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Silke Stroth

26.02.2025 Sitzungen 21/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Pflicht für gut auffindbare und eindeutig gekennzeichnete Schaltflächen zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen auf Internetseiten gilt für Unternehmen seit Juli 2022 und stellt nach Auffassung des Senats eine wichtige verbraucherpolitische Neuerung dar. In mehreren Untersuchungen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen der Länder die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften überprüft. Dabei hat sich jeweils die Anzahl festgestellter Rechtsverstöße verringert. Aus Verbraucherschutzsicht positiv bewertet wird zudem, dass mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher verankert wurde, einen Vertrag fristlos kündigen zu dürfen, wenn ein Unternehmen der Pflicht für einen Kündigungsbutton nicht nachgekommen ist. Zu Frage 2: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Verstößen gegen verbraucherrechtliche Vorgaben an die Behörden oder an einschlägige Verbraucherverbände wie den Verbraucherzentrale Bundesverband oder die Verbraucherzentralen der Länder wenden. Im Falle des Kündigungsbuttons erfolgt die Rechtsdurchsetzung auf zivilrechtlichem Wege, das bedeutet maßgeblich durch Verbraucherverbände oder durch Mitbewerber. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bremen sind dort keine abmahnfähigen Beschwerden wegen eines fehlenden Kündigungsbuttons eingegangen. Auch bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sind keine solchen Beschwerden eingegangen. Zu Frage 3: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der Länder in mehreren Untersuchungen die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch Unternehmen überprüft. Daraufhin wurden Rechtsverstöße abgemahnt und stellenweise Unterlassungsklagen erwirkt. Auch Mitbewerber können auf diesem Wege aktiv werden, sollte ein Unternehmen diese Rechtsvorschriften nicht befolgen und sich so Wettbewerbsvorteile verschafft haben. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Sanktionsinstanzen gibt es keine Zahlen darüber, wie viele Unternehmen aus dem Land Bremen den neuen rechtlichen Verpflichtungen für digitale Kündigungsbuttons nicht nachgekommen sind. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Silke Stroth Protokoll (PDF) ↗