Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Längst überfällig – Antrag zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes zur Entlastung der Polizeiarbeit im Land Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 (Drucksache 21/977) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Marco Lübke das Wort. Abgeordnete Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe vor fünf Jahren das Polizeigesetz als „Antipolizeigesetz“ bezeichnet und an dieser Einschätzung hat sich auch in den fünf Jahren seit der Einwendung nichts geändert. Ganz im Gegenteil. (Beifall CDU) Viele Maßnahmen und Vorschriften haben sich nicht bewährt und deswegen sagen wir als CDU-Fraktion ganz deutlich: Das Polizeigesetz muss dringend geändert, reformiert werden, damit wir die Polizei bei ihren schwierigen Aufgaben unterstützen und eben nicht bremsen, behindern und blockieren. (Beifall CDU) Ich will noch mal ein Beispiel aus der Praxis zeigen, was eigentlich dahintersteckt bei diesen vielen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Stellen Sie sich vor, Sie sind im Weserpark am Einkaufen und auf dem dortigen Parkplatz wird Ihnen das Portemonnaie entrissen. Eine Polizeistreife in der Nähe stellt den Tatverdächtigen und dabei stellt sich später heraus: Der Tatverdächtige hat ein Messer dabei und durch eine Untersuchung wurde später bekannt, dass der Täter psychisch krank ist. Nach den aktuellen Regelungen im Polizeigesetz muss die Polizei den Mann, also den Tatverdächtigen, zum einen darüber informieren, dass seine Daten nun in dem polizeilichen Informationssystem gespeichert werden; zum anderen muss er darüber informiert werden, dass die Erkenntnisse über seine psychische Krankheit und der Umstand, dass er ein Messer dabeihatte, ebenfalls bei der Polizei gespeichert werden. Wir sagen als CDU-Fraktion: Was ist das für ein bürokratisches Monstrum, was ist das für ein Unsinn? (Beifall CDU – Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Nein, das macht Sinn!) In der Praxis sieht es übrigens so aus: Da sitzen dann teilweise Kollegen und müssen teilweise diese Benachrichtigungsverpflichtungen händisch ausfüllen und umsetzen, und ich möchte noch mal deutlich machen: Diese Vorschriften haben nichts, aber auch gar nichts mit der DatenschutzGrundverordnung zu tun. Es sind rein ideologische Gängelungsvorschriften für die Polizei, und deswegen sagen wir als CDU-Fraktion: Das muss dringend geändert werden! (Beifall CDU) Herr Senator Mäurer, Sie haben immer gesagt, die §§ 26 bis 99 im Polizeigesetz verstehen Sie nicht, die sind schwer zu verstehen und schwer nachzuvollziehen, insofern wären Sie froh, dass Sie kein Polizeibeamter sind. Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich ein Offenbarungseid. Sie beschweren sich über die Bürokratie, über dieses Gesetz, darüber, was dieses Gesetz bewirkt, aber den Polizeibeamten, die draußen tagtäglich den Kopf für uns hinhalten, den wollen Sie das zumuten. Mich macht das ehrlicherweise fassungslos. (Beifall CDU) Ich möchte auch noch mal klarstellen: Herr Senator Mäurer, Sie haben es zu verantworten, dass dreißig Vollzeitstellen von Polizisten sich mit diesem ideologischen Wahnsinn beschäftigen müssen, anstatt Räuber vor dem Hauptbahnhof zu jagen oder andere schwerwiegende Straftaten aufzuklären. Ich habe auch vor fünf Jahren schon gesagt, dieses Gesetz ist von vorne bis hinten durchzogen mit Misstrauen und Vorbehalten gegenüber der Polizei, wie ein roter Faden; ob Kennzeichnungspflicht, Polizeibeauftragte oder Kontrollquittungen. Daran hat sich auch nichts geändert und deswegen muss das Gesetz auch in diesen Bereichen dringend geändert werden. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu den Kontrollquittungen, das ist ja mittlerweile ein Beispiel Ihrer verfehlten Innenpolitik geworden. Mal abgesehen davon, dass auch diese Quittungen ein erhebliches Misstrauen gegenüber der Polizei ausdrücken, weil sie sich natürlich für ihre Kontrollen rechtfertigen müssen. Übrigens sind es ja gar keine Quittungen, es sind Kurzberichte, und zum anderen sind diese Drucker auf den Streifenwagen mittlerweile alle eingetrocknet, aber lassen wir das mal beiseite. Dieses bürokratische Instrument, das muss man sich doch mal eingestehen, wurde überhaupt nicht benötigt. Gerade zwei Kontrollquittungen im letzten Jahr wurden ausgestellt. Damit, wenn man das mal hochrechnet, kostet eine Quittung ungefähr 6 000 Euro. Meine Damen und Herren, was ist das für ein Unsinn? Das muss dringend abgeschafft werden. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir als CDU-Fraktion sind außerdem davon überzeugt, dass es zum einen für die Beschäftigten der Polizei, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Beschwerdemöglichkeiten gibt, und deswegen brauchen wir die Institution der Polizeibeauftragten nicht. Sie ist weder notwendig noch zielführend. Das hat unserer Ansicht nach auch der Bericht gezeigt und die Anzahl der Eingänge. Deswegen, Herr Senator, ich habe es vor fünf Jahren schon mal gesagt und ich frage Sie noch mal ganz deutlich: Wie viel Misstrauen muss man eigentlich seinen eigenen Mitarbeitern zuwenden, um so ein Gesetz mit solchen Instrumenten erst mal zu erlassen und dann nicht zu ändern, meine Damen und Herren? (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Lassen Sie mich noch als letztes einen Satz zu den Drohnen sagen. Das ist ja auch ein Evergreen. Die allermeisten Bundesländer haben diese im Bereich der Gefahrenabwehr schon seit vielen Jahren im Einsatz. Wenn Sie meinen, dass es zwingend im Polizeigesetz verankert werden muss – wir haben eine andere Auffassung, wir sagen, es kann auch in einem Erlass geregelt werden, das machen übrigens viele andere Bundesländer auch. Dann machen Sie das. Machen Sie das endlich! Die Drohnen sind seit zwei Jahren bei der Bereitschaftspolizei im Schrank und können nicht benutzt werden. Das ist einfach nur peinlich, Herr Innensenator. (Beifall CDU) Abschließend: Für uns als CDU-Fraktion sage ich ganz deutlich, wir brauchen ein Polizeigesetz mit weniger Bürokratie und mehr Eingriffsbefugnissen und dementsprechend haben wir auch einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Wir als CDU, das ist vielleicht der Unterschied zwischen einigen Fraktionen hier im Haus, haben ein Grundvertrauen in die Polizei und deswegen sind Vorbehalte, Misstrauen völlig fehl am Platze und deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Der hier vorliegende Antrag enthält so viel Unsinn, dass es eine ganze Sitzung bräuchte, um das alles zu widerlegen. Teilweise fühle ich mich an die Qualität eines Horst Seehofer erinnert, der auf die Frage nach Rassismus bei der Polizei und auf die Diskussion um eine Studie dazu entgegnete: Da Rassismus verboten sei, gebe es ihn in der Polizei nicht. Racial Profiling sei in der polizeilichen Praxis verboten. Folglich brauche es auch keine Studie, die erhebt, was gar nicht existiert. Sie stellen sich bewusst, ganz bewusst, gegen die empirischen Erkenntnisse der Wissenschaft und das finde ich von Ihnen als Polizeibeamter und als Kollege enttäuschend. Ich helfe Ihnen aber gern weiter und erlaube mir daher, aus den Zwischenergebnissen der „MEGAVO“-Studie (Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten) zu zitieren. Sie erinnern sich vielleicht doch, das hatte ja der CSU-Bundesinnenminister mit aller Macht zu verhindern versucht. Ich zitiere: „Im Bereich der Einstellungen zur Diversität, Autoritarismus und verschiedenen Gruppen der Gesellschaft sowie zum demokratischen System findet sich allenfalls eine kleine Anzahl von Personen, die ein konsistent menschenverachtendes und demokratiefeindliches Weltbild aufweisen. Dies sollte jedoch nicht als Entwarnung verstanden werden, denn zum einen finden sich in jedem der untersuchten Einstellungsbereiche für sich genommen durchaus mehr als nur Einzelfälle, bei denen die individuelle Einstellung kaum mit den Leitbildern der Polizei in Einklang zu bringen ist. Zum anderen wurde deutlich, dass es einen klar erkennbaren Personenkreis gibt, der sich nicht nur ambivalent, unentschlossen oder zaghaft zur Unterstützung von Demokratie, Diversität und ähnlichen Themen äußern mag. Beobachtetes Fehlverhalten ist keine Alltäglichkeit, aber auch keine absolute Ausnahme. Auch schwerwiegendes Fehlverhalten wurde von dem befragten Kolleg:innenkreis beobachtet. In diesem Zusammenhang sind auch die, meist von Bürger:innen erhobenen, recht häufigen Rassismus- und Diskriminierungsvorwürfe zu diskutieren, denen sich die Befragten selbst in den letzten Monaten gegenüber sahen.“ Und Sie kommen hier ernsthaft mit einem solchen Vorschlag um die Ecke und wollen, ich unterstreiche das noch mal, Sie wollen: die Polizeibeauftragte abschaffen, die Kennzeichnungspflicht der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten streichen, die Kontrollquittung streichen, dafür aber wieder anlasslose Kontrollen ermöglichen, (Zurufe CDU: Ja! – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: So ist es, haben Sie gut vorgelesen!) wobei allerdings sicherzustellen ist, dass diese Maßnahmen verhältnismäßig sind und nicht zu einer pauschalen Verdächtigung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei nicht zu beeinträchtigen. Alle Achtung. Polizeiarbeit muss transparent und diskriminierungsfrei sein. Darauf zielen die von uns ergänzten Maßnahmen im Polizeigesetz ab. Ich muss feststellen, dass Sie die Gründe, warum das erforderlich ist, entweder nicht verstanden haben oder es Ihnen egal ist. Ich kann das nicht unterscheiden, beides ist gleichermaßen schlimm. Zeigen Sie uns doch einmal, wie Sie sicherstellen wollen, dass anlasslose Kontrollen diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Richtig, merken Sie selbst, oder? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Schön wäre es, wenn Sie nicht nur etwas faktenfrei in den Raum stellen, sondern auch einmal konkrete Maßnahmen benennen, wie Sie das sicherstellen wollen. Zu behaupten, die Polizeibeauftragte könne abgeschafft werden, weil der Bericht nach zweieinhalb Jahren gezeigt hätte, dass der Bedarf für diese Stelle im Land gar nicht gegeben ist, ist infam. Genau das Gegenteil ist der Fall, wie im Übrigen nicht nur der Bericht der Polizeibeauftragten gezeigt hat, sondern auch der des Polizeibeauftragten des Bundes. By the way: Ich bin ja mal gespannt, wann die neue Bundesregierung den von mir geschätzten Kollegen Uli Grötsch von der SPD seines Amtes enthebt und die Stelle des Polizeibeauftragten des Bundes streicht. Das haben Sie ja von der CDU in Ihrem Wahlprogramm und dazu meinte erst im Januar der Herr Amthor, dass diese Bundesregierung ohnehin zu viele Posten und Pöstchen hat und die Zahl der Beauftragten drastisch reduziert werden muss. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Oh, da ist aber Frust im Spiel! – Heiterkeit CDU) Es ist wirklich schade. Damit will ich wieder zur Sachebene zurück und Ihnen nicht nur die Unzulänglichkeiten dieses wirklich kruden Antrages vorwerfen und dass Sie ein solches Kuddelmuddel hier einbringen, denn es sind ja auch einige gute Aspekte dabei. Zum Beispiel die Idee der elektronischen Fußfessel. Da haben Sie mich und meine Fraktion grundsätzlich an Ihrer Seite und ich kann Ihnen verraten, dass wir im Zuge der Novelle des Bremischen Polizeigesetzes diese Aspekte mit betrachten ebenso wie einige Aspekte des Datenschutzes. Da bitte ich allerdings noch um etwas Geduld. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Wie lange denn noch?) Zu Ihrer Forderung nach Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) kann ich wiederum nur mit dem Kopf schütteln. Für eine effektive Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, ist das Instrument der Quellen-TKÜ unverzichtbar. Gesetzlich ist diese Maßnahme in der Strafprozessordnung verankert. Zusätzlich kann das Bundeskriminalamt die Quellen-TKÜ zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus einsetzen. Jetzt verraten Sie mir doch mal, wozu das Bundesland Bremen Quellen-TKÜ im Gefahrenabwehrrecht braucht. Braucht sie nämlich nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Sehr geehrte Kollegen, so kommen wir ganz bestimmt nicht zu einem Gewinn an mehr Sicherheit. Weder sind die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen, mit Ausnahme der elektronischen Fußfessel, sinnvoll noch entsprechen sie der Sach- und Faktenlage. Im Gegenteil, der Antrag ist in weiten Teilen purer Populismus und ich frage Sie an dieser Stelle, wem sie da eigentlich hinterherlaufen. Ich meine, die Bundestagswahl hat doch gerade gezeigt, wie man es nicht machen sollte, um extremistische Parteien zu stärken. (Heiterkeit CDU) Bei solchen Anträgen klatschen nur die von der rechten Straßenseite. Trust me. Von daher möchte ich Ihnen zum Abschluss noch etwas mit auf den Weg geben. Wollen Sie in diesen Zeiten der inneren Zerrissenheit in unserem Land als CDU Bremen weiter den Weg der gesellschaftlichen Spaltung wie durch diesen Antrag, (Zurufe CDU: Oh!) aber auch diese unsägliche Kleine Anfrage im Bundestag, die als nichts anderes als ein Angriff auf die Zivilgesellschaft zu verstehen ist, weitergehen oder wollen Sie mithelfen, Differenzen zu überwinden und diese Gesellschaft zusammenführen als das was sie ist und was sie ausmacht, eine Gesellschaft der Vielen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute einen CDU-Antrag zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und ich schicke es schon mal vorweg, wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Kollege Lübke hat ja die erforderlichen Änderungspunkte dieses Gesetzes hinreichend begründet, daher will ich nicht alles wiederholen, möchte mich auf zwei, drei Kernpunkte fokussieren. Im Wesentlichen geht es ja darum, die Handlungsgrundlage der Polizei, und nichts anderes ist ja das Bremische Polizeigesetz, der Lebensrealität anzupassen. Bürokratische Hindernisse bei der Bekämpfung von Kriminalität sollen abgebaut werden und mit der Einführung der Quellen-TKÜ möchte man der technischen Überlegenheit, die gerade das organisierte Verbrechen und der Terrorismus zweifelsohne haben, etwas entgegensetzen. Auch die Forderung nach der Einführung der elektronischen Fußfessel, mein Vorredner ist da ja gerade drauf eingegangen, als präventives Instrument der Kriminalitätsbekämpfung begrüßen wir natürlich, denn eine Anfrage meiner Fraktion, der Fraktion Bündnis Deutschland, an den Bremer Senat hatte ja ergeben, dass in Bremen und Bremerhaven sieben islamistische Gefährder wohnen. Sieben islamistische Gefährder. Meine Damen und Herren, das sind tickende Zeitbomben, die jederzeit bereit sind, für ihre kruden Ziele zu sterben und andere Menschen in den Tod zu reißen. (Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Das sind Menschen!) Menschen, die andere Menschen in den Tod reißen, das kann ich nicht gutheißen, auch wenn Sie sagen, das sind Menschen. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]: Unglaublich!) Das sind tickende Zeitbomben. Diese Gefährder lückenlos zu überwachen ist angesichts der prekären Personalsituation bei der Bremer Polizei gar nicht machbar. Dass die Bremer Sicherheitsbehörden aber nicht lückenlos wissen, wo genau sich diese potentiellen Terroristen aufhalten, ist hingegen fahrlässig und ein Sicherheitsrisiko, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Die nun geforderte elektronische Fußfessel ist daher genau das richtige Mittel, um eine lückenlose Überwachung sicherzustellen und auch den Gefährdern zu signalisieren, dass der Staat sie unter Beobachtung hat. Einen Punkt hat mein Vorredner eben auch angesprochen und zwar die Streichung der Stelle der unabhängigen Polizeibeauftragten. Auch das unterstützen wir. Ich will deutlich machen, dass die derzeitige Polizeibeauftragte Frau Riedel eine hervorragende Arbeit macht, was ich hier auch noch mal ganz ausdrücklich betonen möchte. Das darf, meine Damen und Herren, aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Stelle an sich überflüssig ist, unabhängig von der Person, die diese Stelle ausfüllt. Warum ist sie überflüssig? Weil sie Misstrauen einerseits bei den Bediensteten der Polizei und andererseits bei den Bürgern gegenüber der Polizei schürt. Von daher bin ich der Auffassung, dass diese Stelle wegfallen kann. Allerdings, und das ist eine leise Kritik an Ihrem Antrag, Herr Lübke, finde ich es nicht richtig, dass die CDU-Fraktion diese Stelle mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung abschaffen möchte. Auch Frau Riedel als derzeitige Stelleninhaberin muss einen gewissen Vertrauensschutz in Bezug auf das Auslaufen ihrer Stelle genießen, weshalb es sicherlich besser gewesen wäre, wenn das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte nach Ablauf der Wahlperiode gestrichen worden wäre. Insgesamt ist der Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes aber gut gelungen und deswegen stimmt meine Fraktion Bündnis Deutschland diesem auch zu. (Beifall Bündnis Deutschland) Lassen Sie mich abschließend noch eine persönliche Bemerkung machen zu meinem Vorredner, Herrn Labetzke. Herr Labetzke, Sie haben eben gesagt, dass wir, oder in dem Fall die CDU, Ihnen einmal zeigen soll, wie anlasslose Kontrollen diskriminierungsfrei ablaufen sollen. Genau das, Herr Labetzke, ist aber das ungesunde Misstrauen Ihrer Fraktion allen Polizeibeamten gegenüber und eine Vorverurteilung der Polizei. (Beifall Bündnis Deutschland) Und dass gerade Sie als Polizeibeamter solche Anschuldigungen gegenüber Ihren Kollegen erheben, finde ich unerhört. (Beifall Bündnis Deutschland, CDU) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Entschuldigung, Moment. Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke zur Kurzintervention. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den letzten Ausspruch von dem Herrn Timke weise ich ganz klar zurück. Ich habe hier niemanden beschuldigt. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Vorverurteilt!) Ich kann aber hier im Plenum sagen, dass ich selbst persönlich, auch durch meine dienstliche Tätigkeit, sehr wohl von diesen Vorgängen weiß, ich diese Vorgänge sehr wohl erlebt habe und es mir auch von vielen Kolleginnen und Kollegen selbst zugetragen wird, in meiner Eigenschaft sowohl als Polizist wie aber auch als Gewerkschafter und eben auch als Politiker. Deshalb weise ich das zurück, dass ich hier einfach etwas unterstelle, was ich selbst nicht nachweisen könnte. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Die CDU legt uns heute einen Antrag vor, in dem es im Kern darum gehen soll, Bürgerrechte, Informationsrechte und Transparenz bei der Polizei zu schleifen und geltendes EU-Recht in Bezug auf den Datenschutz zu übergehen. Die CDU startet unter anderem mit der Behauptung, dass Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hätte mit dem neuen Polizeigesetz abgenommen. Nachweise für diese Stammtischbehauptung hat die CDU natürlich nicht. 2021 bewerteten 86 Prozent der Bevölkerung die Polizeiarbeit als positiv, 2022 lag die Zahl wiederum bei 86 Prozent in Bezug auf die Professionalität und bei 92,4 Prozent in Bezug auf positive Verhaltensweisen. Wenn wir uns also irgendeinen Trend angucken wollen und in Zusammenhang mit dem Polizeigesetz bringen wollen, dann ist das Polizeigesetz doch ein guter Baustein zur Steigerung der Anerkennung gewesen. Neben dieser abstrakten Befragung beantworten übrigens 72,7 Prozent der Bevölkerung ihren letzten Polizeikontakt als gut. Eine sehr beachtliche Zahl. Für die Übrigen gibt es Schutzmechanismen im Polizeigesetz, die wir natürlich beibehalten wollen. Von dem Recht, sich den Anlass der Kontrollen bescheinigen zu lassen, bis zur Polizeibeauftragten, ist ein Polizeigesetz auch immer der rechtliche Rahmen, der zum einen das Handwerkszeug für die Polizei normiert und auf der anderen Seite auch die Grenzen festlegt. Genau dafür ist ein Polizeigesetz auch da. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU will die Stelle der Polizeibeauftragten streichen. Sie begründet diese Forderung mit der Falschaussage, die Beauftragte würde das Vertrauen in die Polizei untergraben. Dabei ist die Beauftragte auch eine Beschwerdestelle für die Polizei selbst. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben selbst den Kontakt zur Beauftragten gesucht. Eine moderne Polizei wie die Polizei Bremen braucht keine Angst vor einer Beauftragten zu haben, hat sie auch selbst nicht, auch weil es in ihrem Interesse sein muss, Fehler zu vermeiden, daraus zu lernen und strukturelle Herausforderungen anzugehen. Die Beauftragte hat übrigens zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation eingebracht. Klar, Arbeitsbedingungen und Ausbildungsfragen sind der CDU in der Regel sowieso nicht so wichtig, ich dachte aber, bei der Polizei sei das eine Ausnahme. Man kann sich immer wieder täuschen. Die CDU fordert auch die Quellen-TKÜ in ihrem Antrag. Das ist so alt wie falsch als Argument. Mein Vorredner ist schon darauf eingegangen. Im Rahmen der Strafverfolgung bietet die Strafprozessordnung bereits jetzt ausreichende Möglichkeiten. Kein Terroranschlag der letzten Jahre wäre durch eine TKÜ im Gefahrenabwehrbereich verhindert worden. Sobald der Verdacht für eine terroristische Aktivität vorliegen würde, befinden wir uns im Bereich der Strafbarkeit, im Bereich der Strafprozessordnung und nicht mehr im Bereich der Gefahrenabwehr. In welchem Fall hätten Sie denn einen Verdacht gehabt, der nicht strafbar wäre und damit über das Gefahrenabwehrrecht in einem Polizeigesetz auf Landesebene hätte irgendwie Anwendung finden können? Sie haben einfach völlig die Realität und den geltenden Rechtsrahmen aus dem Blick verloren und versuchen einfach nur, ein Instrument immer wieder vorzutragen, was so einen autoritären Anschein hat und meinen, damit irgendeine Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Sie sind gänzlich auf einem falschen Weg damit. Die TKÜ im Gefahrenabwehrbereich hilft nicht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil Sie hier eben noch mal ein Beispiel vorbringen wollten, um zu erklären, dass die Informationspflichten falsch sind: Sie haben das Beispiel skizziert, ein Mensch mit einer psychischen Krisensituation wird von der Polizei aufgegriffen und danach informiert, dass nun seine psychische Belastung in einer polizeilichen Datenbank dokumentiert wird. Das wollen Sie mir jetzt als Beweis anbringen, dass das Polizeigesetz überladen sei. Ich sage Ihnen, Gesundheitsdaten sind hoch sensible Daten (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Das sind keine Gesundheitsdaten!) und jeder, dessen Gesundheitsdaten in einer polizeilichen Datenbank gespeichert werden, hat ein Recht das zu erfahren. Was bitte schön ist hier der Skandal? Das ist doch wohl selbstverständlich. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch so ein paar Highlights aus dem CDU-Antrag: Die CDU will die Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten streichen. Dabei hat die Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen überhaupt keinen Nachteil, kann Sachverhalte aufklären, kann übrigens auch Polizistinnen und Polizisten entlasten. Die CDU will alle Benachrichtigungspflichten für Bürger:innen streichen und polizeiliche Arbeit intransparenter machen. Ohne uns. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fußfessel ist angesprochen worden. Übrigens auch ein Grundrechtseinschnitt, trotzdem möchte ich sagen, es kann Fälle geben, in denen das ein geeignetes Mittel ist, im Bereich Stalking, Beziehungsgewalt durchaus nützlich. Wir werden das als Koalition wohlwollend beraten und vermutlich auch am Ende normieren. Die CDU will die Zuverlässigkeitsprüfung streichen. Die Zuverlässigkeitsprüfung soll verhindern, dass in der Polizei, also in unseren Sicherheitsbehörden, beispielsweise Islamisten, Rechtsradikale oder Menschen in Kontakt mit der organisierten Kriminalität aufgenommen werden. Sie wollen also diesen Menschen den Weg in unsere Polizeibehörden erleichtern? Das kann ja wohl auch nicht Ihr Ernst sein. Wir müssen verhindern, dass unsere Sicherheitsbehörden unterlaufen werden. Dafür sind Zuverlässigkeitsprüfungen nicht ein ausreichender, aber wenigstens ein notwendiger Beitrag und daher werden wir auch diese Zuverlässigkeitsprüfung beibehalten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenfassend will die CDU alles an dem Polizeigesetz streichen, das den Bürger:innen die Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht. Pure Ideologie statt moderne Polizei ist das Motto. Je mehr Sicherheitsbehörden durchziehen können und je weniger Sie sich erklären müssen, desto besser aus Ihrer Sicht. Wir merken ja auch an Ihrem Versuch, ansonsten gegen Kritikerinnen und Kritiker möglichst scharf vorzugehen – wie jetzt mit Ihrer Anfrage im Bundestag –, dass Sie Kritik einfach am liebsten überhaupt nicht hören wollen. Ich glaube, es ist wichtig, dass sich moderne Institutionen rechtfertigen und dass es auch hilft, diese weiterzuentwickeln. Wir arbeiten als Koalition an einer Novellierung des Polizeigesetzes, in der notwendige Rechtsgrundlagen geschaffen und weiterentwickeln werden. Wir werden allerdings nicht alle Kontroll- und Bürger:innenrechte darin beseitigen. Wir werden als Linke weiterhin eine Balance aus gerechtfertigten Sicherheitsinteressen und Handwerkszeug für die Polizei und Freiheitsrechten wahren. Wenn man Sicherheitspolitik nicht nur aus dem Bauch heraus macht, wie die CDU, sondern sich mit kriminalistischen Erkenntnissen auseinandersetzt, merkt man schnell, dass beispielsweise Migration und Kriminalität nicht primär zusammenhängen, sondern Armut, Prekarisierung und Gewalterfahrung, Alter und das männliche Geschlecht Treiber von Kriminalität sind. Um unsere Gesellschaft sicherer zu machen, brauchen wir keine stärkere Überwachung oder autoritären Scheinlösungen, sondern eine Verbesserung der sozialen Lage und gut ausgestattete Sicherungssysteme. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da die CDU das aber nicht interessiert, bleibt ihr nur das Bedienen von Stammtischparolen. Das machen wir nicht mit. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizei im Land Bremen steht vor gewaltigen Herausforderungen. Die Eingangszahlen jagen von einem Rekordjahr zum nächsten. Gesellschaftliche Konflikte und Straftaten nehmen Jahr für Jahr zu. Bei den Straftaten pro 100 000 Einwohner ist das Land Bremen auf dem zweiten Platz nur ganz knapp hinter dem erstplatzierten Berlin. In so einem Land, in dem die Polizei vor so großen Herausforderungen steht, da braucht die Polizei vor allem eins: unsere Unterstützung. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Unterstützung in personeller Hinsicht, Unterstützung in Hinsicht auf die sachliche und digitale Ausstattung und vor allem auch Unterstützung in Form von politischer Rückendeckung. Und diese politische Rückendeckung, das hört man von Polizistinnen und Polizisten immer wieder, die ist gerade seitens der rot-grün-roten Koalition ausbaufähig. Das liegt vor allem daran, dass Sie als Koalition die letzte Novelle des Bremischen Polizeigesetzes insbesondere dazu genutzt haben, um der Polizei das Leben zusätzlich schwerer zu machen. Das war bereits damals falsch und das bleibt auch heute falsch, denn wer in Anbetracht der aktuellen sicherheitspolitischen Lage das Leben der Polizei nicht einfacher, sondern schwerer macht, der schadet der Sicherheit im Land Bremen. (Beifall FDP, CDU) Unsere Aufgabe als Politik ist es vielmehr, der Polizei das Leben im Rahmen des rechtstaatlich Vertretbaren nicht schwerer zu machen, sondern so leicht wie möglich zu machen. Darauf zielt der Antrag der CDU ab. Deswegen werden wir dem auch in großen Teilen zustimmen. Das gilt vor allem dann, wenn es darum geht, sinnvolle Instrumente einzuführen wie zum Beispiel die Fußfessel oder eine automatisierte Datenanalyse. Aber auch wenn es darum geht, die Polizei von Bürokratie und überzogenen Berichtspflichten zu befreien, dann haben Sie uns Liberale natürlich immer an Ihrer Seite. Aber auch der Abschaffung der Polizeibeauftragten werden wir zustimmen. Das ist auch überhaupt gar keine Kritik an Frau Riedel persönlich. Frau Riedel ist genau die Richtige für den Job. Das Problem ist eigentlich eher, dass es für den Job an sich nicht so wirklich viele Gründe gibt. Denn wenn man sich mal den Bericht anschaut, dann sehen wir, dass wir vierzehn Fälle von Diskriminierung hatten, und das bei 97 043 Eingängen. Ich würde eher sagen, das ist eigentlich ein gutes Zeugnis für unsere Polizei, dass es nur so wenig Fälle von Diskriminierung gab. (Beifall FDP, CDU) Generell sind wir als Liberale im Moment eher kritisch, was das Thema Beauftragte angeht. Da ist in letzter Zeit ein sehr großer Wildwuchs entstanden und da muss man sich in einem Haushaltsnotlageland wirklich die Frage stellen, ob jede und jeder einzelne Beauftragte wirklich dringend erforderlich ist. Das sehen wir bei dem Instrument der Polizeibeauftragten aktuell nicht. Völlig klar ist aber, dass die Polizei, die das Gewaltmonopol ausübt, sich immer rechtlich einwandfrei verhalten muss. Völlig klar ist auch, dass es immer mal zu Fehlern kommen kann und völlig klar ist auch, dass das in einem Rechtsstaat Konsequenzen haben muss. Hierfür gibt es aber schon unabhängige Polizeibeauftragte, nämlich Richterinnen und Richter. Wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, dann gibt es zahlreiche Rechtsbehelfe, um sich dagegen wehren zu können, auch nach dem Antrag der CDU. Herr Janßen, es ist völliger Quatsch, dass hier alle Rechtsbehelfe abgeschafft werden, man kann immer noch vor das Verwaltungsgericht ziehen, man kann disziplinarrechtliche Verfahren einleiten und das Strafrecht gibt es auch noch. Außerdem haben wir in Bremen ein sehr gutes Netzwerk an Opferschutzstrukturen, an die man sich wenden kann. Das bringt mich zum nächsten Punkt. Was wir sehr unterstützen, ist die Einführung der elektronischen Fußfessel, weil diese tatsächlich Straftaten verhindern kann. Das zeigen Erfahrungen aus Ländern wie Spanien, vor allem bei häuslicher Gewalt und bei Partnerschaftsgewalt ist das sinnvoll. Statistisch gesehen ist nämlich der gefährlichste Mann im Leben einer Frau nicht ein fremder Mann, der aus dem Gebüsch springt, sondern ihr Partner. Das muss mehr ins öffentliche Bewusstsein. Konkrete Maßnahmen sind da schwierig, umso sinnvoller ist da natürlich eine Maßnahme, die wirklich was bewegen kann, wie zum Beispiel die elektronische Fußfessel, und deswegen werden wir dem auch zustimmen. Ebenfalls gut finden wir das Instrument der automatisierten Datenanalyse, da mal ein Kompliment an die CDU, da fand ich die Ermächtigungsgrundlage juristisch sehr gut gelungen. Da wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „HessenDATA“ eingearbeitet. Das ist ein wirklich sehr gut gelungenes Tool geworden. Da sind wir als Liberale auch überhaupt gar nicht dagegen, wenn das juristisch ausgewogen und vernünftig ist. Hier muss man allerdings ein bisschen aufpassen, wenn wir bei der Bremer Polizei viele Daten sammeln. Wir müssen auch das Thema Cybersicherheit bei der Bremer Polizei im Auge behalten. Es gab vor zwei Jahren eine Cyberattacke aus Russland auf die Server der Bremer Polizei. Das hat Gott sei Dank keine weiteren Folgen gehabt, außer dass die Webseite down war, aber da müssen wir aufpassen, da kann es durchaus sein, dass vielleicht noch mal Angriffe kommen, bei denen auch Daten gestohlen werden. Da muss dann natürlich mehr getan werden, wenn man diese Tools einführt, da muss man natürlich auch drauf achten. Wo wir beim Thema IT-Sicherheit sind: Wo wir uns nicht anschließen können, das ist die Quellen-TKÜ, besser bekannt als „Staatstrojaner“. Staatstrojaner deshalb, weil die Telekommunikation schon vor der Verschlüsselung überwacht wird. Der Staat kann also bei „WhatsApp“ mitlesen, dafür muss ein Trojaner installiert werden – deswegen Staatstrojaner. Der Staat lässt damit IT-Sicherheitslücken offen, die auch von Kriminellen oder von ausländischen Nachrichtendiensten, Thema Russland, genutzt werden können. Das halten wir nicht für eine Verstärkung der Sicherheit, das halten wir eher für eine Schwächung der Sicherheit. Der Staat sollte IT-Lücken schließen, anstatt sie selbst offen zu halten. Da laufen in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden und sowas ist mit uns als Liberalen nicht zu machen. (Beifall FDP) Bei den anlasslosen Kontrollen – –, das fand ich in der Tat auch etwas widersprüchlich. Einerseits will man anlasslose Kontrollen machen, andererseits will man darauf achten, dass das Ganze verhältnismäßig ist. Kleiner Tipp: Eine immer gute Sache, wenn man dafür sorgen möchte, dass etwas verhältnismäßig ist, ist eine Eingriffsschwelle einzuführen. Wenn Sie die Eingriffsschwelle abschaffen, ist es völlig klar, dass das nicht verhältnismäßig sein kann. Liebe CDU, wenn Sie völlig richtig sagen, dass Sie Polizisten nicht unter Generalverdacht stellen wollen, wieso wollen Sie dann die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen? Das finden wir widersprüchlich, deswegen können wir uns den anlasslosen Kontrollen auch nicht anschließen. Das Gleiche gilt für die anonymisierte Kennzeichnungspflicht und die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wir wollen keine schwarzen Schafe bei der Polizei. Deshalb muss es die Möglichkeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung geben und es muss auch die Möglichkeit geben, wenn es schwarze Schafe gibt, dass die nachverfolgt werden können, schon allein im Interesse derjenigen Polizisten, die sich rechtmäßig verhalten. Den restlichen Forderungen stimmen wir aber zu. Vielen Dank für den Antrag, denn er bietet die Gelegenheit, der Polizei den Rücken zu stärken und das sollten wir tun. – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Lenkeit. Präsidentin Antje Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Lübke! Ich fand Ihr Beispiel des Handtaschendiebes am Weserpark richtig gut. Was Sie an der Stelle natürlich ausgespart haben, weil Sie ja aus der Opposition kommen, ist die Tatsache, dass, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei den Tatverdächtigen gestoppt hätten, sie seinen Ausweis mit der Ausweisscanner-App erfasst hätten. Die Ausweisscanner-App – für die, die es nicht genau wissen –, ist übrigens ein Nebenprodukt der Kontrollquittung, weil wir damals gesagt haben: wenn Kontrollquittung, dann digital. Deswegen gab es damals eine komplette App dazu. Die ist jetzt auf allen Diensthandys der Polizei installiert, deswegen wird heute nicht mehr der Block und der Stift rausgeholt, wenn man ein Ausweisdokument übertragen will, sondern es wird die Ausweisscanner-App genommen. Aus diesem Grund ist der Vergleich mit diesen 6 000 Euro pro Scanquittung auch falsch, weil da natürlich auch die Kosten für die Ausweisscanner-App mit dabei sind, Herr Kollege. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aber gut, Digitalisierung finden Sie ja immer nur gut, wenn sie von Ihnen kommt. Bayern hat vor einigen Jahren ein neues Polizeigesetz beschlossen und daraufhin kam es im schönen Bayern zu Massendemonstrationen mit mehreren Zehntausend Menschen gegen das Polizeigesetz. Wenn man den Charakter der Anträge der CDU zum Polizeigesetz hier in Bremen in den letzten Wochen, Monaten und Jahren betrachtet, die Art und Weise, wie die Auswirkungen des Polizeigesetzes beschrieben und umschrieben werden, dann wundert es mich, warum es hier in Bremen bisher noch nicht zu Massendemonstrationen gekommen ist, weil der Senat Bovenschulte die öffentliche Sicherheit sehenden Auges schleifen lässt und sich die Polizistinnen und Polizisten unter Generalverdacht stehend nicht mehr trauen, einen flüchtigen Drogendealer zu verfolgen, ohne ihm vorher eine Kontrollquittung auszustellen und diese beim Landesdatenschutzbeauftragten vorzulegen. Warum gibt es diese Demos bei uns nicht? Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit: weil wir als Regierungskoalition bekanntlich NGOs und Zivilgesellschaft durch üppige finanzielle Zuwendungen steuern und deswegen diese Demos ausbleiben; oder – und diese Version halte ich persönlich für die wahrscheinlichere –, weil das Polizeigesetz gar nicht so schlimm ist wie die CDU es immer behauptet und die Menschen in unserem Land die innere Sicherheit nicht vorsätzlich gefährdet sehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Verstehen Sie mich nicht falsch, das Polizeigesetz ist nicht ohne Fehler. Deswegen haben wir bei der Novellierung eine Evaluation vorgesehen und die Koalition ist dabei, das Polizeigesetz anzupassen, um Fehler zu beheben, zeitgemäße Anpassungen vorzunehmen und Bürokratieeffekte einzuhegen. Jetzt will ich kein Blatt vor den Mund nehmen, denn es ist kein Geheimnis, sondern eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie: Natürlich hat uns die vorgezogene Bundestagswahl Zeit gekostet, weil die vorhandenen politischen Kompromisspfade verengt waren. Das ist ärgerlich, aber nicht kriegsentscheidend und wie Sie alle wissen, gab es auf Bundesebene in den vergangenen Wochen und Monaten auch mitunter kontroverse Diskussionen um die Verschärfung von Polizeigesetzen mit einem Mehr an polizeilichen Zuständigkeiten und Eingriffsrechten. Diese Diskussion können wir jetzt mitdenken, anstatt sie nachträglich einarbeiten zu müssen. Wir haben also noch einmal Luft geholt und machen jetzt mit Klarheit auf Bundesebene und vollem Elan hier vor Ort weiter. Ein Satz zur Polizeibeauftragten: Das, was Sie da in Ihrem Antrag schreiben, ist totaler Quatsch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mich hat noch nicht eine kritische Stimme aus der Polizei und im Übrigen auch nicht aus der Feuerwehr erreicht, dass die Schaffung der Stelle bzw. die Existenz dieser Stelle auch nur in einem Fall dafür gesorgt hätte, dass Polizistinnen und Polizisten sich überwacht fühlten oder sich gar einem Generalverdacht ausgesetzt sahen. Im Gegenteil, schauen Sie sich die Zahlen des Berichtes der Beauftragten an: ein Drittel der Eingaben bei der Polizeibeauftragten kam von Polizistinnen und Polizisten selbst. Es waren also die Mitarbeiter der Polizei, die sich an die Beauftragte gewandt haben. Hören Sie auf, hier Märchen zu erzählen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Zahlen decken sich im Übrigen auch mit den Zahlen aus anderen CDUregierten Ländern, wo wir feststellen, dass sogar eine absolute Mehrheit der Eingaben aus der Polizei bzw. der Feuerwehr an die Beauftragten selbst kamen. Ein Zitat: „Ständige externe Überwachung gestaltet sich gänzlich anders“. Es ist ein erster Bericht vorgelegt worden, der ist erfreulich und zeigt, glaube ich, auch die professionelle Arbeit unserer Polizei. Auch machen wir anscheinend bei Aus- und Weiterbildung vieles richtig. Es war ein erster Bericht. Weitere werden folgen, und ich verspreche Ihnen, zum Ende der Amtszeit der Beauftragten werden wir politisch, wie auch immer das Haus hier dann zusammengestellt ist, über das Für und Wider dieser Stelle und der geleisteten Arbeit sprechen. Noch eine kleine Korrektur an dieser Stelle: Die Stelle der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten ist bei der Bremischen Bürgerschaft angesiedelt, nicht beim Senator für Inneres und Sport. Da haben Sie keine finanziellen Spielräume mehr, wenn Sie diese Stelle streichen würden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Zur Quellen-TKÜ – bekanntlich die eierlegende Wollmilchsau der CDUInnenpolitik – wurde hier schon viel Richtiges gesagt. Auch da vielleicht als kleiner Tipp: Geben Sie sich doch wenigstens die Mühe, Widersprüche in Ihrem Antrag besser hinter Satzphrasen zu verstecken. Das ist ja mitunter schon peinlich. Zitat: „Dass solche“ – also TKÜ-Maßnahmen – „Informationen bislang nur aus dem Ausland generiert werden können, ist ein Armutszeugnis für die Sicherheitslage in Bremen.“ Entweder bezeichnen Sie beispielsweise Niedersachsen mittlerweile als Ausland, oder Sie erkennen an, dass Deutschland hier einen Regelungsbedarf hat, attestieren das Armutszeugnis dann aber nur Bremen. Die Sicherheitslage in Bremen, ja, ist herausfordernd. Sie ist aber vor allem herausgefordert von Jugendlichen und jungen Männern aus den MaghrebStaaten im Bereich des Hauptbahnhofs, der Wallanlagen, des Viertels und der Bahnhofsvorstadt. Da brauchen wir keine Quellen-TKÜ. Da brauchen wir mehr Polizistinnen und Polizisten. Deswegen bilden wir aus, wir bilden aus, wir bilden aus, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben ein solides Polizeigesetz mit einer guten Abwägung zwischen polizeilichen Eingriffsrechten auf der einen und bürgerlichen Freiheitsrechten auf der anderen Seite. Vielleicht – und das gestehe ich zu – mit einem leichten Übergewicht an bürgerlichen Freiheitsrechten. Das, finde ich, kann man aber nicht kritisieren. Wir werden Korrekturen vornehmen, welche auch im CDU-Antrag angesprochen wurden. Bis dahin können Bürgerinnen und Bürger beruhigt sein: Die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung sind gewährleistet. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Die Delle fehlt noch!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Den Antrag der CDU lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Auf der Tribüne begrüße ich jetzt recht herzlich ein bisschen spät, aber noch rechtzeitig den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei. Herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht. Deswegen erhält jetzt Senator Mäurer das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gerne das fortsetzen, was wir vor drei Jahren begonnen haben. Wir haben in einer breiten Debatte das Bremische Polizeigesetz novelliert. Es ist dann Ende 2020 in Kraft getreten. Wir haben uns drei Jahre angeschaut, wie es sich in der Praxis schlägt, und dann im Jahre 2024 damit angefangen, es zu evaluieren. So war auch der gesetzliche Auftrag. Wir haben die Stellungnahmen der Polizei Bremen, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven eingesammelt und wir haben das dann intensiv mit beiden Bereichen diskutiert. Im letzten Jahr haben wir dann daraus einen ersten Entwurf entwickelt, der in den letzten Monaten auch immer weiter nach vorne gegangen ist. Hintergrund dieser Entwicklung ist natürlich auch der Umstand, dass wir zurzeit bundesweit eine breite Veränderungspraxis haben. Letzte Woche sind die neuen Polizeigesetze im Saarland, in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Vor wenigen Wochen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt. Das heißt, da sind viele Erkenntnisse, die wir in diesem laufenden Prozess einarbeiten, und da sind wir dran. Ich habe so die Perspektive, dass wir bis zur Sommerpause der Bremischen Bürgerschaft einen abgestimmten Entwurf vorlegen. Ich sage Ihnen noch mal: Alles dies hat nichts mit dem Thema Misstrauen gegenüber der Polizei zu tun. Ich kenne keine Koalition, die der Polizei so viel Personal gegeben hat wie die jetzt amtierende Koalition. Es ist immer die gleiche Methode: Als wir die Kennzeichnungspflicht eingeführt haben, haben wir auch in dieser Bürgerschaft darüber diskutiert, dass das eigentlich den Untergang des Abendlandes bedeutet, weil kein Beamter mehr in den Einsatz gehen kann, ohne anschließend eine Strafanzeige zu haben und andere Dinge, die genauso gruselig waren. Ich erinnere mich an die Abschaffung der Stachelhalsbänder für die Polizeihunde. Auch da wurde gesagt: „Wenn wir das machen, ist kein Polizist mehr sicher auf der Straße.“ Ich rate dazu, einfach die Sachen mal etwas runterzufahren. Wir haben die Erfahrung gemacht: mit dieser Kennzeichnungspflicht haben wir überhaupt keine Probleme. Wir haben seit mehreren Jahren nicht ein einziges Verfahren, wo sich das zum Nachteil eines Polizeibeamten ausgewirkt hat. Ich denke, ein bisschen Zurückhaltung ist angesagt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe gesehen, dass es auch einige Gemeinsamkeiten gibt, in dieser Debatte. Wir haben das Thema „Häusliche Gewalt“, wir haben das Thema „Gewalt gegen Frauen“ auch schon mehrmals diskutiert und wir werden versuchen, auch die elektronische Fußfessel in diesem neuen Bremischen Polizeigesetz zu integrieren. Daran arbeiten wir. Vieles andere wird dazu kommen. Ich sage auch, das Thema „Drohne“ müssen wir vernünftig zum Abschluss bringen. Aber die Ansage, dass wir eine Drohne besorgt haben, die aber nicht fliegen darf, ist nur die halbe Wahrheit. Natürlich kann diese Drohne eingesetzt werden, weil – Herr Lübke weiß das auch – es ja zwei Rechtsgrundlagen gibt. Das eine ist das Polizeigesetz, da müssen wir nacharbeiten; aber wir haben noch eine Strafprozessordnung. (Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU] – Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Ja, diese Strafprozessordnung gilt natürlich auch in Bremen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber es wäre doch schön, wenn wir sie mal zur Gefahrenabwehr nutzen könnten! Das ist doch traurig!) Das heißt also, wenn zum Beispiel die Polizei den Auftrag hat, einen Haftbefehl zu vollstrecken und weiß, dass sich der Täter im Stadtwald aufhält, als Beispiel: natürlich können wir da diese Drohne einsetzen, überhaupt kein Thema. Oder auch – –. In der Praxis sieht die Welt meistens etwas anders aus. Wenn zum Beispiel ein Kind vermisst wird – so etwas kennen wir ja – und die Polizei durchkämmt ganze Waldgegenden, ja, da können wir nach Polizeirecht unsere Drohne zurzeit nicht einsetzen. Was machen wir? Da bitten wir die Feuerwehr, diese Sache zu machen. Die hat auch eine Drohne, und die hat eine Rechtsgrundlage dafür. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Aber das ist doch – –!) Das ist die Praxis und die zeigt uns – da sind wir ja auch völlig d’accord –, wir werden in dem neuen Polizeirecht für Bremen auch den polizeirechtlichen Einsatz der Drohne regeln. Auch das wird der Fall sein. Ja, ich stehe dazu: Dieses Gesetz, das hier vor drei Jahren in Kraft getreten ist, ist in vielen Bereichen kopflastig. Es führt zu einer wahnsinnigen Bürokratie. Wir haben gerade über den Haushalt der nächsten Jahre gesprochen und ich bin aus diesen Beratungen herausgegangen auch mit dem klaren Auftrag des Senators für Finanzen, dass wir uns von den Dingen verabschieden müssen, die überkandidelt sind. Ich sage mal: Mitteilungspflicht, wo Tausende von Briefen rausgehen, die am Ende alle im Papierkorb landen, weil keiner das braucht und überrascht ist, dass er über Selbstverständlichkeiten überhaupt informiert wird. Das müssen wir angehen und ich glaube auch, dass wir das in dieser Koalition gemeinsam zu einem vernünftigen Abschluss bringen können. Ich lade Sie herzlichst ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. Wir werden diesen Gesetzentwurf auch in der Innendeputation beraten. Von daher gesehen sind es viele Dinge, die wir angehen und ich habe die Erwartung, dass wir bis zur Sommerpause hier in der Bürgerschaft abschließend ein neues, fortgeschrittenes Bremisches Polizeigesetz beraten können. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat für uns vor allen Dingen eines widergespiegelt: Wir müssen weiterhin feststellen, dass Sie unserer Polizei eher misstrauen als vertrauen, nicht den Rücken stärken, sondern immer wieder Steine in den Weg legen. (Beifall CDU – Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Herr Senator Mäurer hat es sogar selbst gesehen: Wir haben eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland. Gerade die Grünen sollten das wissen: Ihr Mitglied Helga Trüpel hatte gerade erst den Terrorismusexperten Herrn Neumann eingeladen. Wir müssen leider damit rechnen, dass wir immer mehr Anschläge in Deutschland und Europa zu erwarten haben, und dafür brauchen wir die Quellen-TKÜ. Denn es geht nicht nur darum, dass wir das, wenn Straftaten schon begangen worden sind, nach der Strafprozessordnung einsetzen können, sondern es geht auch gerade um die Gefahrenabwehr. Dafür brauchen wir eine solche Regelung im Polizeigesetz, (Beifall CDU) denn wir wollen nicht abwarten, bis Straftaten begangen worden sind, sondern wir wollen sie schon im Vorhinein bekämpfen. Ganz ehrlich, früher war es auch möglich. Es ist ja eine sehr hohe Eingriffsschwelle. Es geht nicht darum, dass wir bei jeder Kleinigkeit gleich eine Quellen-TKÜ einsetzen wollen, sondern es gibt eine hohe Eingriffsschwelle. Früher wurden dann Telefonate von möglichen Terroristen mitgehört, heute telefonieren die nicht mehr, sondern sie benutzen „WhatsApp“. Das ist verschlüsselt und deswegen müssen wir da rein und deswegen brauchen wir diese Quellen-TKÜ. (Beifall CDU) Meine letzten 9 Sekunden für die elektronische Fußfessel: Ich habe niemanden hier in diesem Raum gehört, der gesagt hat, das müsste eigentlich nicht ins Bremische Polizeigesetz. Zwischen 2019 und 2023 sind neun Frauen getötet worden und es gab acht Versuche. Dann lassen Sie uns doch zumindest diesen Punkt heute für das Bremische Polizeigesetz (Glocke) für die Frauen und für die Sicherheit in unserem Land beschließen! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Zuerst lasse ich über Artikel 1 Nummer 1 des Antrags abstimmen. Wer Artikel 1 Nummer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 1 Nummer 1 des Antrags ab. Nun lasse ich über Artikel 1 Nummer 2, 4, 5 und 12 des Antrags abstimmen. Wer Artikel 1 Nummer 2, 4, 5 und 12 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Artikel 1 in den Nummern 2, 4, 5 und 12 des Antrags ab. Jetzt lasse ich über die restlichen Ziffern des Artikel 1 sowie über Artikel 2 und Artikel 3 des Antrags abstimmen. Wer Artikel 1, Nummer 3 sowie 6 bis 11 und Artikel 2 und Artikel 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Artikel 1 Nummer 3, 6 bis 11 sowie Artikel 2 und Artikel 3 des Antrags ab. Mehr Deutschunterricht an Bremer Schulen für mehr Sprachfertigkeit! Antrag der Fraktion der CDU vom 6. August 2024 (Drucksache 21/685) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1038) Und Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1050) Als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Yvonne Averwerser das Wort. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildungschancen sind Lebenschancen, und was die Kinder und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven brauchen, ist eine bildungspolitische Trendwende, die bei den gezielten Verbesserungen der Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler ansetzt. (Beifall CDU) Hierbei steht für uns das Erlernen der deutschen Sprache besonders im Fokus. Wir sind überzeugt, dass Sprachverständnis das Fundament darstellt, auf dem individueller Kompetenzerwerb und schulischer Bildungserfolg maßgeblich gründen. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse sind und bleiben Startchancen in unserer Gesellschaft ungleich verteilt. Dass es sich hierbei um eine der, wenn nicht sogar die drängendste Herausforderung unseres Bildungssystems handelt, kann niemand hier ernsthaft bestreiten. Es ist Bremen, das bundesweit Schlusslicht ist, wenn es um die Grundkompetenzen im Lesen, Rechnen und Schreiben geht. In keinem anderen Bundesland erreichen so wenige Kinder am Ende der Grundschule die Mindestanforderungen. Besonders dramatisch ist die Lage bei der Sprachförderung. Rund vierzig Prozent der Bremer und über fünfzig Prozent der Bremerhavener Schulkinder weisen bereits zu Beginn der Schulzeit erhebliche Sprachdefizite auf – Tendenz steigend. Wenn wir diesen Rückstand nicht aufholen, dann setzen sich diese Defizite in den weiterführenden Schulen mit gravierenden Folgen für die gesamte Bildungsbiografie fort. Um dieser Herausforderung zu begegnen, haben wir einen der maßgeblichen Lösungsansätze „mehr Deutschunterricht in Bremer Grundschulen“ aus unserem ersten Positionspapier „Auf die Basis kommt es an: Lesen, Rechnen, Schreiben!“ in Form eines Antrages im vergangenen Sommer eingebracht. Denn der Blick auf die Zahlen zeigte, dass Bremen hier längst hinterherhängt. Während andere Bundesländer im Schnitt 24,8 Stunden Deutsch pro Woche unterrichten, sind es in Bremen nur 23. Wir liegen also nicht nur hinter dem Durchschnitt, sondern auch unter dem, was die Kultusministerkonferenz als Standard anstrebt. Wenn selbst die zuständige Senatorin in einer Berichtsbitte mit der Vorlagennummer 20/8255 einräumt, dass mehr Unterricht in Deutsch zu besseren Lernergebnissen führt, dann frage ich: Warum handeln wir nicht? (Beifall CDU) Mehr Deutschunterricht ist nicht eine Frage der Stundentafel, sondern eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Wer die Sprache nicht beherrscht, kann im Unterricht in keinem Fach folgen – nicht in Mathematik, nicht im Sachunterricht, nicht in Musik oder Kunst. Alles setzt Sprachverständnis voraus und wer einmal abgehängt ist, den holen wir oft nicht wieder ab. Mit dem Ergebnis schlechter oder gar keiner Schulabschlüsse, von weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt und einer Spirale sozialer Ungleichheit, die wir eigentlich durch Bildung durchbrechen sollten. Es geht hier nicht um eine politische Glaubensfrage, es geht um belegte Fakten rund um die Zukunft unserer Kinder. Andere Bundesländer haben längst erkannt, dass mehr Unterricht im Fach Deutsch der Schlüssel zu besseren Leistungen sein kann. Hamburg hat zum Beispiel durch gezielte Maßnahmen in der Sprachförderung – eine zusätzliche Stunde Deutsch in der Grundschule – die schulischen Ergebnisse seiner Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert. Wer am Runden Tisch teilnehmen durfte, konnte Senator a. D. Ties Rabe, Bildungssenator aus Hamburg – der SPD übrigens – hören. Er nannte es am Runden Tisch sogar den Gamechanger auf dem Weg Hamburgs von den unteren Plätzen zum oberen Drittel im Ländervergleich. Warum sollten wir diesen nachweislich erfolgreichen Weg nicht auch in Bremen gehen? Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb ein klares Zeichen setzen! Folgen Sie meinem Angebot für mehr Sprachförderung, für mehr Bildungsgerechtigkeit, für eine bessere Zukunft unserer Kinder! Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, denn jedes Kind verdient eine Chance auf eine erfolgreiche Schulzeit. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern sprachen wir über die Zukunft unserer Schulen, heute sprechen wir aufgrund eines Antrags der CDU über ein Problem, das sehr, sehr schwer wiegt, und zwar über unsere Basiskompetenzen in insbesondere Grundschulen. Wer die Zahlen des IQB-Bildungsrankings anguckt, wird sehen, dass wir insbesondere im Bereich des Fachs Deutsch starke Probleme haben. Wir sprechen über 46,8 Prozent, die den Mindeststandard beim Lesen verfehlen, 49 Prozent verfehlen den Mindeststandard beim Zuhören, 35,7 Prozent den Mindeststandard in Rechtschreibung. Wir landen dabei in Bremen wieder einmal beim Schlusslicht des Bildungsrankings und die Zahlen machen klar, dass wir hier eine Förderung brauchen, insbesondere eine Förderung so früh wie möglich in unseren Grundschulen, um Sprachbarrieren abzubauen und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Während im Bundesdurchschnitt 24,8 Wochenstunden unterrichtet werden, kommen wir hier in Bremen gerade mal auf 23 Wochenstunden und dann müssen wir uns ehrlicherweise auch nicht wundern, warum wir hier Schlusslicht sind. Liebe Frau Senatorin, Sie schaffen sich hier Ihre eigenen Probleme. (Beifall FDP) Insoweit ist der Antrag der CDU ein richtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Frau Averwerser hatte bereits Hamburg angesprochen und in der Tat lohnt sich ein Blick nach Hamburg, denn Hamburg hat sehr ähnliche Probleme gehabt, teilweise, auch immer noch, ähnliche Voraussetzungen. Wir sprechen von einem ähnlich hohen Anteil an Migrationshintergründen bei den Schülern in Hamburg, in Hamburg ist er sogar noch ein kleines Stück größer. Lange Zeit schnitt Hamburg ähnlich wie Bremen bei den Bildungsrankings ab, allerdings hat sich da was getan. Wir saßen vor einigen Wochen beim Runden Tisch und ich fand die Situation dann im Nachhinein tatsächlich etwas irritierend. Es ist ja richtig, dass der Herr Ties Rabe ein SPDBildungssenator war, und wir sprachen darüber, was die verschiedenen Gamechanger waren, die in Hamburg getan wurden, um ihr Ergebnis zu verbessern. Einer der relevanten Gamechanger war, dass man die Wochenstunden im Deutschunterricht erhöht hat. Wir haben erst jetzt darüber gesprochen, aber die haben das in Hamburg schon viel früher getan. Ich verstehe nicht so ganz, wie dieser Antrag jetzt von der CDU kommen kann, stattdessen hätte ja nach dem Runden Tisch eigentlich der Impuls sein müssen, dass Sie, Frau Senatorin, sagen: „Okay, diese Maßnahmen liegen auf der Hand, diese müssen wir jetzt tun, deswegen ist es folgerichtig, dass wir jetzt in der Bürgerschaft darüber sprechen.“ Ich möchte, bevor wir auf unseren eigenen Änderungsantrag eingehen, noch einmal kurz auf den Änderungsantrag von Bündnis Deutschland eingehen. Wir sprechen ja beim Antrag der CDU von einer Erhöhung von 23 auf 24 Stunden, nebenbei gemerkt liegt das immer noch unter dem Bundesschnitt von 24,8 Stunden. Wir stellen uns auch eine langfristige Steigerung auf ein ähnliches Niveau wie 27 Stunden vor, denn so fordert es Bündnis Deutschland. Wir glauben allerdings, dass wir das im ersten Schritt anders regeln müssen, aber darauf gehe ich gleich ein. Ich möchte eine kleine Humornote nicht unter den Tisch fallen lassen, und zwar haben Sie wortwörtlich geschrieben, dass Sie die Stunden um eine zusätzliche Stunde von 23 auf 27 Stunden erhöhen wollen (Heiterkeit CDU) und so komme ich zu unserem Änderungsantrag, und zwar, dass wir ganz gern den Matheunterricht noch ein wenig stärken wollen. (Beifall FDP – Heiterkeit) Da sehen wir nämlich auch erheblichen Nachholbedarf, da landen wir ebenfalls auf dem letzten Platz in den Bildungsrankings, etwa mehr als 35 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Bremen erreichen nicht den Mindeststandard im Mathematikunterricht. Deswegen glauben wir, dass wir in dem angespannten Lehrplan, den wir auch in den Grundschulen in Bremen haben, erstmal die Mehrstunden auf Mathematik und Deutsch gleichenteils aufteilen müssen. Ich glaube, das ist der richtige Schritt. Als Fazit kann man sagen, wir haben sehr, sehr großen Aufholbedarf bei unseren Basiskompetenzen. Wir haben ja jetzt gesehen beim Runden Tisch und auch in dem gesamten Ländervergleich, wie wir dort aufholen können. Deswegen: Handeln Sie! Eine solide mathematische und sprachliche Ausbildung ist der erste Schritt für eine bessere Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Bildungspolitik, und deswegen: Handeln Sie! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU ist gut, aber uns greift der Antrag der CDU zu kurz. (Beifall Bündnis Deutschland) Darum haben wir von der Fraktion Bündnis Deutschland einen Änderungsantrag eingereicht. Okay, da haben wir uns nicht gerade mit Ruhm bekleckert, trotzdem fordern wir in unserem Antrag eine Erhöhung in der Kontingentstundentafel von maximal 27 Wochenstunden Deutschunterricht an allen Bremer Grundschulen. (Beifall Bündnis Deutschland) Besonders an den Grundschulen sehen wir doch immer größere Probleme auf uns zurollen, wie die Kollegin Averwerser vorab schon sagte. Mittlerweile haben über vierzig Prozent der Bremer Erstklässler einen Sprachförderbedarf, in Bremerhaven sind es gar fünfzig Prozent. Jedes vierte Kind kann nach vier Grundschuljahren nicht richtig lesen und schreiben, und das Problem setzt sich bei vielen Schülerinnen und Schülern fort. Sie werden ohne kompetente Sprachkenntnisse durch unser Bremer Bildungssystem bis zur zehnten Klasse geschleppt, dann verlassen inzwischen rund elf Prozent der Schülerinnen und Schüler frustriert und ohne Abschluss unsere Schulen. Nicht nur bei den Pisa-Studien und IGLUStudien trägt Bremen die rote Laterne, auch bei der Zahl der Schulabbrecher ist Bremen bundesweit trauriger Spitzenreiter. Meine Damen und Herren, sogenannte Orchideenfächer können wir uns in Bremen im Moment einfach nicht mehr leisten. Das sieht ja wirklich gut aus, wenn eine Bremer Schule einen Schulpreis gewinnt, wenn Bildungssenatorin Sascha Aulepp einem Bremer „Jugend forscht“-Sieger vor der TV-Kamera gratuliert und wir sind alle sehr stolz auf unsere Leuchtturmschulen. Doch leider bringt es gerade viele Schülerinnen und Schülern in unserem Bundesland keinen Millimeter weiter. Meine Damen und Herren, bei der aktuellen Bildungsmisere müssen unsere Lehrpläne radikal entrümpelt werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Deutsch, Mathematik, Sport, Medienkompetenz, das sind die Fächer, auf die wir uns in Bremens Grundschulen im Augenblick konzentrieren müssen. Dazu müssen wir kostenlose Nachhilfe und attraktive Boot-Camps in den Ferien anbieten. Das wäre dann noch ein weiterer sinnvoller Einsatz von ehrenamtlichen und multiprofessionellen Teams. Lassen Sie uns jetzt einen ersten Schritt gehen, meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu, denn unsere Sprache ist der Schlüssel zur Integration, zu unserer Kultur, zu unserem Bildungssystem, zu unserem Arbeitsmarkt – (Beifall Bündnis Deutschland) letztendlich zum zukünftigen Erfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Lassen wir die vielen jungen Bremerinnen und Bremer nicht weiter im bildungspolitischen Regen stehen! Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland stimmen darum auch dem Antrag der CDU und dem Änderungsantrag der FDP zu. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Antrag der CDUFraktion, die fordert, die Stundentafel Deutsch um eine Stunde zu erhöhen von bisher 23 auf 24 Stunden. Konkret bedeutet das, dass die Kinder in der Grundschule in einem Schuljahr eine Stunde mehr Deutsch pro Woche erhalten. In welchem Schuljahr das ist, können die Schulen selbst entscheiden. Mit 24 Stunden bei vier Schuljahren könnten beispielsweise jedes Schuljahr sechs Stunden pro Woche Deutsch unterrichtet werden, es wäre aber auch möglich, beispielsweise in Klasse 4 mit Blick auf den Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium, eine Stunde mehr Deutsch zu unterrichten, als es bisher der Fall war, oder aber auch in Klasse 1, um von Anfang an Sprachrückstände noch stärker abzubauen. Ich erkläre das so genau, weil ja nicht jede Zuhörerin hier so tief in der Materie der Stundentafel steckt, aber auch, weil Bündnis Deutschland das auch nicht verstanden hat und deshalb einen unlogischen Änderungsantrag gestellt hat, den wir selbstverständlich ablehnen werden. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach so!) Bei der Zielsetzung gibt es hier in der Bürgerschaft große Überschneidungen über die Fraktionsgrenzen hinweg. Wir wollen die Kinder in ihrer Lese-, Schreib- und Ausdruckskompetenz stärken, wir wollen, dass die Kinder sich am Ende der vierten Klasse gut in der deutschen Sprache ausdrücken können, unabhängig davon, welche Herkunfts- oder Muttersprache die Kinder mitbringen. Wir wissen aber auch, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Wenn man sich die Zahlen des PRIMO-Testes genauer anschaut, der im Kindergartenalter und einmal in der ersten Klasse prüft, wo die Kinder stehen, dann sind die Ergebnisse aus dem letzten Jahr ganz besonders erschreckend hoch. Fast die Hälfte der Kinder in der ersten Klasse hat einen Sprachförderbedarf, in Bremen waren das zuletzt 43,5 Prozent, in Bremerhaven 44,5 Prozent. Wir müssen also unbedingt was tun, um die Sprachkompetenz der Kinder zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es natürlich nicht das eine Allheilmittel, sondern man muss immer das Zusammenspiel von verschiedenen Maßnahmen sehen. Wichtig ist hier selbstverständlich auch, die Sprachförderung in der Kita, das Kita-Brückenjahr, das das Ziel hat, Kinder mit Sprachförderbedarf ein Jahr vor der Einschulung den Kita-Besuch zu ermöglichen, selbst dann, wenn sich ihre Eltern nicht auf einen Kita-Platz bewerben. Aber natürlich wollen wir auch über die Forderung der CDU sprechen, die hier in dem Antrag vorliegt. Wir sehen, dass eine Stunde mehr Deutschunterricht tatsächlich zur Verbesserung bei den Leistungen führen kann, aber nicht zwingend muss. Es gibt natürlich einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden und dem Lernzuwachs, aber Wissenschaftler:innen sind sich eben auch einig, dass es auch um die Unterrichtsqualität geht. In der Berichtsbitte der CDU-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode zu dieser Thematik erläutert die Senatorin für Kinder und Bildung deshalb absolut zurecht, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität eben auch entscheidend sind, um den Lernzuwachs zu erhöhen. Wichtig ist hierbei auch das Thema der Doppelbesetzung. Wenn an Grundschulen in benachteiligten Stadtteilen nicht nur eine Deutschlehrerin, sondern auch ein Erzieher oder eine Erzieherin in der Klasse ist, dann kann der Lernzuwachs auch dadurch gesteigert werden, dass sich eine Fachkraft mit einer kleinen Gruppe von Kindern noch einmal hinsetzen kann und in einem engeren Betreuungsverhältnis das Lernen begleitet. Von diesem Ansatz halte ich sehr viel, eventuell ist das auch ein effektiverer Weg, mehr aus den vorhandenen Unterrichtsstunden herauszuholen, aber das müssen wir uns noch mal im Detail anschauen. Den Ansatz der CDU finden wir als Koalition auch interessant, und deswegen schlage ich im Namen der Koalition die Überweisung dieses Antrags in die Deputation für Kinder und Bildung vor, um dort noch einmal intensiver zu diskutieren. Wir müssen uns nämlich auch die bestehenden und die neu etablierten Maßnahmen anschauen, um genau zu prüfen, an welcher Stelle wir glauben, mehr bringt auch mehr. Wir haben erst kürzlich das Bremer Leseband eingeführt, das jeden Tag gemeinsames lautes Lesen in den Grundschulklassen umsetzt. Das betrifft alle Bremer Grundschulkinder, wenn es komplett ausgerollt ist, und führt bereits dazu, dass täglich 25 Minuten mehr Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache stattfinden, also wöchentlich 125 Minuten mehr. Das ist in der Summe natürlich deutlich mehr als eine zusätzliche Deutschstunde innerhalb von vier Jahren Grundschule, auch wenn das Bremer Leseband quer über alle Fächer läuft und deswegen gar nicht offiziell in einer Stundentafel auftauchen kann. Wir haben außerdem weitere Maßnahmen, die nicht alle Kinder adressieren, aber die mit besonderem Unterstützungsbedarf in Deutsch. Es gibt die Bremer Lese-Intensivkurse, es gibt die LRS (Lese-RechtschreibSchwierigkeiten)-Kurse und noch weitere Maßnahmen. Das sollten wir auch in den Blick nehmen, um zu entscheiden, ob eine zusätzliche Deutschstunde für alle Kinder der richtige Weg ist oder nicht. Bei dieser Thematik ist mir auch wichtig zu sagen, dass wir in Kita und Schule viel Sprachsensibilität brauchen und vor allem auch einen wertschätzenden Umgang mit den unterschiedlichen Herkunftssprachen. Leider entsteht immer noch viel zu oft der Eindruck, es gebe wertvolle Herkunftssprachen und weniger wertvolle. Das ist schlicht falsch. Was aber richtig ist, ist, dass Kinder, die ihre Herkunftssprache gut beherrschen und gelernt haben, wie Sprache funktioniert und aufgebaut ist, es viel leichter haben, eine weitere Sprache, zum Beispiel Deutsch, zu erlernen. Selbstverständlich brauchen wir viel Deutschunterricht an den Schulen, aber Kinder, die gut Arabisch, Türkisch oder Spanisch sprechen, sprechen vielleicht in der ersten Klasse noch nicht ganz so gut Deutsch, aber sie sprechen bereits eine Sprache, die ihnen auch in Zukunft etwas bringen wird, und diese Sprache ist das Fundament, auf dem dann Deutsch gut aufgebaut werden kann. (Beifall Die Linke) Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der eine zusätzliche Mathestunde fordert, lehnen wir ab, denn wir finden die Fokussierung auf Deutsch als Basis für viele weitere Fächer wie zum Beispiel auch das Verstehen von Textaufgaben in der Mathematik an dieser Stelle den richtigen Ansatz. Noch mal, ich wiederhole noch mal: Wir plädieren für die Überweisung des Antrags in die Deputation für Kinder und Bildung. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Sprache ist im Lebensalltag zentral, das wissen wir als Politiker:innen sicher sehr gut, aber das gilt für alles. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, und gerade im Bildungsweg ist es wichtig, dass sie die Sprache beherrschen, damit sie die weiteren Bildungserfolge mitnehmen können. Darum ist es zentral, dass wir uns mit der Förderung von Sprache auseinandersetzen, gerade schon bei jungen Kindern im frühen Alter, und ganz genau schauen, wie wir sie auf dem Weg der Sprachentwicklung und des Sprachenlernens weiter unterstützen können. Auch der Deutschunterricht kann in dieser Sprachentwicklung, in diesem Sprachlernen ganz sicher einen Beitrag leisten. Darum ist es richtig und wichtig, sich noch mal genau anzuschauen, wie viele Stunden Deutschunterricht wir aktuell an den Schulen anbieten, was vorgeschrieben ist und ob man das erweitern sollte, um hier einen Schwerpunkt und Fokus zu setzen. Darum – das hat meine Kollegin schon gesagt – schlagen wir vor, das in die Deputation zu überweisen, um sich da noch mal genauer anzuschauen, wie das eigentlich umgesetzt werden kann. Aber den Ansatz, sich auch den Deutschunterricht anzuschauen und eventuell das Stundenkontingent anzupassen, den teilen wir. Ich bin doch ein bisschen irritiert, dass jetzt aus der CDU- und der FDPFraktion der Vorschlag, den Deutschunterricht zu erweitern, als Allheilmittel angepriesen wurde. Es klang ein bisschen so, als könnten wir damit alle Probleme in der Bildung lösen. Das ist sicher nicht der Fall. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Aber es klang so ein bisschen so, als wäre das jetzt die Lösung, die unser Bildungssystem reformiert. Ganz so einfach ist es leider nicht. Es wäre schön, wenn das so wäre. Aber natürlich ist das ein Schritt, den wir genauer betrachten müssen. Gleichzeitig müssen wir uns anschauen, wie spielt das zusammen mit den anderen Projekten, die wir haben – meine Vorrednerin Frau Strunge hat es schon angesprochen –, beispielsweise das Bremer Leseband, aber beispielsweise auch den Förderaspekten, die wir im Rahmen des Startchancen-Programms jetzt voranbringen. Wir hatten neulich einen Austausch zum Thema Mathematik und Förderung und auch im Deutschbereich gibt es sehr gezielte Förderung, und das muss natürlich zusammenspielen. Ergibt es Sinn, die Förderung im Deutschunterricht voranzutreiben, oder ist es eher sinnvoll, gerade diejenigen, die besonders hohe Förderbedarfe haben, mit anderen Programmen und Projekten abzuholen, die dann überall etabliert werden? Das müssen wir prüfen, und darum halte ich es für sinnvoll, das in der Deputation noch mal zu diskutieren. Was wir uns natürlich auch angucken müssen, ist die praktische Umsetzung. Denn eine Stunde mehr in einem Fach bedeutet auch personelle Konsequenzen an den Schulen, bei denen natürlich genau geprüft werden muss, wie das umzusetzen ist: Was brauchen die Schulen? Was brauchen sie personell an Zusatz in der Schule, um das umsetzen zu können? Darum finde ich es richtig, nicht einfach zu beschließen, das Stundenkontingent zu erhöhen, sondern wir brauchen einen Weg, um die Schulen dann auch effektiv zu unterstützen. Denn es bringt ja nichts, auf dem Blatt Papier zu sagen, wir wollen mehr Deutschunterricht, und dann kriegen wir das nicht umgesetzt. Darum finde ich es auch von dieser Richtung her richtig, sich das noch mal genauer anzuschauen. Sie haben schon gehört, wir werden den Änderungsantrag – den von Bündnis Deutschland – ablehnen. Das haben wir schon gehört, dass das auch inhaltlich einfach Quatsch ist, wie es formuliert ist. Wir werden auch den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ablehnen, weil wir es richtig und wichtig finden, den Fokus jetzt wirklich erst mal auf die Sprache zu setzen. Natürlich müssen wir auch diskutieren, wie wir andere Grundfähigkeiten stärken. Aber das zu vermischen, ist, glaube ich, nicht zielführend. Darum freuen wir uns, wenn wir diesen Antrag in der Deputation noch mal genauer diskutieren können und schauen können, wie wir die Sprachfähigkeiten der Kinder an den Schulen in Bremen vorantreiben können. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Der vorliegende Antrag der CDUFraktion greift ein zentrales Thema auf, das uns alle bewegt: die Verbesserung der Sprachkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse nationaler Bildungsstudien für Bremen sind alarmierend. Die Zahlen haben wir heute schon des Öfteren hier gehört. Rund vierzig Prozent der Grundschüler in Bremen und über fünfzig Prozent in Bremerhaven benötigen bereits zu Schulbeginn Sprachförderung. Die Herausforderungen in unserem Bundesland sind hier in den letzten Jahren noch gewachsen, hat Bremen doch im Ländervergleich den höchsten Anteil an neu zugewanderten Kindern. Bremen setzt seit Langem auf vielfältige und frühzeitige Sprachfördermaßnahmen bereits vor dem Schulbeginn, in der Grundschule und in der weiterführenden Schule. So wurde etwa zur Sprachförderung vor der Einschulung das Kitabrückenjahr eingeführt, ein fachpolitisches Handlungskonzept zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen entwickelt und das Bremer Leseband zur gezielten Förderung der Lesefähigkeiten umgesetzt, um nur einige wichtige Maßnahmen zu nennen. Der Vorschlag der CDU, eine zusätzliche Deutschstunde pro Woche einzuführen, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, denn eine Auswertung der landesrechtlichen Regelungen zu den Unterrichtsstunden an Grundschulen vom Institut der deutschen Wirtschaft von Januar 2024 ergibt, dass Bremen mit seinen 23 Wochenstunden für Deutsch unter dem Bundesdurchschnitt von 24,9 Stunden, ohne Rheinland-Pfalz, liegt. Allerdings müssen wir sorgfältig prüfen, ob eine zusätzliche Deutschstunde wirklich der effektivste Einsatz unserer begrenzten Ressourcen ist, denn wir alle wissen, der Fachkräftemangel im Bildungsbereich ist gravierend. Die Haushaltssituation setzt uns enge Grenzen und die Schülerzahlen wachsen noch. Deshalb plädieren ich und die Koalition dafür, den Antrag nicht vorschnell abzulehnen, sondern ihn zur weiteren Beratung in die Deputation für Kinder und Bildung zu überweisen. Dort können wir gemeinsam und fachlich fundiert diskutieren, wie wir die Sprachförderung weiter voranbringen können. Entscheidend ist doch die Qualität des erteilten Unterrichts, und individuelle wirksame Fördermaßnahmen können sowohl im Fach- als auch im Förderunterricht erfolgen. Angesichts der begrenzten Ressourcen gilt umso mehr, auch weiterhin Schulen in schwieriger sozio-ökologischer Lage stärker zu unterstützen und mit Ressourcen auszustatten, und wie hier etwa die Doppelstärkung zu ermöglichen. Zum Antrag von Bündnis Deutschland ist schon viel gesagt worden. Ich glaube, höher, schneller, weiter – als Opposition kann man alles fordern. Aber den werden wir selbstverständlich ablehnen. Zum Antrag der FDP: Anders als beim Deutschunterricht stehen wir im Ländervergleich bei den Mathematikstunden an der Spitze. Nur Mecklenburg-Vorpommern sieht hier wie Bremen 22 Wochenstunden vor. Drei Bundesländer liegen bei 21 und alle anderen Bundesländer bei zwanzig Wochenstunden. Auch diesen Antrag werden wir daher ablehnen. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Sprachkompetenz unserer Kinder nachhaltig zu verbessern, denn sie ist der Schlüssel zum Bildungserfolg und zu gesellschaftlicher Teilhabe. Überweisen Sie mit uns den Antrag der CDU in die Deputation für Kinder und Bildung, arbeiten Sie mit uns parteiübergreifend an einer effektiven Lösung! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch mal auf ein, zwei Punkte eingehen. Grundsätzlich möchte ich loben, dass die Koalition diesen Antrag der CDU nicht grundsätzlich ablehnt, weil, glaube ich, aber auch auf der Hand liegt, dass es wirklich ein Werkzeug ist, um mal etwas an den Basiskompetenzen zu machen. Ich möchte trotzdem noch einmal für unseren Änderungsantrag werben, weil ich glaube, dass wir da beide Schritte in einem gehen müssen. Herr Bries, Sie haben es gerade angesprochen, wir sind da vielleicht eher in der oberen Tabellenregion, was die Stundenanzahl im Mathematikunterricht angeht. Was aber auch die Wahrheit ist, ist, dass wir auch Tabellenführer sind bei den Personen, die fehlende Kompetenzen im Mathematikbereich haben. Wenn wir sehen, dass wir mit mehr Stunden mehr Basiskompetenzen übermitteln können, dann müssen wir das auch machen. (Beifall FDP) Noch mal einen kleinen Verweis auf Frau Tell: Natürlich ist uns auch klar, dass wir das komplette Bildungssysteme jetzt nicht auf den Kopf stellen und von heute auf morgen Platz eins in allen Bildungsrankings sind, wenn wir im Deutsch- und Matheunterricht eine Stunde hinzufügen. Aber wir haben am Runden Tisch von einem Bundesland gehört – das es hinbekommen hat, wesentliche Erfolge im Bildungsbereich zu erzielen –, dass das ein großer Teilschritt ist, um an dieses Ergebnis zu kommen. Deswegen sollten wir diesen Schritt auch gehen, und das war auch das, was ich hier eben gesagt habe. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass bei der Zielstellung sowohl zwischen den Fraktionen dieses Hauses als auch dem Senat an keiner Stelle ein Dissens herrscht. Wir brauchen eine Verbesserung der Sprach- und auch Rechenkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven, um sie zu einem bestmöglichen Schulabschluss zu führen. Richtig ist – –, oder vielleicht vorangegangen: Hier geht es um die Frage: Wie viel Stunden werden eigentlich in Deutsch und in Mathe erteilt? Die doch recht eindimensionale Verknüpfung von je mehr Minuten Unterricht, desto bessere Leistungen, ist hier auch schon verhalten infrage gestellt worden. Ich möchte es noch mal deutlich machen: Der Abgeordnete Voigt hat gerade gesagt, wir machen zwar in Mathe gemeinsam mit MecklenburgVorpommern schon den meisten Unterricht von allen Bundesländern, aber die Leistungen der Kinder in Mathe sind in Bremen trotzdem nicht so gut wie in den anderen Bundesländern. Das zeigt doch, dass es diesen unmittelbaren Zusammenhang, ich sage mal „leider“, nicht gibt. Auch bei den Bundesländern, die im Deutschunterricht weniger Wochenstunden vorsehen als Bremen – das ist zum Beispiel Hessen, das ist zum Beispiel Rheinland-Pfalz –, bei denen kann man auch nicht sagen, dass sich das eins zu eins abbildet, sondern man muss sich, auch wenn das natürlich nicht angenehm ist, trotzdem noch mal genauer angucken: Welche Kinder gehen eigentlich in Bremen und Bremerhaven zur Grundschule? Es ist gerade gesagt worden, der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund sei in Hamburg ähnlich hoch wie in Bremen. Erstens stimmt das nicht. Wir haben in Bremen immer noch mehr Kinder mit Migrationshintergrund als in Hamburg, und wir haben auch mehr Kinder von erwerbslosen Eltern als in Hamburg. Aber der eklatante Unterschied liegt darin, dass wir viel, viel mehr Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern haben als Hamburg. Bildlich gesprochen: Die Menschen, die in Hamburg erwerbslos sind, haben trotzdem eine zum Teil akademische Bildung, haben deutlich mehr Bildung als die Menschen mit Kindern, die in Bremen erwerbslos sind. Die Menschen, die in Hamburg mit Migrationshintergrund leben und Kinder haben, haben einen deutlich höheren Bildungsstand als die, die in Bremen leben, und das ist das, was den Unterschied macht. Da haben wir ein strukturelles Problem. Deswegen müssen wir da natürlich noch mal und auch mit einem ganzen Maßnahmenbündel rangehen. Das kann man nicht eindimensional betrachten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Eindimensional darf man es nicht betrachten, weil es richtig ist, dass Kinder Deutsch im Deutschunterricht lernen. Wer wollte das bestreiten? Richtig ist aber auch, dass Kinder in allen Fächern in der Schule Deutsch lernen (Beifall SPD) und übrigens nicht nur in der Schule Deutsch lernen, sondern auch in allen Fächern. Deswegen sagt die KMK (Kultusministerkonferenz) auch in ihrer Vereinbarung für die Arbeit in der Grundschule: Ihr müsst, liebe Bundesländer, in der Grundschule einen Mindestumfang von Stunden insgesamt anbieten und auch einen Mindeststundenumfang für die Fächer Deutsch, Mathe und Sachunterricht, als Kernkompetenzfächer in der Grundschule, aber nicht differenziert nach Deutsch, Mathe und Sachunterricht, weil Sprachförderung nicht allein Aufgabe des Faches Deutsch ist, sondern Aufgabe aller Fächer. Bayern hat deswegen übrigens auch in der ersten und zweiten Klasse den fächerübergreifenden grundlegenden Unterricht und dafür ein Stundenkontingent, die differenzieren in der ersten und zweiten Klasse überhaupt nicht nach den Fächern. Wer schon mal versucht hat, in einer Fremdsprache, die er oder sie gut beherrscht, jemandem zu erklären, wie man eine schriftliche Division vornimmt, der ahnt, wie schwierig das ist, ohne ausreichende Deutschkenntnisse Mathe zu verstehen. Von daher, auch da sind Deutschkenntnisse elementar, einerseits für Mathe und andererseits findet im Matheunterricht, im Sachkundeunterricht, in jedem Unterricht Sprachförderung und Sprachunterstützung statt. Das wissen wir. Förderung von Basiskompetenzen müssen in allen Fächern erfolgen und da haben wir breit akzeptierte Maßnahmen etabliert. Sie wissen alle – diejenigen, die in der Kinder- und Bildungsdeputation sitzen ganz besonders –, dass wir in Bremen mit der Einführung des Bremer Lesebandes, das hier auch schon erwähnt worden ist, eine Maßnahme eingeführt haben, die in Hamburg zu den Gamechangern gehörte. Auch das hat nicht nur Ties Rabe gesagt. Im Übrigen auch eine Maßnahme, bei der die überwältigende Zustimmung derjenigen, die das machen müssen, immens war. Die in der Bildungsdeputation dabei waren, die erinnern sich, wie das IQHB schon fast sprachlos vor Staunen gesagt hat: Da führen wir was ein, was für Lehrkräfte mehr Arbeit und ungewohnt ist, nämlich, wir sollen in diesem strikten Bremer Leseband tatsächlich Leseförderung machen. Da würde man erst mal erwarten, dass etliche sagen: „Hm, wissen wir nicht so genau, und das war echt schwierig.“ Aber dass wir so eine deutliche, weit über neunzigprozentige Zustimmung hatten, alle gesagt haben „Das ist richtig gut“, ich glaube, das macht Mut und zeigt, dass genau das auch die richtigen Maßnahmen sind: Fächerübergreifend Sprache in den Mittelpunkt nehmen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Schulen leisten übrigens nicht nur im Unterricht Herausragendes bei der Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen es noch an Sprachfertigkeiten mangelt. Wir haben die Vorklassen, die Vorkurse, wir haben die Willkommensschulen, wir haben Alphabetisierungsmaßnahmen und Sprachförderangebote an unseren Grundschulen, auch für Kinder vor der Einschulung. Ich glaube, das ist das, was zum umfassenden Maßnahmenbündel dazugehört. Vielleicht auch der Wahrheit die Ehre: Wenn schon aus dem Bericht der Deputation zitiert wird, dann soll bitte auch vollständig zitiert werden. Ja, die Senatorin für Kinder und Bildung bejaht einen positiven Zusammenhang zwischen mehr Unterricht und Lernzuwächsen, schließt sich aber – und das ist hier nicht zitiert worden – gleichwohl der Meinung zahlreicher Wissenschaftler:innen an, dass eine reine Erhöhung der Stundenzahl nicht automatisch zu besseren Ergebnissen führt. Ich glaube, das ist hier in der Debatte auch sehr deutlich geworden. Dazu kommt: Was soll denn wegfallen? Welche Fächer sollen denn weggelassen werden? Gerade musische und bewegungsorientierte Fächer sind für den Spracherwerb total wichtig. Über den Sachunterricht habe ich gerade auch schon gesprochen. Das kann doch nicht wegfallen! (Beifall SPD, Die Linke – Glocke) Fremdsprachenunterricht in der Grundschule – ich komme zum Schluss – und gerade herkunftssprachlicher Unterricht ist für den Spracherwerb auch total wichtig. Die sogenannten Orchideenfächer, die wir weglassen wollen: Das ist so ein schöner Spruch, aber Beispiele sind dafür noch nicht genannt worden. Daher ist es richtig, dass wir uns das noch mal angucken. Wir brauchen eine Gesamtstrategie – die leben wir in Bremen, die wollen wir aber natürlich gern weiterentwickeln. Deswegen freue ich mich auf die konstruktive Auseinandersetzung in der Deputation. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze noch mal die Gelegenheit. Erst mal bedanke ich mich, dass Sie bereit sind, den Antrag zu überweisen. Das zeigt schon mal, auch wenn es hier nicht allzu deutlich wird, dass Sie auch den Bedarf sehen und auch sehen, dass es da Nachholmöglichkeiten gibt, die weit über das hinausgehen, was bisher die Maßnahmen in Unterricht und Schulentwicklung in Bremen bringen, denn sonst würden wir nicht da stehen, wo wir stehen. Da gibt es durchaus Luft nach oben. Manchmal hört es sich so an: Es darf nicht sein, was nicht sein kann, nein, es kann nicht sein, was nicht sein darf – so rum –, weil es von den Falschen kommt oder so. Aber trotzdem gucken wir uns das gern gemeinsam an. Was die bisherigen Maßnahmen betrifft: Ja, wir haben das Kitabrückenjahr. Da sagt aber auch das IQHB, dass es nicht den Effekt hat, den wir brauchen. Da müssen wir nachschärfen. (Beifall CDU) Wir haben die Startchancen-Schulen, womit wir eigentlich viel zu wenige Schulen ausstatten können, als wir in Bremen und Bremerhaven haben und wir Bedarfe haben. Da hilft eine Stunde Deutsch sicherlich auch, weil die ja flächendeckend wäre. Das Leseband ist auch noch nicht überall ausgerollt und sicherlich auch nicht für jedes Kind geeignet, das auch noch Sprachdefizite hat. Das haben wir daran gesehen, dass wir die BLIK-Kurse, obwohl sie in der Kritik standen und kurz davorstanden, abgeschafft zu werden, doch nicht abschaffen. Da gibt es schon noch einen Zusammenhang, der nicht von der Hand zu weisen ist. (Beifall CDU) Mit dem Blick darauf, dass Sie sagen, wir haben die Einwohner mit einem nicht so hohen Bildungsstandard wie zum Beispiel in Hamburg: Uns muss aber klar sein, die Kinder, die wir heute in unseren Schulen haben, sollen sich genau dahingehend weiterentwickeln, dass es Erwachsene werden, die einen gehobeneren Bildungsstandard haben, als wir es bisher kennen, und dass sie bessere Chancen für die Zukunft haben. Auch dafür bin ich dankbar, dass wir uns einsetzen, in der Deputation darüber zu diskutieren. Was soll wegfallen? Wir haben immer noch Möglichkeiten, weil unsere Stundentafel immer noch anders aussieht als in anderen Bundesländern. Ganz ehrlich, wir müssen alles wegfallen lassen, was nichts bringt. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Beispiel?) Da müssen wir genau hingucken, aber offensichtlich sind wir an dem Punkt, dass es nicht besonders effektiv umgesetzt wird. Wenn Sie auch noch damit kommen – das Argument habe ich nur abgewartet –, dass wir vielleicht keine Lehrkräfte in Deutsch haben: Die haben wir gerade in Bremen ausreichend. Wir haben tatsächlich vollständig und grundständig ausgebildete Lehrkräfte in Deutsch, die wir in dem Fach dann einsetzen könnten. Wir müssen es nur wollen. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Dr. Franziska Tell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube, an der Stelle wird es tatsächlich zum Schulterschluss kommen müssen, weil es sonst bei den Kindern in Bremen mit der Sprache weiter bergab gehen und nicht besser werden wird. Ich hoffe darauf, dass wir uns in der Deputation auf etwas Besseres einstellen. – Danke! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldung liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung vorgesehen. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung. (Einstimmig) Bremen braucht weder eine verschärfte Kappungsgrenze noch eine Mietpreisbremse, Bremen braucht Wohnraum! Antrag der Fraktion der FDP vom 14. August 2024 (Drucksache 21/702) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Thore Schäck das Wort. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt stehe ich zwischen Ihnen und der schon sicher geglaubten Mittagspause, aber es ist Zeit, dass wir noch mal über den Wohnungsmarkt in Bremen sprechen. Sie alle kennen, glaube ich, die Bilder, die teilweise in den Medien waren, auch auf Social Media, aus Berlin, Hamburg oder aus München von Wohnungsbesichtigungen, von Warteschlangen mit mehr als 100 Metern, wo Menschen zwei, drei Stunden darauf gewartet haben, eine Wohnung besichtigen zu dürfen, um sich dann mit vielen, vielen anderen Menschen um diese Wohnung mehr oder weniger prügeln zu müssen, um sie zu kriegen. Das hat ja auch seine Ursache. Es hat seine Ursache darin, dass es in diesen Städten zu wenig Wohnraum gibt und dass auf zu wenige Wohnungen zu viele Menschen Interesse anmelden. Das heißt, es gibt mehr Nachfrage als Angebot auf diese Wohnungen. Das wiederum hat damit zu tun, dass nicht schnell genug gebaut wird oder nicht schnell genug gebaut werden kann, und die Gründe dafür liegen unter anderem auch in der Bürokratie – in der Bürokratie, die Bauen nicht nur langsam macht, sondern Bauen auch teuer macht. Um mal ein Beispiel zu nennen: Wir wissen, dass mittlerweile im Bau 37 Prozent der Kosten für Bürokratie draufgehen. Das bedeutet, wenn jemand einen Wohnblock mit mehreren Wohnungen baut, der, sagen wir, 2 Millionen Euro kostet, dann sind 740 000 Euro davon nur Bürokratiekosten. Das muss natürlich irgendwann irgendwie über die Miete auch wieder reingeholt werden, weil wenn das nicht mehr möglich ist, dann wird schlichtweg nicht mehr gebaut. Diese Bürokratie, die da geschaffen worden ist, die ist ja nicht aus den Unternehmen selbst entstanden, sondern das ist Bürokratie, die die Politik geschaffen hat. Wir wissen, dass sich die Anzahl der Bauvorschriften in den letzten 20 Jahren von ungefähr 5 000 Bauvorschriften auf über 20 000 Bauvorschriften mehr als vervierfacht hat. All das macht Bauen langsam, all das macht Bauen teuer. So kann es wirklich nicht weitergehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall FDP) Dann ist die Frage: Wie reagiert Politik darauf? Wie reagiert Politik auf so etwas, dass langsam gebaut wird, dass teuer gebaut wird und dass dadurch die Mieten steigen? Meistens ist die Antwort linker Politik, dass man mit Regulierung darauf antwortet, indem man beispielsweise eine Mietpreisbremse schafft. Das sorgt meistens zumindest kurzfristig für eine Entspannung, aber es sorgt mittel- und langfristig dafür, dass das Problem größer wird, weil nicht mehr gebaut und auch nicht mehr saniert wird. Wenn ich eine alte Wohnung kaufe und sage: „Ich will da jetzt eine neue Küche reinbauen, damit mein zukünftiger Mieter eine schöne neue Küche hat“, und die kostet, sagen wir, 10 000 Euro, aber aufgrund der Mietpreisdeckelung darf ich nur 25 Euro mehr im Monat nehmen, dann dauert das 30 Jahre, bis ich diese Wohnung abbezahlt habe. Da habe ich schon die dritte neue Küche eingebaut und bezahle die erste immer noch ab. Das ist doch das Problem, warum die Mietpreisbremse nicht wirkt. Im Gegenteil, sie verschärft das Problem, weil perspektivisch weniger gebaut wird, weil perspektivisch weniger saniert wird. Das lässt sich ja auch beobachten, Berlin hat das ja gemacht. Berlin hat eine Deckelung eingeführt und innerhalb eines Jahres hat sich das Angebot an Wohnraum halbiert. Es ist nicht mehr geworden, es ist auch nicht günstiger geworden, es hat sich halbiert. Das heißt, die gleiche Anzahl an Menschen hatte noch weniger Angebot am Markt zur Verfügung. Die Mietpreisbremse ist planwirtschaftlicher Wahnsinn und sie hat hier in Bremen nichts verloren. (Beifall FDP) Sie hat auch aus einem anderen Grund in Bremen nichts verloren, weil wir uns ja mal die Frage stellen müssen: Haben wir im Moment überhaupt ein Problem, das es zu regulieren gilt? Wenn wir uns anschauen, was der Mietspiegel hervorgebracht hat, dann sehen wir, dass die Durchschnittsmiete in Bremen bei etwas über 7 Euro den Quadratmeter liegt. Davon können die Menschen in München oder in Hamburg nur träumen – etwas über 7 Euro pro Quadratmeter. Das heißt, wir haben in Bremen, was mögliche explodierende Mieten angeht, schlichtweg kein Problem. Wir haben keinen angespannten Wohnungsmarkt. Das Problem ist vielmehr, dass durch diese ständigen Eingriffe Probleme erzeugt werden, die habe ich eben aufgeführt, was eine Mietpreisbremse im Bereich von Bau und von Sanierung anrichtet, und man versucht dann, durch noch mehr Eingriffe und durch noch mehr Regulatorik, diese Probleme, die man selbst geschaffen hat, wieder zu lösen. Ich empfehle mal einen Blick nach Argentinien. (Zurufe SPD) Ja, ich weiß, die Realität tut manchmal weh, gerade hier im linken politischen Raum. Ich empfehle einen Blick nach Argentinien. Die hatten einen der am härtesten regulierten Wohnungsmärkte weltweit. Es hat dort nur so gewimmelt von Kappungsgrenzen, von Deckelungen, von Investitionszwängen. Das wurde vor anderthalb Jahren fast alles handstreichartig abgeschafft, und was ist dort passiert? (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Genau, handstreichartig!) Genau! Und was ist dort passiert, Frau Kollegin? Die Mieten sind innerhalb eines Jahres um vierzig Prozent gesunken. Das ist das, was dort passiert ist. Ich verstehe total, dass es für Sie sehr unangenehm ist, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) dass die Realität mal wieder nicht zu Ihrer politischen Ideologie passt, aber Sie treiben mit dem, was Sie hier anstellen, Sie treiben die Preise in die Höhe und Sie sorgen dafür, dass diese Krise, die wir im Moment noch gar nicht haben, dass die hier überhaupt erst entsteht. Ich fordere Sie auf, orientieren Sie sich an der Realität, (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Man kann aber auch nach München schauen!) orientieren Sie sich an der Erfahrung aus anderen Ländern. Wir wissen, dass Mietpreisbremsen langfristig den Mietmarkt nur schädigen. Wir wissen, dass Mietpreisbremsen den Mietmarkt nur in die Höhe treiben, von den Preisen her. Sie werden dadurch kein Problem lösen. Deswegen fordern wir Sie auf, sorgen Sie bitte nicht durch diese Maßnahme dafür, dass die Mieten weiter gesteigert werden. Weil das ist das, was passiert. Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass die Mieten in Bremen stabil bleiben, dass sie im besten Fall sinken. Das schaffen wir nicht durch eine Mietpreisbremse, sondern dadurch, dass in Bremen mehr gebaut wird. – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete FalkConstantin Wagner. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt erklärt er uns wieder, warum die Realität falsch ist.) Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FDP, wie abgehoben kann man eigentlich sein? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Jetzt tut die Realität wieder weh!) An diesem Sonntag sind Sie aus dem Deutschen Bundestag geflogen und am Donnerstag stellen Sie sich hier in Bremen in die Bürgerschaft und beantragen, den Menschen in Bremen den Mieterschutz wegzunehmen. Sie haben ja wohl überhaupt nichts verstanden! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie sorgen für steigende Mieten, das verstehen Sie nicht!) Lassen Sie mich Ihnen mal bei der Frage helfen, was die Mietpreisbremse ist. Die Mietpreisbremse ist die einzige Möglichkeit für Menschen auf Wohnungssuche, ihr Recht durchzusetzen, das Gesetz durchzusetzen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Schwachsinn!) Ich sage Ihnen mal wie Wohnungssuche in den Großstädten aktuell läuft. Jedes vernünftige Wohnungsangebot wird nach wenigen Minuten offline genommen, weil es überrannt wird. Wenn beim schwarzen Brett auf „bremen.de“ eine offene Besichtigung eingestellt wird, dann gibt es eine Schlange bis zur nächsten Straßenecke. Online-Portale muss man inzwischen dafür bezahlen, dass man den Vermieter überhaupt anschreiben darf. Wer dann das Glück hat, einen Mietvertrag angeboten zu bekommen, der muss alles unterschreiben, was ihm unter die Nase gehalten wird. Die Mietpreisbremse schützt davor, in dieser Situation um seine Rechte betrogen zu werden. Sie wollen genau das! Sie wollen, dass jeder alles unterschreiben muss, was ihm unter die Nase gehalten wird und die Mieterrechte nur noch auf dem Papier gelten! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Was Sie wollen ist kein fairer Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt, was Sie wollen ist „wilder Westen“ auf dem Wohnungsmarkt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Der Gipfel ist, Sie fordern, der Senat solle doch einfach Bremen nicht mehr als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. Ja, was denn sonst? Auf welchem Planeten leben Sie eigentlich? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Bei sieben Euro?) Wer glaubt, Bremen habe keinen anspannten Wohnungsmarkt, der hat entweder das große Glück, dass er schon sehr lange nicht mehr umziehen musste oder der hat in seinem Leben jede Wohnung von Papa gekauft bekommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Mietpreisbremse, das eine. Kappungsgrenze, das andere. Sie fordern auch die Abschaffung der Kappungsgrenze. Und was ist die Kappungsgrenze? Die Kappungsgrenze, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch eine Form der Mietpreisbeschränkung, sie bezieht sich aber nicht auf Neuvermietungen wie die Mietpreisbremse, sondern sie beschränkt die Erhöhung bestehender Mietverträge. Und wie hoch, auf welche Höhe beschränkt die Kappungsgrenze die Erhöhung bestehender Mietverträge? Sie beschränkt Mieterhöhungen bestehender Mietverträge auf – Passen Sie bitte gut auf! – fünfzehn Prozent in drei Jahren! 5 Prozent Mieterhöhung pro Jahr sind nach der Kappungsgrenze immer noch zulässig. Zum Vergleich, die Inflation liegt aktuell bei ungefähr 2,5 Prozent. Wenn Sie Geld gespart haben, das Sie auf einem Tagesgeldkonto anlegen, dann kriegen Sie dafür Zinsen, auch ungefähr von 2,5 Prozent. Als Vermieter dürfen Sie auch mit Kappungsgrenze das Doppelte davon nehmen. Das Doppelte! Und das, liebe Kollegen der FDP, ist Ihnen immer noch nicht genug? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Da kommen sogar Zweifel in den eigenen Reihen auf! – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Wir warten noch auf das, was kommt. Jetzt kommt es noch besser! – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) 5 Prozent pro Jahr – ohne irgendeine Verbesserung für den Mieter, denn Komfortverbesserungen – –. Die von Herrn Schäck zitierte Küche zum Beispiel, das war ein schlechtes Beispiel, die ist eine Modernisierung, die darf man noch on top umlegen. Was mich jetzt beschäftigt, ist die Frage: Für welche Vermieter machen Sie das eigentlich? Ich kenne kaum Vermieter, die auf die Idee kommen, 5 Prozent Mieterhöhung jedes Jahr zu nehmen. Die GEWOBA macht das nicht. Die BREBAU macht das auch nicht. Die allermeisten privaten Kleinvermieter, die ich kenne, machen das nicht. Für wen machen Sie das? Für börsennotierte Konzerne und irgendwelche Immobilienfonds auf Zypern? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist der Klassiker, das ist jetzt aber abgenutzt!) Liebe Kollegen der FDP, Ihre Partei, die FPD, und die SPD haben aktuell zwei Dinge gemeinsam. Das eine ist, wir haben beide eine Wahlniederlage aufzuarbeiten. Ein Aspekt davon sollte sein, dass man sich wieder stärker auf seine Grundwerte besinnt. Das zweite, was wir gemeinsam haben, ist: Unter den Grundwerten unserer Parteien ist jeweils der erstgenannte Grundwert die Freiheit. Der Unterschied ist der: Wenn wir „Freiheit“ sagen, dann meinen wir die Freiheit aller Menschen, sich Grundbedürfnisse wie eine Wohnung leisten zu können. Wenn Sie „Freiheit“ sagen, das konnten wir alle nachlesen, dann meinen Sie die Freiheit weniger Reicher, noch reicher zu werden, und der Rest der Bevölkerung soll es bezahlen. Sie haben wirklich gar nichts verstanden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf FDP) Liebe FDP, wenn das die Aufarbeitung Ihres Herausfliegens aus dem Deutschen Bundestag sein soll, dann ist das der Tag heute, wo ich einmal der Meinung von Friedrich Merz bin: 4 Prozent für die FDP sind immer noch 4 Prozent zu viel. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Weniger Regulierung bedeutet mehr Freiheit. Der Antrag, über den wir heute diskutieren, sieht vor – ich zitiere jetzt mal ein, zwei Dinge aus dem Antrag –, dass die Stadt Bremen nicht mehr als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen ist, dass von der Bundesebene – – die Kommunen mehr in der Beweispflicht stehen, dass andere Maßnahmen gefördert wurden und man versucht, erst andere Faktoren zu beeinflussen und andere Maßnahmen vorzunehmen, bevor eben die Mietpreisbremse verlängert wird oder überhaupt zum Einsatz kommt, und für die Stadt Bremen soll die Mietpreisbremse aktuell nicht mehr verlängert werden. Das mal so im Groben, worum es in diesem Antrag geht. Der Bremer Wohnungsmarkt ist angespannt, ja, aber es liegt am mangelnden Wohnraum und nicht am Preis, meine Damen und Herren auf der linken Seite. (Beifall Bündnis Deutschland) Es liegt an den hohen Nebenkosten. Das ist auch ein Aspekt. Haben wir gestern erst, wer die Nordsee-Zeitung bezieht, noch mal wieder gelesen, dass die Nebenkosten extrem hoch sind, komme ich gleich auch noch mal im Detail zu. Die Mietkosten dagegen sind im Land Bremen moderat steigend. Da ist der vorliegende Antrag ein Schritt zu weniger unnötiger Regulierung. Weniger Regulierung kann nämlich den Wohnungsbau fördern, die Sanierung fördern und außerdem Vermietern und Investoren grundlegend Anreize geben, sich auf dem Wohnungsmarkt auszutoben, und zwar im Positiven, meine Damen und Herren, nämlich mehr Wohnraum. Knapper Wohnraum lässt die Preise dagegen anziehen. Es braucht also mehr Wohnraum und die Mietpreisbremse ist dabei definitiv kein Allheilmittel, sondern ganz im Gegenteil, es soll eigentlich nur eine Hilfsmaßnahme sein, die nur zum Einsatz kommen sollte, wenn andere Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden und man temporär dieses Mittel dann nutzt, um den Markt etwas zu entspannen. Temporär, meine Damen und Herren, auch da muss eben klar sein, dass eine Mietpreisbremse kein Dauerinstrument ist. Was Sie auch immer wieder vergessen, meine Damen und Herren auf der linken Seite, wer – –. Nein, Sie brauchen gar nicht hier – –, Herr Sültenfuß, dass Sie von Wirtschaft keine Ahnung haben, das wissen wir. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber jetzt einmal nur für Sie: Wohnungsbau bedeutet mehr Geld in kommunalen Kassen! Ist Ihnen das bewusst? Dann können Sie auch mehr grüne Sachen machen, wenn Sie wollen, Öko und keine Ahnung, was immer Sie wollen. Wenn Geld übrig ist, können Sie damit was machen. Aber erst mal muss das Geld reinkommen, und Wohnungsbau sorgt eben für mehr Geld in den kommunalen Kassen. Was ich eben bereits angerissen habe, war, dass die Wohnnebenkosten extrem hoch sind im Land Bremen. Durch die Nebenkosten für Wohnimmobilien bedeutet das für die Mieter und Eigentümer in der Stadt Bremerhaven aktuell, dass sie 1 660 Euro an Nebenkosten durchschnittlich bezahlen. Wenn wir uns die hundert Großstädte anschauen, die in dem Artikel gestern genannt wurden in der „Nordsee-Zeitung“, dann liegt Bremerhaven von hundert Großstädten auf Platz neunzig, was die Nebenkosten angeht. Bremen schafft es immerhin auf Platz 73. Das sind desaströse Werte, meine Damen und Herren. Das ist schlechter als in München, Berlin und Hamburg. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch die Grundsteuer liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt und sorgt dafür, dass auch hier die Mieter wesentlich höhere Nebenkosten haben. Schmutzwasser- und Abfallgebühren: auch höher. Das summiert sich. Das spannt den Markt an, meine Damen und Herren, nicht der Quadratmeterpreis. Der Wunsch der Bürger ist bezahlbarer Wohnraum, und da können wir ansetzen. Herr Wagner, ganz ehrlich, was Sie da vorhin gesagt haben – also so viel Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört. (Beifall Bündnis Deutschland) Denn zunächst einmal – –. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Können Sie die Fakten denn widerlegen?) Volkswirtschaftlich schauen Sie – –, gehen Sie in einen VolkswirtschaftGrundkurs, dann kriegen Sie alles mitgebracht, was Sie brauchen. (Zurufe SPD: Machen Sie das doch mal!) War ich schon, war ich schon, am Wirtschaftsgymnasium, vielen Dank! Volkswirtschaft-Grundkurs habe ich mehr als genug gehabt, vielen Dank! Herr Wagner, Fortschritt kommt nicht aus altruistischen Gründen heraus. Fortschritt kommt durch Anreize, leider Gottes nun mal durch monetäre Anreize. Aber nur so konnten wir uns überhaupt weiterentwickeln. Dementsprechend müssen monetäre Anreize auch für Vermieter weiter gelten, (Beifall Bündnis Deutschland) für Investoren weiter gelten. Nur so sorgen wir für Arbeitsplätze, für Wohnraum, für Komfort, für alles, was wir in unserem Leben brauchen. Der Laptop, den Sie da zum Beispiel haben, der kommt auch nicht einfach so. Aber gut, Herr Wagner, dass Sie Unrecht haben, haben Sie auch durch Ihr Schreien bewiesen. Ich komme zum Ende meiner Rede. Es geht nicht nur um die Frage, wie wir die Mietpreisbremse aussetzen oder fortführen. Es geht darum, wie wir einen Wohnungsmarkt gestalten, der fair und nachhaltig für alle Bremer Bürgerinnen und Bürger ist. Das bezieht sich nicht nur auf die Mieter, sondern auch auf die Vermieter, meine Damen und Herren. Dazu gehört auch, dass wir uns bewusstmachen, dass Nebenkosten und steuerliche Belastungen ebenso eine große Rolle dabei spielen, wie sich der Wohnungsmarkt entwickelt, wie es in vielen anderen Städten – bei uns glücklicherweise nicht so – der Quadratmeterpreis tut. Aus diesem Grund werden wir von Bündnis Deutschland dem Antrag zur bewussteren Nutzung der Mietpreisbremse zustimmen, denn Bremen braucht nicht mehr, sondern weniger Regulierung. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr.Oğuzhan Yazıcı. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Wagner, der Wahlkampf ist seit Sonntag, 18 Uhr vorbei. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Zurufe SPD) Sie haben eben nahezu Ihre gesamte Redezeit darauf verwendet, den Kollegen von der FDP mit einer gespielten Empörung anzubrüllen und dabei offenbar völlig außer Acht gelassen, dass die Wählerinnen und Wähler Ihre Partei abgestraft haben wegen einer desaströsen Wohnungsbaupolitik, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist jetzt kein Wahlkampf?) Aber Sie sind da offenbar sehr entspannt, weil sich Ihre Leistungen hier in Bremen ja sehr gut decken mit der Leistung im Bund. So viel zur Einleitung. Nun zur Sache, aber ich habe gleich noch ein bisschen was, Herr Wagner. Ich bin noch nicht ganz fertig. Bremen ist im Vergleich zu vielen anderen großen Städten ein Markt, in dem die Mieten nur durchschnittlich und moderat gestiegen sind, wobei es in einigen Stadtteilen hier Unterschiede gibt und auch in einigen Segmenten. In den letzten zehn Jahren gibt es einen Zuwachs an Wohnungen um fünf Prozent, und die Bevölkerung ist auch im selben Zeitraum moderat angewachsen, sodass wir zwar in einigen Stadtteilen von einem angespannten Markt sprechen können, aber ein flächendeckender Wohnungsmangel in ganz Bremen ist bisher vom Senat nicht belegt. Deswegen sind wir der Auffassung, dass staatliche Mietpreisregulierungen in Bremen und Bremerhaven keine Beachtung finden sollten. (Beifall CDU) Wir sind der Überzeugung, dass das keine nachhaltige Lösung ist. Herr Wagner, Sie haben eben mit sehr laute Stimme von Fairness gesprochen und vom „Recht durchsetzen“ durch dieses Instrumentarium, und Sie haben beschrieben, dass sich dreißig, vierzig, fünfzig Leute auf eine Wohnung bewerben. Die Realität ist: Die Vermieter suchen sich die bonitätsstärksten aus und nicht die, die eigentlich die Wohnung nötig hätten. Das ist die Realität mit Ihrer Mietpreisbremse, Herr Wagner. Zudem bevorteilt – –. Schauen Sie, wenn sich dreißig Leute bewerben und der Vermieter sich einen aussuchen muss, dann sucht er denjenigen, der die meiste Kohle hat. Das ist einfach die Realität. (Beifall CDU) Wie wollen Sie dem entgegentreten? Da ist kein fairer Wettbewerb. Sie bevorteilen auch ältere Menschen, die in Wohnungen gehen und dort wegen mangelnder Mobilität vielleicht auch nicht mehr rausgehen möchten, und sie beanspruchen über die Jahre eine viel zu große Wohnung; und gerade Familien, die einen Bedarf haben an Wohnungen, kommen nicht daran. Das heißt, das ist kontraproduktiv. (Abgeordneter Volker Stahmann [CDU]: Was ist der Punkt?) Das ist kontraproduktiv, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU) Aber das eigentliche Problem ist doch, dass das hier eine Symptomlösung ist eines tieferliegenden Problems, und das tieferliegende Problem ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. (Beifall CDU) Darüber reden wir hier schon seit einiger Zeit, und ich muss es noch einmal wiederholen: Rot-Grün und Rot-Rot-Grün, Sie sind mit all Ihren Maßnahmen, Ihren Anstrengungen, Bemühungen – Sozialwohnungsquote angehoben, Bagatellgrenze abgesenkt –, Sie sind mit all Ihren Maßnahmen leider krachend gescheitert. (Beifall CDU – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) Stimmt das nicht? Wir wollen die Debatte nicht wiederholen, bitte! Wir machen eine andere Debatte. (Unruhe) Wir können die Debatte nicht wiederholen, und Sie versuchen jetzt, eine verfehlte – –, und Sie machen einen – –. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Entschuldigung, Herr Kollege, Entschuldigung! Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen noch mal: Der parlamentarische Zwischenruf bezieht sich auf den Redner und nicht auf das, was Sie gegenseitig kommentieren. Bitte hören Sie doch dem Redner zu! Fahren Sie bitte fort. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Sie müssen noch mal stoppen, weil ich überlegen muss, wo ich war. (Zuruf: Fangen Sie einfach von vorne an!) Herr Wagner, wir haben keinen Wahlkampf! Wir haben selbstverständlich viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Sie sind bei der Schaffung von Sozialwohnungen krachend gescheitert – da war ich stehen geblieben –, und Sie versuchen, diese Fehler zu kaschieren mit einem erneuten Fehler der staatlichen Regulierung. Das macht das Problem noch größer, und deswegen sind wir dagegen. (Beifall CDU) Natürlich negieren wir nicht das Problem der steigenden Mieten. Aber unser Ansatz ist: Wir wollen das Problem überwinden und nicht durch staatliche Regulierung verwalten. Das ist der Unterschied. (Beifall CDU) Deswegen braucht es neben einer bedarfsgerechten subjektiven Förderung, etwa durch das Wohngeld, Neubau. Das Problem des Neubaus ist, dass wir zu hohe Kosten haben. Wir haben es gesagt, etwa 32 Prozent der Kosten sind politisch verursachte Kosten. Bitte schön, Frau Schaefer. Ach so, Entschuldigung. Das mache ich nicht. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Kollege gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Schaefer? Wollen wir uns mal wieder an die Regeln halten, hier alle, bitte! Gestatten sie eine Zwischenfrage? Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı (CDU): Selbstverständlich. Bitte schön! Präsidentin Antje Grotheer: Frau Dr. Schaefer, bitte! Abgeordnete Dr. Maike Schaefer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn Sie richtigerweise sagen, wir brauchen mehr Neubau, warum haben Sie in der Deputation gerade auch in der letzten Legislaturperiode bei vielen Neubauprojekten dagegen gestimmt? Da kann ich jetzt wirklich unzählige aufzählen: von der Oberneuländer Mühle, von der Strandlust, vom Speicherquartier. Wir haben eine ganze Liste gemacht, weil gerade die CDU auch dort, wo 30 Prozent sozialer Wohnungsbau mitgeplant war, dagegen gestimmt hat. Können Sie mir das erklären? Abgeordneter Oğuzhan Yazıcı (CDU): Ja. Wir haben jedes Mal gute Gründe gehabt. Deswegen. (Beifall CDU – Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kann ich weitermachen? (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Schwach angefangen, stark nachgelassen!) Genau. Deswegen müssen Sie endlich von einem Anspruchsdenken runter, das einfach nicht mehr in die Zeit passt. Wir fühlen uns als CDU nach wie vor grundsätzlich an die Beschlüsse der Enquetekommission gebunden. Nur die Beschlüsse datieren aus 2011. Seitdem hat sich die Welt stark verändert. Die Rahmenbedingungen für das Bauen haben sich dramatisch verändert, und deswegen muss Politik darauf auch radikal reagieren. Aus diesem Grund braucht es endlich, endlich offiziell und förmlich die Abschaffung des Bremer Standards, meine Damen und Herren. Anders wird es nicht gehen. (Beifall CDU) Die Novellierung der Landesverordnung und auch die angekündigte zweite Novellierung, das sind alles Schritte in die richtige Richtung. Dort geht es vor allem um vereinfachte Genehmigungsverfahren, aber in diesen Genehmigungsverfahren müssen Sie trotzdem überbordende Regulierungen anwenden, meine Damen und Herren. Wie können Sie sich eigentlich vor diesem Hintergrund Normen erlauben, die es sonst nirgendwo in der Republik gibt? Das können wir uns einfach nicht mehr erlauben. (Beifall CDU) Wenn Sie es ernst meinen mit schneller, einfacher und kostengünstiger, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Thema!) dann klären Sie bitte den Konflikt innerhalb der Koalition. Wir warten seit dem 18. Dezember, da hatte der Bürgermeister konkrete Beschlüsse angekündigt. Seit zweieinhalb Monaten warten wir auf diese konkreten Beschlüsse. Wir würden auch noch weitere zwei Monate warten, wenn das bei Ihnen dazu führt, dass Sie endlich das Ganze neu denken und hier in Bremen zu einer Bauwende kommen. Das ist nämlich das, was wir für den Mietmarkt brauchen und keine staatliche Regulierung. – Danke schön! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Tim Sültenfuß. Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Die FDP hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze in Bremen für unbrauchbar erklärt. Das ist natürlich totaler Quatsch, und mit diesem Vorstoß zeigt die FDP mal wieder, wie wenig Ahnung sie von den realen Problemen der Menschen hat. (Beifall Die Linke) Reiht sich aber sehr gut ein neben Anträgen wie dem zum Genderverbot, gestern. (Beifall Die Linke, SPD) Ich finde das extrem gefährlich, Herr Schäck, dass Sie hier Argentinien als Positivbeispiel angeführt haben. Ich habe das gerade noch mal nachgeguckt. In Argentinien sind die Mieten innerhalb von einem Jahr um 197 Prozent gestiegen und nur, weil es eine Inflation von 237 Prozent gab, sind die Mieten im Vergleich zur Inflation gesunken. Jetzt zu sagen, in Argentinien würde irgendwas gut laufen, das ist einfach nur richtig gefährlich. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bremen braucht so wie alle Bundesländer auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle. Für uns als Linke ist das ein zentrales Thema. In den Hunderttausenden Haustürgesprächen, die wir bundesweit in den letzten Monaten geführt haben, hat sich bestätigt, dass sich auch die meisten Menschen in Deutschland eher Sorgen über zu hohe Wohnkosten machen als übers Gendern. (Beifall Die Linke) Damit Wohnraum für alle bezahlbar bleibt, braucht es Maßnahmen wie die Mietpreisbremse. Diese sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dass Mieten bezahlbar bleiben, ist vor allem wichtig für Menschen mit niedrigem Einkommen und von denen gibt es in Bremen leider sehr viele. Der Anteil an Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, beträgt in Bremen 15 Prozent. Ebenso wie Menschen über 65 Jahre, junge Erwachsene, Alleinerziehende und Erwerbslose sind die Beschäftigten im Niedriglohnsektor massiv betroffen von Wohnarmut, wie kürzlich eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gezeigt hat. Diese Menschen geben mehr als ein Drittel für Wohnkosten aus, manche sogar mehr als die Hälfte. Laut der Studie ist Bremen übrigens trauriger Spitzenreiter, was die Wohnarmut betrifft. Fast 30 Prozent der Bremer:innen sind von Wohnarmut betroffen. In Zahlen sind das fast 200 000 Menschen. Herr Schäck, das nennen Sie, Zitat: „schlichtweg kein Problem“. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dieser Situation eine Abschaffung der Mietpreisbremse zu verlangen, ist Hohn gegenüber diesen vielen Menschen, die unter hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten leiden. Überhaupt frage ich mich, wie Sie bei der FDP darauf kommen, dass Bremen kein Problem mit steigenden Mieten hätte. Die durchschnittliche Nettokaltmiete, von der Sie in dem Antrag – das ist letzten Sommer, zugegeben, 7,37 Euro – gesprochen haben, ist ja nicht mehr aktuell. Im 10- Jahres-Vergleich haben sich die Mieten in der Stadt Bremen um etwa 53 Prozent erhöht. Laut Mietspiegel lag die durchschnittliche Kaltmiete in Bremen im 4. Quartals 2024 bei 9,44 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum 4. Quartal 2023 Steigerung von 4,3 Prozent. Bei Neubau lagen die Mietpreise 2024 übrigens bei durchschnittlich 13,15 Euro pro Quadratmeter. Aktuelle durchschnittliche Nettokaltmiete in Bremen sind 11 Euro pro Quadratmeter, in beliebten Lagen sogar 12,50 Euro pro Quadratmeter. Selbst in einfachen Lagen liegt man bei 9,60 Euro pro Quadratmeter. Sie sagen in Ihrem Antrag außerdem, dass quantitativ messbare Auswirkungen der Mietpreisbremse nicht bewiesen werden können. Das stimmt, aktuell geht das noch nicht. Das liegt aber auch daran, dass sich die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse erst seit der Einführung des Mietspiegels im letzten Jahr wirklich verbessert hat. Im Laufe des nächsten Jahres dürften uns dann auch konkretere Ergebnisse vorliegen. Allerdings gehen wir schon jetzt von einer dämpfenden Wirkung der Mietpreisbremse aus. Das geht aus einer Mitteilung des Senats vom 7. Mai letzten Jahres hervor auf die Anfrage der FDP, hatten Sie ja eigentlich mitbekommen, denke ich mal. Aus dieser Mitteilung geht auch hervor, dass anders, als Sie behaupten, die Mietpreisbremse keine Investitionseinschränkung nach sich zieht. Auch das dramatische Bild vom ausgebeuteten Vermieter, dass Sie da in Ihrem Antrag zeichnen, ist komplett verzerrt, denn viele Vermieter:innen haben bei der Miete weiterhin enormen Handlungsspielraum. Die Mietpreisbremse gilt zwar bei Bestandsmieten, bei Neubau und modernisierten Wohnungen können Vermieter:innen aber die Höhe der Miete weiterhin uneingeschränkt bestimmen. Außerdem gilt die Kappungsgrenze bei Index- und Staffelmieten nicht. Bei möblierten Wohnungen kann zusätzlich zur Miete ein Aufschlag erhoben werden, und für Wohnen auf Zeit gilt die Mietpreisbremse auch nicht. In Wahrheit ist die Mietpreisbremse also extrem löchrig. Übrigens ist auch dieser Vorwurf in Ihrem Antrag, dass wir uns nicht um die Wohnnebenkosten kümmern, komplett lächerlich. Wir haben doch am Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss einen sehr großen Schritt in Richtung der Rekommunalisierung der hanseWasser Bremen GmbH beschlossen. Das wird die Abwassergebühren und damit auch die Wohnnebenkosten für alle Menschen in Bremen langfristig senken. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das vermuten Sie! – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Das finden die Marktradikalen von der FDP, anscheinend auch von der CDU, natürlich – wenig überraschend – auch wieder falsch. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Linke steht konsequent an der Seite der Mieter:innen. Deswegen bieten wir seit ein paar Monaten einen kostenlosen Mietwucher- und einen Heizkostencheck an, bei dem Mieter:innen online in einfacher Form ihre Miete und Heizkosten überprüfen lassen können. Mithilfe dieser Instrumente konnten wir bundesweit schon über 50 000 Fälle von überhöhten Mieten nachweisen. Die Linke fordert zudem einen bundesweiten Mietenstopp und einen Mietendeckel. Wir werden hier in Bremen noch weitere Maßnahmen entwickeln, damit Wohnraum für alle bezahlbar ist und das auch bleibt. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Bithja Menzel. Sehr geehrte Abgeordnete Bithja Menzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wenn ein Antrag eine Weile liegt, dann merkt man immer ganz gut, wie viel Bewegung in einzelnen Politikfeldern eigentlich drin ist. Genau wie meinem Kollegen Tim Sültenfuß ist mir auch aufgefallen, auf die Nettokaltmiete von 7,30 Euro können Sie schon mal wieder was raufpacken. Außerdem waren wir an bestimmten Inhalten aus Ihrem Antrag, wie etwa Reformen mit Versorgern oder auch der Schaffung von zusätzlichem Wohnungsbau und Abbau von Hürden schon längst dran, im vergangenen Jahr. Was sich allerdings nicht geändert hat, ist, dass es auch weiterhin Quatsch ist, so zu tun, als ob Bremen aus Lust und Laune Kappungsgrenze und Mietpreisbremse eingeführt hat. Ich will Ihnen einmal sagen, was bei der Einführung zum Beispiel in den Daten eine Rolle gespielt hat: Es wurden betrachtet die Höhe und Entwicklung von Angebotsmieten 2017 bis 2022, es wurde die Mietpreisdifferenz herangezogen, die Mietbelastungsquote 2022, der Wohnungsversorgungsgrad 2022, der Leerstand und das Verhältnis von Wohnungsneubau zur Haushaltsentwicklung 2017 bis 2022. Wenn das keine solide Datengrundlage ist, dann kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Die Zahlen, die wir da gesehen haben, die sprachen ja nun einmal dafür, das Instrument weiter fortzuführen und allen Bevölkerungsgruppen auch den Zugang zu Wohnraum weiter zu ermöglichen. Ganz nebenbei gesagt ist es ja nicht nur zulässig, dabei auch vergangene Entwicklungen und auch Ihr aktuelles Gefühl, was die Wohnungsversorgung angeht, zu schauen, sondern auch sich mit voraussichtlichen Entwicklungen und Prognosen in unserem Bundesland zu beschäftigen und auch die sind sehr, sehr eindeutig. Das ist auch eine Art von Verantwortung, solche Instrumente dann weiter anzuwenden, um die Wohnraumversorgung auch perspektivisch zu garantieren. In Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes, in dem die Nachfrage das Wohnungsangebot übersteigt, steigen natürlich neue Vertragsmieten auch an. Die künftigen Mietangebote würden uns ohne diese regulatorischen Instrumente noch größere Sorgen machen, als sie das ohnehin schon tun. Ich verstehe auch Ihre Instrumentalisierung von den „armen Vermieter:innen“ nicht, das haben meine Kollegen Falk Wagner und Tim Sültenfuß aber auch schon gut ausgeräumt, warum die nicht darunter leiden, dass wir diese beiden Instrumente fortführen. Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich die Vermieter:innen Sorgen um die Sanierungsaufgaben in unserem Land machen, weil gerade der Bestand wichtig ist, aber Ihre Forderungen schießen weit über das Ziel hinaus. Führen Sie mir gerne mal die Vermieter:innen vor, die Ihren Antrag wirklich vollen Herzens unterstützen können! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was mich auch ein bisschen erschrocken zurücklässt, ist, dass wir doch erst vergangene Plenarwoche über Sozialwohnungen gesprochen haben und wir doch das Problem alle miteinander erkannt haben, dass diese Sozialwohnungen immer weniger werden. Wir steuern in Bremen zwar mit einer guten Wohnraumförderung dagegen, aber logischerweise wird dieser Druck doch auch erst mal eine lange Zeit bleiben. Das sieht man auch, wenn man sich Prognosen zu dem weiteren Verfallen von Bindungen im Sozialwohnungssektor anschaut. Da ist es gerade die Kappungsgrenze, die wesentlich dazu beiträgt, dass diejenigen Wohnungen, die aus der Sozialbindung nicht nur jetzt schon entfallen sind, sondern auch perspektivisch weiter entfallen, eben nicht direkt so stark ansteigen, in der Miete, und das Preisniveau der Vergleichsmieten nicht direkt angepasst wird. Ansonsten hätten wir ein Riesenproblem, weil es eben da eine ganze Bevölkerungsgruppe gibt, die keine Wohnung mehr findet, in Bremen. Dieses „komplett dem Markt überlassen“, das müssen Sie mir noch mal erklären, und sie müssen, glaube ich, vor allem Armutsbetroffenen und Familien in Bremen erklären, wie Sie dann die Wohnraumversorgung auch wirklich sichern wollen. Ich finde, da sind wir auch einfach logischerweise eine andere Stadt als München, die Sie ja, Herr Schäck, als Beispiel genannt haben. Vielleicht müssen Sie Ihre Definition von angespannten Wohnungsmärkten auch noch mal überdenken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ein bisschen schade, dass ich jetzt wieder versöhnlicher werden muss, weil in einer Sache sind wir uns ja einig, nämlich, dass wir den Wohnungsbau beschleunigen müssen und mehr Wohnraum schaffen müssen. Aber dafür brauchen wir Ihre guten Tipps nicht. Wir gucken alle gerade gespannt nach Hamburg, wo die DIN-Normen in der Bauwirtschaft gerade komplett durchpflügt wurden, wo sich auch noch mal Verwaltungsprozesse angeschaut wurden, und das ist ja sehr vielversprechend. Es ist doch aber auch klar, dass ganz viel von dem, was da jetzt genannt wurde, bereits jetzt in der Praxis angewendet werden kann. Dabei unterstützen wir natürlich Investor:innen auch gerne und schauen uns auch gerne Verwaltungsprozesse noch mal an. Aber das ist nichts, was politisch irgendwie behindert wird. Ich glaube, darüber müssen wir uns auch klarer werden. Es gibt auch politische Anpassungen, das steht hier aber überhaupt nicht zur Debatte, das wissen Sie ganz genau, dass wir da schon lange dran sind – die letzte LBO-Novelle, die nächste LBO-Novelle, eine vernünftige Umbauordnung. All das wird uns weiter helfen. In der Senatskommission Wohnungsbau gibt es Debatten um die richtigen Instrumente. Ich will auch direkt noch mal von unserer Seite sagen: Die Abschaffung des Bremer Standards gehört selbstverständlich nicht dazu. Zum Abschluss – das hat jetzt noch niemand aufgegriffen, aber es war doch eine große Meldung vor zwei Wochen – noch mal die Sache, dass Bremen doch das einzige Bundesland ist, was gestiegene Wohnungsbaugenehmigungen hatte, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Wir liegen hier bei einem Zuwachs über 30 Prozent. Das liegt an guten Förderprogrammen, die wir in Bremen haben, das liegt an sehr guten Projekten von motivierten Investor:innen, die wir absolut nicht abschrecken und das liegt auch am politischen Willen, diese Projekte auch umzusetzen. Dass Sie das überhaupt nicht realisieren, das macht mich wirklich auch betroffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete FalkConstantin Wagner. Abgeordneter Falk-Constantin Wagner (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung möchte ich noch machen: Es wurde verschiedentlich in den Redebeiträgen von CDU und FDP die Mietpreisbremse und der Neubau gegeneinander gestellt. Der Neubau ist in der Tat auch wichtig und Bremen steht dabei, gemessen an der aktuellen Lage, sogar gut da. Aber die Frage ist: Haben Mietpreisbremse einerseits und Neubau andererseits irgendwas miteinander zu tun? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja, weil Sie bei dem einen nicht hinterherkommen, verlängern Sie das andere immer!) Wenn wir ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen, § 556f – für die, die es nachschauen möchten – die Mietpreisbremse gilt ausdrücklich nicht für Neubauten. Die Mietpreisbremse und der Neubau haben nichts miteinander zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Die Frage ist deswegen gar nicht Mietpreisbremse oder Neubau, sondern die Antwort ist: Mietpreisbremse und Neubau. – Schönen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Özlem Ünsal das Wort. Senatorin Özlem Ünsal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste! Den zweiten Halbsatz im vorliegenden FDP-Antrag unterstütze ich ausdrücklich: Bremen braucht Wohnraum. Genau diesen Wohnraum und die Voraussetzungen dafür schaffen wir mit großem Engagement. Frau Menzel hat es gerade ausgeführt: Die kürzlich veröffentlichten Zahlen vom Statistischen Bundesamt für 2024 belegen das auch: Bremen hat mit einer Steigerung ganz konkret von 36,5 Prozent entgegen dem bundesweiten Trend den höchsten Zuwachs aller Bundesländer. Während die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland erneut stark zurückgegangen ist, führen wir hier die Spitze des gegenläufigen Trends. Das ist wirklich auch etwas, was man mit einem kräftigen Applaus für uns auch bestätigen kann. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir verzeichnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit als einziges Land einen deutlichen Anstieg und beweisen damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass Wohnungsbau auch in schwierigen Zeiten gelingen kann. Während in vielen Regionen der Republik die Zahlen einbrechen – das kann man aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes sehr schön ablesen –, haben wir in den letzten Monaten aktiv die Weichen für mehr Baugenehmigungen gelegt. Wir schaffen gezielte Anreize für den Wohnungsbau, beschleunigen die Genehmigungspraxis und fördern bezahlbare Wohnungen, damit mehr Menschen auch ein passendes Zuhause, ein Dach über dem Kopf finden können. Und ja, trotz dieser positiven Entwicklung bleibt der Wohnungsmarkt dennoch herausfordernd. Wer könnte das abstreiten? Nicht nur in Bremen, aber auch in Bremen. Wir werden als Senat daher weiterhin alles daran setzen müssen, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und den Wohnungsbau langfristig zu sichern. Das steht ohne Zweifel auch auf der Agenda. Doch – und das will ich ausdrücklich unterstreichen – Bauen allein wird da nicht reichen. Wir brauchen auch diese mietpreisregulierenden Instrumente, solange der Wohnungsmarkt so angespannt ist, wie er gerade ist. Ein zentrales Instrument ist neben der Kappungsgrenzenverordnung auch die Mietpreisbremse, die übrigens mit der Großen Koalition im Jahr 2015 als Reaktion auf überhöhte Mietpreise eingeführt worden ist und bis heute dazu beiträgt, dass Mietpreise nicht unkontrolliert steigen können. Erst kürzlich haben wir zudem die Absenkungen aus der Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre, nämlich bis 2029, verlängert. Ich finde, das ist ein starkes Signal für den Mieterschutz. Das bedeutet, in der Stadt Bremen dürfen Mieten bei laufenden Verträgen innerhalb von drei Jahren um höchstens fünfzehn Prozent steigen. In Bremerhaven sind es zwanzig Prozent, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt dann vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Eine gutachterliche Stellungnahme – Sie erinnern das aus dem letzten Jahr, nämlich aus dem Jahr 2024 – bestätigt, dass genau das für die Stadt Bremen vorliegt. Diese Einstufung ermöglicht es uns letztlich auch, rechtzeitig Regulierungen einzuführen, um übermäßige Mietsteigerungen abzufedern. Der Mietspiegel zeigt zwar die Durchschnittsmiete im Bestand, gibt jedoch keinen Aufschluss über die tatsächlichen Angebotsmieten, und genau diese sind entscheidend für die Mietpreisentwicklung. Fakt ist: Die Mehrheit der Bremerinnen und Bremer – trotz der hohen Eigentumsquote – lebt weiterhin zur Miete und Deutschland bleibt auch europaweit Mieterland Nummer 1, das müssen wir hier einmal sehr deutlich zur Kenntnis nehmen und entsprechend ausgestalten. Sollte die Mietpreisbremse zum 1. Dezember 2025 ersatzlos wegfallen, hat das gravierende Folgen auch für Bremen. Das bedeutet nämlich, dass Neuvermietungen dann nicht mehr nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sondern sich an der deutlich höheren Grenze des Wirtschaftsstrafgesetzes orientieren, nämlich an einem Zuschlag von mehr als zwanzig Prozent zur ortsüblichen Miete. Eine solche Dynamik, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, würde auch die ortsübliche Vergleichsmiete selbst nach oben treiben, da Mieten bei Neuvermietungen in deren Berechnung einfließen. Deshalb habe ich auch aktiv im Bundesrat jüngst die Verlängerung der Mietpreisbremse erfolgreich initiiert, gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg, und die Strategie geht auf und ist auch richtig. Unsere Strategie kombinieren wir mit zwei zentralen Ansätzen, die ich Ihnen gern einmal kurz vorstellen will. Das ist zum einen natürlich die Mietpreisregulierung, um kurzfristig überhöhte Mietsteigerungen zu bremsen und auf der anderen Seite schaffen wir diese gezielten Anreize für den Wohnungsneubau, um langfristig mehr Wohnraum anzubieten. Dieser ganzheitliche Ansatz stellt sicher, dass der Neubau nicht ins Stocken gerät, während gleichzeitig genügend bezahlbare Wohnungen entstehen können, um die Mietpreisentwicklung nachhaltig zu steuern und zu stabilisieren. Konkret setzen wir auf eine umfassende Stadtentwicklungs- und Wohnungsmarktstrategie, Sie kennen sie. Erlauben Sie mir aber trotzdem, ein paar Ausführungen dazu zu machen. Dazu gehört die Förderung des Wohnungsneubaus durch gezielte Schaffung von Baurecht; die Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung, Sie haben sie schon in Ihren Reden aufgeführt; die Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes für die Entlastung einkommensschwacher Haushalte gehört ebenfalls dazu; die bereits erfolgte Novellierung – auch die haben Sie schon genannt – der Bremischen Landesbauordnung sowie die zweite Novelle, die wir jetzt angehen, insbesondere die direkt abschließbaren Erleichterungen für die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten im Bestand. Dies zeigt alles, dass wir nur im Zusammenspiel aller Instrumente und aller Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, erfolgreich sein können und nicht anfangen sollten, einzelne Stellschrauben systematisch zurückzudrehen. Wir müssen die soziale Wohnungsfrage in Bund und Ländern mit einer Investitionssteuer und Entbürokratisierungsoffensive überwinden, das ist meine feste Überzeugung, und auch unsere Planungsund Genehmigungsverfahren beschleunigen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Der Bremer Senat leistet hierzu seinen sehr aktiven Beitrag und wird auch weiterhin gezielt darauf hinarbeiten, dass dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird und der Wohnungsbau langfristig gesichert bleibt und nicht zum Stagnieren kommt. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, wir treten in eine Mittagspause ein bis 15 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 13:32 Uhr) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:00 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort. Starke Regionen für ein starkes Europa Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 5. Februar 2025 (Drucksache 21/993) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Olaf Joachim. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Antje Grotheer. Abgeordnete Antje Grotheer (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir mal wieder über das Thema Europa reden. Der Anlass ist ein nicht ganz erfreulicher, wie ich gleich noch aufzeigen werde. Dass wir aber überhaupt über Europa diskutieren, angesichts der Tatsache, wie stark sich Europa auf unsere Region, auf die Städte und Gemeinden auch in der Bundesrepublik Deutschland und in Bremen auswirkt, halte ich für total wichtig. Siebzig Prozent unserer Politik geht im engeren Sinne oder im weiteren Sinne – je nachdem, wo Sie die Grenze ziehen – tatsächlich auf europäische Entscheidungen zurück. Die Entscheidung, über die wir heute reden wollen, ist eine, über die wir eigentlich immer reden, wenn wir hier im Parlament diskutieren, nämlich eine über Geld. Sie wissen, Europa ist stark unter Druck. Wir müssen jetzt entscheiden: Wie stellen wir uns in der veränderten Weltlage auf? An welchen Stellen arbeiten wir enger zusammen als an anderen? An welchen Stellen müssen wir eigene neue Anstrengungen unternehmen, um weltweit noch eine Rolle zu spielen? Diese Frage müssen wir gemeinsam entscheiden. Diese Fragen werden sicher in den nächsten Monaten ganz erheblich entschieden werden. Für diese Fragen ist es besonders wichtig, wenn wir über Geld reden: Wie viel Geld stellen wir dafür eigentlich zur Verfügung und für welche Projekte stellen wir Geld zur Verfügung? Das passiert üblicherweise, indem man in den mehrjährigen Finanzrahmen guckt, in dessen Aufstellungsphase sich die Europäische Union jetzt befindet. Da ist es im letzten Sommer passiert, dass – wir wissen gar nicht, wie wir es nennen sollen – irgendwas geleakt wurde oder was angedeutet wurde, in der DG Budget, also der Generaldirektion, die sich mit der Frage der Aufstellung des Haushalts beschäftigt. Plötzlich ist ein, man sagt immer dann so schön „Non-Paper“, wenn man nicht zugeben will, dass man Gedankenspiele macht, aufgetaucht, in dem darüber geredet worden ist, dass Kohäsionspolitik, wie wir sie kennen – ich will nur mal kurz sagen, das ist für uns zum Beispiel der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder der Europäische Sozialfonds (ESF) – eingestampft werden. Und zwar eingestampft zugunsten einer neuen Vergabepolitik, die im Wesentlichen dann die nationalen Regierungen adressiert. Das heißt, in der Konsequenz wird es keine Entscheidungen mehr darüber geben, was die Regionen brauchen, sondern es wird eine Entscheidung geben, die lautet: Wir geben das Geld, das wir ausgeben wollen, möglicherweise an die Nationalstaaten – für die Spezialistinnen und Spezialisten unter Ihnen, das ist das, was wir mit dem Wiederaufbau- und Resilienzfonds bei Corona gemacht haben, da ist das Geld an die Nationalstaaten gegangen – und lassen die dann mal verteilen. Das halten europaweit alle Regionalpolitiker, alle Landesregierungen, alle nationalen Regierungen für ganz schwierig – die nationalen Regierungen noch am wenigsten, weil die sagen: Das fällt uns leichter, dann das Geld zu verteilen, wo wir es hin haben wollen. Wir – und wenn ich „wir“ sage, dann meine ich die polnischen Regionen, ich meine die italienischen Regionen, ich meine unsere Europaministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz, die anderen Bundesländer, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Frankreich.) Frankreich hat sich entsprechend geäußert, you name it, also man könnte alle aufzählen, weil es tatsächlich ein Thema ist im Ausschuss der Regionen, dem ich die Ehre habe, für Bremen anzugehören, es ist das das beherrschende Thema in den letzten Monaten gewesen – halten es alle für schwierig. Da sagen alle, wenn wir diese ganz stark regionalisierten Politiken auflösen zugunsten einer, die über die Nationalstaaten funktioniert, dann kriegen wir ein Problem, weil wir dann keine regionalen Steuerungsmöglichkeiten mehr haben. In anderen Bundesländern spielt die Frage – und die würde auch darunter fallen – der weiteren Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Rolle. Alle Bundesländer mit sehr viel mehr Landwirten als wir, sind, ich sage mal vorsichtig, auf dem Baum, auf dem Feld, auf der Straße, wie auch immer, weil alle Angst haben, dass es eine zentralisierte Mittelverwaltung geben wird und keine mehr über mehrere Ebenen. Weil wir das alle so sehen, haben wir alle Bedenken, dass dann am Ende weniger Steuerungsmöglichkeiten in den Regionen hängenbleiben. Wenn es nur noch eine nationale Agrarpolitik gibt, jenseits der europäischen, und dann auch noch das Bundeslandwirtschaftsministerium über diese Mittel entscheidet, dann muss das nicht gut sein. Das, was Europa gemacht hat, ist eben, sich die Regionen selbst anzugucken und zu sagen: Im Prinzip ist jede Region förderfähig. Jede Region hat ihre Herausforderungen, muss die digitale Transformation, muss die klimapolitische Transformation hinkriegen, muss sich darum kümmern, wie sie damit umgeht, dass die Welt sich verändert. Deswegen gibt es heute diesen Antrag, weil wir sicher sein wollen, dass wir mitreden. Wenn Sie alle sagen „Na, das war ja nur so ein Entwurfspapier, und wir wissen noch gar nicht, ob das kommt, vielleicht war das nun ein Versuchsballon“, dann kann das so sein. Dann kann das so sein. Ich stelle nur mal die Frage, ob dann jetzt im Arbeitsprogramm der Kommission nicht wenigstens darüber geredet werden sollte, dass man für ESF und EFRE neue Verordnungen braucht. Wenn es aber gar nicht mehr drinsteht, dass dafür neue Verordnungen für die Vergabe gemacht werden müssen, dann, finde ich, ist ein Schelm, wer Böses dabei denkt, nämlich ich. Ich glaube, dass das mehr als ein Versuchsballon war. Das bringt alle Regionen in Schwierigkeiten und unsere ganz besonders. Sie wissen, wie viele Projekte wir in Bremen durch Europa gefördert sehen und wo wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zeigen können, dass Europa wichtig und richtig ist. Das sind nämlich alle die und noch viel mehr, aber mindestens alle die, wo Sie an den Häusern, an den Orten, das Symbol von Europa sehen können, wo also gezeigt wird, da steckt Europa drin. Wenn das zukünftig wegfällt, kriegen wir ein Riesenproblem. Deswegen gibt es heute diesen Antrag, den ich Sie freundlich bitte, zu unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Cindi Tuncel. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich hoffe, Sie sind nicht dagegen.) Abgeordneter Cindi Tuncel (Die Linke): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Gäste! Stellen wir uns einmal vor, der Senat beschließt, weil es mit dem Geld ja bekanntermaßen knapp ist: Wir sparen uns die Globalmittel, und das Stadtteilbudget kriegt nun ein neuer Stadtteil [Red. Anm.: akustisch unverständlich] und wesentlich weniger Mittel ausgestattet und wir streichen den Beiräten die Entscheidungskompetenz und die Verwendung der Mittel. Das kann zukünftig eine zentrale Stelle bei der Senatskanzlei machen. So ähnlich sehen momentan die Pläne der Europäischen Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen von 2028 bis 2034 aus. Das hat meine Kollegin Frau Grotheer eben erwähnt. Statt einer Gemeinsamen Agrarpolitik und Regional- und Sozialfonds sollen die Mittel direkt an die nationalen Haushalte gehen und von dort verwaltet werden. Zusätzlich soll es einen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit geben. Die kommunalen und regionalen Ebenen wären bei der Entscheidung raus. Dieses Prinzip entspricht unseres Erachtens nicht der europäischen Idee und auch nicht dem Vertrag von Lissabon, welcher nicht nur das Subsidiaritätsprinzip für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU vorsieht, sondern auch einen expliziten Hinweis auf die regionale und lokale Dimension des Subsidiaritätsprinzips enthält. Das ist meines Erachtens gefährlich. Schon jetzt bröckelt der Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union. Schon jetzt wissen viele Menschen nicht, wozu die EU überhaupt gut sein soll. EU-Skepsis und Demokratiefeindlichkeit nehmen rasant zu. In dieser wirklich riskanten Zeit soll ein Grundprinzip der europäischen Integration von innen heraus ausgehöhlt werden. Das finden wir erschreckend. Erstens hat die Idee, die regionale und lokale Ebene in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, gewaltige Gründe. Zum einen werden ja die meisten europäischen Vorschriften auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt. Hierfür braucht es einerseits die fachliche Einbindung, denn nur so können wirksame und umsetzbare Regelungen gefunden werden. Andererseits steigert es die Akzeptanz für die getroffenen Regeln. Sie können auch besser kommuniziert und vermittelt werden. Die Transparenz steigt und somit auch die demokratische Legitimität. Zweitens, so soll die EU ja ein Gemeinschaftsprojekt sein, mit starkem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Werden die Mittel hierfür gekürzt, die Mittelvergaben zentralisiert, die Entscheidungen hierfür intransparent, so schwächt das genau diesen dringend benötigten Zusammenhalt. Die Gefahr, dass bestimmte Regionen bevorteilt werden und andere leer ausgehen, ist durchaus real und würde die strukturellen Unterschiede vergrößern statt sie zu verkleinern. Das ist nicht in unserem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überdies schwächen die momentanen Pläne der Kommission nicht nur die regionale und lokale Ebene, sondern auch die Mitspracherechte des EUParlaments, denn da arbeitet der Regional- und Haushaltsausschuss meistens eng mit dem – das hat auch meine Kollegin Frau Grotheer erwähnt – Ausschuss der Regionen zusammen. Statt weniger regionaler Zusammenarbeit brauchen wir in der EU mehr regionale und partnerschaftliche Zusammenarbeit. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weniger Mitsprache und weniger Mittel für die regionale Zusammenarbeit und die regionale Entwicklung bedeuten zum Schluss weniger Demokratie. Es gibt sicher einige Kräfte in der EU, die genau das wollen. Wir sollten das aber nicht zulassen. Daher fordern wir den Senat auf, sich für eine Stärkung der Regionen und eine Stärkung der Kohäsionspolitik einzusetzen und hier entschieden für eine Weiterentwicklung zu kämpfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass wir hier mal wieder über ein europapolitisches Thema sprechen können und ich glaube auch, dass wir in dieser Sache eine große Einigkeit im Haus haben werden. Wir sprechen, wie schon erwähnt, über die Pläne zum Finanzrahmen 2028 bis 2034 der Europäischen Kommission, wo ein Papier geleakt wurde mit den Überlegungen, unter anderem die Agrar-, die Sozial- und die Regionalfonds zusammenzulegen und eine nationale Verwaltung zu stellen, sodass, wie Frau Grotheer schon erklärt hat, die Mitgliedstaaten als nationale Verwaltung über dieses Geld verfügen und nicht mehr die Regionen. Wir sprechen über relevante Summen, das sind ungefähr 400 Milliarden Euro und fast ein Drittel des kompletten europäischen Haushaltes. Es ist quasi ein Abspracherecht der Regionen, dass sie nicht mehr über ihre Mittel verfügen dürfen. Deswegen ist es richtig, dass eigentlich alle Regionen und Länder über Europa hinweg und auch hier in Deutschland sich dagegen gewehrt haben. Man hat ja auch gesehen, dass die Kommission danach davon abgerückt ist und es erst mal als Idee in den Raum gestellt hat. Wir können uns sicher sein, wenn so eine regionale Förderung wegfällt und zu einem nationalen Instrument wird, dass wir von der Finanzierung von speziellen regionalen Belangen wegkommen und zu einem zentral gesteuerten Subventionsprogramm hinkommen. Das wollen wir als Freie Demokraten nicht. Wie auch schon erwähnt worden ist und was auch richtig ist: Wir haben überall in Deutschland sowieso schon viel Politikverdrossenheit und wir sind stark dabei, unseren Menschen zu erklären, warum die Europäische Union wichtig ist. Wenn wir dann auch noch regionale Projekte wegstreichen würden, würde es uns umso schwerer fallen. Deswegen sind wir bei diesem Antrag dabei. Wir haben einen ähnlichen Antrag oder ähnliche Anträge auch in anderen Landesparlamenten mitgestellt, deswegen hätten wir uns auch gefreut, wenn wir dieses als gemeinsames Signal aus diesem Haus auch hätten stellen können. Ein letzter Tipp an unsere Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Wenn man wirklich etwas dazu tun möchte, Dinge zu vereinfachen in der Europäischen Union, Finanzpolitik zu vereinfachen, wo wir prinzipiell immer dabei sind, dann könnte man insbesondere in dieser Sache dafür sorgen, dass man die Antragsverfahren vereinfacht, damit die Regionen schneller und einfacher ihr Geld abrufen können und effizienter benutzen können. Es ist nämlich so, dass immer noch viele Gelder gar nicht erst abgerufen werden können. Das wäre ein echter Schritt, um eine modernere europäische Finanzpolitik zu schaffen. Das wäre unser Tipp an dieser Stelle, aber nicht das, was die Europäische Kommission bisher plant. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Mehr Geld ohne konkretes Ziel – typisch Koalition! (Beifall Bündnis Deutschland) Der Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke setzt sich für eine Stärkung der Regionen innerhalb der Europäischen Union ein, so zumindest der Antrag. Besonderer Fokus soll dabei auf regionaler Mitsprache in der EU-Politik in Form von gesteigerter Kohäsionspolitik bestehen. Zudem lehnt er die Zentralisierung der Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Regional- und Sozialfonds auf nationaler Ebene ab. Stattdessen fordert er die Beibehaltung der Mittelverwaltung zwischen EU und den Regionen und die Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik; vornehmlich, um Effizienz und Wirksamkeit der Fördermittel zu steigern, um Synergien unter den EUProgrammen zu verbessern und die Vereinfachung von Verfahren durch Digitalisierung, und das in Kombination mit gesteigertem Mitspracherecht der Regionen, sodass lokale Besonderheiten und Faktoren besser berücksichtigt werden können. Klingt zunächst ziemlich vielversprechend. Doch wenn man sich den Antrag genauer durchliest, täuscht das Ganze. Denn letzten Endes geht es darum, dass mehr Geld immer noch keine effizientere und wirksamere Verwendung der Mittel garantiert. Es wäre viel wichtiger, die bereits bestehenden finanziellen Mittel einer stärkeren Kontrolle und einer stärkeren Rechenschaftspflicht zu unterziehen und zu schauen, (Beifall Bündnis Deutschland) dass die Fördermittel korrekt und effizient eingesetzt werden, um Missbrauch zu vermeiden und vor allem Ineffizienz zu vermeiden. Wenn ich mir den Antrag mal genauer anschaue, dann sehe ich darin auch, ich zitiere, „dass auskömmliche Mittelausstattung“ gefordert wird. Aber was ist auskömmlich? Das kommt auf den Betrachter an. Wer geben soll, beziffert das relativ gering, wer nehmen wird oder nehmen möchte, beziffert das Ganze höher. Gerade, wenn man auf die Beträge schaut, die bisher schon für die Fonds aufgewandt werden, so haben wir bereits jetzt ein Volumen von fast einer Billiarde Euro in Bezug auf europäische Mittel. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Eine Billiarde? Boah!) Das ist ein ganz schöner Topf, ja. Da möchte man jetzt am liebsten noch mehr reinstecken. Wir sollten hier eher über eine Konsolidierung und Überprüfung der Töpfe und deren Verwendung sprechen, anstatt den Topf noch zu vergrößern. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Berücksichtigung der Regionen ist durchaus wichtig, darf aber im Endeffekt nicht dazu führen, dass Koordinationsmechanismen auf nationaler Ebene erschwert oder gar verhindert werden. Hier in diesem Antrag klingt es danach, als ob man am liebsten die ganze Entscheidung auf kommunaler Ebene treffen würde, in den Regionen treffen würde und das auch noch bei entsprechender Mittelverwaltung. Der Antrag ist vielleicht nett gemeint und im Kern auch definitiv unterstützenswert, denn wir brauchen Programme vor Ort; aber bei genauerem Blick entspricht es dem typischen linken Vorgehen: Mehr Geld wird es schon richten. (Beifall Bündnis Deutschland) Dazu noch mehr Mitspracherecht, wie diese aufgestockten Mittel dann verwendet werden dürfen – besser kann man linke Finanzpolitik nicht skizzieren. (Abgeordnete Antje Grotheer [SPD]: Sie haben wirklich gar nichts verstanden!) Die Fraktion Bündnis Deutschland wird den Antrag definitiv ablehnen, denn die Förderpolitik soll Länder und Regionen auf Dauer in die Lage versetzen, eigenständiger zu werden. Schon seit Jahren beziehen wir aus verschiedensten Töpfen Fördermittel und nichts wird besser. (Zuruf Abgeordneter Cindi Tuncel [Die Linke]) Selbst investitionsfähiger zu werden, das ist das Ziel, und das mit den bereits bestehenden Mitteln und nicht, die Mittel noch mal aufzustocken. Hier wird aber wieder einmal der Satz „Nur mehr ist mehr“ hochgehalten. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Tiedemann, ich habe das Gefühl, Sie haben nicht verstanden, worüber wir hier überhaupt debattieren, wofür die Gelder verwendet werden (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) und was Europa eigentlich bedeutet. Für uns als Christdemokraten ist völlig klar: Europa, das ist unsere Lebensader. Europa ist das, was uns zusammenhält, gerade in diesen Zeiten, in denen wir sehen, dass Amerika einen anderen außenpolitischen Kurs einschlägt. Deswegen muss Europa stark sein und Europa ist dann stark, wenn die Nationen stark sind und wenn die Regionen stark sind. Deswegen stimmen wir diesem Antrag heute auch gern zu. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir sehen auch, dass die Förderpolitik der EU sicherlich unbürokratischer ausgestaltet werden kann, wie sicherlich viele Dinge in der Europäischen Union. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach! Hört, hört!) Deswegen sind wir auch froh und dankbar, dass Ursula von der Leyen wieder einen neuen Vorschlag gemacht hat, wie man die Bürokratie abbauen kann (Lachen Bündnis Deutschland) und die Europäische Union auf Kurs hält. Wir sind froh über unsere Kommissionspräsidentin. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Für uns ist auch klar, dass es wichtig ist, dass die Regionen und auch das Land Bremen weiterhin Mitsprachemöglichkeiten in der EU haben. Würden die Fonds, über die wir hier schon lange gesprochen haben, zusammengelegt werden, dann würden die Zuschüsse in den nationalen Haushalt fließen. Es wäre unklar, welche Region wie viel Geld erhalten würde, und es ist unklar, was das dann zum Schluss auch für Bremen bedeuten würde. Wir sollten uns deswegen in diesem Parlament für den Antrag der Koalition aussprechen, denn dieses Parlament und unsere Region hätten sonst kaum noch Mitsprachemöglichkeiten auf EU-Ebene und das halten wir für falsch. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Sache, die mir in diesem ganzen Punkt allerdings ein bisschen aufgestoßen ist: Es gibt ja schon einen Antrag zu dieser ganzen Debatte, der auch in der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam verabschiedet wurde. Es gab sogar noch einen weiteren Antrag. Er ging wohl nicht ganz in die richtige Stoßrichtung, deswegen hat sich Bremen enthalten. Das finde ich ein bisschen kurios, wenn wir es dafür dann hier auch noch mal debattieren, das muss ich sagen, aber ich glaube, man kann manche Sachen auch nicht häufig genug sagen. Ich hätte mich gefreut, wenn sich Bremen deswegen bei dem Antrag der CDU-geführten Länder auch nicht enthalten hätte, aber sei es drum, wir machen heute trotzdem gern mit. (Beifall CDU) Eine Sache, die ich an dieser Stelle aber auch noch sagen möchte und wo ich auch noch an uns alle appellieren möchte, ist, dass Deutschland gemeinsam mit Frankreich und Polen neue Stärke in Europa beweisen muss. (Beifall CDU, SPD) Deswegen möchte ich noch darauf hinweisen, dass es für uns zentral sein wird, dass wir auch wieder klare Entscheidungen in Europa treffen müssen. Ich hoffe, dass die Zeit des sogenannten German Vote, der „abstention“, der Enthaltung jetzt bald endlich vorbei ist und dass wir wieder zu klaren Entscheidungen kommen. Diese Spitze müssen Sie mir doch lassen: Ich bin froh, dass bald ein Kanzler Merz genau dafür sorgen wird. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Unruhe) Ich rufe zur Ruhe, Frau Präsidentin. (Heiterkeit) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zwei kleine Vorbemerkungen loswerden. Einmal bin ich sehr, sehr froh, dass wir von hier bis hier verantwortungsvolle Fraktionen haben, die im Interesse des Landes zusammengehen, wenn es um die wirklich wichtigen Fragen geht. Vielen Dank dafür! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Ich bin auch froh zu hören, dass es zumindest von hier bis hier auch genug Sachverstand und Kompetenz gibt, um überhaupt zu erfassen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Eigenlob stinkt!) dass es um die wichtigen Fragen für unser Bundesland geht. Dann möchte ich als zweite Vorbemerkung unserem Mitglied im Ausschuss der Regionen, Antje Grotheer, sehr danken, dass sie sich immer wieder so engagiert im AdR (Europäischer Ausschuss der Regionen) für unser Haus und für unsere Region einsetzt, und, zum Beispiel mit diesem Antrag, auch als so eine Art Frühwarnsystem funktioniert, damit wir uns mit den Themen, die da auf uns zukommen, auch auseinandersetzen. Vielen Dank dafür, Antje Grotheer! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Meine Vorrednerin Frau Dr. Winter hat es schon erwähnt, die Zeiten auf die wir zusteuern, sind alles andere als leicht. Wir sind ja nicht nur über den Atlantik, sondern auch immer noch von der anderen Seite massiv bedroht und ich wünsche von dieser Stelle aus dem nächsten Kanzler ein gutes Händchen auf europäischer Ebene, damit wir da wieder zu der notwendigen einheitlichen Stimme zurückkommen, die wir als Europa, als Europäische Union dringend brauchen, um in diesem internationalen Wechselspiel, nicht nur für uns, sondern vor allem ja auch für die Ukraine, eine friedliche und freiheitliche Zukunft wiederherstellen und für uns sichern zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Auch wenn es so scheint, als hätte die große Friedenspolitik mit diesen finanzpolitischen Instrumenten hier nichts zu tun, so sind die Verwicklungen aber doch intensiver als man so glauben mag. Denn wie oft haben wir, gerade wenn es um finanzpolitische Auseinandersetzungen ging, gesehen, dass wir in den Regionen sehr viel schneller zu Übereinkünften kommen, als die Nationalstaaten dazu in der Lage sind. So wichtige Themen auf die nationalen Ebenen unserer 27 Nationalstaaten zu geben, ist, bei allem Respekt, keine gute Idee, auch in Deutschland nicht. Aber ich möchte nicht in Berlin darüber verhandelt wissen, in welchen Regionen wie viel Geld verteilt wird, sondern das gehört schon in die Hände derjenigen, die vor Ort am besten wissen, was wo in welcher Form gebraucht wird. Wir müssen das miteinander verhandeln und das gilt für alle anderen Nationalstaaten eben auch. Nicht umsonst – und ich bedauere es auch sehr, dass es seit, ich würde jetzt sagen, gut fünfzehn Jahren nicht mehr Thema ist – haben wir europapolitisch sehr, sehr lange über die Zukunftsvision des Europa der Regionen gesprochen, weil wir dort ganz oft sehr hoffnungsvoll gesehen haben, dass die Kommunikation und die Vereinbarungen und die Kooperationen miteinander viel, viel besser laufen, als das auf nationalstaatlicher Ebene die Regel ist. Auch das können wir ja leider inzwischen seit vielen, vielen Jahren beobachten, leider auch unter deutscher Beteiligung, das muss man selbstkritisch auch so sagen. Die Kohäsionspolitik ist gerade für Bremen besonders wichtig. Auch da muss ich daran erinnern – hier haben wir gerade gehört, wir hätten hier zu viel –: Nein! Wer sich im letzten halben Jahr ein bisschen in der Stadt umgehört hat: Wir haben zu wenig und das führt dazu, dass ganz, ganz viele Projekte, die ESF-finanziert sind, gerade zumindest gekürzt werden, manche hören sogar gänzlich auf. Das ist für die soziale und Arbeitsmarktinfrastruktur in Bremen eine echte Katastrophe. Deswegen ist es wirklich keine Petitesse, sich um Kohäsionspolitik zu kümmern und sich intensiv dafür einzusetzen, die Ziele der europäischen Kohäsionspolitik, nämlich einen sozialen Ausgleich vor Ort in den Regionen, in den Kommunen zu schaffen, auch intensiv voranzutreiben. Die Kooperationen zwischen Regionen in den Zukunftsstaaten dürfen nicht zurückgefahren werden, sondern im Gegenteil, sie müssen gestärkt werden. Für Bremen sind zum Beispiel auch besonders wichtig sind Programme wie INTERREG. Einmal im Jahr kann man sich angucken, was für tolle innovative, zukunftsfähige Projekte darüber gefördert und auch umgesetzt werden. Die Kolleginnen und Kollegen vorher haben es auch schon gesagt: Unterschätzen wir nicht, welches europäische Zusammengehörigkeitsgefühl gerade durch diese Kohäsionspolitik vorangetrieben wird! Aber auch wir sehen Verbesserungsbedarf, deswegen will auch ich gern darauf hinweisen, dass mit den Mitteln, die einem zur Verfügung gestellt werden, pfleglicher umgegangen werden muss. Wie die FDP gesagt hat: Auch bei der Antragstellung ist wirklich noch viel zu tun, damit man es auch für wirklich kleine und kleinste Projekte und Träger gewährleisten kann, sich überhaupt an den Förderprogrammen zu beteiligen. Das ist ein richtiger Punkt. Ich will noch darauf hinweisen, weil wir ja vor einigen Jahren auch ein Problem mit der Kontrolle der Ausgaben, zum Beispiel der ESF-Gelder, hatten, dass wir auch für eine effektivere Kontrolle der Ausgaben und für eine bessere Transparenz sorgen müssen. Wir haben das in Bremen sehr, sehr gut in den letzten Jahren nachgearbeitet, in anderen Regionen besteht da aber noch ein bisschen Nachholbedarf. Wir fordern daher den Senat auf, sich auf nationaler und vor allem auch auf europäischer Ebene für all diese Punkte in der Mittelverwaltung zwischen EU und den Regionen einzusetzen. Ich finde übrigens, genauso wie das zeigt, dass das ein überparteiliches Thema ist und weil es in fast allen Bundesländern Thema geworden ist, zeigt es, wie wichtig dieses Thema für die deutschen und europäischen Regionen ist. Ich komme zum Ende und freue mich, dass ich fast wieder wie in meinem alten Beruf so eine kleine Einführung in die europäische Politik geben konnte. Ich hoffe – –, nein, die Kollegin ist nicht mehr da, die kann nichts gelernt haben. Dann müssen wir es an anderer Stelle noch mal wiederholen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidenten Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Grotheer. Abgeordnete Antje Grotheer (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich hätte jetzt auch gern mit Frau Tiedemann geredet, die wird ihre Gründe haben, warum sie nicht im Saal ist, aber ich erkläre es Ihnen gern als Fraktion: (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Sehr gern!) Ich weiß nicht, ob Sie das verstanden haben, was wir in Deutschland mit der Angleichung der Lebensverhältnisse tun? Das ist der Grund, warum wir im Länderfinanzausgleich Mittel bekommen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja.) Diese Fonds machen etwas sehr Ähnliches. Da geht es darum, in den Regionen, die in Europa im Hintertreffen sind, entweder weil sie im Bereich Fischerei besonders stark sind oder weil sie im Bereich Agrarpolitik besonders stark sind oder weil sie besondere soziale Probleme oder Probleme regionaler Entwicklung haben, eine gezielte Förderung vorzunehmen. Dafür sind diese Töpfe da. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen: „Das führt doch wieder nur zu Geldverschleuderung in den Regionen, in denen das Geld ankommt“, das finde ich nicht mal zynisch, das finde ich an der Grenze zur Unverschämtheit, weil es die Regionen unter einen Generalverdacht stellt. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Um es ganz deutlich zu sagen: Wir sind kein Bundesland, das von Landwirtschaft lebt. Wir haben wenige Landwirte, die sich unglaublich anstrengen. Die sind vor anderthalb Jahren dafür massiv auf die Straße gegangen, damit unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Denen haben Sie damals versprochen, dass Sie immer an der Seite der Landwirte stehen. In so einer Situation zu sagen: „Das ist uns mit der Kohäsionspolitik, der gemeinsamen Agrarpolitik völlig egal“, (Glocke) ist ein totaler Widerspruch und macht Ihre Äußerungen absolut unglaubwürdig. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort für den Senat Staatsrat Dr. Joachim. Staatsrat Dr. Olaf Joachim: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag thematisiert – das ist deutlich geworden – einen für die Zukunft Bremens wichtigen Punkt: Welche Rolle haben Länder, Regionen, Kommunen in der europäischen Politik, insbesondere in der Kohäsionspolitik? Sind sie zukünftig bestenfalls nur noch Mittelempfänger oder versuchen sie, daran mitzuwirken? Unsere Städte und Regionen stehen im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass europäische Politik auch tatsächlich umgesetzt wird. Das war ja auch mit ein Grund dafür, dass vor dreißig Jahren in den Verträgen von Maastricht der AdR als zusätzliches Beteiligungsgremium geschaffen wurde. Gerade die deutschen Länder hatten sich seinerzeit sehr dafür eingesetzt. Der AdR bietet damit im europäischen Mehrebenensystem neben dem im Artikel 23 Grundgesetz verankerten Mitwirkungsauftrag der Länder eine zusätzliche Möglichkeit, die Interessen direkt in Brüssel zu vertreten. Doch wenn man den geleakten Papieren Glauben schenken will, stehen diese Mitwirkungsrechte zumindest bei der Generaldirektion Haushalt zur Disposition. Ende letzten Jahres drangen die entsprechenden Papiere an die Öffentlichkeit, das ist hier hinlänglich dargestellt worden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatten im Herbst dann auch auf ihrer Jahreskonferenz geschlossen dagegen Position bezogen. Dabei zweifelt niemand an: Europa steht vor gewaltigen Herausforderungen, dem grünen, dem digitalen Wandel bis zum Umgang mit den allgegenwärtigen geopolitischen Krisen. Auch die Kohäsionspolitik muss sich den Realitäten anpassen. Sie muss gezielter, effizienter, krisenfester werden. Gleichzeitig ist absehbar, dass die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, neue zusätzliche Mittel für den EU-Haushalt bereitzustellen, begrenzt sein wird. Allein das bedeutet, dass man mit den vorhandenen Ressourcen versuchen muss, mehr zu erreichen. Aber das wird nicht automatisch durch eine Zentralisierung erreicht. Darüber hinaus sind es genau die regionalen Bezüge, die ja das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen stärken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik muss darauf abzielen, die Wirksamkeit der Programme zu verbessern und den Zugang zu Fördermöglichkeiten zu vereinfachen. Ein entscheidendes Element, und zwar ein unterstützendes Element und nicht behinderndes Element, ist dabei das Prinzip der geteilten Mittelverwaltung, welches es den Regionen und Städten ermöglicht, aktiv mitzuwirken. Ein wichtiges Signal für diesen laufenden Prozess ist die nach wirklich intensiven Verhandlungen entwickelte gemeinsame Stellungnahme des Bundes und der Länder zur Zukunft der Kohäsionspolitik, die von der Europaministerkonferenz (EMK) am 20. November und von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 12. Dezember beschlossen wurde. Diese Stellungnahme ist ein entscheidender Schritt, um eine einheitliche Position Deutschlands zu vertreten. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidiums daraus zitieren. In dieser Stellungnahme heißt es unter anderem: „Daher sind die regionalen Förderprogramme originär mit den Regionen zu verhandeln. Eine zentralisierte Kohäsionspolitik ist aus Sicht des Bundes und der Länder damit nicht vereinbar.“ Ich weise darauf hin, weil dies mit ein Auslöser dafür war, dass Bremen und das Saarland es auch nicht richtig fanden, dass von einigen Ländern im Bundesrat eine Positionierung eingebracht wurde, die zwar einerseits einige in dieser Bund-Länder-Stellungnahme adressierte Punkte – das waren achtzig insgesamt – aufgriff, andere aber nicht aufgriff – dabei Themen wie die Frage der Werte innerhalb der EU, die Rechtsstaatlichkeit oder die Konditionalität. Die mit dem Bund verhandelte Stellungnahmen der EMK und der MPK unterstreichen, dass die bewährten Prinzipien der geteilten Mittelverwaltung beibehalten werden müssen. Nur, wenn die Mittel dort ankommen und auch dort so verwendet werden können wie der Bedarf vor Ort ist, kann das Programm auch tatsächlich erfolgreich sein. Auch in der Kommission ist man sich der Bedeutung der Kohäsionspolitik auf fachlicher, fachpolitischer Ebene durchaus bewusst. So sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Mînzatu, mir in einem Gespräch mit anderen Vertretern und Vertreterinnen der Regionen: „Kohäsion ist die Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit.“ Es besteht also kein Gegeneinander. Will sagen, das Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit innerhalb der Union zu bekämpfen, hat nicht nur weiterhin Bestand, sondern ist auch eine Voraussetzung für das Europa der Zukunft. Allein deswegen wird sich der Senat selbstredend auch weiterhin auf allen Ebenen für die Interessen Bremens und in diesem Zusammenhang für eine starke Kohäsionspolitik unter Einbeziehung der Regionen einsetzen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen Antrag der Fraktion der FDP vom 18. Februar 2025 (Drucksache 21/1029) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Björn Tschöpe. Bis Herr Tschöpe antritt, macht Staatsrat Dr. Olaf Joachim die Vertretung. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort Dr. Marcel Schröder. Sie können ja langsam sprechen. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So schnell bekommt man mehr Redezeit, das ist auch gut. Auf die Frage, was für ihn Demokratie bedeutet, sagte Winston Churchill einmal: „Democracy means that if the doorbell rings in the early hours, it is likely to be the milkman.“ In Deutschland im Jahre 2025 kommt es aber leider längst immer häufiger vor, dass bei Bürgerinnen und Bürgern in den frühen Morgenstunden nicht der Milchmann klingelt, sondern die Polizei. Bundesweite Schlagzeilen machte Ende des Jahres eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner, der im Internet ein Meme geteilt hatte, auf dem Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wurde. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Das war nicht der einzige Fall. Weil ein Mann in einer Mail an Manuela Schwesig ihre Russlandpolitik kritisierte und sie unter anderem als Märchenerzählerin betitelte, musste er 3 000 Euro Geldstrafe bezahlen. In einem weiteren Fall musste eine alleinerziehende Mutter, die falsche Zitate – unter anderem von Annalena Baerbock und Robert Habeck – geteilt hatte, 900 Euro Geldstrafe bezahlen, die sie jetzt in Raten abbezahlen musste. Der vorläufige Höhepunkt dieser Debatte war dann vor zwei Wochen eine Doku des US-Senders „CBS“, wo drei Staatsanwälte aus Niedersachsen vor laufender Kamera über einen Beschuldigten gelacht haben, dessen Handy und Laptop sie beschlagnahmt hatten. Hierbei sagte ein Staatsanwalt, dass die Beschlagnahme des Handys und des Laptops häufig schlimmer sei als die eigentliche Strafe. Da frage ich mich als Jurist: Wieso ist bei Äußerungsdelikten überhaupt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahme erforderlich? Die Äußerungen sind dokumentiert, die Adresse und der Name wurden offenbar schon herausgefunden, sonst wäre keine Hausdurchsuchung möglich gewesen, und durch die Hausdurchsuchung kann man das Argument, ein Dritter hätte den Tweet abgesetzt, auch gar nicht widerlegen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Ich bin wirklich der Letzte, der gerne die Justiz kritisiert, aber liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist doch gewaltig etwas verrutscht. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Der Grund für die gerade beschriebenen harten Strafen ist der § 188 Strafgesetzbuch. Das ist der Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Wer einen Politiker beleidigt, der wird härter bestraft als jemand, der einen normalen Bürger beleidigt. Dieser Paragraf wurde aus edlen Motiven eingeführt. Es ging vor allem darum, Kommunalpolitiker besser zu schützen. Das ist auch richtig so. Man muss aber erkennen, dass dieser Straftatbestand vor allem von Spitzenpolitikern genutzt wird, um teilweise massenweise und teilweise automatisiert Anzeigen zu stellen. Teilweise bekommen die betroffenen Spitzenpolitiker von den eigentlichen Beleidigungen gar nichts mehr mit. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Könnten aber genauso gut auch 185 nutzen!) Genau, das könnten Sie auch. Wenn Hausdurchsuchungen wegen der Beleidigung „Schwachkopf“ angeordnet werden, dann ist das unverhältnismäßig. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch so nicht gewesen!) Wenn Staatsanwälte vor laufender Kamera Beschuldigte auslachen, dann ist das unverhältnismäßig. Wenn alleinerziehende Mütter 900 Euro Geldstrafe in Raten bezahlen müssen wegen falscher Zitate auf Facebook, dann ist das unverhältnismäßig. (Beifall FDP) Um auf Winston Churchill zurückzukommen: Wir leben hier zum Glück in einer Demokratie und eine Demokratie, die unterscheidet sich von einer Diktatur vor allem dadurch, dass Herrschaftskritik möglich ist, dass auch scharfe Kritik möglich ist und dass auch unsachliche Kritik möglich ist. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Kritik schon.) Auch unsachliche Kritik, auch unsachliche Meinungen fallen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Das sagt das Bundesverfassungsgericht seit jeher in ständiger Rechtsprechung. Ich möchte nicht in einem Land leben, in welchem die Bürgerinnen und Bürger Angst vor staatlicher Verfolgung haben müssen, wenn sie sich regierungskritisch äußern. Wir halten es für einen Fehler, dass Beleidigungen von Politikern härter bestraft werden als Beleidigungen von normalen Bürgern. Das vertieft die Gräben zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern nur noch weiter. Das ist eine Ungleichbehandlung. Das hat eine einschüchternde Wirkung. Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung, der schützt die Demokratie nicht, er schadet ihr eher. Deswegen gehört er abgeschafft. (Beifall FDP) Ein weiterer Punkt ist das Thema Meldestellen. Das kann ich kurz machen: Wir sind der Auffassung, die Entscheidung, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, wann Diskriminierung anfängt und wann Meinungsfreiheit aufhört, diese Entscheidungen, die sollten in einem liberalen Rechtsstaat unabhängige Gerichte treffen (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Tun sie ja auch!) und nicht Meldestellen mit politischer Schlagseite. Deswegen sprechen wir uns gegen diese Meldestellen aus. Punkt. Der letzte Punkt – und der ist etwas komplexer –, der betrifft die sozialen Netzwerke. Ich glaube, es ist völlig klar, dass wir hier massive Probleme auch für unsere Demokratie haben. Es gibt gezielte Desinformationskampagnen, Trollarmeen und auch eine erschreckende Machtkonzentration bei den Inhabern der sozialen Netzwerke. Aus liberaler Sicht brauchen wir hier vor allem mehr Wettbewerb zwischen den sozialen Netzwerken und auch die Netzwerkbetreiber selber müssen mehr in die Pflicht genommen werden, wenn es darum geht, Fake-Accounts zu blocken und gezielt gesteuerte Trollarmeen und Fake-News zu bekämpfen. Was dabei allerdings nicht unter die Räder kommen darf, das ist die Meinungsfreiheit der ganz normalen Bürgerinnen und Bürger, die sich regierungskritisch äußern. Dieser Spagat bei der Regulierung sozialer Netzwerke, der ist offenkundig misslungen, denn im digitalen Raum gibt es weniger Meinungsfreiheit als in der echten Welt. Der Grund dafür ist das Digitale-Dienste-Gesetz, das über die Vorgaben des Digital-Services-Act (Gesetz über digitale Dienste) der EU hinausgeht und zum sogenannten Overblocking führt. Das heißt, aus Angst vor Strafzahlungen löschen die Plattformen erst mal alles, was gemeldet wurde. Derjenige, dessen Post gelöscht wurde, muss dann vor Gericht gehen und klagen, damit sein Post wieder auftaucht. Das ist genau andersrum wie in der echten Welt. Da gilt erst mal die Unschuldsvermutung. In der analogen Welt darf ich erst mal alles sagen, was ich möchte. So lange, bis gerichtsfest nachgewiesen ist, dass ich die Äußerung zu unterlassen habe. Das ist in sozialen Netzwerken genau andersrum geregelt und das wollen wir als Liberale wieder umdrehen. Denn wir sagen, Meinungsfreiheit und Unschuldsvermutung müssen auch im digitalen Raum gelten. (Beifall FDP – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Tun die auch!) Eine Anmerkung noch: Wir haben den Antrag Ende letzten Jahres auf unserem Landesparteitag beschlossen. Das war, bevor gewisse Vertreter anderer Staaten sich zum Thema Meinungsfreiheit geäußert haben. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Hätten Sie ja noch ändern können!) Da wollte ich klarstellen: Jemand, der freie Wahlen nicht akzeptiert, der Menschen begnadigt, die auf das Kapitol stürmen, und der Vertreter der freien Presse auslädt, disqualifiziert sich als Ratgeber für das Thema Meinungsfreiheit. Das war mir an der Stelle noch einmal wichtig zu sagen. Wir bitten um Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Entschuldigung, Kurzintervention. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe es gerade noch mal nachgeguckt. Ich will Ihren Antrag gar nicht bewerten, das steht mir in diesem Fall gar nicht zu, aber ich möchte darauf hinweisen, dass in dem Vortrag von dem Kollegen Dr. Schröder zu diesem Antrag gerade eben der Rentner erwähnt wurde. Dass die Wohnungsdurchsuchung nur aufgrund der Anzeige „Schwachkopf“ gemacht wurde, das ist eine Falschbehauptung. Können Sie im Internet nachlesen. Die Durchsuchung war bereits vorher geplant. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das stimmt nicht! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das Internet lügt ja nie, wie wir wissen!) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP besinnt sich auf ihre Kernkompetenzen. So könnte man wohl die Überschrift über diesen Antrag zur Meinungsfreiheit wählen. Ich darf zunächst, sehr geehrter Herr Schäck, eine kleine Korrektur in Ihrem Antrag anmahnen: Die Grenze der Meinungsfreiheit endet nicht einmal bei erweislich falschen Tatsachen, die Sie behaupten, jedenfalls dann nicht, wenn die Lüge niemanden in seinen Rechten beeinträchtigt. „Der Himmel ist grün“, das können Sie völlig straffrei sagen, das ist eine völlig legale Behauptung und das ist auch gut so. Wäre es anders, säße wohl ein Teil in diesem Hause heute vor einem Richter und nicht im Plenarsaal. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt.) Immerhin, Sie dürfen behaupten, dass Steuern auf CO das Klima retten, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt!) Sie dürfen behaupten, dass es keinen Zusammenhang zwischen der deutschen Einwanderungs- und Asylpolitik und dem Zustand der inneren Sicherheit in unserem Land gibt und Sie dürfen auch behaupten, dass ein Penis ein weibliches Geschlechtsteil sein kann. Ich finde das, meine Damen und Herren, alles absurd (Beifall Bündnis Deutschland) und mir scheint, Sie alle wissen, dass es nicht die Wahrheit ist, aber ich käme niemals auf die Idee, Ihnen diese abwegige Äußerung verbieten zu wollen. Das ist alles legal und das soll auch so bleiben. Ich habe keine Angst davor. Aber zurück zur Meinungsfreiheit: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen die Meinungsfreiheit sehr weitgehend geschützt. Es schützt gerade im politischen Meinungskampf sogar polemische und verletzende Meinungsäußerungen. Dies galt früher unter Politikern wie Herbert Wehner oder Franz-Josef Strauß eher als Qualitätsmerkmal, und zwar sowohl, was das Einstecken betrifft als auch, was das Austeilen angeht. Die Republik stand Kopf und weitestgehend hinter Jan Böhmermann, als er in sehr unflätiger Weise das türkische Staatsoberhaupt wüst beleidigte. Ich war damals der Meinung, dass das jede sittliche Grenze sprengte. Aber war das tatsächlich ein Fall für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft? Kann man das als Politiker wirklich nicht aushalten? Oder ist das etwas, was unsere Arbeit tatsächlich erschwert? Sind das die wichtigen Probleme, mit denen sich Politiker konfrontiert sehen und vor denen uns die Justiz schützen muss? Das scheint mir ein sehr kindischer Umgang mit der Öffentlichkeit zu sein. Gerade Politiker müssen für das, was sie tun, auch sehr harte Kritik einstecken können. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich sage es ganz deutlich: Wer sich in die Lebensverhältnisse der Bürger einmischt, muss wenigstens deren Unmut ertragen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Politiker dürfen keine Sonderrechte für sich reklamieren und genau das gilt in verschärftem Maße seit Bestehen des § 188 Strafgesetzbuch. Die Politik hat sich ein eigenes Strafrecht geschaffen. Wo früher galt, dass gerade Politiker mehr aushalten müssen als ein Durchschnittsbürger, gilt heute, du darfst jeden im Netz beleidigen aber besser keinen Bundesminister. Denn Robert Habeck schrieb bis vor Kurzem jede Woche stapelweise Strafanzeigen. Meine Kollegen von der Polizei hätten wirklich Wichtigeres zu tun, als Rentnern das Handy abzunehmen, weil sie den Schwachkopf retweetet haben. (Beifall Bündnis Deutschland) Besonders perfide, meine Damen und Herren, mit der Finanzierung sogenannter NGO, die das Netz auf vermeintliche Straftaten durchforsten, finanziert der Staat ein ganzes Netzwerk von Denunzianten und schafft ein Klima der Angst. Gerade erst mussten wir uns weltweit vorführen lassen – Der Antragsteller hat es gerade begründet. –, wie drei Staatsanwälte, die ihren Job missverstanden haben, der Welt mitteilten, dass sie sich darüber bewusst sind, dass Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Handys und Computern eine deutlich empfindlichere Strafe darstellen als die letztlich auszusprechende Strafe vor dem Gericht. Das alles in einem Ermittlungsverfahren, also ohne Schuldnachweis. Lachend freuten sie sich über das geschockte Opfer solcher furchtbaren Justiz. In den USA und andernorts war man fassungslos. Uns alle, meine Damen und Herren, sollte das besorgen. Denn dieselben Staatsanwälte wären jedem Innenminister sicher dienstbeflissen gewesen und zu Willen gewesen. Wer sich heute noch als Verfolgter seiner politischen Gegner wähnt, mag schon morgen der Verfolgte sein. Dazwischen liegt oftmals nur eine einzige Wahl, meine Damen und Herren. Ich kann nur jeden in Verantwortung dringend warnen und bitten, diese Praxis schnellstmöglich zu beenden. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer glaubt, hier politisch verfolgt zu sein, der hat wirklich keine Ahnung!) Staatsanwälte haben Ermittlungsverfahren zu führen, aber nicht Bürger auszulachen, gegen die ein Schuldnachweis noch gar nicht geführt wurde. (Beifall Bündnis Deutschland) Sie haben mit ihren Maßnahmen nicht zu strafen. Das, meine Damen und Herren, ist Aufgabe eines Richters. Wir brauchen keine Meldestellen für nicht strafbare Inhalte. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir benötigen auch keine Aufstockung der staatsanwaltschaftlichen Kapazitäten in Sachen Äußerungsdelikten. Was wir brauchen, ist eine deutliche Reduktion politisch motivierter Ermittlungsverfahren und einschüchternder Hausdurchsuchungen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das könnte Kapazitäten für die Bereiche der Gewaltkriminalität freimachen, die, meine Damen und Herren, viel dringender benötigt werden. Noch ein kleiner Hinweis abschließend zur FDP. Alleine Frau StrackZimmermann beschäftigt mit ihren Befindlichkeiten fünf Staatsanwälte, wie man auch der Presse entnehmen konnte. Eine einzige Europa-Abgeordnete schafft Arbeit für fünf Staatsanwälte – für Äußerungsdelikte, wohlgemerkt. Wem wollen Sie denn das noch erklären, meine Damen und Herren? (Beifall Bündnis Deutschland) Wer soll denn dafür noch das Verständnis haben? Die Vorsitzende Ihrer Jugendorganisation, liebe Kollegen der FDP, Frau Brandmann, betreibt ein Denunziationsunternehmen, für welches sie sogar staatliche Förderung erhielt, das gewerblich Strafanzeigen und Abmahnungen gegen Bürger bearbeitet. Und Sie stellen sich hierhin und stellen so einen Antrag? Schämen sollten Sie sich, liebe FDP! (Beifall Bündnis Deutschland) Inhaltlich ist Ihr Antrag aber gut und richtig. (Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]) Er geht uns an der ein oder anderen Stelle nicht weit genug, aber wir werden dem natürlich zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herr Schröder, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich gerade noch von einigen amerikanischen Politikern distanziert haben, aber es fühlt sich schon ein bisschen so an, als wäre J. D. Vance von der Münchener Sicherheitskonferenz auch hierüber geschwappt. Sie scheinen libertär und liberal mit diesem Antrag doch eindeutig zu verwechseln! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Um es mit den Worten unseres Verteidigungsministers auch für uns als CDU-Fraktion zu sagen: Das ist nicht akzeptabel. Daher werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ist das so? Sie fordern in Ihrem Antrag, dass Politiker zurückhaltend mit Strafanzeigen im Hinblick auf Äußerungsdelikte umgehen sollen. Äußerungsdelikte, das sind übrigens, zumindest in der Auffassung vieler Juristen, nicht nur Beleidigungen, sondern auch Bedrohungen. Sie machen das, weil es immer mal wieder herumgeistert, dass Robert Habeck alleine wegen des Ausdrucks „Schwachkopf“ eine Hausdurchsuchung veranlasst haben soll. Das war nicht so, im Raum stehen auch noch weitere, antisemitische Ausdrücke von diesem Herrn. Man kann diese einzelnen Aktion sicherlich überzogen finden, Sie können sie kritisieren und das, obwohl es Robert Habecks gutes Recht ist, Beleidigungen auch zur Anzeige zu bringen. Sie dürfen das sehr scharf kritisieren, sogar hier in der Bürgerschaft. All das lässt die Meinungsfreiheit zu und das ist auch gut so. (Beifall CDU) Wenn Sie nun aber mit einem Bürgerschaftsbeschluss verhindern wollen, dass Politiker – Wo man sich auch fragt, wer gehört da eigentlich alles mit dazu? – Beleidigungen und gegebenenfalls sogar Bedrohungen gar nicht mehr zur Anzeige bringen dürfen, dann sage ich Ihnen eins: Ich halte das für nicht förderlich für unser demokratisches Miteinander, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn was passiert denn derzeit im Netz, übrigens nicht nur, wenn man sich politisch engagiert? Nicht nur Fakenews, sondern gerade auch Beleidigungen nehmen zu, gerade im Schatten der Anonymität. Nicht alles ist dabei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade diese Worte, die ich hier sparsamen nur in den Mund nehmen werde, ich werde es aber gleich tun, zerstören unseren demokratischen Diskurs und halten im Zweifel sogar andere Menschen davon ab mitzudiskutieren. Deswegen ist es dann auch demokratieförderlich, bestimmte Beleidigungen einzugrenzen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich kann Menschen übrigens auch gut verstehen, die Sorge haben, in einem solchen Klima überhaupt noch ihre Meinung zu äußern. Ich möchte deswegen gerne mit Ihnen teilen, was ich selbst als junge, damals rein ehrenamtliche, Politikerin überlegt habe. Ich habe sogar mal überlegt und auch übrigens häufig den Ratschlag bekommen: Hören Sie doch am besten einfach auf. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, willkommen im Club!) Das war, nachdem ich mich gegen die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen habe, denn dann schrieben mir Menschen – Ich führe hier Zitate auf, die mir gegenüber geäußert wurden. Ich mache das ganz klar, weil ich das auch abgestimmt habe, einfach einmal, um zu illustrieren, was im Internet kursiert. –, mir wurde damals gesagt, dass man sich wünschen würde, dass meine Mutter mich abgetrieben hätte; Ausschwitz sollte für mich wieder geöffnet werden und andere wollten mich gerne so lange ficken, bis ich verrecke. Es gab eine große öffentliche Online-Abstimmung – ich umschreibe das jetzt mal –, ob Männer gern Geschlechtsverkehr mit mir hätten. Ich sage das hier alles nicht, weil ich Mitleid haben möchte oder weil ich diese Art von Auseinandersetzungen nicht aushalten würde, schließlich stehe ich hier immer noch. Ich bin sogar der Auffassung, dass, wer sich politisch engagiert, mehr aushalten muss, vor allem Kritik, sicherlich auch sehr scharfe Kritik. Ich erzähle das aber vielmehr, weil ich weiß, wie viele andere Menschen das auch betrifft – Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, und vor allem junge Frauen, die sich zum Teil sogar schämen und dann nicht darüber sprechen, wenn sie so beleidigt werden, weil ich weiß, wie sehr ich mich damals als junge Politikerin geschämt habe. Und ich erzähle es, weil wir als CDU wollen, dass all diese Menschen sich weiter politisch engagieren, weil wir wollen, dass sie sich nicht schämen müssen, weil wir wollen, dass sie in dieser schweren Zeit Hilfe vom Staat bekommen und sich nicht auch noch dafür schämen müssen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich wünsche wirklich niemandem, dass man so was noch erleben muss oder schon erlebt hat. Gerade weil ich das niemandem wünsche, finde ich es auch richtig, dass wir einen Paragrafen wie den 188 StGB haben. Wenn es ihn nicht gäbe – Sie sind ja dagegen – dann hätte man auch immer noch § 185 StGB, nach dem man sich dagegen wehren könnte. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, eben!) Aber schauen wir uns noch mal an, wofür der § 188 StGB überhaupt mal geschaffen wurde. Denn der Paragraf wurde im Nachgang des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke geschaffen. Als Christdemokraten ist für uns klar, dass wir einen freien Meinungsaustausch nur dann gewährleisten können, wenn wir diejenigen, die sich äußern, auch vor anderen Straftaten schützen können. Deswegen stehen wir auch zu dieser Norm. (Beifall CDU) Zu dem Rest Ihres Antrags: Wir können Ihre Kritik am ausufernden Beauftragtenwesen im Land Bremen in vielen Punkten teilen. Pauschal jedoch alle Meldestellen und Beauftragte für vermeintlich rechtswidrige – vielleicht können Sie noch mal beschreiben, was das überhaupt heißt – Diskriminierung abzuschaffen, das ist einfach nur plump, meine sehr verehrten Damen und Herren, und deswegen können wir auch da nicht mitgehen. (Beifall CDU) Zudem sind Sie in Ihrem Antrag mehr als widersprüchlich. Sie wollen auf der einen Seite Haushaltsmittel für die personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaft und Strafgerichte freimachen. Finden wir gut. Aber Sie machen das vor allen Dingen, um dem Rechtsstaat bei der Bewältigung der wachsenden Zahl an Verfahren im Bereich der Äußerungsdelikte zu stärken. So weit, so gut. Auf der anderen Seite wollen Sie dann aber jeden verpflichten, bei Meldung eines Hasskommentars in den sozialen Medien auch ein Strafverfahren einzuleiten. Das ist doch absurd. Sie wollen die Staatsanwaltschaft stärken, halsen ihr aber gleichzeitig viel mehr Arbeit auf, wenn wirklich jeder Kommentar zur Anzeige gebracht werden soll. Das ergibt einfach keinen Sinn, liebe FDP! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aus meiner Sicht ist das Löschverfahren in den sozialen Medien ein niedrigschwelliges Mittel; die beschäftigen übrigens nicht nur Richterinnen und Richter, sondern Menschen, die im Zweifelsfall sehr schnell entscheiden müssen und übrigens sehr restriktiv entscheiden und nur bei eindeutigen Beleidigung diese dann auch löschen, um eine geordnete Diskussion zu gewährleisten und gleichzeitig den Staat nicht zu überlasten. Lassen Sie mich daher noch einmal zusammenfassen: Wir stehen als CDU uneingeschränkt zur Meinungsfreiheit. (Beifall CDU) Wir stehen zu unserer Demokratie und damit zum Meinungsstreit, der Kritik, auch der deutlichen, scharfen und pointierten Kritik. Die Grenze ist für uns dort erreicht, wo Menschen beleidigt und bedroht werden. Das gilt auch für Politiker. Denn wir sind mit Immanuel Kant der Auffassung: Die Freiheit des Einzelnen endet im Zweifel dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Gestern wollte die FDP mit einem Antrag gendern verbieten bei öffentlichen Dokumenten. Heute diskutieren wir über einen Antrag „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“. Gut, dass morgen kein Sitzungstag ist, dann würde die FDP bestimmt Tofuwürste verbieten wollen – aus der Reihe „Kulturkampf von rechts“. (Heiterkeit Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Nein, das machen wir dann beim nächsten Mal!) Die FDP hat uns einen Antrag vorgelegt. Worum geht es in diesem Kulturkampfantrag? Sie machen im Kern drei Punkte. Der eine Punkt, dafür haben Sie eben die meiste Zeit verwendet, ist die Frage, ob Politiker:innen von ihrem Recht Gebrauch machen dürfen, auch ihre individuellen Rechte zu schützen und Anzeige zu erstatten. Zweitens beantragen Sie, dass man Antidiskriminierungsstellen abschafft und die Landesantidiskriminierungsstelle in Bremen auch erst gar nicht aufbaut. Und Sie beantragen, dass Social-Media-Netzwerken verboten werden soll, Inhalte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu löschen. Alles Punkte, in denen es im Kern darum geht, ich sage mal, enthemmt online aber auch lebensweltlich unterwegs sein zu dürfen und Schutzmechanismen vor Beleidigung, vor Bedrohung abzubauen. Ich finde das Ganze extrem bedenklich, weil Sie sich damit einreihen in eine entwickelte gesellschaftliche Debatte von rechts, die mehr und mehr Fahrt gewinnt und den Anschein erweckt, der Rahmen des Sagbaren würde immer weiter eingeschränkt. Dabei ist ja, wenn man sich mit Profis berät, die sich mit Online-Kommunikationsfragen beschäftigen, das Gegenteil der Fall. Wir stellen in den letzten Jahren mehr und mehr fest, dass der Rahmen des Sagbaren sich deutlich verschoben hat, wir mehr und mehr Hass und üble Nachrede, auch antisemitische Hassreden im Internet sehen; dass Rechtsradikale immer enthemmter auch gegen Minderheiten vorgehen. Das ist die Realität, die wir beobachten können, die wissenschaftlich belegt ist – und nicht Ihr Rumgeweine darüber, dass einzelne Staatsanwälte mal eine Beleidigung bearbeiten müssen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, die Bundestagswahl hat auch gezeigt, dass die zunehmende Verrohung in den sozialen Netzwerken kaum halt davor macht, einzelne Personen des öffentlichen Lebens – darüber haben wir ja eben geredet – deutlich an den Pranger zu stellen. Es mag sein, dass es einen unterschiedlichen Umgang mit dem Anzeigeverhalten gibt. Das ist auch gerechtfertigt. Ich wurde auch schon häufig online beleidigt und habe für mich nicht den Weg gewählt, Anzeige zu erstatten. Das ist genauso legitim, wie den Weg zu wählen, Anzeige zu erstatten, seine persönlichen Rechte zu verteidigen und damit auch mal ein paar Trolle anzugehen, um zu zeigen, es gibt auch im Internet eine Grenze. Danach beschäftigt die Justiz sich damit und urteilt dann. Auf Grundlage welchen Paragrafens steht dann den Antragstellern frei. Ich finde auch, dass es ein wichtiger Wert ist, seine persönlichen Rechte schützen zu können. Da brauchen wir keine Empfehlung von Ihnen, jetzt irgendwie auf den Rechtsweg verzichten zu müssen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie persönlich oder Ihre Fraktion keinen Sinn in einer Antidiskriminierungsstelle sehen, das verstehe ich ja für Sie als jungen, weißen Mann. (Widerspruch FDP – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Gleich zweimal diskriminiert. – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Unglaublich!) Antidiskriminierungsstellen sind aber gar nicht für Sie da. Es geht darum, die Rechte von Minderheiten zu schützen. Es geht darum, einen Diskurs zu prägen, in dem die Rechte derjenigen geschützt werden, die auch nicht immer die eigene Kraft haben, sich zu verteidigen, sondern darum, auch einen kollektiven Ansatz zu haben, in diese Auseinandersetzung reinzugehen und dann eben auf einer abstrahierten Ebene in die Auseinandersetzung zu gehen. Ich finde, das ist ein wichtiger Bestandteil einer modernen und einer liberalen Demokratie. Da können Sie noch so sehr pöbeln und herumrufen. Es bleibt ein wichtiger Bestandteil und den werden wir auch weiterhin verteidigen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer Demokratie ist Meinungsfreiheit ein extrem wichtiger Grundpfeiler. Deshalb muss die politische Auseinandersetzung auch hart geführt werden. Ich glaube auch, dass Politikerinnen und Politiker alle daran gewöhnt sind, mehr abzubekommen, als man jetzt vielleicht im persönlichen Kontakt ansonsten gewöhnt ist. Ich finde das auch nachvollziehbar. Ich glaube aber auch, dass wir in dieser Diskussion aufpassen müssen, dass es eben auch andere extrem wichtige Werte in einer Demokratie gibt, die man dabei nicht überfahren darf. Selbstverständlich gilt es, die Menschenwürde einzuhalten, auch in einer Online-Kommunikation. Ich bin meiner Vorrednerin dankbar, dass Sie auch ein paar persönliche Schilderungen getätigt haben, die verdeutlichen, dass es selbstverständlich tagtäglich grenzüberschreitendes Verhalten gibt, gegen das auch rechtlich vorzugehen ist; dass auch Wesensbestandteil einer Demokratie sein muss, dass wir einen Diskurs miteinander führen, der diese Grenzen wahrt, auch in den digitalen Netzwerken. Ein letzter Punkt: Diese Debatte, die Sie unter Ihrem Punkt 2b anfangen, dass man jetzt eine Änderung des Digitale-Dienste-Gesetzes vornehmen würde, ist aus meiner Sicht vollständig absurd. Natürlich muss es möglich sein, auch für Plattformbetreiber – und ich finde es auch richtig –, eine Moderation einzuschalten, die verhindert, dass der Diskurs derart verroht, wie er auf einzelnen Plattformen derzeit verroht. Dagegen muss es die Möglichkeit geben, Minderheiten oder auch Einzelpersonen, die keiner Minderheit angehören, zu schützen vor Hassrede, vor übler Nachrede, vor Bedrohung bis zu strafbaren Inhalten. Ich halte das für den richtigen Weg und ich glaube nicht, dass Ihr Vorschlag „Das wird man doch wohl noch sagen dürfen“ hier in Antragsform irgendeinen sinnvollen Beitrag dazu leistet. Kehren Sie doch dazu zurück, wirklich liberale Fragen zu diskutieren und sich nicht einfach nur an diesen rechten Diskurs ranzuschmeißen! – Danke! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Hess-Grunewald. Abgeordneter Dr. Hubertus Hess-Grunewald (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei den beiden Vorrednern, Kollegin Wiebke Winter und Kollege Janßen, für die Beiträge bedanken, weil sie, wie ich finde, in sehr persönlicher und sehr eingängiger Art noch einmal beschrieben haben, worum es hier geht. Ich war in der Tat etwas überrascht, als ich diesen Antrag gelesen habe und dazu etwas sagen wollte, weil ich ja unsere Zusammenarbeit, Kollege Schröder, sehr schätze und weil wir auch im Rechtsausschuss sehr konstruktiv und, wie ich finde, sehr vernünftig miteinander umgehen. Wenn ich dann hier unter der Überschrift „Grundrechte sind nicht verhandelbar – Meinungsfreiheit schützen“ derartige Forderungen lesen muss, dann war ich doch überrascht, weil das habe ich Ihnen nicht zugetraut. Ich will das auch, ohne mich jetzt in Wiederholungen zu ergehen, an ein, zwei Beispielen deutlich machen. Die Grenze des Sagbaren zu verschieben, Kollege Janßen hat das gerade sehr schön deutlich gemacht. Ich habe eher den Eindruck, als wenn der politische Diskurs derart verroht ist, dass gerade von rechts behauptet wird, man dürfe bestimmte Dinge nicht mehr sagen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe als Demokraten, deutlich zu machen, dass wir uns diesen Diskurs eben nicht nehmen lassen. Wenn wir die Beeinträchtigung der Freiheit debattieren und sie verteidigen, dann ist das keine Verrohung des Diskurses und dann ist das keine Beeinträchtigung des Sagbaren, sondern es ist ein Sich-wehren und ein Erhalten der Freiheit für das Sagbare und für die Toleranz in der Gesellschaft. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wenn wir dann über Melde- und Beauftragtenstellen reden: In der Tat kann man darüber diskutieren. Aber dies als „rechtsstaatlich bedenkliche Doppelstrukturen“ zu bezeichnen – da muss ich sagen, ist mir doch ein bisschen anders geworden. Wir müssen froh sein und können froh sein, dass wir solche Stellen haben, wo Menschen Rat suchen können, wo sie erforderliche Unterstützung erfahren und wo sie das Gefühl haben, nicht alleine zu stehen. Deswegen darf man solche Stellen tatsächlich nicht zur Disposition stellen. Was mir aber noch ein bisschen mehr Sorgen macht, ist diese Forderung, den § 188 StGB, die Politikerbeleidigung, abzuschaffen. Sie haben vorhin Einzelbeispiele genannt, bei denen Sie gesagt haben, das sei unverhältnismäßig, und Ihre Konsequenz daraus ist, den Straftatbestand abzuschaffen. Schon dieser Schlussfolgerung kann ich ehrlich gesagt nicht folgen. Die Beispiele, die Sie genannt haben, sind allesamt Beispiele, die sich in der Strafzumessung widerspiegeln. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Wenn wir über Strafzumessung reden, kann die Konsequenz nicht sein, den Straftatbestand abzuschaffen, sondern es ist eine Frage der Beurteilung des Einzelfalles, ob eine Strafe in einem Einzelfall vielleicht angemessen war oder eben nicht. Aber bitte nicht sagen: Machen wir doch den Straftatbestand gleich weg. Das kann nicht die richtige Konsequenz sein. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wir haben doch den 185!) Jetzt kommen wir noch zum 188. Es ist viel dazu gesagt worden, aber wir sollten uns einmal diesen Straftatbestand anschauen. Ja, es ist ein Sonderrecht für Personen des politischen Lebens, aber dieses Sonderrecht ist auch in einer Weise ausgestaltet, dass es eben nicht dem § 185 StGB gleicht, sondern es sind einengende Voraussetzungen gegeben, die erfüllt sein müssen, um überhaupt diesen Straftatbestand erfüllen zu können. Es muss sich nämlich um eine öffentliche Beleidigung handeln, es muss mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen und die Tat muss geeignet sein, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Das sind vier Voraussetzungen, die Sie erfüllt haben müssen, und die werden nicht mit jeder Hate-Speech erfüllt sein. Deswegen ist es wichtig, für Politiker Sonderregelungen zu treffen und zu schaffen, damit sie im öffentlichen Diskurs und in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben geschützt und sicher sind. Wir alle haben das vielleicht schon im Wahlkampf am Informationsstand erlebt. Wir haben uns in Findorff an den Informationsständen getroffen. Das ist nicht nur eine Spaßveranstaltung. Das ist manchmal ziemlich heftig und wir sind auch seit 2021 Gott sei Dank soweit, dass Politikerinnen und Politiker auch im kommunalen Bereich geschützt sind. Denn wir haben immer mehr feststellen müssen, dass gerade auch in diesem Bereich die Akzeptanz politischer Arbeit zurückgeht, dass es viel schwieriger ist, Menschen dort im ehrenamtlichen Bereich zu finden, die sich dort engagieren wollen. Das ist in der Tat ein Problem für die Demokratie. Wir müssen alle gemeinsam dafür eintreten, dass wir auf allen Ebenen Menschen finden, die weiterhin bereit sind, sich fachlich mit den Themen auseinanderzusetzen und sich Kompetenzen für die politische Arbeit anzueignen. Eine Abschaffung des § 188 StGB würde die Hemmschwelle für die Beleidigung von Politikern eher nur wieder herabsenken, anstatt sie heraufzusetzen und Politikerinnen und Politiker davor zu schützen. Das kann so nicht richtig sein. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Gleichwohl habe ich mich gefragt: Warum haben Sie so einen Antrag gestellt? Am Ende geht es wahrscheinlich doch darum, dass die zentrale Forderung eigentlich die geforderte Änderung des Digitale-DiensteGesetzes ist, dass es doch darum geht, in den sozialen Netzwerken eben keine Regularien zu schaffen, sondern dort das freie Spiel der Kräfte, den Markt zu schaffen. Sie haben es vorhin selbst gesagt: Der Wettbewerb zwischen den Netzwerken soll es richten. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Das kann aus meiner Sicht nicht richtig sein. Wir können nicht über Jahre warten, bis möglicherweise Posts in ihrer Strafbarkeit festgestellt worden sind, um sie erst dann löschen zu lassen, sondern dass wir ein niedrigschwelliges Löschverfahren haben, ist ein hoher Gewinn und ein hohes Gut für die demokratische Kultur in unserem Land und die gilt es zu bewahren. Deswegen lehnen auch wir Ihren Antrag rundweg ab. – Danke schön! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Als nächste Rednerin die Abgeordnete Präsidentin Antje Grotheer: Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Es ist schon so viel Richtiges gesagt worden, und ich möchte mich ausdrücklich bei der Kollegin Dr. Winter für die persönlichen und hochkompetenten Worte bedanken. Von der ersten bis zur letzten Zeile unterstütze ich alles und es ist damit auch eigentlich alles gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) Ich will mich deswegen nur auf zwei, drei Kommentare begrenzen, die beide in diese Richtung und die Fraktion gehen. Punkt Nummer 1: Wer glaubt, in Deutschland politisch verfolgt zu sein, und davon hier fabuliert, hat einfach überhaupt keine Ahnung, was es heißt, in einer Diktatur zu leben und politisch verfolgt zu sein. Das war schon sehr, sehr schräg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Punkt Nummer 2: Es wird Sie nicht wundern, dass wir den Antrag auch ablehnen. Zu glauben, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit gefährdet sei, auch das ist schräg und zeugt davon, dass Sie einfach überhaupt keine Ahnung haben – Gott sei Dank, will man sagen –, wie es ist, in einem Land zu leben, in dem es keine Meinungsfreiheit gibt. Davon sind wir wirklich sehr weit entfernt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Vielmehr ist es so, wie es der Kollege Janßen auch beschrieben hat und worauf Frau Winter ja auch eindrücklich hingewiesen hat: Es ist das Gegenteil der Fall, die Meinungsfreiheit hat solche Ausmaße angenommen, dass im Grunde nichts mehr nicht möglich ist. War das grammatikalisch? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, war richtig.) Nichts ist unmöglich. Politikerinnen vor allem – mit kleinem „I“, ohne Stern, ohne Binnen-I, ohne irgendwas – müssen sich Sachen anhören und bieten lassen, das ist wirklich jenseits von Gut und Böse. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, richtig!) Auch da möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie diese Erfahrung nicht haben, dann „Happy you“, liebe FDP-Fraktion! (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Das heißt aber nicht, dass andere diese Erfahrungen nicht machen und andere sich dagegen nicht wehren müssen, und zwar massiv. Ich will es jetzt nicht wiederholen, Frau Winter hat es ja ausgeführt. Aber ich lade Sie gerne ein: Jeden Freitag habe ich so einen Packen auf dem Schreibtisch und sortiere durch: Was ist jetzt eigentlich nur eine Beleidigung, die man mal so hinnimmt? Was ist schon eine schwere Bedrohung? Wo muss ich mir Sorgen machen, wirklich Sorgen machen, und was bringe ich zur Anzeige? Die meisten Sachen zeige ich nicht an, weil es nichts bringt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Das ist das eigentliche Drama, dass, auch wenn wir anzeigen, es einfach überhaupt nichts bringt, sondern wir Tag für Tag – und wir sind nur in Bremen, ich will gar nicht über Berliner Verhältnisse reden – darüber nachdenken: Sind wir eigentlich tatsächlich bedroht, ja oder nein? Ist es jetzt wirklich nur ein Online-Hasskommentar? Ist es nur ein Brief, der übrigens persönlich im Briefkasten eingeworfen wird, ohne Briefmarke, oder ist es jetzt wirklich schon eine gefährliche Bedrohung, mit der wir irgendwie umgehen müssen, und muss ich beim Staatsschutz anrufen? Das sind die Fragen, mit denen sich Politikerinnen mit kleinem „I“, ich betone – auch manchmal Politiker, das will ich gar nicht in Abrede stellen –, auseinandersetzen müssen. Das ist nicht hinzunehmen! Es tut mir leid, Sie verdrehen einfach diese Realität mit Ihrem Antrag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Ich würde mir wirklich wünschen: Lassen Sie es! Ich weiß gar nicht, wie ich es anders – –. Lassen Sie es einfach bleiben! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Mit der Meinungsfreiheit.) Ernsthaft? Mit „Lassen Sie es bleiben mit der Meinungsfreiheit“ reagieren Sie jetzt auf meinen Redebeitrag? Das ist wirklich jenseits von Gut und Böse. Ich verstehe es nicht mehr. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir haben einen Antrag gestellt, den Sie inhaltlich nicht teilen.) Sie sind doch allesamt kluge, sympathische, nette Kollegen, das muss ich einfach so sagen, aber da fehlt – –. Worin versteigen Sie sich denn da an „Mimimi“ und „Wir sind – –.“ Was ist los? Ich verstehe es wirklich nicht, man kann es nicht nachvollziehen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke – Unruhe FDP) Jetzt noch mal: Ich glaube wirklich, dass Ihnen ein Korrektiv in der Fraktion fehlt. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Och, wirklich? Bitte, das Ding hat so einen langen Bart!) Wir haben – ja, Herr Humpich, ich habe noch zweieinhalb Minuten, das müssen Sie sich jetzt anhören – (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU) in der letzten Legislatur hier eine Plenardebatte zu genau diesem Thema erlebt, nur mit einem anderen FDP-Antrag, der nämlich wirklich Meinungsfreiheit schützen wollte. Da hat die damalige Fraktionsvorsitzende hier vorne eine sehr eindrucksvolle Rede gehalten. Da konnte man hier im Haus Stecknadeln fallen hören, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja!) weil es so eine persönliche und wirklich anfassende Rede war. Diese Art von Korrektiv wünsche ich Ihnen wirklich, weil es Ihnen in Ihrer politischen Auseinandersetzung fehlt. – Vielen Dank! (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. – Sie haben sechs Sekunden! Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass ich jetzt nicht mehr so viel Zeit habe. Herr Labetzke, was Sie eben gesagt haben, ist falsch. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, da gibt es sehr unterschiedliche Darstellungen. – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Den Artikel habe ich Ihnen ausgedruckt, den bringe ich Ihnen gleich vorbei. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es sehr unterschiedliche Darstellungen!) Was hier eben teilweise behauptet – –, es wurde ja teilweise so dargestellt, als wollten wir hier alle Äußerungsdelikte abschaffen, (Glocke) als wollten wir Bedrohungen abschaffen. Es gibt immer noch die normale Beleidigung und da hat natürlich jeder das Recht, Anzeige zu stellen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Es geht nur um diesen Tatbestand der Politikerbeleidigung, der Äußerungen gegen Politiker härter bestraft. Wer darauf hinweist, dass der Staat an der einen oder anderen Stelle vielleicht mal überdreht, der ist nicht rechts, der ist einfach nur liberal. Ich finde es eine Frechheit, dass man dafür in die rechte Ecke gestellt wird. (Beifall FDP – Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das stimmt doch nicht!) Präsidentin Antje Grotheer: Dr. Wiebke Winter zur Kurzintervention. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schröder, Sie sagen, Sie wollen weiterhin zulassen, dass man auch Beleidigungen zur Anzeige bringen kann. Gleichzeitig schreiben Sie aber, dass wir bitte beschließen sollen: „Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest: Politiker haben eine Vorbildfunktion für die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Das gilt insbesondere für Spitzenpolitiker. In diesem Sinne ist es für Politiker daher grundsätzlich angezeigt, zurückhaltend mit Strafanträgen im Hinblick auf Äußerungsdelikte umzugehen.“ Äußerungsdelikte, das umfasst nicht nur die Beleidigung, das umfasst auch die Bedrohung. Deswegen finde ich es einfach nur widersinnig, was Sie hier sagen. Sie haben sich gerade selbst entlarvt! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist genau das, was Frau Müller gesagt hat!) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin Dr. Henrike Müller. Nochmal, Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): weil immer wieder der gute Robert Habeck erwähnt wird, der ja offensichtlich für Sie wirklich eine Trigger-Person ist – das kann man auch nicht mehr nachvollziehen –: (Unruhe FDP) Über diese Geschichte mit dem „Schwachkopf“ gibt es unfassbar viele Erzählungen und Zeitungsartikel. Ich war nicht dabei. Wir können da einfach jetzt – –. Es gibt die und die Erzählung, aber Fakt ist, dass dieser Rentner, der dieses „Schwachkopf“-Meme veröffentlicht hat, diverse andere hasserfüllte Kommentare online gestellt hat, auch über Robert Habeck. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vorher!) Jetzt bei allem Respekt: Sehr geehrter Dr. Schröder, wenn Sie auf einer Fähre gestanden hätten, wo Bauern mit irgendwelchen Traktoren massenhaft versucht hätten, Sie daran zu hindern, diese Fähre zu verlassen – –. Das war eine bedrohliche Situation. Da kann man müde drüber lächeln. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nein, darüber lächele ich nicht! Auch da gibt es unterschiedliche Darstellungen.) Wer diese Situation erlebt hat – und ich erinnere daran, wir waren umzingelt, irgendwo in Süddeutschland beim Fasching, mit brennenden Fackeln –, wer all das erlebt hat, der darf doch auch mit schriftlichen Beleidigungen im Netz mal ein bisschen intensiver umgehen und sich fragen: Ist das jetzt gefährlich, ja oder nein? Das alles als Petitesse abzutun und selber dauernd beleidigt zu sein, wenn man irgendwas sagt, aber Robert Habeck dann als die große Memme darzustellen: Das ist ungehörig, liebe Kollegen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Dr. Marcel Schröder zur Kurzintervention. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Dr. Müller, erstmal: Die Person, deren Wohnung durchsucht wurde, gegen die laufen auch andere Verfahren, das ist auch richtig so. Deswegen soll die Person auch gerne verurteilt werden, wenn das bewiesen werden kann. Aber in dem Beschluss der Staatsanwaltschaft selber, wo die Hausdurchsuchung angeordnet wurde, ging es um die „Schwachkopf“- Aussage. Da ging es nicht um die anderen Verfahren. Das sind andere Verfahren. Das ist so gewesen. Alles andere ist falsch. Ich drucke Ihnen gerne den Artikel aus. Dann zum Thema, wir würden hier alles als Petitesse abtun: Das stimmt nicht. Jeder von uns bekommt Beleidigungen. Ich habe eine sehr klare Haltung beim Thema Israel. Ich habe auch schon Morddrohungen bekommen. Es wurden bei unserer Fraktion auch schon mal die Scheiben eingeschmissen. Das passiert. Das passiert auch uns und niemand von uns tut das als Petitesse ab. Wir haben nicht gefordert, Sachbeschädigung zu legalisieren. Wir haben auch nicht gefordert, Bedrohungen zu legalisieren. Es geht einfach nur um diesen Paragrafen, der dafür sorgt, dass es teilweise zu unverhältnismäßigen Strafen kommt, weil Politiker da andere Rechte haben als Bürgerinnen und Bürger. Nur darum geht es. Hier wurde gerade völlig überzogen, als hätten wir gefordert, das halbe Strafgesetzbuch abzuschaffen. Darum geht es überhaupt nicht. Kommen Sie mal wieder ein bisschen runter zu dem, was wir hier eigentlich gefordert haben! – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält als Nächster Staatsrat Björn Tschöpe das Wort. Staatsrat Björn Tschöpe: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Schröder, ich bin dankbar dafür, dass Sie Ihre Initiative in einen Kontext gerückt haben, sie in den Kontext gerückt haben: Wir haben uns das ausgedacht, bevor J. D. Vance seine Rede gehalten hat. Das erklärt für mich aber nicht, warum Sie diesen Antrag weiterhin gestellt haben. Man kann Anträge auch zurücknehmen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zuruf Jan Timke [Bündnis Deutschland]) Man muss das nicht, aber wenn man Anträge zur öffentlichen Diskussion stellt, dann heißt das, dass man diese Position weiterhin hat und teilt und auf die historische Situation wenig Rücksicht nimmt. Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal ein Zitat rauszusuchen, was J. D. Vance in München gesagt hat. J. D. Vance hat gesagt: „Wenn ich mir Europa heute anschaue, ist leider manchmal nicht so klar, was aus einigen der Gewinner des Kalten Krieges geworden ist. Ich schaue nach Brüssel, wo die Kommissare der EUKommission die Bürger davor warnten, dass sie beabsichtigen, die sozialen Medien in Zeiten ziviler Unruhe zu schließen, in dem Moment, in dem sie etwas entdecken, das sie als hasserfüllte Inhalte einstufen, oder in dieses Land“ – er meinte uns –, „in dem die Polizei im Rahmen eines Aktionstages Razzien gegen Bürger durchgeführt hat, die verdächtigt werden, im Internet frauenfeindliche Kommentare gepostet zu haben. Ich fürchte, die Redefreiheit ist auf dem Rückzug, und im Interesse der Komödie, meine Freunde, aber auch Interesse der Wahrheit muss ich zugeben, dass die lauteste Stimme für Zensur manchmal nicht aus Europa, sondern aus meinem eigenen Land kam, wo die vorherige Regierung Social-MediaUnternehmen bedrohte und einschüchterte, um sogenannte Missinformation zu zensieren.“ Das ist der historische Kontext und die Matrix, vor der sich Ihr Antrag abspielt. Diese Vorstellung, dass Social Media schrankenfrei zum Hass aufstacheln darf, individuelle und kollektive Lügen normal sein sollen, weil sie im Netz stattfinden, und Desinformationen zur Destabilisierung und Delegitimierung anderer Staaten und der Demokratie verbreitet werden dürfen, ohne dass die damit Geld verdienenden Unternehmen ein Mindestmaß an Verantwortung für die gesellschaftlichen Folgen tragen, passt zum Demokratieverständnis von Trump und Musk. Der liberale Rechtsstaat europäischer Prägung verfolgt völlig andere Werte. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja!) Er schützt Minderheiten, er nimmt Menschen oder Organisationen mit Macht in die Verantwortung. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Richtig!) Er sorgt dafür, dass sehr hart in der Sache gestritten werden kann, dass aber eine Grenze da gezogen wird, wenn es um die Ehre einzelner Personen geht. Der deutsche Rechtsstaat tut darüber hinaus noch mehr. Der deutsche Rechtsstaat hat nach den historischen Erfahrungen dieses Landes mit dem § 130 StGB, Volksverhetzung, den öffentlichen Frieden vor Hass und Hetze geschützt. Dieser Schutz soll nicht nur gegen Einzelne geltend gemacht werden können, sondern er muss auch Verpflichtung von Unternehmen sein. Das ist der Kerngedanke des von Ihnen angegriffenen Digitale-DiensteGesetzes. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Dazu fällt mir eigentlich nur ein Zitat ein, das ist Onkel Ben in „Spiderman“: „Remember: With great power comes great responsibility.“ Deshalb kann ich weder mit dem Verständnis von Gewerbe- und Meinungsfreiheit von J. D. Vance noch mit Ihrem Antrag zu Punkt 2b etwas anfangen. Ich glaube, zu dem Thema Politikerbeleidigung ist durch Frau Winter fast alles gesagt worden. Ja, es gibt Spitzenpolitiker, die über 1 000 Anzeigen geschrieben haben: Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Robert Habeck. Ja, man kann darüber reden: Ist das eigentlich verhältnismäßig, dass man für diese Beleidigungen Hausdurchsuchungen machen muss? Ja, das kann man alles machen. Aber das ist ja nicht das Ziel dieses Paragrafen. Das Ziel dieses Paragrafen war schon in der Entstehung etwas ganz anderes. Es geht darum, das öffentliche Wirken von Politikern zu schützen. Da geht es, glaube ich, nicht um die beiden genannten, sondern da geht es um die vielen Tausend Lokalpolitiker, die vor Ort in Bautzen durchsetzen müssen, dass eine Flüchtlingsunterkunft gebaut wird, oder die in Dortmund durchsetzen müssen, dass ein Jugendtreff nicht mehr bezahlt wird – die, auf die wir alle angewiesen sind, übrigens nicht nur Kommunalpolitiker, sondern auch viele von Ihnen hier als Landespolitiker. Ich persönlich will, und die deutsche Rechtsordnung will, dass für Sie sachliche Diskurse möglich sind, dass Sie engagiert und ohne Angst Ihrer Arbeit nachgehen können. Ich glaube, das soll auch so weitergehen. Deshalb brauchen wir den 188 in dieser Form. Ich will zum 188 eigentlich gar nicht mehr sagen, weil das hat Frau Winter eben sehr eindrücklich gemacht. Aber ich will eine Information noch weitergeben und streuen: Wer hat denn eigentlich außer Ihnen die Abschaffung dieses Paragrafen gefordert? Das hat im Dezember die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag getan. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Fällt denen dabei nichts auf? – Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Es ist nicht die Frage: Wer hat eigentlich schon mal was gemacht? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Doch, das haben Sie genau so dargestellt.) Aber ich würde mir wünschen: Als Demokrat sollte man immer wissen, mit wem man marschiert und in grundlegenden Fragen im Zweifel auf das Einreihen verzichten. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Also wenn die Kitaplätze fordern, dann dürfen wir das nicht?) Präsidentin Antje Grotheer: Der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder zur Kurzintervention. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Herr Tschöpe, Sie haben bei vielen Punkten recht. Das sehen wir ganz genauso. Machtkonzentrationen müssen reguliert werden, müssen bekämpft werden. Und ja, in den USA ist der Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein ganz anderer. Da hat man auch das Recht, unwahre Tatsachen zu behaupten. Das ist ja „Free Speech“ und nicht Meinungsfreiheit. Das Problem ist, glaube ich, in dieser Debatte, dass die Meinungsfreiheit sehr viele falsche Freunde hat. Das macht aber unseren Einsatz für die Meinungsfreiheit nicht automatisch rechts. Das ist mir noch mal wichtig, zu betonen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Betriebliche Kinderbetreuung – Chance für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Antrag der Fraktion der FDP vom 21. August 2024 (Drucksache 21/714) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Fynn Voigt das Wort. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht finden wir jetzt wieder ein wenig zusammen, vielleicht auch nicht. Ich freue mich darauf, unseren Antrag zur Unterstützung von Betriebskitas einzubringen. Wir sprechen hier im Haus, und lesen auch immer wieder, über fehlende Kitaplätze, die wir hier im Land haben. Dazu gibt es immer wieder verschiedene Veröffentlichungen, sei es das Ländermonitoring letztes Jahr im „Weser-Kurier“, worauf sich unser Antrag stützt, oder verschiedene Studien und Rankings. Wir haben jetzt allerdings in dem letzten Unterausschuss Frühkindliche Bildung erfahren, dass wir auch ein paar unbelegte Plätze haben. Wir sind da stark skeptisch als FDP, ob wir wirklich in diesem knappen halben Jahr diese 1 300 fehlenden Plätze, von denen wir letztes Jahr gesprochen haben, besetzt haben. Wir werden da genauer schauen, ob die nur baulich vorhanden sind oder personell noch fehlen. Allerdings gibt mir das den Anlass, jetzt auch noch über ein, zwei andere Aspekte zu sprechen, weswegen die betrieblichen Kitas wichtig sind. Betriebliche Kitas oder Betriebskitas haben einen großen Wert, denn sie tragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, sie tragen zur Entlastung von öffentlichen Kitas bei und sie würden unseren Wirtschaftsstandort in Bremen fördern. Eltern würden am Morgen die Fahrzeit zur Kita sparen, weil sie das gleichzeitig mit ihrem Weg zur Arbeit erfüllen könnten. Kitagruppen würden nicht mehr so eine große Belastung haben, Eltern wüssten, dass sie einen Kitaplatz haben, wenn sie einen Beruf haben, wo sie eine Betriebskita haben, und die Arbeitgeber wüssten auch, wo die Kinder ihrer Mitarbeiter hinkommen, wenn der Kinderwunsch ansteht beziehungsweise das Kind auf dem Weg ist. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Die Realität sieht in Bremen aber so aus, dass ich besonders jetzt in den zwei Jahren, immer wenn ich in Bremen unterwegs war, öfter darauf angesprochen wurde, dass viele Kräfte in Bremen Betriebskitas schaffen wollen, aber nicht können wie sie wollen. Das hat unter anderem den Nachteil, dass wir über weniger Plätze sprechen als wir eigentlich haben könnten. Insbesondere in Branchen, wo wir einen Fachkräftemangel haben, seien es zum Beispiel Krankenhäuser oder Altenpflege, die ja zusätzlich auch die Aspekte haben, dass wir da viele weibliche Mitarbeiter haben, da sprechen wir dann auch über Fachkräfte, die fehlen, weil sie ihre Kinderbetreuung anders lösen müssen. Mir ist ein Beispiel insbesondere im Kopf geblieben, was ich ganz gerne in dieser Debatte mit Ihnen teilen möchte. Und zwar ist das mein Besuch beim „ibs“ Bildungszentrum. Die wollten auch ganz gerne eine Betriebskita gründen, haben damals auch bei der Senatorin für Kinder und Bildung um Unterstützung nachgefragt. Da haben wir sogar das paradoxe Beispiel, dass diese Einrichtung zusätzliche Erzieher schafft, das aber nicht in der Intensität tun kann, weil ihre Lehrkräfte keine Kinderbetreuung haben. Das ist quasi ein Kreislauf. Wir haben damals eine Frage in der Fragestunde gestellt, ob die Senatorin sich vorstellen kann, dann zusätzlich zu unterstützen. Das haben Sie nicht getan. Ich glaube, das ist ein weiterer Grund, weswegen wir eine größere Unterstützung bei Betriebskitas brauchen. (Beifall FDP) Unser Antrag stützt sich auf zwei größere Forderungen. Das ist einerseits, dass wir die betrieblichen Kitas mit den anderen freien Trägern gleichstellen, dass wir dafür sorgen, dass sie die gleiche öffentliche Förderung bekommen. Die zweite Forderung ist, dass wir eine Anlaufstelle schaffen für kleinere und mittlere Unternehmen, dass die Senatorin für Kinder und Bildung da hilft, Kitaplätze zu schaffen. Wir haben 2019 einen relativ ähnlichen Antrag gestellt. Damals hat die Koalitionsfraktion diesen abgelehnt, weil sie die Angst hatte, dass wir Zwei-Klassen-Kitas schaffen. Ich hoffe, Sie haben da in diesen fünf, sechs Jahren umgedacht. Ich glaube, die letzten sechs Jahre haben gezeigt, dass wir einen eklatanten Mangel an Kitaplätzen haben und dass wir es uns nicht leisten können, aus solchen Gründen weitere Kitaplätze zu verhindern. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, liebe Frau Senatorin: Wir können nicht weiter auf Kitaplätze verzichten. Lassen Sie die Menschen, die Kitaplätze schaffen wollen, auch Kitaplätze schaffen! Unterstützen Sie diese! Genau das sollte Ihr Job sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, heute über ein Thema zu sprechen, das nicht nur für Eltern, sondern auch für die Unternehmen in unserem Bundesland von großer Bedeutung ist – die betriebliche Kinderbetreuung, welche dringend des Ausbaus bedarf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der zentralen Herausforderungen im Arbeitsleben unserer Zeit geworden. Gerade im Bundesland Bremen stehen wir vor der Aufgabe, zukunftsfähige Lösungen zu finden, die Familien entlasten und gleichzeitig auch die Unternehmen stärken. Die betriebliche Kinderbetreuung bietet hier definitiv eine große Chance und deshalb verdient sie unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Warum ist denn betriebliche Kinderbetreuung so wichtig und wo liegen die Unterschiede? Wir leben im Zeitalter des allgegenwärtigen Fachkräftemangels. Die Unternehmen in Bremen suchen händeringend nach qualifizierten Arbeitskräften. Doch für viele Eltern, insbesondere die Mütter – das war aber auch schon früher nicht anders –, ist der Wiedereinstieg in den Beruf mit erheblichen Hürden verbunden. Fehlende Betreuungsplätze, unflexible Öffnungszeiten oder lange Wartezeiten erschweren die Rückkehr in den Job unnötig. Dies führt nicht nur zu persönlichen Belastungen für die Familien, sondern auch zu entwicklungshemmenden Effekten sowie wirtschaftlichen Einbußen für die Unternehmen. Der zielführend umgesetzte Ausbau betrieblicher Kinderbetreuung kann da für Abhilfe sorgen. Er schafft Planungssicherheit für Eltern und Betriebe, reduziert Fehlzeiten und fördert eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Unternehmen, die in betriebliche Betreuungsangebote investieren, stärken so ihre Attraktivität als Arbeitgeber und binden qualifizierte Fachkräfte langfristig an sich, also im Prinzip eine Win-winSituation für alle Beteiligten. (Beifall Bündnis Deutschland) Die aktuelle Situation in Bremen kennt da derzeit allerdings leider noch ein wenig Luft nach oben, wie wir das betrachten. Natürlich hat auch das Land Bremen – ich will das auch gar nicht in Abrede stellen, Frau Aulepp – in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, um die Kinderbetreuung auszubauen. Dennoch, der Bedarf bleibt hoch, und er wird – das ist absehbar – künftig nicht weniger werden. Besonders für Eltern mit flexiblen Arbeitszeiten in Schichtdiensten oder mit untypischen Arbeitsmodellen sind die bestehenden Angebote oft nicht ausreichend. Wohlorganisierte betriebliche Kinderbetreuung ist aus Sicht meiner Fraktion sogar weit mehr als nur eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden System, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie flexibel die Arbeitszeiten der Mitarbeiter berücksichtigt. (Beifall Bündnis Deutschland) Es gibt, so durfte ich Kenntnis nehmen, Unternehmen in Bremen, die haben bereits einige eigene Betreuungseinrichtungen geschaffen oder, was ich auch sehr gut finde, kooperieren mit externen Trägern, um Plätze für die Kinder ihrer Beschäftigten anbieten zu können. Solche Modelle sind leider nicht in der Fläche etabliert. Da kann man aber was tun. Viele Unternehmen scheuen sich zu Recht vor den organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Hier braucht es mehr Unterstützung und gezielte Anreize vonseiten der Politik. Das macht auch deshalb Sinn, da auf diesem Weg effektiv Druck vom staatlichen Angebot genommen wird. Daran sollten eigentlich gerade Sie als Koalitionäre doch ein ganz gesteigertes Interesse haben. (Beifall Bündnis Deutschland) Gleichstellung mit freien Trägern der Jugendhilfe – eine sinnvolle Maßnahme? Wir denken schon. Eine Möglichkeit, die betriebliche Kinderbetreuung in Bremen zu stärken, wäre die Gleichstellung betrieblicher Einrichtungen mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Dadurch könnten diese Einrichtungen finanzielle Fördermittel erhalten und von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Zudem würden sie in die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe integriert und könnten so hoffentlich auch leichter auf die benötigten, weil auch dort braucht man sie, Fachkräfte sowie Beratungsmöglichkeiten zugreifen. Allerdings gibt es natürlich auch hier Herausforderungen. Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen sind primär natürlich auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten. Dies könnte zu Konflikten führen, wenn öffentliche Mittel in Einrichtungen fließen, die nicht allen Familien offenstehen. Die im FDP-Antrag angedachte Lösung wäre also ein hybrides Modell, welches Unternehmen verpflichtet, auch externe Kinder aufzunehmen, um eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, welche die öffentlichen Zuwendungen glaubhaft rechtfertigt. Über den Proporz lässt sich jetzt natürlich, ich gebe es zu, wieder trefflich streiten. Dennoch sollte da mit etwas gutem Willen eine zufriedenstellende Lösung durchaus machbar sein. (Beifall Bündnis Deutschland) Bei genauerer Draufsicht stellen wir fest: So wahnsinnig viel Aktion ist da eigentlich auch gar nicht erforderlich. Unternehmen, die in betriebliche Kinderbetreuung investieren, sollten durch steuerliche Anreize und Zuschüsse unterstützt werden. Die Anerkennung betrieblicher Einrichtungen als freie Träger sollte erleichtert werden, um eine Integration in das bestehende System zu ermöglichen. Unternehmen sollten auch mal ermutigt werden – Beispiele gibt es ja –, sich zusammenzuschließen und gemeinsam Betreuungsangebote zu schaffen, um dementsprechend auch Kosten und Ressourcen zu teilen. Meine Damen und Herren, eine optimierte betriebliche Kinderbetreuung ist also gar kein Luxus, sondern, mit Blick auf Bremen erst recht, Notwendigkeit. Sie hilft Eltern, Job und Familie besser zu vereinbaren, hilft den Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte und trägt dazu bei, Bremen als attraktiven Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln, was auch unser aller Interesse sein sollte. (Beifall Bündnis Deutschland) Politik sollte also die Rahmenbedingungen dahingehend optimieren, dass betriebliche Kinderbetreuung nicht nur für die ganz großen Unternehmen, sondern auch für kleinere und mittelständische Betriebe zur realistisch umsetzbaren Option hier vor Ort in Bremen wird. Auch die Koalition wäre also bestens beraten, die relativ niedrigschwelligen notwendigen Beschlüsse mitzutragen, um die Kinderbetreuung in Bremen zukunftssicher und familienfreundlich auch in den Betrieben zu realisieren. Beweisen Sie da doch gerne einmal Weitsicht oder ich meine vielmehr die Weitsicht, welche auch Ihre eigenen Wähler Ihnen diesbezüglich mit Sicherheit danken würden. (Glocke) – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Betriebskitas und betriebliche Kinderbetreuung ist aus meiner Sicht ein durchaus ernstzunehmendes Thema. Wir haben – vielleicht noch mal zur Einschätzung insgesamt des Themas – durchaus etwas weniger Druck zurzeit auf dem Kessel als der Einleitungstext der FDP-Fraktion an dieser Stelle vermuten lässt. Wir konnten erstaunt im letzten Unterausschuss zur Kenntnis nehmen, dass wir, obwohl man von einem Tal der Tränen bis 2028 die ganze Zeit gesprochen hat und dass wir ein Riesenproblem im Bereich des Ausbaus haben, 1 460 baulich fertige Plätze freihaben in Bremen und davon ein nicht unerheblicher Anteil sogar mit Personal hinterlegt ist. Das ist erstmalig neu. Das hört sich im ersten Augenblick alles ganz toll an und man reibt sich verwundert die Augen, wie kommt das? Weil man ja immer nur gewohnt ist: Hier fehlen 2 000, hier fehlen 3 000 Plätze. Jetzt auf einmal, Rolle rückwärts, wir haben viel zu viel freie Plätze. Das zeigt uns aber nur eins, dass wir noch ein erhebliches Problem mit der Feststellung der tatsächlich vorhandenen Kinderzahlen haben, denn sie können ja nicht von heute auf morgen – –. Entweder man hat sich völlig verplant, oder aber es ist in irgendeiner Form auf anderem Wege zustande gekommen. Ich glaube, da werden wir in der Zukunft uns mit dem Thema noch beschäftigen müssen. Losgelöst davon ist es aber so, dass wir ein System haben, das im Moment sehr große Löcher aufweist. Betriebsnahe Kindergärten, in die Unternehmer zusätzliches Geld noch mit hineinbringen, die ja auch in anderen Bundesländern, die hier aufgeführt sind, immer auch eine Öffnung zum Stadtteil hin haben, so dass neben den rein betriebsinternen Plätzen auch darüber hinaus für den Stadtteil ein Mehrwert erzeugt wird, sind durchaus etwas, wo Bremen nicht grundsätzlich die Tür zuschlagen sollte, sondern durchaus Ja sagen sollte, meine Damen und Herren, denn sie sind eine sinnvolle Ergänzung und sie werden in Bremen an der einen oder anderen Stelle, wie den „Glühwürmchen“ vom PME Familienservice, das ist die swbKita, auch gelebt. Sie sind aber nur ein ganz kleines Pflänzchen, das nebenbei und an zwei Stellen in dieser Stadt tatsächlich existiert, weil die Rahmenbedingungen, die Bremen für Unternehmer, die sich engagieren wollen, bietet, leider schlechter sind als in anderen Bundesländern. Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen sind hier aufgeführt im Antrag, die haben finanzielle Förderung, teilweise Sonderprogramme für betriebsnahe Kitas. Die haben Investitionsförderung für Neu-, Um-, Erweiterungsbauten, Ersatzbauten. Die haben Landesförderungen. Die haben zusätzliche Finanzhilfen für Kräfte in Ausbildung. Die haben neben der Landesförderung noch eine kommunale Förderung, teilweise. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn wir damit zusätzliches Geld ins System bringen, die Unternehmer bereit sind zu zahlen, weil es eben nicht nur darum geht, ein löchriges, öffentliches System zu haben, sondern mit dem zusätzlichen Geld ein entsprechend konsolidiertes System für ihre Arbeitnehmer zu schaffen, mit einem Mehrwert für die Stadtteile und damit für jedes Bremer Kind hier auch in Bremen, dann sollen wir die Tür nicht zuschlagen, meine Damen und Herren, dann sollten wir darüber nachdenken, wie man diesen Baustein noch zusätzlich hineinbekommt. Denn wir wissen alle, dass der Kitabereich und der Etat, den Frau Aulepp zur Verfügung hat, strukturell massiv unterfinanziert ist. Wenn wir an der Stelle Kompensationsmöglichkeiten durch Unternehmer noch bekommen, die bereit sind, Geld zur Verfügung zu stellen, dann sagen wir doch nicht Nein! Dann sind wir doch bebrettert, wenn wir das machen. (Beifall CDU) Tun sie mir einen Gefallen bei aller Thematik und Unterschiedlichkeit, die wir haben, lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir in diesem Punkt vielleicht doch noch mal geschickt überlegen, was die anderen machen, wo wir tatsächlich noch etwas mit hineinbringen können. Betriebskitas, das sage ich jetzt auch mal als Mutter, zeichnen sich durch einen weiteren Punkt aus: Betriebsnahe Kitas haben tatsächlich nur 20 Schließtage, meistens sogar nur 14 Schließtage. Das ist für jede Alleinerziehende goldwert. Das ist für Eltern, wo beide berufstätig sind, natürlich auch goldwert, wobei der Druck für diese Eltern etwas geringer ist als bei den anderen. Wir haben im öffentlichen System, das derzeit hier in Bremen zur Verfügung gestellt wird – theoretisch, das steht im Gesetz –, 20 Schließtage. Dazu kommen aber 2 weitere Schließtage, die sich entsprechend jetzt durch die Tarifverhandlungen eingebracht haben, plus, das hat sich in ganz Bremen inzwischen etabliert, 4 zusätzliche Schließtage. Das heißt, wir sind jetzt schon bei 26 Schließtagen, während der Mindesturlaubsanspruch weiterhin bei 20 Tagen liegt. Das Kind ist keinen einzigen Tag krank und jede Alleinerziehende hat schon 6 Tage zu suchen, wo sie ihr Kind unterbringen kann. Das ist etwas, meine Damen und Herren, da müssen wir ran. Da müssen wir uns drum kümmern. Dann sage ich Ihnen an dieser Stelle auch ganz klar: Wenn Sie sich den Antrag angucken, die Nummer 1.1, „die betrieblichen Kindertageseinrichtungen sowie private Träger gleichzustellen mit anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe“, – –. Das wird in BadenWürttemberg so umgesetzt. Das ist auch ehrlicherweise nichts, was Geld kostet. Das ist eine Vorlage, die für den Jugendhilfeausschuss geschrieben wird. Dann wird geguckt, dass der Träger die Jugendhilfestandards einhält. Das muss das Landesjugendamt sowieso machen bei ihnen, weil es nämlich ansonsten gar keine Betriebserlaubnis gibt für einen Kindergarten. Dann ist es danach nur noch Knicken, Lochen, Abheften, Bürokratie. Können wir machen. Kostet kein Geld. Finde ich persönlich, sollten wir in Angriff nehmen. Finden wir auch als CDU-Fraktion. Wenn ich mir dann angucke, dass die Nummer 2 mit der Anlaufstelle etwas ist, was als Taskforce in anderen Ländern umgesetzt wird, dann hatten wir so ein Vorläufermodell, das war diese Senatsgruppe oder die Staatsrätegruppe, die sich zum Thema Bau zusammengetan hat. Dann sieht man, dass wir da so ein bisschen ein Pflänzchen in eine Richtung schon hatten. Dann müssen wir an der Stelle vielleicht überlegen, inwiefern man da etwas machen kann, weil auch die Wirtschaftssenatorin, die Arbeitssenatorin, ja durchaus ein großes Interesse daran hat, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bremen konkurrenzfähig auf dem Markt sind. Der Kampf um die bestmöglichen Köpfe findet inzwischen auch über das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ statt. Das wird Herr Stahmann unterschreiben können, dass Arbeitnehmer immer mehr auch ihre Rechte an dieser Stelle geltend machen. Das ist eine Abstimmung (Glocke) mit den Füßen um die besten Kräfte. Da müssen wir auch als Staat den Unternehmern helfen und wenn das mit Betriebskitas möglich ist, einen sinnvollen Beitrag zu bringen, dann werden wir diesem Antrag zustimmen. – Danke schön! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FDP bricht heute eine Lanze für mehr Unterstützung für Betriebskitas. Die FDP glaubt wohl, dass sich mit einer stärkeren Unterstützung von Betriebskitas der Kitaplatzmangel reduzieren lassen würde. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja!) Leider denke ich, dass das nicht die entscheidende Antwort auf das Problem ist. Erstens, weil es kaum Unternehmen gibt, die bereit sind, eine Betriebskita zu gründen. In Bremen haben seit 2017 zwei Unternehmen ihr konkretes Interesse bekundet, Betriebskitas zu gründen. Beide Kitas wurden gegründet. Zweitens, weil wir gerade vor allem einen Fachkräftemangel haben und weniger das Problem, dass entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Aber trotzdem können wir uns sehr gerne die Situation von Betriebskitas noch mal genauer anschauen. Welche Möglichkeiten haben Betriebe, eine eigene Kita zu gründen? Im Wesentlichen gibt es da zwei Varianten. Die erste ist, tatsächlich eine eigene Betriebskita zu bauen. Die zweite ist, einen Dienstleister damit zu beauftragen, das zu tun. In dem Fall wendet sich das Unternehmen an einen Träger, der bereits zahlreiche Kitas betreibt, und lässt diesen Träger den Kitabau entwickeln und das Betreiben der Kita übernehmen. Diese Variante ist die teurere. Baut man eine eigene Kita, muss man die üblichen Interessensbekundungsverfahren durchlaufen, und die sind eben kompliziert. Unternehmen stellen dafür in der Regel Mitarbeiter:innen ab, die sich dann in die Materie erst mal einarbeiten müssen. Der Ablauf, eine eigene Betriebskita zu gründen, ist tatsächlich aufwendig. Auch Betriebskitas unterliegen dem SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Es geht auch bei Betriebskitas nicht nur um die reine Betreuung von Kindern. Es geht bei Betriebskitas auch darum, dass hier frühkindliche Bildung gewährleistet wird. (Beifall Die Linke) Deswegen müssen Betriebskitas das ganz normale Interessenbekundungsverfahren durchlaufen wie jede andere Kita und jede andere Elterninitiative auch und sie müssen sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen. Um den Ablauf mal kurz zu illustrieren: Es muss zum Beispiel ein Verein gegründet werden, es muss die Kontaktaufnahme bei der Kommune erfolgen, es muss ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit sowie ein Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt werden. Dann müssen Räumlichkeiten gebaut werden mit entsprechenden Bauanträgen und der ganze Bauprozess. All das müssen nicht nur Unternehmen im Land Bremen machen, um eine Betriebskita zu bauen, sondern in den anderen Bundesländern ebenso. Dass viele Unternehmen sich davon überfordert fühlen, das liegt erst mal auf der Hand. Wenn kein Dienstleister einbezogen wird, müssen diese Punkte von den Beschäftigten aus dem Unternehmen übernommen werden, und die sind eben in der Regel gar nicht erfahren in Sachen Kitabau. Die Kommune kann und sollte sie hierbei beraten und unterstützen, aber wir können diesen Ablauf nicht einfach wegfallen lassen. Insofern sehen wir hier auch keine Ungleichbehandlung zwischen Betriebskitas im Vergleich zu Kitas öffentlicher oder freigemeinnütziger Träger. Zu einem weiteren Punkt Ihres Antrags: Sinn von Betriebskitas ist es, den Beschäftigten ein Kinderbetreuungsangebot zu machen, auch denen, die nicht in der Kommune wohnen, in der sie arbeiten. In allen Aufnahmeortsgesetzen, auch in denen der Kommunen in BadenWürttemberg, ist es nun so, dass eine vollständige finanzielle Förderung von Kitaplätzen nur für Kinder, die ihren Wohnsitz in der Kommune haben, erfolgt. Bei Betriebskitas ist das häufig nicht der Fall. Gerade in Bremen, wo viele Menschen aus dem niedersächsischen Umland nach Bremen zur Arbeit pendeln, werden viele Plätze in einer Betriebskita vermutlich Familien angeboten, die im Umland wohnen. Das ist auch in Ordnung so. Es gibt zwei zentrale Unterschiede zwischen einer Betriebskita und Kitaplätzen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Erstens, die Beschäftigten erhalten einen Platz auch, wenn die Kinder nicht in Bremen wohnen. Zweitens, die Beschäftigten erhalten einen Platz, ohne dass das Aufnahmeortsgesetz zur Anwendung kommt. Das Aufnahmeortsgesetz kommt aber in allen anderen Kitas zur Anwendung. Damit Unternehmen die Plätze in ihren Betriebskitas den Beschäftigten anbieten können, ohne dass sie die Kriterien des Aufnahmeortsgesetzes erfüllen müssen, müssen die Unternehmen für ihre Betriebskitas sogenannte Belegplätze kaufen. Das Aufnahmeortsgesetz gibt aber vor, welche Personengruppen oder Kinder vorrangig einen Kitaplatz erhalten, wie zum Beispiel Kinder von Alleinerziehenden oder Kinder, die aus sozialen Gründen frühkindliche Bildung besonders nötig haben. Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten einen Platz in ihrer Kita garantieren wollen, umgehen sie damit automatisch die Regeln des Aufnahmeortsgesetzes. Deshalb kann es für diese Plätze eben nicht die gleiche finanzielle Förderung geben wie für die regulären Plätze. Das machen aber auch andere Bundesländer so. Auch in BadenWürttemberg, was Sie als Beispiel für eine gelungene Förderung von Betriebskitas anführen, ist die finanzielle Zuwendung für die Belegplätze deutlich geringer als für einen normalen Kitaplatz. Wir finden diese Unterscheidung auch völlig in Ordnung. (Beifall Die Linke) Es macht ja Sinn, dass die Betriebskitas das Aufnahmeortgesetz umgehen. Dann müssen sie sich aber eben auch an den Platzkosten beteiligen, wie das Ressort schon in der Antwort auf Ihre Große Anfrage vor zwei Jahren ausgeführt hat. Ich zitiere: „Ohne eine finanzielle Beteiligung würde möglicherweise jeder Platz als Belegplatz durch Unternehmen belegt werden. Damit würden die Kriterien des Aufnahmeortsgesetzes in der Breite wirkungslos.“ Um das noch mal deutlich zu machen: Ich finde es absolut legitim und gut, wenn die Behörde Betriebe unterstützt, eine Betriebskita zu gründen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellt, wenn sie Hilfestellung gibt. Wenn wir aber über Geld reden, dann müssen wir in unserem Bundesland sehr gut überlegen, wofür wir dieses aufwenden. Ich glaube, wir müssen, bevor wir darüber reden, wie wir Betriebskitas finanziell bezuschussen, erst mal dafür sorgen, dass es eine Ausbildungsvergütung für Sozialassistentinnen in der Ausbildung gibt oder eine weitere Verbesserung der Ausstattung von Kitas in Indexlagen oder eine Bonuszahlung für Fachkräfte, die in diesen Kitas arbeiten. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordneter Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, vielen Dank für den interessanten Antrag! Ich bin eine große Freundin von betrieblichen Kindergärten. Die haben mich gut erzogen. (Heiterkeit CDU) Ich bin ein sehr höflicher Mensch geworden in den betrieblichen Kindergärten, drei an der Zahl, weil Mutti sehr oft die Arbeit gewechselt hat. Ich finde in der Tat, davon könnte es mehr geben. Ich finde, betriebliche Kindergärten haben wahnsinnig viele Vorteile: Nähe der Eltern zum Kind. Man fährt nicht das Kind in die eine Hälfte der Stadt und in der anderen Hälfte der Stadt arbeite ich, sondern ich habe sogar in meiner Arbeitspause die Möglichkeit, mein Kind zu besuchen. Das heißt, auch in der Krippe ist einfach eine Nähe schon da. (Beifall CDU) Nächster Vorteil: Das Unternehmen engagiert sich für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, interessiert sich für die Familien, kümmert sich darum, dass die Familien eine gute Zeit miteinander haben. Frau Ahrens hat schon darauf hingewiesen: weniger Leerlauf im Jahr, weil Betriebe keine großen Sommerferien machen. Super Möglichkeiten für die Kinderbetreuung insbesondere von Alleinerziehenden. In der Tat, Gott sei Dank, ganz so wenige haben wir ja nicht, wir haben einige sehr gute betriebliche Kindergärten: „Sternchen“ bei Mercedes, bei swb, beim DRK Kinderhaus, Airport, bei den Hanseatenkids, Sparkasse und Bremer Heimstiftung. Aber was fällt auf? Das sind alles riesige Unternehmen, die das wuppen können. Frau Strunge hatte gerade ja ein großes Talent darzustellen, wie kompliziert das alles ist. Jedes Unternehmen, was ein bisschen kleiner von der Größe ist, lässt es einfach bleiben, bei all den Fragen, die dann offen sind, und was man alles erledigen muss. Da hat doch keiner mehr Lust zu. Hätte ich auch nicht. Leider. Ich finde in der Tat – –. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, so weit geht es nicht. (Heiterkeit CDU, FDP – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Nicht, dass wir uns hier falsch verstehen. Ich persönlich – auch meine Fraktion, nicht, dass wir uns auch hier falsch verstehen –, finde, wir sollten intensiver darüber nachdenken, wie wir es Betrieben in Bremen einfacher machen können, sich zu engagieren, sich für die Kinderbetreuung zu engagieren, sich für ihre Mitarbeiter:innen zu engagieren und tatsächlich hier ein Serviceangebot aufzubauen. Ein bisschen weniger Hürden wären hier schon angezeigt. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Heike Kretschmann. Abgeordnete Heike Kretschmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidenten, liebe Abgeordnete und liebe Gäste! Wir diskutieren heute den Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Angebote der betrieblichen Kinderbetreuung als Chance für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierbei handelt es sich um einen aufgewärmten und nur minimal angereicherten Antrag, der bereits im Jahr 2019 unter dem Titel „Betriebliche Kindertageseinrichtungen angemessen fördern“ gestellt wurde. Seitdem haben sich die Dinge aber verändert. Es wurde massiv und immens ausgebaut. Dieser nun vorliegende Antrag ist aus meiner Sicht, Entschuldigung, genauso ideologiegetrieben wie der damalige Antrag und es macht ihn keinesfalls besser. (Beifall SPD, Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Aber gut, damals haben wir als SPD-Fraktion den Antrag abgelehnt und auch dieses Mal werden wir ihm nicht folgen. Aus meiner Sicht resultiert der Antragsinhalt ein Stück weit auch aus Unwissenheit der in Bremen gelebten Situation. Denn aktuell werden Träger auch dann gefördert, wenn sie ausschließlich Kinder von Beschäftigten betreuen, solange diese Kinder ihren Wohnsitz in Bremen haben. Ob es klug ist, Kitas rein mit Kindern Beschäftigter von Unternehmen zu füllen, diese Frage stellt sich natürlich. Da finde ich den Weg, den Bremen geht, genau richtig. In Bremen gehen wir mit betriebsnahen Kitas einen anderen Weg. „Betriebsnah“ beschreibt dabei, dass ein Teil der Plätze über sogenannte Belegplätze – wir haben es vorhin schon gehört – für Unternehmen zur Verfügung stehen. In der Regel werden die betriebsnahen Angebote wie normale Kitas gefördert und das meist über das Referenzwertmodell, auch über Pauschalen oder die Richtlinienfinanzierung. Der jeweilige Arbeitgebende beteiligt sich meist mit monatlich zwischen 150 und 300 Euro je Belegplatz, weil ja die Aufnahme am Bremischen Aufnahmeortsgesetz vorbei erfolgt und sich lediglich an dem Kriterium der Betriebszugehörigkeit bemisst. In diesen betriebsnahen Angeboten werden jeweils gut 150 Kinder im U3- und auch im Elementarbereich betreut, wobei die Plätze der Elternvereine „Arche Kunterbunt“ und „Unikita“ noch hinzukommen. Dass die Umsetzung von weiteren Angeboten einer rein betrieblichen Kindertagesbetreuung nicht realisiert wird, liegt meines Erachtens an verschiedenen Aspekten. Für kleinere und auch mittlere Unternehmen, die einen organisatorischen und/oder auch finanziellen Aufwand scheuen, gibt es die Möglichkeit, diese Belegplätze mit Trägern zu vereinbaren. Das ist für sie zumeist der einfachere und vor allem auch der kostengünstigere Weg. Richtig ist natürlich, dass es bau- und nutzungsrechtlich schwieriger sein kann, eine Kita genehmigen zu lassen, wenn sie beispielsweise auf einem Werksgelände in einem Gewerbegebiet errichtet werden soll. Aber auch hier würde eine Prüfung der Behörde laut den allgemeingültigen Vorgaben erfolgen. Aber die Grundfrage ist doch, ob der Ausbau von Kitaplätzen mit einem Ausbau von Betriebskitas schneller bewältigt werden könnte oder ob eine solche Ausweitung der öffentlichen Zuwendung auf den Kreis gewerblicher Träger von Betreuungsangeboten tatsächlich positive Effekte hätte, wie von Ihnen in Ihrem Antrag suggeriert wird. Das ist nach Einschätzung der SPDFraktion keinesfalls der Fall. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Warum?) Denn wir wissen ja, dass es den Kitaträgern momentan nicht an genügend Bauten oder Räumlichkeiten fehlt, sondern an Fachpersonal. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Na, das hat sich ja geklärt!) Da, wo noch Einrichtungen im Bau sind oder gebaut werden müssen, also überwiegend in Quartieren mit großen Herausforderungen und vielen Kindern, befinden sich zumeist kaum unternehmerische Interessen zum Bau einer Betriebskita. Ich habe mich auch in der Behörde erkundigt und die Auskunft bekommen, dass seit 2017 zwei Anträge gestellt und genehmigt wurden. Das bestätigt ja im Grunde noch meine Vermutung. Aber es gibt auch tatsächlich einen Grundkonflikt, den wir beispielsweise bei der Kita „Walljunioren“ erkennen können. Der Träger würde sehr gern bessere Bedingungen, zum Beispiel längere Betreuungszeiten, bessere Ausstattung oder auch kleinere Gruppen, umsetzen und dieses auch mit zusätzlichen Einnahmen der Unternehmen finanzieren wollen. Aus zuwendungsrechtlicher Sicht ist das nicht möglich, denn es wird der Fehlbetrag aus öffentlichen Mitteln finanziert. Nach dem SGB VIII arbeiten Kitaträger eigenverantwortlich und die öffentliche Hand finanziert nur die Kosten, die ein Träger nicht selbst einbringen kann. Aus meiner Sicht wäre es eine Ungleichbehandlung, wenn das Land hier die kompletten Kosten übernehmen würde und der Träger eigenes Geld nur für bessere Bedingungen einsetzen würde. Natürlich könnten da Beschäftigte profitieren, aber das würde den Wettbewerb um das ohnehin knappe Fachpersonal verzerren und für die übrigen Träger auch erschweren. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es bereits einen flexiblen, guten und risikoarmen Rahmen im Umgang mit dem Wunsch, Kinder von Beschäftigten betriebsnah unterzubringen, wobei hier die Unternehmen noch nicht mal das Belegrisiko tragen, da bei sinkendem Bedarf freie Plätze über das Aufnahmeortsgesetz vergeben werden können. Ich wage die These, dass das Interesse der Unternehmen so, wie es im Antrag formuliert wird, schlichtweg nicht vorhanden ist. Auch die Eltern – und das finde ich auch noch mal einen ganz wichtigen Punkt – scheinen, laut meiner Recherchen zumindest, einer wohnortnahen gegenüber einer arbeitsplatznahen Betreuung den Vorzug zu geben. (Beifall SPD, Die Linke) Das finde ich auch verständlich, denn hier haben die Kinder ihre vertraute Umgebung und ihre Freunde, mit denen sie später auch in die Schule wechseln können. Aus den vielschichtig geschilderten Gründen, die wir alle heute hier gehört haben, spricht nichts für eine Öffnung hin zu einer gewerblichen Kita-Anbindung. Das heißt nicht, dass ich gegen Betriebskitas bin. Ich habe es ja geschildert: Die Belegplatzvariante ist wirklich eine gute. Wir legen die Kinderbetreuung im Land Bremen aber nicht in die Hände privater Unternehmen, was zu Ungleichheit führen könnte. Denn Bildung ist keine Ware und sollte für alle gleich zugänglich sein. (Beifall SPD) Mit uns werden keine ungleichen Zugangschancen umgesetzt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz gern noch auf ein paar Argumente meiner Vorrednerinnen, insbesondere auf die der Koalition, eingehen, weil ich das doch in der Breite sehr bemerkenswert fand. Frau Dr. Müller ist jetzt gerade nicht da, aber ich fand es sehr schön, dass sie die positiven Argumente unterstützt hat. Ich glaube, aus dem tiefsten Herzen hätten die Grünen unserem Antrag ganz gern zugestimmt. Es zeigt ja auch – so komme ich auf Frau Kretschmann –, dass dieser Antrag nicht vor Ideologie strotzt, sondern vor Pragmatismus. Denn wenn wir in Bremen Menschen haben, die Kitaplätze schaffen wollen, sollten wir diese auch dazu bewegen, sie zu schaffen. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Ich gucke mir Ihre Rede nachher noch mal an und werde mir da einiges aufschreiben, denn ich werde das noch mal rausholen, wenn wir hier in wenigen Monaten davon sprechen, dass wir wieder Platzprobleme haben, und Sie davon sprechen, dass wir hier gar keinen Bedarf haben und dieser Antrag überflüssig ist im Laufe der Zeit. Ich glaube, dass es umso wichtiger ist – auch, wenn sich die Situation ein bisschen entspannt –, dafür zu sorgen, dass wir eine vielfältigere Kitakultur haben und auch unsere öffentlichen Kitas entlasten. Ein kurzer Satz noch zu Frau Strunge: Sie haben das wirklich sehr gut aufgefächert, wie schwierig das ist, gerade für kleinere und mittlere Betriebe, betriebliche Kitas zu gründen. Ich glaube, das habe ich eher als Argument für uns verstanden, dass wir diese noch mehr unterstützen sollten und dass SKB da umso mehr Hilfe leisten sollte, dass es da möglich ist, dass diese kleinen und mittleren Betriebe auch selbst Kitas gründen können. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat das Wort für den Senat die Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Eingangs: Ja, wir stehen im Moment immer noch vor der Situation, dass wir in etlichen Quartieren Kinder ohne Kitaplätze haben, auch nach der Anmeldephase ist das deutlich. Frau Ahrens, Sie haben ja gerade darauf rekurriert, dass sich eine Entspannung andeutet. Sie sind ja schon deutlich länger im Kita-Business als ich und Sie können sich mit Sicherheit an die ständige Diskussion erinnern: Warum ist eigentlich im Status-3-Bericht – –, warum sieht das bei den Oktober-Zahlen eigentlich alles immer völlig anders aus als bei den neuen Anmeldezahlen? Deswegen würde ich sagen, ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir es tatsächlich geschafft haben, in einigen Quartieren Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung zu bringen, was Kitaplätze angeht. Nachfrage heißt aber eben auch – und das ist insbesondere in den sozioökonomisch benachteiligten Quartieren das Problem –, die Eltern müssen nachfragen. Uns liegen ja auch ganz besonders die Kinder am Herzen, deren Eltern wir dabei unterstützen müssen/wollen und die dann hinterher auch ganz froh sind, dass das erfolgt ist, ihre Kinder unterzubringen. Aber ja, das stimmt: Unsere Arbeit im Bereich des Kindertagesbetreuungsausbaus trägt Früchte. Das war ein massiver Ausbau in den vergangenen Jahren. Obwohl die Kinderzahlen nirgendwo so drastisch gestiegen sind wie in Bremen, und sie sind überall massiv gestiegen, sind wir bei den Betreuungsquoten im Großstädtevergleich an der Spitze. Die Betreuungsquoten bei den Drei- bis Sechsjährigen konnten wir trotz dieses massiven Anstiegs halten und bei den Null- bis Dreijährigen sind die Quoten, die Betreuungsquoten, sogar deutlich stärker gestiegen als im Bundesdurchschnitt. Ja, auch das ist richtig: Kita ist nicht nur der entscheidende Punkt für die Entwicklung der Kinder und der Grundstein für den weiteren Bildungs- und Lebensweg, sondern auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen bauen wir weiter aus und deswegen begegnen wir auch dem Fachkräftemangel, auch wenn es dafür – und das weiß niemand besser als ich – von der einen oder anderen Seite auch mal kräftig Haue gibt. Das halte ich zum Wohle und im Interesse der Kinder aus. (Beifall SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Keiner verhaut Sie für mehr Ausbildungsplätze, auf gar keinen Fall!) Für mehr Ausbildungsplätze verhaut mich niemand, aber für manche andere Maßnahme, insbesondere neue Zielgruppen zu erschließen, aber das ist jetzt nicht das Thema. Ich kritisiere selbst häufiger, dass es mehr so ein Rundumschlag ist, deswegen mache ich jetzt keinen Rundumschlag. Wir haben seit vielen Jahren in Bremen betriebsnahe Kindertagesbetreuung, das ist hier schon gesagt worden. Wir haben sozusagen echte Betriebskitas, zum Beispiel bei Mercedes oder an der Uni, wir haben auch Stadtteilkitas mit Belegplätzen für Unternehmen, weil das für die häufig der risikoärmere Weg ist. Wenn ich mir nämlich überlegen muss, welche Prognose ich denn für meine Mitarbeitenden habe und wie viele Kitaplätze ich brauche, dann gibt es durchaus den einen oder anderen Unternehmer, der sagt, vielleicht keine eigene Kita, sondern lieber Belegplätze kaufen oder buchen, die ich dann aber im kommenden oder im übernächsten Kitajahr nicht mehr brauche. Das hat auch was damit zu tun, wie interessant eigentlich Betriebsstandorte für Kinder aus dem Stadtteil sind, wie nah und wie gut gelegen Betriebsgelände sind, aber auch das gibt es, das ist hier auch schon gesagt worden, so die Glühwürmchen auf dem swb-Werksgelände. Es gibt auch pragmatische und flexible Angebote der Kindertagesbetreuung. Wer schon mal beim DFKI im Technologiepark war und sich angeguckt hat, wie die da Kinderbetreuung für ihre Beschäftigten organisieren – –. Das ist ein sehr modernes Unternehmen und da ist das mit den Arbeitszeiten dann auch häufig sehr modern und flexibel und da braucht man eben auch flexible Kinderbetreuung. Das finde ich übrigens sehr anerkennenswert, was da passiert. Aber ja, das ist richtig: Unternehmen, die Kindertagesbetreuung anbieten wollen, die dürfen nicht – Herr Voigt hat gesagt, die können nicht – so, wie sie wollen. Ich finde das eigentlich auch richtig, dass man im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht immer so kann, wie man will, sondern dass es da auch einen Rahmen gibt. Aber so haben Sie das wahrscheinlich auch gar nicht gemeint, dass sozusagen alles geöffnet werden soll. Die Unternehmen, die das gerne machen wollen, auf die eine oder andere Art und Weise, die können sich an unser Haus wenden. Die wenden sich auch an unser Haus, werden da beraten, informiert und unterstützt. Wenn es übrigens um Große, Kleine und Mittlere geht: Ein ganz großer Teil der Kindertagesbetreuung wird in Bremen durch sehr kleine Unternehmen abgedeckt, wenn man mal Eltern-Kind-Vereine als solche bezeichnen will. In denen wird übrigens die Vorstandsarbeit – das sage ich, wenn auch schon länger her, aus eigener Erfahrung – sehr häufig ehrenamtlich gemacht. Die werden nicht nur beim Verbund oder beim Paritätischen beraten, sondern natürlich auch bei uns im Haus unterstützt. Wenn der private Vermieter sagt, jetzt habe ich doch keine Lust mehr auf eine Kleinstkita bei mir im Haus, weil die Nachbarn sich über Kinderwagen und Lärm beschweren, dann beraten, unterstützen und helfen wir denen auch, neue Räumlichkeiten zu finden. Das gilt natürlich auch für Unternehmen, gleich welcher Größe. Sie wissen alle, dass wir schon seit Langem und auch ohne Frage gut mit privaten Trägern und privaten Investoren zusammenarbeiten. Wir schlagen keine Tür zu – von Türen ist ja hier auch schon häufiger die Rede gewesen. Sie wissen, dass ich durchaus eine Freundin von pragmatischen und unkonventionellen Lösungen bin und da sind manche Unternehmer deutlich flexibler. Daher bin ich mit diesen auch an dieser Stelle immer sehr gern im Gespräch. Daher, glaube ich, ist es gar nicht notwendig eine gesetzliche Grundlage zu ändern, sondern es kommt darauf an: Wenn es Unternehmen gibt, die sagen, das würden wir gern, dann müssen wir darüber reden, wie die Konditionen, wie die Notwendigkeiten und die Angebote sind. Dann finden wir entweder einen Weg, der konveniert, oder wir finden keinen. Das geht aber übrigens den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auch so. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber die Anerkennung der freien Träger als Jugendträger kann man ja durchaus erwägen!) Ja, da muss man sich nur eben überlegen: Wie hoch ist der bürokratische Aufwand und wie gleich ist das dann tatsächlich mit der Gemeinnützigkeit und der Frage, ob es nicht Sinn macht, dass Kitas durch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden oder eben auch durch die Kommunen selbst. Es macht dann doch auch einen Unterschied. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Es gilt ja das Subsidiaritätsprinzip!) Ich würde ganz zum Schluss gern noch zu einem Punkt Stellung nehmen, (Glocke) nämlich zu der Frage „Entlastung der öffentlichen Kitas“. Ich gestehe, ich bin froh, wenn Kindertagesbetreuung durch starke kommunale oder starke und etablierte gemeinnützige Träger gewährleistet wird, auch weil das zu einer gerechteren Verteilung von Belastungen führt, zu einer gerechteren Verteilung von Belastung zum Wohle des Kindes. Das, meine Damen und Herren Abgeordneten, wird sehr deutlich, wenn man sich die Verantwortungsübernahme bei Kindern mit besonderen Förderund Unterstützungsbedarfen aus prekären Lebenslagen anguckt. Die sind nämlich zwischen den unterschiedlichen Trägern und Einrichtungen durchaus unterschiedlich verteilt. Das stemmt der kommunale Träger, weil er es muss, weil der sich das nicht aussuchen kann, weil der jedes Kind nehmen muss, weil er der Gewährsträger für den Anspruch gegen die Kommune ist. In Bremerhaven ist es die Kommune Bremerhaven, in Bremen ist es der kommunale Träger „Kita Bremen“. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch mal ganz ausdrücklich – auch wenn es nicht Thema dieser Debatte ist – eine besondere Verbeugung machen vor der Verantwortungsübernahme der kommunalen Kitaträger. – Danke schön! (Beifall SPD) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Versprochen – gebrochen: Ausbau der Videoaufklärung an Haltestellen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Land Bremen Antrag der Fraktion der CDU vom 21. August 2024 (Drucksache 21/716) Wir verbinden hiermit: Mehr Sicherheit für unseren ÖPNV Antrag der Fraktion der FDP vom 7. November 2024 (Drucksache 21/843) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Marco Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute unseren Antrag aus August 2024. Das Gute an der Politik des Senats ist ja immer, dass man Monate warten kann, weil ja doch nichts passiert. (Beifall CDU) Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Sicherheit im öffentlichen Raum eine zentrale, ja: eine Kernaufgabe von Politik und staatlichem Handeln. Die SPD hat im Wahlkampf 2023 den Ausbau der Videoüberwachung an Haltestellen versprochen. Ich erspare uns jetzt die Zitate und Kommentare von den Kollegen Güngör und Lenkeit. Sogar eine große Pressekonferenz wurde dafür veranstaltet. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zehn Minuten!) So wichtig war es der SPD. Nach gut zwei Jahren liegt die Frage auf der Hand: Was ist bisher geschehen? Meine Damen und Herren, die Antwort ist: nichts, bisher nur heiße Luft. (Beifall CDU) Wir haben als CDU-Fraktion im Rahmen einer Kleinen Anfrage mal nachgefragt, was sich seitdem getan hat, und ich kann es ganz kurz machen: Das Ergebnis war ernüchternd. Es gibt keine einzige neue Videoüberwachung an Haltestellen seit der Wahl. Aktuell ist es so: Es gibt den Hauptbahnhof, wo es eine Anlage gibt schon seit langer Zeit, und den Bahnhof Vegesack, errichtet im Jahr 2019. Dabei ist, finde ich, die Lage nach wie vor unverändert. Es gibt viele Haltestellen, die in einem Bereich liegen von erhöhter Kriminalität. Es gibt dort eine hohe Anzahl von Raubüberfällen, Körperverletzungen. Es sind Plätze mit hohem Konfliktpotenzial, gerade in den Abend- und Nachtstunden. Um diese Haltestellen geht es. Anhand von Statistiken hat die Polizei bestimmte Haltestellen als Hotspots identifiziert, darunter zum Beispiel die Brunnenstraße und die Lindenhofstraße. Gerade diese Hotspots sollen prioritär videotechnisch aufgerüstet werden. Dabei bestätigt der Senat selbst zum Beispiel in der Deputation für Inneres immer wieder den präventiven und abschreckenden Nutzen der Videoüberwachung, und im Ergebnis kann man nur konstatieren: Erstens, die SPD hat sich mal wieder nicht an ihre Wahlversprechen gehalten. Es hat weder ein Ausbau stattgefunden, noch gibt es einen Zeitplan für die flächendeckende Umsetzung. Zweitens, die finanzielle Planung ist unzureichend. Nur 50 000 Euro werden für die Brunnenstraße bereitgestellt. Es gibt keine klare Finanzierung für weitere Maßnahmen. Drittens, es fehlt offensichtlich auch an der Zusammenarbeit mit der BSAG und Bremerhaven Bus zur Festlegung von Prioritäten. Viertens, datenschutzrechtliche Bedenken werden immer wieder als Ausrede genutzt. Dabei gibt es im Polizeigesetz ja auch eine klare Regelung. Wir als CDU-Fraktion fordern in unserem Antrag daher erstens die Erarbeitung einer umfassenden Prioritätenliste mit Polizei und BSAG für gefährdete Haltestellen; zweitens den beschleunigten Ausbau der Videoüberwachung an bekannten Hotspots von Haltestellen, die in einem Bereich liegen von erhöhter Kriminalität und drittens die Erstellung eines Fünfjahresplans, der für alle geplanten Standorte einen Zeitplan und Kostenausstattung erhält; viertens die Bereitstellung ausreichender Mittel dafür; fünftens die regelmäßige Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen, das ist auch ganz wichtig, und sechstens die transparente Information der Öffentlichkeit über Fortschritte und Erfolge, was auch zu einem Sicherheitsgefühl der Menschen in Bremen führt. (Beifall CDU) Ich will noch mal ganz deutlich machen: Eine Videoüberwachung ist natürlich kein Allheilmittel, aber eine wichtige Maßnahme zur Kriminalitätsprävention und zur Strafverfolgung. Wir als CDU-Fraktion fordern konsequentes Handeln, um Straftaten und Vandalismus an Haltestellen zu verhindern und Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Man kann es eigentlich mit einem Punkt abhandeln, so, wie auch die Überschrift lautet. Bislang kann man zu diesem Thema Ihrer Politik nur sagen: versprochen – gebrochen. (Beifall CDU) Noch ein paar Worte zu dem FDP-Antrag: Ich sehe den ehrlicherweise, auch wenn Sie unseren wahrscheinlich ablehnen werden, aus guter Erfahrung – –, möchte aber sagen, dass wir dem zustimmen werden, weil ich das eher als Ergänzung sehe. Ich glaube, die allermeisten Forderungen sind sinnvoll. Ich kann es noch mal aufführen: bessere Ausleuchtung, Beseitigung von Graffiti, mehr Sicherheitspersonal und so weiter, bessere Planung von Haltestellen, das ist auch ein wichtiger Punkt. Das sind alles Dinge, die natürlich nicht sofort umgesetzt werden können. Aber aus unserer Sicht sind sie zielführend und sinnvoll. Deswegen werden wir diesen Antrag auch in Gänze unterstützen, obwohl ich ein kleines Problem habe mit der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik). Ob das wirklich so sinnvoll ist, das extra aufzuführen, das können wir vielleicht unter vier Augen noch mal diskutieren. Ich glaube aber, insgesamt ist es eine gute Sache. Deswegen werden wir dem zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mit Bürgerinnen und Bürgern darüber rede, wieso sie denn nicht häufiger den ÖPNV nutzen, dann ist der Grund, den ich am häufigsten höre, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger in den Bussen und Bahnen, im ÖPNV im Land Bremen unsicher und unwohl fühlen. So berichtete auch „buten un binnen“ 2023 darüber, dass sich viele Meinungsmelder in Bussen und Bahnen nicht sicher fühlen. Der Grund dafür können ganz konkret erlebte Straftaten sein wie zum Beispiel sexuelle Belästigung. Das können aber auch Auswirkungen von sozialen Problemen wie Obdachlosigkeit und Drogenkonsum oder psychisch Kranken sein; Gründe, die zwar nicht im ÖPNV liegen, aber die den natürlich irgendwie beeinflussen und das Sicherheitsgefühl nicht nur der Passagiere beeinflussen, sondern auch – und das sollte man bei der Debatte nicht vergessen – der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist nämlich auch ein großes Problem, wenn Busfahrer, wenn Straßenbahnfahrerinnen angegriffen werden, wenn sie zunehmend auch mit Problemen konfrontiert sind, wo sie eigentlich gar nicht geschult sind, damit umzugehen, wo sich eigentlich dann eher das Krankenhaus oder die Polizei oder andere drum kümmern müssen. Das ist eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das senkt natürlich auch die Attraktivität dieses Arbeitsplatzes, und das ist natürlich auch vor dem Hintergrund des Personalmangels bei der BSAG und bei anderen Betrieben ein Problem. Deswegen muss man auch das im Blick behalten. Wir haben daher auch einige Maßnahmen uns überlegt, um die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Vielen Dank, Herr Lübke, für – wo ist er denn, da ist er, da hinten – die Zustimmung. Wir können Ihrem Antrag leider nicht zustimmen, weil wir da ein, zwei Punkte haben, die wir dann doch etwas kritisch sehen und die wir anders sehen. Darauf will ich einmal eingehen. Wichtig ist erst mal ein stärkerer Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und Verkehrsbetrieben. Hier gab es bei der EM schon erste Ansätze. Nun war Bremen ja leider kein EM-Austragungsort, aber in den Austragungsorten, die es gab, da gab es sehr positive Rückmeldungen dazu, dass man sich erstmalig überhaupt mal zusammengesetzt hat zwischen Verkehrsbetrieben und Polizei. Ich glaube, das hat Vorbildcharakter. Das sollte man auch für Bremen übernehmen und diesen Austausch weiter intensivieren – das ist das Erste. Dann müssen wir über zusätzliches Sicherheitspersonal in den Bussen und Bahnen reden. Ja, wir wissen, das ist nicht günstig. Ja, das Personal wächst nicht auf Bäumen. Aber wenn wirklich etwas passiert, dann kommt man um mehr Personal nicht herum. Das ist teilweise schon besser geworden. Ich bin nachts nicht mehr so viel mit Bussen und Bahnen unterwegs wie früher einmal, aber wenn ich mal nachts mit Bus und Bahn unterwegs bin, habe ich das Gefühl, es ist schon mehr geworden mit dem Sicherheitspersonal. Aber da kann man sicherlich auch noch mehr tun. Ein weiteres Thema sind die Notrufsäulen. Da läuft auch nicht immer alles glatt, wie man teilweise den Medien entnehmen kann. Da ist auch wichtig, erstens, dass man mehr Notrufsäulen hat, und zweitens, dass die auch wirklich 24/7 erreichbar sind, denn wenn da eine Säule steht und die Bürgerinnen und Bürger die Aufschrift „Notrufsäule“ sehen, dann gehen sie davon aus, dass sie dann auch wirklich beim Notruf landen. Das sollte man sicherstellen, dass da alles glatt geht und dass man da mehr Notrufsäulen hat. Das letzte Thema – und das ist das Thema, was wir etwas kritischer sehen – ist ein Ausbau der Videoüberwachung. Zum einen – und das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die Koalition hier bislang nicht vorangekommen ist – ist es sehr teuer, gute Videoüberwachungsanlagen, die auch wirklich etwas bringen, einzurichten an noch mehr Haltestellen. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass man dabei auch viele Unschuldige überwacht. Da sind wir als Liberale etwas kritisch, ob der Gewinn an öffentlicher Sicherheit, den man dadurch hat, das wirklich aufwiegt. An einzelnen kritischen Hotspots wie zum Beispiel am Hauptbahnhof, am Hillmannplatz oder unseretwegen auch an einigen Endhaltestellen können wir gern über Videoüberwachung reden. Das muss dann aber wirklich auch mit Personal hinterlegt sein. Da muss dann auch Sicherheitspersonal sein, da muss dann auch eine Notrufsäule sein. Das muss wirklich ein Gesamtkonzept sein, denn Kameras alleine fangen nun mal keine Verbrecher. Das können nur Polizisten. (Beifall FDP) Ein weiteres Thema, wo man beim Thema Videoüberwachung allerdings vielleicht mal schauen müsste, wären die Löschfristen. Denn wir haben ja in den Bussen und Bahnen bereits Videokameras. Die sind auch relativ gut, teilweise. Hier ist aber das Problem, dass teilweise die Ermittlungen zum Strafverfahren so lange dauern, dass die Aufnahmen schon wieder gelöscht sind, bevor sie überhaupt zum Tragen kommen. Da fordern wir deshalb, dass man vielleicht mal mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ins Gespräch geht, ob man nicht bei den Bussen und Bahnen, zum Beispiel bei der BSAG, ob man da die Löschfristen nicht verlängern kann, zumindest so lange – und das sollte natürlich das eigentliche Ziel sein –, bis wir bei Justiz und Polizei wieder so viel Personal haben, dass unsere Verfahren wieder in einer angemessenen Länge sind, aber da könnten wir auch aus unserer Sicht durchaus mal drüber nachdenken. Das sind unsere Ideen zum Thema ÖPNV. Ich glaube, das ist wirklich was, was die Menschen hier in Bremen umtreibt. Jeder, der hier in Bus und Bahn unterwegs ist, glaube ich, hat schon mal Situationen erlebt, die kritisch waren. Auch, um unseren ÖPNV zu stärken, das ist ja auch für das Klima wieder gut, denken wir, dass es wichtig wäre, mehr für den ÖPNV zu tun. Wir freuen uns auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! „Nicht überzeugend“, so titelte der „WeserKurier“ im April 2023 bezugnehmend auf den Zehn-Punkte-Sicherheitsplan der CDU, in dem es auch um Videoüberwachung ging. Die Älteren hier im Saal, Herr Stahmann, (Heiterkeit SPD) erinnern sich: Es war Wahlkampf, und das CDU-Tandem präsentierte den Zehn-Punkte-Plan als Reaktion auf ein Positionspapier der SPD-Fraktion, Haltestellen mit Videotechnik zu überwachen. Der Stachel sitzt anscheinend immer noch tief. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie hier vom bekannten Schema F abweichen und nicht (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist so billig!) den „Senat Bovenschulte“ als Schuldigen ausmachen, sondern einen Wortbruch der SPD-Bürgerschaftsfraktion suggerieren. Kleiner Zeitsprung, zwei Jahre später: Wo stehen wir? Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Koalition unter anderem den Alkoholkonsum an Haltestellen des ÖPNV im Bereich des Hauptbahnhofs untersagt – Check – sowie die Videoüberwachung an einzelnen Haltestellen und weiteren besonderen Angst- und Gefahrenorten ausbauen will. Weiter: Basis für die konkrete Entscheidung wird eine Empfehlung von BSAG, Bremerhaven Bus (Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH) und Polizei sein. Was haben wir also gemacht? Wir haben uns die Haltestellen der BSAG und Bremerhaven Bus angeschaut, die Kriminalitätszahlen darübergelegt, und wir haben eine Feststellung gemacht: Bis auf den Hauptbahnhof haben wir, entgegen vielleicht auch der subjektiven Wahrnehmung vieler hier, keine Probleme mit überbordender Kriminalität an unseren Haltestellen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ach, das wussten Sie vorher nicht? – Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU]) Ich sage, es war die subjektive Wahrnehmung, und wenn Sie sich zurückerinnern – –. Herr Timke, melden Sie sich doch einfach. Wunderbar, da kommt dann ja wieder was auf uns zu! Grund für diese zehn Punkte, für den Zehn-Punkte-Plan, aber auch das SPD-Papier war der Angriff auf einen Straßenbahnfahrer an einer Haltestelle. Wie gesagt, wir haben uns die Zahlen angeguckt und die Zahlen geben es einfach nicht her. Wir haben also einen faktenbasierten Erkenntnisgewinn. Anders als so manche Oppositionspartei machen wir dann nicht einfach weiter und schreiben einen Antrag, sondern wir schauen uns die Zahlen genau an und passen unsere Politik entsprechend an. (Beifall SPD) Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich war selbst überrascht von den Fakten, was Kriminalität an Haltestellen angeht. Meine subjektive Wahrnehmung war eine andere. Aber es ist doch unsere Aufgabe, die Aufgabe von Politik, faktenbasiert zu agieren. Genau das machen wir jetzt als Koalition. Ein Sonderfall bei der Betrachtung von Kriminalität an Haltestellen ist die Brunnenstraße im Viertel. Da haben wir deutlich erhöhte Kriminalitätszahlen, jedoch nicht an der Haltestelle, sondern an dem Bereich um die Haltestellen. Straftaten in diesem Bereich, die keiner genauen Adresse zugeordnet werden können, werden vom Analysesystem der Polizei dem Standort „Haltestellen“ zugeordnet, um die Daten handbar zu machen. Wir sprechen also eher vom Bereich Ziegenmarkt und dem Bereich Helenenstraße und dann sprechen wir von den im Koalitionsvertrag adressierten weiteren besonderen Angst- und Gefahrenorten. Wir setzen also das um, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Im Doppelhaushalt hat die Koalition für Planungs- und Herrichtungskosten der Videoanlagen im Übrigen 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, nicht 50 000 Euro, Herr Lübke. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Entschuldigung!) Das Geld hat die Polizei im Übrigen auch genutzt und in den vergangenen Monaten vor Ort geprüft, an welcher Stelle im Viertel die Installation einer Videoanlage realisiert werden könnte. Ich habe manchmal das Gefühl, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und jetzt ist es weg!) wenn wir über Videoüberwachung sprechen, dann denkt die CDU-Fraktion an die eigene Ring-Kamera zu Hause mit Blick auf die Haustür oder den Fahrradschuppen – Bohrmaschine, drei, vier Schrauben ins Holz, App einrichten und fertig. Ich verrate Ihnen jetzt mal was: Die Videoüberwachungstechnik der Bremer Polizei ist dann doch etwas komplexer und bedarf natürlich, gerade im Bereich des Viertels mit Abertausenden Wohn- und Gewerbeanrainern, einer professionellen Planung: Wo sollen Kamerasysteme installiert werden? Wo kann man zum Beispiel bereits vorhandene Masten der BSAG nutzen? Wie verhalten sich die Sichtachsen zueinander? Wie vermeide ich tote Winkel? Wo muss ich unter Umständen mit Hardware für einen Sichtschutz vor Kameraüberwachung sorgen? Wo kann das Software erledigen? Sie merken, es ist komplex, und diese komplexen Herausforderungen nehmen wir an, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Ein Aspekt, der uns als SPD-Fraktion immer sehr wichtig war und ist, ist die Rücksprache mit den Beiräten vor Ort. Die Akzeptanz von Videoüberwachung unter den Bürgerinnen und Bürgern ist groß und wir haben ein fundamentales Interesse daran, dass das auch so bleibt. Daher wurden und werden die Beiräte vor Ort beteiligt, wenn wir Videoüberwachung realisieren. Natürlich haben wir seit der Wahl die Videoüberwachung massiv ausgebaut. Wir haben den Freimarkt sowie den Weihnachtsmarkt viel umfangreicher als in der Vergangenheit videoüberwacht – mehrere Kamerasysteme statt einzelner Anlagen. Wir haben regional mit Videoüberwachung reagiert, wenn die Umstände es nötig machen, Stichwort „Gröpelingen“ und „Hillmannplatz“. Kolleginnen und Kollegen, was haben die bisherigen Videoüberwachungsmaßnahmen allesamt gemeinsam? Die große Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort oder der Besucherinnen und Besucher unserer Freimärkte. Von den fast vier Millionen Besucherinnen und Besuchern des Freimarktes im letzten Jahr, wie viele haben sich bei der Polizei oder dem Landesdatenschutzbeauftragten über die Videoüberwachung beschwert? Niemand. Gleiches gilt für den Weihnachtsmarkt. Gleiches gilt für die Anlage in Gröpelingen oder am Hillmannplatz. Es gibt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Videoüberwachung, wie diese Koalition sie hier in Bremen umsetzt. Diesen erfolgreichen Weg wollen und werden wir weiter beschreiten. Und ja, neben den technischen Herausforderungen wollen und werden wir natürlich auch an die gesetzlichen Regelungen beim Thema Videoüberwachung herangehen. Wir haben ja heute Vormittag über das Bremische Polizeigesetz debattiert und was bei der Novellierung an Veränderungen vorzunehmen ist, um Videoüberwachung gangbarer in unserem Land zu machen. Hier werden wir uns aber auch das Bremische Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung anschauen und gegebenenfalls anpassen. Denn auch hier gilt: Nicht alles muss im Polizeigesetz geregelt werden. Ich habe es am 26. April 2023 in meiner Rede gesagt und ich sage es jetzt wieder: Wir als SPD-Fraktion haben eine deutliche Vorstellung, wie es mit der Videoüberwachung in unserer Stadt weitergeht und, wie damals versprochen, haben wir es in den Koalitionsverhandlungen thematisiert und in den Koalitionsvertrag geschrieben. Zusammenfassend: Es gab keinen Wortbruch. Die Koalition und hier im Speziellen die SPD-Fraktion macht, was sie vor der Wahl versprochen hat. Wir machen das ohne Scheuklappen, sondern nutzen Erkenntnisse aus dem Prozess und passen Abläufe an. Wir verkennen nicht die technischen Herausforderungen, und anders als die CDU brauchen wir nicht zum x-ten Mal auf die Streichung der Freikarte zu pochen, um Projekte zu finanzieren, sondern haben die Maßnahmen bereits im Haushalt hinterlegt. Das ist pragmatische Politik. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag auf einen Kompromiss zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum geeinigt. Wir haben vereinbart, dass einzelne Haltestellen in Zukunft überwacht werden. Zu diesem Kompromiss stehen wir als Linke. Wir sind nicht davon überzeugt, dass Kameras wirklich viel Sicherheit schaffen, können aber anerkennen, dass es das Sicherheitsgefühl Einzelner erhöht. Auch die CDU fordert ja eine Evaluation und scheint selbst noch nicht ganz überzeugt zu sein, dass Kameras wirklich Straftaten in relevantem Umfang verhindern. Selbst wenn wir annehmen, dass im unmittelbaren Sichtbereich der Kameras Straftaten rückläufig sind, kann angenommen werden, dass Teile der Straftaten verlagert ein paar Meter weiter stattfinden könnten. Eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums steht allerdings nicht zur Debatte. Dazu stünden wir auch nicht zur Verfügung. Im Viertel gibt es auch in der Bevölkerung und im Beirat erheblichen Widerstand oder Widerspruch zu einer sehr umfassenden Überwachung. Damit ist die Lage auch durchaus anders als beispielsweise in Gröpelingen, wo sich der Beirat und ein Großteil der Bevölkerung sehr einvernehmlich für die mobile und temporäre Überwachung an einem Hotspot ausgesprochen haben. Dennoch braucht es auch dort aus unserer Sicht eine wissenschaftliche Evaluation, um ableiten zu können, welchen messbaren Effekt der Einsatz der Kamera am Ende wirklich hatte. Wenn man nicht nur Sicherheitssimulation betreiben möchte, sondern über Maßnahmen diskutieren will, die über das Gefühl hinaus auch die aktuelle Sicherheitslage adressieren, dann gibt es ja eine Reihe von Ideen. Zum einen macht aus unserer Sicht eine erhöhte Bestreifung und damit echte Präsenz im Straßenbild durchaus Sinn. Auch Notrufsäulen finden wir einen wichtigen Bestandteil, über den man sinnvoll diskutieren kann. Im Viertel – und das Problem ist auch schon adressiert – ist allerdings die Verortung der Straftaten an dem direkten Ort der Haltestelle auch der Systematik der Erfassung in der Statistik zu verdanken, sodass es mit Sicherheit ein Stück weit Diskussionsbedarf gibt, wo der richtige Standort für derartige Säulen ist. Richtig ist auch, dass eine solche Notrufsäule nur dann Sinn macht, wenn dahinter auch eine Erreichbarkeit gegeben ist und wenn mit der Erreichbarkeit ein schneller Einsatz vor Ort auch möglich ist. Ich kann ja keinem an einer Notrufsäule sagen: „In einer Viertelstunde ist jemand vor Ort.“ Dann verfehlt eine Notrufsäule ihren Effekt. Die FDP fordert in ihrem Antrag ergänzend zu der Debatte, die die CDU eingebracht hat, erhöhte Polizeipräsenz an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung. Keine falsche Forderung, aber auch gängige Praxis bei der Polizei bei der Steuerung von Einsatzkräften. Die FDP fordert zudem, dass Polizei und BSAG ins Gespräch treten. Die sind natürlich schon im Gespräch. Das kann man intensivieren und man kann auch darüber reden, welche Rolle die Polizei auch bei der Sicherheit des Personals einnehmen kann. Ihre Vorschläge sind allerdings nicht besonders neu oder besonders weitgehend über das hinaus, was derzeit schon Stand der Debatte ist. Ich finde, bei der Frage der öffentlichen Sicherheit verschiebt sich insgesamt einiges. Wir nehmen wahr: Es gibt ein erhöhtes öffentliches Bedürfnis nach Sicherheit, die anscheinend in Teilen unzureichend abgedeckt ist. Ich finde es aber relevant zu unterscheiden, welche Maßnahmen jetzt wirklich faktisch mehr Sicherheit schaffen – dazu gehört beispielsweise Polizeipräsenz auf der Straße – und welche Maßnahmen eher dazu geeignet sind, ein Sicherheitsgefühl zu adressieren. Das will ich nicht gänzlich in Abrede stellen, das hat eine Bedeutung. Wenn ich aber bloß eine Kamera irgendwo hinstelle, verhindere ich noch keine Gewaltstraftat. Möglicherweise bin ich besser in der Lage, sie aufzuklären, auch das kann eine sinnvolle Maßnahme sein, muss dann aber mit den berechtigten Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, nicht durchgehend zu überwachen, sinnvoll abgewogen werden. Die letzte Bundesregierung hatte sich mal vorgenommen, mit einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung zu erfassen, wie viel meines Lebens oder wie viel insgesamt eigentlich prozentual unter Beobachtung durch Kameras steht. Ich finde einen solchen Ansatz sinnvoll, um auch insgesamt einen Blick darauf zu behalten, inwiefern Persönlichkeitsrechte geschützt bleiben, und das in ein sinnvolles Verhältnis zu den Sicherheitsinteressen zu bringen. Daher glaube ich nicht, dass es immer nur hilft, mehr und mehr anzukündigen, seien es mehr Abschiebungen, mehr Grenzkontrollen, mehr Strafen, mehr Datensammlung oder, ja, auch mehr Kameras. Dennoch kann es in abgewogenem Umfang an einzelnen Stellen helfen, nicht nur das Gefühl, sondern auch die Sicherheitslage zu adressieren. Ich glaube aber, wenn wir uns insgesamt darauf konzentrieren wollen, was die treibenden Faktoren für Kriminalität sind, führt kein Weg darum herum, die kriminologischen Erkenntnisse auch ernstzunehmen, dass Armut, Prekarisierung und Ausgrenzung die treibendsten Faktoren sind. Dazu braucht es Armutsbekämpfung, am Ende Umverteilung und gute soziale Sicherungssysteme, das hilft allemal mehr als eine Kamera. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rudern ist ja bekanntlich eine olympische Disziplin, und wenn es eine Disziplin „Zurückrudern“ gäbe, Herr Lenkeit, dann würde die Bremer SPD heute die Goldmedaille verdienen. (Beifall Bündnis Deutschland) Am 6. April 2023 berichtete der „Weser-Kurier“ unter der Überschrift „SPD will Haltestellen per Video überwachen lassen“ über die Ankündigung der Sozialdemokraten, die Bus- und Bahnhaltestellen an sogenannten Hotspots mit Videoüberwachung zu versehen. Ich zitiere mal, was Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Güngör damals sagte. Er sagte: „Wir wollen es gezielt als Instrument nutzen, um potenzielle Täter im Umfeld der Haltestellen abzuschrecken“. Also als gezieltes Instrument nutzen und nicht „wir wollen prüfen“, sondern „wir wollen es nutzen, um Straftaten und Vandalismus zu verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern“, so Ihr Fraktionsvorsitzender großspurig. Auch „buten un binnen“ berichtete darüber, damals war Wahlkampf. Jetzt machen wir mal einen Sprung in den Juni 2024, also ein Jahr später. Was hat sich bis dahin getan? – Nichts! Als wenn es die vollmundigen Ansagen Ihres Fraktionsvorsitzenden nie gegeben hätte. Wie gehabt, also eine Politik der Ankündigungen. Das war nichts weiter als eine WahlkampfEnte, Herr Lenkeit. Über die Notwendigkeit der Videoüberwachung an neuralgischen Plätzen, in diesem Fall an Hotspot-Haltestellen, sollte es in diesem Haus keine zwei Meinungen geben. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Sie dient der Abschreckung, leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten, erhöht die Chancen, Täter zu identifizieren und stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger, um nur wenige Punkte zu nennen. Nachdem nun über ein Jahr nichts geschehen war, erkundigte sich die CDU-Fraktion im Juni 2024 in einer Kleinen Anfrage zum Stand der Dinge. Die Antworten des Senats machen relativ fassungslos. Das ist einigermaßen unverständlich, da der Senat durchaus die präventive und abschreckende Wirkung einer Videoüberwachung anerkennt. Liegt es wieder mal, liebe Koalition, am fehlenden Geld – immerhin werden ja die Kosten pro Haltestelle mit inzwischen 125 000 bis 250 000 Euro beziffert? – Durchaus möglich. Immerhin, man hat geprüft – das ist ja hier auch so ein geflügeltes Wort: „Wir sind in der Prüfung“ – und dabei unter Hinzuziehung der Kriminalstatistik nach einem Jahr eine Rangliste besonders betroffener Haltestellen erstellt und identifiziert. And the winner is: Brunnenstraße beziehungsweise der Haltestellenbereich Brunnenstraße mitten im Viertel. Hier ist immerhin die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage geplant, die Planung sollte, zumindest laut Antwort, bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Die CDU-Fraktion macht in ihrem Antrag allerdings deutlich, dass ihnen das nicht schnell genug geht. Sie fordert die Beschleunigung des Ausbaus sowohl von Videoanlagen als auch von Notrufsäulen. Dazu soll ein Fünfjahresplan – der Kollege Lübke hat es gerade gesagt – abzuarbeitender Haltestellen aufgestellt sowie die Finanzierung gesichert werden. Anschließend soll diese Maßnahme auch evaluiert werden. Dann gibt es noch den Antrag der FDP. Man fordert ebenfalls Notrufsäulen, darüber hinaus soll eine bessere Ausleuchtung an sämtlichen Haltestellen erfolgen. Aber er enthält auch Forderungen zur Sicherheit innerhalb der Fahrzeuge, also Bus und Bahn, beispielsweise durch erhöhten Einsatz von Sicherheitspersonal bei den Verkehrsbetrieben und die Prüfung der Tauglichkeit von abgeschlossenen Fahrerkabinen. Das halten wir auch für sinnvoll. Das macht alles durchaus Sinn, trifft aber ja auf eine sehr prekäre, um nicht zu sagen desaströse Bremer Kassenlage. Aber da letztlich an der Sicherheit der Bürger – denn es geht hier im Zweifelsfall um Leib oder Leben – nicht gespart werden darf, sollten seitens des Senats alle Anstrengungen unternommen werden, um das alles auch umzusetzen. Sie können heute Ihren hehren Worten aus dem Wahlkampf Taten folgen lassen, indem Sie den beiden guten Anträgen zustimmen werden. Wir werden das als Fraktion Bündnis Deutschland machen, denn wir glauben, dass Videoanlagen ein probates Mittel sind, um die Sicherheit in Bremen zu verbessern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, dass die Koalition daran bereits arbeitet, die Systeme aufgrund ihrer Komplexität aber nicht mal eben so umzusetzen sind. Sie wollen immer gleich alles und das am besten sofort, und das muss ich an dieser Stelle deutlich zurückweisen. Der Senat hat in dieser Legislatur bereits umfangreich auf aktuelle Themen der inneren Sicherheit reagiert, in der Regel unverzüglich. Stand heute dürfen wir und dürfen Sie zumindest einmal annehmen, dass die vielen Maßnahmen gerade im letzten Jahr Wirkung gezeigt haben und sich die Sicherheitslage im Land wenigstens beruhigt, sich in einigen Bereichen sicher auch verbessert hat: Hauptbahnhof und Bahnhofsumfeld, LucieFlechtmann-Platz, Hillmannplatz, Bürgermeister-Koschnick-Platz, Viertel, Helenenstraße, Wallanlagen. Gar nicht schlecht, oder? Dazu haben wir gerade erst die Novelle des Hilfeleistungsgesetzes auf den Weg gebracht, wir arbeiten an der Novelle des Bremischen Polizeigesetzes, haben einen Höchststand an Kriminalität, wie wir an der Aktenhalde sehen müssen, sowie einen Höchststand an Demonstrationsanlässen. Wir haben auch noch die Einführung der E-Akte vor der Brust. Ach ja, um Kriminalität müssen wir uns auch noch kümmern, insbesondere um die Bekämpfung der häuslichen Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Warum machen Sie das nicht?) was für meine Fraktion und mich an erster Stelle steht und weiterhin an erster Stelle stehen wird! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Weiterhin die Kriminalitätsfelder Drogenkriminalität allgemein, internationaler Einfuhrschmuggel von Kokain und organisierte Kriminalität sowie Kriminalität im Cyberraum. Bei der Betrachtung der Gesamtlage komme ich zu dem Ergebnis, dass das Thema mehr Videoüberwachung an weiteren Haltestellen aktuell nicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehen kann. Dazu vier Aspekte: Sie überschätzen die Wirkung, insbesondere bei der Gefahrenabwehr beziehungsweise Kriminalprävention. Richtig ist, dass eine Videoaufzeichnung – wohlgemerkt Aufzeichnung! – bei Ermittlungen zu Straftaten und zur Identifizierung von Tätern von unschätzbarem Wert ist. Als Kriminalist und Praktiker kann ich Ihnen sagen, dass die Einführung dieser Technik zu einem Quantensprung geführt hat. Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts von Videoüberwachung konnte hingegen bisher nicht überzeugend geführt werden. Ich möchte Ihnen anhand der Stadt Köln einmal vor Augen führen. Mehrere Tausend Kameras im öffentlichen Raum von den Kölner Verkehrsbetrieben, Polizei Köln und Bundespolizei sind installiert. Die Betreiber versprechen sich dadurch mehr Sicherheit, Kriminologen aber zweifeln das stark an. Wissenschaftlich eindeutig belegt, sagen sie, sei das nicht. Der Nutzen wird in der Öffentlichkeit allgemein überschätzt, so etwa Mario Bachmann, Kriminologe an der Universität Köln. Jens Hälterlein, Soziologe an der Uni Freiburg wird noch deutlicher: Zur Verhinderung von Straftaten, sagt er, bringe Videoüberwachung „fast gar nichts“. Im deutschsprachigen Raum, wo das Thema Videoüberwachung, na ja, nicht mehr am Anfang steht, ist die Forschungslage leider bislang noch extrem dünn. In England, das als Mutterland der Videoüberwachung gilt, ist die Präventionswirkung dagegen vergleichsweise gut erforscht. Die Ergebnisse sind ernüchternd, fasst der Kölner Kriminologe Bachmann zusammen. Bei Gewaltdelikten könne man kaum eine präventive Wirkung feststellen, bei Eigentumsdelikten wie Diebstählen und bei Sachbeschädigung eine etwas größere. Interessant ist, so sagt er, dass ein Engländer sich bei Weitem nicht sicherer fühlt als ein Deutscher, und das, obwohl es in England viel mehr Videoüberwachung gibt. Ursache könne womöglich ein gewisser Gewöhnungseffekt sein, der sich dann hier ja auch einstellen würde. Zweitens, dazu noch folgende Feststellung: Gerade bei Handlungen im Affekt, also nahezu allen Delikten, die der Gewaltkriminalität zuzuordnen sind und oftmals auch unter Alkoholeinfluss und/oder Drogenkonsum durchgeführt werden, hält Videoüberwachung in der Regel nicht von Tatbegehung ab. Bei professionellen Diebstahlsdelikten, insbesondere Taschen- und Trickdiebstahl, sorgt eine Videoüberwachung – Kollege Nelson Janßen hat es erwähnt – für eine Verdrängung in Bereiche, die nicht videoüberwacht sind, beispielsweise ein Eintauchen in große Menschenmengen wie Paraden, Festivals und Sportgroßveranstaltungen. Drittens: Wenn die Bedenken so groß wären, wie Sie uns hier weismachen wollen, erklären sie uns doch bitte einmal, dass wir im letzten Jahr mit 108 Millionen Fahrgästen den Höchststand seit Jahrzehnten erreicht haben, wohlgemerkt unter erschwerten Bedingungen mit der Sperrung der Bürgermeister-Smidt-Brücke. Viertens: Sie schätzen die polizeiliche Lage beziehungsweise die Erfolgsaussichten, den Effekt von mehr Überwachung im öffentlichen Raum falsch ein. So wird es beispielsweise für Bremerhaven schwer sein – haben wir heute auch gehört –, überhaupt eine Haltestelle als Angstbeziehungsweise Gefahrenort anhand von belastbaren Daten, und zwar sowohl polizeilichen Einsatzanlässen zur Gefahrenabwehr wie begangenen Straftaten, zu finden. Ob es denn in Bremen eine solche Fülle gibt – haben wir gehört und auch festgestellt –, darf zumindest bezweifelt werden. Wohlgemerkt Haltestelle, nicht der großflächige Bereich um die Haltestelle wie beispielsweise – wir hatten es als Thema – Brunnenstraße. Ohne eine deutliche Hinterlegung mit Zahlen, Daten und Fakten ist eine Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Die wird aber gefordert und ist zwingend notwendig, um an Haltestellen im öffentlichen Raum alle Personen konkret zu erfassen. Dabei gilt, dass generell zuerst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind. Nun hat aber die Polizei wie zuvor beschrieben bei Erkennen eines Brennpunkts auf diesen sehr schnell einen Schwerpunkt polizeilicher Maßnahmen gesetzt. Mithin wäre mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum unverhältnismäßig. Wir haben in dieser Legislatur die Videoüberwachung an vielen Stellen nicht unerheblich ausgeweitet. Ich möchte meinen Vorschlag – das vielleicht zu guter Letzt und zum Abschluss meiner Rede und schon fast des heutigen Tages – meinen Vorschlag aus der Innendeputation erneuern, dass wir uns einmal generell darüber verständigen, wie viel Videoüberwachung wir in unseren beiden Städten Bremerhaven und Bremen im öffentlichen Raum zulassen wollen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Als nächster Redner der Abgeordnete Marco Präsidentin Antje Grotheer: Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herrn! Ich glaube, wenn man aus sachlichen Gründen dagegen ist wie die FDP, dann ist das völlig okay. Ich teile das zwar nicht, aber lieber Kollege Lenkeit, Sie winden sich hier wie ein Aal. Zunächst einmal ist es doch völliger Unsinn, zu behaupten, dass sie Lage an den Haltestellen sich verändert hat zum Beispiel in der Brunnenstraße. Die ist genauso jetzt wie vor zwei Jahren. (Beifall CDU) Ehrlicherweise, wenn Sie vor der Wahl unter großer Öffentlichkeit eine Videoüberwachung versprechen und bisher nichts davon überbleibt, ist das nichts weiter als billiges (Glocke) Wahlkampfgetöse. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter, gestatten Sie – –. Der Abgeordnete Kevin Lenkeit zur Kurzintervention. Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich nehme zur Kenntnis, dass der Kollege Lübke sachliche Gründe, wie er eben selbst gesagt hat, gelten lässt. Von daher wiederhole ich es noch mal vor dem Hintergrund „Wiederholung hilft nicht nur beim Vokabellernen“: Wir haben uns alle Haltestellen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zusammen mit den Verkehrsbetrieben angeguckt und festgestellt, dass an den Haltestellen keine Kriminalitätsbelastung vorliegt. Die Brunnenstraße – und das habe ich versucht, in meiner Rede herauszustellen – ist eine Ausnahme. Sie ist aber auch eine Ausnahme aufgrund der Tatsache, dass aufgrund von Erfassungsmechanismen bei der Polizei gerade diese Haltestelle herausgekommen ist. Von daher würde ich jetzt nicht sagen, ich winde mich heraus wie ein Aal, sondern feststellen, dass wir tatsächlich sachliche Gründen – nämlich anhand von Zahlen – gefunden haben, die uns einfach davon abhalten, da unnötig Geld für auszugeben. Wir investieren in Videotechnologien an den Standorten, wo wir die Kriminalitätsschwerpunkte haben, und das ist zum Beispiel der Ziegenmarkt. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort. Senator Ulrich Mäurer: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, diese Schwarz-weiß-Debatte etwas einzugrenzen und zu den Sachverhalten zurückzugehen, die uns eigentlich bewegt haben. Die Koalition hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema Videoüberwachung beschäftigt, und wir haben unsere Position verändert angesichts der Sicherheitslage. Wir haben im letzten Jahr, wenn ich darauf verweisen darf, sowohl die Osterwiese, dann die Breminale, den Freimarkt und auch den Weihnachtsmarkt videoüberwacht. Das war nicht immer so gewesen, aber wir haben gesehen, dass aufgrund der erhöhten Sicherheitsprobleme das richtig und sinnvoll gewesen ist. Wir werden auch das kommende Jahr oder das jetzt laufende Jahr so angehen, dass wir in der Tat zum Schutz dieser Großveranstaltungen versuchen, noch mehr Sicherheit zu geben, insbesondere, damit sich solche Ereignisse, wie wir sie aus anderen Städten gesehen haben, hier nicht wiederholen. Das Thema unserer Haltestellen: Ich habe mir den Spaß gemacht, mal nachzuzählen, und wir haben sage und schreibe 719 Haltestellen allein im Stadtgebiet Bremen. Verzeihen Sie mir, dass ich jetzt Bremerhaven nicht nachgerechnet habe, aber das hätte etwas Zeit erfordert. Auch in Bremerhaven gibt es ausreichend Haltestellen. Sie haben schon gesagt, die Einrichtung einer Kameraüberwachung mit den ganzen Infrastrukturmaßnahmen und so weiter und so fort ist ein teures Unterfangen. Wir liegen da inzwischen so bei 125 000 bis 250 000 Euro. Sie können ausrechnen, wenn Sie diese 719 Haltestellen alle mit Kameras ausstatten, brauchen wir die Summe von rund 100 Millionen Euro. Niemand hat das gefordert, aber Sie sehen, es gibt auch objektive Gründe, die einer solchen Expansion im Wege stehen. Das ist für mich aber letztlich nicht entscheidend. Wir haben auch – –, wie gesagt, wenn Sie genau lesen, was die SPD-Fraktion vor zwei Jahren formuliert hat: Es war nicht das Plädoyer gewesen für Kameratechnik an allen Haltestellen, sondern es war das Plädoyer, da etwas zu unternehmen, wo es sogenannte Hotspots gibt. Das heißt übersetzt: da, wo sehr viel Kriminalität zusammenkommt. Diese Botschaft ist auch die einzig richtige, weil wir doch nicht in der Situation sind, dass wir beliebig darüber entscheiden können, ob wir hier oder dort mal eine Videokamera installieren. Insofern bin ich da ausnahmsweise voll auf der Seite der FDP, die darauf hingewiesen hat, dass wir hier auch Grundrechte haben, die wir beachten müssen. Die habe ich leider bei der CDU völlig vermisst, die Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich habe mal gelernt, dass staatliche Eingriffe damit korrespondieren müssen. (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Aber Sie haben das doch gefordert!) Wir haben das nicht gefordert. Es war der Text gewesen „da, wo es Hotspots gibt“, das heißt, wo ein Zusammenhang zwischen dieser Straße, (Abgeordneter Marco Lübke [CDU]: Ja, davon rede ich!) dieser Haltestelle und einem hohen Kriminalitätsaufkommen besteht, nichts anderes ist gesagt worden. Daher ist dieser Einwand total richtig, wir müssen uns darum kümmern, dass diese Maßnahmen auch verhältnismäßig sind, nur dann sind sie auch zulässig. Wir haben in der Tat in den letzten Jahren aufgerüstet. Wir haben am Hauptbahnhof die alte Technik durch ein ganz hochmodernes System ausgetauscht. Da sind nicht zwei Kameras im Einsatz, sondern 55. Wir haben am Vegesacker Bahnhof nachgezogen, dann kam zuletzt im Jahr 2024 der Bürgermeister-Koschnick-Platz in Gröpelingen, der Hillmannplatz und – Sie haben es erwähnt – wir planen jetzt auch die Einführung der Videoüberwachung im Bereich des Ziegenmarktes. Da sind wir schon relativ weit voran, aber wir machen das nicht mal so auf die Schnelle, sondern wir versuchen immer, die Beiräte mitzunehmen, was uns ganz wichtig ist, damit diese Maßnahmen auch eine hohe Akzeptanz haben. Wir sehen das gerade am Beispiel in Gröpelingen, da haben wir die Unterstützung und deswegen machen wir das so weiter. Die Auswertung, die wir vollzogen haben, zeigt uns auch, dass wir da in der Tat keinen Zusammenhang zwischen schlichtweg der Existenz einer Haltestelle unter einem hohen Kriminalitätsaufkommen sehen, sondern es ist immer umgekehrt. Wir haben Bereiche, da gibt es eine hohe Kriminalität, und in diesen Bereich stehen auch Haltestellen. Deswegen ist es richtig, diese Haltestellen mit Videokameras zu überwachen. Wechsel: BSAG – und damit gehe ich über zu dem Antrag der FDP-Fraktion. Die letzte Zusammenkunft mit der BSAG fand vor einer Woche statt, wir haben inzwischen einen regelmäßigen Austausch installiert. Wir haben uns auch gemeinsam mit der Frage beschäftigt: Was macht die Videotechnik? Die BSAG hat auch die Möglichkeiten in den letzten Jahren verändert. Die Kameras sind gelaufen, aber der Fahrer konnte damit relativ wenig anfangen. Inzwischen ist es so: Wenn der Fahrer feststellt, dass es zu Problemen kommt, kann er sofort auf einen Knopf drücken. Dann ist die Zentrale der BSAG, die Sicherheitszentrale, jederzeit in der Lage, alles zu verfolgen, was in diesem Zug passiert. Das ist der erste Schritt gewesen. Ein zweiter kommt hinzu: In den nächsten Wochen und Monaten wird das wohl umgesetzt werden, dass man moderne KI-Software einsetzt, die unabhängig von dem, was der Fahrer wahrnimmt, reagiert. Das heißt, wenn es zu Vorfällen kommt, schaltet sich die Technik automatisch auf und die Leitstelle kann sofort intervenieren und dann polizeiliche Unterstützung herbeirufen. Zum Schutz der Fahrer sind inzwischen auch neue Züge im Einsatz, die relativ abgeschottete Fahrerarbeitsplätze haben, man arbeitet also daran. Das Thema der zusätzlichen Sicherheitskräfte: Auch da hat sich was getan. Ich räume ein, wir haben da noch ein Problem, weil alle Befragungen uns zeigen: Tagsüber ist das Problem überschaubar, aber nachts haben viele Menschen immer noch Angst. Das sieht man auch, wenn man sich die Statistiken anschaut, dass dieses Gefühl weit verbreitet ist, also müssen wir das ernst nehmen. Wir werden gemeinsam mit der BSAG und der Polizei alles tun, um dieses Problem weiter zu entschärfen, und das mit den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, angehen. Ich komme zum Schluss. Ich glaube, dass wir mit dem, was wir bisher gemacht haben, ganz gut beraten sind, und wir werden unsere Maßnahmen immer der aktuellen Sicherheitslage anpassen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/716 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe: (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/843 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD] Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 18:05 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. Februar 2025 und 27. Februar 2025 Anfrage 10: Die Ausbildungsabgabe ist da – wie läuft sie an? Anfrage der Abgeordneten Gökhan Akkamis, Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 16. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Informationsschreiben zum Ausbildungsfonds wurden bereits versandt und wie viele sollen noch versandt werden? 2. Wie viele Rückmeldungen der Betriebe gab es bisher, ist das Meldesystem inzwischen vollständig einsatzbereit, und wenn ja, seit wann ist das der Fall? 3. Gibt es Überlegungen, die bisher vorgesehene Meldefrist für Unternehmen zu verlängern und gibt es Überlegungen, bei nicht fristgerechter Abgabe Bußgelder zu verhängen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es wurden rund 22 000 Informationsschreiben zum Ausbildungsfonds versandt. Weitere Informationsschreiben sind für das Jahr 2025 nicht vorgesehen; jedoch ist geplant, nach Ablauf der Meldefrist Erinnerungsschreiben zu versenden. Die Schreiben sind als unterstützende Maßnahme für die Betriebe zu verstehen, maßgeblich für die Bedienung des Meldeportals ist das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds. Zu Frage 2: Mit Stand 10. Februar 2025 sind 2 156 Meldungen im Portal eingegangen. Das Meldesystem ist seit dem 2. Januar 2025 uneingeschränkt einsatzbereit. Zu Frage 3: Eine Verlängerung der Frist durch Gesetzesänderung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der Einführungsphase des Gesetzes und der damit verbundenen Fragen der Verpflichteten zur Auslegung und Geltung des Gesetzes wird aus Opportunitätsgründen übergangsweise darauf verzichtet, Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Meldungen einzuleiten. Anfrage 11: Wie groß ist aktuell die Aktenhalde der Polizei? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 16. Januar 2025 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 12: Ukrainische Lehrer im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 16. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer aus der Ukraine, die als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, unterrichten derzeit an Schulen im Land Bremen (bitte nach männlichen und weiblichen Lehrern sowie Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen)? 2. In welchen Fächern unterrichten ukrainische Lehrerinnen und Lehrer an Schulen im Land Bremen? 3. Welche Erfahrungen hat das Schulressort mit ukrainischen Lehrerinnen und Lehrern gemacht, und was tut der Senat, um die Integration dieser Lehrkräfte in den Schulbetrieb zu verbessern? Antwort des Senats: Zu Frage 1: An den stadtbremischen Schulen sind aktuell 31 ukrainische und unmittelbar bei der Stadtgemeinde Bremen beschäftigte Lehrer:innen im Einsatz, davon 30 weibliche Lehrkräfte. Die Stadt Bremerhaven beschäftigt derzeit eine weibliche ukrainische Lehrkraft. Zu Frage 2: Ukrainische Lehrkräfte an stadtbremischen Schulen unterrichten vorwiegend in der Sprachförderung (Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache) in Vorkursen oder Willkommensschulen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich unterstützen sie den sprachsensiblen Fachunterricht in ihrem jeweilig im Rahmen ihrer ukrainischen Lehrerberufsausbildung studierten Schulfach, zum Beispiel Mathematik, Biologie, Englisch. Die ukrainische Lehrkraft in Bremerhaven unterrichtet das Fach Deutsch als Zweitsprache. Zu Frage 3: Besonders vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels ist die Anstellung der Lehrkräfte mit ukrainischer Lehrerberufsqualifikation positiv zu bewerten. Es wurden Lehrkräfte gewonnen, die den Herausforderungen der Integration in bremischen Schulen mit großem Engagement begegnen. Der Senat unterstützt die Integration der ukrainischen Lehrkräfte mit der Finanzierung von Maßnahmen zum Spracherwerb bis zum Sprachkompetenzniveau C2. Aktuell finden zwei Sprachqualifizierungsmaßnahmen C1 bis C2 des Paritätischen Bildungswerks für ukrainische Lehrkräfte statt. Neben dem umfassenden Fortbildungsangebot des Landesinstituts für Schule (LIS) mit Unterstützung durch das Kompetenzzentrum Interkulturalität erhalten ukrainische Lehrkräfte an Willkommensschulen – unterstützt durch die Universität Bremen – zudem schulinterne Fortbildungen zum deutschen beziehungsweise bremischen Schulrecht und Bildungsauftrag im Sinne des Bremischen Schulgesetzes. Darüber hinaus werden ukrainische Lehrkräfte vonseiten der Bildungsbehörde umfassend in Bezug auf die Anerkennung ihrer Lehrerberufsqualifikation beraten und begleitet. Angestrebt wird mindestens die Anerkennung einer Lehrbefähigung in einem Fach für den Einsatz als Ein-Fach-Lehrkräfte in Schulen. Je nach Sprachkompetenz, Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen wird ein Anpassungslehrgang mit einem Fachstudium in einem zweiten Schulfach angestrebt oder aber der Vorbereitungsdienst aufgrund einschlägiger Schulerfahrung in der Ukraine oder bereits erworbener Unterrichtserfahrung an bremischen Schulen verkürzt. Im Zuge der Bemühungen, ukrainische Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen, war in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Spracherwerb hinsichtlich des zu erreichenden Niveaus eine große fachliche Hürde. Zudem haben sich die großen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem ukrainischen Schulsystem zum Teil als großes Beschäftigungshemmnis erwiesen. Derzeit finden in der Stadtgemeinde Bremerhaven keine integrativen Maßnahmen für ukrainische Lehrkräfte statt. Lehrkräfte aus der Ukraine können selbstverständlich an der von der Senatorin für Kinder und Bildung finanzierten Sprachqualifizierungsmaßnahme C1/C2 teilnehmen. Anfrage 13: Wie geht es nach dem Polizeikostenurteil weiter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 20. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele „Rotspiele“ gibt es in Bremen in der 3. Liga, der Regionalliga sowie bei Sonderspielen? 2. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Urteils auf den unterklassigen Fußball in Bremen und die Befürchtung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), drohende Gebührenbescheide seien für Vereine unterhalb der 2. Bundesliga existenzgefährdend? 3. Inwiefern zieht der Senat eine Gebührenerhebung für andere Sportveranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen, die einen erhöhten Ordnungskräfteeinsatz erfordern, in Betracht? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Nach dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz wird bei Veranstalterinnen und Veranstaltern von gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Personen eine Gebühr erhoben, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird. Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht. Hinsichtlich jeder in Betracht kommenden Sportveranstaltung oder sonstiger kommerziellen Veranstaltung werden diese Voraussetzungen geprüft und gegebenenfalls wird eine Gebühr erhoben. Weder für Spielbegegnungen in der 3. Liga, in der Regionalliga und bei Sonderspielen oder hinsichtlich sonstiger gewinnorientierter Veranstaltungen wurden bisher die gesetzlichen Voraussetzungen festgestellt, sodass Spekulationen über eine mögliche Existenzbedrohung durch Gebührenbescheide abwegig sind. Anfrage 14: Kann oder will Innensenator Mäurer keine aktuellen Zahlen zum Kirchenasyl liefern? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 21. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund kann der Senator für Inneres trotz seiner Berichtspflichten aus § 87 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und unter Berücksichtigung seiner Zuständigkeit nach § 71 Absatz 1 AufenthG keine aktuellen Zahlen zu Kirchenasylfällen im Land Bremen vorlegen? 2. Angesichts der Tatsache, dass jedwede Abschiebung, auch aus dem Kirchenasyl beziehungsweise aus Kirchengebäuden gemäß § 71 Absatz 1 AufenthG in die Zuständigkeit der Landesbehörde fällt und diese nach den Angaben aus der Beantwortung der Berichtsbitte (VL 21/3969) den Aufenthaltsort betroffener Personen in einzelnen Kirchengemeinden nicht kennen, wie erklärt der Senat die Diskrepanz, dass einerseits konkrete Abschiebungen aus Gemeinderäumen möglich sind, andererseits jedoch behauptet wird, es gebe keine umfassenden und aktuellen Zahlen zu Kirchenasylfällen im Land Bremen? 3. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um diese Datenlücke zu schließen und eine rechtssichere sowie vollständige Erfüllung der Berichtspflichten aus § 87 Absatz 1 AufenthG zu gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Sofern die Ausländerbehörden in Bremen zuständig sind, können die Zahlen ermittelt werden. Mit Stand zum 31. Dezember 2024 befanden sich 16 Personen im Rahmen eines Dossierverfahrens im Kirchenasyl in Bremen, für die das Migrationsamt zuständig ist. In Bremerhaven waren zum Stichtag keine Dossierverfahren zu verzeichnen. Entsprechende Mitteilungen erfolgten sowohl durch die Kirchen als auch durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bremischen Ausländerbehörden werden aber nicht für Personen zuständig, die aus anderen Ländern stammen und in Räumlichkeiten bremischer Gemeinden zum Kirchenasyl aufgenommen werden. Deswegen erhalten sie zu diesen Fällen keine Mitteilung. Zu Frage 2: Entgegen der Annahme in der Fragestellung ändert sich die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde nicht durch die Aufnahme auswärtiger Asylantragsteller:innen in Räumlichkeiten bremischer Gemeinden. Nach der Rechtsprechung verbleibt deren gewöhnlicher Aufenthalt an dem Ort der bestehenden Wohnverpflichtung. Das BAMF informiert die zuständigen Ausländerbehörden über die Begründung des Kirchenasyls. Die jeweils zuständige Ausländerbehörde kennt damit den Aufenthaltsort des oder der Asylsuchenden. Die auswärtigen Ausländerbehörden können sich zur Durchführung einer Überstellung an die bremischen Polizeibehörden wenden und um Amtshilfe ersuchen. Daher sind auch Überstellungen aus bremischen Kirchengemeinden von Personen denkbar, für die eine auswärtige Ausländerbehörde zuständig ist. Dann erlangt die Polizei aber erst mit dem Amtshilfeersuchen Kenntnis vom Aufenthalt der Person in Bremen. Zu Frage 3: Bezüglich der Berichtspflichten aus § 87 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für die bremischen Ausländerbehörden gibt es keine Datenlücke. Zu den Personen, die in Bremer Kirchen untergebracht sind, aber nicht in Bremen gemeldet sind, befindet sich der Senator für Inneres und Sport mit den Kirchen im Austausch. Zudem hat der Senator für Inneres und Sport das BAMF um einen regelmäßigen Datenaustausch zu auswärtigen Personen im Kirchenasyl gebeten. Der Bitte kam das BAMF sowohl im Dezember als auch im Januar nach. Anfrage 15: Empirische Grundlage oder anekdotische Evidenz? Evaluation der sozialen Teilhabe durch die FreiKarte Anfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 22. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie definiert der Senat den Begriff „empirische Beobachtung“ in Bezug auf die Wirkung der FreiKarte? 2. Welche konkreten Methoden wendet der Senat an, um die Wirkung der FreiKarte als „empirisch beobachtet“ zu bewerten, und welche Kriterien müssen dabei erfüllt sein, damit diese Beobachtungen als empirisch gelten? 3. Wie beabsichtigt der Senat die Wirkung der FreiKarte auf sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zuverlässig zu evaluieren, wenn keine Wohnortdaten oder vergleichbare demografische Informationen erhoben werden, und welche Alternativen sieht er, um eine datenschutzkonforme, aber fundierte Analyse der Zielgruppenerreichung und sozialen Wirkung zu ermöglichen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Senat stützt sich bei der Beurteilung der Wirksamkeit der FreiKarte auf ein Zusammenspiel verschiedener statistischer Erfassungen zur Zielgruppenerreichung und sozialen Wirkung der Karte, die zu einer hinreichend fundierten Analyse miteinander verknüpft werden können. Neben der Aktivierungs- und Einlösequote zählt hierzu beispielsweise eine Befragung von Schülerinnen und Schülern über die Schulplattform „It´s Learning“ in 2023. Der Senat setzt die vorhandenen Daten zudem zu weiteren Erhebungen, die Aufschluss über die soziale Teilhabe der Zielgruppe geben, ins Verhältnis, wie beispielsweise den 3. Lebenslagenbericht der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2021. Die Einlösequoten der FreiKarte zeigen die hohe Akzeptanz der Karte in Bremen und Bremerhaven. Im ersten Projektzeitraum der FreiKarte 1.0 lag die Aktivierungsquote bei 88 Prozent, die Aktivierungsquote der FreiKarte 2.0 lag im Dezember 2024 bei 87 Prozent. Bei einem solch breiten Nutzungsverhalten der Karte in der Bevölkerung ist von einem positiven Zusammenhang auch auf die soziale Teilhabe der im Lebenslagenbericht differenzierten „sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen“ auszugehen. Die Umfrage über die Plattform „It´s Learning“ im Jahr 2023 an der sich 2 074 Schülerinnen und Schüler aus 35 stadtbremischen Schulen beteiligt haben, bestätigte diesen Befund. 65 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gaben an, mit der FreiKarte neue Aktivitäten ausprobiert zu haben, und 64 Prozent haben durch die FreiKarte generell mehr Aktivitäten unternehmen können. Neben 10 Multiple Choice Fragen gab es auch 3 offene Fragen. Die „Ermöglichung der Teilhabe“ landete bei der offenen Frage „Was findest du an der FreiKarte gut?“ auf Platz 3 von 10. Rückschlüsse auf das Teilhabeverhalten lassen sich zudem durch den Support im direkten Kund:innenkontakt beobachten sowie durch Rückmeldungen der teilnehmenden Betriebe. Diese unterstreichen, durch die Etablierung der FreiKarte ein deutlich diverseres Publikum und neue Besucher:innengruppen erschlossen zu haben. Gleiches zeigen die Rückmeldungen aus den Stadtteilen von Familienberatungen, Erzieher:innen, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen und so weiter. Diese attestieren der FreiKarte, mit Blick auf ihre Klient:innen, einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Daneben können Beobachtungen aus anderen Leistungsbereichen auf die FreiKarte übertagen werden. Aus der Auswertung des Dritten Berichtes des Senats der Freien Hansestadt Bremen in Bezug auf Bildung und Teilhabeleistungen ergibt sich: „Mit dem Wegfall der gesonderten Antragstellung zum 1. August 2019 zeigt sich, dass diese Vereinfachung dazu geführt hat, dass nahezu alle Anspruchsberechtigten mindestens eine der möglichen Leistungen in Anspruch nehmen.“ Das zeigt den grundsätzlichen Vorteil niedrigschwelliger und antragloser Angebote für Nutzerinnen und Nutzer. Zu Frage 3: Die Frage nach einer veränderten zukünftigen Evaluierung und Erhebung der Daten kann erst nach einer Entscheidung über die Fortführung und Ausgestaltung der FreiKarte ab 2026 beantwortet werden. Anfrage 16: Wie fördert der Senat Bovenschulte das soziale und emotionale Wohlbefinden der Bremer Schülerinnen und Schüler? Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Durch welche pädagogischen Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen innerhalb und außerhalb des regulären Unterrichts tragen die Schulen in Bremen und Bremerhaven nach Kenntnis des Senats aktuell dafür Sorge, dass hiesigen Schülern gezielt soziale und emotionale Schlüsselkompetenzen vermittelt werden? 2. Inwiefern ist der diesbezügliche Bedarf an Bremer Schulen angesichts von stetig steigenden psychischen Belastungen von jungen Menschen, verursacht durch weltweite Krisen, diffuse Bedrohungs- und Problemlagen sowie Fake News, nach Einschätzung des Senats nachweislich noch gestiegen? 3. Welche Kenntnis hat der Senat in diesem Zusammenhang vom Schulprogramm „MindOut“, das unter Begleitung der Universität (TU) Dortmund zur Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen an Schulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird, und inwiefern könnte dies auch an hiesigen Schulen zur Anwendung kommen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Alle Schulen im Lande Bremen setzen innerhalb der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen ihre eigenen pädagogischen Schwerpunkte und leiten daraus schulinterne Maßnahmen ab. Unter anderem bildet die Entwurfsfassung des Orientierungsrahmens Schulqualität die prinzipielle Grundlage für die Arbeit an den Schulen. Im Zentrum steht das Lernen, Lehren und Leben. Darauf beziehen sich alle weiteren Ebenen. Die Schulen in Bremen praktizieren eine Pädagogik der Vielfalt, in welcher alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Hautfarbe, Leistungsstand und so weiter ihren Platz in der Lerngruppe haben, gleichwertig akzeptiert sind und im Sinne der Potenzialentwicklung gefördert werden. Somit sollen die Schüler:innen im Land Bremen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unterrichts eine lernförderliche Umgebung erleben, die von gegenseitigem Respekt, Diskriminierungsfreiheit, Vertrauen und Zutrauen geprägt ist. Die Stärkung von sozialen und emotionalen Schlüsselkompetenzen der Schüler:innen gehört grundsätzlich zum pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte und des an Schule beschäftigten Personals und wird bei der täglichen Arbeit berücksichtigt. In Bremen und Bremerhaven gibt es schulintern eine Vielzahl von Angeboten, Maßnahmen und Beschäftigtengruppen, die dem gezielten sozialen und emotionalen Wohlergehen von Schüler:innen dienen beziehungsweise die sich dieser Aufgabe annehmen. Zu nennen sind etwa der Klassenrat, Projektwochen zum Thema, vielseitige alternative Lernangebote, Mädchengruppen, Schulsozialarbeit, Sozialtraining, Vertrauenslehrkräfte, Lesepaten, Kooperationsprojekte und Schulbegleitungen. Hinzu kommen Präventionsangebote wie das Cybermobbing-Projekt sowie Fortbildungen für Lehrkräfte. Die Schulsozialarbeit wird von berufserfahrenen Fachkräften der Schulsozialarbeit koordiniert und fachlich unterstützt. Das Bildungs- und Erziehungsverständnis der Schulsozialarbeit geht zum einen von den jungen Menschen und ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen aus und sieht zum anderen Schule als einen Teil ihrer Lebensrealität. In der ganzheitlichen Betrachtung des Bildungs- und Erziehungsverständnisses der Schulsozialarbeit ist Schule bedeutend bei der Förderung auf dem Weg zur Teilhabe an der Gesellschaft. Die Entfaltung persönlicher Potenziale, die Stärkung der Individualität und Identität als Teil der Gesellschaft ist ein ganzheitlicher Prozess mit kognitiven, emotionalen und handlungsorientierten Komponenten, der in unterschiedlichster Form alle Teile der Lebenswelt betrifft. Im Kontext Schule initiiert Schulsozialarbeit selbst und im Team Bildungsanlässe, eröffnet Bildungsräume, regt Bildungspartnerschaften an und bietet damit nicht formale und informelle Bildungs-, Lern- und Erfahrungsgelegenheiten. Die ReBUZe Bremen und Bremerhaven sind im Rahmen der Beratung mit lösungsorientierter Einzelfallarbeit und Entlastungsgesprächen aktiv. Bei den Beratungen kann dabei auf ein gutes Netzwerk mit vielen Kooperationspartner:innen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus bieten die ReBUZe auch kollegiale Beratung und Mediation an. Bei schulischen Krisen sind die ReBUZe im Rahmen der Unterstützung und Nachsorge ein zentraler Akteur. In den schulersetzenden und intensivpädagogischen Lerngruppen und den Schulmeiderprojekten in den neu aufgebauten Bildungsabteilungen der ReBUZe in Bremen nimmt die Vermittlung der sozialen und emotionalen Schlüsselkompetenzen eine zentrale Rolle ein, zumal ein Defizit dieser Kompetenzen beziehungsweise ein Mangel an sozial-emotionaler Zuwendung häufig zu einer Aufnahme in diese Lerngruppen führt. Das ReBUZ Bremerhaven ist federführend bei den schulersetzenden Maßnahmen in Bremerhaven und unterstützt bei Schulbegleitung. Ferner leisten Gesundheitsfachkräfte an Schulen (GeFaS) einen wichtigen Beitrag zum Wohlergehen. Auch die Zusammenarbeit mit den Regionalen Fachkräften für psychische Gesundheit (ReFaps) trägt dazu bei, gezielte Angebote in und außerhalb von Schulen zu ermöglichen. Schüler:innen stärken und Startchancen: Bereits im Rahmen des Landesprogramms „Schüler:innen stärken“ respektive Aufholen nach Corona (2021 bis 2024) hat das Land Bremen für den Kompetenzbereich „soziale und emotionale Entwicklung“ eine Vielzahl von schulbezogenen Maßnahmen gefördert (Angebote LidiceHaus, Kooperation Wilde Bühne, Respect und vieles mehr), um die psychosozialen Folgen der Pandemie abzufedern. Besonders hervorzuheben sind drei zentrale geförderte Maßnahmen, von denen die Schulen nachhaltig profitieren: a) An einer Reihe von Schulen sind für die Kolleginnen und Kollegen Ersthelferkurse für psychische Gesundheit durchgeführt und zertifiziert worden. b) Über die ReBUZe sind eine Vielzahl von Coolness-Trainer:innen für die Schulen ausgebildet worden, um mit Schülerinnen und Schülern Bewältigungsstrategien im Umgang mit schwierigen Alltagssituationen zu erarbeiten. c) Der bremische Landesverband „Seniorpartner in School (SiS)“ ist gegründet worden. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat bislang 80 SiS-Ehrenamtliche (Jahrgang 1 bis 6) ausgebildet, die im Tandem wöchentlich Schülerinnen und Schüler bei einer gewaltfreien Konfliktlösung und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Alle Startchancenschulen haben ein SiS-Team an ihrer Schule und können zudem ein Drittel ihres Chancenbudgets für Maßnahmen verausgaben, die Schülerinnen und Schüler psychosozial so stärken, dass erfolgreiches Lernen möglich ist. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die Stabsstelle Startchancen auch mit dem mehrdimensionalen Konstrukt des „schulischen Wohlbefindens“ (Well-Being) und geht der Frage nach, welche kohärenten Maßnahmen geeignet sind, das schulische Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler aktiv zu fördern, um sowohl deren Lernleistungen als auch ihre persönliche Entwicklung aktiv zu fördern. Zu Frage 2: Aktuelle Studien (zum Beispiel Copsystudie 2023 und 2024; Bosch 2024; BiB 2024) verweisen darauf, dass die psychischen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern, die durch die Coronapandemie signifikant angestiegen waren, auch postpandemisch auf einem sehr hohen Niveau verbleiben. Dabei spielen globale und nationale Krisen eine bedeutende Rolle und die Darstellung belastender Inhalte durch ungefilterte Nachrichten verstärken die psychischen Beeinträchtigungen. Besonders betroffen sind laut dieser Studien dabei Kinder und Jugendliche aus Familien in soziökonomisch belasteten Lagen und sowie solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Mitarbeitenden der Schulen, der ReBUZe und DiBS (Diskriminierungsschutz und Beratung für Schüler:innen) nehmen diese besorgniserregenden Studienergebnisse ebenso wie der Senat sehr ernst. Zu Frage 3: Das in Irland entwickelte und gut evaluierte Programm MindOut wird derzeit in NRW erprobt und soll dort insbesondere an den Startchancenschulen implementiert werden. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen innerhalb von dreizehn Terminen durch das Erlernen von konstruktiven Bewältigungsstrategien besser auf persönliche und gesellschaftliche Herausforderungen vorzubereiten und ihre mentale Gesundheit zu stärken. Umgesetzt wird es mit erheblichen Mitteln von Westlotto. Die Stabsstelle Startchancen wird den wissenschaftlichen Bericht zur Erprobung abwarten und mögliche positive Ergebnisse zum Anlass nehmen, das Programm den Startchancen (SCP)-Schulen vorzustellen. Für die Gruppe der korrespondierenden Schulen wäre dann zu prüfen, ob eine Förderung nach § 20 SGB V durch die Krankenkassen ermöglicht werden kann. Das Land Bremen arbeitet in beiden Kommunen mit Maßnahmen, die in Analogie zu den Zielen des Programms „MindOut“ stehen. Hervorzuheben sind hier die Präventions- und Kompetenzprogramme wie zum Beispiel „Lions Quest“ die in Bremen und Bremerhaven sowohl in Grund- und Oberschulen umgesetzt werden beziehungsweise wurden. Die deutschsprachige Adaption des Programms „MindOut“ soll ausweislich der Webseite der TU Dortmund „ab August 2023 mit einer neunten Klasse eines Oberhausener Gymnasiums durchgeführt und evaluiert werden.“ Insofern sind eine Beurteilung der Wirksamkeit und damit verbunden eine Aussage über eine mögliche Umsetzung in Bremen noch zu früh. Das Landesinstitut engagiert sich jedoch seit langem für die auch in „MindOut“ formulierten Ziele und bietet vielfältige Fortbildungen an, die auf die Förderung der psychischen (und somatischen) Gesundheit von Schüler:innen ausgerichtet sind. Entsprechend der Definition der WHO steht dabei nicht die Abwesenheit manifester Erkrankung, sondern vielmehr der Ansatz der Salutogenese (Antonovsky) im Fokus. Das Landesinstitut für Schule bietet hier vielfältige Fortbildungen an, in denen direkt oder indirekt psychische Belastungen junger Menschen thematisiert werden. Dabei werden häufig auch Verbindungen zu Krisen, tatsächlichen oder vermeintlichen Bedrohungslagen und auch Fake News hergestellt. Die Teilnehmenden erhalten in den Fortbildungen wissenschaftsbasierten fachlichen Input, der ihren professionellen Umgang mit solchen Herausforderungen stärkt. Die Teilnehmenden haben – je nach Anlage/Format des Angebots – auch die Möglichkeit ihr Handlungsrepertoire zu erweitern beziehungsweise angemessene Handlungsoptionen zu erproben. Darüber hinaus gibt es in Bremen eine gute Vernetzung von weiteren Fachstellen, beispielsweise ServiceBureau, JungenBüro, Schattenriss und andere sowie schulische Kooperationspartnerschaften, die beratend und unterstützend im Netzwerk mit den Schulen tätig sind. Anfrage 17: „Stark im Sozialraum“, schwach bei der Transparenz? – Offene Fragen zu fehlenden Verwendungsnachweisen Anfrage der Abgeordneten Hetav Tek, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Nachdem zum 15. Oktober 2024 lediglich 193 Verwendungsnachweise von 283 Projekten vorlagen, wurden die noch fehlenden Nachweise inzwischen eingereicht, und falls nein, welche Träger haben ihre Nachweise bisher nicht eingereicht? 2. Welche Konsequenzen hat das Nichtvorlegen von Verwendungsnachweisen trotz Aufforderung für die geförderten Träger? 3. Inwieweit beeinflusst den Senat das Fehlen von Verwendungsnachweisen bei der zukünftigen Berücksichtigung der Träger bei Förderentscheidungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die im Oktober 2024 noch fehlenden Verwendungsnachweise liegen inzwischen vor. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mahnt die Vorlage der Verwendungsnachweise an, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten vorgelegt werden. Sollte ein Träger Verwendungsnachweise auch nach Mahnung nicht vorlegen, muss er damit rechnen, dass die Förderung eingestellt wird. Anfrage 18: Wirksame Prüfmechanismen, um künftig keine Verfassungsfeinde mehr zu finanzieren? Anfrage der Abgeordneten Hetav Tek, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Prüfmechanismen hat der Bremer Senat seit der „ATİBFörderung“ etabliert, um künftig keine Einrichtungen mehr mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren, die im Verfassungsschutzbericht stehen? 2. Wer ist für diese Überprüfungen zuständig, die einzelnen Ressorts, die die Förderung vergeben oder das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz? 3. Wie viele Überprüfungen erfolgten im Jahr 2024 mit welchem Ergebnis? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die zeitweise Förderung von ATİB durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat dazu geführt, dass inzwischen alle Anträge von nicht explizit zugelassenen Trägern generell mit dem jeweils aktuellen Bericht des Verfassungsschutzes abgeglichen werden. Zu Frage 2: Die Überprüfung von Förderanträgen liegt in der Verantwortung des jeweils fördernden Ressorts. Zu Frage 3: Über die Anzahl der Überprüfungen wird keine Statistik geführt. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu Förderanträgen von im Verfassungsschutzbericht geführten Organisationen für das Jahr 2024 vor. Anfrage 19: „Ausbildungsrekord“ des Bremer Senats auch für junge schwerbehinderte Menschen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 23. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Auszubildende, Dual-Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Einstiegsqualifizierungsteilnehmer mit Schwerbehinderung hat Bremen in den letzten fünf Jahren eingestellt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? 2. Wie viele davon wurden später befristet oder unbefristet in den öffentlichen Dienst übernommen? 3. Welche Ursachen sieht der Senat für diese geringen Zahlen, die der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes nicht gerecht werden, und durch welche zusätzlichen Maßnahmen will er diese – auch angesichts der allgemein sinkenden Schwerbehindertenquote im bremischen öffentlichen Dienst unter die selbstgesetzte Grenze von sechs Prozent – erhöhen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Von 2020 bis 2024 wurden insgesamt 57 Auszubildende, DualStudierende, Praktikant:innen im Anerkennungsjahr und Einstiegsqualifizierungsteilnehmer:innen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst eingestellt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 1,4 Prozent aller eingestellten Auszubildenden beziehungsweise Dual-Studierenden. Zu Frage 2: Von den 28 Auszubildenden, Anerkennungspraktikant:innen, EQ-Teilnehmenden und Dual-Studierenden mit Schwerbehinderung, die in den Jahren 2020 und 2021 eingestellt wurden und die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 17 in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis im bremischen öffentlichen Dienst übernommen. In der Regel werden alle Auszubildenden oder Dual-Studierenden, die in den sogenannten bedarfsorientierten Berufen für die Arbeit im bremischen öffentlichen Dienst ausgebildet worden sind, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch übernommen. Dass elf Auszubildende beziehungsweise Dual-Studierende nicht übernommen worden sind, liegt daran, dass Ausbildungsverhältnisse abgebrochen oder verlängert wurden oder die Einstellungsofferten seitens der Auszubildenden abgelehnt wurden. Die Auszubildenden und Anwärter:innen der Einstellungsjahrgänge 2022, 2023 und 2024 befinden sich noch in einem Ausbildungsverhältnis, sodass eine Aussage zur Übernahme noch nicht getroffen werden kann. Zu Frage 3: Bei der Bewertung und Einordnung der genannten Zahlen und Quoten sind folgende Aspekte relativierend zu berücksichtigen: Nicht jeder Arbeitsplatz im bremischen öffentlichen Dienst ist gleichermaßen für schwerbehinderte Menschen geeignet. Die Arbeitsplätze im Polizeivollzugsdienst oder bei der Feuerwehr Bremen setzen zum Beispiel eine uneingeschränkte körperliche Eignung voraus. In den letzten 5 Jahren wurden allein für diese beiden Bereiche insgesamt 1 139 Anwärter:innen eingestellt. Dies entspricht 28 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse, was die geringe Schwerbehindertenquote in Bezug auf alle Ausbildungsverhältnisse etwas relativiert. Ein Problem liegt auch darin, dass insgesamt nur wenig Menschen mit Schwerbehinderung sich überhaupt bewerben. Dies wirkt sich auch auf die Einstellungsquote aus. Fraglich ist auch, ob alle Auszubildenden im Rahmen der Einstellung ihre Schwerbehinderung offenlegen. In der Regel handelt es sich um relativ junge Menschen, die gegebenenfalls die Schwerbehinderung auch als Stigma empfinden. Auch bei den Teilnehmenden der Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen, bei denen es sich größtenteils um Menschen handelt, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten und die in der Regel noch nicht sehr lange in Deutschland leben, besteht die Vermutung, dass einige die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht beantragt haben. Der Senat bemüht sich, besonders Menschen mit Behinderung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Im Rahmen der Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze kann für einen chancengleichen Zugang – sofern von den Bewerber:innen gewünscht – ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Daneben werden vom Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) in enger Abstimmung mit der Ansprechstelle Rehabilitation und Teilhabe bei der Agentur für Arbeit jährlich Ausbildungsplätze für Fachpraktiker:innen in der Hauswirtschaft für Menschen mit Behinderung vorgehalten. Darüber hinaus hat der Senat im Zuge der Ausbildungsplanung für das Jahr 2025 15 zusätzliche Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung beschlossen. Um diesen Personenkreis auf die vielfältigen Tätigkeitsbereiche aufmerksam zu machen und für eine Ausbildung oder ein duales Studium zu interessieren, hat die Freie Hansestadt Bremen in den letzten Jahren im Rahmen des DUOday in unterschiedlichen Einrichtungen des bremischen öffentlichen Dienstes Praxisplätze angeboten. Dieses Angebot wird auch in diesem Jahr erneut bestehen. Zudem erfolgt durch das AFZ eine gezielte Ansprache diverser Bildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, um das Ausbildungsangebot dieser Zielgruppe bekannt zu machen. Weiterhin steht eine Kooperation zwischen dem Senator für Finanzen und der Institution „Inklupreneur“ unmittelbar bevor. Im Zuge der Kooperation soll pilothaft im Finanzressort ein Coaching durchgeführt werden, bei dem Menschen mit Behinderung selbst als Referent:innen in Erscheinung treten und so gezielter für das Thema sensibilisieren können. Der Ansatz des Coachings zielt auf mehrere Ebenen in der Organisation ab, wie zum Beispiel Personalgewinnung, Personalbindung und Arbeitgeberattraktivität. Die Erkenntnisse sollen nach Ablauf des Projektes bewertet und im Erfolgsfall mit allen Ressorts geteilt werden, um die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten von Menschen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst kontinuierlich zu verbessern. Die Arbeitsbedingungen sollen so gestaltet werden, dass der barrierefreie Zugang zum Arbeitsplatz, einschließlich der Arbeitsmittel, gewährleistet ist. Hierbei werden auch die Angebote und Leistungen des Integrationsamtes genutzt, die dazu dienen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, zum Beispiel in Bezug auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsassistenz. Das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste stehen beratend zur Verfügung. Anfrage 20: Auskunftsersuchen nach § 16 Bremisches Verfassungsschutzgesetz Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 27. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Betroffene haben zwischen 2020 und 2024 einen Antrag auf Auskunft über die zu ihrer Person beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherten Daten gemäß § 16 Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG) gestellt und in wie vielen dieser Fälle waren tatsächlich Daten der Antragsteller bei der Behörde vorhanden (bitte die Zahlen nach Jahren sowie Antragstellern aus Bremen, Bremerhaven und anderen Bundesländern getrennt ausweisen)? 2. Wie viele der Auskunftsersuchen aus Ziffer 1 wurden vom Landesamt für Verfassungsschutz abgelehnt und welche der Gründe aus § 16 Absatz 2 BremVerfSchG waren für die Entscheidung jeweils ausschlaggebend (bitte die Zahl der Ablehnungen getrennt nach den in § 16 Absatz 2 Nummern 1 bis 3 genannten Gründen sowie nach Jahren und getrennt für Bremen, Bremerhaven und andere Bundesländer aufführen)? 3. Welchem Phänomenbereich (Linksextremismus, Rechtsextremismus, Islamismus oder ausländerbezogener Extremismus) waren die Antragsteller aus Ziffer 1, über die das Landesamt für Verfassungsschutz Daten gespeichert hatte, jeweils zuzuordnen (bitte die Zahlen getrennt nach Jahren und für Bremen, Bremerhaven sowie für andere Bundesländer ausweisen)? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: In den Jahren 2020 bis 2024 wurden an das Landesamt für Verfassungsschutz folgende Auskunftsbegehren gemäß § 16 BremVerfSchG gerichtet: Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl 170 103 83 95 87 davon Personen beim LfV 11 13 9 17 9 gespeichert davon aus Stadt Bremen: 10 11 7 15 7 Bremerhaven: - - - 1 - 1 2 2 1 2 anderen Ländern: Die Speicherungen erfolgten in folgenden Bereichen: 2020: Verfassungs Auslands- -schutzRechts- Linksbezogener relevante Bereich extremis- extremis- Islamismus Extremism Delegitimiemus mus us rung des Staates Stadt - 7 2 - - Bremen Bremerha - - - - - ven andere 1 - - - - Länder Eine Person aus Bremen war nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz gespeichert. 2021: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt - 6 3 - - Bremen Bremerhave - - - - - n andere 1 1 - - - Länder Zwei Personen aus Bremen waren nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern aufgrund einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz beziehungsweise im Bereich des Geheimschutzes gespeichert. 2022: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt - 4 2 1 - Bremen Bremerhave - - - - - n andere - - 2 - - Länder 2023: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt - 13 - - 1 Bremen Bremerhave - - - - 1 n andere - 1 - - - Länder Eine Person aus Bremen war nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz gespeichert. 2024: VerfassungsAuslands- schutzRechts- LinksIslamismu bezogener relevante Bereich extremis- extremiss Extremismu Delegitimiemus mus s rung des Staates Stadt 1 5 1 - - Bremen Bremerhave - - - - - n andere - - 1 - - Länder Eine Person aus einem anderen Land war nicht aufgrund extremistischer Erkenntnisse, sondern einer durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung gespeichert. Zu Frage 2: Im Gegensatz zum Bundesverfassungsschutzgesetz und dem Verfassungsschutzrecht anderer Länder sieht § 16 BremVerfSchG keine grundsätzliche Ablehnung eines Auskunftsersuchens vor. Die begehrte Auskunft wurde und wird daher zu allen Auskunftsersuchen erteilt, zu denen Speicherungen vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der antragstellenden Person sämtliche gespeicherten Informationen mitgeteilt werden können. Vielmehr ist für jede einzelne Information anhand der Kriterien des § 16 Absatz 2 BremVerfSchG zu prüfen, ob diese der Person offengelegt werden kann oder ob sie geheimhaltungsbedürftig ist. Die einer Mitteilung der Erkenntnis entgegenstehenden Gründe schließen sich dabei nicht gegenseitig aus, sondern sind vielfach kumulativ erfüllt. Anfrage 21: Soll der „Demokratietag“ ein „Anti-AfD-Tag“ sein? Anfrage der Abgeordneten Holger Fricke, Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 28. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Teilt der Bremer Senat die von der Abgeordneten Miriam Strunge (Die Linke) in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 23. Januar 2025 vertretende Auffassung, dass der vom Parlament mehrheitlich beschlossene „Demokratietag“ von den Schulen auch als ein „Anti-AfD-Tag“ organisiert werden kann? 2. Wie ist die Äußerung der Abgeordneten Miriam Strunge aus Sicht des Senats mit Blick auf die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zur parteipolitischen Neutralität, dem auch die öffentlichen Schulen unterworfen sind, zu bewerten? 3. Stimmt der Senat der Aussage zu, dass am Demokratietag an den Schulen parteiunabhängig vor allen Formen extremistischer Bestrebungen im Land Bremen aufgeklärt und gewarnt werden soll, und wenn ja, wie will man dafür Sorge tragen, dass diese Vorgabe in der Unterrichtspraxis umgesetzt wird? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Dem Senat obliegt es nicht, die politischen Äußerungen einer Abgeordneten zu bewerten. Zu Frage 2: In Bezug auf die Äußerungen einer Abgeordneten gilt das zu Frage 1 ausgeführte. Einzugehen ist indes auf die von den Fragestellenden behauptete Verpflichtung zur parteipolitischen Neutralität an öffentlichen Schulen, denn eine vollständige politische Neutralität von verbeamteten oder tarifbeschäftigten Lehrkräften oder anderen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schule gibt es nicht. Es ist richtig, dass das Beamtenrecht Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und sich durch ihr ganzes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Betätigen sich Lehrerinnen und Lehrer politisch, müssen sie die Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt – so § 33 Beamtenstatusgesetz. Lehrkräfte sind dem Bremischen Schulgesetz und der Landesverfassung verpflichtet. Laut Landesverfassung ist es der Auftrag der Schule, zu einer Gemeinschaftsgesinnung zu erziehen, „die auf der Achtung vor der Würde jedes Menschen und auf dem Willen zu sozialer Gerechtigkeit und politischer Verantwortung beruht“ (Artikel 26 Nr. 1 Bremische Landesverfassung). Das heißt konkret: Für Lehrkräfte endet jede Neutralität dort, wo Grund- und Menschenrechte infrage gestellt werden oder zum Beispiel rassistische oder rechtsextreme Positionen vertreten werden. Hier sind Lehrkräfte verpflichtet, derartige Positionen – auch wenn sie von wählbaren politischen Parteien kommen – anzusprechen und sachlich einzuordnen. Die Lehrkräfte handeln in Unterricht und Schulleben dabei auch entsprechend der Richtlinie zu „Werbung an Schulen“, nach der die Werbung für oder gegen politische Parteien und parteiähnliche Vereinigungen, auch bei Bürgerschafts- und Bundestagswahlen, nicht zulässig ist. Grundsätzlich zulässig ist aber Werbung, die zum Engagement für die Durchsetzung politischer Ziele auffordert. Zu Frage 3: Ein Demokratietag kann und soll von Schulen mit individueller, gern unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung gestaltet und durchgeführt werden. Der Senat macht hierzu keine Vorgaben und begrüßt im Übrigen Schwerpunktsetzungen, bei denen die Interessen der Schüler:innen berücksichtigt werden und diese direkt an der Gestaltung beteiligt sind. Der Senat ist der Auffassung, dass die Lehrkräfte im Land Bremen im Sinne von Schulgesetz und Landesverfassung dabei die Erziehung der Schüler:innen zur Bereitschaft, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen, im Blick haben (§ 5 BremSchulG). Im Übrigen gilt für die fachliche Arbeit der Lehrkräfte auch im Kontext eines Demokratietages der bewährte Beutelsbacher Konsens der politischen Bildung mit seinem Kontroversitätsgebot. Das heißt, was in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden, dem Überwältigungsverbot (auch „Indoktrinationsverbot“ genannt) und dem Ziel, Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen. Damit ist das Ziel eines Demokratietages sehr gut beschrieben. Anfrage 22: Wie will der Senat künftig mit ausreisepflichtigen Personen in der Kirche umgehen? Anfrage des Abgeordneten Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 29. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen befinden sich aktuell im Land Bremen im Kirchenasyl beziehungsweise halten sich trotz negativ beschiedenem Dossierverfahren in einer Kirche im Land Bremen auf? 2. Inwieweit darf der Senator für Inneres und Sport auch Personen aus dem Bremer Kirchenasyl in ihre Heimatländer beziehungsweise in das zuständige Land nach Dublin III zurückführen, wenn die betroffenen Personen in einem anderen Bundesland gemeldet sind? 3. Wie wird der Bremer Senat ab Februar 2025 mit Menschen umgehen, deren Dossierverfahren negativ beschieden wurden und die sich dennoch weiter in der Kirche aufhalten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit Stand zum 31. Dezember 2024 befanden sich 16 Personen im Rahmen eines Dossierverfahrens im Kirchenasyl in Bremen, für die das Migrationsamt zuständig ist. Die übrigen Ausländerbehörden in Bremen hatten zum Stichtag keine Dossierverfahren zu verzeichnen. Es erfolgen Mitteilungen sowohl durch die Kirchen als auch durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bremischen Ausländerbehörden werden aber nicht für Personen zuständig, die aus anderen (Bundes-)Ländern stammen und in Räumlichkeiten bremischer Gemeinden zum Kirchenasyl aufgenommen werden. Daher erhalten die bremischen Ausländerbehörden zu diesen Fällen keine Mitteilung und können entsprechend nicht angeben, wie viele Personen sich insgesamt in Räumlichkeiten der Kirchen in Bremen aufhalten. Zu Frage 2: Ist die Ausländerbehörde eines anderen (Bundes-)Landes für die Organisation der Überstellung zuständig, kann sie zur Durchführung der Überstellung um Amtshilfe der bremischen Polizeibehörden ersuchen. Dies ist bislang nicht vorgekommen. Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport plant keinerlei Abschiebungen aus dem Kirchenasyl während des laufenden Dossierverfahrens. Bei Gesprächen mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover wurde vereinbart, dass die Landeskirchen ihren Gemeinden deutlich machen, dass das Dossierverfahren als solches in Zukunft nur Bestand haben kann, wenn die Regeln eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, die abschließende Entscheidung des BAMF über das Härtefalldossier zu respektieren. Der Senator für Inneres und Sport wird auch mit einzelnen Gemeinden hierzu das Gespräch suchen. Sofern diese Regeln in Zukunft wieder befolgt werden, wird keine Notwendigkeit bestehen, Personen aus Gemeinderäumen der Kirchen zu überstellen. Anfrage 23: Ausbildung und Einsatz von Assistenzhunden in Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 31. Januar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Ausbildungsstätten und Ausbildungsplätze für Assistenzhunde gibt es in Bremen und bieten diese genügend Plätze, um der Nachfrage gerecht zu werden? 2. Plant der Senat die Zutrittsrechte für Assistenzhunde besser bekannt zu machen, und wenn ja, wie? 3. Ist dem Senat bekannt, wie viele Rettungen durch Assistenzhunde in den letzten Jahren ermöglicht wurden und wie viele Rettungen durch eine Leine verhindert oder zumindest verzögert wurden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Assistenzhundeverordnung des Bundes ist geregelt, wie die Ausbildung von Assistenzhunden und die Anerkennung der ausgebildeten Hunde stattfindet. Die Ausbildungsstätten werden nicht von Land oder Bund betrieben, sondern sind freie wirtschaftliche Unternehmen. Das Land Bremen betreibt keine eigenen Ausbildungsstätten und erkennt auch Ausbildungen an, die nicht in Bremen stattgefunden haben. Im Jahr 2024 sind acht Assistenzhunde im Land Bremen anerkannt worden, davon einer in Bremerhaven. In 2023 sind fünf Assistenzhunde anerkannt worden, davon ebenfalls einer in Bremerhaven. Von einem Mangel an Ausbildungsplätzen für Assistenzhunde im Land Bremen ist nicht auszugehen. Zu Frage 2: Der Senat hat das Hundegesetz in neuer Fassung beschlossen. Öffentlichkeitsarbeit speziell zu den Regelungen zu Assistenzhunden über die Veröffentlichung im Amtsblatt und im Transparenzportal hinaus hat bislang nicht stattgefunden. Sie ist aber wegen ihrer besonderen Bedeutung für Menschen mit Behinderung nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vorgesehen. Zu Frage 3: In der neu beschlossenen Fassung des Hundegesetzes im Land Bremen werden Assistenzhunde von der Leinenpflicht befreit. Diese Gleichstellung von Assistenzhunden im Allgemeinen mit zum Beispiel Blindenführhunden im Speziellen oder mit Hunden des Such- und Rettungsdienstes trägt Sorge dafür, dass es keine Behinderungen der Hunde in ihrer Tätigkeit als Assistenzhund gibt. Halterinnen und Halter von Assistenzhunden sind nicht zu Meldungen über einzelne Hilfeleistungen verpflichtet. Der Senat hat daher keine Kenntnis über erfolgte oder behinderte Aktivitäten der Hunde. Anfrage 24: Praxis der „Haushaltssperre“ Anfrage der Abgeordneten Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 7. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann haben die haushalterischen Bewirtschaftungsmaßnahmen („Haushaltssperren“) jeweils geendet, die 2024 nach Verabschiedung des Haushalts 2024/2025 von mehreren Ressorts verhängt wurden? 2. Sind in diesem Jahr erneut haushalterische Bewirtschaftungsmaßnahmen von Ressorts angeordnet worden? 3. Sind erneute haushalterische Bewirtschaftungsmaßnahmen derzeit von einzelnen Ressorts geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Haushaltsvollzug 2024 haben folgende Fachressorts Bewirtschaftungsmaßnahmen erlassen: Die Senatorin für Kinder und Bildung mit Erlass vom 25. Juli 2024 für den Produktplan 21 Kinder und Bildung in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit Erlass vom 22. Juli 2024 für die Produktpläne 31 Arbeit und 41 Jugend und Soziales in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft mit Erlass vom 25. Juni 2024 für den Produktplan 61 Klima, Umwelt und Landwirtschaft im Haushalt der Stadtgemeinde für die konsumtiven Ausgaben. Die Senatorin für Justiz und Verfassung mit Erlass vom 30. September 2024 für den Produktplan 11 Justiz und Verfassung im Haushalt des Landes. Mit Ausnahme der Produktpläne 61 Klima, Umwelt und Landwirtschaft endeten die Bewirtschaftungsmaßnahmen mit dem Jahresabschluss 2024 am 31. Dezember 2024. Im Falle des Produktplans 61 Klima, Umwelt und Landwirtschaft wurden die erlassenen Bewirtschaftungsmaßnahmen bereits am 29. August 2024 aufgehoben. Zu Frage 2: Im Haushaltsvollzug 2025 sind ressortseitig bisher keine Bewirtschaftungsmaßnahmen angeordnet worden. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird im Rahmen des unterjährigen Vollzugscontrollings seitens der Fachressorts jeweils geprüft, ob und inwieweit Maßnahmen zur Einhaltung des Budgets erforderlich sind. Anfrage 25: Auswirkung der Erhöhung des Landesmindestlohns auf Sportvereine Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Herausforderungen bringen die jüngsten Steigerungen des Landesmindestlohns nach Einschätzung des Senats für die hiesigen Sportvereine mit sich? 2. Wie werden die mit der Erhöhung des Landesmindestlohns verbundenen Kostensteigerungen für die Vereine refinanziert? 3. Inwiefern hat der Senat Kenntnis von Fällen, in denen Beschäftigte Stunden reduzieren mussten, um unterhalb der Beschäftigungsgrenze zu verbleiben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit dem 1. November 2024 betrug der Landesmindestlohn 13,46 Euro (brutto) je Zeitstunde. Bei einer Verdienstgrenze von 538 Euro ergab dies eine maximale Arbeitszeit von 39,97 Stunden pro Monat (circa 9,19 Stunden pro Woche). Seit dem 1. Februar 2025 beträgt der Landesmindestlohn 14,28 Euro (brutto) je Zeitstunde. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro ergibt das eine maximale Arbeitszeit von 38,94 Stunden pro Monat (circa 8,95 Stunden pro Woche). Daraus ergibt sich eine Differenz von 0,24 Stunden pro Woche oder 1,03 Stunden pro Monat, um die betroffenes Personal kürzer beschäftigt werden darf. Dies trifft jedoch nur auf dasjenige Personal zu, welches bereits zuvor die Verdienstgrenze erreicht hat. Neben einer möglichen Reduzierung der Arbeitszeit ergeben sich finanzielle Mehrbelastungen für diejenigen Vereine, welche Personal unterhalb der Verdienstgrenze beschäftigen. Hier ergibt sich eine Kostensteigerung von 0,82 Euro je Zeitstunde auf Basis der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden. Im Hinblick auf den gesellschaftlichen Kontext, welcher bei der Bemessung des Mindestlohns zu beachten ist, sind aus Sicht des Senats die Herausforderungen für den organisierten Sport zur Umsetzung des Landesmindestlohns vertretbar. Zu Frage 2: Es sind aus Haushaltsmitteln des Landes Bremens keine Refinanzierungsmöglichkeiten für gestiegene Personalkosten der Vereinsbeschäftigten vorhanden. Kostensteigerungen sind daher ebenso wie die bereits bestehenden Lohnkosten durch die Arbeit gebenden Sportvereine zu erbringen. Zu Frage 3: Daten über die Beschäftigungsverhältnisse der Sportvereine werden nicht erhoben. Es liegen demnach auch keine Daten über mögliche Stundenreduzierungen vor. Anfrage 26: Drogentote in Bremen Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Sina Dertwinkel, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Drogentote gab es im Jahr 2024 im Land Bremen und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte das Alter, die Herkunft und getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben)? 2. Wie steht Bremen im Bundesvergleich mit den anderen Bundesländern dar? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Bremer Senat, um die Anzahl der Drogentoten im Land Bremen zu reduzieren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 sind im Land Bremen insgesamt 35 polizeilich registrierte drogenbedingte Todesfälle zu beklagen, 30 davon in der Stadt Bremen und 5 in Bremerhaven: 2020 2021 2022 2023 2024 Drogentote BL HB 41 25 29 27 35 davon in Stadt HB 37 24 26 23 30 davon in BHV 4 1 3 4 5 Tab.1: Polizeilich registrierte drogenbedingten Todesfälle in den Jahren 2020 bis 2024 Bei der folgenden Tabelle handelt sich um eine Aufstellung der einzelnen Todesfälle pro Jahr mit Altersangabe zum Todeszeitpunkt. Die Todesfälle in der Stadt Bremen sind blau markiert, die Todesfälle in Bremerhaven sind grün markiert. Nähere Altersangaben zum Jahr 2020 liegen nicht vor. 2020 2021 2022 2023 2024 Polizeilich zu diesem 30 36 60 40 registrierte Jahr liegen 26 33 26 57 drogenbed. keine 34 34 50 24 Todesfälle differenzierten 38 39 41 50 mit Altersangaben 52 61 38 26 Altersangabe zum 37 43 56 54 pro Jahr Todezeitpunkt 42 54 49 30 vor 42 30 54 54 52 45 38 55 52 33 35 58 28 25 39 61 38 28 51 39 40 58 34 48 35 28 65 52 53 23 33 39 38 26 33 54 65 32 55 49 29 41 43 52 56 48 58 46 55 23 53 39 52 37 30 29 33 36 55 57 41 41 66 19 31 35 46 66 50 35 40 30 43 35 46 26 52 31 24 54 27 42 Altersdurch45,25 Jahre 41,96 Jahre 36 Jahre 45,75 Jahre 43,43 Jahre schnitt Land Die Herkunft der betroffenen Personen wird im Rahmen des polizeilichen Monitorings nicht standardisiert erfasst. Eine entsprechend kurzfristige, manuelle Erhebung der jeweiligen Herkunft war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 2: Zu dieser Frage stehen die Daten des Bundeskriminalamts für Deutschland im Jahr 2024 noch nicht zur Verfügung, genauso wenig die Daten des Statistischen Landesamts für 2024. Für das Jahr 2023 ergab sich laut Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität des Bundeskriminalamts folgender Sachverhalt: Angesichts von 2 227 polizeilich registrierten drogenbedingten Todesfällen in Deutschland und 27 drogenbedingten Todesfällen in Bremen ergab sich in 2023 mit der Belastungszahl von 3,9 eine grundsätzlich vergleichsweise hohe anteilige Belastung in unserem Bundesland, die aber geringer als in den Stadtstaaten Berlin (7,2) und Hamburg (4,7) und in den Flächenländern NRW (4,8) und Saarland (4,1) war. Zu Frage 3: Der Senat begegnet den durch das zunehmende Aufkommen von Crack und synthetischen Substanzen gestiegenen Sterberisiken von drogenkonsumierenden Menschen folgendermaßen: 1. Monitoring: Die Durchführung von Schnelltests auf Fentanyl und Nitazene im Drogenkonsumraum bei unerwarteten Drogenwirkungen beziehungsweise Notfällen wird fortgeführt, um Veränderungen und Trends auf dem Drogenmarkt frühzeitig zu erkennen. Des Weiteren wird die Bremer Landesverordnung zur Durchführung von DrugChecking-Modellprojekten zur Abstimmung gebracht, um darauf aufbauend kurzfristig Modellprojekte zur besseren Erkennung von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen im Bundesland konzipieren zu können. 2. Strukturierte Kommunikation mit den beteiligten Notfalldiensten und Einrichtungen: Das bereits am 18. Dezember 2024 anlässlich der Detektierung von Nitazene-Beimischungen ausgelöste Warnsystem an alle zuständigen Fachdienste (unter anderem Rettungsdienste, Krankenhäuser, Polizei, Drogen- und Wohnungslosenhilfe, Suchtmediziner:innen) und den Magistrat Bremerhaven wird weiter ausgearbeitet und in ein noch auszuarbeitendes nationales Warnsystem eingearbeitet. Das lokale Monitoring wird national (aktuell im NEWS-Projekt des IFT) und in der EU geteilt, damit ein umfassendes Bild durch alle Akteur:innen in Zusammenarbeit erstellt werden kann. 3. Sensibilisierung und Wissensvermittlung: Information und Aufklärung über Wirkungen und Risiken von jeweils neu auftretenden Substanzen für verschiedene Risikogruppen und die Allgemeinbevölkerung werden über die Bremer und Bremerhavener Drogen- und Wohnungslosenhilfesysteme und über öffentliche Mitteilungen weitergegeben, wie beispielsweise in der Pressemitteilung vom 22. Januar. Die adressat:innengerechte Kommunikation wird entsprechend weiterentwickelt. Genauso werden Fachpersonen, die in ihrer täglichen Arbeit potenziell mit neu verbreiteten Substanzen in Kontakt kommen, über die Wirkungen und Risiken sowie Interventionsmöglichkeiten im Notfall informiert. 4. Medizinische Maßnahmen: Ein rascher Zugang zur Notfallmedikation wird durch die Verbreitung von Naloxon per Nasenspray weiterhin in der niedrigschwelligen Drogenhilfe und für Konsumierende in Bremen erleichtert und es werden entsprechende Anwendungsschulungen im Versorgungssystem und mit Konsumierenden durchgeführt. Der Senat setzt sich weiterhin für die Stärkung der Regelsubstitution ein. 5. Ausbau der Drogenhilfeangebote: Der Drogenkonsumraum hat in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Notfallrettungen in und außerhalb seinen Beitrag zur Überlebenssicherung einer besonders gefährdeten konsumierenden Gruppe gezeigt. Der Senat setzt sich für den Ausbau der Drogenhilfe auch in den Stadtteilen Gröpelingen und Neustadt ein, um möglichst vielen durch ihren Drogenkonsum gefährdeten Menschen Hilfestellungen zur Risikominimierung und Überlebenssicherung, zur Konsumreduktion und zum Ausstieg aus dem Drogenkonsum geben zu können. 6. Bekämpfung des öffentlichen Drogenhandels: Die Polizei Bremen führt regelmäßig zivile und uniformierte Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Betäubungsmittelkriminalität durch. Diese Maßnahmen erfolgen auf Grundlage polizeilicher Erkenntnisse insbesondere an exponierten Örtlichkeiten und bekannten Aufenthaltsorten der Betäubungsmittelhändlerszene insbesondere in der Bahnhofsvorstadt, im Viertel und in Gröpelingen. Trotz gezielter Maßnahmen einschließlich zum Teil offensiver Polizeipräsenz konnten nachhaltige Erfolge im Hinblick auf eine Reduzierung der Drogenszene aus Sicht der Polizei Bremen noch nicht ausreichend verzeichnet werden. Maßnahmen nach dem Strafrecht, Ausländerrecht sowie anlassbezogene Ingewahrsamnahmen werden konsequent durchgesetzt. Es ist festzustellen, dass bei Festnahmen et cetera von Drogenhändler:innen unverzüglich neue Personen der Szene nachrücken. Anfrage 27: Kirchenasyl in Bremen auch für Personen aus anderen Bundesländern? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Was geschieht nach Ablauf des Kirchenasyls mit den Personen, die für ihr Kirchenasyl aus anderen Bundesländern nach Bremen kamen und wie viele Personen betraf das in den letzten drei Jahren? 2. Gibt es ein standardisiertes Verfahren zur Rückführung in die zuständigen Bundesländer, wie oft wurde dies in den letzten drei Jahren angewendet und wie viele Personen blieben nach Beendigung des Kirchenasyls letztlich doch in Bremen? 3. Setzt sich der Senat dafür ein, wenn ja, wie und mit welchen bisherigen Ergebnissen, dass Kirchenasylfälle in Bremen künftig nur noch Fälle umfassen, in denen bremische Ausländerbehörden die Zuständigkeit haben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Als Ablauf des Kirchenasyls wird nachfolgend der Abschluss des Dossierverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF) verstanden. Nach Ablauf des Kirchenasyls hat die aufgenommene Person die kirchlichen Räumlichkeiten zu verlassen und selbstständig in das zuständige Bundesland zurückzukehren. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann hierbei durch die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge Unterstützung bei Tragung der Reisekosten gewährt werden. Der Senat führt keine Statistik darüber, wie viele Kirchenasylfälle in Bremen sich in Fremdunterbringung befinden. Diese Daten werden nicht erfasst. Auf Anfrage bei den Landeskirchen ergibt sich, dass gegenwärtig in der Stadtgemeinde Bremen in keinem der zwölf bestehenden Kirchenasylfälle eine Fremdunterbringung vorliegt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven bestehen gegenwärtig neunzehn Fälle von Fremdunterbringung. Hintergrund der fehlenden Datenvorhaltung ist, dass für Kirchenasylfälle in Fremdunterbringung die bremischen Ausländerbehörden nicht zuständig sind und in der Regel auch keine Kenntnis erlangen. Die Mitteilungspflicht der aufnehmenden Kirche besteht nur gegenüber dem BAMF, welches wiederum die zuständige Ausländerbehörde informiert. Eine Beteiligung der örtlichen Ausländerbehörde findet hingegen nicht statt. Zu Frage 2: Es gibt kein standardisiertes Verfahren für die Rückkehr von Personen, die nach Ablauf des Kirchenasyls in ihre Aufnahmeeinrichtung zurückmüssen. Dem Senat ist kein Fall bekannt, in dem die Rückkehr in die Aufnahmeeinrichtung problematisch gewesen wäre. Die Rückkehr ließe sich aber auch im Wege des Verwaltungszwangs durchsetzen. Zu Frage 3: Der Senat setzt sich für die Reduktion der Fremdunterbringungsfälle ein. Hierzu steht der Senator für Inneres und Sport (SIS) in einem kontinuierlichen Dialog mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Evangelischen-lutherischen Landeskirche Hannover. Bezüglich der länderübergreifenden Kirchenasylgewährung haben der SIS und die Kirchen ein gemeinsames Verständnis erzielt, wie der gemeinsamen Presseerklärung vom 19. Dezember 2024 entnommen werden kann. Anfrage 28: Wie unterstützt der Senat Bovenschulte den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur für Unternehmen in Bremen Anfrage der Abgeordneten Martin Michalik, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wann hat der Initiativkreis Wasserstoff zuletzt getagt und welche konkreten Ergebnisse oder Beschlüsse wurden bisher in diesem Gremium gefasst? 2. Welche Strategie verfolgt der Senat aktuell, um die Verfügbarkeit von Wasserstoff für Unternehmen im Land Bremen, sofern der Wunsch besteht, sicherzustellen und welche konkreten Pläne oder Projekte, wie etwa den Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur, die Bereitstellung von Fördermitteln oder die Unterstützung von Pilotprojekten, sind in diesem Jahr geplant? 3. In welchem Umfang ist die Wirtschaftsförderung Bremen bereits im Austausch mit Unternehmen, die eine Umstellung auf Wasserstofftechnologien planen oder Interesse daran haben und welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für diese Unternehmen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Initiativkreis Wasserstoff ist ein Austausch- und Vernetzungsformat für die Akteure der Wasserstoffwirtschaft im Land Bremen. Es werden keine Beschlüsse gefasst. Der Initiativkreis ist zuletzt zum dritten Mal am 13. Januar 2025 in Bremen im ECOMAT zusammengekommen. Mehr als 100 Teilnehmende wurden über den aktuellen Stand der Wasserstoffwirtschaft im Land Bremen informiert. Das Programm wurde abgerundet durch eine Podiumsdiskussion zur Zukunft des Wasserstoffs im Land Bremen sowie einen Vortrag der „New Energy Coalition“. Die „New Energy Coalition“ ist ein gemeinnütziges Netzwerk zur Transformation des Energiesektors mit Sitz in Groningen, die Bremer Mitgliedschaft wurde im Januar 2025 unterzeichnet. Zu Frage 2: Der Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie rüstet derzeit im Rahmen der Errichtung eines Wasserstoffkernnetzes eine vorhandene Ferngasleitung auf Wasserstoff um, die Anschlussleitung zum Stahlwerk Bremen soll in diesem Jahr fertiggestellt werden. Der Vorstand der Gasunie hat die Realisierung dieses Projekts gegenüber Staatsrätin Frese am 16. Januar 2025 in Groningen explizit bestätigt. Die Genehmigung des Kernnetzes umfasst außerdem den geplanten Neubau einer Ferngasleitung von Elsfleth nach Bremerhaven. Hierfür ist jedoch noch die Aufnahme in den von der Bundesnetzagentur zu genehmigenden Netzentwicklungsplan Gas & Wasserstoff erforderlich. Die Verfügbarkeit von Wasserstoff für das Bremer Stahlwerk soll durch den Anschluss an das Wasserstoffkernnetz sowie durch den Bau von geförderten Elektrolyseuren vor Ort sichergestellt werden. Rechtskräftige Förderbescheide für diese Vorhaben liegen vor. Der Wasserstoffbedarf weiterer Unternehmen wird von der Geschäftsstelle Wasserstoffwirtschaft bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) und den Wirtschaftsförderungsgesellschaften Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) und Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) im Gespräch mit Unternehmen geprüft. Hierfür wurde unter anderem der Kontakt zu bekannten Gasgroßverbrauchern in Bremen und Bremerhaven aufgenommen, die als mögliche Ankerkunden für Gewerbe- oder Industriegebiete dienen können. Aktuell ist eine starke Zurückhaltung zu beobachten. Parallel finden Gespräche mit der wesernetz Bremen GmbH (wesernetz) als Verteilnetzbetreiber statt. Von dem Unternehmen entwickelte Szenarien für eine mögliche Wasserstoffversorgung wurden bereits beim ersten Initiativkreis im Oktober 2022 vorgestellt. Notwendige Umrüstungen im Verteilnetz müssten intensiv mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff soll durch vier Elektrolyseurprojekte sichergestellt werden. Der Senat fördert einen 2 Megawatt Elektrolyseur beim Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES (Fraunhofer IWES) und einen 10 Megawatt Elektrolyseur beim Stahlwerk AcelorMittal Bremen GmbH. Zudem wurde die Förderung eines 50 Megawatt Elektrolyseurs beim Stahlwerk durch Bundes- und Landesmittel beschieden. In Bremerhaven wurde ein 2 Megawatt Elektrolyseur in Betrieb genommen, der ebenfalls durch den Bund gefördert wird. Für den Verkehrssektor steht in Bremen und Bremerhaven jeweils eine Wasserstofftankstelle zur Verfügung. Die Geschäftsstelle Wasserstoffwirtschaft erarbeitet gemeinsam mit der Hafenabteilung von SWHT, der „New Energy Coalition“ und den interessierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven einen Antrag für ein „Hydrogen Valley“. Ein „Hydrogen Valley“ ist ein Gebiet, in dem Produktion, Speicherung, Transport und Nutzung von Wasserstoff in einem integrierten Ansatz entwickelt und demonstriert wird. Mit dem Antrag sollen europäische Fördermittel in Höhe von 9 Millionen Euro im Wesentlichen für Investitionen und begleitende Forschung und Entwicklung eingeworben werden. Zu Frage 3: Die WFB bearbeitet das Thema Wasserstoff aktiv bei der Betreuung der Unternehmen durch einen intensiven Austausch mit diesen an den jeweiligen Wirtschaftsstandorten. Bei Ansiedlungsbemühungen im nationalen wie auch im internationalen Kontext, die durch die norddeutsche HY-5 Wasserstoffinitiative als nationale und internationale Kommunikations- und Marketingplattform unterstützt werden, ist das Thema Wasserstoff ebenfalls relevant. Dafür ist ein themenbezogenes Ansiedlungs- und Kooperationskonzept entwickelt worden. Hinzu kommen Auftritte auf diversen wasserstoffrelevanten Fachmessen. Die zentrale Messe ist dabei die Hydrogen Technology Expo (HTE). Daneben spielt Wasserstoff ebenso eine Rolle bei Fachmessen wie der Space Tech Expo in Bremen oder der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin. Die BIS ist in die Aktivitäten der Bremerhavener Unternehmen begleitend eingebunden und setzt hierfür das GRW-geförderte Regionalmanagement Wasserstoff ein. Sie nimmt an der Klimakooperation Fischereihafen teil, ist im laufenden Austausch mit der bremenports GmbH & Co. KG für den Überseehafen und steht im Rahmen von Bestandspflegebesuchen laufend im Austausch mit Unternehmen. Des Weiteren werden Studien zur Abschätzung des Wasserstoff- und Infrastrukturbedarfs durchgeführt. Die BIS steht zudem im laufenden Austausch mit dem Netzbetreiber wesernetz, um die Wasserstoffbedarfe und die Erfordernisse einer Infrastrukturentwicklung zu diskutieren. Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) sowie die BIS haben 2024 Förderungsmöglichkeiten für den Einsatz von Wasserstoff veröffentlicht. Derzeit sind acht Vorhaben in Bearbeitung, erste Bewilligungen sollen im März 2025 erfolgen. Weitere Förderanträge sind möglich. Die Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit relevanten Stakeholdern erfolgt ergänzend zum Initiativkreis Wasserstoff durch das jährliche Wasserstoffsymposium der BIS in Bremerhaven. Kleinere themenspezifische Austauschformate mit ausländischen Unternehmen werden anlässlich von Delegationsbesuchen zum Beispiel im Rahmen der HY-5 Initiative in Bremen und Bremerhaven organisiert. Hier geht es auch um die Anbahnung von B2B. Der Stammtisch Wasserstoffmobilität wird von SWHT unter Einbeziehung von WFB und BIS durchgeführt. Anfrage 29: Verlust der doppelten Staatsangehörigkeit bei Straftätern Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie steht der Senat zu der jüngsten Bekräftigung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Dezember 2023, wonach alle erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten geprüft, geschaffen und genutzt werden sollen, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen der Begehung einer Straftat nach § 129a Strafgesetzbuch (StGB) oder einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren müssen? 2. Welche Maßnahmen hat der Senat in diesem Zusammenhang bislang ergriffen, um die Möglichkeit des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit durchzusetzen? 3. Welche Hürden sieht der Senat noch, um diese Forderung der Innenministerkonferenz künftig im Land Bremen durchzusetzen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Eine gesetzliche Regelung, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit vorsieht, wenn sie wegen schwerer staatsgefährdender Straftaten verurteilt wurden, setzt eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes voraus. Hierfür ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Landeshoheitliche Möglichkeiten bestehen nicht. Anfrage 30: Gibt es genügend Abschiebehaftplätze im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Über wie viele Abschiebehaftplätze verfügt das Land Bremen und wo befinden sich diese (bitte für beide Stadtgemeinden angeben)? 2. Wie viele dieser Abschiebehaftplätze waren am 31. Dezember 2024 belegt und wie viele waren in den Jahren 2022, 2023 und 2024 durchschnittlich belegt? 3. Inwieweit erachtet der Bremer Senat die Kapazitäten für die Abschiebehaft im Land Bremen als auskömmlich? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Land Bremen verfügt derzeit über 16 freie Abschiebehaftplätze, von denen 12 für Männer und 4 für Frauen konzipiert sind. Die Abschiebungshafteinrichtung befindet sich im Polizeigewahrsam der Polizei Bremen. Auch die Fälle der Stadtgemeinde Bremerhaven werden in der Einrichtung untergebracht. Zu Frage 2: Zum Stichtag war kein Abschiebehaftplatz belegt. Im Jahr 2022 gab es keinen Abschiebehaftfall. In den Jahren 2023 und 2024 waren durchschnittlich zwei Abschiebehaftplätze belegt. Im Jahr 2023 war in den Monaten Juni, August, November und Dezember jeweils ein Platz belegt. Im Jahr 2024 waren im März, Mai, Juni und Dezember jeweils zwei Plätze und im August und September ein Platz belegt. Zu Frage 3: Mit Blick auf die derzeitige Auslastung sowie dem Bestreben des Senats, Rückführungen so verhältnismäßig wie möglich zu gestalten, besteht derzeit keine Notwendigkeit, die Abschiebehaftplätze auszubauen. Anfrage 31: Wen schiebt der Senat Bovenschulte eigentlich ab? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele der im Jahr 2024 insgesamt 84 zurückgeführten Personen aus dem Land Bremen waren Straftäter oder Gefährder (bitte auch Geschlecht und begangene Straftaten angeben)? 2. In welche Länder wurden diese Personen zurückgebracht und wie viele der Rückführungen waren dabei Dublin-III-Überstellungen? 3. Wie viele der 84 Personen wurden direkt aus der Justizvollzugsanstalt Bremen zurückgeführt? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Von den insgesamt 84 zurückgeführten Personen aus dem Land Bremen waren 43 Straftäter beziehungsweise Gefährder. In keinem der genannten Fälle wurde eine Dublin-Überstellung durchgeführt. Geschlecht Straftaten (unter anderem) Zielland m Raub, schwere räuberische Erpressung Bulgarien BtM-Handel, Eigentums- und m Türkei Körperverletzungsdelikte m Räuberische Erpressung Brasilien m Geldwäsche Nigeria m BtM-Delikte Türkei m Diebstahldelikte Kasachstan m Raub, schwere räuberische Erpressung Montenegro m Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Nigeria m BtM-Handel Marokko m Gefährliche Körperverletzung Türkei m Gefährliche Körperverletzung Algerien m Gefährliche Körperverletzung Türkei m BtM-Handel Albanien m Räuberische Erpressung Serbien m BtM-Handel Türkei Besonders schwerer Raub, gefährliche m Türkei Körperverletzung m Diebstahldelikte Lettland m Diebstahldelikte Rumänien m Schwerer Diebstahl Türkei m Diebstahldelikte Ungarn m Schwerer Diebstahl Polen m BtM-Handel Guinea m Diebstahldelikte Tunesien m Schwerer Raub Türkei m Mord Bulgarien m BtM-Handel Türkei w Betrug Tschechien m Gefährliche Körperverletzung Ghana m BtM-Handel Türkei m Totschlag Nigeria m BtM-Handel Türkei m BtM-Handel Albanien m BtM-Handel Türkei m Besonders schwerer Raub Marokko m BtM-Handel Türkei m BtM-Handel Bosnien m BtM-Handel, gefährliche Körperverletzung Türkei m Besonders schwerer Diebstahl Türkei m Räuberischer Diebstahl Algerien m Gefährliche Körperverletzung Bulgarien m Mord Albanien m Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Türkei m Gefährder Russland Zu Frage 3: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 18 Personen aus der JVA Bremen zurückgeführt. Anfrage 32: Licht aus am Hillmannplatz, um welchen Preis? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchem Grund wurde die erst vor kurzem Am Hillmannplatz installierte Beleuchtung samt Überwachungskameras wieder entfernt und welche Kosten waren mit der Entfernung sowie der ursprünglichen Aufhängung verbunden? 2. Wurde dieser Schritt mit den Anwohnern und Geschäftsinhabern Am Hillmannplatz abgestimmt und wie haben diese reagiert? 3. Sind hinsichtlich des Kriminalitätsgeschehens Am Hillmannplatz bereits Auswirkungen dieser Maßnahme bemerkbar, und wenn ja, welche? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die zusätzliche Beleuchtung am Hillmannplatz erfolgte im Rahmen des Projektes „Tatkraft Hillmannplatz – Lichtinstallation und Farbgestaltung“. Das Projekt wurde befristet gefördert mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds als Teil des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“, vergeben durch das Projektbüro Innenstadt. Die Installation und der Abbau der Videoüberwachung erfolgte durch die Polizei im Rahmen der BAO Quartier II. Es fielen Kosten für die Beschilderung der Videoüberwachung in Höhe von 654,50 Euro an. Diese Beschilderung ist universell und somit für weitere Einsätze der mobilen Videoüberwachung einsetzbar. Zudem fielen monatliche Kosten für die Datenübertragung im Rahmen eines Mobilfunkdatenvertrages in Höhe von 60 Euro an. Während eine Verstetigung des Beleuchtungsprojektes trotz intensiver Bemühungen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten nicht absehbar ist, strebt die Polizei Bremen an, im Frühjahr 2025 erneut eine mobile Videoüberwachung am Hillmannplatz zu installieren. Zu Frage 2: Die Anwohnenden und Geschäftsinhaber des Hillmannplatzes wurden vom Projektträger über die Befristung des Projektes informiert. Aufgrund der positiven Wahrnehmung des Projektes durch alle Beteiligten wurde sehr bedauert, dass eine Fortführung des Projektes nicht möglich ist. Zu Frage 3: Seit Beendigung des Projektes bis zur Erstellung dieser Vorlage liegen die Fallzahlen in allen Wochen unter denen von 2024. Dies entspricht dem Niveau und der Fallzahlenentwicklung der vorherigen Kalenderwochen. Anfrage 33: Minderjähriger Intensivtäter – Stand der Dinge (1) Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 17. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1.Wie viele weitere Straftaten hat der minderjährige Intensivtäter, der laut Antwort des Senats in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. März 2024 (Antwort zu Frage 11 „Jugendliche Trickdiebe 2“) zu diesem Zeitpunkt bereits in 95 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten war, bis zum 15. Februar 2025 begangen, und um welche Delikte handelt es sich dabei? 2. Befindet sich der Mehrfachstraftäter aus Frage 1 noch in der Obhut des Landes Bremen, und wenn nicht, wo hält sich der Jugendliche nach Kenntnis des Senats gegenwärtig auf? 3. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen wurden seit März 2024 gegen den Jugendlichen verhängt, und wie lange dauerten diese Maßnahmen insgesamt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person steht im Verdacht, zwischenzeitlich fünf weitere Straftaten begangen zu haben, darunter ein Raub- und ein Bedrohungsdelikt, ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu Frage 2: Die minderjährige Person befand sich in der Obhut des Jugendamtes, ist jedoch seit dem 27. Dezember 2024 abgängig. Der derzeitige Aufenthaltsort ist dem Senat nicht bekannt. Zu Frage 3: Seit März 2024 wurden in Bremen keine strafrechtlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen die Person verhängt. Anfrage 34: Minderjähriger Intensivtäter – Stand der Dinge (2) Anfrage des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion Bündnis Deutschland vom 17. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele weitere Straftaten hat der minderjährige Intensivtäter, der laut Antwort des Senats in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 14. März 2024 (Antwort zu Frage 11 „Jugendliche Trickdiebe 2“) zu diesem Zeitpunkt bereits in 24 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten war, bis zum 15. Februar 2025 begangen und um welche Delikte handelte es sich dabei? 2. Befindet sich der Mehrfachstraftäter aus Frage 1 noch in der Obhut des Landes Bremen, und wenn nicht, wo hält sich der Jugendliche nach Kenntnis des Senats gegenwärtig auf? 3. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen wurden seit März 2024 gegen den Jugendlichen verhängt und wie lange dauerten diese Maßnahmen insgesamt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Person steht im Verdacht, zwischenzeitlich zwölf weitere Taten begangen zu haben, darunter sieben Diebstahlsdelikte, ein Bedrohungsdelikt, eine Beleidigung, einen Hausfriedensbruch sowie jeweils einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz. Zu Frage 2: Als Ergebnis eines im Juli 2024 polizeilich durchgeführten Personenfeststellungsverfahrens im Ausland ist die Person nunmehr volljährig und befindet sich somit nicht mehr in der Inobhutnahme des Jugendamtes Bremen. Nach Kenntnis des Senats hält sich die Person nach wir vor in Bremen auf. Zu Frage 3: Am 18. Januar 2025 wurde nach vorläufiger Festnahme wegen eines Diebstahlsdelikts am selben Tag ein Haftbefehl erwirkt, der durch das Amtsgericht außer Vollzug gesetzt wurde. Weitere juristische freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgten seit März 2024 nicht. Anfrage 35: Erreichbarkeit der Ausländerbehörden Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 17. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Erreichbarkeit der Ausländerbehörden in Bremen verändert, seit im Jahr 2023 auf einem Migrationsgipfel von Bund und Ländern beschlossen wurde, dass Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Behörden sicherstellen sollen? 2. Gab es in den vergangenen zwei Jahren Fälle, in denen die Nichterreichbarkeit einer bremischen Behörde zu Verzögerungen bei oder sogar zum Scheitern von Abschiebungen geführt hat? 3. Welche Erkenntnisse gibt es grundsätzlich zur durchgängigen Erreichbarkeit von Ausländerbehörden in Deutschland? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in ihrer gemeinsamen Besprechung am 10. Mai 2023 darauf geeinigt, dass Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Behörden sicherstellen sollen. Das zielte auf Fälle des polizeilichen Aufgriffs von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, bei denen schnell geklärt werden muss, ob ein Antrag auf Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam gestellt wird oder die Person aus dem polizeilichen Gewahrsam zu entlassen ist. Eine durchgängige Erreichbarkeit muss auch außerhalb der Geschäftszeiten der zuständigen Ausländerbehörden gewährleistet sein, etwa zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen. Es muss die Erreichbarkeit der für die Haftantragstellung zuständigen Behörde gewährleistet sein, welche die Ausländerbehörde, jedoch auch eine Polizeibehörde sein kann. Vor diesem Hintergrund ist diese Maßgabe im Land Bremen durch die Einbindung des polizeilichen Kriminaldauerdienstes bereits erfüllt. Dieser hat Zugriff auf die notwendigen Daten des Ausländerzentralregisters, um erforderliche Maßnahmen prüfen zu können. Bei der Durchführung konkreter Rückführungsmaßnahmen stellen die bremischen Ausländerbehörden hingegen eine Erreichbarkeit gesondert sicher. Zu Frage 2: Es entzieht sich den Kenntnismöglichkeiten des Senats, ob es solche Fälle gegeben hat. Eine durchgängige Erreichbarkeit – das heißt gerade auch zur Nachtzeit – ist nur in solchen Fällen notwendig, in denen die zuständigen Behörden rasch über die Stellung eines Haftantrages entscheiden müssen, wenn eine ausreisepflichtige Person kurz zuvor aufgegriffen wurde und ansonsten freigelassen werden müsste. Die Stellung – wie auch Bewilligung – eines Haftantrages vor dem Amtsgericht gewährleistet aber für sich noch nicht, dass eine Abschiebung am Ende auch erfolgreich wäre, da es hier eine Vielzahl an weiteren Planungsschritten, Störungsquellen und Unwägbarkeiten gibt. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu Frage 3: In den Ländern bestehen verschiedene Lösungen zur Gewährleistung einer durchgängigen Erreichbarkeit. Hierbei werden mitunter einzelne zentrale Ausländerbehörden oder, wie in Bremen, Polizeibehörden eingebunden. Anfrage 36: Welchen Sachstand gibt es bei der Auslastung und Nutzung des Forschungsdepots des Deutschen Schifffahrtsmuseums (DSM) in Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Gökhan Akkamis, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. Februar 2025 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Auslastung der verschiedenen Forschungsdepots des Deutschen Schifffahrtsmuseums in Bremerhaven? 2. Wie hoch sind jeweils die Kosten für Unterhalt und Betrieb für die aktuell betriebenen und genutzten Depots des Deutschen Schifffahrtsmuseums? 3. Inwieweit trifft es zu, dass neben dem neu errichteten Forschungsdepot weitere Räumlichkeiten für die Lagerung der Objekte und Archivalien angemietet werden und was sind die Gründe dafür? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das DSM verfügt über 380 000 Archivalien und circa 60 000 Objekte, für die es geeignete Lagerflächen benötigt. Das DSM nutzt dafür das Forschungsdepot, dessen Neubau im Jahr 2022 in Betrieb genommen worden ist, und mietet zusätzlich zwei weitere Lagerflächen („FAMO“ und „Westkai“) an. Zudem werden die Archivalien und Objekte in Ausstellungen des DSM präsentiert. Der Umzug von Archivalien und Objekten in das Forschungsdepot dauert an, weshalb die Auslastung noch nicht 100 Prozent beträgt. Zu Frage 2: Die Betriebskosten des DSM-Forschungsdepots beliefen sich 2024 auf 95 003,56 Euro, die Kosten des Lagers „FAMO“ auf 305 499,38 Euro und die des Lagers „Westkai“ auf 166 601,75 Euro. Die im Vergleich höheren Kosten für diese beiden Lager resultieren im Wesentlichen daraus, dass hierfür zusätzlich Mietkosten entstehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeitenden für alle Liegenschaften tätig sind. Ihre geleisteten Stunden für das Forschungsdepot und die beiden Lager sind in den genannten Kosten nicht enthalten, da das DSM nicht über eine Vollkostenrechnung verfügt. Zu Frage 3: Das DSM hat neben dem Forschungsdepot derzeit zwei Lagerflächen angemietet. Ein wesentlicher Grund für diese Anmietungen ist, dass insbesondere größere Objekte temporär eingelagert werden müssen, bis der Scharoun-Bau nach der Sanierung wieder zur Verfügung steht. Auch die Bibliothek des DSM befindet sich zurzeit im Lager „FAMO“ und wird nach seiner Sanierung in den Scharoun-Bau zurückkehren. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 20. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. TOP Vorlage Behandlung Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen Die Vorlage hat sich mit Annahme des 37. abbauen Antrages zu Drs. 21/933 erledigt. Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 (Drucksache 21/820) Bericht zum Antrag der Fraktion der CDU vom 29. Oktober 2024 (Drs. 21/820) „Nachteile im Mutterschutz für selbstständige Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Gründerinnen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 38. abbauen“ einstimmig den Änderungsantrag. Bericht und Änderungsantrag der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen vom 6. Januar 2025 (Drucksache 21/933) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines „sonstigen Sondervermögens Fischereihafen“ Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 42. Mitteilung des Senats vom 3. einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. Dezember 2024 (Drucksache 21/884) Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 43. Mitteilung des Senats vom 10. einstimmig das Gesetz in zweiter Lesung. Dezember 2024 (Drucksache 21/908) Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 47. Mitteilung des Senats vom 28. Januar einstimmig das Gesetz in erster Lesung. (Drucksache 21/979) TOP Vorlage Behandlung Vorunterrichtung der Bremischen Bürgerschaft über den Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 57. (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Mitteilung des Senats Kenntnis. Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag Mitteilung des Senats vom 11. Februar (Drucksache 21/1000) Anpassung der Kostenerstattung für die Bewirtschaftung von Grünland in Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Bremer Natura2000 Landschafts- und einstimmig den Antrag zur abschließenden 58. Naturschutzgebieten Behandlung an die staatliche Deputation für Antrag der Fraktion der CDU vom 11. Umwelt, Klima und Landwirtschaft. Februar 2025 (Drucksache 21/1005) Bericht Nr. 16 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt 59. Bericht und Antrag des Ausschusses einstimmig die Behandlung der Petitionen für Petitionen vom 17. Februar 2025 wie vom Ausschuss empfohlen. (Drucksache 21/1013) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
