Sascha Karolin Aulepp
Ich kann Ihnen das jetzt nicht ganz genau im Einzelnen darlegen. Das ist das, was ich gerade meinte, dass mein Haus, meine Behörde an dieser Stelle natürlich auch mit dem Rechnungshof im Gespräch ist, auch mit dem Senator für Finanzen, und sagt: Wenn wir jetzt die Verwendungsnachweise auf folgende Art und Weise prüfen, ist das in Ordnung, funktioniert das? Das hat auch was damit zu tun, welche regelhaften Zuwendungen erfolgen und dass man schon daraus auch erkennen kann, welche Schritte man unternehmen sollte oder wo eine regelhafte – –, immer dieselbe Summe für immer dieselbe Tätigkeit – –. Ein Beispiel sind eben diese Mobilitätspauschalen. Da geht es ja auch tatsächlich gemessen am Gesamtbetrag um die Gesamtsumme. Wie müssen wir das eigentlich machen und handeln? Natürlich, wenn wir in jedem Zuwendungsfall eine vertiefte Verwendungsnachweisprüfung machen würden, dann wäre das sehr genau. Dann wäre das allerdings auch kein wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln, weil ja ausdrücklich auch vorgesehen ist, dass es kursorische Verwendungsnachweisprüfungen gibt, die wir an den Stellen anwenden, wo man sie anwenden kann und soll.
