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Sandra Ahrens

CDU 26.02.2025 Sitzungen 21/20

Frau Senatorin, wenn ich das richtig verstehe, sind Sie ja geradezu gezwungen, weil Sie mit den Verwendungsnachweisprüfungen nicht nachkommen, eine aus meiner Sicht wahrscheinlich sogar rechtswidrige Praxis vorzunehmen und Zuwendungen zu gewähren, also neue Zuwendungen für das nächste Jahr, obwohl Sie die vorangegangene Zuwendungsprüfung und die beizubringenden Nachweise weder vollständig vorliegen hatten noch bisher geprüft haben. Kann das in irgendeiner Form Nachteile für Träger haben? Kann das Nachteile für uns als Staat haben? Oder ist es egal, dass man sich an der Stelle wahrscheinlich rechtswidrig verhält?

Alle Reden von Sandra Ahrens Protokoll (PDF) ↗