bremische-buergerschaft.de ↗

Karin Treu

26.02.2025 Sitzungen 21/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Bremer Senat setzt sich dafür ein, Arbeitsausbeutung zu verhindern und Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen. Wenn Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer nach Bremen kommen, um hier zu arbeiten, sollen sie ihre Beschäftigung entsprechend den geltenden Bestimmungen aufnehmen und ausführen können. Ebenso sollen sie niedrigschwelligen Zugang zu Informationen über ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Der Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit führt Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in einem einheitlichen Rahmen zusammen. Er soll bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit bündeln, ausbauen und in eine kohärente nationale Strategie integrieren. Damit bietet der Aktionsplan die Grundlage für ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen, um prekären Arbeitsverhältnissen, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit strukturell und nachhaltig zu begegnen. Zu Frage 2: Das zuständige Bundesministerium hat die Länder frühzeitig in den Prozess zur Entwicklung des Nationalen Aktionsplanes eingebunden. Der Bremer Senat ist seit 2017 Gründungsmitglied einer Bund-LänderArbeitsgruppe zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe steht der Bremer Senat seit Herbst 2023 mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie anderen Bundesländern in einem aktiven, vertrauensvollen Austausch über Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans. Dazu fand auf Einladung des zuständigen Bundesministeriums im April 2024 eine zweitägige Fachkonferenz von Bund und Ländern in Berlin statt. Außerdem hatten die Länder Gelegenheit, dem zuständigen Bundesministerium die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit schriftlich zu übermitteln. Diese Länderberichte sind mit Rücksicht auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland als Annex im Nationalen Aktionsplan des Bundes aufgenommen worden. Zu Frage 3: Die Beratungsstelle für mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Land Bremen, in Kurzform MoBA, ist eine essentielle Einrichtung für Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2024 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MoBA 338 Personen beraten und 678 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung wird mehrsprachig angeboten, mit einem Schwerpunkt in den Sprachen Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch und Deutsch. Die Arbeit der MobA ist bei der Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung wichtig. Sie bietet migrantischen Arbeitskräften bedarfsorientierte und niedrigschwellige Beratung für die Durchsetzung ihrer Arbeitnehmerrechte. Zugleich ergeben sich aus den Erfahrungen der Beratung wichtige Erkenntnisse und Informationen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation im Land Bremen. Unter dem Vorbehalt verfügbarer finanzieller Mittel wird eine Verstetigung der Beratungstätigkeit der MoBA begrüßt. – So weit die Antwort des Senats.

Alle Reden von Karin Treu Protokoll (PDF) ↗