Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aufgrund einer steigenden Anzahl von Drogennotfällen hat das Gesundheitsamt Bremen gemeinsam mit der Comeback GmbH seit Dezember 2024 Schnelltests auf synthetische Opioide wie Fentanyl oder Nitazene in Heroinkonsumrückständen aus dem Drogenkonsumraum in der Friedrich-Rauers-Straße durchgeführt. Einige Schnelltests lieferten dabei einen positiven Befund auf Nitazene. In bisher insgesamt acht Proben wurden in der nachfolgenden labortechnischen Analyse Substanzen aus der Stoffgruppe der Nitazene nachgewiesen. Bei drei weiteren positiven Schnelltests ergab die labortechnische Analyse keinen Nachweis von Nitazenen. Im Rahmen von forensisch-chemischen Untersuchungen durch das Landeskriminalamt Bremen wurden bisher weder in der Stadt Bremen noch in der Stadt Bremerhaven Nitazene festgestellt. Seit September 2023 führt das Kriminaltechnische Institut des LKA Bremen ein eigenes Monitoring für Fentanyl durch, da vereinzelt Fentanyl-Beimengungen in Heroinproben festgestellt wurden. Aufgrund der erwartbar geringen Konzentration von Nitazenen in konsumfertigen Gemischen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass derartige Verbindungen im Rahmen der aktuell angewandten Analysen, Methoden und Verfahrensweisen potenziell unerkannt bleiben könnten. Das Kriminaltechnische Institut im LKA prüft derzeit Optionen zur Verbesserung der Nachweisbarkeit in geringen Konzentrationsbereichen. Zu Frage 2: Nitazene-Derivate sind zum Teil erheblich potenter als Fentanyl und andere herkömmliche Opioide. Bereits kleinste Mengen können tödlich sein beziehungsweise eine notfallmedizinische Versorgung erfordern. Sie werden häufig in Kombination mit anderen Substanzen, vor allem Heroin, oder als Streckmittel in Drogenmischungen eingesetzt, ohne dass sich die konsumierenden Menschen dessen bewusst sind. Die lebensbedrohlichen Symptome treten oftmals zeitverzögert ein. Eine Aufnahme solcher Substanzen kann über die Schleimhäute, durch Verschlucken und Injektionen oder über die Haut erfolgen. Höhere und wiederholte Gaben des Notfallmedikaments Naloxon können erforderlich sein. Bei CannabisProdukten sind Beimengungen von synthetischen Cannabinoiden als wahrscheinlicher anzusehen. Zu Frage 3: Eine verstärkte Verbreitung von synthetischen Opioiden, wie Nitazenen oder Fentanyl, kann nach Einschätzung des Senats auch im Land Bremen auftreten. Vor einer Ausbreitung dieser Substanzen warnen das Bundesministerium für Gesundheit, der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, die Drogenagentur der Europäischen Union und mehrere Fachgesellschaften. Eine Verbreitung solcher Substanzen ist nicht nur unter den im öffentlichen Raum Konsumierenden wahrscheinlich, sondern auch bei eher jungen, experimentierfreudigen Konsumierenden, die Drogen vermehrt online beziehen und im privaten Umfeld konsumieren. Damit einhergehend steigt das Risiko tödlicher Überdosierungen. Der Senat begegnet diesen Risiken aktuell durch Information und Aufklärung, die Durchführung von Schnelltests, die Stärkung von Substitutionsangeboten sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit. – So weit die Antwort des Senats!
