Björn Tschöpe
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aktuell, Stand 30. Januar 2025, verbüßen in der JVA Bremen insgesamt 413 Gefangene eine Freiheitsstrafe, in Bremerhaven 100 Gefangene. Von diesen 413 Strafgefangenen in Bremen sind 345 Gefangene Väter von Kindern, wovon 183 Kinder unterhaltsberechtigt sind. In Bremerhaven sind 66 Gefangene Väter von Kindern, wovon 39 Kinder unterhaltsberechtigt sind. Zu Frage 2: Die Gesamtdauer für Besuche von Strafgefangenen beträgt zwei Stunden im Monat, § 26, Absatz 1 Bremisches Strafvollzugsgesetz. Die Gesamtdauer der Besuche erhöht sich um eine weitere Stunde pro Monat bei Besuchen von Kindern unter 14 Jahren. Darüber hinaus können Gefangene in der JVA Bremen Langzeitbesuche in Anspruch nehmen. Dabei können fünf Stunden Besuchszeit am Stück genommen werden, wobei die Möglichkeit besteht, in kinderfreundlichen Räumen gemeinsam zu spielen, zu kochen und zu essen. Zusätzlich wird in der Vollzugsabteilung 22 ein Vater-Kind-Kurs angeboten. Ziel des Kurses ist es, nachteilige Auswirkungen der Inhaftierung eines Elternteils auf Kinder möglichst gering zu halten und den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, die Probleme und Sorgen, die durch die Haft entstehen, mit anderen Gefangenen zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu finden und zu üben. Ferner sollen die Teilnehmer ein neues Verhaltensrepertoire durch Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen und Kenntnisse der Kindesentwicklung erlernen. Die Maßnahme besteht aus Gruppentreffen alle zwei Wochen sowie einem Familientreffen alle sechs Wochen. Zielgruppe sind inhaftierte Männer – geschlossener Vollzug –, die bereits Väter von Kindern sind und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Vaterrolle bereit sind. Der Kontakt zu ihren nicht volljährigen Kindern soll bestehen. Hierbei ist es nicht relevant, ob es sich um das leibliche Kind handelt oder um sogenannte angenommene Kinder. Die Gefangenen können sich mittels Antrag unter Angabe der teilnehmenden Besucher anmelden. Nach einer Vorauswahl unter Wahrung von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen vorliegender Eigenoder Fremdgefährdung, Täter-Opfer-Konstellationen, wird den Angehörigen der ausgewählten Gefangenen erörtert, ob die Motivation zur Teilnahme vorhanden ist. Derzeit nehmen zehn Gefangene an dem Vater-Kind-Kurs teil. Neue Teilnehmer werden laufend integriert. Der Kurs wurde im September 2023 gestartet. Bisher wurden alle Anmeldungen berücksichtigt. Zudem fanden im Zeitraum zwischen September 2024 und dem Januar 2025 in Kooperation mit dem freien Träger der Straffälligenhilfe „Hoppenbank e. V.“ und mit der Finanzierung durch „COPE – Children of Prisoners Europe“ vier Events in der JVA Bremen unter dem Titel „Game with Mum and Dad“ statt. Jeweils fünf bis sechs Gefangene konnten bei diesem Event vier Stunden Zeit mit ihren Kindern in der Sporthalle der JVA verbringen. Es wurden verschiedene sportliche Stationen angeboten: Volleyball, Badminton, Korbball, Bowling, Fußball. Außerdem gab es die Möglichkeit, sich an Tische zurückzuziehen und hier zusammen zu basteln oder zu lesen. Die Termine wurden über Aushänge bekannt gegeben und die Gefangenen konnten sich abteilungsübergreifend anmelden. Für jedes Event wurde eine maximale Teilnehmerzahl von zwanzig Personen inklusive Kindern und deren Begleitpersonen im Vorhinein abgestimmt. Ziel von „Game with Mum and Dad“ ist es, Kindern dabei zu helfen, die Bindung zu ihrem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten und zu stärken. Das Teilen der körperlichen Erfahrungen und Anstrengungen führt zu Gesprächen und einer besonderen Nähe. Sport ist daher ein gutes Instrument zur Aufrechterhaltung der Bindung. Zu Frage 3: Auftrag des Vollzuges ist es unter anderem, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind neben eigenem Wohnraum und einem Arbeitsplatz vor allem tragfähige soziale Kontakte. Im Vollzug ist daher die Förderung von bestehenden Kontakten ein wichtiges Kriterium. Dies kann aber von den Inhaftierten nur erreicht werden, wenn diese Kontakte auch vorher aktiv gefördert werden. Bei inhaftierten Vätern ist demnach ein besonderes Augenmerk auf die Kernfamilie zu richten, allen voran ein guter Umgang mit den Kindern. Bei einer länger andauernden Inhaftierung nimmt der Vater auch nicht mehr aktiv am Leben der Kinder teil. Wichtige Entwicklungsschritte werden deshalb verpasst. Die Teilnahme an den Maßnahmen hilft den inhaftierten Vätern, ihre Kinder neu beziehungsweise anders kennenzulernen. Auch während des allgemeinen Haftalltags ist bei den Teilnehmern der oben genannten Maßnahmen zu erkennen, dass sie die Regeln innerhalb der JVA anerkennen und sich an die entsprechenden Rechte und Pflichten halten. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann einen Ausschluss aus der Gruppenmaßnahme bedeuten. Dies möchten die inhaftierten Väter auf keinen Fall riskieren. Weiterhin berichten die inhaftierten Väter davon, dass das erlernte Wissen wichtige Bausteine für die Zeit nach der Inhaftierung liefert, zum Beispiel zum altersgerechten Medienkonsum oder zu der Frage, wo Gewalt in der Erziehung beginnt. Die Maßnahme bietet Anreize, um den Umgang nach der Haft anders zu gestalten. Es zeigt sich, dass die eigene Familie und insbesondere die eigenen Kinder einen der größten Motivatoren darstellen, wenn es um die Erreichung der Vollzugsziele und somit auch um die Forcierung und Erreichung eines selbstverantwortlichen und straffreien Lebens geht. – So weit die Antwort des Senats!
