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Sahhanim Görgü-Philipp

26.02.2025 Sitzungen 21/20

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine erste Begegnung mit KI hatte ich im Kino mit dem extrem spannenden Science-Fiction-Film „Terminator“. Künstliche Intelligenz wird in dem Film mit quasi unbesiegbaren Humanoiden die Menschheit ausrotten, weil wir Menschen eigentlich nur noch stören. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kam vorgestern auf „Kabel Eins“. – Heiterkeit – (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: 1 oder 2?) Okay, habe ich verpasst. Zurück von Hollywood hier in dieses Hohe Haus: Inzwischen stehen wir an einem Wendepunkt in der Bildungspolitik. Kaum eine Innovation hat in den letzten Jahren so viele Veränderungen, Hoffnungen und auch Verunsicherung in unseren Schulen ausgelöst wie die Einführung von KI. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bildung hat das Potenzial, unser Bildungssystem grundlegend zu verändern. Es ist unsere Aufgabe als Bildungspolitiker, diese Entwicklung aktiv mitzugestalten. Wir dürfen KI nicht aus der Hand geben. Wir müssen KI bändigen. Zunächst kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz das Lehrpersonal stark entlasten. Lehrer sind oft mit einer Vielzahl von administrativen Aufgaben überlastet. Von der Unterrichtsplanung über die Bewertung von Schülerarbeiten bis hin zur individuellen Förderung. KI kann unterstützen, einen Teil dieser Aufgaben zu übernehmen. Sie kann personalisierte Lehrpläne erstellen oder sogar als Tutor Schüler unterstützen, was in Bremen ja bereits praktiziert wird. (Beifall Bündnis Deutschland) Das kam bei dieser Anfrage heraus, die ich sehr gut finde. Diese Entlastung ermöglicht es Lehrkräften, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die individuelle Förderung und den engen persönlichen Kontakt mit ihren Schülern. KI kann dazu beitragen, Lerninhalte an die Bedürfnisse und das Lerntempo jedes einzelnen Schülers anzupassen. (Beifall Bündnis Deutschland) So können auch Schülerinnen und Schüler, die aus benachteiligten Verhältnissen kommen und besondere Förderbedarfe haben, besser unterstützt werden. Durch den Einsatz von KI können wir so sicherstellen, dass jeder Schüler die Chance bekommt, sein Potenzial maximal auszuschöpfen. Doch bei all dem dürfen wir die Risiken nicht aus den Augen verlieren. Wenn Schülerinnen und Schüler sich zu sehr auf KI verlassen, besteht die Gefahr, dass grundlegende Fähigkeiten wie kritisches Denken, Problemlösungsfähigkeiten und Kreativität verkümmern. (Beifall Bündnis Deutschland) Es ist daher entscheidend, dass wir KI nicht als Ersatz für menschliches Lernen betrachten, sondern als Werkzeug, das sinnvoll in den Bildungsprozess integriert werden soll. Wir müssen sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler lernen, verantwortungsvoll mit diesen Technologien umzugehen. Dazu gehört auch, dass Schüler die Grenzen von KI verstehen und kritisch damit umgehen, was sie von diesen Anwendungen erhalten. Die Förderung von Medienkompetenz ist dabei dringend erforderlich. Wie können wir also KI sinnvoll in der Bildung einsetzen? Zunächst sollten wir weitere klare Richtlinien und Standards entwickeln, die den Einsatz von KI an Schulen regeln, wobei Bremen laut der Antworten auf die Große Anfrage seine Hausaufgaben zum größten Teil ja bereits gemacht hat. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Nein!) Lehrer und Schüler müssen weiter geschult werden, um die Technologie effektiv und verantwortungsvoll zu nutzen. Zudem sollten wir den Austausch zwischen Bildungseinrichtungen und Technologieanbietern fördern, um sicherzustellen, dass die entwickelten Anwendungen den tatsächlichen Bedürfnissen der Schulen entsprechen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir müssen sicherstellen, dass diese Technologien transparent sind und dass die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt werden. Datenschutz und ethische Überlegungen müssen von Anfang an in die Entwicklung von KI-Lösungen integriert werden. Anschließend möchte ich betonen, dass Künstliche Intelligenz in der Bildung sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Es liegt an uns, diese Technologien verantwortungsvoll zu gestalten und sicherzustellen, dass sie zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine Bildung zu schaffen, die sowohl innovativ als auch gerecht ist! (Beifall Bündnis Deutschland) Sorgen wir dafür, dass KI nicht eines Tages die Herrschaft übernimmt und dass es die Idee eines kreativen Drehbuchautors bleibt! – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sonst sprechen wir ja in diesem Haus oft über bestehende Probleme, über Baustellen, sei es der Fachkräftemangel bei Lehrern, der Sanierungsstau, die Finanzierung oder die fehlenden Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler hier in Bremen. Trotz dessen, wie wichtig diese Themen sind – wir bringen sie ja selber als Fraktion auch in der Regel ein –, freue ich mich, dass wir hier über ein zukunftsgerichtetes Thema sprechen, über eines, was uns bevorsteht, wo wir jetzt Rahmenbedingungen schaffen müssen. Ich möchte auch ausdrücklich loben, dass diese Anfrage von der Koalition kommt und dass diese auch sehr kritisch hier debattiert wird. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir uns genau jetzt und nicht erst in ein paar Jahren, wie es sonst so oft ist, mit dieser Frage beschäftigen. (Beifall FDP) Viele Experten sagen, dass die Künstliche Intelligenz die größte Innovation und Erfindung sein wird, seitdem es das Internet gibt. Wer glaubt, dass wir erst in ein paar Jahren damit auch in unseren Schulen zu tun haben, spricht nicht regelmäßig mit Lehrern und Schülern. Deswegen stellt sich zu Recht die Frage, ob wir angemessen darauf vorbereitet sind. Die Große Anfrage beziehungsweise die Antworten auf die Große Anfrage haben recht deutlich gezeigt, dass das Thema oft bekannt ist, wir aber in vielen Themenfeldern noch Aufholbedarf haben. Darauf werde ich in meiner Rede eingehen. Vorher möchte ich noch einmal einen Konflikt benennen, den Herr Fricke eben auch aufgerufen hat. Und zwar ist es richtig, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler im selbstständigen Denken stärken müssen. Ich glaube aber, jemand hat mal gesagt, die größte Gefahr bei der Künstlichen Intelligenz ist es, sie zu verbieten. Es ist wichtig, dass wir das als Werkzeug verstehen. Ich habe mich in der Vorbereitung auf meine Debatte sehr an meine eigene Schulzeit zurückerinnert, in der es damals der Taschenrechner war. Mir wurde am Anfang der Schulzeit gesagt: Es ist ja absurd, dass man jeden Tag einen Taschenrechner ständig zur Verfügung hat. Im Laufe meiner Schulzeit wurde das dann revidiert und man hat das als Werkzeug verstanden. Ich glaube, genau so müssen wir in unseren Schulen damit umgehen. Wir müssen unsere Lehrkräfte dabei unterstützen, und da komme ich auch schon zum ersten Punkt und zu unserer ersten Aufforderung und anschließend zu den Antworten auf die Große Anfrage. Und zwar gibt es ja bald eine Handreichung für unsere Lehrkräfte, die ist jetzt in der Abstimmung. Ich glaube, Sie haben geschrieben, sie ist in der finalen Abstimmung, aber da können wir bestimmt noch ein bisschen mehr Tempo machen, damit wir da auch bald unseren Lehrkräften das nötige Werkzeug geben, um vorbereitet zu sein. Der nächste Punkt ist die Evaluation, die hat Frau Dr. Tell schon angesprochen. Ich hätte Sie auch darauf angesprochen, weil Sie ja selber immer die faktenbasierte Auswertung hier so loben. Das haben Sie tatsächlich dann auch in dieser Debatte gemacht. Sie schreiben, dass das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) noch keinen Auftrag bekommen hat, dort eine Evaluation zu machen. Da fordern wir Sie dazu auf, das zu tun. Denn ohne Evaluation, ohne faktenbasierte Auswertung, wissen wir ja gar nicht, wie weit wir sind. Das müsste der erste Schritt sein, um auch voranzukommen. Der nächste Punkt ist die Lehrkräfteausbildung. Da haben Sie auch selber geschrieben, dass Sie noch nicht so doll die Lehrkräfte unterstützen in ihrer Ausbildung, wie es die Realität gebietet, dass es noch nicht der Relevanz entsprechend ist. Da Sie diese Erkenntnis ja selbst getroffen haben, glauben wir, dass Sie da auch selbst jetzt nachschärfen müssen, ohne dass wir Sie zusätzlich noch dazu auffordern. Ein Punkt, den ich noch besonders unterstreichen möchte, der uns am wichtigsten ist, ist angelehnt an die Antworten 9 und 11, und das ist die fehlende Landeslösung für unsere Schulen. Momentan ist es so, dass jede Schule das selbst umsetzen muss, wie sie mit KI umgeht, da fehlt insgesamt der Rahmen. Das müsste eigentlich Ihre Kernaufgabe sein. Wir können uns ja vorstellen, wenn jede Schule das selbst lösen muss, welche Schule das kann, welche Schule das macht, welche Schule das eben nicht kann. Gerade wenn wir über Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit debattieren, müssen Sie da Führung beweisen, müssen Sie da Verantwortung tragen. Deswegen: Sorgen Sie für eine Landeslösung und geben Sie unseren Schulen einen Rahmen dafür! (Beifall FDP) Als Fazit kann man sagen, Sie haben das Thema auf dem Schirm, sind aber in vielen Punkten noch recht blank und es fehlt Tempo. Es ist die Ausstattung, es ist die Unterstützung der Lehrer und es ist die gesamte Vorstellung eines Gesamtkonzeptes, wie wir mit der Bildung im 21. Jahrhundert umgehen müssen. Wir freuen uns, wie gesagt, dass Sie eine eigene Anfrage an Ihren Senat gestellt haben und haben ja jetzt auch gesehen, an welchen Themenfeldern es noch fehlt. Wir werden als Fraktion dort Anträge erstellen und eigene Ideen einbringen. Ich hoffe, Sie werden das genauso tun, damit wir schnellstmöglich bei diesem Thema vorankommen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf den Rängen und da draußen! Ich bin immer wieder überrascht, wie es doch der Koalition oder insbesondere der GRÜNEN-Fraktion – oder insbesondere Frau Dr. Tell – immer noch gelingt, ein Quäntchen Positives aus manchen Antworten des Senats auf diese Große Anfrage herauszuholen. Ich möchte uns mal kurz da herholen, wo wir herkommen. Mit dem Thema digitale Bildung haben wir 2016 hier begonnen und zwar auch innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK). Seitdem soll eigentlich ein Rahmenplan erstellt werden, auch innerhalb Bremens, wie man damit umgeht. Wir haben damals die wahnsinnig gute Voraussetzung gehabt, dass wir, als Corona ankam, eine landesweite Lernplattform „itslearning“ hatten. Wir haben uns getraut, iPads auszurollen. Wir hatten die besten Voraussetzungen, dieses Thema bei uns unwahrscheinlich gut voranzubringen. Was zeigen die Antworten in dieser Großen Anfrage? Wir haben es grundsätzlich verschlafen. (Beifall CDU) Die Entwürfe, die da immer wieder genannt werden – es geht um den Orientierungsrahmen, es geht um einen Bildungsrahmen, es geht um, ich weiß gar nicht was –, die fußen alle auf einem Plan, den man eigentlich 2016 schon aufgelegt hat und der schon längst hätte weiter erarbeitet werden müssen; der in anderen großen Ländern, in NRW, in Hessen, in Sachsen-Anhalt wesentlich größer und umfänglicher als bei uns den Lehrern, den Schulen, den Schülerinnen an die Hand gegeben wurde, wie man mit KI zu arbeiten hat. In Bremen ist es so, wie meine Kolleginnen alle konsterniert festgestellt haben: Jeder kann arbeiten wie er möchte, es gibt kein einheitliches Programm. Ich teile die Ansicht von Herrn Voigt und habe auch die große Befürchtung, dass genau die Schulen KI-gefördert arbeiten können, die die Möglichkeiten haben über Fördervereine die Finanzen dafür zu bekommen, um die Lizenzen zu bezahlen, oder die engagierte Lehrer haben, die ebenfalls an der Stelle noch das Potenzial sehen, um sich da einzubringen. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche Schulen wahrscheinlich nicht darunterfallen. Genau dort wird das Credo, das Sie immer nennen, Ungleiches ungleich behandeln, sowas von mit Füßen getreten, dass Sie sich eigentlich an der Stelle wirklich schämen sollten. (Beifall CDU) Wenn man nichts hat, was man verbindlich den Menschen an die Hand geben kann, mit dem man dann auch arbeiten soll, kann man natürlich auch nichts vergleichen. Folgerichtig ist natürlich auch, dass das IQHB an der Stelle in der Evaluation nicht einbezogen ist. Diese wissenschaftliche Untersuchung: ich bin sehr sicher, das IQHB wäre sehr versessen darauf, sich da einbringen zu können, weil es einen unfassbaren Mehrwert hat für die Bildungschancen hier im Land, für die vielen differenzierten Lernmöglichkeiten, die wir hier brauchen mit unseren herausfordernden Lagen. Ich glaube, das wäre ein echter Mehrwert und jeder Pfennig, den wir dort reinsetzen würden, wäre gut angelegt. (Beifall CDU) Ich war sehr überrascht, Frau Dr. Tell, dass Sie gesagt haben, dass ausgerechnet das Thema Inklusion so gut bearbeitet würde in dem Bereich. An anderer Stelle wurde es schon genannt. Ich zitiere aus der Antwort: „Ein gezieltes Programm oder Projekt zur Unterstützung des Einsatzes von KI für Lernende mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen wurde bisher nicht aufgelegt.“ Genau das hätte ich aber von diesem Senat, von dem Senat Bovenschulte, von diesem SPD-geführten Bildungsressort und von dieser Koalition, die sich die Inklusion immer so ans Revers heftet, erwartet. (Beifall CDU) Ich erwarte, dass Sie jetzt jeden Antrag, den wir dazu anbringen, auch mit Mehrheit unterstützen. Weil es ist nicht so, dass KI erst noch in der Schule ankommt. KI ist da. Auch der Mehrwert von KI ist da, wenn man ihn richtig nutzt. An der Stelle sind wir sowas von blank, dass es eigentlich schon peinlich ist, wenn man bedenkt, mit welchen guten Rahmenbedingungen wir gestartet sind. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! KI ist ja gerade in aller Munde. Auf einmal ist es eben nicht mehr abstrakt, sondern alle kennen KI, denken bei KI an „ChatGPT“ und haben auch selbst damit Erfahrungen gesammelt. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass Schüler:innen mit diesen digitalen Tools umgehen können, sie kritisch einordnen können und sich auch ihrer Grenzen bewusst sind. Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalitionsfraktionen den Senat gefragt, ob und wie KI-Anwendungen bereits in den Schulen eingesetzt werden, wie Lehrkräfte zu dem Thema fortgebildet werden und wie die Bildungsbehörde den Unterricht mit Blick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiterentwickeln wird. Ich finde, dass Franziska Tell da schon einen sehr guten Überblick über die Antworten gegeben hat. Deswegen kann ich mich jetzt auf einzelne Punkte stärker fokussieren. Aus den Senatsantworten wird deutlich, dass es eine sehr technikfreundliche Haltung gibt, die die neuen Technologien wirklich als Chance wahrnimmt, aber auch von den Gefahren spricht. Man sieht Experimentierfreudigkeit und Mut zum Neuen, aber trotzdem werden Gefahren benannt, aber nicht als unüberwindbare Hürden gesehen. Ich begrüße diese Haltung ganz ausdrücklich. Die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche schnell mit den neuen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz vertraut zu machen und sie dafür zu rüsten, diese einzusetzen und bewerten zu können, halte ich für absolut notwendig. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dementsprechend begrüße ich es auch, dass derzeit eine Handreichung zum KI- Einsatz an den Schulen durch die Senatorin für Kinder und Bildung erarbeitet wird, um diesen Lernbereich zu systematisieren. Zurecht weist der Senat aber auch auf die Probleme und Gefahren im Zusammenhang mit KI hin. Es gibt zum einen Probleme beim Datenschutz. Franziska Tell hatte auch hier schon ihre Bauchschmerzen formuliert. Ich halte es auch nicht für besonders sinnvoll, wenn Lehrkräfte und Schüler:innen ihre privaten Accounts nutzen müssen, um mit KI zu arbeiten. Ich halte es für deutlich besser, wenn es von der Landesebene eine Lösung für die Schulen geben wird, um den Umgang mit „Large Language Models“ – also textbasierter KI, vergleichbar zu „ChatGPT“ – im Unterricht sicherzustellen, der dann eben auch datenschutzkonform ist. Dabei sollte noch mal geprüft werden, ob nicht flächendeckend auf lizenzfreie Open Source-Produkte zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus gehören auch Urheberrechtsprobleme zu den Herausforderungen, die im Unterricht thematisiert werden müssen. Gefahren liegen dabei in „Deep Fakes“, wie sie zur politischen Propaganda eingesetzt werden. All diese Aspekte werden in der Senatsantwort bereits benannt. Ich bin mir aber gerade noch nicht sicher, inwieweit auch eine systematische Verankerung in den Unterrichtsinhalten stattfindet. Eben genau deshalb bin ich gespannt auf die bereits genannte Handreichung, die gerade noch erarbeitet wird und da sicherlich einige Punkte noch weiter konkretisieren wird. Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Schulen geht es aber nicht nur darum, wie Schüler:innen den Umgang bei der Nutzung lernen, sondern es geht natürlich auch um die Arbeit von Lehrkräften und wie sich diese ändern kann. So können mithilfe von Künstlicher Intelligenz Texte in viele Sprachen übersetzt und so auch Kommunikationsbarrieren mit Eltern abgebaut werden. Insbesondere kann KI auch dafür verwendet werden, Aufgaben schneller zu differenzieren und individuell zuzuschneiden. Richtig eingesetzt könnte KI also auch zu einem Tool werden, das in Bremen bei der Umsetzung der Inklusion hilft. Was ich ganz spannend finde, ist, dass die Opposition hier zu einer sehr unterschiedlichen Einschätzung kommt, ob Bremen alles verschlafen hat oder doch eigentlich auf einem ganz guten Weg ist. Die FDP ist da eigentlich ganz zufrieden, die CDU sagt, es ist wieder mal alles furchtbar schlimm, furchtbar dramatisch. Auch da habe ich wieder den Eindruck, Sie haben nicht die Möglichkeit, zu differenzieren. Alles, was in der Bremer Bildungspolitik passiert, ist aus Sicht der CDU dramatisch schlimm, viel zu spät, alles falsch gemacht. Wenn 2016 ein Rahmenplan entwickelt worden wäre, bin ich mir sehr, sehr sicher, dass der im November 2022 obsolet gewesen wäre. Denn genau da wurde „ChatGPT“ frei zugänglich, und das ist im Rahmen von KI ein ganz, ganz großer Baustein, auf den man jetzt reagieren muss. Der Senat sagt ja auch gar nicht, wir sind hier fertig, sondern wir sind ja in der Mache. Wir sind auf dem Weg, und ich glaube auch nicht, dass die anderen Bundesländer da viel weiter sind. Ich hätte mir da wirklich mehr Differenzierung gewünscht. Ich freue mich und hoffe darauf, dass wir mit einem neuen Digitalpakt dann auch über mehr Ressourcen verfügen werden, diese Ideen noch besser und vor allem flächendeckend in die Schulen zu bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch ganz gern nochmal die Gelegenheit nutzen, um ganz speziell auf Frau Strunge zu antworten. Nein, ich habe sehr wohl differenziert. Ich habe festgestellt, dass wir sehr gut gestartet sind. Dieses Thema Bildung in der digitalen Welt ist seit 2016 aufgeschlagen und wurde darüber hinaus 2022, 2024 in den allermeisten Ländern überarbeitet, genau vor dem Hintergrund von „ChatGPT“. Wir haben aber noch nicht einmal einen Rahmenplan 2016 gehabt, den wir hätten überarbeiten können. Wir haben nichts. Wenn Sie reingucken, auch in alte Vorlagen: Wir haben in dem Bereich immer nur Entwürfe, Entwürfe, Entwürfe. An der Stelle ist es jetzt dieser Entwurf. Man müsste mal fragen, wie alt der schon ist. Ich glaube, der eine ist jetzt sogar relativ aktuell, aber auch davor hatten wir nur Entwürfe. Wir haben nie eine abgeschlossene Strategie dafür bekommen, wie denn tatsächlich in Schule mit KI gearbeitet werden soll. Natürlich wird das immer weitergearbeitet werden müssen, und das wird noch viel schneller überarbeitet werden müssen. Nur habe ich die Sorge, dass Bremen niemals vor die Welle kommt. Genau das zeichnet sich gerade ab, weil wir immer nur Papier im Entwurf entwickeln und nie in Schule geben und eine Handreichung, eine verbindliche Bearbeitung von diesen Themen ermöglichen, die tatsächlich einen Mehrwert generiert, der messbar ist über das IQHB und der genau das alles machen kann, was Sie hier alle beschreiben. Natürlich wissen wir alle, was KI kann, was ein „ChatGPT“ kann, was diese Tools können. Sie können es, aber sie dürfen es noch nicht in Schule oder sie machen es noch nicht flächendeckend, und daran müssen wir arbeiten. Da muss es einfach ein verbindliches Konzept geben, das inhaltlich abgestimmt ist, und da kann ich Ihnen sagen, andere Länder haben tatsächlich eines 2016 beziehungsweise 2018 aufgelegt. Das haben sie dann 2022 aktualisiert, haben es dann in der Regel – nach dieser neuen KMK-Geschichte, die jetzt im Oktober 2024 abgeschlossen wurde – –, sind die wieder dabei, diesen Rahmenplan, den sie haben, zu überarbeiten. Wir haben noch nicht mal ein Grundkonzept von einem Rahmenplan 2016, den wir hätten anpassen können. Wir laufen also immer hinterher, und das werfe ich tatsächlich der Behörde vor. Das ist was, wo wir schlafen und wo wir uns einfach mit den Chancen vertun, die tatsächlich dahinterliegen: Verbindlichkeit, Sicherheit – auch, was Datenschutz betrifft –, Chancengerechtigkeit, damit jede Schule, jedes Kind davon profitieren kann, auch insbesondere die, die die Differenzierung benötigen. An der Stelle, glaube ich, haben wir noch großen Handlungsbedarf. Ich würde mir sehr wünschen, dass aus diesen Entwürfen endlich auch Handlungskonzepte generiert würden, die dann auch weitergereicht werden und die dann auch in die Praxis umgesetzt werden, und zwar zeitnah. – Vielen Dank! (Beifall CDU, FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen mir aus den Reihen der Abgeordneten nicht vor. Nun hat für den Senat Staatsrat Torsten Klieme das Wort. Staatsrat Torsten Klieme: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nach dem Redebeitrag von Herrn Voigt mir einen neuen Anfangssatz notiert. Der lautet: Danke für die engagierte, sachliche, ausgewogene und reflektierte Debatte! Ein bisschen infrage stellen würde ich diesen Satz, und das hat nicht am Redebeitrag von Frau Strunge gelegen. Ich will ein paar Bemerkungen zu dem Thema insgesamt machen und eine Kategorie einführen, die in den Redebeiträgen überhaupt noch nicht vorgekommen ist, die aber ganz stark mit dem zusammenhängt, was Frau Averwerser so engagiert vorgetragen hat, nämlich die Komponente Entwicklungstempo. Alles, was Sie heute zu KI sagen, aufschreiben, ist morgen veraltet – alles! Wir haben es hier sozusagen mit einem Entwicklungstempo, einer Entwicklungsgeschwindigkeit zu tun, die unsere bisherigen Mechanismen, wie wir das in Schule handhaben, nämlich indem wir Pläne gestalten, indem wir Rahmenpläne machen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Genau!) quasi in eine Situation bringt, in der diese Mechanismen nicht mehr funktionieren. Das heißt, man braucht zum Umgang mit KI– ich will mal den Arbeitsbegriff nennen – so was wie einen agilen Lehrplan, der sozusagen versucht, zumindest in einem Tempo sich mitzuentwickeln, wie das auch funktionieren kann. Wir haben das übrigens auf der KMK-Ebene versucht. Wir haben in der Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ vor wenigen Monaten ein Rahmenkonzept zum Umgang mit KI in Deutschland verabredet, und zwar ländergemeinsam. An diesem Papier hat Bremen maßgeblich mitgewirkt, und es hat deswegen maßgeblich mitgewirkt, Frau Averwerser, weil wir dazu in der Lage sind, maßgeblich mitzuwirken. Ich will einen Punkt sagen an der Stelle: Das beste Konzept nutzt Ihnen nichts, wenn man es nicht umsetzen kann. Da mein Heimatland Sachsen-Anhalt ist, will ich Ihnen mal sagen, wie schwierig das ist, wenn ich zwar einen Rahmenlehrplan zum Umgang mit KI habe, aber zwanzig Prozent der Schulen keine Breitbandanbindung haben. (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Aber Sie haben die Voraussetzungen!) Ich will es nur zu Ende sagen. Wenn die Voraussetzungen überhaupt nicht da sind, kann niemand mit KI arbeiten, und dann ist es mir in Bremen allemal lieber und besser, dass wir es umgedreht gemacht haben, nämlich erst die Voraussetzungen geschaffen haben und damit auch die Möglichkeit geben, dass alle – Thema Chancengerechtigkeit – Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte in unserem Land unter gleichen Voraussetzungen mit den Dingen, die vorhanden sind, arbeiten können. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass in der Debatte vor allen Dingen das Potenzial, die Chancen und die Ressourcen von Künstlicher Intelligenz betont wurden und nicht, wie das in Deutschland ja oft – gerade, wenn es um Technologieentwicklungen geht – die Risiken in den Vordergrund gestellt worden sind. Das finde ich eine gute Debattenkultur und das finde ich auch einen Punkt, der den Potenzialen dieser Entwicklung tatsächlich angemessen ist. Insofern, glaube ich, besteht eine große Einigkeit darüber, dass Abschottung vom Thema KI keine Alternative sein kann, sondern dass man mit den Möglichkeiten, die da sind, reflektiert, progressiv und agil arbeiten muss. Ich will an dieser Stelle sagen, dass das eigentlich nicht die Arbeitskultur von Schule ist. Schule hat sich in Deutschland in den letzten 150 Jahren – und das hat nicht nur negative Konnotationen, sondern auch sehr viele positive – immer sehr zurückgehalten und sehr konservativ verhalten bei der Frage: Welche neuen Ansätze lassen wir in Schule hinein, um auch wirklich nach guter Prüfung und Gewichtung trennen zu können: was ist eine Modeerscheinung, was ist eine kurzfristige Entwicklung und was ist tatsächlich eine Veränderung und eine Entwicklung, die systemverändernd auch auf den Bereich Schule wirken kann? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Bremen war immer sehr progressiv!) Ich glaube, dass Künstliche Intelligenz einer dieser Punkte ist, die dafür sorgen können, so, wie es auch mehrfach in der Debatte gesagt wurde, dass Schule sich tatsächlich verändern wird, und zwar in den Lernsettings, im Unterricht, in den Möglichkeiten, die für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, und dass es dann unsere Aufgabe ist, diese Entwicklung, so gut es geht, vernünftig zu gestalten und aufnehmen zu können. Ein Hinweis noch zur Lern- und Prüfungskultur: Wir hatten noch vor zwei Jahren eine heftige Debatte, und zwar deutschlandweit, über die Frage zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Leistungsbewertungssituationen, in Prüfungssituationen. Wenn Sie heute lesen, was damals in vielen Parlamenten, aber auch von Kultusbehörden, von Ministerinnen, Ministern, gesagt wurde, war das von großer Skepsis getragen. Man hat darüber diskutiert, wie man in Prüfungssituationen Kontrollmechanismen einführen kann, die eher an Flughäfen und Sicherheitskontrollen erinnern als an den Lernort Schule, um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler KIgestützte und technologiegestützte Möglichkeiten im Unterricht und auch in Leistungsbewertungssituationen nutzen können. Wenn man sich anguckt, wie die Diskussion sich an dieser Stelle entwickelt hat, sieht man, dass Schritt für Schritt auch die Diskussion um die Frage von Leistungskultur, um die Frage, wie Prüfungssettings funktionieren werden, sich verändert und wir jetzt tatsächlich eher in die Frage hineingehen: Ist es nicht eine eigene Kompetenz, mit KI umzugehen? Wer von Ihnen in letzter Zeit probiert hat, wirklich in einem Sachgebiet über die Formulierung von guten Prompts Schritt für Schritt in eine Antwortsituation zu kommen, die Ihnen tatsächlich Erkenntnisgewinn bringt, die überprüfbar ist, die auch Faktenchecks standhält, wird feststellen, dass alleine die Formulierung von guten Fragen eine Kulturtechnik ist, die junge Leute lernen müssen, um mit diesen Instrumenten tatsächlich umgehen zu können. Das gehört in zukünftige Lehrpläne unserer Schulen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Insofern will ich an einer Stelle einen Punkt sagen, den wir uns tatsächlich auf die Tagesordnung schreiben müssen, und da besteht, glaube ich, auch eine große Einigkeit, weil das von allen hier auch angesprochen wird: Ja, wir sind auch als Bildungsbehörde der Auffassung, dass es für unser Land und für unsere Schulen und Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte gut wäre, wenn wir es schaffen und finanzieren können, (Glocke) in den nächsten Jahren ein einheitliches Tool zum Umgang mit KI zur Verfügung zu stellen, das in allen Schulen genutzt werden kann. Dazu müssen wir die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen und wir müssen ein Auswahlverfahren hinbekommen, das uns tatsächlich ein Tool sichert, mit dem wir gut und vernünftig umgehen können. Aber das wird die Aufgabe der nächsten Monate sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Gleichstellung aller Hilfeleistungsorganisationen mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Katastrophenschutz Antrag der Fraktion der CDU vom 2. Juli 2024 (Neufassung der Drucksache 21/635 vom 19. Juni 2024) (Drucksache 21/652) Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes Mitteilung des Senats vom 18. Februar 2025 (Drucksache 21/1025) Dazu Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1043) Wir kommen zur ersten Lesung der beiden Gesetzesinitiativen. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Interfraktionell wurde vereinbart, zunächst über die Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 21/1025 sowie den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abzustimmen. Bevor wir in die Lesung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir in der Vorlage in Abstimmung mit dem Senat zwei redaktionelle Fehler korrigiert haben. In § 75, Absatz 4 ist im letzten Satz das Wort „zu“ gestrichen worden. In der Gesetzesbegründung zu § 92 ist das falsche Datum (2026) in das richtige Datum (2028) zu korrigieren. Die Beschlussfassung bezieht sich auf die so geänderte Vorlage. Gemäß Paragraf § 62, Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 21/1043, der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. (Einstimmig) Nun kommen wir zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage des Senats. Wer das Gesetz in erster Lesung mit den soeben vorgenommenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Interfraktionell ist weiter vereinbart, beide Vorlagen, also diese oben geänderte Mitteilung des Senats, Drucksache 21/1025, und den Antrag der Fraktionen der CDU, Drucksache 21/652, neue Fassung der Drucksache 21/635, zu beraten und zur Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist beide Anträge zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres. (Einstimmig) Schluss mit Gendersprache im öffentlichen Dienst Antrag der Fraktion der FDP vom 22. Juli 2024 (Drucksache 21/659) Dazu als Vertreter der Senats Bürgermeister Fecker. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das ist genau das richtige Thema, damit das hier vor der Mittagspause noch mal etwas hochfährt. Ich würde ganz gerne mit einer Anekdote starten. Ich habe im vergangenen Jahr als Anwohner ein Schreiben aus einer Behörde bekommen. Da ging es um eine Baumaßnahme, die angekündigt wird. Die Baumaßnahme selbst ist jetzt gar nicht so wichtig. Es war ein Onepager, und auf dieser einen Seite wurden wir als Anwohner im oberen Abschnitt bezeichnet als „Anwohner*innen“, in der Mitte wurden wir bezeichnet als „Anwohner_innen“, und im unteren Teil wurden wir als „Anwohnerinnen und Anwohner“ bezeichnet. Ich habe mich erst mal gefragt: Was davon bin eigentlich ich? Womit bin ich gemeint? (Heiterkeit) Ganz offensichtlich ist dieses Dokument durch verschiedene Mitarbeiterhände gegangen, und jeder Mitarbeiter hat munter vor sich hingegendert, wie er das in dem Moment richtig fand. Dieser Brief, der sowieso schon nicht einfach zu verstehen war, wurde noch komplizierter zu verstehen. Da spreche ich noch nicht mal von den Menschen, die sich gerade anstrengen, die deutsche, sowieso schon schwierige Sprache zu lernen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so kann es doch nicht ernsthaft gehen in unserem Land! (Beifall FDP – Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Bevor jetzt aus den Reihen der rot-grün-roten Regierungskoalition wieder das Argument kommt „Sprache verändert sich über die Zeit“: Das ist völlig richtig. Deutsche Sprache hat sich über die Jahrhunderte immer wieder verändert. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Wir haben Einflüsse aus dem Griechischen, aus dem Französischen, auch aus dem Lateinischen sehr stark. Aber all diese Einflüsse haben etwas gemeinsam: Sie sind natürlich aus sich heraus entstanden, aus der täglichen Sprache der Bevölkerung. Es gab auch immer mal wieder die Versuche – geprägt von einem gewissen Zeitgeist, der sich auch in unserer Gesellschaft immer wieder verändert hat –, Sprache künstlich umzuformen. Das ist nie, das ist nie gelungen! Es gibt kein einziges Beispiel, wo das gelungen ist. Das klappt auch deswegen nicht mit Ihrer Gendersprache, weil sich Sprache eben über Zeit natürlich entwickelt. Wir wissen das ja auch aus Umfragen. Egal, welche Umfrage wir uns aus den letzten fünf Jahren angucken: Wir wissen, dass immer siebzig bis achtzig Prozent der Bevölkerung die Gendersprache ablehnen, die Sie hier versuchen in die Gesellschaft reinzudrücken. Das ist die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, die Ihre Gendersprache ablehnt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hören Sie auf Ihr Volk! (Beifall FDP – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Um jetzt nicht falsch verstanden zu werden, weil das auch gerne aus den Reihen der rot-grün-roten Koalition so gemacht wird – da wird einem was in den Mund gelegt und umgedreht, und auf einmal erscheint irgendwo eine Kachel, wo Herr Sültenfuß wieder irgendwas behauptet oder fordert –: Wir fordern nicht, dass die private Sprache der Menschen sich ändern soll. Privat soll jeder gendern, wenn er es für richtig hält – das ist nicht unser Thema. Wir erwarten aber, dass offizielle Veröffentlichungen von Behörden, von der Verwaltung – –, dass dort eben nicht jeder Mitarbeiter sich irgendeine Fantasiesprache ausdenkt wie er an dem Tag gerade lustig ist, (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) sondern dass in diesen Schreiben immer noch bitteschön die deutsche Rechtschreibung gilt, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP) Das gilt übrigens auch für Schulen. Wenn ich höre, dass in manchen Schulen Schüler, die korrekt nach der deutschen Rechtschreibung schreiben, am Ende auch noch Punkte dafür abgezogen bekommen, weil sie eben nicht nach dem Gusto des jeweiligen Lehrers gegendert haben, oder sie haben leider mit Stern gegendert und nicht mit Unterstrich – dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist nur noch Willkür, und so kann es in unserem Bildungssystem nicht laufen. (Beifall FDP) Falls Sie jetzt sagen – und das ist ja dann wieder die Gegenantwort –, wir würden mit diesem Thema, mit dieser Forderung hier in Bremen als FDPFraktion alleine stehen: Das ist nicht der Fall. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Nee, nee, die ganz rechts auch!) Wenn wir uns in Deutschland mal umgucken, dann müssen wir feststellen, dass auch die CSU in Bayern entsprechend gehandelt hat. Auch dort ist Gendersprache aus gutem Grund in der Verwaltung nicht mehr erlaubt. Ebenso in Hessens Landesregierung, wo Sie als SPD sogar mitregieren, falls Sie das noch nicht wussten. Auch dort wurde entschieden, dass Gendersprache in der Verwaltung nicht mehr erlaubt ist. Selbst in SachsenAnhalt – CDU, SPD und FDP regieren dort – und selbst in SchleswigHolstein, wo die CDU mit den Grünen zusammen regiert: Dort hat man entschieden, dass die Verwendung von Gendersprache in Schulen stark eingeschränkt werden soll, und das hat auch seinen guten Grund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Der Kollege kann ja gleich selbst hier das Wort ergreifen, wenn er dazu einen Beitrag hat. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Hast Du Angst?) Abschließend möchte ich noch mal sagen, weil ja dann immer wieder gesagt wird, das wäre jetzt ein Thema nur der FDP oder nur der CDU und „alle anderen wollen das gar nicht, auch die Parteianhänger der anderen Parteien wollen das nicht“: Es gibt dazu eine spannende wissenschaftliche Untersuchung von Sebastian Jäckle, einem Wissenschaftler. Der hat sehr umfassend untersucht, wie eigentlich auf das Thema Gendersprache in der Gesellschaft reagiert wird, ob die Menschen dem zustimmen oder das Ganze ablehnen; und zwar auch unterschiedlich, wie Ältere dazu stehen, wie Jüngere dazu stehen, Männer und Frauen. Er hat unter anderem auch untersucht, wie Menschen mit unterschiedlicher persönlicher Parteipräferenz zu diesem Thema stehen. Er sagt und kommt zu dem Schluss, ich zitiere ihn: „Mehrheiten gegen das Gendern finden sich bei Sympathisanten aller Parteien, selbst bei den Grünen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, hören Sie auf Ihre Wählerinnen und Wähler, hören Sie auf Ihre Parteimitglieder! (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Sorgen Sie dafür, dass die Schreiben, die aus den Behörden in Zukunft rausgehen, endlich wieder der richtigen, korrekten deutschen Rechtschreibung entsprechen! – Herzlichen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tuncel. Abgeordneter Cindi Tuncel (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und Besucher:innen! (Heiterkeit, Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir debattieren heute ein inzwischen unnötigerweise sehr hochgespieltes Thema – deshalb werde ich da nicht so emotional herangehen –, anstatt uns mit wirklich dringenden Problemen dieses Landes zu beschäftigen. Die Armut wächst, die Mieten und Lebensunterhaltskosten steigen, das Bildungssystem steht genau wie das Pflege- und Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Doch statt uns diesen dringenden Fragen zu widmen und diese Themen zu debattieren, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da gucken wir in den Anträgen der Linken auch noch mal genau!) müssen wir aufgrund Ihres Antrags, liebe FDP, wieder einmal eine Debatte über Gendern führen. (Beifall Die Linke, SPD) Obwohl inzwischen wissenschaftlich belegt ist, dass eine Sprache, die nicht nur die männliche Form verwendet, zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter führt, fordern Sie, dass das Gendern nicht für eine identitätspolitische Instrumentalisierung missbraucht werden soll. Sie fordern, dass es keine verpflichtenden Vorgaben geben dürfe und nicht gegendert werden solle. Ironischerweise wollen Sie dann aber genau das mit Ihrem Antrag tun, nämlich verpflichtende Vorgaben machen, um das Gendern in Bereichen wie der öffentlichen Verwaltung und der Schule zu verbieten. Diese Doppelmoral finde ich schon einigermaßen beeindruckend, denn bisher gibt es in Bremen überhaupt keine verpflichtende Vorgabe, zu gendern. In der öffentlichen Verwaltung gibt es lediglich einen Leitfaden für gendersensible Sprache, der freiwillig genutzt werden kann. Auch an den Schulen und den Universitäten des Landes Bremen gibt es das von Ihnen suggerierte Problem, Menschen würden gezwungen, zu gendern, nicht. Jede Person kann dort freiwillig entscheiden, ob sie gendert oder nicht. Ein wirkliches Problem wäre hingegen das von Ihnen vorgeschlagene Verbot des Genderns, denn das wäre nach einem Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem letzten Jahr ziemlich wahrscheinlich verfassungswidrig. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Schäck, der Staat würde mit einem solchen Verbot das Recht auf Gleichbehandlung und die Persönlichkeitsrechte von Frauen und queeren Menschen verletzen. Ein Genderverbot an Schulen und Universitäten würde zudem die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit einschränken. Ich muss sagen, ich finde es immer verwunderlicher, dass ein solcher Vorschlag ausgerechnet von einer Partei kommt, die sich selbst als liberal bezeichnet, lieber Kollege. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das Thema nicht verstanden! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das Thema leider nicht verstanden! Dass Sie sich an die deutsche Rechtschreibung halten!) Für mich stellt sich wirklich die Frage: Was ist eigentlich Ihr Problem, liebe FDP? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dass Sie sich bitte an die deutsche Rechtsschreibung halten!) Hören Sie mir zu! Warum stellen Sie sich so vehement gegen die freiwillige Nutzung einer gendersensiblen Sprache? Vielleicht liegt es am fehlenden Blickwinkel. Immerhin besteht Ihre Fraktion in Bremen ja nur aus Männern, und auch bundesweit hat die FDP einen der geringsten Frauenanteile unter den Parteien. Vielleicht fehlt es Ihnen in der Partei also einfach an einem Verständnis für die Perspektive und die Bedarfe von Frauen und queeren Menschen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Wenn ich mir Ihre Politik so anschaue, glaube ich, dass Sie nicht vorrangig ein Problem mit Gendern haben. Ihre Partei hat ein grundlegendes Problem mit der Gleichbehandlung der Geschlechter, liebe FDP. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) In vielen Bereichen blockieren Sie Fortschritte in der Gleichstellung. Sie lehnen die Parität und die gesetzliche Frauenquote ab. Auf Bundesebene hat sich die FDP in der Ampel geweigert, die Posten von Bundesminister:innen zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen zu besetzen. Im letzten Jahr haben Sie verhindert, dass es auf der EU-Ebene einheitliche Regelungen zur Strafbarkeit von Vergewaltigung gibt. Auch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat die FDP zuletzt im Bund verhindert. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt noch mal direkt an Sie, liebe FDP: Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrer Partei noch einmal ernsthaft über Ihre Gleichstellungspolitik nachzudenken. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Da machen Sie sich mal keine Gedanken!) Vielleicht können Sie ja dann hier auch wieder reale Probleme thematisieren und über Lösungen diskutieren. Gerade im Bereich der Gleichstellung gäbe es hierfür genügend Themen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft setzt sich heute mit einer Banalität auseinander: (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Korrekt!) der höflichen und verständlichen Ansprache von Mitmenschen. Wer von Ihnen Kinder hat, kennt das: Irgendwann im Grundschulalter bringt man Kindern bei, wie man seine Mitmenschen anspricht, wen man mit „du“ und wen man mit „Sie“ anspricht, wie man eine Dame oder einen Herrn anspricht. Was man Kindern – manche mag das hier in diesem Haus verwundern – allerdings nicht beibringen muss, ist die Frage, was eine Dame und ein Herr ist. Die Kinder spüren das doch ganz intuitiv, bevor ihnen eine deutsche Bildungseinrichtung ihre Sinne vernebelt: (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alter!) „Sie, Herr Müller“, „Sie, Frau Meier“, „du, Sabine“ und „du, Georg“: Kinder verstehen das ganz schnell. Aber die Kleinen wissen eben noch nicht, dass ein Genderstern einen eigenen Buchstaben mit einer ganzen Reihe von Bedeutungen darstellt. Wie sollen denn die Kinder den Genderstern und den Binnen-Doppelpunkt im Diktat voneinander unterscheiden? Wie erklärt man dem nichtmuttersprachlichen Grundschüler, dass das Binnen-I der einzige Buchstabe in der deutschen Sprache ist, der mitten im Wort großgeschrieben wird? Die deutsche Sprache bietet schließlich auch ohne solche Absurditäten ausreichend Stoff für rauchende Köpfe. Kinder wachsen zu Hause ohne diese sprachlichen Stolpersteine auf. Erst wenn sie in staatliche Bildungseinrichtungen wechseln, werden sie hiermit konfrontiert. Kinder werden dazu animiert, zwischen privatem und schulischem Sprachgebrauch zu wechseln. Halten Sie das eigentlich für pädagogisch wertvoll? Die Fraktion Bündnis Deutschland tut es nicht. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, wenn wir Kindern beibringen, in der Öffentlichkeit anders zu sprechen als in der Familie, sollte das uns alle sorgen. In der Realität schaffen wir damit auch längst Widerwillen. Wir treiben einen Keil zwischen diejenigen, die glauben, mit anderer Sprache Realitäten verändern zu können, und diejenigen, die sich davon gegängelt fühlen. Die Realität von Schülern ist schwierig genug. Bremen ist seit Jahrzehnten hintendran in Sachen Bildungspolitik. Wir schaffen für unsere Jugend nicht die besten Voraussetzungen in Sachen Bildung. Das ist Realität. Das Binnen-I wird das auch nicht retten, meine Damen und Herren. Unsere Schulen haben ein Gewaltproblem. Der Schulweg ist gefährlich geworden, aber auch in den Schulen selbst kann die Sicherheit nur noch ungenügend garantiert werden. (Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Darüber täuscht auch kein Genderstern hinweg, Herr Kollege. (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Welt verändert sich rasant schnell, neue Chancen tun sich auf neben neuen Herausforderungen und Problemen, die es zu meistern gilt: Die Welt kehrt zurück zur Raumfahrt, selbstfahrende Autos und Flugdrohnen werden den Verkehr revolutionieren, künstliche Intelligenz – wir hatten es gerade heute Morgen – wird den Arbeitsmarkt modernisieren und auch unseren Alltag, schon in wenigen Jahren werden ganze Berufsfelder sich grundlegend verändert haben. Robotik wird in wenigen Jahren im Alltag von Menschen Anwendungsreife erlangen, Forscher revolutionieren gerade die Medizin und die Biologie, die Forschung entwickelt sich ebenfalls rasant. Die Umbrüche, meine Damen und Herren, die unserer Welt bevorstehen, werden noch gravierender sein als wir das von früheren technologischen Revolutionen kennen. Unsere Kinder müssen darauf vorbereitet werden. Ich möchte, dass meine Kinder diese Umbrüche mitgestalten und die Chancen ergreifen, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Ich habe die starke Befürchtung, dass intersektionaler Queerfeminismus dazu keinen Beitrag leisten kann. Ich habe ganz deutlich den Eindruck, dass wir in Bremen die Chancen für die nächste Generation verspielen. Ich habe auch ganz deutlich den Eindruck, dass solche Fragen wie das Gendern ein deutliches Symptom und Alarmsignal dafür sind, dass die Politik in diesem Land völlig den Verstand und das Verständnis dafür verloren hat, was dieses Land braucht, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Was machen wir? Wir reden hier heute über das Gendern. Die Welt hört nicht auf, sich zu drehen, nur weil wir in Deutschland unsere Neurosen pflegen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Welt wartet nicht auf die Beendigung des Selbstfindungskurses der Bundesrepublik Deutschland. Verstehen Sie mich da nicht falsch: Mir machen diese ideologischen Verwirrungen inzwischen gar keine Angst mehr, denn der Wind hat sich gedreht, die Menschen erkennen die schlechte Intention dahinter. Das migrantische Milieu nimmt den sprachlichen Irrsinn ohnehin kaum zur Kenntnis. Was mir aber sehr viele Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass andere Dinge eben nicht behandelt werden. Dieser Senat und seine Vorgänger haben die bremische Verwaltung in weiten Teilen lahmgelegt. In Kernbereichen ist eine Bearbeitung von Bürgerbelangen inzwischen kaum noch möglich. Die Verwaltung wird in weiten Teilen dazu gezwungen, sich selbst zu verwalten. Die Akzeptanz dieser für Bürger sehr unbefriedigenden Zustände werden Sie nicht dadurch erhöhen, dass die Anschreiben an die Bremer Bürger „korrekt gegendert“ sind. Vielmehr legen Sie damit eher offen, welche Prioritäten mit den knappen Steuermitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen, Sie verfolgen. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Gendern kostet übrigens kein Geld!) Das Gendern gehört nicht an Schulen und Universitäten. Das Gendern gehört nicht in die Verwaltung. Das Gendern gehört eigentlich nirgendwohin, wo sich erwachsene Menschen miteinander unterhalten. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber in Herrgotts Namen, natürlich kann das Gendern auch weiterhin einen Platz auf Ihren rot-grün-roten Parteitagen behalten, ich will Ihnen das gar nicht nehmen. Aber lassen Sie doch bitte die normalen Menschen damit in Ruhe! Ich sage es nicht leichtfertig: Die FDP hat recht mit ihrem Antrag. Wir als Bündnis Deutschland werden ihn unterstützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich drei Schüler für das Projekt „Zeitung in der Schule“ von der Schule Am Barkhof. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Müller das Wort. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Da ist er also wieder, der Antrag „Verbot der Gendersprache“, nun mal in dieser Legislatur. Sehr verehrte Kollegen der FDP-Fraktion, ich habe sogar ein wenig Verständnis dafür angesichts Ihrer doch recht homogenen Ausstattung in der Fraktion, dass Sie es mit geschlechtsspezifischen Berücksichtigungen nicht so haben. Geschenkt! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Aber die Welt da draußen und auch hier insgesamt sieht doch ein bisschen anders aus, und Sprache muss und soll diese Welt auch abbilden, liebe Kollegen. Das letzte Mal, als wir diese Thematik besprochen haben, also „Verbot der Gendersprache“, war in der letzten Legislatur. Der Antrag kam von einem Abgeordneten, der damals der AfD angehörte, und wir hatten eine Vereinbarung, dass nur einer aus den demokratischen Fraktionen auf diesen Antrag reagiert – Herr Schäck erinnert sich vielleicht noch. Das ist gut gelungen, weil der sehr geschätzte Kollege Professor Hauke Hilz damals die Replik für die demokratischen Fraktionen sprach und den Antrag, den vollkommen überflüssigen Antrag, in unter einer Minute ablehnte. Ich habe vor, nicht mehr Zeit für diesen Antrag zu verwenden als der sehr geschätzte Kollege Hauke Hilz, und ich wünschte, er wäre bei Ihren Fraktionsberatungen zu diesem Antrag dabei gewesen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Arpaz. Abgeordnete Selin Arpaz (SPD): Verehrte Abgeordnete! Herr Tuncel hat gesagt, man soll nicht so emotional in die Debatte reingehen. Frau Müller hat gesagt, sie macht es ganz kurz. Ich habe mich entschlossen, einfach mal mit Humor an die ganze Sache heranzugehen. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anders ist das auch nicht zu ertragen.) Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wenn ich an Roland Kaiser denke, dann denke ich an „Joana“, dann denke ich an „Warum hast du nicht nein gesagt?“ oder an „Santa Maria“. Woran ich allerdings nicht denke bei Roland Kaiser, ist, dass er ein woker, ideologischer, identitätspolitisch getriebener Mensch ist. Meine Generation würde ihn wohl eher als „alten weißen Mann“ bezeichnen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber er ist trotzdem SPD-Mitglied!) Ich hätte auch gerne diesen Moment genutzt, um über alte weiße Männer herzuziehen, sie als Paradebeispiel für die Menschen in unserer Bevölkerung zu nennen, die auf dieser Welt nichts mehr zu treiben scheint als gendergerechte Sprache. Jetzt fragen Sie sich aber bestimmt: Was zur Hölle hat das eigentlich alles mit Roland Kaiser zu tun? Das kann ich Ihnen sagen, denn dieser hat mir vor knapp zwei Wochen einen Strich durch die Rechnung gemacht im Zuge meiner Vorbereitung zu dieser Rede, indem er in Interviews darüber gesprochen hat, dass er mit Gendern gar kein Problem hat. Wenn jetzt alte weiße Männer wie Roland Kaiser schon sagen, dass Gendern gar nicht so schlimm sei, dass man es einfach mal versuchen sollte, schließlich spreche man ja heute auch nicht so wie zu Zeiten Goethes und Schillers, dann frage ich mich: Für wen scheint dieses Thema überhaupt noch so ein schreckliches Übel zu sein, wie es von Konservativen und Rechten und Libertären andauernd behauptet wird? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich sage es Ihnen: Eigentlich wirklich für niemanden da draußen. Wenn es ums Gendern geht, dann höre ich so ziemlich immer nur dieselben herumjammern. Ich finde, dass es eine ziemliche Scheindebatte ist. Da wären die Rechten, die uns ja sowieso permanent prophezeien, dass der Genderwahn der Untergang des Abendlandes sei. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Unnötig!) Dann wäre da noch CSU-Söder, dem Freiheit in Wort und Schrift so wichtig ist, dass er darauf mit einem Verbot reagiert. Und ja, dann ist da schließlich – das ist der Grund, weswegen wir heute darüber debattieren – der Arbeitskreis „Männer“ der FDP Bremen, wir kennen ihn eher als FDPFraktion in der Bremischen Bürgerschaft. (Heiterkeit, Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die hat ein Thema gebraucht, damit in den Sommerferien auch mal etwas über sie in der Presse steht. Gut, das war der witzige Teil. Jetzt vielleicht noch mal genauer zu Ihrem Antrag, in dem Sie fordern, dass mit der Gendersprache im öffentlichen Dienst endlich Schluss sein soll. Das, was es Ihnen ja hier scheinbar angetan hat – wir haben es oft gehört – sind die Sonderzeichen. Ich habe extra noch mal nachgeschaut – das hat Herr Tuncel eben auch in seiner Rede einbezogen –, wie es da eigentlich bei uns in Bremen aussieht. Bremen macht das – Sie haben jetzt die Bundesländer aufgezählt, die es nicht so tun – genauso wie einige andere Bundesländer auch, wie zum Beispiel NRW, und spricht lediglich eine Empfehlung aus, was die Nutzung von Sonderzeichen angeht. Ich zitiere: „Die Diskussion um Genderstern oder andere Genderzeichen ist aktuell stark in Bewegung und noch nicht zu Ende. Bis auf Weiteres bleibt nur die Empfehlung, beim Sprechen und beim Verfassen von Texten möglichst zielgruppengerecht und gendersensibel zu formulieren.“ Dann argumentieren Sie mit der Bewertung des Deutschen Rats für Rechtschreibung, dessen Vorsitzender übrigens CSU-Mitglied ist – ich sprach eben über CSU-Söder, der das Gendern verboten hat. Dass dieser die Nutzung von Sonderzeichen ablehnt, also der Deutsche Rat für Rechtschreibung, (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) das stimmt. Allerdings betont dieser auch, und das ist jetzt ein weiteres Zitat, dass „die weitere Schreibentwicklung beobachtet wird, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“ Genauso wie die Gesellschaft ist auch unsere Sprache im Wandel, und das ist auch gut so. Doch der Aufschrei einiger weniger, wenn es konkret wird, ist in diesem Prozess nahezu immer schon die logische Konsequenz gewesen. Das ist allerdings irgendwann überholt, das kann ich Ihnen versichern. Schließlich ist ja auch gerade eben niemand vom Stuhl gefallen, als die geschätzte Präsidentin mich nicht mit Fräulein Arpaz angesprochen hat. (Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vielen Dank an der Stelle noch mal an Hans-Dietrich Genscher, der dieses Wort vor über vor über 50 Jahren aus dem Behördendeutsch gestrichen hat! Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob für Sie, Herr Schäck, Herr Genscher auch der große Identitätspolitiker war, aber na ja. Ein weiterer Punkt zu dem Antrag: Das, was Sie da in Bezug auf die Nutzung von genderneutralen Begriffen und die Nutzung von weiblichen und männlichen Formen von Begriffen fordern, also das, was man in der Verwaltung und im öffentlichen Dienst tun soll, das ist bereits so. Deswegen frage ich mich, warum man das eigentlich noch mal fordert. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so verwerflich ist, und noch weniger verstehe ich, was daran eine identitätspolitische Instrumentalisierung sein soll, wenn es lediglich darum geht, Menschen richtig anzusprechen und ihnen mit unserer Sprache gerecht zu werden. Am wenigsten verstehe ich Ihre politische Mission, was das Thema angeht. Schließlich ist es doch gar nicht so lange her, dass unter anderem auch Ihre Partei in der Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz miteingeführt hat. Was soll also der Quatsch? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das hat doch damit nichts zu tun!) Doch! (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! – Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Doch! Es geht um die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt. Das haben wir getan mit dem – –, aber gut! Verehrte Abgeordnete, das ist meiner Meinung nach keine Politik, das ist ehrlich gesagt dezent peinlich, was hier heute in Bezug auf diesen Punkt passiert. Ich habe meine Rede mit Humor begonnen und ich werde sie mit Humor beenden. Im Rheinland wird gerade Karneval gefeiert und durch Herrn Schäck und unter anderem durch Herrn Timke und ihre Büttenreden ist mein Heimweh nahezu verschwunden. – Vielen Dank für diese jäcke Sitzung! – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Hetav Tek das Wort. Abgeordnete Hetav Tek (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen! Nach wenig Emotionen, nach einer sehr schlechten Rede und nach etwas lustig und kurz kommt jetzt eine kurdisch-sachliche Rede zu dieser Debatte. Liebe Kolleg:innen! Die Frage der geschlechtergerechten Sprache wird seit Jahren in der Wissenschaft, in der Gesellschaft und natürlich auch in der Politik intensiv diskutiert. Die CDU-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass Verwaltungssprache anderen Prinzipien folgen muss als unsere private oder politische Ausdrucksweise. (Beifall CDU) Gleichzeitig möchte ich auch klarstellen, dass wir als CDU hier anscheinend liberaler sind als die FDP selbst, denn erstens glauben wir, dass grundsätzlich jede Person so reden sollte, wie sie es für richtig hält – (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Habe ich doch gesagt!) Herr Schäck, da sind wir uns einig – und zweitens sind wir zudem der Auffassung, dass Sprache sich ändert. Daran werden auch Ihr Antrag sowie unsere Zustimmung nichts ändern, denn gesellschaftliche Entwicklungen lassen sich nicht durch politische Beschlüsse aufhalten. Sprache ist unser wichtigstes Mittel der Verständigung und sie ist lebendig, sie verändert sich mit der Zeit. Die Art, wie wir sprechen und schreiben, war nie statisch. Begriffe kommen und gehen, Formulierungen wandeln sich und auch das Verständnis von Geschlechterrollen hat sich im Laufe der Jahrzehnte weiterentwickelt. Verwaltungssprache muss jedoch besonderen Anforderungen genügen. Sie soll klar, verständlich und für alle Bürger:innen zugänglich sein, unabhängig von Sprachkompetenzen, Seh- oder kognitiven Fähigkeiten. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Genderzeichen nicht ins amtliche Regelwerk aufgenommen, da sie die Lesbarkeit und Verständlichkeit erschweren können. Verwaltungssprache muss daher verlässlich, neutral und eindeutig sein. Gleichzeitig zeigt die Sprachentwicklung, dass geschlechtergerechte Formulierungen zunehmend genutzt werden. Viele Behörden setzen bereits bewährte Lösungen ein, etwa neutrale Begriffe wie „Mitarbeitende“ oder die Paarform „Bürgerinnen und Bürger“. In einer offenen Gesellschaft kann und soll jede Person, jeder Verein, jede Partei frei entscheiden, ob und wie sie gendern, aber Verwaltungssprache folgt einer anderen Logik als die persönliche oder politische Ausdrucksweise. Das bedeutet nicht, dass Verwaltungssprache sich nicht weiterentwickeln kann, aber solche Entwicklungen müssen aus einem breiten gesellschaftlichen Konsens heraus entstehen, nicht durch administrative Vorgaben. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Solange Genderzeichen nicht offizieller Bestandteil der Rechtschreibung sind, bleibt Verwaltungssprache ein Raum der Stabilität. Doch Sprache ist dynamisch, und wenn sich die offiziellen Regeln ändern, wird sich auch die Verwaltung anpassen müssen. Liebe Kolleg:innen, ich persönlich finde eine inklusive Sprache wichtig, daher gendere ich, auch heute bei dieser Debatte, aber ich bin auch heute nicht Teil der Verwaltung. Diese hat eine besondere Verantwortung, und wir als Gesetzgeber:innen müssen abwägen, was in der Verwaltung praktikabel und für alle zugänglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Debatte hier endet. Sprache lässt sich nicht durch politische Beschlüsse aufhalten. Gesellschaftlicher Wandel und technische Entwicklungen werden viele der heutigen Argumente gegen Gendersprache in wenigen Jahren überholen. Sollte sich der Rat für deutsche Rechtschreibung in Zukunft für eine andere Regelung entscheiden, wird sich auch die Verwaltung anpassen müssen. Bis dahin gilt: Verwaltungssprache muss klar und barrierefrei bleiben, ohne gesellschaftliche Diskussionen vorwegzunehmen. Die Entscheidung, wie wir im Alltag sprechen und schreiben, bleibt jedem einzelnen Menschen selbst überlassen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe 57 Sekunden, die nutze ich. Frau Tek, Sie haben ja letztlich das wiederholt, was wir gesagt haben: (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Fünf Sekunden schon weg!) Sprache verändert sich, sie tut das aber natürlich und nicht aufgrund eines politischen Zeitgeistes, der versucht, das über die Menschen in der Gesellschaft hinweg irgendwie zu bestimmen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Sprache sich weiterentwickeln kann, aber das ist doch keine Entscheidung eines rot-grün-roten Senates, sondern es ist die Entscheidung der Menschen in Bremen. (Beifall FDP) Dazu kommt, und weil eben Cindi Tuncel das gesagt hat – –. Ich möchte noch mal ganz deutlich sagen: In den letzten drei Jahren Ampel-Regierung hat keine Fraktion für das Thema Gleichstellung, und zwar echte Gleichstellung, nicht nur irgendwelche sprachlichen Korrekturen, sondern für echte Gleichstellung mehr getan als die FDP-Fraktion. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schäck, das ist jetzt nicht Ihr Ernst! – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Steile These!) Selbstverständlich! Das Gleichbestimmungsgesetz ist auch aus unserer Feder entstanden, nämlich von Dr. Marco Buschmann. Das ist ein FDPMann, das war kein Grüner. Ich sage Ihnen noch was: Sie sagen, das hat jetzt was mit Mann und Frau zu tun. Sich aber (Glocke) an die deutsche Rechtschreibung zu halten, die der Deutsche Rechtsschreibrat vorgibt, das ist doch keine Frage von männlich oder weiblich oder irgendetwas dazwischen – so habe ich es zumindest nicht in der Schule gelernt, dass die Mädchen sich nicht daran halten mussten, die Jungs schon –, im Gegenteil, die deutsche Rechtschreibung gilt für alle. Deswegen fordern wir ein, dass sie in Zukunft auch bei den offiziellen Schreiben aus den Behörden gilt. Ich weiß, Sie tun sich schwer mit Standards, aber vielleicht können Sie zumindest den hier in Deutschland und in Bremen noch einhalten. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Bürgermeister Fecker das Wort. Bürgermeister Björn Fecker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich schon ganz lange auf diese Debatte, nun ist es endlich so weit. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe auch eben schon ein bisschen über – was war der Zwischenruf? Whataboutism, ich dachte immer, das würde von Teilen dieses Parlaments auch als linker Kampfbegriff verwendet werden, aber egal – –. Ich würde gerne mal anfangen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 2017 – die Älteren unter uns werden sich noch daran erinnern – hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Entscheidung zum Personenstandsrecht eine sogenannte dritte Option geschaffen, ganz bewusst kein drittes Geschlecht, sondern eine Option für all diejenigen Menschen, die sich nicht in dieser binären Welt fühlen, sich entsprechend nicht so definieren. Das kann man jetzt politisch so oder so bewerten. Als Vertreter des Staates ist das für mich handlungsleitend, weil ich darüber hinaus im Grundgesetz einen Artikel 3 habe, der mir ein Diskriminierungsverbot aufgibt. Das ist in der ganzen Debatte, finde ich, so noch gar nicht zur Sprache kommen seitens der kritischen Stimmen, dass das ja auch ein Ziel verfolgt, nämlich die Frage, ob man die Geschlechtsvielfalt eigentlich sprachlich ignorieren oder negieren sollte. Ich vertrete hier den öffentlichen Dienst und kann Ihnen sagen, der öffentliche Dienst in Bremen ist in seiner Vielfalt tatsächlich sehr stark. Insofern ist das für uns eigentlich überhaupt gar keine Debatte und keine Diskussion, weil wir die Vielfältigkeit, die der öffentliche Dienst hat, durchaus auch in unseren Ansichten leben. Ich würde mir wünschen, dass das auch für die Zukunft so gilt, dass unsere Beschäftigten frei entscheiden können, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch, weil Sie die Frage der Rechtschreibung – –. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung – keine Vorfeldorganisationen des links-grünen Spektrums – hat erkannt, festgestellt, dass das Recht der Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, auf angemessene sprachliche Bezeichnung ein Anliegen ist, das sich auch in der geschriebenen Sprache abbilden soll, 2018. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verwaltung hat sich in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gemacht, die daraus notwendigen Schlüsse zu ziehen und dem Urteil Rechnung zu tragen, weil wir an die Gesetzgebung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind. Dazu gehört auch, dass wir eine sprachliche Abbildung treffen wollten. Das Ergebnis ist nicht ein Gebot, nicht eine Ansage, nicht ein Beschluss, sondern das Gebot ist eine Handreichung für gendersensible Sprache. Wenn wir die gendersensible Sprache an der einen oder anderen Stelle – so ist es mir jedenfalls vorgekommen – als vollkommen abwegig benennen, darf ich einmal sagen: Wir hörten in diesem Haus sehr oft den Begriff der Lehrkraft. Es ist vollkommen selbstverständlich, dass heute ganz viel von Lehrkräften gesprochen wird und gar nicht mehr von Lehrerinnen und Lehrern. Ist wahrscheinlich vielen noch nie aufgefallen, ist aber auch Bestandteil der Weiterentwicklung von Sprache. Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir das Ganze auf der etwas niedrigeren emotionalen Ebene diskutieren und einfach das tun, was es ist: alle Geschlechter und die geschlechtliche Vielfalt, die es in unserem Land gibt, schlichtweg abbilden, aber auch als Staat entsprechend agieren. Ich will abschließend – –. Herr Schäck, Sie haben eben gesagt, es gebe Sanktionen an bremischen Schulen, wenn man nicht gendert. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hätte ich gern mal einen Fall kennengelernt!) Wenn dem so sein sollte, darf ich Sie ganz dringend bitten, diese Information der Senatorin für Kinder und Bildung unter Angabe der Person und des Vorgangs darzulegen, denn natürlich ist es so, dass die Einhaltung der deutschen Rechtschreibung nicht sanktioniert werden darf. (Glocke – Abgeordneter Cord Degenhard meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Sollte das tatsächlich so sein, würde ich anregen, dass Sie entsprechend nachfragen. Ich würde abschließend noch einmal auf das Selbstbestimmungsgesetz kommen. Auch das ist kein Whataboutism, denn es geht in der gesamten Debatte eigentlich nur darum: Wie agiert der Staat? Auch das Selbstbestimmungsgesetz bindet den Staat in bestimmten Bereichen. Das war auch der Bremer FDP so wichtig, wenn ich das einmal sagen darf, dass bei Ihnen eine ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete deswegen ausgetreten ist und Teile Ihrer Mitglieder das, ich will nicht sagen begrüßt, aber sehr verteidigt haben, was den Inhalt dieses Selbstbestimmungsgesetzes angeht. Da heißt es in diesem Gesetz oder in der Gesetzesbegründung: „Ziel des Gesetzes ist es, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen.“ Dem habe ich von meiner Seite aus nichts mehr hinzuzufügen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, damit sind wir bei der Mittagspause angekommen. Ich unterbreche die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für eine Mittagspause bis 14:45 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:14 Uhr.)  Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:45 Uhr. Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 66 und 67 ohne Debatte aufzurufen. Wir setzen die Tagesordnung fort. Berufliche Qualifizierung stärken – Ausbau statt Kürzung des Meisterbonus Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 30. Januar 2025 (Drucksache 21/984) Wir verbinden hiermit: Kein Rückschritt bei der Aufstiegsfortbildungsprämie – Fachkräftesicherung statt Kürzung! Antrag der Fraktion der FDP vom 31. Januar 2025 (Drucksache 21/986) und Fachkräftenachwuchs sichern – Anreize für Weiterbildungen schaffen – Bremische Aufstiegsfortbildungsprämie in ihrer bisherigen Höhe erhalten und absichern Antrag der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2025 (Drucksache 21/1015) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Karin Treu. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir einen Antrag der Koalition, welcher sich mit der Absicht befasst, die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie von aktuell 4 000 Euro herabzusenken auf letztendlich doch noch, sehr großzügig von Ihnen, sage und schreibe – –, ganze 1 300 Euro dürfen verbleiben, wenn es nach Ihnen geht. Das verwundert bei genauer Draufsicht doch sehr, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sich die seinerzeitige rot-grüne Landesregierung bei der Einführung dieser Prämie damals gar nicht genug abfeiern konnte. (Beifall Bündnis Deutschland) Es bleibt ein Rätsel, meine Damen und Herren. Da stellt sich einem die berechtigte Frage: Was ist denn zwischenzeitlich passiert und hat das damalige Stimmungshoch hinweggefegt? Ich will Ihnen sagen, was passiert ist: Haushalt ist passiert. Haushalt ist passiert, Sie müssen sparen, müssen dies jetzt zügig und kriegen nun in Ihrem unkontrollierten Aktivismus sinnbildlich hektische Flecken. Das ist passiert. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber es wird noch besser. Das eine darf ich Ihnen heute schon ankündigen: Sie werden in der Umsetzung dieses Vorhabens am Ende des Tages mehr Schaden als Nutzen zu verantworten haben. Das steht außer Frage, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Mit welchem Instrument wollen Sie denn nach der Kürzung noch effektiv dem Fachkräfteschwund der nächsten Jahre, der ja kommen wird und einsetzen wird, begegnen, wenn schon in 2023 fast die Hälfte der zu besetzenden Fachkräftestellen dem Mangel geschuldet unbesetzt bleiben mussten? Bessere Bildungsbedingungen sind es definitiv leider nicht, die Sie da ins Feld führen. Die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie muss auch künftig eine ernstzunehmende finanzielle Anerkennung für Personen bleiben, die erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben. Sie dient als Anreiz zur beruflichen Weiterbildung und zur Stärkung der eigenen Qualifikation. Sie ist im Übrigen – die gibt es ja nicht einfach so – auch an ganz handfeste Voraussetzungen geknüpft und wird keinesfalls bereits für die Anmeldung oder Teilnahme an einer infrage kommenden Maßnahme gewährt. Der erfolgreiche Abschluss einer im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes anerkannten Fortbildung, zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt oder auch Erzieher, muss für den Erhalt der Prämie verbindlich nachgewiesen werden. Auch muss zum Zeitpunkt der Ausstellung des Abschlusszeugnisses der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bereits seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen. Genau in diesem Konstrukt liegt ein handfester Vorteil für unser Bundesland. Wir von Bündnis Deutschland sehen darin einen proaktiven Beitrag sowohl im Kampf gegen den inzwischen allgegenwärtigen Fachkräftemangel als auch in der Unterstützung von Betriebsgründungen und innerbetrieblichen Nachfolgen. Über unsere Personalnot im Erziehungswesen soll ich Ihnen jetzt vermutlich nichts mehr sagen, weil dort ist auch Land unter, Sie wissen das. (Beifall Bündnis Deutschland) Diese Prämie ist aber nicht nur ein wichtiger finanzieller Anreiz, sondern auch ein wichtiges Signal für die Wertschätzung von beruflicher Weiterbildung und von Aufstiegsmöglichkeiten. Ich will Ihnen an dieser Stelle gerne erörtern, warum der Erhalt dieser Prämie in voller Höhe und auch darüber hinaus – dazu komme ich später noch – von entscheidender Bedeutung für unser Bundesland ist: Bremen und Bremerhaven sind geographische Inseln im uns umgebenden Niedersachsen, wo man bis heute nicht im Entferntesten daran denkt, diese Prämie abzusenken. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, verkennen die unmittelbare Konkurrenzsituation. Hat sich ein Interessent erst einmal zu einer Verlegung ins benachbarte Niedersachsen entschlossen, ist die Möglichkeit, dass er dort auch nach erfolgreich bestandener Weiterbildung verbleibt, nicht von der Hand zu weisen, sondern eher wahrscheinlich. Das bedeutet letztlich, dass diese Person eben nicht in Bremen einen Betrieb gründet, weiterführt oder zum Beispiel als angestellter Meister oder – Sie kennen die Problematik dort – im Erziehungswesen tätig ist. Ich weiß jetzt natürlich nicht im Detail, welche Haushalts- und Wirtschaftspolitiker auf die grandiose Idee verfallen sind, angesichts Ihrer selbst verschuldeten Haushaltsmisere ausgerechnet in diesem Bereich drastisch kürzen zu wollen. Eines kann ich Ihnen aber mit Sicherheit sagen, da gilt, was im Politbetrieb leider Bestandsschutz genießt: (Glocke) Krawatte zu lang, wirtschaftspolitischer Sachverstand dafür im Kurzsichtmodus, meine Damen und Herren. Das geht aber natürlich auch besser, deswegen komme ich gleich gerne noch mal wieder. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Gökhan Akkamis. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das Glas ist halb leer!) Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Halb voll! Wir bei den Freien Demokraten sind Optimisten, lieber Herr Imhoff. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zum Glück sprechen wir nicht über einen Antrag der Koalition, sondern unter anderem über einen Antrag der FDP-Fraktion und ebenfalls über einen Antrag der Bündnis Deutschland-Fraktion, Herr Schellenberg, Sie wissen ja, welche Anträge Sie selbst stellen. Wir sprechen hier heute inhaltlich über die Aufstiegsfortbildungs-Prämie, eine Prämie, die denjenigen zuteilwird, die einen Meisterabschluss oder eine Fortbildung als Betriebswirt, Techniker oder auch die grundsätzliche Ausbildung als Erzieher abschließen und nachweisen können. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ist ein Erfolg. Bereits 4 500 Absolventinnen und Absolventen konnten diese im Land Bremen erhalten. Umso mehr hat uns überrascht, dass der Senat hier die Prämie mit einem Monat Vorlauf von bisher 4 000 auf ein Drittel, also 1 300 Euro herabsenken will. Das, meine Damen und Herren, finden wir unverantwortlich im Angesicht des gravierenden Fachkräftemangels, den wir im Land Bremen haben. (Beifall Bündnis Deutschland, FDP) Wir sprechen hier schließlich über eines der wenigen erfolgreichen Programme des Senats und nun soll es ganz eingestampft werden, zusammengestampft werden auf 1 300 Euro. Das ist ein eklatanter Fehler. Eine starke berufliche Bildung ist essenziell für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Bremen und des Standorts Bremerhaven. Die Fortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder auch die Ausbildung zum Erzieher, die brauchen wir doch alle, die wollen wir doch alle! Eine Reduzierung von 4 000 auf 1 300 Euro wird nicht nur die Attraktivität der Ausbildungen, also dieser Meisterfortbildung, der Technikerfortbildung, der Betriebswirtfortbildung, herabsenken, sondern auch des Standorts Bremen allgemein. Wir sind doch darauf angewiesen, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs, dass sich möglichst viele Menschen im Land Bremen ansiedeln. (Beifall FDP) Es ist ja auch von meinem Vorredner bereits erwähnt worden, dass angesichts der Konkurrenzsituation, in der wir sind – wir sind ja umgeben von Niedersachsen –, es natürlich umso kritischer ist, wenn Niedersachsen für Handwerksmeisterinnen und -meister weiterhin 4 000 Euro anbietet und wir das nicht tun. Da sich dann mehr Menschen dazu entscheiden könnten, in Niedersachsen wohnhaft zu werden statt in Bremen, verlieren wir sowohl die Ausgleichszahlung vom Länderfinanzausgleich in Höhe von 5 000 Euro als auch die Leute, die wir eigentlich brauchen. Eine besondere Rolle erhalten in diesem Kontext die Erzieherinnen und Erzieher. Positiv ist zu erwähnen, dass Bremen das einzige Bundesland ist, das diese Leute überhaupt fördert. Gleichzeitig ist Bremen aber auch das einzige Bundesland mit Schulgeld für Erzieherinnen und Erzieher. Die Leute müssen sich verschulden, um diesen Mangelberuf erlernen zu können. Da kam die Aufstiegsfortbildungs-Prämie gerade recht und half, die Investition in die eigene Ausbildung, die ja nicht bezahlt wird, möglich zu machen. Sie, Frau Treu, haben ja, nachdem sich der öffentliche Druck erhöht hatte, in der letzten Deputationssitzung gesagt und angekündigt, diese Prämie von 1 300 Euro für Erzieherinnen und Erzieher, nur für diese Gruppe, bis September zu verdoppeln, also 2 600 Euro möglich zu machen. Ich finde das ehrenwert, aber es ist natürlich auch ein Eingeständnis, dass Sie diese Menschen einfach schlicht und ergreifend vergessen haben. Die Kürzung dieser Prämie ergibt auch keinen Sinn vor dem Hintergrund der bisher gefahrenen Strategie der rot-grün-roten Koalition. Sie können doch nicht einfach behaupten, dass Ihnen die Schullaufbahn und darauf aufbauend die Ausbildung der Menschen so wichtig sei, um im nächsten Schritt zu sagen, dass jede Form der Weiterqualifizierung oder gar die Ausbildung für Erzieher an und für sich Ihnen wichtig ist, denn das hat auf einmal gar keinen Stellenwert mehr. Das kann nicht sein. (Beifall FDP) Jede Erzieherin und jeder Erzieher betreut im Schnitt fünfzehn Kinder und ermöglicht damit den Eltern der Kinder, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Das sind die Enabler-Stellen, die wir im Land Bremen brauchen. Wir bewerten den Stellenwert von Erziehern und Meistern gänzlich anders als Sie und sind froh darüber, dass diese Auffassung auch von der CDU- und der Bündnis Deutschland-Fraktion geteilt wird. Hier ist die goldene Brücke, liebe Koalition: Stimmen Sie unserem Antrag zu und ermöglichen Sie es, dass die Aufstiegsfortbildungs-Prämie weitergezahlt wird, damit wir auch in Zukunft Meisterinnen und Meister, Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Technikerinnen und Techniker und Erzieherinnen und Erzieher haben können! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Im zweiten Teil möchte ich noch einmal auf eine andere Thematik zu sprechen kommen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der zweite Teil ist eigentlich dafür da, dass man den anderen Rednern etwas entgegensetzt!) Lassen Sie mich gerne erst einmal ausführen und nehmen Sie auch gerne einfach erst einmal etwas an, Herr Imhoff. Danach kann man immer noch weiterreden. (Zurufe SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommen wir also doch noch einmal auf die unmittelbaren Folgen für die von Ihren Kürzungsplänen direkt Betroffenen zu sprechen. Um im Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können, sind kontinuierliche Weiterbildung und Qualifikation unerlässlich. Dabei kommt es allerdings auch immer wieder zu einem ganz anderen wichtigen Aspekt, und zwar zur direkten finanziellen Belastung, die einfach – das lässt sich nicht abstreiten – mit einer Aufstiegsfortbildung auch einhergeht. Diese ist in diesem Bereich oft nicht unerheblich im Vergleich zum Studium, welches in aller Regel keiner unmittelbaren finanziellen Eigenleistung bedarf. Das ist also für viele Interessenten sicher auch eine ganz zentrale Frage bei der Entscheidung für oder gegen eine Aufstiegsweiterbildung, aber immer ein zentraler Posten in der persönlichen Kalkulation, welche einer Entscheidungsfindung individuell zugrunde liegen wird. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ist eine wertvolle Unterstützung für all diejenigen, die sich diesen Herausforderungen aktiv stellen wollen und ihre berufliche Zukunft bei uns gestalten wollen. Diese qualifizierten Menschen wollen wir nicht nur bei uns halten, die müssen wir auch bei uns halten, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Jede dieser Personen zahlt hier aktiv ein, und damit meine ich nicht lediglich in finanzieller Hinsicht. Das steht sowohl in abgabenorientierter als auch in sozialer Hinsicht nicht ansatzweise im Verhältnis zu dem, was Sie hier letzten Endes an Mitteln einzusparen gedenken. Natürlich ist mir Ihre Begründung auch klar, meine Damen und Herren. Sie rechtfertigen Ihr Vorhaben ja damit, dass Sie mit Verweis auf einige Flächenländer lediglich auf den Bundesdurchschnitt herabsenken und diesen auch gar nicht unterschreiten wollen. Wie löblich! Klingt auch erst einmal vernünftig, ist es aber dann im Nachklang, nach sorgfältiger Analyse, wie leider so oft doch nicht. Kennt man irgendwie bei Ihnen! Sie verdrängen einen ganz wichtigen Umstand völlig: Flächenländer können völlig anders verfahren, da sie zum einen oft ganz andere Voraussetzungen vor Ort in den Ländern haben, aber vor allem auch nicht einer solch tiefgehenden Konkurrenzsituation ausgesetzt sind wie wir hier im Lande Bremen. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie ermöglicht es Absolventen, auf ihre Weiterbildung auch mit Konzentration einzugehen und sich nicht ständig um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen. Wenn wir die Prämie in voller Höhe erhalten, besser noch erweitern – dafür gibt es Gründe –, fördern wir nicht nur die individuelle Entwicklung, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und damit den Standort Bremen als solchen. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass die Prämie auch ein Zeichen für Chancengleichheit ist. Sie unterstützt in besonderem Maße Menschen – und da kommen Sie eigentlich ins Spiel, liebe Linke –, die oft benachteiligt sind, sei es aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen oder anderweitiger Einschränkungen. Diese Förderung öffnet Türen für Menschen, die sich durch Eigeninitiative und Engagement auszeichnen und bereit sind, in ihre Zukunft zu investieren. Wir sollten also gemeinsam alles daran setzen, dieses System nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen, um noch mehr Menschen den Zugang zur Weiterbildung zu ermöglichen. Sie haben das unserem Antrag ja entnommen: Wir wollen hoch auf 5 000 Euro. Das hat auch Sachgründe, weil in den letzten Jahren – –, ich sage nur ein Wort, Herr Stahmann, das dürfte auch an Ihnen nicht vorbeigegangen sein: Inflation. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Nein!) Oh doch! Angesichts dieser Benefits sollten wir uns also ganz klar dafür aussprechen, die Prämie von 4 000 Euro nicht nur in voller Höhe zu erhalten, sondern sinnvollerweise auf 5 000 Euro aufzustocken, (Beifall Bündnis Deutschland) denn je mehr wir in Bildung investieren, desto mehr profitieren wir alle, in Form von qualifizierter Fachkräftesicherung und einer starken Wirtschaft. Insgesamt ist es also an der Zeit, ein starkes Zeichen für die Bedeutung von Weiterbildung zu setzen. Lassen Sie uns nicht nur für den Erhalt der Prämie in voller Höhe eintreten, es ist eine Investition, welche sich nicht nur für den einzelnen Absolventen, sondern für unser gesamtes Bundesland auszahlt. (Beifall Bündnis Deutschland – Glocke) Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Prämie zu erhalten und zu stärken. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine Zukunft stellen, in der Weiterbildung als Schlüssel zu persönlichem (Glocke) und beruflichem Erfolg anerkannt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Basem Khan. Abgeordneter Basem Khan (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als Handwerksmeister und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD stehe ich hier vor Ihnen, um über die notwendige Anpassung der Aufstiegsprämie zu sprechen. Zunächst möchte ich betonen, dass wir als SPD die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung als zentralen Baustein unserer Arbeitsmarktstrategie sehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des strukturellen Wandels durch die Digitalisierung und Dekarbonisierung ist es wichtiger denn je, in die Kompetenzen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu investieren. Dennoch ist es kein Geheimnis, dass wir in Bremen vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Uns ist bewusst: Die kommenden Jahre werden wirtschaftlich anspruchsvoll und wir sind gezwungen, unbequeme und notwendige Entscheidungen zu treffen. Eine nachhaltige Haushaltsführung erfordert von allen Ressorts Einsparungen. Ich bedauere diese Entscheidung zutiefst, insbesondere als jemand, der selbst Handwerker ist und die Bedeutung von Fortbildung kennt. Allerdings sind die finanziellen Bedingungen so, dass eine andere Entscheidung nicht tragbar wäre. Die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie ist zweifellos ein wichtiges Instrument zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Sie trägt dazu bei, Menschen zu motivieren, sich weiterzuqualifizieren und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Allerdings müssen wir feststellen, dass die bisherige Förderung von 4 000 Euro deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Bremen hat mit dieser Prämie einen Sonderweg eingeschlagen. Während in den meisten anderen Bundesländern lediglich Meister eine solche Unterstützung erhalten haben, wird in Bremen bewusst eine breite Zielgruppe gefördert, darunter Erzieher, Erzieherinnen, Fachwirte, Techniker und Technikerinnen. Das wollen wir auch weiterhin so fortführen, doch um diese Vielfalt von Abschlüssen langfristig abzusichern, müssen wir die Mittel gezielter einsetzen und die Höhe der Prämie anpassen. Wir schaffen sie nicht ab, wir passen sie nur an. Wir orientieren uns dabei an Hamburg, das eine Prämie in gleicher Höhe zahlt. Dies ist keine Kürzung ohne Alternativen, sondern eine Anpassung an bewährte Standards. An dieser Stelle möchte ich auch einmal dringend auf die notwendige Reform des Aufstiegs-BAföG hinweisen, des Meister-BAföG. Leider konnte die gesetzliche Neuregelung nicht mehr vom Bundestag verabschiedet werden – übrigens, weil die CDU und die FDP es verhindert haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich appelliere daher an die neue Bundesregierung, diese Reform so schnell wie möglich umzusetzen. Diese von der Ampel-Regierung beschlossene Verbesserung hätte bedeutende Vorteile für die Weiterbildung gebracht. Vorgesehen war unter anderem eine Verdopplung der Förderung des handwerklichen Meisterstücks von vergleichbar 2 000 Euro auf 4 000 Euro, ein höherer Darlehenserlass – von 50 auf 60 Prozent –, der bei Erfolg ausgezahlt wird und über den noch nicht fällige Darlehen zu Lehrgangsund Prüfungsgebühren erlassen werden können. Der maximale Gesamtbetrag von den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wurde von 15 000 auf 18 000 angehoben. Das wären 3 300 Euro mehr als bisher. Diese Maßnahmen hätten eine stärkere Unterstützung der Höherqualifizierung, Berufsausbildung gewährleistet, sowohl für die individuelle Karriereentwicklung als auch für die Fachkräftegewinnung in unserem Land. Daher appelliere ich an die neue Bundesregierung, diese Reform schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Wir verstehen, dass diese Kürzung, Anpassung der Prämie in Bremen zu Unmut geführt hat. Deshalb haben wir das Ressort gebeten, eine Übergangsregelung zu schaffen, um den Übergang sanfter zu gestalten. Absolventen, die bis zum 31. August 2025 ihren Abschluss machen, erhalten insgesamt 2 600 Euro. Davon profitiert auch eine große Zahl von Erzieherinnen und Erziehern, die im Sommer ihre Ausbildung abschließen. (Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]: Das ändert aber am Plan nichts.) Die Entscheidung zur Anpassung der Prämie fällt uns nicht leicht, doch sie ist notwendig, um die Förderung langfristig zu sichern und gleichzeitig Spielraum für weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu erhalten. Die Opposition fordert, die Prämie in voller Höhe beizubehalten, ignoriert aber dabei die finanzielle Realität von Bremen. Ich bitte Sie um Verständnis und lade Sie ein, gemeinsam mit uns eine nachhaltige Zukunft für Bremen zu erarbeiten, eine Zukunft, in der berufliche Weiterbildung weiterhin gefördert und unser Arbeitsmarkt gestärkt aus den Herausforderungen hervorgeht. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich gerne einen Integrationskurs der Volkshochschule Bremen hier bei uns begrüßen. Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Ich rufe den nächsten Redner auf: Abgeordneter Olaf Zimmer. Abgeordneter Olaf Zimmer (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Es gibt Maßnahmen, die zu erhalten sicherlich sinnvoll sind. Mit der sogenannten Aufstiegsprämie zum Beispiel förderte und fördert Bremen auch weiterhin aus gutem Grund Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. In einer aktuellen Mitteilung des Senats heißt es darum: „Mit der Aufstiegsfortbildungsprämie erkennt der Senat die besondere Leistung von Nachwuchskräften an, die sich zur Meisterin oder zum Meister, zur Fachwirtin, Erzieherin oder zur Fachtechnikerin weiterbilden möchten.“ Das haben wir bis jetzt in einer Höhe von 4 000 Euro getan, das tun wir jetzt mit 1 300 beziehungsweise 2 600 Euro, orientieren uns damit an Hamburg und liegen im Schnitt der Bundesrepublik, wo vereinzelt mehr oder anders oder weniger gefördert wird. Die aktuelle Haushaltslage, die Schuldenbremse, die sinnvolle Maßnahmen und Investitionen in Infrastruktur und eben auch in Bildung verunmöglicht – all das zwingt uns, verschiedene Vorhaben zu kürzen beziehungsweise ganz zu streichen. Das ist bitter. Das ist an vielen Punkten ganz bitter. Wir werden gezwungen, zu kürzen, zu sparen, zu schleifen, wo Investitionen zum Beispiel in Bildung und so weiter so nötig wären. Das wissen Sie, da sind Sie, werte Antragsteller von CDU, FDP, Bündnis Deutschland, eindeutig Teil des Problems und eben nicht Teil der Lösung. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Oha!) In der von mir gerade zitierten Mitteilung des Senats heißt es weiter: „Um sie“ – die Aufstiegsförderungs-Prämie – „auch in Zukunft leisten zu können, ist vor dem Hintergrund der absehbar herausfordernden Haushaltslage des Landes eine Anpassung der Prämienhöhe notwendig.“ Darum geht es. Es geht um Sparzwänge und darum, zu priorisieren. Priorisierung beim Sparen ist harter Verteilungskampf. Auch das wissen Sie, und darum schreiben Sie, werte CDU-Abgeordnete, in Ihrem Antrag ja auch ein paar eigene Ideen: Sozialleistungen, öffentliche und stationäre Unterbringung sowie öffentliches Bauen sollen gekürzt werden. Weiter schreiben Sie: „Im Produktplan 31 Arbeit (Land) wurden beispielsweise die Mittelansätze für die ineffizienten außerbetrieblichen Ausbildungsverbünde (…) verdoppelt und Personalausgaben erhöht, unter anderem für – aus Sicht der Antragsteller – überflüssige neue Stellen zur Umsetzung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes“. Da würden Sie also lieber sparen. Da sind wir ganz gewiss nicht dabei! (Beifall Die Linke) Ein Schwenk zum FDP-Antrag: Auch Sie weinen und rufen als Zeugen für Ihren Antrag den Sprecher der Bremer Handelskammer auf. Er beklagt, dass das Handwerk schon heute um jeden jungen Menschen kämpft, um morgen die so dringend benötigten Fachkräfte zu haben, die es unter anderem für die technische Transformation braucht. Auch da bin ich bei Ihnen. Da bin ich auch beim Sprecher der Handwerkskammer. Eine Lösung dieses Problems ist allerdings nach meiner Meinung nicht das Geschenk einer einmaligen Prämie, soweit die Haushaltslage das erlaubt, sondern die Schaffung guter Arbeitsbedingungen in der Ausbildung, gute Bezahlung der Auszubildenden und selbstverständlich gute Bezahlung der Lohnabhängigen. Das wird nicht geschenkt. Das wird in langen Arbeitskämpfen wie jetzt aktuell von ver.di erkämpft. Da höre ich von Ihnen und den Vertretern der Handelskammer eher weniger. Da sehe ich Sie auch nicht auf der Kundgebung, was nicht verwunderlich ist, vertreten Sie doch die Interessen der Besitzenden und eben nicht die Interessen von Lohnabhängigen (Unruhe CDU, Bündnis Deutschland, FDP – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Der Besitzenden! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Klassiker. Klassenkampf!) oder Auszubildenden. So weit das. (Beifall Die Linke) Auf den Antrag des Bündnis Deutschland gehe ich gar nicht erst ein. Warum auch? Nur eine kurze Frage: Warum fordern Sie nicht 10 000 statt 5 000 Euro? Das klingt einfach besser. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Weil wir realistisch sind!) Wir finden das alles nicht toll. Gerade im Bereich der Erzieherinnen ist das alles, vor allem die Art und Weise, wie Menschen von heute auf morgen versprochenes Geld gekürzt wird, eigentlich nicht hinnehmbar. Da wünschen wir uns ein anderes Vorgehen. Denen, welchen das Geld zu Beginn ihrer Ausbildung versprochen wurde, soll es auch ausgezahlt werden – das sehen wir als Linke so. In einem offenen Brief der Schüler:innen der ibs Fachschule für Sozialpädagogik und der Inge Katz Schule heißt es dazu: „Seit 2019 hat die Prämie viele dazu ermutigt, den Weg der Weiterbildung zu gehen. Ja, es wurde sogar aktiv damit geworben. Diese Kürzung ist ein falsches Signal. Wer sich weiterbilden will, bleibt auf den Kosten sitzen. Wir werden das nicht hinnehmen.“ So der offene Brief. Die ibs Fachschule für Sozialpädagogik und die Inge Katz Schule haben sich vernetzt, um gemeinsam Widerstand zu leisten. Sie fordern: „Frau Schilling, nehmen Sie diese skandalöse Kürzung zurück und setzen Sie die Prämie wieder auf 4 000 Euro!“ So weit das Zitat. Liebe Auszubildende, Weiterbildende, das wird nicht in voller Höhe gehen. Da fehlt schlicht aus bekannten Gründen das Geld. Aber von jetzt auf gleich versprochene Prämien zu streichen, da sind wir als Linke nicht dabei und werden euren Prozess sicherlich wohlwollend begleiten. Auch hier gilt am Ende: Selbstverständlich erkämpfen wir gute Bedingungen in Kitas und Schulen und Handwerk, gute Bezahlung und Ausstattung mit Fachkräften und natürlich genügend Freizeitausgleich. (Glocke) Das wäre nachhaltiger als eine geschenkte einmalige Prämie unter Haushaltsvorbehalten. Dann klappt das auch mit den Nachwuchskräften. – Besten Dank! (Beifall Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie investieren Jahre Ihres Lebens in eine Weiterbildung, verzichten auf Einkommen, planen Ihre Zukunft und dann, kurz vor dem Ziel, wird Ihnen ohne Vorwarnung die oder eine finanzielle Grundlage entzogen. Genau das geschieht gerade in Bremen mit der drastischen Kürzung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie. Die Arbeitnehmerkammer nennt es ein falsches Signal zur falschen Zeit. (Beifall CDU) Das ist noch freundlich ausgedrückt. Diese drastische Kürzung ist nichts anderes als ein Wortbruch. (Beifall CDU) Ein angehender Erzieher bringt es auf den Punkt: Warum wird die Prämie mitten im Jahr gekürzt? Warum trifft es ausgerechnet diejenigen, die kurz vor ihrem Abschluss stehen? Warum gibt es keine Übergangsregelung? Für viele war die Prämie kein Bonus, sondern ein fest eingeplanter Teil der Finanzierung. Jetzt fehlen ihnen 2 700 Euro, weil der Senat von einem Tag auf den anderen eine Entscheidung trifft, ohne an die Konsequenzen für die Betroffenen zu denken. Auch, wenn Sie für die Absolventen, die ihre Fortbildung bis zum 31. Juli dieses Jahres abschließen, 1 300 Euro aus der eigenen Kasse zahlen, sind das aber immer noch 1 400 Euro weniger als das, womit die Teilnehmer der Fortbildung bis 2027 gemäß Beschluss der Deputation für Arbeit rechnen konnten. Die Senatorin erklärte damals in einer Pressemitteilung, Zitat: „Die Aufstiegsfortbildungsprämie ist ein Erfolg.“ Aber genau das, was erst Ende des letzten Jahres im aktuellen Haushalt Gesetzeskraft erlangte, wird nun ignoriert. Und was machen die Abgeordneten der Koalition? Sie schweigen, sie ducken sich weg und sie tragen diese Ungerechtigkeit mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich nicht hinter dem Senat verstecken. Sie können sich nicht darauf berufen, dass das die Regierung entschieden hat. Sie haben es selbst in der Hand, diesen Fehler zu korrigieren. (Beifall CDU) Wer eine Aufstiegsfortbildung absolviert, investiert in seine Zukunft und in die Zukunft unseres Landes. Wir brauchen dringend gut ausgebildete Fachkräfte, insbesondere in den sozialen Berufen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sollte der Senat alles tun, um Weiterbildung zu fördern, stattdessen werden diejenigen bestraft, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Eine Schulleiterin schildert, dass viele Absolventinnen und Absolventen mit Schulden in den Beruf starten, weil sie ihre Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG finanzieren. Die Prämie in voller Höhe hätte wenigstens den Schuldenberg abgemildert. Jetzt bleibt die Last, und Bremen verliert im Zweifel Vertrauen in die Politik und die Zukunft Bremens. (Beifall CDU) Was ist passiert? Hat die Koalition ihre eigenen Beschlüsse vergessen? Oder wurde bewusst in Kauf genommen, dass zum Beispiel die dringend benötigten Handwerker, Erzieher, Pflegekräfte nun in finanzielle Schwierigkeiten geraten? Das Handwerk hat sich in einem offenen Brief an den Bürgermeister gewandt und fordert Klarheit und Verlässlichkeit. Was sie stattdessen bekommen, ist das Gegenteil. Die Ausbildungsumlage ist ein bürokratisches Monstrum, das niemandem hilft. Die Kürzung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie, oder auch Meister-BAföG, nimmt den Auszubildenden wichtige finanzielle Unterstützung. Die Berufsschulen – denen könnte es auch besser gehen. Und statt zu investieren, wird wieder gekürzt. Das Handwerk ist seit Jahrzehnten das Rückgrat der dualen Ausbildung, Herr Kollege Khan sagte es gerade. Es bildet über den eigenen Bedarf hinaus aus und sorgt dafür, dass Bremen qualifizierte Fachkräfte hat. Doch dieser Senat setzt alles daran, die Betriebe weiter zu frustrieren. Was für ein fatales Signal! (Beifall CDU) Junge Menschen entscheiden sich gegen eine Ausbildung, weil die Bedingungen immer schlechter werden, und dieser Senat schaut tatenlos zu. Die CDU fordert daher erstens, die Kürzung der Bremischen Aufstiegsfortbildungs-Prämie zum 1. März 2025 rückgängig zu machen und die Prämie mindestens bis zum 31. Dezember in voller Höhe von 4 000 Euro weiterzuführen, entsprechend dem Haushaltsplan vom 12. Dezember 2024. (Beifall CDU) Zweitens: Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sowie die mittelfristige Finanzplanung sollen ausreichende Mittel bereitgestellt werden, um die Prämie bis Ende 2027 konstant bei 4 000 Euro zu halten. (Beifall CDU) Drittens: Einsparungen sollten sich strikt an das Sanierungsprogramm 2025 bis 2027 halten und nur in Bereichen erfolgen, die darin explizit genannt sind, nicht jedoch bei der Aufstiegsfortbildungs-Prämie. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort der Abgeordnete Volker Stahmann für eine Kurzintervention. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Herzlichen Dank! Was wir jetzt gesehen haben, ist sozusagen die haushaltspolitische Beliebigkeit der CDU. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Doppelzüngigkeit, die wir hier heute erlebt haben, ist ja wirklich sondergleichen. Heute Mittag hat der haushaltspolitische Sprecher der CDU noch gefordert, ich zitiere, jeden Posten im Haushalt zu überprüfen und wir sollten unsere Schularbeiten machen. Jetzt wird gesagt, Kürzungen sollen nur in der Vorgabe des Sanierungsprogramms 2025 bis 2027 stattfinden. Das betrifft nur den Bereich Soziales und das betrifft nur die Bereiche stationäre Unterbringung für Geflüchtete, Pflege und die Jugendarbeit. Das ist das, was Sie hier haushaltspolitisch machen: Der eine sagt, wir sollen überall sparen, und dann kommt die Beliebigkeit – die Unterschrift des haushaltspolitischen Sprechers ist unter beiden Anträgen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja, ja!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Phillip: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Müller. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Kürzung nur bei Soziales! Haben wir verstanden! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Weil sozial ist, was Arbeit schafft!) Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas Ruhe! Jetzt hat Frau Dr. Müller das Wort. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Wenn die Kollegen sich beruhigt haben, können wir auch fortfahren, wobei ich die Aufregung verstehe. Herzlichen Dank an den Kollegen Volker Stahmann, einen Wutausbruch haben Sie mir jetzt abgenommen. Man kann auch sagen, Sie haben die Hälfte meine Rede geklaut, dann bin ich schneller durch. Ich will mal einsteigen mit: Die Kürzung der Prämie an sich und auch der interne und öffentliche Umgang mit der Verkündigung der Kürzung der Prämie ist mehr als misslich gelaufen. Das muss ich tatsächlich so gestehen. Das geht deutlich besser. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Kommunikationsworkshop – haben wir schon gestern angeboten.) Es wäre auch wirklich besser gewesen, eindeutig zu erklären, worin sich die Kürzung begründet. Ich glaube, dass die Staatsrätin die Gelegenheit hier gleich nutzen wird und ich will ihr da nicht vorgreifen. Fakt ist: Es ist traurig für die Betroffenen, aber auch für unser Ziel, berufliche und akademische Bildung in der Stadt und im Land Bremen gleichwertig zu behandeln. Da fehlt uns dann nach der Kürzung ein attraktives Instrument, um denjenigen Menschen, die draufsatteln wollen, auf ihre berufliche Ausbildung – –. Das ist wirklich misslich. Fakt ist aber auch, dass wir die Prämie nicht abschaffen, sondern wir gleichen sie an den Hamburger Standard oder auch an andere Flächenländer an. Hamburg erhöht gerade von 1 000 auf 1 300 Euro. Jetzt kann man sagen, Bremen wollte wieder ganz toll sein, und am Ende zahlt man den Preis, weil man kürzen muss. Hamburg macht es irgendwie klüger und sattelt langsam auf und fängt mit einer geringeren Summe an. Fakt ist aber auch: Gemeinsam mit Hamburg werden wir dann zukünftig die Prämie von 1 300 Euro haben, und auch in dieser Höhe – oder das Doppelte für die Erzieher:innen –, bleibt die Prämie attraktiv für diejenigen, die sich fortbilden wollen. Es ist nicht so, dass es sich jetzt gar nicht mehr lohnt. Das öffentlich zu verbreiten, ist wirklich gefährlich, denn wir wollen ja weiterhin Menschen motivieren, draufzusatteln, und das geht mit dieser Prämie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Letzter Punkt, was gerade gesagt wurde: Diese Maßnahme ist Teil des Sanierungsprogramms. Auch da: Bitte lesen Sie doch mal die Beschlüsse korrekter durch! Teil des Sanierungsprogramms ist, sich alles anzugucken und auf Bundesstandards oder andere Standards abzusenken. Das machen wir hiermit. Das gefällt mir auch nicht, mir wird auch viel nicht gefallen, was in den nächsten Monaten noch kommt. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Wir würden an anderen Dingen sparen, so einfach ist das!) Aber wenn Ihre Erinnerung eine Haltbarkeitsdauer von vier Stunden hat, dann würde ich vorschlagen, wir erinnern uns noch mal an die erste Debatte heute Morgen. Da war der Ruf aus diesen Fraktionen hier: Wir geben das Geld mit großen Händen aus, bitte sparen Sie ein! Ja, hier machen wir das. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ja, aber am falschen Ende.) Das tut weh. Das tut nicht nur uns weh, sondern es tut natürlich vor allem den Betroffenen weh. Aber hier im Hause muss man sich dann schon mal einigen: Was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Ich vernehme alle paar Stunden unterschiedliche Signale. Das finde ich keine ehrliche Form von Politik. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Unruhe CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen – –. Als nächster Redner hat das Wort Herr Akkamis. Abgeordneter Gökhan Akkamis (FDP): Ich habe noch mal fünf Minuten Zeit? So viel brauche ich nicht. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Fünf Minuten mache ich jetzt nicht voll, das wäre auch erstaunlich lange. Nein. Wir wollen, dass Sie nur da streichen, Frau Müller, wo es einfach keinen Sinn macht, in einer knappen Haushaltslage Geld auszugeben. Bremen muss etwa 600 Millionen Euro jedes Jahr alleine an Zinsen aufwenden, und da glauben wir, können wir es uns nicht leisten, für Spaßzwecke wie Kettenkarussells neun Millionen auszugeben, ist doch ganz klar! (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hä? – Unruhe SPD) Ja, ist doch so. Das ist die Freikarte: Kettenkarussellfahrten, darum geht es. (Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es ist doch klar, dass wir da, wo wir Geld brauchen, um die Leute attraktiv zu halten für den Standort Bremen, damit wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, damit wir Meisterinnen und Meister und Techniker haben, damit wir Erzieherinnen und Erzieher haben, dass wir da Geld ausgeben müssen. Das ist doch ganz klar. Dann möchte ich sagen, lieber Herr Khan: Ja, wir nehmen Ihr Angebot gerne an. Dann machen wir das doch einfach! Die Zukunft liegt auf dem Tisch. Sie müssen unserem Antrag nur zustimmen, dann machen wir das möglich. Es ist ein bisschen sonderbar, dass hier ein Handwerksmeister und ein Erzieher – ich glaube, das sind Sie, Herr Zimmer – die Prämie für eben Ihre eigenen Berufsgruppen streichen wollen. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil wir keine Lobbyorganisation sind!) Das ist ein bisschen sonderbar für mich, aber gerne mache ich es möglich, dass wir es nicht tun. Nein, stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich bin mir sicher, dass wir etwas finden, wo wir 2,5 Millionen Euro einsparen können, denn darum geht es ja letztendlich: diese 2,5 Millionen Euro pro Jahr, dass wir da Mittel möglich machen. Wir halten das für eine Einsparung an der falschen Stelle, und wir machen es gerne möglich, dass es weiterlaufen kann mit dieser sinnvollen investiven Ausgabe. Stimmen Sie dem Antrag zu, dann machen wir es alle gemeinsam möglich. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat für den Senat die Staatsrätin Treu das Wort. Staatsrätin Karin Treu: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohlstand und soziale Sicherheit lassen sich in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland nur durch eine exzellente Ausbildung und berufliche Weiterbildung sichern. Darin sind wir uns alle einig, wie mir diese Debatte heute zeigt. Ich kann Ihnen versichern, dass unser Haus entsprechend handelt. Das Arbeitsressort setzt seit Jahren gezielt zahlreiche Maßnahmen um, um jungen Menschen die bestmöglichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine Anpassung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie von 4 000 auf 1 300 Euro wird daran nichts ändern. Meister-, Techniker- und Fachkräfteausbildung im Land Bremen werden weiterhin attraktiv bleiben, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen. (Beifall SPD) Es gibt einen einfachen Grund dafür: In Bremen profitieren mehr Menschen von der Prämie als in vielen anderen Bundesländern. Die meisten Prämienbeziehenden wären zum Beispiel in Niedersachsen gar nicht antragsberechtigt, dort ist der Kreis der geförderten Abschlüsse deutlich kleiner. In Hamburg liegt die Prämie, wie wir heute schon gehört haben, ebenfalls bei 1 300 Euro, genau wie künftig auch in Bremen. Deshalb habe ich keinen Anlass zur Sorge, dass es durch die Anpassung zu einer nennenswerten Verlagerung von Aufstiegsfortbildung in andere Bundesländer kommen wird. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie war und ist eine Würdigung derjenigen, die sich durch eine Weiterbildung beruflich weiterqualifizieren. Aber wir müssen uns bewusst machen: Alle Empfängerinnen und Empfänger dieser Prämie haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, denn sie ist Voraussetzung für eine Aufstiegsfortbildung. Hinzu kommt, dass alle, die eine nach AFBG, dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren, Anspruch auf das sogenannte Aufstiegs-BAföG haben. Dieses deckt bereits einen großen Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten und ist ein einkommensund vermögensunabhängiger Zuschuss. Wer zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhält, muss diesen auch nicht zurückzahlen. Diese Fördermöglichkeiten bleiben bestehen, unverändert. Mir ist bewusst, dass die Anpassung der Prämien für einige Betroffene dennoch eine spürbare Veränderung darstellen wird. Um möglichen finanziellen Härten entgegenzuwirken, haben wir deshalb eine Übergangsregelung für diejenigen geschaffen, die bereits kurz vor dem Abschluss einer entsprechenden Fortbildung stehen. Diesen Aspekt der Verantwortung lassen wir hier bitte auch nicht aus dem Blick: Arbeitgeber, die ihre Fachkräfte bei ihrer Weiterbildung finanziell unterstützen, um sie später im Betrieb zu behalten. Was die Erzieherinnen und Erzieher angeht: Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist seit 2020 – das ist, glaube ich, einigen hier nicht bewusst – kostenfrei. Da werden also keine Fortbildungskosten durch das AFBG gefördert, weil keine anfallen. Der Unterhaltsbeitrag, der bei Aufstiegsfortbildungen mit dem AFBG auch gefördert werden kann, ist immer zu 100 Prozent ein Zuschuss. Da fallen keine späteren Schulden an. Erzieherinnen und Erzieher bekommen die Prämie in Bremen als Anerkennung für ihre Ausbildung, als Belohnung. In unserem Nachbarland Niedersachsen und in vielen weiteren Ländern hingegen gehen sie leer aus. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum wir damit Fachkräfte aus Bremen vertreiben sollten. Liebe Opposition, Sie fordern den Senat ständig auf, wirtschaftlich zu handeln und zu sparen. Nun setzen wir genau das um und werden dafür von Ihnen kritisiert. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ja, an der falschen Stelle.) Das ist eine Doppelmoral. (Abgeordnete Julia Tiedemann [Bündnis Deutschland]: Das nennt sich Investition in die Zukunft.) Haushaltsverantwortung bedeutet für mich, dass wir Mittel gezielt einsetzen und nachhaltig einsetzen. Genau das tun wir mit dieser Entscheidung, denn wir müssen handeln. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel müssen Prioritäten gesetzt werden. Wir haben die Aufstiegsfortbildungs-Prämie seit 2019 bis letzte Woche insgesamt 5 299 Personen ausgezahlt. Ich bin mir sicher, dass die Nachfrage auch in Zukunft da sein wird, denn was wir nicht vergessen dürfen: Die Menschen machen ihre Aufstiegsfortbildung nicht, um eine Prämie zu bekommen. Sie bilden sich weiter, weil sie das verstanden haben, worüber wir in jeder arbeitsmarktpolitischen Debatte reden und was auch Sie, liebe Opposition, nicht müde werden, zu betonen: Ohne lebenslanges Lernen wird es schwierig. Um im Beruf weiterzukommen, muss man sich fortbilden. Aber wo man nachher als Erzieherin, als Industriemeisterin Metall, als Handwerksmeister arbeitet, hängt nicht davon ab, ob Bremen eine Prämie 4 000 Euro oder 1 300 € gezahlt hat oder ob man seine Fortbildung in Brandenburg gemacht hat, wo es gar keine Prämie gibt. Das hängt davon ab, wo man einen guten Arbeitsplatz findet und ein gutes Lebensumfeld hat. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, statt Probleme zu konstruieren, die in der Praxis kaum Relevanz haben! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Staatsrätin! Eines müsste uns doch allen hier im Hause klar sein: Wenn man so mit dem Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger spielt, dass man von jetzt auf gleich so eine Maßnahme zurücknimmt, ohne Ankündigung, für Menschen, die jetzt dieses Jahr abschließen – wir verspielen das Vertrauen in die Politik. Ich glaube, nach dem Wahlergebnis der vergangenen Woche müssten wir alle einmal in den Spiegel schauen. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland mit der Drucksachen-Nummer 21/984 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/986 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Zum Schluss lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/1015 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Lipödem-Betroffene unterstützen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 5. Februar 2025 (Drucksache 21/992) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 24. Februar 2025 (Drucksache 21/1037) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Heute legt die Koalition einen Antrag vor, der die Betroffenen des Krankheitsbildes Lipödem unterstützen soll. Dabei handelt es sich nicht nur um einen gesundheitspolitischen Antrag, sondern um einen Antrag, der deutlich macht, dass Frauengesundheit in unserer Gesellschaft immer noch zu wenig Beachtung findet. Das wollen wir ändern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Bundesweit leiden knapp 3 Millionen Frauen unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung, dem sogenannten Lipödem. Bedingt durch diese Fettverteilungsstörung, die bereits in der Erbanlage, also den Genen, festgelegt ist, kommt es zu einer krankhaften Vermehrung des Fettgewebes. Das Krankheitsbild betrifft nahezu ausschließlich Frauen im Rahmen einer hormonellen Umstellung, insbesondere in der Pubertät, während der Schwangerschaft oder in der Menopause, und beeinträchtigt das Leben der Betroffenen in einem sehr hohen Ausmaß. Sie leiden unter Symptomen wie Berührungs- und/ oder Druckschmerz, Neigung zu Blutergüssen, Spannungsgefühl und Schweregefühl der Arme und Beine sowie auch Bewegungseinschränkungen. Zu den körperlichen Leiden kommt oft eine psychische Belastung hinzu, denn oftmals werden die Betroffenen von Menschen in ihrem sozialen Umfeld aufgefordert, einfach ihr Körpergewicht zu reduzieren, dann würden die Symptome schon zurückgehen. Allerdings ist dieser Ansatz völlig substanzlos, da das Fettgewebe, das auf krankhaftes Lipödem-Wachstum zurückzuführen ist, sich nicht durch ein Kaloriendefizit reduzieren lässt. Analog zu vielen Krankheitsbildern, die vornehmlich oder ausschließlich Frauen betreffen, zeigt sich auch bei den von Lipödem betroffenen Frauen, dass oft ein langer Leidensweg vor der Diagnosefeststellung und einer angepassten Therapie beschritten werden musste. Mangelnde Erforschung und dadurch bedingt auch eine mangelnde pharmakologische und ärztliche Versorgung bleiben Probleme, von denen vor allem Frauen betroffen sind. Das muss sich ändern und das wollen wir ändern. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Für Lipödem-Betroffene ist die frühzeitige Diagnosestellung und Aufklärung über ihre Erkrankung entscheidend. Hierfür müssen Mediziner:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsberufe insbesondere in der Ausbildung sensibilisiert werden. Des Weiteren muss das Krankheitsbild Lipödem Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die erforderliche Überarbeitung der Finanzierung seitens der Krankenkassen. Bislang wird vielfach nur eine konservative Behandlung des Krankheitsbildes verfolgt, die von den Krankenkassen übernommen wird. Sie beinhaltet das Tragen von Kompressionsstrümpfen sowie eine Drainagetherapie. Durch die Einteilung des Krankheitsbildes in drei Stadien werden erst bei Feststellung des Stadiums 3 die Kosten einer sogenannten Liposuktion, also einer Fettabsaugung, von den Krankenkassen übernommen. Fachärzt:innen empfehlen hingegen, dass dieser Eingriff bereits in einem früheren Stadium vorgenommen werden sollte, um Beschwerden frühzeitiger effektiv zu lindern. Da es zu dieser Empfehlung der Fachärzt:innen bisher noch Fragen gibt, die den Nutzen und das Risiko einer Liposuktion betreffen, wurde im Jahr 2021 eine Erprobungsstudie gestartet, die sogenannte „LIPLEG“-Studie, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr erwartet werden. Auf Basis dieser Ergebnisse wird dann vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Kostenübernahmefrage entschieden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass hoher Handlungsbedarf besteht, das Krankheitsbild unter Mediziner:innen und Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe bekannter zu machen, eine frühzeitige Aufklärung der Patientinnen zu verbessern sowie die Ursachenforschung und Therapiemöglichkeiten zu verbessern. Deshalb haben wir als Koalition die vier inhaltlichen Beschlusspunkte entwickelt und bitten um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher! Wir sprechen heute über ein gesundheitspolitisches Problem, das Millionen von Frauen betrifft, aber von unserer Gesellschaft und insbesondere von den Krankenkassen immer noch nicht ausreichend anerkannt wird: das Lipödem. Diese chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung ist nicht nur eine physische Belastung, sondern bringt auch für die Betroffenen oft erhebliche psychische und soziale Einschränkungen mit sich. Die Debatte über das Lipödem ist beispielhaft für ein viel größeres Problem in unserem Gesundheitssystem: die mangelnde Berücksichtigung frauenspezifischer Erkrankungen in der medizinischen Forschung, Diagnostik und Behandlung. Es kann nicht sein, dass Betroffene über Jahre hinweg falsche Diagnosen erhalten oder mit dem Vorurteil kontaktiert werden, ihr Leiden sei eine Frage des Lebensstils oder gar der eigenen Disziplin. Die bisherigen Maßnahmen, die konservative Therapie mit Kompressionskleidung und Lymphdrainagen, sind für viele Patientinnen halt nicht ausreichend. Fachärzte empfehlen bereits im frühen Stadium eine sogenannte Liposuktion, also die operative Fettabsaugung, als Therapieoption zu ermöglichen. Doch hier liegt das zentrale Problem: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diesen Eingriff erst im dritten Stadium der Krankheit, wenn die Schäden am Gewebe und an den Gelenken bereits erheblich sind. Das ist eine Politik der Ignoranz und Verzögerung auf Kosten der Lebensqualität von Zigtausenden von Frauen. Sie nehmen die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ernst. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits 2019 eine Erprobungsstudie, die sogenannten „LIPLEG“-Studie in Auftrag gegeben, um den Nutzen der Liposuktion wissenschaftlich zu überprüfen. Diese Studie läuft bereits seit 2021 und wird dieses Jahr abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden darüber sicher entscheiden, ob die Kosten für die Liposuktion zukünftig auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Meine Damen und Herren, wie lange wollen wir noch warten? Die Erfahrungsberichte von Betroffenen und die Empfehlungen von Fachärzten zeigen heute schon deutlich, dass eine frühzeitige operative Behandlung nicht nur die Lebensqualität erhöht, sondern langfristig auch Kosten spart. Wenn wir Patientinnen früher helfen, dann vermeiden wir Spätfolgen wie Gelenkprobleme, psychische Erkrankungen und langfristig vielleicht sogar Arbeitsunfähigkeit. (Beifall Bündnis Deutschland) Da ist es jetzt unsere Pflicht, hier als Land Bremen auch aktiv zu werden. Wir müssen die Initiative ergreifen und mit gutem Beispiel vorangehen, anstatt abzuwarten, bis der Bund endlich handelt. Wenigstens sollten wir zum Handeln auffordern. Die Krankenkassen müssen entlastet werden. Es braucht die gezielte Finanzierung statt Verzögerung. Die bisherige Finanzierungspraxis führt zu einem Paradox: Die Krankenkassen zahlen jahrzehntelang für konservative, oft ineffektive Behandlungen, weigern sich aber in eine frühzeitige, nachhaltige Lösung zu investieren. Statt die Liposuktion als anerkannte Therapieform zu etablieren, werden die Patienten mit Symptombehandlung abgespeist, die das Fortschreiten der Krankheit dort nicht verhindert. Es ist an der Zeit, dass wir hier vielleicht auch etwas Geld in die Hand nehmen. Vielleicht kann Bremen dort einen Sonderfonds machen, vielleicht mal einen – –. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Eine eigene Krankenkasse!) Wie bitte? Ja. Es fehlt halt plötzlich das Geld. Das kann nicht sein. Ein weiteres großes Problem ist die fehlende Sensibilisierung von Ärzten, das medizinische Fachpersonal, was für dieses Krankheitsbild nicht richtig ausgebildet wird. Es darf nicht sein, dass Frauen jahrelang mit falschen Diagnosen von Arzt zu Arzt laufen, bevor endlich eine konkrete Einschätzung erfolgt. Daher unterstützen wir die Forderung, das Thema Lipödem in die medizinische Aus- und Weiterbildung mit aufzunehmen. Bremen muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dieses Krankheitsbild stärker in den Lehrplänen von Medizin und Pflegeberufen berücksichtigt wird. Neben der Liposuktion müssen wir auch die ergänzenden Therapieangebote verbessern. Dazu gehört eine interdisziplinäre Versorgung. Ernährungsberatung, Physiotherapie, psychologische Unterstützung sollten hier an erster Stelle stehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Viele Patienten leiden nicht nur körperlich, sondern auch psychisch enorm unter den Auswirkungen des Lipödems. Hier brauchen wir ein spezialisiertes Therapieangebot, das auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingeht. Der Änderungsantrag der FDP schlägt ein Pilotprojekt vor. Das ist schon mal ein guter Anfang. Wir begrüßen diesen Vorschlag grundsätzlich, möchten aber sicherstellen, dass ein solches Projekt nicht zu einer Alibi-Maßnahme verkommt. Die Politik hat eine Verantwortung, nicht nur Studien und Modellversuche anzuregen, sondern auch konkrete Veränderungen herbeizuführen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Meine Damen und Herren, das Thema Lipödem betrifft nicht nur einzelne Patientinnen, sondern wirft ein Schlaglicht auf die generelle Ignoranz in der Gesundheitsversorgung gegenüber frauenspezifischen Erkrankungen. Das ist nicht akzeptabel. (Beifall Bündnis Deutschland) Frauen werden systematisch benachteiligt, sei es in der Forschung, Therapie oder bei der Kostenübernahme durch Krankenkassen. Deshalb fordern wir: sofortige Anerkennung der Liposuktion als Kassenleistung, unabhängig vom Krankheitsstadium oder um langfristige Schäden und Kosten zu vermeiden; Anpassung der medizinischen Ausbildung, um die Diagnostik und Behandlung des Lipödems zu verbessern; Förderung interdisziplinärer Therapieansätze. Lassen Sie uns hier mal als Land Bremen vorangehen und nicht auf den Bund warten! Lassen Sie uns zeigen, dass eine moderne, patientenorientierte Gesundheitspolitik auch möglich ist. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Wir sprechen heute über eine Krankheit, die hauptsächlich bei Frauen auftritt und gesellschaftlich viel zu wenig debattiert wird. Sie ist oft für Betroffene mit Schmerzen, Alltagseinschränkungen und Scham behaftet. Wir sprechen über Lipödem. Es handelt sich dabei um eine Fettverteilungsstörung, die dazu führt, dass sich Fettgewebe hauptsächlich an Hüfte, Gesäß, Beinen und Armen ansammelt. Die Erkrankung führt zu starken Schmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit und damit zu großen Problemen auch beim ganz alltäglichen Vorgehen. Schnell einem Bus hinterherlaufen, Fahrstuhl kaputt und nun mehrere Treppen zu bewältigen – für Lipödem-Erkrankte oft eine sehr schmerzhafte und auch teils schwer zu bewältigende Belastung. Dann kommt noch die gesellschaftliche Stigmatisierung dazu. Lipödem-Erkrankte werden oft mit Fatshaming überzogen, sie werden als faul, undiszipliniert oder ungesund beschimpft. Sie werden im Alltag häufig anders behandelt. Diese Diskriminierung hat oft psychische Folgen und führt häufig zu dem Versuch, über Diäten bis hin zu Essstörungen das eigene Gewicht zu reduzieren – krankheitsbedingt ohne Erfolg. Wir sprechen heute in der Bürgerschaft also über Lipödem, um dem Leiden der Betroffenen zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und um ihnen zu signalisieren: Wir sehen euch und wir verstehen es als unsere Aufgabe, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation zu leisten. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das erste Problem ist, dass die Krankheit nahezu ausschließlich bei Frauen auftritt. Das zweite Problem ist, dass die Krankheit bisher kaum erforscht ist. Was soll ich Ihnen sagen: Beide Probleme hängen zusammen. Lange Zeit war der männliche Körper die Norm in der medizinischen Forschung. Krankheiten, die hauptsächlich bei Frauen oder auch queeren Menschen auftreten, sind dementsprechend medizinisch zumeist wenig erforscht. Lipödem wird daher häufig viel zu spät diagnostiziert oder fälschlicherweise als Übergewicht (Adipositas) benannt. Die Betroffenen erhalten zunächst meist unbrauchbare Ratschläge wie „weniger essen“, „mehr bewegen“. In der Zeit bis zur Diagnose stehen die betroffenen Frauen dann mit ihrem Leiden sehr alleine und machen sich zumeist auch noch selbst Vorwürfe, weil sie beispielsweise Sport durch starke Schmerzen kaum bewerkstelligen können. Die Ursache der Erkrankung ist dabei weitgehend unbekannt. Daher gibt es auch keine heilende Therapie. Die bestehenden etablierten Behandlungsansätze, so wie Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie, zielen nur auf die Linderung der Beschwerden ab. Eine Betroffene hat mir dabei kürzlich auch geschildert, dass sie über die Krankenkasse im Jahr zwei Kompressionsstrümpfe finanziert bekommt. Da diese Strümpfe aber alltäglich getragen werden, ist es offensichtlich eine unzureichende Unterstützung. Insbesondere Frauen, die arm sind und über wenige eigene finanzielle Mittel verfügen, können das dann nicht kompensieren und sind somit unzureichend unterstützt. Aus unserer Sicht ist das inakzeptabel. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt auch – und darauf ist in der Debatte bereits Bezug genommen worden – die Möglichkeit einer Liposuktion, also Fett absaugen. Dazu kommt es aber nur in besonders schweren Fällen und es wird somit zumeist von den Kassen nicht übernommen, da es auch keine ausreichenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsbelege gibt. Betroffene schildern aber, dass nach einer Operation zumindest das Leid deutlich reduziert ist. Eine solche Studie gibt es bisher nicht, weil es dazu bisher zu wenig Forschung gab. Aktuell läuft eine Studie, beauftragt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, und wir erwarten, dass diese Studie in diesem Jahr abgeschlossen ist und dann darüber entschieden werden soll, wie die Kosten für diese Maßnahme übernommen werden. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das ist der Weg!) Heute diskutieren wir den Antrag von Rot-Grün-Rot, mit dem wir die Versorgung von Lipödem-Betroffenen verbessern wollen. Wir legen dabei einen Schwerpunkt auf eine geschlechtsspezifische Krankheit, mit dem wir die Benachteiligung von Frauen und queeren Menschen im Gesundheitssystem reduzieren wollen. Ganz konkret wollen wir das Thema im Rahmen der Gesundheitsminister:innenkonferenz aufrufen und einen länderübergreifenden Ansatz für geschlechtersensible Forschung erarbeiten. Wir wollen die Forschung zur Krankheit vorantreiben und dabei auch Fördermöglichkeiten überprüfen. Wir wollen die Versorgungssituation von Lipödem-Erkrankten bessern und in die Landesgesundheitsberichterstattung einpflegen und wir wollen medizinisches Personal sensibilisieren und die Fort- und Weiterbildung stärken. Der Antrag reiht sich damit ein in eine Reihe von parlamentarischen Initiativen aus den Reihen der Koalition, bei denen wir geschlechtsspezifische Krankheiten und Frauengesundheit in den Blick nehmen. Wir hatten dazu bereits den Antrag für geschlechtersensible Gesundheitsberichterstattung, den Antrag zu Forschungsdefiziten von Frauen und weiblichen Körpern und den Antrag zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung von Transmenschen. Ich freue mich daher heute über diesen Antrag und hoffe darauf, mit einer breiten Zustimmung den Betroffenen hier zumindest etwas mehr Aufmerksamkeit und einige Bausteine einer besseren Versorgung ermöglichen zu können. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja schon viel über Lipödem als Krankheit gehört, aber stellen Sie sich vor, Sie wachen jeden Morgen mit Schmerzen auf, die nicht nur Ihren Körper, sondern auch Ihr Lebensgefühl belasten. Millionen von Frauen in Deutschland gehen genau durch diese Realität, ohne dass ihre Beschwerden ernst genommen werden. Eine Erkrankung, die oft missverstanden wird und für viele Betroffene zu einem ständigen Kampf wird. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, dem wir von der FDP-Fraktion zustimmen werden, ist ein erster richtiger Schritt, um das Bewusstsein für diese Krankheit zu schärfen und die notwendigen Versorgungsstrukturen zu verbessern. Es ist an der Zeit, dass wir diese Erkrankung in den Fokus rücken und den Frauen, die darunter leiden, die Unterstützung zukommen lassen, die sie verdienen. Lipödem betrifft fast ausschließlich Frauen, wie wir heute auch schon gehört haben, und bleibt oft weithin unentdeckt, da die Ursachen ähnlich wie bei Endometriose, eine parlamentarische Initiative, die durch die FDPFraktion vorangetrieben wurde – –. Schätzungen zufolge sind rund 3,8 Millionen Frauen in Deutschland betroffen – eine enorme Zahl, die eine weitere erhebliche Dunkelziffer vermuten lässt. Viele Frauen glauben fälschlicherweise, dass ihr Zustand auf ungesunde Ernährung oder Bewegungsmangel zurückzuführen ist, was zu einem schmerzhaften Stillstand, einer langen Diagnose und auch Behandlung führt. Die derzeit verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten – das haben wir heute auch schon gehört – sind mehr als unzureichend. Diese Optionen haben ihre Grenzen, insbesondere dann, wenn die Krankenkassen meist nur im fortgeschrittenen Stadium die Kosten übernehmen. Auch die heute schon gehörte Studie zur Wirksamkeit der Liposuktion macht deutlich, wie unklar die medizinische Versorgung in diesem Bereich eigentlich wirklich ist. Dass wir nun aber bis zum 31. Dezember 2025 auf Ergebnisse warten sollen, kann nicht als Ausrede dienen, wichtige Maßnahmen nicht zu ergreifen. Das Krankheitsbild Lipödem ist sehr komplex. Deshalb wollen wir von der FDP-Fraktion mit unserem Änderungsantrag konkrete Verbesserungen der Behandlungsmöglichkeiten erzielen. Denn es ist entscheidend, dass wir nicht nur abwarten, sondern jetzt handeln für die betroffenen Frauen in Bremen und für ihre Lebensqualität. (Beifall FDP) In unserem Änderungsantrag führen wir ein Pilotprojekt auf. So können wir mit konkreten Maßnahmen dafür sorgen, dass wir in relativ kurzer Zeit bereits Ergebnisse spüren können. Anders als in Ihren Prüfaufträgen, da sind es ja eher Maßnahmen, die länger dauern. Unser Änderungsantrag ist dabei eine wichtige und auch sinnvolle Ergänzung, meine Damen und Herren. Bei der Diskussion um Endometriose haben wir gesehen, wie wichtig es ist, die Stimmen der Betroffenen zu hören und ihre Bedürfnisse dabei auch ernst zu nehmen. Daher fordern wir nicht nur die Offenlegung der Studienergebnisse, sondern auch sofortige Maßnahmen, um den Frauen in Bremen die ganzheitliche medizinische Versorgung zu bieten, die sie benötigen. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden, die den betroffenen Frauen zugutekommen und ihnen die Würde und Unterstützung zurückgeben, die sie verdienen. Es ist unser aller Verantwortung, sicherzustellen, dass niemand alleine gelassen wird und dass wir auch für diejenigen einstehen, die oft im Schatten stehen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es fällt mir ehrlich gesagt heute ein bisschen schwer, hier oben zu stehen nach diesem Eklat, den ich hier gestern erleben musste. Ich mache es trotzdem, weil ich gerne hier bin und weil es auch ein wichtiges Thema ist, mit dem wir uns beschäftigen. Das hat der Kollege Janßen ja, finde ich, schon ziemlich gut beschrieben. Es ist nicht ein Solitärantrag, den wir jetzt machen, sondern wir beschäftigen uns schon mit dem vierten Antrag mit dem Thema gendergerechte Medizin. Es ist zu Recht gesagt worden, dass das Thema Frauengesundheit wirklich ein Randthema ist. Da würde ich auch mal Lipödem mit Endometriose vergleichen. Es sind ganz viele Frauen davon betroffen, wir wissen nicht, wie viele. Deswegen haben wir hier auch einmal 2,8 Millionen, dann reden wir von 3,8 Millionen, dann sagen wir noch, Dunkelziffern sind auch noch da. Das heißt, wir wissen nicht, wie viele es sind, wir wissen nicht, woher es kommt. Wir können feststellen, es gibt biografische Punkte, wo diese Krankheit ausbricht – das ist nach der Pubertät, das ist nach einer Schwangerschaft, das ist nach den Wechseljahren. Wir wissen – das kann man ja ziemlich leicht feststellen –, dass es auch eine genetische Disposition dabei gibt. Dass natürlich viele Frauen wahnsinnige Probleme mit dieser Krankheit haben, auch eine Scham haben, das überhaupt einzugestehen, weil man erst mal nach außen hin sagt, „die essen zu viel, die sind übergewichtig“, das ist vollkommen klar; dass sie auch psychisch Probleme haben, damit zum Arzt zu gehen. Und wenn sie zum Arzt gehen, dann gehen sie zu dem Arzt, zu dem Arzt, zu dem Arzt, und es wird wie bei der Endometriose ein Marathon an Arztbesuchen, den man über sich ergehen lassen muss. Dann kommen natürlich auch die Folgeerkrankungen dazu. Ich nehme mal an, dass bei diesen Frauen, die das erleiden müssen, es zu Depressionen, zu psychischen Erkrankungen führt. Ich bin mir sicher, dass die Lebenserwartung sehr viel kürzer ist, auch weil man sich mit diesem Krankheitsbild nicht richtig bewegen kann und weil es eben auch, wie schon erwähnt, zu Gelenksverschleiß führen wird. All das wird dazu führen, dass die Frauen nicht nur leiden, sondern dass sie auch ein kürzeres und sehr viel schwierigeres Leben haben. Ich verstehe schon die Kritik, dass man sagt: „Ihr könnt euch als Politik nicht um jedes Thema kümmern“. Ich finde, das ist berechtigt, das können wir tatsächlich nicht. Dafür gibt es auch Fachinstitutionen, die da vielleicht eine größere Kompetenz haben als wir. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Genau!) Ich finde es aber richtig, dass wir bei Krankheiten, wo wir so dermaßen viele Betroffene haben, genauer hingucken. Das haben wir hier gesundheitspolitisch auch gemacht. Wir haben uns um Demenz gekümmert – absolut richtig, dass wir uns darum kümmern. Wir haben uns um Endometriose gekümmert – absolut richtig, dass wir das tun. Nur so nebenbei: Wir als Koalition beschäftigen uns gerade damit, eine Fachanhörung zu machen, Anfang April, mit der Selbsthilfegruppe zusammen. Wir nehmen das Thema sehr ernst, weil es so viele Betroffene sind. Ich finde auch den Ansatz mit dem Prostata-Screening wichtig, weil es eben eine so häufige Todesursache für Männer ist. Dass wir uns mit diesen Krankheiten, die eigentlich Volkskrankheiten sind, hier in diesem Parlament beschäftigen – –, deswegen finde ich es auch richtig, dass wir das hier thematisieren. Ich habe dann mal geguckt, was die CDU eigentlich im Bundestag zu dem Thema gemacht hat. Ich habe festgestellt, dass die einen Antrag dazu gemacht haben, wo sie dann auch gefordert haben, dass die Fettabsaugung – –, dass man nicht abwarten sollte, bis diese Studie zu Ende ist, sondern schon vorher auf die Krankenkassen einwirken sollte, dass die dafür bezahlen sollen. Das finde ich persönlich einen richtigen Ansatz. Ich bin gespannt, was der Kollege aus dem Landtag dann zu dem sagt, was seine Bundestagskollegen gesagt haben. Für die Koalition kann ich nur sagen: Wir haben diesen Antrag gerne gemacht, vielleicht haben wir ihn zu spät gemacht. Ich finde auch, wir haben zu viele Prüfaufträge reingeschrieben. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ja!) Wir hätten uns, glaube ich, noch ein bisschen deutlicher äußern können. Als ich das eben durchgelesen habe, da muss ich sagen: Es muss eigentlich heißen, wir müssen auf die Ärztekammer einwirken, die Aus-, Fort- und Weiterbildung geeignet zu intensivieren. Ich habe zumindest daraus gelernt: weniger Prüfaufträge und mehr sagen, gerade bei solchen Anträgen, was wir eigentlich wollen. Aber die ganze Sache geht meiner Ansicht nach in die richtige Richtung. Ich finde auch, was da drinsteht, dass wir dieses Thema gendergerechte Gesundheit, Frauengesundheit in die Landesgesundheitsberichtserstattung als einen Schwerpunkt mit aufnehmen – nicht für dauernd, aber es jetzt einmal als einen Schwerpunkt zu nehmen –, absolut richtig. Das passt zu dem, was wir bisher miteinander entwickelt haben. Ich freue mich auf den weiteren Prozess. – Vielen Dank! Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Präsidentin Antje Grotheer: Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn einen sehr, sehr wichtigen Satz kundtun, der die politische Grundhaltung der CDU-Fraktion klarstellt und auch helfen soll, den dann folgenden Debattenbeitrag einzuordnen. Wir als CDU-Fraktion sind sehr froh und sogar stolz, dass wir nicht in einem Land mit Staatsmedizin leben, (Beifall CDU) sondern in einem Land, wo die Politik, wo der Gesetzgeber – vor allem im Bundestag, aber ein bisschen auch in den Länderparlamenten – Rahmenbedingungen sicherstellt. Dann kommt das, wo ich gedacht habe: Wissen die Vorredner eigentlich, wie unser System gegliedert ist, wer eigentlich welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat, wie eigentlich unser Gesundheitswesen geordnet ist? Da hatte ich sehr, sehr große Zweifel. Die Überschrift heißt „Selbstverwaltung“. Das bedeutet, dass die Leistungserbringer – also alles, was Medizin ist und medizinnahe Berufe ist – das bezahlt bekommen, was ein anderes Gremium, nämlich der Gemeinsame Bundesausschuss, vorher evidenzbasiert – also medizinisch bewiesen, erwiesen, wie auch immer – empfohlen hat und was dann die Kostenträger auch bezahlen. Denn die haben auch einen Auftrag: Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherstellen. Das habe ich hier bisher in der Debatte komplett vermisst, und das muss mal seitens der CDU klargestellt werden. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Aber im Bundestag wollen Sie offenbar Staatsmedizin. Das ist doch einfach unlogisch.) Das ist nicht nur CDU-Haltung. Das ist eigentlich Haltung aller demokratischen Parteien in Deutschland: eine gelebte und nach vorne gerichtete Selbstverwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Zurufe) Es kommen noch Sätze der Empathie, beruhigen Sie sich! (Unruhe – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Empathie…) Der Kollege Ralph Saxe von den Grünen hat das ja gesagt. Wir haben auch hier schon im Parlament Debatten geführt zum Thema Gesundheit – aber nicht, wenn es darum ging, wo die Zuständigkeiten klipp und klar geregelt sind, in einzelne Krankheitsbilder hineinwirken zu wollen. (Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Ich frage Sie: Was ist denn nach Ihren Debattenbeiträgen zu erwarten? Wollen Sie eine eigene Krankenkasse gründen, Frau Bernhard ist die Vorsitzende? Und die FDP ist der Leistungserbringer und sagt: „Jawohl, du kriegst jetzt deine Fettabsaugung“? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber zynisch.) Mal ganz ehrlich, wir müssen hier schon ein bisschen ernsthaft bleiben und dürfen keine falschen Erwartungshaltungen wecken. Auch dies sind kleine Schritte hin zu Populismus und davor warne ich seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU – Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Natürlich gibt es Krankheiten, gerade im Bereich Frauengesundheit. Wer hat das denn in der Deputation am meisten erwähnt? Die CDU-Fraktion mit Sina Dertwinkel und Rainer Bensch. Das ist so (Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Da können Sie zwischenrufen und es glauben oder es nicht glauben. Sie können sich gar nicht vorstellen, was da von allen Seiten an fachlich hohem Niveau gesprochen wird. Aber wie soll es denn jetzt weitergehen? Wissen Sie eigentlich, wie viele seltene Erkrankungen wir in Deutschland haben? (Abgeordneter Ralph Saxe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine seltene Erkrankung!) Kann mir das irgendjemand von der Koalition sagen, wie viele seltene Erkrankungen? (Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist keine seltene Erkrankung!) Es gibt 8 000 seltene Erkrankungen und darunter leiden vier Millionen deutsche Bürger. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Hören Sie doch auf damit, das ist keine seltene Erkrankung!) Jetzt möchte ich die Koalition sehen, dass sie auch zu diesen seltenen Erkrankungen, (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Einmal zum Mitschreiben: Das ist keine seltene Erkrankung!) an denen Menschen auch leiden, auch aktiv werden. Aber das tun Sie nicht, weil es letztendlich ein Stück weit Heuchelei von Ihrer Seite ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU – Zurufe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, das ist so. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Sprechen Sie doch mal mit Betroffenen!) Ich spreche immer mit Betroffenen und ich habe mir ganz bewusst überlegt: (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Eindruck hatten wir gerade nicht!) Was machst du heute? Sagst du – –, und willst du diesen Überbietungswettbewerb nach dem Motto „ich bin auch für“ und „ich will auch was Schönes vorschlagen“ oder bist du mal wirklich hart, aber sehr ehrlich und mahnst dazu, das Gesundheitswesen ernst zu nehmen? Ich habe mich für das Letztere entschieden. Es muss auch mal jemanden geben, der klipp und klar sagt: (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Ihre Bundestagsfraktion aber nicht!) „Ja, wir alle wollen die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Wir müssen aber auch respektieren und akzeptieren, (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) dass es Zuständigkeiten und Menschen gibt – –.“ Was Sie von sich gegeben haben, ist ein Affront gegen die Mediziner, ob das in den Krankenkassen ist, ob das im Gemeinsamen Bundesausschuss ist, das war ein Affront gegen diejenigen, die letztendlich für die Gesundheitsversorgung in der Ausführungsqualität zuständig sind. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Aber wir sagen nicht mal, dass es von den Kassen übernommen werden soll.) Das bringe ich hier ganz klipp und klar zum Ausdruck, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Man kann auch ohne Prüfaufträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung sprechen. Man kann auch ohne Prüfaufträge mit den Ärztekammern sprechen. Glauben Sie, dass die jetzt alle auf einen Parlamentsbeschluss des Landtags der Freien Hansestadt Bremen warten, um zu wissen: „Mensch, was haben wir eigentlich im Bereich Gesundheit zu tun?“ Das wissen die doch. Es gibt auch Fachgesellschaften und es gibt die Vertretungsmöglichkeit für chronisch Kranke und auch für besondere Gruppen, die von Krankheiten nicht nur bedroht, sondern auch tatsächlich chronisch betroffen sind, im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Antragsund ein Mitspracherecht zu haben. Das bitte ich einfach ernst zu nehmen und hier keine falschen Erwartungen zu wecken, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Es macht mich schon traurig, dass die Koalition sich hier nicht um das Wesentliche kümmert, was auch wirklich ihr Verpflichtungsauftrag ist. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Das ist eine der schlechtesten Reden in der gesamten Legislatur! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wesentlich ist, bestimmen ja nicht Sie!) Haben Sie eigentlich gestern mitbekommen, dass der Europäische Gesundheitsbericht herausgekommen ist? (Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der gibt uns Politikern im Bundestag und in den Landtagen mit auf den Weg, worum wir uns zu kümmern haben. Ich will Ihnen mal die fünf Überschriften liefern, die nämlich die Gesundheit von der Geburt bis zum Tode klassifizieren und einteilen. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie zur Sache reden?) Wir müssen im Bereich der Müttersterblichkeit ran. Seit 2015 ist die Müttersterblichkeitsrate die gleiche geblieben. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben noch nicht einen Satz zum Thema gesagt. Lipödem ist das Thema!) Zweitens: Säuglinge und Kinder. (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD] – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen Satz zum Thema Lipödem!) Es hat schon damit zu tun, worum sich hier ein Parlament kümmern soll. Und noch einmal: Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, sich um einzelne Krankheitsbilder zu kümmern, (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Das muss ein Parlamentarier sagen!) sondern es ist Aufgabe, die Rahmenbedingungen sicherzustellen. Da haben Sie als rot-grün-roter Senat, getragen von dieser Koalition, bislang versagt. Das muss ich hier auch so deutlich sagen. Ich weiß, dass jetzt alle ein bisschen erregt sind, (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ja, weil Sie hier falsche Dinge behaupten.) wir werden aber in der Gesundheitsdeputation, wie gewohnt, sehr, sehr sachlich weiterdiskutieren. Es macht die Qualität Ihrer Anträge nicht dadurch besser, dass Sie mich hier fünf Minuten lang permanent durch Zwischenrufe gestört haben. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir bleiben dabei, wir enthalten uns bei Ihren Anträgen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Was Sie uns da eben geboten haben, Herr Bensch, ist wirklich unter aller Kanone. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bin nicht sauer, ich bin einfach nur enttäuscht, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erschüttert!) weil Sie die ganze Zeit sagen: Das ist doch das Parlament und wir haben als Legislative so viele Aufgaben und wir dürfen der Exekutive nicht so viel – – und da nicht – –. Sich aber auf die Seite von denjenigen zu stellen, die die Frauengesundheit in den letzten Jahrzehnten eben nicht auf der Tagesordnung hatten, nur weil Sie dieses Klientel schützen wollen, das geht überhaupt gar nicht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir lassen uns auch von Ihnen nicht vorschreiben, welche Initiativen, welche Anträge wir hier einbringen. Und wenn wir hier – –. Das ist ja nicht nur ein Plenum, in dem man nur das wiedergibt, was irgendwelche anderen Institutionen uns sagen, sondern wir kommen selbst auf Ideen und die wollen wir natürlich weitergereicht wissen. Ich bin ja schon erstaunt, dass die Bundestagsfraktion der CDU einen oder drei oder fünf Schritte weiter ist als Sie hier. Da kann man sagen: Wunderbar, dann würden wir uns eher dieser CDU-Initiative im Deutschen Bundestag anschließen. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]) Genau, das ist vielleicht nicht verkehrt. Wir wissen ja, wo wir jetzt gerade stehen. Es ist schon interessant, wie Sie auf diese Art und Weise einen Antrag, und vor allen Dingen, das muss ich sagen, die von dieser Krankheit Betroffenen überhaupt nicht ernst zu nehmen scheinen, nach dem Motto „Es ist ja nur eine kleine Gruppe mit einer seltenen Erkrankung“. Genauso funktioniert unsere Medizin hier in Deutschland, dass nur das, was richtig Geld bringt, erforscht wird, aber wenn es um eine kleine – –, vielleicht auch einen kleinen Teil der Bevölkerung geht, da wird nicht um diese Krankheiten richtig gekämpft, geforscht und so weiter. Und das ist ja noch nicht mal eine kleine Gruppe. Wir wollen sagen: Die Frauengesundheit setzen wir an erste Stelle und gerade die vom Lipödem betroffenen Frauen müssen wir schützen. Und das ist ja auch interessant, dass wir die vor einer demokratischen Partei schützen müssen. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rainer Bensch? Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Ja. Präsidentin Antje Grotheer: Bitte sehr! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Sehr geschätzte Kollegin Frau Reimers-Bruns, erinnern Sie sich daran, dass ich in der letzten oder war es in der vorletzten Fragestunde hier kundgetan habe, dass nur fünf Prozent der Forschungsgelder, was Medizin angeht, in Frauengesundheit gehen, und dass ich das hier an dieser Stelle, genau an diesem Mikrofon bemängelt habe? Können Sie sich daran erinnern? (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Interessant ist es ja, wenn es konkret wird.) Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Ja, genau! Das war ja richtig, deswegen muss man sich dafür einsetzen, dass es sich verändert und nicht sagen: „Das ist eben so, das nehmen wir so hin.“ Das machen wir eben nicht, wir wollen es ändern. Das ist genau der Punkt, Herr Bensch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das ist die Aufgabe eines Parlaments, sich dieser Gruppen und Gruppierungen auch anzunehmen. Gerade weil wir die Hälfte der Menschheit sind, nämlich wir Frauen, finde ich es auch ganz merkwürdig, wenn Männer sich wieder mal gegen Fraueninteressen äußern. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Rainer Bensch zur Kurzintervention. Erst mal weise ich zurück, dass wir Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): gegen die Erforschung oder auch gegen die Gewährung von Leistungen im Bereich von Frauenmedizin sind, explizit jetzt hier beim Lipödem. Wir würden uns freuen, wenn am Ende des Jahres diejenigen, die dafür zuständig sind, auch dementsprechend entscheiden. Man muss aber die Geduld haben, die Studie abwarten, um dann sagen zu können, es ist evidenzbasierte Medizin und nun werden die Kostenträger das auch genehmigen. Diese Geduld müssen wir haben und wir dürfen als Politiker hier nicht falsche Erwartungshaltungen wecken, sondern müssen dieses System stützen oder wir müssen es ändern. Wenn ich Ihre Äußerungen höre, dann sind Sie für eine Systemveränderung. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Nein! Wo steht das denn?) Dann machen Sie es aber auch dementsprechend über Anträge und über Gesetzesänderungsanträge und wecken hier nicht falsche Erwartungshaltungen, sehr geehrte Frau Reimers-Bruns. (Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, wollen Sie jetzt mit einer Kurzintervention antworten? – Gut, dann ist als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich dran. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe noch drei Minuten und ich denke, in diesen drei Minuten, sehr geehrter und geschätzter Kollege Bensch, kann ich gar nicht so viel am Thema vorbeireden wie Sie gerade in Ihrem Redebeitrag. (Beifall und Heiterkeit FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie, Kollege Bensch, das Erste, das ich gelernt habe, als ich als junger Abgeordneter in dieses Parlament eingezogen bin, war, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt bin ich gespannt!) dass man die Sorgen der Menschen draußen, egal wie klein oder wie groß, ernst nimmt. Und wenn 3,8 Millionen Frauen, mit einer erhöhten Dunkelziffer, von solch einer starken und sehr belastenden Krankheit betroffen sind, meine Damen und Herren, dann ist das keine Kleinigkeit, die wir hier in Bremen ernst zu nehmen haben, sondern ein Thema, das keine Kleinigkeit ist und das wir sehr, sehr ernst nehmen sollten. Sie haben da draußen eine Bundesdebatte gemacht, weil Sie es doch eigentlich in Wahrheit nicht hinbekommen haben, hier in Bremen jegliche Themen zur Frauengesundheit zu bringen. Das ist doch eigentlich Ihr Problem. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Wichtigste für Sie in dieser Stadt ist das Große, das ist die GeNo. Sie sprechen nicht über die Menschen, über Krankheiten, die irgendwie betroffen sind. Ich habe Sie nicht großartig zur Endometriose gehört. Ich habe Sie nicht zum Lipödem gerade gehört. Sie hätten ja einen eigenen Antrag einbringen können, in dem Sie mehr Forschungsgelder fordern dafür. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Haben Sie auch nicht gemacht. Wenn Sie gern etwas verändern wollen in dieser Stadt, dann nehmen Sie es mit und schreiben eigene Anträge dazu. Sie haben ganz viele Chancen dazu gehabt. Wenn Sie die liegen lassen, dann ist das so. Aber darunter können wir doch nicht die Betroffenen leiden lassen, meine Damen und Herren! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich hoffe, ich konnte noch mal unsere Position klarmachen, auch Ihre Position. Ich appelliere noch einmal an Sie als Koalitionsfraktionen: Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der wirklich ein Projekt mit voranbringen würde, indem wir wirkliche Maßnahmen ergreifen können, zusätzlich zu Ihren Prüfaufträgen, die wir als Fraktion immer noch als sehr wichtig erachten. Die CDU mag es anders sehen, aber das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass leider mit keinem einzigen Wort die GeNo in diesem Antrag erwähnt wurde. In diesem Sinne, ich hoffe auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Redner der Abgeordnete Rainer Bensch zur Kurzintervention. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Ja, als junger unerfahrener Abgeordneter nehme ich alle Tipps gern entgegen. Danke erst mal dafür, Kollege Humpich. Ich will daran erinnern: Die Legislaturperiode hat begonnen und die ersten gesundheitspolitischen Initiativen sind von der CDU gekommen und haben nichts mit der GeNo zu tun gehabt, sondern mit dem Thema Demenz. (Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke]: Können Sie mal zur Sache reden?) Ja, das ist genau zu dem, was er gesagt hat, darauf beziehe ich mich. Frau Präsidentin, ich beziehe mich auf seinen Beitrag und jetzt gibt es da einen Zwischenruf. Das bitte ich schon zu unterbinden. Das geht so nicht. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [Die Linke] – Unruhe CDU – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kann die Präsidentin entscheiden und nicht Frau Strunge! – Beifall CDU – Zuruf Bündnis Deutschland: Genau, richtig!) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Bensch, wer hier was unterbindet oder nicht, obliegt dem Präsidium. Bitte fahren Sie fort! Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Ich beziehe mich auf die Aussagen vom Kollegen Humpich. Demenz, das war die erste Initiative und auch mit den ausgestreckten Armen – –, und daraus ist ja auch eine gemeinsame Initiative geworden. Wer die Arbeit verfolgt, weiß, dass die Politik der CDU weit über die GeNo hinausgeht. Das schmerzt schon, wenn man so miteinander umgeht. Gestern hat es einen anderen Kollegen getroffen. Heute betrifft es mich. Ein letzter Satz: Wir brauchen eine bessere Umgangskultur hier in diesem Hause, egal, wer spricht und egal, zu welchem Thema. (Beifall CDU) Ich habe nur zu den Zuständigkeiten gesprochen und davor gewarnt, falsche Erwartungshaltungen zu wecken. Aber Sie ergötzen sich daran, einen Abgeordneten, der hohen Sachverstand hat, fertigzumachen. (Lachen Die Linke) Das gehört hier nicht in dieses Haus. Gerade bei Gesundheit sollten wir sensibler, vernünftiger und sachorientierter miteinander umgehen. Bislang ist das meistens gelungen, aber dieser Tag heute ist kein guter Tag für die Kultur, (Glocke) und ich bitte wirklich noch mal alle, ein Stück weit auch Selbstkritik in der Richtung zu üben. – Vielen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Ich bringe mal Herrn Bensch ein Taschentuch, der weint gleich. – Unruhe CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde das, was der Kollege Bensch eben gesagt hat, nach den beiden Tagen, die ich erleben musste, berechtigt. Frau Ahrens anguckend, wenn ich gestern erleben musste, dass ich für zwei tote Kinder in der Zukunft die Verantwortung übernehme – das passt eben leider auch in diese ganze Geschichte mit rein. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!) Doch, das haben Sie so gesagt. Wir sollten die Würde dieses Hauses wahren und wir sollten Respekt haben und es darf keine Häme geben, auch dieses Lachen gerade eben über einen Kollegen, den ich sehr schätze, der sehr wertvoll ist, auch wenn er hier meine Erwartungen nicht erfüllt hat – –. Das muss er aber auch gar nicht. Das, finde ich, das sind wir uns alle schuldig. Die Würde des Hauses – –, da verbietet sich das, was Sie gestern gemacht haben und auch das, was ich eben hier erlebt habe. Ich will noch was zur Sache sagen, Rainer Bensch. Wir werden nicht zu über 9 000 Krankheiten Anträge machen. Ich habe sehr wohl gesagt, es geht uns erst mal um diesen Block „Frauengesundheit“, wo Sie gut begründet haben, warum es da einen erheblichen Nachholbedarf gibt, und darum kümmern wir uns. Das machen wir. Ich habe auch ein zweites Kriterium genannt, nämlich eine große Anzahl von Betroffenen, und das sind, wenn Sie Endometriose und Lipödem zusammennehmen, fast zwanzig Prozent der Frauen. Das ist eine riesige Zahl und deswegen ist es angezeigt, dass wir uns damit politisch beschäftigen und dass wir Anstöße machen. Das machen wir ja. Sonst machen wir Gesetze. Mit unseren Anträgen versuchen wir, Dinge zu initiieren bei den Krankenkassen, und was Ihre Bundestagsfraktion gemacht hat, das ist ja noch viel mehr als das, was wir hier gemacht haben; und dass die Selbstverwaltung, da haben wir auch schon oft drüber geredet, inzwischen nicht mehr ganz funktioniert, das wissen auch wir beide. (Glocke) Deswegen, wie gesagt, lassen Sie uns in der Form freundlicher, respektvoller und ja, auch wertschätzender werden. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auch noch mal alle Anwesenden im Saal ermahnen, sich in Ihren Äußerungen etwas zu mäßigen. Ich finde, wir müssen damit aufhören, hier wahlweise Beleidigungen oder Beschimpfungen in den Raum zu schmeißen. Ich kündige jetzt an, dass, wenn das in den nächsten Minuten nochmal vorkommt oder zukünftig, wir dann massiv mit Ordnungsrufen dazwischengehen. Meine Damen und Herren, bitte fassen Sie sich wieder. Wir sind hier nicht im Kindergarten, sondern in einer parlamentarischen Debatte. Und jetzt erhält als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen das Wort. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Herr Bensch, ich finde, Sie haben hier ein paar Sachen gesagt, die ich teile. Ich habe mir deshalb auch den Antrag der Bundestagsfraktion der CDU noch mal angeguckt, in dem es wörtlich heißt: „Der Bundestag fordert auf“, also bin ich erfolgreich gewesen, „außerhalb der „LIPLEG“-Studie zulasten der Krankenkassen Leistungen zu erbringen“. Das ist genau das, was Sie hier gerade – –. Ich finde total gut, dass Sie die Bühne hier nutzen, um den CDU-Antrag im Bundestag zu kritisieren, (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Nein!) wir haben das aber gar nicht beantragt. Wir haben in unserem Antrag nicht aufgeschrieben – wir haben es diskutiert, aber wir haben es nicht aufgeschrieben –, dass auch in niedrigeren Stadien bereits jetzt die Kostenübernahme stattfinden soll. Wir haben da lange drüber diskutiert, weil wir auch unsicher waren, weil die Betroffenen übereinstimmend schildern, dass es zumindest das Leiden kurzfristig lindert. Schilderungen von Betroffenen sind aber am Ende des Tages nicht ausschlaggebend für das Verfahren, wie es in der Selbstverwaltung derzeit gelagert ist. Deshalb gibt es die Studie und deshalb gibt es den Gemeinsamen Bundesausschuss, in dem am Ende diese Entscheidung getroffen wird. Deshalb haben wir diesen Punkt gar nicht mehr in dem Antrag drin, den Sie kritisiert haben. Deshalb verstehe ich gar nicht, worüber wir uns hier seit zehn Minuten streiten. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Und warum dann der Antrag?) Ich finde richtig, dass Sie den CDU-Antrag an dieser Stelle kritisiert haben, wir haben diesen Punkt nicht aufgenommen, wir haben uns auf das konzentriert, was wir hier vor Ort im Land eigentlich machen können und ehrlicherweise ist das ja auch überschaubar. Wir sagen, wir wollen eine verbesserte Informations-, Aus- und Weiterbildung für die Fachkräfte in den Praxen, damit nicht Betroffene zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen, die in Ermangelung von Fachkenntnis möglicherweise nicht zielgerichtet beraten und wenigstens die jetzt schon zur Verfügung stehenden Maßnahmen zielgerichtet an die Frau bringen können. Das ist eine unserer Zielsetzungen. Wir sagen auch, dass es sich lohnt, noch darüber nachzudenken, inwiefern wir über die Gesundheitsministerkonferenz Einfluss darauf nehmen können, wie Forschungsgelder verteilt sind und ob Fördermittel genutzt werden können. Ja, Sie haben recht, das gab es eben, auch von der FDP, das ist jetzt nicht der Antrag, der die Situation von heute auf morgen ändert. Stimmt, es ist ein Baustein und er soll für erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. Ich glaube, wir sind gut beraten, die Verfahren, die etabliert sind und die bereits laufen, (Glocke) wohlwollend zu begleiten, unseren politischen Einfluss auf regionaler Ebene zu nutzen und damit Frauengesundheit hier in den Mittelpunkt zu stellen. Das haben wir getan und ich finde eigentlich auch, dass wir damit einen guten Beitrag zu dieser Debatte geleistet haben. Lassen Sie uns doch darauf konzentrieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will meine Minute kurz nutzen. Ich sehe eine wirklich echte Wichtigkeit bei diesem Thema und Sie haben recht, Herr Bensch, es gibt 8 000 Krankheiten, die wir noch erforschen müssen, wo es um mehr geht. Da könnten wir 8 000 Anträge draus machen. Dass – Frau Reimers-Bruns und Herr Janßen – wir mal so nah aneinander liegen, hätte ich auch nicht gedacht. Vier Millionen Frauen, Herr Humpich hat es gesagt, das ist eine ganze Menge, aber wir sollten bei diesem Thema nicht nur mal so – –, jetzt auf das, was Kollege Bensch gesagt hat, auf ihn eindreschen. Das ist nicht des Hauses würdig. Ich bin der Meinung, wir sollten einfach dafür sorgen, dass der Bund mehr Druck bekommt aus Bremen, dass wir eine Kostenübernahme für Liposuktion auch in frühen Stadien ermöglichen, einfach vielleicht, um zu gucken, ist da was passiert, und wir warten nicht bis Ende des Jahres. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Bernhard das Wort. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs möchte ich mich auf jeden Fall an der Stelle bedanken dafür, dass dieses Parlament durchaus sehr intensiv sich mit gendergerechter und entsprechend geschlechtsspezifischer Gesundheitsversorgung auseinandersetzt, und zwar alle Fraktionen, die hier beteiligt sind. Das finde ich sehr erfreulich und es ist auch etwas, was nicht selbstverständlich ist. Dass dieses Thema immer wieder hinten runtergefallen ist, ist, finde ich, ein Skandal. Dass wir uns hier in Bremen ziemlich einig darüber sind, dass man das ändern muss – auf allen Ebenen, das betrifft nicht nur Gesundheit, sondern gerade auch den Wissenschaftsbereich –, finde ich, ist eine wichtige Botschaft und sie ist auch nicht ungehört verhallt. Darauf komme ich gleich noch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite, was mir wichtig ist: Die geschätzte Selbstverwaltung bringt mich manchmal zum Wahnsinn. Das muss ich auch an der Stelle sagen, weil es durchaus Einflussmöglichkeiten geben sollte, wo wir zwischen Bund und Ländern ringen und uns auseinandersetzen. Wo immer es dann daran geht, wenn die Selbstverwaltung an ihre Grenzen gerät, wird nach der Politik gerufen und dann soll man alle möglichen Fonds eröffnen, um alles Mögliche aufzufangen. Das machen wir zum Teil sogar auch. Das wissen Sie auch, dass wir hier praktisch tatsächlich – –. Ob das jetzt die HebammenZentren waren, ob es Dolmetschdienste sind in den Arztpraxen et cetera: da sind wir auf kommunaler Ebene, auf Landesebene, sehr hinterher, so etwas aufzufangen, aber es hat Grenzen. Ich hätte gerne mehr Einflussmöglichkeiten bei der Verteilung der Arztsitze, ich hätte mehr Einflussmöglichkeiten bei verschiedenen anderen Punkten, aber das ist etwas, was uns auf der Seele brennt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Lipödem: Das reiht sich wirklich ein in typisch frauenspezifische Krankheiten, die im Schatten leben, was die Forschung anbelangt, die im Schatten leben bezüglich dem, wie Abhilfe geschaffen wird. Die Information, die Forschung bis hin zu dem, wie eben tatsächlich die Krankenkassen agieren. Das möchte ich an der Stelle auch ganz massiv unterstützen: Es sind bestimmt ein paar tausend Menschen beziehungsweise Frauen hier in Bremen, die da sehr belastet sind, die mit dieser Stigmatisierung zu tun haben. Es ist auch eine ganze Reihe, wo es noch eine Dunkelziffer gibt, wo man gar nicht genau weiß, wie sie sich damit jetzt auseinandersetzen und die im Grunde genommen in Frust darüber mehr oder weniger auf sich selbst zurückgeworfen sind. Ich finde, das ist ein wichtiger Befund, um klarzumachen, dass es nicht mit Schuldgefühlen zu verbinden ist und nicht mit dem Motto „du hast vielleicht zu wenig Sport gemacht und falsch gegessen“ und weiß der Geier, sondern dass es wirklich ein Krankheitsbild ist, um das wir uns massiv kümmern müssen. Hinsichtlich der Vorschläge bin ich da völlig offen, da rennen Sie auch letztendlich bei mir offene Türen ein. Wir werden auch sehen, dass wir mit der Bremer Ärztekammer so, wie wir das bei Endometriose auch gemacht haben, natürlich in Kontakt treten, um weiterzumachen und nicht einfach zu sagen: Ach, da gibt es ja die Forschungsgesellschaften und so weiter; sondern nein, dass man sich darum kümmern muss. Dafür ist, finde ich, aus meiner Sicht eine Ärztekammer auch da. Das andere ist, worauf ich noch mal hinweisen möchte: Es gibt aus der GFMK, also der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, ja diesen Antrag Mitte letzten Jahres auch an die Gesundheitsministerkonferenz, mit der klaren Botschaft: Hallo, Gemeinsamer Bundesausschuss, komm mal in die Hufe! Das ist, finde ich, sehr zurückhaltend formuliert, aber das wurde da längst eingebracht. Das versuchen wir mit Druck zu verbinden, weil tatsächlich gibt es die Bundesebene, und da war einstimmig, von allen Bundesländern, muss man auch sagen – –, dass man da hinterher sein muss und weiter Druck ausüben ist vollkommen richtig. Was die Studie anbelangt, ist es nicht so: Ende 2025. Nein, die Ergebnisse sollten im Dezember 2024 schon vorgelegen haben, haben sie aber noch nicht. Wir warten dringend darauf. Es ist jetzt zumindest vom G-BA angekündigt, zu sagen, dass die GKV zumindest zur Kostendeckung eine entsprechende Vorlage bekommen soll für Mitte 2025 und das auch auf diesen Ergebnissen fußen soll, die jetzt hoffentlich bald ums Eck kommen. Wir warten auch sehr darauf. Ich finde es richtig, man kann so eine Pilotstudie anberaumen. Wir würden nur gerne diese Ergebnisse abwarten. Das kann nicht mehr so lange dauern aus meiner Sicht, und da werden wir ehrlich gesagt auch auf der Matte stehen, um das, wie soll ich sagen, schier wöchentlich abzufragen, weil wir finden, da muss der Gemeinsame Bundesausschuss auch Prioritäten setzen. Das dazu. Es ist auch nochmal die Landesgesundheitsberichterstattung angesprochen worden. Wir hatten ja im Übrigen uns hier auch drauf geeinigt, dass es einen Schwerpunkt zur Frauengesundheit als Extra-Bericht geben soll. Auch dieser Anstoß aus dem Parlament hier ist ja aufgenommen worden. Es ist nur so, dass wir aus dem ambulanten niedergelassenen Bereich keine Daten haben. Die kriegen wir auch nicht. Das ist insofern ein bisschen schade, aber Datenschutz ist nun mal Datenschutz und darauf können wir nicht einfach zurückgreifen. Deshalb gibt es ja jetzt ein im Aufbau befindliches Forschungszentrum, was auf Bundesebene installiert werden soll. Das wird auch am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinforschung angelagert. Ich fürchte, das dauert auch ein bisschen lange, bis wir dann tatsächlich Ergebnisse bekommen, aber auch das wird etwas sein, was wir mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zukünftig sehr massiv auch in den Mittelpunkt stellen müssen. Ich bin gespannt, wer jetzt auf Bundesebene das BMG unter seine Ägide bekommt. Jedenfalls werden wir nicht lange warten, sondern uns von den Ländern aus entsprechend dahinterklemmen. So weit ist der Stand. Aber Sie haben jedenfalls die volle Unterstützung, was die Thematik anbelangt, und ich freue mich darauf, dass Sie das auch weiter im Blick behalten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62, Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 21/1037, der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Ich lasse nun über den Antrag, Drucksache 21/992, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [AfD]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Stark mobilitätseingeschränkten Bremern und Bremerinnen mit dem gelben Parkausweis mehr Teilhabe ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU vom 25. Februar 2025 (Neufassung der Drucksache 21/683 vom 6. August 2024) (Drucksache 21/1051) Wir verbinden hiermit: Blaue und orange Parkausweise für mobilitätseingeschränkte Menschen auf Bundesebene reformieren – bundeseinheitliche Lösungen für mehr Teilhabe im Alltag Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 25. Februar 2025 (Drucksache 21/1039) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Ralph Baumheier. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Sigrid Grönert das Wort. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Ein gelber Parkausweis gibt seinem Besitzer nicht das Recht, auf einem Behindertenparkplatz mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken. Der gelbe Parkausweis wäre aber trotzdem eine große Erleichterung für Menschen, die einen Grad der Schwerbehinderung von mindestens 70 haben und sich nur noch auf einer Strecke von gut 100 Metern eigenständig, selbständig bewegen können, das Merkzeichen „AG“ für „außergewöhnlich gehbehindert“ aber knapp verfehlen. Er könnte auch Menschen mit größeren gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend zugestanden werden. Alle unter „sonstige Parkerleichterungen“ fallenden Möglichkeiten, die auch für den deutschlandweit gültigen orangenen Parkausweis gelten, könnten mit einem gelben Ausweis von all diesen Menschen genutzt werden. Das wäre aus meiner Sicht richtig und wichtig, denn Menschen mit einem Aktionsradius von nur noch bis zu 100 Metern haben bereits viele Hindernisse in ihrem Lebensalltag zu bewältigen. (Beifall CDU) Mit dem gelben Parkausweis wäre es Ihnen zum Beispiel möglich, an Stellen, wo ein eingeschränktes Halteverbot gilt, bis zu drei Stunden zu parken oder an weiteren festgelegten Orten über die eigentlich zugelassene Zeit hinaus zu parken. Ebenso könnten sie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn sie den fließenden Verkehr nicht behindern. Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, die ich jetzt aber nicht alle aufzählen möchte. All diese Erleichterungen im Alltag nehmen niemandem etwas weg, helfen aber enorm weiter. Deshalb wollen wir, dass sie auch von Menschen mit dem Merkzeichen G, die AG – „außergewöhnlich gehbehindert“ – knapp verfehlen, dass sie von all diesen Menschen genutzt werden können. Darüber hinaus sollten auch beinamputierte Menschen einen solchen gelben Parkausweis beantragen können. (Beifall CDU) Aus dem Büro der Senatorin für Bau und Mobilität wurde mir im letzten Jahr mitgeteilt, dass all diese Fälle doch aber schon zufriedenstellend als Einzelfälle abgearbeitet werden. Diese Einschätzung teile ich aber nicht, und da weiß ich auch viele andere hinter mir. Das Amt für Straßen und Verkehr, das ASV, versicherte mir zudem im letzten Juni, erstens eingehende Einzelfälle zukünftig noch wohlwollender – was immer das heißt – prüfen zu wollen, zweitens die Fallbearbeitung zu beschleunigen und drittens auf der Homepage des ASV fortan darauf hinzuweisen, unter welchen Voraussetzungen man Einzelfallanträge stellen kann. Ich bin sehr froh, dass ich mich trotzdem für diesen Antrag entschieden habe, denn auf der Homepage des ASV hat sich bis heute nichts geändert, was aber wohl doch das Einfachste gewesen wäre. Floskeln und warme Worten helfen aber niemandem weiter. (Beifall CDU) Spannend fand ich auch, dass sich das Einführen eines gelben Parkausweises laut ASV doch auch gar nicht lohnen würde, da es sich ohnehin nur um ein bis zwei Fälle jährlich handelt. So zu argumentieren, halte ich aber für völlig falsch. Ich will das mal an einem Beispiel verdeutlichen. Ganz oben im Baum hängt ein Apfel, und unten stehen sehr viele Leute, die den gern essen würden, doch sie haben weder eine Leiter noch einen Apfelpflücker. Schließlich gehen alle irgendwann hungrig nach Hause und der Apfel hängt nach wie oben im Baum. Der Bauer sagt dann aber abends schulterzuckend zu seiner Frau: „Du, stell dir vor, keiner wollte den Apfel, der hängt immer noch da oben im Baum.“ Ich bin mir sicher, dass es mehr als ein bis zwei Fälle wären, wenn man den gelben Parkausweis und damit auch eine Leiter für den Apfelbaum bekommen könnte. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben es bereits vorgemacht. Und ja, natürlich wäre es noch besser, wenn wir bundeseinheitliche Regelungen hätten. Haben wir aber nicht. Dafür wäre es natürlich super und richtig, wenn der Bremer Senat eine Bundesratsinitiative einreichen würde und die Zeit bis zu einer solchen Regelung trotzdem mit einem gelben Parkausweis überbrücken würde. Bitte tun Sie das! Die Koalition hat nun aktuell einen eigenen Antrag eingebracht, aber ich kann nur dazu raten, diesen abzulehnen. Statt einer Bundesratsinitiative wollen Sie heute lediglich ganz weich und formlos den Einsatz auf Bundesebene beschließen. Ja, aber was heißt das denn? Wird dann Herr Bovenschulte Herrn Scholz, Herrn Klingbeil oder wem auch immer demnächst beim Kaffeetrinken mal sagen: „Du, ich hätte da noch was“? (Beifall CDU, Heiterkeit CDU) Wenn Sie tatsächlich heute eine Bundesratsinitiative beschließen wollen würden, dann hätte ich Sie ernst nehmen können. So aber nicht. Der Senat will einfach keinen gelben Parkausweis und die Koalition weiß nicht, wie sie das öffentlich vertreten soll – deshalb Ihr kurzfristiger Antrag mit vielen warmen Worten, doch letztlich absolut inhaltsleer und folgenlos. (Beifall CDU) Noch ein Wort zum auch aus dem ASV erfolgten Hinweis auf zu viel Bürokratie: Das scheint mir doch eher ein Totschlagargument zu sein, nach dem Motto: Auch die Opposition will doch wohl zunehmende Bürokratie verhindern. Ja, das wollen wir auch, aber wir wollen das an den richtigen Stellen tun, so, wie wir das auch beim Sparen und Geldausgeben handhaben wollen. Ich will auch gern daran erinnern, wie viel Bürokratie und Kosten uns nicht gebaute Domshofvarianten, Fahrradbrücken und anderes beschert haben, und nicht zu vergessen – das kann und will ich Ihnen nicht ersparen – die Aktionen um die Martinistraße. (Beifall CDU) Wenn der Senat seine Vorhaben insgesamt gezielter angehen und nicht so viel an einzelnen Stellen herumexperimentieren würde, dann wäre bestimmt auch noch Platz für den gelben Parkausweis. Viele Menschen mit entsprechenden Behinderungen würden es Ihnen sicherlich von ganzem Herzen danken. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Wir debattieren heute den Reformbedarf beim Parkausweis für mobilitätseingeschränkte Menschen. Bundeseinheitliche Lösungen sollen allen Betroffenen mehr Teilhabe ermöglichen. Zum Thema liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung eines gelben Parkausweises für stark mobilitätseingeschränkte Menschen im Land Bremen vor. Daneben steht ein Koalitionsantrag, der eine bundeseinheitliche Lösung und die Umsetzung einer EU-Richtlinie als Reformziel für den blauen und orangenen Parkausweis fordert. Ziel des CDU-Antrages ist es – hat die Kollegin ja auch ausführlich erklärt –, dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis und dem bundesweit geltenden orangenen Parkausweis nun einen nur in wenigen Bundesländern geltenden gelben Parkausweis an der Seite zu stellen. Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen. Lassen Sie mich das kurz begründen. Der EU-einheitliche blaue Parkausweis ist der einzige, der ein Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermöglicht. Seine Ausstellung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im gesamten Bundesgebiet gilt außerdem der orangene Parkausweis. Er ist für Menschen gedacht, die nicht die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis erfüllen, aber ein Recht auf Parkerleichterungen haben. Wer nun beispielsweise nur zeitweilig aufgrund einer Operation gehbehindert ist, soll nach dem Wunsch der CDU-Fraktion künftig den gelben Parkausweis bekommen können. Den gelben Parkausweis gibt es bis jetzt nur – Sie haben drei Bundesländer aufgezählt., ich sage noch eines dazu: Sachsen – in vier Bundesländern, Frau Kollegin. Damit liegt der große Nachteil des gelben Parkausweises schon auf der Hand: Er ist in seiner Anwendbarkeit regional beschränkt und wäre ein weiteres Puzzleteil im Flickenteppich isolierter regionaler Maßnahmen. Im Zuge von Beschreibungen zur Entbürokratisierung des Alltags kann ich keinen Grund erkennen, weiter an diesem Flickenteppich zu arbeiten. Für uns ist es sinnvoller, nicht einen Bremer Sonderweg zu gehen – sonst sind Sie auch immer dagegen, wenn wir etwas anderes beschließen als die anderen Bundesländer, (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Immer?) aber in dieser Sache wollen Sie einen Sonderweg gehen –, sondern bundesweit Teilhabechancen über echte Reformen des blauen beziehungsweise orangenen Parkausweises zu verbessern. Wir müssen dafür mehr werben, denn schon jetzt ist es in Bremen möglich, vorübergehend mobilitätseingeschränkten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren. Das haben Sie erzählt, Frau Kollegin, und das weiß ich auch und viele Menschen müssen davon erfahren, dass es diese Möglichkeit jetzt schon gibt. Deswegen bitte ich, wenn Sie Fälle mitkriegen, dass Sie dann Werbung machen, damit sie sich eine Bescheinigung vom Arzt abholen und dann direkt beim Amt für Straßen und Verkehr einreichen. Sie kriegen dann diese Erleichterung dort. Die Einführung eines gelben Parkausweises würde den Istzustand der Betroffenen also nicht verbessern. Schlimmer noch, er würde eine Insellösung manifestieren, die nicht im Sinne der konsequenten und allgemein gültigen Verbesserung von Teilhabe im gesamten Bundesgebiet ist. Wenn es zum Beispiel Fälle, wie Sie sie vorhin beschrieben haben, wie Beinamputationen gibt, die in dem bereits bundesweit gültigen blauen und orangenen Parkausweisen nicht berücksichtigt sind, so ist es sinnvoller, Kriterien gegebenenfalls bundesweit zu prüfen und die bestehenden Ausweise anzupassen. Die Europäische Union hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt, was ich auch sehr gut finde, und setzt auch auf europaweit gültige Lösungen. Mit den EU-Richtlinien 2024/2841 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung hat sie im Oktober 2024 einen entsprechenden Weg gewiesen. Bis zum Juni 2027 müssen die Richtlinien in den Mitgliedsstaaten in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden und bis zum Juni 2028 – ein Jahr später – müssen sie Anwendung finden. Eine zweifelsohne notwendige Reform der blauen und orangenen Parkausweise muss also auch die Umsetzung der Richtlinien beinhalten. Daher fordern wir nicht nur die zügige Umsetzung der genannten Richtlinien auf Bundesebene, sondern mit ihr auch die Reform des blauen und orangenen Parkausweises, um mindestens bundeseinheitliche Teilhabebedingungen zu schaffen. Die Sonderlösung des gelben Parkausweises, der schon jetzt an Bundesländergrenzen für Verunsicherung sorgt, braucht es dann nicht mehr. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Anja Schiemann. Abgeordnete Anja Schiemann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Ja, auch uns ist die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen ein ganz wichtiges Anliegen. Ein wichtiges Angebot für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Pkw-Führerschein sind dabei Parkerleichterungen beziehungsweise die Berechtigung, ihre Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen. Voraussetzung in Bremen ist dafür die Erteilung eines blauen Parkausweises, der Menschen mit Behinderungen berechtigt, Parkplätze zu nutzen, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die die Kriterien für einen blauen Parkausweis nicht erfüllen – das ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden – haben in Deutschland und in Bremen zusätzlich die Möglichkeit, einen orangenen Parkausweis zu beantragen. Dieser sieht Parkerleichterungen für Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 80 Prozent mit den zusätzlichen Merkzeichen „G“ und „B“ vor, für Funktionseinschränkungen, die sich auf das Gehvermögen auswirken. Die CDU begehrt nun mit ihrem Antrag die Einführung eines gelben Parkausweises für Menschen, die mit dem Grad ihrer Behinderung die Voraussetzungen des blauen und orangenen Parkausweises nicht erfüllen, deren höchstmöglicher Aktionsradius 100 Meter aber nicht überschreitet und/oder bei denen eine solche Mobilitätseinschränkung nur vorübergehend nach einem Unfall oder einer Krankheit besteht. Ein solcher gelber Parkausweis, den gibt es jetzt in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. In Bremen, das ist auch schon gesagt worden, gibt es diesen gelben Parkausweis nicht. Hier werden derzeit Parkerleichterungen über den Berechtigtenkreis für den blauen und orangenen Parkausweis hinaus in begründeten Einzelfällen in Form von Ausnahmegenehmigungen erteilt. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Nur ein-, zweimal im Jahr.) Dieses Vorgehen hat sich aber nach Auskunft des Senats bisher bewährt und als effektiv und zielgerichtet erwiesen. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen gewähren betroffenen Personen die gleichen Parkerleichterungen wie ein gelber Parkausweis. Die Einführung eines gelben Parkausweises würde für Bremen also eine zusätzliche und unnötige bürokratische Hürde schaffen, da weitere Abstimmungsprozesse zwischen den unterschiedlich beteiligten Stellen, also zum Beispiel dem Medizinischen Dienst, dem Sozialressort, erforderlich wären. Das derzeit angewandte Verfahren arbeitet praxisorientiert und bürgerfreundlich, da es von den Betroffenen lediglich einen gelben Schein oder ein Attest als Nachweis erfordert. Im Vergleich zu dem langwierigen und aufwendigen formellen Antragsverfahren für einen gelben Parkausweis ist die bremische Praxis deutlich niedrigschwelliger und zeitsparender, weil betroffene Menschen damit formlos und vereinfacht durch die Ausnahmegenehmigung ihre Parkerleichterung erhalten. Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab. Die Reform des blauen und orangenen Parkausweises auch mit dem Ziel einer europaweiten Gültigkeit ist aber wünschenswert. Auch die Europäische Union hat sich dem Thema mit dem Ziel gewidmet, einen europaweit gültigen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen einzuführen, und die Europäische Richtlinie 2024/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung angenommen. Bis zum 5. Juni 2027 muss die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und bis zum 5. Juni 2028 Anwendung finden. Eine Reform des blauen und orangenen Parkausweises sollte deshalb auch die Umsetzung der Richtlinie 2024/2841 beinhalten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag, der den Senat auffordert, sich auf Bundesebene im Rahmen der genannten Richtlinien für eine Reform des blauen und orangenen Parkausweises mit dem Ziel bundeseinheitlicher Teilhabebedingungen für mobilitätseingeschränkte Menschen einzusetzen. – Vielen Dank! (Beifall SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, Kollegen! Gelber Parkausweis, blauer Parkausweis, orangener Parkausweis, gelber Schein, gelbe Karte, rote Karte, Anwohnerparkausweis – das ist alles ziemlich unübersichtlich. Wir beschäftigen uns hier mit in der Mobilität eingeschränkten Menschen, und mein erster Gedanke war: Warum helfen wir nicht allen, die es nötig haben, so, wie es notwendig ist? Warum machen wir Unterschiede? Die Gültigkeit endet an der Grenze zum nächsten Bundesland, auch wenn wir auf der Seite des Bremer Amtes für Straßen und Verkehr keine Erläuterungen dazu lesen – ein klarer Makel, wie ich finde. Reden wir also über einen Ausweis, über den eine nicht näher genannte Anzahl von Bundesbürgern verfügt, der aber in Bremen nicht gültig ist. Faktisch haben die Parkausweisinhaber bei uns Nachteile, sofern es sie, aus welchen Gründen auch immer, zu uns verschlägt. Der gelbe Parkausweis ist für Menschen gedacht, die sich eigenständig nicht mehr als 100 Meter fortbewegen können. Ein solches Dokument klingt doch vernünftig. Um es noch einmal klarzumachen: Nur, wer den blauen Parkausweis hat, darf auf speziell dafür gekennzeichneten Parkplätzen für Behinderte stehen. Diese Menschen haben eine amtlich anerkannte außergewöhnliche Gehbehinderung, dafür steht das Merkzeichen „AG“. Wer den orangenen Parkausweis hat, darf auf diesem Platz nicht parken, aber in Fußgängerzonen während der Ladezeit, in verkehrsberuhigten Bereichen und wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, vor allem ohne Bezahlung an Parkuhren oder Parkscheinautomaten. Die Inhaber leiden unter Einschränkungen bei der Mobilität, der Grad der Behinderung ist jedoch nicht so groß. Beide Ausweisfarben sind bundesweit gültig. Nun könnte man anmerken, dass ein dritter Ausweis in einer anderen Farbe alles noch wesentlich komplizierter macht, doch wenn die Regeln der anderen Ausweise eng gesetzt sind, ist die dritte Farbe verständlich. Sie sollten jedoch nicht auf einzelne Bundesländer begrenzt werden, solche Parkausweise, die den Alltag erleichtern sollen – das ist doch gesunder Menschenverstand! Die Begründung, weshalb es bei uns einen gelben Parkausweis nicht geben soll, habe ich persönlich nicht verstanden. Der Senat möchte ihn angeblich wegen sogenannter Einzelausnahmegenehmigungen in begründeten Fällen zur Vermeidung offensichtlicher Härte nicht einführen. Wenn ich das richtig deute, müssen solche Genehmigungen beantragt werden. Das ist doch bestimmt wieder ein viel zu kompliziertes Verfahren, vor dem viele zurückschrecken werden. Die Idee hinter der Farbe Gelb scheint offensichtlich, nämlich dass vorübergehende Schwierigkeiten erleichtert werden. Zum anderen sollten aber auch die bürokratischen Anträge für den blauen und den orangenen Ausweis vereinfacht werden, (Beifall Bündnis Deutschland) was nur dann möglich ist, wenn dieser Parkausweis unbürokratisch zeitlich begrenzt ausgestellt wird. Bei uns ist vieles umständlich, man kommt bei den Ämtern selten schnell voran, sofern man überhaupt mal einen Termin kriegt. Etwas Neues einzuführen, bedeutet andere Prozesse, damit ist man auf den Bremer Ämtern oftmals überfordert. Den Hinweis mit dem beinamputierten Menschen finde ich im CDU-Antrag interessant. Diese erfüllen also die Vorgaben für einen blauen und orangenen Ausweis oftmals nicht? Nach meiner Logik gehören diese selbstverständlich zum Kreis stark mobilitätseingeschränkter Personen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Kampf des Bundesverbandes für Menschen mit Arm- und Beinamputationen für mehr Inklusion und Teilhabe ist unterstützenswert. Es geht doch um persönliche Freiheit, und das spricht für den gelben Parkausweis. Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland sind wie die CDU dafür, den gelben Parkausweis in Bremen analog zu Schleswig-Holstein, RheinlandPfalz und Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber ich gehe hier noch weiter und denke, dass die Menschen, die im Bremer Umland wohnhaft sind, auch gern ihren Aktionsradius mal nach Bremen ausweiten wollen. Diese sollten diesen auch unbürokratisch bekommen können. Auch Punkt 2 des Antrages erfährt unsere Unterstützung. Dieser Ausweis sollte allen zugänglich gemacht werden, die vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Völlig egal, ob Gliedmaße fehlen, nicht vollständig ausgebildet sind, Multiple Sklerose, spinale Muskelatrophie vorliegt. Eingeschränkt ist eingeschränkt. (Beifall Bündnis Deutschland) Da sollte man die Bürger nicht mit Einschränkungen gegeneinander ausspielen. Dabei geht es um den Bewegungsradius von 100 Metern. Gucken Sie sich mal Menschen an, die unter solchen Problemen leiden. Da sind 100 Meter völlig illusorisch. Die haben mit 20 Metern schon oft Probleme. Es geht also dabei um das nicht vorhandene Merkzeichen „AG“ im Schwerbehindertenausweis. Somit ist selbstverständlich, dass unter diesen Voraussetzungen dieser Parkausweis jedem beinamputierten Menschen ausgestellt werden soll. Lassen Sie uns einfach einen Weg für diese Einführung finden. Lassen Sie uns einen Test beschließen und diesen in einem halben Jahr auswerten! Verehrte Koalition, was Sie alles ablehnen, nur, weil es von der Opposition kommt, ist für mich stark bedenklich. Es geht doch um unsere Bürger! Müssen wir erst auf eine GroKo in Bremen hoffen? – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bremen, eine Stadt der kurzen Wege – so lautet zumindest das gängige Bild, und wir sind dort auch alles sehr stolz darauf und erfreuen uns daran jeden Tag. Doch für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist diese Aussage leider bittere Ironie. Der Weg zum Arzt, zum Einkaufen, zu sozialen Kontakten: Er wird oft zu einer unüberwindbaren Hürde. Und ja, diese Hürde können auch 100 Meter Gehweg sein. Der heutige Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung des gelben Ausweises adressiert genau dieses Problem und bietet einen Weg zu mehr Teilhabe. Lassen Sie uns doch die Realität einmal genauer betrachten. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Bein verloren. Sie haben ihren Einkaufsplan sorgfältig erstellt, vielleicht sogar einen Einkaufsdienst bestellt, um sich die Mühe des Tragens zu ersparen, doch dann kommt die Ernüchterung: Der Parkplatz vor dem Supermarkt ist weit entfernt. Die paar Meter zum Eingang – eine scheinbar kleine Distanz für uns, doch für sie eine unüberwindbare Hürde. Der Schmerz, die Anstrengung, die Erschöpfung, sie lassen den Einkauf abbrechen, frustriert und enttäuscht. Sie kehren nach Hause zurück, ohne die dringenden Lebensmittel. Meine Damen und Herren, ist das eigentlich Inklusion? Ist das Teilhabe? In unseren Augen der FDP-Fraktion mitnichten. (Beifall FDP) Die derzeitige Regelung der Parkausweise in Bremen lässt viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, darunter auch einige Beinamputierte, im Stich. Blaue und orangene Ausweise, an strenge Kriterien geknüpft, lassen sie zwischen den Stühlen sitzen. Die strengen Anforderungen für einen blauen Ausweis erfüllen sie oft nicht, der orangene Ausweis bietet keine ausreichende Unterstützung. Das Ergebnis ist ein Alltag voller Barrieren und Einschränkungen. Der CDU-Antrag zur Einführung des gelben Parkausweises bietet eine pragmatische Lösung – ein System, das bereits in anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert wird, unter anderem auch in Regierungsverantwortung der SPD und auch der Linken, wenn ich richtig geschaut habe, im hohen Norden. Er berücksichtigt Menschen mit einem Aktionsradius von maximal 100 Metern, ob vorrübergehend oder auch dauerhaft. Dieser Ansatz vermeidet die starren Vorgaben der bestehenden Systeme und berücksichtigt die individuelle Situation. Er bedeutet weniger Bürokratie, weniger Hürden und mehr Selbstbestimmung für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Realität, meine Damen und Herren, ist dabei oft härter als die Statistiken. Der SOVD Niedersachsen (Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen) hat bereits vor zwei Jahren auf die Notwendigkeit eines solchen Ausweises hingewiesen. Die Argumente sind überzeugend. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigen oft Parkerleichterungen, um überhaupt an wichtigen Orten wie Arztpraxen, Behörden oder Supermärkten teilhaben zu können. Andernfalls werden sie von der Gesellschaft ausgeschlossen, ihre Teilhabe am Leben eingeschränkt. Ich glaube, liebe Damen und Herren von der Koalition, das ist entgegen Ihrer doch so oft gepredigten Leitbilder. (Beifall FDP) Die FDP-Fraktion sieht, wie allgemein bekannt, den Pkw als unverzichtbares Mittel zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen an. Die KfzSteuerbefreiung unterstreicht die Bedeutung des individuellen Autobesitzes, eine erleichterte Parkplatzsuche ist essentiell für die Mobilität und Teilhabe. Wir unterstützen den Antrag der CDU, da er zu einer spürbaren Verbesserung der Situation für viele betroffenen Bremerinnen und Bremer führen wird. Die Einführung des gelben Parkausweises ist ein wichtiger erster Schritt zur Inklusion und zur Verbesserung der Lebensqualität, ein Zeichen der Anerkennung ihrer Bedürfnisse und auch ihrer Herausforderungen. Initiativen im Bund sind sicherlich gut und richtig, auch wichtig, benötigen aber immer viel Zeit. Daher ist es jetzt wichtig, diesen ersten Schritt zu gehen. Aus diesem Grund stimmen wir dem Antrag oder den Anträgen – das war ja nicht ganz durchsichtig in den letzten zwei Tagen –, stimmen wir sowohl dem letzten Antrag der CDU-Fraktion, der heute eingegangen ist, als auch dem Koalitionsantrag zu. Eine Mischung aus beidem ist, glaube ich, im dritten Antrag der CDU heute entstanden, wenn ich es richtig gelesen habe. Also, wir stimmen allen drei Anträgen, wenn ich es richtig im Kopf habe, zu. Meine Damen und Herren, wir müssen nun dafür sorgen, dass wir schnell und kurzfristig Lösungen finden und auch die betroffenen Parkscheine einführen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Tim Sültenfuß. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das alles wäre möglich ohne Schuldenbremse. Enttäuschen Sie mich nicht! – Heiterkeit Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Abgeordneter Tim Sültenfuß (Die Linke): Heute nicht. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Ich fand es ganz schön, wie viel Empathie hier gerade im Raum war und wie viele Menschen verstehen konnten, was 100 Meter für eine Barriere darstellen können. Gleichzeitig, wenn auf Bundesebene darüber gesprochen wird, die Privatwirtschaft mal zum Abbau von Barrieren zu verpflichten, dann ist diese ganze Empathie plötzlich wieder verschwunden. Das finde ich – –. Ich werfe jetzt mal nicht wieder Heuchelei hier durch den Raum, aber na ja! Menschen mit Behinderungen begegnen in unserer Gesellschaft einer Vielzahl von Problemen. Die Startbedingungen, wenn es darum geht, am sozialen Leben teilzuhaben, sind eben nicht für alle Menschen gleich. Ein zentrales Thema dabei ist die Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist es – eigentlich logisch – oft deutlich komplizierter, von A nach B zu kommen. Es ist deswegen nur gerecht, dass es für diese Personen Erleichterungen wie zum Beispiel kostenfreie ÖPNV-Tickets gibt. Eine weitere Erleichterung sind die blauen und orangenen Parkausweise. Dass der orangene Parkausweis bundesweit und der blaue sogar EU-weit gilt, haben wir gerade schon gehört. Dass der blaue Ausweis zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, der orangene aber nicht, haben wir auch schon gehört. Wie kompliziert das ist, haben wir auch schon gehört. Wir haben auch schon gehört, dass die Europäische Union die Richtlinie 2024/2841 verabschiedet hat, und dass mit dieser Richtlinie für die ganze EU ein einheitlicher Parkausweis für behinderte Menschen eingeführt werden soll. Bis spätestens Juni 2027 muss Deutschland diese Richtlinie, so wie eigentlich auch die ganze UN-Behindertenrechtskonvention, in nationales Recht umgesetzt haben und spätestens ein Jahr später müssen diese Vorschriften dann auch angewandt werden. Man muss an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen: Niemand hindert die Bundesregierung daran, die Richtlinien deutlich früher umzusetzen. Ich bin sehr gespannt, welche Bedeutung die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz diesem Thema beimessen wird. (Beifall Die Linke) Vor diesem Hintergrund halten wir es für falsch, in Bremen für einen kurzen Übergangszeitraum einen gelben Parkausweis einzuführen, der einen weiteren Sonderfall neben den bereits existierenden blauen und orangenen Parkausweisen bilden würde. Ein weiteres Argument gegen die Einführung des gelben Parkausweises haben wir auch schon gehört: Der gilt dann nur in Bremen, nicht aber in Niedersachsen. Das heißt, Fälle, in denen Menschen irgendwo im Umland mit ihrem gelben Parkausweis dann zum Beispiel im Halteverbot parken oder über die Parkhöchstdauer hinaus irgendwo parken und einen Strafzettel bekommen und das nicht verstehen, die wären vorprogrammiert. Ich fand es ganz interessant, dass die CDU zur Begründung ihres Antrags den Bundesverband für Menschen mit Bein- und Armamputationen anführt, weil Sie ja sogar selbst gesagt haben, dass diese Gruppe sich für eine offenere Vergabe des blauen Parkausweises einsetzt. Die haben von dem gelben Parkausweis nichts gesagt, das steht auch in Ihrem Antrag nicht drin, dass die das wollen. Auch das Argument, dass die Einzelausnahmegenehmigungen, die es in Bremen bis jetzt ja nur sehr selten gibt, das finde ich nicht so richtig überzeugend, denn das könnte man ja auch so verstehen, dass vielleicht dann der Bedarf an gelben Parkausweisen doch gar nicht so groß ist – zumal dieser den Betroffenen ja gerade nicht gestattet, auf Behindertenparkplätzen zu parken, sondern nur ausnahmsweise länger im Halteverbot zu stehen oder irgendwo länger zu parken oder kostenfrei zu parken, wo andere Leute bezahlen müssen. Übrigens, den blauen Parkausweis, den kann man auch bekommen, wenn man selbst keinen Führerschein hat. Das wurde hier gerade auch einmal falsch dargestellt. Ich habe so einen Parkausweis nämlich selbst auch, obwohl ich nicht Auto fahren kann, weil zum Beispiel meine Eltern ein Auto haben, mit dem man Rollis transportieren kann, und dann kann man den auch nutzen. Oder wenn ich mir mal ein cambio-Auto miete, dann kann ich den auch nutzen. Einfach nur der Vollständigkeit halber, das wurde hier vorhin falsch dargestellt. Ich habe mich auch mal in Bremen bei den Behindertenverbänden erkundigt, was sie gerade zum Thema Parkerleichterungen für behinderte Menschen umtreibt. Der gelbe Parkausweis, der war da eigentlich nie so richtig Thema, das hat die Leute eigentlich nicht so wirklich interessiert. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Dann sind Sie in anderen Runden unterwegs als ich!) Das mag sein. (Heiterkeit Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE) Wichtiger erschien den Leuten die Erstellung des Konzepts für Behindertenparkplätze, welches eigentlich schon 2015 im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugesagt wurde. Ich denke auch, dass eine Ermittlung des Bedarfs an Behindertenparkplätzen sinnvoll wäre, gerade wenn wir jetzt bald eine EUweit einheitliche Regelung bekommen. Dass das Amt für Straßen und Verkehr in der Antwort auf eine Anfrage in der Fragestunde erklärt hat, dass alle Vorschläge für Behindertenparkplätze wohlwollend geprüft und häufig auch umgesetzt werden, finde ich gut, und das wollte ich an dieser Stelle auch noch einmal etwas bekannter machen. Den Hinweis von Frau Grönert vorhin, dass das auch auf der Seite vom ASV zu finden sein sollte – –. Also ich habe das da gefunden, aber ich fand es auch, muss ich sagen, nicht so ganz verständlich. Ich habe das so verstanden, dass man an seinem Wohnort oder an seinem Arbeitsort Vorschläge für Behindertenparkplätze machen kann, wenn man einen blauen Parkausweis hat. Da sollte aber auch klargestellt werden, dass man zum Beispiel auch bei einer Bibliothek oder irgendwelchen kulturellen Einrichtungen, Bürgerhäusern und sonst was – –. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Es geht ja um alle Situationen!) Ja, genau, das meine ich ja. Auf der Seite vom ASV, so wie ich das verstehe, ging es nur darum, dass man dann, wenn man nachweisen kann, dass man irgendwo wohnt, dass man irgendwo arbeitet, beantragen kann, dass man da einen quasi persönlichen Behindertenparkplatz bekommt. Da sollte, finde ich, klargestellt werden, dass das auch in allen anderen Fällen, wo man irgendwie ein berechtigtes Interesse hat – –, also zum Beispiel kulturelle Einrichtungen sollten da auch erfasst werden. Ich habe das vom ASV so gehört, dass das auch so gelebt wird, das sollte aber trotzdem, da gebe ich Ihnen recht, auf der Seite vom ASV auch deutlich gemacht werden. (Beifall Die Linke, SPD) Ich habe mich trotzdem insgesamt gefragt, warum dazu nichts in Ihrem Antrag stand. Ich komme zum Schluss: Die Reform des blauen Parkausweises muss kommen – besser heute als übermorgen. (Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) Bis das passiert ist, ist es aus unserer Sicht bürokratischer Irrsinn, für ein oder zwei Jahre einen weiteren Parkausweis einzuführen, weil wir natürlich hoffen, dass das spätestens 2027 auch umgesetzt und angewandt wird. Statt hier in der Bürgerschaft solche Beiträge zu einem Flickenteppich zu beantragen, sollte die CDU-Fraktion uns lieber zukünftig dabei unterstützen, Barrierefreiheit und Inklusion auf Bundesebene voranzutreiben. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, deshalb erhält jetzt Staatsrat Dr. Ralph Baumheier das Wort. Staatsrat Dr. Ralph Baumheier: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat möchte ich mich am Anfang meines Beitrages noch mal betonend dazu auslassen, dass uns natürlich das Thema der Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern ein besonders wichtiges Anliegen ist, gerade auch bei uns, dem für Mobilität zuständigen Ressort. Insofern nehmen wir die Beiträge und konstruktiven Hinweise sehr ernst und wir arbeiten konstruktiv und kontinuierlich daran, die Lebensqualität und die Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben weiter zu fördern und zu verbessern. Zum konkreten Thema der Gewährung von Parkerleichterungen ist schon vieles gesagt worden. Ich möchte das aus Sicht des zuständigen Ressorts noch einmal betonen: Wir sehen die bewährte Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen als den richtigen Weg an, der sehr einfach, sehr niedrigschwellig, insoweit auch sehr unbürokratisch und effektiv zum Ergebnis führen kann, dass eben diesen Menschen mit Beeinträchtigung geholfen werden kann. Wir sehen das als eine effektive, zielgerichtete Vorgehensweise, und sie kommt im Ergebnis dazu, dass die gleichen Parkerleichterungen wie mit einem gelben Parkausweis möglich sind. Auch das ist schon gesagt worden: Die zusätzliche Einführung eines solchen gelben Parkausweises würde eigentlich nur unnötige bürokratische Hürden und keinen Mehrwert schaffen, weil, wie gerade schon dargestellt, die gleichen Parkerleichterungen auch so erreichbar sind. Die Kommunikation dazu ist auch schon mehrfach angesprochen worden, auch ich habe es mir gerade noch mal angeschaut. Ich würde auch betonen, dass wir noch weiter daran arbeiten sollten, was die direkte Auffindbarkeit angeht. Wenn man es aber gefunden hat – was mir jetzt gerade relativ leicht gelungen ist, aber trotzdem ist es noch mal etwas, woran man noch weiter arbeiten kann –, da möchte ich in der Tat auch noch mal betonen, dass die Aussage, die dort steht – –: Die Ausnahmegenehmigung gilt im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und ist daher unabhängig davon, ob man am Wohnort ist oder kulturelle Orte aufsuchen wird. Das ist sozusagen eine flächendeckende Aussage, und ansonsten ist man damit in der Lage, kostenlos an Parkscheinautomaten oder an Parkuhren, in eingeschränkten Halteverboten et cetera zu parken und sich entsprechend parkend auf den Weg zu machen. Das ist, glaube ich, etwas, das im Ergebnis das ist, was gewollt ist. Ansonsten sehen wir uns natürlich auch offen dafür, dass wir die vorhandenen blauen und orangenen Parkausweise – –. Wenn man die im Gesamten reformieren will, stehen wir dem offen gegenüber. Allerdings sollten wir da erst noch mal gemeinsam konkretisieren, welche Rahmenbedingungen und welche konkret zu reformierenden Punkte es denn sind, bevor wir dann bundesweit in die Umsetzung einsteigen können. Insoweit stimmen wir aus unserer Sicht gern dem Antrag der Koalition zu, dem anders aufgelegten Antrag der CDU ist aus unserer Sicht nicht zu folgen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Meine Frage wäre noch, ob Sie als Koalition, als Senat denn sicher wissen, dass, wenn die EU-Richtlinie umgesetzt wird, dann auch die Gruppe, die jetzt den gelben Parkausweis beantragen könnte, adressiert wäre? Wir beantragen, den gelben Parkausweis solange einzuführen, bis die EU-Richtlinie umgesetzt ist und genau das auch hergibt. Wenn das nicht so wäre, dann könnte der gelbe Parkausweis in Bremen weiter bestehen bleiben. Vielleicht gibt es hier und da an den Landesgrenzen Schwierigkeiten, aber Menschen sind auch nicht dumm. Wenn sie den gelben Parkausweis bekommen und man ihnen sagt: „Der gilt in Bremen“, dann werden die meisten das wissen, dass er in Bremen gilt. Ich stehe hier für die Bürger in Bremen. Wir haben um die 700 000 Einwohner, und ich finde, für die kann man schon kämpfen. (Glocke) Ich weiß jetzt nicht genau, wie viele davon es betreffen würde, aber ich würde es schon richtig finden, dafür den gelben Parkausweis einzuführen. (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksacken-Nummer 21/1051, das ist die Neufassung der Drucksache 21/683, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 21/1039 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Bremer Grundschulen: zukunftsgewandt und digital auch ohne private Handynutzung Antrag der Fraktion der CDU vom 6. August 2024 (Drucksache 21/684) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Yvonne Averwerser das Wort. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen das Beste für unsere Kinder. Wir wollen, dass sie gut lernen, sich frei entfalten und in sicherer Umgebung aufwachsen. Doch wir wissen auch, die Welt verändert sich und mit ihr die Art und Weise, wie unsere Kinder aufwachsen. Smartphones und digitale Medien, wir haben es heute Morgen besprochen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und das gilt auch schon für den Schulalltag. Doch genau da können und müssen wir, unserer Meinung nach, klare Grenzen ziehen. Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion fordern deswegen ein generelles privates Handyverbot an Bremer Grundschulen und das aus guten Gründen. (Beifall CDU) Während digitale Bildung ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Schulen sein muss, dürfen wir nicht zulassen, dass unregulierte Handy-Nutzung den Unterricht und die soziale Entwicklung unserer Kinder gefährdet. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Smartphones in Schulen vor allem eins sind, nämlich Ablenkung. Sie stören die Konzentration, senken die Aufmerksamkeitsspanne und wirken sich negativ auf die schulischen Leistungen und Entwicklungen aus. Grundschulen sind nicht nur Orte des Lernens, sondern auch der sozialen Entwicklung – hier wird Teamfähigkeit, Empathie und Miteinander gelernt. Wenn Kinder in der Pause auf Bildschirme starren, statt miteinander zu spielen oder zu reden, dann geht schon ein Stück Kindheit verloren. Es gibt noch eine weitere, nicht zu unterschätzende Gefahr, nämlich die gesundheitlichen Folgen. Kinderärzte warnen vor den Auswirkungen zu früher und zu intensiver Smartphone-Nutzung. Schlafmangel, mangelnde Bewegung und erste Anzeichen von Abhängigkeit, all das sind zunehmende Risiken. Als verantwortungsbewusste Gesellschaft können wir hier nicht zuschauen, wir dürfen das auch später nicht beklagen, sondern wir können und müssen jetzt handeln. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Schauen wir auch in diesem Fall – bei solchen Fällen tun wir es immer gerne, bei PISA haben wir es getan – ins Ausland: Frankreich hat bereits 2018 ein Handyverbot an Schulen eingeführt, Italien, die Niederlande und Großbritannien sind gefolgt. Lehrkräfte berichten von einer besseren Lernatmosphäre, mehr Aufmerksamkeit im Unterricht und einem stärkeren sozialen Zusammenhalt unter den Schülern. Warum sollten wir diesen erfolgreichen Weg nicht auch in Bremen begehen? (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich eins klarstellen: Dieses Verbot bedeutet nicht, dass wir die digitale Bildung aus den Schulen verbannen – ich glaube, da verstehen wir uns alle –, im Gegenteil, Digitalisierung gehört in den Unterricht, aber kontrolliert und durch unsere Lehrkräfte pädagogisch begleitet. Ein Smartphone ist kein Ersatz für eine durchdachte digitale Schulstrategie. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass mindestens die private Nutzung von Handys breit abgestimmt wie folgt eingeführt wird, nämlich erstens: Während der Unterrichtszeit soll die private Nutzung von digitalen Endgeräten nicht erlaubt sein. Zweitens: Lehrkräfte können die Benutzung digitaler Endgeräte zu pädagogischen Zwecken selbstverständlich erlauben. Drittens: Während der Pausen soll ein Handyverbot gelten und nur in besonderen Fällen soll es durch die Lehrkraft aufgehoben werden. Bei Notfällen ist selbstverständlich das Handy ungefragt zu nutzen, wenn es vorhanden ist. Wir als Politik haben die Verantwortung für eine gute Bildung, für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder. Ein Handyverbot an Grundschulen ist kein radikaler Schritt, sondern eine sinnvolle Maßnahme, die genau diesen Zielen dient. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie diesem Antrag zu – für bessere Schulen, für mehr Konzentration und Ruhe im Unterricht und für unsere Kinder. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Smartphones gehören heute zum Leben und auch zur Lebensrealität von Kindern dazu. Diese Lebensrealität muss sich auch in der Schulrealität wiederfinden. Wir als Freie Demokraten sind der festen Überzeugung, dass man Kinder nicht auf das Leben vorbereitet, indem man sie von dieser Realität abkapselt. Die Idee, man sollte Handys in Grundschulen pauschal verbieten, ist ein untauglicher Versuch, Fortschritt von unseren Kindern fernzuhalten. (Beifall FDP – Lachen Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das wurde immer wieder versucht – ich erinnere mich noch an die Killerspieldebatte, das war zu meiner Schulzeit das beherrschende Thema –, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann Fortschritt nicht aufhalten. Mit einem pauschalen Handyverbot in der Schule tut man den Kindern keinen Gefallen, tut man den Eltern keinen Gefallen und tut man auch unserer Gesellschaft keinen Gefallen. Deshalb werden wir als FDP-Fraktion das ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP – Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Das ist etwas ganz anderes! – Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Wir hängen in Deutschland bei der Digitalisierung immer noch meilenweit hinterher und das gilt auch für die digitale Bildung. Wir brauchen nicht weniger Digitalisierung, wir brauchen mehr Digitalisierung und wir brauchen auch mehr digitale Kompetenzen und das für alle Altersgruppen. Je später man lernt, mit Smartphones umzugehen, sei es im Unterricht oder privat, desto schwieriger wird es, den Anschluss zu finden, wenn man das erst mal verpasst hat. Ja, die Nutzung von Smartphones ist nicht ohne Risiko, aber wir werden die Probleme, die sich dadurch für unsere Gesellschaft beziehungsweise durch Social-Media-Nutzung auftun, nicht mit Verboten lösen. Wir werden diese Probleme nur mit mündigen Bürgern lösen. Selbstverständlich sind Smartphones eine Ablenkung, ich glaube, das merkt jeder von uns, aber man muss doch lernen, damit umzugehen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ah!) Darum geht es doch. Wir wollen doch unsere Kinder zu mündigen und selbstbestimmten Bürgern erziehen, die lernen, eigenverantwortlich mit ihren Smartphones umzugehen. Das ändert natürlich nichts daran, dass man im Bereich des Jugendschutzes, gerade im digitalen Raum, mehr tun muss, das steht außer Frage. Aber das bringt doch nichts, da an den Grundschulen anzusetzen, da muss man doch generell mehr für den Jugendschutz tun. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) Das Smartphone ist ja nicht nur in der Schule da, das ist ja auch zu Hause da. Jugendschutz hört ja nicht in der Schule auf, deshalb braucht es da generelle Regelungen wie zum Beispiel im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der gerade reformiert ist. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir reden hier nicht über Jugendschutz!) Ich weiß nicht, ob der Kollege Zeimke Ihnen das erzählt hat, aber es gibt demnächst Regelungen, die dafür sorgen, dass die Hersteller digitaler Endgeräte eine Jugendschutzvorrichtung im Betriebssystem einbauen müssen. Dann kann man im Smartphone einstellen, dass der Nutzer dieses Smartphones so und so viele Jahre alt ist, und dann sind automatisch alle Apps, die nicht dafür vorgesehen sind, gesperrt. Auch die meisten sozialen Netzwerke sind erst ab 14: TikTok, Instagram und so weiter. Die Netzwerke sind alle ab 14. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Was hat denn das mit Schule zu tun? – Unruhe FDP – Widerspruch CDU) Das hat mit der Schule überhaupt nichts zu tun. Dieser Ansatz, beim Betriebssystem anzusetzen, ist doch eine viel wirksamere und ausgewogenere Maßnahme zum Kinder- und Jugendschutz. Ein pauschales Handyverbot an Grundschulen braucht es da nicht. Es ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen und deswegen werden wir das ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren in vielen Lebensbereichen Einzug gehalten, das haben wir heute Früh auch debattiert. Auch im Bildungssektor ist er nicht mehr wegzudenken, doch mit den Chancen, die die digitale Welt bietet, stehen wir vor Herausforderungen, die wir als Parlamentarier und als Fachpolitiker gemeinsam angehen müssen. Liebe Mitstreiter von der CDU, mit Ihrem Antrag „Bremer Grundschulen: zukunftsgewandt und digital auch ohne private Handy-Nutzung“ haben Sie wichtige Punkte gesetzt. (Beifall Bündnis Deutschland) Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, allgemeingültige Regelungen zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf den Weg zu bringen. Nur wie soll die Umsetzung funktionieren? Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland schlagen vor, dass Mobiltelefone vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen stummgeschaltet und von den Klassenlehrern eingesammelt werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Eine andere Mündigkeit sehen wir nicht. Nach Schulschluss können die Schüler ihr Handy selbstverständlich wieder abholen. Diese Regelung ist entscheidend, um die Konzentration der Schülerinnen und Schüler auf den Unterricht und die Lerninhalte zu gewährleisten. Denn der Unterricht ist eine wertvolle Zeit, in der Wissen vermittelt und Fähigkeiten entwickelt werden. Wenn Schüler während dieser Zeit abgelenkt sind, leidet nicht nur ihr eigenes Lernen, sondern auch das Lernen der gesamten Klasse. (Beifall Bündnis Deutschland) Einen weiteren wichtigen Punkt setzen Sie bei den Pausen. Während dieser Zeit dürfen digitale Endgeräte laut Ihrem Antrag nur bei besonderen Anlässen genutzt werden, wenn Lehrkräfte dies ausdrücklich erlauben. Die Pausenzeiten sind entscheidend für die Erholung der Schülerinnen und Schüler. Sie bieten die Möglichkeit, sich zu bewegen, zu essen, zu spielen, soziale Kontakte zu pflegen. Wenn Schüler in den Pausen ständig an ihren Mobiltelefonen rumdaddeln, verpassen sie diese wichtigen Erfahrungen. Bei Unfällen und in Notfällen ist es selbstverständlich, dass Mobiltelefone ungefragt genutzt werden dürfen, wobei wir von der Fraktion Bündnis Deutschland uns fragen, wie und wo eingezogene Handys dann benutzt werden können, und für Notfälle gibt es ja schließlich eine Pausenaufsicht. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam an einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien arbeiten und sicherstellen, dass unsere Schulen Orte des Lernens und der sozialen Interaktion bleiben. Meine Damen und Herren, darum unterstützen wir von der Fraktion Bündnis Deutschland den Antrag der CDU. Liebe Koalition, stimmen auch Sie zu! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schulen sich nicht nur digital verbessern, sondern auch menschlich bleiben! – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Falko Bries. Abgeordneter Falko Bries (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Gäste! Als ich den Antrag der CDUFraktion zum ersten Mal gelesen habe, war ich bereits nach dem ersten Satz verwundert. Ich zitiere: „Nach Ansicht der CDU-Fraktion (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ist doch gut!) sollte die private Nutzung von Mobiltelefonen für Schüler in Bremer Grundschulen sowie auf dem zugehörigen Schulgelände zukünftig generell untersagt werden.“ Aha, dachte ich, die CDU möchte etwas verbieten (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) und das gegen den Willen vieler Eltern. Na gut, einfach weiterlesen, vielleicht kommt ja noch etwas in dem Antrag, das mich und die SPDFraktion überzeugen könnte. Die Grundlage ihrer Forderung, ich zitiere die CDU: „liegt in einer Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Entwicklungen, welche die negativen Auswirkungen der Smartphone-Nutzung auf die schulische Leistung und das soziale Miteinander von Grundschulkindern nahelegen.“ Meiner Meinung ist das recht platt und sehr pauschal. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Antrag der CDU überflüssig und geht an den tatsächlichen Herausforderungen vorbei. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Die da wären?) Zunächst möchte ich den aktuellen Sachstand darlegen: Unsere Schülerinnen und Schüler sind mittlerweile in der digitalen Zukunft angekommen. Ob es das iPad ist, das allen zur Verfügung steht, oder die digitalen Tafeln, die in den Klassenräumen installiert sind: Zu pädagogischen Zwecken stehen allen Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte zur Verfügung und die Nutzung von privaten Endgeräten ist nicht erforderlich. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es selbstverständlich unabdingbar, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig – und das heißt, bereits in der Grundschule – einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie erlernen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt!) Dass sich die permanente digitale Ablenkung, insbesondere durch die Nutzung von Social Media, auf die Aufmerksamkeit und die kognitiven Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und ihr soziales Miteinander auswirken, ist zweifellos vielfach belegt. Aber natürlich hat sich jede Grundschule im Land Bremen schon mit der privaten Nutzung vom Mobiltelefonen auseinandergesetzt und die unter Beschlusspunkt 1 genannten Aspekte in den Schulgremien diskutiert und geregelt. So können an den einzelnen Schulen individuelle Lösung gefunden werden, die den Bedürfnissen der jeweiligen Schulgemeinschaft entsprechen. Eine zentrale Regelung zur privaten Nutzung von Mobiltelefonen für die Bremer Grundschülerinnen und Grundschüler, wie es die CDU fordert, ist daher aus unserer Sicht unnötig, zumal insbesondere die Elternschaft in dieser Frage gespalten ist. Viele Eltern sind heute erwerbstätig und möchten, dass ihre Kinder sie bei unerwarteten Situationen oder in Notfällen per Handy erreichen können. Das ist für uns auch durchaus nachvollziehbar. Von zentraler Bedeutung ist daher für die SPD-Fraktion, dass die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gestärkt und sie im verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien geschult werden. Wichtig ist, im Dialog mit den Eltern gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch die der Eltern berücksichtigen. Wir vertrauen darauf, dass die Bremer Grundschulen im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler unter Betrachtung möglicher Risiken und Nebenwirkungen jeweils für sich einen sinnvollen und kritischen Umgang mit Handys und digitalen Medien finden. Für ein starres Verbot besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU fordert hier mit ihrem Antrag, dass die Handy-Nutzung an Grundschulen generell verboten werden soll. Das kann man natürlich machen, was ich aber einfach nicht verstehe, ist, warum die Bürgerschaft etwas regeln soll, das bereits geregelt ist. Warum soll die Bürgerschaft etwas verbieten, das in weiten Teilen bereits verboten ist? Dieser Antrag ist – und das möchte ich deutlich sagen – komplett überflüssig und deswegen lehnen wir den Antrag auch ab. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt zu dem Thema keine Regelungslücke in Bremen. Es ist völlig klar, dass das Recht zum Verbot der Handy-Nutzung bei den Schulen und dort bei den Schulkonferenzen liegt. Die Schulkonferenzen machen von diesem Recht auch regelmäßig Gebrauch, denn die Lehrkräfte und die Eltern wissen ja auch um die Gefahren und die Probleme, die bei der HandyNutzung entstehen können, und entscheiden daher regelmäßig, ob sie gewisse Verbotsregelungen brauchen oder nicht. Es ist auch nicht so, dass an den Bremer Grundschulen im Unterricht oder in der Pause die Kinder die ganze Zeit am Handy hängen und deswegen der Gesetzgeber hier ordnend eingreifen muss. Im Gegenteil: Im Jahr 2023 berichtete der „Weser-Kurier“, dass es praktisch ein Handyverbot an den Grundschulen in Bremen gebe. Warum die Bremer CDU dann im August 2024 einen Antrag vorlegt, dass die Schulkonferenzen diese schon längst erfolgten Beschlüsse endlich fassen sollen, bleibt für mich ein Rätsel. Vielleicht lag es daran, in der Sommerpause in die Medien zu kommen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, ist klar.) Ich verstehe, dass es Regeln für die Handy-Nutzung geben muss. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein generelles Handyverbot an jeder einzelnen Grundschule der Weisheit letzter Schluss ist. Auch bin ich mir nicht sicher, ob man das so festlegen soll oder nicht lieber sagen soll, die Schulkonferenzen sind flexibler, sich auch auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen zu können und je nach Situation solche Regelungen zu verändern, zu verschärfen, wieder rückgängig zu machen. Das halte ich für fortschrittsgewandter. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich den Antrag der CDU-Fraktion lese, dann frage ich mich, welches Verständnis von Schulautonomie bei der CDU eigentlich genau vorherrscht, denn die CDU bestreitet nicht, dass die Handy-Nutzung auf dem Schulgelände in die Regelungskompetenz der einzelnen Schulen fällt. Das möchte sie auch gar nicht ändern. Die CDU möchte aber den Schulkonferenzen hier haargenau, bis in den Wortlaut hinein vorgeben, was denn die Schulkonferenzen zu beschließen haben. Die CDU geht sogar so weit, dass sie genauestens die Ausnahmen aufzählt, wann die Handy-Nutzung vielleicht doch gestattet werden darf. Ich zitiere aus dem Beschlusspunkt der CDU-Fraktion: „Während der Pausen dürfen digitale Endgeräte nur bei besonderen Anlässen benutzt werden, wenn Lehrkräfte dies ausdrücklich erlauben, zum Beispiel bei Verletzungen, bei Änderungen im Zeitplan, wenn etwas vergessen wurde, wie zum Beispiel das Pausenbrot, die Brille, Sportsachen oder Schlüssel und so weiter“. (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU] – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ganz schlimmer Finger, die CDU, ganz schlimmer Finger!) Das können die Schulen ja beschließen, wenn sie wollen, aber das müssen wir ihnen doch nicht in dieser Detailtiefe hineindiktieren. Wir müssen doch nicht diskutieren, ob die vergessene Trinkflasche jetzt ein Grund ist, den Papa anzurufen, oder nur das vergessenes Pausenbrot. Damit machen wir uns doch lächerlich! (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Sie sagen sonst immer, wir seien zu unpräzise!) Außerdem können wir das mit der Schulautonomie dann auch einfach sein lassen. Wenn wir hier Bürgerschaftsbeschlüsse verabschieden, die dann von den Schulkonferenzen einfach wortgleich übernommen werden sollen, dann hat sich das mit der Eigenständigkeit der Schulen erledigt. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir als Koalition, wir meinen es mit der Schulautonomie ernst. Die Schulen können ihre Beschlüsse zur Handy-Nutzung frei treffen. Mein Vertrauen haben die Lehrkräfte und die Eltern, dass sie gemeinsam bei sich an den Schulen die jeweils vernünftigste Lösung finden. Das müssen wir als Bürgerschaft nicht im Detail vorgeben. Wir lehnen den Antrag also ab, er ist absolut überflüssig. Hier besteht kein Handlungsbedarf. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich kann mich der Irritation meiner beiden Vorredner:innen nur anschließen; der Antrag, den die CDU-Fraktion uns hier vorlegt – –, vielleicht sollten wir ein Handyverbot im Parlament einführen, damit während der Reden keine Handys klingeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kam übrigens aus Ihrer Ecke!) Der Antrag, den die CDU-Fraktion hier vorlegt, beschreibt in ihrem Forderungspunkt, dass zwar mit den Schulen gemeinsam gestaltet werden soll, wie das Handyverbot aussehen soll, dann aber werden die Punkte sehr genau differenziert. Das finde ich doch etwas schräg, vor allem angesichts der Tatsache, dass es eben so ist, dass alle Grundschulen auf Basis dessen, was für sie gut funktioniert, was die Lehrkräfte, die Eltern gemeinsam für sinnvoll erachten, Regelungen haben; Regelungen haben, die dafür sorgen, dass die Handys eben nicht stören, dass die Handys dann genutzt werden, wenn es sinnvoll ist und sie nicht einfach willkürlich genutzt werden. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg und wir brauchen hier keine weiteren Vorschriften. Ich finde es wirklich interessant, dass die CDU sich auch nicht entscheiden kann, was solche Dinge angeht. Sonst heißt es immer, wir sollen nicht so viele Vorschriften machen, wir sollen nicht alles so kompliziert machen, jetzt wiederum verlangen Sie hier von uns eine Vorschrift, und als Mitglied einer Partei, die gerade aus Ihren Reihen immer wieder als Verbotspartei bezeichnet wird, finde ich es doch interessant, dass Sie jetzt unbedingt ein Verbot wollen. Auch wenn Sie in Ihrem Antrag sehr galant um das Wort Verbot herumgegangen sind und immer nur ähnliche Begriffe haben – immerhin hat die Abgeordnete in ihrer Rede gerade sehr offen gesagt, worum es geht. Ich glaube, ein Verbot ist hier nicht zielführend, weil die Schulen ja Regelungen haben, die in ihr System gut passen und das ist genau der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Ich möchte überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es nicht wichtig ist, sich mit den Auswirkungen von der Nutzung von Handys auseinanderzusetzen, gerade bei Kindern und Jugendlichen, gerade auch bei jungen Kindern; aber das Problem lässt sich doch nicht dadurch angehen und regeln, dass wir vorschreiben, in welcher Zeit der Schule das Handy genutzt werden darf oder nicht, sondern das Problem ist doch viel größer – viel größer als die Frage der Handy-Nutzung in der Zeit der Schule, und das sind in der Regel je nach Schule sechs oder acht Stunden, wenn es lang wird. Das größere Problem sind doch die anderen Stunden, die die Kinder zuhause verbringen, die auch Kinder im Kindergarten schon zuhause verbringen und die dort das Handy viel zu viel in die Hand nehmen. Dass das ein Problem ist, dem widerspricht hier niemand und ich glaube, das müssen wir uns genauer angucken. Ich würde mich freuen, wenn wir dazu hier noch mal weiter in die Debatte gehen, also zur Frage: Wie können wir eigentlich Eltern besser erreichen? Wie können wir Elternarbeit auch stärken, damit ihnen klar wird, welche Folgen die Handy-Nutzung hat? Das ist ein Thema, dem wir uns annehmen müssen, aber das ist natürlich jetzt heute nicht Teil der Debatte, darum mache ich jetzt hier keine weiteren Punkte. Bevor ich meine Rede beende, muss ich aber noch einen Hinweis an den Abgeordneten Heiko Strohmann loswerden. Den Zwischenruf von Ihnen gegenüber dem Abgeordneten aus der FDP-Fraktion, der irgendwelche Hinweise darauf gibt, dass er aufgrund von seiner Zeit, in der er zur Schule gegangen ist und aufgrund der Bildung, die er erfahren hat, irgendwelche Präferenzen entwickelt, finde ich als jemand, die mit ihm gemeinsam zur Schule gegangen ist, ehrlich gesagt ziemlich schräg. Solche Kommentare gegenüber Menschen aufgrund ihres Alters und der Zeit, in der sie zur Schule gekommen sind, aus einer Fraktion, die vorhin noch gesagt hat, wir sollten doch mal auf unseren Ton hier achten, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt!) finde ich wirklich nicht in Ordnung. – Und damit vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Nun hat die Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort für den Senat. Senatorin Sascha Karolin Aulepp: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Debatte ist schon sehr breit gefächert geführt worden. Ja, es ist richtig, in Grundschulen sollen Kinder lernen, wie man miteinander umgeht, sie sollen sich bewegen, sollen miteinander sprechen, sollen sozial interagieren und sollen sich vor allen Dingen auch darauf konzentrieren zu lernen. Da sind wir uns total einig. Was das jetzt allerdings mit einer Handy-Nutzung in der Schule zu tun haben soll, habe ich weder in diesem Antrag noch in der Debatte noch in der Realität mitbekommen. Es ist hier schon mehrfach gesagt worden: Dieses Problem, was hier dargestellt wird, gibt es in Bremer Grundschulen nicht. Private HandyNutzung ist in Bremer Grundschulen nicht erlaubt, während der Unterrichtszeit schon gar nicht. Da braucht es das übrigens auch nicht, weil die Grundschülerinnen und Grundschüler, wenn sie denn digital arbeiten, mit ihren iPads arbeiten. Warum man während des Unterrichts kontrolliert Handy-Nutzung gestatten soll, verstehe ich überhaupt nicht an der Stelle. Aber gut. Dann habe ich in der Einbringungsrede gehört, ein Handy-Verbot ist richtig und das aus gutem Grund. Da habe ich gedacht, oh, jetzt kommt was, was ich noch nicht weiß, weil vielleicht gibt es ja doch Grundschulen und konkrete Beispiele, wo es richtig problematisch ist. Das kann ja auch mal einer Bildungssenatorin passieren, dass sie nicht weiß, was an allen – –. Kam aber nicht. Also von daher lassen wir mal so stehen: Probleme gibt es nicht. Ja, in den Pausen sollen Kinder sich bewegen, miteinander interagieren, aber wer mal in der Grundschule war und sieht, wie die Kinder sagen: „Ich will raus, ich will mich bewegen“ – –. Das größte Problem, was man adressiert bekommt von Lehrkräften, von Erwachsenen, die in Schule arbeiten ist: „Wir hätten gern ein größeres Außengelände, wir hätten gern mehr Spielmöglichkeiten, die Kinder wollen das unbedingt.“ Ich war im Rahmen des Startchancen-Programms an der Grundschule am Pastorenweg, die Kinder haben da Vorschläge vorgetragen. Erstens haben sie gesagt, sie finden es total toll an der Schule und wollen eigentlich lieber jeden Tag noch länger bleiben. Das hat mich auch sehr überzeugt, und dann haben sie mir auf dem Schulhof gezeigt, was sie alles brauchen, was sie alles haben, wie sie damit spielen wollen und dass sie diese alten Bänke, die da herumstehen als Sitzgelegenheiten eigentlich gar nicht wollen. Wenn die weg wären, dann könnte man da nämlich noch diese und jene Klettermöglichkeit – –, und da kann man nur sagen, der Pastorenweg ist vielleicht die Ausnahme, die wollen sich ganz besonders viel bewegen, im Unterschied zu anderen Kindern in Grundschulen – das glaube ich aber nicht. Von daher bin ich sehr davon überzeugt, dass das, was wir an Bremer Grundschulen haben, dass die Schulen die Regeln eigenverantwortlich treffen, dass das genau der richtige Weg ist. Ja, Kinderärzte warnen vor zu früher Handy-Nutzung, aber wer wirklich mal mit den Bremer Kinder- und Jugendärzten geredet hat, der weiß: Da geht es nicht um Schule, da geht es auch nicht um Kita, da geht es darum, dass die zu Hause nicht so viel mit ihren Handys arbeiten sollen, und wer mit denen wirklich mal gesprochen hat und nicht nur was gelesen hat, was die vielleicht irgendwann mal in überregionalen Medien schreibt, die Kinderund Jugendärztevereinigung, hat das so richtig vor Augen, wie die da sitzen und sagen, ich wäre so froh, wenn die Kinder in die Kita gehen, ich bin so froh, wenn sie im Schulalltag unter der Woche in der Schule sind, dann daddeln die nämlich nicht immer zuhause. Von daher, das Problem, das rede ich nicht klein, das ist ein großes Problem mit der privaten HandyNutzung von Kindern, aber die Schule, auch die Grundschule, die hilft dabei, dieses Problem zu lösen, die ist nicht Bestandteil dieses Problems. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ein Problem sind vielleicht auch wir. Ich kann an dieser Stelle in aller Offenheit gestehen, wenn Sie alle besser sind als ich und mein Mann und mein Bruder und noch nie gehört haben, oh, jetzt kannst du vielleicht doch mal dein Handy weglegen, das ist gar nicht so wichtig, was da gerade stattfindet, insbesondere wenn die Kinder, die vielleicht noch im Grundschulalter sind – bei mir sind es dann eher schon die Enkel, bei Ihnen sind es dann vielleicht Kinder oder Nichten oder Neffen –, dann haben wir dieses Problem tatsächlich nicht, aber ich glaube, es ist ein ganz, ganz großes Problem, wer da als Vorbild etwas vorlebt. Auch hier glaube ich, bin ich nicht vermessen, wenn ich sage, die Menschen, die an Grundschulen arbeiten mit den Kindern und dann Vorbild sind, die werden nicht das Vorbild sein, das auf den Handys daddelt während der Unterrichtszeit oder auch in den Pausen während der Pausenaufsicht. Die sind die guten Vorbilder und von daher glaube ich, ist das Problem nicht in den Grundschulen zu verorten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Eigenständigkeit von Schule ist hier ja auch schon verdeutlicht worden. Dass Bündnis Deutschland hier keine andere Möglichkeit sieht im Umgang, als dass zentral und ein bisschen fast schon obrigkeitsstaatlich (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Also man kann es jetzt auch übertreiben!) morgens die Handys alle eingesammelt und in eine Schatulle eingeschlossen werden, da kann ich nur sagen, das ist nicht mein Menschenbild. Ich bin dafür, dass wir da vernünftige – –. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Es geht um Handys, nicht um Menschen!) Das Menschenbild, dass man das nicht anders regeln kann, außer dass man es zentralistisch einsammelt. Natürlich geht es um das Einschließen von Handys, Herr Abgeordneter. Das habe ich schon richtig verstanden, aber es ist trotzdem ein Menschenbild, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Okay, das wollte ich nur noch mal klarstellen!) was sagt, ein Kind, dessen Handy nicht eingeschlossen wird, morgens, das wird mit Sicherheit irgendeinen Weg finden, dann doch heimlich oder wie auch immer zu daddeln. Das ist ein Menschenbild, was ich nicht teile. Das ist das Einzige, was ich sagen wollte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Unsere Grundschulen finden vernünftige Lösungen und ich bin sehr froh und dankbar, wenn wir alle daran mitarbeiten, dass es das Problem der frühzeitigen Handy-Nutzung bei Kindern, und übrigens auch bei Jugendlichen, vielleicht in so starkem Maße nicht mehr gibt. Das, was wir in den Schulen dazu beitragen können, das tragen wir dazu bei. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Yvonne Averwerser. Abgeordnete Yvonne Averwerser (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es auch kurz machen. Wenn hier schon festgestellt wird, dass es ein Problem gibt, das nicht nur in Schule stattfindet, wir aber wirklich die Möglichkeit haben in Schule zu regeln, warum machen wir es nicht. (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Ist ja schon geregelt! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [CDU]: Wozu denn? – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Nein, ist es nicht, gucken Sie mal in die Verordnung, ist nicht geregelt!) Es ist eben nicht geregelt. Ihr Wording war nämlich „die Eltern und die Lehrkräfte“. Sie sprechen nicht von den Schulleitungen. Ich kann Ihnen sagen, wenn ich mich mit Schulleitungen unterhalte – und das war in letzter Zeit relativ häufig der Fall und auch schon letztes Jahr, sonst wäre es zu diesem Antrag auch nicht gekommen –, kam schon die Rückmeldung, dass sie gern hätten, dass sie ein bisschen mehr Handhabe hätten, um auch in der Gesamtkonferenz dafür zu plädieren, wie man damit an der Stelle umgeht. Es geht mir nicht um eine generelle Aushebelung der Schulautonomie, es geht mir nur um einen besseren Rahmen, dass auch Schulleitungen da ein größeres Gewicht haben, um eine Entscheidung herbeiführen zu können, die zum Wohle der Kinder ist. (Beifall CDU – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz) Wie gesagt, Ihrem Beitrag, Frau Tell, habe ich ja entnommen, dass Sie genau wissen, dass es auch wissenschaftlich erwiesen ist, dass es an dem Punkt einen großen Bedarf der Aufklärung gibt. Wir haben hier vor allem in Schule den Vorteil, dass wir darauf Einfluss nehmen können, auf das Elternhaus können wir es nämlich, und da sage ich an der Stelle auch, Gott sei Dank nicht. Wir überlassen es den Eltern, wie sie ihre Kinder erziehen. Ob uns das gefällt am Ende des Tages oder nicht. Das sind andere Dinge, wie wir das angehen müssen, aber das werden wir sicherlich nicht mit Gesetzen und Regeln von außen machen können. Das müssen wir anders machen. Es muss mit Aufklärung geschehen. Aber das ist ein noch viel tiefergehendes Schiff. Kinder können wir frühzeitig in der Grundschule erreichen. Ich glaube, da ist es gut, wenn wir da anfangen, ganz früh mit der Erziehung anzufangen, mit den Medienkompetenzen anzufangen und zu gucken, dass wir tatsächlich an der Stelle die Reizüberflutung und die Ablenkung, die dadurch möglich ist, dass nur ein Handy im Ranzen ist und nur „bsss“ macht und man weiß, es ist eine WhatsApp oder es ist eine SMS oder ein Foto, das reicht schon – – Da ist das Handy nicht in der Hand. Darum ging es uns. Dass Sie das nicht verstehen, war uns von vornherein klar. Wir haben mit keinem anderen Ergebnis bei diesem Antrag gerechnet. Wir finden es schade, aber vielleicht kommen wir ja an anderer Stelle ja noch zusammen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Averwerser, da muss ich dann doch noch mal drauf eingehen, weil dass die Studienlage da so eindeutig ist, dass es nur schädlich ist mit den Handys, das stimmt nicht. Es gibt auch eine Studie der OECD, die herausgefunden hat, dass selbst bei einem Handyverbot drei von zehn Schülern das Handy trotzdem heimlich verwenden (Zuruf Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]) und dass es natürlich bei einer unkontrollierten Nutzung des Handys zu schlechteren Ergebnissen kommt, das bestreitet keiner, aber bei einer kontrollierten Nutzung kann es sogar sein, dass die Lernergebnisse sogar besser werden. (Widerspruch CDU) Deswegen, also so ganz eindeutig ist die Studienlage da nicht. Sie haben davon gesprochen, wir brauchen mehr Aufklärung. Ja, natürlich brauchen wir mehr Aufklärung, aber das fordern Sie ja nicht. Sie fordern ja ein pauschales Verbot, da gibt es ja keine Aufklärung, da verhindern Sie doch die Aufklärung mit. (Beifall FDP – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Exakt! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie wollen es nicht verstehen!)) Das ist nicht die Maßnahme. Dann noch mal, dass das Problem zu Hause ist: Ja natürlich, ist das Problem auch zu Hause. Aber was ist denn besser? Wenn es in der Schule komplett verboten ist und die Lehrer überhaupt gar keinen Eindruck davon haben, wie die Kinder die Handys nutzen? Ist es nicht vielleicht viel besser, wenn die Kinder die Handys auch in der Schule nutzen und die Lehrer sich einen Eindruck davon machen können, wie nutzen die Kinder die denn? Ist die Nutzung vielleicht problematisch? Die Chance, dass das jemand außerhalb von zu Hause mitbekommt, ist doch viel höher, wenn das auch in der Schule benutzt wird. Da müssen wir doch hinkommen! – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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