Medine Yıldız
Keine angemeldeten Fälle kann bedeuten, dass es kaum Verstöße gibt. Es kann aber auch heißen, dass Verbraucher:innen noch nicht wissen, dass es diese Kündigungsbuttons geben muss. Inwiefern sieht der Senat Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Informationen für Verbraucher:innen zu den digitalen Kündigungsbuttons? Die Verbraucherzentralen sind da ja aktiv, um
