Yvonne Averwerser
Es ist ja selbstverständlich, dass die Mittelabforderungen eigentlich nur das abbilden sollen, was gebraucht wird. Sind Sie denn dann mit mir gemeinsam der Meinung, dass es gegen geltendes Haushaltsrecht verstößt, die zweckmäßige Verausgabung von Zuwendungen nicht zeitnah, und zwar innerhalb von drei Monaten, zu prüfen?
