sitzung seitens des Senats, denn die Beiträge waren geprägt von einer Vorlage, einer Vorlage, in der faktisch drinstand, was alles nicht möglich sei, aber nicht, wie man das Problem lösen möchte. Dann hat Herr Mäurer noch mit Taschenspielertricks versucht, uns zu erklären, wir würden Polizei und Feuerwehr gegen den Klimaschutz ausspielen, indem wir dort Stellen streichen müssten – was natürlich Quatsch ist, denn das Innenressort besteht nicht nur aus Feuerwehr und Polizei. (Beifall CDU) Also, anders konnten wir das Agieren des Senators nicht interpretieren, Herrn Mäurer ist es offensichtlich egal. Dann wurde uns noch gesagt: Ja, unter Umständen wäre es möglich, die Zahlen zu besorgen, auch ohne das Personal, indem man zum Beispiel Institute oder andere Bundesländer anfragt. Das ist aber etwas, was vom Zufall abhängig ist, denn diese haben sich bis heute nicht zurückgemeldet. Es sieht ganz danach aus, dass Sie das Problem nicht lösen können. Man könnte natürlich kritisch fragen und sagen: Mensch, hat Bremen hier einen Sonderweg eingeschlagen, einen Sonderweg mit einer so hohen Messlatte, dass wir das vielleicht nicht lösen können? Aber auch dazu kann ich Ihnen sagen, das ist natürlich Quatsch. In anderen Bundesländern funktioniert es bereits. In Hamburg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt ist es möglich, Zahlen und Statistiken auch schon vorher zu erhalten, und das schon seit einigen Jahren. Wir brauchen diese Zahlen, sonst können wir kein effizientes CO -Monitoring betreiben! Herr Gottschalk, ich gehe davon aus, dass Sie hier gleich zu uns sprechen werden. Sie haben in der vergangenen Woche in der Sitzung den Bogen massiv überspannt. Sie haben wieder angefangen, die Methodik infrage zu stellen – eine Methodik, die wir über Jahre zusammen mit Experten ausgearbeitet haben, stellen Sie plötzlich infrage. Selbst der Leiter des Statistischen Landesamtes hat Ihnen an dieser Stelle Willkür vorgeworfen. Herr Gottschalk, ich wiederhole es, ich habe es hier schon mal gesagt: Das hier ist nicht die Sesamstraße und Sie sind nicht Graf Zahl! (Beifall CDU) Herr Gottschalk, im Gegensatz zu Ihnen kann Graf Zahl richtig rechnen. Sie können nicht irgendwelche Zahlen aus der Luft greifen ohne wissenschaftliche Grundlage und davon ausgehen, dass wir Ihnen das hier wie kleine Kinder einfach so abkaufen. Sie verstehen einfach nicht, dass Sie mit so einem Verhalten riskieren, dass politische Fehlentscheidungen getroffen werden, die uns massiv viel Geld kosten und am Ende dem Klima nichts nützen. Wie gehen wir vor? Um es einfach auszudrücken: Im Moment wird die Klimaverschmutzung Bremens gar nicht überwacht. Das heißt, wir arbeiten ins Blaue hinein. Das ist ein Scheitern mit Ansage und daran ist Ihre Koalition schuld. (Beifall CDU) Herr Bull, Sie vertreten heute Herrn Mäurer, und ich erwarte von Ihnen, dass Sie uns heute Lösungen präsentieren. Ich muss noch mal in diese Richtung gucken. Ich bin auch wirklich schockiert über die Grünen, die in dieser Koalition nichts machen. Es gibt noch nicht mal so einen klitzekleinen Aufschrei zu diesem Thema. (Abgeordnete Dr. Franziska Tell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie mir in der Ausschusssitzung überhaupt zugehört?) Ich muss Ihnen einfach sagen, Frau Tell: Ja, das sind alles Worthülsen, aber de facto haben die Grünen in dieser Koalition die Klimaziele verraten. (Beifall CDU) Ich fordere Sie auf, Senat Bovenschulte: Liefern Sie die Zahlen, denn wenn sich der Senat selbst nicht an die Gesetze aus diesem Haus hält, dann brauchen wir uns über Politikverdrossenheit nicht mehr wundern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der letzten Bürgerschaftswoche gerade über die Bremer Klimaziele geredet, weil wir als FDP erkannt haben, dass Anspruch und Wirklichkeit nirgendwo mehr auseinanderklaffen als bei der Klimapolitik, weil wir eine realistische Klimapolitik gefordert haben, deswegen das Klimaziel an die Realität anpassen wollten und auch die Messung der Klimaziele verbessern wollten. Sie haben diesen Antrag in der letzten Bürgerschaftswoche abgelehnt, und der einzige, der überhaupt Sachargumente gebracht hat, das war der Kollege Gottschalk. Alle anderen haben mit vermeintlicher moralischer Überlegenheit dagegen argumentiert. Knapp einen Monat später stehen wir wieder hier – und das, weil Sie es nicht schaffen, die Klimaziele einmal zu messen. Da fragen wir uns: Wo nehmen Sie diese moralische Überlegenheit überhaupt her, liebe Koalition? (Beifall FDP) Auf der einen Seite haben wir das strengste Klimaziel Deutschlands, mit allen Belastungen, die damit für Bürger und Unternehmen einhergehen. Auf der anderen Seite kriegen Sie es nicht gebacken, sechs Stellen im Haushalt bereitzustellen, um die Klimabilanz für das Land Bremen überhaupt zu erstellen, und das trotz des sonstigen Personalaufwuchses, den Sie in den Behörden haben. Das ist schlichtweg erbärmlich, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP) Ich habe es bereits letzte Woche gesagt, wer ein Vorbild sein will und vorangehen will, dabei aber stolpert, der ist kein Vorbild, der ist ein abschreckendes Beispiel, und das trifft auf Ihre Klimapolitik zu. Sie sollten sich endlich mal ehrlich machen und einsehen, dass Sie mit dem übertrieben strengen Klimaziel die Bürgerinnen und Bürger überfordern, die Wirtschaft überfordern und – das ist auch ganz offensichtlich – auch sich selbst überfordern. (Beifall FDP) Dem Klima, das habe ich letztes Mal schon erläutert, ist nicht geholfen, wenn wir schneller fertig werden als andere. Mit diesem Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit machen Sie nicht nur sich selbst lächerlich, Sie gefährden auch die Akzeptanz für Klimapolitik. Wieso sollten die Bürgerinnen und Bürger denn weitere Belastungen beim Klimaschutz hinnehmen, wenn der Staat es selbst nicht einmal schafft, seine Aufgaben zu machen? Wir bleiben daher bei unserer Forderung von letzter Woche: Kommen Sie endlich in der Realität an! Entweder müssen Sie pragmatischer oder besser werden, oder Sie müssen Ihre Ziele an die Realität anpassen. Machen Sie sich endlich mal ehrlich! – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich als Besuchende recht herzlich den Kurs „Wirtschaftsprofil“ des 12. Jahrgangs der Oberschule Rockwinkel. (Beifall) Als nächste Rednerin erhält nun die Abgeordnete Dr. Franziska Tell das Wort.
Dr. Franziska Tell GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Nachdem man in den letzten Wochen den Eindruck hatte, dass das Klima irgendwie keine Rolle mehr spielt und die Krise vorbei ist, ist es gut, dass wir heute hier im Haus darüber sprechen, denn die Krise ist nicht vorbei. Es gibt überhaupt gar keinen Grund, auch nur darüber nachzudenken, unsere Klimaziele irgendwie infrage zu stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Dabei ist völlig unbenommen, dass wir die CO -Statistik und auch eine frühzeitige, oder zeitnahe CO -Statistik, wie es im Gesetz heißt, als zentralen Teil der gemeinsam beschlossenen Ziele aus der Klima-Enquete brauchen, 2038 klimaneutral zu werden. Es gibt einen guten Grund, dass das im Gesetz aufgenommen wird, und das braucht es auch, um genau zu schauen: Wo sind wir eigentlich, und wie kommen wir da hin, in Bremen? Da kann ich jetzt einen Satz sagen, den ich auch als bildungspolitische Sprecherin und wissenschaftspolitische Sprecherin unserer Fraktion, die ich ja eigentlich bin, immer wieder sage: Wir brauchen eine datenbasierte Grundlage, um Maßnahmen gezielt nachsteuern zu können, um die Bedeutung von Maßnahmen auch kommunizieren zu können und gezielt darauf hinwirken zu können, dass wir bis 2038 klimaneutral werden. Das ist unbenommen, das ist weiterhin dringend notwendig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Darum erwarten wir auch vom Senator für Inneres und Sport und vom Statistischen Landesamt, dass sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wir erwarten, dass sie das, was im Bremischen Klimaschutzund Energiegesetz steht, erfüllen und dafür sorgen, dass wir in Bremen auch schon frühzeitig, nach bereits neun Monaten, die ersten Indikatoren erhalten, wie wir in Sachen CO -Bilanz dastehen und wo wir gegebenenfalls auch in unserem politischen Handeln noch nachsteuern müssen. Jetzt fokussiert sich die Debatte doch immer wieder sehr auf die benannten sechs Stellen. Ich glaube, die Diskussionen der letzten Wochen haben aber auch gezeigt: Am Ende muss es einerseits um das Ergebnis gehen, und es muss auch um das kritische Hinterfragen gehen. Denn es gibt ja durchaus wissenschaftliche Expertise, die sagt, vielleicht braucht es diese sechs Stellen gar nicht. Und –das hat der Kollege der CDU-Fraktion auch schon angesprochen – uns wurde im Ausschuss auch dargelegt, dass es andere Institute gibt, die solche entsprechenden Prüfungen, solche Statistiken bereits durchführen. Es gibt in Deutschland acht andere Länder, die eine solche ZeitnahSchätzung durchführen, die also die Expertise haben. Ich finde, wir sollten das in Bremen nutzen. Bevor wir weitere Stellen schaffen, wo wir doch gerade haushalterisch Probleme haben, sollten wir schauen, wie wir das mit einbeziehen können und so die Bedarfe in Bremen an Stellen reduzieren können, aber trotzdem dem, was im Gesetz steht, so nachkommen können, wie es notwendig ist: Nämlich die zeitnahen Schätzungen dann zu erbringen, wenn wir sie brauchen, nämlich zeitnah. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn am Ende darf Klimaschutz nicht an Personalfragen hängenbleiben. Er darf nicht daran scheitern, wie es organisatorisch läuft. Wir müssen die Expertise nutzen, die wir haben, und das gilt es jetzt in den Blick zu nehmen. Also brauchen wir jetzt eine Entscheidung aus dem Hause des Senators für Inneres. Eine Entscheidung, die dafür sorgt, dass diese Berichtspflichten, die, wie wir wissen, leider in der ersten Form schon zu spät kommen werden, so zeitnah wie möglich erfolgen werden, damit der Klimaschutz konsequent umgesetzt wird und damit wir das Ziel, dass Bremen 2038 klimaneutral wird, auch effektiv erreichen können, denn das ist dringend notwendig. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Cord Degenhardt. Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss etwas schneller sprechen, weil Herr Timke mich in die Bredouille gebracht hat. So ganz aktuell, liebe CDU, ist dieses Thema ja nicht. Bereits in der Dezembersitzung hatte ich in einem Redebeitrag als Erster in diesem Hause angeprangert, dass der Senat die gesetzlichen Vorgaben des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes nicht erfüllen kann, weil sechs Stellen fehlen. Die Reaktion der CDU in Person vom durchaus geschätzten Kollegen Michalik: Er warf mir vor, rumzupoltern. Mit dieser heute von der CDU einberufenen Aktuellen Stunde erweist sich die CDU nun allerdings gut zwei Monate später selbst als Poltergeist. Guten Morgen, Herr Michalik! (Beifall Bündnis Deutschland) Ein Intermezzo gab es dann auch noch in der Januarsitzung durch den Dringlichkeitsantrag der FDP. Es ist also alles bereits mehrmals gesagt worden. Daher auch aus Zeitgründen in aller Kürze: Die heilige Kuh der bremischen Politik, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Kinderfreikarte!) das Klimaschutz- und Energiegesetz, steht auf tönernen Füßen, aus genannten Gründen. In den letzten fünf Jahren wurden im Bundesland über 2 000 neue Verwaltungsstellen geschaffen. Es ist schon ausgesprochen bemerkenswert, wenn eine Koalition, die unlängst noch bereit war, uns und nachfolgenden Generationen für CO -senkende Maßnahmen, die absolut wirkungslos sind, eine Schuldenlast von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufzubürden, sich nicht in der Lage sieht, sechs Stellen zu besetzen, die zur Erfüllung des Gesetzes zwingend erforderlich sind. Das kann man doch ernsthaft niemandem erklären. Oder gibt es gar einen plausiblen Grund dafür? Ist man sich in der Koalition etwa gar nicht mehr einig in der Klimapolitik? In der letzten Sitzung des Klimacontrollingausschusses konnte man anhand der Äußerungen und der Körpersprache des Innensenators durchaus diesen Eindruck gewinnen. Den Eindruck nämlich, dass zumindest dieses Ressort, oder ganz speziell der Senator selbst, nicht vollumfänglich hinter der Klimapolitik der Koalition steht und die Stellen vielleicht gar nicht besetzen wollte. Wenn dem so wäre, hätte der Senator die Fraktion Bündnis Deutschland an seiner Seite. (Beifall Bündnis Deutschland) Denn es ist höchste Zeit, dass hier gegengesteuert wird. Die FDP hatte in der Januarsitzung den Anfang gemacht, wie erwähnt, und gefordert, die überambitionierten Ziele auf das Level der Bundesrepublik herabzusenken. Darüber hinaus sollte der Senat auf die Bundesregierung einwirken, ihrerseits die Klimaziele an das EU-Klimaschutzziel anzugleichen. Das ist uns zu wenig. Das Bremer Klimaschutzgesetz insgesamt muss vom Tisch. Es ändert nichts am Klima, bringt aber die privaten Haushalte teilweise mit exorbitanten Strom- und Wärmeenergiepreisen in Existenznot, treibt Industriebetriebe ins Ausland und ruiniert die deutsche Wirtschaft. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Und das alles aus Bremen!) Wir haben die höchsten Strom- und Wärmeenergiepreise in Europa. Die bevorstehende Erhöhung der CO -Steuer, zum Beispiel, wird ab 1. Januar 2027 zu Spritpreiserhöhungen von 30 bis 40 Cent führen. Dieser ideologische Unfug muss ein Ende haben! Ich schließe mit einem im Internet häufig anzutreffenden Witz. (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Oh nein!) Frage: Was ist Physik? Antwort: Physik ist, wenn man die Steuern erhöht, ändert sich das Klima. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Hat niemand gelacht.)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Muhlis Kocaağa.
Muhlis Kocaağa Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Klimaschutzmaßnahmen gehören zu den wichtigsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts, um die Lebensgrundlagen der Menschen zu schützen und die Zukunft kommender Generationen zu sichern. In diesem Komplex spielen die CO -Bilanzierung und die damit verbundenen Maßnahmen zum Klimaschutz eine zentrale Rolle. Gemäß dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dass das Statistische Landesamt die CO - Bilanz ab dem Berichtsjahr 2023 fristgerecht zu veröffentlichen hat. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur ein inhaltliches, sondern auch ein rechtliches Problem, das die effektive Umsetzung und die Überwachung unserer Klimaschutzmaßnahmen erheblich beeinflusst. Nur so können wir die Stärken und Schwächen unserer Klimaschutzmaßnahmen erkennen. Aufgrund des Personalmangels war es bisher nicht möglich, die erforderliche CO -Bilanz fristgerecht zu erstellen. Das ist nicht akzeptabel, meine Damen und Herren. Es ist auch für mich zwar nachvollziehbar, dass die benötigten Stellen noch nicht besetzt werden konnten – wir wissen ja alle, dass die Haushaltslage sehr eng ist –, was ich jedoch nicht verstehe: warum nicht schon früher versucht wurde, die benötigen Daten auf einem anderen Weg zu bekommen, um die Berichte vielleicht zwar nicht ganz pünktlich, aber zumindest rechtzeitig liefern zu können. Die jetzt vorgeschlagenen Alternativen wie die mögliche externe Unterstützung sind in der Tat recht spät und verzögern die Möglichkeiten, zu reagieren. Ich erwarte jedoch, dass die Arbeit der Enquete richtig anerkannt wird, die Empfehlungen ernst genommen werden und das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz umgesetzt wird. Deshalb erwarte ich auch vom Senat, dass hier so schnell wie möglich nachgebessert wird. Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen wir finanziell vor Herausforderungen, die wir bewältigen müssen. Es wird geschätzt, dass Bremen für den Zeitraum von zwanzig, dreißig Jahren etwa 600 bis 700 Millionen für Klimaschutzinvestitionen aufwenden muss. Diese Summe ergibt sich aus insgesamt benötigten sechs, sieben Milliarden Euro, die bis 2030 investiert werden sollen. Es ist bedauerlich, im Besonderen die Schuldenbremse, was den finanziellen Spielraum erheblich einschränkt. Bremen ist bei vielen Klimaprojekten auf Finanzierung durch Bundesmittel angewiesen. Wenn Sie es ernst meinen, dass die Klimaschutzmaßnahmen rechtzeitig durchgesetzt werden sollen, lassen Sie uns gemeinsam die Schuldenbremse auf der Landesebene reformieren. (Beifall Die Linke) Die CDU hat sich bisher nicht dazu geäußert, wie die Schuldenbremse auf Bundes- oder Landesebene reformiert werden kann, um die dringend nötigen Mittel für den Klimaschutz bereitzustellen. Wer glaubt, dass die Klimaziele ohne zusätzliche Finanzierung erreicht werden können, liegt ganz falsch. (Beifall Die Linke) Uns allen ist bekannt: Klimaschutzmaßnahmen kosten Geld, und das wird auch so bleiben. Ich sehe nicht, dass Bremen deswegen den Weg zur Klimaneutralität verlässt und die ganze Arbeit der Enquete umsonst war. In Bremen werden Klimaschutzmaßnahmen durch verschiedene Instrumente überwacht. Eines davon, der Aktionsplan Klimaschutz, enthält etwa 300 Einzelmaßnahmen, jährlich aktualisiert und auf der Website „klimaaktionsplan.de“ für alle erreichbar und transparent dargestellt. Der Monitoringbericht koordiniert die Klimaschutzmaßnahmen und stellt sicher, dass die Strategie umgesetzt wird. Seit Mai 2024 ist der Klimacheck für alle Senatsvorlagen Pflicht. Er prüft die Auswirkungen und politischen Entscheidungen auf das Klima. Diese Instrumente sorgen für eine regelmäßige und transparente Überprüfung der Klimaschutzmaßnahmen in Bremen. Abschließend appelliere ich an alle: Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen! Der Klimaschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch moralische Verantwortung, die wir gegenüber unseren Mitbürgern und zukünftigen Generation tragen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Arno Gottschalk.
Arno Gottschalk SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor zwei Jahren hier ein ambitioniertes Energiemonitoring beschlossen – ambitioniert, was die Qualität und die Erhebungsmethodik angeht, ambitioniert, was die Häufigkeit und Frequenz der Berichte angeht und ambitioniert auch im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern. Als damals das Statistische Landesamt erstmals sein Tableau vorgelegt hat, welcher Stellen es denn bei der Eigenbearbeitung bedürfe, hätte man eigentlich noch mal eine kritische Schleife einlegen müssen. Das ist damals nicht geschehen, weil wir in einer Situation waren, in der wir insgesamt von sehr reichhaltigen Mitteln für den Klimaschutz ausgehen sollten. Ende 2023 mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war damit eine drastische Reduzierung beschlossen. Die Stellen standen zwar nicht in den Rücklagen drin, aber die Mittel, die wir zur Verfügung hatten, sind natürlich sehr viel enger geworden. Spätestens da hätte unmittelbar damit begonnen werden müssen, nach alternativen Lösungen auszuschauen. Tatsächlich hat es bis zur letzten Sitzung des Klimacontrollingausschusses gedauert, bis erstmals ansatzweise eine solche alternative Idee vorgestellt worden ist. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich ganz deutlich sagen, das war im Tempo und in der Zeit, in der nichts geschehen ist, nicht akzeptabel. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen jetzt allerdings den Blick nach vorne richten. Es liegen uns jetzt in dem Papier, das uns im Klimacontrollingausschuss vorgelegt worden ist, zwei Lösungsstränge vor. Zum einen eine gewisse Basislösung bei uns im Statistischen Landesamt und der Strang zwei, das Einkaufen von Berechnungen von außen. Das, was uns vorgelegt worden ist, ist erstmal sehr vage. Ich denke, es muss konkretisiert werden, es muss geguckt werden, was es kostet, und es muss dann auch eine klare Finanzierungslösung hinterlegt werden. Alles das muss – und das sage ich an die Adresse aller beteiligter Ressorts – jetzt mit einem ganz anderen Tempo angegangen werden. Ich denke aber, dass wir bei dieser Lösung auch noch mal eines machen müssten, und das betrifft auch die Kritik, die von Herrn Michalik hier an mir geäußert wurde. Ich denke, dass wir in diesem Bereich noch mal kritisch reflektieren müssten: Was genau brauchen wir, um in den Zeiträumen, in denen wir handlungsfähig sind und Einfluss haben, tatsächlich auch die notwendigen Daten zur Verfügung zu haben? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Moment einen Ansatz, der liefert uns nach 9 Monaten, nach 15 Monaten und nach 24 Monaten Daten. Wenn man das jetzt verteilt, bedeutet das, wir bekommen alle sechs Monate neue Daten. Stehen unsere Handlungsfähigkeiten tatsächlich in einem vernünftigen Verhältnis zu neuen Daten in allen sechs Monaten? Wir wissen doch, welche Geschwindigkeiten wir in den wichtigsten Bereichen haben. Wir sehen, wie die Entwicklung ist im Bereich der Transformation der Stahlindustrie. Wir wissen, welche Geschwindigkeiten wir haben im Bereich der Energiewende. Wir wissen auch, wie langsam die große Dimension der Verkehrswende ist. Wir alle wissen doch in dem Bereich, dass wir mit sechsmonatigen neuen Zahlen dort nicht ein Instrument haben, um diese Prozesse wirklich zu beschleunigen. Deshalb, Herr Michalik, finde ich Ihren Vorwurf, wir würden ins Blaue rein arbeiten, doch völlig falsch. Wir wissen, was wir machen. Wir sind an den wichtigsten Sachen dran. (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Wenn Sie sagen, in diesem Bereich ohne diese Zahlen im Sechs-MonatsTakt wissen wir ja gar nicht, ob wir noch auf dem richtigen Weg sind, Herr Michalik, dann müssten Sie als Vorsitzender dieses Ausschusses wissen, dass das doch ein völliger Quatsch ist in diesem Bereich. Wir müssen in diesem Bereich tatsächlich die Klärung haben, was wir für unsere Sachen brauchen. Deshalb zusammengefasst jetzt hier dieser Punkt nochmal. Das erste ist jetzt dieser Lösungsansatz: Basisausstattung beim Statistischen Landesamt plus das Prüfen des externen Berechnenlassens von unseren Zahlen. Das steht obenan und muss jetzt angegangen werden. Der zweite Punkt, denke ich: dass wir alle noch mal draufgucken müssen, um zu sagen, was brauchen wir, was brauchen wir hier in dieser Bürgerschaft, was brauchen wir auch im Klimacontrollingausschuss, damit wir tatsächlich die Aufgabe erfüllen können, die wir uns selbst gestellt haben, nämlich zeitnah, rechtzeitig Daten zu haben, um nachsteuern zu können. – Danke schön! (Beifall SPD)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten liegen mir zurzeit nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrat Olaf Bull das Wort.
Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Michalik! Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich zu diesem Statistikthema etwas weniger emotional vortrage! Nach der viel beachteten Sitzung des Klimacontrollingausschusses vergangene Woche hatte ich mich schon darauf eingestellt, dass ich in der nächsten Sitzung am 18. März stellvertretend eine Lösung präsentieren muss. Aus Anlass dieser Aktuellen Stunde mache ich das heute schon. Ich habe eine Lösung im Gepäck, sie ist auch nicht vage. Ich will hier heute nicht die klimapolitisch begründeten Berichtspflichten hinterfragen, auch wenn sie vermutlich einem gewissen Premiumstandard entsprechen. Ich wäre töricht, das zu tun. Ich konzentriere mich heute auf die Lösung. Dazu haben sich am Freitag Pragmatiker vom Umwelt- und vom Innenressort mit dem Statistischen Landesamt getroffen und bis heute Morgen ausgelotet, wie die schwelenden Berichtspflichten gesetzeskonform aber verwaltungsökonomisch erfüllt werden könnten. Dabei wurde der im Ausschuss vorgetragene Plan weiterverfolgt. Herr Gottschalk hat ihn schon als gut geheißen. Das heißt, wir bauen einen Mix aus Vergabe und Eigenleistung, ganz konkret. Demnach wird die Erstellung der Energie- und Kohlendioxidbilanzen für die Berichtsjahre 2023 bis 2025 zeitnah durch das StaLa extern vergeben, um die Berichtspflichten zum 31. März und zum 31. Dezember mit möglichst geringem zeitlichen Verzug zu erfüllen. Die Kosten belaufen sich nach neueren Schätzungen auf circa 30 000 Euro pro Berichtsjahr. Für die Berichtsjahre ab 2026 und fortfolgende Jahre erfolgt diese Berichterstattung durch das Statistische Landesamt. Die Personalbedarfe reduzieren sich durch die teilweise Vergabe von zwei Stellen auf 1,25 Stellen, voraussichtlich. Die Berichterstattung über zeitnahe Schätzungen anhand von Frühindikatoren bis zum 30. September wird zeitnah durch das StaLa dauerhaft extern vergeben. Die Kosten belaufen sich auf circa 25 000 Euro pro Berichtsjahr. Die Berichterstattung über weitere Treibhausgasemissionen wird durch das StaLa ebenfalls dauerhaft extern vergeben. Sie betragen nur 5 000 Euro im Jahr. Diese ganz frische Lösung erscheint tragfähig in alle Richtungen. Es bleibt für den Innensenator ein bitterer Beigeschmack, denn trotz der klugen Kostenreduzierung wird das Innenressort künftig ungefähr 60 000 Euro übernehmen müssen, plus Personalkosten ab dem nächsten Jahr, wenn nicht das konziliante Umweltressort, heute nicht vertreten, einen Teil davon noch übernehmen wird. Das dürfte auch, wenn der Betrag erst mal klein anmutet, Folgen haben im Produktplan 07 Inneres, und das ist der springende Punkt, der den Innensenator auch an die Decke gebracht hat in der Ausschusssitzung. Denn von Beginn an hat das Innenressort mit größtmöglicher Transparenz gearbeitet und immer als Bedingung an diese Berichtspflichten die Anforderungen an Personal geknüpft, um nicht die weiteren Bedarfe am Produktplan innere Sicherheit auch nur ansatzweise zu schwächen. Denn wenn auch nur ein einziger Funkstreifenwagen nicht ersetzt werden kann, durch diese Pflichten, ist es nicht im Sinne des Innenressorts. Wenn Sie aber jetzt dieses „noch nicht berichtet Haben mangels Ressourcen“ als Gesetzesbruch beschreiben, dann ist das schon wirklich starker Tobak, denn das Innenressort hat eben immer mit offenen Karten gespielt, und das auch schon seit der Ausschusssitzung im September 2022. Zweieinhalb Jahre ist das her. Wir haben uns immer ermutigt gesehen, durch das Parlament, diese Bedarfe offen einzubringen in den Haushalt. Auch Herr Eckhoff hat in der besagten Sitzung uns ermutigt, diese Bedarfe einzubringen. Aber was soll es. Dem Senat steht es hier nicht zu, zu meckern und zu jammern. Wir müssen diese Mittelumnutzung jetzt in Höhe von 60 000 Euro in diesem Jahr vorsehen, und die hören Bedarfe in den Jahren 2026, 2027 werden wir versuchen, über Klimaschutzmittel zu bestellen, und sie werden für diesen Zweck sehr berechtigt eingesetzt. Was möge bleiben aus der Debatte? Der Senat steht in seiner Gesamtheit nicht nur hinter dem Klimaschutz, sondern er steht auch hinter einem Controlling als unverzichtbares Tool für Bürgerschaft und für Senat. – Vielen Dank! (Beifall SPD)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Martin Michalik.
Martin Michalik CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Herr Staatsrat Bull, das ist der Beweis, dass Opposition wirkt. (Beifall CDU) Es hat sich gelohnt, die letzten Monate den Druck aufrechtzuerhalten, damit Sie zumindest im Ansatz liefern. Ich nehme Ihre Vorschläge zur Kenntnis, bin sehr gespannt auf die Ergebnisse und auch auf die Qualität der Ergebnisse. Was mich bewegt hat, noch mal nach vorne zu gehen, ist einmal, dass Sie wieder versucht haben, den Taschenspielertrick von Herrn Mäurer rauszuholen: Polizei versus Klimaschutz. Das ist natürlich Quatsch. Wenn man den gesamten Senat betrachtet, gab es einen Stellenaufwuchs sondergleichen. Dann mit diesem Argument zu kommen, ist schon irgendwie unlauter. Herr Gottschalk, Sie sind der zweite Grund, warum ich wieder hier stehe. Sie können es nicht. Sie können es einfach nicht. (Beifall CDU – Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Endlich spricht es jemand aus!) Bei Herrn Gottschalk gilt die Überschrift: „Kann-Nicht wohnt in der WillNicht-Straße.“ Denn Sie kommen hier mit Punkten, Sie kamen hier mit dem Klimafonds, Sie wissen ganz genau, der war nur für Fast-Lane-Maßnahmen da. Das hat nichts mit den Stellen zu tun und auch mit den ganzen anderen Mitteln nicht. Das war völlig unabhängig davon, weil es geht hier um Stellen im Haushalt. (Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Das habe ich doch gar nicht anders gesagt!) Herr Kocaağa, Sie haben hier den großen Rundumschlag gemacht und versucht, Projekte zu verkaufen der Koalition, den legendären Klimacheck, von dem kein Mensch weiß, was das ist. Dann den Aktionsplan Klimaschutz, bei dem nicht vernünftig gemessen wird. Dann haben Sie wieder tief in die linke Trickkiste gegriffen und die Schuldenbremse rausgeholt, die hiermit nichts zu tun hat. Sie haben immer Geld für irgendwelche merkwürdigen Projekte, für Quatschprojekte. Dafür finden Sie immer irgendwo Stellen. Aber da, wo es drauf ankommt, sich einmal messen zu lassen, haben Sie plötzlich nichts und sind blank. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht – –. Ah, doch, ich sehe noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Muhlis Kocaağa. – Bitte sehr, Herr Kollege!
Muhlis Kocaağa Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Michalik, wir haben klargestellt, dass die CO -Bilanz von Senatsseite nicht bereitgestellt ist, das kritisiert und nicht angenommen. Das haben wir eben gerade hier klargestellt. Aber das muss auch Ihnen klar sein: Ohne zusätzliche Finanzierungsmittel Klimaschutzziele in Bremen zu erreichen, ist nicht realistisch. Das muss auch hier klar sein, weil dafür brauchen wir zusätzliche Finanzierungsmittel, und das muss irgendwoher kommen: entweder von der Bundesebene oder der Schuldenbremse. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Verzichten Sie auf Quatschprojekte!) Es gibt keine andere Alternative. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke] – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das Schlimme ist, die wissen, wo sie sparen können!) Diese drei Maßnahmen, die ich eben gerade erzählt habe, das sind die Klimaschutzmaßnahmen, für jede Bürgerin, jeden Bürger transparent dargestellt, dass man jederzeit verfolgen kann, gucken kann, wo wir stehen, was ist realisiert, was ist noch in der Bearbeitung. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Aber die lösen das Problem nicht!) Das ist doch ein Kontrollmechanismus. Aber die CO -Bilanz, ich komme vom Fach: CO -Bilanzen sind ein guter Parameter, dass man auch CO - 2 2 Mengen oder die anderen Treibhausgase beobachten kann, wo wir stehen. Das ist richtig. Ich bin auch dafür. Aber nicht als einzigen Kontrollmechanismus. (Glocke) Damit wird man nicht die gesamten Klimamaßnahmen kontrollieren. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Mit diesem Thema ist die Aktuelle Stunde beendet. @ucation: Wie verändert KI unser Bildungssystem? Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 4. November 2024 (Drucksache 21/828) Dazu Mitteilung des Senats vom 17. Dezember 2024 (Drucksache 21/919) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Torsten Klieme. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Franziska Tell das Wort.
Dr. Franziska Tell GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Da ist es wieder, das große Stichwort KI, von dem viele von uns vielleicht eine Idee haben, was es sein könnte, aber hinter dem sich eben doch einiges verbirgt. Künstliche Intelligenz, ein Stichwort, hinter dem sich riesiges Potenzial verbirgt, es aber oft so abstrakt ist, dass den Menschen gar nicht so klar ist, was das eigentlich in der Realität für sie bedeutet und welches Potenzial sie daraus schöpfen können. Darum haben wir auch mit unserer Großen Anfrage einmal den Fokus darauf gelegt: Welche Rolle spielt KI eigentlich in der Bildung im Land Bremen, welche Rolle spielt es schon und wo ist auch Nachschärfungsbedarf? Da bedanke ich mich ganz herzlich bei dem Senat und der Verwaltung für die Beantwortung der Fragen, damit wir hier heute einmal in den Blick nehmen können, was in diesem Bereich schon passiert und wo wir auch noch nachsteuern müssen. Denn am Ende ist KI ein Tool, was im ganzen Bereich der Schule Unterstützung bieten kann für die Lehrkräfte, die KI nutzen können bei der Erstellung von Aufgaben, auch bei der Vervielfältigung von Aufgaben, angepasst an verschiedene Bedürfnisse von Schüler:innen. Aber es ist eben auch ein Tool, was für Schüler:innen selbst Unterstützung bieten kann, was ihnen helfen kann beim Lernen und was eben auch Projekte noch in eine ganz andere Richtung nach vorne bringen kann. Von daher gibt es ein riesiges Potenzial für KI in der Bildung und das wird auch in den Antworten des Senats deutlich. Deutlich wird aber auch, dass zentral natürlich der Umgang mit KI ist und eben die Möglichkeit, die Potenziale, die es gibt, auch zu erkennen. In der Antwort wird dargestellt, wie eigentlich Lehrkräfte in Bremen darauf vorbereitet werden, mit KI in der Bildung umzugehen. Ich freue mich sehr zu sehen, dass es einige Fortbildungsangebote gibt und dass diese Fortbildungsangebote auch sehr gut angenommen werden. Das zeigt, dass das Interesse von Lehrkräften groß ist, sich eben auch mit diesem Thema auseinanderzusetzen und es nach vorne zu bringen. Ich finde, das ist schon mal eine sehr gute Nachricht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zentral ist es, dass Lehrkräfte von Anfang an auf den Umgang mit KI vorbereitet werden, dass es auch schon in die Ausbildung implementiert wird. Hier finde ich, ist sehr deutlich zu erkennen, dass auch die Universität sich damit intensiv beschäftigt. Sie versucht dafür zu sorgen, es wirklich grundständig in die Lehrkräfteausbildung einzubinden und dafür zu sorgen, dass Lehrkräfte an dem Punkt, wenn sie in Schule kommen, schon darauf vorbereitet sind und wissen, wie sie die Potenziale von KI nutzen und in Schule tragen können. Ich glaube, wir sollten uns noch mal die Frage stellen, ob wir die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und unseren Hochschulen in Bremen, die ja im Bereich KI wirklich sehr forschungsstark sind, noch weiter stärken können, um Lehrkräfte eben noch besser zu unterstützen – sowohl diejenigen, die noch in der Uni sind und lernen, aber eben auch diejenigen, die schon an Schule arbeiten –, um die Potenziale weiter voranzubringen, die sich ja immer weiter entwickeln, weil KI ja nicht etwas ist, was einen gewissen Stand hat, sondern was sich eben immer weiter fortentwickelt. Ich glaube, hier gibt es durchaus noch Potenzial in Bremen, was wir weiter stärken können. Neben der Ausbildung von Lehrkräften ist natürlich zentral, wie Schüler:innen KI eigentlich nutzen können, welche Angebote ihnen zur Verfügung stehen. Ich muss sagen, da habe ich noch gewisse Redebedarfe bei den Antworten des Senates, vor allem was die Bereitstellung von Tools für KI betrifft. Hier wird deutlich, es gibt noch keine klare Linie, es gibt nicht ein klares Tool, was allen Schüler:innen und Lehrkräften zur Verfügung steht, sondern es ist momentan eine Mischung von Ausprobieren und Nutzung von eigenen Programmen. Ehrlich gesagt, wenn ich lese, dass Lehrkräfte Programme nutzen mit eigenen privaten Accounts, dann macht mir das aus Datenschutzgründen durchaus Bauchschmerzen. Da müssen wir dringend ran, dass es gute KI-Tools gibt, die allen Schüler:innen und den Lehrkräften zur Verfügung stehen, damit sie dann die Potenziale auch heben können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Hier gibt es also noch Nachsteuerungsbedarf und ich hoffe sehr, dass wir da weiter vorankommen. Ein gewisser Nachsteuerungsbedarf – da kann ich jetzt gleich Rückbezug nehmen auf meine Rede, die ich eben gehalten habe –, ist der Bereich der Evaluation und der datengestützten Grundlagen. Auch hier wird in den Antworten des Senats dargestellt, dass bisher das Institut für Qualität leider nicht eingebunden wird und es auch sonst keine richtige Evaluation gibt, wie KI eigentlich an Schule genutzt wird. Ich glaube, wenn etwas neu ist, was sich auch verändert und was sicher auch die Art des Lehrens und Lernens an unseren Schulen weiter verändern wird, ist es wichtig, dass wir genau in den Blick nehmen: Was passiert da eigentlich und was sind eigentlich Möglichkeiten, die Schüler:innen wirklich gut zu unterstützen? Was funktioniert vielleicht auch nicht? Da müssen wir dringend besser werden. Ich glaube, auch hier kann man sich die Frage stellen: Welche Rolle können hier vielleicht auch die Forschungsinstitute im Land Bremen spielen? Denn die sind eben gerade im Bereich KI sehr stark. Ich kann mir vorstellen, dass es hier durchaus auch Interesse gibt, auch weiter daran zu forschen, wie man eigentlich Lehren und Lernen an Schule durch KI verbessern kann. Da sollten wir noch mal genauer hinschauen, das vorantreiben und so eben auch die Angebote von KI in Schule weiter stärken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zum Abschluss noch ein kurzer Satz über einen Punkt, der mich sehr gefreut hat in der Antwort des Senats bei der Frage: Was bedeutet eigentlich Inklusion und KI? Da sehen wir, dass es hier viele Möglichkeiten gibt. Wir sehen auch, dass Bremen seine Expertise – die ja im Bereich Inklusion in Schule deutlich höher ist als in einigen anderen Ländern, wo man manchmal das Gefühl hat, dass das Wort Inklusion immer noch ein Fremdwort ist –, dass sie das einbringen und sich auch vernetzen, um eben den Bereich Inklusion durch die Potenziale, die wir durch KI haben, weiter voranzubringen. Von daher, glaube ich, zeigen die Antworten des Senats sehr deutlich: Die KI in der Bildung ist durchaus schon da, sie kommt in den Schulen immer weiter an und es gibt noch einige Stellschrauben, wo wir dafür sorgen müssen, dass die Potenziale wirklich gehoben werden können, dass Lehrkräfte unterstützt werden, dass Schüler:innen die besten Bedingungen zur Verfügung haben, dass sie KI auch nutzen können, wo es sinnvoll ist und es ihnen wirklich hilft. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sülmez Çolak.
Sülmez Çolak SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Die Bildungslandschaft verändert sich ständig und rasant. Künstliche Intelligenz spielt bei der Transformation von Schule und Unterricht wie in allen anderen Lebensbereichen auch eine zentrale und entscheidende Rolle für die Zukunft. In den Klassenzimmern von heute wird Künstliche Intelligenz zunehmend zu einem unverzichtbaren Werkzeug, das den Unterricht auf vielfältige Weise verändern und verbessern kann. Künstliche Intelligenz birgt aber auch Risiken und Herausforderungen, denen sich Schulen stellen müssen. Künstliche Intelligenz wird an Schulen eine zunehmende Rolle spielen, so viel ist sicher, denn schon jetzt ist sie nicht mehr aus dem Alltag vieler junger Menschen wegzudenken. Bereits heute haben KI-gestützte Anwendungen Einzug in die Kinderzimmer Deutschlands gefunden. Digitale Transformation bedeutet, unseren Kindern und Jugendlichen Zukunftskompetenzen an die Hand zu geben. Auch deshalb muss Künstliche Intelligenz weiterhin eine wichtige Rolle in der Lehrkräftebildung und in den Fortbildungsinstituten spielen. Bereits 2023 hat die Senatorin für Kinder und Bildung eine KünstlicheIntelligenz-Offensive gestartet. Sehr viele Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, Fachtage – das kann man alles aus der Antwort auf die Große Anfrage herauslesen. Es ist auch gut, dass diese weiterhin angeboten werden. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Der Senat macht aber auch in der Antwort auf die Anfrage deutlich, dass die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten zeigen, dass Künstliche Intelligenz nicht nur die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, sondern auch den schulischen Alltag erleichtern kann. Die Professionalisierung von Lehrkräften ist der Schlüssel, da sie die zentralen Akteure sind, um gelingende Lehr- und Lernszenarien zu entwickeln. Für Lehrkräfte, Referendar:innen sowie weiteres schulisches Personal im Land Bremen gibt es zahlreiche zentrale und schulinterne Fortbildungen zum Thema Künstliche Intelligenz in Schule und in Unterricht. Das alles ergibt sich aus den Antworten auf die Große Anfrage. Nach Auffassung des Senats befindet sich die Universität auf einem guten Weg, das Thema Einsatz und Umgang mit Künstlicher Intelligenz in den Lehramtsstudiengängen und Fächern systematisch zu verankern. Der aktuelle Ausbaustand wird aber der hohen Bedeutung, die der Erwerb von KI-Kompetenzen für zukünftige Lehrkräfte haben sollte, meiner Meinung nach noch nicht gerecht. Das ergibt sich auch ehrlicherweise aus der Antwort auf diese Fragen in der Großen Anfrage. Was ich ehrlich gesagt auch nicht so gut finde, ist, dass ein gezieltes Programm oder Projekt zur Unterstützung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz für Lernende mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen bisher leider noch nicht aufgelegt worden ist. Wir als SPD-Fraktion glauben, dass es da noch Nachbesserungsbedarf gibt und dass man darauf noch mal intensiv schauen muss. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) In Bremerhaven wird der Bereich Individualisierung und Differenzierung in allen Fortbildungen aber berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen, die sich speziell mit der Frage beschäftigen, inwieweit KITools zu einem inklusiven Unterricht beitragen können. Das ist gut so. Nach Auffassung des Senats befindet sich die Universität auf einem guten Weg, das Thema Einsatz und Umgang mit KI in den Lehramtsstudiengängen zu verankern. Einer der größten Vorteile der Nutzung von KI im Unterricht besteht in der Möglichkeit, einen personalisierten Lernansatz für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Es wird schon auf diesem Weg sehr viel gemacht, das ergeben die Antworten und das ist richtig so. Aber Nachbesserungen und Nachsteuerungen sind aus unserer Sicht auch erwünscht. Über diese Punkte werden wir auch noch intensiv mit der Bildungsbehörde sprechen. Die Zukunft der Integration von Künstlicher Intelligenz in Schulen ist sehr vielversprechend, birgt aber auch einige Herausforderungen. Durch eine sorgfältige Planung, Schulung und Zusammenarbeit können Schulen sicherstellen, dass die Integration von Künstlicher Intelligenz im Unterricht erfolgreich ist und allen Lernenden zugutekommen wird. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als eine Ergänzung zur Lehrkraft zu sehen, die den Unterricht bereichert und unterstützt, aber die Lehrkraft nicht ersetzt, das möchte ich auch ganz deutlich hier hervorheben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Uns als SPD-Fraktion ist es besonders wichtig, dass dabei alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen bekommen müssen, um sie bestmöglich auf die Zukunft hier im Lande Bremen vorzubereiten. Bildungsgerechtigkeit muss auch bei der Nutzung von KI ein Schwerpunkt bleiben. Uns ist weiterhin wichtig, dass Schulen den verantwortungsvollen Umgang mit KI vermitteln, aber auch die Zeit bekommen, sich auf diese Veränderung einzustellen. Wir werden als SPD-Fraktion die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, auch die Eltern auf diesem Weg begleiten und unterstützen und damit die Bildungslandschaft zukunftssicher im Land Bremen machen, stärken und verbessern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine erste Begegnung mit KI hatte ich im Kino mit dem extrem spannenden Science-Fiction-Film „Terminator“. Künstliche Intelligenz wird in dem Film mit quasi unbesiegbaren Humanoiden die Menschheit ausrotten, weil wir Menschen eigentlich nur noch stören. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kam vorgestern auf „Kabel Eins“. – Heiterkeit – (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: 1 oder 2?) Okay, habe ich verpasst. Zurück von Hollywood hier in dieses Hohe Haus: Inzwischen stehen wir an einem Wendepunkt in der Bildungspolitik. Kaum eine Innovation hat in den letzten Jahren so viele Veränderungen, Hoffnungen und auch Verunsicherung in unseren Schulen ausgelöst wie die Einführung von KI. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bildung hat das Potenzial, unser Bildungssystem grundlegend zu verändern. Es ist unsere Aufgabe als Bildungspolitiker, diese Entwicklung aktiv mitzugestalten. Wir dürfen KI nicht aus der Hand geben. Wir müssen KI bändigen. Zunächst kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz das Lehrpersonal stark entlasten. Lehrer sind oft mit einer Vielzahl von administrativen Aufgaben überlastet. Von der Unterrichtsplanung über die Bewertung von Schülerarbeiten bis hin zur individuellen Förderung. KI kann unterstützen, einen Teil dieser Aufgaben zu übernehmen. Sie kann personalisierte Lehrpläne erstellen oder sogar als Tutor Schüler unterstützen, was in Bremen ja bereits praktiziert wird. (Beifall Bündnis Deutschland) Das kam bei dieser Anfrage heraus, die ich sehr gut finde. Diese Entlastung ermöglicht es Lehrkräften, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die individuelle Förderung und den engen persönlichen Kontakt mit ihren Schülern. KI kann dazu beitragen, Lerninhalte an die Bedürfnisse und das Lerntempo jedes einzelnen Schülers anzupassen. (Beifall Bündnis Deutschland) So können auch Schülerinnen und Schüler, die aus benachteiligten Verhältnissen kommen und besondere Förderbedarfe haben, besser unterstützt werden. Durch den Einsatz von KI können wir so sicherstellen, dass jeder Schüler die Chance bekommt, sein Potenzial maximal auszuschöpfen. Doch bei all dem dürfen wir die Risiken nicht aus den Augen verlieren. Wenn Schülerinnen und Schüler sich zu sehr auf KI verlassen, besteht die Gefahr, dass grundlegende Fähigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösungsfähigkeiten und Kreativität verkümmern. (Beifall Bündnis Deutschland) Es ist daher entscheidend, dass wir KI nicht als Ersatz für menschliches Lernen betrachten, sondern als Werkzeug, das sinnvoll in den Bildungsprozess integriert werden soll. Wir müssen sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler lernen, verantwortungsvoll mit diesen Technologien umzugehen. Dazu gehört auch, dass Schüler die Grenzen von KI verstehen und kritisch damit umgehen, was sie von diesen Anwendungen erhalten. Die Förderung von Medienkompetenz ist dabei dringend erforderlich. Wie können wir also KI sinnvoll in der Bildung einsetzen? Zunächst sollten wir weitere klare Richtlinien und Standards entwickeln, die den Einsatz von KI an Schulen regeln, wobei Bremen laut der Antworten auf die Große Anfrage seine Hausaufgaben zum größten Teil ja bereits gemacht hat. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Nein!) Lehrer und Schüler müssen weiter geschult werden, um die Technologie effektiv und verantwortungsvoll zu nutzen. Zudem sollten wir den Austausch zwischen Bildungseinrichtungen und Technologieanbietern fördern, um sicherzustellen, dass die entwickelten Anwendungen den tatsächlichen Bedürfnissen der Schulen entsprechen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir müssen sicherstellen, dass diese Technologien transparent sind und dass die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt werden. Datenschutz und ethische Überlegungen müssen von Anfang an in die Entwicklung von KI-Lösungen integriert werden. Anschließend möchte ich betonen, dass Künstliche Intelligenz in der Bildung sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Es liegt an uns, diese Technologien verantwortungsvoll zu gestalten und sicherzustellen, dass sie zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine Bildung zu schaffen, die sowohl innovativ als auch gerecht ist! (Beifall Bündnis Deutschland) Sorgen wir dafür, dass KI nicht eines Tages die Herrschaft übernimmt und dass es die Idee eines kreativen Drehbuchautors bleibt! – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sonst sprechen wir ja in diesem Haus oft über bestehende Probleme, über Baustellen, sei es der Fachkräftemangel bei Lehrern, der Sanierungsstau, die Finanzierung oder die fehlenden Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler hier in Bremen. Trotz dessen, wie wichtig diese Themen sind – wir bringen sie ja selber als Fraktion auch in der Regel ein –, freue ich mich, dass wir hier über ein zukunftsgerichtetes Thema sprechen, über eines, was uns bevorsteht, wo wir jetzt Rahmenbedingungen schaffen müssen. Ich möchte auch ausdrücklich loben, dass diese Anfrage von der Koalition kommt und dass diese auch sehr kritisch hier debattiert wird. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir uns genau jetzt und nicht erst in ein paar Jahren, wie es sonst so oft ist, mit dieser Frage beschäftigen. (Beifall FDP) Viele Experten sagen, dass die Künstliche Intelligenz die größte Innovation und Erfindung sein wird, seitdem es das Internet gibt. Wer glaubt, dass wir erst in ein paar Jahren damit auch in unseren Schulen zu tun haben, spricht nicht regelmäßig mit Lehrern und Schülern. Deswegen stellt sich zu Recht die Frage, ob wir angemessen darauf vorbereitet sind. Die Große Anfrage beziehungsweise die Antworten auf die Große Anfrage haben recht deutlich gezeigt, dass das Thema oft bekannt ist, wir aber in vielen Themenfeldern noch Aufholbedarf haben. Darauf werde ich in meiner Rede eingehen. Vorher möchte ich noch einmal einen Konflikt benennen, den Herr Fricke eben auch aufgerufen hat. Und zwar ist es richtig, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler im selbstständigen Denken stärken müssen. Ich glaube aber, jemand hat mal gesagt, die größte Gefahr bei der Künstlichen Intelligenz ist es, sie zu verbieten. Es ist wichtig, dass wir das als Werkzeug verstehen. Ich habe mich in der Vorbereitung auf meine Debatte sehr an meine eigene Schulzeit zurückerinnert, in der es damals der Taschenrechner war. Mir wurde am Anfang der Schulzeit gesagt: Es ist ja absurd, dass man jeden Tag einen Taschenrechner ständig zur Verfügung hat. Im Laufe meiner Schulzeit wurde das dann revidiert und man hat das als Werkzeug verstanden. Ich glaube, genau so müssen wir in unseren Schulen damit umgehen. Wir müssen unsere Lehrkräfte dabei unterstützen, und da komme ich auch schon zum ersten Punkt und zu unserer ersten Aufforderung und anschließend zu den Antworten auf die Große Anfrage. Und zwar gibt es ja bald eine Handreichung für unsere Lehrkräfte, die ist jetzt in der Abstimmung. Ich glaube, Sie haben geschrieben, sie ist in der finalen Abstimmung, aber da können wir bestimmt noch ein bisschen mehr Tempo machen, damit wir da auch bald unseren Lehrkräften das nötige Werkzeug geben, um vorbereitet zu sein. Der nächste Punkt ist die Evaluation, die hat Frau Dr. Tell schon angesprochen. Ich hätte Sie auch darauf angesprochen, weil Sie ja selber immer die faktenbasierte Auswertung hier so loben. Das haben Sie tatsächlich dann auch in dieser Debatte gemacht. Sie schreiben, dass das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) noch keinen Auftrag bekommen hat, dort eine Evaluation zu machen. Da fordern wir Sie dazu auf, das zu tun. Denn ohne Evaluation, ohne faktenbasierte Auswertung, wissen wir ja gar nicht, wie weit wir sind. Das müsste der erste Schritt sein, um auch voranzukommen. Der nächste Punkt ist die Lehrkräfteausbildung. Da haben Sie auch selber geschrieben, dass Sie noch nicht so doll die Lehrkräfte unterstützen in ihrer Ausbildung, wie es die Realität gebietet, dass es noch nicht der Relevanz entsprechend ist. Da Sie diese Erkenntnis ja selbst getroffen haben, glauben wir, dass Sie da auch selbst jetzt nachschärfen müssen, ohne dass wir Sie zusätzlich noch dazu auffordern. Ein Punkt, den ich noch besonders unterstreichen möchte, der uns am wichtigsten ist, ist angelehnt an die Antworten 9 und 11, und das ist die fehlende Landeslösung für unsere Schulen. Momentan ist es so, dass jede Schule das selbst umsetzen muss, wie sie mit KI umgeht, da fehlt insgesamt der Rahmen. Das müsste eigentlich Ihre Kernaufgabe sein. Wir können uns ja vorstellen, wenn jede Schule das selbst lösen muss, welche Schule das kann, welche Schule das macht, welche Schule das eben nicht kann. Gerade wenn wir über Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit debattieren, müssen Sie da Führung beweisen, müssen Sie da Verantwortung tragen. Deswegen: Sorgen Sie für eine Landeslösung und geben Sie unseren Schulen einen Rahmen dafür! (Beifall FDP) Als Fazit kann man sagen, Sie haben das Thema auf dem Schirm, sind aber in vielen Punkten noch recht blank und es fehlt Tempo. Es ist die Ausstattung, es ist die Unterstützung der Lehrer und es ist die gesamte Vorstellung eines Gesamtkonzeptes, wie wir mit der Bildung im 21. Jahrhundert umgehen müssen. Wir freuen uns, wie gesagt, dass Sie eine eigene Anfrage an Ihren Senat gestellt haben und haben ja jetzt auch gesehen, an welchen Themenfeldern es noch fehlt. Wir werden als Fraktion dort Anträge erstellen und eigene Ideen einbringen. Ich hoffe, Sie werden das genauso tun, damit wir schnellstmöglich bei diesem Thema vorankommen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf den Rängen und da draußen! Ich bin immer wieder überrascht, wie es doch der Koalition oder insbesondere der GRÜNEN-Fraktion – oder insbesondere Frau Dr. Tell – immer noch gelingt, ein Quäntchen Positives aus manchen Antworten des Senats auf diese Große Anfrage herauszuholen. Ich möchte uns mal kurz da herholen, wo wir herkommen. Mit dem Thema digitale Bildung haben wir 2016 hier begonnen und zwar auch innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK). Seitdem soll eigentlich ein Rahmenplan erstellt werden, auch innerhalb Bremens, wie man damit umgeht. Wir haben damals die wahnsinnig gute Voraussetzung gehabt, dass wir, als Corona ankam, eine landesweite Lernplattform „itslearning“ hatten. Wir haben uns getraut, iPads auszurollen. Wir hatten die besten Voraussetzungen, dieses Thema bei uns unwahrscheinlich gut voranzubringen. Was zeigen die Antworten in dieser Großen Anfrage? Wir haben es grundsätzlich verschlafen. (Beifall CDU) Die Entwürfe, die da immer wieder genannt werden – es geht um den Orientierungsrahmen, es geht um einen Bildungsrahmen, es geht um, ich weiß gar nicht was –, die fußen alle auf einem Plan, den man eigentlich 2016 schon aufgelegt hat und der schon längst hätte weiter erarbeitet werden müssen; der in anderen großen Ländern, in NRW, in Hessen, in Sachsen-Anhalt wesentlich größer und umfänglicher als bei uns den Lehrern, den Schulen, den Schülerinnen an die Hand gegeben wurde, wie man mit KI zu arbeiten hat. In Bremen ist es so, wie meine Kolleginnen alle konsterniert festgestellt haben: Jeder kann arbeiten wie er möchte, es gibt kein einheitliches Programm. Ich teile die Ansicht von Herrn Voigt und habe auch die große Befürchtung, dass genau die Schulen KI-gefördert arbeiten können, die die Möglichkeiten haben über Fördervereine die Finanzen dafür zu bekommen, um die Lizenzen zu bezahlen, oder die engagierte Lehrer haben, die ebenfalls an der Stelle noch das Potenzial sehen, um sich da einzubringen. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche Schulen wahrscheinlich nicht darunterfallen. Genau dort wird das Credo, das Sie immer nennen, Ungleiches ungleich behandeln, sowas von mit Füßen getreten, dass Sie sich eigentlich an der Stelle wirklich schämen sollten. (Beifall CDU) Wenn man nichts hat, was man verbindlich den Menschen an die Hand geben kann, mit dem man dann auch arbeiten soll, kann man natürlich auch nichts vergleichen. Folgerichtig ist natürlich auch, dass das IQHB an der Stelle in der Evaluation nicht einbezogen ist. Diese wissenschaftliche Untersuchung: ich bin sehr sicher, das IQHB wäre sehr versessen darauf, sich da einbringen zu können, weil es einen unfassbaren Mehrwert hat für die Bildungschancen hier im Land, für die vielen differenzierten Lernmöglichkeiten, die wir hier brauchen mit unseren herausfordernden Lagen. Ich glaube, das wäre ein echter Mehrwert und jeder Pfennig, den wir dort reinsetzen würden, wäre gut angelegt. (Beifall CDU) Ich war sehr überrascht, Frau Dr. Tell, dass Sie gesagt haben, dass ausgerechnet das Thema Inklusion so gut bearbeitet würde in dem Bereich. An anderer Stelle wurde es schon genannt. Ich zitiere aus der Antwort: „Ein gezieltes Programm oder Projekt zur Unterstützung des Einsatzes von KI für Lernende mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen wurde bisher nicht aufgelegt.“ Genau das hätte ich aber von diesem Senat, von dem Senat Bovenschulte, von diesem SPD-geführten Bildungsressort und von dieser Koalition, die sich die Inklusion immer so ans Revers heftet, erwartet. (Beifall CDU) Ich erwarte, dass Sie jetzt jeden Antrag, den wir dazu anbringen, auch mit Mehrheit unterstützen. Weil es ist nicht so, dass KI erst noch in der Schule ankommt. KI ist da. Auch der Mehrwert von KI ist da, wenn man ihn richtig nutzt. An der Stelle sind wir sowas von blank, dass es eigentlich schon peinlich ist, wenn man bedenkt, mit welchen guten Rahmenbedingungen wir gestartet sind. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! KI ist ja gerade in aller Munde. Auf einmal ist es eben nicht mehr abstrakt, sondern alle kennen KI, denken bei KI an „ChatGPT“ und haben auch selbst damit Erfahrungen gesammelt. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass Schüler:innen mit diesen digitalen Tools umgehen können, sie kritisch einordnen können und sich auch ihrer Grenzen bewusst sind. Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalitionsfraktionen den Senat gefragt, ob und wie KI-Anwendungen bereits in den Schulen eingesetzt werden, wie Lehrkräfte zu dem Thema fortgebildet werden und wie die Bildungsbehörde den Unterricht mit Blick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiterentwickeln wird. Ich finde, dass Franziska Tell da schon einen sehr guten Überblick über die Antworten gegeben hat. Deswegen kann ich mich jetzt auf einzelne Punkte stärker fokussieren. Aus den Senatsantworten wird deutlich, dass es eine sehr technikfreundliche Haltung gibt, die die neuen Technologien wirklich als Chance wahrnimmt, aber auch von den Gefahren spricht. Man sieht Experimentierfreudigkeit und Mut zum Neuen, aber trotzdem werden Gefahren benannt, aber nicht als unüberwindbare Hürden gesehen. Ich begrüße diese Haltung ganz ausdrücklich. Die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche schnell mit den neuen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz vertraut zu machen und sie dafür zu rüsten, diese einzusetzen und bewerten zu können, halte ich für absolut notwendig. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dementsprechend begrüße ich es auch, dass derzeit eine Handreichung zum KI- Einsatz an den Schulen durch die Senatorin für Kinder und Bildung erarbeitet wird, um diesen Lernbereich zu systematisieren. Zurecht weist der Senat aber auch auf die Probleme und Gefahren im Zusammenhang mit KI hin. Es gibt zum einen Probleme beim Datenschutz. Franziska Tell hatte auch hier schon ihre Bauchschmerzen formuliert. Ich halte es auch nicht für besonders sinnvoll, wenn Lehrkräfte und Schüler:innen ihre privaten Accounts nutzen müssen, um mit KI zu arbeiten. Ich halte es für deutlich besser, wenn es von der Landesebene eine Lösung für die Schulen geben wird, um den Umgang mit „Large Language Models“ – also textbasierter KI, vergleichbar zu „ChatGPT“ – im Unterricht sicherzustellen, der dann eben auch datenschutzkonform ist. Dabei sollte noch mal geprüft werden, ob nicht flächendeckend auf lizenzfreie Open Source-Produkte zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus gehören auch Urheberrechtsprobleme zu den Herausforderungen, die im Unterricht thematisiert werden müssen. Gefahren liegen dabei in „Deep Fakes“, wie sie zur politischen Propaganda eingesetzt werden. All diese Aspekte werden in der Senatsantwort bereits benannt. Ich bin mir aber gerade noch nicht sicher, inwieweit auch eine systematische Verankerung in den Unterrichtsinhalten stattfindet. Eben genau deshalb bin ich gespannt auf die bereits genannte Handreichung, die gerade noch erarbeitet wird und da sicherlich einige Punkte noch weiter konkretisieren wird. Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen geht es aber nicht nur darum, wie Schüler:innen den Umgang bei der Nutzung lernen, sondern es geht natürlich auch um die Arbeit von Lehrkräften und wie sich diese ändern kann. So können mithilfe von Künstlicher Intelligenz Texte in viele Sprachen übersetzt und so auch Kommunikationsbarrieren mit Eltern abgebaut werden. Insbesondere kann KI auch dafür verwendet werden, Aufgaben schneller zu differenzieren und individuell zuzuschneiden. Richtig eingesetzt könnte KI also auch zu einem Tool werden, das in Bremen bei der Umsetzung der Inklusion hilft. Was ich ganz spannend finde, ist, dass die Opposition hier zu einer sehr unterschiedlichen Einschätzung kommt, ob Bremen alles verschlafen hat oder doch eigentlich auf einem ganz guten Weg ist. Die FDP ist da eigentlich ganz zufrieden, die CDU sagt, es ist wieder mal alles furchtbar schlimm, furchtbar dramatisch. Auch da habe ich wieder den Eindruck, Sie haben nicht die Möglichkeit, zu differenzieren. Alles, was in der Bremer Bildungspolitik passiert, ist aus Sicht der CDU dramatisch schlimm, viel zu spät, alles falsch gemacht. Wenn 2016 ein Rahmenplan entwickelt worden wäre, bin ich mir sehr, sehr sicher, dass der im November 2022 obsolet gewesen wäre. Denn genau da wurde „ChatGPT“ frei zugänglich, und das ist im Rahmen von KI ein ganz, ganz großer Baustein, auf den man jetzt reagieren muss. Der Senat sagt ja auch gar nicht, wir sind hier fertig, sondern wir sind ja in der Mache. Wir sind auf dem Weg, und ich glaube auch nicht, dass die anderen Bundesländer da viel weiter sind. Ich hätte mir da wirklich mehr Differenzierung gewünscht. Ich freue mich und hoffe darauf, dass wir mit einem neuen Digitalpakt dann auch über mehr Ressourcen verfügen werden, diese Ideen noch besser und vor allem flächendeckend in die Schulen zu bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch ganz gern nochmal die Gelegenheit nutzen, um ganz speziell auf Frau Strunge zu antworten. Nein, ich habe sehr wohl differenziert. Ich habe festgestellt, dass wir sehr gut gestartet sind. Dieses Thema Bildung in der digitalen Welt ist seit 2016 aufgeschlagen und wurde darüber hinaus 2022, 2024 in den allermeisten Ländern überarbeitet, genau vor dem Hintergrund von „ChatGPT“. Wir haben aber noch nicht einmal einen Rahmenplan 2016 gehabt, den wir hätten überarbeiten können. Wir haben nichts. Wenn Sie reingucken, auch in alte Vorlagen: Wir haben in dem Bereich immer nur Entwürfe, Entwürfe, Entwürfe. An der Stelle ist es jetzt dieser Entwurf. Man müsste mal fragen, wie alt der schon ist. Ich glaube, der eine ist jetzt sogar relativ aktuell, aber auch davor hatten wir nur Entwürfe. Wir haben nie eine abgeschlossene Strategie dafür bekommen, wie denn tatsächlich in Schule mit KI gearbeitet werden soll. Natürlich wird das immer weitergearbeitet werden müssen, und das wird noch viel schneller überarbeitet werden müssen. Nur habe ich die Sorge, dass Bremen niemals vor die Welle kommt. Genau das zeichnet sich gerade ab, weil wir immer nur Papier im Entwurf entwickeln und nie in Schule geben und eine Handreichung, eine verbindliche Bearbeitung von diesen Themen ermöglichen, die tatsächlich einen Mehrwert generiert, der messbar ist über das IQHB und der genau das alles machen kann, was Sie hier alle beschreiben. Natürlich wissen wir alle, was KI kann, was ein „ChatGPT“ kann, was diese Tools können. Sie können es, aber sie dürfen es noch nicht in Schule oder sie machen es noch nicht flächendeckend, und daran müssen wir arbeiten. Da muss es einfach ein verbindliches Konzept geben, das inhaltlich abgestimmt ist, und da kann ich Ihnen sagen, andere Länder haben tatsächlich eines 2016 beziehungsweise 2018 aufgelegt. Das haben sie dann 2022 aktualisiert, haben es dann in der Regel – nach dieser neuen KMK-Geschichte, die jetzt im Oktober 2024 abgeschlossen wurde – –, sind die wieder dabei, diesen Rahmenplan, den sie haben, zu überarbeiten. Wir haben noch nicht mal ein Grundkonzept von einem Rahmenplan 2016, den wir hätten anpassen können. Wir laufen also immer hinterher, und das werfe ich tatsächlich der Behörde vor. Das ist was, wo wir schlafen und wo wir uns einfach mit den Chancen vertun, die tatsächlich dahinterliegen: Verbindlichkeit, Sicherheit – auch, was Datenschutz betrifft –, Chancengerechtigkeit, damit jede Schule, jedes Kind davon profitieren kann, auch insbesondere die, die die Differenzierung benötigen. An der Stelle, glaube ich, haben wir noch großen Handlungsbedarf. Ich würde mir sehr wünschen, dass aus diesen Entwürfen endlich auch Handlungskonzepte generiert würden, die dann auch weitergereicht werden und die dann auch in die Praxis umgesetzt werden, und zwar zeitnah. – Vielen Dank! (Beifall CDU, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen mir aus den Reihen der Abgeordneten nicht vor. Nun hat für den Senat Staatsrat Torsten Klieme das Wort. Staatsrat Torsten Klieme: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nach dem Redebeitrag von Herrn Voigt mir einen neuen Anfangssatz notiert. Der lautet: Danke für die engagierte, sachliche, ausgewogene und reflektierte Debatte! Ein bisschen infrage stellen würde ich diesen Satz, und das hat nicht am Redebeitrag von Frau Strunge gelegen. Ich will ein paar Bemerkungen zu dem Thema insgesamt machen und eine Kategorie einführen, die in den Redebeiträgen überhaupt noch nicht vorgekommen ist, die aber ganz stark mit dem zusammenhängt, was Frau Averwerser so engagiert vorgetragen hat, nämlich die Komponente Entwicklungstempo. Alles, was Sie heute zu KI sagen, aufschreiben, ist morgen veraltet – alles! Wir haben es hier sozusagen mit einem Entwicklungstempo, einer Entwicklungsgeschwindigkeit zu tun, die unsere bisherigen Mechanismen, wie wir das in Schule handhaben, nämlich indem wir Pläne gestalten, indem wir Rahmenpläne machen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Genau!) quasi in eine Situation bringt, in der diese Mechanismen nicht mehr funktionieren. Das heißt, man braucht zum Umgang mit KI– ich will mal den Arbeitsbegriff nennen – so was wie einen agilen Lehrplan, der sozusagen versucht, zumindest in einem Tempo sich mitzuentwickeln, wie das auch funktionieren kann. Wir haben das übrigens auf der KMK-Ebene versucht. Wir haben in der Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ vor wenigen Monaten ein Rahmenkonzept zum Umgang mit KI in Deutschland verabredet, und zwar ländergemeinsam. An diesem Papier hat Bremen maßgeblich mitgewirkt, und es hat deswegen maßgeblich mitgewirkt, Frau Averwerser, weil wir dazu in der Lage sind, maßgeblich mitzuwirken. Ich will einen Punkt sagen an der Stelle: Das beste Konzept nutzt Ihnen nichts, wenn man es nicht umsetzen kann. Da mein Heimatland Sachsen-Anhalt ist, will ich Ihnen mal sagen, wie schwierig das ist, wenn ich zwar einen Rahmenlehrplan zum Umgang mit KI habe, aber zwanzig Prozent der Schulen keine Breitbandanbindung haben. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Aber Sie haben die Voraussetzungen!) Ich will es nur zu Ende sagen. Wenn die Voraussetzungen überhaupt nicht da sind, kann niemand mit KI arbeiten, und dann ist es mir in Bremen allemal lieber und besser, dass wir es umgedreht gemacht haben, nämlich erst die Voraussetzungen geschaffen haben und damit auch die Möglichkeit geben, dass alle – Thema Chancengerechtigkeit – Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte in unserem Land unter gleichen Voraussetzungen mit den Dingen, die vorhanden sind, arbeiten können. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass in der Debatte vor allen Dingen das Potenzial, die Chancen und die Ressourcen von Künstlicher Intelligenz betont wurden und nicht, wie das in Deutschland ja oft – gerade, wenn es um Technologieentwicklungen geht – die Risiken in den Vordergrund gestellt worden sind. Das finde ich eine gute Debattenkultur und das finde ich auch einen Punkt, der den Potenzialen dieser Entwicklung tatsächlich angemessen ist. Insofern, glaube ich, besteht eine große Einigkeit darüber, dass Abschottung vom Thema KI keine Alternative sein kann, sondern dass man mit den Möglichkeiten, die da sind, reflektiert, progressiv und agil arbeiten muss. Ich will an dieser Stelle sagen, dass das eigentlich nicht die Arbeitskultur von Schule ist. Schule hat sich in Deutschland in den letzten 150 Jahren – und das hat nicht nur negative Konnotationen, sondern auch sehr viele positive – immer sehr zurückgehalten und sehr konservativ verhalten bei der Frage: Welche neuen Ansätze lassen wir in Schule hinein, um auch wirklich nach guter Prüfung und Gewichtung trennen zu können: was ist eine Modeerscheinung, was ist eine kurzfristige Entwicklung und was ist tatsächlich eine Veränderung und eine Entwicklung, die systemverändernd auch auf den Bereich Schule wirken kann? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Bremen war immer sehr progressiv!) Ich glaube, dass Künstliche Intelligenz einer dieser Punkte ist, die dafür sorgen können, so, wie es auch mehrfach in der Debatte gesagt wurde, dass Schule sich tatsächlich verändern wird, und zwar in den Lernsettings, im Unterricht, in den Möglichkeiten, die für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, und dass es dann unsere Aufgabe ist, diese Entwicklung, so gut es geht, vernünftig zu gestalten und aufnehmen zu können. Ein Hinweis noch zur Lern- und Prüfungskultur: Wir hatten noch vor zwei Jahren eine heftige Debatte, und zwar deutschlandweit, über die Frage zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Leistungsbewertungssituationen, in Prüfungssituationen. Wenn Sie heute lesen, was damals in vielen Parlamenten, aber auch von Kultusbehörden, von Ministerinnen, Ministern, gesagt wurde, war das von großer Skepsis getragen. Man hat darüber diskutiert, wie man in Prüfungssituationen Kontrollmechanismen einführen kann, die eher an Flughäfen und Sicherheitskontrollen erinnern als an den Lernort Schule, um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler KIgestützte und technologiegestützte Möglichkeiten im Unterricht und auch in Leistungsbewertungssituationen nutzen können. Wenn man sich anguckt, wie die Diskussion sich an dieser Stelle entwickelt hat, sieht man, dass Schritt für Schritt auch die Diskussion um die Frage von Leistungskultur, um die Frage, wie Prüfungssettings funktionieren werden, sich verändert und wir jetzt tatsächlich eher in die Frage hineingehen: Ist es nicht eine eigene Kompetenz, mit KI umzugehen? Wer von Ihnen in letzter Zeit probiert hat, wirklich in einem Sachgebiet über die Formulierung von guten Prompts Schritt für Schritt in eine Antwortsituation zu kommen, die Ihnen tatsächlich Erkenntnisgewinn bringt, die überprüfbar ist, die auch Faktenchecks standhält, wird feststellen, dass alleine die Formulierung von guten Fragen eine Kulturtechnik ist, die junge Leute lernen müssen, um mit diesen Instrumenten tatsächlich umgehen zu können. Das gehört in zukünftige Lehrpläne unserer Schulen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Insofern will ich an einer Stelle einen Punkt sagen, den wir uns tatsächlich auf die Tagesordnung schreiben müssen, und da besteht, glaube ich, auch eine große Einigkeit, weil das von allen hier auch angesprochen wird: Ja, wir sind auch als Bildungsbehörde der Auffassung, dass es für unser Land und für unsere Schulen und Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte gut wäre, wenn wir es schaffen und finanzieren können, (Glocke) in den nächsten Jahren ein einheitliches Tool zum Umgang mit KI zur Verfügung zu stellen, das in allen Schulen genutzt werden kann. Dazu müssen wir die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen und wir müssen ein Auswahlverfahren hinbekommen, das uns tatsächlich ein Tool sichert, mit dem wir gut und vernünftig umgehen können. Aber das wird die Aufgabe der nächsten Monate sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Gleichstellung aller Hilfeleistungsorganisationen mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Katastrophenschutz Antrag der Fraktion der CDU vom 2. Juli 2024 (Neufassung der Drucksache 21/635 vom 19. Juni 2024) (Drucksache 21/652) Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 18. Februar 2025 (Drucksache 21/1025) Dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1043) Wir kommen zur ersten Lesung der beiden Gesetzesinitiativen. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Interfraktionell wurde vereinbart, zunächst über die Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 21/1025 sowie den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abzustimmen. Bevor wir in die Lesung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir in der Vorlage in Abstimmung mit dem Senat zwei redaktionelle Fehler korrigiert haben. In § 75, Absatz 4 ist im letzten Satz das Wort „zu“ gestrichen worden. In der Gesetzesbegründung zu § 92 ist das falsche Datum (2026) in das richtige Datum (2028) zu korrigieren. Die Beschlussfassung bezieht sich auf die so geänderte Vorlage. Gemäß Paragraf § 62, Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 21/1043, der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. (Einstimmig) Nun kommen wir zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage des Senats. Wer das Gesetz in erster Lesung mit den soeben vorgenommenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Interfraktionell ist weiter vereinbart, beide Vorlagen, also diese oben geänderte Mitteilung des Senats, Drucksache 21/1025, und den Antrag der Fraktionen der CDU, Drucksache 21/652, neue Fassung der Drucksache 21/635, zu beraten und zur Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist beide Anträge zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres. (Einstimmig) Schluss mit Gendersprache im öffentlichen Dienst Antrag der Fraktion der FDP vom 22. Juli 2024 (Drucksache 21/659) Dazu als Vertreter der Senats Bürgermeister Fecker. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das ist genau das richtige Thema, damit das hier vor der Mittagspause noch mal etwas hochfährt. Ich würde ganz gerne mit einer Anekdote starten. Ich habe im vergangenen Jahr als Anwohner ein Schreiben aus einer Behörde bekommen. Da ging es um eine Baumaßnahme, die angekündigt wird. Die Baumaßnahme selbst ist jetzt gar nicht so wichtig. Es war ein Onepager, und auf dieser einen Seite wurden wir als Anwohner im oberen Abschnitt bezeichnet als „Anwohner*innen“, in der Mitte wurden wir bezeichnet als „Anwohner_innen“, und im unteren Teil wurden wir als „Anwohnerinnen und Anwohner“ bezeichnet. Ich habe mich erst mal gefragt: Was davon bin eigentlich ich? Womit bin ich gemeint? (Heiterkeit) Ganz offensichtlich ist dieses Dokument durch verschiedene Mitarbeiterhände gegangen, und jeder Mitarbeiter hat munter vor sich hingegendert, wie er das in dem Moment richtig fand. Dieser Brief, der sowieso schon nicht einfach zu verstehen war, wurde noch komplizierter zu verstehen. Da spreche ich noch nicht mal von den Menschen, die sich gerade anstrengen, die deutsche, sowieso schon schwierige Sprache zu lernen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so kann es doch nicht ernsthaft gehen in unserem Land! (Beifall FDP – Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Bevor jetzt aus den Reihen der rot-grün-roten Regierungskoalition wieder das Argument kommt „Sprache verändert sich über die Zeit“: Das ist völlig richtig. Deutsche Sprache hat sich über die Jahrhunderte immer wieder verändert. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Wir haben Einflüsse aus dem Griechischen, aus dem Französischen, auch aus dem Lateinischen sehr stark. Aber all diese Einflüsse haben etwas gemeinsam: Sie sind natürlich aus sich heraus entstanden, aus der täglichen Sprache der Bevölkerung. Es gab auch immer mal wieder die Versuche – geprägt von einem gewissen Zeitgeist, der sich auch in unserer Gesellschaft immer wieder verändert hat –, Sprache künstlich umzuformen. Das ist nie, das ist nie gelungen! Es gibt kein einziges Beispiel, wo das gelungen ist. Das klappt auch deswegen nicht mit Ihrer Gendersprache, weil sich Sprache eben über Zeit natürlich entwickelt. Wir wissen das ja auch aus Umfragen. Egal, welche Umfrage wir uns aus den letzten fünf Jahren angucken: Wir wissen, dass immer siebzig bis achtzig Prozent der Bevölkerung die Gendersprache ablehnen, die Sie hier versuchen in die Gesellschaft reinzudrücken. Das ist die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, die Ihre Gendersprache ablehnt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hören Sie auf Ihr Volk! (Beifall FDP – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Um jetzt nicht falsch verstanden zu werden, weil das auch gerne aus den Reihen der rot-grün-roten Koalition so gemacht wird – da wird einem was in den Mund gelegt und umgedreht, und auf einmal erscheint irgendwo eine Kachel, wo Herr Sültenfuß wieder irgendwas behauptet oder fordert –: Wir fordern nicht, dass die private Sprache der Menschen sich ändern soll. Privat soll jeder gendern, wenn er es für richtig hält – das ist nicht unser Thema. Wir erwarten aber, dass offizielle Veröffentlichungen von Behörden, von der Verwaltung – –, dass dort eben nicht jeder Mitarbeiter sich irgendeine Fantasiesprache ausdenkt wie er an dem Tag gerade lustig ist, (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) sondern dass in diesen Schreiben immer noch bitteschön die deutsche Rechtschreibung gilt, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP) Das gilt übrigens auch für Schulen. Wenn ich höre, dass in manchen Schulen Schüler, die korrekt nach der deutschen Rechtschreibung schreiben, am Ende auch noch Punkte dafür abgezogen bekommen, weil sie eben nicht nach dem Gusto des jeweiligen Lehrers gegendert haben, oder sie haben leider mit Stern gegendert und nicht mit Unterstrich – dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist nur noch Willkür, und so kann es in unserem Bildungssystem nicht laufen. (Beifall FDP) Falls Sie jetzt sagen – und das ist ja dann wieder die Gegenantwort –, wir würden mit diesem Thema, mit dieser Forderung hier in Bremen als FDPFraktion alleine stehen: Das ist nicht der Fall. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Nee, nee, die ganz rechts auch!) Wenn wir uns in Deutschland mal umgucken, dann müssen wir feststellen, dass auch die CSU in Bayern entsprechend gehandelt hat. Auch dort ist Gendersprache aus gutem Grund in der Verwaltung nicht mehr erlaubt. Ebenso in Hessens Landesregierung, wo Sie als SPD sogar mitregieren, falls Sie das noch nicht wussten. Auch dort wurde entschieden, dass Gendersprache in der Verwaltung nicht mehr erlaubt ist. Selbst in SachsenAnhalt – CDU, SPD und FDP regieren dort – und selbst in SchleswigHolstein, wo die CDU mit den Grünen zusammen regiert: Dort hat man entschieden, dass die Verwendung von Gendersprache in Schulen stark eingeschränkt werden soll, und das hat auch seinen guten Grund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Der Kollege kann ja gleich selbst hier das Wort ergreifen, wenn er dazu einen Beitrag hat. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Hast Du Angst?) Abschließend möchte ich noch mal sagen, weil ja dann immer wieder gesagt wird, das wäre jetzt ein Thema nur der FDP oder nur der CDU und „alle anderen wollen das gar nicht, auch die Parteianhänger der anderen Parteien wollen das nicht“: Es gibt dazu eine spannende wissenschaftliche Untersuchung von Sebastian Jäckle, einem Wissenschaftler. Der hat sehr umfassend untersucht, wie eigentlich auf das Thema Gendersprache in der Gesellschaft reagiert wird, ob die Menschen dem zustimmen oder das Ganze ablehnen; und zwar auch unterschiedlich, wie Ältere dazu stehen, wie Jüngere dazu stehen, Männer und Frauen. Er hat unter anderem auch untersucht, wie Menschen mit unterschiedlicher persönlicher Parteipräferenz zu diesem Thema stehen. Er sagt und kommt zu dem Schluss, ich zitiere ihn: „Mehrheiten gegen das Gendern finden sich bei Sympathisanten aller Parteien, selbst bei den Grünen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, hören Sie auf Ihre Wählerinnen und Wähler, hören Sie auf Ihre Parteimitglieder! (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Sorgen Sie dafür, dass die Schreiben, die aus den Behörden in Zukunft rausgehen, endlich wieder der richtigen, korrekten deutschen Rechtschreibung entsprechen! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tuncel. Abgeordneter Cindi Tuncel (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Besucher:innen! (Heiterkeit, Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir debattieren heute ein inzwischen unnötigerweise sehr hochgespieltes Thema – deshalb werde ich da nicht so emotional herangehen –, anstatt uns mit wirklich dringenden Problemen dieses Landes zu beschäftigen. Die Armut wächst, die Mieten und Lebensunterhaltskosten steigen, das Bildungssystem steht genau wie das Pflege- und Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Doch statt uns diesen dringenden Fragen zu widmen und diese Themen zu debattieren, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da gucken wir in den Anträgen der Linken auch noch mal genau!) müssen wir aufgrund Ihres Antrags, liebe FDP, wieder einmal eine Debatte über Gendern führen. (Beifall Die Linke, SPD) Obwohl inzwischen wissenschaftlich belegt ist, dass eine Sprache, die nicht nur die männliche Form verwendet, zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter führt, fordern Sie, dass das Gendern nicht für eine identitätspolitische Instrumentalisierung missbraucht werden soll. Sie fordern, dass es keine verpflichtenden Vorgaben geben dürfe und nicht gegendert werden solle. Ironischerweise wollen Sie dann aber genau das mit Ihrem Antrag tun, nämlich verpflichtende Vorgaben machen, um das Gendern in Bereichen wie der öffentlichen Verwaltung und der Schule zu verbieten. Diese Doppelmoral finde ich schon einigermaßen beeindruckend, denn bisher gibt es in Bremen überhaupt keine verpflichtende Vorgabe, zu gendern. In der öffentlichen Verwaltung gibt es lediglich einen Leitfaden für gendersensible Sprache, der freiwillig genutzt werden kann. Auch an den Schulen und den Universitäten des Landes Bremen gibt es das von Ihnen suggerierte Problem, Menschen würden gezwungen, zu gendern, nicht. Jede Person kann dort freiwillig entscheiden, ob sie gendert oder nicht. Ein wirkliches Problem wäre hingegen das von Ihnen vorgeschlagene Verbot des Genderns, denn das wäre nach einem Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem letzten Jahr ziemlich wahrscheinlich verfassungswidrig. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Schäck, der Staat würde mit einem solchen Verbot das Recht auf Gleichbehandlung und die Persönlichkeitsrechte von Frauen und queeren Menschen verletzen. Ein Genderverbot an Schulen und Universitäten würde zudem die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit einschränken. Ich muss sagen, ich finde es immer verwunderlicher, dass ein solcher Vorschlag ausgerechnet von einer Partei kommt, die sich selbst als liberal bezeichnet, lieber Kollege. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das Thema nicht verstanden! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das Thema leider nicht verstanden! Dass Sie sich an die deutsche Rechtschreibung halten!) Für mich stellt sich wirklich die Frage: Was ist eigentlich Ihr Problem, liebe FDP? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dass Sie sich bitte an die deutsche Rechtsschreibung halten!) Hören Sie mir zu! Warum stellen Sie sich so vehement gegen die freiwillige Nutzung einer gendersensiblen Sprache? Vielleicht liegt es am fehlenden Blickwinkel. Immerhin besteht Ihre Fraktion in Bremen ja nur aus Männern, und auch bundesweit hat die FDP einen der geringsten Frauenanteile unter den Parteien. Vielleicht fehlt es Ihnen in der Partei also einfach an einem Verständnis für die Perspektive und die Bedarfe von Frauen und queeren Menschen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Wenn ich mir Ihre Politik so anschaue, glaube ich, dass Sie nicht vorrangig ein Problem mit Gendern haben. Ihre Partei hat ein grundlegendes Problem mit der Gleichbehandlung der Geschlechter, liebe FDP. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) In vielen Bereichen blockieren Sie Fortschritte in der Gleichstellung. Sie lehnen die Parität und die gesetzliche Frauenquote ab. Auf Bundesebene hat sich die FDP in der Ampel geweigert, die Posten von Bundesminister:innen zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Im letzten Jahr haben Sie verhindert, dass es auf der EU-Ebene einheitliche Regelungen zur Strafbarkeit von Vergewaltigung gibt. Auch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat die FDP zuletzt im Bund verhindert. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt noch mal direkt an Sie, liebe FDP: Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrer Partei noch einmal ernsthaft über Ihre Gleichstellungspolitik nachzudenken. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Da machen Sie sich mal keine Gedanken!) Vielleicht können Sie ja dann hier auch wieder reale Probleme thematisieren und über Lösungen diskutieren. Gerade im Bereich der Gleichstellung gäbe es hierfür genügend Themen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft setzt sich heute mit einer Banalität auseinander: (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Korrekt!) der höflichen und verständlichen Ansprache von Mitmenschen. Wer von Ihnen Kinder hat, kennt das: Irgendwann im Grundschulalter bringt man Kindern bei, wie man seine Mitmenschen anspricht, wen man mit „du“ und wen man mit „Sie“ anspricht, wie man eine Dame oder einen Herrn anspricht. Was man Kindern – manche mag das hier in diesem Haus verwundern – allerdings nicht beibringen muss, ist die Frage, was eine Dame und ein Herr ist. Die Kinder spüren das doch ganz intuitiv, bevor ihnen eine deutsche Bildungseinrichtung ihre Sinne vernebelt: (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alter!) „Sie, Herr Müller“, „Sie, Frau Meier“, „du, Sabine“ und „du, Georg“: Kinder verstehen das ganz schnell. Aber die Kleinen wissen eben noch nicht, dass ein Genderstern einen eigenen Buchstaben mit einer ganzen Reihe von Bedeutungen darstellt. Wie sollen denn die Kinder den Genderstern und den Binnen-Doppelpunkt im Diktat voneinander unterscheiden? Wie erklärt man dem nichtmuttersprachlichen Grundschüler, dass das Binnen-I der einzige Buchstabe in der deutschen Sprache ist, der mitten im Wort großgeschrieben wird? Die deutsche Sprache bietet schließlich auch ohne solche Absurditäten ausreichend Stoff für rauchende Köpfe. Kinder wachsen zu Hause ohne diese sprachlichen Stolpersteine auf. Erst wenn sie in staatliche Bildungseinrichtungen wechseln, werden sie hiermit konfrontiert. Kinder werden dazu animiert, zwischen privatem und schulischem Sprachgebrauch zu wechseln. Halten Sie das eigentlich für pädagogisch wertvoll? Die Fraktion Bündnis Deutschland tut es nicht. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, wenn wir Kindern beibringen, in der Öffentlichkeit anders zu sprechen als in der Familie, sollte das uns alle sorgen. In der Realität schaffen wir damit auch längst Widerwillen. Wir treiben einen Keil zwischen diejenigen, die glauben, mit anderer Sprache Realitäten verändern zu können, und diejenigen, die sich davon gegängelt fühlen. Die Realität von Schülern ist schwierig genug. Bremen ist seit Jahrzehnten hintendran in Sachen Bildungspolitik. Wir schaffen für unsere Jugend nicht die besten Voraussetzungen in Sachen Bildung. Das ist Realität. Das Binnen-I wird das auch nicht retten, meine Damen und Herren. Unsere Schulen haben ein Gewaltproblem. Der Schulweg ist gefährlich geworden, aber auch in den Schulen selbst kann die Sicherheit nur noch ungenügend garantiert werden. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Darüber täuscht auch kein Genderstern hinweg, Herr Kollege. (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Welt verändert sich rasant schnell, neue Chancen tun sich auf neben neuen Herausforderungen und Problemen, die es zu meistern gilt: Die Welt kehrt zurück zur Raumfahrt, selbstfahrende Autos und Flugdrohnen werden den Verkehr revolutionieren, künstliche Intelligenz – wir hatten es gerade heute Morgen – wird den Arbeitsmarkt modernisieren und auch unseren Alltag, schon in wenigen Jahren werden ganze Berufsfelder sich grundlegend verändert haben. Robotik wird in wenigen Jahren im Alltag von Menschen Anwendungsreife erlangen, Forscher revolutionieren gerade die Medizin und die Biologie, die Forschung entwickelt sich ebenfalls rasant. Die Umbrüche, meine Damen und Herren, die unserer Welt bevorstehen, werden noch gravierender sein als wir das von früheren technologischen Revolutionen kennen. Unsere Kinder müssen darauf vorbereitet werden. Ich möchte, dass meine Kinder diese Umbrüche mitgestalten und die Chancen ergreifen, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Ich habe die starke Befürchtung, dass intersektionaler Queerfeminismus dazu keinen Beitrag leisten kann. Ich habe ganz deutlich den Eindruck, dass wir in Bremen die Chancen für die nächste Generation verspielen. Ich habe auch ganz deutlich den Eindruck, dass solche Fragen wie das Gendern ein deutliches Symptom und Alarmsignal dafür sind, dass die Politik in diesem Land völlig den Verstand und das Verständnis dafür verloren hat, was dieses Land braucht, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Was machen wir? Wir reden hier heute über das Gendern. Die Welt hört nicht auf, sich zu drehen, nur weil wir in Deutschland unsere Neurosen pflegen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Welt wartet nicht auf die Beendigung des Selbstfindungskurses der Bundesrepublik Deutschland. Verstehen Sie mich da nicht falsch: Mir machen diese ideologischen Verwirrungen inzwischen gar keine Angst mehr, denn der Wind hat sich gedreht, die Menschen erkennen die schlechte Intention dahinter. Das migrantische Milieu nimmt den sprachlichen Irrsinn ohnehin kaum zur Kenntnis. Was mir aber sehr viele Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass andere Dinge eben nicht behandelt werden. Dieser Senat und seine Vorgänger haben die bremische Verwaltung in weiten Teilen lahmgelegt. In Kernbereichen ist eine Bearbeitung von Bürgerbelangen inzwischen kaum noch möglich. Die Verwaltung wird in weiten Teilen dazu gezwungen, sich selbst zu verwalten. Die Akzeptanz dieser für Bürger sehr unbefriedigenden Zustände werden Sie nicht dadurch erhöhen, dass die Anschreiben an die Bremer Bürger „korrekt gegendert“ sind. Vielmehr legen Sie damit eher offen, welche Prioritäten mit den knappen Steuermitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen, Sie verfolgen. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Gendern kostet übrigens kein Geld!) Das Gendern gehört nicht an Schulen und Universitäten. Das Gendern gehört nicht in die Verwaltung. Das Gendern gehört eigentlich nirgendwohin, wo sich erwachsene Menschen miteinander unterhalten. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber in Herrgotts Namen, natürlich kann das Gendern auch weiterhin einen Platz auf Ihren rot-grün-roten Parteitagen behalten, ich will Ihnen das gar nicht nehmen. Aber lassen Sie doch bitte die normalen Menschen damit in Ruhe! Ich sage es nicht leichtfertig: Die FDP hat recht mit ihrem Antrag. Wir als Bündnis Deutschland werden ihn unterstützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich drei Schüler für das Projekt „Zeitung in der Schule“ von der Schule Am Barkhof. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Müller das Wort. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Da ist er also wieder, der Antrag „Verbot der Gendersprache“, nun mal in dieser Legislatur. Sehr verehrte Kollegen der FDP-Fraktion, ich habe sogar ein wenig Verständnis dafür angesichts Ihrer doch recht homogenen Ausstattung in der Fraktion, dass Sie es mit geschlechtsspezifischen Berücksichtigungen nicht so haben. Geschenkt! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Aber die Welt da draußen und auch hier insgesamt sieht doch ein bisschen anders aus, und Sprache muss und soll diese Welt auch abbilden, liebe Kollegen. Das letzte Mal, als wir diese Thematik besprochen haben, also „Verbot der Gendersprache“, war in der letzten Legislatur. Der Antrag kam von einem Abgeordneten, der damals der AfD angehörte, und wir hatten eine Vereinbarung, dass nur einer aus den demokratischen Fraktionen auf diesen Antrag reagiert – Herr Schäck erinnert sich vielleicht noch. Das ist gut gelungen, weil der sehr geschätzte Kollege Professor Hauke Hilz damals die Replik für die demokratischen Fraktionen sprach und den Antrag, den vollkommen überflüssigen Antrag, in unter einer Minute ablehnte. Ich habe vor, nicht mehr Zeit für diesen Antrag zu verwenden als der sehr geschätzte Kollege Hauke Hilz, und ich wünschte, er wäre bei Ihren Fraktionsberatungen zu diesem Antrag dabei gewesen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Verehrte Abgeordnete! Herr Tuncel hat gesagt, man soll nicht so emotional in die Debatte reingehen. Frau Müller hat gesagt, sie macht es ganz kurz. Ich habe mich entschlossen, einfach mal mit Humor an die ganze Sache heranzugehen. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anders ist das auch nicht zu ertragen.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wenn ich an Roland Kaiser denke, dann denke ich an „Joana“, dann denke ich an „Warum hast du nicht nein gesagt?“ oder an „Santa Maria“. Woran ich allerdings nicht denke bei Roland Kaiser, ist, dass er ein woker, ideologischer, identitätspolitisch getriebener Mensch ist. Meine Generation würde ihn wohl eher als „alten weißen Mann“ bezeichnen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber er ist trotzdem SPD-Mitglied!) Ich hätte auch gerne diesen Moment genutzt, um über alte weiße Männer herzuziehen, sie als Paradebeispiel für die Menschen in unserer Bevölkerung zu nennen, die auf dieser Welt nichts mehr zu treiben scheint als gendergerechte Sprache. Jetzt fragen Sie sich aber bestimmt: Was zur Hölle hat das eigentlich alles mit Roland Kaiser zu tun? Das kann ich Ihnen sagen, denn dieser hat mir vor knapp zwei Wochen einen Strich durch die Rechnung gemacht im Zuge meiner Vorbereitung zu dieser Rede, indem er in Interviews darüber gesprochen hat, dass er mit Gendern gar kein Problem hat. Wenn jetzt alte weiße Männer wie Roland Kaiser schon sagen, dass Gendern gar nicht so schlimm sei, dass man es einfach mal versuchen sollte, schließlich spreche man ja heute auch nicht so wie zu Zeiten Goethes und Schillers, dann frage ich mich: Für wen scheint dieses Thema überhaupt noch so ein schreckliches Übel zu sein, wie es von Konservativen und Rechten und Libertären andauernd behauptet wird? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich sage es Ihnen: Eigentlich wirklich für niemanden da draußen. Wenn es ums Gendern geht, dann höre ich so ziemlich immer nur dieselben herumjammern. Ich finde, dass es eine ziemliche Scheindebatte ist. Da wären die Rechten, die uns ja sowieso permanent prophezeien, dass der Genderwahn der Untergang des Abendlandes sei. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Unnötig!) Dann wäre da noch CSU-Söder, dem Freiheit in Wort und Schrift so wichtig ist, dass er darauf mit einem Verbot reagiert. Und ja, dann ist da schließlich – das ist der Grund, weswegen wir heute darüber debattieren – der Arbeitskreis „Männer“ der FDP Bremen, wir kennen ihn eher als FDPFraktion in der Bremischen Bürgerschaft. (Heiterkeit, Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die hat ein Thema gebraucht, damit in den Sommerferien auch mal etwas über sie in der Presse steht. Gut, das war der witzige Teil. Jetzt vielleicht noch mal genauer zu Ihrem Antrag, in dem Sie fordern, dass mit der Gendersprache im öffentlichen Dienst endlich Schluss sein soll. Das, was es Ihnen ja hier scheinbar angetan hat – wir haben es oft gehört – sind die Sonderzeichen. Ich habe extra noch mal nachgeschaut – das hat Herr Tuncel eben auch in seiner Rede einbezogen –, wie es da eigentlich bei uns in Bremen aussieht. Bremen macht das – Sie haben jetzt die Bundesländer aufgezählt, die es nicht so tun – genauso wie einige andere Bundesländer auch, wie zum Beispiel NRW, und spricht lediglich eine Empfehlung aus, was die Nutzung von Sonderzeichen angeht. Ich zitiere: „Die Diskussion um Genderstern oder andere Genderzeichen ist aktuell stark in Bewegung und noch nicht zu Ende. Bis auf Weiteres bleibt nur die Empfehlung, beim Sprechen und beim Verfassen von Texten möglichst zielgruppengerecht und gendersensibel zu formulieren.“ Dann argumentieren Sie mit der Bewertung des Deutschen Rats für Rechtschreibung, dessen Vorsitzender übrigens CSU-Mitglied ist – ich sprach eben über CSU-Söder, der das Gendern verboten hat. Dass dieser die Nutzung von Sonderzeichen ablehnt, also der Deutsche Rat für Rechtschreibung, (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) das stimmt. Allerdings betont dieser auch, und das ist jetzt ein weiteres Zitat, dass „die weitere Schreibentwicklung beobachtet wird, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“ Genauso wie die Gesellschaft ist auch unsere Sprache im Wandel, und das ist auch gut so. Doch der Aufschrei einiger weniger, wenn es konkret wird, ist in diesem Prozess nahezu immer schon die logische Konsequenz gewesen. Das ist allerdings irgendwann überholt, das kann ich Ihnen versichern. Schließlich ist ja auch gerade eben niemand vom Stuhl gefallen, als die geschätzte Präsidentin mich nicht mit Fräulein Arpaz angesprochen hat. (Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vielen Dank an der Stelle noch mal an Hans-Dietrich Genscher, der dieses Wort vor über vor über 50 Jahren aus dem Behördendeutsch gestrichen hat! Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob für Sie, Herr Schäck, Herr Genscher auch der große Identitätspolitiker war, aber na ja. Ein weiterer Punkt zu dem Antrag: Das, was Sie da in Bezug auf die Nutzung von genderneutralen Begriffen und die Nutzung von weiblichen und männlichen Formen von Begriffen fordern, also das, was man in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst tun soll, das ist bereits so. Deswegen frage ich mich, warum man das eigentlich noch mal fordert. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so verwerflich ist, und noch weniger verstehe ich, was daran eine identitätspolitische Instrumentalisierung sein soll, wenn es lediglich darum geht, Menschen richtig anzusprechen und ihnen mit unserer Sprache gerecht zu werden. Am wenigsten verstehe ich Ihre politische Mission, was das Thema angeht. Schließlich ist es doch gar nicht so lange her, dass unter anderem auch Ihre Partei in der Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz miteingeführt hat. Was soll also der Quatsch? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das hat doch damit nichts zu tun!) Doch! (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Doch! Es geht um die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt. Das haben wir getan mit dem – –, aber gut! Verehrte Abgeordnete, das ist meiner Meinung nach keine Politik, das ist ehrlich gesagt dezent peinlich, was hier heute in Bezug auf diesen Punkt passiert. Ich habe meine Rede mit Humor begonnen und ich werde sie mit Humor beenden. Im Rheinland wird gerade Karneval gefeiert und durch Herrn Schäck und unter anderem durch Herrn Timke und ihre Büttenreden ist mein Heimweh nahezu verschwunden. – Vielen Dank für diese jäcke Sitzung! – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Hetav Tek das Wort. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen! Nach wenig Emotionen, nach einer sehr schlechten Rede und nach etwas lustig und kurz kommt jetzt eine kurdisch-sachliche Rede zu dieser Debatte. Liebe Kolleg:innen! Die Frage der geschlechtergerechten Sprache wird seit Jahren in der Wissenschaft, in der Gesellschaft und natürlich auch in der Politik intensiv diskutiert. Die CDU-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass Verwaltungssprache anderen Prinzipien folgen muss als unsere private oder politische Ausdrucksweise. (Beifall CDU) Gleichzeitig möchte ich auch klarstellen, dass wir als CDU hier anscheinend liberaler sind als die FDP selbst, denn erstens glauben wir, dass grundsätzlich jede Person so reden sollte, wie sie es für richtig hält – (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Habe ich doch gesagt!) Herr Schäck, da sind wir uns einig – und zweitens sind wir zudem der Auffassung, dass Sprache sich ändert. Daran werden auch Ihr Antrag sowie unsere Zustimmung nichts ändern, denn gesellschaftliche Entwicklungen lassen sich nicht durch politische Beschlüsse aufhalten. Sprache ist unser wichtigstes Mittel der Verständigung und sie ist lebendig, sie verändert sich mit der Zeit. Die Art, wie wir sprechen und schreiben, war nie statisch. Begriffe kommen und gehen, Formulierungen wandeln sich und auch das Verständnis von Geschlechterrollen hat sich im Laufe der Jahrzehnte weiterentwickelt. Verwaltungssprache muss jedoch besonderen Anforderungen genügen. Sie soll klar, verständlich und für alle Bürger:innen zugänglich sein, unabhängig von Sprachkompetenzen, Seh- oder kognitiven Fähigkeiten. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Genderzeichen nicht ins amtliche Regelwerk aufgenommen, da sie die Lesbarkeit und Verständlichkeit erschweren können. Verwaltungssprache muss daher verlässlich, neutral und eindeutig sein. Gleichzeitig zeigt die Sprachentwicklung, dass geschlechtergerechte Formulierungen zunehmend genutzt werden. Viele Behörden setzen bereits bewährte Lösungen ein, etwa neutrale Begriffe wie „Mitarbeitende“ oder die Paarform „Bürgerinnen und Bürger“. In einer offenen Gesellschaft kann und soll jede Person, jeder Verein, jede Partei frei entscheiden, ob und wie sie gendern, aber Verwaltungssprache folgt einer anderen Logik als die persönliche oder politische Ausdrucksweise. Das bedeutet nicht, dass Verwaltungssprache sich nicht weiterentwickeln kann, aber solche Entwicklungen müssen aus einem breiten gesellschaftlichen Konsens heraus entstehen, nicht durch administrative Vorgaben. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Solange Genderzeichen nicht offizieller Bestandteil der Rechtschreibung sind, bleibt Verwaltungssprache ein Raum der Stabilität. Doch Sprache ist dynamisch, und wenn sich die offiziellen Regeln ändern, wird sich auch die Verwaltung anpassen müssen. Liebe Kolleg:innen, ich persönlich finde eine inklusive Sprache wichtig, daher gendere ich, auch heute bei dieser Debatte, aber ich bin auch heute nicht Teil der Verwaltung. Diese hat eine besondere Verantwortung, und wir als Gesetzgeber:innen müssen abwägen, was in der Verwaltung praktikabel und für alle zugänglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Debatte hier endet. Sprache lässt sich nicht durch politische Beschlüsse aufhalten. Gesellschaftlicher Wandel und technische Entwicklungen werden viele der heutigen Argumente gegen Gendersprache in wenigen Jahren überholen. Sollte sich der Rat für deutsche Rechtschreibung in Zukunft für eine andere Regelung entscheiden, wird sich auch die Verwaltung anpassen müssen. Bis dahin gilt: Verwaltungssprache muss klar und barrierefrei bleiben, ohne gesellschaftliche Diskussionen vorwegzunehmen. Die Entscheidung, wie wir im Alltag sprechen und schreiben, bleibt jedem einzelnen Menschen selbst überlassen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe 57 Sekunden, die nutze ich. Frau Tek, Sie haben ja letztlich das wiederholt, was wir gesagt haben: (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Fünf Sekunden schon weg!) Sprache verändert sich, sie tut das aber natürlich und nicht aufgrund eines politischen Zeitgeistes, der versucht, das über die Menschen in der Gesellschaft hinweg irgendwie zu bestimmen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Sprache sich weiterentwickeln kann, aber das ist doch keine Entscheidung eines rot-grün-roten Senates, sondern es ist die Entscheidung der Menschen in Bremen. (Beifall FDP) Dazu kommt, und weil eben Cindi Tuncel das gesagt hat – –. Ich möchte noch mal ganz deutlich sagen: In den letzten drei Jahren Ampel-Regierung hat keine Fraktion für das Thema Gleichstellung, und zwar echte Gleichstellung, nicht nur irgendwelche sprachlichen Korrekturen, sondern für echte Gleichstellung mehr getan als die FDP-Fraktion. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schäck, das ist jetzt nicht Ihr Ernst! – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Steile These!) Selbstverständlich! Das Gleichbestimmungsgesetz ist auch aus unserer Feder entstanden, nämlich von Dr. Marco Buschmann. Das ist ein FDPMann, das war kein Grüner. Ich sage Ihnen noch was: Sie sagen, das hat jetzt was mit Mann und Frau zu tun. Sich aber (Glocke) an die deutsche Rechtschreibung zu halten, die der Deutsche Rechtsschreibrat vorgibt, das ist doch keine Frage von männlich oder weiblich oder irgendetwas dazwischen – so habe ich es zumindest nicht in der Schule gelernt, dass die Mädchen sich nicht daran halten mussten, die Jungs schon –, im Gegenteil, die deutsche Rechtschreibung gilt für alle. Deswegen fordern wir ein, dass sie in Zukunft auch bei den offiziellen Schreiben aus den Behörden gilt. Ich weiß, Sie tun sich schwer mit Standards, aber vielleicht können Sie zumindest den hier in Deutschland und in Bremen noch einhalten. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Bürgermeister Fecker das Wort. Bürgermeister Björn Fecker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich schon ganz lange auf diese Debatte, nun ist es endlich so weit. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe auch eben schon ein bisschen über – was war der Zwischenruf? Whataboutism, ich dachte immer, das würde von Teilen dieses Parlaments auch als linker Kampfbegriff verwendet werden, aber egal – –. Ich würde gerne mal anfangen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 2017 – die Älteren unter uns werden sich noch daran erinnern – hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Entscheidung zum Personenstandsrecht eine sogenannte dritte Option geschaffen, ganz bewusst kein drittes Geschlecht, sondern eine Option für all diejenigen Menschen, die sich nicht in dieser binären Welt fühlen, sich entsprechend nicht so definieren. Das kann man jetzt politisch so oder so bewerten. Als Vertreter des Staates ist das für mich handlungsleitend, weil ich darüber hinaus im Grundgesetz einen Artikel 3 habe, der mir ein Diskriminierungsverbot aufgibt. Das ist in der ganzen Debatte, finde ich, so noch gar nicht zur Sprache kommen seitens der kritischen Stimmen, dass das ja auch ein Ziel verfolgt, nämlich die Frage, ob man die Geschlechtsvielfalt eigentlich sprachlich ignorieren oder negieren sollte. Ich vertrete hier den öffentlichen Dienst und kann Ihnen sagen, der öffentliche Dienst in Bremen ist in seiner Vielfalt tatsächlich sehr stark. Insofern ist das für uns eigentlich überhaupt gar keine Debatte und keine Diskussion, weil wir die Vielfältigkeit, die der öffentliche Dienst hat, durchaus auch in unseren Ansichten leben. Ich würde mir wünschen, dass das auch für die Zukunft so gilt, dass unsere Beschäftigten frei entscheiden können, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch, weil Sie die Frage der Rechtschreibung – –. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung – keine Vorfeldorganisationen des links-grünen Spektrums – hat erkannt, festgestellt, dass das Recht der Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, auf angemessene sprachliche Bezeichnung ein Anliegen ist, das sich auch in der geschriebenen Sprache abbilden soll, 2018. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verwaltung hat sich in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gemacht, die daraus notwendigen Schlüsse zu ziehen und dem Urteil Rechnung zu tragen, weil wir an die Gesetzgebung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind. Dazu gehört auch, dass wir eine sprachliche Abbildung treffen wollten. Das Ergebnis ist nicht ein Gebot, nicht eine Ansage, nicht ein Beschluss, sondern das Gebot ist eine Handreichung für gendersensible Sprache. Wenn wir die gendersensible Sprache an der einen oder anderen Stelle – so ist es mir jedenfalls vorgekommen – als vollkommen abwegig benennen, darf ich einmal sagen: Wir hörten in diesem Haus sehr oft den Begriff der Lehrkraft. Es ist vollkommen selbstverständlich, dass heute ganz viel von Lehrkräften gesprochen wird und gar nicht mehr von Lehrerinnen und Lehrern. Ist wahrscheinlich vielen noch nie aufgefallen, ist aber auch Bestandteil der Weiterentwicklung von Sprache. Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir das Ganze auf der etwas niedrigeren emotionalen Ebene diskutieren und einfach das tun, was es ist: alle Geschlechter und die geschlechtliche Vielfalt, die es in unserem Land gibt, schlichtweg abbilden, aber auch als Staat entsprechend agieren. Ich will abschließend – –. Herr Schäck, Sie haben eben gesagt, es gebe Sanktionen an bremischen Schulen, wenn man nicht gendert. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hätte ich gern mal einen Fall kennengelernt!) Wenn dem so sein sollte, darf ich Sie ganz dringend bitten, diese Information der Senatorin für Kinder und Bildung unter Angabe der Person und des Vorgangs darzulegen, denn natürlich ist es so, dass die Einhaltung der deutschen Rechtschreibung nicht sanktioniert werden darf. (Glocke – Abgeordneter Cord Degenhard meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Sollte das tatsächlich so sein, würde ich anregen, dass Sie entsprechend nachfragen. Ich würde abschließend noch einmal auf das Selbstbestimmungsgesetz kommen. Auch das ist kein Whataboutism, denn es geht in der gesamten Debatte eigentlich nur darum: Wie agiert der Staat? Auch das Selbstbestimmungsgesetz bindet den Staat in bestimmten Bereichen. Das war auch der Bremer FDP so wichtig, wenn ich das einmal sagen darf, dass bei Ihnen eine ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete deswegen ausgetreten ist und Teile Ihrer Mitglieder das, ich will nicht sagen begrüßt, aber sehr verteidigt haben, was den Inhalt dieses Selbstbestimmungsgesetzes angeht. Da heißt es in diesem Gesetz oder in der Gesetzesbegründung: „Ziel des Gesetzes ist es, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen.“ Dem habe ich von meiner Seite aus nichts mehr hinzuzufügen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir bei der Mittagspause angekommen. Ich unterbreche die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für eine Mittagspause bis 14:45 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:14 Uhr.) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:45 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 66 und 67 ohne Debatte aufzurufen. Wir setzen die Tagesordnung fort. Berufliche Qualifizierung stärken – Ausbau statt Kürzung des Meisterbonus Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 30. Januar 2025 (Drucksache 21/984) Wir verbinden hiermit: Kein Rückschritt bei der Aufstiegsfortbildungsprämie – Fachkräftesicherung statt Kürzung! Antrag der Fraktion der FDP vom 31. Januar 2025 (Drucksache 21/986) und Fachkräftenachwuchs sichern – Anreize für Weiterbildungen schaffen – Bremische Aufstiegsfortbildungsprämie in ihrer bisherigen Höhe erhalten und absichern Antrag der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2025 (Drucksache 21/1015) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Karin Treu. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir einen Antrag der Koalition, welcher sich mit der Absicht befasst, die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie von aktuell 4 000 Euro herabzusenken auf letztendlich doch noch, sehr großzügig von Ihnen, sage und schreibe – –, ganze 1 300 Euro dürfen verbleiben, wenn es nach Ihnen geht. Das verwundert bei genauer Draufsicht doch sehr, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sich die seinerzeitige rot-grüne Landesregierung bei der Einführung dieser Prämie damals gar nicht genug abfeiern konnte. (Beifall Bündnis Deutschland) Es bleibt ein Rätsel, meine Damen und Herren. Da stellt sich einem die berechtigte Frage: Was ist denn zwischenzeitlich passiert und hat das damalige Stimmungshoch hinweggefegt? Ich will Ihnen sagen, was passiert ist: Haushalt ist passiert. Haushalt ist passiert, Sie müssen sparen, müssen dies jetzt zügig und kriegen nun in Ihrem unkontrollierten Aktivismus sinnbildlich hektische Flecken. Das ist passiert. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber es wird noch besser. Das eine darf ich Ihnen heute schon ankündigen: Sie werden in der Umsetzung dieses Vorhabens am Ende des Tages mehr Schaden als Nutzen zu verantworten haben. Das steht außer Frage, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Mit welchem Instrument wollen Sie denn nach der Kürzung noch effektiv dem Fachkräfteschwund der nächsten Jahre, der ja kommen wird und einsetzen wird, begegnen, wenn schon in 2023 fast die Hälfte der zu besetzenden Fachkräftestellen dem Mangel geschuldet unbesetzt bleiben mussten? Bessere Bildungsbedingungen sind es definitiv leider nicht, die Sie da ins Feld führen. Die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie muss auch künftig eine ernstzunehmende finanzielle Anerkennung für Personen bleiben, die erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben. Sie dient als Anreiz zur beruflichen Weiterbildung und zur Stärkung der eigenen Qualifikation. Sie ist im Übrigen – die gibt es ja nicht einfach so – auch an ganz handfeste Voraussetzungen geknüpft und wird keinesfalls bereits für die Anmeldung oder Teilnahme an einer infrage kommenden Maßnahme gewährt. Der erfolgreiche Abschluss einer im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes anerkannten Fortbildung, zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt oder auch Erzieher, muss für den Erhalt der Prämie verbindlich nachgewiesen werden. Auch muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Abschlusszeugnisses der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bereits seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen. Genau in diesem Konstrukt liegt ein handfester Vorteil für unser Bundesland. Wir von Bündnis Deutschland sehen darin einen proaktiven Beitrag sowohl im Kampf gegen den inzwischen allgegenwärtigen Fachkräftemangel als auch in der Unterstützung von Betriebsgründungen und innerbetrieblichen Nachfolgen. Über unsere Personalnot im Erziehungswesen soll ich Ihnen jetzt vermutlich nichts mehr sagen, weil dort ist auch Land unter, Sie wissen das. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Prämie ist aber nicht nur ein wichtiger finanzieller Anreiz, sondern auch ein wichtiges Signal für die Wertschätzung von beruflicher Weiterbildung und von Aufstiegsmöglichkeiten. Ich will Ihnen an dieser Stelle gerne erörtern, warum der Erhalt dieser Prämie in voller Höhe und auch darüber hinaus – dazu komme ich später noch – von entscheidender Bedeutung für unser Bundesland ist: Bremen und Bremerhaven sind geographische Inseln im uns umgebenden Niedersachsen, wo man bis heute nicht im Entferntesten daran denkt, diese Prämie abzusenken. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, verkennen die unmittelbare Konkurrenzsituation. Hat sich ein Interessent erst einmal zu einer Verlegung ins benachbarte Niedersachsen entschlossen, ist die Möglichkeit, dass er dort auch nach erfolgreich bestandener Weiterbildung verbleibt, nicht von der Hand zu weisen, sondern eher wahrscheinlich. Das bedeutet letztlich, dass diese Person eben nicht in Bremen einen Betrieb gründet, weiterführt oder zum Beispiel als angestellter Meister oder – Sie kennen die Problematik dort – im Erziehungswesen tätig ist. Ich weiß jetzt natürlich nicht im Detail, welche Haushalts- und Wirtschaftspolitiker auf die grandiose Idee verfallen sind, angesichts Ihrer selbst verschuldeten Haushaltsmisere ausgerechnet in diesem Bereich drastisch kürzen zu wollen. Eines kann ich Ihnen aber mit Sicherheit sagen, da gilt, was im Politbetrieb leider Bestandsschutz genießt: (Glocke) Krawatte zu lang, wirtschaftspolitischer Sachverstand dafür im Kurzsichtmodus, meine Damen und Herren. Das geht aber natürlich auch besser, deswegen komme ich gleich gerne noch mal wieder. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das Glas ist halb leer!) Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Halb voll! Wir bei den Freien Demokraten sind Optimisten, lieber Herr Imhoff. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zum Glück sprechen wir nicht über einen Antrag der Koalition, sondern unter anderem über einen Antrag der FDP-Fraktion und ebenfalls über einen Antrag der Bündnis Deutschland-Fraktion, Herr Schellenberg, Sie wissen ja, welche Anträge Sie selbst stellen. Wir sprechen hier heute inhaltlich über die Aufstiegsfortbildungs-Prämie, eine Prämie, die denjenigen zuteilwird, die einen Meisterabschluss oder eine Fortbildung als Betriebswirt, Techniker oder auch die grundsätzliche Ausbildung als Erzieher abschließen und nachweisen können. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ist ein Erfolg. Bereits 4 500 Absolventinnen und Absolventen konnten diese im Land Bremen erhalten. Umso mehr hat uns überrascht, dass der Senat hier die Prämie mit einem Monat Vorlauf von bisher 4 000 auf ein Drittel, also 1 300 Euro herabsenken will. Das, meine Damen und Herren, finden wir unverantwortlich im Angesicht des gravierenden Fachkräftemangels, den wir im Land Bremen haben. (Beifall Bündnis Deutschland, FDP) Wir sprechen hier schließlich über eines der wenigen erfolgreichen Programme des Senats und nun soll es ganz eingestampft werden, zusammengestampft werden auf 1 300 Euro. Das ist ein eklatanter Fehler. Eine starke berufliche Bildung ist essenziell für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Bremen und des Standorts Bremerhaven. Die Fortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder auch die Ausbildung zum Erzieher, die brauchen wir doch alle, die wollen wir doch alle! Eine Reduzierung von 4 000 auf 1 300 Euro wird nicht nur die Attraktivität der Ausbildungen, also dieser Meisterfortbildung, der Technikerfortbildung, der Betriebswirtfortbildung, herabsenken, sondern auch des Standorts Bremen allgemein. Wir sind doch darauf angewiesen, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs, dass sich möglichst viele Menschen im Land Bremen ansiedeln. (Beifall FDP) Es ist ja auch von meinem Vorredner bereits erwähnt worden, dass angesichts der Konkurrenzsituation, in der wir sind – wir sind ja umgeben von Niedersachsen –, es natürlich umso kritischer ist, wenn Niedersachsen für Handwerksmeisterinnen und -meister weiterhin 4 000 Euro anbietet und wir das nicht tun. Da sich dann mehr Menschen dazu entscheiden könnten, in Niedersachsen wohnhaft zu werden statt in Bremen, verlieren wir sowohl die Ausgleichszahlung vom Länderfinanzausgleich in Höhe von 5 000 Euro als auch die Leute, die wir eigentlich brauchen. Eine besondere Rolle erhalten in diesem Kontext die Erzieherinnen und Erzieher. Positiv ist zu erwähnen, dass Bremen das einzige Bundesland ist, das diese Leute überhaupt fördert. Gleichzeitig ist Bremen aber auch das einzige Bundesland mit Schulgeld für Erzieherinnen und Erzieher. Die Leute müssen sich verschulden, um diesen Mangelberuf erlernen zu können. Da kam die Aufstiegsfortbildungs-Prämie gerade recht und half, die Investition in die eigene Ausbildung, die ja nicht bezahlt wird, möglich zu machen. Sie, Frau Treu, haben ja, nachdem sich der öffentliche Druck erhöht hatte, in der letzten Deputationssitzung gesagt und angekündigt, diese Prämie von 1 300 Euro für Erzieherinnen und Erzieher, nur für diese Gruppe, bis September zu verdoppeln, also 2 600 Euro möglich zu machen. Ich finde das ehrenwert, aber es ist natürlich auch ein Eingeständnis, dass Sie diese Menschen einfach schlicht und ergreifend vergessen haben. Die Kürzung dieser Prämie ergibt auch keinen Sinn vor dem Hintergrund der bisher gefahrenen Strategie der rot-grün-roten Koalition. Sie können doch nicht einfach behaupten, dass Ihnen die Schullaufbahn und darauf aufbauend die Ausbildung der Menschen so wichtig sei, um im nächsten Schritt zu sagen, dass jede Form der Weiterqualifizierung oder gar die Ausbildung für Erzieher an und für sich Ihnen wichtig ist, denn das hat auf einmal gar keinen Stellenwert mehr. Das kann nicht sein. (Beifall FDP) Jede Erzieherin und jeder Erzieher betreut im Schnitt fünfzehn Kinder und ermöglicht damit den Eltern der Kinder, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Das sind die Enabler-Stellen, die wir im Land Bremen brauchen. Wir bewerten den Stellenwert von Erziehern und Meistern gänzlich anders als Sie und sind froh darüber, dass diese Auffassung auch von der CDU- und der Bündnis Deutschland-Fraktion geteilt wird. Hier ist die goldene Brücke, liebe Koalition: Stimmen Sie unserem Antrag zu und ermöglichen Sie es, dass die Aufstiegsfortbildungs-Prämie weitergezahlt wird, damit wir auch in Zukunft Meisterinnen und Meister, Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Technikerinnen und Techniker und Erzieherinnen und Erzieher haben können! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Im zweiten Teil möchte ich noch einmal auf eine andere Thematik zu sprechen kommen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der zweite Teil ist eigentlich dafür da, dass man den anderen Rednern etwas entgegensetzt!) Lassen Sie mich gerne erst einmal ausführen und nehmen Sie auch gerne einfach erst einmal etwas an, Herr Imhoff. Danach kann man immer noch weiterreden. (Zurufe SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommen wir also doch noch einmal auf die unmittelbaren Folgen für die von Ihren Kürzungsplänen direkt Betroffenen zu sprechen. Um im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können, sind kontinuierliche Weiterbildung und Qualifikation unerlässlich. Dabei kommt es allerdings auch immer wieder zu einem ganz anderen wichtigen Aspekt, und zwar zur direkten finanziellen Belastung, die einfach – das lässt sich nicht abstreiten – mit einer Aufstiegsfortbildung auch einhergeht. Diese ist in diesem Bereich oft nicht unerheblich im Vergleich zum Studium, welches in aller Regel keiner unmittelbaren finanziellen Eigenleistung bedarf. Das ist also für viele Interessenten sicher auch eine ganz zentrale Frage bei der Entscheidung für oder gegen eine Aufstiegsweiterbildung, aber immer ein zentraler Posten in der persönlichen Kalkulation, welche einer Entscheidungsfindung individuell zugrunde liegen wird. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ist eine wertvolle Unterstützung für all diejenigen, die sich diesen Herausforderungen aktiv stellen wollen und ihre berufliche Zukunft bei uns gestalten wollen. Diese qualifizierten Menschen wollen wir nicht nur bei uns halten, die müssen wir auch bei uns halten, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Jede dieser Personen zahlt hier aktiv ein, und damit meine ich nicht lediglich in finanzieller Hinsicht. Das steht sowohl in abgabenorientierter als auch in sozialer Hinsicht nicht ansatzweise im Verhältnis zu dem, was Sie hier letzten Endes an Mitteln einzusparen gedenken. Natürlich ist mir Ihre Begründung auch klar, meine Damen und Herren. Sie rechtfertigen Ihr Vorhaben ja damit, dass Sie mit Verweis auf einige Flächenländer lediglich auf den Bundesdurchschnitt herabsenken und diesen auch gar nicht unterschreiten wollen. Wie löblich! Klingt auch erst einmal vernünftig, ist es aber dann im Nachklang, nach sorgfältiger Analyse, wie leider so oft doch nicht. Kennt man irgendwie bei Ihnen! Sie verdrängen einen ganz wichtigen Umstand völlig: Flächenländer können völlig anders verfahren, da sie zum einen oft ganz andere Voraussetzungen vor Ort in den Ländern haben, aber vor allem auch nicht einer solch tiefgehenden Konkurrenzsituation ausgesetzt sind wie wir hier im Lande Bremen. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ermöglicht es Absolventen, auf ihre Weiterbildung auch mit Konzentration einzugehen und sich nicht ständig um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen. Wenn wir die Prämie in voller Höhe erhalten, besser noch erweitern – dafür gibt es Gründe –, fördern wir nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und damit den Standort Bremen als solchen. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass die Prämie auch ein Zeichen für Chancengleichheit ist. Sie unterstützt in besonderem Maße Menschen – und da kommen Sie eigentlich ins Spiel, liebe Linke –, die oft benachteiligt sind, sei es aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen oder anderweitiger Einschränkungen. Diese Förderung öffnet Türen für Menschen, die sich durch Eigeninitiative und Engagement auszeichnen und bereit sind, in ihre Zukunft zu investieren. Wir sollten also gemeinsam alles daran setzen, dieses System nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen, um noch mehr Menschen den Zugang zur Weiterbildung zu ermöglichen. Sie haben das unserem Antrag ja entnommen: Wir wollen hoch auf 5 000 Euro. Das hat auch Sachgründe, weil in den letzten Jahren – –, ich sage nur ein Wort, Herr Stahmann, das dürfte auch an Ihnen nicht vorbeigegangen sein: Inflation. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Nein!) Oh doch! Angesichts dieser Benefits sollten wir uns also ganz klar dafür aussprechen, die Prämie von 4 000 Euro nicht nur in voller Höhe zu erhalten, sondern sinnvollerweise auf 5 000 Euro aufzustocken, (Beifall Bündnis Deutschland) denn je mehr wir in Bildung investieren, desto mehr profitieren wir alle, in Form von qualifizierter Fachkräftesicherung und einer starken Wirtschaft. Insgesamt ist es also an der Zeit, ein starkes Zeichen für die Bedeutung von Weiterbildung zu setzen. Lassen Sie uns nicht nur für den Erhalt der Prämie in voller Höhe eintreten, es ist eine Investition, welche sich nicht nur für den einzelnen Absolventen, sondern für unser gesamtes Bundesland auszahlt. (Beifall Bündnis Deutschland – Glocke) Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Prämie zu erhalten und zu stärken. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine Zukunft stellen, in der Weiterbildung als Schlüssel zu persönlichem (Glocke) und beruflichem Erfolg anerkannt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Basem Khan. Abgeordneter Basem Khan (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als Handwerksmeister und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD stehe ich hier vor Ihnen, um über die notwendige Anpassung der Aufstiegsprämie zu sprechen. Zunächst möchte ich betonen, dass wir als SPD die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung als zentralen Baustein unserer Arbeitsmarktstrategie sehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des strukturellen Wandels durch die Digitalisierung und Dekarbonisierung ist es wichtiger denn je, in die Kompetenzen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu investieren. Dennoch ist es kein Geheimnis, dass wir in Bremen vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Uns ist bewusst: Die kommenden Jahre werden wirtschaftlich anspruchsvoll und wir sind gezwungen, unbequeme und notwendige Entscheidungen zu treffen. Eine nachhaltige Haushaltsführung erfordert von allen Ressorts Einsparungen. Ich bedauere diese Entscheidung zutiefst, insbesondere als jemand, der selbst Handwerker ist und die Bedeutung von Fortbildung kennt. Allerdings sind die finanziellen Bedingungen so, dass eine andere Entscheidung nicht tragbar wäre. Die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie ist zweifellos ein wichtiges Instrument zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Sie trägt dazu bei, Menschen zu motivieren, sich weiterzuqualifizieren und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Allerdings müssen wir feststellen, dass die bisherige Förderung von 4 000 Euro deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Bremen hat mit dieser Prämie einen Sonderweg eingeschlagen. Während in den meisten anderen Bundesländern lediglich Meister eine solche Unterstützung erhalten haben, wird in Bremen bewusst eine breite Zielgruppe gefördert, darunter Erzieher, Erzieherinnen, Fachwirte, Techniker und Technikerinnen. Das wollen wir auch weiterhin so fortführen, doch um diese Vielfalt von Abschlüssen langfristig abzusichern, müssen wir die Mittel gezielter einsetzen und die Höhe der Prämie anpassen. Wir schaffen sie nicht ab, wir passen sie nur an. Wir orientieren uns dabei an Hamburg, das eine Prämie in gleicher Höhe zahlt. Dies ist keine Kürzung ohne Alternativen, sondern eine Anpassung an bewährte Standards. An dieser Stelle möchte ich auch einmal dringend auf die notwendige Reform des Aufstiegs-BAföG hinweisen, des Meister-BAföG. Leider konnte die gesetzliche Neuregelung nicht mehr vom Bundestag verabschiedet werden – übrigens, weil die CDU und die FDP es verhindert haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich appelliere daher an die neue Bundesregierung, diese Reform so schnell wie möglich umzusetzen. Diese von der Ampel-Regierung beschlossene Verbesserung hätte bedeutende Vorteile für die Weiterbildung gebracht. Vorgesehen war unter anderem eine Verdopplung der Förderung des handwerklichen Meisterstücks von vergleichbar 2 000 Euro auf 4 000 Euro, ein höherer Darlehenserlass – von 50 auf 60 Prozent –, der bei Erfolg ausgezahlt wird und über den noch nicht fällige Darlehen zu Lehrgangsund Prüfungsgebühren erlassen werden können. Der maximale Gesamtbetrag von den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wurde von 15 000 auf 18 000 angehoben. Das wären 3 300 Euro mehr als bisher. Diese Maßnahmen hätten eine stärkere Unterstützung der Höherqualifizierung, Berufsausbildung gewährleistet, sowohl für die individuelle Karriereentwicklung als auch für die Fachkräftegewinnung in unserem Land. Daher appelliere ich an die neue Bundesregierung, diese Reform schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Wir verstehen, dass diese Kürzung, Anpassung der Prämie in Bremen zu Unmut geführt hat. Deshalb haben wir das Ressort gebeten, eine Übergangsregelung zu schaffen, um den Übergang sanfter zu gestalten. Absolventen, die bis zum 31. August 2025 ihren Abschluss machen, erhalten insgesamt 2 600 Euro. Davon profitiert auch eine große Zahl von Erzieherinnen und Erziehern, die im Sommer ihre Ausbildung abschließen. (Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Das ändert aber am Plan nichts.) Die Entscheidung zur Anpassung der Prämie fällt uns nicht leicht, doch sie ist notwendig, um die Förderung langfristig zu sichern und gleichzeitig Spielraum für weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu erhalten. Die Opposition fordert, die Prämie in voller Höhe beizubehalten, ignoriert aber dabei die finanzielle Realität von Bremen. Ich bitte Sie um Verständnis und lade Sie ein, gemeinsam mit uns eine nachhaltige Zukunft für Bremen zu erarbeiten, eine Zukunft, in der berufliche Weiterbildung weiterhin gefördert und unser Arbeitsmarkt gestärkt aus den Herausforderungen hervorgeht. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich gerne einen Integrationskurs der Volkshochschule Bremen hier bei uns begrüßen. Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Ich rufe den nächsten Redner auf: Abgeordneter Olaf Zimmer. Abgeordneter Olaf Zimmer (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Es gibt Maßnahmen, die zu erhalten sicherlich sinnvoll sind. Mit der sogenannten Aufstiegsprämie zum Beispiel förderte und fördert Bremen auch weiterhin aus gutem Grund Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. In einer aktuellen Mitteilung des Senats heißt es darum: „Mit der Aufstiegsfortbildungsprämie erkennt der Senat die besondere Leistung von Nachwuchskräften an, die sich zur Meisterin oder zum Meister, zur Fachwirtin, Erzieherin oder zur Fachtechnikerin weiterbilden möchten.“ Das haben wir bis jetzt in einer Höhe von 4 000 Euro getan, das tun wir jetzt mit 1 300 beziehungsweise 2 600 Euro, orientieren uns damit an Hamburg und liegen im Schnitt der Bundesrepublik, wo vereinzelt mehr oder anders oder weniger gefördert wird. Die aktuelle Haushaltslage, die Schuldenbremse, die sinnvolle Maßnahmen und Investitionen in Infrastruktur und eben auch in Bildung verunmöglicht – all das zwingt uns, verschiedene Vorhaben zu kürzen beziehungsweise ganz zu streichen. Das ist bitter. Das ist an vielen Punkten ganz bitter. Wir werden gezwungen, zu kürzen, zu sparen, zu schleifen, wo Investitionen zum Beispiel in Bildung und so weiter so nötig wären. Das wissen Sie, da sind Sie, werte Antragsteller von CDU, FDP, Bündnis Deutschland, eindeutig Teil des Problems und eben nicht Teil der Lösung. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Oha!) In der von mir gerade zitierten Mitteilung des Senats heißt es weiter: „Um sie“ – die Aufstiegsförderungs-Prämie – „auch in Zukunft leisten zu können, ist vor dem Hintergrund der absehbar herausfordernden Haushaltslage des Landes eine Anpassung der Prämienhöhe notwendig.“ Darum geht es. Es geht um Sparzwänge und darum, zu priorisieren. Priorisierung beim Sparen ist harter Verteilungskampf. Auch das wissen Sie, und darum schreiben Sie, werte CDU-Abgeordnete, in Ihrem Antrag ja auch ein paar eigene Ideen: Sozialleistungen, öffentliche und stationäre Unterbringung sowie öffentliches Bauen sollen gekürzt werden. Weiter schreiben Sie: „Im Produktplan 31 Arbeit (Land) wurden beispielsweise die Mittelansätze für die ineffizienten außerbetrieblichen Ausbildungsverbünde (…) verdoppelt und Personalausgaben erhöht, unter anderem für – aus Sicht der Antragsteller – überflüssige neue Stellen zur Umsetzung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes“. Da würden Sie also lieber sparen. Da sind wir ganz gewiss nicht dabei! (Beifall Die Linke) Ein Schwenk zum FDP-Antrag: Auch Sie weinen und rufen als Zeugen für Ihren Antrag den Sprecher der Bremer Handelskammer auf. Er beklagt, dass das Handwerk schon heute um jeden jungen Menschen kämpft, um morgen die so dringend benötigten Fachkräfte zu haben, die es unter anderem für die technische Transformation braucht. Auch da bin ich bei Ihnen. Da bin ich auch beim Sprecher der Handwerkskammer. Eine Lösung dieses Problems ist allerdings nach meiner Meinung nicht das Geschenk einer einmaligen Prämie, soweit die Haushaltslage das erlaubt, sondern die Schaffung guter Arbeitsbedingungen in der Ausbildung, gute Bezahlung der Auszubildenden und selbstverständlich gute Bezahlung der Lohnabhängigen. Das wird nicht geschenkt. Das wird in langen Arbeitskämpfen wie jetzt aktuell von ver.di erkämpft. Da höre ich von Ihnen und den Vertretern der Handelskammer eher weniger. Da sehe ich Sie auch nicht auf der Kundgebung, was nicht verwunderlich ist, vertreten Sie doch die Interessen der Besitzenden und eben nicht die Interessen von Lohnabhängigen (Unruhe CDU, Bündnis Deutschland, FDP – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Der Besitzenden! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Klassiker. Klassenkampf!) oder Auszubildenden. So weit das. (Beifall Die Linke) Auf den Antrag des Bündnis Deutschland gehe ich gar nicht erst ein. Warum auch? Nur eine kurze Frage: Warum fordern Sie nicht 10 000 statt 5 000 Euro? Das klingt einfach besser. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Weil wir realistisch sind!) Wir finden das alles nicht toll. Gerade im Bereich der Erzieherinnen ist das alles, vor allem die Art und Weise, wie Menschen von heute auf morgen versprochenes Geld gekürzt wird, eigentlich nicht hinnehmbar. Da wünschen wir uns ein anderes Vorgehen. Denen, welchen das Geld zu Beginn ihrer Ausbildung versprochen wurde, soll es auch ausgezahlt werden – das sehen wir als Linke so. In einem offenen Brief der Schüler:innen der ibs Fachschule für Sozialpädagogik und der Inge Katz Schule heißt es dazu: „Seit 2019 hat die Prämie viele dazu ermutigt, den Weg der Weiterbildung zu gehen. Ja, es wurde sogar aktiv damit geworben. Diese Kürzung ist ein falsches Signal. Wer sich weiterbilden will, bleibt auf den Kosten sitzen. Wir werden das nicht hinnehmen.“ So der offene Brief. Die ibs Fachschule für Sozialpädagogik und die Inge Katz Schule haben sich vernetzt, um gemeinsam Widerstand zu leisten. Sie fordern: „Frau Schilling, nehmen Sie diese skandalöse Kürzung zurück und setzen Sie die Prämie wieder auf 4 000 Euro!“ So weit das Zitat. Liebe Auszubildende, Weiterbildende, das wird nicht in voller Höhe gehen. Da fehlt schlicht aus bekannten Gründen das Geld. Aber von jetzt auf gleich versprochene Prämien zu streichen, da sind wir als Linke nicht dabei und werden euren Prozess sicherlich wohlwollend begleiten. Auch hier gilt am Ende: Selbstverständlich erkämpfen wir gute Bedingungen in Kitas und Schulen und Handwerk, gute Bezahlung und Ausstattung mit Fachkräften und natürlich genügend Freizeitausgleich. (Glocke) Das wäre nachhaltiger als eine geschenkte einmalige Prämie unter Haushaltsvorbehalten. Dann klappt das auch mit den Nachwuchskräften. – Besten Dank! (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie investieren Jahre Ihres Lebens in eine Weiterbildung, verzichten auf Einkommen, planen Ihre Zukunft und dann, kurz vor dem Ziel, wird Ihnen ohne Vorwarnung die oder eine finanzielle Grundlage entzogen. Genau das geschieht gerade in Bremen mit der drastischen Kürzung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie. Die Arbeitnehmerkammer nennt es ein falsches Signal zur falschen Zeit. (Beifall CDU) Das ist noch freundlich ausgedrückt. Diese drastische Kürzung ist nichts anderes als ein Wortbruch. (Beifall CDU) Ein angehender Erzieher bringt es auf den Punkt: Warum wird die Prämie mitten im Jahr gekürzt? Warum trifft es ausgerechnet diejenigen, die kurz vor ihrem Abschluss stehen? Warum gibt es keine Übergangsregelung? Für viele war die Prämie kein Bonus, sondern ein fest eingeplanter Teil der Finanzierung. Jetzt fehlen ihnen 2 700 Euro, weil der Senat von einem Tag auf den anderen eine Entscheidung trifft, ohne an die Konsequenzen für die Betroffenen zu denken. Auch, wenn Sie für die Absolventen, die ihre Fortbildung bis zum 31. Juli dieses Jahres abschließen, 1 300 Euro aus der eigenen Kasse zahlen, sind das aber immer noch 1 400 Euro weniger als das, womit die Teilnehmer der Fortbildung bis 2027 gemäß Beschluss der Deputation für Arbeit rechnen konnten. Die Senatorin erklärte damals in einer Pressemitteilung, Zitat: „Die Aufstiegsfortbildungsprämie ist ein Erfolg.“ Aber genau das, was erst Ende des letzten Jahres im aktuellen Haushalt Gesetzeskraft erlangte, wird nun ignoriert. Und was machen die Abgeordneten der Koalition? Sie schweigen, sie ducken sich weg und sie tragen diese Ungerechtigkeit mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich nicht hinter dem Senat verstecken. Sie können sich nicht darauf berufen, dass das die Regierung entschieden hat. Sie haben es selbst in der Hand, diesen Fehler zu korrigieren. (Beifall CDU) Wer eine Aufstiegsfortbildung absolviert, investiert in seine Zukunft und in die Zukunft unseres Landes. Wir brauchen dringend gut ausgebildete Fachkräfte, insbesondere in den sozialen Berufen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollte der Senat alles tun, um Weiterbildung zu fördern, stattdessen werden diejenigen bestraft, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Eine Schulleiterin schildert, dass viele Absolventinnen und Absolventen mit Schulden in den Beruf starten, weil sie ihre Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG finanzieren. Die Prämie in voller Höhe hätte wenigstens den Schuldenberg abgemildert. Jetzt bleibt die Last, und Bremen verliert im Zweifel Vertrauen in die Politik und die Zukunft Bremens. (Beifall CDU) Was ist passiert? Hat die Koalition ihre eigenen Beschlüsse vergessen? Oder wurde bewusst in Kauf genommen, dass zum Beispiel die dringend benötigten Handwerker, Erzieher, Pflegekräfte nun in finanzielle Schwierigkeiten geraten? Das Handwerk hat sich in einem offenen Brief an den Bürgermeister gewandt und fordert Klarheit und Verlässlichkeit. Was sie stattdessen bekommen, ist das Gegenteil. Die Ausbildungsumlage ist ein bürokratisches Monstrum, das niemandem hilft. Die Kürzung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie, oder auch Meister-BAföG, nimmt den Auszubildenden wichtige finanzielle Unterstützung. Die Berufsschulen – denen könnte es auch besser gehen. Und statt zu investieren, wird wieder gekürzt. Das Handwerk ist seit Jahrzehnten das Rückgrat der dualen Ausbildung, Herr Kollege Khan sagte es gerade. Es bildet über den eigenen Bedarf hinaus aus und sorgt dafür, dass Bremen qualifizierte Fachkräfte hat. Doch dieser Senat setzt alles daran, die Betriebe weiter zu frustrieren. Was für ein fatales Signal! (Beifall CDU) Junge Menschen entscheiden sich gegen eine Ausbildung, weil die Bedingungen immer schlechter werden, und dieser Senat schaut tatenlos zu. Die CDU fordert daher erstens, die Kürzung der Bremischen Aufstiegsfortbildungs-Prämie zum 1. März 2025 rückgängig zu machen und die Prämie mindestens bis zum 31. Dezember in voller Höhe von 4 000 Euro weiterzuführen, entsprechend dem Haushaltsplan vom 12. Dezember 2024. (Beifall CDU) Zweitens: Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sowie die mittelfristige Finanzplanung sollen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um die Prämie bis Ende 2027 konstant bei 4 000 Euro zu halten. (Beifall CDU) Drittens: Einsparungen sollten sich strikt an das Sanierungsprogramm 2025 bis 2027 halten und nur in Bereichen erfolgen, die darin explizit genannt sind, nicht jedoch bei der Aufstiegsfortbildungs-Prämie. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann für eine Kurzintervention. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Herzlichen Dank! Was wir jetzt gesehen haben, ist sozusagen die haushaltspolitische Beliebigkeit der CDU. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Doppelzüngigkeit, die wir hier heute erlebt haben, ist ja wirklich sondergleichen. Heute Mittag hat der haushaltspolitische Sprecher der CDU noch gefordert, ich zitiere, jeden Posten im Haushalt zu überprüfen und wir sollten unsere Schularbeiten machen. Jetzt wird gesagt, Kürzungen sollen nur in der Vorgabe des Sanierungsprogramms 2025 bis 2027 stattfinden. Das betrifft nur den Bereich Soziales und das betrifft nur die Bereiche stationäre Unterbringung für Geflüchtete, Pflege und die Jugendarbeit. Das ist das, was Sie hier haushaltspolitisch machen: Der eine sagt, wir sollen überall sparen, und dann kommt die Beliebigkeit – die Unterschrift des haushaltspolitischen Sprechers ist unter beiden Anträgen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, ja!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Phillip: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Müller. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Kürzung nur bei Soziales! Haben wir verstanden! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Weil sozial ist, was Arbeit schafft!) Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas Ruhe! Jetzt hat Frau Dr. Müller das Wort. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Wenn die Kollegen sich beruhigt haben, können wir auch fortfahren, wobei ich die Aufregung verstehe. Herzlichen Dank an den Kollegen Volker Stahmann, einen Wutausbruch haben Sie mir jetzt abgenommen. Man kann auch sagen, Sie haben die Hälfte meine Rede geklaut, dann bin ich schneller durch. Ich will mal einsteigen mit: Die Kürzung der Prämie an sich und auch der interne und öffentliche Umgang mit der Verkündigung der Kürzung der Prämie ist mehr als misslich gelaufen. Das muss ich tatsächlich so gestehen. Das geht deutlich besser. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Kommunikationsworkshop – haben wir schon gestern angeboten.) Es wäre auch wirklich besser gewesen, eindeutig zu erklären, worin sich die Kürzung begründet. Ich glaube, dass die Staatsrätin die Gelegenheit hier gleich nutzen wird und ich will ihr da nicht vorgreifen. Fakt ist: Es ist traurig für die Betroffenen, aber auch für unser Ziel, berufliche und akademische Bildung in der Stadt und im Land Bremen gleichwertig zu behandeln. Da fehlt uns dann nach der Kürzung ein attraktives Instrument, um denjenigen Menschen, die draufsatteln wollen, auf ihre berufliche Ausbildung – –. Das ist wirklich misslich. Fakt ist aber auch, dass wir die Prämie nicht abschaffen, sondern wir gleichen sie an den Hamburger Standard oder auch an andere Flächenländer an. Hamburg erhöht gerade von 1 000 auf 1 300 Euro. Jetzt kann man sagen, Bremen wollte wieder ganz toll sein, und am Ende zahlt man den Preis, weil man kürzen muss. Hamburg macht es irgendwie klüger und sattelt langsam auf und fängt mit einer geringeren Summe an. Fakt ist aber auch: Gemeinsam mit Hamburg werden wir dann zukünftig die Prämie von 1 300 Euro haben, und auch in dieser Höhe – oder das Doppelte für die Erzieher:innen –, bleibt die Prämie attraktiv für diejenigen, die sich fortbilden wollen. Es ist nicht so, dass es sich jetzt gar nicht mehr lohnt. Das öffentlich zu verbreiten, ist wirklich gefährlich, denn wir wollen ja weiterhin Menschen motivieren, draufzusatteln, und das geht mit dieser Prämie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Letzter Punkt, was gerade gesagt wurde: Diese Maßnahme ist Teil des Sanierungsprogramms. Auch da: Bitte lesen Sie doch mal die Beschlüsse korrekter durch! Teil des Sanierungsprogramms ist, sich alles anzugucken und auf Bundesstandards oder andere Standards abzusenken. Das machen wir hiermit. Das gefällt mir auch nicht, mir wird auch viel nicht gefallen, was in den nächsten Monaten noch kommt. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Wir würden an anderen Dingen sparen, so einfach ist das!) Aber wenn Ihre Erinnerung eine Haltbarkeitsdauer von vier Stunden hat, dann würde ich vorschlagen, wir erinnern uns noch mal an die erste Debatte heute Morgen. Da war der Ruf aus diesen Fraktionen hier: Wir geben das Geld mit großen Händen aus, bitte sparen Sie ein! Ja, hier machen wir das. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ja, aber am falschen Ende.) Das tut weh. Das tut nicht nur uns weh, sondern es tut natürlich vor allem den Betroffenen weh. Aber hier im Hause muss man sich dann schon mal einigen: Was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Ich vernehme alle paar Stunden unterschiedliche Signale. Das finde ich keine ehrliche Form von Politik. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Unruhe CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen – –. Als nächster Redner hat das Wort Herr Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Ich habe noch mal fünf Minuten Zeit? So viel brauche ich nicht. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Fünf Minuten mache ich jetzt nicht voll, das wäre auch erstaunlich lange. Nein. Wir wollen, dass Sie nur da streichen, Frau Müller, wo es einfach keinen Sinn macht, in einer knappen Haushaltslage Geld auszugeben. Bremen muss etwa 600 Millionen Euro jedes Jahr alleine an Zinsen aufwenden, und da glauben wir, können wir es uns nicht leisten, für Spaßzwecke wie Kettenkarussells neun Millionen auszugeben, ist doch ganz klar! (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hä? – Unruhe SPD) Ja, ist doch so. Das ist die Freikarte: Kettenkarussellfahrten, darum geht es. (Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es ist doch klar, dass wir da, wo wir Geld brauchen, um die Leute attraktiv zu halten für den Standort Bremen, damit wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, damit wir Meisterinnen und Meister und Techniker haben, damit wir Erzieherinnen und Erzieher haben, dass wir da Geld ausgeben müssen. Das ist doch ganz klar. Dann möchte ich sagen, lieber Herr Khan: Ja, wir nehmen Ihr Angebot gerne an. Dann machen wir das doch einfach! Die Zukunft liegt auf dem Tisch. Sie müssen unserem Antrag nur zustimmen, dann machen wir das möglich. Es ist ein bisschen sonderbar, dass hier ein Handwerksmeister und ein Erzieher – ich glaube, das sind Sie, Herr Zimmer – die Prämie für eben Ihre eigenen Berufsgruppen streichen wollen. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil wir keine Lobbyorganisation sind!) Das ist ein bisschen sonderbar für mich, aber gerne mache ich es möglich, dass wir es nicht tun. Nein, stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich bin mir sicher, dass wir etwas finden, wo wir 2,5 Millionen Euro einsparen können, denn darum geht es ja letztendlich: diese 2,5 Millionen Euro pro Jahr, dass wir da Mittel möglich machen. Wir halten das für eine Einsparung an der falschen Stelle, und wir machen es gerne möglich, dass es weiterlaufen kann mit dieser sinnvollen investiven Ausgabe. Stimmen Sie dem Antrag zu, dann machen wir es alle gemeinsam möglich. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat für den Senat die Staatsrätin Treu das Wort. Staatsrätin Karin Treu: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohlstand und soziale Sicherheit lassen sich in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland nur durch eine exzellente Ausbildung und berufliche Weiterbildung sichern. Darin sind wir uns alle einig, wie mir diese Debatte heute zeigt. Ich kann Ihnen versichern, dass unser Haus entsprechend handelt. Das Arbeitsressort setzt seit Jahren gezielt zahlreiche Maßnahmen um, um jungen Menschen die bestmöglichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine Anpassung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie von 4 000 auf 1 300 Euro wird daran nichts ändern. Meister-, Techniker- und Fachkräfteausbildung im Land Bremen werden weiterhin attraktiv bleiben, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen. (Beifall SPD) Es gibt einen einfachen Grund dafür: In Bremen profitieren mehr Menschen von der Prämie als in vielen anderen Bundesländern. Die meisten Prämienbeziehenden wären zum Beispiel in Niedersachsen gar nicht antragsberechtigt, dort ist der Kreis der geförderten Abschlüsse deutlich kleiner. In Hamburg liegt die Prämie, wie wir heute schon gehört haben, ebenfalls bei 1 300 Euro, genau wie künftig auch in Bremen. Deshalb habe ich keinen Anlass zur Sorge, dass es durch die Anpassung zu einer nennenswerten Verlagerung von Aufstiegsfortbildung in andere Bundesländer kommen wird. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie war und ist eine Würdigung derjenigen, die sich durch eine Weiterbildung beruflich weiterqualifizieren. Aber wir müssen uns bewusst machen: Alle Empfängerinnen und Empfänger dieser Prämie haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, denn sie ist Voraussetzung für eine Aufstiegsfortbildung. Hinzu kommt, dass alle, die eine nach AFBG, dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren, Anspruch auf das sogenannte Aufstiegs-BAföG haben. Dieses deckt bereits einen großen Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten und ist ein einkommensund vermögensunabhängiger Zuschuss. Wer zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhält, muss diesen auch nicht zurückzahlen. Diese Fördermöglichkeiten bleiben bestehen, unverändert. Mir ist bewusst, dass die Anpassung der Prämien für einige Betroffene dennoch eine spürbare Veränderung darstellen wird. Um möglichen finanziellen Härten entgegenzuwirken, haben wir deshalb eine Übergangsregelung für diejenigen geschaffen, die bereits kurz vor dem Abschluss einer entsprechenden Fortbildung stehen. Diesen Aspekt der Verantwortung lassen wir hier bitte auch nicht aus dem Blick: Arbeitgeber, die ihre Fachkräfte bei ihrer Weiterbildung finanziell unterstützen, um sie später im Betrieb zu behalten. Was die Erzieherinnen und Erzieher angeht: Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist seit 2020 – das ist, glaube ich, einigen hier nicht bewusst – kostenfrei. Da werden also keine Fortbildungskosten durch das AFBG gefördert, weil keine anfallen. Der Unterhaltsbeitrag, der bei Aufstiegsfortbildungen mit dem AFBG auch gefördert werden kann, ist immer zu 100 Prozent ein Zuschuss. Da fallen keine späteren Schulden an. Erzieherinnen und Erzieher bekommen die Prämie in Bremen als Anerkennung für ihre Ausbildung, als Belohnung. In unserem Nachbarland Niedersachsen und in vielen weiteren Ländern hingegen gehen sie leer aus. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum wir damit Fachkräfte aus Bremen vertreiben sollten. Liebe Opposition, Sie fordern den Senat ständig auf, wirtschaftlich zu handeln und zu sparen. Nun setzen wir genau das um und werden dafür von Ihnen kritisiert. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ja, an der falschen Stelle.) Das ist eine Doppelmoral. (Abgeordnete Julia Tiedemann [Bündnis Deutschland]: Das nennt sich Investition in die Zukunft.) Haushaltsverantwortung bedeutet für mich, dass wir Mittel gezielt einsetzen und nachhaltig einsetzen. Genau das tun wir mit dieser Entscheidung, denn wir müssen handeln. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel müssen Prioritäten gesetzt werden. Wir haben die Aufstiegsfortbildungs-Prämie seit 2019 bis letzte Woche insgesamt 5 299 Personen ausgezahlt. Ich bin mir sicher, dass die Nachfrage auch in Zukunft da sein wird, denn was wir nicht vergessen dürfen: Die Menschen machen ihre Aufstiegsfortbildung nicht, um eine Prämie zu bekommen. Sie bilden sich weiter, weil sie das verstanden haben, worüber wir in jeder arbeitsmarktpolitischen Debatte reden und was auch Sie, liebe Opposition, nicht müde werden, zu betonen: Ohne lebenslanges Lernen wird es schwierig. Um im Beruf weiterzukommen, muss man sich fortbilden. Aber wo man nachher als Erzieherin, als Industriemeisterin Metall, als Handwerksmeister arbeitet, hängt nicht davon ab, ob Bremen eine Prämie 4 000 Euro oder 1 300 € gezahlt hat oder ob man seine Fortbildung in Brandenburg gemacht hat, wo es gar keine Prämie gibt. Das hängt davon ab, wo man einen guten Arbeitsplatz findet und ein gutes Lebensumfeld hat. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, statt Probleme zu konstruieren, die in der Praxis kaum Relevanz haben! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsrätin! Eines müsste uns doch allen hier im Hause klar sein: Wenn man so mit dem Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger spielt, dass man von jetzt auf gleich so eine Maßnahme zurücknimmt, ohne Ankündigung, für Menschen, die jetzt dieses Jahr abschließen – wir verspielen das Vertrauen in die Politik. Ich glaube, nach dem Wahlergebnis der vergangenen Woche müssten wir alle einmal in den Spiegel schauen. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland mit der Drucksachen-Nummer 21/984 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/986 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/1015 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Lipödem-Betroffene unterstützen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 5. Februar 2025 (Drucksache 21/992) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 24. Februar 2025 (Drucksache 21/1037) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Heute legt die Koalition einen Antrag vor, der die Betroffenen des Krankheitsbildes Lipödem unterstützen soll. Dabei handelt es sich nicht nur um einen gesundheitspolitischen Antrag, sondern um einen Antrag, der deutlich macht, dass Frauengesundheit in unserer Gesellschaft immer noch zu wenig Beachtung findet. Das wollen wir ändern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Bundesweit leiden knapp 3 Millionen Frauen unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung, dem sogenannten Lipödem. Bedingt durch diese Fettverteilungsstörung, die bereits in der Erbanlage, also den Genen, festgelegt ist, kommt es zu einer krankhaften Vermehrung des Fettgewebes. Das Krankheitsbild betrifft nahezu ausschließlich Frauen im Rahmen einer hormonellen Umstellung, insbesondere in der Pubertät, während der Schwangerschaft oder in der Menopause, und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen in einem sehr hohen Ausmaß. Sie leiden unter Symptomen wie Berührungs- und/ oder Druckschmerz, Neigung zu Blutergüssen, Spannungsgefühl und Schweregefühl der Arme und Beine sowie auch Bewegungseinschränkungen. Zu den körperlichen Leiden kommt oft eine psychische Belastung hinzu, denn oftmals werden die Betroffenen von Menschen in ihrem sozialen Umfeld aufgefordert, einfach ihr Körpergewicht zu reduzieren, dann würden die Symptome schon zurückgehen. Allerdings ist dieser Ansatz völlig substanzlos, da das Fettgewebe, das auf krankhaftes Lipödem-Wachstum zurückzuführen ist, sich nicht durch ein Kaloriendefizit reduzieren lässt. Analog zu vielen Krankheitsbildern, die vornehmlich oder ausschließlich Frauen betreffen, zeigt sich auch bei den von Lipödem betroffenen Frauen, dass oft ein langer Leidensweg vor der Diagnosefeststellung und einer angepassten Therapie beschritten werden musste. Mangelnde Erforschung und dadurch bedingt auch eine mangelnde pharmakologische und ärztliche Versorgung bleiben Probleme, von denen vor allem Frauen betroffen sind. Das muss sich ändern und das wollen wir ändern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Für Lipödem-Betroffene ist die frühzeitige Diagnosestellung und Aufklärung über ihre Erkrankung entscheidend. Hierfür müssen Mediziner:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsberufe insbesondere in der Ausbildung sensibilisiert werden. Des Weiteren muss das Krankheitsbild Lipödem Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erforderliche Überarbeitung der Finanzierung seitens der Krankenkassen. Bislang wird vielfach nur eine konservative Behandlung des Krankheitsbildes verfolgt, die von den Krankenkassen übernommen wird. Sie beinhaltet das Tragen von Kompressionsstrümpfen sowie eine Drainagetherapie. Durch die Einteilung des Krankheitsbildes in drei Stadien werden erst bei Feststellung des Stadiums 3 die Kosten einer sogenannten Liposuktion, also einer Fettabsaugung, von den Krankenkassen übernommen. Fachärzt:innen empfehlen hingegen, dass dieser Eingriff bereits in einem früheren Stadium vorgenommen werden sollte, um Beschwerden frühzeitiger effektiv zu lindern. Da es zu dieser Empfehlung der Fachärzt:innen bisher noch Fragen gibt, die den Nutzen und das Risiko einer Liposuktion betreffen, wurde im Jahr 2021 eine Erprobungsstudie gestartet, die sogenannte „LIPLEG“-Studie, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr erwartet werden. Auf Basis dieser Ergebnisse wird dann vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kostenübernahmefrage entschieden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass hoher Handlungsbedarf besteht, das Krankheitsbild unter Mediziner:innen und Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe bekannter zu machen, eine frühzeitige Aufklärung der Patientinnen zu verbessern sowie die Ursachenforschung und Therapiemöglichkeiten zu verbessern. Deshalb haben wir als Koalition die vier inhaltlichen Beschlusspunkte entwickelt und bitten um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher! Wir sprechen heute über ein gesundheitspolitisches Problem, das Millionen von Frauen betrifft, aber von unserer Gesellschaft und insbesondere von den Krankenkassen immer noch nicht ausreichend anerkannt wird: das Lipödem. Diese chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung ist nicht nur eine physische Belastung, sondern bringt auch für die Betroffenen oft erhebliche psychische und soziale Einschränkungen mit sich. Die Debatte über das Lipödem ist beispielhaft für ein viel größeres Problem in unserem Gesundheitssystem: die mangelnde Berücksichtigung frauenspezifischer Erkrankungen in der medizinischen Forschung, Diagnostik und Behandlung. Es kann nicht sein, dass Betroffene über Jahre hinweg falsche Diagnosen erhalten oder mit dem Vorurteil kontaktiert werden, ihr Leiden sei eine Frage des Lebensstils oder gar der eigenen Disziplin. Die bisherigen Maßnahmen, die konservative Therapie mit Kompressionskleidung und Lymphdrainagen, sind für viele Patientinnen halt nicht ausreichend. Fachärzte empfehlen bereits im frühen Stadium eine sogenannte Liposuktion, also die operative Fettabsaugung, als Therapieoption zu ermöglichen. Doch hier liegt das zentrale Problem: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diesen Eingriff erst im dritten Stadium der Krankheit, wenn die Schäden am Gewebe und an den Gelenken bereits erheblich sind. Das ist eine Politik der Ignoranz und Verzögerung auf Kosten der Lebensqualität von Zigtausenden von Frauen. Sie nehmen die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ernst. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits 2019 eine Erprobungsstudie, die sogenannten „LIPLEG“-Studie in Auftrag gegeben, um den Nutzen der Liposuktion wissenschaftlich zu überprüfen. Diese Studie läuft bereits seit 2021 und wird dieses Jahr abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden darüber sicher entscheiden, ob die Kosten für die Liposuktion zukünftig auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Meine Damen und Herren, wie lange wollen wir noch warten? Die Erfahrungsberichte von Betroffenen und die Empfehlungen von Fachärzten zeigen heute schon deutlich, dass eine frühzeitige operative Behandlung nicht nur die Lebensqualität erhöht, sondern langfristig auch Kosten spart. Wenn wir Patientinnen früher helfen, dann vermeiden wir Spätfolgen wie Gelenkprobleme, psychische Erkrankungen und langfristig vielleicht sogar Arbeitsunfähigkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Da ist es jetzt unsere Pflicht, hier als Land Bremen auch aktiv zu werden. Wir müssen die Initiative ergreifen und mit gutem Beispiel vorangehen, anstatt abzuwarten, bis der Bund endlich handelt. Wenigstens sollten wir zum Handeln auffordern. Die Krankenkassen müssen entlastet werden. Es braucht die gezielte Finanzierung statt Verzögerung. Die bisherige Finanzierungspraxis führt zu einem Paradox: Die Krankenkassen zahlen jahrzehntelang für konservative, oft ineffektive Behandlungen, weigern sich aber in eine frühzeitige, nachhaltige Lösung zu investieren. Statt die Liposuktion als anerkannte Therapieform zu etablieren, werden die Patienten mit Symptombehandlung abgespeist, die das Fortschreiten der Krankheit dort nicht verhindert. Es ist an der Zeit, dass wir hier vielleicht auch etwas Geld in die Hand nehmen. Vielleicht kann Bremen dort einen Sonderfonds machen, vielleicht mal einen – –. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Eine eigene Krankenkasse!) Wie bitte? Ja. Es fehlt halt plötzlich das Geld. Das kann nicht sein. Ein weiteres großes Problem ist die fehlende Sensibilisierung von Ärzten, das medizinische Fachpersonal, was für dieses Krankheitsbild nicht richtig ausgebildet wird. Es darf nicht sein, dass Frauen jahrelang mit falschen Diagnosen von Arzt zu Arzt laufen, bevor endlich eine konkrete Einschätzung erfolgt. Daher unterstützen wir die Forderung, das Thema Lipödem in die medizinische Aus- und Weiterbildung mit aufzunehmen. Bremen muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dieses Krankheitsbild stärker in den Lehrplänen von Medizin und Pflegeberufen berücksichtigt wird. Neben der Liposuktion müssen wir auch die ergänzenden Therapieangebote verbessern. Dazu gehört eine interdisziplinäre Versorgung. Ernährungsberatung, Physiotherapie, psychologische Unterstützung sollten hier an erster Stelle stehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Viele Patienten leiden nicht nur körperlich, sondern auch psychisch enorm unter den Auswirkungen des Lipödems. Hier brauchen wir ein spezialisiertes Therapieangebot, das auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingeht. Der Änderungsantrag der FDP schlägt ein Pilotprojekt vor. Das ist schon mal ein guter Anfang. Wir begrüßen diesen Vorschlag grundsätzlich, möchten aber sicherstellen, dass ein solches Projekt nicht zu einer Alibi-Maßnahme verkommt. Die Politik hat eine Verantwortung, nicht nur Studien und Modellversuche anzuregen, sondern auch konkrete Veränderungen herbeizuführen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, das Thema Lipödem betrifft nicht nur einzelne Patientinnen, sondern wirft ein Schlaglicht auf die generelle Ignoranz in der Gesundheitsversorgung gegenüber frauenspezifischen Erkrankungen. Das ist nicht akzeptabel. (Beifall Bündnis Deutschland) Frauen werden systematisch benachteiligt, sei es in der Forschung, Therapie oder bei der Kostenübernahme durch Krankenkassen. Deshalb fordern wir: sofortige Anerkennung der Liposuktion als Kassenleistung, unabhängig vom Krankheitsstadium oder um langfristige Schäden und Kosten zu vermeiden; Anpassung der medizinischen Ausbildung, um die Diagnostik und Behandlung des Lipödems zu verbessern; Förderung interdisziplinärer Therapieansätze. Lassen Sie uns hier mal als Land Bremen vorangehen und nicht auf den Bund warten! Lassen Sie uns zeigen, dass eine moderne, patientenorientierte Gesundheitspolitik auch möglich ist. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Wir sprechen heute über eine Krankheit, die hauptsächlich bei Frauen auftritt und gesellschaftlich viel zu wenig debattiert wird. Sie ist oft für Betroffene mit Schmerzen, Alltagseinschränkungen und Scham behaftet. Wir sprechen über Lipödem. Es handelt sich dabei um eine Fettverteilungsstörung, die dazu führt, dass sich Fettgewebe hauptsächlich an Hüfte, Gesäß, Beinen und Armen ansammelt. Die Erkrankung führt zu starken Schmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit und damit zu großen Problemen auch beim ganz alltäglichen Vorgehen. Schnell einem Bus hinterherlaufen, Fahrstuhl kaputt und nun mehrere Treppen zu bewältigen – für Lipödem-Erkrankte oft eine sehr schmerzhafte und auch teils schwer zu bewältigende Belastung. Dann kommt noch die gesellschaftliche Stigmatisierung dazu. Lipödem-Erkrankte werden oft mit Fatshaming überzogen, sie werden als faul, undiszipliniert oder ungesund beschimpft. Sie werden im Alltag häufig anders behandelt. Diese Diskriminierung hat oft psychische Folgen und führt häufig zu dem Versuch, über Diäten bis hin zu Essstörungen das eigene Gewicht zu reduzieren – krankheitsbedingt ohne Erfolg. Wir sprechen heute in der Bürgerschaft also über Lipödem, um dem Leiden der Betroffenen zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und um ihnen zu signalisieren: Wir sehen euch und wir verstehen es als unsere Aufgabe, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation zu leisten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das erste Problem ist, dass die Krankheit nahezu ausschließlich bei Frauen auftritt. Das zweite Problem ist, dass die Krankheit bisher kaum erforscht ist. Was soll ich Ihnen sagen: Beide Probleme hängen zusammen. Lange Zeit war der männliche Körper die Norm in der medizinischen Forschung. Krankheiten, die hauptsächlich bei Frauen oder auch queeren Menschen auftreten, sind dementsprechend medizinisch zumeist wenig erforscht. Lipödem wird daher häufig viel zu spät diagnostiziert oder fälschlicherweise als Übergewicht (Adipositas) benannt. Die Betroffenen erhalten zunächst meist unbrauchbare Ratschläge wie „weniger essen“, „mehr bewegen“. In der Zeit bis zur Diagnose stehen die betroffenen Frauen dann mit ihrem Leiden sehr alleine und machen sich zumeist auch noch selbst Vorwürfe, weil sie beispielsweise Sport durch starke Schmerzen kaum bewerkstelligen können. Die Ursache der Erkrankung ist dabei weitgehend unbekannt. Daher gibt es auch keine heilende Therapie. Die bestehenden etablierten Behandlungsansätze, so wie Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie, zielen nur auf die Linderung der Beschwerden ab. Eine Betroffene hat mir dabei kürzlich auch geschildert, dass sie über die Krankenkasse im Jahr zwei Kompressionsstrümpfe finanziert bekommt. Da diese Strümpfe aber alltäglich getragen werden, ist es offensichtlich eine unzureichende Unterstützung. Insbesondere Frauen, die arm sind und über wenige eigene finanzielle Mittel verfügen, können das dann nicht kompensieren und sind somit unzureichend unterstützt. Aus unserer Sicht ist das inakzeptabel. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt auch – und darauf ist in der Debatte bereits Bezug genommen worden – die Möglichkeit einer Liposuktion, also Fett absaugen. Dazu kommt es aber nur in besonders schweren Fällen und es wird somit zumeist von den Kassen nicht übernommen, da es auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsbelege gibt. Betroffene schildern aber, dass nach einer Operation zumindest das Leid deutlich reduziert ist. Eine solche Studie gibt es bisher nicht, weil es dazu bisher zu wenig Forschung gab. Aktuell läuft eine Studie, beauftragt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, und wir erwarten, dass diese Studie in diesem Jahr abgeschlossen ist und dann darüber entschieden werden soll, wie die Kosten für diese Maßnahme übernommen werden. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das ist der Weg!) Heute diskutieren wir den Antrag von Rot-Grün-Rot, mit dem wir die Versorgung von Lipödem-Betroffenen verbessern wollen. Wir legen dabei einen Schwerpunkt auf eine geschlechtsspezifische Krankheit, mit dem wir die Benachteiligung von Frauen und queeren Menschen im Gesundheitssystem reduzieren wollen. Ganz konkret wollen wir das Thema im Rahmen der Gesundheitsminister:innenkonferenz aufrufen und einen länderübergreifenden Ansatz für geschlechtersensible Forschung erarbeiten. Wir wollen die Forschung zur Krankheit vorantreiben und dabei auch Fördermöglichkeiten überprüfen. Wir wollen die Versorgungssituation von Lipödem-Erkrankten bessern und in die Landesgesundheitsberichterstattung einpflegen und wir wollen medizinisches Personal sensibilisieren und die Fort- und Weiterbildung stärken. Der Antrag reiht sich damit ein in eine Reihe von parlamentarischen Initiativen aus den Reihen der Koalition, bei denen wir geschlechtsspezifische Krankheiten und Frauengesundheit in den Blick nehmen. Wir hatten dazu bereits den Antrag für geschlechtersensible Gesundheitsberichterstattung, den Antrag zu Forschungsdefiziten von Frauen und weiblichen Körpern und den Antrag zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung von Transmenschen. Ich freue mich daher heute über diesen Antrag und hoffe darauf, mit einer breiten Zustimmung den Betroffenen hier zumindest etwas mehr Aufmerksamkeit und einige Bausteine einer besseren Versorgung ermöglichen zu können. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja schon viel über Lipödem als Krankheit gehört, aber stellen Sie sich vor, Sie wachen jeden Morgen mit Schmerzen auf, die nicht nur Ihren Körper, sondern auch Ihr Lebensgefühl belasten. Millionen von Frauen in Deutschland gehen genau durch diese Realität, ohne dass ihre Beschwerden ernst genommen werden. Eine Erkrankung, die oft missverstanden wird und für viele Betroffene zu einem ständigen Kampf wird. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, dem wir von der FDP-Fraktion zustimmen werden, ist ein erster richtiger Schritt, um das Bewusstsein für diese Krankheit zu schärfen und die notwendigen Versorgungsstrukturen zu verbessern. Es ist an der Zeit, dass wir diese Erkrankung in den Fokus rücken und den Frauen, die darunter leiden, die Unterstützung zukommen lassen, die sie verdienen. Lipödem betrifft fast ausschließlich Frauen, wie wir heute auch schon gehört haben, und bleibt oft weithin unentdeckt, da die Ursachen ähnlich wie bei Endometriose, eine parlamentarische Initiative, die durch die FDPFraktion vorangetrieben wurde – –. Schätzungen zufolge sind rund 3,8 Millionen Frauen in Deutschland betroffen – eine enorme Zahl, die eine weitere erhebliche Dunkelziffer vermuten lässt. Viele Frauen glauben fälschlicherweise, dass ihr Zustand auf ungesunde Ernährung oder Bewegungsmangel zurückzuführen ist, was zu einem schmerzhaften Stillstand, einer langen Diagnose und auch Behandlung führt. Die derzeit verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten – das haben wir heute auch schon gehört – sind mehr als unzureichend. Diese Optionen haben ihre Grenzen, insbesondere dann, wenn die Krankenkassen meist nur im fortgeschrittenen Stadium die Kosten übernehmen. Auch die heute schon gehörte Studie zur Wirksamkeit der Liposuktion macht deutlich, wie unklar die medizinische Versorgung in diesem Bereich eigentlich wirklich ist. Dass wir nun aber bis zum 31. Dezember 2025 auf Ergebnisse warten sollen, kann nicht als Ausrede dienen, wichtige Maßnahmen nicht zu ergreifen. Das Krankheitsbild Lipödem ist sehr komplex. Deshalb wollen wir von der FDP-Fraktion mit unserem Änderungsantrag konkrete Verbesserungen der Behandlungsmöglichkeiten erzielen. Denn es ist entscheidend, dass wir nicht nur abwarten, sondern jetzt handeln für die betroffenen Frauen in Bremen und für ihre Lebensqualität. (Beifall FDP) In unserem Änderungsantrag führen wir ein Pilotprojekt auf. So können wir mit konkreten Maßnahmen dafür sorgen, dass wir in relativ kurzer Zeit bereits Ergebnisse spüren können. Anders als in Ihren Prüfaufträgen, da sind es ja eher Maßnahmen, die länger dauern. Unser Änderungsantrag ist dabei eine wichtige und auch sinnvolle Ergänzung, meine Damen und Herren. Bei der Diskussion um Endometriose haben wir gesehen, wie wichtig es ist, die Stimmen der Betroffenen zu hören und ihre Bedürfnisse dabei auch ernst zu nehmen. Daher fordern wir nicht nur die Offenlegung der Studienergebnisse, sondern auch sofortige Maßnahmen, um den Frauen in Bremen die ganzheitliche medizinische Versorgung zu bieten, die sie benötigen. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden, die den betroffenen Frauen zugutekommen und ihnen die Würde und Unterstützung zurückgeben, die sie verdienen. Es ist unser aller Verantwortung, sicherzustellen, dass niemand alleine gelassen wird und dass wir auch für diejenigen einstehen, die oft im Schatten stehen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es fällt mir ehrlich gesagt heute ein bisschen schwer, hier oben zu stehen nach diesem Eklat, den ich hier gestern erleben musste. Ich mache es trotzdem, weil ich gerne hier bin und weil es auch ein wichtiges Thema ist, mit dem wir uns beschäftigen. Das hat der Kollege Janßen ja, finde ich, schon ziemlich gut beschrieben. Es ist nicht ein Solitärantrag, den wir jetzt machen, sondern wir beschäftigen uns schon mit dem vierten Antrag mit dem Thema gendergerechte Medizin. Es ist zu Recht gesagt worden, dass das Thema Frauengesundheit wirklich ein Randthema ist. Da würde ich auch mal Lipödem mit Endometriose vergleichen. Es sind ganz viele Frauen davon betroffen, wir wissen nicht, wie viele. Deswegen haben wir hier auch einmal 2,8 Millionen, dann reden wir von 3,8 Millionen, dann sagen wir noch, Dunkelziffern sind auch noch da. Das heißt, wir wissen nicht, wie viele es sind, wir wissen nicht, woher es kommt. Wir können feststellen, es gibt biografische Punkte, wo diese Krankheit ausbricht – das ist nach der Pubertät, das ist nach einer Schwangerschaft, das ist nach den Wechseljahren. Wir wissen – das kann man ja ziemlich leicht feststellen –, dass es auch eine genetische Disposition dabei gibt. Dass natürlich viele Frauen wahnsinnige Probleme mit dieser Krankheit haben, auch eine Scham haben, das überhaupt einzugestehen, weil man erst mal nach außen hin sagt, „die essen zu viel, die sind übergewichtig“, das ist vollkommen klar; dass sie auch psychisch Probleme haben, damit zum Arzt zu gehen. Und wenn sie zum Arzt gehen, dann gehen sie zu dem Arzt, zu dem Arzt, zu dem Arzt, und es wird wie bei der Endometriose ein Marathon an Arztbesuchen, den man über sich ergehen lassen muss. Dann kommen natürlich auch die Folgeerkrankungen dazu. Ich nehme mal an, dass bei diesen Frauen, die das erleiden müssen, es zu Depressionen, zu psychischen Erkrankungen führt. Ich bin mir sicher, dass die Lebenserwartung sehr viel kürzer ist, auch weil man sich mit diesem Krankheitsbild nicht richtig bewegen kann und weil es eben auch, wie schon erwähnt, zu Gelenksverschleiß führen wird. All das wird dazu führen, dass die Frauen nicht nur leiden, sondern dass sie auch ein kürzeres und sehr viel schwierigeres Leben haben. Ich verstehe schon die Kritik, dass man sagt: „Ihr könnt euch als Politik nicht um jedes Thema kümmern“. Ich finde, das ist berechtigt, das können wir tatsächlich nicht. Dafür gibt es auch Fachinstitutionen, die da vielleicht eine größere Kompetenz haben als wir. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Genau!) Ich finde es aber richtig, dass wir bei Krankheiten, wo wir so dermaßen viele Betroffene haben, genauer hingucken. Das haben wir hier gesundheitspolitisch auch gemacht. Wir haben uns um Demenz gekümmert – absolut richtig, dass wir uns darum kümmern. Wir haben uns um Endometriose gekümmert – absolut richtig, dass wir das tun. Nur so nebenbei: Wir als Koalition beschäftigen uns gerade damit, eine Fachanhörung zu machen, Anfang April, mit der Selbsthilfegruppe zusammen. Wir nehmen das Thema sehr ernst, weil es so viele Betroffene sind. Ich finde auch den Ansatz mit dem Prostata-Screening wichtig, weil es eben eine so häufige Todesursache für Männer ist. Dass wir uns mit diesen Krankheiten, die eigentlich Volkskrankheiten sind, hier in diesem Parlament beschäftigen – –, deswegen finde ich es auch richtig, dass wir das hier thematisieren. Ich habe dann mal geguckt, was die CDU eigentlich im Bundestag zu dem Thema gemacht hat. Ich habe festgestellt, dass die einen Antrag dazu gemacht haben, wo sie dann auch gefordert haben, dass die Fettabsaugung – –, dass man nicht abwarten sollte, bis diese Studie zu Ende ist, sondern schon vorher auf die Krankenkassen einwirken sollte, dass die dafür bezahlen sollen. Das finde ich persönlich einen richtigen Ansatz. Ich bin gespannt, was der Kollege aus dem Landtag dann zu dem sagt, was seine Bundestagskollegen gesagt haben. Für die Koalition kann ich nur sagen: Wir haben diesen Antrag gerne gemacht, vielleicht haben wir ihn zu spät gemacht. Ich finde auch, wir haben zu viele Prüfaufträge reingeschrieben. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja!) Wir hätten uns, glaube ich, noch ein bisschen deutlicher äußern können. Als ich das eben durchgelesen habe, da muss ich sagen: Es muss eigentlich heißen, wir müssen auf die Ärztekammer einwirken, die Aus-, Fort- und Weiterbildung geeignet zu intensivieren. Ich habe zumindest daraus gelernt: weniger Prüfaufträge und mehr sagen, gerade bei solchen Anträgen, was wir eigentlich wollen. Aber die ganze Sache geht meiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ich finde auch, was da drinsteht, dass wir dieses Thema gendergerechte Gesundheit, Frauengesundheit in die Landesgesundheitsberichtserstattung als einen Schwerpunkt mit aufnehmen – nicht für dauernd, aber es jetzt einmal als einen Schwerpunkt zu nehmen –, absolut richtig. Das passt zu dem, was wir bisher miteinander entwickelt haben. Ich freue mich auf den weiteren Prozess. – Vielen Dank! Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn einen sehr, sehr wichtigen Satz kundtun, der die politische Grundhaltung der CDU-Fraktion klarstellt und auch helfen soll, den dann folgenden Debattenbeitrag einzuordnen. Wir als CDU-Fraktion sind sehr froh und sogar stolz, dass wir nicht in einem Land mit Staatsmedizin leben, (Beifall CDU) sondern in einem Land, wo die Politik, wo der Gesetzgeber – vor allem im Bundestag, aber ein bisschen auch in den Länderparlamenten – Rahmenbedingungen sicherstellt. Dann kommt das, wo ich gedacht habe: Wissen die Vorredner eigentlich, wie unser System gegliedert ist, wer eigentlich welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat, wie eigentlich unser Gesundheitswesen geordnet ist? Da hatte ich sehr, sehr große Zweifel. Die Überschrift heißt „Selbstverwaltung“. Das bedeutet, dass die Leistungserbringer – also alles, was Medizin ist und medizinnahe Berufe ist – das bezahlt bekommen, was ein anderes Gremium, nämlich der Gemeinsame Bundesausschuss, vorher evidenzbasiert – also medizinisch bewiesen, erwiesen, wie auch immer – empfohlen hat und was dann die Kostenträger auch bezahlen. Denn die haben auch einen Auftrag: Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherstellen. Das habe ich hier bisher in der Debatte komplett vermisst, und das muss mal seitens der CDU klargestellt werden. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Aber im Bundestag wollen Sie offenbar Staatsmedizin. Das ist doch einfach unlogisch.) Das ist nicht nur CDU-Haltung. Das ist eigentlich Haltung aller demokratischen Parteien in Deutschland: eine gelebte und nach vorne gerichtete Selbstverwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Zurufe) Es kommen noch Sätze der Empathie, beruhigen Sie sich! (Unruhe – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Empathie…) Der Kollege Ralph Saxe von den Grünen hat das ja gesagt. Wir haben auch hier schon im Parlament Debatten geführt zum Thema Gesundheit – aber nicht, wenn es darum ging, wo die Zuständigkeiten klipp und klar geregelt sind, in einzelne Krankheitsbilder hineinwirken zu wollen. (Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Ich frage Sie: Was ist denn nach Ihren Debattenbeiträgen zu erwarten? Wollen Sie eine eigene Krankenkasse gründen, Frau Bernhard ist die Vorsitzende? Und die FDP ist der Leistungserbringer und sagt: „Jawohl, du kriegst jetzt deine Fettabsaugung“? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber zynisch.) Mal ganz ehrlich, wir müssen hier schon ein bisschen ernsthaft bleiben und dürfen keine falschen Erwartungshaltungen wecken. Auch dies sind kleine Schritte hin zu Populismus und davor warne ich seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU – Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Natürlich gibt es Krankheiten, gerade im Bereich Frauengesundheit. Wer hat das denn in der Deputation am meisten erwähnt? Die CDU-Fraktion mit Sina Dertwinkel und Rainer Bensch. Das ist so (Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Da können Sie zwischenrufen und es glauben oder es nicht glauben. Sie können sich gar nicht vorstellen, was da von allen Seiten an fachlich hohem Niveau gesprochen wird. Aber wie soll es denn jetzt weitergehen? Wissen Sie eigentlich, wie viele seltene Erkrankungen wir in Deutschland haben? (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine seltene Erkrankung!) Kann mir das irgendjemand von der Koalition sagen, wie viele seltene Erkrankungen? (Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist keine seltene Erkrankung!) Es gibt 8 000 seltene Erkrankungen und darunter leiden vier Millionen deutsche Bürger. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Hören Sie doch auf damit, das ist keine seltene Erkrankung!) Jetzt möchte ich die Koalition sehen, dass sie auch zu diesen seltenen Erkrankungen, (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Einmal zum Mitschreiben: Das ist keine seltene Erkrankung!) an denen Menschen auch leiden, auch aktiv werden. Aber das tun Sie nicht, weil es letztendlich ein Stück weit Heuchelei von Ihrer Seite ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU – Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, das ist so. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Sprechen Sie doch mal mit Betroffenen!) Ich spreche immer mit Betroffenen und ich habe mir ganz bewusst überlegt: (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Eindruck hatten wir gerade nicht!) Was machst du heute? Sagst du – –, und willst du diesen Überbietungswettbewerb nach dem Motto „ich bin auch für“ und „ich will auch was Schönes vorschlagen“ oder bist du mal wirklich hart, aber sehr ehrlich und mahnst dazu, das Gesundheitswesen ernst zu nehmen? Ich habe mich für das Letztere entschieden. Es muss auch mal jemanden geben, der klipp und klar sagt: (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Ihre Bundestagsfraktion aber nicht!) „Ja, wir alle wollen die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Wir müssen aber auch respektieren und akzeptieren, (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) dass es Zuständigkeiten und Menschen gibt – –.“ Was Sie von sich gegeben haben, ist ein Affront gegen die Mediziner, ob das in den Krankenkassen ist, ob das im Gemeinsamen Bundesausschuss ist, das war ein Affront gegen diejenigen, die letztendlich für die Gesundheitsversorgung in der Ausführungsqualität zuständig sind. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Aber wir sagen nicht mal, dass es von den Kassen übernommen werden soll.) Das bringe ich hier ganz klipp und klar zum Ausdruck, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Man kann auch ohne Prüfaufträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung sprechen. Man kann auch ohne Prüfaufträge mit den Ärztekammern sprechen. Glauben Sie, dass die jetzt alle auf einen Parlamentsbeschluss des Landtags der Freien Hansestadt Bremen warten, um zu wissen: „Mensch, was haben wir eigentlich im Bereich Gesundheit zu tun?“ Das wissen die doch. Es gibt auch Fachgesellschaften und es gibt die Vertretungsmöglichkeit für chronisch Kranke und auch für besondere Gruppen, die von Krankheiten nicht nur bedroht, sondern auch tatsächlich chronisch betroffen sind, im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Antragsund ein Mitspracherecht zu haben. Das bitte ich einfach ernst zu nehmen und hier keine falschen Erwartungen zu wecken, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Es macht mich schon traurig, dass die Koalition sich hier nicht um das Wesentliche kümmert, was auch wirklich ihr Verpflichtungsauftrag ist. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Das ist eine der schlechtesten Reden in der gesamten Legislatur! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wesentlich ist, bestimmen ja nicht Sie!) Haben Sie eigentlich gestern mitbekommen, dass der Europäische Gesundheitsbericht herausgekommen ist? (Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der gibt uns Politikern im Bundestag und in den Landtagen mit auf den Weg, worum wir uns zu kümmern haben. Ich will Ihnen mal die fünf Überschriften liefern, die nämlich die Gesundheit von der Geburt bis zum Tode klassifizieren und einteilen. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie zur Sache reden?) Wir müssen im Bereich der Müttersterblichkeit ran. Seit 2015 ist die Müttersterblichkeitsrate die gleiche geblieben. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben noch nicht einen Satz zum Thema gesagt. Lipödem ist das Thema!) Zweitens: Säuglinge und Kinder. (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD] – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen Satz zum Thema Lipödem!) Es hat schon damit zu tun, worum sich hier ein Parlament kümmern soll. Und noch einmal: Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, sich um einzelne Krankheitsbilder zu kümmern, (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Das muss ein Parlamentarier sagen!) sondern es ist Aufgabe, die Rahmenbedingungen sicherzustellen. Da haben Sie als rot-grün-roter Senat, getragen von dieser Koalition, bislang versagt. Das muss ich hier auch so deutlich sagen. Ich weiß, dass jetzt alle ein bisschen erregt sind, (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ja, weil Sie hier falsche Dinge behaupten.) wir werden aber in der Gesundheitsdeputation, wie gewohnt, sehr, sehr sachlich weiterdiskutieren. Es macht die Qualität Ihrer Anträge nicht dadurch besser, dass Sie mich hier fünf Minuten lang permanent durch Zwischenrufe gestört haben. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir bleiben dabei, wir enthalten uns bei Ihren Anträgen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Was Sie uns da eben geboten haben, Herr Bensch, ist wirklich unter aller Kanone. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bin nicht sauer, ich bin einfach nur enttäuscht, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erschüttert!) weil Sie die ganze Zeit sagen: Das ist doch das Parlament und wir haben als Legislative so viele Aufgaben und wir dürfen der Exekutive nicht so viel – – und da nicht – –. Sich aber auf die Seite von denjenigen zu stellen, die die Frauengesundheit in den letzten Jahrzehnten eben nicht auf der Tagesordnung hatten, nur weil Sie dieses Klientel schützen wollen, das geht überhaupt gar nicht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir lassen uns auch von Ihnen nicht vorschreiben, welche Initiativen, welche Anträge wir hier einbringen. Und wenn wir hier – –. Das ist ja nicht nur ein Plenum, in dem man nur das wiedergibt, was irgendwelche anderen Institutionen uns sagen, sondern wir kommen selbst auf Ideen und die wollen wir natürlich weitergereicht wissen. Ich bin ja schon erstaunt, dass die Bundestagsfraktion der CDU einen oder drei oder fünf Schritte weiter ist als Sie hier. Da kann man sagen: Wunderbar, dann würden wir uns eher dieser CDU-Initiative im Deutschen Bundestag anschließen. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]) Genau, das ist vielleicht nicht verkehrt. Wir wissen ja, wo wir jetzt gerade stehen. Es ist schon interessant, wie Sie auf diese Art und Weise einen Antrag, und vor allen Dingen, das muss ich sagen, die von dieser Krankheit Betroffenen überhaupt nicht ernst zu nehmen scheinen, nach dem Motto „Es ist ja nur eine kleine Gruppe mit einer seltenen Erkrankung“. Genauso funktioniert unsere Medizin hier in Deutschland, dass nur das, was richtig Geld bringt, erforscht wird, aber wenn es um eine kleine – –, vielleicht auch einen kleinen Teil der Bevölkerung geht, da wird nicht um diese Krankheiten richtig gekämpft, geforscht und so weiter. Und das ist ja noch nicht mal eine kleine Gruppe. Wir wollen sagen: Die Frauengesundheit setzen wir an erste Stelle und gerade die vom Lipödem betroffenen Frauen müssen wir schützen. Und das ist ja auch interessant, dass wir die vor einer demokratischen Partei schützen müssen. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rainer Bensch? Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Ja. Präsidentin Antje Grotheer: Bitte sehr! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Sehr geschätzte Kollegin Frau Reimers-Bruns, erinnern Sie sich daran, dass ich in der letzten oder war es in der vorletzten Fragestunde hier kundgetan habe, dass nur fünf Prozent der Forschungsgelder, was Medizin angeht, in Frauengesundheit gehen, und dass ich das hier an dieser Stelle, genau an diesem Mikrofon bemängelt habe? Können Sie sich daran erinnern? (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Interessant ist es ja, wenn es konkret wird.) Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Ja, genau! Das war ja richtig, deswegen muss man sich dafür einsetzen, dass es sich verändert und nicht sagen: „Das ist eben so, das nehmen wir so hin.“ Das machen wir eben nicht, wir wollen es ändern. Das ist genau der Punkt, Herr Bensch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das ist die Aufgabe eines Parlaments, sich dieser Gruppen und Gruppierungen auch anzunehmen. Gerade weil wir die Hälfte der Menschheit sind, nämlich wir Frauen, finde ich es auch ganz merkwürdig, wenn Männer sich wieder mal gegen Fraueninteressen äußern. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Rainer Bensch zur Kurzintervention. Erst mal weise ich zurück, dass wir Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): gegen die Erforschung oder auch gegen die Gewährung von Leistungen im Bereich von Frauenmedizin sind, explizit jetzt hier beim Lipödem. Wir würden uns freuen, wenn am Ende des Jahres diejenigen, die dafür zuständig sind, auch dementsprechend entscheiden. Man muss aber die Geduld haben, die Studie abwarten, um dann sagen zu können, es ist evidenzbasierte Medizin und nun werden die Kostenträger das auch genehmigen. Diese Geduld müssen wir haben und wir dürfen als Politiker hier nicht falsche Erwartungshaltungen wecken, sondern müssen dieses System stützen oder wir müssen es ändern. Wenn ich Ihre Äußerungen höre, dann sind Sie für eine Systemveränderung. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Nein! Wo steht das denn?) Dann machen Sie es aber auch dementsprechend über Anträge und über Gesetzesänderungsanträge und wecken hier nicht falsche Erwartungshaltungen, sehr geehrte Frau Reimers-Bruns. (Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, wollen Sie jetzt mit einer Kurzintervention antworten? – Gut, dann ist als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich dran. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe noch drei Minuten und ich denke, in diesen drei Minuten, sehr geehrter und geschätzter Kollege Bensch, kann ich gar nicht so viel am Thema vorbeireden wie Sie gerade in Ihrem Redebeitrag. (Beifall und Heiterkeit FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie, Kollege Bensch, das Erste, das ich gelernt habe, als ich als junger Abgeordneter in dieses Parlament eingezogen bin, war, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt bin ich gespannt!) dass man die Sorgen der Menschen draußen, egal wie klein oder wie groß, ernst nimmt. Und wenn 3,8 Millionen Frauen, mit einer erhöhten Dunkelziffer, von solch einer starken und sehr belastenden Krankheit betroffen sind, meine Damen und Herren, dann ist das keine Kleinigkeit, die wir hier in Bremen ernst zu nehmen haben, sondern ein Thema, das keine Kleinigkeit ist und das wir sehr, sehr ernst nehmen sollten. Sie haben da draußen eine Bundesdebatte gemacht, weil Sie es doch eigentlich in Wahrheit nicht hinbekommen haben, hier in Bremen jegliche Themen zur Frauengesundheit zu bringen. Das ist doch eigentlich Ihr Problem. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Wichtigste für Sie in dieser Stadt ist das Große, das ist die GeNo. Sie sprechen nicht über die Menschen, über Krankheiten, die irgendwie betroffen sind. Ich habe Sie nicht großartig zur Endometriose gehört. Ich habe Sie nicht zum Lipödem gerade gehört. Sie hätten ja einen eigenen Antrag einbringen können, in dem Sie mehr Forschungsgelder fordern dafür. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Haben Sie auch nicht gemacht. Wenn Sie gern etwas verändern wollen in dieser Stadt, dann nehmen Sie es mit und schreiben eigene Anträge dazu. Sie haben ganz viele Chancen dazu gehabt. Wenn Sie die liegen lassen, dann ist das so. Aber darunter können wir doch nicht die Betroffenen leiden lassen, meine Damen und Herren! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich hoffe, ich konnte noch mal unsere Position klarmachen, auch Ihre Position. Ich appelliere noch einmal an Sie als Koalitionsfraktionen: Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der wirklich ein Projekt mit voranbringen würde, indem wir wirkliche Maßnahmen ergreifen können, zusätzlich zu Ihren Prüfaufträgen, die wir als Fraktion immer noch als sehr wichtig erachten. Die CDU mag es anders sehen, aber das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass leider mit keinem einzigen Wort die GeNo in diesem Antrag erwähnt wurde. In diesem Sinne, ich hoffe auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Redner der Abgeordnete Rainer Bensch zur Kurzintervention. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Ja, als junger unerfahrener Abgeordneter nehme ich alle Tipps gern entgegen. Danke erst mal dafür, Kollege Humpich. Ich will daran erinnern: Die Legislaturperiode hat begonnen und die ersten gesundheitspolitischen Initiativen sind von der CDU gekommen und haben nichts mit der GeNo zu tun gehabt, sondern mit dem Thema Demenz. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie mal zur Sache reden?) Ja, das ist genau zu dem, was er gesagt hat, darauf beziehe ich mich. Frau Präsidentin, ich beziehe mich auf seinen Beitrag und jetzt gibt es da einen Zwischenruf. Das bitte ich schon zu unterbinden. Das geht so nicht. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke] – Unruhe CDU – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kann die Präsidentin entscheiden und nicht Frau Strunge! – Beifall CDU – Zuruf Bündnis Deutschland: Genau, richtig!) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Bensch, wer hier was unterbindet oder nicht, obliegt dem Präsidium. Bitte fahren Sie fort! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Ich beziehe mich auf die Aussagen vom Kollegen Humpich. Demenz, das war die erste Initiative und auch mit den ausgestreckten Armen – –, und daraus ist ja auch eine gemeinsame Initiative geworden. Wer die Arbeit verfolgt, weiß, dass die Politik der CDU weit über die GeNo hinausgeht. Das schmerzt schon, wenn man so miteinander umgeht. Gestern hat es einen anderen Kollegen getroffen. Heute betrifft es mich. Ein letzter Satz: Wir brauchen eine bessere Umgangskultur hier in diesem Hause, egal, wer spricht und egal, zu welchem Thema. (Beifall CDU) Ich habe nur zu den Zuständigkeiten gesprochen und davor gewarnt, falsche Erwartungshaltungen zu wecken. Aber Sie ergötzen sich daran, einen Abgeordneten, der hohen Sachverstand hat, fertigzumachen. (Lachen Die Linke) Das gehört hier nicht in dieses Haus. Gerade bei Gesundheit sollten wir sensibler, vernünftiger und sachorientierter miteinander umgehen. Bislang ist das meistens gelungen, aber dieser Tag heute ist kein guter Tag für die Kultur, (Glocke) und ich bitte wirklich noch mal alle, ein Stück weit auch Selbstkritik in der Richtung zu üben. – Vielen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Ich bringe mal Herrn Bensch ein Taschentuch, der weint gleich. – Unruhe CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde das, was der Kollege Bensch eben gesagt hat, nach den beiden Tagen, die ich erleben musste, berechtigt. Frau Ahrens anguckend, wenn ich gestern erleben musste, dass ich für zwei tote Kinder in der Zukunft die Verantwortung übernehme – das passt eben leider auch in diese ganze Geschichte mit rein. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!) Doch, das haben Sie so gesagt. Wir sollten die Würde dieses Hauses wahren und wir sollten Respekt haben und es darf keine Häme geben, auch dieses Lachen gerade eben über einen Kollegen, den ich sehr schätze, der sehr wertvoll ist, auch wenn er hier meine Erwartungen nicht erfüllt hat – –. Das muss er aber auch gar nicht. Das, finde ich, das sind wir uns alle schuldig. Die Würde des Hauses – –, da verbietet sich das, was Sie gestern gemacht haben und auch das, was ich eben hier erlebt habe. Ich will noch was zur Sache sagen, Rainer Bensch. Wir werden nicht zu über 9 000 Krankheiten Anträge machen. Ich habe sehr wohl gesagt, es geht uns erst mal um diesen Block „Frauengesundheit“, wo Sie gut begründet haben, warum es da einen erheblichen Nachholbedarf gibt, und darum kümmern wir uns. Das machen wir. Ich habe auch ein zweites Kriterium genannt, nämlich eine große Anzahl von Betroffenen, und das sind, wenn Sie Endometriose und Lipödem zusammennehmen, fast zwanzig Prozent der Frauen. Das ist eine riesige Zahl und deswegen ist es angezeigt, dass wir uns damit politisch beschäftigen und dass wir Anstöße machen. Das machen wir ja. Sonst machen wir Gesetze. Mit unseren Anträgen versuchen wir, Dinge zu initiieren bei den Krankenkassen, und was Ihre Bundestagsfraktion gemacht hat, das ist ja noch viel mehr als das, was wir hier gemacht haben; und dass die Selbstverwaltung, da haben wir auch schon oft drüber geredet, inzwischen nicht mehr ganz funktioniert, das wissen auch wir beide. (Glocke) Deswegen, wie gesagt, lassen Sie uns in der Form freundlicher, respektvoller und ja, auch wertschätzender werden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auch noch mal alle Anwesenden im Saal ermahnen, sich in Ihren Äußerungen etwas zu mäßigen. Ich finde, wir müssen damit aufhören, hier wahlweise Beleidigungen oder Beschimpfungen in den Raum zu schmeißen. Ich kündige jetzt an, dass, wenn das in den nächsten Minuten nochmal vorkommt oder zukünftig, wir dann massiv mit Ordnungsrufen dazwischengehen. Meine Damen und Herren, bitte fassen Sie sich wieder. Wir sind hier nicht im Kindergarten, sondern in einer parlamentarischen Debatte. Und jetzt erhält als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen das Wort. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Herr Bensch, ich finde, Sie haben hier ein paar Sachen gesagt, die ich teile. Ich habe mir deshalb auch den Antrag der Bundestagsfraktion der CDU noch mal angeguckt, in dem es wörtlich heißt: „Der Bundestag fordert auf“, also bin ich erfolgreich gewesen, „außerhalb der „LIPLEG“-Studie zulasten der Krankenkassen Leistungen zu erbringen“. Das ist genau das, was Sie hier gerade – –. Ich finde total gut, dass Sie die Bühne hier nutzen, um den CDU-Antrag im Bundestag zu kritisieren, (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Nein!) wir haben das aber gar nicht beantragt. Wir haben in unserem Antrag nicht aufgeschrieben – wir haben es diskutiert, aber wir haben es nicht aufgeschrieben –, dass auch in niedrigeren Stadien bereits jetzt die Kostenübernahme stattfinden soll. Wir haben da lange drüber diskutiert, weil wir auch unsicher waren, weil die Betroffenen übereinstimmend schildern, dass es zumindest das Leiden kurzfristig lindert. Schilderungen von Betroffenen sind aber am Ende des Tages nicht ausschlaggebend für das Verfahren, wie es in der Selbstverwaltung derzeit gelagert ist. Deshalb gibt es die Studie und deshalb gibt es den Gemeinsamen Bundesausschuss, in dem am Ende diese Entscheidung getroffen wird. Deshalb haben wir diesen Punkt gar nicht mehr in dem Antrag drin, den Sie kritisiert haben. Deshalb verstehe ich gar nicht, worüber wir uns hier seit zehn Minuten streiten. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Und warum dann der Antrag?) Ich finde richtig, dass Sie den CDU-Antrag an dieser Stelle kritisiert haben, wir haben diesen Punkt nicht aufgenommen, wir haben uns auf das konzentriert, was wir hier vor Ort im Land eigentlich machen können und ehrlicherweise ist das ja auch überschaubar. Wir sagen, wir wollen eine verbesserte Informations-, Aus- und Weiterbildung für die Fachkräfte in den Praxen, damit nicht Betroffene zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen, die in Ermangelung von Fachkenntnis möglicherweise nicht zielgerichtet beraten und wenigstens die jetzt schon zur Verfügung stehenden Maßnahmen zielgerichtet an die Frau bringen können. Das ist eine unserer Zielsetzungen. Wir sagen auch, dass es sich lohnt, noch darüber nachzudenken, inwiefern wir über die Gesundheitsministerkonferenz Einfluss darauf nehmen können, wie Forschungsgelder verteilt sind und ob Fördermittel genutzt werden können. Ja, Sie haben recht, das gab es eben, auch von der FDP, das ist jetzt nicht der Antrag, der die Situation von heute auf morgen ändert. Stimmt, es ist ein Baustein und er soll für erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. Ich glaube, wir sind gut beraten, die Verfahren, die etabliert sind und die bereits laufen, (Glocke) wohlwollend zu begleiten, unseren politischen Einfluss auf regionaler Ebene zu nutzen und damit Frauengesundheit hier in den Mittelpunkt zu stellen. Das haben wir getan und ich finde eigentlich auch, dass wir damit einen guten Beitrag zu dieser Debatte geleistet haben. Lassen Sie uns doch darauf konzentrieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will meine Minute kurz nutzen. Ich sehe eine wirklich echte Wichtigkeit bei diesem Thema und Sie haben recht, Herr Bensch, es gibt 8 000 Krankheiten, die wir noch erforschen müssen, wo es um mehr geht. Da könnten wir 8 000 Anträge draus machen. Dass – Frau Reimers-Bruns und Herr Janßen – wir mal so nah aneinander liegen, hätte ich auch nicht gedacht. Vier Millionen Frauen, Herr Humpich hat es gesagt, das ist eine ganze Menge, aber wir sollten bei diesem Thema nicht nur mal so – –, jetzt auf das, was Kollege Bensch gesagt hat, auf ihn eindreschen. Das ist nicht des Hauses würdig. Ich bin der Meinung, wir sollten einfach dafür sorgen, dass der Bund mehr Druck bekommt aus Bremen, dass wir eine Kostenübernahme für Liposuktion auch in frühen Stadien ermöglichen, einfach vielleicht, um zu gucken, ist da was passiert, und wir warten nicht bis Ende des Jahres. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Bernhard das Wort. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs möchte ich mich auf jeden Fall an der Stelle bedanken dafür, dass dieses Parlament durchaus sehr intensiv sich mit gendergerechter und entsprechend geschlechtsspezifischer Gesundheitsversorgung auseinandersetzt, und zwar alle Fraktionen, die hier beteiligt sind. Das finde ich sehr erfreulich und es ist auch etwas, was nicht selbstverständlich ist. Dass dieses Thema immer wieder hinten runtergefallen ist, ist, finde ich, ein Skandal. Dass wir uns hier in Bremen ziemlich einig darüber sind, dass man das ändern muss – auf allen Ebenen, das betrifft nicht nur Gesundheit, sondern gerade auch den Wissenschaftsbereich –, finde ich, ist eine wichtige Botschaft und sie ist auch nicht ungehört verhallt. Darauf komme ich gleich noch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite, was mir wichtig ist: Die geschätzte Selbstverwaltung bringt mich manchmal zum Wahnsinn. Das muss ich auch an der Stelle sagen, weil es durchaus Einflussmöglichkeiten geben sollte, wo wir zwischen Bund und Ländern ringen und uns auseinandersetzen. Wo immer es dann daran geht, wenn die Selbstverwaltung an ihre Grenzen gerät, wird nach der Politik gerufen und dann soll man alle möglichen Fonds eröffnen, um alles Mögliche aufzufangen. Das machen wir zum Teil sogar auch. Das wissen Sie auch, dass wir hier praktisch tatsächlich – –. Ob das jetzt die HebammenZentren waren, ob es Dolmetschdienste sind in den Arztpraxen et cetera: da sind wir auf kommunaler Ebene, auf Landesebene, sehr hinterher, so etwas aufzufangen, aber es hat Grenzen. Ich hätte gerne mehr Einflussmöglichkeiten bei der Verteilung der Arztsitze, ich hätte mehr Einflussmöglichkeiten bei verschiedenen anderen Punkten, aber das ist etwas, was uns auf der Seele brennt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Lipödem: Das reiht sich wirklich ein in typisch frauenspezifische Krankheiten, die im Schatten leben, was die Forschung anbelangt, die im Schatten leben bezüglich dem, wie Abhilfe geschaffen wird. Die Information, die Forschung bis hin zu dem, wie eben tatsächlich die Krankenkassen agieren. Das möchte ich an der Stelle auch ganz massiv unterstützen: Es sind bestimmt ein paar tausend Menschen beziehungsweise Frauen hier in Bremen, die da sehr belastet sind, die mit dieser Stigmatisierung zu tun haben. Es ist auch eine ganze Reihe, wo es noch eine Dunkelziffer gibt, wo man gar nicht genau weiß, wie sie sich damit jetzt auseinandersetzen und die im Grunde genommen in Frust darüber mehr oder weniger auf sich selbst zurückgeworfen sind. Ich finde, das ist ein wichtiger Befund, um klarzumachen, dass es nicht mit Schuldgefühlen zu verbinden ist und nicht mit dem Motto „du hast vielleicht zu wenig Sport gemacht und falsch gegessen“ und weiß der Geier, sondern dass es wirklich ein Krankheitsbild ist, um das wir uns massiv kümmern müssen. Hinsichtlich der Vorschläge bin ich da völlig offen, da rennen Sie auch letztendlich bei mir offene Türen ein. Wir werden auch sehen, dass wir mit der Bremer Ärztekammer so, wie wir das bei Endometriose auch gemacht haben, natürlich in Kontakt treten, um weiterzumachen und nicht einfach zu sagen: Ach, da gibt es ja die Forschungsgesellschaften und so weiter; sondern nein, dass man sich darum kümmern muss. Dafür ist, finde ich, aus meiner Sicht eine Ärztekammer auch da. Das andere ist, worauf ich noch mal hinweisen möchte: Es gibt aus der GFMK, also der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, ja diesen Antrag Mitte letzten Jahres auch an die Gesundheitsministerkonferenz, mit der klaren Botschaft: Hallo, Gemeinsamer Bundesausschuss, komm mal in die Hufe! Das ist, finde ich, sehr zurückhaltend formuliert, aber das wurde da längst eingebracht. Das versuchen wir mit Druck zu verbinden, weil tatsächlich gibt es die Bundesebene, und da war einstimmig, von allen Bundesländern, muss man auch sagen – –, dass man da hinterher sein muss und weiter Druck ausüben ist vollkommen richtig. Was die Studie anbelangt, ist es nicht so: Ende 2025. Nein, die Ergebnisse sollten im Dezember 2024 schon vorgelegen haben, haben sie aber noch nicht. Wir warten dringend darauf. Es ist jetzt zumindest vom G-BA angekündigt, zu sagen, dass die GKV zumindest zur Kostendeckung eine entsprechende Vorlage bekommen soll für Mitte 2025 und das auch auf diesen Ergebnissen fußen soll, die jetzt hoffentlich bald ums Eck kommen. Wir warten auch sehr darauf. Ich finde es richtig, man kann so eine Pilotstudie anberaumen. Wir würden nur gerne diese Ergebnisse abwarten. Das kann nicht mehr so lange dauern aus meiner Sicht, und da werden wir ehrlich gesagt auch auf der Matte stehen, um das, wie soll ich sagen, schier wöchentlich abzufragen, weil wir finden, da muss der Gemeinsame Bundesausschuss auch Prioritäten setzen. Das dazu. Es ist auch nochmal die Landesgesundheitsberichterstattung angesprochen worden. Wir hatten ja im Übrigen uns hier auch drauf geeinigt, dass es einen Schwerpunkt zur Frauengesundheit als Extra-Bericht geben soll. Auch dieser Anstoß aus dem Parlament hier ist ja aufgenommen worden. Es ist nur so, dass wir aus dem ambulanten niedergelassenen Bereich keine Daten haben. Die kriegen wir auch nicht. Das ist insofern ein bisschen schade, aber Datenschutz ist nun mal Datenschutz und darauf können wir nicht einfach zurückgreifen. Deshalb gibt es ja jetzt ein im Aufbau befindliches Forschungszentrum, was auf Bundesebene installiert werden soll. Das wird auch am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinforschung angelagert. Ich fürchte, das dauert auch ein bisschen lange, bis wir dann tatsächlich Ergebnisse bekommen, aber auch das wird etwas sein, was wir mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zukünftig sehr massiv auch in den Mittelpunkt stellen müssen. Ich bin gespannt, wer jetzt auf Bundesebene das BMG unter seine Ägide bekommt. Jedenfalls werden wir nicht lange warten, sondern uns von den Ländern aus entsprechend dahinterklemmen. So weit ist der Stand. Aber Sie haben jedenfalls die volle Unterstützung, was die Thematik anbelangt, und ich freue mich darauf, dass Sie das auch weiter im Blick behalten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62, Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 21/1037, der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Ich lasse nun über den Antrag, Drucksache 21/992, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Stark mobilitätseingeschränkten Bremern und Bremerinnen mit dem gelben Parkausweis mehr Teilhabe ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU vom 25. Februar 2025 (Neufassung der Drucksache 21/683 vom 6. August 2024) (Drucksache 21/1051) Wir verbinden hiermit: Blaue und orange Parkausweise für mobilitätseingeschränkte Menschen auf Bundesebene reformieren – bundeseinheitliche Lösungen für mehr Teilhabe im Alltag Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1039) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Ralph Baumheier. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Sigrid Grönert das Wort. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Ein gelber Parkausweis gibt seinem Besitzer nicht das Recht, auf einem Behindertenparkplatz mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken. Der gelbe Parkausweis wäre aber trotzdem eine große Erleichterung für Menschen, die einen Grad der Schwerbehinderung von mindestens 70 haben und sich nur noch auf einer Strecke von gut 100 Metern eigenständig, selbständig bewegen können, das Merkzeichen „AG“ für „außergewöhnlich gehbehindert“ aber knapp verfehlen. Er könnte auch Menschen mit größeren gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend zugestanden werden. Alle unter „sonstige Parkerleichterungen“ fallenden Möglichkeiten, die auch für den deutschlandweit gültigen orangenen Parkausweis gelten, könnten mit einem gelben Ausweis von all diesen Menschen genutzt werden. Das wäre aus meiner Sicht richtig und wichtig, denn Menschen mit einem Aktionsradius von nur noch bis zu 100 Metern haben bereits viele Hindernisse in ihrem Lebensalltag zu bewältigen. (Beifall CDU) Mit dem gelben Parkausweis wäre es Ihnen zum Beispiel möglich, an Stellen, wo ein eingeschränktes Halteverbot gilt, bis zu drei Stunden zu parken oder an weiteren festgelegten Orten über die eigentlich zugelassene Zeit hinaus zu parken. Ebenso könnten sie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn sie den fließenden Verkehr nicht behindern. Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, die ich jetzt aber nicht alle aufzählen möchte. All diese Erleichterungen im Alltag nehmen niemandem etwas weg, helfen aber enorm weiter. Deshalb wollen wir, dass sie auch von Menschen mit dem Merkzeichen G, die AG – „außergewöhnlich gehbehindert“ – knapp verfehlen, dass sie von all diesen Menschen genutzt werden können. Darüber hinaus sollten auch beinamputierte Menschen einen solchen gelben Parkausweis beantragen können. (Beifall CDU) Aus dem Büro der Senatorin für Bau und Mobilität wurde mir im letzten Jahr mitgeteilt, dass all diese Fälle doch aber schon zufriedenstellend als Einzelfälle abgearbeitet werden. Diese Einschätzung teile ich aber nicht, und da weiß ich auch viele andere hinter mir. Das Amt für Straßen und Verkehr, das ASV, versicherte mir zudem im letzten Juni, erstens eingehende Einzelfälle zukünftig noch wohlwollender – was immer das heißt – prüfen zu wollen, zweitens die Fallbearbeitung zu beschleunigen und drittens auf der Homepage des ASV fortan darauf hinzuweisen, unter welchen Voraussetzungen man Einzelfallanträge stellen kann. Ich bin sehr froh, dass ich mich trotzdem für diesen Antrag entschieden habe, denn auf der Homepage des ASV hat sich bis heute nichts geändert, was aber wohl doch das Einfachste gewesen wäre. Floskeln und warme Worten helfen aber niemandem weiter. (Beifall CDU) Spannend fand ich auch, dass sich das Einführen eines gelben Parkausweises laut ASV doch auch gar nicht lohnen würde, da es sich ohnehin nur um ein bis zwei Fälle jährlich handelt. So zu argumentieren, halte ich aber für völlig falsch. Ich will das mal an einem Beispiel verdeutlichen. Ganz oben im Baum hängt ein Apfel, und unten stehen sehr viele Leute, die den gern essen würden, doch sie haben weder eine Leiter noch einen Apfelpflücker. Schließlich gehen alle irgendwann hungrig nach Hause und der Apfel hängt nach wie oben im Baum. Der Bauer sagt dann aber abends schulterzuckend zu seiner Frau: „Du, stell dir vor, keiner wollte den Apfel, der hängt immer noch da oben im Baum.“ Ich bin mir sicher, dass es mehr als ein bis zwei Fälle wären, wenn man den gelben Parkausweis und damit auch eine Leiter für den Apfelbaum bekommen könnte. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben es bereits vorgemacht. Und ja, natürlich wäre es noch besser, wenn wir bundeseinheitliche Regelungen hätten. Haben wir aber nicht. Dafür wäre es natürlich super und richtig, wenn der Bremer Senat eine Bundesratsinitiative einreichen würde und die Zeit bis zu einer solchen Regelung trotzdem mit einem gelben Parkausweis überbrücken würde. Bitte tun Sie das! Die Koalition hat nun aktuell einen eigenen Antrag eingebracht, aber ich kann nur dazu raten, diesen abzulehnen. Statt einer Bundesratsinitiative wollen Sie heute lediglich ganz weich und formlos den Einsatz auf Bundesebene beschließen. Ja, aber was heißt das denn? Wird dann Herr Bovenschulte Herrn Scholz, Herrn Klingbeil oder wem auch immer demnächst beim Kaffeetrinken mal sagen: „Du, ich hätte da noch was“? (Beifall CDU, Heiterkeit CDU) Wenn Sie tatsächlich heute eine Bundesratsinitiative beschließen wollen würden, dann hätte ich Sie ernst nehmen können. So aber nicht. Der Senat will einfach keinen gelben Parkausweis und die Koalition weiß nicht, wie sie das öffentlich vertreten soll – deshalb Ihr kurzfristiger Antrag mit vielen warmen Worten, doch letztlich absolut inhaltsleer und folgenlos. (Beifall CDU) Noch ein Wort zum auch aus dem ASV erfolgten Hinweis auf zu viel Bürokratie: Das scheint mir doch eher ein Totschlagargument zu sein, nach dem Motto: Auch die Opposition will doch wohl zunehmende Bürokratie verhindern. Ja, das wollen wir auch, aber wir wollen das an den richtigen Stellen tun, so, wie wir das auch beim Sparen und Geldausgeben handhaben wollen. Ich will auch gern daran erinnern, wie viel Bürokratie und Kosten uns nicht gebaute Domshofvarianten, Fahrradbrücken und anderes beschert haben, und nicht zu vergessen – das kann und will ich Ihnen nicht ersparen – die Aktionen um die Martinistraße. (Beifall CDU) Wenn der Senat seine Vorhaben insgesamt gezielter angehen und nicht so viel an einzelnen Stellen herumexperimentieren würde, dann wäre bestimmt auch noch Platz für den gelben Parkausweis. Viele Menschen mit entsprechenden Behinderungen würden es Ihnen sicherlich von ganzem Herzen danken. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Wir debattieren heute den Reformbedarf beim Parkausweis für mobilitätseingeschränkte Menschen. Bundeseinheitliche Lösungen sollen allen Betroffenen mehr Teilhabe ermöglichen. Zum Thema liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung eines gelben Parkausweises für stark mobilitätseingeschränkte Menschen im Land Bremen vor. Daneben steht ein Koalitionsantrag, der eine bundeseinheitliche Lösung und die Umsetzung einer EU-Richtlinie als Reformziel für den blauen und orangenen Parkausweis fordert. Ziel des CDU-Antrages ist es – hat die Kollegin ja auch ausführlich erklärt –, dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis und dem bundesweit geltenden orangenen Parkausweis nun einen nur in wenigen Bundesländern geltenden gelben Parkausweis an der Seite zu stellen. Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen. Lassen Sie mich das kurz begründen. Der EU-einheitliche blaue Parkausweis ist der einzige, der ein Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermöglicht. Seine Ausstellung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im gesamten Bundesgebiet gilt außerdem der orangene Parkausweis. Er ist für Menschen gedacht, die nicht die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis erfüllen, aber ein Recht auf Parkerleichterungen haben. Wer nun beispielsweise nur zeitweilig aufgrund einer Operation gehbehindert ist, soll nach dem Wunsch der CDU-Fraktion künftig den gelben Parkausweis bekommen können. Den gelben Parkausweis gibt es bis jetzt nur – Sie haben drei Bundesländer aufgezählt., ich sage noch eines dazu: Sachsen – in vier Bundesländern, Frau Kollegin. Damit liegt der große Nachteil des gelben Parkausweises schon auf der Hand: Er ist in seiner Anwendbarkeit regional beschränkt und wäre ein weiteres Puzzleteil im Flickenteppich isolierter regionaler Maßnahmen. Im Zuge von Beschreibungen zur Entbürokratisierung des Alltags kann ich keinen Grund erkennen, weiter an diesem Flickenteppich zu arbeiten. Für uns ist es sinnvoller, nicht einen Bremer Sonderweg zu gehen – sonst sind Sie auch immer dagegen, wenn wir etwas anderes beschließen als die anderen Bundesländer, (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Immer?) aber in dieser Sache wollen Sie einen Sonderweg gehen –, sondern bundesweit Teilhabechancen über echte Reformen des blauen beziehungsweise orangenen Parkausweises zu verbessern. Wir müssen dafür mehr werben, denn schon jetzt ist es in Bremen möglich, vorübergehend mobilitätseingeschränkten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren. Das haben Sie erzählt, Frau Kollegin, und das weiß ich auch und viele Menschen müssen davon erfahren, dass es diese Möglichkeit jetzt schon gibt. Deswegen bitte ich, wenn Sie Fälle mitkriegen, dass Sie dann Werbung machen, damit sie sich eine Bescheinigung vom Arzt abholen und dann direkt beim Amt für Straßen und Verkehr einreichen. Sie kriegen dann diese Erleichterung dort. Die Einführung eines gelben Parkausweises würde den Istzustand der Betroffenen also nicht verbessern. Schlimmer noch, er würde eine Insellösung manifestieren, die nicht im Sinne der konsequenten und allgemein gültigen Verbesserung von Teilhabe im gesamten Bundesgebiet ist. Wenn es zum Beispiel Fälle, wie Sie sie vorhin beschrieben haben, wie Beinamputationen gibt, die in dem bereits bundesweit gültigen blauen und orangenen Parkausweisen nicht berücksichtigt sind, so ist es sinnvoller, Kriterien gegebenenfalls bundesweit zu prüfen und die bestehenden Ausweise anzupassen. Die Europäische Union hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt, was ich auch sehr gut finde, und setzt auch auf europaweit gültige Lösungen. Mit den EU-Richtlinien 2024/2841 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung hat sie im Oktober 2024 einen entsprechenden Weg gewiesen. Bis zum Juni 2027 müssen die Richtlinien in den Mitgliedsstaaten in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden und bis zum Juni 2028 – ein Jahr später – müssen sie Anwendung finden. Eine zweifelsohne notwendige Reform der blauen und orangenen Parkausweise muss also auch die Umsetzung der Richtlinien beinhalten. Daher fordern wir nicht nur die zügige Umsetzung der genannten Richtlinien auf Bundesebene, sondern mit ihr auch die Reform des blauen und orangenen Parkausweises, um mindestens bundeseinheitliche Teilhabebedingungen zu schaffen. Die Sonderlösung des gelben Parkausweises, der schon jetzt an Bundesländergrenzen für Verunsicherung sorgt, braucht es dann nicht mehr. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Anja Schiemann. Abgeordnete Anja Schiemann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Ja, auch uns ist die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen ein ganz wichtiges Anliegen. Ein wichtiges Angebot für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Pkw-Führerschein sind dabei Parkerleichterungen beziehungsweise die Berechtigung, ihre Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen. Voraussetzung in Bremen ist dafür die Erteilung eines blauen Parkausweises, der Menschen mit Behinderungen berechtigt, Parkplätze zu nutzen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die die Kriterien für einen blauen Parkausweis nicht erfüllen – das ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden – haben in Deutschland und in Bremen zusätzlich die Möglichkeit, einen orangenen Parkausweis zu beantragen. Dieser sieht Parkerleichterungen für Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 80 Prozent mit den zusätzlichen Merkzeichen „G“ und „B“ vor, für Funktionseinschränkungen, die sich auf das Gehvermögen auswirken. Die CDU begehrt nun mit ihrem Antrag die Einführung eines gelben Parkausweises für Menschen, die mit dem Grad ihrer Behinderung die Voraussetzungen des blauen und orangenen Parkausweises nicht erfüllen, deren höchstmöglicher Aktionsradius 100 Meter aber nicht überschreitet und/oder bei denen eine solche Mobilitätseinschränkung nur vorübergehend nach einem Unfall oder einer Krankheit besteht. Ein solcher gelber Parkausweis, den gibt es jetzt in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. In Bremen, das ist auch schon gesagt worden, gibt es diesen gelben Parkausweis nicht. Hier werden derzeit Parkerleichterungen über den Berechtigtenkreis für den blauen und orangenen Parkausweis hinaus in begründeten Einzelfällen in Form von Ausnahmegenehmigungen erteilt. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Nur ein-, zweimal im Jahr.) Dieses Vorgehen hat sich aber nach Auskunft des Senats bisher bewährt und als effektiv und zielgerichtet erwiesen. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen gewähren betroffenen Personen die gleichen Parkerleichterungen wie ein gelber Parkausweis. Die Einführung eines gelben Parkausweises würde für Bremen also eine zusätzliche und unnötige bürokratische Hürde schaffen, da weitere Abstimmungsprozesse zwischen den unterschiedlich beteiligten Stellen, also zum Beispiel dem Medizinischen Dienst, dem Sozialressort, erforderlich wären. Das derzeit angewandte Verfahren arbeitet praxisorientiert und bürgerfreundlich, da es von den Betroffenen lediglich einen gelben Schein oder ein Attest als Nachweis erfordert. Im Vergleich zu dem langwierigen und aufwendigen formellen Antragsverfahren für einen gelben Parkausweis ist die bremische Praxis deutlich niedrigschwelliger und zeitsparender, weil betroffene Menschen damit formlos und vereinfacht durch die Ausnahmegenehmigung ihre Parkerleichterung erhalten. Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab. Die Reform des blauen und orangenen Parkausweises auch mit dem Ziel einer europaweiten Gültigkeit ist aber wünschenswert. Auch die Europäische Union hat sich dem Thema mit dem Ziel gewidmet, einen europaweit gültigen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen einzuführen, und die Europäische Richtlinie 2024/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung angenommen. Bis zum 5. Juni 2027 muss die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und bis zum 5. Juni 2028 Anwendung finden. Eine Reform des blauen und orangenen Parkausweises sollte deshalb auch die Umsetzung der Richtlinie 2024/2841 beinhalten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag, der den Senat auffordert, sich auf Bundesebene im Rahmen der genannten Richtlinien für eine Reform des blauen und orangenen Parkausweises mit dem Ziel bundeseinheitlicher Teilhabebedingungen für mobilitätseingeschränkte Menschen einzusetzen. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, Kollegen! Gelber Parkausweis, blauer Parkausweis, orangener Parkausweis, gelber Schein, gelbe Karte, rote Karte, Anwohnerparkausweis – das ist alles ziemlich unübersichtlich. Wir beschäftigen uns hier mit in der Mobilität eingeschränkten Menschen, und mein erster Gedanke war: Warum helfen wir nicht allen, die es nötig haben, so, wie es notwendig ist? Warum machen wir Unterschiede? Die Gültigkeit endet an der Grenze zum nächsten Bundesland, auch wenn wir auf der Seite des Bremer Amtes für Straßen und Verkehr keine Erläuterungen dazu lesen – ein klarer Makel, wie ich finde. Reden wir also über einen Ausweis, über den eine nicht näher genannte Anzahl von Bundesbürgern verfügt, der aber in Bremen nicht gültig ist. Faktisch haben die Parkausweisinhaber bei uns Nachteile, sofern es sie, aus welchen Gründen auch immer, zu uns verschlägt. Der gelbe Parkausweis ist für Menschen gedacht, die sich eigenständig nicht mehr als 100 Meter fortbewegen können. Ein solches Dokument klingt doch vernünftig. Um es noch einmal klarzumachen: Nur, wer den blauen Parkausweis hat, darf auf speziell dafür gekennzeichneten Parkplätzen für Behinderte stehen. Diese Menschen haben eine amtlich anerkannte außergewöhnliche Gehbehinderung, dafür steht das Merkzeichen „AG“. Wer den orangenen Parkausweis hat, darf auf diesem Platz nicht parken, aber in Fußgängerzonen während der Ladezeit, in verkehrsberuhigten Bereichen und wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, vor allem ohne Bezahlung an Parkuhren oder Parkscheinautomaten. Die Inhaber leiden unter Einschränkungen bei der Mobilität, der Grad der Behinderung ist jedoch nicht so groß. Beide Ausweisfarben sind bundesweit gültig. Nun könnte man anmerken, dass ein dritter Ausweis in einer anderen Farbe alles noch wesentlich komplizierter macht, doch wenn die Regeln der anderen Ausweise eng gesetzt sind, ist die dritte Farbe verständlich. Sie sollten jedoch nicht auf einzelne Bundesländer begrenzt werden, solche Parkausweise, die den Alltag erleichtern sollen – das ist doch gesunder Menschenverstand! Die Begründung, weshalb es bei uns einen gelben Parkausweis nicht geben soll, habe ich persönlich nicht verstanden. Der Senat möchte ihn angeblich wegen sogenannter Einzelausnahmegenehmigungen in begründeten Fällen zur Vermeidung offensichtlicher Härte nicht einführen. Wenn ich das richtig deute, müssen solche Genehmigungen beantragt werden. Das ist doch bestimmt wieder ein viel zu kompliziertes Verfahren, vor dem viele zurückschrecken werden. Die Idee hinter der Farbe Gelb scheint offensichtlich, nämlich dass vorübergehende Schwierigkeiten erleichtert werden. Zum anderen sollten aber auch die bürokratischen Anträge für den blauen und den orangenen Ausweis vereinfacht werden, (Beifall Bündnis Deutschland) was nur dann möglich ist, wenn dieser Parkausweis unbürokratisch zeitlich begrenzt ausgestellt wird. Bei uns ist vieles umständlich, man kommt bei den Ämtern selten schnell voran, sofern man überhaupt mal einen Termin kriegt. Etwas Neues einzuführen, bedeutet andere Prozesse, damit ist man auf den Bremer Ämtern oftmals überfordert. Den Hinweis mit dem beinamputierten Menschen finde ich im CDU-Antrag interessant. Diese erfüllen also die Vorgaben für einen blauen und orangenen Ausweis oftmals nicht? Nach meiner Logik gehören diese selbstverständlich zum Kreis stark mobilitätseingeschränkter Personen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Kampf des Bundesverbandes für Menschen mit Arm- und Beinamputationen für mehr Inklusion und Teilhabe ist unterstützenswert. Es geht doch um persönliche Freiheit, und das spricht für den gelben Parkausweis. Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland sind wie die CDU dafür, den gelben Parkausweis in Bremen analog zu Schleswig-Holstein, RheinlandPfalz und Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber ich gehe hier noch weiter und denke, dass die Menschen, die im Bremer Umland wohnhaft sind, auch gern ihren Aktionsradius mal nach Bremen ausweiten wollen. Diese sollten diesen auch unbürokratisch bekommen können. Auch Punkt 2 des Antrages erfährt unsere Unterstützung. Dieser Ausweis sollte allen zugänglich gemacht werden, die vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Völlig egal, ob Gliedmaße fehlen, nicht vollständig ausgebildet sind, Multiple Sklerose, spinale Muskelatrophie vorliegt. Eingeschränkt ist eingeschränkt. (Beifall Bündnis Deutschland) Da sollte man die Bürger nicht mit Einschränkungen gegeneinander ausspielen. Dabei geht es um den Bewegungsradius von 100 Metern. Gucken Sie sich mal Menschen an, die unter solchen Problemen leiden. Da sind 100 Meter völlig illusorisch. Die haben mit 20 Metern schon oft Probleme. Es geht also dabei um das nicht vorhandene Merkzeichen „AG“ im Schwerbehindertenausweis. Somit ist selbstverständlich, dass unter diesen Voraussetzungen dieser Parkausweis jedem beinamputierten Menschen ausgestellt werden soll. Lassen Sie uns einfach einen Weg für diese Einführung finden. Lassen Sie uns einen Test beschließen und diesen in einem halben Jahr auswerten! Verehrte Koalition, was Sie alles ablehnen, nur, weil es von der Opposition kommt, ist für mich stark bedenklich. Es geht doch um unsere Bürger! Müssen wir erst auf eine GroKo in Bremen hoffen? – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bremen, eine Stadt der kurzen Wege – so lautet zumindest das gängige Bild, und wir sind dort auch alles sehr stolz darauf und erfreuen uns daran jeden Tag. Doch für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist diese Aussage leider bittere Ironie. Der Weg zum Arzt, zum Einkaufen, zu sozialen Kontakten: Er wird oft zu einer unüberwindbaren Hürde. Und ja, diese Hürde können auch 100 Meter Gehweg sein. Der heutige Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung des gelben Ausweises adressiert genau dieses Problem und bietet einen Weg zu mehr Teilhabe. Lassen Sie uns doch die Realität einmal genauer betrachten. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Bein verloren. Sie haben ihren Einkaufsplan sorgfältig erstellt, vielleicht sogar einen Einkaufsdienst bestellt, um sich die Mühe des Tragens zu ersparen, doch dann kommt die Ernüchterung: Der Parkplatz vor dem Supermarkt ist weit entfernt. Die paar Meter zum Eingang – eine scheinbar kleine Distanz für uns, doch für sie eine unüberwindbare Hürde. Der Schmerz, die Anstrengung, die Erschöpfung, sie lassen den Einkauf abbrechen, frustriert und enttäuscht. Sie kehren nach Hause zurück, ohne die dringenden Lebensmittel. Meine Damen und Herren, ist das eigentlich Inklusion? Ist das Teilhabe? In unseren Augen der FDP-Fraktion mitnichten. (Beifall FDP) Die derzeitige Regelung der Parkausweise in Bremen lässt viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, darunter auch einige Beinamputierte, im Stich. Blaue und orangene Ausweise, an strenge Kriterien geknüpft, lassen sie zwischen den Stühlen sitzen. Die strengen Anforderungen für einen blauen Ausweis erfüllen sie oft nicht, der orangene Ausweis bietet keine ausreichende Unterstützung. Das Ergebnis ist ein Alltag voller Barrieren und Einschränkungen. Der CDU-Antrag zur Einführung des gelben Parkausweises bietet eine pragmatische Lösung – ein System, das bereits in anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert wird, unter anderem auch in Regierungsverantwortung der SPD und auch der Linken, wenn ich richtig geschaut habe, im hohen Norden. Er berücksichtigt Menschen mit einem Aktionsradius von maximal 100 Metern, ob vorrübergehend oder auch dauerhaft. Dieser Ansatz vermeidet die starren Vorgaben der bestehenden Systeme und berücksichtigt die individuelle Situation. Er bedeutet weniger Bürokratie, weniger Hürden und mehr Selbstbestimmung für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Realität, meine Damen und Herren, ist dabei oft härter als die Statistiken. Der SOVD Niedersachsen (Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen) hat bereits vor zwei Jahren auf die Notwendigkeit eines solchen Ausweises hingewiesen. Die Argumente sind überzeugend. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigen oft Parkerleichterungen, um überhaupt an wichtigen Orten wie Arztpraxen, Behörden oder Supermärkten teilhaben zu können. Andernfalls werden sie von der Gesellschaft ausgeschlossen, ihre Teilhabe am Leben eingeschränkt. Ich glaube, liebe Damen und Herren von der Koalition, das ist entgegen Ihrer doch so oft gepredigten Leitbilder. (Beifall FDP) Die FDP-Fraktion sieht, wie allgemein bekannt, den Pkw als unverzichtbares Mittel zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen an. Die KfzSteuerbefreiung unterstreicht die Bedeutung des individuellen Autobesitzes, eine erleichterte Parkplatzsuche ist essentiell für die Mobilität und Teilhabe. Wir unterstützen den Antrag der CDU, da er zu einer spürbaren Verbesserung der Situation für viele betroffenen Bremerinnen und Bremer führen wird. Die Einführung des gelben Parkausweises ist ein wichtiger erster Schritt zur Inklusion und zur Verbesserung der Lebensqualität, ein Zeichen der Anerkennung ihrer Bedürfnisse und auch ihrer Herausforderungen. Initiativen im Bund sind sicherlich gut und richtig, auch wichtig, benötigen aber immer viel Zeit. Daher ist es jetzt wichtig, diesen ersten Schritt zu gehen. Aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag oder den Anträgen – das war ja nicht ganz durchsichtig in den letzten zwei Tagen –, stimmen wir sowohl dem letzten Antrag der CDU-Fraktion, der heute eingegangen ist, als auch dem Koalitionsantrag zu. Eine Mischung aus beidem ist, glaube ich, im dritten Antrag der CDU heute entstanden, wenn ich es richtig gelesen habe. Also, wir stimmen allen drei Anträgen, wenn ich es richtig im Kopf habe, zu. Meine Damen und Herren, wir müssen nun dafür sorgen, dass wir schnell und kurzfristig Lösungen finden und auch die betroffenen Parkscheine einführen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Tim Sültenfuß. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das alles wäre möglich ohne Schuldenbremse. Enttäuschen Sie mich nicht! – Heiterkeit Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Heute nicht. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Ich fand es ganz schön, wie viel Empathie hier gerade im Raum war und wie viele Menschen verstehen konnten, was 100 Meter für eine Barriere darstellen können. Gleichzeitig, wenn auf Bundesebene darüber gesprochen wird, die Privatwirtschaft mal zum Abbau von Barrieren zu verpflichten, dann ist diese ganze Empathie plötzlich wieder verschwunden. Das finde ich – –. Ich werfe jetzt mal nicht wieder Heuchelei hier durch den Raum, aber na ja! Menschen mit Behinderungen begegnen in unserer Gesellschaft einer Vielzahl von Problemen. Die Startbedingungen, wenn es darum geht, am sozialen Leben teilzuhaben, sind eben nicht für alle Menschen gleich. Ein zentrales Thema dabei ist die Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist es – eigentlich logisch – oft deutlich komplizierter, von A nach B zu kommen. Es ist deswegen nur gerecht, dass es für diese Personen Erleichterungen wie zum Beispiel kostenfreie ÖPNV-Tickets gibt. Eine weitere Erleichterung sind die blauen und orangenen Parkausweise. Dass der orangene Parkausweis bundesweit und der blaue sogar EU-weit gilt, haben wir gerade schon gehört. Dass der blaue Ausweis zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, der orangene aber nicht, haben wir auch schon gehört. Wie kompliziert das ist, haben wir auch schon gehört. Wir haben auch schon gehört, dass die Europäische Union die Richtlinie 2024/2841 verabschiedet hat, und dass mit dieser Richtlinie für die ganze EU ein einheitlicher Parkausweis für behinderte Menschen eingeführt werden soll. Bis spätestens Juni 2027 muss Deutschland diese Richtlinie, so wie eigentlich auch die ganze UN-Behindertenrechtskonvention, in nationales Recht umgesetzt haben und spätestens ein Jahr später müssen diese Vorschriften dann auch angewandt werden. Man muss an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen: Niemand hindert die Bundesregierung daran, die Richtlinien deutlich früher umzusetzen. Ich bin sehr gespannt, welche Bedeutung die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz diesem Thema beimessen wird. (Beifall Die Linke) Vor diesem Hintergrund halten wir es für falsch, in Bremen für einen kurzen Übergangszeitraum einen gelben Parkausweis einzuführen, der einen weiteren Sonderfall neben den bereits existierenden blauen und orangenen Parkausweisen bilden würde. Ein weiteres Argument gegen die Einführung des gelben Parkausweises haben wir auch schon gehört: Der gilt dann nur in Bremen, nicht aber in Niedersachsen. Das heißt, Fälle, in denen Menschen irgendwo im Umland mit ihrem gelben Parkausweis dann zum Beispiel im Halteverbot parken oder über die Parkhöchstdauer hinaus irgendwo parken und einen Strafzettel bekommen und das nicht verstehen, die wären vorprogrammiert. Ich fand es ganz interessant, dass die CDU zur Begründung ihres Antrags den Bundesverband für Menschen mit Bein- und Armamputationen anführt, weil Sie ja sogar selbst gesagt haben, dass diese Gruppe sich für eine offenere Vergabe des blauen Parkausweises einsetzt. Die haben von dem gelben Parkausweis nichts gesagt, das steht auch in Ihrem Antrag nicht drin, dass die das wollen. Auch das Argument, dass die Einzelausnahmegenehmigungen, die es in Bremen bis jetzt ja nur sehr selten gibt, das finde ich nicht so richtig überzeugend, denn das könnte man ja auch so verstehen, dass vielleicht dann der Bedarf an gelben Parkausweisen doch gar nicht so groß ist – zumal dieser den Betroffenen ja gerade nicht gestattet, auf Behindertenparkplätzen zu parken, sondern nur ausnahmsweise länger im Halteverbot zu stehen oder irgendwo länger zu parken oder kostenfrei zu parken, wo andere Leute bezahlen müssen. Übrigens, den blauen Parkausweis, den kann man auch bekommen, wenn man selbst keinen Führerschein hat. Das wurde hier gerade auch einmal falsch dargestellt. Ich habe so einen Parkausweis nämlich selbst auch, obwohl ich nicht Auto fahren kann, weil zum Beispiel meine Eltern ein Auto haben, mit dem man Rollis transportieren kann, und dann kann man den auch nutzen. Oder wenn ich mir mal ein cambio-Auto miete, dann kann ich den auch nutzen. Einfach nur der Vollständigkeit halber, das wurde hier vorhin falsch dargestellt. Ich habe mich auch mal in Bremen bei den Behindertenverbänden erkundigt, was sie gerade zum Thema Parkerleichterungen für behinderte Menschen umtreibt. Der gelbe Parkausweis, der war da eigentlich nie so richtig Thema, das hat die Leute eigentlich nicht so wirklich interessiert. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Dann sind Sie in anderen Runden unterwegs als ich!) Das mag sein. (Heiterkeit Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE) Wichtiger erschien den Leuten die Erstellung des Konzepts für Behindertenparkplätze, welches eigentlich schon 2015 im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugesagt wurde. Ich denke auch, dass eine Ermittlung des Bedarfs an Behindertenparkplätzen sinnvoll wäre, gerade wenn wir jetzt bald eine EUweit einheitliche Regelung bekommen. Dass das Amt für Straßen und Verkehr in der Antwort auf eine Anfrage in der Fragestunde erklärt hat, dass alle Vorschläge für Behindertenparkplätze wohlwollend geprüft und häufig auch umgesetzt werden, finde ich gut, und das wollte ich an dieser Stelle auch noch einmal etwas bekannter machen. Den Hinweis von Frau Grönert vorhin, dass das auch auf der Seite vom ASV zu finden sein sollte – –. Also ich habe das da gefunden, aber ich fand es auch, muss ich sagen, nicht so ganz verständlich. Ich habe das so verstanden, dass man an seinem Wohnort oder an seinem Arbeitsort Vorschläge für Behindertenparkplätze machen kann, wenn man einen blauen Parkausweis hat. Da sollte aber auch klargestellt werden, dass man zum Beispiel auch bei einer Bibliothek oder irgendwelchen kulturellen Einrichtungen, Bürgerhäusern und sonst was – –. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Es geht ja um alle Situationen!) Ja, genau, das meine ich ja. Auf der Seite vom ASV, so wie ich das verstehe, ging es nur darum, dass man dann, wenn man nachweisen kann, dass man irgendwo wohnt, dass man irgendwo arbeitet, beantragen kann, dass man da einen quasi persönlichen Behindertenparkplatz bekommt. Da sollte, finde ich, klargestellt werden, dass das auch in allen anderen Fällen, wo man irgendwie ein berechtigtes Interesse hat – –, also zum Beispiel kulturelle Einrichtungen sollten da auch erfasst werden. Ich habe das vom ASV so gehört, dass das auch so gelebt wird, das sollte aber trotzdem, da gebe ich Ihnen recht, auf der Seite vom ASV auch deutlich gemacht werden. (Beifall Die Linke, SPD) Ich habe mich trotzdem insgesamt gefragt, warum dazu nichts in Ihrem Antrag stand. Ich komme zum Schluss: Die Reform des blauen Parkausweises muss kommen – besser heute als übermorgen. (Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) Bis das passiert ist, ist es aus unserer Sicht bürokratischer Irrsinn, für ein oder zwei Jahre einen weiteren Parkausweis einzuführen, weil wir natürlich hoffen, dass das spätestens 2027 auch umgesetzt und angewandt wird. Statt hier in der Bürgerschaft solche Beiträge zu einem Flickenteppich zu beantragen, sollte die CDU-Fraktion uns lieber zukünftig dabei unterstützen, Barrierefreiheit und Inklusion auf Bundesebene voranzutreiben. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, deshalb erhält jetzt Staatsrat Dr. Ralph Baumheier das Wort. Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat möchte ich mich am Anfang meines Beitrages noch mal betonend dazu auslassen, dass uns natürlich das Thema der Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern ein besonders wichtiges Anliegen ist, gerade auch bei uns, dem für Mobilität zuständigen Ressort. Insofern nehmen wir die Beiträge und konstruktiven Hinweise sehr ernst und wir arbeiten konstruktiv und kontinuierlich daran, die Lebensqualität und die Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben weiter zu fördern und zu verbessern. Zum konkreten Thema der Gewährung von Parkerleichterungen ist schon vieles gesagt worden. Ich möchte das aus Sicht des zuständigen Ressorts noch einmal betonen: Wir sehen die bewährte Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen als den richtigen Weg an, der sehr einfach, sehr niedrigschwellig, insoweit auch sehr unbürokratisch und effektiv zum Ergebnis führen kann, dass eben diesen Menschen mit Beeinträchtigung geholfen werden kann. Wir sehen das als eine effektive, zielgerichtete Vorgehensweise, und sie kommt im Ergebnis dazu, dass die gleichen Parkerleichterungen wie mit einem gelben Parkausweis möglich sind. Auch das ist schon gesagt worden: Die zusätzliche Einführung eines solchen gelben Parkausweises würde eigentlich nur unnötige bürokratische Hürden und keinen Mehrwert schaffen, weil, wie gerade schon dargestellt, die gleichen Parkerleichterungen auch so erreichbar sind. Die Kommunikation dazu ist auch schon mehrfach angesprochen worden, auch ich habe es mir gerade noch mal angeschaut. Ich würde auch betonen, dass wir noch weiter daran arbeiten sollten, was die direkte Auffindbarkeit angeht. Wenn man es aber gefunden hat – was mir jetzt gerade relativ leicht gelungen ist, aber trotzdem ist es noch mal etwas, woran man noch weiter arbeiten kann –, da möchte ich in der Tat auch noch mal betonen, dass die Aussage, die dort steht – –: Die Ausnahmegenehmigung gilt im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und ist daher unabhängig davon, ob man am Wohnort ist oder kulturelle Orte aufsuchen wird. Das ist sozusagen eine flächendeckende Aussage, und ansonsten ist man damit in der Lage, kostenlos an Parkscheinautomaten oder an Parkuhren, in eingeschränkten Halteverboten et cetera zu parken und sich entsprechend parkend auf den Weg zu machen. Das ist, glaube ich, etwas, das im Ergebnis das ist, was gewollt ist. Ansonsten sehen wir uns natürlich auch offen dafür, dass wir die vorhandenen blauen und orangenen Parkausweise – –. Wenn man die im Gesamten reformieren will, stehen wir dem offen gegenüber. Allerdings sollten wir da erst noch mal gemeinsam konkretisieren, welche Rahmenbedingungen und welche konkret zu reformierenden Punkte es denn sind, bevor wir dann bundesweit in die Umsetzung einsteigen können. Insoweit stimmen wir aus unserer Sicht gern dem Antrag der Koalition zu, dem anders aufgelegten Antrag der CDU ist aus unserer Sicht nicht zu folgen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Meine Frage wäre noch, ob Sie als Koalition, als Senat denn sicher wissen, dass, wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wird, dann auch die Gruppe, die jetzt den gelben Parkausweis beantragen könnte, adressiert wäre? Wir beantragen, den gelben Parkausweis solange einzuführen, bis die EU-Richtlinie umgesetzt ist und genau das auch hergibt. Wenn das nicht so wäre, dann könnte der gelbe Parkausweis in Bremen weiter bestehen bleiben. Vielleicht gibt es hier und da an den Landesgrenzen Schwierigkeiten, aber Menschen sind auch nicht dumm. Wenn sie den gelben Parkausweis bekommen und man ihnen sagt: „Der gilt in Bremen“, dann werden die meisten das wissen, dass er in Bremen gilt. Ich stehe hier für die Bürger in Bremen. Wir haben um die 700 000 Einwohner, und ich finde, für die kann man schon kämpfen. (Glocke) Ich weiß jetzt nicht genau, wie viele davon es betreffen würde, aber ich würde es schon richtig finden, dafür den gelben Parkausweis einzuführen. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksacken-Nummer 21/1051, das ist die Neufassung der Drucksache 21/683, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/1039 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Bremer Grundschulen: zukunftsgewandt und digital auch ohne private Handynutzung Antrag der Fraktion der CDU vom 6. August 2024 (Drucksache 21/684) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Yvonne Averwerser das Wort. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen das Beste für unsere Kinder. Wir wollen, dass sie gut lernen, sich frei entfalten und in sicherer Umgebung aufwachsen. Doch wir wissen auch, die Welt verändert sich und mit ihr die Art und Weise, wie unsere Kinder aufwachsen. Smartphones und digitale Medien, wir haben es heute Morgen besprochen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und das gilt auch schon für den Schulalltag. Doch genau da können und müssen wir, unserer Meinung nach, klare Grenzen ziehen. Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion fordern deswegen ein generelles privates Handyverbot an Bremer Grundschulen und das aus guten Gründen. (Beifall CDU) Während digitale Bildung ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Schulen sein muss, dürfen wir nicht zulassen, dass unregulierte Handy-Nutzung den Unterricht und die soziale Entwicklung unserer Kinder gefährdet. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Smartphones in Schulen vor allem eins sind, nämlich Ablenkung. Sie stören die Konzentration, senken die Aufmerksamkeitsspanne und wirken sich negativ auf die schulischen Leistungen und Entwicklungen aus. Grundschulen sind nicht nur Orte des Lernens, sondern auch der sozialen Entwicklung – hier wird Teamfähigkeit, Empathie und Miteinander gelernt. Wenn Kinder in der Pause auf Bildschirme starren, statt miteinander zu spielen oder zu reden, dann geht schon ein Stück Kindheit verloren. Es gibt noch eine weitere, nicht zu unterschätzende Gefahr, nämlich die gesundheitlichen Folgen. Kinderärzte warnen vor den Auswirkungen zu früher und zu intensiver Smartphone-Nutzung. Schlafmangel, mangelnde Bewegung und erste Anzeichen von Abhängigkeit, all das sind zunehmende Risiken. Als verantwortungsbewusste Gesellschaft können wir hier nicht zuschauen, wir dürfen das auch später nicht beklagen, sondern wir können und müssen jetzt handeln. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Schauen wir auch in diesem Fall – bei solchen Fällen tun wir es immer gerne, bei PISA haben wir es getan – ins Ausland: Frankreich hat bereits 2018 ein Handyverbot an Schulen eingeführt, Italien, die Niederlande und Großbritannien sind gefolgt. Lehrkräfte berichten von einer besseren Lernatmosphäre, mehr Aufmerksamkeit im Unterricht und einem stärkeren sozialen Zusammenhalt unter den Schülern. Warum sollten wir diesen erfolgreichen Weg nicht auch in Bremen begehen? (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich eins klarstellen: Dieses Verbot bedeutet nicht, dass wir die digitale Bildung aus den Schulen verbannen – ich glaube, da verstehen wir uns alle –, im Gegenteil, Digitalisierung gehört in den Unterricht, aber kontrolliert und durch unsere Lehrkräfte pädagogisch begleitet. Ein Smartphone ist kein Ersatz für eine durchdachte digitale Schulstrategie. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass mindestens die private Nutzung von Handys breit abgestimmt wie folgt eingeführt wird, nämlich erstens: Während der Unterrichtszeit soll die private Nutzung von digitalen Endgeräten nicht erlaubt sein. Zweitens: Lehrkräfte können die Benutzung digitaler Endgeräte zu pädagogischen Zwecken selbstverständlich erlauben. Drittens: Während der Pausen soll ein Handyverbot gelten und nur in besonderen Fällen soll es durch die Lehrkraft aufgehoben werden. Bei Notfällen ist selbstverständlich das Handy ungefragt zu nutzen, wenn es vorhanden ist. Wir als Politik haben die Verantwortung für eine gute Bildung, für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder. Ein Handyverbot an Grundschulen ist kein radikaler Schritt, sondern eine sinnvolle Maßnahme, die genau diesen Zielen dient. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie diesem Antrag zu – für bessere Schulen, für mehr Konzentration und Ruhe im Unterricht und für unsere Kinder. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Smartphones gehören heute zum Leben und auch zur Lebensrealität von Kindern dazu. Diese Lebensrealität muss sich auch in der Schulrealität wiederfinden. Wir als Freie Demokraten sind der festen Überzeugung, dass man Kinder nicht auf das Leben vorbereitet, indem man sie von dieser Realität abkapselt. Die Idee, man sollte Handys in Grundschulen pauschal verbieten, ist ein untauglicher Versuch, Fortschritt von unseren Kindern fernzuhalten. (Beifall FDP – Lachen Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das wurde immer wieder versucht – ich erinnere mich noch an die Killerspieldebatte, das war zu meiner Schulzeit das beherrschende Thema –, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann Fortschritt nicht aufhalten. Mit einem pauschalen Handyverbot in der Schule tut man den Kindern keinen Gefallen, tut man den Eltern keinen Gefallen und tut man auch unserer Gesellschaft keinen Gefallen. Deshalb werden wir als FDP-Fraktion das ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP – Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Das ist etwas ganz anderes! – Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Wir hängen in Deutschland bei der Digitalisierung immer noch meilenweit hinterher und das gilt auch für die digitale Bildung. Wir brauchen nicht weniger Digitalisierung, wir brauchen mehr Digitalisierung und wir brauchen auch mehr digitale Kompetenzen und das für alle Altersgruppen. Je später man lernt, mit Smartphones umzugehen, sei es im Unterricht oder privat, desto schwieriger wird es, den Anschluss zu finden, wenn man das erst mal verpasst hat. Ja, die Nutzung von Smartphones ist nicht ohne Risiko, aber wir werden die Probleme, die sich dadurch für unsere Gesellschaft beziehungsweise durch Social-Media-Nutzung auftun, nicht mit Verboten lösen. Wir werden diese Probleme nur mit mündigen Bürgern lösen. Selbstverständlich sind Smartphones eine Ablenkung, ich glaube, das merkt jeder von uns, aber man muss doch lernen, damit umzugehen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ah!) Darum geht es doch. Wir wollen doch unsere Kinder zu mündigen und selbstbestimmten Bürgern erziehen, die lernen, eigenverantwortlich mit ihren Smartphones umzugehen. Das ändert natürlich nichts daran, dass man im Bereich des Jugendschutzes, gerade im digitalen Raum, mehr tun muss, das steht außer Frage. Aber das bringt doch nichts, da an den Grundschulen anzusetzen, da muss man doch generell mehr für den Jugendschutz tun. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Das Smartphone ist ja nicht nur in der Schule da, das ist ja auch zu Hause da. Jugendschutz hört ja nicht in der Schule auf, deshalb braucht es da generelle Regelungen wie zum Beispiel im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der gerade reformiert ist. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir reden hier nicht über Jugendschutz!) Ich weiß nicht, ob der Kollege Zeimke Ihnen das erzählt hat, aber es gibt demnächst Regelungen, die dafür sorgen, dass die Hersteller digitaler Endgeräte eine Jugendschutzvorrichtung im Betriebssystem einbauen müssen. Dann kann man im Smartphone einstellen, dass der Nutzer dieses Smartphones so und so viele Jahre alt ist, und dann sind automatisch alle Apps, die nicht dafür vorgesehen sind, gesperrt. Auch die meisten sozialen Netzwerke sind erst ab 14: TikTok, Instagram und so weiter. Die Netzwerke sind alle ab 14. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was hat denn das mit Schule zu tun? – Unruhe FDP – Widerspruch CDU) Das hat mit der Schule überhaupt nichts zu tun. Dieser Ansatz, beim Betriebssystem anzusetzen, ist doch eine viel wirksamere und ausgewogenere Maßnahme zum Kinder- und Jugendschutz. Ein pauschales Handyverbot an Grundschulen braucht es da nicht. Es ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen und deswegen werden wir das ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren in vielen Lebensbereichen Einzug gehalten, das haben wir heute Früh auch debattiert. Auch im Bildungssektor ist er nicht mehr wegzudenken, doch mit den Chancen, die die digitale Welt bietet, stehen wir vor Herausforderungen, die wir als Parlamentarier und als Fachpolitiker gemeinsam angehen müssen. Liebe Mitstreiter von der CDU, mit Ihrem Antrag „Bremer Grundschulen: zukunftsgewandt und digital auch ohne private Handy-Nutzung“ haben Sie wichtige Punkte gesetzt. (Beifall Bündnis Deutschland) Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, allgemeingültige Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf den Weg zu bringen. Nur wie soll die Umsetzung funktionieren? Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland schlagen vor, dass Mobiltelefone vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen stummgeschaltet und von den Klassenlehrern eingesammelt werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Eine andere Mündigkeit sehen wir nicht. Nach Schulschluss können die Schüler ihr Handy selbstverständlich wieder abholen. Diese Regelung ist entscheidend, um die Konzentration der Schülerinnen und Schüler auf den Unterricht und die Lerninhalte zu gewährleisten. Denn der Unterricht ist eine wertvolle Zeit, in der Wissen vermittelt und Fähigkeiten entwickelt werden. Wenn Schüler während dieser Zeit abgelenkt sind, leidet nicht nur ihr eigenes Lernen, sondern auch das Lernen der gesamten Klasse. (Beifall Bündnis Deutschland) Einen weiteren wichtigen Punkt setzen Sie bei den Pausen. Während dieser Zeit dürfen digitale Endgeräte laut Ihrem Antrag nur bei besonderen Anlässen genutzt werden, wenn Lehrkräfte dies ausdrücklich erlauben. Die Pausenzeiten sind entscheidend für die Erholung der Schülerinnen und Schüler. Sie bieten die Möglichkeit, sich zu bewegen, zu essen, zu spielen, soziale Kontakte zu pflegen. Wenn Schüler in den Pausen ständig an ihren Mobiltelefonen rumdaddeln, verpassen sie diese wichtigen Erfahrungen. Bei Unfällen und in Notfällen ist es selbstverständlich, dass Mobiltelefone ungefragt genutzt werden dürfen, wobei wir von der Fraktion Bündnis Deutschland uns fragen, wie und wo eingezogene Handys dann benutzt werden können, und für Notfälle gibt es ja schließlich eine Pausenaufsicht. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam an einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien arbeiten und sicherstellen, dass unsere Schulen Orte des Lernens und der sozialen Interaktion bleiben. Meine Damen und Herren, darum unterstützen wir von der Fraktion Bündnis Deutschland den Antrag der CDU. Liebe Koalition, stimmen auch Sie zu! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schulen sich nicht nur digital verbessern, sondern auch menschlich bleiben! – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Als ich den Antrag der CDUFraktion zum ersten Mal gelesen habe, war ich bereits nach dem ersten Satz verwundert. Ich zitiere: „Nach Ansicht der CDU-Fraktion (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ist doch gut!) sollte die private Nutzung von Mobiltelefonen für Schüler in Bremer Grundschulen sowie auf dem zugehörigen Schulgelände zukünftig generell untersagt werden.“ Aha, dachte ich, die CDU möchte etwas verbieten (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) und das gegen den Willen vieler Eltern. Na gut, einfach weiterlesen, vielleicht kommt ja noch etwas in dem Antrag, das mich und die SPDFraktion überzeugen könnte. Die Grundlage ihrer Forderung, ich zitiere die CDU: „liegt in einer Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Entwicklungen, welche die negativen Auswirkungen der Smartphone-Nutzung auf die schulische Leistung und das soziale Miteinander von Grundschulkindern nahelegen.“ Meiner Meinung ist das recht platt und sehr pauschal. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Antrag der CDU überflüssig und geht an den tatsächlichen Herausforderungen vorbei. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Die da wären?) Zunächst möchte ich den aktuellen Sachstand darlegen: Unsere Schülerinnen und Schüler sind mittlerweile in der digitalen Zukunft angekommen. Ob es das iPad ist, das allen zur Verfügung steht, oder die digitalen Tafeln, die in den Klassenräumen installiert sind: Zu pädagogischen Zwecken stehen allen Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte zur Verfügung und die Nutzung von privaten Endgeräten ist nicht erforderlich. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es selbstverständlich unabdingbar, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig – und das heißt, bereits in der Grundschule – einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie erlernen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt!) Dass sich die permanente digitale Ablenkung, insbesondere durch die Nutzung von Social Media, auf die Aufmerksamkeit und die kognitiven Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihr soziales Miteinander auswirken, ist zweifellos vielfach belegt. Aber natürlich hat sich jede Grundschule im Land Bremen schon mit der privaten Nutzung vom Mobiltelefonen auseinandergesetzt und die unter Beschlusspunkt 1 genannten Aspekte in den Schulgremien diskutiert und geregelt. So können an den einzelnen Schulen individuelle Lösung gefunden werden, die den Bedürfnissen der jeweiligen Schulgemeinschaft entsprechen. Eine zentrale Regelung zur privaten Nutzung von Mobiltelefonen für die Bremer Grundschülerinnen und Grundschüler, wie es die CDU fordert, ist daher aus unserer Sicht unnötig, zumal insbesondere die Elternschaft in dieser Frage gespalten ist. Viele Eltern sind heute erwerbstätig und möchten, dass ihre Kinder sie bei unerwarteten Situationen oder in Notfällen per Handy erreichen können. Das ist für uns auch durchaus nachvollziehbar. Von zentraler Bedeutung ist daher für die SPD-Fraktion, dass die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt und sie im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien geschult werden. Wichtig ist, im Dialog mit den Eltern gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch die der Eltern berücksichtigen. Wir vertrauen darauf, dass die Bremer Grundschulen im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler unter Betrachtung möglicher Risiken und Nebenwirkungen jeweils für sich einen sinnvollen und kritischen Umgang mit Handys und digitalen Medien finden. Für ein starres Verbot besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU fordert hier mit ihrem Antrag, dass die Handy-Nutzung an Grundschulen generell verboten werden soll. Das kann man natürlich machen, was ich aber einfach nicht verstehe, ist, warum die Bürgerschaft etwas regeln soll, das bereits geregelt ist. Warum soll die Bürgerschaft etwas verbieten, das in weiten Teilen bereits verboten ist? Dieser Antrag ist – und das möchte ich deutlich sagen – komplett überflüssig und deswegen lehnen wir den Antrag auch ab. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt zu dem Thema keine Regelungslücke in Bremen. Es ist völlig klar, dass das Recht zum Verbot der Handy-Nutzung bei den Schulen und dort bei den Schulkonferenzen liegt. Die Schulkonferenzen machen von diesem Recht auch regelmäßig Gebrauch, denn die Lehrkräfte und die Eltern wissen ja auch um die Gefahren und die Probleme, die bei der HandyNutzung entstehen können, und entscheiden daher regelmäßig, ob sie gewisse Verbotsregelungen brauchen oder nicht. Es ist auch nicht so, dass an den Bremer Grundschulen im Unterricht oder in der Pause die Kinder die ganze Zeit am Handy hängen und deswegen der Gesetzgeber hier ordnend eingreifen muss. Im Gegenteil: Im Jahr 2023 berichtete der „Weser-Kurier“, dass es praktisch ein Handyverbot an den Grundschulen in Bremen gebe. Warum die Bremer CDU dann im August 2024 einen Antrag vorlegt, dass die Schulkonferenzen diese schon längst erfolgten Beschlüsse endlich fassen sollen, bleibt für mich ein Rätsel. Vielleicht lag es daran, in der Sommerpause in die Medien zu kommen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, ist klar.) Ich verstehe, dass es Regeln für die Handy-Nutzung geben muss. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein generelles Handyverbot an jeder einzelnen Grundschule der Weisheit letzter Schluss ist. Auch bin ich mir nicht sicher, ob man das so festlegen soll oder nicht lieber sagen soll, die Schulkonferenzen sind flexibler, sich auch auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen zu können und je nach Situation solche Regelungen zu verändern, zu verschärfen, wieder rückgängig zu machen. Das halte ich für fortschrittsgewandter. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich den Antrag der CDU-Fraktion lese, dann frage ich mich, welches Verständnis von Schulautonomie bei der CDU eigentlich genau vorherrscht, denn die CDU bestreitet nicht, dass die Handy-Nutzung auf dem Schulgelände in die Regelungskompetenz der einzelnen Schulen fällt. Das möchte sie auch gar nicht ändern. Die CDU möchte aber den Schulkonferenzen hier haargenau, bis in den Wortlaut hinein vorgeben, was denn die Schulkonferenzen zu beschließen haben. Die CDU geht sogar so weit, dass sie genauestens die Ausnahmen aufzählt, wann die Handy-Nutzung vielleicht doch gestattet werden darf. Ich zitiere aus dem Beschlusspunkt der CDU-Fraktion: „Während der Pausen dürfen digitale Endgeräte nur bei besonderen Anlässen benutzt werden, wenn Lehrkräfte dies ausdrücklich erlauben, zum Beispiel bei Verletzungen, bei Änderungen im Zeitplan, wenn etwas vergessen wurde, wie zum Beispiel das Pausenbrot, die Brille, Sportsachen oder Schlüssel und so weiter“. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU] – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ganz schlimmer Finger, die CDU, ganz schlimmer Finger!) Das können die Schulen ja beschließen, wenn sie wollen, aber das müssen wir ihnen doch nicht in dieser Detailtiefe hineindiktieren. Wir müssen doch nicht diskutieren, ob die vergessene Trinkflasche jetzt ein Grund ist, den Papa anzurufen, oder nur das vergessenes Pausenbrot. Damit machen wir uns doch lächerlich! (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Sie sagen sonst immer, wir seien zu unpräzise!) Außerdem können wir das mit der Schulautonomie dann auch einfach sein lassen. Wenn wir hier Bürgerschaftsbeschlüsse verabschieden, die dann von den Schulkonferenzen einfach wortgleich übernommen werden sollen, dann hat sich das mit der Eigenständigkeit der Schulen erledigt. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir als Koalition, wir meinen es mit der Schulautonomie ernst. Die Schulen können ihre Beschlüsse zur Handy-Nutzung frei treffen. Mein Vertrauen haben die Lehrkräfte und die Eltern, dass sie gemeinsam bei sich an den Schulen die jeweils vernünftigste Lösung finden. Das müssen wir als Bürgerschaft nicht im Detail vorgeben. Wir lehnen den Antrag also ab, er ist absolut überflüssig. Hier besteht kein Handlungsbedarf. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich kann mich der Irritation meiner beiden Vorredner:innen nur anschließen; der Antrag, den die CDU-Fraktion uns hier vorlegt – –, vielleicht sollten wir ein Handyverbot im Parlament einführen, damit während der Reden keine Handys klingeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kam übrigens aus Ihrer Ecke!) Der Antrag, den die CDU-Fraktion hier vorlegt, beschreibt in ihrem Forderungspunkt, dass zwar mit den Schulen gemeinsam gestaltet werden soll, wie das Handyverbot aussehen soll, dann aber werden die Punkte sehr genau differenziert. Das finde ich doch etwas schräg, vor allem angesichts der Tatsache, dass es eben so ist, dass alle Grundschulen auf Basis dessen, was für sie gut funktioniert, was die Lehrkräfte, die Eltern gemeinsam für sinnvoll erachten, Regelungen haben; Regelungen haben, die dafür sorgen, dass die Handys eben nicht stören, dass die Handys dann genutzt werden, wenn es sinnvoll ist und sie nicht einfach willkürlich genutzt werden. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg und wir brauchen hier keine weiteren Vorschriften. Ich finde es wirklich interessant, dass die CDU sich auch nicht entscheiden kann, was solche Dinge angeht. Sonst heißt es immer, wir sollen nicht so viele Vorschriften machen, wir sollen nicht alles so kompliziert machen, jetzt wiederum verlangen Sie hier von uns eine Vorschrift, und als Mitglied einer Partei, die gerade aus Ihren Reihen immer wieder als Verbotspartei bezeichnet wird, finde ich es doch interessant, dass Sie jetzt unbedingt ein Verbot wollen. Auch wenn Sie in Ihrem Antrag sehr galant um das Wort Verbot herumgegangen sind und immer nur ähnliche Begriffe haben – immerhin hat die Abgeordnete in ihrer Rede gerade sehr offen gesagt, worum es geht. Ich glaube, ein Verbot ist hier nicht zielführend, weil die Schulen ja Regelungen haben, die in ihr System gut passen und das ist genau der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ich möchte überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es nicht wichtig ist, sich mit den Auswirkungen von der Nutzung von Handys auseinanderzusetzen, gerade bei Kindern und Jugendlichen, gerade auch bei jungen Kindern; aber das Problem lässt sich doch nicht dadurch angehen und regeln, dass wir vorschreiben, in welcher Zeit der Schule das Handy genutzt werden darf oder nicht, sondern das Problem ist doch viel größer – viel größer als die Frage der Handy-Nutzung in der Zeit der Schule, und das sind in der Regel je nach Schule sechs oder acht Stunden, wenn es lang wird. Das größere Problem sind doch die anderen Stunden, die die Kinder zuhause verbringen, die auch Kinder im Kindergarten schon zuhause verbringen und die dort das Handy viel zu viel in die Hand nehmen. Dass das ein Problem ist, dem widerspricht hier niemand und ich glaube, das müssen wir uns genauer angucken. Ich würde mich freuen, wenn wir dazu hier noch mal weiter in die Debatte gehen, also zur Frage: Wie können wir eigentlich Eltern besser erreichen? Wie können wir Elternarbeit auch stärken, damit ihnen klar wird, welche Folgen die Handy-Nutzung hat? Das ist ein Thema, dem wir uns annehmen müssen, aber das ist natürlich jetzt heute nicht Teil der Debatte, darum mache ich jetzt hier keine weiteren Punkte. Bevor ich meine Rede beende, muss ich aber noch einen Hinweis an den Abgeordneten Heiko Strohmann loswerden. Den Zwischenruf von Ihnen gegenüber dem Abgeordneten aus der FDP-Fraktion, der irgendwelche Hinweise darauf gibt, dass er aufgrund von seiner Zeit, in der er zur Schule gegangen ist und aufgrund der Bildung, die er erfahren hat, irgendwelche Präferenzen entwickelt, finde ich als jemand, die mit ihm gemeinsam zur Schule gegangen ist, ehrlich gesagt ziemlich schräg. Solche Kommentare gegenüber Menschen aufgrund ihres Alters und der Zeit, in der sie zur Schule gekommen sind, aus einer Fraktion, die vorhin noch gesagt hat, wir sollten doch mal auf unseren Ton hier achten, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt!) finde ich wirklich nicht in Ordnung. – Und damit vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat die Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort für den Senat. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Debatte ist schon sehr breit gefächert geführt worden. Ja, es ist richtig, in Grundschulen sollen Kinder lernen, wie man miteinander umgeht, sie sollen sich bewegen, sollen miteinander sprechen, sollen sozial interagieren und sollen sich vor allen Dingen auch darauf konzentrieren zu lernen. Da sind wir uns total einig. Was das jetzt allerdings mit einer Handy-Nutzung in der Schule zu tun haben soll, habe ich weder in diesem Antrag noch in der Debatte noch in der Realität mitbekommen. Es ist hier schon mehrfach gesagt worden: Dieses Problem, was hier dargestellt wird, gibt es in Bremer Grundschulen nicht. Private HandyNutzung ist in Bremer Grundschulen nicht erlaubt, während der Unterrichtszeit schon gar nicht. Da braucht es das übrigens auch nicht, weil die Grundschülerinnen und Grundschüler, wenn sie denn digital arbeiten, mit ihren iPads arbeiten. Warum man während des Unterrichts kontrolliert Handy-Nutzung gestatten soll, verstehe ich überhaupt nicht an der Stelle. Aber gut. Dann habe ich in der Einbringungsrede gehört, ein Handy-Verbot ist richtig und das aus gutem Grund. Da habe ich gedacht, oh, jetzt kommt was, was ich noch nicht weiß, weil vielleicht gibt es ja doch Grundschulen und konkrete Beispiele, wo es richtig problematisch ist. Das kann ja auch mal einer Bildungssenatorin passieren, dass sie nicht weiß, was an allen – –. Kam aber nicht. Also von daher lassen wir mal so stehen: Probleme gibt es nicht. Ja, in den Pausen sollen Kinder sich bewegen, miteinander interagieren, aber wer mal in der Grundschule war und sieht, wie die Kinder sagen: „Ich will raus, ich will mich bewegen“ – –. Das größte Problem, was man adressiert bekommt von Lehrkräften, von Erwachsenen, die in Schule arbeiten ist: „Wir hätten gern ein größeres Außengelände, wir hätten gern mehr Spielmöglichkeiten, die Kinder wollen das unbedingt.“ Ich war im Rahmen des Startchancen-Programms an der Grundschule am Pastorenweg, die Kinder haben da Vorschläge vorgetragen. Erstens haben sie gesagt, sie finden es total toll an der Schule und wollen eigentlich lieber jeden Tag noch länger bleiben. Das hat mich auch sehr überzeugt, und dann haben sie mir auf dem Schulhof gezeigt, was sie alles brauchen, was sie alles haben, wie sie damit spielen wollen und dass sie diese alten Bänke, die da herumstehen als Sitzgelegenheiten eigentlich gar nicht wollen. Wenn die weg wären, dann könnte man da nämlich noch diese und jene Klettermöglichkeit – –, und da kann man nur sagen, der Pastorenweg ist vielleicht die Ausnahme, die wollen sich ganz besonders viel bewegen, im Unterschied zu anderen Kindern in Grundschulen – das glaube ich aber nicht. Von daher bin ich sehr davon überzeugt, dass das, was wir an Bremer Grundschulen haben, dass die Schulen die Regeln eigenverantwortlich treffen, dass das genau der richtige Weg ist. Ja, Kinderärzte warnen vor zu früher Handy-Nutzung, aber wer wirklich mal mit den Bremer Kinder- und Jugendärzten geredet hat, der weiß: Da geht es nicht um Schule, da geht es auch nicht um Kita, da geht es darum, dass die zu Hause nicht so viel mit ihren Handys arbeiten sollen, und wer mit denen wirklich mal gesprochen hat und nicht nur was gelesen hat, was die vielleicht irgendwann mal in überregionalen Medien schreibt, die Kinderund Jugendärztevereinigung, hat das so richtig vor Augen, wie die da sitzen und sagen, ich wäre so froh, wenn die Kinder in die Kita gehen, ich bin so froh, wenn sie im Schulalltag unter der Woche in der Schule sind, dann daddeln die nämlich nicht immer zuhause. Von daher, das Problem, das rede ich nicht klein, das ist ein großes Problem mit der privaten HandyNutzung von Kindern, aber die Schule, auch die Grundschule, die hilft dabei, dieses Problem zu lösen, die ist nicht Bestandteil dieses Problems. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ein Problem sind vielleicht auch wir. Ich kann an dieser Stelle in aller Offenheit gestehen, wenn Sie alle besser sind als ich und mein Mann und mein Bruder und noch nie gehört haben, oh, jetzt kannst du vielleicht doch mal dein Handy weglegen, das ist gar nicht so wichtig, was da gerade stattfindet, insbesondere wenn die Kinder, die vielleicht noch im Grundschulalter sind – bei mir sind es dann eher schon die Enkel, bei Ihnen sind es dann vielleicht Kinder oder Nichten oder Neffen –, dann haben wir dieses Problem tatsächlich nicht, aber ich glaube, es ist ein ganz, ganz großes Problem, wer da als Vorbild etwas vorlebt. Auch hier glaube ich, bin ich nicht vermessen, wenn ich sage, die Menschen, die an Grundschulen arbeiten mit den Kindern und dann Vorbild sind, die werden nicht das Vorbild sein, das auf den Handys daddelt während der Unterrichtszeit oder auch in den Pausen während der Pausenaufsicht. Die sind die guten Vorbilder und von daher glaube ich, ist das Problem nicht in den Grundschulen zu verorten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Eigenständigkeit von Schule ist hier ja auch schon verdeutlicht worden. Dass Bündnis Deutschland hier keine andere Möglichkeit sieht im Umgang, als dass zentral und ein bisschen fast schon obrigkeitsstaatlich (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Also man kann es jetzt auch übertreiben!) morgens die Handys alle eingesammelt und in eine Schatulle eingeschlossen werden, da kann ich nur sagen, das ist nicht mein Menschenbild. Ich bin dafür, dass wir da vernünftige – –. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Es geht um Handys, nicht um Menschen!) Das Menschenbild, dass man das nicht anders regeln kann, außer dass man es zentralistisch einsammelt. Natürlich geht es um das Einschließen von Handys, Herr Abgeordneter. Das habe ich schon richtig verstanden, aber es ist trotzdem ein Menschenbild, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Okay, das wollte ich nur noch mal klarstellen!) was sagt, ein Kind, dessen Handy nicht eingeschlossen wird, morgens, das wird mit Sicherheit irgendeinen Weg finden, dann doch heimlich oder wie auch immer zu daddeln. Das ist ein Menschenbild, was ich nicht teile. Das ist das Einzige, was ich sagen wollte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Unsere Grundschulen finden vernünftige Lösungen und ich bin sehr froh und dankbar, wenn wir alle daran mitarbeiten, dass es das Problem der frühzeitigen Handy-Nutzung bei Kindern, und übrigens auch bei Jugendlichen, vielleicht in so starkem Maße nicht mehr gibt. Das, was wir in den Schulen dazu beitragen können, das tragen wir dazu bei. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es auch kurz machen. Wenn hier schon festgestellt wird, dass es ein Problem gibt, das nicht nur in Schule stattfindet, wir aber wirklich die Möglichkeit haben in Schule zu regeln, warum machen wir es nicht. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Ist ja schon geregelt! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [CDU]: Wozu denn? – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Nein, ist es nicht, gucken Sie mal in die Verordnung, ist nicht geregelt!) Es ist eben nicht geregelt. Ihr Wording war nämlich „die Eltern und die Lehrkräfte“. Sie sprechen nicht von den Schulleitungen. Ich kann Ihnen sagen, wenn ich mich mit Schulleitungen unterhalte – und das war in letzter Zeit relativ häufig der Fall und auch schon letztes Jahr, sonst wäre es zu diesem Antrag auch nicht gekommen –, kam schon die Rückmeldung, dass sie gern hätten, dass sie ein bisschen mehr Handhabe hätten, um auch in der Gesamtkonferenz dafür zu plädieren, wie man damit an der Stelle umgeht. Es geht mir nicht um eine generelle Aushebelung der Schulautonomie, es geht mir nur um einen besseren Rahmen, dass auch Schulleitungen da ein größeres Gewicht haben, um eine Entscheidung herbeiführen zu können, die zum Wohle der Kinder ist. (Beifall CDU – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz) Wie gesagt, Ihrem Beitrag, Frau Tell, habe ich ja entnommen, dass Sie genau wissen, dass es auch wissenschaftlich erwiesen ist, dass es an dem Punkt einen großen Bedarf der Aufklärung gibt. Wir haben hier vor allem in Schule den Vorteil, dass wir darauf Einfluss nehmen können, auf das Elternhaus können wir es nämlich, und da sage ich an der Stelle auch, Gott sei Dank nicht. Wir überlassen es den Eltern, wie sie ihre Kinder erziehen. Ob uns das gefällt am Ende des Tages oder nicht. Das sind andere Dinge, wie wir das angehen müssen, aber das werden wir sicherlich nicht mit Gesetzen und Regeln von außen machen können. Das müssen wir anders machen. Es muss mit Aufklärung geschehen. Aber das ist ein noch viel tiefergehendes Schiff. Kinder können wir frühzeitig in der Grundschule erreichen. Ich glaube, da ist es gut, wenn wir da anfangen, ganz früh mit der Erziehung anzufangen, mit den Medienkompetenzen anzufangen und zu gucken, dass wir tatsächlich an der Stelle die Reizüberflutung und die Ablenkung, die dadurch möglich ist, dass nur ein Handy im Ranzen ist und nur „bsss“ macht und man weiß, es ist eine WhatsApp oder es ist eine SMS oder ein Foto, das reicht schon – – Da ist das Handy nicht in der Hand. Darum ging es uns. Dass Sie das nicht verstehen, war uns von vornherein klar. Wir haben mit keinem anderen Ergebnis bei diesem Antrag gerechnet. Wir finden es schade, aber vielleicht kommen wir ja an anderer Stelle ja noch zusammen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Averwerser, da muss ich dann doch noch mal drauf eingehen, weil dass die Studienlage da so eindeutig ist, dass es nur schädlich ist mit den Handys, das stimmt nicht. Es gibt auch eine Studie der OECD, die herausgefunden hat, dass selbst bei einem Handyverbot drei von zehn Schülern das Handy trotzdem heimlich verwenden (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) und dass es natürlich bei einer unkontrollierten Nutzung des Handys zu schlechteren Ergebnissen kommt, das bestreitet keiner, aber bei einer kontrollierten Nutzung kann es sogar sein, dass die Lernergebnisse sogar besser werden. (Widerspruch CDU) Deswegen, also so ganz eindeutig ist die Studienlage da nicht. Sie haben davon gesprochen, wir brauchen mehr Aufklärung. Ja, natürlich brauchen wir mehr Aufklärung, aber das fordern Sie ja nicht. Sie fordern ja ein pauschales Verbot, da gibt es ja keine Aufklärung, da verhindern Sie doch die Aufklärung mit. (Beifall FDP – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie wollen es nicht verstehen!)) Das ist nicht die Maßnahme. Dann noch mal, dass das Problem zu Hause ist: Ja natürlich, ist das Problem auch zu Hause. Aber was ist denn besser? Wenn es in der Schule komplett verboten ist und die Lehrer überhaupt gar keinen Eindruck davon haben, wie die Kinder die Handys nutzen? Ist es nicht vielleicht viel besser, wenn die Kinder die Handys auch in der Schule nutzen und die Lehrer sich einen Eindruck davon machen können, wie nutzen die Kinder die denn? Ist die Nutzung vielleicht problematisch? Die Chance, dass das jemand außerhalb von zu Hause mitbekommt, ist doch viel höher, wenn das auch in der Schule benutzt wird. Da müssen wir doch hinkommen! – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos] und Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir noch zu einem Tagesordnungspunkt ohne Debatte. Justizneutralitätsgesetz Mitteilung des Senats vom 14. Januar 2024 (Drucksache 21/951) Wir verbinden hiermit Tagesordnungspunkt 67: Justizneutralitätsgesetz Bericht und Dringlichkeitsantrag des Rechtsausschusses vom 21. Februar 2025 (Drucksache 21/1035) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 19. Sitzung am 22. Januar 2025 – Kolleginnen und Kollegen, fünf Minuten noch, wenn wir alle noch mal einen Moment uns konzentrieren! – in erster Lesung beschlossen und an den Rechtsausschuss überwiesen. Dieser legt hierzu seinen Bericht vor. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos] und Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) vom Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 21/1035, Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen Früh, 10:00 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 17:44 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr.
Antje Grotheer
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Liebe Abgeordnete, bitte nehmen Sie Platz! Schnallen Sie sich an! (Zuruf Frank Imhoff [CDU]) Ist ja manchmal nicht auszuschließen. Jetzt begrüße ich aber recht herzlich erst einmal eine Gruppe des Mütterzentrums Tenever. Herzlich willkommen bei uns im Hause! (Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unseren Abgeordneten Hartmut Bodeit und Volker Stahmann zu ihren heutigen Geburtstagen die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen! (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 36 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage 11 wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 1: Hat der Senat Bovenschulte bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen im Bereich Kinder und Bildung gänzlich den Überblick verloren? Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 16. Januar 2025 Bitte sehr, Frau Kollegin!
Yvonne Averwerser CDU
Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der nach wie vor offenen Verwendungsnachweise im Produktplan 21 der Senatorin für Kinder und Bildung aus den Jahren 2017 bis 2022 in Summe sowie aufgeteilt in die Bereiche „Bildung“ und „Kinder“? 2. In welcher finanziellen Höhe sind somit bereits verausgabte Zuwendungen im Produktplan 21 der Senatorin für Kinder und Bildung noch immer keiner ordnungsgemäßen Prüfung unterzogen worden? 3. Wie gedenkt der Senat den Prozess der Prüfung von Verwendungsnachweisen im Produktplan 21 der Senatorin für Kinder und Bildung sowie generell nachweislich effizienter zu gestalten?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Sascha Karolin Aulepp. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz)
Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Averwerser! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für die Jahre 2017 bis 2022 beträgt die Summe der noch offenen Verwendungsnachweise gemäß den internen Controllinglisten der Senatorin für Kinder und Bildung 1 881. Davon entfallen 630 auf den Bereich Schulische Bildung und 1 251 auf den Bereich Frühkindliche Bildung. Zu Frage 2: Die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendung an Träger, die noch keiner abschließenden Verwendungsnachweisprüfung unterzogen wurden, beträgt gemäß der internen Controllinglisten der Senatorin für Kinder und Bildung rund 300 Millionen Euro. Neben den institutionellen und Projekt-Zuwendungen an Träger fördert die Freie Hansestadt Bremen seit 2021 im Rahmen der Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ (KiQuTG) auch Individualpersonen, die sich in Weiterbildung zum/ zur Erzieher:in befinden, durch eine jährliche Zahlung von sogenannten Pauschalleistungen für Mobilität und Digitalisierung. Formal handelt es sich bei diesen Zahlungen gemäß Wortlaut der erlassenen Richtlinie ebenfalls um Zuwendungen. Bei der Bescheidung wurde jedoch auf die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Einreichung von Verwendungsnachweisen verzichtet, weil das erhebliche öffentliche Interesse im Sinne von § 23 Landeshaushaltsordnung (Steigerung der Fachkräftezahlen durch Attraktivierung der Weiterbildung) hier bereits durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme erfüllt ist. In den Jahren 2021 bis einschließlich 2022 gab es 1 016 Förderfälle von Einzelpersonen mit einem Volumen von 1,498 Millionen Euro. Das Ressort berichtet hierzu regelmäßig dem Bund über eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Ob und in welchem Umfang hier auch einzelne Verwendungsnachweisprüfungen erforderlich sind, ist gegenwärtig mit dem Bund abgestimmt. Zu Frage 3: Der Senat hat bereits konkrete Maßnahmen eingeleitet, um die rückständige Verwendungsnachweisprüfung bei der Senatorin für Kinder und Bildung aufzuarbeiten und plant darüber hinaus weitere Schritte, um den Prozess der Prüfung von Verwendungsnachweisen effizienter zu gestalten. Zum Abbau der hohen Zahl an Prüfrückständen hat die Senatorin für Kinder und Bildung die Arbeitsgruppe „AG Verwendungsnachweise“ eingerichtet. Für diese Arbeitsgruppe wurden intern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akquiriert, die bereits damit begonnen haben, gemeinsam mit den Kolleginnen des Zuwendungsbereichs die Rückstände bei den Verwendungsnachweisen abzuarbeiten. Zudem wurde die Personalakquise mit einem Amtshilfeersuchen an alle weiteren Ressorts ausgeweitet. Erste Abordnungen wurden eingeleitet. Um die Abarbeitung der Rückstände zusätzlich zu forcieren, wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Verwendungsnachweisprüfung für diese Rückstände installiert. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Frau Senatorin, wie viele zusätzliche Mitarbeiter konnten Sie denn mittlerweile aus den übrigen Ressorts akquirieren beziehungsweise intern umsetzen?
Sascha Karolin Aulepp
Es handelt sich dabei um eine mittlere einstellige Zahl. Natürlich wären wir auch froh, wenn wir noch mehr Leute hätten, die sich daran beteiligen. Deswegen haben wir damit auch nicht aufgehört, sondern bitten nach wie vor die Ressorts, zu gucken, ob nicht weitere Abordnungen möglich sind. Darüber hinaus haben wir natürlich auch beim Finanzressort nachgefragt und gebeten, dass wir da Unterstützung bekommen, weil da nicht nur die Manpower, sondern natürlich auch die Expertise ist, und diese Unterstützung hat mir der Finanzsenator auch zugesagt. Von daher, gerade heute Nachmittag sitzen die auch wieder zusammen und überlegen, wie wir an dieser Stelle auch Unterstützung aus dem Finanzressort bekommen können, um diese Rückstände so schnell wie möglich abzuarbeiten.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Frau Senatorin, welchen Zeitplan haben Sie sich denn intern auferlegt, um die Rückstände aufzuarbeiten?
Sascha Karolin Aulepp
Frau Abgeordnete, wenn ich jetzt das sage, was häufig in solchen Situationen gesagt wird, nämlich „schnellstmöglich“, dann entspricht das einerseits der Wahrheit und kann uns andererseits natürlich nicht zufriedenstellen. Wenn wir jetzt sagen würden, „wir werden das bis dann und dann abgearbeitet haben“, so viel gehört dann zur Wahrheit aber natürlich auch dazu, können wir das an dieser Stelle noch nicht sicher versprechen und zusagen, weil wir auch tatsächlich nicht sagen können, inwieweit wir zusätzliche Personalkapazitäten bekommen können, um das tatsächlich abzuschließen. Die rückgewendete Verwendungsnachweisprüfung steht ja durchaus auch in einem Spannungsverhältnis dazu, dass wir nach vorne gewandt gucken müssen, dass wir die insbesondere – –. Der große Anteil der Zuwendungsbescheide im Bereich frühkindlicher Bildung hat ja damit zu tun, dass wir die Kindertagesbetreuung auch im Wege der Zuwendung finanzieren, also den Rechtsanspruch, den nicht wir selbst als Kommune erfüllen, sondern über die freien Träger. Da haben wir natürlich ein großes Interesse, dass die Träger nicht irgendwann sagen: „Ihr kommt mit der Zuwendungsbescheidung nicht nach und deswegen müssen wir jetzt gucken, wie wir mit der Kindertagesbetreuung zurechtkommen“, sondern müssen da auch entsprechend vorangehen. Gleichzeitig müssen wir sagen – und das haben wir nach vorne gewendet jetzt auch installiert –, wir gucken nicht nur bei der Bescheidung genau hin, wie hoch denn der von den Trägern angemeldete Bedarf ist, sondern auch beim Mittelabruf, wenn der entsprechend von den Trägern beantragt wird, dass die uns dann auch noch darstellen, dass sie diese Mittel tatsächlich benötigen, damit wir keine Rückstände produzieren, die wir dann möglicherweise im Nachhinein abfordern müssten. Das ist auch im Interesse der Träger, weil die natürlich ansonsten mit einer Verzinsung rechnen müssten.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Es ist ja selbstverständlich, dass die Mittelabforderungen eigentlich nur das abbilden sollen, was gebraucht wird. Sind Sie denn dann mit mir gemeinsam der Meinung, dass es gegen geltendes Haushaltsrecht verstößt, die zweckmäßige Verausgabung von Zuwendungen nicht zeitnah, und zwar innerhalb von drei Monaten, zu prüfen?
Sascha Karolin Aulepp
Frau Abgeordnete, wir haben ja dieses Thema mit der Frage „Wie schnell und wie umfänglich werden eigentlich Verwendungsnachweise in der Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung geprüft?“ an unterschiedlichen Stellen thematisiert und ich bin völlig mit Ihnen einer Meinung, dass wir an dieser Stelle schneller und genauer werden und natürlich auch die Rückstände abarbeiten müssen, um am Ende sicher zu sein, das die öffentlichen Mittel auch tatsächlich zweckentsprechend verwendet wurden. Angesichts dessen, dass wir mit diesen Zuwendungen im Wesentlichen gesetzliche Verpflichtungen erfüllen – also im Wesentlichen, was den finanziellen Umfang angeht –, und wir da mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten, die schon jahrzehntelang Kindertagesbetreuung machen und auch finanzieren, bin ich nicht in großer Sorge, dass da tatsächlich Mittel endgültig verlorengehen oder womöglich gar nicht zweckentsprechend verwendet werden. Aber ja, an dieser Stelle müssen wir schneller werden und das auch tatsächlich in Angriff nehmen. Aus diesem Grund ist mein Haus natürlich auch mit dem Landesrechnungshof in Kontakt und im Gespräch über diese Frage. Da geht es genau darum, wie wir das sicherstellen und wie wir Verfahren so gestalten können, dass es zukünftig besser funktioniert und dass wir die Rückstände auch tatsächlich zeitnah abarbeiten können.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Ich werte das dann mal als ein „Ja“, nämlich dass Sie mit mir einer Meinung sind. Nach welcher Zeit verjähren Rückforderungsansprüche des Staates gegenüber den Zuwendungsempfängern, selbst wenn sie noch so gut gearbeitet haben?
Sascha Karolin Aulepp
Zu der Frage „An welcher Stelle droht uns eigentlich die Verjährung, wenn wir jetzt die Verwendungsnachweise nicht prüfen?“ habe ich die Antwort von meiner Behörde aufgeschrieben bekommen: Nach Rücksprache mit dem Rechtsreferat sind keine Verwendungsnachweisrückstände verjährt, was ja untechnisch gesprochen ist und heißt, dass keine Rückforderungen verjährt sind. Dann ist mir eine lange Paragrafenkette vom Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz beziehungsweise dem Ausführungsgesetz zum Verwaltungsverfahrensgesetz aufgeschrieben worden. Die würde ich Ihnen gerne genauer erklären und deshalb nachreichen. Nicht, weil Sie die genauere Erklärung besonders nötig hätten, das klingt so, als – –, sondern damit wir das einfach korrekt dargestellt haben. Ich sehe die Abgeordnete Ahrens nicken, die sich ja in diesen Bereichen auch sehr gut auskennt. Sind Sie damit einverstanden, Frau Averwerser? (Abgeordnete Yvonne Averwerser nickt zustimmend.) Gut.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens. – Bitte sehr!
Sandra Ahrens CDU
Frau Senatorin, 300 Millionen Euro Rückstand summieren sich ja nicht mal eben so. Das ist ja ein Prozess, der über mehrere Jahre stattgefunden hat. In der Pressemitteilung des Senats von 2021, als bei Ihnen im Hause die sogenannten schwarzen Kassen gefunden wurden, hieß es: „Wir nehmen das zum Anlass, das gesamte System der Zuwendungsfinanzierung nunmehr grundsätzlich zu überprüfen, externe Expertise in Anspruch zu nehmen“. Schon damals haben Sie sich auch mit dem Landesrechnungshof zusammengetan. Dann stellt sich doch die Frage: Wie kommt es, dass sich das von 2021, als Sie das ja in Angriff nehmen wollten, bis heute trotzdem weiter aufsummiert hat und das Personal, das notwendig war, um es zu verhindern, nicht vor Ort war? Können Sie uns das erklären?
Sascha Karolin Aulepp
Frau Abgeordnete, zwei Aspekte: Das eine ist, wir haben tatsächlich, insbesondere im Zuwendungsbereich, eine deutliche Stellenaufstockung vorgenommen – genau, im Sommer 2021. Das war ja der Zeitpunkt, an dem ich in dieses Amt gekommen bin, als ich dann auch gesagt habe: Ich weiß, dass wir wirtschaftlich damit umgehen müssen, an welchen Stellen wir im öffentlichen Dienst, in senatorischen Behörden zusätzliches Personal aufbauen und dass der Zuwendungsbereich, insbesondere sowohl für die Zuwendungen in die Zukunft als auch, was die Verwendungsnachweisprüfungen angeht, ein Bereich ist, in dem wir mehr Personal brauchen. Deswegen haben wir da Personal aufgestockt und sind zu diesem Problem in der Tat nach wie vor auch in Kontakt und im Gespräch mit dem Landesrechnungshof. Der zweite Aspekt ist: Wenn man anfängt aufzuräumen, dann findet man in der Regel mehr, als wenn man nicht aufräumt. Natürlich findet man deswegen, wenn man aufräumt, auch Dinge, die noch zu erledigen sind. Daher könnte man auch sagen, wenn wir gar nicht angefangen hätten, genauer hinzugucken, dann wären wir jetzt nicht in dieser Situation. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass wir deutlich schneller werden müssen und dass es viel besser wäre, wenn wir an dieser Stelle schon mit den Verwendungsnachweisprüfungen weiter wären. Die immensen Beträge, die da zusammenkommen – das wissen Sie auch, weil Sie in diesem Bereich ja auch schon deutlich mehr Jahre tätig sind als ich –, liegen natürlich daran, dass wir für die Kindertagesbetreuung bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe dafür immense Beträge, und zu Recht immense Beträge, aufwenden. Wir finanzieren damit die Kindertagesbetreuung, mit der wir den Rechtsanspruch erfüllen. Das kostet nun mal, und das zu Recht, eine ganze Menge Geld.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sandra Ahrens CDU
Frau Senatorin, wenn ich das richtig verstehe, sind Sie ja geradezu gezwungen, weil Sie mit den Verwendungsnachweisprüfungen nicht nachkommen, eine aus meiner Sicht wahrscheinlich sogar rechtswidrige Praxis vorzunehmen und Zuwendungen zu gewähren, also neue Zuwendungen für das nächste Jahr, obwohl Sie die vorangegangene Zuwendungsprüfung und die beizubringenden Nachweise weder vollständig vorliegen hatten noch bisher geprüft haben. Kann das in irgendeiner Form Nachteile für Träger haben? Kann das Nachteile für uns als Staat haben? Oder ist es egal, dass man sich an der Stelle wahrscheinlich rechtswidrig verhält?
Sascha Karolin Aulepp
Frau Abgeordnete, ich habe ja gerade schon von dem Spannungsverhältnis berichtet, dass wir natürlich dafür sorgen müssen, dass die Träger – und zwar insgesamt alle Träger, die von uns Zuwendungen bekommen, aber natürlich insbesondere diejenigen Träger, die uns dabei unterstützen, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zu erfüllen – ihre Arbeit fortsetzen können; dass die die finanziellen Mittel dafür bekommen, das tatsächlich auch zu tun. Gleichzeitig habe ich auch gesagt, dass wir im Hinblick darauf, wie viele Mittel die Träger tatsächlich sowohl für diese Aufgaben beschieden bekommen als auch, wie viel davon tatsächlich ausbezahlt wird, jetzt auch genauer gucken und uns von den Trägern darlegen lassen, inwieweit das tatsächlich aktuell wirtschaftlich notwendig ist. Da müssen die Träger natürlich auch deutlich machen: Wir brauchen gerade im Moment noch keine Mittel abzurufen, weil wir aus einem Vorjahr – wenn das so wäre, aber es ist ein fiktiver Fall – noch Zuwendungen hier haben, die wir euch gerne zurückgeben würden; die können wir jetzt benutzen, um keinen Mittelabruf tätigen zu müssen. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Aufgaben, die diese Träger für uns erfüllen, sind nicht gefährdet, und auch die Träger sind wirtschaftlich – und damit auch in ihrer Handlungsfähigkeit – durch diese aktuelle Situation nicht gefährdet.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Bettina Hornhues. – Bitte sehr! Frau Senatorin, in der Antwort des
Bettina Hornhues CDU
Senats zu Frage 3 ist von einem vereinfachten Verfahren die Rede. Können Sie das irgendwie im Detail mal erläutern, wie das abläuft und ob das nicht dadurch vielleicht ungenauer ist, was geprüft wird?
Sascha Karolin Aulepp
Ich kann Ihnen das jetzt nicht ganz genau im Einzelnen darlegen. Das ist das, was ich gerade meinte, dass mein Haus, meine Behörde an dieser Stelle natürlich auch mit dem Rechnungshof im Gespräch ist, auch mit dem Senator für Finanzen, und sagt: Wenn wir jetzt die Verwendungsnachweise auf folgende Art und Weise prüfen, ist das in Ordnung, funktioniert das? Das hat auch was damit zu tun, welche regelhaften Zuwendungen erfolgen und dass man schon daraus auch erkennen kann, welche Schritte man unternehmen sollte oder wo eine regelhafte – –, immer dieselbe Summe für immer dieselbe Tätigkeit – –. Ein Beispiel sind eben diese Mobilitätspauschalen. Da geht es ja auch tatsächlich gemessen am Gesamtbetrag um die Gesamtsumme. Wie müssen wir das eigentlich machen und handeln? Natürlich, wenn wir in jedem Zuwendungsfall eine vertiefte Verwendungsnachweisprüfung machen würden, dann wäre das sehr genau. Dann wäre das allerdings auch kein wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln, weil ja ausdrücklich auch vorgesehen ist, dass es kursorische Verwendungsnachweisprüfungen gibt, die wir an den Stellen anwenden, wo man sie anwenden kann und soll.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Senatorin, ich sehe keine weiteren Fragestellenden. – Ich bedanke mich für die Beantwortung! Anfrage 2: Wie viele neue Mobiltelefone für die Polizei? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 16. Januar 2025 Bitte sehr, Herr Kollege!
Marco Lübke CDU
Wir fragen den Senat: 1. Für die Anschaffung wie vieler neuer Mobiltelefone für die Polizei im Land Bremen wurden im Haushalt 2025 finanzielle Mittel hinterlegt? Wie viele gehen nach Bremen und wie viele nach Bremerhaven? 2. Inwieweit gab es in diesem Bereich Kürzungen zum Vorjahr und in welcher Höhe? 3. Über wie viele Mobiltelefone verfügt die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils aktuell (Stichtag 1. Januar 2025) und wie viele dieser Mobiltelefone sind älter als drei beziehungsweise fünf Jahre?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird durch Senator Ulrich Mäurer beantwortet.
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Im Haushalt 2025 stehen infolge eines Haushaltsänderungsantrags der Regierungsfraktionen bis zu 600 000 Euro für die Beschaffung von Smartphones zur Verfügung, wenn der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. Februar der beantragten Rücklagenzuführung im IT-Haushalt der Polizei zustimmt. Diese Mittel waren ursprünglich im Haushalt 2024 veranschlagt. Diese zusätzlichen Mittel werden zu vier Fünftel der Polizei Bremen und zu einem Fünftel der Ortspolizeibehörde Bremerhaven zugeordnet. Auf diese Weise können rund 470 Smartphones in Bremen und 235 in Bremerhaven beschafft werden. Zu Frage 3: Die Polizei Bremen verfügt zum Stichtag 1. Januar 2025 über 1918 Smartphones. Davon sind 985 älter als drei Jahre und keines älter als fünf Jahre. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügte zum Stichtag über 153. Davon sind 136 älter als drei Jahre rund 17 älter als fünf Jahre. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Herr Senator, im letzten Jahr sollten durch sogenannte Koa-Mittel der Polizei 600 neue Smartphones zur Verfügung gestellt werden. Können Sie mir kurz darstellen, was daraus geworden ist? Ja, wir haben natürlich auch im letzten Jahr
Ulrich Mäurer
Smartphones organisiert. Aber Sie müssen sich vielleicht daran erinnern, das war kein normales Haushaltsjahr, sondern wir hatten bis Sommer eine haushaltslose Zeit gehabt. Der neue Haushalt ist, glaube ich, erst Anfang Juli von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen worden. Insofern konnten wir nicht darauf warten, dass wir irgendwie Geld bekommen, sondern wir haben natürlich auch im Jahre 2024 bei der Polizei dafür gesorgt, dass man Smartphones organisieren kann. Das waren allein in Bremen 270. Dann hat man versucht, das aus Haushaltsstellen vorzufinanzieren in der klaren Erwartung, dass diese 600 000 Euro dann übertragen werden. Das ist ja eine ständige Praxis, dass Mittel, die nicht in einem Jahr abfließen, in das nächste Jahr übertragen werden. Insofern ist das völlig normal. Sie werden sich vielleicht wundern: Das Verhältnis von 420 zu 235, das ist natürlich nicht vier Fünftel zu ein Fünftel. Aber die dahinterliegende Botschaft ist doch: Wir haben 600 000 Euro und die haben wir brüderlich geteilt. 120 000 davon gehen nach Bremerhaven und 480 000 bleiben in Bremen. Alles andere ist Haushaltstechnik, wo man im Vorgriff auf vorhandene Mittel bereits Dispositionen getroffen hat. Wie gesagt, es ist ja auch nicht damit getan, einfach das Handy bei Vodafone oder sonst wo zu erwerben, sondern diese Smartphones müssen in das polizeiliche System integriert werden. Das ist also auch noch ein Stück Arbeit. Insofern ist es schön, dass wir diese Mittel haben, und wir werden sie mit großer Sicherheit auch in diesem Jahr komplett ausgeben.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Herr Senator, das ist gut, dass die auch dafür ausgegeben werden. Aber noch die Nachfrage: Die 600 Smartphones hat es nicht gegeben, letztes Jahr, die durch Koalitionsmittel versprochen worden waren?
Ulrich Mäurer
Nein, noch mal: Im Haushalt haben wir zusätzlich – und dafür sind wir sehr dankbar – 600 000 Euro on top bekommen. Diese Mittel sind nicht abgeflossen, sondern werden jetzt übertragen auf den Haushalt 2025 und damit haben wir die Möglichkeit, bei beiden Polizeien weitere Einkäufe zu tätigen.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Herr Senator, es ist ja auch nicht damit getan die Smartphones anzuschaffen – da sind wir uns, glaube ich, einig –, sondern die müssen irgendwann ja auch ausgetauscht werden, weil einfach der technische Stand überholt ist und die Geräte nicht mehr funktionieren. Gibt es da ein Konzept oder gibt es da auch andere Haushaltsmittel? Oder wird das alles aus diesem einen Haushaltsetat finanziert? Mich würde schon interessieren: Da muss es ja irgendeine Strategie geben, wie man auch perspektivisch dagegen vorgeht.
Ulrich Mäurer
Ja, wir haben jetzt die Bordmittel, um auch diesen Austausch zu organisieren. Das machen wir im laufenden Verfahren. Aber ich bin erfreut darüber, dass die Mehrzahl der Geräte noch relativ jung ist. Man muss ja nicht nach zwei, drei Jahren diese Geräte in die Tonne hauen, sondern man kann sie weiter verwenden. Insofern müssen wir auch nicht jedes Update mitmachen. Das kann man privat zu Hause, aber im dienstlichen Bereich ist das nicht zwingend. Aber Sie haben hier natürlich jetzt die Gelegenheit, sich auch für den Haushalt 2026 darum zu kümmern, weitere Mittel bereitzustellen. Wir nehmen das gerne auf, wir haben da einen hohen Bedarf, sowohl für die Ersatzbeschaffung aber auch, um mobile Endgeräte weiter zu beschaffen. Das wäre eine sehr schöne Sache.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Herr Senator, es ist ja so, dass viele Apps auf diesen Smartphones nicht funktionieren oder nicht funktionieren dürfen – so will ich es mal sagen –, wie „Teamwire“ oder „Google Maps“. Ist das mittlerweile behoben? Oder ist es immer noch so, dass diese Smartphones nicht voll funktionsfähig sind?
Ulrich Mäurer
Sehen Sie mir nach, dass ich in meinem Alter diese Details nicht mehr beherrschen muss. Wir können das gerne in der Innendeputation klären. Da wird Ihnen der Polizeipräsident das erläutern.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Jan Timke. – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Herr Senator, erstmal herzlichen Dank, dass sie das brüderlich geteilt haben. Das freut mich natürlich als Bremerhavener Abgeordneter. Ich habe jetzt noch ein kleines Problem mit den Zahlen, vielleicht können Sie das auflösen. Die 600 000 Euro wurden geteilt: vier Fünftel und ein Fünftel. Aber wenn man das auf die Smartphones umrechnet, dann gibt es ein Missverhältnis. Das heißt, werden diese Smartphones insgesamt eingekauft? Bestellen die Ortspolizeibehörden es eigenständig? Wie sieht das mit gemeinschaftlichen Rabatten aus? Weil dann die Zahlen ja nicht mehr stimmen – Verhältnis 450 zu 236 und auf der anderen Seite ein Fünftel zu vier Fünftel.
Ulrich Mäurer
Sie weisen zu Recht darauf hin. Wenn man diese Zahlen vergleicht, stimmt das ja nicht. Das wäre ja eine wahnsinnige Privilegierung von Bremerhaven, 400 zu 200, das ist nicht ein Fünftel. Insofern hängen diese Zahlen damit zusammen. Das sind die Möglichkeiten, die wir jetzt noch haben. Aber man muss immer dagegen rechnen, was im Jahr 2024 passiert ist. Ich habe auch gesagt, dass die Polizei in Bremen – da weiß ich das genau – schon 270 angeschafft hat. Insofern ist das ein fließender Prozess. Aber wie gesagt, jeder bekommt das, was er verdient.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Wird das insgesamt bestellt oder bestellt jede Ortspolizeibehörde für sich eigenständig, in Bezug auf Rabatte?
Ulrich Mäurer
Ich vermute mal, dass jedenfalls die Beschaffung abgestimmt wird. Ob das gemeinsam gemacht wird, das kann ich Ihnen im Detail nicht beantworten. Es wäre wünschenswert, wenn man Rabatte nutzt, ja.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 3: Ist die Ausstattung der Kriminaltechnischen Untersuchung mit einer funktionalen raumlufttechnischen Anlage geplant? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 16. Januar 2025 Bitte, Herr Kollege!
Marco Lübke CDU
Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit plant der Bremer Senat die Kriminaltechnische Untersuchung (KTU) der Polizei Bremen im Jahr 2025 mit einer funktionalen raumlufttechnischen Anlage auszustatten, die an alle Laborräume angeschlossen ist? 2. Welche Kosten würden für eine solche Anlage entstehen und inwieweit sind die finanziellen Mittel dafür im Bremer Haushalt für das Jahr 2025 eingeplant? 3. Welche Vorteile sieht der Bremer Senat im Falle der Anschaffung einer solchen Anlage und inwieweit würde dies die Effizienz der KTU positiv beeinflussen?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch den Senator Ulrich Mäurer.
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Lüftungsanlage der Labore des Kriminaltechnischen Instituts ist circa 25 Jahre alt und entspricht nicht den Anforderungen der Arbeitssicherheit. Derzeit wird die Lüftungsanlage nur noch gedrosselt betrieben und der Laborbetrieb ist dadurch deutlich eingeschränkt. Eine intakte und energetisch optimierte Lüftungsanlage für die Laborarbeitsplätze wird dringend benötigt. Ende 2024 ist Immobilien Bremen vom Senator für Inneres und Sport beauftragt worden, die notwendigen Planungen für die Erneuerung der Lüftungsanlage einzuleiten. Hierfür sind von der Polizei Bremen 100 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Nach derzeitigem Stand geht der Senator für Inneres und Sport von einem Gesamtkostenvolumen von voraussichtlich 2,5 Millionen Euro aus. Nach Erstellung einer genauen Kostenberechnung wird der Senator für Inneres und Sport gemeinsam mit dem Senator für Finanzen über eine Finanzierung auf Grundlage einer gesonderten Senatsbefassung im Haushaltsvollzug 2025 beraten. Mit der Inbetriebnahme der neuen Lüftungsanlage wird dann Mitte 2026 gerechnet. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Herr Senator, Sie haben es eben selbst gesagt, die Anlage, die da jetzt ist, ist nur eingeschränkt betriebsfähig, einsatzfähig. Aber wir sind uns ja auch darüber im Klaren, dass es zwingend notwendig ist, dass es da eine neue Anlage gibt. Deswegen die Frage: Wann kann man damit rechnen, dass eine neue Anlage eingebaut und funktionstüchtig ist?
Ulrich Mäurer
Wir haben die Planungsaufträge erteilt und wir werden unverzüglich damit anfangen, weil das für uns eine ganz wesentliche Sache ist. Die Kriminaltechnik muss funktionieren und wir können diese Sachen auch nicht auf Dritte verlagern, sondern wir müssen das selbst machen. Insofern haben wir da auch großen Druck im Kessel und wir wollen, dass dann bis 2026 diese Anlage erneuert ist. Das ist ganz zwingend, darüber hinaus wird es schwierig.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Also in diesem Jahr wird es nichts mehr?
Ulrich Mäurer
Nein, wir werden in diesem Jahr die gesamten Planungen vorantreiben, wir werden die Finanzierung sicherstellen müssen, und das geht nach gewissen Regeln. Ich sage auch noch mal: Das Problem verdanken wir eigentlich der Großen Koalition, die in genialer Weise nicht bedacht hat, dass Gebäude auch in die Jahre kommen und saniert werden müssen. Das Gebäude – wir sprechen über das Polizeipräsidium –, gehört der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, und die ist der Meinung, dass sie mit diesem Gebäude gar nichts zu tun hat. Wir zahlen nur die Zinsen. Insofern ist es vielleicht vor 25 Jahren eine gute Idee gewesen, das so anzupacken. Aber die Folgen tragen wir heute. Wir würden das nicht wieder so machen.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 4: Funktionieren die digitalen Kündigungsbuttons für Online-Verträge? Anfrage der Abgeordneten Medine Yıldız, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 16. Januar 2025 Bitte, Frau Kollegin!
Medine Yıldız SPD
Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Umsetzung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge im Land Bremen, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebene Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche auf Webseiten, auch bekannt als Kündigungsbutton, und inwiefern sind Verstöße im Land Bremen bekannt? 2. Welche Beschwerdemöglichkeiten stehen Verbraucher:innen zur Verfügung, wenn sie Verstöße bemerken, und wie oft wurden diese seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2022 genutzt? 3. Wie viele Verstöße wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes im Land Bremen festgestellt? Wie bewertet der Senat diese Anzahl vor dem Hintergrund der Bekanntheit des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, und wie wurden diese Verstöße sanktioniert?
Sahhanim Görgü-Philipp
Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Silke Stroth.
Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Pflicht für gut auffindbare und eindeutig gekennzeichnete Schaltflächen zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen auf Internetseiten gilt für Unternehmen seit Juli 2022 und stellt nach Auffassung des Senats eine wichtige verbraucherpolitische Neuerung dar. In mehreren Untersuchungen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen der Länder die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften überprüft. Dabei hat sich jeweils die Anzahl festgestellter Rechtsverstöße verringert. Aus Verbraucherschutzsicht positiv bewertet wird zudem, dass mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher verankert wurde, einen Vertrag fristlos kündigen zu dürfen, wenn ein Unternehmen der Pflicht für einen Kündigungsbutton nicht nachgekommen ist. Zu Frage 2: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Verstößen gegen verbraucherrechtliche Vorgaben an die Behörden oder an einschlägige Verbraucherverbände wie den Verbraucherzentrale Bundesverband oder die Verbraucherzentralen der Länder wenden. Im Falle des Kündigungsbuttons erfolgt die Rechtsdurchsetzung auf zivilrechtlichem Wege, das bedeutet maßgeblich durch Verbraucherverbände oder durch Mitbewerber. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bremen sind dort keine abmahnfähigen Beschwerden wegen eines fehlenden Kündigungsbuttons eingegangen. Auch bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sind keine solchen Beschwerden eingegangen. Zu Frage 3: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der Länder in mehreren Untersuchungen die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch Unternehmen überprüft. Daraufhin wurden Rechtsverstöße abgemahnt und stellenweise Unterlassungsklagen erwirkt. Auch Mitbewerber können auf diesem Wege aktiv werden, sollte ein Unternehmen diese Rechtsvorschriften nicht befolgen und sich so Wettbewerbsvorteile verschafft haben. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Sanktionsinstanzen gibt es keine Zahlen darüber, wie viele Unternehmen aus dem Land Bremen den neuen rechtlichen Verpflichtungen für digitale Kündigungsbuttons nicht nachgekommen sind. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Medine Yıldız SPD
Keine angemeldeten Fälle kann bedeuten, dass es kaum Verstöße gibt. Es kann aber auch heißen, dass Verbraucher:innen noch nicht wissen, dass es diese Kündigungsbuttons geben muss. Inwiefern sieht der Senat Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Informationen für Verbraucher:innen zu den digitalen Kündigungsbuttons? Die Verbraucherzentralen sind da ja aktiv, um
Silke Stroth
auch diese Informationen an Bürgerinnen und Bürger heranzubringen. Aber dass in Bremen keine Verstöße bekannt sind, heißt nicht, dass es keine gegeben hat. Wie ich vorhin ausgeführt habe, kann auch ein Mitbewerber ein anderes Unternehmen anzeigen, davon kriegen wir dann keine Kenntnis. Wir haben ja im Wesentlichen nur Zugriffe auf die Informationen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und des Landesverbandes. Wer da sonst noch mitmischt, entzieht sich unserer Kenntnis.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Staatsrätin, ich sehe keine weiteren Fragestellenden. – Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage! Anfrage 5: Umgang mit inhaftierten Vätern Anfrage der Abgeordneten Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Katharina Kähler, Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 16. Januar 2025 Bitte, Herr Kollege!
Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD
Wir fragen den Senat: 1. Wie viele inhaftierte Väter verbüßen aktuell eine Freiheitsstrafe in den beiden Standorten der JVA Bremen? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen.) 2. Welche Programme oder Projekte bietet die JVA Bremen, um Kindern inhaftierter Väter jenseits der üblichen Familienbesuchszeiten Möglichkeiten des Kontakts und Umgangs mit ihnen zu bieten, wie gestaltet sich die Auswahl der teilnehmenden Gefangenen und wie viele inhaftierte Väter nehmen derzeit an den Programmen teil? 3. Welche Erfahrungen wurden in der JVA mit bestehenden Maßnahmen bezüglich der inhaftierten Väter gemacht und wie können diese sowohl zu einer gelingenden Resozialisierung beitragen als auch den speziellen Bedürfnissen der Kinder Inhaftierter Rechnung tragen?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird durch Staatsrat Björn Tschöpe beantwortet.
Björn Tschöpe
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aktuell, Stand 30. Januar 2025, verbüßen in der JVA Bremen insgesamt 413 Gefangene eine Freiheitsstrafe, in Bremerhaven 100 Gefangene. Von diesen 413 Strafgefangenen in Bremen sind 345 Gefangene Väter von Kindern, wovon 183 Kinder unterhaltsberechtigt sind. In Bremerhaven sind 66 Gefangene Väter von Kindern, wovon 39 Kinder unterhaltsberechtigt sind. Zu Frage 2: Die Gesamtdauer für Besuche von Strafgefangenen beträgt zwei Stunden im Monat, § 26, Absatz 1 Bremisches Strafvollzugsgesetz. Die Gesamtdauer der Besuche erhöht sich um eine weitere Stunde pro Monat bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren. Darüber hinaus können Gefangene in der JVA Bremen Langzeitbesuche in Anspruch nehmen. Dabei können fünf Stunden Besuchszeit am Stück genommen werden, wobei die Möglichkeit besteht, in kinderfreundlichen Räumen gemeinsam zu spielen, zu kochen und zu essen. Zusätzlich wird in der Vollzugsabteilung 22 ein Vater-Kind-Kurs angeboten. Ziel des Kurses ist es, nachteilige Auswirkungen der Inhaftierung eines Elternteils auf Kinder möglichst gering zu halten und den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, die Probleme und Sorgen, die durch die Haft entstehen, mit anderen Gefangenen zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu finden und zu üben. Ferner sollen die Teilnehmer ein neues Verhaltensrepertoire durch Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen und Kenntnisse der Kindesentwicklung erlernen. Die Maßnahme besteht aus Gruppentreffen alle zwei Wochen sowie einem Familientreffen alle sechs Wochen. Zielgruppe sind inhaftierte Männer – geschlossener Vollzug –, die bereits Väter von Kindern sind und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Vaterrolle bereit sind. Der Kontakt zu ihren nicht volljährigen Kindern soll bestehen. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um das leibliche Kind handelt oder um sogenannte angenommene Kinder. Die Gefangenen können sich mittels Antrag unter Angabe der teilnehmenden Besucher anmelden. Nach einer Vorauswahl unter Wahrung von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen vorliegender Eigenoder Fremdgefährdung, Täter-Opfer-Konstellationen, wird den Angehörigen der ausgewählten Gefangenen erörtert, ob die Motivation zur Teilnahme vorhanden ist. Derzeit nehmen zehn Gefangene an dem Vater-Kind-Kurs teil. Neue Teilnehmer werden laufend integriert. Der Kurs wurde im September 2023 gestartet. Bisher wurden alle Anmeldungen berücksichtigt. Zudem fanden im Zeitraum zwischen September 2024 und dem Januar 2025 in Kooperation mit dem freien Träger der Straffälligenhilfe „Hoppenbank e. V.“ und mit der Finanzierung durch „COPE – Children of Prisoners Europe“ vier Events in der JVA Bremen unter dem Titel „Game with Mum and Dad“ statt. Jeweils fünf bis sechs Gefangene konnten bei diesem Event vier Stunden Zeit mit ihren Kindern in der Sporthalle der JVA verbringen. Es wurden verschiedene sportliche Stationen angeboten: Volleyball, Badminton, Korbball, Bowling, Fußball. Außerdem gab es die Möglichkeit, sich an Tische zurückzuziehen und hier zusammen zu basteln oder zu lesen. Die Termine wurden über Aushänge bekannt gegeben und die Gefangenen konnten sich abteilungsübergreifend anmelden. Für jedes Event wurde eine maximale Teilnehmerzahl von zwanzig Personen inklusive Kindern und deren Begleitpersonen im Vorhinein abgestimmt. Ziel von „Game with Mum and Dad“ ist es, Kindern dabei zu helfen, die Bindung zu ihrem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten und zu stärken. Das Teilen der körperlichen Erfahrungen und Anstrengungen führt zu Gesprächen und einer besonderen Nähe. Sport ist daher ein gutes Instrument zur Aufrechterhaltung der Bindung. Zu Frage 3: Auftrag des Vollzuges ist es unter anderem, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind neben eigenem Wohnraum und einem Arbeitsplatz vor allem tragfähige soziale Kontakte. Im Vollzug ist daher die Förderung von bestehenden Kontakten ein wichtiges Kriterium. Dies kann aber von den Inhaftierten nur erreicht werden, wenn diese Kontakte auch vorher aktiv gefördert werden. Bei inhaftierten Vätern ist demnach ein besonderes Augenmerk auf die Kernfamilie zu richten, allen voran ein guter Umgang mit den Kindern. Bei einer länger andauernden Inhaftierung nimmt der Vater auch nicht mehr aktiv am Leben der Kinder teil. Wichtige Entwicklungsschritte werden deshalb verpasst. Die Teilnahme an den Maßnahmen hilft den inhaftierten Vätern, ihre Kinder neu beziehungsweise anders kennenzulernen. Auch während des allgemeinen Haftalltags ist bei den Teilnehmern der oben genannten Maßnahmen zu erkennen, dass sie die Regeln innerhalb der JVA anerkennen und sich an die entsprechenden Rechte und Pflichten halten. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann einen Ausschluss aus der Gruppenmaßnahme bedeuten. Dies möchten die inhaftierten Väter auf keinen Fall riskieren. Weiterhin berichten die inhaftierten Väter davon, dass das erlernte Wissen wichtige Bausteine für die Zeit nach der Inhaftierung liefert, zum Beispiel zum altersgerechten Medienkonsum oder zu der Frage, wo Gewalt in der Erziehung beginnt. Die Maßnahme bietet Anreize, um den Umgang nach der Haft anders zu gestalten. Es zeigt sich, dass die eigene Familie und insbesondere die eigenen Kinder einen der größten Motivatoren darstellen, wenn es um die Erreichung der Vollzugsziele und somit auch um die Forcierung und Erreichung eines selbstverantwortlichen und straffreien Lebens geht. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD
Wie wird das Projekt „Game with Mum and Dad“ in seiner Wirkung auf die inhaftierten Teilnehmenden und ihre Kinder bewertet? Konnten hierbei positive Effekte festgestellt werden?
Björn Tschöpe
Die Vollzugspraktiker vor Ort bewerten dieses Projekt als außerordentlich erfolgreich, weil es in zwei Richtungen wirkt. Es wirkt zum einen noch mal zur Verdeutlichung des Resozialisierungszieles. Die Männer, die daran teilnehmen, haben das Begehren, dass sie wieder zu ihren Kindern zurückkommen und an deren Entwicklung auch weiterhin teilnehmen können. Das Zweite ist: Es ist natürlich ein existenzielles Kinderrecht, auch einen inhaftierten Vater im Rahmen der Sicherungsmöglichkeiten mitzuerleben und besuchen zu können. Wer die normalen Besuchssituationen kennt, weiß, dass eine Situation, wo Kinder dann mit ihrem Vater auch spielen können, Gold wert ist. Dementsprechend ist es für beide, glaube ich, eine sehr einschneidend positive Erfahrung.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Hubertus Hess-Grunewald SPD
Wenn also positive Effekte dieser Maßnahme festgestellt werden, ist die Frage: Ist eine Wiederholung eines solchen Angebots aus Sicht des Senats erstrebenswert und kann eine Finanzierung dieser Wiederholung erfolgen?
Björn Tschöpe
Es war ja eine Drittmittelfinanzierung und eigentlich eine einmalige Finanzierung vorgesehen. Damit wäre das Projekt jetzt erledigt, weil es dafür kein Geld gibt. Die JVA hat aber nach den ausgesprochen positiven Erfahrungen, die sie damit gemacht hat, versucht, Geld umzuschichten, und auch die „Hoppenbank“ ist bereit, an Umschichtungen teilzunehmen. Jetzt wird das Projekt wegen des großen Erfolges entsprechend weitergeführt. Dafür gibt es andere Resozialisierungsprojekte nur noch eingeschränkt.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 6: Einsatz von smarten Rauchmeldern in Wohnungen Anfrage der Abgeordneten Holger Welt, Falk Wagner, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 16. Januar 2025 Bitte, Herr Kollege!
Holger Welt SPD
Wir fragen den Senat: 1. Welche Regelungen gelten für den Einsatz von smarten Funkrauchmeldern und anderer Sensoren zur Messung von Temperatur, Feuchtigkeit oder Kohlenmonoxid im Wohnbereich und den Zugriff auf die daraus gewonnenen Daten sowie ihre Verarbeitung, wie sie beispielsweise durch die Vonovia in Hessen und Nordrhein-Westfalen getestet und eingesetzt werden? 2. Welche Vor- und Nachteile können sich aus Sicht des Senats durch den Einsatz smarter und vernetzter Sensoren für die Mieter:innen ergeben und können die Kosten über die kalten Nebenkosten auf die Mieter:innen umgelegt werden? 3. Welche Probleme und Regelungsbedarfe sieht der Senat hinsichtlich der Zusammenführung und Verarbeitung solcher Daten und wie bewertet der Senat die Gefahr von Missbrauch durch Dritte?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Dr. Martin Hagen.
Dr. Martin Hagen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen regelt § 48 Absatz 4 Satz 1 Bremische Landesbauordnung. Eine Verpflichtung zum Einbau smarter Geräte besteht nicht. Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DatenschutzGrundverordnung. Zu Frage 2: Die datenschutzrechtliche Bewertung von Vor- und Nachteilen für Mieterinnen und Mieter betrifft den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich und obliegt somit zuständigkeitshalber dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige Aufsichtsbehörde. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Kosten für den Kauf oder die Miete von Rauchwarnmeldern betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen des Vermieters darstellen. Dagegen sind die Wartungskosten der Rauchwarnmelder als Betriebskosten umlagefähig. In den Wohneinheiten von GEWOBA und BREBAU sind fernauslesbare Rauchwarnmelder im Einsatz, die jedoch keine smarten Funktionen nutzen. Zu Frage 3: Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist ein weitergehender Regelungsbedarf derzeit nicht erkennbar. Die Bewertung der Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte betrifft den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich und obliegt somit zuständigkeitshalber dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige Aufsichtsbehörde. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Holger Welt SPD
Teilt der Senat die Befürchtung, dass mit dem Einbau von smarten Rauchmeldern sensible Daten gesammelt und Bewegungsprofile erstellt werden könnten?
Dr. Martin Hagen
Weil das eine Datenschutzfrage im nichtöffentlichen Bereich ist, äußern wir uns dazu an dieser Stelle nicht. Herr Abgeordneter, haben Sie
Sahhanim Görgü-Philipp
eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Holger Welt SPD
Sieht der Senat in einem verpflichtenden Einbau von smarten Rauchmeldern einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung?
Dr. Martin Hagen
Ich kann noch mal darauf antworten: Ich kann jetzt eine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, aber Sie fragen den Senat. An dieser Stelle kann ich Ihnen sagen, dass man datenschutzrechtliche Fragen und die Frage der informationellen Selbstbestimmung diskutieren kann, aber in dem Feld, in dem wir hier tätig sind, sind wir als Finanzsenator nicht zuständig. Das sind am Ende Regelungsbereiche, die man auf bundesgesetzlicher Ebene besprechen muss. Insofern sind das dann Fragen der EU-DatenschutzGrundverordnung, und dann muss man in dem Zusammenhang die Frage stellen. Ich kann ganz allgemein dazu ausführen, dass natürlich die informationelle Selbstbestimmung immer gewährleistet sein muss. Wenn man einen smarten Rauchmelder einbaut, der andere Funktionen als die Rauchwarnmeldung beinhaltet, müssen natürlich die Mieterinnen und Mieter darüber informiert werden, das ist wichtig, und sie müssen dem auch zustimmen. Das kann ich Ihnen allgemein sagen. Wie man das jetzt bewertet, ob man das gut oder schlecht findet, das obliegt, glaube ich, Ihnen, aber nicht dem Bremer Senat.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 7: Bauen beschleunigen, Verwaltung entlasten, Genehmigungsverfahren vereinfachen Anfrage der Abgeordneten Senihad Šator, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 16. Januar 2025 Bitte, Herr Kollege!
Senihad Šator SPD
Wir fragen den Senat: 1. Welcher Schwellenwert gilt im Land Bremen für das Einsetzen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung und inwiefern gibt es Ausnahmen von diesem Schwellenwert? 2. Wie hoch sind die Schwellenwerte in den übrigen Bundesländern und wie bewertet der Senat mögliche Unterschiede im Vergleich zum Land Bremen? 3. Inwiefern plant der Senat im Zusammenhang mit dem Projekt „Öffentliches Bauen“ beim Senator für Finanzen, die Schwellenwerte im Land Bremen zu überarbeiten?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch die Staatsrätin Wiebke Stuhrberg.
Wiebke Stuhrberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sehen vor, dass bei Zuwendungen für Baumaßnahmen eine Beteiligung der fachlich zuständigen technischen bremischen Verwaltung vorgesehen ist, wenn die geplanten Zuwendungen 250 000 Euro übersteigen. Ausnahmen bestehen für Zuwendungen für Hochbaumaßnahmen an private, gewerbliche Unternehmen aus dem Förderbereich des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP) und dem Europäischen Meeresund Fischereifonds (EMFF) beziehungsweise dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Bei diesen Fällen darf von einer Beteiligung der baufachlichen Prüfinstanz abgesehen werden, wenn die für eine Baumaßnahme vorgesehenen Zuwendungen 250 000 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus ist die baufachliche Prüfinstanz nur zu beteiligen, wenn die für eine Baumaßnahme vorgesehenen anteiligen Zuwendungen mehr als 25 Prozent der Gesamtbausumme betragen oder wenn die für eine Baumaßnahme vorgesehenen anteiligen Zuwendungen mehr als eine Million Euro betragen. Zu Frage 2: Im deutschlandweiten Vergleich variieren die Schwellenwerte zur Beteiligung der baufachlichen Prüfinstanz von 250 000 Euro bis sechs Millionen Euro. Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben keine Wertgrenze. Es wird anhand des Einzelfalles, der Höhe der Zuwendung sowie der Gewährleistung des kostenstabilen Bauens bewertet, ob die baufachliche Stelle zu beteiligen ist. Die Wertgrenzen der Flächenländer beginnen bei 250 000 Euro und enden bei sechs Millionen Euro. Gründe hierfür können die finanzielle Situation in dem jeweiligen Bundesland oder die Ausgestaltung anderweitiger Sicherungsmechanismen sein – Rückgriff auf den jeweiligen Einzelfall, Höhe der Zuwendungen et cetera. Zu Frage 3: Die Überarbeitung des Schwellenwertes für die verpflichtende Beteiligung der baufachlichen Prüfinstanz soll Gegenstand des Projektes „Öffentliches Bauen“ beim Senator für Finanzen (ÖBSF) sein. Ziel der Überprüfung ist, zu evaluieren, ob die Anpassung des Schwellenwertes mindestens an die Baupreisentwicklung der vergangenen Jahre und die Etablierung eines analogen Vorgehens zu den anderen Stadtstaaten hinsichtlich der verpflichtenden Beteiligung der baufachlichen Prüfinstanz zu einer Zeitersparnis in der Abwicklung von Zuwendungsbaumaßnahmen und einer Arbeitsentlastung der baufachlichen Prüfinstanz führen kann. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Dabei muss überprüft werden, ob mit einem erhöhten Schwellenwert dennoch von einem gesicherten Einsatz der öffentlichen Gelder ausgegangen werden kann und ob gegebenenfalls andere Sicherheitsmechanismen etabliert werden könnten. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 8: Gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit: Was ist vom Nationalen Aktionsplan zu erwarten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Januar 2025 Bitte, Frau Kollegin!
Dr. Henrike Müller GRÜNE
Wir fragen den Senat: 1. Welche Bedeutung misst der Senat dem geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit der Bundesregierung bei, um die entsprechenden Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt effektiver zu bekämpfen und ihnen vorzubeugen? 2. Inwiefern hat sich der Senat bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans eingebracht und wie bewertet er den Beteiligungsprozess des zuständigen Bundesministeriums insgesamt? 3. Wie bewertet der Senat die Arbeit der Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen (MoBA) und wie möchte er deren Tätigkeit dauerhaft stärken?
Antje Grotheer
Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Karin Treu.
Karin Treu
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Bremer Senat setzt sich dafür ein, Arbeitsausbeutung zu verhindern und Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen. Wenn Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer nach Bremen kommen, um hier zu arbeiten, sollen sie ihre Beschäftigung entsprechend den geltenden Bestimmungen aufnehmen und ausführen können. Ebenso sollen sie niedrigschwelligen Zugang zu Informationen über ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit führt Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in einem einheitlichen Rahmen zusammen. Er soll bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit bündeln, ausbauen und in eine kohärente nationale Strategie integrieren. Damit bietet der Aktionsplan die Grundlage für ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen, um prekären Arbeitsverhältnissen, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit strukturell und nachhaltig zu begegnen. Zu Frage 2: Das zuständige Bundesministerium hat die Länder frühzeitig in den Prozess zur Entwicklung des Nationalen Aktionsplanes eingebunden. Der Bremer Senat ist seit 2017 Gründungsmitglied einer Bund-LänderArbeitsgruppe zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe steht der Bremer Senat seit Herbst 2023 mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie anderen Bundesländern in einem aktiven, vertrauensvollen Austausch über Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans. Dazu fand auf Einladung des zuständigen Bundesministeriums im April 2024 eine zweitägige Fachkonferenz von Bund und Ländern in Berlin statt. Außerdem hatten die Länder Gelegenheit, dem zuständigen Bundesministerium die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit schriftlich zu übermitteln. Diese Länderberichte sind mit Rücksicht auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland als Annex im Nationalen Aktionsplan des Bundes aufgenommen worden. Zu Frage 3: Die Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen, in Kurzform MoBA, ist eine essentielle Einrichtung für Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2024 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MoBA 338 Personen beraten und 678 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung wird mehrsprachig angeboten, mit einem Schwerpunkt in den Sprachen Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch und Deutsch. Die Arbeit der MobA ist bei der Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung wichtig. Sie bietet migrantischen Arbeitskräften bedarfsorientierte und niedrigschwellige Beratung für die Durchsetzung ihrer Arbeitnehmerrechte. Zugleich ergeben sich aus den Erfahrungen der Beratung wichtige Erkenntnisse und Informationen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation im Land Bremen. Unter dem Vorbehalt verfügbarer finanzieller Mittel wird eine Verstetigung der Beratungstätigkeit der MoBA begrüßt. – So weit die Antwort des Senats.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 9: Ausbreitung von Nitazenen und Gegenmaßnahmen Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Januar 2025 Bitte, Herr Kollege!
Ralph Saxe GRÜNE
Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit wurden in Bremen und Bremerhaven schon synthetische Opioide der Stoff-gruppe der Nitazene festgestellt? 2. Wie wird deren Gefährlichkeit eingeschätzt und gibt es Hinweise auf deren Vorhandensein in anderen Opioiden oder Cannabisprodukten? 3. Erwartet der Senat vor dem Hintergrund einer verminderten Opiumproduktion, insbesondere in Afghanistan, eine verstärkte Verbreitung von synthetischen Opioiden wie Nitazenen oder Fentanyl und wie begegnet der Senat den damit verbundenen Gefahren?
Antje Grotheer
Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrätin Silke Stroth.
Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aufgrund einer steigenden Anzahl von Drogennotfällen hat das Gesundheitsamt Bremen gemeinsam mit der Comeback GmbH seit Dezember 2024 Schnelltests auf synthetische Opioide wie Fentanyl oder Nitazene in Heroinkonsumrückständen aus dem Drogenkonsumraum in der Friedrich-Rauers-Straße durchgeführt. Einige Schnelltests lieferten dabei einen positiven Befund auf Nitazene. In bisher insgesamt acht Proben wurden in der nachfolgenden labortechnischen Analyse Substanzen aus der Stoffgruppe der Nitazene nachgewiesen. Bei drei weiteren positiven Schnelltests ergab die labortechnische Analyse keinen Nachweis von Nitazenen. Im Rahmen von forensisch-chemischen Untersuchungen durch das Landeskriminalamt Bremen wurden bisher weder in der Stadt Bremen noch in der Stadt Bremerhaven Nitazene festgestellt. Seit September 2023 führt das Kriminaltechnische Institut des LKA Bremen ein eigenes Monitoring für Fentanyl durch, da vereinzelt Fentanyl-Beimengungen in Heroinproben festgestellt wurden. Aufgrund der erwartbar geringen Konzentration von Nitazenen in konsumfertigen Gemischen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass derartige Verbindungen im Rahmen der aktuell angewandten Analysen, Methoden und Verfahrensweisen potenziell unerkannt bleiben könnten. Das Kriminaltechnische Institut im LKA prüft derzeit Optionen zur Verbesserung der Nachweisbarkeit in geringen Konzentrationsbereichen. Zu Frage 2: Nitazene-Derivate sind zum Teil erheblich potenter als Fentanyl und andere herkömmliche Opioide. Bereits kleinste Mengen können tödlich sein beziehungsweise eine notfallmedizinische Versorgung erfordern. Sie werden häufig in Kombination mit anderen Substanzen, vor allem Heroin, oder als Streckmittel in Drogenmischungen eingesetzt, ohne dass sich die konsumierenden Menschen dessen bewusst sind. Die lebensbedrohlichen Symptome treten oftmals zeitverzögert ein. Eine Aufnahme solcher Substanzen kann über die Schleimhäute, durch Verschlucken und Injektionen oder über die Haut erfolgen. Höhere und wiederholte Gaben des Notfallmedikaments Naloxon können erforderlich sein. Bei CannabisProdukten sind Beimengungen von synthetischen Cannabinoiden als wahrscheinlicher anzusehen. Zu Frage 3: Eine verstärkte Verbreitung von synthetischen Opioiden, wie Nitazenen oder Fentanyl, kann nach Einschätzung des Senats auch im Land Bremen auftreten. Vor einer Ausbreitung dieser Substanzen warnen das Bundesministerium für Gesundheit, der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, die Drogenagentur der Europäischen Union und mehrere Fachgesellschaften. Eine Verbreitung solcher Substanzen ist nicht nur unter den im öffentlichen Raum Konsumierenden wahrscheinlich, sondern auch bei eher jungen, experimentierfreudigen Konsumierenden, die Drogen vermehrt online beziehen und im privaten Umfeld konsumieren. Damit einhergehend steigt das Risiko tödlicher Überdosierungen. Der Senat begegnet diesen Risiken aktuell durch Information und Aufklärung, die Durchführung von Schnelltests, die Stärkung von Substitutionsangeboten sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ralph Saxe GRÜNE
Ich möchte mich zunächst einmal für diese überaus ausführliche und kompetente Antwort bedanken, weil sie darstellt, wie es wirklich ist. Es ist saugefährlich, es tritt manchmal auch in Schüben auf und überschwemmt dann eine Stadt. Wir haben in Dublin 2023 innerhalb von vier Tagen 54 Notfälle gehabt. Sind wir darauf wirklich vorbereitet? Sie haben ja das Gegenmittel Naloxon erwähnt. Sind wir auch auf so eine Anzahl von Notfällen, die eintreten können – in USA gibt es deswegen Hunderte von Toten – wirklich vorbereitet?
Silke Stroth
In den Drogenberatungsstellen, im Drogenkonsumraum et cetera ist Naloxon vorrätig, sodass dort schnell gehandelt werden kann. Es werden unsererseits Warnketten ausgesprochen: Die Rettungsdienste sind informiert, die Rettungsleitstellen, die Notaufnahmen der Krankenhäuser et cetera, damit sie sehr schnell daran denken können, dass es das sein kann, auch ohne dass vorher großartige Tests erfolgen. Die sind selbstverständlich auch mit im Wesentlichen Naloxon versorgt. Ob damit tatsächlich verhindert werden kann, dass aus einem Drogennotfall ein Drogentodesfall wird, hängt sicherlich von der Situation des Drogenabhängigen ab und wie schnell Hilfe dann da ist. Aber wir haben ja auch darauf hingewiesen: Insbesondere Konsumierende im privaten Rahmen, im häuslichen Rahmen sind schwer erreichbar für diese Hilfsangebote.
Antje Grotheer
Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Rainer Bensch. – Bitte sehr!
Rainer Bensch CDU
Wurde zur Beantwortung dieser Frage auch eine Einschätzung eingeholt vom von der Schließung bedrohten Institut für Pharmakologie und forensische Toxikologie?
Silke Stroth
Ja, die haben uns bislang auch unterstützt in der Detektierung und in der Aufklärung möglicher vorhandener Substanzen.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Rainer Bensch CDU
Frau Staatsrätin, gibt es Überlegungen Ihres Ressorts, vielleicht sogar des gesamten Senats, im Hinblick auf die zunehmende Problematik im Umgang mit Drogen, diese Qualität, die das Labor bisher sicherstellen konnte, auch bei zukünftigen Lösungswegen weiter zu beachten?
Silke Stroth
Ja, ich hatte ja – ich weiß nicht mehr, war es Frage 2? – auch angedeutet, dass wir im Austausch sind mit dem Senator für Inneres und dem LKA, die auch Interesse haben, bestimmte Geräte vielleicht zu übernehmen oder Ähnliches. Es ist schon wichtig, dass wir genau wissen, was sich am Markt tut in Bezug auf Drogenbeimischungen.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Längst überfällig – Antrag zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes zur Entlastung der Polizeiarbeit im Land Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 (Drucksache 21/977) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Marco Lübke das Wort. Abgeordnete Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe vor fünf Jahren das Polizeigesetz als „Antipolizeigesetz“ bezeichnet und an dieser Einschätzung hat sich auch in den fünf Jahren seit der Einwendung nichts geändert. Ganz im Gegenteil. (Beifall CDU) Viele Maßnahmen und Vorschriften haben sich nicht bewährt und deswegen sagen wir als CDU-Fraktion ganz deutlich: Das Polizeigesetz muss dringend geändert, reformiert werden, damit wir die Polizei bei ihren schwierigen Aufgaben unterstützen und eben nicht bremsen, behindern und blockieren. (Beifall CDU) Ich will noch mal ein Beispiel aus der Praxis zeigen, was eigentlich dahintersteckt bei diesen vielen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Stellen Sie sich vor, Sie sind im Weserpark am Einkaufen und auf dem dortigen Parkplatz wird Ihnen das Portemonnaie entrissen. Eine Polizeistreife in der Nähe stellt den Tatverdächtigen und dabei stellt sich später heraus: Der Tatverdächtige hat ein Messer dabei und durch eine Untersuchung wurde später bekannt, dass der Täter psychisch krank ist. Nach den aktuellen Regelungen im Polizeigesetz muss die Polizei den Mann, also den Tatverdächtigen, zum einen darüber informieren, dass seine Daten nun in dem polizeilichen Informationssystem gespeichert werden; zum anderen muss er darüber informiert werden, dass die Erkenntnisse über seine psychische Krankheit und der Umstand, dass er ein Messer dabeihatte, ebenfalls bei der Polizei gespeichert werden. Wir sagen als CDU-Fraktion: Was ist das für ein bürokratisches Monstrum, was ist das für ein Unsinn? (Beifall CDU – Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Nein, das macht Sinn!) In der Praxis sieht es übrigens so aus: Da sitzen dann teilweise Kollegen und müssen teilweise diese Benachrichtigungsverpflichtungen händisch ausfüllen und umsetzen, und ich möchte noch mal deutlich machen: Diese Vorschriften haben nichts, aber auch gar nichts mit der DatenschutzGrundverordnung zu tun. Es sind rein ideologische Gängelungsvorschriften für die Polizei, und deswegen sagen wir als CDU-Fraktion: Das muss dringend geändert werden! (Beifall CDU) Herr Senator Mäurer, Sie haben immer gesagt, die §§ 26 bis 99 im Polizeigesetz verstehen Sie nicht, die sind schwer zu verstehen und schwer nachzuvollziehen, insofern wären Sie froh, dass Sie kein Polizeibeamter sind. Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich ein Offenbarungseid. Sie beschweren sich über die Bürokratie, über dieses Gesetz, darüber, was dieses Gesetz bewirkt, aber den Polizeibeamten, die draußen tagtäglich den Kopf für uns hinhalten, den wollen Sie das zumuten. Mich macht das ehrlicherweise fassungslos. (Beifall CDU) Ich möchte auch noch mal klarstellen: Herr Senator Mäurer, Sie haben es zu verantworten, dass dreißig Vollzeitstellen von Polizisten sich mit diesem ideologischen Wahnsinn beschäftigen müssen, anstatt Räuber vor dem Hauptbahnhof zu jagen oder andere schwerwiegende Straftaten aufzuklären. Ich habe auch vor fünf Jahren schon gesagt, dieses Gesetz ist von vorne bis hinten durchzogen mit Misstrauen und Vorbehalten gegenüber der Polizei, wie ein roter Faden; ob Kennzeichnungspflicht, Polizeibeauftragte oder Kontrollquittungen. Daran hat sich auch nichts geändert und deswegen muss das Gesetz auch in diesen Bereichen dringend geändert werden. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu den Kontrollquittungen, das ist ja mittlerweile ein Beispiel Ihrer verfehlten Innenpolitik geworden. Mal abgesehen davon, dass auch diese Quittungen ein erhebliches Misstrauen gegenüber der Polizei ausdrücken, weil sie sich natürlich für ihre Kontrollen rechtfertigen müssen. Übrigens sind es ja gar keine Quittungen, es sind Kurzberichte, und zum anderen sind diese Drucker auf den Streifenwagen mittlerweile alle eingetrocknet, aber lassen wir das mal beiseite. Dieses bürokratische Instrument, das muss man sich doch mal eingestehen, wurde überhaupt nicht benötigt. Gerade zwei Kontrollquittungen im letzten Jahr wurden ausgestellt. Damit, wenn man das mal hochrechnet, kostet eine Quittung ungefähr 6 000 Euro. Meine Damen und Herren, was ist das für ein Unsinn? Das muss dringend abgeschafft werden. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir als CDU-Fraktion sind außerdem davon überzeugt, dass es zum einen für die Beschäftigten der Polizei, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Beschwerdemöglichkeiten gibt, und deswegen brauchen wir die Institution der Polizeibeauftragten nicht. Sie ist weder notwendig noch zielführend. Das hat unserer Ansicht nach auch der Bericht gezeigt und die Anzahl der Eingänge. Deswegen, Herr Senator, ich habe es vor fünf Jahren schon mal gesagt und ich frage Sie noch mal ganz deutlich: Wie viel Misstrauen muss man eigentlich seinen eigenen Mitarbeitern zuwenden, um so ein Gesetz mit solchen Instrumenten erst mal zu erlassen und dann nicht zu ändern, meine Damen und Herren? (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Lassen Sie mich noch als letztes einen Satz zu den Drohnen sagen. Das ist ja auch ein Evergreen. Die allermeisten Bundesländer haben diese im Bereich der Gefahrenabwehr schon seit vielen Jahren im Einsatz. Wenn Sie meinen, dass es zwingend im Polizeigesetz verankert werden muss – wir haben eine andere Auffassung, wir sagen, es kann auch in einem Erlass geregelt werden, das machen übrigens viele andere Bundesländer auch. Dann machen Sie das. Machen Sie das endlich! Die Drohnen sind seit zwei Jahren bei der Bereitschaftspolizei im Schrank und können nicht benutzt werden. Das ist einfach nur peinlich, Herr Innensenator. (Beifall CDU) Abschließend: Für uns als CDU-Fraktion sage ich ganz deutlich, wir brauchen ein Polizeigesetz mit weniger Bürokratie und mehr Eingriffsbefugnissen und dementsprechend haben wir auch einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Wir als CDU, das ist vielleicht der Unterschied zwischen einigen Fraktionen hier im Haus, haben ein Grundvertrauen in die Polizei und deswegen sind Vorbehalte, Misstrauen völlig fehl am Platze und deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Der hier vorliegende Antrag enthält so viel Unsinn, dass es eine ganze Sitzung bräuchte, um das alles zu widerlegen. Teilweise fühle ich mich an die Qualität eines Horst Seehofer erinnert, der auf die Frage nach Rassismus bei der Polizei und auf die Diskussion um eine Studie dazu entgegnete: Da Rassismus verboten sei, gebe es ihn in der Polizei nicht. Racial Profiling sei in der polizeilichen Praxis verboten. Folglich brauche es auch keine Studie, die erhebt, was gar nicht existiert. Sie stellen sich bewusst, ganz bewusst, gegen die empirischen Erkenntnisse der Wissenschaft und das finde ich von Ihnen als Polizeibeamter und als Kollege enttäuschend. Ich helfe Ihnen aber gern weiter und erlaube mir daher, aus den Zwischenergebnissen der „MEGAVO“-Studie (Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten) zu zitieren. Sie erinnern sich vielleicht doch, das hatte ja der CSU-Bundesinnenminister mit aller Macht zu verhindern versucht. Ich zitiere: „Im Bereich der Einstellungen zur Diversität, Autoritarismus und verschiedenen Gruppen der Gesellschaft sowie zum demokratischen System findet sich allenfalls eine kleine Anzahl von Personen, die ein konsistent menschenverachtendes und demokratiefeindliches Weltbild aufweisen. Dies sollte jedoch nicht als Entwarnung verstanden werden, denn zum einen finden sich in jedem der untersuchten Einstellungsbereiche für sich genommen durchaus mehr als nur Einzelfälle, bei denen die individuelle Einstellung kaum mit den Leitbildern der Polizei in Einklang zu bringen ist. Zum anderen wurde deutlich, dass es einen klar erkennbaren Personenkreis gibt, der sich nicht nur ambivalent, unentschlossen oder zaghaft zur Unterstützung von Demokratie, Diversität und ähnlichen Themen äußern mag. Beobachtetes Fehlverhalten ist keine Alltäglichkeit, aber auch keine absolute Ausnahme. Auch schwerwiegendes Fehlverhalten wurde von dem befragten Kolleg:innenkreis beobachtet. In diesem Zusammenhang sind auch die, meist von Bürger:innen erhobenen, recht häufigen Rassismus- und Diskriminierungsvorwürfe zu diskutieren, denen sich die Befragten selbst in den letzten Monaten gegenüber sahen.“ Und Sie kommen hier ernsthaft mit einem solchen Vorschlag um die Ecke und wollen, ich unterstreiche das noch mal, Sie wollen: die Polizeibeauftragte abschaffen, die Kennzeichnungspflicht der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten streichen, die Kontrollquittung streichen, dafür aber wieder anlasslose Kontrollen ermöglichen, (Zurufe CDU: Ja! – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: So ist es, haben Sie gut vorgelesen!) wobei allerdings sicherzustellen ist, dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sind und nicht zu einer pauschalen Verdächtigung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei nicht zu beeinträchtigen. Alle Achtung. Polizeiarbeit muss transparent und diskriminierungsfrei sein. Darauf zielen die von uns ergänzten Maßnahmen im Polizeigesetz ab. Ich muss feststellen, dass Sie die Gründe, warum das erforderlich ist, entweder nicht verstanden haben oder es Ihnen egal ist. Ich kann das nicht unterscheiden, beides ist gleichermaßen schlimm. Zeigen Sie uns doch einmal, wie Sie sicherstellen wollen, dass anlasslose Kontrollen diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Richtig, merken Sie selbst, oder? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Schön wäre es, wenn Sie nicht nur etwas faktenfrei in den Raum stellen, sondern auch einmal konkrete Maßnahmen benennen, wie Sie das sicherstellen wollen. Zu behaupten, die Polizeibeauftragte könne abgeschafft werden, weil der Bericht nach zweieinhalb Jahren gezeigt hätte, dass der Bedarf für diese Stelle im Land gar nicht gegeben ist, ist infam. Genau das Gegenteil ist der Fall, wie im Übrigen nicht nur der Bericht der Polizeibeauftragten gezeigt hat, sondern auch der des Polizeibeauftragten des Bundes. By the way: Ich bin ja mal gespannt, wann die neue Bundesregierung den von mir geschätzten Kollegen Uli Grötsch von der SPD seines Amtes enthebt und die Stelle des Polizeibeauftragten des Bundes streicht. Das haben Sie ja von der CDU in Ihrem Wahlprogramm und dazu meinte erst im Januar der Herr Amthor, dass diese Bundesregierung ohnehin zu viele Posten und Pöstchen hat und die Zahl der Beauftragten drastisch reduziert werden muss. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Oh, da ist aber Frust im Spiel! – Heiterkeit CDU) Es ist wirklich schade. Damit will ich wieder zur Sachebene zurück und Ihnen nicht nur die Unzulänglichkeiten dieses wirklich kruden Antrages vorwerfen und dass Sie ein solches Kuddelmuddel hier einbringen, denn es sind ja auch einige gute Aspekte dabei. Zum Beispiel die Idee der elektronischen Fußfessel. Da haben Sie mich und meine Fraktion grundsätzlich an Ihrer Seite und ich kann Ihnen verraten, dass wir im Zuge der Novelle des Bremischen Polizeigesetzes diese Aspekte mit betrachten ebenso wie einige Aspekte des Datenschutzes. Da bitte ich allerdings noch um etwas Geduld. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Wie lange denn noch?) Zu Ihrer Forderung nach Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) kann ich wiederum nur mit dem Kopf schütteln. Für eine effektive Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, ist das Instrument der Quellen-TKÜ unverzichtbar. Gesetzlich ist diese Maßnahme in der Strafprozessordnung verankert. Zusätzlich kann das Bundeskriminalamt die Quellen-TKÜ zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus einsetzen. Jetzt verraten Sie mir doch mal, wozu das Bundesland Bremen Quellen-TKÜ im Gefahrenabwehrrecht braucht. Braucht sie nämlich nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Sehr geehrte Kollegen, so kommen wir ganz bestimmt nicht zu einem Gewinn an mehr Sicherheit. Weder sind die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen, mit Ausnahme der elektronischen Fußfessel, sinnvoll noch entsprechen sie der Sach- und Faktenlage. Im Gegenteil, der Antrag ist in weiten Teilen purer Populismus und ich frage Sie an dieser Stelle, wem sie da eigentlich hinterherlaufen. Ich meine, die Bundestagswahl hat doch gerade gezeigt, wie man es nicht machen sollte, um extremistische Parteien zu stärken. (Heiterkeit CDU) Bei solchen Anträgen klatschen nur die von der rechten Straßenseite. Trust me. Von daher möchte ich Ihnen zum Abschluss noch etwas mit auf den Weg geben. Wollen Sie in diesen Zeiten der inneren Zerrissenheit in unserem Land als CDU Bremen weiter den Weg der gesellschaftlichen Spaltung wie durch diesen Antrag, (Zurufe CDU: Oh!) aber auch diese unsägliche Kleine Anfrage im Bundestag, die als nichts anderes als ein Angriff auf die Zivilgesellschaft zu verstehen ist, weitergehen oder wollen Sie mithelfen, Differenzen zu überwinden und diese Gesellschaft zusammenführen als das was sie ist und was sie ausmacht, eine Gesellschaft der Vielen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute einen CDU-Antrag zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und ich schicke es schon mal vorweg, wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Kollege Lübke hat ja die erforderlichen Änderungspunkte dieses Gesetzes hinreichend begründet, daher will ich nicht alles wiederholen, möchte mich auf zwei, drei Kernpunkte fokussieren. Im Wesentlichen geht es ja darum, die Handlungsgrundlage der Polizei, und nichts anderes ist ja das Bremische Polizeigesetz, der Lebensrealität anzupassen. Bürokratische Hindernisse bei der Bekämpfung von Kriminalität sollen abgebaut werden und mit der Einführung der Quellen-TKÜ möchte man der technischen Überlegenheit, die gerade das organisierte Verbrechen und der Terrorismus zweifelsohne haben, etwas entgegensetzen. Auch die Forderung nach der Einführung der elektronischen Fußfessel, mein Vorredner ist da ja gerade drauf eingegangen, als präventives Instrument der Kriminalitätsbekämpfung begrüßen wir natürlich, denn eine Anfrage meiner Fraktion, der Fraktion Bündnis Deutschland, an den Bremer Senat hatte ja ergeben, dass in Bremen und Bremerhaven sieben islamistische Gefährder wohnen. Sieben islamistische Gefährder. Meine Damen und Herren, das sind tickende Zeitbomben, die jederzeit bereit sind, für ihre kruden Ziele zu sterben und andere Menschen in den Tod zu reißen. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Das sind Menschen!) Menschen, die andere Menschen in den Tod reißen, das kann ich nicht gutheißen, auch wenn Sie sagen, das sind Menschen. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Unglaublich!) Das sind tickende Zeitbomben. Diese Gefährder lückenlos zu überwachen ist angesichts der prekären Personalsituation bei der Bremer Polizei gar nicht machbar. Dass die Bremer Sicherheitsbehörden aber nicht lückenlos wissen, wo genau sich diese potentiellen Terroristen aufhalten, ist hingegen fahrlässig und ein Sicherheitsrisiko, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Die nun geforderte elektronische Fußfessel ist daher genau das richtige Mittel, um eine lückenlose Überwachung sicherzustellen und auch den Gefährdern zu signalisieren, dass der Staat sie unter Beobachtung hat. Einen Punkt hat mein Vorredner eben auch angesprochen und zwar die Streichung der Stelle der unabhängigen Polizeibeauftragten. Auch das unterstützen wir. Ich will deutlich machen, dass die derzeitige Polizeibeauftragte Frau Riedel eine hervorragende Arbeit macht, was ich hier auch noch mal ganz ausdrücklich betonen möchte. Das darf, meine Damen und Herren, aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Stelle an sich überflüssig ist, unabhängig von der Person, die diese Stelle ausfüllt. Warum ist sie überflüssig? Weil sie Misstrauen einerseits bei den Bediensteten der Polizei und andererseits bei den Bürgern gegenüber der Polizei schürt. Von daher bin ich der Auffassung, dass diese Stelle wegfallen kann. Allerdings, und das ist eine leise Kritik an Ihrem Antrag, Herr Lübke, finde ich es nicht richtig, dass die CDU-Fraktion diese Stelle mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung abschaffen möchte. Auch Frau Riedel als derzeitige Stelleninhaberin muss einen gewissen Vertrauensschutz in Bezug auf das Auslaufen ihrer Stelle genießen, weshalb es sicherlich besser gewesen wäre, wenn das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte nach Ablauf der Wahlperiode gestrichen worden wäre. Insgesamt ist der Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes aber gut gelungen und deswegen stimmt meine Fraktion Bündnis Deutschland diesem auch zu. (Beifall Bündnis Deutschland) Lassen Sie mich abschließend noch eine persönliche Bemerkung machen zu meinem Vorredner, Herrn Labetzke. Herr Labetzke, Sie haben eben gesagt, dass wir, oder in dem Fall die CDU, Ihnen einmal zeigen soll, wie anlasslose Kontrollen diskriminierungsfrei ablaufen sollen. Genau das, Herr Labetzke, ist aber das ungesunde Misstrauen Ihrer Fraktion allen Polizeibeamten gegenüber und eine Vorverurteilung der Polizei. (Beifall Bündnis Deutschland) Und dass gerade Sie als Polizeibeamter solche Anschuldigungen gegenüber Ihren Kollegen erheben, finde ich unerhört. (Beifall Bündnis Deutschland, CDU) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Entschuldigung, Moment. Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke zur Kurzintervention. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den letzten Ausspruch von dem Herrn Timke weise ich ganz klar zurück. Ich habe hier niemanden beschuldigt. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Vorverurteilt!) Ich kann aber hier im Plenum sagen, dass ich selbst persönlich, auch durch meine dienstliche Tätigkeit, sehr wohl von diesen Vorgängen weiß, ich diese Vorgänge sehr wohl erlebt habe und es mir auch von vielen Kolleginnen und Kollegen selbst zugetragen wird, in meiner Eigenschaft sowohl als Polizist wie aber auch als Gewerkschafter und eben auch als Politiker. Deshalb weise ich das zurück, dass ich hier einfach etwas unterstelle, was ich selbst nicht nachweisen könnte. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Die CDU legt uns heute einen Antrag vor, in dem es im Kern darum gehen soll, Bürgerrechte, Informationsrechte und Transparenz bei der Polizei zu schleifen und geltendes EU-Recht in Bezug auf den Datenschutz zu übergehen. Die CDU startet unter anderem mit der Behauptung, dass Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hätte mit dem neuen Polizeigesetz abgenommen. Nachweise für diese Stammtischbehauptung hat die CDU natürlich nicht. 2021 bewerteten 86 Prozent der Bevölkerung die Polizeiarbeit als positiv, 2022 lag die Zahl wiederum bei 86 Prozent in Bezug auf die Professionalität und bei 92,4 Prozent in Bezug auf positive Verhaltensweisen. Wenn wir uns also irgendeinen Trend angucken wollen und in Zusammenhang mit dem Polizeigesetz bringen wollen, dann ist das Polizeigesetz doch ein guter Baustein zur Steigerung der Anerkennung gewesen. Neben dieser abstrakten Befragung beantworten übrigens 72,7 Prozent der Bevölkerung ihren letzten Polizeikontakt als gut. Eine sehr beachtliche Zahl. Für die Übrigen gibt es Schutzmechanismen im Polizeigesetz, die wir natürlich beibehalten wollen. Von dem Recht, sich den Anlass der Kontrollen bescheinigen zu lassen, bis zur Polizeibeauftragten, ist ein Polizeigesetz auch immer der rechtliche Rahmen, der zum einen das Handwerkszeug für die Polizei normiert und auf der anderen Seite auch die Grenzen festlegt. Genau dafür ist ein Polizeigesetz auch da. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU will die Stelle der Polizeibeauftragten streichen. Sie begründet diese Forderung mit der Falschaussage, die Beauftragte würde das Vertrauen in die Polizei untergraben. Dabei ist die Beauftragte auch eine Beschwerdestelle für die Polizei selbst. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben selbst den Kontakt zur Beauftragten gesucht. Eine moderne Polizei wie die Polizei Bremen braucht keine Angst vor einer Beauftragten zu haben, hat sie auch selbst nicht, auch weil es in ihrem Interesse sein muss, Fehler zu vermeiden, daraus zu lernen und strukturelle Herausforderungen anzugehen. Die Beauftragte hat übrigens zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation eingebracht. Klar, Arbeitsbedingungen und Ausbildungsfragen sind der CDU in der Regel sowieso nicht so wichtig, ich dachte aber, bei der Polizei sei das eine Ausnahme. Man kann sich immer wieder täuschen. Die CDU fordert auch die Quellen-TKÜ in ihrem Antrag. Das ist so alt wie falsch als Argument. Mein Vorredner ist schon darauf eingegangen. Im Rahmen der Strafverfolgung bietet die Strafprozessordnung bereits jetzt ausreichende Möglichkeiten. Kein Terroranschlag der letzten Jahre wäre durch eine TKÜ im Gefahrenabwehrbereich verhindert worden. Sobald der Verdacht für eine terroristische Aktivität vorliegen würde, befinden wir uns im Bereich der Strafbarkeit, im Bereich der Strafprozessordnung und nicht mehr im Bereich der Gefahrenabwehr. In welchem Fall hätten Sie denn einen Verdacht gehabt, der nicht strafbar wäre und damit über das Gefahrenabwehrrecht in einem Polizeigesetz auf Landesebene hätte irgendwie Anwendung finden können? Sie haben einfach völlig die Realität und den geltenden Rechtsrahmen aus dem Blick verloren und versuchen einfach nur, ein Instrument immer wieder vorzutragen, was so einen autoritären Anschein hat und meinen, damit irgendeine Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Sie sind gänzlich auf einem falschen Weg damit. Die TKÜ im Gefahrenabwehrbereich hilft nicht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil Sie hier eben noch mal ein Beispiel vorbringen wollten, um zu erklären, dass die Informationspflichten falsch sind: Sie haben das Beispiel skizziert, ein Mensch mit einer psychischen Krisensituation wird von der Polizei aufgegriffen und danach informiert, dass nun seine psychische Belastung in einer polizeilichen Datenbank dokumentiert wird. Das wollen Sie mir jetzt als Beweis anbringen, dass das Polizeigesetz überladen sei. Ich sage Ihnen, Gesundheitsdaten sind hoch sensible Daten (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das sind keine Gesundheitsdaten!) und jeder, dessen Gesundheitsdaten in einer polizeilichen Datenbank gespeichert werden, hat ein Recht das zu erfahren. Was bitte schön ist hier der Skandal? Das ist doch wohl selbstverständlich. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch so ein paar Highlights aus dem CDU-Antrag: Die CDU will die Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten streichen. Dabei hat die Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen überhaupt keinen Nachteil, kann Sachverhalte aufklären, kann übrigens auch Polizistinnen und Polizisten entlasten. Die CDU will alle Benachrichtigungspflichten für Bürger:innen streichen und polizeiliche Arbeit intransparenter machen. Ohne uns. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fußfessel ist angesprochen worden. Übrigens auch ein Grundrechtseinschnitt, trotzdem möchte ich sagen, es kann Fälle geben, in denen das ein geeignetes Mittel ist, im Bereich Stalking, Beziehungsgewalt durchaus nützlich. Wir werden das als Koalition wohlwollend beraten und vermutlich auch am Ende normieren. Die CDU will die Zuverlässigkeitsprüfung streichen. Die Zuverlässigkeitsprüfung soll verhindern, dass in der Polizei, also in unseren Sicherheitsbehörden, beispielsweise Islamisten, Rechtsradikale oder Menschen in Kontakt mit der organisierten Kriminalität aufgenommen werden. Sie wollen also diesen Menschen den Weg in unsere Polizeibehörden erleichtern? Das kann ja wohl auch nicht Ihr Ernst sein. Wir müssen verhindern, dass unsere Sicherheitsbehörden unterlaufen werden. Dafür sind Zuverlässigkeitsprüfungen nicht ein ausreichender, aber wenigstens ein notwendiger Beitrag und daher werden wir auch diese Zuverlässigkeitsprüfung beibehalten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenfassend will die CDU alles an dem Polizeigesetz streichen, das den Bürger:innen die Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht. Pure Ideologie statt moderne Polizei ist das Motto. Je mehr Sicherheitsbehörden durchziehen können und je weniger Sie sich erklären müssen, desto besser aus Ihrer Sicht. Wir merken ja auch an Ihrem Versuch, ansonsten gegen Kritikerinnen und Kritiker möglichst scharf vorzugehen – wie jetzt mit Ihrer Anfrage im Bundestag –, dass Sie Kritik einfach am liebsten überhaupt nicht hören wollen. Ich glaube, es ist wichtig, dass sich moderne Institutionen rechtfertigen und dass es auch hilft, diese weiterzuentwickeln. Wir arbeiten als Koalition an einer Novellierung des Polizeigesetzes, in der notwendige Rechtsgrundlagen geschaffen und weiterentwickeln werden. Wir werden allerdings nicht alle Kontroll- und Bürger:innenrechte darin beseitigen. Wir werden als Linke weiterhin eine Balance aus gerechtfertigten Sicherheitsinteressen und Handwerkszeug für die Polizei und Freiheitsrechten wahren. Wenn man Sicherheitspolitik nicht nur aus dem Bauch heraus macht, wie die CDU, sondern sich mit kriminalistischen Erkenntnissen auseinandersetzt, merkt man schnell, dass beispielsweise Migration und Kriminalität nicht primär zusammenhängen, sondern Armut, Prekarisierung und Gewalterfahrung, Alter und das männliche Geschlecht Treiber von Kriminalität sind. Um unsere Gesellschaft sicherer zu machen, brauchen wir keine stärkere Überwachung oder autoritären Scheinlösungen, sondern eine Verbesserung der sozialen Lage und gut ausgestattete Sicherungssysteme. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da die CDU das aber nicht interessiert, bleibt ihr nur das Bedienen von Stammtischparolen. Das machen wir nicht mit. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei im Land Bremen steht vor gewaltigen Herausforderungen. Die Eingangszahlen jagen von einem Rekordjahr zum nächsten. Gesellschaftliche Konflikte und Straftaten nehmen Jahr für Jahr zu. Bei den Straftaten pro 100 000 Einwohner ist das Land Bremen auf dem zweiten Platz nur ganz knapp hinter dem erstplatzierten Berlin. In so einem Land, in dem die Polizei vor so großen Herausforderungen steht, da braucht die Polizei vor allem eins: unsere Unterstützung. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Unterstützung in personeller Hinsicht, Unterstützung in Hinsicht auf die sachliche und digitale Ausstattung und vor allem auch Unterstützung in Form von politischer Rückendeckung. Und diese politische Rückendeckung, das hört man von Polizistinnen und Polizisten immer wieder, die ist gerade seitens der rot-grün-roten Koalition ausbaufähig. Das liegt vor allem daran, dass Sie als Koalition die letzte Novelle des Bremischen Polizeigesetzes insbesondere dazu genutzt haben, um der Polizei das Leben zusätzlich schwerer zu machen. Das war bereits damals falsch und das bleibt auch heute falsch, denn wer in Anbetracht der aktuellen sicherheitspolitischen Lage das Leben der Polizei nicht einfacher, sondern schwerer macht, der schadet der Sicherheit im Land Bremen. (Beifall FDP, CDU) Unsere Aufgabe als Politik ist es vielmehr, der Polizei das Leben im Rahmen des rechtstaatlich Vertretbaren nicht schwerer zu machen, sondern so leicht wie möglich zu machen. Darauf zielt der Antrag der CDU ab. Deswegen werden wir dem auch in großen Teilen zustimmen. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht, sinnvolle Instrumente einzuführen wie zum Beispiel die Fußfessel oder eine automatisierte Datenanalyse. Aber auch wenn es darum geht, die Polizei von Bürokratie und überzogenen Berichtspflichten zu befreien, dann haben Sie uns Liberale natürlich immer an Ihrer Seite. Aber auch der Abschaffung der Polizeibeauftragten werden wir zustimmen. Das ist auch überhaupt gar keine Kritik an Frau Riedel persönlich. Frau Riedel ist genau die Richtige für den Job. Das Problem ist eigentlich eher, dass es für den Job an sich nicht so wirklich viele Gründe gibt. Denn wenn man sich mal den Bericht anschaut, dann sehen wir, dass wir vierzehn Fälle von Diskriminierung hatten, und das bei 97 043 Eingängen. Ich würde eher sagen, das ist eigentlich ein gutes Zeugnis für unsere Polizei, dass es nur so wenig Fälle von Diskriminierung gab. (Beifall FDP, CDU) Generell sind wir als Liberale im Moment eher kritisch, was das Thema Beauftragte angeht. Da ist in letzter Zeit ein sehr großer Wildwuchs entstanden und da muss man sich in einem Haushaltsnotlageland wirklich die Frage stellen, ob jede und jeder einzelne Beauftragte wirklich dringend erforderlich ist. Das sehen wir bei dem Instrument der Polizeibeauftragten aktuell nicht. Völlig klar ist aber, dass die Polizei, die das Gewaltmonopol ausübt, sich immer rechtlich einwandfrei verhalten muss. Völlig klar ist auch, dass es immer mal zu Fehlern kommen kann und völlig klar ist auch, dass das in einem Rechtsstaat Konsequenzen haben muss. Hierfür gibt es aber schon unabhängige Polizeibeauftragte, nämlich Richterinnen und Richter. Wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, dann gibt es zahlreiche Rechtsbehelfe, um sich dagegen wehren zu können, auch nach dem Antrag der CDU. Herr Janßen, es ist völliger Quatsch, dass hier alle Rechtsbehelfe abgeschafft werden, man kann immer noch vor das Verwaltungsgericht ziehen, man kann disziplinarrechtliche Verfahren einleiten und das Strafrecht gibt es auch noch. Außerdem haben wir in Bremen ein sehr gutes Netzwerk an Opferschutzstrukturen, an die man sich wenden kann. Das bringt mich zum nächsten Punkt. Was wir sehr unterstützen, ist die Einführung der elektronischen Fußfessel, weil diese tatsächlich Straftaten verhindern kann. Das zeigen Erfahrungen aus Ländern wie Spanien, vor allem bei häuslicher Gewalt und bei Partnerschaftsgewalt ist das sinnvoll. Statistisch gesehen ist nämlich der gefährlichste Mann im Leben einer Frau nicht ein fremder Mann, der aus dem Gebüsch springt, sondern ihr Partner. Das muss mehr ins öffentliche Bewusstsein. Konkrete Maßnahmen sind da schwierig, umso sinnvoller ist da natürlich eine Maßnahme, die wirklich was bewegen kann, wie zum Beispiel die elektronische Fußfessel, und deswegen werden wir dem auch zustimmen. Ebenfalls gut finden wir das Instrument der automatisierten Datenanalyse, da mal ein Kompliment an die CDU, da fand ich die Ermächtigungsgrundlage juristisch sehr gut gelungen. Da wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „HessenDATA“ eingearbeitet. Das ist ein wirklich sehr gut gelungenes Tool geworden. Da sind wir als Liberale auch überhaupt gar nicht dagegen, wenn das juristisch ausgewogen und vernünftig ist. Hier muss man allerdings ein bisschen aufpassen, wenn wir bei der Bremer Polizei viele Daten sammeln. Wir müssen auch das Thema Cybersicherheit bei der Bremer Polizei im Auge behalten. Es gab vor zwei Jahren eine Cyberattacke aus Russland auf die Server der Bremer Polizei. Das hat Gott sei Dank keine weiteren Folgen gehabt, außer dass die Webseite down war, aber da müssen wir aufpassen, da kann es durchaus sein, dass vielleicht noch mal Angriffe kommen, bei denen auch Daten gestohlen werden. Da muss dann natürlich mehr getan werden, wenn man diese Tools einführt, da muss man natürlich auch drauf achten. Wo wir beim Thema IT-Sicherheit sind: Wo wir uns nicht anschließen können, das ist die Quellen-TKÜ, besser bekannt als „Staatstrojaner“. Staatstrojaner deshalb, weil die Telekommunikation schon vor der Verschlüsselung überwacht wird. Der Staat kann also bei „WhatsApp“ mitlesen, dafür muss ein Trojaner installiert werden – deswegen Staatstrojaner. Der Staat lässt damit IT-Sicherheitslücken offen, die auch von Kriminellen oder von ausländischen Nachrichtendiensten, Thema Russland, genutzt werden können. Das halten wir nicht für eine Verstärkung der Sicherheit, das halten wir eher für eine Schwächung der Sicherheit. Der Staat sollte IT-Lücken schließen, anstatt sie selbst offen zu halten. Da laufen in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und sowas ist mit uns als Liberalen nicht zu machen. (Beifall FDP) Bei den anlasslosen Kontrollen – –, das fand ich in der Tat auch etwas widersprüchlich. Einerseits will man anlasslose Kontrollen machen, andererseits will man darauf achten, dass das Ganze verhältnismäßig ist. Kleiner Tipp: Eine immer gute Sache, wenn man dafür sorgen möchte, dass etwas verhältnismäßig ist, ist eine Eingriffsschwelle einzuführen. Wenn Sie die Eingriffsschwelle abschaffen, ist es völlig klar, dass das nicht verhältnismäßig sein kann. Liebe CDU, wenn Sie völlig richtig sagen, dass Sie Polizisten nicht unter Generalverdacht stellen wollen, wieso wollen Sie dann die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen? Das finden wir widersprüchlich, deswegen können wir uns den anlasslosen Kontrollen auch nicht anschließen. Das Gleiche gilt für die anonymisierte Kennzeichnungspflicht und die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wir wollen keine schwarzen Schafe bei der Polizei. Deshalb muss es die Möglichkeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung geben und es muss auch die Möglichkeit geben, wenn es schwarze Schafe gibt, dass die nachverfolgt werden können, schon allein im Interesse derjenigen Polizisten, die sich rechtmäßig verhalten. Den restlichen Forderungen stimmen wir aber zu. Vielen Dank für den Antrag, denn er bietet die Gelegenheit, der Polizei den Rücken zu stärken und das sollten wir tun. – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Lenkeit. Präsidentin Antje Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Lübke! Ich fand Ihr Beispiel des Handtaschendiebes am Weserpark richtig gut. Was Sie an der Stelle natürlich ausgespart haben, weil Sie ja aus der Opposition kommen, ist die Tatsache, dass, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei den Tatverdächtigen gestoppt hätten, sie seinen Ausweis mit der Ausweisscanner-App erfasst hätten. Die Ausweisscanner-App – für die, die es nicht genau wissen –, ist übrigens ein Nebenprodukt der Kontrollquittung, weil wir damals gesagt haben: wenn Kontrollquittung, dann digital. Deswegen gab es damals eine komplette App dazu. Die ist jetzt auf allen Diensthandys der Polizei installiert, deswegen wird heute nicht mehr der Block und der Stift rausgeholt, wenn man ein Ausweisdokument übertragen will, sondern es wird die Ausweisscanner-App genommen. Aus diesem Grund ist der Vergleich mit diesen 6 000 Euro pro Scanquittung auch falsch, weil da natürlich auch die Kosten für die Ausweisscanner-App mit dabei sind, Herr Kollege. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aber gut, Digitalisierung finden Sie ja immer nur gut, wenn sie von Ihnen kommt. Bayern hat vor einigen Jahren ein neues Polizeigesetz beschlossen und daraufhin kam es im schönen Bayern zu Massendemonstrationen mit mehreren Zehntausend Menschen gegen das Polizeigesetz. Wenn man den Charakter der Anträge der CDU zum Polizeigesetz hier in Bremen in den letzten Wochen, Monaten und Jahren betrachtet, die Art und Weise, wie die Auswirkungen des Polizeigesetzes beschrieben und umschrieben werden, dann wundert es mich, warum es hier in Bremen bisher noch nicht zu Massendemonstrationen gekommen ist, weil der Senat Bovenschulte die öffentliche Sicherheit sehenden Auges schleifen lässt und sich die Polizistinnen und Polizisten unter Generalverdacht stehend nicht mehr trauen, einen flüchtigen Drogendealer zu verfolgen, ohne ihm vorher eine Kontrollquittung auszustellen und diese beim Landesdatenschutzbeauftragten vorzulegen. Warum gibt es diese Demos bei uns nicht? Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit: weil wir als Regierungskoalition bekanntlich NGOs und Zivilgesellschaft durch üppige finanzielle Zuwendungen steuern und deswegen diese Demos ausbleiben; oder – und diese Version halte ich persönlich für die wahrscheinlichere –, weil das Polizeigesetz gar nicht so schlimm ist wie die CDU es immer behauptet und die Menschen in unserem Land die innere Sicherheit nicht vorsätzlich gefährdet sehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Verstehen Sie mich nicht falsch, das Polizeigesetz ist nicht ohne Fehler. Deswegen haben wir bei der Novellierung eine Evaluation vorgesehen und die Koalition ist dabei, das Polizeigesetz anzupassen, um Fehler zu beheben, zeitgemäße Anpassungen vorzunehmen und Bürokratieeffekte einzuhegen. Jetzt will ich kein Blatt vor den Mund nehmen, denn es ist kein Geheimnis, sondern eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie: Natürlich hat uns die vorgezogene Bundestagswahl Zeit gekostet, weil die vorhandenen politischen Kompromisspfade verengt waren. Das ist ärgerlich, aber nicht kriegsentscheidend und wie Sie alle wissen, gab es auf Bundesebene in den vergangenen Wochen und Monaten auch mitunter kontroverse Diskussionen um die Verschärfung von Polizeigesetzen mit einem Mehr an polizeilichen Zuständigkeiten und Eingriffsrechten. Diese Diskussion können wir jetzt mitdenken, anstatt sie nachträglich einarbeiten zu müssen. Wir haben also noch einmal Luft geholt und machen jetzt mit Klarheit auf Bundesebene und vollem Elan hier vor Ort weiter. Ein Satz zur Polizeibeauftragten: Das, was Sie da in Ihrem Antrag schreiben, ist totaler Quatsch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mich hat noch nicht eine kritische Stimme aus der Polizei und im Übrigen auch nicht aus der Feuerwehr erreicht, dass die Schaffung der Stelle bzw. die Existenz dieser Stelle auch nur in einem Fall dafür gesorgt hätte, dass Polizistinnen und Polizisten sich überwacht fühlten oder sich gar einem Generalverdacht ausgesetzt sahen. Im Gegenteil, schauen Sie sich die Zahlen des Berichtes der Beauftragten an: ein Drittel der Eingaben bei der Polizeibeauftragten kam von Polizistinnen und Polizisten selbst. Es waren also die Mitarbeiter der Polizei, die sich an die Beauftragte gewandt haben. Hören Sie auf, hier Märchen zu erzählen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Zahlen decken sich im Übrigen auch mit den Zahlen aus anderen CDUregierten Ländern, wo wir feststellen, dass sogar eine absolute Mehrheit der Eingaben aus der Polizei bzw. der Feuerwehr an die Beauftragten selbst kamen. Ein Zitat: „Ständige externe Überwachung gestaltet sich gänzlich anders“. Es ist ein erster Bericht vorgelegt worden, der ist erfreulich und zeigt, glaube ich, auch die professionelle Arbeit unserer Polizei. Auch machen wir anscheinend bei Aus- und Weiterbildung vieles richtig. Es war ein erster Bericht. Weitere werden folgen, und ich verspreche Ihnen, zum Ende der Amtszeit der Beauftragten werden wir politisch, wie auch immer das Haus hier dann zusammengestellt ist, über das Für und Wider dieser Stelle und der geleisteten Arbeit sprechen. Noch eine kleine Korrektur an dieser Stelle: Die Stelle der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten ist bei der Bremischen Bürgerschaft angesiedelt, nicht beim Senator für Inneres und Sport. Da haben Sie keine finanziellen Spielräume mehr, wenn Sie diese Stelle streichen würden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zur Quellen-TKÜ – bekanntlich die eierlegende Wollmilchsau der CDUInnenpolitik – wurde hier schon viel Richtiges gesagt. Auch da vielleicht als kleiner Tipp: Geben Sie sich doch wenigstens die Mühe, Widersprüche in Ihrem Antrag besser hinter Satzphrasen zu verstecken. Das ist ja mitunter schon peinlich. Zitat: „Dass solche“ – also TKÜ-Maßnahmen – „Informationen bislang nur aus dem Ausland generiert werden können, ist ein Armutszeugnis für die Sicherheitslage in Bremen.“ Entweder bezeichnen Sie beispielsweise Niedersachsen mittlerweile als Ausland, oder Sie erkennen an, dass Deutschland hier einen Regelungsbedarf hat, attestieren das Armutszeugnis dann aber nur Bremen. Die Sicherheitslage in Bremen, ja, ist herausfordernd. Sie ist aber vor allem herausgefordert von Jugendlichen und jungen Männern aus den MaghrebStaaten im Bereich des Hauptbahnhofs, der Wallanlagen, des Viertels und der Bahnhofsvorstadt. Da brauchen wir keine Quellen-TKÜ. Da brauchen wir mehr Polizistinnen und Polizisten. Deswegen bilden wir aus, wir bilden aus, wir bilden aus, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben ein solides Polizeigesetz mit einer guten Abwägung zwischen polizeilichen Eingriffsrechten auf der einen und bürgerlichen Freiheitsrechten auf der anderen Seite. Vielleicht – und das gestehe ich zu – mit einem leichten Übergewicht an bürgerlichen Freiheitsrechten. Das, finde ich, kann man aber nicht kritisieren. Wir werden Korrekturen vornehmen, welche auch im CDU-Antrag angesprochen wurden. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger beruhigt sein: Die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung sind gewährleistet. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Die Delle fehlt noch!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Den Antrag der CDU lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Auf der Tribüne begrüße ich jetzt recht herzlich ein bisschen spät, aber noch rechtzeitig den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei. Herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht. Deswegen erhält jetzt Senator Mäurer das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gerne das fortsetzen, was wir vor drei Jahren begonnen haben. Wir haben in einer breiten Debatte das Bremische Polizeigesetz novelliert. Es ist dann Ende 2020 in Kraft getreten. Wir haben uns drei Jahre angeschaut, wie es sich in der Praxis schlägt, und dann im Jahre 2024 damit angefangen, es zu evaluieren. So war auch der gesetzliche Auftrag. Wir haben die Stellungnahmen der Polizei Bremen, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven eingesammelt und wir haben das dann intensiv mit beiden Bereichen diskutiert. Im letzten Jahr haben wir dann daraus einen ersten Entwurf entwickelt, der in den letzten Monaten auch immer weiter nach vorne gegangen ist. Hintergrund dieser Entwicklung ist natürlich auch der Umstand, dass wir zurzeit bundesweit eine breite Veränderungspraxis haben. Letzte Woche sind die neuen Polizeigesetze im Saarland, in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Vor wenigen Wochen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt. Das heißt, da sind viele Erkenntnisse, die wir in diesem laufenden Prozess einarbeiten, und da sind wir dran. Ich habe so die Perspektive, dass wir bis zur Sommerpause der Bremischen Bürgerschaft einen abgestimmten Entwurf vorlegen. Ich sage Ihnen noch mal: Alles dies hat nichts mit dem Thema Misstrauen gegenüber der Polizei zu tun. Ich kenne keine Koalition, die der Polizei so viel Personal gegeben hat wie die jetzt amtierende Koalition. Es ist immer die gleiche Methode: Als wir die Kennzeichnungspflicht eingeführt haben, haben wir auch in dieser Bürgerschaft darüber diskutiert, dass das eigentlich den Untergang des Abendlandes bedeutet, weil kein Beamter mehr in den Einsatz gehen kann, ohne anschließend eine Strafanzeige zu haben und andere Dinge, die genauso gruselig waren. Ich erinnere mich an die Abschaffung der Stachelhalsbänder für die Polizeihunde. Auch da wurde gesagt: „Wenn wir das machen, ist kein Polizist mehr sicher auf der Straße.“ Ich rate dazu, einfach die Sachen mal etwas runterzufahren. Wir haben die Erfahrung gemacht: mit dieser Kennzeichnungspflicht haben wir überhaupt keine Probleme. Wir haben seit mehreren Jahren nicht ein einziges Verfahren, wo sich das zum Nachteil eines Polizeibeamten ausgewirkt hat. Ich denke, ein bisschen Zurückhaltung ist angesagt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe gesehen, dass es auch einige Gemeinsamkeiten gibt, in dieser Debatte. Wir haben das Thema „Häusliche Gewalt“, wir haben das Thema „Gewalt gegen Frauen“ auch schon mehrmals diskutiert und wir werden versuchen, auch die elektronische Fußfessel in diesem neuen Bremischen Polizeigesetz zu integrieren. Daran arbeiten wir. Vieles andere wird dazu kommen. Ich sage auch, das Thema „Drohne“ müssen wir vernünftig zum Abschluss bringen. Aber die Ansage, dass wir eine Drohne besorgt haben, die aber nicht fliegen darf, ist nur die halbe Wahrheit. Natürlich kann diese Drohne eingesetzt werden, weil – Herr Lübke weiß das auch – es ja zwei Rechtsgrundlagen gibt. Das eine ist das Polizeigesetz, da müssen wir nacharbeiten; aber wir haben noch eine Strafprozessordnung. (Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU] – Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Ja, diese Strafprozessordnung gilt natürlich auch in Bremen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber es wäre doch schön, wenn wir sie mal zur Gefahrenabwehr nutzen könnten! Das ist doch traurig!) Das heißt also, wenn zum Beispiel die Polizei den Auftrag hat, einen Haftbefehl zu vollstrecken und weiß, dass sich der Täter im Stadtwald aufhält, als Beispiel: natürlich können wir da diese Drohne einsetzen, überhaupt kein Thema. Oder auch – –. In der Praxis sieht die Welt meistens etwas anders aus. Wenn zum Beispiel ein Kind vermisst wird – so etwas kennen wir ja – und die Polizei durchkämmt ganze Waldgegenden, ja, da können wir nach Polizeirecht unsere Drohne zurzeit nicht einsetzen. Was machen wir? Da bitten wir die Feuerwehr, diese Sache zu machen. Die hat auch eine Drohne, und die hat eine Rechtsgrundlage dafür. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber das ist doch – –!) Das ist die Praxis und die zeigt uns – da sind wir ja auch völlig d’accord –, wir werden in dem neuen Polizeirecht für Bremen auch den polizeirechtlichen Einsatz der Drohne regeln. Auch das wird der Fall sein. Ja, ich stehe dazu: Dieses Gesetz, das hier vor drei Jahren in Kraft getreten ist, ist in vielen Bereichen kopflastig. Es führt zu einer wahnsinnigen Bürokratie. Wir haben gerade über den Haushalt der nächsten Jahre gesprochen und ich bin aus diesen Beratungen herausgegangen auch mit dem klaren Auftrag des Senators für Finanzen, dass wir uns von den Dingen verabschieden müssen, die überkandidelt sind. Ich sage mal: Mitteilungspflicht, wo Tausende von Briefen rausgehen, die am Ende alle im Papierkorb landen, weil keiner das braucht und überrascht ist, dass er über Selbstverständlichkeiten überhaupt informiert wird. Das müssen wir angehen und ich glaube auch, dass wir das in dieser Koalition gemeinsam zu einem vernünftigen Abschluss bringen können. Ich lade Sie herzlichst ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Wir werden diesen Gesetzentwurf auch in der Innendeputation beraten. Von daher gesehen sind es viele Dinge, die wir angehen und ich habe die Erwartung, dass wir bis zur Sommerpause hier in der Bürgerschaft abschließend ein neues, fortgeschrittenes Bremisches Polizeigesetz beraten können. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat für uns vor allen Dingen eines widergespiegelt: Wir müssen weiterhin feststellen, dass Sie unserer Polizei eher misstrauen als vertrauen, nicht den Rücken stärken, sondern immer wieder Steine in den Weg legen. (Beifall CDU – Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Herr Senator Mäurer hat es sogar selbst gesehen: Wir haben eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland. Gerade die Grünen sollten das wissen: Ihr Mitglied Helga Trüpel hatte gerade erst den Terrorismusexperten Herrn Neumann eingeladen. Wir müssen leider damit rechnen, dass wir immer mehr Anschläge in Deutschland und Europa zu erwarten haben, und dafür brauchen wir die Quellen-TKÜ. Denn es geht nicht nur darum, dass wir das, wenn Straftaten schon begangen worden sind, nach der Strafprozessordnung einsetzen können, sondern es geht auch gerade um die Gefahrenabwehr. Dafür brauchen wir eine solche Regelung im Polizeigesetz, (Beifall CDU) denn wir wollen nicht abwarten, bis Straftaten begangen worden sind, sondern wir wollen sie schon im Vorhinein bekämpfen. Ganz ehrlich, früher war es auch möglich. Es ist ja eine sehr hohe Eingriffsschwelle. Es geht nicht darum, dass wir bei jeder Kleinigkeit gleich eine Quellen-TKÜ einsetzen wollen, sondern es gibt eine hohe Eingriffsschwelle. Früher wurden dann Telefonate von möglichen Terroristen mitgehört, heute telefonieren die nicht mehr, sondern sie benutzen „WhatsApp“. Das ist verschlüsselt und deswegen müssen wir da rein und deswegen brauchen wir diese Quellen-TKÜ. (Beifall CDU) Meine letzten 9 Sekunden für die elektronische Fußfessel: Ich habe niemanden hier in diesem Raum gehört, der gesagt hat, das müsste eigentlich nicht ins Bremische Polizeigesetz. Zwischen 2019 und 2023 sind neun Frauen getötet worden und es gab acht Versuche. Dann lassen Sie uns doch zumindest diesen Punkt heute für das Bremische Polizeigesetz (Glocke) für die Frauen und für die Sicherheit in unserem Land beschließen! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Zuerst lasse ich über Artikel 1 Nummer 1 des Antrags abstimmen. Wer Artikel 1 Nummer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 1 Nummer 1 des Antrags ab. Nun lasse ich über Artikel 1 Nummer 2, 4, 5 und 12 des Antrags abstimmen. Wer Artikel 1 Nummer 2, 4, 5 und 12 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Artikel 1 in den Nummern 2, 4, 5 und 12 des Antrags ab. Jetzt lasse ich über die restlichen Ziffern des Artikel 1 sowie über Artikel 2 und Artikel 3 des Antrags abstimmen. Wer Artikel 1, Nummer 3 sowie 6 bis 11 und Artikel 2 und Artikel 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 1 Nummer 3, 6 bis 11 sowie Artikel 2 und Artikel 3 des Antrags ab. Mehr Deutschunterricht an Bremer Schulen für mehr Sprachfertigkeit! Antrag der Fraktion der CDU vom 6. August 2024 (Drucksache 21/685) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1038) Und Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1050) Als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Yvonne Averwerser das Wort. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildungschancen sind Lebenschancen, und was die Kinder und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven brauchen, ist eine bildungspolitische Trendwende, die bei den gezielten Verbesserungen der Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler ansetzt. (Beifall CDU) Hierbei steht für uns das Erlernen der deutschen Sprache besonders im Fokus. Wir sind überzeugt, dass Sprachverständnis das Fundament darstellt, auf dem individueller Kompetenzerwerb und schulischer Bildungserfolg maßgeblich gründen. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse sind und bleiben Startchancen in unserer Gesellschaft ungleich verteilt. Dass es sich hierbei um eine der, wenn nicht sogar die drängendste Herausforderung unseres Bildungssystems handelt, kann niemand hier ernsthaft bestreiten. Es ist Bremen, das bundesweit Schlusslicht ist, wenn es um die Grundkompetenzen im Lesen, Rechnen und Schreiben geht. In keinem anderen Bundesland erreichen so wenige Kinder am Ende der Grundschule die Mindestanforderungen. Besonders dramatisch ist die Lage bei der Sprachförderung. Rund vierzig Prozent der Bremer und über fünfzig Prozent der Bremerhavener Schulkinder weisen bereits zu Beginn der Schulzeit erhebliche Sprachdefizite auf – Tendenz steigend. Wenn wir diesen Rückstand nicht aufholen, dann setzen sich diese Defizite in den weiterführenden Schulen mit gravierenden Folgen für die gesamte Bildungsbiografie fort. Um dieser Herausforderung zu begegnen, haben wir einen der maßgeblichen Lösungsansätze „mehr Deutschunterricht in Bremer Grundschulen“ aus unserem ersten Positionspapier „Auf die Basis kommt es an: Lesen, Rechnen, Schreiben!“ in Form eines Antrages im vergangenen Sommer eingebracht. Denn der Blick auf die Zahlen zeigte, dass Bremen hier längst hinterherhängt. Während andere Bundesländer im Schnitt 24,8 Stunden Deutsch pro Woche unterrichten, sind es in Bremen nur 23. Wir liegen also nicht nur hinter dem Durchschnitt, sondern auch unter dem, was die Kultusministerkonferenz als Standard anstrebt. Wenn selbst die zuständige Senatorin in einer Berichtsbitte mit der Vorlagennummer 20/8255 einräumt, dass mehr Unterricht in Deutsch zu besseren Lernergebnissen führt, dann frage ich: Warum handeln wir nicht? (Beifall CDU) Mehr Deutschunterricht ist nicht eine Frage der Stundentafel, sondern eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Wer die Sprache nicht beherrscht, kann im Unterricht in keinem Fach folgen – nicht in Mathematik, nicht im Sachunterricht, nicht in Musik oder Kunst. Alles setzt Sprachverständnis voraus und wer einmal abgehängt ist, den holen wir oft nicht wieder ab. Mit dem Ergebnis schlechter oder gar keiner Schulabschlüsse, von weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt und einer Spirale sozialer Ungleichheit, die wir eigentlich durch Bildung durchbrechen sollten. Es geht hier nicht um eine politische Glaubensfrage, es geht um belegte Fakten rund um die Zukunft unserer Kinder. Andere Bundesländer haben längst erkannt, dass mehr Unterricht im Fach Deutsch der Schlüssel zu besseren Leistungen sein kann. Hamburg hat zum Beispiel durch gezielte Maßnahmen in der Sprachförderung – eine zusätzliche Stunde Deutsch in der Grundschule – die schulischen Ergebnisse seiner Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert. Wer am Runden Tisch teilnehmen durfte, konnte Senator a. D. Ties Rabe, Bildungssenator aus Hamburg – der SPD übrigens – hören. Er nannte es am Runden Tisch sogar den Gamechanger auf dem Weg Hamburgs von den unteren Plätzen zum oberen Drittel im Ländervergleich. Warum sollten wir diesen nachweislich erfolgreichen Weg nicht auch in Bremen gehen? Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb ein klares Zeichen setzen! Folgen Sie meinem Angebot für mehr Sprachförderung, für mehr Bildungsgerechtigkeit, für eine bessere Zukunft unserer Kinder! Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, denn jedes Kind verdient eine Chance auf eine erfolgreiche Schulzeit. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern sprachen wir über die Zukunft unserer Schulen, heute sprechen wir aufgrund eines Antrags der CDU über ein Problem, das sehr, sehr schwer wiegt, und zwar über unsere Basiskompetenzen in insbesondere Grundschulen. Wer die Zahlen des IQB-Bildungsrankings anguckt, wird sehen, dass wir insbesondere im Bereich des Fachs Deutsch starke Probleme haben. Wir sprechen über 46,8 Prozent, die den Mindeststandard beim Lesen verfehlen, 49 Prozent verfehlen den Mindeststandard beim Zuhören, 35,7 Prozent den Mindeststandard in Rechtschreibung. Wir landen dabei in Bremen wieder einmal beim Schlusslicht des Bildungsrankings und die Zahlen machen klar, dass wir hier eine Förderung brauchen, insbesondere eine Förderung so früh wie möglich in unseren Grundschulen, um Sprachbarrieren abzubauen und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Während im Bundesdurchschnitt 24,8 Wochenstunden unterrichtet werden, kommen wir hier in Bremen gerade mal auf 23 Wochenstunden und dann müssen wir uns ehrlicherweise auch nicht wundern, warum wir hier Schlusslicht sind. Liebe Frau Senatorin, Sie schaffen sich hier Ihre eigenen Probleme. (Beifall FDP) Insoweit ist der Antrag der CDU ein richtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Frau Averwerser hatte bereits Hamburg angesprochen und in der Tat lohnt sich ein Blick nach Hamburg, denn Hamburg hat sehr ähnliche Probleme gehabt, teilweise, auch immer noch, ähnliche Voraussetzungen. Wir sprechen von einem ähnlich hohen Anteil an Migrationshintergründen bei den Schülern in Hamburg, in Hamburg ist er sogar noch ein kleines Stück größer. Lange Zeit schnitt Hamburg ähnlich wie Bremen bei den Bildungsrankings ab, allerdings hat sich da was getan. Wir saßen vor einigen Wochen beim Runden Tisch und ich fand die Situation dann im Nachhinein tatsächlich etwas irritierend. Es ist ja richtig, dass der Herr Ties Rabe ein SPDBildungssenator war, und wir sprachen darüber, was die verschiedenen Gamechanger waren, die in Hamburg getan wurden, um ihr Ergebnis zu verbessern. Einer der relevanten Gamechanger war, dass man die Wochenstunden im Deutschunterricht erhöht hat. Wir haben erst jetzt darüber gesprochen, aber die haben das in Hamburg schon viel früher getan. Ich verstehe nicht so ganz, wie dieser Antrag jetzt von der CDU kommen kann, stattdessen hätte ja nach dem Runden Tisch eigentlich der Impuls sein müssen, dass Sie, Frau Senatorin, sagen: „Okay, diese Maßnahmen liegen auf der Hand, diese müssen wir jetzt tun, deswegen ist es folgerichtig, dass wir jetzt in der Bürgerschaft darüber sprechen.“ Ich möchte, bevor wir auf unseren eigenen Änderungsantrag eingehen, noch einmal kurz auf den Änderungsantrag von Bündnis Deutschland eingehen. Wir sprechen ja beim Antrag der CDU von einer Erhöhung von 23 auf 24 Stunden, nebenbei gemerkt liegt das immer noch unter dem Bundesschnitt von 24,8 Stunden. Wir stellen uns auch eine langfristige Steigerung auf ein ähnliches Niveau wie 27 Stunden vor, denn so fordert es Bündnis Deutschland. Wir glauben allerdings, dass wir das im ersten Schritt anders regeln müssen, aber darauf gehe ich gleich ein. Ich möchte eine kleine Humornote nicht unter den Tisch fallen lassen, und zwar haben Sie wortwörtlich geschrieben, dass Sie die Stunden um eine zusätzliche Stunde von 23 auf 27 Stunden erhöhen wollen (Heiterkeit CDU) und so komme ich zu unserem Änderungsantrag, und zwar, dass wir ganz gern den Matheunterricht noch ein wenig stärken wollen. (Beifall FDP – Heiterkeit) Da sehen wir nämlich auch erheblichen Nachholbedarf, da landen wir ebenfalls auf dem letzten Platz in den Bildungsrankings, etwa mehr als 35 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Bremen erreichen nicht den Mindeststandard im Mathematikunterricht. Deswegen glauben wir, dass wir in dem angespannten Lehrplan, den wir auch in den Grundschulen in Bremen haben, erstmal die Mehrstunden auf Mathematik und Deutsch gleichenteils aufteilen müssen. Ich glaube, das ist der richtige Schritt. Als Fazit kann man sagen, wir haben sehr, sehr großen Aufholbedarf bei unseren Basiskompetenzen. Wir haben ja jetzt gesehen beim Runden Tisch und auch in dem gesamten Ländervergleich, wie wir dort aufholen können. Deswegen: Handeln Sie! Eine solide mathematische und sprachliche Ausbildung ist der erste Schritt für eine bessere Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Bildungspolitik, und deswegen: Handeln Sie! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU ist gut, aber uns greift der Antrag der CDU zu kurz. (Beifall Bündnis Deutschland) Darum haben wir von der Fraktion Bündnis Deutschland einen Änderungsantrag eingereicht. Okay, da haben wir uns nicht gerade mit Ruhm bekleckert, trotzdem fordern wir in unserem Antrag eine Erhöhung in der Kontingentstundentafel von maximal 27 Wochenstunden Deutschunterricht an allen Bremer Grundschulen. (Beifall Bündnis Deutschland) Besonders an den Grundschulen sehen wir doch immer größere Probleme auf uns zurollen, wie die Kollegin Averwerser vorab schon sagte. Mittlerweile haben über vierzig Prozent der Bremer Erstklässler einen Sprachförderbedarf, in Bremerhaven sind es gar fünfzig Prozent. Jedes vierte Kind kann nach vier Grundschuljahren nicht richtig lesen und schreiben, und das Problem setzt sich bei vielen Schülerinnen und Schülern fort. Sie werden ohne kompetente Sprachkenntnisse durch unser Bremer Bildungssystem bis zur zehnten Klasse geschleppt, dann verlassen inzwischen rund elf Prozent der Schülerinnen und Schüler frustriert und ohne Abschluss unsere Schulen. Nicht nur bei den Pisa-Studien und IGLUStudien trägt Bremen die rote Laterne, auch bei der Zahl der Schulabbrecher ist Bremen bundesweit trauriger Spitzenreiter. Meine Damen und Herren, sogenannte Orchideenfächer können wir uns in Bremen im Moment einfach nicht mehr leisten. Das sieht ja wirklich gut aus, wenn eine Bremer Schule einen Schulpreis gewinnt, wenn Bildungssenatorin Sascha Aulepp einem Bremer „Jugend forscht“-Sieger vor der TV-Kamera gratuliert und wir sind alle sehr stolz auf unsere Leuchtturmschulen. Doch leider bringt es gerade viele Schülerinnen und Schülern in unserem Bundesland keinen Millimeter weiter. Meine Damen und Herren, bei der aktuellen Bildungsmisere müssen unsere Lehrpläne radikal entrümpelt werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Deutsch, Mathematik, Sport, Medienkompetenz, das sind die Fächer, auf die wir uns in Bremens Grundschulen im Augenblick konzentrieren müssen. Dazu müssen wir kostenlose Nachhilfe und attraktive Boot-Camps in den Ferien anbieten. Das wäre dann noch ein weiterer sinnvoller Einsatz von ehrenamtlichen und multiprofessionellen Teams. Lassen Sie uns jetzt einen ersten Schritt gehen, meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu, denn unsere Sprache ist der Schlüssel zur Integration, zu unserer Kultur, zu unserem Bildungssystem, zu unserem Arbeitsmarkt – (Beifall Bündnis Deutschland) letztendlich zum zukünftigen Erfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Lassen wir die vielen jungen Bremerinnen und Bremer nicht weiter im bildungspolitischen Regen stehen! Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland stimmen darum auch dem Antrag der CDU und dem Änderungsantrag der FDP zu. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Antrag der CDUFraktion, die fordert, die Stundentafel Deutsch um eine Stunde zu erhöhen von bisher 23 auf 24 Stunden. Konkret bedeutet das, dass die Kinder in der Grundschule in einem Schuljahr eine Stunde mehr Deutsch pro Woche erhalten. In welchem Schuljahr das ist, können die Schulen selbst entscheiden. Mit 24 Stunden bei vier Schuljahren könnten beispielsweise jedes Schuljahr sechs Stunden pro Woche Deutsch unterrichtet werden, es wäre aber auch möglich, beispielsweise in Klasse 4 mit Blick auf den Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium, eine Stunde mehr Deutsch zu unterrichten, als es bisher der Fall war, oder aber auch in Klasse 1, um von Anfang an Sprachrückstände noch stärker abzubauen. Ich erkläre das so genau, weil ja nicht jede Zuhörerin hier so tief in der Materie der Stundentafel steckt, aber auch, weil Bündnis Deutschland das auch nicht verstanden hat und deshalb einen unlogischen Änderungsantrag gestellt hat, den wir selbstverständlich ablehnen werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach so!) Bei der Zielsetzung gibt es hier in der Bürgerschaft große Überschneidungen über die Fraktionsgrenzen hinweg. Wir wollen die Kinder in ihrer Lese-, Schreib- und Ausdruckskompetenz stärken, wir wollen, dass die Kinder sich am Ende der vierten Klasse gut in der deutschen Sprache ausdrücken können, unabhängig davon, welche Herkunfts- oder Muttersprache die Kinder mitbringen. Wir wissen aber auch, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Wenn man sich die Zahlen des PRIMO-Testes genauer anschaut, der im Kindergartenalter und einmal in der ersten Klasse prüft, wo die Kinder stehen, dann sind die Ergebnisse aus dem letzten Jahr ganz besonders erschreckend hoch. Fast die Hälfte der Kinder in der ersten Klasse hat einen Sprachförderbedarf, in Bremen waren das zuletzt 43,5 Prozent, in Bremerhaven 44,5 Prozent. Wir müssen also unbedingt was tun, um die Sprachkompetenz der Kinder zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es natürlich nicht das eine Allheilmittel, sondern man muss immer das Zusammenspiel von verschiedenen Maßnahmen sehen. Wichtig ist hier selbstverständlich auch, die Sprachförderung in der Kita, das Kita-Brückenjahr, das das Ziel hat, Kinder mit Sprachförderbedarf ein Jahr vor der Einschulung den Kita-Besuch zu ermöglichen, selbst dann, wenn sich ihre Eltern nicht auf einen Kita-Platz bewerben. Aber natürlich wollen wir auch über die Forderung der CDU sprechen, die hier in dem Antrag vorliegt. Wir sehen, dass eine Stunde mehr Deutschunterricht tatsächlich zur Verbesserung bei den Leistungen führen kann, aber nicht zwingend muss. Es gibt natürlich einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden und dem Lernzuwachs, aber Wissenschaftler:innen sind sich eben auch einig, dass es auch um die Unterrichtsqualität geht. In der Berichtsbitte der CDU-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode zu dieser Thematik erläutert die Senatorin für Kinder und Bildung deshalb absolut zurecht, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität eben auch entscheidend sind, um den Lernzuwachs zu erhöhen. Wichtig ist hierbei auch das Thema der Doppelbesetzung. Wenn an Grundschulen in benachteiligten Stadtteilen nicht nur eine Deutschlehrerin, sondern auch ein Erzieher oder eine Erzieherin in der Klasse ist, dann kann der Lernzuwachs auch dadurch gesteigert werden, dass sich eine Fachkraft mit einer kleinen Gruppe von Kindern noch einmal hinsetzen kann und in einem engeren Betreuungsverhältnis das Lernen begleitet. Von diesem Ansatz halte ich sehr viel, eventuell ist das auch ein effektiverer Weg, mehr aus den vorhandenen Unterrichtsstunden herauszuholen, aber das müssen wir uns noch mal im Detail anschauen. Den Ansatz der CDU finden wir als Koalition auch interessant, und deswegen schlage ich im Namen der Koalition die Überweisung dieses Antrags in die Deputation für Kinder und Bildung vor, um dort noch einmal intensiver zu diskutieren. Wir müssen uns nämlich auch die bestehenden und die neu etablierten Maßnahmen anschauen, um genau zu prüfen, an welcher Stelle wir glauben, mehr bringt auch mehr. Wir haben erst kürzlich das Bremer Leseband eingeführt, das jeden Tag gemeinsames lautes Lesen in den Grundschulklassen umsetzt. Das betrifft alle Bremer Grundschulkinder, wenn es komplett ausgerollt ist, und führt bereits dazu, dass täglich 25 Minuten mehr Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache stattfinden, also wöchentlich 125 Minuten mehr. Das ist in der Summe natürlich deutlich mehr als eine zusätzliche Deutschstunde innerhalb von vier Jahren Grundschule, auch wenn das Bremer Leseband quer über alle Fächer läuft und deswegen gar nicht offiziell in einer Stundentafel auftauchen kann. Wir haben außerdem weitere Maßnahmen, die nicht alle Kinder adressieren, aber die mit besonderem Unterstützungsbedarf in Deutsch. Es gibt die Bremer Lese-Intensivkurse, es gibt die LRS (Lese-RechtschreibSchwierigkeiten)-Kurse und noch weitere Maßnahmen. Das sollten wir auch in den Blick nehmen, um zu entscheiden, ob eine zusätzliche Deutschstunde für alle Kinder der richtige Weg ist oder nicht. Bei dieser Thematik ist mir auch wichtig zu sagen, dass wir in Kita und Schule viel Sprachsensibilität brauchen und vor allem auch einen wertschätzenden Umgang mit den unterschiedlichen Herkunftssprachen. Leider entsteht immer noch viel zu oft der Eindruck, es gebe wertvolle Herkunftssprachen und weniger wertvolle. Das ist schlicht falsch. Was aber richtig ist, ist, dass Kinder, die ihre Herkunftssprache gut beherrschen und gelernt haben, wie Sprache funktioniert und aufgebaut ist, es viel leichter haben, eine weitere Sprache, zum Beispiel Deutsch, zu erlernen. Selbstverständlich brauchen wir viel Deutschunterricht an den Schulen, aber Kinder, die gut Arabisch, Türkisch oder Spanisch sprechen, sprechen vielleicht in der ersten Klasse noch nicht ganz so gut Deutsch, aber sie sprechen bereits eine Sprache, die ihnen auch in Zukunft etwas bringen wird, und diese Sprache ist das Fundament, auf dem dann Deutsch gut aufgebaut werden kann. (Beifall Die Linke) Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der eine zusätzliche Mathestunde fordert, lehnen wir ab, denn wir finden die Fokussierung auf Deutsch als Basis für viele weitere Fächer wie zum Beispiel auch das Verstehen von Textaufgaben in der Mathematik an dieser Stelle den richtigen Ansatz. Noch mal, ich wiederhole noch mal: Wir plädieren für die Überweisung des Antrags in die Deputation für Kinder und Bildung. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Sprache ist im Lebensalltag zentral, das wissen wir als Politiker:innen sicher sehr gut, aber das gilt für alles. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, und gerade im Bildungsweg ist es wichtig, dass sie die Sprache beherrschen, damit sie die weiteren Bildungserfolge mitnehmen können. Darum ist es zentral, dass wir uns mit der Förderung von Sprache auseinandersetzen, gerade schon bei jungen Kindern im frühen Alter, und ganz genau schauen, wie wir sie auf dem Weg der Sprachentwicklung und des Sprachenlernens weiter unterstützen können. Auch der Deutschunterricht kann in dieser Sprachentwicklung, in diesem Sprachlernen ganz sicher einen Beitrag leisten. Darum ist es richtig und wichtig, sich noch mal genau anzuschauen, wie viele Stunden Deutschunterricht wir aktuell an den Schulen anbieten, was vorgeschrieben ist und ob man das erweitern sollte, um hier einen Schwerpunkt und Fokus zu setzen. Darum – das hat meine Kollegin schon gesagt – schlagen wir vor, das in die Deputation zu überweisen, um sich da noch mal genauer anzuschauen, wie das eigentlich umgesetzt werden kann. Aber den Ansatz, sich auch den Deutschunterricht anzuschauen und eventuell das Stundenkontingent anzupassen, den teilen wir. Ich bin doch ein bisschen irritiert, dass jetzt aus der CDU- und der FDPFraktion der Vorschlag, den Deutschunterricht zu erweitern, als Allheilmittel angepriesen wurde. Es klang ein bisschen so, als könnten wir damit alle Probleme in der Bildung lösen. Das ist sicher nicht der Fall. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Aber es klang so ein bisschen so, als wäre das jetzt die Lösung, die unser Bildungssystem reformiert. Ganz so einfach ist es leider nicht. Es wäre schön, wenn das so wäre. Aber natürlich ist das ein Schritt, den wir genauer betrachten müssen. Gleichzeitig müssen wir uns anschauen, wie spielt das zusammen mit den anderen Projekten, die wir haben – meine Vorrednerin Frau Strunge hat es schon angesprochen –, beispielsweise das Bremer Leseband, aber beispielsweise auch den Förderaspekten, die wir im Rahmen des Startchancen-Programms jetzt voranbringen. Wir hatten neulich einen Austausch zum Thema Mathematik und Förderung und auch im Deutschbereich gibt es sehr gezielte Förderung, und das muss natürlich zusammenspielen. Ergibt es Sinn, die Förderung im Deutschunterricht voranzutreiben, oder ist es eher sinnvoll, gerade diejenigen, die besonders hohe Förderbedarfe haben, mit anderen Programmen und Projekten abzuholen, die dann überall etabliert werden? Das müssen wir prüfen, und darum halte ich es für sinnvoll, das in der Deputation noch mal zu diskutieren. Was wir uns natürlich auch angucken müssen, ist die praktische Umsetzung. Denn eine Stunde mehr in einem Fach bedeutet auch personelle Konsequenzen an den Schulen, bei denen natürlich genau geprüft werden muss, wie das umzusetzen ist: Was brauchen die Schulen? Was brauchen sie personell an Zusatz in der Schule, um das umsetzen zu können? Darum finde ich es richtig, nicht einfach zu beschließen, das Stundenkontingent zu erhöhen, sondern wir brauchen einen Weg, um die Schulen dann auch effektiv zu unterstützen. Denn es bringt ja nichts, auf dem Blatt Papier zu sagen, wir wollen mehr Deutschunterricht, und dann kriegen wir das nicht umgesetzt. Darum finde ich es auch von dieser Richtung her richtig, sich das noch mal genauer anzuschauen. Sie haben schon gehört, wir werden den Änderungsantrag – den von Bündnis Deutschland – ablehnen. Das haben wir schon gehört, dass das auch inhaltlich einfach Quatsch ist, wie es formuliert ist. Wir werden auch den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ablehnen, weil wir es richtig und wichtig finden, den Fokus jetzt wirklich erst mal auf die Sprache zu setzen. Natürlich müssen wir auch diskutieren, wie wir andere Grundfähigkeiten stärken. Aber das zu vermischen, ist, glaube ich, nicht zielführend. Darum freuen wir uns, wenn wir diesen Antrag in der Deputation noch mal genauer diskutieren können und schauen können, wie wir die Sprachfähigkeiten der Kinder an den Schulen in Bremen vorantreiben können. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Der vorliegende Antrag der CDUFraktion greift ein zentrales Thema auf, das uns alle bewegt: die Verbesserung der Sprachkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse nationaler Bildungsstudien für Bremen sind alarmierend. Die Zahlen haben wir heute schon des Öfteren hier gehört. Rund vierzig Prozent der Grundschüler in Bremen und über fünfzig Prozent in Bremerhaven benötigen bereits zu Schulbeginn Sprachförderung. Die Herausforderungen in unserem Bundesland sind hier in den letzten Jahren noch gewachsen, hat Bremen doch im Ländervergleich den höchsten Anteil an neu zugewanderten Kindern. Bremen setzt seit Langem auf vielfältige und frühzeitige Sprachfördermaßnahmen bereits vor dem Schulbeginn, in der Grundschule und in der weiterführenden Schule. So wurde etwa zur Sprachförderung vor der Einschulung das Kitabrückenjahr eingeführt, ein fachpolitisches Handlungskonzept zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen entwickelt und das Bremer Leseband zur gezielten Förderung der Lesefähigkeiten umgesetzt, um nur einige wichtige Maßnahmen zu nennen. Der Vorschlag der CDU, eine zusätzliche Deutschstunde pro Woche einzuführen, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, denn eine Auswertung der landesrechtlichen Regelungen zu den Unterrichtsstunden an Grundschulen vom Institut der deutschen Wirtschaft von Januar 2024 ergibt, dass Bremen mit seinen 23 Wochenstunden für Deutsch unter dem Bundesdurchschnitt von 24,9 Stunden, ohne Rheinland-Pfalz, liegt. Allerdings müssen wir sorgfältig prüfen, ob eine zusätzliche Deutschstunde wirklich der effektivste Einsatz unserer begrenzten Ressourcen ist, denn wir alle wissen, der Fachkräftemangel im Bildungsbereich ist gravierend. Die Haushaltssituation setzt uns enge Grenzen und die Schülerzahlen wachsen noch. Deshalb plädieren ich und die Koalition dafür, den Antrag nicht vorschnell abzulehnen, sondern ihn zur weiteren Beratung in die Deputation für Kinder und Bildung zu überweisen. Dort können wir gemeinsam und fachlich fundiert diskutieren, wie wir die Sprachförderung weiter voranbringen können. Entscheidend ist doch die Qualität des erteilten Unterrichts, und individuelle wirksame Fördermaßnahmen können sowohl im Fach- als auch im Förderunterricht erfolgen. Angesichts der begrenzten Ressourcen gilt umso mehr, auch weiterhin Schulen in schwieriger sozio-ökologischer Lage stärker zu unterstützen und mit Ressourcen auszustatten, und wie hier etwa die Doppelstärkung zu ermöglichen. Zum Antrag von Bündnis Deutschland ist schon viel gesagt worden. Ich glaube, höher, schneller, weiter – als Opposition kann man alles fordern. Aber den werden wir selbstverständlich ablehnen. Zum Antrag der FDP: Anders als beim Deutschunterricht stehen wir im Ländervergleich bei den Mathematikstunden an der Spitze. Nur Mecklenburg-Vorpommern sieht hier wie Bremen 22 Wochenstunden vor. Drei Bundesländer liegen bei 21 und alle anderen Bundesländer bei zwanzig Wochenstunden. Auch diesen Antrag werden wir daher ablehnen. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Sprachkompetenz unserer Kinder nachhaltig zu verbessern, denn sie ist der Schlüssel zum Bildungserfolg und zu gesellschaftlicher Teilhabe. Überweisen Sie mit uns den Antrag der CDU in die Deputation für Kinder und Bildung, arbeiten Sie mit uns parteiübergreifend an einer effektiven Lösung! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch mal auf ein, zwei Punkte eingehen. Grundsätzlich möchte ich loben, dass die Koalition diesen Antrag der CDU nicht grundsätzlich ablehnt, weil, glaube ich, aber auch auf der Hand liegt, dass es wirklich ein Werkzeug ist, um mal etwas an den Basiskompetenzen zu machen. Ich möchte trotzdem noch einmal für unseren Änderungsantrag werben, weil ich glaube, dass wir da beide Schritte in einem gehen müssen. Herr Bries, Sie haben es gerade angesprochen, wir sind da vielleicht eher in der oberen Tabellenregion, was die Stundenanzahl im Mathematikunterricht angeht. Was aber auch die Wahrheit ist, ist, dass wir auch Tabellenführer sind bei den Personen, die fehlende Kompetenzen im Mathematikbereich haben. Wenn wir sehen, dass wir mit mehr Stunden mehr Basiskompetenzen übermitteln können, dann müssen wir das auch machen. (Beifall FDP) Noch mal einen kleinen Verweis auf Frau Tell: Natürlich ist uns auch klar, dass wir das komplette Bildungssysteme jetzt nicht auf den Kopf stellen und von heute auf morgen Platz eins in allen Bildungsrankings sind, wenn wir im Deutsch- und Matheunterricht eine Stunde hinzufügen. Aber wir haben am Runden Tisch von einem Bundesland gehört – das es hinbekommen hat, wesentliche Erfolge im Bildungsbereich zu erzielen –, dass das ein großer Teilschritt ist, um an dieses Ergebnis zu kommen. Deswegen sollten wir diesen Schritt auch gehen, und das war auch das, was ich hier eben gesagt habe. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass bei der Zielstellung sowohl zwischen den Fraktionen dieses Hauses als auch dem Senat an keiner Stelle ein Dissens herrscht. Wir brauchen eine Verbesserung der Sprach- und auch Rechenkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven, um sie zu einem bestmöglichen Schulabschluss zu führen. Richtig ist – –, oder vielleicht vorangegangen: Hier geht es um die Frage: Wie viel Stunden werden eigentlich in Deutsch und in Mathe erteilt? Die doch recht eindimensionale Verknüpfung von je mehr Minuten Unterricht, desto bessere Leistungen, ist hier auch schon verhalten infrage gestellt worden. Ich möchte es noch mal deutlich machen: Der Abgeordnete Voigt hat gerade gesagt, wir machen zwar in Mathe gemeinsam mit MecklenburgVorpommern schon den meisten Unterricht von allen Bundesländern, aber die Leistungen der Kinder in Mathe sind in Bremen trotzdem nicht so gut wie in den anderen Bundesländern. Das zeigt doch, dass es diesen unmittelbaren Zusammenhang, ich sage mal „leider“, nicht gibt. Auch bei den Bundesländern, die im Deutschunterricht weniger Wochenstunden vorsehen als Bremen – das ist zum Beispiel Hessen, das ist zum Beispiel Rheinland-Pfalz –, bei denen kann man auch nicht sagen, dass sich das eins zu eins abbildet, sondern man muss sich, auch wenn das natürlich nicht angenehm ist, trotzdem noch mal genauer angucken: Welche Kinder gehen eigentlich in Bremen und Bremerhaven zur Grundschule? Es ist gerade gesagt worden, der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund sei in Hamburg ähnlich hoch wie in Bremen. Erstens stimmt das nicht. Wir haben in Bremen immer noch mehr Kinder mit Migrationshintergrund als in Hamburg, und wir haben auch mehr Kinder von erwerbslosen Eltern als in Hamburg. Aber der eklatante Unterschied liegt darin, dass wir viel, viel mehr Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern haben als Hamburg. Bildlich gesprochen: Die Menschen, die in Hamburg erwerbslos sind, haben trotzdem eine zum Teil akademische Bildung, haben deutlich mehr Bildung als die Menschen mit Kindern, die in Bremen erwerbslos sind. Die Menschen, die in Hamburg mit Migrationshintergrund leben und Kinder haben, haben einen deutlich höheren Bildungsstand als die, die in Bremen leben, und das ist das, was den Unterschied macht. Da haben wir ein strukturelles Problem. Deswegen müssen wir da natürlich noch mal und auch mit einem ganzen Maßnahmenbündel rangehen. Das kann man nicht eindimensional betrachten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Eindimensional darf man es nicht betrachten, weil es richtig ist, dass Kinder Deutsch im Deutschunterricht lernen. Wer wollte das bestreiten? Richtig ist aber auch, dass Kinder in allen Fächern in der Schule Deutsch lernen (Beifall SPD) und übrigens nicht nur in der Schule Deutsch lernen, sondern auch in allen Fächern. Deswegen sagt die KMK (Kultusministerkonferenz) auch in ihrer Vereinbarung für die Arbeit in der Grundschule: Ihr müsst, liebe Bundesländer, in der Grundschule einen Mindestumfang von Stunden insgesamt anbieten und auch einen Mindeststundenumfang für die Fächer Deutsch, Mathe und Sachunterricht, als Kernkompetenzfächer in der Grundschule, aber nicht differenziert nach Deutsch, Mathe und Sachunterricht, weil Sprachförderung nicht allein Aufgabe des Faches Deutsch ist, sondern Aufgabe aller Fächer. Bayern hat deswegen übrigens auch in der ersten und zweiten Klasse den fächerübergreifenden grundlegenden Unterricht und dafür ein Stundenkontingent, die differenzieren in der ersten und zweiten Klasse überhaupt nicht nach den Fächern. Wer schon mal versucht hat, in einer Fremdsprache, die er oder sie gut beherrscht, jemandem zu erklären, wie man eine schriftliche Division vornimmt, der ahnt, wie schwierig das ist, ohne ausreichende Deutschkenntnisse Mathe zu verstehen. Von daher, auch da sind Deutschkenntnisse elementar, einerseits für Mathe und andererseits findet im Matheunterricht, im Sachkundeunterricht, in jedem Unterricht Sprachförderung und Sprachunterstützung statt. Das wissen wir. Förderung von Basiskompetenzen müssen in allen Fächern erfolgen und da haben wir breit akzeptierte Maßnahmen etabliert. Sie wissen alle – diejenigen, die in der Kinder- und Bildungsdeputation sitzen ganz besonders –, dass wir in Bremen mit der Einführung des Bremer Lesebandes, das hier auch schon erwähnt worden ist, eine Maßnahme eingeführt haben, die in Hamburg zu den Gamechangern gehörte. Auch das hat nicht nur Ties Rabe gesagt. Im Übrigen auch eine Maßnahme, bei der die überwältigende Zustimmung derjenigen, die das machen müssen, immens war. Die in der Bildungsdeputation dabei waren, die erinnern sich, wie das IQHB schon fast sprachlos vor Staunen gesagt hat: Da führen wir was ein, was für Lehrkräfte mehr Arbeit und ungewohnt ist, nämlich, wir sollen in diesem strikten Bremer Leseband tatsächlich Leseförderung machen. Da würde man erst mal erwarten, dass etliche sagen: „Hm, wissen wir nicht so genau, und das war echt schwierig.“ Aber dass wir so eine deutliche, weit über neunzigprozentige Zustimmung hatten, alle gesagt haben „Das ist richtig gut“, ich glaube, das macht Mut und zeigt, dass genau das auch die richtigen Maßnahmen sind: Fächerübergreifend Sprache in den Mittelpunkt nehmen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Schulen leisten übrigens nicht nur im Unterricht Herausragendes bei der Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen es noch an Sprachfertigkeiten mangelt. Wir haben die Vorklassen, die Vorkurse, wir haben die Willkommensschulen, wir haben Alphabetisierungsmaßnahmen und Sprachförderangebote an unseren Grundschulen, auch für Kinder vor der Einschulung. Ich glaube, das ist das, was zum umfassenden Maßnahmenbündel dazugehört. Vielleicht auch der Wahrheit die Ehre: Wenn schon aus dem Bericht der Deputation zitiert wird, dann soll bitte auch vollständig zitiert werden. Ja, die Senatorin für Kinder und Bildung bejaht einen positiven Zusammenhang zwischen mehr Unterricht und Lernzuwächsen, schließt sich aber – und das ist hier nicht zitiert worden – gleichwohl der Meinung zahlreicher Wissenschaftler:innen an, dass eine reine Erhöhung der Stundenzahl nicht automatisch zu besseren Ergebnissen führt. Ich glaube, das ist hier in der Debatte auch sehr deutlich geworden. Dazu kommt: Was soll denn wegfallen? Welche Fächer sollen denn weggelassen werden? Gerade musische und bewegungsorientierte Fächer sind für den Spracherwerb total wichtig. Über den Sachunterricht habe ich gerade auch schon gesprochen. Das kann doch nicht wegfallen! (Beifall SPD, Die Linke – Glocke) Fremdsprachenunterricht in der Grundschule – ich komme zum Schluss – und gerade herkunftssprachlicher Unterricht ist für den Spracherwerb auch total wichtig. Die sogenannten Orchideenfächer, die wir weglassen wollen: Das ist so ein schöner Spruch, aber Beispiele sind dafür noch nicht genannt worden. Daher ist es richtig, dass wir uns das noch mal angucken. Wir brauchen eine Gesamtstrategie – die leben wir in Bremen, die wollen wir aber natürlich gern weiterentwickeln. Deswegen freue ich mich auf die konstruktive Auseinandersetzung in der Deputation. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze noch mal die Gelegenheit. Erst mal bedanke ich mich, dass Sie bereit sind, den Antrag zu überweisen. Das zeigt schon mal, auch wenn es hier nicht allzu deutlich wird, dass Sie auch den Bedarf sehen und auch sehen, dass es da Nachholmöglichkeiten gibt, die weit über das hinausgehen, was bisher die Maßnahmen in Unterricht und Schulentwicklung in Bremen bringen, denn sonst würden wir nicht da stehen, wo wir stehen. Da gibt es durchaus Luft nach oben. Manchmal hört es sich so an: Es darf nicht sein, was nicht sein kann, nein, es kann nicht sein, was nicht sein darf – so rum –, weil es von den Falschen kommt oder so. Aber trotzdem gucken wir uns das gern gemeinsam an. Was die bisherigen Maßnahmen betrifft: Ja, wir haben das Kitabrückenjahr. Da sagt aber auch das IQHB, dass es nicht den Effekt hat, den wir brauchen. Da müssen wir nachschärfen. (Beifall CDU) Wir haben die Startchancen-Schulen, womit wir eigentlich viel zu wenige Schulen ausstatten können, als wir in Bremen und Bremerhaven haben und wir Bedarfe haben. Da hilft eine Stunde Deutsch sicherlich auch, weil die ja flächendeckend wäre. Das Leseband ist auch noch nicht überall ausgerollt und sicherlich auch nicht für jedes Kind geeignet, das auch noch Sprachdefizite hat. Das haben wir daran gesehen, dass wir die BLIK-Kurse, obwohl sie in der Kritik standen und kurz davorstanden, abgeschafft zu werden, doch nicht abschaffen. Da gibt es schon noch einen Zusammenhang, der nicht von der Hand zu weisen ist. (Beifall CDU) Mit dem Blick darauf, dass Sie sagen, wir haben die Einwohner mit einem nicht so hohen Bildungsstandard wie zum Beispiel in Hamburg: Uns muss aber klar sein, die Kinder, die wir heute in unseren Schulen haben, sollen sich genau dahingehend weiterentwickeln, dass es Erwachsene werden, die einen gehobeneren Bildungsstandard haben, als wir es bisher kennen, und dass sie bessere Chancen für die Zukunft haben. Auch dafür bin ich dankbar, dass wir uns einsetzen, in der Deputation darüber zu diskutieren. Was soll wegfallen? Wir haben immer noch Möglichkeiten, weil unsere Stundentafel immer noch anders aussieht als in anderen Bundesländern. Ganz ehrlich, wir müssen alles wegfallen lassen, was nichts bringt. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Beispiel?) Da müssen wir genau hingucken, aber offensichtlich sind wir an dem Punkt, dass es nicht besonders effektiv umgesetzt wird. Wenn Sie auch noch damit kommen – das Argument habe ich nur abgewartet –, dass wir vielleicht keine Lehrkräfte in Deutsch haben: Die haben wir gerade in Bremen ausreichend. Wir haben tatsächlich vollständig und grundständig ausgebildete Lehrkräfte in Deutsch, die wir in dem Fach dann einsetzen könnten. Wir müssen es nur wollen. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Dr. Franziska Tell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, an der Stelle wird es tatsächlich zum Schulterschluss kommen müssen, weil es sonst bei den Kindern in Bremen mit der Sprache weiter bergab gehen und nicht besser werden wird. Ich hoffe darauf, dass wir uns in der Deputation auf etwas Besseres einstellen. – Danke! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldung liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung vorgesehen. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung. (Einstimmig) Bremen braucht weder eine verschärfte Kappungsgrenze noch eine Mietpreisbremse, Bremen braucht Wohnraum! Antrag der Fraktion der FDP vom 14. August 2024 (Drucksache 21/702) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Thore Schäck das Wort. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt stehe ich zwischen Ihnen und der schon sicher geglaubten Mittagspause, aber es ist Zeit, dass wir noch mal über den Wohnungsmarkt in Bremen sprechen. Sie alle kennen, glaube ich, die Bilder, die teilweise in den Medien waren, auch auf Social Media, aus Berlin, Hamburg oder aus München von Wohnungsbesichtigungen, von Warteschlangen mit mehr als 100 Metern, wo Menschen zwei, drei Stunden darauf gewartet haben, eine Wohnung besichtigen zu dürfen, um sich dann mit vielen, vielen anderen Menschen um diese Wohnung mehr oder weniger prügeln zu müssen, um sie zu kriegen. Das hat ja auch seine Ursache. Es hat seine Ursache darin, dass es in diesen Städten zu wenig Wohnraum gibt und dass auf zu wenige Wohnungen zu viele Menschen Interesse anmelden. Das heißt, es gibt mehr Nachfrage als Angebot auf diese Wohnungen. Das wiederum hat damit zu tun, dass nicht schnell genug gebaut wird oder nicht schnell genug gebaut werden kann, und die Gründe dafür liegen unter anderem auch in der Bürokratie – in der Bürokratie, die Bauen nicht nur langsam macht, sondern Bauen auch teuer macht. Um mal ein Beispiel zu nennen: Wir wissen, dass mittlerweile im Bau 37 Prozent der Kosten für Bürokratie draufgehen. Das bedeutet, wenn jemand einen Wohnblock mit mehreren Wohnungen baut, der, sagen wir, 2 Millionen Euro kostet, dann sind 740 000 Euro davon nur Bürokratiekosten. Das muss natürlich irgendwann irgendwie über die Miete auch wieder reingeholt werden, weil wenn das nicht mehr möglich ist, dann wird schlichtweg nicht mehr gebaut. Diese Bürokratie, die da geschaffen worden ist, die ist ja nicht aus den Unternehmen selbst entstanden, sondern das ist Bürokratie, die die Politik geschaffen hat. Wir wissen, dass sich die Anzahl der Bauvorschriften in den letzten 20 Jahren von ungefähr 5 000 Bauvorschriften auf über 20 000 Bauvorschriften mehr als vervierfacht hat. All das macht Bauen langsam, all das macht Bauen teuer. So kann es wirklich nicht weitergehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall FDP) Dann ist die Frage: Wie reagiert Politik darauf? Wie reagiert Politik auf so etwas, dass langsam gebaut wird, dass teuer gebaut wird und dass dadurch die Mieten steigen? Meistens ist die Antwort linker Politik, dass man mit Regulierung darauf antwortet, indem man beispielsweise eine Mietpreisbremse schafft. Das sorgt meistens zumindest kurzfristig für eine Entspannung, aber es sorgt mittel- und langfristig dafür, dass das Problem größer wird, weil nicht mehr gebaut und auch nicht mehr saniert wird. Wenn ich eine alte Wohnung kaufe und sage: „Ich will da jetzt eine neue Küche reinbauen, damit mein zukünftiger Mieter eine schöne neue Küche hat“, und die kostet, sagen wir, 10 000 Euro, aber aufgrund der Mietpreisdeckelung darf ich nur 25 Euro mehr im Monat nehmen, dann dauert das 30 Jahre, bis ich diese Wohnung abbezahlt habe. Da habe ich schon die dritte neue Küche eingebaut und bezahle die erste immer noch ab. Das ist doch das Problem, warum die Mietpreisbremse nicht wirkt. Im Gegenteil, sie verschärft das Problem, weil perspektivisch weniger gebaut wird, weil perspektivisch weniger saniert wird. Das lässt sich ja auch beobachten, Berlin hat das ja gemacht. Berlin hat eine Deckelung eingeführt und innerhalb eines Jahres hat sich das Angebot an Wohnraum halbiert. Es ist nicht mehr geworden, es ist auch nicht günstiger geworden, es hat sich halbiert. Das heißt, die gleiche Anzahl an Menschen hatte noch weniger Angebot am Markt zur Verfügung. Die Mietpreisbremse ist planwirtschaftlicher Wahnsinn und sie hat hier in Bremen nichts verloren. (Beifall FDP) Sie hat auch aus einem anderen Grund in Bremen nichts verloren, weil wir uns ja mal die Frage stellen müssen: Haben wir im Moment überhaupt ein Problem, das es zu regulieren gilt? Wenn wir uns anschauen, was der Mietspiegel hervorgebracht hat, dann sehen wir, dass die Durchschnittsmiete in Bremen bei etwas über 7 Euro den Quadratmeter liegt. Davon können die Menschen in München oder in Hamburg nur träumen – etwas über 7 Euro pro Quadratmeter. Das heißt, wir haben in Bremen, was mögliche explodierende Mieten angeht, schlichtweg kein Problem. Wir haben keinen angespannten Wohnungsmarkt. Das Problem ist vielmehr, dass durch diese ständigen Eingriffe Probleme erzeugt werden, die habe ich eben aufgeführt, was eine Mietpreisbremse im Bereich von Bau und von Sanierung anrichtet, und man versucht dann, durch noch mehr Eingriffe und durch noch mehr Regulatorik, diese Probleme, die man selbst geschaffen hat, wieder zu lösen. Ich empfehle mal einen Blick nach Argentinien. (Zurufe SPD) Ja, ich weiß, die Realität tut manchmal weh, gerade hier im linken politischen Raum. Ich empfehle einen Blick nach Argentinien. Die hatten einen der am härtesten regulierten Wohnungsmärkte weltweit. Es hat dort nur so gewimmelt von Kappungsgrenzen, von Deckelungen, von Investitionszwängen. Das wurde vor anderthalb Jahren fast alles handstreichartig abgeschafft, und was ist dort passiert? (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Genau, handstreichartig!) Genau! Und was ist dort passiert, Frau Kollegin? Die Mieten sind innerhalb eines Jahres um vierzig Prozent gesunken. Das ist das, was dort passiert ist. Ich verstehe total, dass es für Sie sehr unangenehm ist, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) dass die Realität mal wieder nicht zu Ihrer politischen Ideologie passt, aber Sie treiben mit dem, was Sie hier anstellen, Sie treiben die Preise in die Höhe und Sie sorgen dafür, dass diese Krise, die wir im Moment noch gar nicht haben, dass die hier überhaupt erst entsteht. Ich fordere Sie auf, orientieren Sie sich an der Realität, (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Man kann aber auch nach München schauen!) orientieren Sie sich an der Erfahrung aus anderen Ländern. Wir wissen, dass Mietpreisbremsen langfristig den Mietmarkt nur schädigen. Wir wissen, dass Mietpreisbremsen den Mietmarkt nur in die Höhe treiben, von den Preisen her. Sie werden dadurch kein Problem lösen. Deswegen fordern wir Sie auf, sorgen Sie bitte nicht durch diese Maßnahme dafür, dass die Mieten weiter gesteigert werden. Weil das ist das, was passiert. Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass die Mieten in Bremen stabil bleiben, dass sie im besten Fall sinken. Das schaffen wir nicht durch eine Mietpreisbremse, sondern dadurch, dass in Bremen mehr gebaut wird. – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete FalkConstantin Wagner. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt erklärt er uns wieder, warum die Realität falsch ist.) Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FDP, wie abgehoben kann man eigentlich sein? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt tut die Realität wieder weh!) An diesem Sonntag sind Sie aus dem Deutschen Bundestag geflogen und am Donnerstag stellen Sie sich hier in Bremen in die Bürgerschaft und beantragen, den Menschen in Bremen den Mieterschutz wegzunehmen. Sie haben ja wohl überhaupt nichts verstanden! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie sorgen für steigende Mieten, das verstehen Sie nicht!) Lassen Sie mich Ihnen mal bei der Frage helfen, was die Mietpreisbremse ist. Die Mietpreisbremse ist die einzige Möglichkeit für Menschen auf Wohnungssuche, ihr Recht durchzusetzen, das Gesetz durchzusetzen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Schwachsinn!) Ich sage Ihnen mal wie Wohnungssuche in den Großstädten aktuell läuft. Jedes vernünftige Wohnungsangebot wird nach wenigen Minuten offline genommen, weil es überrannt wird. Wenn beim schwarzen Brett auf „bremen.de“ eine offene Besichtigung eingestellt wird, dann gibt es eine Schlange bis zur nächsten Straßenecke. Online-Portale muss man inzwischen dafür bezahlen, dass man den Vermieter überhaupt anschreiben darf. Wer dann das Glück hat, einen Mietvertrag angeboten zu bekommen, der muss alles unterschreiben, was ihm unter die Nase gehalten wird. Die Mietpreisbremse schützt davor, in dieser Situation um seine Rechte betrogen zu werden. Sie wollen genau das! Sie wollen, dass jeder alles unterschreiben muss, was ihm unter die Nase gehalten wird und die Mieterrechte nur noch auf dem Papier gelten! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Was Sie wollen ist kein fairer Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt, was Sie wollen ist „wilder Westen“ auf dem Wohnungsmarkt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Der Gipfel ist, Sie fordern, der Senat solle doch einfach Bremen nicht mehr als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. Ja, was denn sonst? Auf welchem Planeten leben Sie eigentlich? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Bei sieben Euro?) Wer glaubt, Bremen habe keinen anspannten Wohnungsmarkt, der hat entweder das große Glück, dass er schon sehr lange nicht mehr umziehen musste oder der hat in seinem Leben jede Wohnung von Papa gekauft bekommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Mietpreisbremse, das eine. Kappungsgrenze, das andere. Sie fordern auch die Abschaffung der Kappungsgrenze. Und was ist die Kappungsgrenze? Die Kappungsgrenze, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch eine Form der Mietpreisbeschränkung, sie bezieht sich aber nicht auf Neuvermietungen wie die Mietpreisbremse, sondern sie beschränkt die Erhöhung bestehender Mietverträge. Und wie hoch, auf welche Höhe beschränkt die Kappungsgrenze die Erhöhung bestehender Mietverträge? Sie beschränkt Mieterhöhungen bestehender Mietverträge auf – Passen Sie bitte gut auf! – fünfzehn Prozent in drei Jahren! 5 Prozent Mieterhöhung pro Jahr sind nach der Kappungsgrenze immer noch zulässig. Zum Vergleich, die Inflation liegt aktuell bei ungefähr 2,5 Prozent. Wenn Sie Geld gespart haben, das Sie auf einem Tagesgeldkonto anlegen, dann kriegen Sie dafür Zinsen, auch ungefähr von 2,5 Prozent. Als Vermieter dürfen Sie auch mit Kappungsgrenze das Doppelte davon nehmen. Das Doppelte! Und das, liebe Kollegen der FDP, ist Ihnen immer noch nicht genug? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da kommen sogar Zweifel in den eigenen Reihen auf! – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Wir warten noch auf das, was kommt. Jetzt kommt es noch besser! – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) 5 Prozent pro Jahr – ohne irgendeine Verbesserung für den Mieter, denn Komfortverbesserungen – –. Die von Herrn Schäck zitierte Küche zum Beispiel, das war ein schlechtes Beispiel, die ist eine Modernisierung, die darf man noch on top umlegen. Was mich jetzt beschäftigt, ist die Frage: Für welche Vermieter machen Sie das eigentlich? Ich kenne kaum Vermieter, die auf die Idee kommen, 5 Prozent Mieterhöhung jedes Jahr zu nehmen. Die GEWOBA macht das nicht. Die BREBAU macht das auch nicht. Die allermeisten privaten Kleinvermieter, die ich kenne, machen das nicht. Für wen machen Sie das? Für börsennotierte Konzerne und irgendwelche Immobilienfonds auf Zypern? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist der Klassiker, das ist jetzt aber abgenutzt!) Liebe Kollegen der FDP, Ihre Partei, die FPD, und die SPD haben aktuell zwei Dinge gemeinsam. Das eine ist, wir haben beide eine Wahlniederlage aufzuarbeiten. Ein Aspekt davon sollte sein, dass man sich wieder stärker auf seine Grundwerte besinnt. Das zweite, was wir gemeinsam haben, ist: Unter den Grundwerten unserer Parteien ist jeweils der erstgenannte Grundwert die Freiheit. Der Unterschied ist der: Wenn wir „Freiheit“ sagen, dann meinen wir die Freiheit aller Menschen, sich Grundbedürfnisse wie eine Wohnung leisten zu können. Wenn Sie „Freiheit“ sagen, das konnten wir alle nachlesen, dann meinen Sie die Freiheit weniger Reicher, noch reicher zu werden, und der Rest der Bevölkerung soll es bezahlen. Sie haben wirklich gar nichts verstanden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf FDP) Liebe FDP, wenn das die Aufarbeitung Ihres Herausfliegens aus dem Deutschen Bundestag sein soll, dann ist das der Tag heute, wo ich einmal der Meinung von Friedrich Merz bin: 4 Prozent für die FDP sind immer noch 4 Prozent zu viel. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Weniger Regulierung bedeutet mehr Freiheit. Der Antrag, über den wir heute diskutieren, sieht vor – ich zitiere jetzt mal ein, zwei Dinge aus dem Antrag –, dass die Stadt Bremen nicht mehr als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen ist, dass von der Bundesebene – – die Kommunen mehr in der Beweispflicht stehen, dass andere Maßnahmen gefördert wurden und man versucht, erst andere Faktoren zu beeinflussen und andere Maßnahmen vorzunehmen, bevor eben die Mietpreisbremse verlängert wird oder überhaupt zum Einsatz kommt, und für die Stadt Bremen soll die Mietpreisbremse aktuell nicht mehr verlängert werden. Das mal so im Groben, worum es in diesem Antrag geht. Der Bremer Wohnungsmarkt ist angespannt, ja, aber es liegt am mangelnden Wohnraum und nicht am Preis, meine Damen und Herren auf der linken Seite. (Beifall Bündnis Deutschland) Es liegt an den hohen Nebenkosten. Das ist auch ein Aspekt. Haben wir gestern erst, wer die Nordsee-Zeitung bezieht, noch mal wieder gelesen, dass die Nebenkosten extrem hoch sind, komme ich gleich auch noch mal im Detail zu. Die Mietkosten dagegen sind im Land Bremen moderat steigend. Da ist der vorliegende Antrag ein Schritt zu weniger unnötiger Regulierung. Weniger Regulierung kann nämlich den Wohnungsbau fördern, die Sanierung fördern und außerdem Vermietern und Investoren grundlegend Anreize geben, sich auf dem Wohnungsmarkt auszutoben, und zwar im Positiven, meine Damen und Herren, nämlich mehr Wohnraum. Knapper Wohnraum lässt die Preise dagegen anziehen. Es braucht also mehr Wohnraum und die Mietpreisbremse ist dabei definitiv kein Allheilmittel, sondern ganz im Gegenteil, es soll eigentlich nur eine Hilfsmaßnahme sein, die nur zum Einsatz kommen sollte, wenn andere Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden und man temporär dieses Mittel dann nutzt, um den Markt etwas zu entspannen. Temporär, meine Damen und Herren, auch da muss eben klar sein, dass eine Mietpreisbremse kein Dauerinstrument ist. Was Sie auch immer wieder vergessen, meine Damen und Herren auf der linken Seite, wer – –. Nein, Sie brauchen gar nicht hier – –, Herr Sültenfuß, dass Sie von Wirtschaft keine Ahnung haben, das wissen wir. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber jetzt einmal nur für Sie: Wohnungsbau bedeutet mehr Geld in kommunalen Kassen! Ist Ihnen das bewusst? Dann können Sie auch mehr grüne Sachen machen, wenn Sie wollen, Öko und keine Ahnung, was immer Sie wollen. Wenn Geld übrig ist, können Sie damit was machen. Aber erst mal muss das Geld reinkommen, und Wohnungsbau sorgt eben für mehr Geld in den kommunalen Kassen. Was ich eben bereits angerissen habe, war, dass die Wohnnebenkosten extrem hoch sind im Land Bremen. Durch die Nebenkosten für Wohnimmobilien bedeutet das für die Mieter und Eigentümer in der Stadt Bremerhaven aktuell, dass sie 1 660 Euro an Nebenkosten durchschnittlich bezahlen. Wenn wir uns die hundert Großstädte anschauen, die in dem Artikel gestern genannt wurden in der „Nordsee-Zeitung“, dann liegt Bremerhaven von hundert Großstädten auf Platz neunzig, was die Nebenkosten angeht. Bremen schafft es immerhin auf Platz 73. Das sind desaströse Werte, meine Damen und Herren. Das ist schlechter als in München, Berlin und Hamburg. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch die Grundsteuer liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt und sorgt dafür, dass auch hier die Mieter wesentlich höhere Nebenkosten haben. Schmutzwasser- und Abfallgebühren: auch höher. Das summiert sich. Das spannt den Markt an, meine Damen und Herren, nicht der Quadratmeterpreis. Der Wunsch der Bürger ist bezahlbarer Wohnraum, und da können wir ansetzen. Herr Wagner, ganz ehrlich, was Sie da vorhin gesagt haben – also so viel Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört. (Beifall Bündnis Deutschland) Denn zunächst einmal – –. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Können Sie die Fakten denn widerlegen?) Volkswirtschaftlich schauen Sie – –, gehen Sie in einen VolkswirtschaftGrundkurs, dann kriegen Sie alles mitgebracht, was Sie brauchen. (Zurufe SPD: Machen Sie das doch mal!) War ich schon, war ich schon, am Wirtschaftsgymnasium, vielen Dank! Volkswirtschaft-Grundkurs habe ich mehr als genug gehabt, vielen Dank! Herr Wagner, Fortschritt kommt nicht aus altruistischen Gründen heraus. Fortschritt kommt durch Anreize, leider Gottes nun mal durch monetäre Anreize. Aber nur so konnten wir uns überhaupt weiterentwickeln. Dementsprechend müssen monetäre Anreize auch für Vermieter weiter gelten, (Beifall Bündnis Deutschland) für Investoren weiter gelten. Nur so sorgen wir für Arbeitsplätze, für Wohnraum, für Komfort, für alles, was wir in unserem Leben brauchen. Der Laptop, den Sie da zum Beispiel haben, der kommt auch nicht einfach so. Aber gut, Herr Wagner, dass Sie Unrecht haben, haben Sie auch durch Ihr Schreien bewiesen. Ich komme zum Ende meiner Rede. Es geht nicht nur um die Frage, wie wir die Mietpreisbremse aussetzen oder fortführen. Es geht darum, wie wir einen Wohnungsmarkt gestalten, der fair und nachhaltig für alle Bremer Bürgerinnen und Bürger ist. Das bezieht sich nicht nur auf die Mieter, sondern auch auf die Vermieter, meine Damen und Herren. Dazu gehört auch, dass wir uns bewusstmachen, dass Nebenkosten und steuerliche Belastungen ebenso eine große Rolle dabei spielen, wie sich der Wohnungsmarkt entwickelt, wie es in vielen anderen Städten – bei uns glücklicherweise nicht so – der Quadratmeterpreis tut. Aus diesem Grund werden wir von Bündnis Deutschland dem Antrag zur bewussteren Nutzung der Mietpreisbremse zustimmen, denn Bremen braucht nicht mehr, sondern weniger Regulierung. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr.Oğuzhan Yazıcı. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Wagner, der Wahlkampf ist seit Sonntag, 18 Uhr vorbei. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Zurufe SPD) Sie haben eben nahezu Ihre gesamte Redezeit darauf verwendet, den Kollegen von der FDP mit einer gespielten Empörung anzubrüllen und dabei offenbar völlig außer Acht gelassen, dass die Wählerinnen und Wähler Ihre Partei abgestraft haben wegen einer desaströsen Wohnungsbaupolitik, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist jetzt kein Wahlkampf?) Aber Sie sind da offenbar sehr entspannt, weil sich Ihre Leistungen hier in Bremen ja sehr gut decken mit der Leistung im Bund. So viel zur Einleitung. Nun zur Sache, aber ich habe gleich noch ein bisschen was, Herr Wagner. Ich bin noch nicht ganz fertig. Bremen ist im Vergleich zu vielen anderen großen Städten ein Markt, in dem die Mieten nur durchschnittlich und moderat gestiegen sind, wobei es in einigen Stadtteilen hier Unterschiede gibt und auch in einigen Segmenten. In den letzten zehn Jahren gibt es einen Zuwachs an Wohnungen um fünf Prozent, und die Bevölkerung ist auch im selben Zeitraum moderat angewachsen, sodass wir zwar in einigen Stadtteilen von einem angespannten Markt sprechen können, aber ein flächendeckender Wohnungsmangel in ganz Bremen ist bisher vom Senat nicht belegt. Deswegen sind wir der Auffassung, dass staatliche Mietpreisregulierungen in Bremen und Bremerhaven keine Beachtung finden sollten. (Beifall CDU) Wir sind der Überzeugung, dass das keine nachhaltige Lösung ist. Herr Wagner, Sie haben eben mit sehr laute Stimme von Fairness gesprochen und vom „Recht durchsetzen“ durch dieses Instrumentarium, und Sie haben beschrieben, dass sich dreißig, vierzig, fünfzig Leute auf eine Wohnung bewerben. Die Realität ist: Die Vermieter suchen sich die bonitätsstärksten aus und nicht die, die eigentlich die Wohnung nötig hätten. Das ist die Realität mit Ihrer Mietpreisbremse, Herr Wagner. Zudem bevorteilt – –. Schauen Sie, wenn sich dreißig Leute bewerben und der Vermieter sich einen aussuchen muss, dann sucht er denjenigen, der die meiste Kohle hat. Das ist einfach die Realität. (Beifall CDU) Wie wollen Sie dem entgegentreten? Da ist kein fairer Wettbewerb. Sie bevorteilen auch ältere Menschen, die in Wohnungen gehen und dort wegen mangelnder Mobilität vielleicht auch nicht mehr rausgehen möchten, und sie beanspruchen über die Jahre eine viel zu große Wohnung; und gerade Familien, die einen Bedarf haben an Wohnungen, kommen nicht daran. Das heißt, das ist kontraproduktiv. (Abgeordneter Volker Stahmann [CDU]: Was ist der Punkt?) Das ist kontraproduktiv, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Aber das eigentliche Problem ist doch, dass das hier eine Symptomlösung ist eines tieferliegenden Problems, und das tieferliegende Problem ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. (Beifall CDU) Darüber reden wir hier schon seit einiger Zeit, und ich muss es noch einmal wiederholen: Rot-Grün und Rot-Rot-Grün, Sie sind mit all Ihren Maßnahmen, Ihren Anstrengungen, Bemühungen – Sozialwohnungsquote angehoben, Bagatellgrenze abgesenkt –, Sie sind mit all Ihren Maßnahmen leider krachend gescheitert. (Beifall CDU – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) Stimmt das nicht? Wir wollen die Debatte nicht wiederholen, bitte! Wir machen eine andere Debatte. (Unruhe) Wir können die Debatte nicht wiederholen, und Sie versuchen jetzt, eine verfehlte – –, und Sie machen einen – –. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Entschuldigung, Herr Kollege, Entschuldigung! Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen noch mal: Der parlamentarische Zwischenruf bezieht sich auf den Redner und nicht auf das, was Sie gegenseitig kommentieren. Bitte hören Sie doch dem Redner zu! Fahren Sie bitte fort. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Sie müssen noch mal stoppen, weil ich überlegen muss, wo ich war. (Zuruf: Fangen Sie einfach von vorne an!) Herr Wagner, wir haben keinen Wahlkampf! Wir haben selbstverständlich viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Sie sind bei der Schaffung von Sozialwohnungen krachend gescheitert – da war ich stehen geblieben –, und Sie versuchen, diese Fehler zu kaschieren mit einem erneuten Fehler der staatlichen Regulierung. Das macht das Problem noch größer, und deswegen sind wir dagegen. (Beifall CDU) Natürlich negieren wir nicht das Problem der steigenden Mieten. Aber unser Ansatz ist: Wir wollen das Problem überwinden und nicht durch staatliche Regulierung verwalten. Das ist der Unterschied. (Beifall CDU) Deswegen braucht es neben einer bedarfsgerechten subjektiven Förderung, etwa durch das Wohngeld, Neubau. Das Problem des Neubaus ist, dass wir zu hohe Kosten haben. Wir haben es gesagt, etwa 32 Prozent der Kosten sind politisch verursachte Kosten. Bitte schön, Frau Schaefer. Ach so, Entschuldigung. Das mache ich nicht. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Kollege gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Schaefer? Wollen wir uns mal wieder an die Regeln halten, hier alle, bitte! Gestatten sie eine Zwischenfrage? Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı (CDU): Selbstverständlich. Bitte schön! Präsidentin Antje Grotheer: Frau Dr. Schaefer, bitte! Abgeordnete Dr. Maike Schaefer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn Sie richtigerweise sagen, wir brauchen mehr Neubau, warum haben Sie in der Deputation gerade auch in der letzten Legislaturperiode bei vielen Neubauprojekten dagegen gestimmt? Da kann ich jetzt wirklich unzählige aufzählen: von der Oberneuländer Mühle, von der Strandlust, vom Speicherquartier. Wir haben eine ganze Liste gemacht, weil gerade die CDU auch dort, wo 30 Prozent sozialer Wohnungsbau mitgeplant war, dagegen gestimmt hat. Können Sie mir das erklären? Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı (CDU): Ja. Wir haben jedes Mal gute Gründe gehabt. Deswegen. (Beifall CDU – Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kann ich weitermachen? (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Schwach angefangen, stark nachgelassen!) Genau. Deswegen müssen Sie endlich von einem Anspruchsdenken runter, das einfach nicht mehr in die Zeit passt. Wir fühlen uns als CDU nach wie vor grundsätzlich an die Beschlüsse der Enquetekommission gebunden. Nur die Beschlüsse datieren aus 2011. Seitdem hat sich die Welt stark verändert. Die Rahmenbedingungen für das Bauen haben sich dramatisch verändert, und deswegen muss Politik darauf auch radikal reagieren. Aus diesem Grund braucht es endlich, endlich offiziell und förmlich die Abschaffung des Bremer Standards, meine Damen und Herren. Anders wird es nicht gehen. (Beifall CDU) Die Novellierung der Landesverordnung und auch die angekündigte zweite Novellierung, das sind alles Schritte in die richtige Richtung. Dort geht es vor allem um vereinfachte Genehmigungsverfahren, aber in diesen Genehmigungsverfahren müssen Sie trotzdem überbordende Regulierungen anwenden, meine Damen und Herren. Wie können Sie sich eigentlich vor diesem Hintergrund Normen erlauben, die es sonst nirgendwo in der Republik gibt? Das können wir uns einfach nicht mehr erlauben. (Beifall CDU) Wenn Sie es ernst meinen mit schneller, einfacher und kostengünstiger, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Thema!) dann klären Sie bitte den Konflikt innerhalb der Koalition. Wir warten seit dem 18. Dezember, da hatte der Bürgermeister konkrete Beschlüsse angekündigt. Seit zweieinhalb Monaten warten wir auf diese konkreten Beschlüsse. Wir würden auch noch weitere zwei Monate warten, wenn das bei Ihnen dazu führt, dass Sie endlich das Ganze neu denken und hier in Bremen zu einer Bauwende kommen. Das ist nämlich das, was wir für den Mietmarkt brauchen und keine staatliche Regulierung. – Danke schön! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Tim Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Die FDP hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze in Bremen für unbrauchbar erklärt. Das ist natürlich totaler Quatsch, und mit diesem Vorstoß zeigt die FDP mal wieder, wie wenig Ahnung sie von den realen Problemen der Menschen hat. (Beifall Die Linke) Reiht sich aber sehr gut ein neben Anträgen wie dem zum Genderverbot, gestern. (Beifall Die Linke, SPD) Ich finde das extrem gefährlich, Herr Schäck, dass Sie hier Argentinien als Positivbeispiel angeführt haben. Ich habe das gerade noch mal nachgeguckt. In Argentinien sind die Mieten innerhalb von einem Jahr um 197 Prozent gestiegen und nur, weil es eine Inflation von 237 Prozent gab, sind die Mieten im Vergleich zur Inflation gesunken. Jetzt zu sagen, in Argentinien würde irgendwas gut laufen, das ist einfach nur richtig gefährlich. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bremen braucht so wie alle Bundesländer auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle. Für uns als Linke ist das ein zentrales Thema. In den Hunderttausenden Haustürgesprächen, die wir bundesweit in den letzten Monaten geführt haben, hat sich bestätigt, dass sich auch die meisten Menschen in Deutschland eher Sorgen über zu hohe Wohnkosten machen als übers Gendern. (Beifall Die Linke) Damit Wohnraum für alle bezahlbar bleibt, braucht es Maßnahmen wie die Mietpreisbremse. Diese sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dass Mieten bezahlbar bleiben, ist vor allem wichtig für Menschen mit niedrigem Einkommen und von denen gibt es in Bremen leider sehr viele. Der Anteil an Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, beträgt in Bremen 15 Prozent. Ebenso wie Menschen über 65 Jahre, junge Erwachsene, Alleinerziehende und Erwerbslose sind die Beschäftigten im Niedriglohnsektor massiv betroffen von Wohnarmut, wie kürzlich eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gezeigt hat. Diese Menschen geben mehr als ein Drittel für Wohnkosten aus, manche sogar mehr als die Hälfte. Laut der Studie ist Bremen übrigens trauriger Spitzenreiter, was die Wohnarmut betrifft. Fast 30 Prozent der Bremer:innen sind von Wohnarmut betroffen. In Zahlen sind das fast 200 000 Menschen. Herr Schäck, das nennen Sie, Zitat: „schlichtweg kein Problem“. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dieser Situation eine Abschaffung der Mietpreisbremse zu verlangen, ist Hohn gegenüber diesen vielen Menschen, die unter hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten leiden. Überhaupt frage ich mich, wie Sie bei der FDP darauf kommen, dass Bremen kein Problem mit steigenden Mieten hätte. Die durchschnittliche Nettokaltmiete, von der Sie in dem Antrag – das ist letzten Sommer, zugegeben, 7,37 Euro – gesprochen haben, ist ja nicht mehr aktuell. Im 10- Jahres-Vergleich haben sich die Mieten in der Stadt Bremen um etwa 53 Prozent erhöht. Laut Mietspiegel lag die durchschnittliche Kaltmiete in Bremen im 4. Quartals 2024 bei 9,44 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum 4. Quartal 2023 Steigerung von 4,3 Prozent. Bei Neubau lagen die Mietpreise 2024 übrigens bei durchschnittlich 13,15 Euro pro Quadratmeter. Aktuelle durchschnittliche Nettokaltmiete in Bremen sind 11 Euro pro Quadratmeter, in beliebten Lagen sogar 12,50 Euro pro Quadratmeter. Selbst in einfachen Lagen liegt man bei 9,60 Euro pro Quadratmeter. Sie sagen in Ihrem Antrag außerdem, dass quantitativ messbare Auswirkungen der Mietpreisbremse nicht bewiesen werden können. Das stimmt, aktuell geht das noch nicht. Das liegt aber auch daran, dass sich die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse erst seit der Einführung des Mietspiegels im letzten Jahr wirklich verbessert hat. Im Laufe des nächsten Jahres dürften uns dann auch konkretere Ergebnisse vorliegen. Allerdings gehen wir schon jetzt von einer dämpfenden Wirkung der Mietpreisbremse aus. Das geht aus einer Mitteilung des Senats vom 7. Mai letzten Jahres hervor auf die Anfrage der FDP, hatten Sie ja eigentlich mitbekommen, denke ich mal. Aus dieser Mitteilung geht auch hervor, dass anders, als Sie behaupten, die Mietpreisbremse keine Investitionseinschränkung nach sich zieht. Auch das dramatische Bild vom ausgebeuteten Vermieter, dass Sie da in Ihrem Antrag zeichnen, ist komplett verzerrt, denn viele Vermieter:innen haben bei der Miete weiterhin enormen Handlungsspielraum. Die Mietpreisbremse gilt zwar bei Bestandsmieten, bei Neubau und modernisierten Wohnungen können Vermieter:innen aber die Höhe der Miete weiterhin uneingeschränkt bestimmen. Außerdem gilt die Kappungsgrenze bei Index- und Staffelmieten nicht. Bei möblierten Wohnungen kann zusätzlich zur Miete ein Aufschlag erhoben werden, und für Wohnen auf Zeit gilt die Mietpreisbremse auch nicht. In Wahrheit ist die Mietpreisbremse also extrem löchrig. Übrigens ist auch dieser Vorwurf in Ihrem Antrag, dass wir uns nicht um die Wohnnebenkosten kümmern, komplett lächerlich. Wir haben doch am Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss einen sehr großen Schritt in Richtung der Rekommunalisierung der hanseWasser Bremen GmbH beschlossen. Das wird die Abwassergebühren und damit auch die Wohnnebenkosten für alle Menschen in Bremen langfristig senken. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das vermuten Sie! – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Das finden die Marktradikalen von der FDP, anscheinend auch von der CDU, natürlich – wenig überraschend – auch wieder falsch. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Linke steht konsequent an der Seite der Mieter:innen. Deswegen bieten wir seit ein paar Monaten einen kostenlosen Mietwucher- und einen Heizkostencheck an, bei dem Mieter:innen online in einfacher Form ihre Miete und Heizkosten überprüfen lassen können. Mithilfe dieser Instrumente konnten wir bundesweit schon über 50 000 Fälle von überhöhten Mieten nachweisen. Die Linke fordert zudem einen bundesweiten Mietenstopp und einen Mietendeckel. Wir werden hier in Bremen noch weitere Maßnahmen entwickeln, damit Wohnraum für alle bezahlbar ist und das auch bleibt. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Bithja Menzel. Sehr geehrte Abgeordnete Bithja Menzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wenn ein Antrag eine Weile liegt, dann merkt man immer ganz gut, wie viel Bewegung in einzelnen Politikfeldern eigentlich drin ist. Genau wie meinem Kollegen Tim Sültenfuß ist mir auch aufgefallen, auf die Nettokaltmiete von 7,30 Euro können Sie schon mal wieder was raufpacken. Außerdem waren wir an bestimmten Inhalten aus Ihrem Antrag, wie etwa Reformen mit Versorgern oder auch der Schaffung von zusätzlichem Wohnungsbau und Abbau von Hürden schon längst dran, im vergangenen Jahr. Was sich allerdings nicht geändert hat, ist, dass es auch weiterhin Quatsch ist, so zu tun, als ob Bremen aus Lust und Laune Kappungsgrenze und Mietpreisbremse eingeführt hat. Ich will Ihnen einmal sagen, was bei der Einführung zum Beispiel in den Daten eine Rolle gespielt hat: Es wurden betrachtet die Höhe und Entwicklung von Angebotsmieten 2017 bis 2022, es wurde die Mietpreisdifferenz herangezogen, die Mietbelastungsquote 2022, der Wohnungsversorgungsgrad 2022, der Leerstand und das Verhältnis von Wohnungsneubau zur Haushaltsentwicklung 2017 bis 2022. Wenn das keine solide Datengrundlage ist, dann kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Die Zahlen, die wir da gesehen haben, die sprachen ja nun einmal dafür, das Instrument weiter fortzuführen und allen Bevölkerungsgruppen auch den Zugang zu Wohnraum weiter zu ermöglichen. Ganz nebenbei gesagt ist es ja nicht nur zulässig, dabei auch vergangene Entwicklungen und auch Ihr aktuelles Gefühl, was die Wohnungsversorgung angeht, zu schauen, sondern auch sich mit voraussichtlichen Entwicklungen und Prognosen in unserem Bundesland zu beschäftigen und auch die sind sehr, sehr eindeutig. Das ist auch eine Art von Verantwortung, solche Instrumente dann weiter anzuwenden, um die Wohnraumversorgung auch perspektivisch zu garantieren. In Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes, in dem die Nachfrage das Wohnungsangebot übersteigt, steigen natürlich neue Vertragsmieten auch an. Die künftigen Mietangebote würden uns ohne diese regulatorischen Instrumente noch größere Sorgen machen, als sie das ohnehin schon tun. Ich verstehe auch Ihre Instrumentalisierung von den „armen Vermieter:innen“ nicht, das haben meine Kollegen Falk Wagner und Tim Sültenfuß aber auch schon gut ausgeräumt, warum die nicht darunter leiden, dass wir diese beiden Instrumente fortführen. Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich die Vermieter:innen Sorgen um die Sanierungsaufgaben in unserem Land machen, weil gerade der Bestand wichtig ist, aber Ihre Forderungen schießen weit über das Ziel hinaus. Führen Sie mir gerne mal die Vermieter:innen vor, die Ihren Antrag wirklich vollen Herzens unterstützen können! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was mich auch ein bisschen erschrocken zurücklässt, ist, dass wir doch erst vergangene Plenarwoche über Sozialwohnungen gesprochen haben und wir doch das Problem alle miteinander erkannt haben, dass diese Sozialwohnungen immer weniger werden. Wir steuern in Bremen zwar mit einer guten Wohnraumförderung dagegen, aber logischerweise wird dieser Druck doch auch erst mal eine lange Zeit bleiben. Das sieht man auch, wenn man sich Prognosen zu dem weiteren Verfallen von Bindungen im Sozialwohnungssektor anschaut. Da ist es gerade die Kappungsgrenze, die wesentlich dazu beiträgt, dass diejenigen Wohnungen, die aus der Sozialbindung nicht nur jetzt schon entfallen sind, sondern auch perspektivisch weiter entfallen, eben nicht direkt so stark ansteigen, in der Miete, und das Preisniveau der Vergleichsmieten nicht direkt angepasst wird. Ansonsten hätten wir ein Riesenproblem, weil es eben da eine ganze Bevölkerungsgruppe gibt, die keine Wohnung mehr findet, in Bremen. Dieses „komplett dem Markt überlassen“, das müssen Sie mir noch mal erklären, und sie müssen, glaube ich, vor allem Armutsbetroffenen und Familien in Bremen erklären, wie Sie dann die Wohnraumversorgung auch wirklich sichern wollen. Ich finde, da sind wir auch einfach logischerweise eine andere Stadt als München, die Sie ja, Herr Schäck, als Beispiel genannt haben. Vielleicht müssen Sie Ihre Definition von angespannten Wohnungsmärkten auch noch mal überdenken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ein bisschen schade, dass ich jetzt wieder versöhnlicher werden muss, weil in einer Sache sind wir uns ja einig, nämlich, dass wir den Wohnungsbau beschleunigen müssen und mehr Wohnraum schaffen müssen. Aber dafür brauchen wir Ihre guten Tipps nicht. Wir gucken alle gerade gespannt nach Hamburg, wo die DIN-Normen in der Bauwirtschaft gerade komplett durchpflügt wurden, wo sich auch noch mal Verwaltungsprozesse angeschaut wurden, und das ist ja sehr vielversprechend. Es ist doch aber auch klar, dass ganz viel von dem, was da jetzt genannt wurde, bereits jetzt in der Praxis angewendet werden kann. Dabei unterstützen wir natürlich Investor:innen auch gerne und schauen uns auch gerne Verwaltungsprozesse noch mal an. Aber das ist nichts, was politisch irgendwie behindert wird. Ich glaube, darüber müssen wir uns auch klarer werden. Es gibt auch politische Anpassungen, das steht hier aber überhaupt nicht zur Debatte, das wissen Sie ganz genau, dass wir da schon lange dran sind – die letzte LBO-Novelle, die nächste LBO-Novelle, eine vernünftige Umbauordnung. All das wird uns weiter helfen. In der Senatskommission Wohnungsbau gibt es Debatten um die richtigen Instrumente. Ich will auch direkt noch mal von unserer Seite sagen: Die Abschaffung des Bremer Standards gehört selbstverständlich nicht dazu. Zum Abschluss – das hat jetzt noch niemand aufgegriffen, aber es war doch eine große Meldung vor zwei Wochen – noch mal die Sache, dass Bremen doch das einzige Bundesland ist, was gestiegene Wohnungsbaugenehmigungen hatte, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Wir liegen hier bei einem Zuwachs über 30 Prozent. Das liegt an guten Förderprogrammen, die wir in Bremen haben, das liegt an sehr guten Projekten von motivierten Investor:innen, die wir absolut nicht abschrecken und das liegt auch am politischen Willen, diese Projekte auch umzusetzen. Dass Sie das überhaupt nicht realisieren, das macht mich wirklich auch betroffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete FalkConstantin Wagner. Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung möchte ich noch machen: Es wurde verschiedentlich in den Redebeiträgen von CDU und FDP die Mietpreisbremse und der Neubau gegeneinander gestellt. Der Neubau ist in der Tat auch wichtig und Bremen steht dabei, gemessen an der aktuellen Lage, sogar gut da. Aber die Frage ist: Haben Mietpreisbremse einerseits und Neubau andererseits irgendwas miteinander zu tun? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, weil Sie bei dem einen nicht hinterherkommen, verlängern Sie das andere immer!) Wenn wir ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen, § 556f – für die, die es nachschauen möchten – die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich nicht für Neubauten. Die Mietpreisbremse und der Neubau haben nichts miteinander zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Die Frage ist deswegen gar nicht Mietpreisbremse oder Neubau, sondern die Antwort ist: Mietpreisbremse und Neubau. – Schönen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Özlem Ünsal das Wort. Senatorin Özlem Ünsal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste! Den zweiten Halbsatz im vorliegenden FDP-Antrag unterstütze ich ausdrücklich: Bremen braucht Wohnraum. Genau diesen Wohnraum und die Voraussetzungen dafür schaffen wir mit großem Engagement. Frau Menzel hat es gerade ausgeführt: Die kürzlich veröffentlichten Zahlen vom Statistischen Bundesamt für 2024 belegen das auch: Bremen hat mit einer Steigerung ganz konkret von 36,5 Prozent entgegen dem bundesweiten Trend den höchsten Zuwachs aller Bundesländer. Während die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland erneut stark zurückgegangen ist, führen wir hier die Spitze des gegenläufigen Trends. Das ist wirklich auch etwas, was man mit einem kräftigen Applaus für uns auch bestätigen kann. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir verzeichnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit als einziges Land einen deutlichen Anstieg und beweisen damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass Wohnungsbau auch in schwierigen Zeiten gelingen kann. Während in vielen Regionen der Republik die Zahlen einbrechen – das kann man aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes sehr schön ablesen –, haben wir in den letzten Monaten aktiv die Weichen für mehr Baugenehmigungen gelegt. Wir schaffen gezielte Anreize für den Wohnungsbau, beschleunigen die Genehmigungspraxis und fördern bezahlbare Wohnungen, damit mehr Menschen auch ein passendes Zuhause, ein Dach über dem Kopf finden können. Und ja, trotz dieser positiven Entwicklung bleibt der Wohnungsmarkt dennoch herausfordernd. Wer könnte das abstreiten? Nicht nur in Bremen, aber auch in Bremen. Wir werden als Senat daher weiterhin alles daran setzen müssen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und den Wohnungsbau langfristig zu sichern. Das steht ohne Zweifel auch auf der Agenda. Doch – und das will ich ausdrücklich unterstreichen – Bauen allein wird da nicht reichen. Wir brauchen auch diese mietpreisregulierenden Instrumente, solange der Wohnungsmarkt so angespannt ist, wie er gerade ist. Ein zentrales Instrument ist neben der Kappungsgrenzenverordnung auch die Mietpreisbremse, die übrigens mit der Großen Koalition im Jahr 2015 als Reaktion auf überhöhte Mietpreise eingeführt worden ist und bis heute dazu beiträgt, dass Mietpreise nicht unkontrolliert steigen können. Erst kürzlich haben wir zudem die Absenkungen aus der Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre, nämlich bis 2029, verlängert. Ich finde, das ist ein starkes Signal für den Mieterschutz. Das bedeutet, in der Stadt Bremen dürfen Mieten bei laufenden Verträgen innerhalb von drei Jahren um höchstens fünfzehn Prozent steigen. In Bremerhaven sind es zwanzig Prozent, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt dann vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Eine gutachterliche Stellungnahme – Sie erinnern das aus dem letzten Jahr, nämlich aus dem Jahr 2024 – bestätigt, dass genau das für die Stadt Bremen vorliegt. Diese Einstufung ermöglicht es uns letztlich auch, rechtzeitig Regulierungen einzuführen, um übermäßige Mietsteigerungen abzufedern. Der Mietspiegel zeigt zwar die Durchschnittsmiete im Bestand, gibt jedoch keinen Aufschluss über die tatsächlichen Angebotsmieten, und genau diese sind entscheidend für die Mietpreisentwicklung. Fakt ist: Die Mehrheit der Bremerinnen und Bremer – trotz der hohen Eigentumsquote – lebt weiterhin zur Miete und Deutschland bleibt auch europaweit Mieterland Nummer 1, das müssen wir hier einmal sehr deutlich zur Kenntnis nehmen und entsprechend ausgestalten. Sollte die Mietpreisbremse zum 1. Dezember 2025 ersatzlos wegfallen, hat das gravierende Folgen auch für Bremen. Das bedeutet nämlich, dass Neuvermietungen dann nicht mehr nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sondern sich an der deutlich höheren Grenze des Wirtschaftsstrafgesetzes orientieren, nämlich an einem Zuschlag von mehr als zwanzig Prozent zur ortsüblichen Miete. Eine solche Dynamik, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, würde auch die ortsübliche Vergleichsmiete selbst nach oben treiben, da Mieten bei Neuvermietungen in deren Berechnung einfließen. Deshalb habe ich auch aktiv im Bundesrat jüngst die Verlängerung der Mietpreisbremse erfolgreich initiiert, gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg, und die Strategie geht auf und ist auch richtig. Unsere Strategie kombinieren wir mit zwei zentralen Ansätzen, die ich Ihnen gern einmal kurz vorstellen will. Das ist zum einen natürlich die Mietpreisregulierung, um kurzfristig überhöhte Mietsteigerungen zu bremsen und auf der anderen Seite schaffen wir diese gezielten Anreize für den Wohnungsneubau, um langfristig mehr Wohnraum anzubieten. Dieser ganzheitliche Ansatz stellt sicher, dass der Neubau nicht ins Stocken gerät, während gleichzeitig genügend bezahlbare Wohnungen entstehen können, um die Mietpreisentwicklung nachhaltig zu steuern und zu stabilisieren. Konkret setzen wir auf eine umfassende Stadtentwicklungs- und Wohnungsmarktstrategie, Sie kennen sie. Erlauben Sie mir aber trotzdem, ein paar Ausführungen dazu zu machen. Dazu gehört die Förderung des Wohnungsneubaus durch gezielte Schaffung von Baurecht; die Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung, Sie haben sie schon in Ihren Reden aufgeführt; die Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes für die Entlastung einkommensschwacher Haushalte gehört ebenfalls dazu; die bereits erfolgte Novellierung – auch die haben Sie schon genannt – der Bremischen Landesbauordnung sowie die zweite Novelle, die wir jetzt angehen, insbesondere die direkt abschließbaren Erleichterungen für die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten im Bestand. Dies zeigt alles, dass wir nur im Zusammenspiel aller Instrumente und aller Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, erfolgreich sein können und nicht anfangen sollten, einzelne Stellschrauben systematisch zurückzudrehen. Wir müssen die soziale Wohnungsfrage in Bund und Ländern mit einer Investitionssteuer und Entbürokratisierungsoffensive überwinden, das ist meine feste Überzeugung, und auch unsere Planungsund Genehmigungsverfahren beschleunigen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Der Bremer Senat leistet hierzu seinen sehr aktiven Beitrag und wird auch weiterhin gezielt darauf hinarbeiten, dass dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird und der Wohnungsbau langfristig gesichert bleibt und nicht zum Stagnieren kommt. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, wir treten in eine Mittagspause ein bis 15 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 13:32 Uhr) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:00 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort. Starke Regionen für ein starkes Europa Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 5. Februar 2025 (Drucksache 21/993) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Olaf Joachim. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Antje Grotheer. Abgeordnete Antje Grotheer (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir mal wieder über das Thema Europa reden. Der Anlass ist ein nicht ganz erfreulicher, wie ich gleich noch aufzeigen werde. Dass wir aber überhaupt über Europa diskutieren, angesichts der Tatsache, wie stark sich Europa auf unsere Region, auf die Städte und Gemeinden auch in der Bundesrepublik Deutschland und in Bremen auswirkt, halte ich für total wichtig. Siebzig Prozent unserer Politik geht im engeren Sinne oder im weiteren Sinne – je nachdem, wo Sie die Grenze ziehen – tatsächlich auf europäische Entscheidungen zurück. Die Entscheidung, über die wir heute reden wollen, ist eine, über die wir eigentlich immer reden, wenn wir hier im Parlament diskutieren, nämlich eine über Geld. Sie wissen, Europa ist stark unter Druck. Wir müssen jetzt entscheiden: Wie stellen wir uns in der veränderten Weltlage auf? An welchen Stellen arbeiten wir enger zusammen als an anderen? An welchen Stellen müssen wir eigene neue Anstrengungen unternehmen, um weltweit noch eine Rolle zu spielen? Diese Frage müssen wir gemeinsam entscheiden. Diese Fragen werden sicher in den nächsten Monaten ganz erheblich entschieden werden. Für diese Fragen ist es besonders wichtig, wenn wir über Geld reden: Wie viel Geld stellen wir dafür eigentlich zur Verfügung und für welche Projekte stellen wir Geld zur Verfügung? Das passiert üblicherweise, indem man in den mehrjährigen Finanzrahmen guckt, in dessen Aufstellungsphase sich die Europäische Union jetzt befindet. Da ist es im letzten Sommer passiert, dass – wir wissen gar nicht, wie wir es nennen sollen – irgendwas geleakt wurde oder was angedeutet wurde, in der DG Budget, also der Generaldirektion, die sich mit der Frage der Aufstellung des Haushalts beschäftigt. Plötzlich ist ein, man sagt immer dann so schön „Non-Paper“, wenn man nicht zugeben will, dass man Gedankenspiele macht, aufgetaucht, in dem darüber geredet worden ist, dass Kohäsionspolitik, wie wir sie kennen – ich will nur mal kurz sagen, das ist für uns zum Beispiel der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder der Europäische Sozialfonds (ESF) – eingestampft werden. Und zwar eingestampft zugunsten einer neuen Vergabepolitik, die im Wesentlichen dann die nationalen Regierungen adressiert. Das heißt, in der Konsequenz wird es keine Entscheidungen mehr darüber geben, was die Regionen brauchen, sondern es wird eine Entscheidung geben, die lautet: Wir geben das Geld, das wir ausgeben wollen, möglicherweise an die Nationalstaaten – für die Spezialistinnen und Spezialisten unter Ihnen, das ist das, was wir mit dem Wiederaufbau- und Resilienzfonds bei Corona gemacht haben, da ist das Geld an die Nationalstaaten gegangen – und lassen die dann mal verteilen. Das halten europaweit alle Regionalpolitiker, alle Landesregierungen, alle nationalen Regierungen für ganz schwierig – die nationalen Regierungen noch am wenigsten, weil die sagen: Das fällt uns leichter, dann das Geld zu verteilen, wo wir es hin haben wollen. Wir – und wenn ich „wir“ sage, dann meine ich die polnischen Regionen, ich meine die italienischen Regionen, ich meine unsere Europaministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz, die anderen Bundesländer, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Frankreich.) Frankreich hat sich entsprechend geäußert, you name it, also man könnte alle aufzählen, weil es tatsächlich ein Thema ist im Ausschuss der Regionen, dem ich die Ehre habe, für Bremen anzugehören, es ist das das beherrschende Thema in den letzten Monaten gewesen – halten es alle für schwierig. Da sagen alle, wenn wir diese ganz stark regionalisierten Politiken auflösen zugunsten einer, die über die Nationalstaaten funktioniert, dann kriegen wir ein Problem, weil wir dann keine regionalen Steuerungsmöglichkeiten mehr haben. In anderen Bundesländern spielt die Frage – und die würde auch darunter fallen – der weiteren Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Rolle. Alle Bundesländer mit sehr viel mehr Landwirten als wir, sind, ich sage mal vorsichtig, auf dem Baum, auf dem Feld, auf der Straße, wie auch immer, weil alle Angst haben, dass es eine zentralisierte Mittelverwaltung geben wird und keine mehr über mehrere Ebenen. Weil wir das alle so sehen, haben wir alle Bedenken, dass dann am Ende weniger Steuerungsmöglichkeiten in den Regionen hängenbleiben. Wenn es nur noch eine nationale Agrarpolitik gibt, jenseits der europäischen, und dann auch noch das Bundeslandwirtschaftsministerium über diese Mittel entscheidet, dann muss das nicht gut sein. Das, was Europa gemacht hat, ist eben, sich die Regionen selbst anzugucken und zu sagen: Im Prinzip ist jede Region förderfähig. Jede Region hat ihre Herausforderungen, muss die digitale Transformation, muss die klimapolitische Transformation hinkriegen, muss sich darum kümmern, wie sie damit umgeht, dass die Welt sich verändert. Deswegen gibt es heute diesen Antrag, weil wir sicher sein wollen, dass wir mitreden. Wenn Sie alle sagen „Na, das war ja nur so ein Entwurfspapier, und wir wissen noch gar nicht, ob das kommt, vielleicht war das nun ein Versuchsballon“, dann kann das so sein. Dann kann das so sein. Ich stelle nur mal die Frage, ob dann jetzt im Arbeitsprogramm der Kommission nicht wenigstens darüber geredet werden sollte, dass man für ESF und EFRE neue Verordnungen braucht. Wenn es aber gar nicht mehr drinsteht, dass dafür neue Verordnungen für die Vergabe gemacht werden müssen, dann, finde ich, ist ein Schelm, wer Böses dabei denkt, nämlich ich. Ich glaube, dass das mehr als ein Versuchsballon war. Das bringt alle Regionen in Schwierigkeiten und unsere ganz besonders. Sie wissen, wie viele Projekte wir in Bremen durch Europa gefördert sehen und wo wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zeigen können, dass Europa wichtig und richtig ist. Das sind nämlich alle die und noch viel mehr, aber mindestens alle die, wo Sie an den Häusern, an den Orten, das Symbol von Europa sehen können, wo also gezeigt wird, da steckt Europa drin. Wenn das zukünftig wegfällt, kriegen wir ein Riesenproblem. Deswegen gibt es heute diesen Antrag, den ich Sie freundlich bitte, zu unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Cindi Tuncel. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich hoffe, Sie sind nicht dagegen.) Abgeordneter Cindi Tuncel (Die Linke): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Stellen wir uns einmal vor, der Senat beschließt, weil es mit dem Geld ja bekanntermaßen knapp ist: Wir sparen uns die Globalmittel, und das Stadtteilbudget kriegt nun ein neuer Stadtteil [Red. Anm.: akustisch unverständlich] und wesentlich weniger Mittel ausgestattet und wir streichen den Beiräten die Entscheidungskompetenz und die Verwendung der Mittel. Das kann zukünftig eine zentrale Stelle bei der Senatskanzlei machen. So ähnlich sehen momentan die Pläne der Europäischen Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen von 2028 bis 2034 aus. Das hat meine Kollegin Frau Grotheer eben erwähnt. Statt einer Gemeinsamen Agrarpolitik und Regional- und Sozialfonds sollen die Mittel direkt an die nationalen Haushalte gehen und von dort verwaltet werden. Zusätzlich soll es einen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit geben. Die kommunalen und regionalen Ebenen wären bei der Entscheidung raus. Dieses Prinzip entspricht unseres Erachtens nicht der europäischen Idee und auch nicht dem Vertrag von Lissabon, welcher nicht nur das Subsidiaritätsprinzip für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU vorsieht, sondern auch einen expliziten Hinweis auf die regionale und lokale Dimension des Subsidiaritätsprinzips enthält. Das ist meines Erachtens gefährlich. Schon jetzt bröckelt der Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union. Schon jetzt wissen viele Menschen nicht, wozu die EU überhaupt gut sein soll. EU-Skepsis und Demokratiefeindlichkeit nehmen rasant zu. In dieser wirklich riskanten Zeit soll ein Grundprinzip der europäischen Integration von innen heraus ausgehöhlt werden. Das finden wir erschreckend. Erstens hat die Idee, die regionale und lokale Ebene in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, gewaltige Gründe. Zum einen werden ja die meisten europäischen Vorschriften auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt. Hierfür braucht es einerseits die fachliche Einbindung, denn nur so können wirksame und umsetzbare Regelungen gefunden werden. Andererseits steigert es die Akzeptanz für die getroffenen Regeln. Sie können auch besser kommuniziert und vermittelt werden. Die Transparenz steigt und somit auch die demokratische Legitimität. Zweitens, so soll die EU ja ein Gemeinschaftsprojekt sein, mit starkem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Werden die Mittel hierfür gekürzt, die Mittelvergaben zentralisiert, die Entscheidungen hierfür intransparent, so schwächt das genau diesen dringend benötigten Zusammenhalt. Die Gefahr, dass bestimmte Regionen bevorteilt werden und andere leer ausgehen, ist durchaus real und würde die strukturellen Unterschiede vergrößern statt sie zu verkleinern. Das ist nicht in unserem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überdies schwächen die momentanen Pläne der Kommission nicht nur die regionale und lokale Ebene, sondern auch die Mitspracherechte des EUParlaments, denn da arbeitet der Regional- und Haushaltsausschuss meistens eng mit dem – das hat auch meine Kollegin Frau Grotheer erwähnt – Ausschuss der Regionen zusammen. Statt weniger regionaler Zusammenarbeit brauchen wir in der EU mehr regionale und partnerschaftliche Zusammenarbeit. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weniger Mitsprache und weniger Mittel für die regionale Zusammenarbeit und die regionale Entwicklung bedeuten zum Schluss weniger Demokratie. Es gibt sicher einige Kräfte in der EU, die genau das wollen. Wir sollten das aber nicht zulassen. Daher fordern wir den Senat auf, sich für eine Stärkung der Regionen und eine Stärkung der Kohäsionspolitik einzusetzen und hier entschieden für eine Weiterentwicklung zu kämpfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass wir hier mal wieder über ein europapolitisches Thema sprechen können und ich glaube auch, dass wir in dieser Sache eine große Einigkeit im Haus haben werden. Wir sprechen, wie schon erwähnt, über die Pläne zum Finanzrahmen 2028 bis 2034 der Europäischen Kommission, wo ein Papier geleakt wurde mit den Überlegungen, unter anderem die Agrar-, die Sozial- und die Regionalfonds zusammenzulegen und eine nationale Verwaltung zu stellen, sodass, wie Frau Grotheer schon erklärt hat, die Mitgliedstaaten als nationale Verwaltung über dieses Geld verfügen und nicht mehr die Regionen. Wir sprechen über relevante Summen, das sind ungefähr 400 Milliarden Euro und fast ein Drittel des kompletten europäischen Haushaltes. Es ist quasi ein Abspracherecht der Regionen, dass sie nicht mehr über ihre Mittel verfügen dürfen. Deswegen ist es richtig, dass eigentlich alle Regionen und Länder über Europa hinweg und auch hier in Deutschland sich dagegen gewehrt haben. Man hat ja auch gesehen, dass die Kommission danach davon abgerückt ist und es erst mal als Idee in den Raum gestellt hat. Wir können uns sicher sein, wenn so eine regionale Förderung wegfällt und zu einem nationalen Instrument wird, dass wir von der Finanzierung von speziellen regionalen Belangen wegkommen und zu einem zentral gesteuerten Subventionsprogramm hinkommen. Das wollen wir als Freie Demokraten nicht. Wie auch schon erwähnt worden ist und was auch richtig ist: Wir haben überall in Deutschland sowieso schon viel Politikverdrossenheit und wir sind stark dabei, unseren Menschen zu erklären, warum die Europäische Union wichtig ist. Wenn wir dann auch noch regionale Projekte wegstreichen würden, würde es uns umso schwerer fallen. Deswegen sind wir bei diesem Antrag dabei. Wir haben einen ähnlichen Antrag oder ähnliche Anträge auch in anderen Landesparlamenten mitgestellt, deswegen hätten wir uns auch gefreut, wenn wir dieses als gemeinsames Signal aus diesem Haus auch hätten stellen können. Ein letzter Tipp an unsere Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Wenn man wirklich etwas dazu tun möchte, Dinge zu vereinfachen in der Europäischen Union, Finanzpolitik zu vereinfachen, wo wir prinzipiell immer dabei sind, dann könnte man insbesondere in dieser Sache dafür sorgen, dass man die Antragsverfahren vereinfacht, damit die Regionen schneller und einfacher ihr Geld abrufen können und effizienter benutzen können. Es ist nämlich so, dass immer noch viele Gelder gar nicht erst abgerufen werden können. Das wäre ein echter Schritt, um eine modernere europäische Finanzpolitik zu schaffen. Das wäre unser Tipp an dieser Stelle, aber nicht das, was die Europäische Kommission bisher plant. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Mehr Geld ohne konkretes Ziel – typisch Koalition! (Beifall Bündnis Deutschland) Der Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke setzt sich für eine Stärkung der Regionen innerhalb der Europäischen Union ein, so zumindest der Antrag. Besonderer Fokus soll dabei auf regionaler Mitsprache in der EU-Politik in Form von gesteigerter Kohäsionspolitik bestehen. Zudem lehnt er die Zentralisierung der Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Regional- und Sozialfonds auf nationaler Ebene ab. Stattdessen fordert er die Beibehaltung der Mittelverwaltung zwischen EU und den Regionen und die Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik; vornehmlich, um Effizienz und Wirksamkeit der Fördermittel zu steigern, um Synergien unter den EUProgrammen zu verbessern und die Vereinfachung von Verfahren durch Digitalisierung, und das in Kombination mit gesteigertem Mitspracherecht der Regionen, sodass lokale Besonderheiten und Faktoren besser berücksichtigt werden können. Klingt zunächst ziemlich vielversprechend. Doch wenn man sich den Antrag genauer durchliest, täuscht das Ganze. Denn letzten Endes geht es darum, dass mehr Geld immer noch keine effizientere und wirksamere Verwendung der Mittel garantiert. Es wäre viel wichtiger, die bereits bestehenden finanziellen Mittel einer stärkeren Kontrolle und einer stärkeren Rechenschaftspflicht zu unterziehen und zu schauen, (Beifall Bündnis Deutschland) dass die Fördermittel korrekt und effizient eingesetzt werden, um Missbrauch zu vermeiden und vor allem Ineffizienz zu vermeiden. Wenn ich mir den Antrag mal genauer anschaue, dann sehe ich darin auch, ich zitiere, „dass auskömmliche Mittelausstattung“ gefordert wird. Aber was ist auskömmlich? Das kommt auf den Betrachter an. Wer geben soll, beziffert das relativ gering, wer nehmen wird oder nehmen möchte, beziffert das Ganze höher. Gerade, wenn man auf die Beträge schaut, die bisher schon für die Fonds aufgewandt werden, so haben wir bereits jetzt ein Volumen von fast einer Billiarde Euro in Bezug auf europäische Mittel. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Eine Billiarde? Boah!) Das ist ein ganz schöner Topf, ja. Da möchte man jetzt am liebsten noch mehr reinstecken. Wir sollten hier eher über eine Konsolidierung und Überprüfung der Töpfe und deren Verwendung sprechen, anstatt den Topf noch zu vergrößern. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Berücksichtigung der Regionen ist durchaus wichtig, darf aber im Endeffekt nicht dazu führen, dass Koordinationsmechanismen auf nationaler Ebene erschwert oder gar verhindert werden. Hier in diesem Antrag klingt es danach, als ob man am liebsten die ganze Entscheidung auf kommunaler Ebene treffen würde, in den Regionen treffen würde und das auch noch bei entsprechender Mittelverwaltung. Der Antrag ist vielleicht nett gemeint und im Kern auch definitiv unterstützenswert, denn wir brauchen Programme vor Ort; aber bei genauerem Blick entspricht es dem typischen linken Vorgehen: Mehr Geld wird es schon richten. (Beifall Bündnis Deutschland) Dazu noch mehr Mitspracherecht, wie diese aufgestockten Mittel dann verwendet werden dürfen – besser kann man linke Finanzpolitik nicht skizzieren. (Abgeordnete Antje Grotheer [SPD]: Sie haben wirklich gar nichts verstanden!) Die Fraktion Bündnis Deutschland wird den Antrag definitiv ablehnen, denn die Förderpolitik soll Länder und Regionen auf Dauer in die Lage versetzen, eigenständiger zu werden. Schon seit Jahren beziehen wir aus verschiedensten Töpfen Fördermittel und nichts wird besser. (Zuruf Abgeordneter Cindi Tuncel [Die Linke]) Selbst investitionsfähiger zu werden, das ist das Ziel, und das mit den bereits bestehenden Mitteln und nicht, die Mittel noch mal aufzustocken. Hier wird aber wieder einmal der Satz „Nur mehr ist mehr“ hochgehalten. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Tiedemann, ich habe das Gefühl, Sie haben nicht verstanden, worüber wir hier überhaupt debattieren, wofür die Gelder verwendet werden (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) und was Europa eigentlich bedeutet. Für uns als Christdemokraten ist völlig klar: Europa, das ist unsere Lebensader. Europa ist das, was uns zusammenhält, gerade in diesen Zeiten, in denen wir sehen, dass Amerika einen anderen außenpolitischen Kurs einschlägt. Deswegen muss Europa stark sein und Europa ist dann stark, wenn die Nationen stark sind und wenn die Regionen stark sind. Deswegen stimmen wir diesem Antrag heute auch gern zu. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir sehen auch, dass die Förderpolitik der EU sicherlich unbürokratischer ausgestaltet werden kann, wie sicherlich viele Dinge in der Europäischen Union. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach! Hört, hört!) Deswegen sind wir auch froh und dankbar, dass Ursula von der Leyen wieder einen neuen Vorschlag gemacht hat, wie man die Bürokratie abbauen kann (Lachen Bündnis Deutschland) und die Europäische Union auf Kurs hält. Wir sind froh über unsere Kommissionspräsidentin. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Für uns ist auch klar, dass es wichtig ist, dass die Regionen und auch das Land Bremen weiterhin Mitsprachemöglichkeiten in der EU haben. Würden die Fonds, über die wir hier schon lange gesprochen haben, zusammengelegt werden, dann würden die Zuschüsse in den nationalen Haushalt fließen. Es wäre unklar, welche Region wie viel Geld erhalten würde, und es ist unklar, was das dann zum Schluss auch für Bremen bedeuten würde. Wir sollten uns deswegen in diesem Parlament für den Antrag der Koalition aussprechen, denn dieses Parlament und unsere Region hätten sonst kaum noch Mitsprachemöglichkeiten auf EU-Ebene und das halten wir für falsch. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Sache, die mir in diesem ganzen Punkt allerdings ein bisschen aufgestoßen ist: Es gibt ja schon einen Antrag zu dieser ganzen Debatte, der auch in der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam verabschiedet wurde. Es gab sogar noch einen weiteren Antrag. Er ging wohl nicht ganz in die richtige Stoßrichtung, deswegen hat sich Bremen enthalten. Das finde ich ein bisschen kurios, wenn wir es dafür dann hier auch noch mal debattieren, das muss ich sagen, aber ich glaube, man kann manche Sachen auch nicht häufig genug sagen. Ich hätte mich gefreut, wenn sich Bremen deswegen bei dem Antrag der CDU-geführten Länder auch nicht enthalten hätte, aber sei es drum, wir machen heute trotzdem gern mit. (Beifall CDU) Eine Sache, die ich an dieser Stelle aber auch noch sagen möchte und wo ich auch noch an uns alle appellieren möchte, ist, dass Deutschland gemeinsam mit Frankreich und Polen neue Stärke in Europa beweisen muss. (Beifall CDU, SPD) Deswegen möchte ich noch darauf hinweisen, dass es für uns zentral sein wird, dass wir auch wieder klare Entscheidungen in Europa treffen müssen. Ich hoffe, dass die Zeit des sogenannten German Vote, der „abstention“, der Enthaltung jetzt bald endlich vorbei ist und dass wir wieder zu klaren Entscheidungen kommen. Diese Spitze müssen Sie mir doch lassen: Ich bin froh, dass bald ein Kanzler Merz genau dafür sorgen wird. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Unruhe) Ich rufe zur Ruhe, Frau Präsidentin. (Heiterkeit) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zwei kleine Vorbemerkungen loswerden. Einmal bin ich sehr, sehr froh, dass wir von hier bis hier verantwortungsvolle Fraktionen haben, die im Interesse des Landes zusammengehen, wenn es um die wirklich wichtigen Fragen geht. Vielen Dank dafür! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Ich bin auch froh zu hören, dass es zumindest von hier bis hier auch genug Sachverstand und Kompetenz gibt, um überhaupt zu erfassen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Eigenlob stinkt!) dass es um die wichtigen Fragen für unser Bundesland geht. Dann möchte ich als zweite Vorbemerkung unserem Mitglied im Ausschuss der Regionen, Antje Grotheer, sehr danken, dass sie sich immer wieder so engagiert im AdR (Europäischer Ausschuss der Regionen) für unser Haus und für unsere Region einsetzt, und, zum Beispiel mit diesem Antrag, auch als so eine Art Frühwarnsystem funktioniert, damit wir uns mit den Themen, die da auf uns zukommen, auch auseinandersetzen. Vielen Dank dafür, Antje Grotheer! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Meine Vorrednerin Frau Dr. Winter hat es schon erwähnt, die Zeiten auf die wir zusteuern, sind alles andere als leicht. Wir sind ja nicht nur über den Atlantik, sondern auch immer noch von der anderen Seite massiv bedroht und ich wünsche von dieser Stelle aus dem nächsten Kanzler ein gutes Händchen auf europäischer Ebene, damit wir da wieder zu der notwendigen einheitlichen Stimme zurückkommen, die wir als Europa, als Europäische Union dringend brauchen, um in diesem internationalen Wechselspiel, nicht nur für uns, sondern vor allem ja auch für die Ukraine, eine friedliche und freiheitliche Zukunft wiederherstellen und für uns sichern zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Auch wenn es so scheint, als hätte die große Friedenspolitik mit diesen finanzpolitischen Instrumenten hier nichts zu tun, so sind die Verwicklungen aber doch intensiver als man so glauben mag. Denn wie oft haben wir, gerade wenn es um finanzpolitische Auseinandersetzungen ging, gesehen, dass wir in den Regionen sehr viel schneller zu Übereinkünften kommen, als die Nationalstaaten dazu in der Lage sind. So wichtige Themen auf die nationalen Ebenen unserer 27 Nationalstaaten zu geben, ist, bei allem Respekt, keine gute Idee, auch in Deutschland nicht. Aber ich möchte nicht in Berlin darüber verhandelt wissen, in welchen Regionen wie viel Geld verteilt wird, sondern das gehört schon in die Hände derjenigen, die vor Ort am besten wissen, was wo in welcher Form gebraucht wird. Wir müssen das miteinander verhandeln und das gilt für alle anderen Nationalstaaten eben auch. Nicht umsonst – und ich bedauere es auch sehr, dass es seit, ich würde jetzt sagen, gut fünfzehn Jahren nicht mehr Thema ist – haben wir europapolitisch sehr, sehr lange über die Zukunftsvision des Europa der Regionen gesprochen, weil wir dort ganz oft sehr hoffnungsvoll gesehen haben, dass die Kommunikation und die Vereinbarungen und die Kooperationen miteinander viel, viel besser laufen, als das auf nationalstaatlicher Ebene die Regel ist. Auch das können wir ja leider inzwischen seit vielen, vielen Jahren beobachten, leider auch unter deutscher Beteiligung, das muss man selbstkritisch auch so sagen. Die Kohäsionspolitik ist gerade für Bremen besonders wichtig. Auch da muss ich daran erinnern – hier haben wir gerade gehört, wir hätten hier zu viel –: Nein! Wer sich im letzten halben Jahr ein bisschen in der Stadt umgehört hat: Wir haben zu wenig und das führt dazu, dass ganz, ganz viele Projekte, die ESF-finanziert sind, gerade zumindest gekürzt werden, manche hören sogar gänzlich auf. Das ist für die soziale und Arbeitsmarktinfrastruktur in Bremen eine echte Katastrophe. Deswegen ist es wirklich keine Petitesse, sich um Kohäsionspolitik zu kümmern und sich intensiv dafür einzusetzen, die Ziele der europäischen Kohäsionspolitik, nämlich einen sozialen Ausgleich vor Ort in den Regionen, in den Kommunen zu schaffen, auch intensiv voranzutreiben. Die Kooperationen zwischen Regionen in den Zukunftsstaaten dürfen nicht zurückgefahren werden, sondern im Gegenteil, sie müssen gestärkt werden. Für Bremen sind zum Beispiel auch besonders wichtig sind Programme wie INTERREG. Einmal im Jahr kann man sich angucken, was für tolle innovative, zukunftsfähige Projekte darüber gefördert und auch umgesetzt werden. Die Kolleginnen und Kollegen vorher haben es auch schon gesagt: Unterschätzen wir nicht, welches europäische Zusammengehörigkeitsgefühl gerade durch diese Kohäsionspolitik vorangetrieben wird! Aber auch wir sehen Verbesserungsbedarf, deswegen will auch ich gern darauf hinweisen, dass mit den Mitteln, die einem zur Verfügung gestellt werden, pfleglicher umgegangen werden muss. Wie die FDP gesagt hat: Auch bei der Antragstellung ist wirklich noch viel zu tun, damit man es auch für wirklich kleine und kleinste Projekte und Träger gewährleisten kann, sich überhaupt an den Förderprogrammen zu beteiligen. Das ist ein richtiger Punkt. Ich will noch darauf hinweisen, weil wir ja vor einigen Jahren auch ein Problem mit der Kontrolle der Ausgaben, zum Beispiel der ESF-Gelder, hatten, dass wir auch für eine effektivere Kontrolle der Ausgaben und für eine bessere Transparenz sorgen müssen. Wir haben das in Bremen sehr, sehr gut in den letzten Jahren nachgearbeitet, in anderen Regionen besteht da aber noch ein bisschen Nachholbedarf. Wir fordern daher den Senat auf, sich auf nationaler und vor allem auch auf europäischer Ebene für all diese Punkte in der Mittelverwaltung zwischen EU und den Regionen einzusetzen. Ich finde übrigens, genauso wie das zeigt, dass das ein überparteiliches Thema ist und weil es in fast allen Bundesländern Thema geworden ist, zeigt es, wie wichtig dieses Thema für die deutschen und europäischen Regionen ist. Ich komme zum Ende und freue mich, dass ich fast wieder wie in meinem alten Beruf so eine kleine Einführung in die europäische Politik geben konnte. Ich hoffe – –, nein, die Kollegin ist nicht mehr da, die kann nichts gelernt haben. Dann müssen wir es an anderer Stelle noch mal wiederholen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidenten Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Grotheer. Abgeordnete Antje Grotheer (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich hätte jetzt auch gern mit Frau Tiedemann geredet, die wird ihre Gründe haben, warum sie nicht im Saal ist, aber ich erkläre es Ihnen gern als Fraktion: (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Sehr gern!) Ich weiß nicht, ob Sie das verstanden haben, was wir in Deutschland mit der Angleichung der Lebensverhältnisse tun? Das ist der Grund, warum wir im Länderfinanzausgleich Mittel bekommen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja.) Diese Fonds machen etwas sehr Ähnliches. Da geht es darum, in den Regionen, die in Europa im Hintertreffen sind, entweder weil sie im Bereich Fischerei besonders stark sind oder weil sie im Bereich Agrarpolitik besonders stark sind oder weil sie besondere soziale Probleme oder Probleme regionaler Entwicklung haben, eine gezielte Förderung vorzunehmen. Dafür sind diese Töpfe da. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen: „Das führt doch wieder nur zu Geldverschleuderung in den Regionen, in denen das Geld ankommt“, das finde ich nicht mal zynisch, das finde ich an der Grenze zur Unverschämtheit, weil es die Regionen unter einen Generalverdacht stellt. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Um es ganz deutlich zu sagen: Wir sind kein Bundesland, das von Landwirtschaft lebt. Wir haben wenige Landwirte, die sich unglaublich anstrengen. Die sind vor anderthalb Jahren dafür massiv auf die Straße gegangen, damit unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Denen haben Sie damals versprochen, dass Sie immer an der Seite der Landwirte stehen. In so einer Situation zu sagen: „Das ist uns mit der Kohäsionspolitik, der gemeinsamen Agrarpolitik völlig egal“, (Glocke) ist ein totaler Widerspruch und macht Ihre Äußerungen absolut unglaubwürdig. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort für den Senat Staatsrat Dr. Joachim. Staatsrat Dr. Olaf Joachim: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag thematisiert – das ist deutlich geworden – einen für die Zukunft Bremens wichtigen Punkt: Welche Rolle haben Länder, Regionen, Kommunen in der europäischen Politik, insbesondere in der Kohäsionspolitik? Sind sie zukünftig bestenfalls nur noch Mittelempfänger oder versuchen sie, daran mitzuwirken? Unsere Städte und Regionen stehen im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass europäische Politik auch tatsächlich umgesetzt wird. Das war ja auch mit ein Grund dafür, dass vor dreißig Jahren in den Verträgen von Maastricht der AdR als zusätzliches Beteiligungsgremium geschaffen wurde. Gerade die deutschen Länder hatten sich seinerzeit sehr dafür eingesetzt. Der AdR bietet damit im europäischen Mehrebenensystem neben dem im Artikel 23 Grundgesetz verankerten Mitwirkungsauftrag der Länder eine zusätzliche Möglichkeit, die Interessen direkt in Brüssel zu vertreten. Doch wenn man den geleakten Papieren Glauben schenken will, stehen diese Mitwirkungsrechte zumindest bei der Generaldirektion Haushalt zur Disposition. Ende letzten Jahres drangen die entsprechenden Papiere an die Öffentlichkeit, das ist hier hinlänglich dargestellt worden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatten im Herbst dann auch auf ihrer Jahreskonferenz geschlossen dagegen Position bezogen. Dabei zweifelt niemand an: Europa steht vor gewaltigen Herausforderungen, dem grünen, dem digitalen Wandel bis zum Umgang mit den allgegenwärtigen geopolitischen Krisen. Auch die Kohäsionspolitik muss sich den Realitäten anpassen. Sie muss gezielter, effizienter, krisenfester werden. Gleichzeitig ist absehbar, dass die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, neue zusätzliche Mittel für den EU-Haushalt bereitzustellen, begrenzt sein wird. Allein das bedeutet, dass man mit den vorhandenen Ressourcen versuchen muss, mehr zu erreichen. Aber das wird nicht automatisch durch eine Zentralisierung erreicht. Darüber hinaus sind es genau die regionalen Bezüge, die ja das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen stärken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik muss darauf abzielen, die Wirksamkeit der Programme zu verbessern und den Zugang zu Fördermöglichkeiten zu vereinfachen. Ein entscheidendes Element, und zwar ein unterstützendes Element und nicht behinderndes Element, ist dabei das Prinzip der geteilten Mittelverwaltung, welches es den Regionen und Städten ermöglicht, aktiv mitzuwirken. Ein wichtiges Signal für diesen laufenden Prozess ist die nach wirklich intensiven Verhandlungen entwickelte gemeinsame Stellungnahme des Bundes und der Länder zur Zukunft der Kohäsionspolitik, die von der Europaministerkonferenz (EMK) am 20. November und von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 12. Dezember beschlossen wurde. Diese Stellungnahme ist ein entscheidender Schritt, um eine einheitliche Position Deutschlands zu vertreten. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidiums daraus zitieren. In dieser Stellungnahme heißt es unter anderem: „Daher sind die regionalen Förderprogramme originär mit den Regionen zu verhandeln. Eine zentralisierte Kohäsionspolitik ist aus Sicht des Bundes und der Länder damit nicht vereinbar.“ Ich weise darauf hin, weil dies mit ein Auslöser dafür war, dass Bremen und das Saarland es auch nicht richtig fanden, dass von einigen Ländern im Bundesrat eine Positionierung eingebracht wurde, die zwar einerseits einige in dieser Bund-Länder-Stellungnahme adressierte Punkte – das waren achtzig insgesamt – aufgriff, andere aber nicht aufgriff – dabei Themen wie die Frage der Werte innerhalb der EU, die Rechtsstaatlichkeit oder die Konditionalität. Die mit dem Bund verhandelte Stellungnahmen der EMK und der MPK unterstreichen, dass die bewährten Prinzipien der geteilten Mittelverwaltung beibehalten werden müssen. Nur, wenn die Mittel dort ankommen und auch dort so verwendet werden können wie der Bedarf vor Ort ist, kann das Programm auch tatsächlich erfolgreich sein. Auch in der Kommission ist man sich der Bedeutung der Kohäsionspolitik auf fachlicher, fachpolitischer Ebene durchaus bewusst. So sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Mînzatu, mir in einem Gespräch mit anderen Vertretern und Vertreterinnen der Regionen: „Kohäsion ist die Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit.“ Es besteht also kein Gegeneinander. Will sagen, das Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit innerhalb der Union zu bekämpfen, hat nicht nur weiterhin Bestand, sondern ist auch eine Voraussetzung für das Europa der Zukunft. Allein deswegen wird sich der Senat selbstredend auch weiterhin auf allen Ebenen für die Interessen Bremens und in diesem Zusammenhang für eine starke Kohäsionspolitik unter Einbeziehung der Regionen einsetzen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen Antrag der Fraktion der FDP vom 18. Februar 2025 (Drucksache 21/1029) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Björn Tschöpe. Bis Herr Tschöpe antritt, macht Staatsrat Dr. Olaf Joachim die Vertretung. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort Dr. Marcel Schröder. Sie können ja langsam sprechen. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So schnell bekommt man mehr Redezeit, das ist auch gut. Auf die Frage, was für ihn Demokratie bedeutet, sagte Winston Churchill einmal: „Democracy means that if the doorbell rings in the early hours, it is likely to be the milkman.“ In Deutschland im Jahre 2025 kommt es aber leider längst immer häufiger vor, dass bei Bürgerinnen und Bürgern in den frühen Morgenstunden nicht der Milchmann klingelt, sondern die Polizei. Bundesweite Schlagzeilen machte Ende des Jahres eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner, der im Internet ein Meme geteilt hatte, auf dem Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wurde. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Das war nicht der einzige Fall. Weil ein Mann in einer Mail an Manuela Schwesig ihre Russlandpolitik kritisierte und sie unter anderem als Märchenerzählerin betitelte, musste er 3 000 Euro Geldstrafe bezahlen. In einem weiteren Fall musste eine alleinerziehende Mutter, die falsche Zitate – unter anderem von Annalena Baerbock und Robert Habeck – geteilt hatte, 900 Euro Geldstrafe bezahlen, die sie jetzt in Raten abbezahlen musste. Der vorläufige Höhepunkt dieser Debatte war dann vor zwei Wochen eine Doku des US-Senders „CBS“, wo drei Staatsanwälte aus Niedersachsen vor laufender Kamera über einen Beschuldigten gelacht haben, dessen Handy und Laptop sie beschlagnahmt hatten. Hierbei sagte ein Staatsanwalt, dass die Beschlagnahme des Handys und des Laptops häufig schlimmer sei als die eigentliche Strafe. Da frage ich mich als Jurist: Wieso ist bei Äußerungsdelikten überhaupt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahme erforderlich? Die Äußerungen sind dokumentiert, die Adresse und der Name wurden offenbar schon herausgefunden, sonst wäre keine Hausdurchsuchung möglich gewesen, und durch die Hausdurchsuchung kann man das Argument, ein Dritter hätte den Tweet abgesetzt, auch gar nicht widerlegen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Ich bin wirklich der Letzte, der gerne die Justiz kritisiert, aber liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist doch gewaltig etwas verrutscht. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Der Grund für die gerade beschriebenen harten Strafen ist der § 188 Strafgesetzbuch. Das ist der Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Wer einen Politiker beleidigt, der wird härter bestraft als jemand, der einen normalen Bürger beleidigt. Dieser Paragraf wurde aus edlen Motiven eingeführt. Es ging vor allem darum, Kommunalpolitiker besser zu schützen. Das ist auch richtig so. Man muss aber erkennen, dass dieser Straftatbestand vor allem von Spitzenpolitikern genutzt wird, um teilweise massenweise und teilweise automatisiert Anzeigen zu stellen. Teilweise bekommen die betroffenen Spitzenpolitiker von den eigentlichen Beleidigungen gar nichts mehr mit. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Könnten aber genauso gut auch 185 nutzen!) Genau, das könnten Sie auch. Wenn Hausdurchsuchungen wegen der Beleidigung „Schwachkopf“ angeordnet werden, dann ist das unverhältnismäßig. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch so nicht gewesen!) Wenn Staatsanwälte vor laufender Kamera Beschuldigte auslachen, dann ist das unverhältnismäßig. Wenn alleinerziehende Mütter 900 Euro Geldstrafe in Raten bezahlen müssen wegen falscher Zitate auf Facebook, dann ist das unverhältnismäßig. (Beifall FDP) Um auf Winston Churchill zurückzukommen: Wir leben hier zum Glück in einer Demokratie und eine Demokratie, die unterscheidet sich von einer Diktatur vor allem dadurch, dass Herrschaftskritik möglich ist, dass auch scharfe Kritik möglich ist und dass auch unsachliche Kritik möglich ist. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Kritik schon.) Auch unsachliche Kritik, auch unsachliche Meinungen fallen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Das sagt das Bundesverfassungsgericht seit jeher in ständiger Rechtsprechung. Ich möchte nicht in einem Land leben, in welchem die Bürgerinnen und Bürger Angst vor staatlicher Verfolgung haben müssen, wenn sie sich regierungskritisch äußern. Wir halten es für einen Fehler, dass Beleidigungen von Politikern härter bestraft werden als Beleidigungen von normalen Bürgern. Das vertieft die Gräben zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern nur noch weiter. Das ist eine Ungleichbehandlung. Das hat eine einschüchternde Wirkung. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung, der schützt die Demokratie nicht, er schadet ihr eher. Deswegen gehört er abgeschafft. (Beifall FDP) Ein weiterer Punkt ist das Thema Meldestellen. Das kann ich kurz machen: Wir sind der Auffassung, die Entscheidung, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, wann Diskriminierung anfängt und wann Meinungsfreiheit aufhört, diese Entscheidungen, die sollten in einem liberalen Rechtsstaat unabhängige Gerichte treffen (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Tun sie ja auch!) und nicht Meldestellen mit politischer Schlagseite. Deswegen sprechen wir uns gegen diese Meldestellen aus. Punkt. Der letzte Punkt – und der ist etwas komplexer –, der betrifft die sozialen Netzwerke. Ich glaube, es ist völlig klar, dass wir hier massive Probleme auch für unsere Demokratie haben. Es gibt gezielte Desinformationskampagnen, Trollarmeen und auch eine erschreckende Machtkonzentration bei den Inhabern der sozialen Netzwerke. Aus liberaler Sicht brauchen wir hier vor allem mehr Wettbewerb zwischen den sozialen Netzwerken und auch die Netzwerkbetreiber selber müssen mehr in die Pflicht genommen werden, wenn es darum geht, Fake-Accounts zu blocken und gezielt gesteuerte Trollarmeen und Fake-News zu bekämpfen. Was dabei allerdings nicht unter die Räder kommen darf, das ist die Meinungsfreiheit der ganz normalen Bürgerinnen und Bürger, die sich regierungskritisch äußern. Dieser Spagat bei der Regulierung sozialer Netzwerke, der ist offenkundig misslungen, denn im digitalen Raum gibt es weniger Meinungsfreiheit als in der echten Welt. Der Grund dafür ist das Digitale-Dienste-Gesetz, das über die Vorgaben des Digital-Services-Act (Gesetz über digitale Dienste) der EU hinausgeht und zum sogenannten Overblocking führt. Das heißt, aus Angst vor Strafzahlungen löschen die Plattformen erst mal alles, was gemeldet wurde. Derjenige, dessen Post gelöscht wurde, muss dann vor Gericht gehen und klagen, damit sein Post wieder auftaucht. Das ist genau andersrum wie in der echten Welt. Da gilt erst mal die Unschuldsvermutung. In der analogen Welt darf ich erst mal alles sagen, was ich möchte. So lange, bis gerichtsfest nachgewiesen ist, dass ich die Äußerung zu unterlassen habe. Das ist in sozialen Netzwerken genau andersrum geregelt und das wollen wir als Liberale wieder umdrehen. Denn wir sagen, Meinungsfreiheit und Unschuldsvermutung müssen auch im digitalen Raum gelten. (Beifall FDP – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Tun die auch!) Eine Anmerkung noch: Wir haben den Antrag Ende letzten Jahres auf unserem Landesparteitag beschlossen. Das war, bevor gewisse Vertreter anderer Staaten sich zum Thema Meinungsfreiheit geäußert haben. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hätten Sie ja noch ändern können!) Da wollte ich klarstellen: Jemand, der freie Wahlen nicht akzeptiert, der Menschen begnadigt, die auf das Kapitol stürmen, und der Vertreter der freien Presse auslädt, disqualifiziert sich als Ratgeber für das Thema Meinungsfreiheit. Das war mir an der Stelle noch einmal wichtig zu sagen. Wir bitten um Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Entschuldigung, Kurzintervention. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe es gerade noch mal nachgeguckt. Ich will Ihren Antrag gar nicht bewerten, das steht mir in diesem Fall gar nicht zu, aber ich möchte darauf hinweisen, dass in dem Vortrag von dem Kollegen Dr. Schröder zu diesem Antrag gerade eben der Rentner erwähnt wurde. Dass die Wohnungsdurchsuchung nur aufgrund der Anzeige „Schwachkopf“ gemacht wurde, das ist eine Falschbehauptung. Können Sie im Internet nachlesen. Die Durchsuchung war bereits vorher geplant. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das stimmt nicht! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das Internet lügt ja nie, wie wir wissen!) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP besinnt sich auf ihre Kernkompetenzen. So könnte man wohl die Überschrift über diesen Antrag zur Meinungsfreiheit wählen. Ich darf zunächst, sehr geehrter Herr Schäck, eine kleine Korrektur in Ihrem Antrag anmahnen: Die Grenze der Meinungsfreiheit endet nicht einmal bei erweislich falschen Tatsachen, die Sie behaupten, jedenfalls dann nicht, wenn die Lüge niemanden in seinen Rechten beeinträchtigt. „Der Himmel ist grün“, das können Sie völlig straffrei sagen, das ist eine völlig legale Behauptung und das ist auch gut so. Wäre es anders, säße wohl ein Teil in diesem Hause heute vor einem Richter und nicht im Plenarsaal. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt.) Immerhin, Sie dürfen behaupten, dass Steuern auf CO das Klima retten, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt!) Sie dürfen behaupten, dass es keinen Zusammenhang zwischen der deutschen Einwanderungs- und Asylpolitik und dem Zustand der inneren Sicherheit in unserem Land gibt und Sie dürfen auch behaupten, dass ein Penis ein weibliches Geschlechtsteil sein kann. Ich finde das, meine Damen und Herren, alles absurd (Beifall Bündnis Deutschland) und mir scheint, Sie alle wissen, dass es nicht die Wahrheit ist, aber ich käme niemals auf die Idee, Ihnen diese abwegige Äußerung verbieten zu wollen. Das ist alles legal und das soll auch so bleiben. Ich habe keine Angst davor. Aber zurück zur Meinungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen die Meinungsfreiheit sehr weitgehend geschützt. Es schützt gerade im politischen Meinungskampf sogar polemische und verletzende Meinungsäußerungen. Dies galt früher unter Politikern wie Herbert Wehner oder Franz-Josef Strauß eher als Qualitätsmerkmal, und zwar sowohl, was das Einstecken betrifft als auch, was das Austeilen angeht. Die Republik stand Kopf und weitestgehend hinter Jan Böhmermann, als er in sehr unflätiger Weise das türkische Staatsoberhaupt wüst beleidigte. Ich war damals der Meinung, dass das jede sittliche Grenze sprengte. Aber war das tatsächlich ein Fall für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft? Kann man das als Politiker wirklich nicht aushalten? Oder ist das etwas, was unsere Arbeit tatsächlich erschwert? Sind das die wichtigen Probleme, mit denen sich Politiker konfrontiert sehen und vor denen uns die Justiz schützen muss? Das scheint mir ein sehr kindischer Umgang mit der Öffentlichkeit zu sein. Gerade Politiker müssen für das, was sie tun, auch sehr harte Kritik einstecken können. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich sage es ganz deutlich: Wer sich in die Lebensverhältnisse der Bürger einmischt, muss wenigstens deren Unmut ertragen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Politiker dürfen keine Sonderrechte für sich reklamieren und genau das gilt in verschärftem Maße seit Bestehen des § 188 Strafgesetzbuch. Die Politik hat sich ein eigenes Strafrecht geschaffen. Wo früher galt, dass gerade Politiker mehr aushalten müssen als ein Durchschnittsbürger, gilt heute, du darfst jeden im Netz beleidigen aber besser keinen Bundesminister. Denn Robert Habeck schrieb bis vor Kurzem jede Woche stapelweise Strafanzeigen. Meine Kollegen von der Polizei hätten wirklich Wichtigeres zu tun, als Rentnern das Handy abzunehmen, weil sie den Schwachkopf retweetet haben. (Beifall Bündnis Deutschland) Besonders perfide, meine Damen und Herren, mit der Finanzierung sogenannter NGO, die das Netz auf vermeintliche Straftaten durchforsten, finanziert der Staat ein ganzes Netzwerk von Denunzianten und schafft ein Klima der Angst. Gerade erst mussten wir uns weltweit vorführen lassen – Der Antragsteller hat es gerade begründet. –, wie drei Staatsanwälte, die ihren Job missverstanden haben, der Welt mitteilten, dass sie sich darüber bewusst sind, dass Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Handys und Computern eine deutlich empfindlichere Strafe darstellen als die letztlich auszusprechende Strafe vor dem Gericht. Das alles in einem Ermittlungsverfahren, also ohne Schuldnachweis. Lachend freuten sie sich über das geschockte Opfer solcher furchtbaren Justiz. In den USA und andernorts war man fassungslos. Uns alle, meine Damen und Herren, sollte das besorgen. Denn dieselben Staatsanwälte wären jedem Innenminister sicher dienstbeflissen gewesen und zu Willen gewesen. Wer sich heute noch als Verfolgter seiner politischen Gegner wähnt, mag schon morgen der Verfolgte sein. Dazwischen liegt oftmals nur eine einzige Wahl, meine Damen und Herren. Ich kann nur jeden in Verantwortung dringend warnen und bitten, diese Praxis schnellstmöglich zu beenden. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer glaubt, hier politisch verfolgt zu sein, der hat wirklich keine Ahnung!) Staatsanwälte haben Ermittlungsverfahren zu führen, aber nicht Bürger auszulachen, gegen die ein Schuldnachweis noch gar nicht geführt wurde. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie haben mit ihren Maßnahmen nicht zu strafen. Das, meine Damen und Herren, ist Aufgabe eines Richters. Wir brauchen keine Meldestellen für nicht strafbare Inhalte. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir benötigen auch keine Aufstockung der staatsanwaltschaftlichen Kapazitäten in Sachen Äußerungsdelikten. Was wir brauchen, ist eine deutliche Reduktion politisch motivierter Ermittlungsverfahren und einschüchternder Hausdurchsuchungen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das könnte Kapazitäten für die Bereiche der Gewaltkriminalität freimachen, die, meine Damen und Herren, viel dringender benötigt werden. Noch ein kleiner Hinweis abschließend zur FDP. Alleine Frau StrackZimmermann beschäftigt mit ihren Befindlichkeiten fünf Staatsanwälte, wie man auch der Presse entnehmen konnte. Eine einzige Europa-Abgeordnete schafft Arbeit für fünf Staatsanwälte – für Äußerungsdelikte, wohlgemerkt. Wem wollen Sie denn das noch erklären, meine Damen und Herren? (Beifall Bündnis Deutschland) Wer soll denn dafür noch das Verständnis haben? Die Vorsitzende Ihrer Jugendorganisation, liebe Kollegen der FDP, Frau Brandmann, betreibt ein Denunziationsunternehmen, für welches sie sogar staatliche Förderung erhielt, das gewerblich Strafanzeigen und Abmahnungen gegen Bürger bearbeitet. Und Sie stellen sich hierhin und stellen so einen Antrag? Schämen sollten Sie sich, liebe FDP! (Beifall Bündnis Deutschland) Inhaltlich ist Ihr Antrag aber gut und richtig. (Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Er geht uns an der ein oder anderen Stelle nicht weit genug, aber wir werden dem natürlich zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Schröder, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich gerade noch von einigen amerikanischen Politikern distanziert haben, aber es fühlt sich schon ein bisschen so an, als wäre J. D. Vance von der Münchener Sicherheitskonferenz auch hierüber geschwappt. Sie scheinen libertär und liberal mit diesem Antrag doch eindeutig zu verwechseln! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Um es mit den Worten unseres Verteidigungsministers auch für uns als CDU-Fraktion zu sagen: Das ist nicht akzeptabel. Daher werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist das so? Sie fordern in Ihrem Antrag, dass Politiker zurückhaltend mit Strafanzeigen im Hinblick auf Äußerungsdelikte umgehen sollen. Äußerungsdelikte, das sind übrigens, zumindest in der Auffassung vieler Juristen, nicht nur Beleidigungen, sondern auch Bedrohungen. Sie machen das, weil es immer mal wieder herumgeistert, dass Robert Habeck alleine wegen des Ausdrucks „Schwachkopf“ eine Hausdurchsuchung veranlasst haben soll. Das war nicht so, im Raum stehen auch noch weitere, antisemitische Ausdrücke von diesem Herrn. Man kann diese einzelnen Aktion sicherlich überzogen finden, Sie können sie kritisieren und das, obwohl es Robert Habecks gutes Recht ist, Beleidigungen auch zur Anzeige zu bringen. Sie dürfen das sehr scharf kritisieren, sogar hier in der Bürgerschaft. All das lässt die Meinungsfreiheit zu und das ist auch gut so. (Beifall CDU) Wenn Sie nun aber mit einem Bürgerschaftsbeschluss verhindern wollen, dass Politiker – Wo man sich auch fragt, wer gehört da eigentlich alles mit dazu? – Beleidigungen und gegebenenfalls sogar Bedrohungen gar nicht mehr zur Anzeige bringen dürfen, dann sage ich Ihnen eins: Ich halte das für nicht förderlich für unser demokratisches Miteinander, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn was passiert denn derzeit im Netz, übrigens nicht nur, wenn man sich politisch engagiert? Nicht nur Fakenews, sondern gerade auch Beleidigungen nehmen zu, gerade im Schatten der Anonymität. Nicht alles ist dabei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade diese Worte, die ich hier sparsamen nur in den Mund nehmen werde, ich werde es aber gleich tun, zerstören unseren demokratischen Diskurs und halten im Zweifel sogar andere Menschen davon ab mitzudiskutieren. Deswegen ist es dann auch demokratieförderlich, bestimmte Beleidigungen einzugrenzen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich kann Menschen übrigens auch gut verstehen, die Sorge haben, in einem solchen Klima überhaupt noch ihre Meinung zu äußern. Ich möchte deswegen gerne mit Ihnen teilen, was ich selbst als junge, damals rein ehrenamtliche, Politikerin überlegt habe. Ich habe sogar mal überlegt und auch übrigens häufig den Ratschlag bekommen: Hören Sie doch am besten einfach auf. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, willkommen im Club!) Das war, nachdem ich mich gegen die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen habe, denn dann schrieben mir Menschen – Ich führe hier Zitate auf, die mir gegenüber geäußert wurden. Ich mache das ganz klar, weil ich das auch abgestimmt habe, einfach einmal, um zu illustrieren, was im Internet kursiert. –, mir wurde damals gesagt, dass man sich wünschen würde, dass meine Mutter mich abgetrieben hätte; Ausschwitz sollte für mich wieder geöffnet werden und andere wollten mich gerne so lange ficken, bis ich verrecke. Es gab eine große öffentliche Online-Abstimmung – ich umschreibe das jetzt mal –, ob Männer gern Geschlechtsverkehr mit mir hätten. Ich sage das hier alles nicht, weil ich Mitleid haben möchte oder weil ich diese Art von Auseinandersetzungen nicht aushalten würde, schließlich stehe ich hier immer noch. Ich bin sogar der Auffassung, dass, wer sich politisch engagiert, mehr aushalten muss, vor allem Kritik, sicherlich auch sehr scharfe Kritik. Ich erzähle das aber vielmehr, weil ich weiß, wie viele andere Menschen das auch betrifft – Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, und vor allem junge Frauen, die sich zum Teil sogar schämen und dann nicht darüber sprechen, wenn sie so beleidigt werden, weil ich weiß, wie sehr ich mich damals als junge Politikerin geschämt habe. Und ich erzähle es, weil wir als CDU wollen, dass all diese Menschen sich weiter politisch engagieren, weil wir wollen, dass sie sich nicht schämen müssen, weil wir wollen, dass sie in dieser schweren Zeit Hilfe vom Staat bekommen und sich nicht auch noch dafür schämen müssen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich wünsche wirklich niemandem, dass man so was noch erleben muss oder schon erlebt hat. Gerade weil ich das niemandem wünsche, finde ich es auch richtig, dass wir einen Paragrafen wie den 188 StGB haben. Wenn es ihn nicht gäbe – Sie sind ja dagegen – dann hätte man auch immer noch § 185 StGB, nach dem man sich dagegen wehren könnte. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, eben!) Aber schauen wir uns noch mal an, wofür der § 188 StGB überhaupt mal geschaffen wurde. Denn der Paragraf wurde im Nachgang des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke geschaffen. Als Christdemokraten ist für uns klar, dass wir einen freien Meinungsaustausch nur dann gewährleisten können, wenn wir diejenigen, die sich äußern, auch vor anderen Straftaten schützen können. Deswegen stehen wir auch zu dieser Norm. (Beifall CDU) Zu dem Rest Ihres Antrags: Wir können Ihre Kritik am ausufernden Beauftragtenwesen im Land Bremen in vielen Punkten teilen. Pauschal jedoch alle Meldestellen und Beauftragte für vermeintlich rechtswidrige – vielleicht können Sie noch mal beschreiben, was das überhaupt heißt – Diskriminierung abzuschaffen, das ist einfach nur plump, meine sehr verehrten Damen und Herren, und deswegen können wir auch da nicht mitgehen. (Beifall CDU) Zudem sind Sie in Ihrem Antrag mehr als widersprüchlich. Sie wollen auf der einen Seite Haushaltsmittel für die personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaft und Strafgerichte freimachen. Finden wir gut. Aber Sie machen das vor allen Dingen, um dem Rechtsstaat bei der Bewältigung der wachsenden Zahl an Verfahren im Bereich der Äußerungsdelikte zu stärken. So weit, so gut. Auf der anderen Seite wollen Sie dann aber jeden verpflichten, bei Meldung eines Hasskommentars in den sozialen Medien auch ein Strafverfahren einzuleiten. Das ist doch absurd. Sie wollen die Staatsanwaltschaft stärken, halsen ihr aber gleichzeitig viel mehr Arbeit auf, wenn wirklich jeder Kommentar zur Anzeige gebracht werden soll. Das ergibt einfach keinen Sinn, liebe FDP! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aus meiner Sicht ist das Löschverfahren in den sozialen Medien ein niedrigschwelliges Mittel; die beschäftigen übrigens nicht nur Richterinnen und Richter, sondern Menschen, die im Zweifelsfall sehr schnell entscheiden müssen und übrigens sehr restriktiv entscheiden und nur bei eindeutigen Beleidigung diese dann auch löschen, um eine geordnete Diskussion zu gewährleisten und gleichzeitig den Staat nicht zu überlasten. Lassen Sie mich daher noch einmal zusammenfassen: Wir stehen als CDU uneingeschränkt zur Meinungsfreiheit. (Beifall CDU) Wir stehen zu unserer Demokratie und damit zum Meinungsstreit, der Kritik, auch der deutlichen, scharfen und pointierten Kritik. Die Grenze ist für uns dort erreicht, wo Menschen beleidigt und bedroht werden. Das gilt auch für Politiker. Denn wir sind mit Immanuel Kant der Auffassung: Die Freiheit des Einzelnen endet im Zweifel dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Gestern wollte die FDP mit einem Antrag gendern verbieten bei öffentlichen Dokumenten. Heute diskutieren wir über einen Antrag „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“. Gut, dass morgen kein Sitzungstag ist, dann würde die FDP bestimmt Tofuwürste verbieten wollen – aus der Reihe „Kulturkampf von rechts“. (Heiterkeit Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Nein, das machen wir dann beim nächsten Mal!) Die FDP hat uns einen Antrag vorgelegt. Worum geht es in diesem Kulturkampfantrag? Sie machen im Kern drei Punkte. Der eine Punkt, dafür haben Sie eben die meiste Zeit verwendet, ist die Frage, ob Politiker:innen von ihrem Recht Gebrauch machen dürfen, auch ihre individuellen Rechte zu schützen und Anzeige zu erstatten. Zweitens beantragen Sie, dass man Antidiskriminierungsstellen abschafft und die Landesantidiskriminierungsstelle in Bremen auch erst gar nicht aufbaut. Und Sie beantragen, dass Social-Media-Netzwerken verboten werden soll, Inhalte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu löschen. Alles Punkte, in denen es im Kern darum geht, ich sage mal, enthemmt online aber auch lebensweltlich unterwegs sein zu dürfen und Schutzmechanismen vor Beleidigung, vor Bedrohung abzubauen. Ich finde das Ganze extrem bedenklich, weil Sie sich damit einreihen in eine entwickelte gesellschaftliche Debatte von rechts, die mehr und mehr Fahrt gewinnt und den Anschein erweckt, der Rahmen des Sagbaren würde immer weiter eingeschränkt. Dabei ist ja, wenn man sich mit Profis berät, die sich mit Online-Kommunikationsfragen beschäftigen, das Gegenteil der Fall. Wir stellen in den letzten Jahren mehr und mehr fest, dass der Rahmen des Sagbaren sich deutlich verschoben hat, wir mehr und mehr Hass und üble Nachrede, auch antisemitische Hassreden im Internet sehen; dass Rechtsradikale immer enthemmter auch gegen Minderheiten vorgehen. Das ist die Realität, die wir beobachten können, die wissenschaftlich belegt ist – und nicht Ihr Rumgeweine darüber, dass einzelne Staatsanwälte mal eine Beleidigung bearbeiten müssen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, die Bundestagswahl hat auch gezeigt, dass die zunehmende Verrohung in den sozialen Netzwerken kaum halt davor macht, einzelne Personen des öffentlichen Lebens – darüber haben wir ja eben geredet – deutlich an den Pranger zu stellen. Es mag sein, dass es einen unterschiedlichen Umgang mit dem Anzeigeverhalten gibt. Das ist auch gerechtfertigt. Ich wurde auch schon häufig online beleidigt und habe für mich nicht den Weg gewählt, Anzeige zu erstatten. Das ist genauso legitim, wie den Weg zu wählen, Anzeige zu erstatten, seine persönlichen Rechte zu verteidigen und damit auch mal ein paar Trolle anzugehen, um zu zeigen, es gibt auch im Internet eine Grenze. Danach beschäftigt die Justiz sich damit und urteilt dann. Auf Grundlage welchen Paragrafens steht dann den Antragstellern frei. Ich finde auch, dass es ein wichtiger Wert ist, seine persönlichen Rechte schützen zu können. Da brauchen wir keine Empfehlung von Ihnen, jetzt irgendwie auf den Rechtsweg verzichten zu müssen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie persönlich oder Ihre Fraktion keinen Sinn in einer Antidiskriminierungsstelle sehen, das verstehe ich ja für Sie als jungen, weißen Mann. (Widerspruch FDP – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Gleich zweimal diskriminiert. – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Unglaublich!) Antidiskriminierungsstellen sind aber gar nicht für Sie da. Es geht darum, die Rechte von Minderheiten zu schützen. Es geht darum, einen Diskurs zu prägen, in dem die Rechte derjenigen geschützt werden, die auch nicht immer die eigene Kraft haben, sich zu verteidigen, sondern darum, auch einen kollektiven Ansatz zu haben, in diese Auseinandersetzung reinzugehen und dann eben auf einer abstrahierten Ebene in die Auseinandersetzung zu gehen. Ich finde, das ist ein wichtiger Bestandteil einer modernen und einer liberalen Demokratie. Da können Sie noch so sehr pöbeln und herumrufen. Es bleibt ein wichtiger Bestandteil und den werden wir auch weiterhin verteidigen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer Demokratie ist Meinungsfreiheit ein extrem wichtiger Grundpfeiler. Deshalb muss die politische Auseinandersetzung auch hart geführt werden. Ich glaube auch, dass Politikerinnen und Politiker alle daran gewöhnt sind, mehr abzubekommen, als man jetzt vielleicht im persönlichen Kontakt ansonsten gewöhnt ist. Ich finde das auch nachvollziehbar. Ich glaube aber auch, dass wir in dieser Diskussion aufpassen müssen, dass es eben auch andere extrem wichtige Werte in einer Demokratie gibt, die man dabei nicht überfahren darf. Selbstverständlich gilt es, die Menschenwürde einzuhalten, auch in einer Online-Kommunikation. Ich bin meiner Vorrednerin dankbar, dass Sie auch ein paar persönliche Schilderungen getätigt haben, die verdeutlichen, dass es selbstverständlich tagtäglich grenzüberschreitendes Verhalten gibt, gegen das auch rechtlich vorzugehen ist; dass auch Wesensbestandteil einer Demokratie sein muss, dass wir einen Diskurs miteinander führen, der diese Grenzen wahrt, auch in den digitalen Netzwerken. Ein letzter Punkt: Diese Debatte, die Sie unter Ihrem Punkt 2b anfangen, dass man jetzt eine Änderung des Digitale-Dienste-Gesetzes vornehmen würde, ist aus meiner Sicht vollständig absurd. Natürlich muss es möglich sein, auch für Plattformbetreiber – und ich finde es auch richtig –, eine Moderation einzuschalten, die verhindert, dass der Diskurs derart verroht, wie er auf einzelnen Plattformen derzeit verroht. Dagegen muss es die Möglichkeit geben, Minderheiten oder auch Einzelpersonen, die keiner Minderheit angehören, zu schützen vor Hassrede, vor übler Nachrede, vor Bedrohung bis zu strafbaren Inhalten. Ich halte das für den richtigen Weg und ich glaube nicht, dass Ihr Vorschlag „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen“ hier in Antragsform irgendeinen sinnvollen Beitrag dazu leistet. Kehren Sie doch dazu zurück, wirklich liberale Fragen zu diskutieren und sich nicht einfach nur an diesen rechten Diskurs ranzuschmeißen! – Danke! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Hess-Grunewald. Abgeordneter Dr. Hubertus Hess-Grunewald (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei den beiden Vorrednern, Kollegin Wiebke Winter und Kollege Janßen, für die Beiträge bedanken, weil sie, wie ich finde, in sehr persönlicher und sehr eingängiger Art noch einmal beschrieben haben, worum es hier geht. Ich war in der Tat etwas überrascht, als ich diesen Antrag gelesen habe und dazu etwas sagen wollte, weil ich ja unsere Zusammenarbeit, Kollege Schröder, sehr schätze und weil wir auch im Rechtsausschuss sehr konstruktiv und, wie ich finde, sehr vernünftig miteinander umgehen. Wenn ich dann hier unter der Überschrift „Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen“ derartige Forderungen lesen muss, dann war ich doch überrascht, weil das habe ich Ihnen nicht zugetraut. Ich will das auch, ohne mich jetzt in Wiederholungen zu ergehen, an ein, zwei Beispielen deutlich machen. Die Grenze des Sagbaren zu verschieben, Kollege Janßen hat das gerade sehr schön deutlich gemacht. Ich habe eher den Eindruck, als wenn der politische Diskurs derart verroht ist, dass gerade von rechts behauptet wird, man dürfe bestimmte Dinge nicht mehr sagen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe als Demokraten, deutlich zu machen, dass wir uns diesen Diskurs eben nicht nehmen lassen. Wenn wir die Beeinträchtigung der Freiheit debattieren und sie verteidigen, dann ist das keine Verrohung des Diskurses und dann ist das keine Beeinträchtigung des Sagbaren, sondern es ist ein Sich-wehren und ein Erhalten der Freiheit für das Sagbare und für die Toleranz in der Gesellschaft. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wenn wir dann über Melde- und Beauftragtenstellen reden: In der Tat kann man darüber diskutieren. Aber dies als „rechtsstaatlich bedenkliche Doppelstrukturen“ zu bezeichnen – da muss ich sagen, ist mir doch ein bisschen anders geworden. Wir müssen froh sein und können froh sein, dass wir solche Stellen haben, wo Menschen Rat suchen können, wo sie erforderliche Unterstützung erfahren und wo sie das Gefühl haben, nicht alleine zu stehen. Deswegen darf man solche Stellen tatsächlich nicht zur Disposition stellen. Was mir aber noch ein bisschen mehr Sorgen macht, ist diese Forderung, den § 188 StGB, die Politikerbeleidigung, abzuschaffen. Sie haben vorhin Einzelbeispiele genannt, bei denen Sie gesagt haben, das sei unverhältnismäßig, und Ihre Konsequenz daraus ist, den Straftatbestand abzuschaffen. Schon dieser Schlussfolgerung kann ich ehrlich gesagt nicht folgen. Die Beispiele, die Sie genannt haben, sind allesamt Beispiele, die sich in der Strafzumessung widerspiegeln. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Wenn wir über Strafzumessung reden, kann die Konsequenz nicht sein, den Straftatbestand abzuschaffen, sondern es ist eine Frage der Beurteilung des Einzelfalles, ob eine Strafe in einem Einzelfall vielleicht angemessen war oder eben nicht. Aber bitte nicht sagen: Machen wir doch den Straftatbestand gleich weg. Das kann nicht die richtige Konsequenz sein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wir haben doch den 185!) Jetzt kommen wir noch zum 188. Es ist viel dazu gesagt worden, aber wir sollten uns einmal diesen Straftatbestand anschauen. Ja, es ist ein Sonderrecht für Personen des politischen Lebens, aber dieses Sonderrecht ist auch in einer Weise ausgestaltet, dass es eben nicht dem § 185 StGB gleicht, sondern es sind einengende Voraussetzungen gegeben, die erfüllt sein müssen, um überhaupt diesen Straftatbestand erfüllen zu können. Es muss sich nämlich um eine öffentliche Beleidigung handeln, es muss mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen und die Tat muss geeignet sein, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Das sind vier Voraussetzungen, die Sie erfüllt haben müssen, und die werden nicht mit jeder Hate-Speech erfüllt sein. Deswegen ist es wichtig, für Politiker Sonderregelungen zu treffen und zu schaffen, damit sie im öffentlichen Diskurs und in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben geschützt und sicher sind. Wir alle haben das vielleicht schon im Wahlkampf am Informationsstand erlebt. Wir haben uns in Findorff an den Informationsständen getroffen. Das ist nicht nur eine Spaßveranstaltung. Das ist manchmal ziemlich heftig und wir sind auch seit 2021 Gott sei Dank soweit, dass Politikerinnen und Politiker auch im kommunalen Bereich geschützt sind. Denn wir haben immer mehr feststellen müssen, dass gerade auch in diesem Bereich die Akzeptanz politischer Arbeit zurückgeht, dass es viel schwieriger ist, Menschen dort im ehrenamtlichen Bereich zu finden, die sich dort engagieren wollen. Das ist in der Tat ein Problem für die Demokratie. Wir müssen alle gemeinsam dafür eintreten, dass wir auf allen Ebenen Menschen finden, die weiterhin bereit sind, sich fachlich mit den Themen auseinanderzusetzen und sich Kompetenzen für die politische Arbeit anzueignen. Eine Abschaffung des § 188 StGB würde die Hemmschwelle für die Beleidigung von Politikern eher nur wieder herabsenken, anstatt sie heraufzusetzen und Politikerinnen und Politiker davor zu schützen. Das kann so nicht richtig sein. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Gleichwohl habe ich mich gefragt: Warum haben Sie so einen Antrag gestellt? Am Ende geht es wahrscheinlich doch darum, dass die zentrale Forderung eigentlich die geforderte Änderung des Digitale-DiensteGesetzes ist, dass es doch darum geht, in den sozialen Netzwerken eben keine Regularien zu schaffen, sondern dort das freie Spiel der Kräfte, den Markt zu schaffen. Sie haben es vorhin selbst gesagt: Der Wettbewerb zwischen den Netzwerken soll es richten. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Das kann aus meiner Sicht nicht richtig sein. Wir können nicht über Jahre warten, bis möglicherweise Posts in ihrer Strafbarkeit festgestellt worden sind, um sie erst dann löschen zu lassen, sondern dass wir ein niedrigschwelliges Löschverfahren haben, ist ein hoher Gewinn und ein hohes Gut für die demokratische Kultur in unserem Land und die gilt es zu bewahren. Deswegen lehnen auch wir Ihren Antrag rundweg ab. – Danke schön! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Als nächste Rednerin die Abgeordnete Präsidentin Antje Grotheer: Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Es ist schon so viel Richtiges gesagt worden, und ich möchte mich ausdrücklich bei der Kollegin Dr. Winter für die persönlichen und hochkompetenten Worte bedanken. Von der ersten bis zur letzten Zeile unterstütze ich alles und es ist damit auch eigentlich alles gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) Ich will mich deswegen nur auf zwei, drei Kommentare begrenzen, die beide in diese Richtung und die Fraktion gehen. Punkt Nummer 1: Wer glaubt, in Deutschland politisch verfolgt zu sein, und davon hier fabuliert, hat einfach überhaupt keine Ahnung, was es heißt, in einer Diktatur zu leben und politisch verfolgt zu sein. Das war schon sehr, sehr schräg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Punkt Nummer 2: Es wird Sie nicht wundern, dass wir den Antrag auch ablehnen. Zu glauben, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit gefährdet sei, auch das ist schräg und zeugt davon, dass Sie einfach überhaupt keine Ahnung haben – Gott sei Dank, will man sagen –, wie es ist, in einem Land zu leben, in dem es keine Meinungsfreiheit gibt. Davon sind wir wirklich sehr weit entfernt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Vielmehr ist es so, wie es der Kollege Janßen auch beschrieben hat und worauf Frau Winter ja auch eindrücklich hingewiesen hat: Es ist das Gegenteil der Fall, die Meinungsfreiheit hat solche Ausmaße angenommen, dass im Grunde nichts mehr nicht möglich ist. War das grammatikalisch? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, war richtig.) Nichts ist unmöglich. Politikerinnen vor allem – mit kleinem „I“, ohne Stern, ohne Binnen-I, ohne irgendwas – müssen sich Sachen anhören und bieten lassen, das ist wirklich jenseits von Gut und Böse. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, richtig!) Auch da möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie diese Erfahrung nicht haben, dann „Happy you“, liebe FDP-Fraktion! (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Das heißt aber nicht, dass andere diese Erfahrungen nicht machen und andere sich dagegen nicht wehren müssen, und zwar massiv. Ich will es jetzt nicht wiederholen, Frau Winter hat es ja ausgeführt. Aber ich lade Sie gerne ein: Jeden Freitag habe ich so einen Packen auf dem Schreibtisch und sortiere durch: Was ist jetzt eigentlich nur eine Beleidigung, die man mal so hinnimmt? Was ist schon eine schwere Bedrohung? Wo muss ich mir Sorgen machen, wirklich Sorgen machen, und was bringe ich zur Anzeige? Die meisten Sachen zeige ich nicht an, weil es nichts bringt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Das ist das eigentliche Drama, dass, auch wenn wir anzeigen, es einfach überhaupt nichts bringt, sondern wir Tag für Tag – und wir sind nur in Bremen, ich will gar nicht über Berliner Verhältnisse reden – darüber nachdenken: Sind wir eigentlich tatsächlich bedroht, ja oder nein? Ist es jetzt wirklich nur ein Online-Hasskommentar? Ist es nur ein Brief, der übrigens persönlich im Briefkasten eingeworfen wird, ohne Briefmarke, oder ist es jetzt wirklich schon eine gefährliche Bedrohung, mit der wir irgendwie umgehen müssen, und muss ich beim Staatsschutz anrufen? Das sind die Fragen, mit denen sich Politikerinnen mit kleinem „I“, ich betone – auch manchmal Politiker, das will ich gar nicht in Abrede stellen –, auseinandersetzen müssen. Das ist nicht hinzunehmen! Es tut mir leid, Sie verdrehen einfach diese Realität mit Ihrem Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Ich würde mir wirklich wünschen: Lassen Sie es! Ich weiß gar nicht, wie ich es anders – –. Lassen Sie es einfach bleiben! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Mit der Meinungsfreiheit.) Ernsthaft? Mit „Lassen Sie es bleiben mit der Meinungsfreiheit“ reagieren Sie jetzt auf meinen Redebeitrag? Das ist wirklich jenseits von Gut und Böse. Ich verstehe es nicht mehr. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir haben einen Antrag gestellt, den Sie inhaltlich nicht teilen.) Sie sind doch allesamt kluge, sympathische, nette Kollegen, das muss ich einfach so sagen, aber da fehlt – –. Worin versteigen Sie sich denn da an „Mimimi“ und „Wir sind – –.“ Was ist los? Ich verstehe es wirklich nicht, man kann es nicht nachvollziehen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke – Unruhe FDP) Jetzt noch mal: Ich glaube wirklich, dass Ihnen ein Korrektiv in der Fraktion fehlt. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Och, wirklich? Bitte, das Ding hat so einen langen Bart!) Wir haben – ja, Herr Humpich, ich habe noch zweieinhalb Minuten, das müssen Sie sich jetzt anhören – (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) in der letzten Legislatur hier eine Plenardebatte zu genau diesem Thema erlebt, nur mit einem anderen FDP-Antrag, der nämlich wirklich Meinungsfreiheit schützen wollte. Da hat die damalige Fraktionsvorsitzende hier vorne eine sehr eindrucksvolle Rede gehalten. Da konnte man hier im Haus Stecknadeln fallen hören, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja!) weil es so eine persönliche und wirklich anfassende Rede war. Diese Art von Korrektiv wünsche ich Ihnen wirklich, weil es Ihnen in Ihrer politischen Auseinandersetzung fehlt. – Vielen Dank! (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. – Sie haben sechs Sekunden! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass ich jetzt nicht mehr so viel Zeit habe. Herr Labetzke, was Sie eben gesagt haben, ist falsch. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, da gibt es sehr unterschiedliche Darstellungen. – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Den Artikel habe ich Ihnen ausgedruckt, den bringe ich Ihnen gleich vorbei. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es sehr unterschiedliche Darstellungen!) Was hier eben teilweise behauptet – –, es wurde ja teilweise so dargestellt, als wollten wir hier alle Äußerungsdelikte abschaffen, (Glocke) als wollten wir Bedrohungen abschaffen. Es gibt immer noch die normale Beleidigung und da hat natürlich jeder das Recht, Anzeige zu stellen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Es geht nur um diesen Tatbestand der Politikerbeleidigung, der Äußerungen gegen Politiker härter bestraft. Wer darauf hinweist, dass der Staat an der einen oder anderen Stelle vielleicht mal überdreht, der ist nicht rechts, der ist einfach nur liberal. Ich finde es eine Frechheit, dass man dafür in die rechte Ecke gestellt wird. (Beifall FDP – Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das stimmt doch nicht!) Präsidentin Antje Grotheer: Dr. Wiebke Winter zur Kurzintervention. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schröder, Sie sagen, Sie wollen weiterhin zulassen, dass man auch Beleidigungen zur Anzeige bringen kann. Gleichzeitig schreiben Sie aber, dass wir bitte beschließen sollen: „Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest: Politiker haben eine Vorbildfunktion für die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Das gilt insbesondere für Spitzenpolitiker. In diesem Sinne ist es für Politiker daher grundsätzlich angezeigt, zurückhaltend mit Strafanträgen im Hinblick auf Äußerungsdelikte umzugehen.“ Äußerungsdelikte, das umfasst nicht nur die Beleidigung, das umfasst auch die Bedrohung. Deswegen finde ich es einfach nur widersinnig, was Sie hier sagen. Sie haben sich gerade selbst entlarvt! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist genau das, was Frau Müller gesagt hat!) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin Dr. Henrike Müller. Nochmal, Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): weil immer wieder der gute Robert Habeck erwähnt wird, der ja offensichtlich für Sie wirklich eine Trigger-Person ist – das kann man auch nicht mehr nachvollziehen –: (Unruhe FDP) Über diese Geschichte mit dem „Schwachkopf“ gibt es unfassbar viele Erzählungen und Zeitungsartikel. Ich war nicht dabei. Wir können da einfach jetzt – –. Es gibt die und die Erzählung, aber Fakt ist, dass dieser Rentner, der dieses „Schwachkopf“-Meme veröffentlicht hat, diverse andere hasserfüllte Kommentare online gestellt hat, auch über Robert Habeck. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorher!) Jetzt bei allem Respekt: Sehr geehrter Dr. Schröder, wenn Sie auf einer Fähre gestanden hätten, wo Bauern mit irgendwelchen Traktoren massenhaft versucht hätten, Sie daran zu hindern, diese Fähre zu verlassen – –. Das war eine bedrohliche Situation. Da kann man müde drüber lächeln. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nein, darüber lächele ich nicht! Auch da gibt es unterschiedliche Darstellungen.) Wer diese Situation erlebt hat – und ich erinnere daran, wir waren umzingelt, irgendwo in Süddeutschland beim Fasching, mit brennenden Fackeln –, wer all das erlebt hat, der darf doch auch mit schriftlichen Beleidigungen im Netz mal ein bisschen intensiver umgehen und sich fragen: Ist das jetzt gefährlich, ja oder nein? Das alles als Petitesse abzutun und selber dauernd beleidigt zu sein, wenn man irgendwas sagt, aber Robert Habeck dann als die große Memme darzustellen: Das ist ungehörig, liebe Kollegen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Dr. Marcel Schröder zur Kurzintervention. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Dr. Müller, erstmal: Die Person, deren Wohnung durchsucht wurde, gegen die laufen auch andere Verfahren, das ist auch richtig so. Deswegen soll die Person auch gerne verurteilt werden, wenn das bewiesen werden kann. Aber in dem Beschluss der Staatsanwaltschaft selber, wo die Hausdurchsuchung angeordnet wurde, ging es um die „Schwachkopf“- Aussage. Da ging es nicht um die anderen Verfahren. Das sind andere Verfahren. Das ist so gewesen. Alles andere ist falsch. Ich drucke Ihnen gerne den Artikel aus. Dann zum Thema, wir würden hier alles als Petitesse abtun: Das stimmt nicht. Jeder von uns bekommt Beleidigungen. Ich habe eine sehr klare Haltung beim Thema Israel. Ich habe auch schon Morddrohungen bekommen. Es wurden bei unserer Fraktion auch schon mal die Scheiben eingeschmissen. Das passiert. Das passiert auch uns und niemand von uns tut das als Petitesse ab. Wir haben nicht gefordert, Sachbeschädigung zu legalisieren. Wir haben auch nicht gefordert, Bedrohungen zu legalisieren. Es geht einfach nur um diesen Paragrafen, der dafür sorgt, dass es teilweise zu unverhältnismäßigen Strafen kommt, weil Politiker da andere Rechte haben als Bürgerinnen und Bürger. Nur darum geht es. Hier wurde gerade völlig überzogen, als hätten wir gefordert, das halbe Strafgesetzbuch abzuschaffen. Darum geht es überhaupt nicht. Kommen Sie mal wieder ein bisschen runter zu dem, was wir hier eigentlich gefordert haben! – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält als Nächster Staatsrat Björn Tschöpe das Wort. Staatsrat Björn Tschöpe: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Schröder, ich bin dankbar dafür, dass Sie Ihre Initiative in einen Kontext gerückt haben, sie in den Kontext gerückt haben: Wir haben uns das ausgedacht, bevor J. D. Vance seine Rede gehalten hat. Das erklärt für mich aber nicht, warum Sie diesen Antrag weiterhin gestellt haben. Man kann Anträge auch zurücknehmen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Jan Timke [Bündnis Deutschland]) Man muss das nicht, aber wenn man Anträge zur öffentlichen Diskussion stellt, dann heißt das, dass man diese Position weiterhin hat und teilt und auf die historische Situation wenig Rücksicht nimmt. Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal ein Zitat rauszusuchen, was J. D. Vance in München gesagt hat. J. D. Vance hat gesagt: „Wenn ich mir Europa heute anschaue, ist leider manchmal nicht so klar, was aus einigen der Gewinner des Kalten Krieges geworden ist. Ich schaue nach Brüssel, wo die Kommissare der EUKommission die Bürger davor warnten, dass sie beabsichtigen, die sozialen Medien in Zeiten ziviler Unruhe zu schließen, in dem Moment, in dem sie etwas entdecken, das sie als hasserfüllte Inhalte einstufen, oder in dieses Land“ – er meinte uns –, „in dem die Polizei im Rahmen eines Aktionstages Razzien gegen Bürger durchgeführt hat, die verdächtigt werden, im Internet frauenfeindliche Kommentare gepostet zu haben. Ich fürchte, die Redefreiheit ist auf dem Rückzug, und im Interesse der Komödie, meine Freunde, aber auch Interesse der Wahrheit muss ich zugeben, dass die lauteste Stimme für Zensur manchmal nicht aus Europa, sondern aus meinem eigenen Land kam, wo die vorherige Regierung Social-MediaUnternehmen bedrohte und einschüchterte, um sogenannte Missinformation zu zensieren.“ Das ist der historische Kontext und die Matrix, vor der sich Ihr Antrag abspielt. Diese Vorstellung, dass Social Media schrankenfrei zum Hass aufstacheln darf, individuelle und kollektive Lügen normal sein sollen, weil sie im Netz stattfinden, und Desinformationen zur Destabilisierung und Delegitimierung anderer Staaten und der Demokratie verbreitet werden dürfen, ohne dass die damit Geld verdienenden Unternehmen ein Mindestmaß an Verantwortung für die gesellschaftlichen Folgen tragen, passt zum Demokratieverständnis von Trump und Musk. Der liberale Rechtsstaat europäischer Prägung verfolgt völlig andere Werte. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja!) Er schützt Minderheiten, er nimmt Menschen oder Organisationen mit Macht in die Verantwortung. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Richtig!) Er sorgt dafür, dass sehr hart in der Sache gestritten werden kann, dass aber eine Grenze da gezogen wird, wenn es um die Ehre einzelner Personen geht. Der deutsche Rechtsstaat tut darüber hinaus noch mehr. Der deutsche Rechtsstaat hat nach den historischen Erfahrungen dieses Landes mit dem § 130 StGB, Volksverhetzung, den öffentlichen Frieden vor Hass und Hetze geschützt. Dieser Schutz soll nicht nur gegen Einzelne geltend gemacht werden können, sondern er muss auch Verpflichtung von Unternehmen sein. Das ist der Kerngedanke des von Ihnen angegriffenen Digitale-DiensteGesetzes. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Dazu fällt mir eigentlich nur ein Zitat ein, das ist Onkel Ben in „Spiderman“: „Remember: With great power comes great responsibility.“ Deshalb kann ich weder mit dem Verständnis von Gewerbe- und Meinungsfreiheit von J. D. Vance noch mit Ihrem Antrag zu Punkt 2b etwas anfangen. Ich glaube, zu dem Thema Politikerbeleidigung ist durch Frau Winter fast alles gesagt worden. Ja, es gibt Spitzenpolitiker, die über 1 000 Anzeigen geschrieben haben: Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Robert Habeck. Ja, man kann darüber reden: Ist das eigentlich verhältnismäßig, dass man für diese Beleidigungen Hausdurchsuchungen machen muss? Ja, das kann man alles machen. Aber das ist ja nicht das Ziel dieses Paragrafen. Das Ziel dieses Paragrafen war schon in der Entstehung etwas ganz anderes. Es geht darum, das öffentliche Wirken von Politikern zu schützen. Da geht es, glaube ich, nicht um die beiden genannten, sondern da geht es um die vielen Tausend Lokalpolitiker, die vor Ort in Bautzen durchsetzen müssen, dass eine Flüchtlingsunterkunft gebaut wird, oder die in Dortmund durchsetzen müssen, dass ein Jugendtreff nicht mehr bezahlt wird – die, auf die wir alle angewiesen sind, übrigens nicht nur Kommunalpolitiker, sondern auch viele von Ihnen hier als Landespolitiker. Ich persönlich will, und die deutsche Rechtsordnung will, dass für Sie sachliche Diskurse möglich sind, dass Sie engagiert und ohne Angst Ihrer Arbeit nachgehen können. Ich glaube, das soll auch so weitergehen. Deshalb brauchen wir den 188 in dieser Form. Ich will zum 188 eigentlich gar nicht mehr sagen, weil das hat Frau Winter eben sehr eindrücklich gemacht. Aber ich will eine Information noch weitergeben und streuen: Wer hat denn eigentlich außer Ihnen die Abschaffung dieses Paragrafen gefordert? Das hat im Dezember die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag getan. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Fällt denen dabei nichts auf? – Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Es ist nicht die Frage: Wer hat eigentlich schon mal was gemacht? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Doch, das haben Sie genau so dargestellt.) Aber ich würde mir wünschen: Als Demokrat sollte man immer wissen, mit wem man marschiert und in grundlegenden Fragen im Zweifel auf das Einreihen verzichten. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Also wenn die Kitaplätze fordern, dann dürfen wir das nicht?) Präsidentin Antje Grotheer: Der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder zur Kurzintervention. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Herr Tschöpe, Sie haben bei vielen Punkten recht. Das sehen wir ganz genauso. Machtkonzentrationen müssen reguliert werden, müssen bekämpft werden. Und ja, in den USA ist der Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein ganz anderer. Da hat man auch das Recht, unwahre Tatsachen zu behaupten. Das ist ja „Free Speech“ und nicht Meinungsfreiheit. Das Problem ist, glaube ich, in dieser Debatte, dass die Meinungsfreiheit sehr viele falsche Freunde hat. Das macht aber unseren Einsatz für die Meinungsfreiheit nicht automatisch rechts. Das ist mir noch mal wichtig, zu betonen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Betriebliche Kinderbetreuung – Chance für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Antrag der Fraktion der FDP vom 21. August 2024 (Drucksache 21/714) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Fynn Voigt das Wort. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht finden wir jetzt wieder ein wenig zusammen, vielleicht auch nicht. Ich freue mich darauf, unseren Antrag zur Unterstützung von Betriebskitas einzubringen. Wir sprechen hier im Haus, und lesen auch immer wieder, über fehlende Kitaplätze, die wir hier im Land haben. Dazu gibt es immer wieder verschiedene Veröffentlichungen, sei es das Ländermonitoring letztes Jahr im „Weser-Kurier“, worauf sich unser Antrag stützt, oder verschiedene Studien und Rankings. Wir haben jetzt allerdings in dem letzten Unterausschuss Frühkindliche Bildung erfahren, dass wir auch ein paar unbelegte Plätze haben. Wir sind da stark skeptisch als FDP, ob wir wirklich in diesem knappen halben Jahr diese 1 300 fehlenden Plätze, von denen wir letztes Jahr gesprochen haben, besetzt haben. Wir werden da genauer schauen, ob die nur baulich vorhanden sind oder personell noch fehlen. Allerdings gibt mir das den Anlass, jetzt auch noch über ein, zwei andere Aspekte zu sprechen, weswegen die betrieblichen Kitas wichtig sind. Betriebliche Kitas oder Betriebskitas haben einen großen Wert, denn sie tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, sie tragen zur Entlastung von öffentlichen Kitas bei und sie würden unseren Wirtschaftsstandort in Bremen fördern. Eltern würden am Morgen die Fahrzeit zur Kita sparen, weil sie das gleichzeitig mit ihrem Weg zur Arbeit erfüllen könnten. Kitagruppen würden nicht mehr so eine große Belastung haben, Eltern wüssten, dass sie einen Kitaplatz haben, wenn sie einen Beruf haben, wo sie eine Betriebskita haben, und die Arbeitgeber wüssten auch, wo die Kinder ihrer Mitarbeiter hinkommen, wenn der Kinderwunsch ansteht beziehungsweise das Kind auf dem Weg ist. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Die Realität sieht in Bremen aber so aus, dass ich besonders jetzt in den zwei Jahren, immer wenn ich in Bremen unterwegs war, öfter darauf angesprochen wurde, dass viele Kräfte in Bremen Betriebskitas schaffen wollen, aber nicht können wie sie wollen. Das hat unter anderem den Nachteil, dass wir über weniger Plätze sprechen als wir eigentlich haben könnten. Insbesondere in Branchen, wo wir einen Fachkräftemangel haben, seien es zum Beispiel Krankenhäuser oder Altenpflege, die ja zusätzlich auch die Aspekte haben, dass wir da viele weibliche Mitarbeiter haben, da sprechen wir dann auch über Fachkräfte, die fehlen, weil sie ihre Kinderbetreuung anders lösen müssen. Mir ist ein Beispiel insbesondere im Kopf geblieben, was ich ganz gerne in dieser Debatte mit Ihnen teilen möchte. Und zwar ist das mein Besuch beim „ibs“ Bildungszentrum. Die wollten auch ganz gerne eine Betriebskita gründen, haben damals auch bei der Senatorin für Kinder und Bildung um Unterstützung nachgefragt. Da haben wir sogar das paradoxe Beispiel, dass diese Einrichtung zusätzliche Erzieher schafft, das aber nicht in der Intensität tun kann, weil ihre Lehrkräfte keine Kinderbetreuung haben. Das ist quasi ein Kreislauf. Wir haben damals eine Frage in der Fragestunde gestellt, ob die Senatorin sich vorstellen kann, dann zusätzlich zu unterstützen. Das haben Sie nicht getan. Ich glaube, das ist ein weiterer Grund, weswegen wir eine größere Unterstützung bei Betriebskitas brauchen. (Beifall FDP) Unser Antrag stützt sich auf zwei größere Forderungen. Das ist einerseits, dass wir die betrieblichen Kitas mit den anderen freien Trägern gleichstellen, dass wir dafür sorgen, dass sie die gleiche öffentliche Förderung bekommen. Die zweite Forderung ist, dass wir eine Anlaufstelle schaffen für kleinere und mittlere Unternehmen, dass die Senatorin für Kinder und Bildung da hilft, Kitaplätze zu schaffen. Wir haben 2019 einen relativ ähnlichen Antrag gestellt. Damals hat die Koalitionsfraktion diesen abgelehnt, weil sie die Angst hatte, dass wir Zwei-Klassen-Kitas schaffen. Ich hoffe, Sie haben da in diesen fünf, sechs Jahren umgedacht. Ich glaube, die letzten sechs Jahre haben gezeigt, dass wir einen eklatanten Mangel an Kitaplätzen haben und dass wir es uns nicht leisten können, aus solchen Gründen weitere Kitaplätze zu verhindern. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, liebe Frau Senatorin: Wir können nicht weiter auf Kitaplätze verzichten. Lassen Sie die Menschen, die Kitaplätze schaffen wollen, auch Kitaplätze schaffen! Unterstützen Sie diese! Genau das sollte Ihr Job sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, heute über ein Thema zu sprechen, das nicht nur für Eltern, sondern auch für die Unternehmen in unserem Bundesland von großer Bedeutung ist – die betriebliche Kinderbetreuung, welche dringend des Ausbaus bedarf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der zentralen Herausforderungen im Arbeitsleben unserer Zeit geworden. Gerade im Bundesland Bremen stehen wir vor der Aufgabe, zukunftsfähige Lösungen zu finden, die Familien entlasten und gleichzeitig auch die Unternehmen stärken. Die betriebliche Kinderbetreuung bietet hier definitiv eine große Chance und deshalb verdient sie unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Warum ist denn betriebliche Kinderbetreuung so wichtig und wo liegen die Unterschiede? Wir leben im Zeitalter des allgegenwärtigen Fachkräftemangels. Die Unternehmen in Bremen suchen händeringend nach qualifizierten Arbeitskräften. Doch für viele Eltern, insbesondere die Mütter – das war aber auch schon früher nicht anders –, ist der Wiedereinstieg in den Beruf mit erheblichen Hürden verbunden. Fehlende Betreuungsplätze, unflexible Öffnungszeiten oder lange Wartezeiten erschweren die Rückkehr in den Job unnötig. Dies führt nicht nur zu persönlichen Belastungen für die Familien, sondern auch zu entwicklungshemmenden Effekten sowie wirtschaftlichen Einbußen für die Unternehmen. Der zielführend umgesetzte Ausbau betrieblicher Kinderbetreuung kann da für Abhilfe sorgen. Er schafft Planungssicherheit für Eltern und Betriebe, reduziert Fehlzeiten und fördert eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Unternehmen, die in betriebliche Betreuungsangebote investieren, stärken so ihre Attraktivität als Arbeitgeber und binden qualifizierte Fachkräfte langfristig an sich, also im Prinzip eine Win-winSituation für alle Beteiligten. (Beifall Bündnis Deutschland) Die aktuelle Situation in Bremen kennt da derzeit allerdings leider noch ein wenig Luft nach oben, wie wir das betrachten. Natürlich hat auch das Land Bremen – ich will das auch gar nicht in Abrede stellen, Frau Aulepp – in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, um die Kinderbetreuung auszubauen. Dennoch, der Bedarf bleibt hoch, und er wird – das ist absehbar – künftig nicht weniger werden. Besonders für Eltern mit flexiblen Arbeitszeiten in Schichtdiensten oder mit untypischen Arbeitsmodellen sind die bestehenden Angebote oft nicht ausreichend. Wohlorganisierte betriebliche Kinderbetreuung ist aus Sicht meiner Fraktion sogar weit mehr als nur eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden System, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie flexibel die Arbeitszeiten der Mitarbeiter berücksichtigt. (Beifall Bündnis Deutschland) Es gibt, so durfte ich Kenntnis nehmen, Unternehmen in Bremen, die haben bereits einige eigene Betreuungseinrichtungen geschaffen oder, was ich auch sehr gut finde, kooperieren mit externen Trägern, um Plätze für die Kinder ihrer Beschäftigten anbieten zu können. Solche Modelle sind leider nicht in der Fläche etabliert. Da kann man aber was tun. Viele Unternehmen scheuen sich zu Recht vor den organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Hier braucht es mehr Unterstützung und gezielte Anreize vonseiten der Politik. Das macht auch deshalb Sinn, da auf diesem Weg effektiv Druck vom staatlichen Angebot genommen wird. Daran sollten eigentlich gerade Sie als Koalitionäre doch ein ganz gesteigertes Interesse haben. (Beifall Bündnis Deutschland) Gleichstellung mit freien Trägern der Jugendhilfe – eine sinnvolle Maßnahme? Wir denken schon. Eine Möglichkeit, die betriebliche Kinderbetreuung in Bremen zu stärken, wäre die Gleichstellung betrieblicher Einrichtungen mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Dadurch könnten diese Einrichtungen finanzielle Fördermittel erhalten und von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Zudem würden sie in die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe integriert und könnten so hoffentlich auch leichter auf die benötigten, weil auch dort braucht man sie, Fachkräfte sowie Beratungsmöglichkeiten zugreifen. Allerdings gibt es natürlich auch hier Herausforderungen. Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen sind primär natürlich auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten. Dies könnte zu Konflikten führen, wenn öffentliche Mittel in Einrichtungen fließen, die nicht allen Familien offenstehen. Die im FDP-Antrag angedachte Lösung wäre also ein hybrides Modell, welches Unternehmen verpflichtet, auch externe Kinder aufzunehmen, um eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, welche die öffentlichen Zuwendungen glaubhaft rechtfertigt. Über den Proporz lässt sich jetzt natürlich, ich gebe es zu, wieder trefflich streiten. Dennoch sollte da mit etwas gutem Willen eine zufriedenstellende Lösung durchaus machbar sein. (Beifall Bündnis Deutschland) Bei genauerer Draufsicht stellen wir fest: So wahnsinnig viel Aktion ist da eigentlich auch gar nicht erforderlich. Unternehmen, die in betriebliche Kinderbetreuung investieren, sollten durch steuerliche Anreize und Zuschüsse unterstützt werden. Die Anerkennung betrieblicher Einrichtungen als freie Träger sollte erleichtert werden, um eine Integration in das bestehende System zu ermöglichen. Unternehmen sollten auch mal ermutigt werden – Beispiele gibt es ja –, sich zusammenzuschließen und gemeinsam Betreuungsangebote zu schaffen, um dementsprechend auch Kosten und Ressourcen zu teilen. Meine Damen und Herren, eine optimierte betriebliche Kinderbetreuung ist also gar kein Luxus, sondern, mit Blick auf Bremen erst recht, Notwendigkeit. Sie hilft Eltern, Job und Familie besser zu vereinbaren, hilft den Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte und trägt dazu bei, Bremen als attraktiven Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln, was auch unser aller Interesse sein sollte. (Beifall Bündnis Deutschland) Politik sollte also die Rahmenbedingungen dahingehend optimieren, dass betriebliche Kinderbetreuung nicht nur für die ganz großen Unternehmen, sondern auch für kleinere und mittelständische Betriebe zur realistisch umsetzbaren Option hier vor Ort in Bremen wird. Auch die Koalition wäre also bestens beraten, die relativ niedrigschwelligen notwendigen Beschlüsse mitzutragen, um die Kinderbetreuung in Bremen zukunftssicher und familienfreundlich auch in den Betrieben zu realisieren. Beweisen Sie da doch gerne einmal Weitsicht oder ich meine vielmehr die Weitsicht, welche auch Ihre eigenen Wähler Ihnen diesbezüglich mit Sicherheit danken würden. (Glocke) – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Betriebskitas und betriebliche Kinderbetreuung ist aus meiner Sicht ein durchaus ernstzunehmendes Thema. Wir haben – vielleicht noch mal zur Einschätzung insgesamt des Themas – durchaus etwas weniger Druck zurzeit auf dem Kessel als der Einleitungstext der FDP-Fraktion an dieser Stelle vermuten lässt. Wir konnten erstaunt im letzten Unterausschuss zur Kenntnis nehmen, dass wir, obwohl man von einem Tal der Tränen bis 2028 die ganze Zeit gesprochen hat und dass wir ein Riesenproblem im Bereich des Ausbaus haben, 1 460 baulich fertige Plätze freihaben in Bremen und davon ein nicht unerheblicher Anteil sogar mit Personal hinterlegt ist. Das ist erstmalig neu. Das hört sich im ersten Augenblick alles ganz toll an und man reibt sich verwundert die Augen, wie kommt das? Weil man ja immer nur gewohnt ist: Hier fehlen 2 000, hier fehlen 3 000 Plätze. Jetzt auf einmal, Rolle rückwärts, wir haben viel zu viel freie Plätze. Das zeigt uns aber nur eins, dass wir noch ein erhebliches Problem mit der Feststellung der tatsächlich vorhandenen Kinderzahlen haben, denn sie können ja nicht von heute auf morgen – –. Entweder man hat sich völlig verplant, oder aber es ist in irgendeiner Form auf anderem Wege zustande gekommen. Ich glaube, da werden wir in der Zukunft uns mit dem Thema noch beschäftigen müssen. Losgelöst davon ist es aber so, dass wir ein System haben, das im Moment sehr große Löcher aufweist. Betriebsnahe Kindergärten, in die Unternehmer zusätzliches Geld noch mit hineinbringen, die ja auch in anderen Bundesländern, die hier aufgeführt sind, immer auch eine Öffnung zum Stadtteil hin haben, so dass neben den rein betriebsinternen Plätzen auch darüber hinaus für den Stadtteil ein Mehrwert erzeugt wird, sind durchaus etwas, wo Bremen nicht grundsätzlich die Tür zuschlagen sollte, sondern durchaus Ja sagen sollte, meine Damen und Herren, denn sie sind eine sinnvolle Ergänzung und sie werden in Bremen an der einen oder anderen Stelle, wie den „Glühwürmchen“ vom PME Familienservice, das ist die swbKita, auch gelebt. Sie sind aber nur ein ganz kleines Pflänzchen, das nebenbei und an zwei Stellen in dieser Stadt tatsächlich existiert, weil die Rahmenbedingungen, die Bremen für Unternehmer, die sich engagieren wollen, bietet, leider schlechter sind als in anderen Bundesländern. Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen sind hier aufgeführt im Antrag, die haben finanzielle Förderung, teilweise Sonderprogramme für betriebsnahe Kitas. Die haben Investitionsförderung für Neu-, Um-, Erweiterungsbauten, Ersatzbauten. Die haben Landesförderungen. Die haben zusätzliche Finanzhilfen für Kräfte in Ausbildung. Die haben neben der Landesförderung noch eine kommunale Förderung, teilweise. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn wir damit zusätzliches Geld ins System bringen, die Unternehmer bereit sind zu zahlen, weil es eben nicht nur darum geht, ein löchriges, öffentliches System zu haben, sondern mit dem zusätzlichen Geld ein entsprechend konsolidiertes System für ihre Arbeitnehmer zu schaffen, mit einem Mehrwert für die Stadtteile und damit für jedes Bremer Kind hier auch in Bremen, dann sollen wir die Tür nicht zuschlagen, meine Damen und Herren, dann sollten wir darüber nachdenken, wie man diesen Baustein noch zusätzlich hineinbekommt. Denn wir wissen alle, dass der Kitabereich und der Etat, den Frau Aulepp zur Verfügung hat, strukturell massiv unterfinanziert ist. Wenn wir an der Stelle Kompensationsmöglichkeiten durch Unternehmer noch bekommen, die bereit sind, Geld zur Verfügung zu stellen, dann sagen wir doch nicht Nein! Dann sind wir doch bebrettert, wenn wir das machen. (Beifall CDU) Tun sie mir einen Gefallen bei aller Thematik und Unterschiedlichkeit, die wir haben, lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir in diesem Punkt vielleicht doch noch mal geschickt überlegen, was die anderen machen, wo wir tatsächlich noch etwas mit hineinbringen können. Betriebskitas, das sage ich jetzt auch mal als Mutter, zeichnen sich durch einen weiteren Punkt aus: Betriebsnahe Kitas haben tatsächlich nur 20 Schließtage, meistens sogar nur 14 Schließtage. Das ist für jede Alleinerziehende goldwert. Das ist für Eltern, wo beide berufstätig sind, natürlich auch goldwert, wobei der Druck für diese Eltern etwas geringer ist als bei den anderen. Wir haben im öffentlichen System, das derzeit hier in Bremen zur Verfügung gestellt wird – theoretisch, das steht im Gesetz –, 20 Schließtage. Dazu kommen aber 2 weitere Schließtage, die sich entsprechend jetzt durch die Tarifverhandlungen eingebracht haben, plus, das hat sich in ganz Bremen inzwischen etabliert, 4 zusätzliche Schließtage. Das heißt, wir sind jetzt schon bei 26 Schließtagen, während der Mindesturlaubsanspruch weiterhin bei 20 Tagen liegt. Das Kind ist keinen einzigen Tag krank und jede Alleinerziehende hat schon 6 Tage zu suchen, wo sie ihr Kind unterbringen kann. Das ist etwas, meine Damen und Herren, da müssen wir ran. Da müssen wir uns drum kümmern. Dann sage ich Ihnen an dieser Stelle auch ganz klar: Wenn Sie sich den Antrag angucken, die Nummer 1.1, „die betrieblichen Kindertageseinrichtungen sowie private Träger gleichzustellen mit anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe“, – –. Das wird in BadenWürttemberg so umgesetzt. Das ist auch ehrlicherweise nichts, was Geld kostet. Das ist eine Vorlage, die für den Jugendhilfeausschuss geschrieben wird. Dann wird geguckt, dass der Träger die Jugendhilfestandards einhält. Das muss das Landesjugendamt sowieso machen bei ihnen, weil es nämlich ansonsten gar keine Betriebserlaubnis gibt für einen Kindergarten. Dann ist es danach nur noch Knicken, Lochen, Abheften, Bürokratie. Können wir machen. Kostet kein Geld. Finde ich persönlich, sollten wir in Angriff nehmen. Finden wir auch als CDU-Fraktion. Wenn ich mir dann angucke, dass die Nummer 2 mit der Anlaufstelle etwas ist, was als Taskforce in anderen Ländern umgesetzt wird, dann hatten wir so ein Vorläufermodell, das war diese Senatsgruppe oder die Staatsrätegruppe, die sich zum Thema Bau zusammengetan hat. Dann sieht man, dass wir da so ein bisschen ein Pflänzchen in eine Richtung schon hatten. Dann müssen wir an der Stelle vielleicht überlegen, inwiefern man da etwas machen kann, weil auch die Wirtschaftssenatorin, die Arbeitssenatorin, ja durchaus ein großes Interesse daran hat, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bremen konkurrenzfähig auf dem Markt sind. Der Kampf um die bestmöglichen Köpfe findet inzwischen auch über das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ statt. Das wird Herr Stahmann unterschreiben können, dass Arbeitnehmer immer mehr auch ihre Rechte an dieser Stelle geltend machen. Das ist eine Abstimmung (Glocke) mit den Füßen um die besten Kräfte. Da müssen wir auch als Staat den Unternehmern helfen und wenn das mit Betriebskitas möglich ist, einen sinnvollen Beitrag zu bringen, dann werden wir diesem Antrag zustimmen. – Danke schön! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP bricht heute eine Lanze für mehr Unterstützung für Betriebskitas. Die FDP glaubt wohl, dass sich mit einer stärkeren Unterstützung von Betriebskitas der Kitaplatzmangel reduzieren lassen würde. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja!) Leider denke ich, dass das nicht die entscheidende Antwort auf das Problem ist. Erstens, weil es kaum Unternehmen gibt, die bereit sind, eine Betriebskita zu gründen. In Bremen haben seit 2017 zwei Unternehmen ihr konkretes Interesse bekundet, Betriebskitas zu gründen. Beide Kitas wurden gegründet. Zweitens, weil wir gerade vor allem einen Fachkräftemangel haben und weniger das Problem, dass entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Aber trotzdem können wir uns sehr gerne die Situation von Betriebskitas noch mal genauer anschauen. Welche Möglichkeiten haben Betriebe, eine eigene Kita zu gründen? Im Wesentlichen gibt es da zwei Varianten. Die erste ist, tatsächlich eine eigene Betriebskita zu bauen. Die zweite ist, einen Dienstleister damit zu beauftragen, das zu tun. In dem Fall wendet sich das Unternehmen an einen Träger, der bereits zahlreiche Kitas betreibt, und lässt diesen Träger den Kitabau entwickeln und das Betreiben der Kita übernehmen. Diese Variante ist die teurere. Baut man eine eigene Kita, muss man die üblichen Interessensbekundungsverfahren durchlaufen, und die sind eben kompliziert. Unternehmen stellen dafür in der Regel Mitarbeiter:innen ab, die sich dann in die Materie erst mal einarbeiten müssen. Der Ablauf, eine eigene Betriebskita zu gründen, ist tatsächlich aufwendig. Auch Betriebskitas unterliegen dem SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Es geht auch bei Betriebskitas nicht nur um die reine Betreuung von Kindern. Es geht bei Betriebskitas auch darum, dass hier frühkindliche Bildung gewährleistet wird. (Beifall Die Linke) Deswegen müssen Betriebskitas das ganz normale Interessenbekundungsverfahren durchlaufen wie jede andere Kita und jede andere Elterninitiative auch und sie müssen sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen. Um den Ablauf mal kurz zu illustrieren: Es muss zum Beispiel ein Verein gegründet werden, es muss die Kontaktaufnahme bei der Kommune erfolgen, es muss ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit sowie ein Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt werden. Dann müssen Räumlichkeiten gebaut werden mit entsprechenden Bauanträgen und der ganze Bauprozess. All das müssen nicht nur Unternehmen im Land Bremen machen, um eine Betriebskita zu bauen, sondern in den anderen Bundesländern ebenso. Dass viele Unternehmen sich davon überfordert fühlen, das liegt erst mal auf der Hand. Wenn kein Dienstleister einbezogen wird, müssen diese Punkte von den Beschäftigten aus dem Unternehmen übernommen werden, und die sind eben in der Regel gar nicht erfahren in Sachen Kitabau. Die Kommune kann und sollte sie hierbei beraten und unterstützen, aber wir können diesen Ablauf nicht einfach wegfallen lassen. Insofern sehen wir hier auch keine Ungleichbehandlung zwischen Betriebskitas im Vergleich zu Kitas öffentlicher oder freigemeinnütziger Träger. Zu einem weiteren Punkt Ihres Antrags: Sinn von Betriebskitas ist es, den Beschäftigten ein Kinderbetreuungsangebot zu machen, auch denen, die nicht in der Kommune wohnen, in der sie arbeiten. In allen Aufnahmeortsgesetzen, auch in denen der Kommunen in BadenWürttemberg, ist es nun so, dass eine vollständige finanzielle Förderung von Kitaplätzen nur für Kinder, die ihren Wohnsitz in der Kommune haben, erfolgt. Bei Betriebskitas ist das häufig nicht der Fall. Gerade in Bremen, wo viele Menschen aus dem niedersächsischen Umland nach Bremen zur Arbeit pendeln, werden viele Plätze in einer Betriebskita vermutlich Familien angeboten, die im Umland wohnen. Das ist auch in Ordnung so. Es gibt zwei zentrale Unterschiede zwischen einer Betriebskita und Kitaplätzen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Erstens, die Beschäftigten erhalten einen Platz auch, wenn die Kinder nicht in Bremen wohnen. Zweitens, die Beschäftigten erhalten einen Platz, ohne dass das Aufnahmeortsgesetz zur Anwendung kommt. Das Aufnahmeortsgesetz kommt aber in allen anderen Kitas zur Anwendung. Damit Unternehmen die Plätze in ihren Betriebskitas den Beschäftigten anbieten können, ohne dass sie die Kriterien des Aufnahmeortsgesetzes erfüllen müssen, müssen die Unternehmen für ihre Betriebskitas sogenannte Belegplätze kaufen. Das Aufnahmeortsgesetz gibt aber vor, welche Personengruppen oder Kinder vorrangig einen Kitaplatz erhalten, wie zum Beispiel Kinder von Alleinerziehenden oder Kinder, die aus sozialen Gründen frühkindliche Bildung besonders nötig haben. Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten einen Platz in ihrer Kita garantieren wollen, umgehen sie damit automatisch die Regeln des Aufnahmeortsgesetzes. Deshalb kann es für diese Plätze eben nicht die gleiche finanzielle Förderung geben wie für die regulären Plätze. Das machen aber auch andere Bundesländer so. Auch in BadenWürttemberg, was Sie als Beispiel für eine gelungene Förderung von Betriebskitas anführen, ist die finanzielle Zuwendung für die Belegplätze deutlich geringer als für einen normalen Kitaplatz. Wir finden diese Unterscheidung auch völlig in Ordnung. (Beifall Die Linke) Es macht ja Sinn, dass die Betriebskitas das Aufnahmeortgesetz umgehen. Dann müssen sie sich aber eben auch an den Platzkosten beteiligen, wie das Ressort schon in der Antwort auf Ihre Große Anfrage vor zwei Jahren ausgeführt hat. Ich zitiere: „Ohne eine finanzielle Beteiligung würde möglicherweise jeder Platz als Belegplatz durch Unternehmen belegt werden. Damit würden die Kriterien des Aufnahmeortsgesetzes in der Breite wirkungslos.“ Um das noch mal deutlich zu machen: Ich finde es absolut legitim und gut, wenn die Behörde Betriebe unterstützt, eine Betriebskita zu gründen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellt, wenn sie Hilfestellung gibt. Wenn wir aber über Geld reden, dann müssen wir in unserem Bundesland sehr gut überlegen, wofür wir dieses aufwenden. Ich glaube, wir müssen, bevor wir darüber reden, wie wir Betriebskitas finanziell bezuschussen, erst mal dafür sorgen, dass es eine Ausbildungsvergütung für Sozialassistentinnen in der Ausbildung gibt oder eine weitere Verbesserung der Ausstattung von Kitas in Indexlagen oder eine Bonuszahlung für Fachkräfte, die in diesen Kitas arbeiten. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordneter Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, vielen Dank für den interessanten Antrag! Ich bin eine große Freundin von betrieblichen Kindergärten. Die haben mich gut erzogen. (Heiterkeit CDU) Ich bin ein sehr höflicher Mensch geworden in den betrieblichen Kindergärten, drei an der Zahl, weil Mutti sehr oft die Arbeit gewechselt hat. Ich finde in der Tat, davon könnte es mehr geben. Ich finde, betriebliche Kindergärten haben wahnsinnig viele Vorteile: Nähe der Eltern zum Kind. Man fährt nicht das Kind in die eine Hälfte der Stadt und in der anderen Hälfte der Stadt arbeite ich, sondern ich habe sogar in meiner Arbeitspause die Möglichkeit, mein Kind zu besuchen. Das heißt, auch in der Krippe ist einfach eine Nähe schon da. (Beifall CDU) Nächster Vorteil: Das Unternehmen engagiert sich für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, interessiert sich für die Familien, kümmert sich darum, dass die Familien eine gute Zeit miteinander haben. Frau Ahrens hat schon darauf hingewiesen: weniger Leerlauf im Jahr, weil Betriebe keine großen Sommerferien machen. Super Möglichkeiten für die Kinderbetreuung insbesondere von Alleinerziehenden. In der Tat, Gott sei Dank, ganz so wenige haben wir ja nicht, wir haben einige sehr gute betriebliche Kindergärten: „Sternchen“ bei Mercedes, bei swb, beim DRK Kinderhaus, Airport, bei den Hanseatenkids, Sparkasse und Bremer Heimstiftung. Aber was fällt auf? Das sind alles riesige Unternehmen, die das wuppen können. Frau Strunge hatte gerade ja ein großes Talent darzustellen, wie kompliziert das alles ist. Jedes Unternehmen, was ein bisschen kleiner von der Größe ist, lässt es einfach bleiben, bei all den Fragen, die dann offen sind, und was man alles erledigen muss. Da hat doch keiner mehr Lust zu. Hätte ich auch nicht. Leider. Ich finde in der Tat – –. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, so weit geht es nicht. (Heiterkeit CDU, FDP – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Nicht, dass wir uns hier falsch verstehen. Ich persönlich – auch meine Fraktion, nicht, dass wir uns auch hier falsch verstehen –, finde, wir sollten intensiver darüber nachdenken, wie wir es Betrieben in Bremen einfacher machen können, sich zu engagieren, sich für die Kinderbetreuung zu engagieren, sich für ihre Mitarbeiter:innen zu engagieren und tatsächlich hier ein Serviceangebot aufzubauen. Ein bisschen weniger Hürden wären hier schon angezeigt. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Heike Kretschmann. Abgeordnete Heike Kretschmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidenten, liebe Abgeordnete und liebe Gäste! Wir diskutieren heute den Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Angebote der betrieblichen Kinderbetreuung als Chance für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierbei handelt es sich um einen aufgewärmten und nur minimal angereicherten Antrag, der bereits im Jahr 2019 unter dem Titel „Betriebliche Kindertageseinrichtungen angemessen fördern“ gestellt wurde. Seitdem haben sich die Dinge aber verändert. Es wurde massiv und immens ausgebaut. Dieser nun vorliegende Antrag ist aus meiner Sicht, Entschuldigung, genauso ideologiegetrieben wie der damalige Antrag und es macht ihn keinesfalls besser. (Beifall SPD, Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Aber gut, damals haben wir als SPD-Fraktion den Antrag abgelehnt und auch dieses Mal werden wir ihm nicht folgen. Aus meiner Sicht resultiert der Antragsinhalt ein Stück weit auch aus Unwissenheit der in Bremen gelebten Situation. Denn aktuell werden Träger auch dann gefördert, wenn sie ausschließlich Kinder von Beschäftigten betreuen, solange diese Kinder ihren Wohnsitz in Bremen haben. Ob es klug ist, Kitas rein mit Kindern Beschäftigter von Unternehmen zu füllen, diese Frage stellt sich natürlich. Da finde ich den Weg, den Bremen geht, genau richtig. In Bremen gehen wir mit betriebsnahen Kitas einen anderen Weg. „Betriebsnah“ beschreibt dabei, dass ein Teil der Plätze über sogenannte Belegplätze – wir haben es vorhin schon gehört – für Unternehmen zur Verfügung stehen. In der Regel werden die betriebsnahen Angebote wie normale Kitas gefördert und das meist über das Referenzwertmodell, auch über Pauschalen oder die Richtlinienfinanzierung. Der jeweilige Arbeitgebende beteiligt sich meist mit monatlich zwischen 150 und 300 Euro je Belegplatz, weil ja die Aufnahme am Bremischen Aufnahmeortsgesetz vorbei erfolgt und sich lediglich an dem Kriterium der Betriebszugehörigkeit bemisst. In diesen betriebsnahen Angeboten werden jeweils gut 150 Kinder im U3- und auch im Elementarbereich betreut, wobei die Plätze der Elternvereine „Arche Kunterbunt“ und „Unikita“ noch hinzukommen. Dass die Umsetzung von weiteren Angeboten einer rein betrieblichen Kindertagesbetreuung nicht realisiert wird, liegt meines Erachtens an verschiedenen Aspekten. Für kleinere und auch mittlere Unternehmen, die einen organisatorischen und/oder auch finanziellen Aufwand scheuen, gibt es die Möglichkeit, diese Belegplätze mit Trägern zu vereinbaren. Das ist für sie zumeist der einfachere und vor allem auch der kostengünstigere Weg. Richtig ist natürlich, dass es bau- und nutzungsrechtlich schwieriger sein kann, eine Kita genehmigen zu lassen, wenn sie beispielsweise auf einem Werksgelände in einem Gewerbegebiet errichtet werden soll. Aber auch hier würde eine Prüfung der Behörde laut den allgemeingültigen Vorgaben erfolgen. Aber die Grundfrage ist doch, ob der Ausbau von Kitaplätzen mit einem Ausbau von Betriebskitas schneller bewältigt werden könnte oder ob eine solche Ausweitung der öffentlichen Zuwendung auf den Kreis gewerblicher Träger von Betreuungsangeboten tatsächlich positive Effekte hätte, wie von Ihnen in Ihrem Antrag suggeriert wird. Das ist nach Einschätzung der SPDFraktion keinesfalls der Fall. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Warum?) Denn wir wissen ja, dass es den Kitaträgern momentan nicht an genügend Bauten oder Räumlichkeiten fehlt, sondern an Fachpersonal. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Na, das hat sich ja geklärt!) Da, wo noch Einrichtungen im Bau sind oder gebaut werden müssen, also überwiegend in Quartieren mit großen Herausforderungen und vielen Kindern, befinden sich zumeist kaum unternehmerische Interessen zum Bau einer Betriebskita. Ich habe mich auch in der Behörde erkundigt und die Auskunft bekommen, dass seit 2017 zwei Anträge gestellt und genehmigt wurden. Das bestätigt ja im Grunde noch meine Vermutung. Aber es gibt auch tatsächlich einen Grundkonflikt, den wir beispielsweise bei der Kita „Walljunioren“ erkennen können. Der Träger würde sehr gern bessere Bedingungen, zum Beispiel längere Betreuungszeiten, bessere Ausstattung oder auch kleinere Gruppen, umsetzen und dieses auch mit zusätzlichen Einnahmen der Unternehmen finanzieren wollen. Aus zuwendungsrechtlicher Sicht ist das nicht möglich, denn es wird der Fehlbetrag aus öffentlichen Mitteln finanziert. Nach dem SGB VIII arbeiten Kitaträger eigenverantwortlich und die öffentliche Hand finanziert nur die Kosten, die ein Träger nicht selbst einbringen kann. Aus meiner Sicht wäre es eine Ungleichbehandlung, wenn das Land hier die kompletten Kosten übernehmen würde und der Träger eigenes Geld nur für bessere Bedingungen einsetzen würde. Natürlich könnten da Beschäftigte profitieren, aber das würde den Wettbewerb um das ohnehin knappe Fachpersonal verzerren und für die übrigen Träger auch erschweren. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es bereits einen flexiblen, guten und risikoarmen Rahmen im Umgang mit dem Wunsch, Kinder von Beschäftigten betriebsnah unterzubringen, wobei hier die Unternehmen noch nicht mal das Belegrisiko tragen, da bei sinkendem Bedarf freie Plätze über das Aufnahmeortsgesetz vergeben werden können. Ich wage die These, dass das Interesse der Unternehmen so, wie es im Antrag formuliert wird, schlichtweg nicht vorhanden ist. Auch die Eltern – und das finde ich auch noch mal einen ganz wichtigen Punkt – scheinen, laut meiner Recherchen zumindest, einer wohnortnahen gegenüber einer arbeitsplatznahen Betreuung den Vorzug zu geben. (Beifall SPD, Die Linke) Das finde ich auch verständlich, denn hier haben die Kinder ihre vertraute Umgebung und ihre Freunde, mit denen sie später auch in die Schule wechseln können. Aus den vielschichtig geschilderten Gründen, die wir alle heute hier gehört haben, spricht nichts für eine Öffnung hin zu einer gewerblichen Kita-Anbindung. Das heißt nicht, dass ich gegen Betriebskitas bin. Ich habe es ja geschildert: Die Belegplatzvariante ist wirklich eine gute. Wir legen die Kinderbetreuung im Land Bremen aber nicht in die Hände privater Unternehmen, was zu Ungleichheit führen könnte. Denn Bildung ist keine Ware und sollte für alle gleich zugänglich sein. (Beifall SPD) Mit uns werden keine ungleichen Zugangschancen umgesetzt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz gern noch auf ein paar Argumente meiner Vorrednerinnen, insbesondere auf die der Koalition, eingehen, weil ich das doch in der Breite sehr bemerkenswert fand. Frau Dr. Müller ist jetzt gerade nicht da, aber ich fand es sehr schön, dass sie die positiven Argumente unterstützt hat. Ich glaube, aus dem tiefsten Herzen hätten die Grünen unserem Antrag ganz gern zugestimmt. Es zeigt ja auch – so komme ich auf Frau Kretschmann –, dass dieser Antrag nicht vor Ideologie strotzt, sondern vor Pragmatismus. Denn wenn wir in Bremen Menschen haben, die Kitaplätze schaffen wollen, sollten wir diese auch dazu bewegen, sie zu schaffen. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Ich gucke mir Ihre Rede nachher noch mal an und werde mir da einiges aufschreiben, denn ich werde das noch mal rausholen, wenn wir hier in wenigen Monaten davon sprechen, dass wir wieder Platzprobleme haben, und Sie davon sprechen, dass wir hier gar keinen Bedarf haben und dieser Antrag überflüssig ist im Laufe der Zeit. Ich glaube, dass es umso wichtiger ist – auch, wenn sich die Situation ein bisschen entspannt –, dafür zu sorgen, dass wir eine vielfältigere Kitakultur haben und auch unsere öffentlichen Kitas entlasten. Ein kurzer Satz noch zu Frau Strunge: Sie haben das wirklich sehr gut aufgefächert, wie schwierig das ist, gerade für kleinere und mittlere Betriebe, betriebliche Kitas zu gründen. Ich glaube, das habe ich eher als Argument für uns verstanden, dass wir diese noch mehr unterstützen sollten und dass SKB da umso mehr Hilfe leisten sollte, dass es da möglich ist, dass diese kleinen und mittleren Betriebe auch selbst Kitas gründen können. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort für den Senat die Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Eingangs: Ja, wir stehen im Moment immer noch vor der Situation, dass wir in etlichen Quartieren Kinder ohne Kitaplätze haben, auch nach der Anmeldephase ist das deutlich. Frau Ahrens, Sie haben ja gerade darauf rekurriert, dass sich eine Entspannung andeutet. Sie sind ja schon deutlich länger im Kita-Business als ich und Sie können sich mit Sicherheit an die ständige Diskussion erinnern: Warum ist eigentlich im Status-3-Bericht – –, warum sieht das bei den Oktober-Zahlen eigentlich alles immer völlig anders aus als bei den neuen Anmeldezahlen? Deswegen würde ich sagen, ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir es tatsächlich geschafft haben, in einigen Quartieren Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung zu bringen, was Kitaplätze angeht. Nachfrage heißt aber eben auch – und das ist insbesondere in den sozioökonomisch benachteiligten Quartieren das Problem –, die Eltern müssen nachfragen. Uns liegen ja auch ganz besonders die Kinder am Herzen, deren Eltern wir dabei unterstützen müssen/wollen und die dann hinterher auch ganz froh sind, dass das erfolgt ist, ihre Kinder unterzubringen. Aber ja, das stimmt: Unsere Arbeit im Bereich des Kindertagesbetreuungsausbaus trägt Früchte. Das war ein massiver Ausbau in den vergangenen Jahren. Obwohl die Kinderzahlen nirgendwo so drastisch gestiegen sind wie in Bremen, und sie sind überall massiv gestiegen, sind wir bei den Betreuungsquoten im Großstädtevergleich an der Spitze. Die Betreuungsquoten bei den Drei- bis Sechsjährigen konnten wir trotz dieses massiven Anstiegs halten und bei den Null- bis Dreijährigen sind die Quoten, die Betreuungsquoten, sogar deutlich stärker gestiegen als im Bundesdurchschnitt. Ja, auch das ist richtig: Kita ist nicht nur der entscheidende Punkt für die Entwicklung der Kinder und der Grundstein für den weiteren Bildungs- und Lebensweg, sondern auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen bauen wir weiter aus und deswegen begegnen wir auch dem Fachkräftemangel, auch wenn es dafür – und das weiß niemand besser als ich – von der einen oder anderen Seite auch mal kräftig Haue gibt. Das halte ich zum Wohle und im Interesse der Kinder aus. (Beifall SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Keiner verhaut Sie für mehr Ausbildungsplätze, auf gar keinen Fall!) Für mehr Ausbildungsplätze verhaut mich niemand, aber für manche andere Maßnahme, insbesondere neue Zielgruppen zu erschließen, aber das ist jetzt nicht das Thema. Ich kritisiere selbst häufiger, dass es mehr so ein Rundumschlag ist, deswegen mache ich jetzt keinen Rundumschlag. Wir haben seit vielen Jahren in Bremen betriebsnahe Kindertagesbetreuung, das ist hier schon gesagt worden. Wir haben sozusagen echte Betriebskitas, zum Beispiel bei Mercedes oder an der Uni, wir haben auch Stadtteilkitas mit Belegplätzen für Unternehmen, weil das für die häufig der risikoärmere Weg ist. Wenn ich mir nämlich überlegen muss, welche Prognose ich denn für meine Mitarbeitenden habe und wie viele Kitaplätze ich brauche, dann gibt es durchaus den einen oder anderen Unternehmer, der sagt, vielleicht keine eigene Kita, sondern lieber Belegplätze kaufen oder buchen, die ich dann aber im kommenden oder im übernächsten Kitajahr nicht mehr brauche. Das hat auch was damit zu tun, wie interessant eigentlich Betriebsstandorte für Kinder aus dem Stadtteil sind, wie nah und wie gut gelegen Betriebsgelände sind, aber auch das gibt es, das ist hier auch schon gesagt worden, so die Glühwürmchen auf dem swb-Werksgelände. Es gibt auch pragmatische und flexible Angebote der Kindertagesbetreuung. Wer schon mal beim DFKI im Technologiepark war und sich angeguckt hat, wie die da Kinderbetreuung für ihre Beschäftigten organisieren – –. Das ist ein sehr modernes Unternehmen und da ist das mit den Arbeitszeiten dann auch häufig sehr modern und flexibel und da braucht man eben auch flexible Kinderbetreuung. Das finde ich übrigens sehr anerkennenswert, was da passiert. Aber ja, das ist richtig: Unternehmen, die Kindertagesbetreuung anbieten wollen, die dürfen nicht – Herr Voigt hat gesagt, die können nicht – so, wie sie wollen. Ich finde das eigentlich auch richtig, dass man im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht immer so kann, wie man will, sondern dass es da auch einen Rahmen gibt. Aber so haben Sie das wahrscheinlich auch gar nicht gemeint, dass sozusagen alles geöffnet werden soll. Die Unternehmen, die das gerne machen wollen, auf die eine oder andere Art und Weise, die können sich an unser Haus wenden. Die wenden sich auch an unser Haus, werden da beraten, informiert und unterstützt. Wenn es übrigens um Große, Kleine und Mittlere geht: Ein ganz großer Teil der Kindertagesbetreuung wird in Bremen durch sehr kleine Unternehmen abgedeckt, wenn man mal Eltern-Kind-Vereine als solche bezeichnen will. In denen wird übrigens die Vorstandsarbeit – das sage ich, wenn auch schon länger her, aus eigener Erfahrung – sehr häufig ehrenamtlich gemacht. Die werden nicht nur beim Verbund oder beim Paritätischen beraten, sondern natürlich auch bei uns im Haus unterstützt. Wenn der private Vermieter sagt, jetzt habe ich doch keine Lust mehr auf eine Kleinstkita bei mir im Haus, weil die Nachbarn sich über Kinderwagen und Lärm beschweren, dann beraten, unterstützen und helfen wir denen auch, neue Räumlichkeiten zu finden. Das gilt natürlich auch für Unternehmen, gleich welcher Größe. Sie wissen alle, dass wir schon seit Langem und auch ohne Frage gut mit privaten Trägern und privaten Investoren zusammenarbeiten. Wir schlagen keine Tür zu – von Türen ist ja hier auch schon häufiger die Rede gewesen. Sie wissen, dass ich durchaus eine Freundin von pragmatischen und unkonventionellen Lösungen bin und da sind manche Unternehmer deutlich flexibler. Daher bin ich mit diesen auch an dieser Stelle immer sehr gern im Gespräch. Daher, glaube ich, ist es gar nicht notwendig eine gesetzliche Grundlage zu ändern, sondern es kommt darauf an: Wenn es Unternehmen gibt, die sagen, das würden wir gern, dann müssen wir darüber reden, wie die Konditionen, wie die Notwendigkeiten und die Angebote sind. Dann finden wir entweder einen Weg, der konveniert, oder wir finden keinen. Das geht aber übrigens den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auch so. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber die Anerkennung der freien Träger als Jugendträger kann man ja durchaus erwägen!) Ja, da muss man sich nur eben überlegen: Wie hoch ist der bürokratische Aufwand und wie gleich ist das dann tatsächlich mit der Gemeinnützigkeit und der Frage, ob es nicht Sinn macht, dass Kitas durch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden oder eben auch durch die Kommunen selbst. Es macht dann doch auch einen Unterschied. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Es gilt ja das Subsidiaritätsprinzip!) Ich würde ganz zum Schluss gern noch zu einem Punkt Stellung nehmen, (Glocke) nämlich zu der Frage „Entlastung der öffentlichen Kitas“. Ich gestehe, ich bin froh, wenn Kindertagesbetreuung durch starke kommunale oder starke und etablierte gemeinnützige Träger gewährleistet wird, auch weil das zu einer gerechteren Verteilung von Belastungen führt, zu einer gerechteren Verteilung von Belastung zum Wohle des Kindes. Das, meine Damen und Herren Abgeordneten, wird sehr deutlich, wenn man sich die Verantwortungsübernahme bei Kindern mit besonderen Förderund Unterstützungsbedarfen aus prekären Lebenslagen anguckt. Die sind nämlich zwischen den unterschiedlichen Trägern und Einrichtungen durchaus unterschiedlich verteilt. Das stemmt der kommunale Träger, weil er es muss, weil der sich das nicht aussuchen kann, weil der jedes Kind nehmen muss, weil er der Gewährsträger für den Anspruch gegen die Kommune ist. In Bremerhaven ist es die Kommune Bremerhaven, in Bremen ist es der kommunale Träger „Kita Bremen“. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch mal ganz ausdrücklich – auch wenn es nicht Thema dieser Debatte ist – eine besondere Verbeugung machen vor der Verantwortungsübernahme der kommunalen Kitaträger. – Danke schön! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Versprochen – gebrochen: Ausbau der Videoaufklärung an Haltestellen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Land Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 21. August 2024 (Drucksache 21/716) Wir verbinden hiermit: Mehr Sicherheit für unseren ÖPNV Antrag der Fraktion der FDP vom 7. November 2024 (Drucksache 21/843) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute unseren Antrag aus August 2024. Das Gute an der Politik des Senats ist ja immer, dass man Monate warten kann, weil ja doch nichts passiert. (Beifall CDU) Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Sicherheit im öffentlichen Raum eine zentrale, ja: eine Kernaufgabe von Politik und staatlichem Handeln. Die SPD hat im Wahlkampf 2023 den Ausbau der Videoüberwachung an Haltestellen versprochen. Ich erspare uns jetzt die Zitate und Kommentare von den Kollegen Güngör und Lenkeit. Sogar eine große Pressekonferenz wurde dafür veranstaltet. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zehn Minuten!) So wichtig war es der SPD. Nach gut zwei Jahren liegt die Frage auf der Hand: Was ist bisher geschehen? Meine Damen und Herren, die Antwort ist: nichts, bisher nur heiße Luft. (Beifall CDU) Wir haben als CDU-Fraktion im Rahmen einer Kleinen Anfrage mal nachgefragt, was sich seitdem getan hat, und ich kann es ganz kurz machen: Das Ergebnis war ernüchternd. Es gibt keine einzige neue Videoüberwachung an Haltestellen seit der Wahl. Aktuell ist es so: Es gibt den Hauptbahnhof, wo es eine Anlage gibt schon seit langer Zeit, und den Bahnhof Vegesack, errichtet im Jahr 2019. Dabei ist, finde ich, die Lage nach wie vor unverändert. Es gibt viele Haltestellen, die in einem Bereich liegen von erhöhter Kriminalität. Es gibt dort eine hohe Anzahl von Raubüberfällen, Körperverletzungen. Es sind Plätze mit hohem Konfliktpotenzial, gerade in den Abend- und Nachtstunden. Um diese Haltestellen geht es. Anhand von Statistiken hat die Polizei bestimmte Haltestellen als Hotspots identifiziert, darunter zum Beispiel die Brunnenstraße und die Lindenhofstraße. Gerade diese Hotspots sollen prioritär videotechnisch aufgerüstet werden. Dabei bestätigt der Senat selbst zum Beispiel in der Deputation für Inneres immer wieder den präventiven und abschreckenden Nutzen der Videoüberwachung, und im Ergebnis kann man nur konstatieren: Erstens, die SPD hat sich mal wieder nicht an ihre Wahlversprechen gehalten. Es hat weder ein Ausbau stattgefunden, noch gibt es einen Zeitplan für die flächendeckende Umsetzung. Zweitens, die finanzielle Planung ist unzureichend. Nur 50 000 Euro werden für die Brunnenstraße bereitgestellt. Es gibt keine klare Finanzierung für weitere Maßnahmen. Drittens, es fehlt offensichtlich auch an der Zusammenarbeit mit der BSAG und Bremerhaven Bus zur Festlegung von Prioritäten. Viertens, datenschutzrechtliche Bedenken werden immer wieder als Ausrede genutzt. Dabei gibt es im Polizeigesetz ja auch eine klare Regelung. Wir als CDU-Fraktion fordern in unserem Antrag daher erstens die Erarbeitung einer umfassenden Prioritätenliste mit Polizei und BSAG für gefährdete Haltestellen; zweitens den beschleunigten Ausbau der Videoüberwachung an bekannten Hotspots von Haltestellen, die in einem Bereich liegen von erhöhter Kriminalität und drittens die Erstellung eines Fünfjahresplans, der für alle geplanten Standorte einen Zeitplan und Kostenausstattung erhält; viertens die Bereitstellung ausreichender Mittel dafür; fünftens die regelmäßige Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen, das ist auch ganz wichtig, und sechstens die transparente Information der Öffentlichkeit über Fortschritte und Erfolge, was auch zu einem Sicherheitsgefühl der Menschen in Bremen führt. (Beifall CDU) Ich will noch mal ganz deutlich machen: Eine Videoüberwachung ist natürlich kein Allheilmittel, aber eine wichtige Maßnahme zur Kriminalitätsprävention und zur Strafverfolgung. Wir als CDU-Fraktion fordern konsequentes Handeln, um Straftaten und Vandalismus an Haltestellen zu verhindern und Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Man kann es eigentlich mit einem Punkt abhandeln, so, wie auch die Überschrift lautet. Bislang kann man zu diesem Thema Ihrer Politik nur sagen: versprochen – gebrochen. (Beifall CDU) Noch ein paar Worte zu dem FDP-Antrag: Ich sehe den ehrlicherweise, auch wenn Sie unseren wahrscheinlich ablehnen werden, aus guter Erfahrung – –, möchte aber sagen, dass wir dem zustimmen werden, weil ich das eher als Ergänzung sehe. Ich glaube, die allermeisten Forderungen sind sinnvoll. Ich kann es noch mal aufführen: bessere Ausleuchtung, Beseitigung von Graffiti, mehr Sicherheitspersonal und so weiter, bessere Planung von Haltestellen, das ist auch ein wichtiger Punkt. Das sind alles Dinge, die natürlich nicht sofort umgesetzt werden können. Aber aus unserer Sicht sind sie zielführend und sinnvoll. Deswegen werden wir diesen Antrag auch in Gänze unterstützen, obwohl ich ein kleines Problem habe mit der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik). Ob das wirklich so sinnvoll ist, das extra aufzuführen, das können wir vielleicht unter vier Augen noch mal diskutieren. Ich glaube aber, insgesamt ist es eine gute Sache. Deswegen werden wir dem zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mit Bürgerinnen und Bürgern darüber rede, wieso sie denn nicht häufiger den ÖPNV nutzen, dann ist der Grund, den ich am häufigsten höre, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger in den Bussen und Bahnen, im ÖPNV im Land Bremen unsicher und unwohl fühlen. So berichtete auch „buten un binnen“ 2023 darüber, dass sich viele Meinungsmelder in Bussen und Bahnen nicht sicher fühlen. Der Grund dafür können ganz konkret erlebte Straftaten sein wie zum Beispiel sexuelle Belästigung. Das können aber auch Auswirkungen von sozialen Problemen wie Obdachlosigkeit und Drogenkonsum oder psychisch Kranken sein; Gründe, die zwar nicht im ÖPNV liegen, aber die den natürlich irgendwie beeinflussen und das Sicherheitsgefühl nicht nur der Passagiere beeinflussen, sondern auch – und das sollte man bei der Debatte nicht vergessen – der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist nämlich auch ein großes Problem, wenn Busfahrer, wenn Straßenbahnfahrerinnen angegriffen werden, wenn sie zunehmend auch mit Problemen konfrontiert sind, wo sie eigentlich gar nicht geschult sind, damit umzugehen, wo sich eigentlich dann eher das Krankenhaus oder die Polizei oder andere drum kümmern müssen. Das ist eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das senkt natürlich auch die Attraktivität dieses Arbeitsplatzes, und das ist natürlich auch vor dem Hintergrund des Personalmangels bei der BSAG und bei anderen Betrieben ein Problem. Deswegen muss man auch das im Blick behalten. Wir haben daher auch einige Maßnahmen uns überlegt, um die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Vielen Dank, Herr Lübke, für – wo ist er denn, da ist er, da hinten – die Zustimmung. Wir können Ihrem Antrag leider nicht zustimmen, weil wir da ein, zwei Punkte haben, die wir dann doch etwas kritisch sehen und die wir anders sehen. Darauf will ich einmal eingehen. Wichtig ist erst mal ein stärkerer Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Verkehrsbetrieben. Hier gab es bei der EM schon erste Ansätze. Nun war Bremen ja leider kein EM-Austragungsort, aber in den Austragungsorten, die es gab, da gab es sehr positive Rückmeldungen dazu, dass man sich erstmalig überhaupt mal zusammengesetzt hat zwischen Verkehrsbetrieben und Polizei. Ich glaube, das hat Vorbildcharakter. Das sollte man auch für Bremen übernehmen und diesen Austausch weiter intensivieren – das ist das Erste. Dann müssen wir über zusätzliches Sicherheitspersonal in den Bussen und Bahnen reden. Ja, wir wissen, das ist nicht günstig. Ja, das Personal wächst nicht auf Bäumen. Aber wenn wirklich etwas passiert, dann kommt man um mehr Personal nicht herum. Das ist teilweise schon besser geworden. Ich bin nachts nicht mehr so viel mit Bussen und Bahnen unterwegs wie früher einmal, aber wenn ich mal nachts mit Bus und Bahn unterwegs bin, habe ich das Gefühl, es ist schon mehr geworden mit dem Sicherheitspersonal. Aber da kann man sicherlich auch noch mehr tun. Ein weiteres Thema sind die Notrufsäulen. Da läuft auch nicht immer alles glatt, wie man teilweise den Medien entnehmen kann. Da ist auch wichtig, erstens, dass man mehr Notrufsäulen hat, und zweitens, dass die auch wirklich 24/7 erreichbar sind, denn wenn da eine Säule steht und die Bürgerinnen und Bürger die Aufschrift „Notrufsäule“ sehen, dann gehen sie davon aus, dass sie dann auch wirklich beim Notruf landen. Das sollte man sicherstellen, dass da alles glatt geht und dass man da mehr Notrufsäulen hat. Das letzte Thema – und das ist das Thema, was wir etwas kritischer sehen – ist ein Ausbau der Videoüberwachung. Zum einen – und das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die Koalition hier bislang nicht vorangekommen ist – ist es sehr teuer, gute Videoüberwachungsanlagen, die auch wirklich etwas bringen, einzurichten an noch mehr Haltestellen. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass man dabei auch viele Unschuldige überwacht. Da sind wir als Liberale etwas kritisch, ob der Gewinn an öffentlicher Sicherheit, den man dadurch hat, das wirklich aufwiegt. An einzelnen kritischen Hotspots wie zum Beispiel am Hauptbahnhof, am Hillmannplatz oder unseretwegen auch an einigen Endhaltestellen können wir gern über Videoüberwachung reden. Das muss dann aber wirklich auch mit Personal hinterlegt sein. Da muss dann auch Sicherheitspersonal sein, da muss dann auch eine Notrufsäule sein. Das muss wirklich ein Gesamtkonzept sein, denn Kameras alleine fangen nun mal keine Verbrecher. Das können nur Polizisten. (Beifall FDP) Ein weiteres Thema, wo man beim Thema Videoüberwachung allerdings vielleicht mal schauen müsste, wären die Löschfristen. Denn wir haben ja in den Bussen und Bahnen bereits Videokameras. Die sind auch relativ gut, teilweise. Hier ist aber das Problem, dass teilweise die Ermittlungen zum Strafverfahren so lange dauern, dass die Aufnahmen schon wieder gelöscht sind, bevor sie überhaupt zum Tragen kommen. Da fordern wir deshalb, dass man vielleicht mal mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ins Gespräch geht, ob man nicht bei den Bussen und Bahnen, zum Beispiel bei der BSAG, ob man da die Löschfristen nicht verlängern kann, zumindest so lange – und das sollte natürlich das eigentliche Ziel sein –, bis wir bei Justiz und Polizei wieder so viel Personal haben, dass unsere Verfahren wieder in einer angemessenen Länge sind, aber da könnten wir auch aus unserer Sicht durchaus mal drüber nachdenken. Das sind unsere Ideen zum Thema ÖPNV. Ich glaube, das ist wirklich was, was die Menschen hier in Bremen umtreibt. Jeder, der hier in Bus und Bahn unterwegs ist, glaube ich, hat schon mal Situationen erlebt, die kritisch waren. Auch, um unseren ÖPNV zu stärken, das ist ja auch für das Klima wieder gut, denken wir, dass es wichtig wäre, mehr für den ÖPNV zu tun. Wir freuen uns auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! „Nicht überzeugend“, so titelte der „WeserKurier“ im April 2023 bezugnehmend auf den Zehn-Punkte-Sicherheitsplan der CDU, in dem es auch um Videoüberwachung ging. Die Älteren hier im Saal, Herr Stahmann, (Heiterkeit SPD) erinnern sich: Es war Wahlkampf, und das CDU-Tandem präsentierte den Zehn-Punkte-Plan als Reaktion auf ein Positionspapier der SPD-Fraktion, Haltestellen mit Videotechnik zu überwachen. Der Stachel sitzt anscheinend immer noch tief. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie hier vom bekannten Schema F abweichen und nicht (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist so billig!) den „Senat Bovenschulte“ als Schuldigen ausmachen, sondern einen Wortbruch der SPD-Bürgerschaftsfraktion suggerieren. Kleiner Zeitsprung, zwei Jahre später: Wo stehen wir? Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Koalition unter anderem den Alkoholkonsum an Haltestellen des ÖPNV im Bereich des Hauptbahnhofs untersagt – Check – sowie die Videoüberwachung an einzelnen Haltestellen und weiteren besonderen Angst- und Gefahrenorten ausbauen will. Weiter: Basis für die konkrete Entscheidung wird eine Empfehlung von BSAG, Bremerhaven Bus (Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH) und Polizei sein. Was haben wir also gemacht? Wir haben uns die Haltestellen der BSAG und Bremerhaven Bus angeschaut, die Kriminalitätszahlen darübergelegt, und wir haben eine Feststellung gemacht: Bis auf den Hauptbahnhof haben wir, entgegen vielleicht auch der subjektiven Wahrnehmung vieler hier, keine Probleme mit überbordender Kriminalität an unseren Haltestellen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach, das wussten Sie vorher nicht? – Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU]) Ich sage, es war die subjektive Wahrnehmung, und wenn Sie sich zurückerinnern – –. Herr Timke, melden Sie sich doch einfach. Wunderbar, da kommt dann ja wieder was auf uns zu! Grund für diese zehn Punkte, für den Zehn-Punkte-Plan, aber auch das SPD-Papier war der Angriff auf einen Straßenbahnfahrer an einer Haltestelle. Wie gesagt, wir haben uns die Zahlen angeguckt und die Zahlen geben es einfach nicht her. Wir haben also einen faktenbasierten Erkenntnisgewinn. Anders als so manche Oppositionspartei machen wir dann nicht einfach weiter und schreiben einen Antrag, sondern wir schauen uns die Zahlen genau an und passen unsere Politik entsprechend an. (Beifall SPD) Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich war selbst überrascht von den Fakten, was Kriminalität an Haltestellen angeht. Meine subjektive Wahrnehmung war eine andere. Aber es ist doch unsere Aufgabe, die Aufgabe von Politik, faktenbasiert zu agieren. Genau das machen wir jetzt als Koalition. Ein Sonderfall bei der Betrachtung von Kriminalität an Haltestellen ist die Brunnenstraße im Viertel. Da haben wir deutlich erhöhte Kriminalitätszahlen, jedoch nicht an der Haltestelle, sondern an dem Bereich um die Haltestellen. Straftaten in diesem Bereich, die keiner genauen Adresse zugeordnet werden können, werden vom Analysesystem der Polizei dem Standort „Haltestellen“ zugeordnet, um die Daten handbar zu machen. Wir sprechen also eher vom Bereich Ziegenmarkt und dem Bereich Helenenstraße und dann sprechen wir von den im Koalitionsvertrag adressierten weiteren besonderen Angst- und Gefahrenorten. Wir setzen also das um, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Im Doppelhaushalt hat die Koalition für Planungs- und Herrichtungskosten der Videoanlagen im Übrigen 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, nicht 50 000 Euro, Herr Lübke. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Entschuldigung!) Das Geld hat die Polizei im Übrigen auch genutzt und in den vergangenen Monaten vor Ort geprüft, an welcher Stelle im Viertel die Installation einer Videoanlage realisiert werden könnte. Ich habe manchmal das Gefühl, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und jetzt ist es weg!) wenn wir über Videoüberwachung sprechen, dann denkt die CDU-Fraktion an die eigene Ring-Kamera zu Hause mit Blick auf die Haustür oder den Fahrradschuppen – Bohrmaschine, drei, vier Schrauben ins Holz, App einrichten und fertig. Ich verrate Ihnen jetzt mal was: Die Videoüberwachungstechnik der Bremer Polizei ist dann doch etwas komplexer und bedarf natürlich, gerade im Bereich des Viertels mit Abertausenden Wohn- und Gewerbeanrainern, einer professionellen Planung: Wo sollen Kamerasysteme installiert werden? Wo kann man zum Beispiel bereits vorhandene Masten der BSAG nutzen? Wie verhalten sich die Sichtachsen zueinander? Wie vermeide ich tote Winkel? Wo muss ich unter Umständen mit Hardware für einen Sichtschutz vor Kameraüberwachung sorgen? Wo kann das Software erledigen? Sie merken, es ist komplex, und diese komplexen Herausforderungen nehmen wir an, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Ein Aspekt, der uns als SPD-Fraktion immer sehr wichtig war und ist, ist die Rücksprache mit den Beiräten vor Ort. Die Akzeptanz von Videoüberwachung unter den Bürgerinnen und Bürgern ist groß und wir haben ein fundamentales Interesse daran, dass das auch so bleibt. Daher wurden und werden die Beiräte vor Ort beteiligt, wenn wir Videoüberwachung realisieren. Natürlich haben wir seit der Wahl die Videoüberwachung massiv ausgebaut. Wir haben den Freimarkt sowie den Weihnachtsmarkt viel umfangreicher als in der Vergangenheit videoüberwacht – mehrere Kamerasysteme statt einzelner Anlagen. Wir haben regional mit Videoüberwachung reagiert, wenn die Umstände es nötig machen, Stichwort „Gröpelingen“ und „Hillmannplatz“. Kolleginnen und Kollegen, was haben die bisherigen Videoüberwachungsmaßnahmen allesamt gemeinsam? Die große Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort oder der Besucherinnen und Besucher unserer Freimärkte. Von den fast vier Millionen Besucherinnen und Besuchern des Freimarktes im letzten Jahr, wie viele haben sich bei der Polizei oder dem Landesdatenschutzbeauftragten über die Videoüberwachung beschwert? Niemand. Gleiches gilt für den Weihnachtsmarkt. Gleiches gilt für die Anlage in Gröpelingen oder am Hillmannplatz. Es gibt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Videoüberwachung, wie diese Koalition sie hier in Bremen umsetzt. Diesen erfolgreichen Weg wollen und werden wir weiter beschreiten. Und ja, neben den technischen Herausforderungen wollen und werden wir natürlich auch an die gesetzlichen Regelungen beim Thema Videoüberwachung herangehen. Wir haben ja heute Vormittag über das Bremische Polizeigesetz debattiert und was bei der Novellierung an Veränderungen vorzunehmen ist, um Videoüberwachung gangbarer in unserem Land zu machen. Hier werden wir uns aber auch das Bremische Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung anschauen und gegebenenfalls anpassen. Denn auch hier gilt: Nicht alles muss im Polizeigesetz geregelt werden. Ich habe es am 26. April 2023 in meiner Rede gesagt und ich sage es jetzt wieder: Wir als SPD-Fraktion haben eine deutliche Vorstellung, wie es mit der Videoüberwachung in unserer Stadt weitergeht und, wie damals versprochen, haben wir es in den Koalitionsverhandlungen thematisiert und in den Koalitionsvertrag geschrieben. Zusammenfassend: Es gab keinen Wortbruch. Die Koalition und hier im Speziellen die SPD-Fraktion macht, was sie vor der Wahl versprochen hat. Wir machen das ohne Scheuklappen, sondern nutzen Erkenntnisse aus dem Prozess und passen Abläufe an. Wir verkennen nicht die technischen Herausforderungen, und anders als die CDU brauchen wir nicht zum x-ten Mal auf die Streichung der Freikarte zu pochen, um Projekte zu finanzieren, sondern haben die Maßnahmen bereits im Haushalt hinterlegt. Das ist pragmatische Politik. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag auf einen Kompromiss zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum geeinigt. Wir haben vereinbart, dass einzelne Haltestellen in Zukunft überwacht werden. Zu diesem Kompromiss stehen wir als Linke. Wir sind nicht davon überzeugt, dass Kameras wirklich viel Sicherheit schaffen, können aber anerkennen, dass es das Sicherheitsgefühl Einzelner erhöht. Auch die CDU fordert ja eine Evaluation und scheint selbst noch nicht ganz überzeugt zu sein, dass Kameras wirklich Straftaten in relevantem Umfang verhindern. Selbst wenn wir annehmen, dass im unmittelbaren Sichtbereich der Kameras Straftaten rückläufig sind, kann angenommen werden, dass Teile der Straftaten verlagert ein paar Meter weiter stattfinden könnten. Eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums steht allerdings nicht zur Debatte. Dazu stünden wir auch nicht zur Verfügung. Im Viertel gibt es auch in der Bevölkerung und im Beirat erheblichen Widerstand oder Widerspruch zu einer sehr umfassenden Überwachung. Damit ist die Lage auch durchaus anders als beispielsweise in Gröpelingen, wo sich der Beirat und ein Großteil der Bevölkerung sehr einvernehmlich für die mobile und temporäre Überwachung an einem Hotspot ausgesprochen haben. Dennoch braucht es auch dort aus unserer Sicht eine wissenschaftliche Evaluation, um ableiten zu können, welchen messbaren Effekt der Einsatz der Kamera am Ende wirklich hatte. Wenn man nicht nur Sicherheitssimulation betreiben möchte, sondern über Maßnahmen diskutieren will, die über das Gefühl hinaus auch die aktuelle Sicherheitslage adressieren, dann gibt es ja eine Reihe von Ideen. Zum einen macht aus unserer Sicht eine erhöhte Bestreifung und damit echte Präsenz im Straßenbild durchaus Sinn. Auch Notrufsäulen finden wir einen wichtigen Bestandteil, über den man sinnvoll diskutieren kann. Im Viertel – und das Problem ist auch schon adressiert – ist allerdings die Verortung der Straftaten an dem direkten Ort der Haltestelle auch der Systematik der Erfassung in der Statistik zu verdanken, sodass es mit Sicherheit ein Stück weit Diskussionsbedarf gibt, wo der richtige Standort für derartige Säulen ist. Richtig ist auch, dass eine solche Notrufsäule nur dann Sinn macht, wenn dahinter auch eine Erreichbarkeit gegeben ist und wenn mit der Erreichbarkeit ein schneller Einsatz vor Ort auch möglich ist. Ich kann ja keinem an einer Notrufsäule sagen: „In einer Viertelstunde ist jemand vor Ort.“ Dann verfehlt eine Notrufsäule ihren Effekt. Die FDP fordert in ihrem Antrag ergänzend zu der Debatte, die die CDU eingebracht hat, erhöhte Polizeipräsenz an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung. Keine falsche Forderung, aber auch gängige Praxis bei der Polizei bei der Steuerung von Einsatzkräften. Die FDP fordert zudem, dass Polizei und BSAG ins Gespräch treten. Die sind natürlich schon im Gespräch. Das kann man intensivieren und man kann auch darüber reden, welche Rolle die Polizei auch bei der Sicherheit des Personals einnehmen kann. Ihre Vorschläge sind allerdings nicht besonders neu oder besonders weitgehend über das hinaus, was derzeit schon Stand der Debatte ist. Ich finde, bei der Frage der öffentlichen Sicherheit verschiebt sich insgesamt einiges. Wir nehmen wahr: Es gibt ein erhöhtes öffentliches Bedürfnis nach Sicherheit, die anscheinend in Teilen unzureichend abgedeckt ist. Ich finde es aber relevant zu unterscheiden, welche Maßnahmen jetzt wirklich faktisch mehr Sicherheit schaffen – dazu gehört beispielsweise Polizeipräsenz auf der Straße – und welche Maßnahmen eher dazu geeignet sind, ein Sicherheitsgefühl zu adressieren. Das will ich nicht gänzlich in Abrede stellen, das hat eine Bedeutung. Wenn ich aber bloß eine Kamera irgendwo hinstelle, verhindere ich noch keine Gewaltstraftat. Möglicherweise bin ich besser in der Lage, sie aufzuklären, auch das kann eine sinnvolle Maßnahme sein, muss dann aber mit den berechtigten Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, nicht durchgehend zu überwachen, sinnvoll abgewogen werden. Die letzte Bundesregierung hatte sich mal vorgenommen, mit einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung zu erfassen, wie viel meines Lebens oder wie viel insgesamt eigentlich prozentual unter Beobachtung durch Kameras steht. Ich finde einen solchen Ansatz sinnvoll, um auch insgesamt einen Blick darauf zu behalten, inwiefern Persönlichkeitsrechte geschützt bleiben, und das in ein sinnvolles Verhältnis zu den Sicherheitsinteressen zu bringen. Daher glaube ich nicht, dass es immer nur hilft, mehr und mehr anzukündigen, seien es mehr Abschiebungen, mehr Grenzkontrollen, mehr Strafen, mehr Datensammlung oder, ja, auch mehr Kameras. Dennoch kann es in abgewogenem Umfang an einzelnen Stellen helfen, nicht nur das Gefühl, sondern auch die Sicherheitslage zu adressieren. Ich glaube aber, wenn wir uns insgesamt darauf konzentrieren wollen, was die treibenden Faktoren für Kriminalität sind, führt kein Weg darum herum, die kriminologischen Erkenntnisse auch ernstzunehmen, dass Armut, Prekarisierung und Ausgrenzung die treibendsten Faktoren sind. Dazu braucht es Armutsbekämpfung, am Ende Umverteilung und gute soziale Sicherungssysteme, das hilft allemal mehr als eine Kamera. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rudern ist ja bekanntlich eine olympische Disziplin, und wenn es eine Disziplin „Zurückrudern“ gäbe, Herr Lenkeit, dann würde die Bremer SPD heute die Goldmedaille verdienen. (Beifall Bündnis Deutschland) Am 6. April 2023 berichtete der „Weser-Kurier“ unter der Überschrift „SPD will Haltestellen per Video überwachen lassen“ über die Ankündigung der Sozialdemokraten, die Bus- und Bahnhaltestellen an sogenannten Hotspots mit Videoüberwachung zu versehen. Ich zitiere mal, was Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Güngör damals sagte. Er sagte: „Wir wollen es gezielt als Instrument nutzen, um potenzielle Täter im Umfeld der Haltestellen abzuschrecken“. Also als gezieltes Instrument nutzen und nicht „wir wollen prüfen“, sondern „wir wollen es nutzen, um Straftaten und Vandalismus zu verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern“, so Ihr Fraktionsvorsitzender großspurig. Auch „buten un binnen“ berichtete darüber, damals war Wahlkampf. Jetzt machen wir mal einen Sprung in den Juni 2024, also ein Jahr später. Was hat sich bis dahin getan? – Nichts! Als wenn es die vollmundigen Ansagen Ihres Fraktionsvorsitzenden nie gegeben hätte. Wie gehabt, also eine Politik der Ankündigungen. Das war nichts weiter als eine WahlkampfEnte, Herr Lenkeit. Über die Notwendigkeit der Videoüberwachung an neuralgischen Plätzen, in diesem Fall an Hotspot-Haltestellen, sollte es in diesem Haus keine zwei Meinungen geben. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Sie dient der Abschreckung, leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten, erhöht die Chancen, Täter zu identifizieren und stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger, um nur wenige Punkte zu nennen. Nachdem nun über ein Jahr nichts geschehen war, erkundigte sich die CDU-Fraktion im Juni 2024 in einer Kleinen Anfrage zum Stand der Dinge. Die Antworten des Senats machen relativ fassungslos. Das ist einigermaßen unverständlich, da der Senat durchaus die präventive und abschreckende Wirkung einer Videoüberwachung anerkennt. Liegt es wieder mal, liebe Koalition, am fehlenden Geld – immerhin werden ja die Kosten pro Haltestelle mit inzwischen 125 000 bis 250 000 Euro beziffert? – Durchaus möglich. Immerhin, man hat geprüft – das ist ja hier auch so ein geflügeltes Wort: „Wir sind in der Prüfung“ – und dabei unter Hinzuziehung der Kriminalstatistik nach einem Jahr eine Rangliste besonders betroffener Haltestellen erstellt und identifiziert. And the winner is: Brunnenstraße beziehungsweise der Haltestellenbereich Brunnenstraße mitten im Viertel. Hier ist immerhin die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage geplant, die Planung sollte, zumindest laut Antwort, bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die CDU-Fraktion macht in ihrem Antrag allerdings deutlich, dass ihnen das nicht schnell genug geht. Sie fordert die Beschleunigung des Ausbaus sowohl von Videoanlagen als auch von Notrufsäulen. Dazu soll ein Fünfjahresplan – der Kollege Lübke hat es gerade gesagt – abzuarbeitender Haltestellen aufgestellt sowie die Finanzierung gesichert werden. Anschließend soll diese Maßnahme auch evaluiert werden. Dann gibt es noch den Antrag der FDP. Man fordert ebenfalls Notrufsäulen, darüber hinaus soll eine bessere Ausleuchtung an sämtlichen Haltestellen erfolgen. Aber er enthält auch Forderungen zur Sicherheit innerhalb der Fahrzeuge, also Bus und Bahn, beispielsweise durch erhöhten Einsatz von Sicherheitspersonal bei den Verkehrsbetrieben und die Prüfung der Tauglichkeit von abgeschlossenen Fahrerkabinen. Das halten wir auch für sinnvoll. Das macht alles durchaus Sinn, trifft aber ja auf eine sehr prekäre, um nicht zu sagen desaströse Bremer Kassenlage. Aber da letztlich an der Sicherheit der Bürger – denn es geht hier im Zweifelsfall um Leib oder Leben – nicht gespart werden darf, sollten seitens des Senats alle Anstrengungen unternommen werden, um das alles auch umzusetzen. Sie können heute Ihren hehren Worten aus dem Wahlkampf Taten folgen lassen, indem Sie den beiden guten Anträgen zustimmen werden. Wir werden das als Fraktion Bündnis Deutschland machen, denn wir glauben, dass Videoanlagen ein probates Mittel sind, um die Sicherheit in Bremen zu verbessern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, dass die Koalition daran bereits arbeitet, die Systeme aufgrund ihrer Komplexität aber nicht mal eben so umzusetzen sind. Sie wollen immer gleich alles und das am besten sofort, und das muss ich an dieser Stelle deutlich zurückweisen. Der Senat hat in dieser Legislatur bereits umfangreich auf aktuelle Themen der inneren Sicherheit reagiert, in der Regel unverzüglich. Stand heute dürfen wir und dürfen Sie zumindest einmal annehmen, dass die vielen Maßnahmen gerade im letzten Jahr Wirkung gezeigt haben und sich die Sicherheitslage im Land wenigstens beruhigt, sich in einigen Bereichen sicher auch verbessert hat: Hauptbahnhof und Bahnhofsumfeld, LucieFlechtmann-Platz, Hillmannplatz, Bürgermeister-Koschnick-Platz, Viertel, Helenenstraße, Wallanlagen. Gar nicht schlecht, oder? Dazu haben wir gerade erst die Novelle des Hilfeleistungsgesetzes auf den Weg gebracht, wir arbeiten an der Novelle des Bremischen Polizeigesetzes, haben einen Höchststand an Kriminalität, wie wir an der Aktenhalde sehen müssen, sowie einen Höchststand an Demonstrationsanlässen. Wir haben auch noch die Einführung der E-Akte vor der Brust. Ach ja, um Kriminalität müssen wir uns auch noch kümmern, insbesondere um die Bekämpfung der häuslichen Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warum machen Sie das nicht?) was für meine Fraktion und mich an erster Stelle steht und weiterhin an erster Stelle stehen wird! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Weiterhin die Kriminalitätsfelder Drogenkriminalität allgemein, internationaler Einfuhrschmuggel von Kokain und organisierte Kriminalität sowie Kriminalität im Cyberraum. Bei der Betrachtung der Gesamtlage komme ich zu dem Ergebnis, dass das Thema mehr Videoüberwachung an weiteren Haltestellen aktuell nicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehen kann. Dazu vier Aspekte: Sie überschätzen die Wirkung, insbesondere bei der Gefahrenabwehr beziehungsweise Kriminalprävention. Richtig ist, dass eine Videoaufzeichnung – wohlgemerkt Aufzeichnung! – bei Ermittlungen zu Straftaten und zur Identifizierung von Tätern von unschätzbarem Wert ist. Als Kriminalist und Praktiker kann ich Ihnen sagen, dass die Einführung dieser Technik zu einem Quantensprung geführt hat. Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts von Videoüberwachung konnte hingegen bisher nicht überzeugend geführt werden. Ich möchte Ihnen anhand der Stadt Köln einmal vor Augen führen. Mehrere Tausend Kameras im öffentlichen Raum von den Kölner Verkehrsbetrieben, Polizei Köln und Bundespolizei sind installiert. Die Betreiber versprechen sich dadurch mehr Sicherheit, Kriminologen aber zweifeln das stark an. Wissenschaftlich eindeutig belegt, sagen sie, sei das nicht. Der Nutzen wird in der Öffentlichkeit allgemein überschätzt, so etwa Mario Bachmann, Kriminologe an der Universität Köln. Jens Hälterlein, Soziologe an der Uni Freiburg wird noch deutlicher: Zur Verhinderung von Straftaten, sagt er, bringe Videoüberwachung „fast gar nichts“. Im deutschsprachigen Raum, wo das Thema Videoüberwachung, na ja, nicht mehr am Anfang steht, ist die Forschungslage leider bislang noch extrem dünn. In England, das als Mutterland der Videoüberwachung gilt, ist die Präventionswirkung dagegen vergleichsweise gut erforscht. Die Ergebnisse sind ernüchternd, fasst der Kölner Kriminologe Bachmann zusammen. Bei Gewaltdelikten könne man kaum eine präventive Wirkung feststellen, bei Eigentumsdelikten wie Diebstählen und bei Sachbeschädigung eine etwas größere. Interessant ist, so sagt er, dass ein Engländer sich bei Weitem nicht sicherer fühlt als ein Deutscher, und das, obwohl es in England viel mehr Videoüberwachung gibt. Ursache könne womöglich ein gewisser Gewöhnungseffekt sein, der sich dann hier ja auch einstellen würde. Zweitens, dazu noch folgende Feststellung: Gerade bei Handlungen im Affekt, also nahezu allen Delikten, die der Gewaltkriminalität zuzuordnen sind und oftmals auch unter Alkoholeinfluss und/oder Drogenkonsum durchgeführt werden, hält Videoüberwachung in der Regel nicht von Tatbegehung ab. Bei professionellen Diebstahlsdelikten, insbesondere Taschen- und Trickdiebstahl, sorgt eine Videoüberwachung – Kollege Nelson Janßen hat es erwähnt – für eine Verdrängung in Bereiche, die nicht videoüberwacht sind, beispielsweise ein Eintauchen in große Menschenmengen wie Paraden, Festivals und Sportgroßveranstaltungen. Drittens: Wenn die Bedenken so groß wären, wie Sie uns hier weismachen wollen, erklären sie uns doch bitte einmal, dass wir im letzten Jahr mit 108 Millionen Fahrgästen den Höchststand seit Jahrzehnten erreicht haben, wohlgemerkt unter erschwerten Bedingungen mit der Sperrung der Bürgermeister-Smidt-Brücke. Viertens: Sie schätzen die polizeiliche Lage beziehungsweise die Erfolgsaussichten, den Effekt von mehr Überwachung im öffentlichen Raum falsch ein. So wird es beispielsweise für Bremerhaven schwer sein – haben wir heute auch gehört –, überhaupt eine Haltestelle als Angstbeziehungsweise Gefahrenort anhand von belastbaren Daten, und zwar sowohl polizeilichen Einsatzanlässen zur Gefahrenabwehr wie begangenen Straftaten, zu finden. Ob es denn in Bremen eine solche Fülle gibt – haben wir gehört und auch festgestellt –, darf zumindest bezweifelt werden. Wohlgemerkt Haltestelle, nicht der großflächige Bereich um die Haltestelle wie beispielsweise – wir hatten es als Thema – Brunnenstraße. Ohne eine deutliche Hinterlegung mit Zahlen, Daten und Fakten ist eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Die wird aber gefordert und ist zwingend notwendig, um an Haltestellen im öffentlichen Raum alle Personen konkret zu erfassen. Dabei gilt, dass generell zuerst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind. Nun hat aber die Polizei wie zuvor beschrieben bei Erkennen eines Brennpunkts auf diesen sehr schnell einen Schwerpunkt polizeilicher Maßnahmen gesetzt. Mithin wäre mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum unverhältnismäßig. Wir haben in dieser Legislatur die Videoüberwachung an vielen Stellen nicht unerheblich ausgeweitet. Ich möchte meinen Vorschlag – das vielleicht zu guter Letzt und zum Abschluss meiner Rede und schon fast des heutigen Tages – meinen Vorschlag aus der Innendeputation erneuern, dass wir uns einmal generell darüber verständigen, wie viel Videoüberwachung wir in unseren beiden Städten Bremerhaven und Bremen im öffentlichen Raum zulassen wollen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Als nächster Redner der Abgeordnete Marco Präsidentin Antje Grotheer: Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herrn! Ich glaube, wenn man aus sachlichen Gründen dagegen ist wie die FDP, dann ist das völlig okay. Ich teile das zwar nicht, aber lieber Kollege Lenkeit, Sie winden sich hier wie ein Aal. Zunächst einmal ist es doch völliger Unsinn, zu behaupten, dass sie Lage an den Haltestellen sich verändert hat zum Beispiel in der Brunnenstraße. Die ist genauso jetzt wie vor zwei Jahren. (Beifall CDU) Ehrlicherweise, wenn Sie vor der Wahl unter großer Öffentlichkeit eine Videoüberwachung versprechen und bisher nichts davon überbleibt, ist das nichts weiter als billiges (Glocke) Wahlkampfgetöse. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie – –. Der Abgeordnete Kevin Lenkeit zur Kurzintervention. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich nehme zur Kenntnis, dass der Kollege Lübke sachliche Gründe, wie er eben selbst gesagt hat, gelten lässt. Von daher wiederhole ich es noch mal vor dem Hintergrund „Wiederholung hilft nicht nur beim Vokabellernen“: Wir haben uns alle Haltestellen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zusammen mit den Verkehrsbetrieben angeguckt und festgestellt, dass an den Haltestellen keine Kriminalitätsbelastung vorliegt. Die Brunnenstraße – und das habe ich versucht, in meiner Rede herauszustellen – ist eine Ausnahme. Sie ist aber auch eine Ausnahme aufgrund der Tatsache, dass aufgrund von Erfassungsmechanismen bei der Polizei gerade diese Haltestelle herausgekommen ist. Von daher würde ich jetzt nicht sagen, ich winde mich heraus wie ein Aal, sondern feststellen, dass wir tatsächlich sachliche Gründen – nämlich anhand von Zahlen – gefunden haben, die uns einfach davon abhalten, da unnötig Geld für auszugeben. Wir investieren in Videotechnologien an den Standorten, wo wir die Kriminalitätsschwerpunkte haben, und das ist zum Beispiel der Ziegenmarkt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, diese Schwarz-weiß-Debatte etwas einzugrenzen und zu den Sachverhalten zurückzugehen, die uns eigentlich bewegt haben. Die Koalition hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema Videoüberwachung beschäftigt, und wir haben unsere Position verändert angesichts der Sicherheitslage. Wir haben im letzten Jahr, wenn ich darauf verweisen darf, sowohl die Osterwiese, dann die Breminale, den Freimarkt und auch den Weihnachtsmarkt videoüberwacht. Das war nicht immer so gewesen, aber wir haben gesehen, dass aufgrund der erhöhten Sicherheitsprobleme das richtig und sinnvoll gewesen ist. Wir werden auch das kommende Jahr oder das jetzt laufende Jahr so angehen, dass wir in der Tat zum Schutz dieser Großveranstaltungen versuchen, noch mehr Sicherheit zu geben, insbesondere, damit sich solche Ereignisse, wie wir sie aus anderen Städten gesehen haben, hier nicht wiederholen. Das Thema unserer Haltestellen: Ich habe mir den Spaß gemacht, mal nachzuzählen, und wir haben sage und schreibe 719 Haltestellen allein im Stadtgebiet Bremen. Verzeihen Sie mir, dass ich jetzt Bremerhaven nicht nachgerechnet habe, aber das hätte etwas Zeit erfordert. Auch in Bremerhaven gibt es ausreichend Haltestellen. Sie haben schon gesagt, die Einrichtung einer Kameraüberwachung mit den ganzen Infrastrukturmaßnahmen und so weiter und so fort ist ein teures Unterfangen. Wir liegen da inzwischen so bei 125 000 bis 250 000 Euro. Sie können ausrechnen, wenn Sie diese 719 Haltestellen alle mit Kameras ausstatten, brauchen wir die Summe von rund 100 Millionen Euro. Niemand hat das gefordert, aber Sie sehen, es gibt auch objektive Gründe, die einer solchen Expansion im Wege stehen. Das ist für mich aber letztlich nicht entscheidend. Wir haben auch – –, wie gesagt, wenn Sie genau lesen, was die SPD-Fraktion vor zwei Jahren formuliert hat: Es war nicht das Plädoyer gewesen für Kameratechnik an allen Haltestellen, sondern es war das Plädoyer, da etwas zu unternehmen, wo es sogenannte Hotspots gibt. Das heißt übersetzt: da, wo sehr viel Kriminalität zusammenkommt. Diese Botschaft ist auch die einzig richtige, weil wir doch nicht in der Situation sind, dass wir beliebig darüber entscheiden können, ob wir hier oder dort mal eine Videokamera installieren. Insofern bin ich da ausnahmsweise voll auf der Seite der FDP, die darauf hingewiesen hat, dass wir hier auch Grundrechte haben, die wir beachten müssen. Die habe ich leider bei der CDU völlig vermisst, die Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich habe mal gelernt, dass staatliche Eingriffe damit korrespondieren müssen. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Aber Sie haben das doch gefordert!) Wir haben das nicht gefordert. Es war der Text gewesen „da, wo es Hotspots gibt“, das heißt, wo ein Zusammenhang zwischen dieser Straße, (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Ja, davon rede ich!) dieser Haltestelle und einem hohen Kriminalitätsaufkommen besteht, nichts anderes ist gesagt worden. Daher ist dieser Einwand total richtig, wir müssen uns darum kümmern, dass diese Maßnahmen auch verhältnismäßig sind, nur dann sind sie auch zulässig. Wir haben in der Tat in den letzten Jahren aufgerüstet. Wir haben am Hauptbahnhof die alte Technik durch ein ganz hochmodernes System ausgetauscht. Da sind nicht zwei Kameras im Einsatz, sondern 55. Wir haben am Vegesacker Bahnhof nachgezogen, dann kam zuletzt im Jahr 2024 der Bürgermeister-Koschnick-Platz in Gröpelingen, der Hillmannplatz und – Sie haben es erwähnt – wir planen jetzt auch die Einführung der Videoüberwachung im Bereich des Ziegenmarktes. Da sind wir schon relativ weit voran, aber wir machen das nicht mal so auf die Schnelle, sondern wir versuchen immer, die Beiräte mitzunehmen, was uns ganz wichtig ist, damit diese Maßnahmen auch eine hohe Akzeptanz haben. Wir sehen das gerade am Beispiel in Gröpelingen, da haben wir die Unterstützung und deswegen machen wir das so weiter. Die Auswertung, die wir vollzogen haben, zeigt uns auch, dass wir da in der Tat keinen Zusammenhang zwischen schlichtweg der Existenz einer Haltestelle unter einem hohen Kriminalitätsaufkommen sehen, sondern es ist immer umgekehrt. Wir haben Bereiche, da gibt es eine hohe Kriminalität, und in diesen Bereich stehen auch Haltestellen. Deswegen ist es richtig, diese Haltestellen mit Videokameras zu überwachen. Wechsel: BSAG – und damit gehe ich über zu dem Antrag der FDP-Fraktion. Die letzte Zusammenkunft mit der BSAG fand vor einer Woche statt, wir haben inzwischen einen regelmäßigen Austausch installiert. Wir haben uns auch gemeinsam mit der Frage beschäftigt: Was macht die Videotechnik? Die BSAG hat auch die Möglichkeiten in den letzten Jahren verändert. Die Kameras sind gelaufen, aber der Fahrer konnte damit relativ wenig anfangen. Inzwischen ist es so: Wenn der Fahrer feststellt, dass es zu Problemen kommt, kann er sofort auf einen Knopf drücken. Dann ist die Zentrale der BSAG, die Sicherheitszentrale, jederzeit in der Lage, alles zu verfolgen, was in diesem Zug passiert. Das ist der erste Schritt gewesen. Ein zweiter kommt hinzu: In den nächsten Wochen und Monaten wird das wohl umgesetzt werden, dass man moderne KI-Software einsetzt, die unabhängig von dem, was der Fahrer wahrnimmt, reagiert. Das heißt, wenn es zu Vorfällen kommt, schaltet sich die Technik automatisch auf und die Leitstelle kann sofort intervenieren und dann polizeiliche Unterstützung herbeirufen. Zum Schutz der Fahrer sind inzwischen auch neue Züge im Einsatz, die relativ abgeschottete Fahrerarbeitsplätze haben, man arbeitet also daran. Das Thema der zusätzlichen Sicherheitskräfte: Auch da hat sich was getan. Ich räume ein, wir haben da noch ein Problem, weil alle Befragungen uns zeigen: Tagsüber ist das Problem überschaubar, aber nachts haben viele Menschen immer noch Angst. Das sieht man auch, wenn man sich die Statistiken anschaut, dass dieses Gefühl weit verbreitet ist, also müssen wir das ernst nehmen. Wir werden gemeinsam mit der BSAG und der Polizei alles tun, um dieses Problem weiter zu entschärfen, und das mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, angehen. Ich komme zum Schluss. Ich glaube, dass wir mit dem, was wir bisher gemacht haben, ganz gut beraten sind, und wir werden unsere Maßnahmen immer der aktuellen Sicherheitslage anpassen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/716 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe: (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/843 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD] Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 18:05 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. Februar 2025 und 27. Februar 2025 Anfrage 10: Die Ausbildungsabgabe ist da – wie läuft sie an? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 16. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Informationsschreiben zum Ausbildungsfonds wurden bereits versandt und wie viele sollen noch versandt werden? 2. Wie viele Rückmeldungen der Betriebe gab es bisher, ist das Meldesystem inzwischen vollständig einsatzbereit, und wenn ja, seit wann ist das der Fall? 3. Gibt es Überlegungen, die bisher vorgesehene Meldefrist für Unternehmen zu verlängern und gibt es Überlegungen, bei nicht fristgerechter Abgabe Bußgelder zu verhängen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es wurden rund 22 000 Informationsschreiben zum Ausbildungsfonds versandt. Weitere Informationsschreiben sind für das Jahr 2025 nicht vorgesehen; jedoch ist geplant, nach Ablauf der Meldefrist Erinnerungsschreiben zu versenden. Die Schreiben sind als unterstützende Maßnahme für die Betriebe zu verstehen, maßgeblich für die Bedienung des Meldeportals ist das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds. Zu Frage 2: Mit Stand 10. Februar 2025 sind 2 156 Meldungen im Portal eingegangen. Das Meldesystem ist seit dem 2. Januar 2025 uneingeschränkt einsatzbereit. Zu Frage 3: Eine Verlängerung der Frist durch Gesetzesänderung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der Einführungsphase des Gesetzes und der damit verbundenen Fragen der Verpflichteten zur Auslegung und Geltung des Gesetzes wird aus Opportunitätsgründen übergangsweise darauf verzichtet, Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Meldungen einzuleiten. Anfrage 11: Wie groß ist aktuell die Aktenhalde der Polizei? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 16. Januar 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 12: Ukrainische Lehrer im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 16. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer aus der Ukraine, die als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, unterrichten derzeit an Schulen im Land Bremen (bitte nach männlichen und weiblichen Lehrern sowie Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen)? 2. In welchen Fächern unterrichten ukrainische Lehrerinnen und Lehrer an Schulen im Land Bremen? 3. Welche Erfahrungen hat das Schulressort mit ukrainischen Lehrerinnen und Lehrern gemacht, und was tut der Senat, um die Integration dieser Lehrkräfte in den Schulbetrieb zu verbessern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: An den stadtbremischen Schulen sind aktuell 31 ukrainische und unmittelbar bei der Stadtgemeinde Bremen beschäftigte Lehrer:innen im Einsatz, davon 30 weibliche Lehrkräfte. Die Stadt Bremerhaven beschäftigt derzeit eine weibliche ukrainische Lehrkraft. Zu Frage 2: Ukrainische Lehrkräfte an stadtbremischen Schulen unterrichten vorwiegend in der Sprachförderung (Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache) in Vorkursen oder Willkommensschulen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich unterstützen sie den sprachsensiblen Fachunterricht in ihrem jeweilig im Rahmen ihrer ukrainischen Lehrerberufsausbildung studierten Schulfach, zum Beispiel Mathematik, Biologie, Englisch. Die ukrainische Lehrkraft in Bremerhaven unterrichtet das Fach Deutsch als Zweitsprache. Zu Frage 3: Besonders vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels ist die Anstellung der Lehrkräfte mit ukrainischer Lehrerberufsqualifikation positiv zu bewerten. Es wurden Lehrkräfte gewonnen, die den Herausforderungen der Integration in bremischen Schulen mit großem Engagement begegnen. Der Senat unterstützt die Integration der ukrainischen Lehrkräfte mit der Finanzierung von Maßnahmen zum Spracherwerb bis zum Sprachkompetenzniveau C2. Aktuell finden zwei Sprachqualifizierungsmaßnahmen C1 bis C2 des Paritätischen Bildungswerks für ukrainische Lehrkräfte statt. Neben dem umfassenden Fortbildungsangebot des Landesinstituts für Schule (LIS) mit Unterstützung durch das Kompetenzzentrum Interkulturalität erhalten ukrainische Lehrkräfte an Willkommensschulen – unterstützt durch die Universität Bremen – zudem schulinterne Fortbildungen zum deutschen beziehungsweise bremischen Schulrecht und Bildungsauftrag im Sinne des Bremischen Schulgesetzes. Darüber hinaus werden ukrainische Lehrkräfte vonseiten der Bildungsbehörde umfassend in Bezug auf die Anerkennung ihrer Lehrerberufsqualifikation beraten und begleitet. Angestrebt wird mindestens die Anerkennung einer Lehrbefähigung in einem Fach für den Einsatz als Ein-Fach-Lehrkräfte in Schulen. Je nach Sprachkompetenz, Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen wird ein Anpassungslehrgang mit einem Fachstudium in einem zweiten Schulfach angestrebt oder aber der Vorbereitungsdienst aufgrund einschlägiger Schulerfahrung in der Ukraine oder bereits erworbener Unterrichtserfahrung an bremischen Schulen verkürzt. Im Zuge der Bemühungen, ukrainische Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen, war in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Spracherwerb hinsichtlich des zu erreichenden Niveaus eine große fachliche Hürde. Zudem haben sich die großen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem ukrainischen Schulsystem zum Teil als großes Beschäftigungshemmnis erwiesen. Derzeit finden in der Stadtgemeinde Bremerhaven keine integrativen Maßnahmen für ukrainische Lehrkräfte statt. Lehrkräfte aus der Ukraine können selbstverständlich an der von der Senatorin für Kinder und Bildung finanzierten Sprachqualifizierungsmaßnahme C1/C2 teilnehmen. Anfrage 13: Wie geht es nach dem Polizeikostenurteil weiter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele „Rotspiele“ gibt es in Bremen in der 3. Liga, der Regionalliga sowie bei Sonderspielen? 2. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Urteils auf den unterklassigen Fußball in Bremen und die Befürchtung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), drohende Gebührenbescheide seien für Vereine unterhalb der 2. Bundesliga existenzgefährdend? 3. Inwiefern zieht der Senat eine Gebührenerhebung für andere Sportveranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen, die einen erhöhten Ordnungskräfteeinsatz erfordern, in Betracht? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Nach dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz wird bei Veranstalterinnen und Veranstaltern von gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Personen eine Gebühr erhoben, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird. Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht. Hinsichtlich jeder in Betracht kommenden Sportveranstaltung oder sonstiger kommerziellen Veranstaltung werden diese Voraussetzungen geprüft und gegebenenfalls wird eine Gebühr erhoben. Weder für Spielbegegnungen in der 3. Liga, in der Regionalliga und bei Sonderspielen oder hinsichtlich sonstiger gewinnorientierter Veranstaltungen wurden bisher die gesetzlichen Voraussetzungen festgestellt, sodass Spekulationen über eine mögliche Existenzbedrohung durch Gebührenbescheide abwegig sind. Anfrage 14: Kann oder will Innensenator Mäurer keine aktuellen Zahlen zum Kirchenasyl liefern? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 21. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund kann der Senator für Inneres trotz seiner Berichtspflichten aus § 87 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und unter Berücksichtigung seiner Zuständigkeit nach § 71 Absatz 1 AufenthG keine aktuellen Zahlen zu Kirchenasylfällen im Land Bremen vorlegen? 2. Angesichts der Tatsache, dass jedwede Abschiebung, auch aus dem Kirchenasyl beziehungsweise aus Kirchengebäuden gemäß § 71 Absatz 1 AufenthG in die Zuständigkeit der Landesbehörde fällt und diese nach den Angaben aus der Beantwortung der Berichtsbitte (VL 21/3969) den Aufenthaltsort betroffener Personen in einzelnen Kirchengemeinden nicht kennen, wie erklärt der Senat die Diskrepanz, dass einerseits konkrete Abschiebungen aus Gemeinderäumen möglich sind, andererseits jedoch behauptet wird, es gebe keine umfassenden und aktuellen Zahlen zu Kirchenasylfällen im Land Bremen? 3. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um diese Datenlücke zu schließen und eine rechtssichere sowie vollständige Erfüllung der Berichtspflichten aus § 87 Absatz 1 AufenthG zu gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Sofern die Ausländerbehörden in Bremen zuständig sind, können die Zahlen ermittelt werden. Mit Stand zum 31. Dezember 2024 befanden sich 16 Personen im Rahmen eines Dossierverfahrens im Kirchenasyl in Bremen, für die das Migrationsamt zuständig ist. In Bremerhaven waren zum Stichtag keine Dossierverfahren zu verzeichnen. Entsprechende Mitteilungen erfolgten sowohl durch die Kirchen als auch durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bremischen Ausländerbehörden werden aber nicht für Personen zuständig, die aus anderen Ländern stammen und in Räumlichkeiten bremischer Gemeinden zum Kirchenasyl aufgenommen werden. Deswegen erhalten sie zu diesen Fällen keine Mitteilung. Zu Frage 2: Entgegen der Annahme in der Fragestellung ändert sich die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde nicht durch die Aufnahme auswärtiger Asylantragsteller:innen in Räumlichkeiten bremischer Gemeinden. Nach der Rechtsprechung verbleibt deren gewöhnlicher Aufenthalt an dem Ort der bestehenden Wohnverpflichtung. Das BAMF informiert die zuständigen Ausländerbehörden über die Begründung des Kirchenasyls. Die jeweils zuständige Ausländerbehörde kennt damit den Aufenthaltsort des oder der Asylsuchenden. Die auswärtigen Ausländerbehörden können sich zur Durchführung einer Überstellung an die bremischen Polizeibehörden wenden und um Amtshilfe ersuchen. Daher sind auch Überstellungen aus bremischen Kirchengemeinden von Personen denkbar, für die eine auswärtige Ausländerbehörde zuständig ist. Dann erlangt die Polizei aber erst mit dem Amtshilfeersuchen Kenntnis vom Aufenthalt der Person in Bremen. Zu Frage 3: Bezüglich der Berichtspflichten aus § 87 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für die bremischen Ausländerbehörden gibt es keine Datenlücke. Zu den Personen, die in Bremer Kirchen untergebracht sind, aber nicht in Bremen gemeldet sind, befindet sich der Senator für Inneres und Sport mit den Kirchen im Austausch. Zudem hat der Senator für Inneres und Sport das BAMF um einen regelmäßigen Datenaustausch zu auswärtigen Personen im Kirchenasyl gebeten. Der Bitte kam das BAMF sowohl im Dezember als auch im Januar nach. Anfrage 15: Empirische Grundlage oder anekdotische Evidenz? Evaluation der sozialen Teilhabe durch die FreiKarte Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 22. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie definiert der Senat den Begriff „empirische Beobachtung“ in Bezug auf die Wirkung der FreiKarte? 2. Welche konkreten Methoden wendet der Senat an, um die Wirkung der FreiKarte als „empirisch beobachtet“ zu bewerten, und welche Kriterien müssen dabei erfüllt sein, damit diese Beobachtungen als empirisch gelten? 3. Wie beabsichtigt der Senat die Wirkung der FreiKarte auf sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zuverlässig zu evaluieren, wenn keine Wohnortdaten oder vergleichbare demografische Informationen erhoben werden, und welche Alternativen sieht er, um eine datenschutzkonforme, aber fundierte Analyse der Zielgruppenerreichung und sozialen Wirkung zu ermöglichen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Senat stützt sich bei der Beurteilung der Wirksamkeit der FreiKarte auf ein Zusammenspiel verschiedener statistischer Erfassungen zur Zielgruppenerreichung und sozialen Wirkung der Karte, die zu einer hinreichend fundierten Analyse miteinander verknüpft werden können. Neben der Aktivierungs- und Einlösequote zählt hierzu beispielsweise eine Befragung von Schülerinnen und Schülern über die Schulplattform „It´s Learning“ in 2023. Der Senat setzt die vorhandenen Daten zudem zu weiteren Erhebungen, die Aufschluss über die soziale Teilhabe der Zielgruppe geben, ins Verhältnis, wie beispielsweise den 3. Lebenslagenbericht der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2021. Die Einlösequoten der FreiKarte zeigen die hohe Akzeptanz der Karte in Bremen und Bremerhaven. Im ersten Projektzeitraum der FreiKarte 1.0 lag die Aktivierungsquote bei 88 Prozent, die Aktivierungsquote der FreiKarte 2.0 lag im Dezember 2024 bei 87 Prozent. Bei einem solch breiten Nutzungsverhalten der Karte in der Bevölkerung ist von einem positiven Zusammenhang auch auf die soziale Teilhabe der im Lebenslagenbericht differenzierten „sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen“ auszugehen. Die Umfrage über die Plattform „It´s Learning“ im Jahr 2023 an der sich 2 074 Schülerinnen und Schüler aus 35 stadtbremischen Schulen beteiligt haben, bestätigte diesen Befund. 65 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gaben an, mit der FreiKarte neue Aktivitäten ausprobiert zu haben, und 64 Prozent haben durch die FreiKarte generell mehr Aktivitäten unternehmen können. Neben 10 Multiple Choice Fragen gab es auch 3 offene Fragen. Die „Ermöglichung der Teilhabe“ landete bei der offenen Frage „Was findest du an der FreiKarte gut?“ auf Platz 3 von 10. Rückschlüsse auf das Teilhabeverhalten lassen sich zudem durch den Support im direkten Kund:innenkontakt beobachten sowie durch Rückmeldungen der teilnehmenden Betriebe. Diese unterstreichen, durch die Etablierung der FreiKarte ein deutlich diverseres Publikum und neue Besucher:innengruppen erschlossen zu haben. Gleiches zeigen die Rückmeldungen aus den Stadtteilen von Familienberatungen, Erzieher:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen und so weiter. Diese attestieren der FreiKarte, mit Blick auf ihre Klient:innen, einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Daneben können Beobachtungen aus anderen Leistungsbereichen auf die FreiKarte übertagen werden. Aus der Auswertung des Dritten Berichtes des Senats der Freien Hansestadt Bremen in Bezug auf Bildung und Teilhabeleistungen ergibt sich: „Mit dem Wegfall der gesonderten Antragstellung zum 1. August 2019 zeigt sich, dass diese Vereinfachung dazu geführt hat, dass nahezu alle Anspruchsberechtigten mindestens eine der möglichen Leistungen in Anspruch nehmen.“ Das zeigt den grundsätzlichen Vorteil niedrigschwelliger und antragloser Angebote für Nutzerinnen und Nutzer. Zu Frage 3: Die Frage nach einer veränderten zukünftigen Evaluierung und Erhebung der Daten kann erst nach einer Entscheidung über die Fortführung und Ausgestaltung der FreiKarte ab 2026 beantwortet werden. Anfrage 16: Wie fördert der Senat Bovenschulte das soziale und emotionale Wohlbefinden der Bremer Schülerinnen und Schüler? Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Durch welche pädagogischen Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen innerhalb und außerhalb des regulären Unterrichts tragen die Schulen in Bremen und Bremerhaven nach Kenntnis des Senats aktuell dafür Sorge, dass hiesigen Schülern gezielt soziale und emotionale Schlüsselkompetenzen vermittelt werden? 2. Inwiefern ist der diesbezügliche Bedarf an Bremer Schulen angesichts von stetig steigenden psychischen Belastungen von jungen Menschen, verursacht durch weltweite Krisen, diffuse Bedrohungs- und Problemlagen sowie Fake News, nach Einschätzung des Senats nachweislich noch gestiegen? 3. Welche Kenntnis hat der Senat in diesem Zusammenhang vom Schulprogramm „MindOut“, das unter Begleitung der Universität (TU) Dortmund zur Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen an Schulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird, und inwiefern könnte dies auch an hiesigen Schulen zur Anwendung kommen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Alle Schulen im Lande Bremen setzen innerhalb der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen ihre eigenen pädagogischen Schwerpunkte und leiten daraus schulinterne Maßnahmen ab. Unter anderem bildet die Entwurfsfassung des Orientierungsrahmens Schulqualität die prinzipielle Grundlage für die Arbeit an den Schulen. Im Zentrum steht das Lernen, Lehren und Leben. Darauf beziehen sich alle weiteren Ebenen. Die Schulen in Bremen praktizieren eine Pädagogik der Vielfalt, in welcher alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Hautfarbe, Leistungsstand und so weiter ihren Platz in der Lerngruppe haben, gleichwertig akzeptiert sind und im Sinne der Potenzialentwicklung gefördert werden. Somit sollen die Schüler:innen im Land Bremen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts eine lernförderliche Umgebung erleben, die von gegenseitigem Respekt, Diskriminierungsfreiheit, Vertrauen und Zutrauen geprägt ist. Die Stärkung von sozialen und emotionalen Schlüsselkompetenzen der Schüler:innen gehört grundsätzlich zum pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte und des an Schule beschäftigten Personals und wird bei der täglichen Arbeit berücksichtigt. In Bremen und Bremerhaven gibt es schulintern eine Vielzahl von Angeboten, Maßnahmen und Beschäftigtengruppen, die dem gezielten sozialen und emotionalen Wohlergehen von Schüler:innen dienen beziehungsweise die sich dieser Aufgabe annehmen. Zu nennen sind etwa der Klassenrat, Projektwochen zum Thema, vielseitige alternative Lernangebote, Mädchengruppen, Schulsozialarbeit, Sozialtraining, Vertrauenslehrkräfte, Lesepaten, Kooperationsprojekte und Schulbegleitungen. Hinzu kommen Präventionsangebote wie das Cybermobbing-Projekt sowie Fortbildungen für Lehrkräfte. Die Schulsozialarbeit wird von berufserfahrenen Fachkräften der Schulsozialarbeit koordiniert und fachlich unterstützt. Das Bildungs- und Erziehungsverständnis der Schulsozialarbeit geht zum einen von den jungen Menschen und ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen aus und sieht zum anderen Schule als einen Teil ihrer Lebensrealität. In der ganzheitlichen Betrachtung des Bildungs- und Erziehungsverständnisses der Schulsozialarbeit ist Schule bedeutend bei der Förderung auf dem Weg zur Teilhabe an der Gesellschaft. Die Entfaltung persönlicher Potenziale, die Stärkung der Individualität und Identität als Teil der Gesellschaft ist ein ganzheitlicher Prozess mit kognitiven, emotionalen und handlungsorientierten Komponenten, der in unterschiedlichster Form alle Teile der Lebenswelt betrifft. Im Kontext Schule initiiert Schulsozialarbeit selbst und im Team Bildungsanlässe, eröffnet Bildungsräume, regt Bildungspartnerschaften an und bietet damit nicht formale und informelle Bildungs-, Lern- und Erfahrungsgelegenheiten. Die ReBUZe Bremen und Bremerhaven sind im Rahmen der Beratung mit lösungsorientierter Einzelfallarbeit und Entlastungsgesprächen aktiv. Bei den Beratungen kann dabei auf ein gutes Netzwerk mit vielen Kooperationspartner:innen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus bieten die ReBUZe auch kollegiale Beratung und Mediation an. Bei schulischen Krisen sind die ReBUZe im Rahmen der Unterstützung und Nachsorge ein zentraler Akteur. In den schulersetzenden und intensivpädagogischen Lerngruppen und den Schulmeiderprojekten in den neu aufgebauten Bildungsabteilungen der ReBUZe in Bremen nimmt die Vermittlung der sozialen und emotionalen Schlüsselkompetenzen eine zentrale Rolle ein, zumal ein Defizit dieser Kompetenzen beziehungsweise ein Mangel an sozial-emotionaler Zuwendung häufig zu einer Aufnahme in diese Lerngruppen führt. Das ReBUZ Bremerhaven ist federführend bei den schulersetzenden Maßnahmen in Bremerhaven und unterstützt bei Schulbegleitung. Ferner leisten Gesundheitsfachkräfte an Schulen (GeFaS) einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen. Auch die Zusammenarbeit mit den Regionalen Fachkräften für psychische Gesundheit (ReFaps) trägt dazu bei, gezielte Angebote in und außerhalb von Schulen zu ermöglichen. Schüler:innen stärken und Startchancen: Bereits im Rahmen des Landesprogramms „Schüler:innen stärken“ respektive Aufholen nach Corona (2021 bis 2024) hat das Land Bremen für den Kompetenzbereich „soziale und emotionale Entwicklung“ eine Vielzahl von schulbezogenen Maßnahmen gefördert (Angebote LidiceHaus, Kooperation Wilde Bühne, Respect und vieles mehr), um die psychosozialen Folgen der Pandemie abzufedern. Besonders hervorzuheben sind drei zentrale geförderte Maßnahmen, von denen die Schulen nachhaltig profitieren: a) An einer Reihe von Schulen sind für die Kolleginnen und Kollegen Ersthelferkurse für psychische Gesundheit durchgeführt und zertifiziert worden. b) Über die ReBUZe sind eine Vielzahl von Coolness-Trainer:innen für die Schulen ausgebildet worden, um mit Schülerinnen und Schülern Bewältigungsstrategien im Umgang mit schwierigen Alltagssituationen zu erarbeiten. c) Der bremische Landesverband „Seniorpartner in School (SiS)“ ist gegründet worden. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat bislang 80 SiS-Ehrenamtliche (Jahrgang 1 bis 6) ausgebildet, die im Tandem wöchentlich Schülerinnen und Schüler bei einer gewaltfreien Konfliktlösung und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Alle Startchancenschulen haben ein SiS-Team an ihrer Schule und können zudem ein Drittel ihres Chancenbudgets für Maßnahmen verausgaben, die Schülerinnen und Schüler psychosozial so stärken, dass erfolgreiches Lernen möglich ist. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die Stabsstelle Startchancen auch mit dem mehrdimensionalen Konstrukt des „schulischen Wohlbefindens“ (Well-Being) und geht der Frage nach, welche kohärenten Maßnahmen geeignet sind, das schulische Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aktiv zu fördern, um sowohl deren Lernleistungen als auch ihre persönliche Entwicklung aktiv zu fördern. Zu Frage 2: Aktuelle Studien (zum Beispiel Copsystudie 2023 und 2024; Bosch 2024; BiB 2024) verweisen darauf, dass die psychischen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern, die durch die Coronapandemie signifikant angestiegen waren, auch postpandemisch auf einem sehr hohen Niveau verbleiben. Dabei spielen globale und nationale Krisen eine bedeutende Rolle und die Darstellung belastender Inhalte durch ungefilterte Nachrichten verstärken die psychischen Beeinträchtigungen. Besonders betroffen sind laut dieser Studien dabei Kinder und Jugendliche aus Familien in soziökonomisch belasteten Lagen und sowie solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Mitarbeitenden der Schulen, der ReBUZe und DiBS (Diskriminierungsschutz und Beratung für Schüler:innen) nehmen diese besorgniserregenden Studienergebnisse ebenso wie der Senat sehr ernst. Zu Frage 3: Das in Irland entwickelte und gut evaluierte Programm MindOut wird derzeit in NRW erprobt und soll dort insbesondere an den Startchancenschulen implementiert werden. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen innerhalb von dreizehn Terminen durch das Erlernen von konstruktiven Bewältigungsstrategien besser auf persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen vorzubereiten und ihre mentale Gesundheit zu stärken. Umgesetzt wird es mit erheblichen Mitteln von Westlotto. Die Stabsstelle Startchancen wird den wissenschaftlichen Bericht zur Erprobung abwarten und mögliche positive Ergebnisse zum Anlass nehmen, das Programm den Startchancen (SCP)-Schulen vorzustellen. Für die Gruppe der korrespondierenden Schulen wäre dann zu prüfen, ob eine Förderung nach § 20 SGB V durch die Krankenkassen ermöglicht werden kann. Das Land Bremen arbeitet in beiden Kommunen mit Maßnahmen, die in Analogie zu den Zielen des Programms „MindOut“ stehen. Hervorzuheben sind hier die Präventions- und Kompetenzprogramme wie zum Beispiel „Lions Quest“ die in Bremen und Bremerhaven sowohl in Grund- und Oberschulen umgesetzt werden beziehungsweise wurden. Die deutschsprachige Adaption des Programms „MindOut“ soll ausweislich der Webseite der TU Dortmund „ab August 2023 mit einer neunten Klasse eines Oberhausener Gymnasiums durchgeführt und evaluiert werden.“ Insofern sind eine Beurteilung der Wirksamkeit und damit verbunden eine Aussage über eine mögliche Umsetzung in Bremen noch zu früh. Das Landesinstitut engagiert sich jedoch seit langem für die auch in „MindOut“ formulierten Ziele und bietet vielfältige Fortbildungen an, die auf die Förderung der psychischen (und somatischen) Gesundheit von Schüler:innen ausgerichtet sind. Entsprechend der Definition der WHO steht dabei nicht die Abwesenheit manifester Erkrankung, sondern vielmehr der Ansatz der Salutogenese (Antonovsky) im Fokus. Das Landesinstitut für Schule bietet hier vielfältige Fortbildungen an, in denen direkt oder indirekt psychische Belastungen junger Menschen thematisiert werden. Dabei werden häufig auch Verbindungen zu Krisen, tatsächlichen oder vermeintlichen Bedrohungslagen und auch Fake News hergestellt. Die Teilnehmenden erhalten in den Fortbildungen wissenschaftsbasierten fachlichen Input, der ihren professionellen Umgang mit solchen Herausforderungen stärkt. Die Teilnehmenden haben – je nach Anlage/Format des Angebots – auch die Möglichkeit ihr Handlungsrepertoire zu erweitern beziehungsweise angemessene Handlungsoptionen zu erproben. Darüber hinaus gibt es in Bremen eine gute Vernetzung von weiteren Fachstellen, beispielsweise ServiceBureau, JungenBüro, Schattenriss und andere sowie schulische Kooperationspartnerschaften, die beratend und unterstützend im Netzwerk mit den Schulen tätig sind. Anfrage 17: „Stark im Sozialraum“, schwach bei der Transparenz? – Offene Fragen zu fehlenden Verwendungsnachweisen Anfrage der Abgeordneten Hetav Tek, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Nachdem zum 15. Oktober 2024 lediglich 193 Verwendungsnachweise von 283 Projekten vorlagen, wurden die noch fehlenden Nachweise inzwischen eingereicht, und falls nein, welche Träger haben ihre Nachweise bisher nicht eingereicht? 2. Welche Konsequenzen hat das Nichtvorlegen von Verwendungsnachweisen trotz Aufforderung für die geförderten Träger? 3. Inwieweit beeinflusst den Senat das Fehlen von Verwendungsnachweisen bei der zukünftigen Berücksichtigung der Träger bei Förderentscheidungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die im Oktober 2024 noch fehlenden Verwendungsnachweise liegen inzwischen vor. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mahnt die Vorlage der Verwendungsnachweise an, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten vorgelegt werden. Sollte ein Träger Verwendungsnachweise auch nach Mahnung nicht vorlegen, muss er damit rechnen, dass die Förderung eingestellt wird. Anfrage 18: Wirksame Prüfmechanismen, um künftig keine Verfassungsfeinde mehr zu finanzieren? Anfrage der Abgeordneten Hetav Tek, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Prüfmechanismen hat der Bremer Senat seit der „ATİBFörderung“ etabliert, um künftig keine Einrichtungen mehr mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren, die im Verfassungsschutzbericht stehen? 2. Wer ist für diese Überprüfungen zuständig, die einzelnen Ressorts, die die Förderung vergeben oder das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz? 3. Wie viele Überprüfungen erfolgten im Jahr 2024 mit welchem Ergebnis? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die zeitweise Förderung von ATİB durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat dazu geführt, dass inzwischen alle Anträge von nicht explizit zugelassenen Trägern generell mit dem jeweils aktuellen Bericht des Verfassungsschutzes abgeglichen werden. Zu Frage 2: Die Überprüfung von Förderanträgen liegt in der Verantwortung des jeweils fördernden Ressorts. Zu Frage 3: Über die Anzahl der Überprüfungen wird keine Statistik geführt. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu Förderanträgen von im Verfassungsschutzbericht geführten Organisationen für das Jahr 2024 vor. Anfrage 19: „Ausbildungsrekord“ des Bremer Senats auch für junge schwerbehinderte Menschen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Auszubildende, Dual-Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Einstiegsqualifizierungsteilnehmer mit Schwerbehinderung hat Bremen in den letzten fünf Jahren eingestellt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? 2. Wie viele davon wurden später befristet oder unbefristet in den öffentlichen Dienst übernommen? 3. Welche Ursachen sieht der Senat für diese geringen Zahlen, die der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes nicht gerecht werden, und durch welche zusätzlichen Maßnahmen will er diese – auch angesichts der allgemein sinkenden Schwerbehindertenquote im bremischen öffentlichen Dienst unter die selbstgesetzte Grenze von sechs Prozent – erhöhen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Von 2020 bis 2024 wurden insgesamt 57 Auszubildende, DualStudierende, Praktikant:innen im Anerkennungsjahr und Einstiegsqualifizierungsteilnehmer:innen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst eingestellt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 1,4 Prozent aller eingestellten Auszubildenden beziehungsweise Dual-Studierenden. Zu Frage 2: Von den 28 Auszubildenden, Anerkennungspraktikant:innen, EQ-Teilnehmenden und Dual-Studierenden mit Schwerbehinderung, die in den Jahren 2020 und 2021 eingestellt wurden und die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 17 in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis im bremischen öffentlichen Dienst übernommen. In der Regel werden alle Auszubildenden oder Dual-Studierenden, die in den sogenannten bedarfsorientierten Berufen für die Arbeit im bremischen öffentlichen Dienst ausgebildet worden sind, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch übernommen. Dass elf Auszubildende beziehungsweise Dual-Studierende nicht übernommen worden sind, liegt daran, dass Ausbildungsverhältnisse abgebrochen oder verlängert wurden oder die Einstellungsofferten seitens der Auszubildenden abgelehnt wurden. Die Auszubildenden und Anwärter:innen der Einstellungsjahrgänge 2022, 2023 und 2024 befinden sich noch in einem Ausbildungsverhältnis, sodass eine Aussage zur Übernahme noch nicht getroffen werden kann. Zu Frage 3: Bei der Bewertung und Einordnung der genannten Zahlen und Quoten sind folgende Aspekte relativierend zu berücksichtigen: Nicht jeder Arbeitsplatz im bremischen öffentlichen Dienst ist gleichermaßen für schwerbehinderte Menschen geeignet. Die Arbeitsplätze im Polizeivollzugsdienst oder bei der Feuerwehr Bremen setzen zum Beispiel eine uneingeschränkte körperliche Eignung voraus. In den letzten 5 Jahren wurden allein für diese beiden Bereiche insgesamt 1 139 Anwärter:innen eingestellt. Dies entspricht 28 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse, was die geringe Schwerbehindertenquote in Bezug auf alle Ausbildungsverhältnisse etwas relativiert. Ein Problem liegt auch darin, dass insgesamt nur wenig Menschen mit Schwerbehinderung sich überhaupt bewerben. Dies wirkt sich auch auf die Einstellungsquote aus. Fraglich ist auch, ob alle Auszubildenden im Rahmen der Einstellung ihre Schwerbehinderung offenlegen. In der Regel handelt es sich um relativ junge Menschen, die gegebenenfalls die Schwerbehinderung auch als Stigma empfinden. Auch bei den Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen, bei denen es sich größtenteils um Menschen handelt, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten und die in der Regel noch nicht sehr lange in Deutschland leben, besteht die Vermutung, dass einige die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht beantragt haben. Der Senat bemüht sich, besonders Menschen mit Behinderung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Im Rahmen der Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze kann für einen chancengleichen Zugang – sofern von den Bewerber:innen gewünscht – ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Daneben werden vom Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) in enger Abstimmung mit der Ansprechstelle Rehabilitation und Teilhabe bei der Agentur für Arbeit jährlich Ausbildungsplätze für Fachpraktiker:innen in der Hauswirtschaft für Menschen mit Behinderung vorgehalten. Darüber hinaus hat der Senat im Zuge der Ausbildungsplanung für das Jahr 2025 15 zusätzliche Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung beschlossen. Um diesen Personenkreis auf die vielfältigen Tätigkeitsbereiche aufmerksam zu machen und für eine Ausbildung oder ein duales Studium zu interessieren, hat die Freie Hansestadt Bremen in den letzten Jahren im Rahmen des DUOday in unterschiedlichen Einrichtungen des bremischen öffentlichen Dienstes Praxisplätze angeboten. Dieses Angebot wird auch in diesem Jahr erneut bestehen. Zudem erfolgt durch das AFZ eine gezielte Ansprache diverser Bildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, um das Ausbildungsangebot dieser Zielgruppe bekannt zu machen. Weiterhin steht eine Kooperation zwischen dem Senator für Finanzen und der Institution „Inklupreneur“ unmittelbar bevor. Im Zuge der Kooperation soll pilothaft im Finanzressort ein Coaching durchgeführt werden, bei dem Menschen mit Behinderung selbst als Referent:innen in Erscheinung treten und so gezielter für das Thema sensibilisieren können. Der Ansatz des Coachings zielt auf mehrere Ebenen in der Organisation ab, wie zum Beispiel Personalgewinnung, Personalbindung und Arbeitgeberattraktivität. Die Erkenntnisse sollen nach Ablauf des Projektes bewertet und im Erfolgsfall mit allen Ressorts geteilt werden, um die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten von Menschen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst kontinuierlich zu verbessern. Die Arbeitsbedingungen sollen so gestaltet werden, dass der barrierefreie Zugang zum Arbeitsplatz, einschließlich der Arbeitsmittel, gewährleistet ist. Hierbei werden auch die Angebote und Leistungen des Integrationsamtes genutzt, die dazu dienen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, zum Beispiel in Bezug auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsassistenz. Das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste stehen beratend zur Verfügung. Anfrage 20: Auskunftsersuchen nach § 16 Bremisches Verfassungsschutzgesetz Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 27. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Betroffene haben zwischen 2020 und 2024 einen Antrag auf Auskunft über die zu ihrer Person beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten gemäß § 16 Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG) gestellt und in wie vielen dieser Fälle waren tatsächlich Daten der Antragsteller bei der Behörde vorhanden (bitte die Zahlen nach Jahren sowie Antragstellern aus Bremen, Bremerhaven und anderen Bundesländern getrennt ausweisen)? 2. Wie viele der Auskunftsersuchen aus Ziffer 1 wurden vom Landesamt für Verfassungsschutz abgelehnt und welche der Gründe aus § 16 Absatz 2 BremVerfSchG waren für die Entscheidung jeweils ausschlaggebend (bitte die Zahl der Ablehnungen getrennt nach den in § 16 Absatz 2 Nummern 1 bis 3 genannten Gründen sowie nach Jahren und getrennt für Bremen, Bremerhaven und andere Bundesländer aufführen)? 3. Welchem Phänomenbereich (Linksextremismus, Rechtsextremismus, Islamismus oder ausländerbezogener Extremismus) waren die Antragsteller aus Ziffer 1, über die das Landesamt für Verfassungsschutz Daten gespeichert hatte, jeweils zuzuordnen (bitte die Zahlen getrennt nach Jahren und für Bremen, Bremerhaven sowie für andere Bundesländer ausweisen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: In den Jahren 2020 bis 2024 wurden an das Landesamt für Verfassungsschutz folgende Auskunftsbegehren gemäß § 16 BremVerfSchG gerichtet: Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl 170 103 83 95 87 davon Personen beim LfV 11 13 9 17 9 gespeichert davon aus Stadt Bremen: 10 11 7 15 7 Bremerhaven: - - - 1 - 1 2 2 1 2 anderen Ländern: Die Speicherungen erfolgten in folgenden Bereichen: 2020: Verfassungs Auslands- -schutzRechts- Linksbezogener relevante Bereich extremis- extremis- Islamismus Extremism Delegitimiemus mus us rung des Staates Stadt - 7 2 - - Bremen Bremerha - - - - - ven andere 1 - - - - Länder Eine Person aus Bremen war nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz gespeichert. 2021: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt - 6 3 - - Bremen Bremerhave - - - - - n andere 1 1 - - - Länder Zwei Personen aus Bremen waren nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern aufgrund einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz beziehungsweise im Bereich des Geheimschutzes gespeichert. 2022: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt - 4 2 1 - Bremen Bremerhave - - - - - n andere - - 2 - - Länder 2023: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt - 13 - - 1 Bremen Bremerhave - - - - 1 n andere - 1 - - - Länder Eine Person aus Bremen war nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz gespeichert. 2024: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt 1 5 1 - - Bremen Bremerhave - - - - - n andere - - 1 - - Länder Eine Person aus einem anderen Land war nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung gespeichert. Zu Frage 2: Im Gegensatz zum Bundesverfassungsschutzgesetz und dem Verfassungsschutzrecht anderer Länder sieht § 16 BremVerfSchG keine grundsätzliche Ablehnung eines Auskunftsersuchens vor. Die begehrte Auskunft wurde und wird daher zu allen Auskunftsersuchen erteilt, zu denen Speicherungen vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der antragstellenden Person sämtliche gespeicherten Informationen mitgeteilt werden können. Vielmehr ist für jede einzelne Information anhand der Kriterien des § 16 Absatz 2 BremVerfSchG zu prüfen, ob diese der Person offengelegt werden kann oder ob sie geheimhaltungsbedürftig ist. Die einer Mitteilung der Erkenntnis entgegenstehenden Gründe schließen sich dabei nicht gegenseitig aus, sondern sind vielfach kumulativ erfüllt. Anfrage 21: Soll der „Demokratietag“ ein „Anti-AfD-Tag“ sein? Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 28. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Teilt der Bremer Senat die von der Abgeordneten Miriam Strunge (Die Linke) in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 23. Januar 2025 vertretende Auffassung, dass der vom Parlament mehrheitlich beschlossene „Demokratietag“ von den Schulen auch als ein „Anti-AfD-Tag“ organisiert werden kann? 2. Wie ist die Äußerung der Abgeordneten Miriam Strunge aus Sicht des Senats mit Blick auf die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zur parteipolitischen Neutralität, dem auch die öffentlichen Schulen unterworfen sind, zu bewerten? 3. Stimmt der Senat der Aussage zu, dass am Demokratietag an den Schulen parteiunabhängig vor allen Formen extremistischer Bestrebungen im Land Bremen aufgeklärt und gewarnt werden soll, und wenn ja, wie will man dafür Sorge tragen, dass diese Vorgabe in der Unterrichtspraxis umgesetzt wird? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Dem Senat obliegt es nicht, die politischen Äußerungen einer Abgeordneten zu bewerten. Zu Frage 2: In Bezug auf die Äußerungen einer Abgeordneten gilt das zu Frage 1 ausgeführte. Einzugehen ist indes auf die von den Fragestellenden behauptete Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität an öffentlichen Schulen, denn eine vollständige politische Neutralität von verbeamteten oder tarifbeschäftigten Lehrkräften oder anderen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schule gibt es nicht. Es ist richtig, dass das Beamtenrecht Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und sich durch ihr ganzes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Betätigen sich Lehrerinnen und Lehrer politisch, müssen sie die Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt – so § 33 Beamtenstatusgesetz. Lehrkräfte sind dem Bremischen Schulgesetz und der Landesverfassung verpflichtet. Laut Landesverfassung ist es der Auftrag der Schule, zu einer Gemeinschaftsgesinnung zu erziehen, „die auf der Achtung vor der Würde jedes Menschen und auf dem Willen zu sozialer Gerechtigkeit und politischer Verantwortung beruht“ (Artikel 26 Nr. 1 Bremische Landesverfassung). Das heißt konkret: Für Lehrkräfte endet jede Neutralität dort, wo Grund- und Menschenrechte infrage gestellt werden oder zum Beispiel rassistische oder rechtsextreme Positionen vertreten werden. Hier sind Lehrkräfte verpflichtet, derartige Positionen – auch wenn sie von wählbaren politischen Parteien kommen – anzusprechen und sachlich einzuordnen. Die Lehrkräfte handeln in Unterricht und Schulleben dabei auch entsprechend der Richtlinie zu „Werbung an Schulen“, nach der die Werbung für oder gegen politische Parteien und parteiähnliche Vereinigungen, auch bei Bürgerschafts- und Bundestagswahlen, nicht zulässig ist. Grundsätzlich zulässig ist aber Werbung, die zum Engagement für die Durchsetzung politischer Ziele auffordert. Zu Frage 3: Ein Demokratietag kann und soll von Schulen mit individueller, gern unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung gestaltet und durchgeführt werden. Der Senat macht hierzu keine Vorgaben und begrüßt im Übrigen Schwerpunktsetzungen, bei denen die Interessen der Schüler:innen berücksichtigt werden und diese direkt an der Gestaltung beteiligt sind. Der Senat ist der Auffassung, dass die Lehrkräfte im Land Bremen im Sinne von Schulgesetz und Landesverfassung dabei die Erziehung der Schüler:innen zur Bereitschaft, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen, im Blick haben (§ 5 BremSchulG). Im Übrigen gilt für die fachliche Arbeit der Lehrkräfte auch im Kontext eines Demokratietages der bewährte Beutelsbacher Konsens der politischen Bildung mit seinem Kontroversitätsgebot. Das heißt, was in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden, dem Überwältigungsverbot (auch „Indoktrinationsverbot“ genannt) und dem Ziel, Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen. Damit ist das Ziel eines Demokratietages sehr gut beschrieben. Anfrage 22: Wie will der Senat künftig mit ausreisepflichtigen Personen in der Kirche umgehen? Anfrage des Abgeordneten Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen befinden sich aktuell im Land Bremen im Kirchenasyl beziehungsweise halten sich trotz negativ beschiedenem Dossierverfahren in einer Kirche im Land Bremen auf? 2. Inwieweit darf der Senator für Inneres und Sport auch Personen aus dem Bremer Kirchenasyl in ihre Heimatländer beziehungsweise in das zuständige Land nach Dublin III zurückführen, wenn die betroffenen Personen in einem anderen Bundesland gemeldet sind? 3. Wie wird der Bremer Senat ab Februar 2025 mit Menschen umgehen, deren Dossierverfahren negativ beschieden wurden und die sich dennoch weiter in der Kirche aufhalten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit Stand zum 31. Dezember 2024 befanden sich 16 Personen im Rahmen eines Dossierverfahrens im Kirchenasyl in Bremen, für die das Migrationsamt zuständig ist. Die übrigen Ausländerbehörden in Bremen hatten zum Stichtag keine Dossierverfahren zu verzeichnen. Es erfolgen Mitteilungen sowohl durch die Kirchen als auch durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bremischen Ausländerbehörden werden aber nicht für Personen zuständig, die aus anderen (Bundes-)Ländern stammen und in Räumlichkeiten bremischer Gemeinden zum Kirchenasyl aufgenommen werden. Daher erhalten die bremischen Ausländerbehörden zu diesen Fällen keine Mitteilung und können entsprechend nicht angeben, wie viele Personen sich insgesamt in Räumlichkeiten der Kirchen in Bremen aufhalten. Zu Frage 2: Ist die Ausländerbehörde eines anderen (Bundes-)Landes für die Organisation der Überstellung zuständig, kann sie zur Durchführung der Überstellung um Amtshilfe der bremischen Polizeibehörden ersuchen. Dies ist bislang nicht vorgekommen. Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport plant keinerlei Abschiebungen aus dem Kirchenasyl während des laufenden Dossierverfahrens. Bei Gesprächen mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover wurde vereinbart, dass die Landeskirchen ihren Gemeinden deutlich machen, dass das Dossierverfahren als solches in Zukunft nur Bestand haben kann, wenn die Regeln eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, die abschließende Entscheidung des BAMF über das Härtefalldossier zu respektieren. Der Senator für Inneres und Sport wird auch mit einzelnen Gemeinden hierzu das Gespräch suchen. Sofern diese Regeln in Zukunft wieder befolgt werden, wird keine Notwendigkeit bestehen, Personen aus Gemeinderäumen der Kirchen zu überstellen. Anfrage 23: Ausbildung und Einsatz von Assistenzhunden in Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 31. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Ausbildungsstätten und Ausbildungsplätze für Assistenzhunde gibt es in Bremen und bieten diese genügend Plätze, um der Nachfrage gerecht zu werden? 2. Plant der Senat die Zutrittsrechte für Assistenzhunde besser bekannt zu machen, und wenn ja, wie? 3. Ist dem Senat bekannt, wie viele Rettungen durch Assistenzhunde in den letzten Jahren ermöglicht wurden und wie viele Rettungen durch eine Leine verhindert oder zumindest verzögert wurden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Assistenzhundeverordnung des Bundes ist geregelt, wie die Ausbildung von Assistenzhunden und die Anerkennung der ausgebildeten Hunde stattfindet. Die Ausbildungsstätten werden nicht von Land oder Bund betrieben, sondern sind freie wirtschaftliche Unternehmen. Das Land Bremen betreibt keine eigenen Ausbildungsstätten und erkennt auch Ausbildungen an, die nicht in Bremen stattgefunden haben. Im Jahr 2024 sind acht Assistenzhunde im Land Bremen anerkannt worden, davon einer in Bremerhaven. In 2023 sind fünf Assistenzhunde anerkannt worden, davon ebenfalls einer in Bremerhaven. Von einem Mangel an Ausbildungsplätzen für Assistenzhunde im Land Bremen ist nicht auszugehen. Zu Frage 2: Der Senat hat das Hundegesetz in neuer Fassung beschlossen. Öffentlichkeitsarbeit speziell zu den Regelungen zu Assistenzhunden über die Veröffentlichung im Amtsblatt und im Transparenzportal hinaus hat bislang nicht stattgefunden. Sie ist aber wegen ihrer besonderen Bedeutung für Menschen mit Behinderung nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vorgesehen. Zu Frage 3: In der neu beschlossenen Fassung des Hundegesetzes im Land Bremen werden Assistenzhunde von der Leinenpflicht befreit. Diese Gleichstellung von Assistenzhunden im Allgemeinen mit zum Beispiel Blindenführhunden im Speziellen oder mit Hunden des Such- und Rettungsdienstes trägt Sorge dafür, dass es keine Behinderungen der Hunde in ihrer Tätigkeit als Assistenzhund gibt. Halterinnen und Halter von Assistenzhunden sind nicht zu Meldungen über einzelne Hilfeleistungen verpflichtet. Der Senat hat daher keine Kenntnis über erfolgte oder behinderte Aktivitäten der Hunde. Anfrage 24: Praxis der „Haushaltssperre“ Anfrage der Abgeordneten Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 7. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann haben die haushalterischen Bewirtschaftungsmaßnahmen („Haushaltssperren“) jeweils geendet, die 2024 nach Verabschiedung des Haushalts 2024/2025 von mehreren Ressorts verhängt wurden? 2. Sind in diesem Jahr erneut haushalterische Bewirtschaftungsmaßnahmen von Ressorts angeordnet worden? 3. Sind erneute haushalterische Bewirtschaftungsmaßnahmen derzeit von einzelnen Ressorts geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Haushaltsvollzug 2024 haben folgende Fachressorts Bewirtschaftungsmaßnahmen erlassen: Die Senatorin für Kinder und Bildung mit Erlass vom 25. Juli 2024 für den Produktplan 21 Kinder und Bildung in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit Erlass vom 22. Juli 2024 für die Produktpläne 31 Arbeit und 41 Jugend und Soziales in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft mit Erlass vom 25. Juni 2024 für den Produktplan 61 Klima, Umwelt und Landwirtschaft im Haushalt der Stadtgemeinde für die konsumtiven Ausgaben. Die Senatorin für Justiz und Verfassung mit Erlass vom 30. September 2024 für den Produktplan 11 Justiz und Verfassung im Haushalt des Landes. Mit Ausnahme der Produktpläne 61 Klima, Umwelt und Landwirtschaft endeten die Bewirtschaftungsmaßnahmen mit dem Jahresabschluss 2024 am 31. Dezember 2024. Im Falle des Produktplans 61 Klima, Umwelt und Landwirtschaft wurden die erlassenen Bewirtschaftungsmaßnahmen bereits am 29. August 2024 aufgehoben. Zu Frage 2: Im Haushaltsvollzug 2025 sind ressortseitig bisher keine Bewirtschaftungsmaßnahmen angeordnet worden. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird im Rahmen des unterjährigen Vollzugscontrollings seitens der Fachressorts jeweils geprüft, ob und inwieweit Maßnahmen zur Einhaltung des Budgets erforderlich sind. Anfrage 25: Auswirkung der Erhöhung des Landesmindestlohns auf Sportvereine Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Herausforderungen bringen die jüngsten Steigerungen des Landesmindestlohns nach Einschätzung des Senats für die hiesigen Sportvereine mit sich? 2. Wie werden die mit der Erhöhung des Landesmindestlohns verbundenen Kostensteigerungen für die Vereine refinanziert? 3. Inwiefern hat der Senat Kenntnis von Fällen, in denen Beschäftigte Stunden reduzieren mussten, um unterhalb der Beschäftigungsgrenze zu verbleiben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit dem 1. November 2024 betrug der Landesmindestlohn 13,46 Euro (brutto) je Zeitstunde. Bei einer Verdienstgrenze von 538 Euro ergab dies eine maximale Arbeitszeit von 39,97 Stunden pro Monat (circa 9,19 Stunden pro Woche). Seit dem 1. Februar 2025 beträgt der Landesmindestlohn 14,28 Euro (brutto) je Zeitstunde. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 38,94 Stunden pro Monat (circa 8,95 Stunden pro Woche). Daraus ergibt sich eine Differenz von 0,24 Stunden pro Woche oder 1,03 Stunden pro Monat, um die betroffenes Personal kürzer beschäftigt werden darf. Dies trifft jedoch nur auf dasjenige Personal zu, welches bereits zuvor die Verdienstgrenze erreicht hat. Neben einer möglichen Reduzierung der Arbeitszeit ergeben sich finanzielle Mehrbelastungen für diejenigen Vereine, welche Personal unterhalb der Verdienstgrenze beschäftigen. Hier ergibt sich eine Kostensteigerung von 0,82 Euro je Zeitstunde auf Basis der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden. Im Hinblick auf den gesellschaftlichen Kontext, welcher bei der Bemessung des Mindestlohns zu beachten ist, sind aus Sicht des Senats die Herausforderungen für den organisierten Sport zur Umsetzung des Landesmindestlohns vertretbar. Zu Frage 2: Es sind aus Haushaltsmitteln des Landes Bremens keine Refinanzierungsmöglichkeiten für gestiegene Personalkosten der Vereinsbeschäftigten vorhanden. Kostensteigerungen sind daher ebenso wie die bereits bestehenden Lohnkosten durch die Arbeit gebenden Sportvereine zu erbringen. Zu Frage 3: Daten über die Beschäftigungsverhältnisse der Sportvereine werden nicht erhoben. Es liegen demnach auch keine Daten über mögliche Stundenreduzierungen vor. Anfrage 26: Drogentote in Bremen Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Sina Dertwinkel, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Drogentote gab es im Jahr 2024 im Land Bremen und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte das Alter, die Herkunft und getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben)? 2. Wie steht Bremen im Bundesvergleich mit den anderen Bundesländern dar? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Bremer Senat, um die Anzahl der Drogentoten im Land Bremen zu reduzieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 sind im Land Bremen insgesamt 35 polizeilich registrierte drogenbedingte Todesfälle zu beklagen, 30 davon in der Stadt Bremen und 5 in Bremerhaven: 2020 2021 2022 2023 2024 Drogentote BL HB 41 25 29 27 35 davon in Stadt HB 37 24 26 23 30 davon in BHV 4 1 3 4 5 Tab.1: Polizeilich registrierte drogenbedingten Todesfälle in den Jahren 2020 bis 2024 Bei der folgenden Tabelle handelt sich um eine Aufstellung der einzelnen Todesfälle pro Jahr mit Altersangabe zum Todeszeitpunkt. Die Todesfälle in der Stadt Bremen sind blau markiert, die Todesfälle in Bremerhaven sind grün markiert. Nähere Altersangaben zum Jahr 2020 liegen nicht vor. 2020 2021 2022 2023 2024 Polizeilich zu diesem 30 36 60 40 registrierte Jahr liegen 26 33 26 57 drogenbed. keine 34 34 50 24 Todesfälle differenzierten 38 39 41 50 mit Altersangaben 52 61 38 26 Altersangabe zum 37 43 56 54 pro Jahr Todezeitpunkt 42 54 49 30 vor 42 30 54 54 52 45 38 55 52 33 35 58 28 25 39 61 38 28 51 39 40 58 34 48 35 28 65 52 53 23 33 39 38 26 33 54 65 32 55 49 29 41 43 52 56 48 58 46 55 23 53 39 52 37 30 29 33 36 55 57 41 41 66 19 31 35 46 66 50 35 40 30 43 35 46 26 52 31 24 54 27 42 Altersdurch45,25 Jahre 41,96 Jahre 36 Jahre 45,75 Jahre 43,43 Jahre schnitt Land Die Herkunft der betroffenen Personen wird im Rahmen des polizeilichen Monitorings nicht standardisiert erfasst. Eine entsprechend kurzfristige, manuelle Erhebung der jeweiligen Herkunft war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 2: Zu dieser Frage stehen die Daten des Bundeskriminalamts für Deutschland im Jahr 2024 noch nicht zur Verfügung, genauso wenig die Daten des Statistischen Landesamts für 2024. Für das Jahr 2023 ergab sich laut Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität des Bundeskriminalamts folgender Sachverhalt: Angesichts von 2 227 polizeilich registrierten drogenbedingten Todesfällen in Deutschland und 27 drogenbedingten Todesfällen in Bremen ergab sich in 2023 mit der Belastungszahl von 3,9 eine grundsätzlich vergleichsweise hohe anteilige Belastung in unserem Bundesland, die aber geringer als in den Stadtstaaten Berlin (7,2) und Hamburg (4,7) und in den Flächenländern NRW (4,8) und Saarland (4,1) war. Zu Frage 3: Der Senat begegnet den durch das zunehmende Aufkommen von Crack und synthetischen Substanzen gestiegenen Sterberisiken von drogenkonsumierenden Menschen folgendermaßen: 1. Monitoring: Die Durchführung von Schnelltests auf Fentanyl und Nitazene im Drogenkonsumraum bei unerwarteten Drogenwirkungen beziehungsweise Notfällen wird fortgeführt, um Veränderungen und Trends auf dem Drogenmarkt frühzeitig zu erkennen. Des Weiteren wird die Bremer Landesverordnung zur Durchführung von DrugChecking-Modellprojekten zur Abstimmung gebracht, um darauf aufbauend kurzfristig Modellprojekte zur besseren Erkennung von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen im Bundesland konzipieren zu können. 2. Strukturierte Kommunikation mit den beteiligten Notfalldiensten und Einrichtungen: Das bereits am 18. Dezember 2024 anlässlich der Detektierung von Nitazene-Beimischungen ausgelöste Warnsystem an alle zuständigen Fachdienste (unter anderem Rettungsdienste, Krankenhäuser, Polizei, Drogen- und Wohnungslosenhilfe, Suchtmediziner:innen) und den Magistrat Bremerhaven wird weiter ausgearbeitet und in ein noch auszuarbeitendes nationales Warnsystem eingearbeitet. Das lokale Monitoring wird national (aktuell im NEWS-Projekt des IFT) und in der EU geteilt, damit ein umfassendes Bild durch alle Akteur:innen in Zusammenarbeit erstellt werden kann. 3. Sensibilisierung und Wissensvermittlung: Information und Aufklärung über Wirkungen und Risiken von jeweils neu auftretenden Substanzen für verschiedene Risikogruppen und die Allgemeinbevölkerung werden über die Bremer und Bremerhavener Drogen- und Wohnungslosenhilfesysteme und über öffentliche Mitteilungen weitergegeben, wie beispielsweise in der Pressemitteilung vom 22. Januar. Die adressat:innengerechte Kommunikation wird entsprechend weiterentwickelt. Genauso werden Fachpersonen, die in ihrer täglichen Arbeit potenziell mit neu verbreiteten Substanzen in Kontakt kommen, über die Wirkungen und Risiken sowie Interventionsmöglichkeiten im Notfall informiert. 4. Medizinische Maßnahmen: Ein rascher Zugang zur Notfallmedikation wird durch die Verbreitung von Naloxon per Nasenspray weiterhin in der niedrigschwelligen Drogenhilfe und für Konsumierende in Bremen erleichtert und es werden entsprechende Anwendungsschulungen im Versorgungssystem und mit Konsumierenden durchgeführt. Der Senat setzt sich weiterhin für die Stärkung der Regelsubstitution ein. 5. Ausbau der Drogenhilfeangebote: Der Drogenkonsumraum hat in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Notfallrettungen in und außerhalb seinen Beitrag zur Überlebenssicherung einer besonders gefährdeten konsumierenden Gruppe gezeigt. Der Senat setzt sich für den Ausbau der Drogenhilfe auch in den Stadtteilen Gröpelingen und Neustadt ein, um möglichst vielen durch ihren Drogenkonsum gefährdeten Menschen Hilfestellungen zur Risikominimierung und Überlebenssicherung, zur Konsumreduktion und zum Ausstieg aus dem Drogenkonsum geben zu können. 6. Bekämpfung des öffentlichen Drogenhandels: Die Polizei Bremen führt regelmäßig zivile und uniformierte Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Betäubungsmittelkriminalität durch. Diese Maßnahmen erfolgen auf Grundlage polizeilicher Erkenntnisse insbesondere an exponierten Örtlichkeiten und bekannten Aufenthaltsorten der Betäubungsmittelhändlerszene insbesondere in der Bahnhofsvorstadt, im Viertel und in Gröpelingen. Trotz gezielter Maßnahmen einschließlich zum Teil offensiver Polizeipräsenz konnten nachhaltige Erfolge im Hinblick auf eine Reduzierung der Drogenszene aus Sicht der Polizei Bremen noch nicht ausreichend verzeichnet werden. Maßnahmen nach dem Strafrecht, Ausländerrecht sowie anlassbezogene Ingewahrsamnahmen werden konsequent durchgesetzt. Es ist festzustellen, dass bei Festnahmen et cetera von Drogenhändler:innen unverzüglich neue Personen der Szene nachrücken. Anfrage 27: Kirchenasyl in Bremen auch für Personen aus anderen Bundesländern? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Was geschieht nach Ablauf des Kirchenasyls mit den Personen, die für ihr Kirchenasyl aus anderen Bundesländern nach Bremen kamen und wie viele Personen betraf das in den letzten drei Jahren? 2. Gibt es ein standardisiertes Verfahren zur Rückführung in die zuständigen Bundesländer, wie oft wurde dies in den letzten drei Jahren angewendet und wie viele Personen blieben nach Beendigung des Kirchenasyls letztlich doch in Bremen? 3. Setzt sich der Senat dafür ein, wenn ja, wie und mit welchen bisherigen Ergebnissen, dass Kirchenasylfälle in Bremen künftig nur noch Fälle umfassen, in denen bremische Ausländerbehörden die Zuständigkeit haben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Als Ablauf des Kirchenasyls wird nachfolgend der Abschluss des Dossierverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF) verstanden. Nach Ablauf des Kirchenasyls hat die aufgenommene Person die kirchlichen Räumlichkeiten zu verlassen und selbstständig in das zuständige Bundesland zurückzukehren. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann hierbei durch die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge Unterstützung bei Tragung der Reisekosten gewährt werden. Der Senat führt keine Statistik darüber, wie viele Kirchenasylfälle in Bremen sich in Fremdunterbringung befinden. Diese Daten werden nicht erfasst. Auf Anfrage bei den Landeskirchen ergibt sich, dass gegenwärtig in der Stadtgemeinde Bremen in keinem der zwölf bestehenden Kirchenasylfälle eine Fremdunterbringung vorliegt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven bestehen gegenwärtig neunzehn Fälle von Fremdunterbringung. Hintergrund der fehlenden Datenvorhaltung ist, dass für Kirchenasylfälle in Fremdunterbringung die bremischen Ausländerbehörden nicht zuständig sind und in der Regel auch keine Kenntnis erlangen. Die Mitteilungspflicht der aufnehmenden Kirche besteht nur gegenüber dem BAMF, welches wiederum die zuständige Ausländerbehörde informiert. Eine Beteiligung der örtlichen Ausländerbehörde findet hingegen nicht statt. Zu Frage 2: Es gibt kein standardisiertes Verfahren für die Rückkehr von Personen, die nach Ablauf des Kirchenasyls in ihre Aufnahmeeinrichtung zurückmüssen. Dem Senat ist kein Fall bekannt, in dem die Rückkehr in die Aufnahmeeinrichtung problematisch gewesen wäre. Die Rückkehr ließe sich aber auch im Wege des Verwaltungszwangs durchsetzen. Zu Frage 3: Der Senat setzt sich für die Reduktion der Fremdunterbringungsfälle ein. Hierzu steht der Senator für Inneres und Sport (SIS) in einem kontinuierlichen Dialog mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Evangelischen-lutherischen Landeskirche Hannover. Bezüglich der länderübergreifenden Kirchenasylgewährung haben der SIS und die Kirchen ein gemeinsames Verständnis erzielt, wie der gemeinsamen Presseerklärung vom 19. Dezember 2024 entnommen werden kann. Anfrage 28: Wie unterstützt der Senat Bovenschulte den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur für Unternehmen in Bremen Anfrage der Abgeordneten Martin Michalik, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann hat der Initiativkreis Wasserstoff zuletzt getagt und welche konkreten Ergebnisse oder Beschlüsse wurden bisher in diesem Gremium gefasst? 2. Welche Strategie verfolgt der Senat aktuell, um die Verfügbarkeit von Wasserstoff für Unternehmen im Land Bremen, sofern der Wunsch besteht, sicherzustellen und welche konkreten Pläne oder Projekte, wie etwa den Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur, die Bereitstellung von Fördermitteln oder die Unterstützung von Pilotprojekten, sind in diesem Jahr geplant? 3. In welchem Umfang ist die Wirtschaftsförderung Bremen bereits im Austausch mit Unternehmen, die eine Umstellung auf Wasserstofftechnologien planen oder Interesse daran haben und welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für diese Unternehmen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Initiativkreis Wasserstoff ist ein Austausch- und Vernetzungsformat für die Akteure der Wasserstoffwirtschaft im Land Bremen. Es werden keine Beschlüsse gefasst. Der Initiativkreis ist zuletzt zum dritten Mal am 13. Januar 2025 in Bremen im ECOMAT zusammengekommen. Mehr als 100 Teilnehmende wurden über den aktuellen Stand der Wasserstoffwirtschaft im Land Bremen informiert. Das Programm wurde abgerundet durch eine Podiumsdiskussion zur Zukunft des Wasserstoffs im Land Bremen sowie einen Vortrag der „New Energy Coalition“. Die „New Energy Coalition“ ist ein gemeinnütziges Netzwerk zur Transformation des Energiesektors mit Sitz in Groningen, die Bremer Mitgliedschaft wurde im Januar 2025 unterzeichnet. Zu Frage 2: Der Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie rüstet derzeit im Rahmen der Errichtung eines Wasserstoffkernnetzes eine vorhandene Ferngasleitung auf Wasserstoff um, die Anschlussleitung zum Stahlwerk Bremen soll in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der Vorstand der Gasunie hat die Realisierung dieses Projekts gegenüber Staatsrätin Frese am 16. Januar 2025 in Groningen explizit bestätigt. Die Genehmigung des Kernnetzes umfasst außerdem den geplanten Neubau einer Ferngasleitung von Elsfleth nach Bremerhaven. Hierfür ist jedoch noch die Aufnahme in den von der Bundesnetzagentur zu genehmigenden Netzentwicklungsplan Gas & Wasserstoff erforderlich. Die Verfügbarkeit von Wasserstoff für das Bremer Stahlwerk soll durch den Anschluss an das Wasserstoffkernnetz sowie durch den Bau von geförderten Elektrolyseuren vor Ort sichergestellt werden. Rechtskräftige Förderbescheide für diese Vorhaben liegen vor. Der Wasserstoffbedarf weiterer Unternehmen wird von der Geschäftsstelle Wasserstoffwirtschaft bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) und den Wirtschaftsförderungsgesellschaften Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) und Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) im Gespräch mit Unternehmen geprüft. Hierfür wurde unter anderem der Kontakt zu bekannten Gasgroßverbrauchern in Bremen und Bremerhaven aufgenommen, die als mögliche Ankerkunden für Gewerbe- oder Industriegebiete dienen können. Aktuell ist eine starke Zurückhaltung zu beobachten. Parallel finden Gespräche mit der wesernetz Bremen GmbH (wesernetz) als Verteilnetzbetreiber statt. Von dem Unternehmen entwickelte Szenarien für eine mögliche Wasserstoffversorgung wurden bereits beim ersten Initiativkreis im Oktober 2022 vorgestellt. Notwendige Umrüstungen im Verteilnetz müssten intensiv mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff soll durch vier Elektrolyseurprojekte sichergestellt werden. Der Senat fördert einen 2 Megawatt Elektrolyseur beim Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES (Fraunhofer IWES) und einen 10 Megawatt Elektrolyseur beim Stahlwerk AcelorMittal Bremen GmbH. Zudem wurde die Förderung eines 50 Megawatt Elektrolyseurs beim Stahlwerk durch Bundes- und Landesmittel beschieden. In Bremerhaven wurde ein 2 Megawatt Elektrolyseur in Betrieb genommen, der ebenfalls durch den Bund gefördert wird. Für den Verkehrssektor steht in Bremen und Bremerhaven jeweils eine Wasserstofftankstelle zur Verfügung. Die Geschäftsstelle Wasserstoffwirtschaft erarbeitet gemeinsam mit der Hafenabteilung von SWHT, der „New Energy Coalition“ und den interessierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven einen Antrag für ein „Hydrogen Valley“. Ein „Hydrogen Valley“ ist ein Gebiet, in dem Produktion, Speicherung, Transport und Nutzung von Wasserstoff in einem integrierten Ansatz entwickelt und demonstriert wird. Mit dem Antrag sollen europäische Fördermittel in Höhe von 9 Millionen Euro im Wesentlichen für Investitionen und begleitende Forschung und Entwicklung eingeworben werden. Zu Frage 3: Die WFB bearbeitet das Thema Wasserstoff aktiv bei der Betreuung der Unternehmen durch einen intensiven Austausch mit diesen an den jeweiligen Wirtschaftsstandorten. Bei Ansiedlungsbemühungen im nationalen wie auch im internationalen Kontext, die durch die norddeutsche HY-5 Wasserstoffinitiative als nationale und internationale Kommunikations- und Marketingplattform unterstützt werden, ist das Thema Wasserstoff ebenfalls relevant. Dafür ist ein themenbezogenes Ansiedlungs- und Kooperationskonzept entwickelt worden. Hinzu kommen Auftritte auf diversen wasserstoffrelevanten Fachmessen. Die zentrale Messe ist dabei die Hydrogen Technology Expo (HTE). Daneben spielt Wasserstoff ebenso eine Rolle bei Fachmessen wie der Space Tech Expo in Bremen oder der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin. Die BIS ist in die Aktivitäten der Bremerhavener Unternehmen begleitend eingebunden und setzt hierfür das GRW-geförderte Regionalmanagement Wasserstoff ein. Sie nimmt an der Klimakooperation Fischereihafen teil, ist im laufenden Austausch mit der bremenports GmbH & Co. KG für den Überseehafen und steht im Rahmen von Bestandspflegebesuchen laufend im Austausch mit Unternehmen. Des Weiteren werden Studien zur Abschätzung des Wasserstoff- und Infrastrukturbedarfs durchgeführt. Die BIS steht zudem im laufenden Austausch mit dem Netzbetreiber wesernetz, um die Wasserstoffbedarfe und die Erfordernisse einer Infrastrukturentwicklung zu diskutieren. Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) sowie die BIS haben 2024 Förderungsmöglichkeiten für den Einsatz von Wasserstoff veröffentlicht. Derzeit sind acht Vorhaben in Bearbeitung, erste Bewilligungen sollen im März 2025 erfolgen. Weitere Förderanträge sind möglich. Die Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit relevanten Stakeholdern erfolgt ergänzend zum Initiativkreis Wasserstoff durch das jährliche Wasserstoffsymposium der BIS in Bremerhaven. Kleinere themenspezifische Austauschformate mit ausländischen Unternehmen werden anlässlich von Delegationsbesuchen zum Beispiel im Rahmen der HY-5 Initiative in Bremen und Bremerhaven organisiert. Hier geht es auch um die Anbahnung von B2B. Der Stammtisch Wasserstoffmobilität wird von SWHT unter Einbeziehung von WFB und BIS durchgeführt. Anfrage 29: Verlust der doppelten Staatsangehörigkeit bei Straftätern Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie steht der Senat zu der jüngsten Bekräftigung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Dezember 2023, wonach alle erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten geprüft, geschaffen und genutzt werden sollen, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen der Begehung einer Straftat nach § 129a Strafgesetzbuch (StGB) oder einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren müssen? 2. Welche Maßnahmen hat der Senat in diesem Zusammenhang bislang ergriffen, um die Möglichkeit des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit durchzusetzen? 3. Welche Hürden sieht der Senat noch, um diese Forderung der Innenministerkonferenz künftig im Land Bremen durchzusetzen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Eine gesetzliche Regelung, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit vorsieht, wenn sie wegen schwerer staatsgefährdender Straftaten verurteilt wurden, setzt eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes voraus. Hierfür ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Landeshoheitliche Möglichkeiten bestehen nicht. Anfrage 30: Gibt es genügend Abschiebehaftplätze im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Über wie viele Abschiebehaftplätze verfügt das Land Bremen und wo befinden sich diese (bitte für beide Stadtgemeinden angeben)? 2. Wie viele dieser Abschiebehaftplätze waren am 31. Dezember 2024 belegt und wie viele waren in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durchschnittlich belegt? 3. Inwieweit erachtet der Bremer Senat die Kapazitäten für die Abschiebehaft im Land Bremen als auskömmlich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Land Bremen verfügt derzeit über 16 freie Abschiebehaftplätze, von denen 12 für Männer und 4 für Frauen konzipiert sind. Die Abschiebungshafteinrichtung befindet sich im Polizeigewahrsam der Polizei Bremen. Auch die Fälle der Stadtgemeinde Bremerhaven werden in der Einrichtung untergebracht. Zu Frage 2: Zum Stichtag war kein Abschiebehaftplatz belegt. Im Jahr 2022 gab es keinen Abschiebehaftfall. In den Jahren 2023 und 2024 waren durchschnittlich zwei Abschiebehaftplätze belegt. Im Jahr 2023 war in den Monaten Juni, August, November und Dezember jeweils ein Platz belegt. Im Jahr 2024 waren im März, Mai, Juni und Dezember jeweils zwei Plätze und im August und September ein Platz belegt. Zu Frage 3: Mit Blick auf die derzeitige Auslastung sowie dem Bestreben des Senats, Rückführungen so verhältnismäßig wie möglich zu gestalten, besteht derzeit keine Notwendigkeit, die Abschiebehaftplätze auszubauen. Anfrage 31: Wen schiebt der Senat Bovenschulte eigentlich ab? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele der im Jahr 2024 insgesamt 84 zurückgeführten Personen aus dem Land Bremen waren Straftäter oder Gefährder (bitte auch Geschlecht und begangene Straftaten angeben)? 2. In welche Länder wurden diese Personen zurückgebracht und wie viele der Rückführungen waren dabei Dublin-III-Überstellungen? 3. Wie viele der 84 Personen wurden direkt aus der Justizvollzugsanstalt Bremen zurückgeführt? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Von den insgesamt 84 zurückgeführten Personen aus dem Land Bremen waren 43 Straftäter beziehungsweise Gefährder. In keinem der genannten Fälle wurde eine Dublin-Überstellung durchgeführt. Geschlecht Straftaten (unter anderem) Zielland m Raub, schwere räuberische Erpressung Bulgarien BtM-Handel, Eigentums- und m Türkei Körperverletzungsdelikte m Räuberische Erpressung Brasilien m Geldwäsche Nigeria m BtM-Delikte Türkei m Diebstahldelikte Kasachstan m Raub, schwere räuberische Erpressung Montenegro m Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Nigeria m BtM-Handel Marokko m Gefährliche Körperverletzung Türkei m Gefährliche Körperverletzung Algerien m Gefährliche Körperverletzung Türkei m BtM-Handel Albanien m Räuberische Erpressung Serbien m BtM-Handel Türkei Besonders schwerer Raub, gefährliche m Türkei Körperverletzung m Diebstahldelikte Lettland m Diebstahldelikte Rumänien m Schwerer Diebstahl Türkei m Diebstahldelikte Ungarn m Schwerer Diebstahl Polen m BtM-Handel Guinea m Diebstahldelikte Tunesien m Schwerer Raub Türkei m Mord Bulgarien m BtM-Handel Türkei w Betrug Tschechien m Gefährliche Körperverletzung Ghana m BtM-Handel Türkei m Totschlag Nigeria m BtM-Handel Türkei m BtM-Handel Albanien m BtM-Handel Türkei m Besonders schwerer Raub Marokko m BtM-Handel Türkei m BtM-Handel Bosnien m BtM-Handel, gefährliche Körperverletzung Türkei m Besonders schwerer Diebstahl Türkei m Räuberischer Diebstahl Algerien m Gefährliche Körperverletzung Bulgarien m Mord Albanien m Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Türkei m Gefährder Russland Zu Frage 3: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 18 Personen aus der JVA Bremen zurückgeführt. Anfrage 32: Licht aus am Hillmannplatz, um welchen Preis? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund wurde die erst vor kurzem Am Hillmannplatz installierte Beleuchtung samt Überwachungskameras wieder entfernt und welche Kosten waren mit der Entfernung sowie der ursprünglichen Aufhängung verbunden? 2. Wurde dieser Schritt mit den Anwohnern und Geschäftsinhabern Am Hillmannplatz abgestimmt und wie haben diese reagiert? 3. Sind hinsichtlich des Kriminalitätsgeschehens Am Hillmannplatz bereits Auswirkungen dieser Maßnahme bemerkbar, und wenn ja, welche? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die zusätzliche Beleuchtung am Hillmannplatz erfolgte im Rahmen des Projektes „Tatkraft Hillmannplatz – Lichtinstallation und Farbgestaltung“. Das Projekt wurde befristet gefördert mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds als Teil des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“, vergeben durch das Projektbüro Innenstadt. Die Installation und der Abbau der Videoüberwachung erfolgte durch die Polizei im Rahmen der BAO Quartier II. Es fielen Kosten für die Beschilderung der Videoüberwachung in Höhe von 654,50 Euro an. Diese Beschilderung ist universell und somit für weitere Einsätze der mobilen Videoüberwachung einsetzbar. Zudem fielen monatliche Kosten für die Datenübertragung im Rahmen eines Mobilfunkdatenvertrages in Höhe von 60 Euro an. Während eine Verstetigung des Beleuchtungsprojektes trotz intensiver Bemühungen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten nicht absehbar ist, strebt die Polizei Bremen an, im Frühjahr 2025 erneut eine mobile Videoüberwachung am Hillmannplatz zu installieren. Zu Frage 2: Die Anwohnenden und Geschäftsinhaber des Hillmannplatzes wurden vom Projektträger über die Befristung des Projektes informiert. Aufgrund der positiven Wahrnehmung des Projektes durch alle Beteiligten wurde sehr bedauert, dass eine Fortführung des Projektes nicht möglich ist. Zu Frage 3: Seit Beendigung des Projektes bis zur Erstellung dieser Vorlage liegen die Fallzahlen in allen Wochen unter denen von 2024. Dies entspricht dem Niveau und der Fallzahlenentwicklung der vorherigen Kalenderwochen. Anfrage 33: Minderjähriger Intensivtäter – Stand der Dinge (1) Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 17. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1.Wie viele weitere Straftaten hat der minderjährige Intensivtäter, der laut Antwort des Senats in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. März 2024 (Antwort zu Frage 11 „Jugendliche Trickdiebe 2“) zu diesem Zeitpunkt bereits in 95 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten war, bis zum 15. Februar 2025 begangen, und um welche Delikte handelt es sich dabei? 2. Befindet sich der Mehrfachstraftäter aus Frage 1 noch in der Obhut des Landes Bremen, und wenn nicht, wo hält sich der Jugendliche nach Kenntnis des Senats gegenwärtig auf? 3. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen wurden seit März 2024 gegen den Jugendlichen verhängt, und wie lange dauerten diese Maßnahmen insgesamt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person steht im Verdacht, zwischenzeitlich fünf weitere Straftaten begangen zu haben, darunter ein Raub- und ein Bedrohungsdelikt, ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu Frage 2: Die minderjährige Person befand sich in der Obhut des Jugendamtes, ist jedoch seit dem 27. Dezember 2024 abgängig. Der derzeitige Aufenthaltsort ist dem Senat nicht bekannt. Zu Frage 3: Seit März 2024 wurden in Bremen keine strafrechtlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen die Person verhängt. Anfrage 34: Minderjähriger Intensivtäter – Stand der Dinge (2) Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 17. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele weitere Straftaten hat der minderjährige Intensivtäter, der laut Antwort des Senats in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. März 2024 (Antwort zu Frage 11 „Jugendliche Trickdiebe 2“) zu diesem Zeitpunkt bereits in 24 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten war, bis zum 15. Februar 2025 begangen und um welche Delikte handelte es sich dabei? 2. Befindet sich der Mehrfachstraftäter aus Frage 1 noch in der Obhut des Landes Bremen, und wenn nicht, wo hält sich der Jugendliche nach Kenntnis des Senats gegenwärtig auf? 3. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen wurden seit März 2024 gegen den Jugendlichen verhängt und wie lange dauerten diese Maßnahmen insgesamt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person steht im Verdacht, zwischenzeitlich zwölf weitere Taten begangen zu haben, darunter sieben Diebstahlsdelikte, ein Bedrohungsdelikt, eine Beleidigung, einen Hausfriedensbruch sowie jeweils einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz. Zu Frage 2: Als Ergebnis eines im Juli 2024 polizeilich durchgeführten Personenfeststellungsverfahrens im Ausland ist die Person nunmehr volljährig und befindet sich somit nicht mehr in der Inobhutnahme des Jugendamtes Bremen. Nach Kenntnis des Senats hält sich die Person nach wir vor in Bremen auf. Zu Frage 3: Am 18. Januar 2025 wurde nach vorläufiger Festnahme wegen eines Diebstahlsdelikts am selben Tag ein Haftbefehl erwirkt, der durch das Amtsgericht außer Vollzug gesetzt wurde. Weitere juristische freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgten seit März 2024 nicht. Anfrage 35: Erreichbarkeit der Ausländerbehörden Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 17. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Erreichbarkeit der Ausländerbehörden in Bremen verändert, seit im Jahr 2023 auf einem Migrationsgipfel von Bund und Ländern beschlossen wurde, dass Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Behörden sicherstellen sollen? 2. Gab es in den vergangenen zwei Jahren Fälle, in denen die Nichterreichbarkeit einer bremischen Behörde zu Verzögerungen bei oder sogar zum Scheitern von Abschiebungen geführt hat? 3. Welche Erkenntnisse gibt es grundsätzlich zur durchgängigen Erreichbarkeit von Ausländerbehörden in Deutschland? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in ihrer gemeinsamen Besprechung am 10. Mai 2023 darauf geeinigt, dass Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Behörden sicherstellen sollen. Das zielte auf Fälle des polizeilichen Aufgriffs von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, bei denen schnell geklärt werden muss, ob ein Antrag auf Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam gestellt wird oder die Person aus dem polizeilichen Gewahrsam zu entlassen ist. Eine durchgängige Erreichbarkeit muss auch außerhalb der Geschäftszeiten der zuständigen Ausländerbehörden gewährleistet sein, etwa zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Es muss die Erreichbarkeit der für die Haftantragstellung zuständigen Behörde gewährleistet sein, welche die Ausländerbehörde, jedoch auch eine Polizeibehörde sein kann. Vor diesem Hintergrund ist diese Maßgabe im Land Bremen durch die Einbindung des polizeilichen Kriminaldauerdienstes bereits erfüllt. Dieser hat Zugriff auf die notwendigen Daten des Ausländerzentralregisters, um erforderliche Maßnahmen prüfen zu können. Bei der Durchführung konkreter Rückführungsmaßnahmen stellen die bremischen Ausländerbehörden hingegen eine Erreichbarkeit gesondert sicher. Zu Frage 2: Es entzieht sich den Kenntnismöglichkeiten des Senats, ob es solche Fälle gegeben hat. Eine durchgängige Erreichbarkeit – das heißt gerade auch zur Nachtzeit – ist nur in solchen Fällen notwendig, in denen die zuständigen Behörden rasch über die Stellung eines Haftantrages entscheiden müssen, wenn eine ausreisepflichtige Person kurz zuvor aufgegriffen wurde und ansonsten freigelassen werden müsste. Die Stellung – wie auch Bewilligung – eines Haftantrages vor dem Amtsgericht gewährleistet aber für sich noch nicht, dass eine Abschiebung am Ende auch erfolgreich wäre, da es hier eine Vielzahl an weiteren Planungsschritten, Störungsquellen und Unwägbarkeiten gibt. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu Frage 3: In den Ländern bestehen verschiedene Lösungen zur Gewährleistung einer durchgängigen Erreichbarkeit. Hierbei werden mitunter einzelne zentrale Ausländerbehörden oder, wie in Bremen, Polizeibehörden eingebunden. Anfrage 36: Welchen Sachstand gibt es bei der Auslastung und Nutzung des Forschungsdepots des Deutschen Schifffahrtsmuseums (DSM) in Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Auslastung der verschiedenen Forschungsdepots des Deutschen Schifffahrtsmuseums in Bremerhaven? 2. Wie hoch sind jeweils die Kosten für Unterhalt und Betrieb für die aktuell betriebenen und genutzten Depots des Deutschen Schifffahrtsmuseums? 3. Inwieweit trifft es zu, dass neben dem neu errichteten Forschungsdepot weitere Räumlichkeiten für die Lagerung der Objekte und Archivalien angemietet werden und was sind die Gründe dafür? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das DSM verfügt über 380 000 Archivalien und circa 60 000 Objekte, für die es geeignete Lagerflächen benötigt. Das DSM nutzt dafür das Forschungsdepot, dessen Neubau im Jahr 2022 in Betrieb genommen worden ist, und mietet zusätzlich zwei weitere Lagerflächen („FAMO“ und „Westkai“) an. Zudem werden die Archivalien und Objekte in Ausstellungen des DSM präsentiert. Der Umzug von Archivalien und Objekten in das Forschungsdepot dauert an, weshalb die Auslastung noch nicht 100 Prozent beträgt. Zu Frage 2: Die Betriebskosten des DSM-Forschungsdepots beliefen sich 2024 auf 95 003,56 Euro, die Kosten des Lagers „FAMO“ auf 305 499,38 Euro und die des Lagers „Westkai“ auf 166 601,75 Euro. Die im Vergleich höheren Kosten für diese beiden Lager resultieren im Wesentlichen daraus, dass hierfür zusätzlich Mietkosten entstehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeitenden für alle Liegenschaften tätig sind. Ihre geleisteten Stunden für das Forschungsdepot und die beiden Lager sind in den genannten Kosten nicht enthalten, da das DSM nicht über eine Vollkostenrechnung verfügt. Zu Frage 3: Das DSM hat neben dem Forschungsdepot derzeit zwei Lagerflächen angemietet. Ein wesentlicher Grund für diese Anmietungen ist, dass insbesondere größere Objekte temporär eingelagert werden müssen, bis der Scharoun-Bau nach der Sanierung wieder zur Verfügung steht. Auch die Bibliothek des DSM befindet sich zurzeit im Lager „FAMO“ und wird nach seiner Sanierung in den Scharoun-Bau zurückkehren. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 20. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TOP Vorlage Behandlung Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen Die Vorlage hat sich mit Annahme des 37. abbauen Antrages zu Drs. 21/933 erledigt. Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 (Drucksache 21/820) Bericht zum Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 (Drs. 21/820) „Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 38. abbauen“ einstimmig den Änderungsantrag. Bericht und Änderungsantrag der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen vom 6. Januar 2025 (Drucksache 21/933) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Fischereihafen“ Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 42. Mitteilung des Senats vom 3. einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. Dezember 2024 (Drucksache 21/884) Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 43. Mitteilung des Senats vom 10. einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. Dezember 2024 (Drucksache 21/908) Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 47. Mitteilung des Senats vom 28. Januar einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/979) TOP Vorlage Behandlung Vorunterrichtung der Bremischen Bürgerschaft über den Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 57. (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Mitteilung des Senats Kenntnis. Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag Mitteilung des Senats vom 11. Februar (Drucksache 21/1000) Anpassung der Kostenerstattung für die Bewirtschaftung von Grünland in Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Bremer Natura2000 Landschafts- und einstimmig den Antrag zur abschließenden 58. Naturschutzgebieten Behandlung an die staatliche Deputation für Antrag der Fraktion der CDU vom 11. Umwelt, Klima und Landwirtschaft. Februar 2025 (Drucksache 21/1005) Bericht Nr. 16 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 59. Bericht und Antrag des Ausschusses einstimmig die Behandlung der Petitionen für Petitionen vom 17. Februar 2025 wie vom Ausschuss empfohlen. (Drucksache 21/1013) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
