bremische-buergerschaft.de ↗

Dr. Martin Hagen

26.02.2025 Sitzungen 21/20

Ich kann noch mal darauf antworten: Ich kann jetzt eine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, aber Sie fragen den Senat. An dieser Stelle kann ich Ihnen sagen, dass man datenschutzrechtliche Fragen und die Frage der informationellen Selbstbestimmung diskutieren kann, aber in dem Feld, in dem wir hier tätig sind, sind wir als Finanzsenator nicht zuständig. Das sind am Ende Regelungsbereiche, die man auf bundesgesetzlicher Ebene besprechen muss. Insofern sind das dann Fragen der EU-DatenschutzGrundverordnung, und dann muss man in dem Zusammenhang die Frage stellen. Ich kann ganz allgemein dazu ausführen, dass natürlich die informationelle Selbstbestimmung immer gewährleistet sein muss. Wenn man einen smarten Rauchmelder einbaut, der andere Funktionen als die Rauchwarnmeldung beinhaltet, müssen natürlich die Mieterinnen und Mieter darüber informiert werden, das ist wichtig, und sie müssen dem auch zustimmen. Das kann ich Ihnen allgemein sagen. Wie man das jetzt bewertet, ob man das gut oder schlecht findet, das obliegt, glaube ich, Ihnen, aber nicht dem Bremer Senat.

Alle Reden von Dr. Martin Hagen Protokoll (PDF) ↗