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Sascha Karolin Aulepp

26.02.2025 Sitzungen 21/20

Frau Abgeordnete, wenn ich jetzt das sage, was häufig in solchen Situationen gesagt wird, nämlich „schnellstmöglich“, dann entspricht das einerseits der Wahrheit und kann uns andererseits natürlich nicht zufriedenstellen. Wenn wir jetzt sagen würden, „wir werden das bis dann und dann abgearbeitet haben“, so viel gehört dann zur Wahrheit aber natürlich auch dazu, können wir das an dieser Stelle noch nicht sicher versprechen und zusagen, weil wir auch tatsächlich nicht sagen können, inwieweit wir zusätzliche Personalkapazitäten bekommen können, um das tatsächlich abzuschließen. Die rückgewendete Verwendungsnachweisprüfung steht ja durchaus auch in einem Spannungsverhältnis dazu, dass wir nach vorne gewandt gucken müssen, dass wir die insbesondere – –. Der große Anteil der Zuwendungsbescheide im Bereich frühkindlicher Bildung hat ja damit zu tun, dass wir die Kindertagesbetreuung auch im Wege der Zuwendung finanzieren, also den Rechtsanspruch, den nicht wir selbst als Kommune erfüllen, sondern über die freien Träger. Da haben wir natürlich ein großes Interesse, dass die Träger nicht irgendwann sagen: „Ihr kommt mit der Zuwendungsbescheidung nicht nach und deswegen müssen wir jetzt gucken, wie wir mit der Kindertagesbetreuung zurechtkommen“, sondern müssen da auch entsprechend vorangehen. Gleichzeitig müssen wir sagen – und das haben wir nach vorne gewendet jetzt auch installiert –, wir gucken nicht nur bei der Bescheidung genau hin, wie hoch denn der von den Trägern angemeldete Bedarf ist, sondern auch beim Mittelabruf, wenn der entsprechend von den Trägern beantragt wird, dass die uns dann auch noch darstellen, dass sie diese Mittel tatsächlich benötigen, damit wir keine Rückstände produzieren, die wir dann möglicherweise im Nachhinein abfordern müssten. Das ist auch im Interesse der Träger, weil die natürlich ansonsten mit einer Verzinsung rechnen müssten.

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗