Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Averwerser! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für die Jahre 2017 bis 2022 beträgt die Summe der noch offenen Verwendungsnachweise gemäß den internen Controllinglisten der Senatorin für Kinder und Bildung 1 881. Davon entfallen 630 auf den Bereich Schulische Bildung und 1 251 auf den Bereich Frühkindliche Bildung. Zu Frage 2: Die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendung an Träger, die noch keiner abschließenden Verwendungsnachweisprüfung unterzogen wurden, beträgt gemäß der internen Controllinglisten der Senatorin für Kinder und Bildung rund 300 Millionen Euro. Neben den institutionellen und Projekt-Zuwendungen an Träger fördert die Freie Hansestadt Bremen seit 2021 im Rahmen der Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ (KiQuTG) auch Individualpersonen, die sich in Weiterbildung zum/ zur Erzieher:in befinden, durch eine jährliche Zahlung von sogenannten Pauschalleistungen für Mobilität und Digitalisierung. Formal handelt es sich bei diesen Zahlungen gemäß Wortlaut der erlassenen Richtlinie ebenfalls um Zuwendungen. Bei der Bescheidung wurde jedoch auf die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Einreichung von Verwendungsnachweisen verzichtet, weil das erhebliche öffentliche Interesse im Sinne von § 23 Landeshaushaltsordnung (Steigerung der Fachkräftezahlen durch Attraktivierung der Weiterbildung) hier bereits durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme erfüllt ist. In den Jahren 2021 bis einschließlich 2022 gab es 1 016 Förderfälle von Einzelpersonen mit einem Volumen von 1,498 Millionen Euro. Das Ressort berichtet hierzu regelmäßig dem Bund über eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Ob und in welchem Umfang hier auch einzelne Verwendungsnachweisprüfungen erforderlich sind, ist gegenwärtig mit dem Bund abgestimmt. Zu Frage 3: Der Senat hat bereits konkrete Maßnahmen eingeleitet, um die rückständige Verwendungsnachweisprüfung bei der Senatorin für Kinder und Bildung aufzuarbeiten und plant darüber hinaus weitere Schritte, um den Prozess der Prüfung von Verwendungsnachweisen effizienter zu gestalten. Zum Abbau der hohen Zahl an Prüfrückständen hat die Senatorin für Kinder und Bildung die Arbeitsgruppe „AG Verwendungsnachweise“ eingerichtet. Für diese Arbeitsgruppe wurden intern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akquiriert, die bereits damit begonnen haben, gemeinsam mit den Kolleginnen des Zuwendungsbereichs die Rückstände bei den Verwendungsnachweisen abzuarbeiten. Zudem wurde die Personalakquise mit einem Amtshilfeersuchen an alle weiteren Ressorts ausgeweitet. Erste Abordnungen wurden eingeleitet. Um die Abarbeitung der Rückstände zusätzlich zu forcieren, wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Verwendungsnachweisprüfung für diese Rückstände installiert. – So weit die Antwort des Senats!
