Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben heute die israelische Flagge vor dem Parlament gehisst, um an die Opfer des antisemitischen Anschlags der Terrororganisation Hamas auf Jüdinnen und Juden in Israel zu erinnern. Mehr als 1.200 Menschen wurden am 7. Oktober 2023 getötet und Hunderte Geiseln verschleppt. Bis heute leiden die Menschen in Israel und dem Gazastreifen unter dem daraufhin erneut ausgebrochenen Krieg. Wir beobachten seitdem ein Erstarken des Antisemitismus in Deutschland und bei uns in Thüringen. Das ist zutiefst erschütternd und besorgt mich und viele Menschen in Thüringen. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen politischen, völkischen oder religiösen Motiven sich dieser Antisemitismus speist. Wer hier lebt, kann sich der Geschichte Deutschlands nicht entziehen, egal woher er kommt oder wovon er überzeugt ist. Es ist die industrielle Vernichtung von Jüdinnen und Juden, die für immer unsere Beziehung zu unseren jüdischen Mitbürgern prägt. Aus diesem Grund haben wir auch eine besondere Beziehung zu Israel und wir werden sie immer haben. Das ist mit historischer Verantwortung gemeint. Gerade am Jahrestag des Hamas-Anschlags dürfen wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass ein Frieden für das jüdische Volk in Israel auch Frieden und Sicherheit für Palästinenser und die arabischen Nachbarn bringt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Frau Abgeordnete Stark betraut. Wiederum entschuldigt hat sich für die 56. Sitzung Frau Abgeordnete König-Preuss. Ich möchte nun allgemeine Hinweise zur heutigen Sitzung geben. Aufgrund der Vorgabe in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags liegt zu jeder Sitzung des Landtags eine Anwesenheitsliste aus. Die Anwesenheitsliste für die vorangegangene außerplanmäßige Sitzung des Landtags liegt jetzt nicht mehr aus. Stattdessen finden Sie am Eingang des Plenarsaals eine neue Anwesenheitsliste für diese Sitzung. Ich bitte Sie, sich auch in die neue Anwesenheitsliste einzutragen. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Unternehmens Mitteldeutsche Medienförderung GmbH statt, zu dem ich Sie herzlich einlade. Wir kommen nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Für heute wurde die Festlegung getroffen, als Erstes Tagesordnungspunkt 35, Aktuelle Stunde, und danach Tagesordnungspunkt 34, Regierungsbefragung, aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/4491 bereitgestellt. Die Punkte 3 und 13 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse ihre jeweilige Beratung nicht abgeschlossen haben. Zu Tagesordnungspunkt 15 liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4476 in einer korrigierten Fassung vor. Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 21 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 30 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch dieser Punkt als von der Tagesordnung abgesetzt gelten soll. Unter Berücksichtigung der Absetzung des Tagesordnungspunkts 30 findet eine geheime Wahl aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung nur zu dem Tagesordnungspunkt 31 statt. Würde hier nicht widersprochen werden, kann zu den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32 und 33 offen per Handzeichen abgestimmt werden. Gibt es hierzu Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Zu Tagesordnungspunkt 33 liegt von jeder Fraktion ein Wahlvorschlag vor, sodass die Wahl, die eine Verhältniswahl ist, durchgeführt werden könnte. Soll die Wahl planmäßig am Donnerstag stattfinden, bedarf es zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 8/4501 einer Fristverkürzung. Erhebt sich Widerspruch gegen die Fristverkürzung? Sollte das der Fall sein und würde die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden, könnte die Wahl insgesamt erst am Freitag nach der Mittagspause durchgeführt werden. Regt sich hier Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Muhsal.
Vielen Dank, Herr Präsident, ich möchte die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung beantragen, zunächst einmal zur Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission und zur Wahl der G10Kommission. Ich würde gern die Dringlichkeit begründen.
Damit ist der Antrag gestellt, weitere Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Damit muss der Landtag die Tagesordnung feststellen. Frau Abgeordnete Muhsal hat angekündigt, zur Dringlichkeit sprechen zu wollen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission und auch der G10-Kommission stand schon auf der Tagesordnung, wurde aber im Ältestenrat dann per Mehrheitsbeschluss abgesetzt. Vorschlagsberechtigt für einen Sitz sowohl der Parlamentarischen Kontrollkommission als auch der G10-Kommission ist die parlamentarische Opposition und das heißt, mit der Absetzung im Ältestenrat wird uns das Recht genommen, diesen Wahlvorschlag zu machen, diese Wahl durchzuführen und damit den Sitz zu besetzen. Dringlich ist das Ganze, denn Artikel 97 Satz 3 der Thüringer Verfassung stellt fest, dass die Tätigkeit des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission überwacht wird. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sagt, dass die Wahl normalerweise zu Beginn der Wahlperiode durchgeführt wird. Verzeihen Sie mir, wenn ich noch einmal zitiere. § 25 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes: „Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein.“ Diese Wahl ist dringlich, weil die Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission, den Verfassungsschutz zu kontrollieren, Verfassungsrang hat, also wichtig ist für uns alle, und eigentlich zu Beginn der Wahlperiode gewählt werden soll. Wenn sich jetzt die Grundlagen ändern, muss die Wahl auch so schnell wie möglich durchgeführt werden. Was hat sich geändert? Das BSW ist auseinandergeflogen. Die Fraktion einer Partei, die nie gewählt worden ist, ist nun kleiner als das ehemalige BSW. Das heißt, das Kräfteverhältnis hat sich zugunsten der Opposition verschoben. Auch wird immer klarer, dass die Linke eine Scheinopposition ist, denn nach der Sitzung des Ältestenrats wurde bekannt, dass es eine systematische Zusammenarbeit zwischen CDU, SPD, TG und Linke gibt. Diese Zusammenarbeit wurde gefestigt. Es gibt mindestens ein Treffen pro Woche. Es gibt feste Ansprechpartner, ein Ampelsystem für Initiativen. Fest steht auch, ohne die Linke haben Sie hier keine eigene Mehrheit. Umso wichtiger ist, dass die Opposition in der Parlamentarischen Kontrollkommission und auch in der G10-Kommission vertreten ist. Um das Gebot der Verfassung, dass der Verfassungsschutz ordnungsgemäß kontrolliert wird, zu erfüllen, sollte diese Wahl so schnell wie möglich durchgeführt werden, damit der Platz für die Opposition besetzt wird. Unsere Wahlvorschläge liegen vor: Herr Krell für die Parlamentarische Kontrollkommission und Frau Nauer für die G10-Kommission. Ich bitte, diese Wahlen durchzuführen.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Muhsal. Wird gewünscht, gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, die entsprechenden Tagesordnungspunkte, den Wahlvorschlag zur G10-Kommission und zur Parlamentarischen Kontrollkommission in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Aufnahme der beiden Tagesordnungspunkte? Das sind die Stimmen der übrigen Abgeordneten des Thüringer Landtags. Ich frage sicherheitshalber noch mal, ob es Enthaltungen gibt. Das ist nicht der Fall. Damit sind beide Tagesordnungspunkte nicht in die Tagesordnung aufgenommen worden. Ich frage: Gibt es weitere Aufnahmewünsche? Frau Abgeordnete Muhsal.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Wahl zum MDR-Rundfunkrat stand schon auf der Tagesordnung und wurde im Ältestenrat durch Mehrheitsbeschluss erneut abgesetzt. Dringlich ist diese Wahl, denn der Landtag entsendet drei Mitglieder in den MDR-Rundfunkrat und das Frau Sauerbreys Sitz frei ist und nachbesetzt werden muss, ist ja nun auch nicht erst seit gestern bekannt, sondern seit etlichen Wochen. Es gibt einen weiteren Sitz, den der Ministerpräsident besetzt, der zwischen März 2024 und Ende 2025 an keiner Sitzung des Rundfunkrats persönlich teilgenommen hat. Wie er es momentan hält, wissen wir nicht. Das heißt also, statt drei Vertretern des Thüringer Landtags haben wir momentan, ich sage mal, maximal anderthalb im Rundfunkrat und das wiederum bedeutet, dass der Rundfunkrat über Programm, Haushalt und Personal einer Anstalt, die von Thüringer Beitragszahlern mitfinanziert wird, entscheidet, ohne dass der Thüringer Landtag entsprechend repräsentiert ist. Es gibt keinen sachlichen Grund, diese Wahl weiterhin hinauszuzögern, aber viele Gründe, sie zügig durchzuwählen. Unser Wahlvorschlag, Jens Cotta, liegt auch hier vor und wir möchten Sie bitten, diese Wahl, die ja im Vorhinein schon mal runtergenommen worden ist, nun endlich durchzuführen.
(Beifall AfD)
Gibt es hier Redebedarf, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann stimmen wir auch hier über den Antrag ab, ob der Wahlvorschlag für den MDR-Rundfunkrat mit auf die Tagesordnung genommen werden soll. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, der SPD, Die Linke und die fraktionslosen Abgeordneten Kobelt, Hoffmeister und Dr. Wogawa. Wer enthält sich? 1 Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Küntzel. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt und wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Frau Abgeordnete Muhsal.
Ich möchte gern ankündigen, auch noch einen TOP platzieren zu wollen. Das ist der TOP 23, unser Antrag „Thüringen vor der Windindustrie schützen – Planungsmacht des Landes stärken und Ausbaustopp auf Bundesebene einleiten“. Da möchte ich, dass der Freitag auf jeden Fall aufgerufen wird, und dies würde gern meine Kollegin Frau Hoffmann kurz begründen wollen.
Herr Präsident, auch wenn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar noch zur Unwirksamkeit des Sachlichen Teilplans Windenergie Ostthüringen nicht rechtskräftig ist, so wirft es doch im Speziellen die Frage nach der Reglementierung der Windenergie in der Planungsregion Ostthüringen auf und es wirft die Frage grundsätzlich nach dem Umgang mit der Windenergie auf. Wir haben unseren Antrag eingereicht, bevor dieses Urteil gefällt wurde, und dieses Urteil wurde veröffentlicht während oder nach der letzten Sitzung des Ältestenrats. Deswegen hatten wir da nicht die Möglichkeit, ihn dort zu platzieren. Ich erwähne das deswegen, weil wir in unserem Antrag – Frau Muhsal hat schon gesagt, wie er heißt: „Thüringen vor der Windindustrie schützen – Planungsmacht des Landes stärken und Ausbaustopp auf Bundesebene einleiten“ –, weil wir genau darin die Planungsmacht des Landes berufen und Handlungen auf Bundesebene einleiten wollen. Insofern erfährt unser Antrag durch das Gerichtsurteil eine gewisse Dringlichkeit und wir bitten deswegen darum, ihn auf jeden Fall in dieser Plenarsitzungswoche zu beraten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ich frage auch hier in das Rund, ob gegen die Platzierung des Tagesordnungspunkts 23 am Freitag auf jeden Fall gesprochen werden soll? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir auch über diesen Platzierungswunsch ab. Es geht darum, Tagesordnungspunkt 23 „Thüringen vor der Windindustrie schützen – Planungsmacht des Landes stärken und Ausbaustopp auf Bundesebene einleiten“, Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/4417, am Freitag auf jeden Fall aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Platzierung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht und der CDU. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der Abgeordneten Dr. Augsten, Kobelt, Hoffmeister, Dr. Wogawa und Küntzel ist die Platzierung am Freitag mehrheitlich abgelehnt. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 35 und den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/4412 Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Hupach für die Fraktion Thüringen.Gerecht das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, wenn wir über die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung sprechen, dann sprechen wir schnell über Milliardenbeträge, Beitragssätze und Beitragshöhen und Ausgabensteigerungen. Aber für die Menschen in Thüringen stellen sich ganz andere Fragen: Bekomme ich einen Hausarzttermin, wenn ich ihn buche und wenn ich ihn brauche? Erreiche ich einen Facharzt in zumutbarer Entfernung und in zeitlicher Notwendigkeit? Wie viel muss ich zukünftig für meine Krankenversicherung bezahlen? Genau deshalb müssen wir heute über die GKV-Finanzreform, konkret das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, und ihre konkreten Auswirkungen auf Thüringen reden. Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt. Das ist nichts Neues. Im 1. Halbjahr 2026 sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bundesweit um 7,1 Prozent gestiegen. Der durchschnittlich tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag lag Ende Juni bereits bei 3,13 Prozent. Die Bundesregierung will mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegensteuern und die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen koppeln. Das Ziel stabiler Beiträge ist richtig und notwendig, denn wir können nicht jedes Finanzierungsproblem unseres Gesundheitssystems dauerhaft durch höhere Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber lösen.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Wenn wir aber über Einsparungen sprechen, müssen wir auch darüber reden, wer welche Kosten zu tragen hat. Ein Beispiel ist die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsempfängern. Der Bund zahlt hierfür zwar Beiträge aus Steuermitteln, aber diese Beiträge decken die tatsächlichen Höhen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig. Die FinanzKommission Gesundheit geht davon aus, dass eine kostendeckende Finanzierung durch den Bund die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2027 um rund 12 Milliarden Euro entlasten würde. Also reden wir hier von einer Finanzierungslücke von 12 Milliarden Euro, die zulasten der Beitragszahler geht. Hier stellen wir die Frage, warum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in diesem Umfang von den Beitragszahlerinnen und ihren Arbeitgebern mitfinanziert werden soll. Aber auch damit wären nicht alle Probleme gelöst. Wir brauchen dringend zeitgemäße Strukturreformen. Das ist richtig. Gleichzeitig müssen wir aber auch darauf achten, was diese Maßnahmen für die Versorgung vor Ort bedeuten. Gerade hier lohnt sich ein genauer Blick auf Thüringen. Denn wir haben in Thüringen nicht grundsätzlich zu wenige Ärzte. Ende 2025 waren hier mehr als 10.000 Ärztinnen und Ärzte berufstätig. Das sind sogar rund 880 mehr als vor zehn Jahren. Hier stellt sich die Frage, wo und in welchen Bereichen diese Ärzte arbeiten und wo genau es Defizite in der Versorgung gibt. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen meldete im Mai 2025 bereits 117 offene hausärztliche Vertragsarztsitze. Anfang 2024 waren es noch 97. Also ist eine Steigerung offensichtlich. Gleichzeitig bewältigen unsere Hausärztinnen und Hausärzte jedes Jahr mehr als 6,3 Millionen Behandlungsfälle. Gerade bei der Vergütung von Hausärzten und Kinderärzten wird es durch das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Auswirkungen bzw. Kürzungen geben, die natürlich auch Thüringen betreffen. Hier ist unsere Landesregierung gefragt, welche Folgen das für die Gesundheitsversorgung in Thüringen konkret hat, bei eh schon teils defizitärer Versorgungslage im Hausärztebereich. Das zeigt, wir müssen unser Gesundheitssystem konsequenter an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausrichten und wir brauchen dabei effiziente und zeitgemäße Strukturen.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass nicht jede bestehende Struktur automatisch für alle Zeiten erhalten werden muss. Die entscheidende Frage dabei muss sein: Bekommt der Patient die richtige medizinische Versorgung zur richtigen Zeit am richtigen Ort? Hier braucht es Veränderungen und hier brauchen wir eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie eine bessere Patientensteuerung, damit nicht jeder medizinische Notfall automatisch in der Notaufnahme landet. Wir brauchen mehr Kooperation zwischen Arztpraxen und anderen Gesundheitsberufen, müssen Telemedizin und Digitalisierung konsequenter nutzen und da einsetzen, wo es sinnvoll ist. Die Antwort auf die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung darf weder ein einfaches Weiter-so noch pauschales Sparen sein. Auch hier ist die Thüringer Landesregierung gefragt und gefordert. Meine Damen und Herren, eine gute Gesundheitspolitik misst sich nicht daran, wie viel Geld wir ausgeben, auch wenn eine gute Versorgung selbstverständlich ihren Preis hat. Und sie misst sich auch nicht daran, wie viele Strukturen wir um jeden Preis erhalten, sondern sie misst sich daran, dass gesundheitliche Versorgung für jeden Patienten bei Bedarf unkompliziert erreichbar ist.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Frau Abgeordnete Hupach, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Ich komme zum Ende. Deshalb muss es unser Ziel sein, das Gesundheitssystem in Thüringen so zu gestalten, dass eine gute medizinische Versorgung für jede und für jeden erreichbar ist und gleichzeitig eine langfristige Finanzierbarkeit gegeben ist.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Frau Hupach, jetzt ist Ihre Redezeit wirklich abgelaufen.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Am Ende zählt für den Patienten, dass das System verlässlich funktioniert und jeder die Versorgung erhält, die er braucht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Danke. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Fraktion Thüringen.Gerecht möchte über die Folgen der GKV-Finanzreform sprechen. Da wundere ich mich natürlich ein klitzekleines bisschen, denn was hat Ihre Fraktion respektive damals noch das BSW als Edukt vor der Zerfallsreaktion eigentlich innerhalb der Landesregierung unternommen, als an diesem Gesetz noch wirklich etwas zu ändern war? Wir als Linke haben das Thema bereits im Juni hier eingebracht. In unserem Antrag stand, was Thüringen tun sollte, nämlich a) auf Korrekturen zu bestehen und b), wenn diese ausbleiben, die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen. Am 10. Juli lag ein solcher Antrag von sechs Ländern im Bundesrat vor. Wer hat sich dem nicht angeschlossen? Thüringen. Der Antrag fand keine Mehrheit. Und an dieser Stelle lohnt sich dann ja doch bei allen Turbulenzen, die wir hier in den letzten Wochen hatten, ein kurzer Blick auf die Regierungskoalition, also auch auf die antragstellende Fraktion. Denn Thüringen.Gerecht beantragt heute diese Debatte. Gesundheitsministerin Schenk hat bereits erklärt, sie hätte sich im Gesetzgebungsverfahren weitere Nachbesserungen gewünscht. Und wenn ich beiden erst mal gerne glauben will, dass sie das auch genau so meinen, dann bleibt von den drei Koalitionspartnern ja nur einer übrig, bei denen im Bundesrat bei der Entscheidung „Ja oder nein Vermittlungsausschuss“ das Nein angekreuzt wurde, und das muss dann die CDU gewesen sein. Dann soll die CDU doch bitte auch erklären, warum das eben nicht unterstützt würde. Denn offenbar scheitert ja es nicht an fehlender Kritik innerhalb der Landesregierung, sondern am fehlenden Willen, aus dieser Kritik dann auch eine gemeinsame Position zu machen. Im Landtag Sorgen zu äußern, aber im Bundesrat dann die Hände stillzuhalten, das ist für mich keine Gesundheitspolitik, sondern das ist Vertrauensverlust.
(Beifall Die Linke)
Und auch auf Bundesebene trägt dieser Kurs verantwortlich die Handschrift der Kanzlerpartei CDU, verantwortet das Gesetz noch von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Ihr Nachfolger Carsten Linnemann war zwar in diesem Gesetz noch nicht als Minister beteiligt, hat aber, soweit ich weiß, eine Kurskorrektur nicht benannt. Im Gegenteil, Linnemann will beispielsweise die zusätzlichen fünf Kinderkrankentage ab 2027 streichen. Und da wird es dann für mich schon ein bisschen höhnisch, wenn geglaubt wird, dass Eltern mit einem kranken Kind zu Hause diejenigen sind, die irgendwie Sonderurlaub haben. Ich glaube, jeder der zu Hause sich mal um ein fieberndes Kind gekümmert hat, weiß, das ist jetzt nicht nur spaßig. Also da zu sagen, das ist für uns eine gute Stelle zum Einsparen, finde ich schon bemerkenswert, wenn man sich doch sonst so gerne als familiennahe Partei rühmt. Jetzt wird hier über die Aktuelle Stunde beantragt, doch bitte über die Folgen der Gesetzeslage zu sprechen, also nach der Verabschiedung zu regeln, wie man jetzt mit dieser Kritik – offenbar unerfolgreich in den eigenen Koalitionsreihen – umgehen soll. Ich finde das skurril, ich finde es aber nicht besonders lustig, denn für die Versicherten hat ja genau diese Gesetzesänderung handfeste Folgen. Bei Arzneimitteln steigen die Grenzen der Zuzahlung, die Festzuschüsse zum Zahnersatz sinken. Bestimmte bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner werden zusätzlich zur Kasse gebeten und die jährlichen Belastungsgrenzen bleiben trotzdem bestehen. Das heißt, viele Versicherte müssen mehr selbst bezahlen, wenn sie Behandlung brauchen. Ein stabiler Beitragssatz hilft dann eben nur begrenzt, wenn die Rechnung in der Apotheke oder beim Zahnarzt steigt. Ein größerer Teil wird unmittelbar den kranken Personen selbst auferlegt. Und ich sage mal so, wie hoch die Millionenhöhe an Einsparpotenzial war, was alles fehlt in unserem Gesundheitssystem, na das ist doch auch für Thüringen.Gerecht, die neu ist, aber doch vom Inhalt nicht neu. Das wissen Sie doch alles genauso gut wie ich, will ich hoffen. Das heißt, ansonsten empfehle ich natürlich noch mal als Lektüre die seitens der Landesregierung erstellte Beantwortung zu unserer Großen Anfrage „Vernetzte Gesundheitsversorgung“. Denn da steht es ja schwarz auf weiß, was der Status quo ist und wie sich die medizinische Versorgung in den nächsten fünf Jahren entwickelt. Wenn man das also wirklich ändern will, dann ist von unserer Seite aus die Lösung klar: Es geht darum, endlich eine Kasse zu haben, in die alle einzahlen, endlich weg von einem dualen Krankenversicherungssystem zu kommen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und ich sage mal so, am 21. September hat ja selbst Bundeskanzler Friedrich Merz vor der Presse mit uns seine neueste Erkenntnis geteilt, nämlich dass dieses duale Kassensystem aus gesetzlich und privat scheinbar gar nicht so gerecht ist oder zumindest der Eindruck entstehen könnte, es sei nicht so gerecht. Wow, was für eine Einsicht! Was mag daraus nur folgen?
(Beifall Die Linke)
Also ich bin sehr bereit, über all diese Folgen miteinander zu sprechen, und freue mich, dass das auch die regierungstragenden Fraktionen tun wollen. Uns wäre es lieber gewesen, einfach im Vorhinein im Bundesrat zu handeln. Aber ich höre mir auch gerne im Nachhinein die Folgen an. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Zippel für die Fraktion der CDU auf.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Stabilität und Augenmaß, an diesen beiden Maßstäben sollten wir die GKV-Finanz- und da sage ich nicht -reform, sondern -sicherung messen. Wir sollten aufpassen, hier mit dem Begriff „Reform“ zu arbeiten, denn die eigentlichen Reformmaßnahmen stehen noch an. Hier ging es vor allem darum, die Beiträge zu stabilisieren. Es ging um schlichtweg Notmaßnahmen. Und das ist mir bei der ganzen Diskussion hier etwas zu kurz gekommen, auch bei den Ausführungen der Kollegin Güngör gerade eben. Ich will es beim Thema „Kinderkranktage“ nur festmachen. Hier ist es zum Beispiel so, dass einfach eine gesetzliche Regelung schlichtweg ausgelaufen ist, die nicht verlängert wurde, und jetzt einfach die Regeln gelten wie vor Corona. Es gibt schlichtweg keinen Grund, es gab keinen Grund, die Coronaregeln weiter fortzuführen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sozial ungerecht ist das!)
Manche Dinge müssen einfach auch mal wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden. Ich will, wenn wir auf die Fakten schauen, einfach mal grundsätzlich vier Dinge festhalten. Zunächst einmal sprechen wir nicht mehr über Pläne. Das ist deutlich geworden. Der Bundestag hat das Gesetz Mitte Juli beschlossen. Der Bundesrat hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt und seit dem 30. Juli ist es nun überwiegend in Kraft. Zweitens will ich festhalten: Der Handlungsdruck ist real. Das habe ich schon mit meinen einleitenden Worten versucht auszudrücken. Für das kommende Jahr ging es um ein notwendiges Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro – 19 Milliarden! Weitere deutliche Beitragssprünge würden die Versicherten, Beschäftigten und Betriebe belasten und sie wären eben keine dauerhafte Lösung. Das haben auch die Länder anerkannt. Über die Notwendigkeit herrschte länderübergreifend Einigkeit. Nichtstun war keine Option. Das war allen klar. Drittens ist es so, dass sich Thüringen natürlich eingebracht hat. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Thüringen gefordert, versicherungsfremde Leistungen aus Steuern zu finanzieren. Zudem sollten Krankenhäuser von Bürokratie entlastet werden. Im Kern ging es darum, dass es nicht wichtig ist, Versicherte und Leistungserbringer stärker zu belasten, während gesamtgesellschaftliche Aufgaben weiter aus Beitragsmitteln bezahlt werden. Und viertens, das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Dieser Einsatz hat auch Wirkung gezeigt. Der Bund hat sich bewegt. Für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger stellte er 2027 zusätzlich 1 Milliarde Euro bereit, ansteigend auf 2,75 Milliarden Euro ab 2031. Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses fällt mit 1,35 statt 2 Milliarden Euro auch geringer aus. Bei den Krankenhäusern werden die pflegeentlastenden Maßnahmen nicht komplett gestrichen und die Pflegepersonaluntergrenzen entfallen als zusätzliche Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen. Darüber hinaus hat der Bund zugesagt, 550 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, Nachweispflichten abzubauen, ab Mitte des Jahres 2027 die Datenmeldungen zur Pflege zu vereinheitlichen und die Folgen früh zu überprüfen. Genau hier liegt der für mich entscheidende Punkt. Bevor Leistungen eingeschränkt werden, müssen wir Effizienzreserven, Verwaltungsaufwand und unnötige Vorgaben angehen. Bürokratieabbau ist eben keine Randnotiz, es ist genau der Hebel, der Geld und Zeit wieder dorthin bringt, wo behandelt und gepflegt wird. Der Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht fragt, ob die Maßnahmen die Beiträge nachhaltig stabilisieren. Da muss man einfach sagen: Seriös beantworten lässt sich das erst mit belastbaren Zahlen aus der Umsetzung. Genauso falsch, wie zu behaupten, das System könne ohne Konsolidierung einfach weiterlaufen, wäre es, jede Einsparung automatisch als Angriff auf die Versorgung zu werten. Entscheidend ist, wo gespart wird. Reines Schlechtreden verunsichert Patienten und Beschäftigte, ohne eine einzige Behandlung zu verbessern. Deshalb erinnern wir an das, was zugesagt wurde, den Abbau von Bürokratie, die frühe Überprüfung der Auswirkungen auf die Kliniken und die Frage, wie gesamtgesellschaftliche Aufgaben fair finanziert werden. Die Debatte darüber ist mit diesem Gesetz allerdings nicht beendet. Wir brauchen finanzielle Stabilität, weil dauerhaft steigende Beiträge keine Lösung sind. Wir brauchen ebenso Augenmaß. Eine Reform, die auf dem Papier Milliarden einspart, zugleich aber notwendige Versorgungsstrukturen insbesondere im ländlichen Raum schwächt, wäre am Ende weder wirtschaftlich noch gesundheitspolitisch nachhaltig. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Rottstedt für die Fraktion der AfD auf.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank. Herr Präsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, Thüringen.Gerecht hat eine Aktuelle Stunde zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt. Noch im Juni sprach Abgeordneter Dr. Wogawa zu diesem Thema für das BSW und damit auch für den Kurs der Landesregierung. Heute gehört er zu „Deine Stimme zählt“ und weiß seit Wochen nicht so recht, ob er nun Regierungsstütze oder Opposition sein möchte.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Ja. Politische Standortbestimmung scheint in Thüringen inzwischen schwieriger zu sein, als die Suche nach einem Termin, als die Suche nach einem Hausarzt. Wer gerade Regierung trägt, wer Opposition spielen möchte und was vom ursprünglichen Wählerwillen eigentlich noch übrig ist, bleibt erstaunlich unklar. Bei der Gesundheitsversorgung können sich die Bürger aber eine solche Unklarheit nicht leisten. Wer jeden Monat mehr und mehr für seine Krankenversicherung bezahlt, darf erwarten, dass er im Krankheitsfall auch versorgt wird. Er darf erwarten, einen Hausarzt zu finden, einen Facharzttermin in vertretbarer Zeit zu bekommen und im Ernstfall ein Krankenhaus zu erreichen, das ihn versorgen kann. Er darf erwarten, dass medizinische und notwendige Versorgung nicht zunehmend davon abhängt, wie viel er noch zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen kann. Gemessen an diesem Anspruch passen für immer mehr Menschen in der Praxis der Preis, den sie bezahlen für ihre Versorgung, und das, was sie tatsächlich am Ende als Versorgung erhalten, nicht mehr zusammen. Beiträge steigen, Ausgaben steigen. Das System benötigt immer mehr Geld und schafft es trotzdem nicht, seine finanziellen Probleme dauerhaft zu lösen. Jeder Beitragszahler fragt sich daher zu Recht, wie ein Gesundheitssystem immer teurer werden kann, während die Versorgung gleichzeitig immer schwieriger erreichbar wird. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist inzwischen beschlossen, verkündet und in wesentlichen Teilen in Kraft. Das Ziel, die Beiträge stabil zu halten, ist richtig, aber der eingeschlagene Weg ist es nicht, denn dieses Gesetz setzt den Rotstift genau dort an, wo Versorgung erbracht wird. Es begrenzt die Vergütung, die die Praxen und Kliniken trotz der steigenden Kosten erhalten. Das gefährdet langfristig Personalangebot und Versorgungsstandorte. Das Finanzierungsproblem verschwindet daher keinen Zentimeter. Die Rechnung wird nur an Krankenhäuser und Leistungserbringer weitergereicht. Irgendwann landet sie beim Patienten. Was in Berlin dann als Einsparung verbucht wird, bedeutet in Thüringen schnell eine Praxis weniger und ein Weg mehr. Im Ballungsraum mag sich ein Ausfall vielleicht noch auffangen lassen. In der Rhön oder im Thüringer Wald können das schnell 10 bis 20 Kilometer werden. Genau deshalb sind eine andere Prioritätensetzung und eine Analyse unnötiger Kostentreiber notwendig. So gehören beispielsweise gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht auf die Rechnung der Beitragszahler. Der Bund darf diese Aufgaben nicht länger auf die Beitragszahler abwälzen und muss insbesondere die bislang nicht kostendeckend finanzierten Aufwendungen für Bürgergeldempfänger vollständig finanzieren.
(Beifall AfD)
Für Thüringen muss jede Reform zugleich daran gemessen werden, was sie für Krankenhäuser, Praxen und Versorgung im ländlichen Raum bedeutet. Einsparungen auf Bundesebene dürfen nicht dazu führen, dass vor Ort Angebote verschwinden und die Wege länger werden. Und auch im System selbst gibt es genug zu tun. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld. Ärzte, Pflegekräfte und Heilmittelerbringer sollen am Patienten arbeiten. Der Bund kann nicht Milliardenlasten bei der gesetzlichen Krankenversicherung abladen und gleichzeitig dann dort den Rotstift ansetzen, wo die Patienten versorgt werden. Beitragsstabilität darf kein Buchungstrick sein. Der Beitragszahler ist keine stille Reserve für politische Versäumnisse und der Patient kein Sparposten für einen Bund, der seine eigenen Finanzen nicht im Griff hat.
(Beifall AfD)
Am Ende entscheidet sich der Wert dieser Reform daran, ob der Patient in Thüringen noch einen Arzt findet. Denn Beitragsstabilität ohne Versorgungssicherheit ist keine Stabilität.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, die Fraktion Thüringen.Gerecht stellt heute eine wichtige Frage: Was bedeutet die GKV-Finanzreform konkret für die Menschen in Thüringen? Darauf sollten wir nicht mit Schlagworten antworten, sondern zunächst mit Zahlen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen sind im ersten Halbjahr 2026 um 7,1 Prozentpunkte gestiegen, die Beitragseinnahmen dagegen nur um 4,1 Prozent. Ohne Gegenmaßnahmen droht für 2027 eine Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro, bis 2030 sogar von rund 44 Milliarden Euro. Nicht zu handeln war also keine Option. Denn immer höhere Zusatzbeiträge sind eine Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Rentnerinnen und Rentner und auch für unsere Unternehmen. Seit 2022 hat sich der durchschnittlich ausgabendeckende Zusatzbeitrag mehr als verdoppelt. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro bedeutet allein das für Beschäftigte rund 340 Euro zusätzliche Belastung im Jahr. Deshalb ist es richtig, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Aber für uns als Sozialdemokraten ist auch klar, Beitragsstabilität darf nicht durch Leistungskürzungen erkauft werden. Ich möchte da ausdrücklich unsere Ministerin Katharina Schenk mal loben, die sich an keiner Stelle in diesem gesamten Reformprozess zurückgehalten hat, sondern immer die Thüringer Perspektive vertreten hat.
(Beifall SPD)
Aber zur Wahrheit gehört auch, wir müssen sehr genau hinschauen, was die Reform für die konkrete medizinische Versorgung in Thüringen bedeutet.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dennoch passiert das!)
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen warnt vor erheblichen Auswirkungen. Nach ihren Berechnungen könnten durch den Wegfall bisheriger Regelungen bis zu 370.000 dringliche Behandlungstermine künftig nicht mehr zusätzlich finanziert werden. Diese Warnung sollten wir alle ernst nehmen. Denn Beitragssatzstabilität ist kein Selbstzweck. Eine Krankenversicherung ist nicht dann erfolgreich, wenn am Ende die Bilanz stimmt. Sie ist dann erfolgreich, wenn Menschen einen Arzt bekommen, wenn sie einen Arzt brauchen. Und das gilt in Thüringen ganz besonders. Wir sind ein Flächenland mit einer älter werdenden Bevölkerung. Wir können es uns nicht leisten, dass der Weg zum Hausarzt immer länger wird, der Facharzttermin immer schwerer zu bekommen ist oder die Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum immer unattraktiver wird. Deshalb reicht es nicht, Jahr für Jahr neue Milliardenlöcher zu diskutieren und anschließend zu überlegen, an welcher Stelle wir das nächste Loch stopfen. Wir müssen an die Strukturen ran. Wir brauchen eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten durch unser Gesundheitssystem. Dazu werden wir auch hier in diesem Plenum hoffentlich noch zwei Anträge positiv verabschieden. Wir müssen ambulante und stationäre Versorgung besser miteinander verzahnen. Wir müssen Digitalisierung und Telemedizin dort einsetzen, wo sie den Zugang zu medizinischer Versorgung tatsächlich verbessern, gerade im ländlichen Raum. Wir müssen Prävention stärken, denn die beste und am Ende auch günstigste Behandlung ist die Erkrankung, die wir verhindern, oder zumindest frühzeitig erkennen können. Ja, es ist heute auch schon mal angeklungen und ich würde hier mal die spannende Frage in den Raum stellen, wer eigentlich so gesetzlich krankenversichert ist und sich bereits solidarisch beteiligt. Unser Ziel ist und bleibt die Bürgerversicherung, ein solidarisches Gesundheitssystem, in das alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen. Wenn wir über die langfristige Finanzierung unseres Gesundheitssystems reden, dürfen wir diese grundsätzliche Frage nicht ausklammern. Für Thüringen gilt gleichzeitig: Wir müssen neue Wege der Versorgung ermöglichen. Wir dürfen bei all dem zwei Dinge nicht gegeneinander ausspielen: bezahlbare Beiträge und gute medizinische Versorgung. Wir brauchen beides. Wir werden sehr genau darauf schauen, wo diese Reform tatsächlich Effizienz schafft und wo Einsparungen die Versorgung gefährden. Am Ende zählt nicht, wie viele Milliarden Euro wir in irgendwelchen Tabellen hin- und herschieben. Am Ende zählt, ob die Patienten in Suhl, der Rentner im Eichsfeld oder eine Familie im Thüringer Wald auch morgen noch die medizinische Versorgung bekommt, die sie brauchen. Da ist es wichtig: unabhängig vom Geldbeutel. Das ist unser sozialdemokratischer Anspruch und es sollte auch gesellschaftlicher Anspruch sein, dass dieses Gesundheitssystem für alle da ist und dass diese Gesellschaft das Gesundheitssystem solidarisch trägt. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Herr Dr. Wogawa.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die GKV-Reform, das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, ist ein Thema, das uns zu Recht auch nach der Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat weiter beschäftigt. Und weil von der Fraktion Die Linke hier Kritik geäußert worden ist – zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass Ihr Antrag sehr spät eingebracht worden ist, zu einem Zeitpunkt, als wesentliche inhaltliche Debatten schon stattgefunden hatten und als Thüringen im ersten Bundesratsdurchgang seine Kritik bereits deutlich gemacht hatte und auch was erreicht hat. Machen wir uns nichts vor, die 1 Milliarde Euro Soforthilfe für die Krankenhäuser wäre nicht gekommen, wenn hier nicht einige Bundesländer Druck gemacht hätten. Das muss man ganz klar so sagen.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)
Wie sieht es jetzt nach Verabschiedung aus? Die Einzigen, die diese Reform positiv bewerten, sind Vertreter der Bundesregierung. Sonst herrscht nahezu einhellig Kritik vor. Meine Damen und Herren, das ist schon ein Superlativ, den man erst einmal im Gesetzgebungsverfahren hinbekommen muss – ein negativer Superlativ.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Stehen Sie auf der Seite der Regierung oder der Opposition?)
Ich rede für Deine Stimme zählt und dieses Schubladendenken, Frau Muhsal, ist, glaube ich, überholt.
(Heiterkeit AfD)
Ja, wir sind ein eigenständiger politischer Akteur und alles Weitere zur gegebenen Zeit.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)
Das Gesetz trägt einen Anspruch im Namen, den es aus unserer Sicht überhaupt nicht einlösen kann, nämlich Beitragsstabilität. Die entscheidende Frage lautet doch: Wer trägt am Ende die Lasten? Die Antwort ist viel zu häufig: die Versicherten. Das ist leider auch bei diesem Gesetz so. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen steigen, aber die politische Antwort darf doch nicht darin bestehen, die Belastung immer weiter an Versicherte und damit an Beitragszahler weiterzugeben. Wenn Beiträge und Zusatzbeiträge steigen, sinkt zugleich das verfügbare Einkommen vor allem der Menschen, die ohnehin Monat für Monat genau rechnen müssen.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)
Gleichzeitig wächst der Druck auf die Krankenhäuser. Kostensteigerungen, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheit treffen insbesondere die Häuser, die für die Versorgung in der Fläche unverzichtbar sind. Wer hier nur auf kurzfristige Ausgabenbegrenzung setzt, riskiert langfristig Versorgungssicherheit. Das gilt ebenso für die Pflege. Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn Personal gehalten und Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen, wenn Pflegebedürftige und ihre Familien entlastet werden sollen, ist eine nachhaltige Finanzierung nötig, keine Politik, die Probleme lediglich verschiebt. Schließlich müssen wir über die strukturelle Ursache sprechen. Die GKV finanziert immer noch Aufgaben, die eigentlich gesamtgesellschaftlich getragen werden müssten. Versicherungsfremde Leistungen, meine Damen und Herren, gehören nicht dauerhaft in die Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn der Staat gesellschaftspolitische Aufgaben übernimmt, muss er dafür auch eine entsprechend auskömmliche Finanzierung aus Steuermitteln sicherstellen.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)
Deshalb ist mehr als kurzfristige Stabilisierung auf dem Papier nötig, nämlich eine nachhaltige Reform der Finanzierungsstrukturen, eine faire Lastenverteilung und verlässliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, den ambulanten Sektor und die Pflege. Jeder Mensch, meine Damen und Herren, muss unabhängig von Wohnort, Alter oder Einkommen Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben. Das ist ein Ziel, dem wohl kaum jemand hier im Raum widersprechen wird. Beitragsstabilität darf deshalb nicht bedeuten, dass die Probleme bei den Versicherten, den Ärzten, den Krankenhäusern und der Pflege abgeladen werden. Zu letztgenannten Bereich werden wir anschließend detaillierter in einem weiteren Tagesordnungspunkt debattieren. Beitragsstabilität, meine Damen und Herren, muss bedeuten, dass unser Gesundheitssystem dauerhaft solide finanziert und verlässlich organisiert ist. Angesichts dessen löst das Gesetz der Bundesregierung, vom Bundestag und Bundesrat beschlossen, diese Aufgaben, die die Gesellschaft ihm gestellt hat, nicht. Vielen Dank.
(Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wogawa. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Frau Ministerin Schenk für die Landesregierung auf.
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jetzt wurde ja hinlänglich immer wieder darüber gesprochen, dass wir hier eine Reform diskutieren wollen und die Auswirkungen einer Reform. Da, muss ich sagen, bin ich erst mal ein bisschen irritiert gewesen. Ich kann mich gar nicht erinnern, dass im Bundesrat eine Reform Thema gewesen ist, sondern es ging um die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, und das, glaube ich, aus einem hinreichend hier dargestellten Grund, nämlich das Steigen von Beitragssätzen. Jetzt, glaube ich, ist man eigentlich relativ simpel unterwegs, wenn man erst mal feststellt, es ist keine gute Nachricht für gesetzlich Versicherte – und ich bin froh und glücklich, mich zu diesen Menschen zählen zu können –,
(Beifall SPD)
dass man irgendwie auf den Gedanken kommen könnte, es ist erst mal eine gute Sache, dass die Beiträge steigen. Erst mal ist doch nachvollziehbar, die Analyse, zu sagen, man will nicht, dass diese Beiträge steigen. Und dann sieht man sich nachvollziehbarerweise mit einem anderen Problem konfrontiert, nämlich mit der Frage: Warum steigen die Beiträge? Und da kann man natürlich nun zu ganz unterschiedlichen Ansichten kommen. Man kann zu der Ansicht kommen, dass eigentlich immer alles teurer wird, weil medizinisches Behandlungsniveau steigt. Man kann inzwischen Leuten eine Hüfte einoperieren, die früher gar nicht bis zu diesem Lebensalter gekommen wären. Man kann das sogar zwei-, dreimal machen. Es gibt wesentlich mehr Möglichkeiten, überhaupt Krankheiten zu therapieren. Dann werden wir auch alle gemeinsam immer älter. Natürlich kann man auch feststellen, dass sich das Gehalt, die Materialien, viele andere Dinge und der Anspruch auf Leistungen anders entwickelt haben. Ich glaube, das ist erst mal ein No-Brainer. Die relevante Frage ist doch: Was wäre eigentlich eine GKV-Reform, über die wir hier diskutieren sollten? Da kommt man natürlich zur Erkenntnis, eine Reform tritt dann ein, wenn nicht ein bestehendes Gut – Menschen sind gesetzlich krankenversichert und können dadurch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen –, wenn man dieses Gut sichern kann und dafür eine Veränderung in Kauf nimmt. Das ist hier überhaupt nicht passiert. Es gibt gegenwärtig keine GKV-Reform. Es gibt gegenwärtig ein GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – und jetzt kommen wir zu dem Grund, über den man sich hier unterhalten kann, und darauf hat die Abgeordnete Güngör zu Recht hingewiesen, auch schon unterhalten haben –, nämlich: Führt diese Beitragsstabilisierung dazu, dass sich die Versorgung in Thüringen verschlechtern wird? Jetzt habe ich bedauerlicherweise nicht die Profession, ein Wahrsagerzelt auf dem Markt zu betreiben, aber natürlich kann man trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass es Versorgungsverschlechterungen geben könnte. Dass das so ist, ist auch keine Erkenntnis, die ich habe, sondern lautstark vor dem Landtag haben aus meiner Sicht nicht nur die Psychotherapeuten, aber diese insbesondere, demonstriert und haben – da waren ja auch einige von Ihnen anwesend – darauf hingewiesen, bevor dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde und als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz den Bundesrat passiert hat – wenn wir schon hier über Bundesratsbefassung reden, wäre es schön, wenn wir auch alle darauf achten, wo man eigentlich ein Einspruchs- und wo man ein Zustimmungsgesetz hat –, wurde also hinreichend darauf hingewiesen, dass natürlich damit zu rechnen ist, dass eine Versorgungsverschlechterung eintritt. Denn sonst gäbe es ja gar keine Kritik an dieser Reform, die eben keine Reform ist, sondern die Stabilisierung eines Beitrags. Wie erreichte man also jetzt die Stabilisierung des Beitrags? Durch Einsparungen. Da will ich mal ein Beispiel herausgreifen, um diese Frage, die Thüringen.Gerecht hier stellt – nämlich, gibt es jetzt eine Versorgungsverschlechterung –, zu erklären. Die Erklärung versteckt sich hinter dem großen Wort „Fixkostendegression“. Da könnte man ja erst mal fragen: Was ist denn da nun eigentlich gemeint? Normalerweise ist es so, wenn ich mehr arbeite, habe ich danach auch, wenn ich es als Arzt tue, mehr Termine. Wenn ich länger in meiner Praxis bin, können mehr Patientinnen und Patienten kommen und ich kann die da versorgen. Wenn dieser Mehraufwand aber nicht zu einer Mehrvergütung führt, habe ich naturellerweise nicht einen allzu großen Anreiz, das auch zu tun, denn da habe ich ja nur mehr Kosten, aber nicht mehr Einnahmen. Man kann also – ohne lange drüber nachzudenken – zum Ergebnis kommen: Natürlich führt diese Beitragsstabilisierung in einem zweiten Schritt dazu, dass sich nicht nur für die Ärztinnen und Ärzte, wo ich jetzt hier beispielhaft die Fixkostendegression genannt habe, sondern auch für alle anderen, die in Ihren Redebeiträgen eine Rolle gespielt haben, für die Krankenhäuser, für die Psychotherapeuten, für die Leistungserbringer der Heil- und Hilfsmittel, die Lage verschlechtert, im Wesentlichen dadurch, dass sie eine Einsparung generieren müssen, die nun im Wesentlichen dazu führt, dass die gesetzliche Versicherten keine höheren Beiträge leisten müssen. Die eigentliche Frage sollte aus meiner Sicht also sein: Wann kommt denn jetzt eigentlich die Reform und wie kann man eine qualitativ medizinische Versorgung erreichen, die wohnortnah und transparent ist, die aber auch für diejenigen, die in dieser Branche arbeiten, so ist, dass dieser Beruf noch attraktiv ist und Menschen sich nicht aus der Versorgung zurückziehen? Da gibt es dann eine ganz einfache Antwort. Es gibt von der Bundesregierung eine Antwort. Es wurde nämlich angekündigt, dass man erstens noch eine Notfallreform macht, dass man zweitens noch ein Primärversorgungssystem auf den Weg bringen will und – ganz zentral – dass die GKV-Reform im Wesentlichen auf den Erarbeitungen der Strukturkommission, der FinanzKommission Gesundheit, basiert, und die eigentliche Reform noch aussteht. Das ist aus meiner Sicht auch genau der Punkt, denn darüber muss man sprechen: Was ist denn für uns als Land eine akzeptable Reform? Diese Landesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, wann es für uns eine akzeptable Reform ist: Eben dann, wenn neben der Beitragsstabilität auch das 20-Minuten-Land, Apothekerinnen und Hausärzte, noch erreicht werden kann. Das ist ja im Prinzip eine Chiffre für eine gute wohnortnahe qualitative Versorgung. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein bisschen unredlich, jetzt hier in den Raum zu stellen, dass es hier bei der Frage der Versorgungssicherheit in Thüringen darum geht, ob im Bundesrat im Juni diese Landesregierung nun dafür oder dagegen gestimmt hat. Man kann das ganz transparent machen und sagen: Nein, wir haben uns enthalten, und zwar genau aus diesem Grund, weil man innerhalb der Regierung natürlich fachlich zum Ergebnis kommen kann, dass dieses GKV Stabilisierungsgesetz natürlich zu Verschlechterungen ‑ für die Krankenhäuser, für die Ärztinnen und Ärzte, für die Psychotherapeuten, für die Hilfsmittelerbringer und für die Heilmittelerbringer führt, dass aber genauso übel ist, wenn die GKV-Beiträge steigen, weil das nämlich jeder Arbeitnehmer und jeder andere erbringen muss. Da muss man einfach mal feststellen, dass es natürlich sachlich korrekt ist, hier darauf zu verweisen, dass versicherungsfremde Leistungen usw. ein Grund dafür sind, warum mehrere Milliarden im System fehlen, aber man muss auch anerkennen, dass die Lösung dieses seit Jahrzehnten bestehenden Problems innerhalb eines halben Kalenderjahres zwar ein nachvollziehbarer, aber doch kein realistischer Wunsch ist. Deswegen muss man beim Bundesratsbefassen, was wir hier neuerdings häufiger tun, was mich persönlich freut, mal darauf hinweisen: Was hat Thüringen denn getan? Liegt die Lösung für die Frage, ob die Versorgungssicherheit erreicht wird, darin, zu sagen, wir hätten dort den Vermittlungsausschuss anrufen müssen? Ja, natürlich kann man das machen. Aber hätte das an der Versorgung irgendwas geändert? Wäre der Vermittlungsausschuss gekommen, wenn Thüringen dafür gestimmt hätte? Ich persönlich hätte ihn gern angerufen. Aber zur Wahrheit gehört doch, er wäre auch nicht angerufen worden, wenn wir uns diesem saarländischen Antrag angeschlossen hätten, denn die Stimmen hätten trotzdem nicht gereicht. Ein Vermittlungsausschuss kann auch nur im Rahmen dessen, was möglich ist, Korrekturen erreichen. Wir als Thüringen haben – das hat der Abgeordnete Zippel dargestellt – in vielen Punkten zwischen erster und zweiter Bundesratsbefassung unendliche Mühe reingesteckt, Veränderungen zu erreichen: ein Einstieg in die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung, eine Änderung der Personalbemessung in den Krankenhäusern, eine Anpassung bei der Kieferorthopädie, wo es um die Regelung zur Fachzahnarztweiterbildung geht, eine Änderung beim Zweitmeinungsverfahren, eine Änderung bei der Pflege im Krankenhaus und noch viele andere Dinge mehr. Jetzt kann man den Kopf in den Sand stecken und sagen: Schade, jetzt ändert sich hier die Versorgungslage, aber Gott sei Dank ist der Beitrag vorerst stabil geblieben. Nein, die eigentliche Aufgabe ist, in den kommenden gesetzlichen Verfahren zum Primärversorgungssystem, zur Notfallreform, zu dem, was FinanzKommission Gesundheit für die GVK-Reform vorlegen wird, wachsam zu bleiben und endgültig das zu tun, was eine Reform verlangt: eine strukturelle Veränderung der Finanzierung. Da hat aus meiner Sicht der Abgeordnete Kalthoff die eigentliche Frage aufgeworfen: Wer soll denn die finanziellen Lasten tragen, wenn es um gute medizinische Versorgung für gesetzlich Versicherte geht? Es ist momentan so, dass die volle Belastung diejenigen tragen müssen, die gesetzlich versichert sind, weil sie allein die Bürgergeldempfänger finanzieren, und diejenigen, die in diesem System arbeiten. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass die Menschen, die in diesem System arbeiten, Nutznießerinnen und Nutznießer sind, sondern die Menschen, die in diesem System arbeiten, sind die Menschen, die für unsere Versorgung stehen. Deswegen wird Thüringen den bewährten Kurs weitergehen und natürlich dafür sorgen, dass die Reformen qualifiziert werden und dass unsere Änderungsanträge, wo wir uns zwischen dem ersten und dem zweiten Durchgang im Bundesrat schon stückweise bewegen konnten, genau das tun, was eine demokratische Regierung tun sollte: Im System kleine Fortschritte erreichen, statt hier die Reform zu geißeln, die es gar nicht gibt, und hinterher zu beklagen, dass dieses Land nicht besser dasteht als vorher. Regierungsarbeit bemisst sich darin, in einem System, das funktioniert, grundsätzliche Änderungen schrittweise anzustreben. Alles andere ist Umsturz.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion Thüringen.Gerecht zu dem Thema: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinanzreform) 2026 – Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Beitragszahler in Thüringen“
Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/4460 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Luhn für die Fraktion der AfD das Wort.
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die AfD-Fraktion hat diese Aktuelle Stunde unter einem einfachen, aber entscheidenden Satz gestellt: Die Pflegereform darf nicht zulasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Noch ist es kein geltendes Recht. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, an dem Thüringen seine Interessen deutlich machen muss. Ab Januar 2027 sollen die Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 verschärft werden. Bei Pflegegrad 1 soll die Mindestpunktzahl von 12,5 auf 15 Punkte steigen. Bestehende Einstufungen sollen zwar nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte verloren gehen, aber für Menschen, die erstmals Unterstützung beantragen, wird der Zugang erschwert. Ihr Hilfebedarf verschwindet dadurch aber nicht. Noch schwerer wiegt, dass bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag auch für Menschen, die ihn bereits nutzen, entfallen soll. Heute können damit Kosten anerkannter Unterstützungsleistungen bis zu 131 Euro monatlich für Betreuung, Hilfe im Haushalt und Entlastung im Alltag erstattet werden. Genau diese Finanzierung soll wegfallen. Meine Damen und Herren, aus Sicht der AfD ist das der falsche Ansatz. Ja, die Pflegeversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Eine tragfähige Finanzierung ist notwendig. Aber daraus folgt noch nicht, dass gerade bei der frühen Alltagshilfe gekürzt werden sollte. Menschen mit Pflegegrad 1 sind bereits in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie brauchen Unterstützung, auch wenn ihr Pflegebedarf noch vergleichsweise gering ist. Frühzeitige Hilfe kann Selbstständigkeit erhalten, Angehörige entlasten und eine Verschlechterung nach Möglichkeit hinauszögern. Natürlich verhindert nicht jede Alltagshilfe einen höheren Pflegegrad. Aber wer diese Hilfe streicht, muss erklären, wie die Betroffenen ihren Alltag künftig bewältigen sollen. Die Arbeit bleibt. Sie muss dann zusätzlich von Angehörigen übernommen oder privat bezahlt werden. Wer beides nicht kann, dem droht eine Versorgungslücke. Bundesgesundheitsminister Linnemann will Prävention und häusliche Pflege stärken, so heißt es. Dazu soll eine neue fachliche Pflegebegleitung beitragen. Das kann sinnvoll sein. Aber Beratung bezahlt keine Haushaltshilfe und übernimmt keine regelmäßige Betreuung. Außerdem soll die Pflegebegleitung erst 2029 beginnen, der Entlastungsbetrag aber bereits 2027 entfallen. Fortbestehende Beratungsangebote ersetzen diese praktische Unterstützung nicht. Hier liegt ein konkretes Thüringer Problem. Die Landesregierung hat gerade Erleichterungen bei der Nachbarschaftshilfe vorgestellt. Unterstützung soll schneller und unkomplizierter bei den Menschen ankommen. Das ist richtig. Aber was nützt ein leichterer Zugang zu Unterstützungsleistungen, wenn die Menschen mit Pflegegrad 1 anschließend die Finanzierung ihrer Hilfe verlieren? Thüringen erleichtert die Nachbarschaftshilfe und der Bund entzieht einem Teil der Betroffenen die Mittel, die sie nutzen. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung drei konkrete Schritte: Erstens: Setzen Sie sich im Bundesrat für den Erhalt des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 ein. Treten Sie Zugangshürden entgegen, die allein dem Sparen dienen. Zweitens: Ermitteln Sie gemeinsam mit den Pflegekassen die Folgen für Thüringer Pflegebedürftige, Ihre Familien und der Nachbarschaftshilfe. Prüfen Sie auch mögliche zusätzliche Belastungen kommunaler Hilfesysteme. Drittens: Berichten Sie dem Landtag rechtzeitig über diese Folgen und dem Vorgehen auf Bundesebene. Denn wer häusliche Pflege stärken will, muss dafür sorgen, dass konkrete Hilfe bei den Menschen ankommt. Selbständigkeit braucht Unterstützung, Angehörige brauchen Entlastung und Menschen, die helfen wollen, brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Die einfache Formel für mich lautet: Menschen brauchen Menschen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir gehört haben, die AfD-Fraktion fordert, die Pflegereform dürfe nicht zulasten Thüringer Pflegebedürftiger gehen. Zulasten der Pflegebedürftigen wird aber auch vor allem eins gehen: nichts tun. Der Antrag – wir haben gerade die Ausführungen gehört – stützt sich auf Medienberichte und spricht von Befürchtungen. Konkret wird er letztlich an genau einer einzigen Stelle, dem Pflegegrad 1. Dabei liegen die Eckpunkte des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung vor, sprechen wir also darüber, was darin steht. Beginnen wir mit der Ausgangslage, denn sie erklärt, warum diese Reform nötig ist. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von 2,8 Millionen im Jahr 2016 auf 6,4 Millionen im Jahr 2025 gestiegen. Die Demografie allein hätte nur etwa 100.000 zusätzliche Fälle pro Jahr bedeutet. Die Ausgaben der Pflegeversicherung wachsen von rund 60 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf rund 74 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der Beitragssatz stieg von 2,55 Prozent auf 3,6 Prozent und reicht dennoch nicht. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet, für 2028 schon 15,4 Milliarden Euro und bis 2035 rechnet man mit 8,3 Millionen Leistungsbeziehenden. Zugleich steigen die Eigenanteile. Ein System, das finanziell nicht trägt, schützt niemanden. Es gefährdet am Ende genau die Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Familien brauchen. Und was setzt der Entwurf nun dagegen? Erstens den Grundsatz Prävention und Rehabilitation zur Vorpflege. Dazu gehören ein Check-up 60plus und ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege. Zweitens weniger Bürokratie. Einzelleistungen werden zu Budgets gebündelt, ein digitales Pflegecockpit bündelt die Informationen und ein Überbrückungsbudget greift, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt. Das sind Verbesserungen, die im Alltag ankommen. Dazu soll es ab 2029 jährlich die Anpassung der Leistungsbeträge geben, damit sie nicht länger an Wert verlieren. Das schafft auch Planungssicherheit. Aber nun noch zum Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag entfällt. Das ist ein Einschnitt und so sollte man ihn auch klar benennen. Im Gegenzug entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegebegleitung, bis Ende 2028 auf zusätzliche Beratungsbesuche. Die Überlegung dahinter ist simpel. Bei Pflegegrad 1 geht es um geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Dort ist aktive Begleitung, die Selbstständigkeit erhält und Pflegebedürftigkeit verlangsamt, wirksamer als ein pauschaler Betrag. Wie gut das in der Praxis gelingt, werden wir im weiteren Verfahren genau beobachten. Zur Ehrlichkeit gehört auch, die Schwellenwerte der Pflegebegutachtung sollen auf die Werte zurückgeführt werden, die der Expertenbeirat 2013 empfohlen hat. Und es sollte verstärkter von der Möglichkeit einer befristeten Einstufung in Pflegegrade Gebrauch gemacht werden. Das soll den Anstieg bremsen. Umso wichtiger ist, dass die Begutachtung fair und nachvollziehbar bleibt. Entscheidend ist außerdem, die Last liegt nicht allein auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmenseite wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, der Zuschlag für Kinderlose steigt, auch Arbeitgeber sollen künftig für ihre Minijobber Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird angepasst. Davon ausgenommen bleiben unter anderem Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, pflegende Angehörige und Rentner. Der Bund verschiebt zudem die Darlehnsrückzahlung und nimmt ab 2029 den Bundeszuschuss wieder auf. Die Lasten verteilen sich also auf mehrere Schultern. Und Thüringen? Die Länder sind aufgerufen, durch die Übernahme von Investitionskosten die Eigenanteile zu senken. Mit unserem Koalitionsantrag „Zuhause alt werden“ haben wir den Fokus ohnehin auf die Pflege zu Hause gelegt und dazu passen Pflegebegleitung und Überbrückungsbudget. Wir werden uns im weiteren Verfahren konstruktiv einbringen, ebenso bei der Pflegestrukturkommission, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für langfristig bezahlbare Systeme vorlegen soll. Meine Damen und Herren, niemand muss diese Reform gut finden, nur weil sie notwendig ist. Aber wer sie ablehnt, sollte auch sagen, welche Alternativen er hat, und nicht nur mit Prüfvorschlägen kommen. Der Antrag der AfD liefert eben nur diese und weiter nichts. Wir wollen eine Pflegeversicherung, die auch in zehn Jahren noch trägt. Dafür braucht es Reformen statt Reformverweigerung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die Pflegeversicherung braucht eine Reform. Schön, dass Sie das auch inzwischen verstanden haben. Wir brauchen ein Pflegesystem, auf das sich auch die nächsten Generationen noch verlassen können. Und dafür brauchen wir übrigens auch Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen und hier in der Pflege arbeiten – ob Ihnen das passt oder nicht. Deswegen war ich ein wenig irritiert in der letzten Woche. Wer letzte Woche Donnerstag noch keine Zuwanderung von Fachkräften fordert
(Unruhe AfD)
– Ruhe bitte, Herr Haseloff, hören Sie mal bis zum Ende zu; vielleicht können Sie etwas lernen dabei – und dann nächste Woche Mittwoch hier steht, heute, und über Pflege sprechen möchte, das finde ich schon ein wenig erstaunlich, weil man sich da scheinbar mit dem System und den Problemen im System nicht auseinandergesetzt hat. Aber vielen Dank dafür. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben immer dafür gekämpft, dass Pflege nicht erst vor den Haustüren des Pflegeheims beginnt. Und da möchte ich den Blick mal auf Thüringen wenden, denn wir sind ja hier in Thüringen. Ich hatte das Gefühl heute, ich bin im Deutschen Bundestag unterwegs. Im Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ geben wir den Kommunen die Möglichkeit, genau die Strukturen aufzubauen, die vor Ort gebraucht werden: Beratung, Seniorenarbeit, Familienzentren, Begegnungsstätten, mobile Angebote. Mit AGATHE – älter werden in der Gemeinschaft – erreichen wir ältere Menschen, bevor aus Einsamkeit, fehlender Unterstützung oder Überforderung ein größerer Hilfebedarf entsteht. Wir stärken Pflegestützpunkte und Beratungsangebote. Denn ein Pflegefall darf für eine Familie nicht damit beginnen, dass sie sich erst durch einen Dschungel aus Pflegekasse, Sozialamt, Pflegedienst und Leistungsansprüchen kämpfen muss. Und wir bauen bei der Nachbarschaftshilfe bürokratische Hürden ab. Denn wenn jemand bereit ist, einen pflegebedürftigen Nachbarn im Alltag zu helfen, soll der Staat diese Hilfe ermöglichen und nicht mit Formularen erschweren.
(Beifall SPD)
Das alles ist gerade für Thüringen entscheidend. Denn der weit überwiegende Teil der Pflege findet nicht im Pflegeheim statt, sondern Zuhause. Angehörige übernehmen dabei einen gewaltigen Teil der Verantwortung. In einem der ältesten Bundesländer Deutschlands, jedenfalls vom Alter der Bevölkerung her, sind sie damit eine tragende Säule unserer pflegerischen Versorgung. Deshalb sage ich auch ganz klar: Wer Angehörige unterstützt, stärkt Pflege. Wir wollen deshalb Pflegestützpunkte weiter ausbauen und mobile Beratung stärken. Wir wollen Kurzzeit-, Tages- und Verhinderungspflege ausbauen. Wir wollen Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen entlasten. Und wir wollen darüber reden, wie pflegende Angehörige finanziell und sozial besser abgesichert werden. Denn diese Menschen leisten etwas, was man in keiner Bilanz vollständig abbilden kann: Zeit, Fürsorge und Verantwortung. Deshalb ist es richtig, dass im aktuellen Entwurf der Pflegereform die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige erhalten bleiben. Aber selbstverständlich – und da kommen wir auf den Bund zurück – reicht das nicht. Wir brauchen eine dauerhafte solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung. Wir wollen Pflegebedürftige wirksam bei den Eigenanteilen entlasten. Wir müssen Prävention und Rehabilitation stärken. Und wir müssen dafür sorgen, dass wir auch morgen genügend Menschen haben, die in der Pflege arbeiten. Und da, Herr Haseloff, weil Sie ja gerade reingequatscht haben, wären wir wieder bei dem Zitat von Donnerstag. Ich glaube, Herr Wloch war es mit seiner tollen Aussage. Da will ich Ihnen sagen, es sind über 20.000 Menschen, die in diesem Pflegesystem fehlen. Deswegen ist es einfach falsch, das zu ignorieren und mit Populismus zu überstreuen. Es ist Sandstreuen in die Augen der Menschen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Den Antrag haben Sie aber verstanden?)
Ich habe Ihren Antrag durchaus verstanden, aber Sie streuen doch Sand in die Augen. Sie haben eine Bundestagsfraktion und ich möchte doch mal sehen, wo Ihre cleveren Vorschläge sind, um dieses System auf den Weg zu bringen und zu reformieren. Ich kann da nicht viel finden. Vielleicht sollten Sie sich mit Ihrer Aktuellen Stunde doch mal an Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag wenden und die mal fragen, was dort passiert. Denn es zählt am Ende nicht hier, wer die größte Überschrift produziert. Entscheidend ist, ob eine pflegebedürftige Frau in Sondershausen, ein pflegender Ehemann in Sonneberg oder eine Familie im Eichsfeld tatsächlich Unterstützung bekommen. Deswegen muss Pflege bezahlbar sein, erreichbar sein und Pflege muss menschlich bleiben. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, seit wenigen Tagen liegt nun der 249-seitige Kabinettsentwurf zum Thema „Pflegereform“ vor. Gleichzeitig haben wir, glaube ich, heute alle die Updates auf dem Handy gehabt, dass die Einsetzung der Pflegekommission verschoben wird, weil es noch personellen Abstimmungsbedarf gibt. Nun denn, schauen wir mal, ob es besser wird nach der Abstimmung. Zunächst, es sind im Referentenentwurf einige besonders, ich sage mal, harte Brocken vom Tisch. Ich finde, so fair muss man sein. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden nicht pauschal gekürzt und auch die geplante Verschlechterung der Zuschüsse zu den Pflegeheimkosten wurde gestrichen. Das heißt, der Druck von den Betroffenen, von den Verbänden, von den Gewerkschaften und auch von den Ländern hat gewirkt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Wir hatten auch hier in Erfurt eine starke Demonstration seitens der Beschäftigten.
(Beifall Die Linke)
Dennoch bleibt das PNOG im Kern ein Kürzungs- und ein Lastenverschiebungsgesetz. Der Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 wird verschärft. Nach den Berechnungen, auf die sich die Bundesregierung selbst stützt, kann das bei Erstbegutachtungen zu rund 22 Prozent weniger Anerkennungen führen. 22 Prozent ist schon eine echte Ansage. Ich glaube, all diejenigen, die selbst schon mal eine solche Situation hatten, dass jemand zu Hause vorbeikommt und sich konkret anguckt, welchen Pflegegrad haben denn die Angehörigen, die wissen, um was man da bangt, die wissen, was für absurde Situationen das teilweise sind und wie intransparent für die Angehörigen solche Vorgänge oft sind. Wenn jetzt die Pflegebedürftigkeit ja nicht einfach verschwindet, aber im Gutachten knapp unter einer neuen – ich sage mal –Punktgrenze liegt, dann bedeutet das, dass die Arbeit, dass die Last einfach nur verschoben wird und zwar auf die Familien. Und schon jetzt kämpfen Menschen um die Anerkennung von Pflegepunkten. Schon jetzt sind es insbesondere Frauen, die diese zusätzliche Last im häuslichen Kontext tragen. Das alles ist der AfD natürlich nicht eine Silbe wert. Denn die Altersarmut von Frauen, die ja auch mit solchen Prozessen zu tun hat, klar zu benennen, würde natürlich bedeuten, anzuerkennen, welche Last Frauen hier zusätzlich tragen. Und da bleibt die AfD sich ganz antifeministisch treu. Ich kann nur darauf hinweisen, dass wir in diesem Plenum auch noch einen Antrag beraten werden zum Thema „Pflegende Eltern“. Ich glaube, sehr häufig ist bei diesem Thema doch gedanklich das Bild von Oma und Opa im Kopf, um die sich gekümmert werden muss, und weniger das Bild von Kindern, die Pflegebedarfe haben und wo Eltern in zusätzliche häusliche Verantwortung geraten. Auch da sind wir in der Verantwortung, für eine Verbesserung der Betroffenen zu sorgen. Ich finde einige Ansätze durchaus auch richtig. Es geht um mehr Prävention und mehr Rehabilitation, um Hilfen in Akutsituationen, um ein höheres Sozialraumbudget für junge Pflegebedürftige und bessere Planungsdaten und Digitalisierung. Aber wir müssen uns auch ehrlich machen, insbesondere was den Bereich der Beratung angeht. Gut beraten zu werden, ist wichtig und immer ein erster Schritt, aber es ersetzt eben nicht die konkreten Hilfeleistungen. Es ersetzt nicht die Person, die jemanden beim Duschen hilft oder beim Einkaufen oder im Nachbarschaftskontext. Der grundlegende Fehler liegt in der Finanzierung. Herr Zippel, Sie wissen das, wir als Linke sind nicht pauschal gegen eine Reform. Unsere Antwort ist da sehr konkret, praktikabel und, ich glaube, gut bekannt, nämlich: endlich eine solidarische Pflegevollversicherung.
(Beifall Die Linke)
Alle zahlen ein, auch Selbstständige, auch Beamte, auch Privatversicherte, alle Einkommensarten werden angezogen, auch Kapital- und Mieteinkommen. Wenn sich dann die AfD hier hinstellt und sagt, Menschen brauchen Menschen, dann frage ich mich wirklich: Spüren Sie sich eigentlich noch? Wegen Ihnen wollen Menschen nicht hier sein.
(Beifall Die Linke)
Wegen Ihnen haben Menschen Ängste, sich mit ihrer Familie in Thüringen etwas aufzubauen. Und ich sage auch ganz klar: Wir als Linke wollen Zuwanderung nicht nur, weil es einen Arbeits- und Fachkräftebedarf gibt. Davor verwehre ich mich auch. Ich habe kein Interesse an einer Gastarbeit 2.0, an einer Vertragsarbeit 2.0,
(Beifall Die Linke)
sondern es geht darum, dass Menschen auch als Nachbarinnen und Nachbarn, auch in ihren ehrenamtlichen Kontexten, in ihrem sozialen und Wohnraum ankommen und nicht nur angeworben werden, weil wir eine demografische Lücke im System haben. Herr Kalthoff, Sie müssen sich doch gar nicht so aufregen. Wenn Sie es so sehen, wie ich, ist doch super. Da sind wir dann doch beieinander.
(Beifall Die Linke)
Ist doch schön, wenn wir das gemeinsam so sehen. Es ist nur aktuell nicht mehr so selbstverständlich. Deswegen, glaube ich, ist es durchaus berechtigt, noch mal darauf hinzuweisen, unter welchen Bedingungen wir darüber sprechen. Ein letzter Satz. Wir warten ja schon länger auf ein Gutachten zum Thema „Investitionskosten in Pflegeinfrastruktur in Thüringen“. Ich hörte, es ist in Arbeit.
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, die AfD hat diese Aktuelle Stunde unter einen Titel gestellt, dem zunächst wohl kaum jemand widersprechen kann. Eine Pflegereform darf nicht zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Familien gehen. Nur, wer es mit den Pflegebedürftigen Thüringen ernst meint, muss mehr liefern als nur eine gute Überschrift. In der Begründung Ihres Antrags heißt es: Es steht zu befürchten, dass Leistungen gekürzt würden. Ausdrücklich nennen Sie den Pflegegrad 1. Genau an diesem Punkt muss man sauber bleiben. Befürchtungen sind noch keine beschlossenen Tatsachen, das wurde heute schon mehrfach gesagt. Der Kabinettsbeschluss liegt vor. Deshalb sollten wir heute nicht über Gerüchte reden, sondern über das, was tatsächlich auf dem Tisch liegt. Ja, es gibt Kritik an dieser Reform, auch von unserer Seite. Diese Kritik ist keineswegs auf die AfD beschränkt. Sozialverbände und Pflegeorganisationen haben deutliche Nachbesserungen verlangt. Der VdK Hessen-Thüringen hat vor Belastungen für häuslich Gepflegte und ihre Angehörigen gewarnt. Auch Thüringer Wohlfahrtsverbände haben öffentlich auf strukturelle Probleme hingewiesen. Dafür braucht es nicht die AfD, die sich hier selbst als Anwältin der Pflege ernennt. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Wie sichern wir Pflege in Thüringen dauerhaft? Wie halten wir Pflegekräfte im Beruf? Wie sichern wir ambulante Dienste, gerade im ländlichen Raum? Wie entlasten wir die Angehörigen? Wie verhindern wir, dass Eigenanteile Menschen finanziell überfordern? Und wie finanzieren wir ein System, in dem inzwischen bundesweit mehr als 6 Millionen Menschen pflegebedürftig sind? Die Zahlen wurden heute schon mehrfach genannt. Wer heute den Eindruck erweckt, man müsse einfach nur jede Veränderung ablehnen und schon seien alle Probleme gelöst, macht es sich zu einfach. Denn auch Nichtstun hat Konsequenzen. Nach Angaben der Bundesregierung drohte der sozialen Pflegeversicherung ohne Gegenmaßnahmen bereits 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 mehr als 15 Milliarden. Auch diese Zahlen wurden hier schon genannt. Das kann man kritisieren. Man kann auch die vorgeschlagene Reform kritisieren. Man kann an ihr arbeiten. Man kann auch über Finanzierungswege streiten. Und man kann und muss sogar Nachbesserungen fordern. Die Zahlen können wir nicht ignorieren. Meine Damen und Herren von der AfD, besonders interessant wird es aber dann, wenn man nach Berlin zu Ihrer eigenen Bundestagsfraktion schaut. Sie kritisiert den jetzt beschlossenen Entwurf nämlich unter anderem deshalb, weil Kinderlose stärker belastet werden, die Beitragsbemessungsgrenze steigt und Änderungen bei der Mitversicherung vorgesehen sind. Sie fordert stattdessen eine grundlegende Reform und mehr Bürokratieabbau. Die Reform ist sicherlich sinnvoll, auch die Forderung nach Bürokratieabbau sollte man sich anschauen. Aber ansonsten sagen Sie nichts. Frau Güngör hat eben schon die Frauen benannt, die die Hauptlast tragen, also einmal erst bei der Kindererziehung, bei der Kinderpflege, wenn sie krank sind, und dann auch in der Altenpflege.
(Zwischenruf Abg. Luhn, AfD: Weil wir keine Unterschiede machen!)
Das thematisieren Sie gar nicht. Das interessiert Sie gar nicht.
(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Weil es Männer auch gibt! Das ist doch gar nicht schwer!)
Ja, die gibt es, das leugne ich nicht, aber der Anteil ist so gering. Altersarmut ist vor allen Dingen ein Thema für Frauen.
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Dann sagen Sie den Menschen doch konkret, wie Sie es machen. Stellen Sie ein Gegenmodell vor. Das können Sie in Ihrer Bundestagsfraktion machen. Hier im Landtag können wir nur bedingt von außen wirken. Direkt könnte es Ihre Bundestagsfraktion. Sagen Sie genau: Wer soll zahlen? Wie sollen Leistungen dauerhaft garantiert werden? Welche Leistungen, meinen Sie, sind notwendig? Wie können Pflegekräfte gewonnen und gehalten werden? Wie können Angehörige unterstützt werden? Pflegepolitik ist meiner Meinung nach zu wichtig, um hier nur politische Schlagzeilen zu verursachen. Unsere Finanzministerin Katja Wolf hat am 25. September im Bundesrat die ungerechte Verteilung der finanziellen Lasten kritisiert. Da ist auch der richtige Ort dafür. Für uns gilt dieser Maßstab auch bei der Pflege. Reformen müssen gerecht finanziert werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürfen nicht zusätzlich durch Leistungskürzungen belastet werden. Aber wir sollten die Pflege auch nicht zum Instrument parteipolitischer Inszenierung machen, wie Sie es heute tun. Pflegebedürftige brauchen keine Angstdebatte, pflegende Angehörige brauchen keine einfachen Parolen, sie brauchen Unterstützung und nicht nur eine Aktuelle Stunde, die ihre Probleme beschreibt. Sie brauchen eine tragfähige Finanzierung, verlässliche Leistungen, weniger Bürokratie, verlässliche Strukturen, die auch im ländlichen Raum funktionieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Dr. Wogawa, Sie haben noch 33 Sekunden. Die fraktionslosen Abgeordneten dürfen insgesamt 5 Minuten innerhalb der Aktuellen Stunde reden. Bei dem ersten Teil der Aktuellen Stunde haben Sie 4 Minuten und 27 Sekunden Redezeit gehabt und jetzt noch mal 33 Sekunden. Noch mal zur Erklärung: Jeder fraktionslose Abgeordnete hat 5 Minuten Gesamtredezeit innerhalb der Aktuellen Stunde.
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, 33 Sekunden sind sportlich. Ich konzentriere mich auf den Kernsatz meiner Rede. Pflege, meine Damen und Herren, braucht keine kosmetische Korrektur. Wir sind der Ansicht, Pflege braucht einen echten Neustart. Kernelement muss hierbei sein, dass Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können. Das bedeutet auch Herausforderungen für die Landespolitik. Dazu werden unter anderem die Landespflegeplanung, die Kurzzeitpflege und auch neue Wohnformen, die jüngere und ältere Menschen zusammenbringen, eine Rolle spielen müssen. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Vielen Dank, Herr Dr. Wogawa. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Regierung spricht Frau Ministerin Schenk.
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will der ganzen Debatte zum Thema „Pflege“ eine Sache voranstellen. An allen Redebeiträgen, insbesondere an zweien, fand ich doch befremdlich, dass wir uns schon wieder in der Phase befinden, in der wir nicht so richtig über das Thema reden, das das Thema der Aktuellen Stunde ist. Da geht es um die Pflegereform und das Pflegeneuordnungsgesetz. Wir haben bei der Gelegenheit noch mal gefragt, wo denn das Gutachten bliebe, das die Landesregierung doch vorlegen wolle. Ja, ist irritierend, denn im Juni habe ich erklärt, das Gutachten wird Ende des Jahres vorliegen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Als ich gerade auf meinem Telefon den Kalender konsultierte, war da Oktober. Das ist nicht Ende des Jahres, ist also alles in Ordnung, müssen wir uns nicht streiten. Der Nächste hat sich dann darüber echauffiert, dass das eigentlich nur eine kosmetische Korrektur ist. Das passt irgendwie auch nicht richtig, weil wir hier über Einsparungen reden, die drastische Auswirkungen haben, nämlich im Gegensatz zur GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzdebatte über eine Reform, die grundlegend etwas ändert. Wenn man die jetzt als Kosmetik bezeichnet, dann bin ich irgendwie ein bisschen verwirrt. Außerdem haben wir uns dann noch aus den Reihen der AfD-Fraktion angehört – vom ersten Redner war das –, dass das auch alles jetzt nichts bringt, dass wir die Pflegenachbarschaftshilfe entbürokratisieren, weil der Bund. Ich finde, man muss sich mal ein bisschen entscheiden, was wir denn jetzt eigentlich wollen. Natürlich muss man sich auch als Landesregierung zu Recht mit der Pflegereform befassen. Ob man dann jetzt eine Aktuelle Stunde braucht, damit die Landesregierung mal tätig wird, das obliegt Ihnen als frei gewählte Abgeordnete, das zu entscheiden. Ich denke, in der Öffentlichkeit habe ich für die Landesregierung nicht den Eindruck erweckt, dass uns das Thema „Pflege“ völlig neu ist und ich dringend mal den Hinweis bräuchte, dass man sich da mit den strukturellen Veränderungen befassen muss. Ich war übrigens im Gegensatz zum Antragsteller auf der Demonstration und habe dort sehr intensiv mit denjenigen gesprochen, die diese Veränderung eingefordert haben, von denen sich auch einige im neuen PNOG-Entwurf wiederfinden. Es gibt auch sonst keinen Mangel an Rücksprachen der Landesregierung mit den ambulanten Pflegenden, mit den pflegenden Angehörigen oder anderen. Die relevante Frage ist doch: Was kann an welcher Stelle erreicht werden? Da finde ich schon – und das hat Abgeordnete Güngör, finde ich, fair herausgearbeitet –, dass man erst mal feststellen kann, dass der sehr, sehr schlechte Entwurf, den wir von Frau Warken hatten, sich jetzt immerhin verbessert hat, wenn wir mal an die Rentenpunkte denken und auch an andere Dinge. Man kann aber auch zu Recht darauf hinweisen, dass immer noch sehr viele problematische Dinge in diesem Reformentwurf drin sind. Ich finde es zum Beispiel richtig, zu sagen, bei Pflegegrad 1 wird jetzt momentan zwar irgendwie eine Begleitung in Aussicht gestellt, – da haben Sie zu Recht darauf hingewiesen – die kommt aber viel später, als der Entlastungsbetrag wegfällt. Das ist ein Riesenproblem. Deswegen haben wir für diese unbürokratische Hilfe hier in Thüringen gesorgt, die man ab sofort in Anspruch nehmen kann. Natürlich besteht die Tatsache, dass ich irgendwie zu dieser Unterstützung kommen muss, wenn ich in meiner eigenen Häuslichkeit Unterstützung brauche. Da sind die Nachbarschaftshilfe und der Entlastungsbetrag ein ganz wesentliches Momentum. Deswegen wird es auch weiterhin ein Vorhaben der Landesregierung sein, im Bundesrat diese Kritikpunkte vorzutragen. Wir sind hier aber an der gleichen Stelle wie auch am GKV-Stabilisierungsgesetz. Es gibt eben einen Unterschied zwischen dem Vortag von Punkten und dem Erreichen unmittelbarer Änderungen. Da hätte man sich ein anderes Berufsziel suchen müssen. Das wäre dann in dem Fall Bundestagsabgeordneter gewesen, dann kann man unmittelbar Einfluss auf das Gesetzesvorhaben nehmen. Der Unterschied zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen liegt ganz klar darin, dass der Bundestag diesen Einspruch zurückweisen kann. Deswegen ist es meine Aufgabe – da fühle ich mich gar nicht aufgefordert, weil es meiner aktuellen Tätigkeit entspricht –, diese Kritikpunkte, die wir haben, und da könnte man hier viele aufführen, immer und immer wieder in die bundesgesetzliche Diskussion einzuspeisen. Denn natürlich müssen wir hier aktuell analog zur GKV erreichen, dass die Pflege ein finanziell stabiles System ist, damit die Menschen, die darauf angewiesen sind – und das werden wir hier alle zusammen mal gemeinsam sein –, irgendwie dazu kommen, dass wir am Ende ein tragbares System haben. Wesentlich interessanter ist aber die Frage, was wir eigentlich vor unserer eigenen Haustür tun können, um dazu beizutragen, dass Pflege eigentlich ein Reformprojekt ist, bei dem wir am Ende ein belastbares System haben. Da können wir eben auch im Land mit einem Pflegeentwicklungsgesetz, das wir erarbeiten, aber auch mit der Bereitstellung von Investitionskosten etwas tun. Deswegen freue ich mich, dass hier alle so brennend auf dieses Gutachten warten, denn das Gutachten wird Sie als Gesetzgeber zu der wesentlichen Tatsache auffordern, einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen, um genau dieses hehre Ziel zu erreichen. Fakt ist doch, am Ende muss jede Rechnung von irgendjemandem bezahlt werden. So ist es eben auch für die Leute, die momentan im Pflegeheim sind. Natürlich kriegen wir am Ende eine Rechnung für eine hervorragend erbrachte Dienstleistung in einem Pflegeheim. Natürlich wollen wir, dass die Pflegefachkräfte, die dort arbeiten, gut bezahlt sind. Natürlich wollen wir, dass das Pflegeheim auf einem hohen Standard ist. Wenn wir also Investitionskosten dort zu Recht nicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen wollen, sondern die Verpflichtung beim Land sehen, ist das am Ende eine Rechnung, die sich jährlich im Landeshaushalt wiederfindet. Ich finde, an der Stelle kann man zum Beispiel auch mal festhalten, dass es vielleicht eine gute Idee ist, da auch mal die Klimaanpassungsmaßnahmen in den Fokus zu rücken, und festzustellen, dass die Überhitzung in Pflegeheimen auch ein Problem ist, das man durch investive Maßnahmen begleiten könnte. Es war deswegen vielleicht eine gute Idee des Umweltministers Carsten Schneider, zu sagen, das müsste wohl eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern sein, denn sonst kommen wir schlicht und ergreifend nicht dazu, die Rechnung zu begleichen, denn das Konto ist am Zahltag leer. Deswegen fände ich das zwar begrüßenswert, dass wir über das PNOG sprechen – ich denke, ich habe öffentlich ausgeführt, welche Kritikpunkte da zu sehen sind –, wir müssen aber vor allem auch die eigenen Hausaufgaben in die Hand nehmen und schauen, dass wir die Möglichkeiten, die wir zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, aber auch von Menschen im Pflegeheim haben, vollständig ausschöpfen. Welche Erwartungen sollte man nun aber haben, wenn man das PNOG als Reform kritisiert? Aus meiner Sicht, wie gesagt, ist die Rücknahme der Kürzungspläne bei Renten für pflegende Angehörige ein wichtiger Teilerfolg. Dieser Teilerfolg ist übrigens nicht durch eigene Einsicht gekommen, sondern durch Demonstrationen und Vorträge der Länder. Genau deswegen ist das ein richtiger Weg. Es ist aber immer noch so, dass am Ende ein Problem dann gelöst wird, wenn man die grundsätzliche Finanzierungsfrage stellt, wer in den Topf einzahlt und wer am Ende etwas aus dem Topf rausnimmt. Deswegen ist es aus meiner Sicht gar nicht so bedenklich, dass die Pflegekommission nun später tagt. Und tatsächlich werden die Zusammensetzung der Kommission und der Kommissionsgegenstand ganz maßgeblich darüber entscheiden, was am Ende die Kommissionsergebnisse sein werden. Aus meiner Sicht ist es immer noch richtig, über den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch zu sprechen. Es ist aus meiner Sicht ein struktureller Webfehler einer Versicherung, dass man am Ende gar nicht sein Risiko versichert, sondern nur einen festen Betrag irgendwie von der Versicherung bekommt. Deswegen werden wir weiter für die Landesregierung für diesen Sockel-Spitze-Tausch oder den Pflegedeckel, wie immer Sie das nennen wollen, werben. Am Ende wäre eine Reform nämlich tatsächlich das, was ich vorhin bei der GKV schon gesagt habe, das Beibehalten eines guten Ziels, nämlich Pflege für jeden wohnortnah, qualitativ hochwertig zugänglich zu machen, egal ob in der eigenen Häuslichkeit, in der Tagespflege oder vollstationär, und dabei trotzdem im System etwas zu ändern. Und was können wir dort ändern? Die Finanzierungsfrage. Nicht immer nur nach der Logik, wir haben dafür kein Geld, sondern das Geld ist ja nicht weg, das Geld ist woanders. Wer muss eigentlich ins System einzahlen, damit diese wirksame Deckelung möglich wird? Deswegen finde ich das zwar richtig, dass wir hier auch die Punkte aufzählen, versicherungsfremde Leistungen wie die Coronahilfen usw. Aber der eigentliche Systemfehler liegt darin, zu fragen, wer finanziert solidarisch die Pflege unserer älter werdenden Bevölkerung oder, wie die Abgeordnete darauf hingewiesen hat, vielleicht auch von Kindern, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Und das ist dann vielleicht schon ein Anspruch, den man an die Landesregierung formulieren kann, das in die Kommissionsdebatte einzubringen. Ich freue mich aber auch über jeden Abgeordneten, der heute hier gesprochen hat, denn ich bin sicher, das ist ein Abgeordneter, eine Abgeordnete, die bei der Haushaltsgesetzgebung dann an diesen zweistelligen Millionenbetrag denken wird, um uns als Landesregierung überhaupt finanziell zu ermöglichen, Investitionskosten zu übernehmen. Die Zahl, die wir da brauchen, die entnehmen Sie dem Gutachten, das wie geplant Ende des Jahres vorliegen wird. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Die Pflegereform darf nicht zu Lasten von Thüringer Pflegebedürftigen und ihren Familien erfolgen“
Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Ich möchte auch die Schülerinnen und Schüler aus der Regelschule in Dingelstädt herzlich hier im Thüringer Landtag begrüßen
(Beifall im Hause)
und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/4487 Ich eröffne hiermit die Aussprache und gebe dem Abgeordneten Geibert für die Fraktion der CDU das Wort.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch mal schön an so einem Tag, über die positiven Dinge hier im Freistaat zu reden.
(Beifall CDU)
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird Exzellenzuniversität und gehört damit zu den 15 besten Universitäten in ganz Deutschland. Das ist ein herausragender Erfolg und ein großer Tag für den Hochschulstandort Thüringen. Dazu gratulieren wir als CDU-Fraktion herzlich.
(Beifall CDU)
Unser Dank gilt dabei allen, die jahrelang daran gearbeitet haben, den Wissenschaftlern, Lehrkräften, Studenten, den Beschäftigten in Technik und Verwaltung,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alles wird exzellent!)
von denen heute auch einige hier sind – herzlich willkommen! – und den Partnern der Universität, ganz besonders aber auch dem Präsidenten der Universität, Prof. Dr. Andreas Marx, der sich persönlich stark für diesen Erfolg eingesetzt hat,
(Beifall CDU)
und nicht zuletzt natürlich auch der Hausleitung mit Minister Tischner und Staatssekretär Prof. Teichert, die auch im Hintergrund unermüdlich für diesen Erfolg gearbeitet haben.
(Beifall CDU)
Sie alle haben diesen Erfolg möglich gemacht, durch wissenschaftliche Neugier, Ausdauer und Ansporn, aber auch durch den Anspruch, jeden Tag Spitzenleistungen zu zeigen und dabei immer wieder neue Wege zu gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was macht die wissenschaftliche Stärke der Uni Jena aus? Sie zeigt sich besonders deutlich in den beiden Exzellenzclustern. „Balance of the Microverse“ untersucht die Welt der Mikroorganismen. Es geht hier um die Frage, wie die Gemeinschaft der Organismen im Gleichgewicht bleibt und was geschieht, wenn dieses Gleichgewicht gestört wird. Wie interagieren Mikroorganismen miteinander? Welche Faktoren beeinflussen ihr Miteinander? Wie lassen sich solche Verbindungen stabilisieren? Das klingt auf den ersten Blick hochtheoretisch – ist es wahrscheinlich auch. Aber diese Forschung berührt wichtige Themen der Gesundheit von Menschen, Landwirtschaft und Umwelt. Mit dem am Montag erst eröffneten Microverse Center erhält das Cluster zudem ein neues Zuhause für Forschung, Austausch und wissenschaftliche Innovation. „Imaginamics“, das nächste Exzellenzcluster, beschäftigt sich hingegen mit dem, was die Welt im Innersten zusammenhält. Einige von Ihnen werden „Faust“ erkannt haben. Es geht um gemeinsam geteilte Vorstellungen, Weltbilder und Zukunftsentwürfe, darum, wie wir uns unsere Gesellschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft vorstellen. Das Cluster untersucht auch, wie diese Vorstellungen im Wandel sind, wie sie entstehen, aber auch wie sie Zusammenhalt oder Konflikte beeinflussen. Unser Dank gilt daher auch allen, die an den Exzellenzclustern mitgewirkt haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beide Cluster zeigen die besondere Breite der Spitzenforschung an der Uni Jena. Die FSU hat damit gezeigt, was Spitzenforschung braucht: herausragende Forscher, moderne Infrastruktur und enge Zusammenarbeit. All das haben die Akteure in der erfolgreichen Gesamtstrategie „LIGHT. LIFE. LIBERTY. – Connecting People and Ideas“ übersetzt. Menschen und Ideen zusammenbringen, das ist die besondere Stärke des Wissenschaftsstandorts Jena. Besonders die Zusammenarbeit der Universität mit dem Uniklinikum, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern eröffnet täglich neue Möglichkeiten. In ihrem erfolgreichen Antrag hat die Universität Jena fünf Ziele formuliert: Stärkung kooperativer Spitzenforschung, Gewinnung und Förderung von Talenten, Stärkung der gesellschaftlichen Wirkung, Ausbau von Allianzen und Netzwerken, Entwicklung von zukunftsfähigen Organisationsmodellen. Das sind fünf Ziele, die eine Blaupause für den Wissenschaftsstandort Thüringen insgesamt liefern können. Aber was bedeutet der Titel „Exzellenzuniversität“ ganz konkret? Erstens erhält die FSU Jena in den kommenden Jahren jährlich Millionen Fördermittel. Zweitens ist er eine Auszeichnung für den Wissenschaftsstandort Jena und natürlich Prestige für uns in ganz Thüringen. Und drittens zieht er natürlich junge Menschen nach Thüringen, die wir so dringend brauchen. Heute dürfen wir stolz auf das sein, was in Jena erreicht wurde und zukünftig erreicht wird. Die Universität hat sich diesen Erfolg erarbeitet. Wir wollen ihren weiteren Weg mit Zuversicht und Verlässlichkeit begleiten. Herzlichen Glückwunsch an alle, die das geschafft haben! Danke schön.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Dietrich für die Fraktion der AfD auf.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist Exzellenzuniversität und dazu gratuliere ich im Namen meiner Fraktion herzlich.
(Beifall AfD)
Dieser Erfolg ist über zwei Jahrzehnte gewachsen. Er beruht auf der Ausdauer von Wissenschaftlern, die Forschung auf einem Niveau betrieben haben, dass es eine Kommission und ihre Gutachter überzeugt hat. Ihnen gebührt Anerkennung dieses Hauses. Warum aber nun eine Aktuelle Stunde dazu, frage ich mich. Die Aktuelle Stunde hat 1965 ein Bundestagspräsident der CDU als Instrument eingeführt, mit dem das Parlament die Regierung zur Rede stellt. Dass eine Regierungsfraktion sie für Lobhudeleien nutzt, hat er dabei wohl nicht im Sinn gehabt. Offensichtlich hat die CDU von heute mit der CDU von 1965 nur noch die Bezeichnung gemeinsam.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie schaffen es nicht einmal, 5 Minuten über etwas Relevantes zu
reden! Es fällt ihnen einfach zu schwer!) Es wundert also nicht, dass dieses Format heute von der CDU genutzt oder – besser gesagt – missbraucht wird. Wenn eine Minderheitsregierungsfraktion drei Tage nach der Entscheidung eine Aktuelle Stunde beantragt, dann geht es weniger um die Leistung der Universität als um das Selbstbild,
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, wir reden hier zur Sache, zur Exzellenzuniversität Jena.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
das die CDU bzw. die Regierung von sich selbst gezeichnet haben möchte. Sie wurden ja auch erwähnt. Wer über Exzellenz sprechen will, sollte auch sagen, welche Rolle die aktuelle Politik dabei hat. Sie soll verlässliche Bedingungen schaffen, auf denen an allen Hochschulen dieses Landes Spitzenleistung wachsen kann. Genau diese Verlässlichkeit vermissen viele. Man stellt sich gern neben einen Erfolg, an dem andere 20 Jahre gearbeitet haben, während die eigene Bilanz ernüchternd ist. Der Gesetzesvorschlag zum BAföG wurde vom Wissenschaftlichen Dienst zerstört und im Ausschuss auf Halde gelegt. Das angedachte Strukturreförmchen in der Thüringer Hochschullandschaft wurde zu einem bürokratischen Formelkompromiss. Vom zweiten Werkstattgespräch gab es nicht einmal mehr ein Protokoll. Die Rahmenvereinbarung kam ein Jahr zu spät, die Hochschulen werden mit dem vorgelegten Entwurf zur Rahmenvereinbarung VI bürokratisch und links-grün weiter ideologisch belastet. Die gedachte Finanzierung liegt weit unter der Teuerung und bedeutet real weniger Geld für die Hochschulen. Der Minister sagt ja selbst, es werde enger werden. Über all das spricht man ungern, lieber über einen Erfolg, den andere errungen haben. Und mit fremden Federn schmückt man sich bekanntlich dann am liebsten, wenn die eigenen nicht reichen. Die aktuellen Federn der CDU sind möglicherweise bunt und vielfältig, aber ansonsten so zerzaust, dass sie nicht zum Fliegen taugen. Obwohl: Gerade Ihr Ministerpräsident kennt sich auf dem Gebiet „fremde Federn“ ja besonders gut aus.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, Exzellenz und Anerkennung muss man sich erarbeiten. Die Friedrich-SchillerUniversität hat das getan, dafür meine Hochachtung.
(Beifall AfD)
Auf ein solches Urteil über die aktuelle Landesregierung werden die Thüringer Bürger wohl vergeblich warten. Danke sehr.
(Beifall AfD)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Behrendt für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, werte Zuschauer, also ich finde schon, dass es etwas Besonderes ist, wenn wir hier zum ersten Mal in Thüringen die Friedrich-Schiller-Universität in Jena ab nächstem Jahr „Exzellenz-Universität“ nennen dürfen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Das ist nicht nur ein großer Erfolg für Jena, das ist ein großer Erfolg für Thüringen und sogar ein starkes Signal für Ostdeutschland. Denn das ist, wenn man Berlin mit einrechnet, die dritte ostdeutsche ExzellenzUniversität dann. Deshalb sage ich im Namen meiner Fraktion auch: Herzlichen Glückwunsch und vor allem Danke, Danke an all diejenigen, die diesen großen Erfolg wirklich möglich gemacht haben,
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
an die Wissenschaftlerinnen, an die Wissenschaftler, die Studierenden, die Beschäftigten in Technik, Verwaltung, die Hochschulleitung, aber auch die vielen Partner, die über Jahre daran mitgearbeitet haben. Denn eines zeigt dieser Erfolg sehr deutlich: Exzellenz entsteht nicht im Alleingang. Die beiden Cluster, die Herr Geibert vorhin erläutert hat, haben diesen Weg überhaupt erst möglich gemacht. Zwei völlig unterschiedliche Forschungsfelder: Naturwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft Hand in Hand und beides auf Spitzenniveau. An diesem Erfolg sind nicht nur die Universität Jena, sondern auch die Universität Erfurt und die Bauhaus-Universität Weimar und zahlreiche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt. Und genau darin steckt für mich eine wichtige Botschaft für die gesamte Thüringer Hochschullandschaft: Spitze braucht Breite! Aber Breite bedeutet nicht, dass überall alles gleichermaßen vorgehalten werden muss. Wir haben zehn staatliche Hochschulen in Thüringen, sie sind unterschiedlich groß, sie haben unterschiedliche Profile und unterschiedliche Stärken. Und gleichzeitig verändern sich die Bedingungen. Wir haben weniger Studenten als noch vor einigen Jahren. Der demografische Wandel wird uns weiter beschäftigen. Und wir haben einen Landeshaushalt, bei dem viele wichtige Bereiche mit begrenzten Mitteln konkurrieren. Deshalb wäre es zu einfach, die Zukunft unserer Hochschulen ausschließlich an der Frage festzumachen, wie wir das Geld dort verteilen. Die entscheidende Frage ist doch, wie setzen wir die Mittel, die wir haben, so ein, dass unsere Hochschulen auch in Zukunft stark und leistungsfähig bleiben. Und noch etwas gehört für mich dazu: Was in unseren Hochschulen erforscht wird, sollte möglichst oft auch den Weg in unser Land finden, in unsere Unternehmen, in neue Gründungen, in neue Verfahren und Technologien und damit am Ende auch in neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung hier bei uns in Thüringen.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Genau deshalb haben wir uns als Koalition vorgenommen, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Start-ups, Forschungseinrichtungen und der öffentlichen Hand weiter auszubauen. Meine Damen und Herren, wir dürfen heute durchaus stolz auf diesen Erfolg sein. Wir sollten ihn aber nicht nur feiern, wir sollten auch etwas daraus lernen. Jena zeigt uns, was entstehen kann, wenn über viele Jahre ein eigenes Profil entwickelt wird, wenn Menschen zusammenarbeiten und wenn unterschiedliche Stärken miteinander verbunden werden. Das ist ein guter Gedanke für die Weiterentwicklung unserer gesamten Hochschullandschaft: Nicht überall das Gleiche, sondern starke Profile, mehr Zusammenhalt und der Mut, Strukturen immer wieder darauf hin zu überprüfen, ob sie noch zu den Herausforderungen unserer Zeit passen. Jena zeigt: Thüringen kann wissenschaftliche Spitze. Heute ist zunächst einmal der richtige Moment, all denen zu gratulieren, die daran über viele Jahre gearbeitet haben. Noch mal herzlichen Glückwunsch, Jena, und vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Behrendt. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Schaft für die Fraktion Die Linke auf.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Vielen Dank. Herr Präsident, werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, anders als Herr Dietrich bin ich ja froh, wenn wir eine Aktuelle Stunde zur Wissenschaftspolitik haben, weil das Thema hier allzu oft, obwohl es sehr wichtig ist, nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Aber ich will auch gleich am Anfang sagen, als Kritiker der Exzellenzstrategie des Bundes kann und will ich trotzdem allen Beteiligten der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und allen, die darüber hinaus mitgewirkt haben, meinen herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Bewerbung ausdrücken. Dass sich eine Thüringer Universität nun Exzellenzuniversität nennen kann, ist vor allem der jahrelangen Arbeit der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, der Professorinnen, Studierenden und Forschenden zu verdanken, die mit ihrer Arbeit Spitzenleistung in der Forschung bewiesen haben und damit den Grundstein für die Entscheidung gelegt haben. Dem gesamten Team also an dieser Stelle rund um den Antrag mein Dank und die Anerkennung und der Respekt für die geleistete Arbeit, vor allem auch – die Kollegin Behrendt hat es gerade gesagt –, weil hier zwei Bereiche mit Blick auf die Naturwissenschaften und die Gesellschaftswissenschaften miteinander verbunden werden. Der Erfolg ist gut für Thüringen, denn er strahlt über den Wissenschaftsstandort nicht nur bundesweit, sondern auch international stärker aus. Damit aber dieser Erfolg nachhaltig ist und die geleistete Arbeit ihre ganze Wirkung entfalten kann, haben wir nun im Thüringer Landtag eine gemeinsame Verantwortung. Da muss ich dann eben doch ein bisschen Wasser in den Wein gießen, jedoch nicht in den Wein der FSU und des Teams. Die haben sich die Feier und die Anerkennung redlich verdient. Wenn wir nicht wollen, dass im hellen Licht des Leuchtturms Jena der Blick auf das Fundament verloren geht und damit die Statik am Ende der Wissenschaftslandschaft in Thüringen ins Wanken gerät, dann müssen wir jetzt im Thüringer Landtag unsere Arbeit machen. Denn ja, ich zitiere: „Exzellenzförderung schafft zusätzliche Möglichkeiten, sie ersetzt aber keine verlässliche Grundfinanzierung.“ Oder: „In der Spitze Exzellenz und in der Breite stark.“ Oder die Kollegin Behrendt sagte gerade: „Die Spitze braucht Breite.“ Genau das ist dann der entscheidende Punkt, wo ich dann anknüpfe an die Worte vom Kollegen Bühl, Liebscher und Frau Behrendt aus den Pressemitteilungen oder hier auch aus der Debatte. Denn wenn wir die Rahmenvereinbarung VI so, wie sie ist, lassen, dann glaube ich, wird der Rasenmäher rundherum um den Leuchtturm der FSU einen Schaden anrichten, mit dem wir dann nicht in der Breite stärken, um künftig mehr Exzellenz zu erzeugen.
(Beifall Die Linke)
Was es braucht, ist eine strukturierte Kooperation und kein Streichkonzert, wo der Zufall entscheidet, welche Professur oder befristete Stelle nicht mehr wieder besetzt wird. Wir sind da auch bei einem ganz grundsätzlichen Problem mit Blick auf die Exzellenzinitiative mit der generellen Unwucht aus meiner Sicht und der Sicht meiner Fraktion in dem deutschen Wissenschaftssystem und dessen Finanzierung, was die Grundfinanzierung angeht und dass der Versuch unternommen wird, mit Drittmitteln wie auch aus der Exzellenzinitiative Leerstellen zu kompensieren. Was nicht beachtet wird, sind die Kosten, die allein die Antragstellung und das ganz unabhängig von der Exzellenzinitiative verschlingt. Erst letzte Woche bei der GEW-Wissenschaftskonferenz hat Prof. Tilmann Reitz von der FSU Jena dargestellt, dass nach Berechnungen jeder Euro, der beispielsweise auch im Rahmen der Exzellenzauszeichnung eingeworben wird, am Ende mit 80 Cent Eigenmitteln gegengerechnet werden muss. Dann schrumpft es doch ganz schnell zusammen. Dieses Problem zieht sich durch alle wettbewerblich organisierten Fördertöpfe des Bundes und des Landes. Da stellt sich am Ende die Frage, ob es in unserem Interesse sein kann, dass Forschende immer weniger Zeit mit Forschung und am Ende mehr Zeit mit Antragstellung verbringen. Deswegen haben wir eine Verantwortung, wenn wir dort auf die Frage der Grundfinanzierung im Land schauen. Da knüpfe ich an die Erkenntnisse aus dem Jahr 2016 an. Auch die damalige Imboden-Kommission hat schon die Nachhaltigkeit der Exzellenzstrategie und den Reformbedarf aufgezeigt. Ich würde meine Zweifel daran machen, dass man aus den damaligen Erkenntnissen bis heute wirklich gelernt hat. Ein anderer Punkt: Mit Blick auf diese Seite des Plenums sage ich, wenn wir über das Verhältnis von Grundfinanzierung zu Drittmitteln reden, dann reden wir auch über die Frage der Resilienz des Wissenschaftssystems bei Angriffen auf die Wissenschaftsfreiheit. Wir sehen das in Sachsen-Anhalt, wo am Ende natürlich die Frage von Fördermitteln und Landesgeldern zur entscheidenden Frage wird, wie frei Wissenschaft am Ende noch sein darf, wenn der größte Gegner der Wissenschaftsfreiheit am Ende an die Hebel der Macht kommen würde. Einen weiteren Aspekt will ich zum Schluss noch nennen. Ja, der Exzellenzstatus bietet Studierenden, Lehrenden und Forschenden neue Perspektiven, er öffnet Türen, er ist ein Magnet für den Wissenschaftsstandort. Er kann zum Sprungbrett für die wissenschaftliche Karriere werden und Türen öffnen, sowohl für junge Menschen von Jena in die Welt als auch natürlich von der Welt nach Jena und Thüringen. Aber – und wir werden diese Woche noch im Plenum darüber sprechen – wenn wir den Knoten beim Antragsstau hinsichtlich der BAföG-Anträge nicht gelöst bekommen, werden Studierende dennoch überlegen, ob sie nach Thüringen oder insbesondere nach Jena kommen. Denn – auch das gehört dazu – Exzellenz allein zahlt noch keine Miete.
(Beifall Die Linke)
Werte Kolleginnen und Kollegen, mir geht es nicht darum, den Erfolg der FSU schlechtzureden. Es ist und bleibt eine historische Entscheidung für das Land. Noch mal Danke an alle Beteiligten! Mir geht es aber darum, nicht zu vergessen, dass der Erfolg des Wissenschaftsstandorts Thüringen an ganz vielen anderen Punkten hängt, nämlich der Frage, wie viel Geld in den nächsten Jahren zur Verfügung steht und ob junge Menschen sich das Studium leisten können. Da tragen wir im Thüringer Landtag eine Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist Exzellenzuniversität. Was für ein toller, was für ein historischer Erfolg für Jena und für Thüringen. Auch meine Fraktion schließt sich den Glückwünschen an. Vielen Dank an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Beschäftigten, die Studierenden und auch an die Universitätsleitung, die diesen Erfolg möglich gemacht haben.
(Beifall SPD)
Die Friedrich-Schiller-Universität gehört ab dem kommenden Jahr zu den 15 Exzellenzstandorten in Deutschland. Das ist ein außergewöhnlicher Erfolg für die Universität, die Stadt Jena und den Wissenschaftsstandort Thüringen insgesamt. Der Wettbewerb war hochkarätig. Von sieben Einzeluniversitäten waren am Ende nur drei erfolgreich, neben Jena auch noch Freiburg und Köln. Aber um es auch noch einmal ganz klar zu sagen: Die Friedrich-Schiller-Universität hat sich damit gegen renommierte Universitäten wie Kiel, wie Würzburg und die Medizinische Hochschule Hannover durchgesetzt. Das spricht umso mehr für die exzellente Arbeit und die exzellenten Bedingungen in Jena. Der Erfolg der FSU ist dabei kein Zufall, die Friedrich-Schiller-Universität hat völlig zu Recht überzeugt. Die Gesamtstrategie „LIGHT. LIFE. LIBERTY. – Connecting People and Ideas“ verbindet drei starke Profillinien, die durchaus unterschiedlich sind: Naturwissenschaften, Lebenswissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften. Grundlage waren die beiden erfolgreichen Exzellenzcluster „Balance of the Microverse“ und „Imaginamics“. Gerade diese fachliche Breite ist die besondere Stärke der Friedrich-Schiller-Universität. Hinzu kommt dann noch die Dichte des Jenaer Forschungsökosystems mit dem Universitätsklinikum, mit der Ernst-Abbe-Hochschule, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, den Unternehmen und weiteren Partnern. Wissenschaftliche Exzellenz wird in Jena mit gesellschaftlicher Verantwortung, mit interdisziplinärer Zusammenarbeit und mit internationaler Vernetzung verbunden. All das hat diesen Erfolg möglich gemacht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Exzellenz ist mehr als nur ein Titel. Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres erhält die Friedrich-Schiller-Universität zunächst für sieben Jahre jährlich zusätzlich einen zweistelligen Millionenbetrag finanziert zu 75 Prozent durch den Bund und 25 Prozent durch das Land. Diese Mittel eröffnen der gesamten Universität neue strategische Spielräume, um das Profil weiter zu stärken. So sollen unter anderem Freiräume für Spitzenforschung geschaffen werden. Karriereperspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen verbessert werden, internationale Kooperationen sollen gestärkt werden und herausragendes internationales Personal nach Thüringen geholt werden. Der Exzellenzstatus stärkt damit auch die internationale Sichtbarkeit und die Attraktivität des gesamten Wissenschaftsund Wirtschaftsstandorts in Jena. Dieser Erfolg – und das ist auch schon deutlich geworden in der Debatte – hat eine lange Vorgeschichte mit klugen Weichenstellungen der letzten 20 Jahre. Bereits 2007 begann man mit der Jena School for Microbial Communication den Thüringer Weg zur damaligen Exzellenzinitiative und unter Wissenschaftsminister Christoph Matschie wurde dieses Projekt verstetigt und weiterentwickelt. Sein Nachfolger Wolfgang Tiefensee hat das erste Exzellenzcluster begleitet sowie den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die strategische Vorbereitung des zweiten Clusters, ebenfalls auch als Voraussetzung, um sich hier bewerben und durchsetzen zu können. Aber die wissenschaftliche Leistung gehört natürlich den Forschenden und der Universität und nicht irgendeiner Partei, um hier nicht missverstanden zu werden. Trotzdem ist und bleibt es Aufgabe der Politik, für verlässliche Rahmenbedingungen, für eine gute Infrastruktur und damit eben für die Entwicklungsperspektiven zu sorgen, die eine solche Entwicklung braucht. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Exzellenz nicht nur ein Grund zur Freude heute hier, es ist ein Arbeitsauftrag für den Thüringer Landtag für die kommenden Jahre. Gerade der Erfolg der Friedrich-Schiller-Universität Jena zeigt doch, dass Exzellenz langfristige und verlässliche Voraussetzungen braucht. Exzellenzförderung schafft zusätzliche Möglichkeiten, sie ersetzt aber keine solide Grundfinanzierung. Tarifsteigerungen, Energie- und Sachkosten, Lehre, Hochschulbau und die Breite des Flächenangebots müssen dauerhaft verlässlich finanziert werden. Deshalb gehört dieser Erfolg auch unmittelbar in die aktuelle Debatte über die Rahmenvereinbarung VI. Die neue Rahmenvereinbarung muss echte Planungssicherheit schaffen, eine belastbare Grundfinanzierung gewährleisten, Entwicklungsspielräume erhalten und so die Profilbildung und die Kooperationen ermöglichen. Es geht aber nicht nur um Jena, es geht um alle Thüringer Hochschulen. All diese Thüringer Hochschulen brauchen Bedingungen, unter denen sie ihre eigenen Stärken und Profile weiterentwickeln können. Exzellenz ist kein Gegenargument zur Grundfinanzierung. Sie ist ein Ergebnis guter Grundbedingungen. Exzellenz darf nicht nur dadurch finanziert werden, dass die Breite der Hochschullandschaft geschwächt wird, denn Exzellenz in der Spitze funktioniert auf Dauer nur mit Stärke in der Breite. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Vielen Dank. Gibt es noch Redemeldungen aus dem Kreis der fraktionslosen Abgeordneten? Ja. Bitte, Herr Hoffmeister.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, die Auszeichnung der Friedrich-Schiller-Universität als Exzellenz-Universität ist ein großer Erfolg für die Universität, für Jena und für den gesamten Freistaat Thüringen. Aber eins ist mir wichtig: Exzellenz entsteht nicht durch einen Titel. Der Titel wird vergeben, weil Exzellenz bereits vorhanden ist. Deshalb sollten wir uns anschauen, warum Jena erfolgreich war. Eine wesentliche Grundlage bilden zwei erfolgreiche Forschungsverbünde, auf die also hier auch schon hingewiesen wurde. Da ist zunächst das Gleichgewicht der Mikrowelt. Hier wird erforscht, wie Mikrobielle Gemeinschaft miteinander und mit ihrer Umwelt interagieren. Hinzu kommt der Forschungsverbund Praktiken und Dynamiken gesellschaftlicher Vorstellungswelten. Hier untersuchen Wissenschaftler, wie gesellschaftliche Vorstellungen und Erzählmuster entstehen, sich verändern und gesellschaftliches Handeln beeinflussen. Diese beiden Forschungsverbünde zeigen eine besondere Stärke Jenas. Wissenschaftliche Spitzenleistung beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Fachgebiet, sie reicht von Natur- und Lebenswissenschaften bis zu den Geistes- und Sozialwissenschaften. Doch diese beiden Forschungsverbünde waren nur die Voraussetzung für die Bewerbung. Entscheidend war die Universität als Ganzes. Mit ihrer Gesamtstrategie „Licht. Leben. Freiheit. – Menschen und Ideen verbinden“ hat Jena ein Konzept vorgelegt, das Forschung, Lehre, Wissenstransfer, internationale Zusammenarbeit, Nachwuchsförderung und moderne Hochschulstrukturen miteinander verbindet.
(Beifall Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Eine exzellente Universität braucht Strukturen, in denen wissenschaftliche Spitzenleistungen dauerhaft entstehen können. Dazu gehören hervorragende Wissenschaftler, internationale Forschungsnetzwerke, der Transfer von Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft und die Zusammenarbeit über Fächer und Institutionsgrenzen hinweg. Einen Punkt möchte ich als Bildungspolitiker besonders hervorheben: Hochschule besteht nicht nur aus Forschung. Hochschule besteht aus Forschung und Lehre. Spitzenforschung und gute akademische Bildung gehören zusammen. Forschungsergebnisse müssen ihren Weg in Hörsäle und Seminare finden. Die Studierenden müssen unmittelbar von der wissenschaftlichen Qualität ihrer Universität profitieren. Ich kenne die Friedrich-Schiller-Universität nicht nur aus politischer Perspektive, sondern auch durch meine langjährige Tätigkeit im Bereich der Lehrerbildung. Deshalb weiß ich aus eigener Erfahrung, Wissenschaft lebt in Jena vom Austausch zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Institutionen. Eine besondere Stärke ist dabei die enge Vernetzung mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, anderen Hochschulen wie Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.
(Beifall Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, mit dieser Auszeichnung verbindet sich auch eine Verantwortung für die Politik. Exzellenz kann Politik nicht verordnen, aber Politik muss die Bedingungen schaffen, unter denen Exzellenz möglich ist. Da knüpfe ich an Herrn Schaft an. Dazu gehören wissenschaftliche Freiheit, verlässliche Finanzierung, moderne Forschungsinfrastrukturen, attraktive Arbeitsbedingungen und Planungssicherheit. Bei aller Freude über Jena dürfen wir eins nicht vergessen: Thüringen besitzt eine vielfältige Hochschullandschaft. Der Erfolg Jenas darf nicht dazu führen, Spitzenforschung gegen die Breite unserer Hochschulen auszuspielen. Im Gegenteil, der Erfolg der Friedrich-Schiller-Universität muss dem gesamten Wissenschaftsstandort Thüringen zugutekommen. Deshalb gratuliere ich den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Beschäftigten, den Studierenden und allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Die Friedrich-Schiller-Universität hat gezeigt: Auch ein kleines Land kann in der Wissenschaft ganz vorn mitspielen. Darauf kann Thüringen stolz sein.
(Beifall Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
Herzlichen Glückwunsch, Friedrich-Schiller-Universität Jena! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Abg. Kobelt, fraktionslos; Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Vielen Dank. Da keine weiteren Wortmeldungen aus dem Rund mehr vorliegen, ist Herr Minister Tischner der nächste Redner.
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Vertreter des Präsidialamts der Friedrich-Schiller-Universität, Frau Daube und Herr Schwessinger, es sind gute Tage für die Wissenschaft in Deutschland. Das ist keine Selbstverständlichkeit, dass man das bei einem internationalen Wettbewerb um gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler so feststellt. Zu Beginn dieser Woche wurde bekannt, dass zwei der drei diesjährigen Nobelpreisträger für Medizin aus Deutschland stammen, und am vergangenen Freitag fiel die Entscheidung über die neuen Exzellenzuniversitäten und über die neuen Exzellenzverbünde. Was wir in Thüringen schon lange wussten, ist damit nun auch offiziell anerkannt: Die Friedrich-Schiller-Universität ist exzellent. Die Friedrich-Schiller-Universität hat sich in einem außerordentlich anspruchsvollen Wettbewerb durchgesetzt und einen der fünf neuen Plätze errungen. Darauf können die Universität, die Stadt Jena und wir alle als Freistaat Thüringen gemeinsam stolz sein. Dieser Erfolg ist nicht über Nacht entstanden. Er ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung, die Universität und Land über viele Jahre gemeinsam vorangetrieben haben. Dieser Erfolg reicht weit über Jena hinaus. Auch die Universitäten in Erfurt und Weimar sind Teil davon. Sie sind an einem der beiden Exzellenzcluster beteiligt, die eine wesentliche Voraussetzung für die Bewerbung als Exzellenzuniversität waren. Der Titel ist damit auch ein Ausweis der wissenschaftlichen Zusammenarbeit im ganzen Freistaat. Die internationalen Gutachter haben bei der Friedrich-Schiller-Universität vor allem drei Dinge hervorgehoben: eine klare Strategie, einen hohen institutionellen Reifegrad und ein Forschungsprofil, das über viele Jahre gewachsen ist, von der Photonik und Optik über die Lebenswissenschaften und Mikrobiomforschung bis hin zur starken Geistes- und Kulturwissenschaft. Und Sie, die Gutachter, haben etwas gesehen, das für den Erfolg Jenas besonders wichtig ist. Die Universität steht nicht allein. Die starke Industrie, insbesondere in Optik und Photonik, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, gemeinsame Berufungen, hervorragende Forschungsinfrastrukturen und das enge Zusammenspiel mit Stadt, Region und Wirtschaft bilden ein Forschungs- und Innovationsökosystem, das auch international außergewöhnlich ist und zum Erfolg der Friedrich-Schiller-Universität maßgeblich beigetragen hat. Gerade dieses Zusammenspiel wurde von den Gutachtern ausdrücklich als Stärke hervorgehoben. Und darin zeigt sich für mich auch, dass unser wissenschaftspolitischer Weg in Thüringen der richtige ist. Unsere Wissenschaftsstrategie setzt auf vier Schwerpunkte: internationale Wettbewerbsfähigkeit, auf Transfer, auf Fachkräftequalifizierung und gezielte Investitionen in die Forschungsinfrastruktur. Der Erfolg in Jena zeigt, diese vier Dinge, sie gehören eben zusammen. Wettbewerbsfähigkeit entsteht dort, wo man eigene Stärken erkennt, Profile entwickelt und den Anspruch hat, in diesen Feldern zur internationalen Spitze zu gehören. Und genau das ist in Jena gelungen. Aber Wissenschaft darf nicht an den Labortüren enden. Deshalb ist der Transfer von Wissen und Innovation für uns ein zentraler Bestandteil moderner Wissenschaftspolitik. Aus wissenschaftlichen Erkenntnissen müssen neue Anwendungen, Technologien und Unternehmen entstehen können. Und Wissen muss zugleich hineinwirken in die Gesellschaft, in die Kultur und eben auch in die öffentlichen Debatten. Auch hier hat Jena überzeugt, die Gutachter haben ausdrücklich ein modernes und zukunftsweisendes Verständnis von Technologie und Wissenstransfer bescheinigt. Und schließlich geht es um Menschen. Die beste Forschungsinfrastruktur hilft uns nicht, wenn wir nicht junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausbilden, internationale Spitzenkräfte gewinnen und ihnen Perspektiven eben auch in unserem Freistaat geben. Deshalb ist die Fachkräftequalifizierung kein Nebenthema der Wissenschaftspolitik, Sie gehört und ist im Zentrum. Und genau so wichtig sind die Investitionen, die nicht selbstverständlich sind in den heutigen finanziell angespannten Zeiten. Spitzenforschung braucht moderne Labore, braucht Forschungsbauten, braucht Großgeräte und eben verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren gezielt auch in die Thüringer Forschungsinfrastruktur investiert. Wir werden diesen Weg auch weitergehen. Meine Damen und Herren, die Friedrich-Schiller-Universität wird mit dem Exzellenzstatus noch stärker als bisher international sichtbar werden. Sie wird noch mehr zum Magneten für Studierende, für wissenschaftlichen Nachwuchs und für internationale Spitzenforscher. Ab dem 1. Januar 2027 gehört Jena damit zum Kreis der 15 Exzellenzstandorte in Deutschland, das heißt zu zwölf Exzellenzuniversitäten, und es gibt die drei Exzellenzverbünde. Und ein Blick auf die Landkarte zeigt, wie außergewöhnlich dieser Erfolg ist. Der Westen und Südwesten dominieren den Wettbewerb. Acht der 15 Standorte liegen allein in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Und Jena ist neben Dresden der einzige ostdeutsche Exzellenzstandort. Auch deshalb ist diese Entscheidung für Thüringen von ganz besonderer Bedeutung. Sie zeigt nämlich, wissenschaftliche Weltspitze ist keine Frage der Größe eines Landes. Entscheidend für die Exzellenz und für die Arbeit einer Universität sind gute Ideen, sind klare Profile, sind kluge Köpfe und langfristige Investitionen. Und genau das haben wir in Thüringen. Allerdings müssen wir auch – klar – über die finanziellen Rahmenbedingungen sprechen. Durch die Aufnahme weiterer Standorte und Verbünde insbesondere stehen den einzelnen Förderfällen weniger Mittel zur Verfügung als zunächst erhofft. Die Fördervolumina werden gegenüber den ursprünglichen Anträgen reduziert. Für die Friedrich-Schiller-Universität werden dennoch über die kommenden sieben Jahre jährlich Mittel in Höhe von über 11 Millionen Euro zusätzlich aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung stehen – 11 Millionen Euro zusätzlich. Der Bund trägt davon 75 Prozent, wir als Freistaat Thüringen 25 Prozent. Auch deswegen ist es gut und richtig, dass wir das heute zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht haben. Klar ist auch, die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist die kleinste Universität im Kreis der Exzellenzuniversitäten. Das macht ihren Erfolg umso bemerkenswerter. Es ist und bleibt aber zugleich eine Herausforderung, denn die Konkurrenz schläft nicht. Der wissenschaftliche Wettbewerb ist hart und deshalb dürfen wir auch in den kommenden Jahren nicht nachlassen, unsere Hochschullandschaft zu unterstützen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird sich dafür einsetzen, die Universitäten auf diesem Weg weiter mit Mitteln für Forschung, für Transfer, für Investitionen im Bau und natürlich auch mit Mitteln für die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Dazu gehört für mich insbesondere auch, die bisherige Förderung der beiden Graduiertenkollegs zu den Exzellenzclustern bis 2032 zu verstetigen. Der wissenschaftliche Erfolg beginnt immer bei den Menschen, bei jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, denen wir Freiheit, denen wir gute Bedingungen und Perspektive geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Titel „Exzellenzuniversität“ ist uns, ist der Universität eine großartige Auszeichnung gelungen. Genauso wichtig ist, dass wir das, was dahintersteht, sehen: Thüringen kann wissenschaftliche Weltspitze. Wir können international wettbewerbsfähig sein. Wir können Forschung und Wirtschaft miteinander verbinden. Wir können kluge Köpfe gewinnen und Fachkräfte ausbilden und wir können durch gezielte Investitionen die Voraussetzungen für die Spitzenforschung schaffen. Der Erfolg von Jena bestätigt uns diesen gemeinsamen Weg und er ist für uns Ansporn, ihn entschlossen weiterzugehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
c) Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Friedrich-Schiller-Universität Jena wird als Exzellenzuniversität ausgezeichnet – Thüringen zählt zur Weltspitze der Wissenschaft“
Vielen Dank, Herr Minister. Damit enden der dritte Teil und auch die Aktuelle Stunde insgesamt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Als Nächstes kommen wir zu Tagesordnungspunkt 34 Vielleicht für unsere anwesenden Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne: Es werden zwei Regierungsmitglieder befragt. Fragen der Abgeordneten können durch kurze Vorbemerkungen eingeleitet werden. Fragen müssen kurz gefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Nach der Frage und der Antwort gibt es eine Nachfragemöglichkeit des Fragestellers bzw. der Fragestellerin und dann noch eine zweite Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner, den wir gerade schon erlebt haben, und der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Herr Stefan Gruhner, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Wenn Sie jetzt den Raum verlassen wollen – es sind schon fast alle von der AfD draußen –, dann bitte etwas leiser. Die beiden Minister, die jetzt befragt werden können, haben die Gelegenheit einer Vorbemerkung, wenn sie das wünschen. Diese Vorbemerkung sollte dann aber insgesamt nicht länger als 5 Minuten dauern. Wird die Vorbemerkung gewünscht? Wer von Ihnen beiden möchte beginnen? Herr Kollege Tischner. Bitte.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Herr Stefan Gruhner
Dann nutze ich das gern, wenn die Staatskanzlei uns den Vortritt lässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns sehr, Ihnen heute wieder Rede und Antwort zu den Themen zu stehen, die uns im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministerium interessieren, bewegen und beschäftigen. Ich sage immer gern, das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist das Zukunftsministerium, weil wir uns in diesem Ministerium mit den Themenfeldern beschäftigen, die in einer besonderen Art und Weise auf die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats Thüringen einzahlen, mit den Bereichen der frühkindlichen Bildung, der schulischen Bildung, der beruflichen Bildung, der Wissenschaft und Forschung – wir haben gerade in der Debatte davor dazu gesprochen – und der Kultur. Jetzt könnte der ein oder andere sagen, die Kultur, das ist ja das, was in der Vergangenheit liegt. Im Gegenteil: Die Kultur ist das, was unsere Gegenwart prägt und unsere Identität ausmacht. Wir haben in den verschiedenen Bereichen im vergangenen Jahr wieder große Schritte nach vorn getan, beispielsweise mit Blick auf die Unterrichtsversorgung. Klar, wir sind noch nicht am Ziel dessen, wo wir hinmöchten. Noch immer fällt zu viel Unterricht in unseren Schulen aus. Besonders einige Schularten sind davon betroffen. Aber es ist gemeinsam gelungen, mit den Schulämtern, mit den Schulen, den Unterrichtsausfall im Durchschnitt von 12 Prozent im Jahr 2024 auf nun 9 Prozent zu bekommen. Es ist uns auch gelungen, dass die offenen Stellen, die wir im Lehrerbereich haben, halbiert wurden. Es gibt nicht mehr 1.000 offene Stellen, sondern zurzeit 500 offene Stellen. Auch das ist immer noch zu viel, aber der Weg geht in die richtige Richtung. Wir sind im frühkindlichen Bereich dabei, haben das ja auch mehrfach hier im Landtag schon diskutiert, entsprechende Entscheidungen zu treffen, um der Demografie gerecht zu werden, aber eben auch der Qualität. Wir sind im Wissenschaftsbereich dabei, die Strukturen für die nächsten sieben Jahre festzuzurren. Das ist mit einem Verfahren hier im Thüringer Landtag verbunden, die Hochschulrahmenvereinbarung, das Stichwort ist heute gefallen. Sicherlich werden vielleicht auch jetzt gleich noch ein paar Nachfragen zu diesem Themenkomplex kommen. Zum Thema „Erfolg der Friedrich-Schiller-Universität im Exzellenzprozess“ haben wir eben ausgeführt. Im Bereich der Kultur bin ich froh, dass wir trotz angespannter Haushaltssituation eine Situation für die Kulturlandschaft erreicht haben, die Verlässlichkeit gibt, die vielleicht nicht die großen Sprünge ermöglicht, aber die Verlässlichkeit vor allem in der Breite gibt. Das ist bei den großen Kulturinstitutionen wie der Klassik Stiftung, der Wartburg-Stiftung, der Thüringer Schlösserstiftung gelungen, aber eben auch im Kleinen wie beispielsweise im Bereich der Soziokultur. Da will ich nur das Thema der kulturellen Knotenpunkte herausgreifen, die wir auch bis zum Jahr 2029 nun sichern konnten. Sie sehen, die Themen sind breit. In dem Sinne freue ich mich auch gleich auf Ihre Nachfragen. Vielen Dank.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Herr Stefan Gruhner
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Dann haben Sie, Herr Minister Gruhner, die Gelegenheit zur Einführung.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Herr Stefan Gruhner
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will ähnlich, wie der Landtagspräsident das am heutigen Tag schon getan hat, noch mal den Blick auf das heutige Datum richten, bevor wir uns mit aktuellen Fragen der Regierungspolitik beschäftigen. Es ist sicherlich auch wichtig, noch einmal auf die Verantwortung zu blicken, die auch aus diesem Datum heraus resultiert. Am 7. Oktober 2023 hat die Hamas mit einem barbarischen Terrorakt 1.200 Menschen getötet und 251 Geiseln genommen. Es war der schwerste terroristische Angriff auf jüdisches Leben seit der Shoah. Deswegen ist es mir wichtig, hier an dieser Stelle noch einmal daran zu erinnern, auch weil am heutigen Tag in Weimar, Erfurt und Eisenach Gedenkveranstaltungen stattgefunden haben, an dem auch der Landesbeauftragte für jüdisches Leben, Michael Panse, teilgenommen hat. Gleichzeitig will ich aber auch sagen, dass dieser Tag auch für Jüdinnen und Juden in Deutschland ein Wendepunkt gewesen ist, weil dieses Ereignis einerseits große Solidarität gezeigt hat, aber auf der anderen Seite eben auch gezeigt hat, dass der israelbezogene Antisemitismus in Deutschland, aber eben auch in Thüringen zugenommen hat. Es wurden – das hat der RIAS-Jahresbericht jetzt erst im August dem Kabinett und auch der Öffentlichkeit offengelegt – im Jahr 2025 418 antisemitische Vorfälle in Thüringen dokumentiert. Das ist leider ein Höchststand. Ich will das so offen auch aussprechen. Deswegen dürfen wir uns nichts vormachen. Am Ende beginnt die Verantwortung, die wir alle miteinander in dieser Frage haben, nicht erst dann, wenn gegen Jüdinnen und Juden gehetzt wird. Sie beginnt durchaus früher, immer dann, wenn die Grenzen zwischen einerseits auch legitimer Kritik an israelischer Regierungspolitik und auf der anderen Seite israelbezogenem Antisemitismus verschwimmen. Wir erleben es leider zu oft, dass diese Grenzen durchaus verschwimmen, insbesondere dann, wenn auch Gewalt verharmlost wird. Deswegen will ich auch sagen, dass der 7. Oktober eines deutlich gemacht hat: Antisemitismus ist keine Frage irgendeines politischen Lagers und darf auch nicht die Frage jeweils immer des politischen Lagers auf der gegnerischen Seite sein. Wir haben ihn links, wir haben ihn rechts, wir haben ihn auch in der Mitte der Gesellschaft. Glaubwürdig ist man immer dann, wenn man ihn auch im eigenen Umfeld, im eigenen politischen Umfeld, im eigenen gesellschaftlichen Milieu, aber auch im eigenen kulturellen Umfeld, klar benennt. Das gilt auch für Thüringen. Deswegen will ich sagen, wir brauchen höchste Aufmerksamkeit, wenn wir Begriffe verwenden, wenn wir Begriffe übernehmen. Klar, nicht jede Provokation ist Antisemitismus und nicht jede Kritik an Israel überschreitet eine Grenze, aber wir sollten eben genau hinhören. Das gilt für Fragen wie bei der Regierungsbildung in Berlin, aber es gilt auch hier in Erfurt, das will ich sehr klar sagen, wo wir aktuell auch Parolen über Intifada und militanten Widerstand in unseren kulturellen Räumen sehen und wo diese aufgegriffen werden, wo auch entsprechende Deutungsmuster dadurch anschlussfähig werden, dass antisemitische Weltbilder eine Rolle spielen. Ich will das offen ansprechen: Jetzt im Oktober ist in einer Erfurter Kultureinrichtung der Auftritt des Künstlers Dahabflex geplant, am 15. Oktober. Dieser Künstler ist bereits aufgefallen, ein Rapper aus Berlin mit „Yalla Yalla Intifada“-Rufen, mit rufen „Death to the IDF“, mit entsprechenden positiven Bezügen zur Volksfront zur Befreiung Palästinas und auch Bezügen zu deren Aktivisten. Ich spreche das so offen an. Eine persönliche Einordnung dieses Künstlers kann jeder selbst vornehmen, aber ich will ganz klar sagen, dass, wenn solche Künstler auftreten, wenn sie eine solche Wortwahl wählen, dann für mich persönlich hier zumindest eine Grenze überschritten ist, denn Sprache bleibt nicht folgenlos. Wenn militante Gewalt verharmlost wird, wenn sie geradezu ästhetisiert wird, wenn terroristische Organisationen positive Bezugspunkte sind, dann geht das nicht und dann macht das am Ende politische Gewalt anschlussfähig. Dann macht das auch mit unserer Gesellschaft etwas. Das bedeutet Verharmlosung von Gewalt. Ja, eine offene Gesellschaft muss vieles aushalten, auch mit allem gebotenen Respekt vor der Kunst- und Kulturfreiheit, aber wir haben auch die Verantwortung, solche Dinge klar zu benennen, denn auch die Kunst- und Kulturfreiheit schützt nicht alles. Sie schützt uns vor allem nicht davor, auch die Verantwortung wahrzunehmen, solche Dinge klar zu benennen. Ich kann nur jenen, die diese Veranstaltung organisieren und ausrichten, einen klaren Appell zurufen, sorgsam und genau zu überlegen, ob man solche Veranstaltungen durchführt. Diesen Appell will ich heute an diesem Tag richten, denn ich habe es gesagt, wir haben auch eine Verantwortung dafür, was in unserem eigenen Umfeld passiert, im kulturellen, im politischen, und deswegen war es mir wichtig, das heute am Beginn hier zu sagen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt und Chef der Staatskanzlei, Herr Stefan Gruhner
Vielen Dank, Herr Minister Gruhner. Wir kommen jetzt zur Regierungsbefragung gemäß § 92 der Geschäftsordnung. Vielleicht noch mal an die Zuschauer/ ‑ innen zur Erklärung: Das Fragerecht wird nach der Fraktionsgröße verteilt und es gibt dann immer abwechselnd das Recht zur Fragestellung. Das Ganze dauert maximal 90 Minuten. Die erste Fragemöglichkeit steht der Fraktion der AfD zu. Möchte denn jemand eine Frage stellen? Die AfD hat keine Frage an die beiden Regierungsmitglieder. Dann steht auf Nummer zwei die CDU-Fraktion und der Abgeordnete Kowalleck hat bereits eine Frage angemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Ich wollte schon immer mal der Erste sein, danke, Herr Cottta, an dieser Stelle und auch an Ihre Fraktion. Meine Frage geht an Minister Gruhner: Wie stellt die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die zukünftige Struktur und Finanzierung der Bürgermedien die verlässliche Finanzierung der Thüringer Bürgerradios und die weitere Sicherung von Bürger- und Medienbeteiligung in Thüringen sicher und welche Rolle soll dabei insbesondere das SRB-Bürgerradio im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als wichtiger Ort für lokale und regionale Information, Medienbildung sowie die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Kinder und Jugendlichen spielen?
Vielen Dank für die Frage. Zunächst will ich erst einmal sagen, in der Tat haben wir gerade eine Diskussion auch aus den Bürgerradios heraus, was deren Zukunft und insbesondere, was die Finanzierung betrifft. Ich will deswegen hier im Parlament etwas dazu sagen, weil es auch die einzelnen Akteure in den Bürgerradios gerade sehr beschäftigt. Ich will vorausschicken, dass die Bürgerradios, Bürgermedien insgesamt für die jeweils lokale Öffentlichkeit eine große Rolle spielen – ich finde übrigens auch eine wichtige Rolle mit Blick darauf, dass Informationen über Lokales einen hohen Stellenwert haben, insbesondere dann, wenn viele Menschen nur noch Nachrichten über digitale Plattformen konsumieren, wo wir alle wissen, dass die algorithmusgetrieben sind und am Ende eben nicht davon getrieben, was tatsächlich Redaktionen vor Ort bearbeiten. Deswegen leisten Bürgerradios einen wichtigen Beitrag. Wir haben in Thüringen sechs an der Zahl in unterschiedlichen Regionen. Eines ist jetzt genannt worden. Gleichzeitig will ich sagen, dass die finanzielle Förderung der Bürgerradios gegenwärtig über die Thüringer Landesmedienanstalt gewährleistet wird. Die Thüringer Landesmedienanstalt arbeitet – und das ist auch richtig so – staatsfern, das heißt, vor allem die TLM-Versammlung. Auch Vertreterinnen und Vertreter hier aus dem Haus sind ja Mitglied dieser Versammlung und bestimmen letztlich die Geschicke der TLM mit. Es verbietet sich, dass die Landesregierung der TLM gerade auch in solchen Fragen konkrete Vorgaben macht. Die TLM fördert diese sechs Bürgerradios. Deswegen kann ich zunächst erst mal nur sagen, welchen Kenntnisstand ich habe, will aber durchaus auch meine Position deutlich machen. Die TLM wird aus Rundfunkbeitragsgeldern finanziert und stellt entsprechend einen Haushalt auf. Aus diesem Haushalt fördert sie unter anderem die Bürgerradios. Der Haushalt wird von der TLM-Versammlung entsprechend beschlossen. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass es gegenwärtig Überlegungen gibt – ich will ausdrücklich sagen, dass mir das nur als Überlegungen bekannt ist –, die Förderung der sechs Bürgerradios – im Moment bekommt jedes Bürgerradio eine sechsstellige Summe zur Verfügung gestellt – nur noch auf weniger Sender zu konzentrieren, dafür aber die Förderbeträge im Einzelnen etwas höher auszurichten. Ich glaube, das wird zu Recht auch – und das wurde mir auch berichtet – in der TLM-Versammlung diskutiert und, ich glaube, es ist auch richtig, dass man grundsätzlich noch einmal darüber spricht, dass man eine finanzielle Förderung für alle diese Sender aufrechterhält. Aber ich sage auch mit allem Respekt vor der Staatsferne der Thüringer Landesmedienanstalt, es ist eine Entscheidung, die die TLM zu treffen hat, die trifft nicht die Thüringer Landesregierung. Ich kann aber für die Landesregierung sagen, dass wir dort, wo wir auch Kooperationsmöglichkeiten haben – ich nenne mal den Aktionsplan „Lokale Vielfalt“, der auch zur Unterstützung von Bürgermedien gedacht ist –, je nach Maßgabe des Haushalts gern weiter zu unserer Verantwortung stehen. Insofern kann ich damit jetzt zunächst erst mal vor allem zur Aufklärung der Sachlage beitragen. Die Entscheidung liegt aber bei der Thüringer Landesmedienanstalt.
Gibt es eine Nachfrage? Das sehe ich nicht, auch nicht aus dem Kreis der Abgeordneten. Dann kommen wir zum dritten Fragerecht. Das steht der Fraktion Die Linke zu und Frau Große-Röthig hat sich angemeldet.
Ich habe eine Frage an Herrn Minister Tischner. Die Kleine Anfrage „Schließungen von Kindergärten“ hat ergeben, dass bis Ende 2027 landesweit mindestens 24 Einrichtungen aus Gründen werden schließen müssen. Ich frage die Landesregierung: Welche Ideen bestehen, um flächendeckend weiterhin Kindertagesbetreuung nach der Devise „Kurze Beine, kurze Wege“ zu sichern, ohne dass weiße Flecken auf der Landkarte entstehen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, durchaus noch mal Einblick in die Arbeit zu geben, die wir gerade auch im Bildungsministerium im Bereich der frühkindlichen Bildung vorhaben. In der Tat ist es so, dass wir im Bereich der frühkindlichen Bildung auf zwei großen Handlungsfeldern unterwegs sind. Das eine Feld ist die Qualitätssicherung, die Qualitätsentwicklung in unseren Kindergärten. Ich nenne Stichworte wie „Sprachförderung“, „Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule“. Der zweite große Komplex ist der, den Sie ansprechen: Wie gelingt es uns angesichts der Demografie, die wir im Freistaat Thüringen, aber nicht nur im Freistaat Thüringen, sondern auch in allen anderen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin haben, ein Kindergartennetz so vorzuhalten, dass wir Betreuung, Bildung und Erziehung wohnortnah vorhalten können? Die Situation im Freistaat Thüringen ist so, dass sich die Geburten in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt haben: Von 18.000 Geburten pro Jahr vor zehn Jahren 2016 sind wir im aktuellen Jahr bei ungefähr 11.000 Geburten. Das sind also 7.000 Geburten weniger als noch vor zehn Jahren. Das hat natürlich relativ schnell Auswirkungen auf die Kindergärten, nicht so, dass wir ein flächendeckendes Sterben von Kindergärten erleben werden, weil wir momentan auch ziemlich volle Einrichtungen haben, aber es gibt auch kleinere Einrichtungen, es gibt Einrichtungen, die sehr nah nebeneinander liegen, bei denen die Bürgermeister jetzt schon fragen, wie es denn weitergeht. Das müssen wir hier im Thüringer Landtag noch mal klar ausführen: Die Zuständigkeit für das Netz, die Entscheidung über einen Standort, trifft nicht die Thüringer Landesregierung, sondern die treffen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die VG-Vorsitzenden jeweils in den Regionen. Das ist auch gut so. Unsere Aufgabe ist es – so verstehe ich auch Ihre Anfrage, Frau Große-Röthig –, dafür zu sorgen, dass nirgendwo weiße Flecken entstehen. „Was ist ein weißer Fleck?“ wäre jetzt die Frage, die wir diskutieren müssen. Ich gehe mal davon aus, dass Sie meinen – und das liegt uns auch sehr am Herzen –, dass Kindergärten auch erreichbar sein müssen, für Familien erreichbar sein müssen. Sie kennen unseren Ministerpräsidenten, der immer wieder vom 15-Minuten-Land, 20-Minuten-Land spricht. Und jetzt können wir alle mal in unseren Wahlkreisen so eine geistige Karte vor uns legen und können mal einen Radius schlagen, wie viele Kindergärten wir innerhalb von 15 Minuten, 20 Minuten erreichen. Das ist ein relativ gutes Netz. Dieses gute Netz gilt es zu erhalten. Dort, wo es vielleicht irgendwo in Thüringen – aber ich glaube, das sind ganz wenige Regionen, wo das passieren könnte – in eine Situation gerät, wo die Familien beispielsweise einen langen Fahrtweg, eine lange Anfahrtszeit haben, da müssen wir als Landesregierung überlegen, gegebenenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Es gibt auch andere Bundesländer, die dann sagen, wir machen gezielte Förderung für kleine Einrichtungen, aber das Ganze entscheiden wir als Thüringer Landesregierung – und das ist auch gut so – nicht allein, sondern in guter Partnerschaft.
Ich habe jetzt nicht so richtig viele Ideen dazu gehört, aber die Frage ist – wie auch immer – beantwortet. Meine Nachfrage ist: Wir haben gehört, dass ungefähr 600 Stellen in dem Bereich wegfallen werden bzw. aufgrund der sinkenden Kinderzahlen abgebaut werden müssen. Auch die Kleine Anfrage hat die Frage nicht beantwortet, wie denn mit diesen Fachkräften umgegangen werden soll, die wir hoffentlich in Thüringen halten wollen, und wer die Kosten für eventuelle Fortbildungen, Weiterbildungen tragen soll. Vermutlich können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch die Träger der freien Jugendhilfe, die im Moment Kindergärten haben, diese Leistungen sicherlich nicht allein stemmen. Gibt es dazu irgendwelche Ideen der Landesregierung?
Ja, ich will vielleicht noch mal sagen, weil Sie sagen, die Frage ist nicht so richtig beantwortet worden, ich habe Ihnen ein Beispiel genannt, das wir gerade diskutieren. Den Abgeordneten ist bekannt, dass die Thüringer Landesregierung eine Arbeitsgruppe „Zukunft Kindertagesbetreuung“ ins Leben gerufen hat, die nach vier bis fünf Sitzungen Ende des Jahres einen „Zukunftsplan Kindergarten“ vorlegen wird. In diesem „Zukunftsplan Kindergarten“ werden wir gemeinsam mit denen, die tagtäglich Kindergarten in Thüringen leben und ermöglichen, Vorschläge machen, die gerade diskutiert werden. Das sind Vorschläge zum Thema „Struktur“, zum Thema „Qualität“, zum Thema „Finanzierung“, auch zum Thema „Qualifizierung von Fachkräften“. Ein Beispiel hatte ich Ihnen eben genannt, dass man überlegt, dann finanziell auch von der Landesseite her noch mal zusätzlich ins Rennen zu gehen, um kleine Einrichtungen zu erhalten, damit eine Erreichbarkeit da ist. Eine andere Sache, die wir auch schon hier im Landtag diskutiert haben, ist, zu schauen, ob man mit Kindertagesmüttern und Kindertagesvätern Angebote dort vorhalten kann, wo weit und breit vielleicht kein Kindergarten mehr sein kann. Die Frage, die Sie stellen, was mit dem Personal passiert, ist schon sehr intensiv auch hier im Landtag bei der Anhörung diskutiert worden. Ich höre immer von den Kolleginnen und Kollegen, auch von den Vertretern der Gewerkschaften stark heraus: Bitte habt ein großes Auge auf Qualifizierung unserer Fachkräfte, auf Fortbildung der Fachkräfte. Aktuell sind gerade 500 Erzieherinnen und Erzieher aus ganz Thüringen in Erfurt auf der Messe, die heute Fortbildungsangebote wahrnehmen, organisiert vom Bildungsministerium. Genau das ist der richtige Weg. Dennoch stellt sich die Frage: Wie geht es in Zukunft weiter mit Personal? Wir haben in Thüringen momentan jedes Jahr einen Einstellungsbedarf von wahrscheinlich 1.000 Erzieherinnen und Erziehern. Die bilden wir auch aus. Das wird weniger werden, aber wir haben auch noch über 300 VZÄs, die in den Kindergärten nicht besetzt sind, durch die letzte Schlüsselverbesserung, die der Thüringer Landtag beschlossen hat. Sie erinnern sich alle an die intensive Gesetzgebung kurz vor Ende der letzten Wahlperiode. Weit über 150 Millionen Euro jährlich nimmt der Freistaat Thüringen dank ihres Beschlusses in die Hand, um die Schlüsselverbesserung zu vollziehen. Sie ist noch nicht voll umgesetzt und immer noch sind über 300 VZÄs offen. Es gibt einen großen Bedarf für Erzieherinnen und Erzieher auch in dem Bereich „HzE“. Da sind vielleicht die Arbeitszeiten nicht so attraktiv, wie das im Kindergarten oder im Hort ist. Aber auch in dem Heimbereich haben wir weiterhin einen großen Bedarf an Fachkräften. Im Kindergartenbereich wird es weniger. Auch im Grundschulbereich – dazu kommen wir vielleicht gleich noch – wird es weniger. Auf der anderen Seite sagen mir auch, Frau Große-Röthig, die Einrichtungen: Wir sind ganz froh, wenn wir jetzt beim Personal mal wieder ein bisschen auswählen können, weil wir in den letzten Jahren alle eingestellt haben und das hat manchmal mit Qualität nichts zu tun gehabt.
Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen sonstiger Kolleginnen und Kollegen? Das ist nicht der Fall. Frage 4 steht der Fraktion der AfD zu. Die Fraktion der AfD hat keine Frage an die Landesregierung. Dann kommen wir zu Frage 5. Hier ist die Fragestellerin die Fraktion Thüringen.Gerecht. Angemeldet hat sich Kollege Herzog. Bitte.
Vielen Dank. Meine Frage dreht sich um das Thüringer Ehrenamtsgesetz und richtet sich somit an Minister Gruhner. Das Thüringer Ehrenamtsgesetz ist eines der zentralen Projekte der Thüringer Landesregierung. Das hat nicht zuletzt bei vielen ehrenamtlich Aktiven zu Recht große Hoffnungen geweckt, insbesondere bei denen, die möglicherweise in den Jahren zuvor bei dem Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ etwas zu kurz gekommen sind. Jetzt haben sich nach der Sommerpause viele Vereine und Verbände gemeldet und nach dem Bearbeitungsstand gefragt, die sich ein bisschen Sorgen machen, wie der Bearbeitungsstand ist. Diese Frage möchte ich gern weitergeben. Ich frage den Minister: Wie ist der aktuelle Stand der Bewilligung und der Auszahlung der Anträge im Rahmen des Thüringer Ehrenamtsgesetzes?
Herr Abgeordneter Herzog, danke für die Frage. Zum Thüringer Ehrenamtsgesetz und zur Thüringer Ehrenamtsförderung will ich zunächst einmal sagen, das Thüringer Ehrenamtsgesetz ist das größte Demokratieförderprogramm in der Geschichte des Freistaats Thüringen. Wir reden sehr oft auch über Demokratieförderung. Ich glaube, wenn man einmal auf ein Programm und auf ein Gesetz schaut, was den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert, dann ist es genau das Thüringer Ehrenamtsgesetz. Deswegen will ich dem Haushaltsgesetzgeber, Ihnen als Abgeordneten, danken, dass auch im Thüringer Landeshaushalt eine so große Summe zur Förderung des Ehrenamts zur Verfügung gestellt wird. 18,5 Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Nun konkret zum derzeitigen Sachstand, zur derzeitigen Förderperiode und dem Bearbeitungsstand: Ich bin zunächst einmal sehr froh, dass wir mit Stand heute ca. 900 bewilligte Anträge aussenden konnten, also 900-mal Unterstützung für das Ehrenamt im Freistaat Thüringen. Eine Fördersumme von über 7 Millionen Euro zeigt zunächst erst einmal, dass wir im großen Maße das Ehrenamt auch in diesem Jahr konkret mit unserem entsprechenden Landesprogramm unterstützen. Es sind noch so um die 100 Anträge gegenwärtig offen. Das hat unterschiedliche Gründe: Rückfragen, es fehlen Unterlagen und Ähnliches. Aber man sieht an der Zahl, dass der Großteil bearbeitet ist. Wir haben ungefähr eine Genehmigungsquote von rund 60 Prozent in diesem Förderjahr. Das ist etwas mehr noch als im vergangenen Jahr. Gleichzeitig ist natürlich aber auch die Zahl der Anträge, die absolute Anzahl der Anträge angestiegen, sodass es logischerweise auch Ablehnungen gibt. Ich will aber sagen, dass die restlichen 40 Prozent sich nicht pauschal aus Ablehnungen zusammensetzen, sondern oftmals ist es auch so, dass Anträge wieder zurückgezogen werden. Was man aber sagen kann, ist, dass wir eine Bewilligungsquote von rund 60 Prozent haben, über 900 Anträge sind derzeitig beschieden und insofern sind wir im Kern mit der Bescheidung in diesem Jahr durch. Wie gesagt, es ist noch eine Zahl um die 100, leicht drunter, offen, wo es noch Klärungsbedarfe gibt. Wir werden jetzt – und das ist das Gute – das erste Mal in der dritten Förderrunde, seit das Ehrenamtsgesetz gestartet ist, in die Situation kommen, dass bereits die Beantragung läuft. Wir hatten bei der ersten Förderperiode und jetzt bei der zweiten Förderperiode die Situation, da wir so überlappend beim ersten Mal gestartet sind, dass erst relativ spät die Anträge beschieden wurden. Wir sind jetzt im September. Deswegen haben wir aber auch die Regelung, dass man bei Fördersummen von unter 50.000 Euro vorzeitigen Maßnahmenbeginn realisieren kann, und werden aber jetzt das erste Mal die Situation haben, dass also jetzt die Beantragung läuft und wir im Jahr 2027 in jedem Fall im 1. Halbjahr, vielleicht sogar im I. Quartal – da will ich mich gar nicht festlegen; ich lege mich mal fest mit dem 1. Halbjahr – dann auch für 2027 viel eher die Bescheide aussenden können. Das zeigt, dass wir im Verfahren in den besseren Rhythmus kommen, und gleichzeitig wird es auch eine Aufgabe bleiben – das haben wir uns auch vorgenommen –, die Verfahren noch einfacher zu machen. Aber noch einmal, es ist vorhin vom Abgeordneten Geibert bei der Aktuellen Stunde zur Exzellenz-Uni schon gesagt worden, wir reden über etwas Positives. Und noch mal: Das ist etwas ausdrücklich Positives und ein großer Gewinn für den Freistaat. Deswegen bin ich auch froh, dass wir das in der Staatskanzlei verantworten dürfen.
Ja, vielen Dank, Herr Minister. Ich glaube, wir alle sind sehr stolz auf dieses Gesetz, jedenfalls die, die es unterstützt haben. Wir haben dafür auch viel Werbung gemacht. Entsprechend war die Resonanz draußen in der Fläche. Also es hat gezeigt, wie groß der Bedarf auch ist, vor allem im ländlichen Raum. Umso mehr haben sich bei uns die Akteure im Sommer gemeldet, was denn nun mit den Bewilligungen ist, die Zeit läuft so ein bisschen davon und das will ich jetzt auch nachfragen. Es gibt jetzt die Bewilligung für viele, die sich freuen, dass sie das Geld bekommen, aber für Projekte, die eigentlich länger als ein Vierteljahr in Anspruch genommen hätten. Wie gehen Sie denn damit um, dass jetzt möglicherweise bei einigen dieser Antragsteller die Zeit zu knapp ist bis Ende Dezember, um die Dinge umzusetzen. Gibt es irgendwie einen Lösungsvorschlag, also überjährig zu arbeiten oder das Projekt abzuspecken? Also irgendwie gibt es solche Fragen bei uns, wie es denn mit Projekten aussieht, die jetzt in dem Vierteljahr nicht realisiert werden können.
Ja, vielen Dank, Herr Dr. Augsten. Also zwei konkrete Antworten. Antwort Nummer 1 ist: Wir ermöglichen ja den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, der ist aber – das weiß ich – immer auf eigenes Risiko. Das heißt, logischerweise weiß man nicht immer zu 100 Prozent, ob man die volle Fördersumme genehmigt bekommt. Aber diese Möglichkeit gibt es. Antwort Nummer 2 ist, dass man ehrlicherweise individuell sich das dann angucken muss und auf Antrag beispielsweise dann auch überjährig agieren kann. Aber das ist nicht pauschal so geregelt. Deswegen will ich noch mal sagen, wir werden jetzt letztmalig in diesem Jahr durchaus so eine herausfordernde Situation haben und dann mit der nächsten Förderperiode wird es einfacher. Aber das liegt einfach daran, dass wir im Anfangsjahr durch die Regierungsbildung, bis der Haushalt kam, erst im Herbst starten konnten. Deswegen haben wir sozusagen jetzt zweimal diese Überlappungen. Das wird in 2027 viel besser sein. Aber in der Tat ist es für manche ein Problem. Deswegen spielt im Übrigen auch bei den Förderkriterien, bei den Kriterien, die auch über die Förderung entscheiden, immer eine Rolle: Hat jemand schon mal beispielsweise im Jahr zuvor entsprechende Mittel bekommen oder nicht? Selbst wenn jetzt einzelne Projekte daran scheitern sollten, was nie schön ist, dann gibt es ja die Möglichkeit, wenn die nächste Antragsperiode läuft, dann für das Folgejahr Geld zu beantragen.
Herr Herzog dürfte noch fragen, wenn er möchte. Nein. Keine Nachfrage mehr. Dann sind wir bei der Frage Nummer 6. Hier steht diese der CDU zu und die Fragestellerin ist Abgeordnete Jary, die sich angemeldet hat. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an Minister Tischner. Wie wir alle wissen, ist eine verlässliche Unterrichtsversorgung entscheidend für den Bildungserfolg. Welche Fortschritte hat denn die Landesregierung bei der Bekämpfung des Unterrichtsausfalls erzielt und welche Maßnahmen sollen insbesondere in Regionen mit besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel Westthüringen und dabei insbesondere bei den Regelschulen für mehr Verlässlichkeit sorgen?
Vielen Dank, Frau Kollegin Jary, für die Frage. Das passt vielleicht auch ganz gut für die Schülerinnen und Schüler, die auf der Tribüne sind, wenn ich richtig informiert bin, von der Gemeinschaftsschule in Trusetal. Das ist auch ländlicher Raum. In der Tat kommen wir bei der Beseitigung des Unterrichtsausfalls gut voran. Ich habe vorhin schon darauf verwiesen, dass wir unter zehn Prozent sind. Ich erhoffe mir einen noch größeren Effekt in der nächsten Statistikwoche. Da kommt es auch ein bisschen auf die Krankenwellen an, aber die Situation ist im Land noch unterschiedlich. Wir haben eine relativ gute Situation in Erfurt, Weimar, Jena, also entlang der A 4 – dort, wo auch die Lehrerbildung stattfindet. Im ländlichen Raum ist es stark unterschiedlich und wir haben in bestimmten Fächern und in bestimmten Schularten Herausforderungen. Eine Schulart, die besonders herausgefordert ist, ist die Förderschule. Die anderen Schularten, die herausgefordert sind, sind die Regelschulen und auch die Gemeinschaftsschulen und dort im Speziellen die Naturwissenschaften. Was haben wir getan? Wir haben mit den Hochschulen intensiv gesprochen, um im Bereich der naturwissenschaftlichen Lehrerausbildung stärkeren Output – also mehr Studierende – zu erhalten. Das duale Studium, was wir an der Universität hier in Erfurt eingerichtet haben, läuft sehr gut, wo wir auch die Kapazitäten noch mal ausweiten konnten. Mein Vorgänger hatte mit 50 pro Jahrgang begonnen. Wir sind jetzt bei über 70, das läuft also sehr gut. Wir haben an der Fachhochschule Nordhausen die Möglichkeit eröffnet, dass im Grunde auch an Fachhochschulen Lehrerbildung stattfinden kann. Wir sind eng im Gespräch mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und mit externen Partnern, um letztendlich auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu qualifizieren. Wir kommen gerade im naturwissenschaftlichen Bereich, im Regelschullehrerbereich, nicht darum herum, auch Seiteneinsteiger zu unterstützen und haben dazu den Vorkurs eingeführt. Ein Vorkurs von drei Monaten ersetzt zwar keine Lehrerausbildung, aber er hat doch dahin gehend mittlerweile einen sehr guten Ruf und einen großen Mehrwert, dass die Abbrecherzahlen weniger werden und vor allem, dass unter den jungen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ein Netzwerk entsteht, wo man sich gegenseitig unterstützt. Unterstützung ist das große Stichwort, gerade auch mit Blick auf den Regelschul- und Gemeinschaftsschulbereich. Wir sind jetzt dazu übergegangen zu schauen, an welchen Schulen die Lehrerversorgung so gut ist, dass man auch eine andere Schule unterstützt. Den Begriff „Cluster“ hat vielleicht die eine oder der andere schon gehört. Wir haben alle Schulämter aufgefordert, natürlich gerade die im ländlichen Raum, Cluster zu bilden. Das heißt, Netzwerke mit starken Schulen zu bilden – dort, wo wir mehr Lehrer haben. In diesem Netzwerk sind auch Schulen, in denen wir große Herausforderungen haben und da wird gegenseitig abgeordnet. Das führt natürlich auch zu Kritik. Das muss man ernst nehmen. Wir nehmen das auch ernst, gerade an den Gymnasien. Aber die Priorität ist so, dass gerade die Oberstufe an den Gymnasien in dem Maße natürlich abgesichert wird und dass auch im Eingangsbereich die Unterrichtsversorgung sehr vernünftig ist. Ein Jahr, eineinhalb Jahre werden wir schon noch eine sehr angespannte Situation in einigen Regionen haben. Aber dadurch, dass wir im Grundschulbereich jetzt auf eine Situation zulaufen, bei der wir eigentlich sagen können, der Generationswechsel ist geschafft, wir sind einigermaßen gut versorgt, werden uns auch Grundschullehrerinnen und ‑ lehrer zur Verfügung stehen, die ausgebildet werden an der Universität, im Studienseminar und vielleicht gar nicht mehr in der Grundschule – jedenfalls in Erfurt, Weimar, Jena – eine Anstellung finden. Ich war gestern Abend in Heiligenstadt gewesen, auch da ist mir gesagt worden, in Nordthüringen, dass man schon ziemlich voll ist in der Besetzung der Stellen für die Grundschullehrämter. Und bei den Grundschullehrämtern sind wir gerade dabei, dort sehr stark auch anzusprechen, dass sie in der 5. und 6. Klasse für die Regelschule, für die Gemeinschaftsschule sich bewerben, dort eingesetzt werden, natürlich auch die Möglichkeit haben, an der Grundschule wieder mal zu arbeiten, das soll keine Einbahnstraße sein. Aber diese Ressource wollen wir auch heben, wie wir natürlich auch Maßnahmen getroffen haben mit Blick auf Zulagensysteme, mit Blick auf Altersabminderung, mit Blick auf Arbeitszeitkonto. Das würde ich vielleicht als letzten Punkt sagen, Frau Präsidentin. Wir werden den Lehrerinnen und Lehrern im nächsten Jahr eine Art Arbeitszeitkonto anbieten, im Rahmen dessen man für eine gewisse Zeit mehr arbeiten kann – wir haben ja jetzt in diesen Zeiten auch mehr Schüler – und man dann in ein paar Jahren im Grunde auch wieder etwas weniger arbeitet, weil wir ab 2032 auch wieder weniger Schüler insgesamt in unseren Thüringer Schulen haben werden.
Ja, vielen Dank, Herr Minister. Also Sie sprachen ja von dieser Diskrepanz, die wir zwischen Schulen im ländlichen Raum und in den urbanen Zentren und dann auch noch mal zwischen den Schulformen selbst erleben. Aber es gibt hin und wieder auch die Hinweise, dass es zwischen den Schulämtern hier Abweichungen gibt. Speziell im Bereich Schulamt Westthüringen ist es ja so, dass die Ausfallquoten deutlich höher sind, ich denke da gerade an den Wartburgkreis, und da sind Ergebnisse noch nicht so, dass sie zufriedenstellend sein können. Gibt es seitens des Ministeriums eine Art Controlling, dass man die Arbeitsweise der Schulämter betrachtet, also Faktoren, wie lange sind die Bearbeitungszeiten, wie viele Bewerbungen kommen an, wie lange dauert es, bis es zu einer Einstellung kommt, wie geht man mit Quereinsteigern um? Denn da scheint es ja maßgeblich Unterschiede zwischen den Schulämtern zu geben.
Ich könnte sagen, das beste Controlling sind immer die Abgeordneten. Das funktioniert auch sehr gut, wenn irgendwo ein Problem aufploppt, dass wir das dann relativ schnell auch in der Hausleitung erfahren, und das ist auch gut so. In der Tat ist es schon unterschiedlich in den Schulämtern, wie streng man die eine oder andere Vorgabe des Bildungsministeriums umsetzt. Also gerade das Thema „Clustern“ ist natürlich eine Sache, die auch einem Referenten im Schulamt vielleicht nicht so leichtfällt. Denn das sind sehr, sehr heftige Diskussionen, die man führen muss mit einem Lehrer, den man von einer Schule an die nächste Schule abordnet. Wir unterstützen da auch als Bildungsministerium, wenn wir davon Kenntnis bekommen, dass da im Grunde Unterstützungsbedarf ist. Aber im Großen und Ganzen bin ich wirklich sehr, sehr dankbar, dass unsere Schulämter auch gemeinsam mit unserem Bildungsministerium an den Themen arbeiten. Wie gesagt, manchmal ist das Tempo ein bisschen unterschiedlich, aber es sind alles nur Menschen. Ich habe das Gefühl, wir sind auf einem guten Weg. Und wenn es irgendwo richtig brennt, dann gern das Zeichen. Ja, Ostthüringen und Westthüringen sind stark herausgefordert, auch durch die benachbarten Bundesländer, die sehr schnell einstellen. Da sind wir mittlerweile auch gut dabei. Aber es kann immer noch ein bisschen besser werden.
Frau Jary, Sie hatten keine Nachfrage? Dann wäre Frage 7 dran, die würde der AfD zustehen. Die AfD möchte auch weiterhin keine Frage an die Landesregierung stellen. Frage Nummer 8 steht der Fraktion der SPD zu und hier hat sich Frau Merz angemeldet. Bitte schön.
Ich habe eine Frage an Herrn Minister Tischner. Die Theater- und Orchesterfinanzierung ist zwar bis einschließlich 2032 vereinbart, die Landeszuwendungen sind aber nur bis einschließlich 2030 der Höhe nach verbindlich gestellt. Für die konkrete finanzielle Ausgestaltung der Landeszuwendungen in den Jahren 2031 und 2032 muss es laut Vertragstext bis zum 31. Mai 2028 eine Verständigung mit den Theater- und Orchesterträgern geben. Die Häuser planen jedoch ihre Spielzeiten und Personalentscheidungen mit mehrjährigem Vorlauf. Wann und mit welcher Zielsetzung und in welchem Format werden Sie Gespräche mit den Theaterund Orchesterträgern aufnehmen, um bis Ende Mai 2028 tatsächlich eine belastbare Verständigung zu erzielen?
Ja, vielen Dank. In der Tat ist die Theater- und Orchesterfinanzierung in Thüringen gut geregelt, genauso wie Sie es beschrieben haben, und wir haben im Grunde die Situation, dass für die Jahre 2030/2031 dann in 2028 die Entscheidungen zu treffen sind. Staatssekretär Teichert und ich sind ja regelmäßig bei den Intendantenkonferenzen zu Gast, wo natürlich allen, hat ja auch jeder von den Partnern die entsprechenden Verträge unterzeichnet, die Zeitlinien auch klar sind. Ich sage es mal so: ein Schritt nach dem nächsten. Wir sind jetzt gerade sehr intensiv im Gespräch mit den Hochschulen zur Hochschulrahmenvereinbarung und setzen bei der Hochschulrahmenvereinbarung auf Profilierung und Kooperation. Das ist auch das, was ich den Intendantinnen und Intendanten im Theaterund Orchesterbereich gesagt habe. Auch dieses Thema „Profilierung und Kooperation“ ist etwas, was wir im Blick behalten müssen für die zukünftige Entwicklung unserer Theater- und Orchesterlandschaft, wohl wissend, dass wir als Freistaat Thüringen Kulturland und Residenzland sind und auch eine große regionale Identität in den jeweiligen Regionen zu den Orchestern gehört und wir das als Kulturministerium auch so unterstützen wollen und sehen. Wir werden höchstwahrscheinlich offiziell in diesen Dialogprozess für die weiteren zwei Jahre dann nächstes Jahr im 1. Halbjahr gehen, 2027, um dann im Grunde auch mit Blick auf den Doppelhaushalt und darüber hinaus, es geht auch um VEs gegebenenfalls, Aussagen treffen zu können.
Mit Blick auf diese Verhandlungen: Bekennt sich dann die Landesregierung auch für diese zwei folgenden Jahre, die dann zu verhandeln wären, zur bisherigen Vertragssystematik, also jährliche Aufwüchse einschließlich vor allem der Tarifsteigerungen in den Landeszuwendungen möglichst vollständig abzubilden?
Gibt es eine weitere Nachfrage aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Kommen wir zu Frage 9. Die steht der CDU zu und Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bühl. Bitte schön.
Meine Frage richtet sich an den Bildungsminister. Wir beobachten gerade in diesen Tagen, auch mit Blick auf die vergangenen Landtagswahlen, dass Demokratiebildung in Schule umso wichtiger ist. Und ich glaube, das treibt uns ja alle um, wo kann man da noch mehr tun, um junge Menschen frühzeitig gut zu befähigen, erstens zu verstehen, wie die Wahlentscheidung funktioniert, und zweitens auch zu verstehen, wie Prozesse funktionieren. Wir haben uns ja im Koalitionsvertrag auch auf die Frage der Verfassungsviertelstunde verständigt. Meine Frage geht dahin: Was ist davon schon in Umsetzung und was ist geplant, um Demokratiebildung in Schulen noch zu verstärken?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. In der Tat, die Frage der Wertebildung ist für uns als Bildungsministerium, aber auch für alle Lehrerinnen und Lehrer, mit denen ich spreche, Schulleitungen, ein ganz, ganz wichtiges Anliegen. Mir ist nur noch mal wichtig, auch hier im Haus festzustellen: Politische Bildung, Wertebildung ist keine Feuerwehr gegen irgendwelche Wahlergebnisse, sondern politische Bildung. Wertebildung ist eine Bildung im Sinne von Charakterentwicklung, von Persönlichkeitsentwicklung und das haben wir hier in diesem Haus auch schon in verschiedensten Ausschüssen und Enquetekommissionen diskutiert, dass in diesem Sinne politische Bildung, Wertebildung zu stärken sind. Die Landesregierung hat das zu einem großen Schwerpunkt erhoben. Ich bearbeite das Thema natürlich selbst sehr, sehr gern. Sie wissen, aus welcher Profession ich komme. Und wir haben verschiedene Maßnahmen verstärkt und neu eingesetzt, um politische, demokratische Bildung zu stärken. Ich fange mal an mit der Stundentafel. Die letzte Landesregierung hat leider den Geschichtsunterricht in der 10. Klasse, dort, wo Zeitgeschichte stattfindet, halbiert. Wir haben jetzt wieder entschieden, ich habe entschieden, dass die zweite Stunde in Geschichte in der 10. Klasse auch wieder in allen Fächern stattfindet, um dort im Grunde Zeitgeschichte unterrichten zu können, um ein Verständnis für unsere Aktualität auch zu haben. Wir haben zudem entschieden, dass in der Regelschule, Gemeinschaftsschule/Regelschulteil die Sozialkunde gestärkt wird in der 7. Klasse, also auch als Fach, aber im Lehrplan insgesamt herausgearbeitet, dass nicht nur ein Fach oder zwei Fächer – Geschichte, Sozialkunde – verantwortlich sind für historisch-politische Bildung, sondern alle Fächer. Und wir haben Querschnittsthemen eingeführt. Ein Querschnittsthema gab es natürlich schon immer, das ist das Thema „Demokratiebildung“. Und wir haben ein zusätzliches Schwerpunktthema/Querschnittsthema in den Thüringer Lehrplan aufgenommen, das heißt, jede Schulart, jedes Fach, jede Klassenstufe muss dieses Querschnittsthema bearbeiten, und das ist die kulturelle Bildung, weil über kulturelle Bildung auch ein großes, vertieftes Verständnis für unsere Werte, für unsere Gesellschaft entwickelt werden kann. Da bieten wir verschiedenste Formate an, damit diese Querschnittsthemen auch bearbeitet werden können, sowohl im schulischen Bereich als auch im außerschulischen Bereich. Wir haben im außerschulischen Bereich festgelegt, dass in der 10. Klasse alle Schülerinnen und Schüler sich mit Gedenkstätten beschäftigen müssen. Das heißt nicht, dass alle Schülerinnen und Schüler in die Gedenkstätte Buchenwald fahren müssen. Das würden die dort auch kapazitär nicht verkraften. Aber wir haben eine breite Gedenkstättenlandschaft in Thüringen, von den Grenzlandmuseen über die Andreasstraße bis hin zu regionalen Gedenkstätten. Das ist im Grunde jetzt im Lehrplan fest verankert in der 10. Klasse. Und wir haben viele externe Partnerschaften, tolle Projekte. Ich nenne nur mal eins, „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, was wir stark fördern, unterstützen. Und die Verfassungsviertelstunde, wo wir mittlerweile fast 100 Schulen in der Pilotphase haben und im nächsten Schuljahr planen, das dann ziemlich stark in die Praxis auszurollen. Zur Verfassungsviertelstunde würde ich gegebenenfalls auf Nachfrage noch was sagen. Können wir auch bilateral machen.
Ja, das provoziert natürlich genau die Nachfrage, weil, das hatte ich schon in meiner Eingangsfrage gestellt, wie ist das angelaufen? Also wie muss man sich das vorstellen? Wie soll es weiter ausgerollt werden? Was kann man vielleicht als erstes Fazit ziehen von denen, die es machen?
Ja, vielen Dank. Also wir hatten in der ersten Runde – glaube ich – 22 Schulen, die im letzten Schuljahr gestartet sind. Und jetzt sind noch mal über 60 dazugekommen. Aus dieser ersten Runde sind ganz viele Erfahrungen gesammelt worden im Sinne, wie man es macht und was man macht. Also im Wesentlichen ist es ja natürlich auch vorgegeben, was die Verfassungsviertelstunde sein soll. Sie soll nämlich ausgehen von einem aktuellen Thema, über das die Schülerinnen und Schüler gerne auch kontrovers diskutieren, so wie Sie hier im Landtag kontrovers über die verschiedenen politischen Themenfelder oder aktuellen Anlässe diskutieren, sich austauschen. Und am Ende besteht die Aufgabe darin, in der Verfassungsviertelstunde auf einen Verfassungswert zu kommen. Also beispielsweise, man hat unterschiedliche Positionen und am Ende wird gesagt: Es ist gut und richtig, dass ihr euch streitet, aber denkt dran: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Frau Präsidentin, Anstand und Respekt haben in jeder Debatte ihren Rang, und das gilt dann eben auch in der Schule. Und schon haben wir einen Verfassungswert vermittelt, nämlich den Artikel 1. Oder man nimmt Demokratie, den Artikel 20. Also ganz, ganz viele. Das ist das Prinzip vom Aktuellen auf den Verfassungswert. Das funktioniert sehr gut. Es fällt natürlich den Lehrern leichter, die nach der Wiedervereinigung ausgebildet worden sind, nach den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses. Und wir haben deswegen jetzt auch als Erfahrung aus dem Anlaufen vernommen, dass es Unterstützungssysteme, Fortbildungssysteme auch für Lehrer braucht, die fragen: Wie mache ich denn das? Wie komme ich denn von so einer aktuellen Diskussion auf den Verfassungswert? Ganz berechtigtes Anliegen. Und dazu haben wir ein Fortbildungssystem entwickelt. Das ist so ein bisschen mit diesem symbolischen Begriff „Verfassungscoaches“ versehen worden. Das heißt jetzt nicht, dass da irgendjemand mit Autorität in der Schule die Verfassung bei den Lehrern vermittelt. Davon gehe ich aus, dass sie die kennen. Sondern Verfassungscoaches heißt im Grunde: Fortbildungssystembildner in einem Fortbildungssystem, damit die Kolleginnen und Kollegen auch ihre Fragen beantwortet bekommen im Netzwerk.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, man kann ja möglicherweise auch Demokratieerfahrungen in anderen Fächern als Schülerin, als Schüler erleben, zum Beispiel im Sport, wenn es um Gemeinschaftserfahrungen, Mannschaftssport und ähnliches geht. Inwieweit gibt es denn bei Ihnen im Haus Überlegungen für eine dritte Schulsportstunde? Und wenn ja, wie weit sind die gediehen? Denn es gibt durchaus auch neben dem Demokratiethema viele andere gute Gründe, den Sportunterricht anwachsen zu lassen.
Also ich kann Ihnen verraten, dass sowohl der Minister als auch die Mitarbeiter in dem zuständigen Referat äußerste Sportfans sind und wir natürlich immer gern überlegen, wie man die dritte Sportstunde zur Regel macht. Allein ist die Situation halt so, dass wir teilweise Probleme haben, überhaupt die zweite Sportstunde flächendeckend abzusichern. Das ist übrigens im Schwimmbereich genau dasselbe. Natürlich würden wir gerne auch in den weiterführenden Schulen Schwimmunterricht anbieten. Wir haben in der letzten Plenardebatte dazu diskutiert. Aber wir sind ja froh, wenn wir mit Blick auf Hallenzeiten und auf die vorhandenen Kolleginnen und Kollegen in der Grundschule wirklich absichern können. Vielleicht ist das eine Diskussion in der Zeit, wenn wir dann in vier, fünf Jahren auch über den Lehrermangel wirklich hinweg sind und dann noch mal gucken können, ob wir auf die dritte Sportstunde, wie das ja auch früher schon war, mehr rekrutieren können. Momentan ist es – gebe ich ehrlich zu – eine Frage der Ressourcen und der vorhandenen Kolleginnen und Kollegen, bis hin zu den Hallenzeiten auch im Sportbereich, muss man sagen. Auch das ist knapp in den Gemeinden, Hallenzeiten für Sportunterricht. Und ja, man könnte natürlich die Frage stellen: Wo kürzen wir es denn weg? Nehmen wir es dann bei der Physik weg? Nehmen wir es in Deutsch weg? Nehmen wir es in Mathe weg? Das ist dann die nächste Diskussion. Oder machen wir mehr, so wie es die Bayerische Staatsregierung gerade vorgeschlagen hat. Die machen jetzt mehr Unterricht in den Grundschulen. Aber das verlangt natürlich dann auch Hunderte an zusätzlichen Stellen mehr für die Lehrerinnen und Lehrer. Das müssen wir dann gemeinsam hier im Landtag entscheiden.
Die nächste Fragemöglichkeit steht erneut der Fraktion der AfD zu. Die Fraktion der AfD möchte weiterhin keine Frage stellen. Dann sind wir bei Frage 11. Hier ist die Fraktion Die Linke am Start. Gemeldet hat sich Herr Kollege Schubert.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durch Erhebung des Landessportbunds wissen wir seit Anfang vergangenen Jahres, der Sanierungsstau an Thüringer Sportstätten beträgt mindestens 1 Milliarde Euro. Auch der Präsident des Gemeinde- und Städtebunds in Thüringen, Herr Kania, teilt unsere Einschätzung, dass wir substanzielle Finanzhilfe von der Bundesebene brauchen, denn allein mit den Mitteln des Landes und der Kommunen wird es nicht zu lösen sein. Nach den vorliegenden Entscheidungen zur bisherigen Vergabe von Bundesmitteln – Stichwort „Sportmilliarde“ – stellt uns der Bund von den ohnehin viel zu geringen Mitteln nicht einmal das Volumen nach Königsteiner Schlüssel zur Verfügung, wie die aktuelle Bescheidung jetzt auch noch mal neu zu den Fördermitteln für die Schwimmhallen zeigt. Wie will die Landesregierung vor dem Hintergrund des Investitionsstaus an Thüringer Sportstätten dessen Beseitigung sicherstellen, wenn von Bundesseite die Unterstützung viel zu gering ist, wenn wir von der ersten Tranche der sogenannten Sportmilliarde von 90 Anträgen in Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 137 Millionen Euro Teilanträge mit einem Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro bewilligt bekommen haben, obwohl wir laut Königsteiner Schlüssel 8,3 Millionen Euro hätten erwarten dürfen?
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schubert. Wir sind uns, glaube ich, in einer Sache einig: Mehr geht immer, auch bei Investitionen in Sportstätten. Leider ist das Geld jedoch endlich. Deswegen ist es logischerweise so, dass wir am Ende klug schauen müssen. Ich will drei Dinge nennen, die wir als Landesregierung, aber auch die Bundesregierung – es ist ja schon angesprochen worden – tun, um mehr Investitionen in Sportstätten zu ermöglichen: Erstens haben wir jetzt in diesem Doppelhaushalt dafür Sorge getragen, dass wir mit einer Umstellung auf Kapitaldienstfinanzierung über die Thüringer Aufbaubank die Investitionen in die Sportstätten in diesem Jahr und im nächsten Jahr deutlich erhöhen. Die ersten Bescheide im Bereich der Kapitaldienstfinanzierung sind bereits ergangen. Die Stadt Erfurt hat jetzt erst einen Bescheid von über 2,5 Millionen Euro bekommen. In der nächsten Woche bin ich in Wurzbach im Saale-Orla-Kreis und übergebe einen Bescheid von 1,5 Millionen Euro. Das sind Fördersummen, die wir im Bereich des kommunalen Sportstättenbaus so in den vergangenen zehn Jahren in dieser Größenordnung nicht kannten. Deswegen ist es ein großer Erfolg, dass wir es schaffen, dieses und nächstes Jahr aus dem Landeshaushalt Investitionen von jeweils bis zu 50 Millionen Euro zu ermöglichen. Das ist erst mal ein großer Erfolg, obgleich – gar keine Frage, Sie haben das erwähnt – das bei 1 Milliarde Euro Sanierungsstau laut Landessportbund natürlich nicht reicht, aber wir gehen einen deutlichen Schritt vorwärts, und das ist sehr erfreulich. Das Zweite, was getan wird, ist unser kommunales Investitionsprogramm für die Kommunen, das wir aufgelegt haben, von 1 Milliarde Euro insgesamt. Auch das sind Mittel, die in die Sportstätten investiert werden können, so es die Kommunen denn wollen. Das ist der zweite große Pfeiler, der wichtig ist, um Sportstätteninfrastruktur im Freistaat voranzubringen. Das Dritte – Sie haben es angesprochen – ist die Sportmilliarde des Bundes. Ich finde zunächst erst mal, auch das ist etwas, was den Sport, was die Sportstätten in Deutschland, aber auch in Thüringen insgesamt voranbringt – 1 Milliarde Euro. Gleichzeitig – da gilt das, was ich gerade eben schon gesagt habe – wissen wir, dass der Sanierungsstau deutschlandweit, je nachdem, wen man jetzt fragt, so ungefähr bei über 30 Milliarden Euro liegt. Mein Eindruck ist, dass auch durch die deutsche Bewerbung für die Olympischen Spiele da noch mal zusätzlich Dynamik reinkommen wird. Das ist erfreulich und deswegen ist auch die deutsche Bewerbung für Olympia gut. Gleichzeitig wünsche ich mir auch, dass logischerweise auch von Bundesseite da mehr investiert wird. Aber ich finde es zunächst erst mal gut, dass es diese Sportmilliarde gibt, von der Thüringen auch profitiert. Ja, das könnte noch mehr sein und wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass wir von dieser Sportmilliarde mehr bekommen. Ich will aber einfach zur Erläuterung, damit man versteht, wie das funktioniert, sagen: Diese Sportmilliarde ist am Ende sozusagen eine Parlamentsmilliarde, weil der Deutsche Bundestag, der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestagstags, diese Mittel vergibt. Sie alle wissen ja, wie Sie sich um Ihre Wahlkreise kümmern. So machen das Ihre Kollegen im Deutschen Bundestag auch. Das heißt, die Mitglieder des Haushaltsausschusses gucken schon auch, wo die Gelder hinkommen. Ich kann nur sehr dafür werben, dass wir die Abgeordneten, die für Thüringen auch im Haushaltsausschuss mitwirken – das sind jetzt nicht ganz so viele –, gemeinschaftlich und fraktionsübergreifend unterstützen, dass noch mehr Geld nach Thüringen fließt. Das ist auch unser Ansinnen und insofern bin ich da sehr dankbar für die Unterstützung, die auch aus Ihrer Fraktion kommt.
Das durchaus ja intransparente Verfahren im Haushaltsausschuss haben Sie jetzt schön beschrieben, Herr Minister. Insofern wäre es, glaube ich, doch sinnvoller, auch entlang der Forderung des DOSB, tatsächlich einen neuen „Goldenen Plan Sport“ aufzulegen in dieser Bundesrepublik, damit wir substanziell und systematisch mit Blick auf die Defizite, die ja nicht nur in Thüringen an den Sportstätten diagnostiziert werden, vorwärtskommen. Deswegen meine Nachfrage: Wird sich die Landesregierung – und wenn ja, in welcher Form – für einen solchen neuen „Goldenen Plan Sport“ einsetzen?
Also vielen Dank. Ich kann Ihnen sagen, dass ich dem sehr aufgeschlossen gegenüberstehe. Wir haben das ja auch schon mehrfach diskutiert. Ansonsten gilt, dass die Landesregierung gemeinsam Beschlüsse fasst. Und wenn wir das getan haben, dann werde ich Ihnen auch im Ausschuss berichten, wie wir das konkret angehen. Aber ich finde das ein grundsätzlich sympathisches Anliegen, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen.
Gibt es noch eine Nachfrage aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Dann Frage 12, AfD. Die AfD möchte weiterhin keine Frage stellen. Dann ist Frage 13 dran und die steht der Thüringen.Gerecht-Fraktion zu. Herr Quasebarth, bitte.
Frage des Abgeordneten Quasebarth (Thüringen.Gerecht)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister Gruhner, wir haben uns in den vergangenen Monaten ja intensiv und, wie ich finde, sehr konstruktiv über die Novelle des Landesmediengesetzes ausgetauscht. Ich begrüße ausdrücklich, dass dabei auch Vorschläge zur Stärkung lokaler Publizistik und der Bürgermedien Eingang in den Entwurf gefunden haben. Bedauerlicherweise hat Kollege Kowalleck die Frage, die ich eigentlich stellen wollte, zu den Bürgermedien jetzt schon gestellt.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ich war heute der Erste!)(Beifall CDU)
Er war etwas schneller, aber hat damit diesen Punkt abgedeckt. Deswegen möchte ich noch eine Frage zu § 17 Abs. 3 stellen. § 17 Abs. 3 war unser Vorschlag nach eigenständiger lokaler und regionaler Publizistik, den Sie dankenswerterweise wortgleich in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Offen bleibt für mich aber die Frage der wirtschaftlichen Seite. Die Frage lautet: Wie will die Landesregierung verhindern, dass neu entstehende lokale Hörfunkangebote am Ende gesellschaftsrechtlich oder eben wirtschaftlich von wenigen landesweiten Anbietern dominiert werden?
Frage des Abgeordneten Quasebarth (Thüringen.Gerecht)
Ja, herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth, für die Frage. Vielleicht zur Erläuterung: Das Landesmediengesetz wird die Landesregierung an diesem Freitag in den Landtag einbringen. Aber wir haben uns ja gemeinsam auf das sogenannte prälegislative Konsultationsverfahren verabredet. In diesem Kontext haben wir in der Tat schon auch miteinander diskutiert bzw. sind Vorschläge auch hier aus dem Haus an die Landesregierung übermittelt worden, wie auch der Entwurf, den die Landesregierung in einem ersten Kabinettsdurchgang beraten hatte, noch besser gemacht werden kann. Ich bedanke mich herzlich für die Vorschläge. In der Tat haben wir auch schon in diesem Status Vorschläge übernommen und werden jetzt logischerweise auch noch mal in die parlamentarische Beratung gehen, im Zuge dessen ich davon ausgehe, dass es auch weitere Diskussionen und Vorschläge gibt. Aber der Kern des Gesetzes, und das werde ich am Freitag noch mal deutlich machen, und wir werden das auch miteinander sicherlich diskutieren, ist, dass wir in der Tat die regionalen Medien, also Bürgermedien, aber auch private Medienunternehmen im regionalen Bereich stärken wollen. Eine Möglichkeit ist ja, dass wir auch kommerzielles Lokalradio ermöglichen möchten. Ich sehe da jetzt nicht die Gefahr, dass landesweite Programme das dominieren. Gleichzeitig bin ich eher der Überzeugung, dass es die Medienvielfalt stärken wird. Insofern freue ich mich auf die Diskussion und hoffe, dass ich so halbwegs die Frage beantwortet habe. Ansonsten haben wir auch am Freitag in der Debatte noch viel Gelegenheit.
Sehr geehrter Herr Minister Gruhner, es wird Sie nicht ganz überraschen, dass ich wieder einmal eine Frage habe zum Thema „Europa“. In den letzten Monaten ist ja einiges in Brüssel passiert. Die Frage der EU-Fördermittel stand im Fokus. Das Thema „Europastrategie“ ist im Landeskabinett behandelt worden. Können Sie das vielleicht noch mal etwas intensiver ausführen, was das bis jetzt konkret in Thüringen gebracht hat? Und vielleicht auch noch mal perspektivisch eine Frage zur Landesvertretung, wie wir da zukünftig vorankommen und wie wir die zukünftig stärken können, um einfach die Interessen Thüringens in Brüssel auch weiterhin wirklich, sagen wir mal, prominent zu platzieren, gerade auch vor dem Hintergrund der Diskussionen um den aktuellen MFR, also den Mehrjährigen Finanzrahmen. Die Diskussionen gehen ja jetzt zum Ende und dementsprechend brauchen wir da eine starke Vertretung.
Danke, Herr Abgeordneter Urbach. Ich fange vielleicht mal mit dem letzten Punkt an, um da sehr konkret zu werden. Die Insider wissen, dass die Thüringer Landesvertretung in Brüssel von etwas außerhalb nach mehr ins europäische Zentrum sozusagen gerückt ist, in das Europaviertel, sehr in der Nähe des Europäischen Parlaments und der Kommission. Ich glaube, das war ein guter Schritt und eine gute Überlegung. Wir sind dort ja gemeinsam mit unserer Partnerregion aus Frankreich, Hauts-de-France, auf einer Etage, man könnte fast sagen, eine Europa-WG, die wir da haben. Und wer die amerikanische Anwaltsserie „Suits“ kennt und in unsere Landesvertretung geht, der fühlt sich fast wie in dieser Serie. Also das war eine Entscheidung, die ja auch schon länger getroffen wurde, die, glaube ich, ganz gut ist, denn es stärkt auch die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns mit ihren Kollegen auch aus Frankreich. Und einige waren ja auch schon dort und ich glaube, das war einfach eine gute Idee. Und, was ich sagen kann: Wir haben jetzt auch einen längerfristigen Mietvertrag für die nächsten sieben Jahre kurz vor Abschluss oder schon abgeschlossen, es steht noch ein Notartermin, glaube ich, an. Also das ist jedenfalls alles fix. Also um das auch mal ganz konkret zu beantworten, denn am Ende geht es auch um so praktische Fragen, dass man einerseits eine gut gelegene Vertretung hat, die muss jetzt aber auch nicht riesig sein, weil sie sonst ziemlich teuer ist in Brüssel. Und darauf muss man auch achten. Aber ich finde, da haben wir jetzt ein ganz gutes Konzept und ich kann nur alle einladen – die Landesvertretung ist Dienstleister –, auch als Abgeordnete, als Landtagsabgeordnete nach Brüssel zu kommen und dort auch entsprechend Kontakte zu nutzen. Und so haben wir das jetzt, wie das ja auch öffentlich kommuniziert wurde, auch mit dem Kabinett zuletzt in Brüssel gemacht, hatten – das ist, glaube ich, im Ausschuss ja auch schon in Teilen berichtet –, mit zwei Kommissaren gesprochen. Wir haben ein Thüringer Forschungsprojekt in Brüssel vor Vertretern der Kommission vorgestellt, um dafür Gelder aus direkt verwalteten europäischen Fonds zu bekommen. Das ist der Kern, um den es geht bei der Frage, wie wir künftig europäisches Geld nach Brüssel holen. Das haben wir ja auch schon einige Male besprochen. Sie wissen, wir haben ein Projekt gemeinsam mit der OECD durchgeführt, was darauf abstellt, mehr Mittel aus direkt verwalteten europäischen Fonds nach Thüringen zu holen. Das Kabinett hat im Juni da auch einige Entscheidungen getroffen. Wir haben also einen konkreten Aktionsplan und Handlungsempfehlungen beschlossen, aber eben auch einen konkreten Aktionsplan, wie wir jetzt innerhalb der Landesverwaltung, der Landesregierung vorgehen, um uns organisatorisch so aufzustellen, aus den direkt verwalteten EU-Fonds mehr Geld zu bekommen. Die Staatskanzlei koordiniert den Prozess. Es gibt in den entsprechenden Ministerien Koordinatoren und wir haben einen sehr strukturierten Prozess aufgesetzt, um aus diesem Bereich, in dem wir bisher zu wenig Geld bekommen, mehr Geld zu bekommen, weil wir auf der anderen Seite kompensieren müssen, dass wir im Bereich der Kohäsionsmittel aller Voraussicht nach weniger Geld bekommen werden. Insofern ist das die zentrale Aufgabe. Dieses Projekt wird von der Staatskanzlei bzw. der Landesvertretung in Brüssel maßgeblich betreut und gesteuert. Wir haben – das will ich wirklich sagen – ein sehr gutes Team da. Das ist jetzt leicht verstärkt worden. Das war auch der Wunsch des Landtags. Ich finde das auch ausdrücklich wichtig. Es ist nicht nur eine Visitenkarte, am Ende geht es darum, dass wir knallhart unsere Interessen durchsetzen und mehr europäische Mittel nach Thüringen holen. Da liegen viele Potenziale und viele Chancen, die wir mehr nutzen wollen und müssen.
Es gab schon mal eine Schulung für Unternehmen usw., glaube ich, in dem Europäischen Informations-Zentrum, das wir hier haben, im EIZ. Ist das etwas, was zukünftig öfter stattfinden wird? Wird das ausgebaut? Und die Frage: Kann man das vielleicht auch perspektivisch auf andere Organisationen ausweiten, aus der Zivilgesellschaft beispielsweise? Es gibt ja Fördermittel aus der Europäischen Union, die man als Vereine in einem größeren Maßstab beantragen kann und was natürlich für, sagen wir mal, einen herkömmlichen Thüringer Verein sicherlich eine sehr große Hürde ist, solche Mittel anzugehen, aber grundsätzlich ist es möglich. Da ist die Frage: Wie können wir es schaffen, dass wir da zukünftig ein bisschen aktiver werden können?
Wir haben eine Koordinierungsstelle in der Staatskanzlei. Das werden auch alle Ministerien haben. Übrigens gilt es, weil das angesprochen wurde, nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Kommunen. Ich würde vielleicht vorschlagen, das können wir gern noch mal im Europaausschuss präzisieren, welche konkreten Beratungsmöglichkeiten es gibt. Die gibt es, es gibt auch die entsprechenden Ansprechpartner. Das noch mal konkret zu vermitteln, das ist überhaupt gar kein Thema, das ist unser Wille. Das ist am Ende auch keine Frage, die die einzelnen Ministerien allein machen, sondern es geht auch darum, dass Kommunen, Unternehmen, Initiativen europäische Gelder beantragen. Genau dort lag bisher auch ein Problem, aber einfach, dass wir dort noch den Transfer von Know-how stärken, damit man nicht nur den Willen, sondern auch das Know-how hat, von uns unterstützt zu werden, um an die entsprechenden Fonds zu kommen.
Weitere Nachfragen aus dem Rund gibt es nicht. Die nächste Frage steht den fraktionslosen Abgeordneten der neuen Parteigründung DSZ, Deine Stimme zählt, zu. Wer möchte denn gern? Herr Hoffmeister, bitte.
Meine Frage richtet sich an Bildungsminister Tischner. Es war heute schon die Rede von dem Thema „Lehrerbildung“. Wir brauchen in Thüringen nicht nur dringend Lehrer, sondern auch gut ausgebildete Lehrer. Lehrerbildung ist eine akademische Berufsausbildung. Ich denke, als Land hat man ein Wörtchen mitzureden, was wir ganz konkret von den Absolventen erwarten. Aus diesem Grund hatten wir damals, als es um den Koalitionsvertrag ging, als ich noch im BSW war, ein Curriculum für die Lehrerbildung in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Jetzt haben wir die Hochschulrahmenvereinbarung. Mich würde interessieren: Wie weit ist jetzt der Stand? Ist die Einführung eines Curriculums für die Lehrerbildung angedacht und wie soll sie im Zuge der Hochschulrahmenvereinbarung hierin Einklang finden? Danke.
Das würde ich mir nie erlauben, Frau Präsidentin. Lehrerbildung: Bei den jetzigen Gesprächen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen spielt das eine sehr große Rolle, insbesondere natürlich mit den lehrerbildenden Hochschulen, aber auch Ilmenau und Nordhausen haben eine gewisse Bedeutung für die zukünftigen Lehrer, die in unserem Land ausgebildet werden. Ich habe beide Staatssekretäre gebeten, die im Wesentlichen die Gespräche vorbereiten, sich da auch noch mal sehr tief in die Materien hineinzubegeben und – deswegen haben wir ja das Bildungsministerium in dieser Wahlperiode auch so groß gebildet – zusammenzustellen, was in den einzelnen Abteilungen bei den Universitäten, beim Studienseminar und natürlich bei den Schulen an Interessenlagen da ist. Das führt dazu, dass wir jetzt schon die Signale haben, auch aus den ersten Gesprächen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, dass es ein sehr großes, positives Bewusstsein der lehrerbildenden Hochschulen gibt, hier gemeinsam in die richtige Richtung zu gehen. Auch das Thema „bedarfsorientierte Ausbildung“ ist eines, was beide Hochschulen sehr im Fokus haben. Ich habe ja vorhin schon mal beschrieben, im Bereich von Grundschullehrern wird es wahrscheinlich ein bisschen weniger Bedarf in den nächsten Jahren werden, während es in den Naturwissenschaften und auch im Regelschulbereich und im TGS-Bereich natürlich weiterhin einen großen Bedarf geben wird. Das haben wir im Blick. Das ist die strukturelle Frage. Inhaltlich wird die Lehrerbildung in Thüringen über das Lehrerbildungsgesetz, über die Modulkataloge organisiert. Auch da sind die Gespräche am Laufen, dass im Grunde die Erwartungen an die Lehrerbildung stärker und fokussierter werden. Ich will aber auch herzlich einladen, Herr Abgeordneter Hoffmeister, wenn Sie noch konkrete Punkte haben, wo Sie sagen, Mensch, das wären Sachen, die eigentlich in der Lehrerbildung eine Rolle spielen, weil Sie ja auch eine Expertise haben, uns das gern noch mitzugeben, dass wir das auch mal besprechen können. Ob das nachher wirklich alles in größeren Absätzen in so einer Ziel- und Leistungsvereinbarung landet, das will ich jetzt noch nicht versprechen. Da kriege ich immer von meinem Staatssekretär die Hinweise, dass man da auch nicht zu viel reinschreiben sollte, wegen der Hochschulautonomie. Aber wir sind uns einig, natürlich auch im Haus und hier im Landtag, dass wir eine gute, moderne Lehrerbildung haben wollen, die auf die Schülerinnen und Schüler auch fokussiert ist.
Gibt es eine Nachfrage? Nicht. Dann Frage 16, AfD. Die AfD möchte keine Frage stellen. Frage 17 geht an die CDU-Fraktion und hier hat sich Frau Gerbothe gemeldet. Bitte schön.
Ich würde mich gleich anschließen und auch eine Frage an den Bildungsminister stellen wollen. Es ging ja gerade schon um das Thema Befähigung von Lehrerinnen und Lehrern. Gerade die Berufsschulen sind ja auch ein wichtiger Pfeiler für unsere Wirtschaft im Freistaat. Deshalb möchte ich die Frage stellen, weil wir vor großen Herausforderungen gerade in der Lehrkräftegewinnung in diesem Bereich stehen und da schon lange auf Quer- und Seiteneinsteiger angewiesen sind: Herr Minister Tischner, wie können wir die Berufsschulen in unserem Freistaat weiter stärken, dass sie auch in den nächsten Jahren weiter unsere Thüringer Wirtschaft unterstützen können?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage zur beruflichen Bildung, in der Tat eine ganz wichtige Säule. Nicht nur in Thüringen, sondern auch deutschlandweit mit dem dualen System, das wir in Deutschland haben, haben wir, glaube ich, ein internationales Aushängeschild. Dann kommt natürlich den Ländern eine große Verantwortung zu, dafür auch die entsprechende Qualität und das entsprechende Netz vorzuhalten. Zum Thema „Netz“ kann ich sagen, dass wir derzeit vorbereiten die Gespräche für die Schulnetzplanungen im berufsbildenden Bereich von 2028 bis 2034, also für die kommenden sechs Jahre. Wir sind dort im Grunde jetzt so aufgestellt, dass es keine wesentlichen Netzänderungen aus unserer Sicht geben muss. Im Wesentlichen sind das natürlich auch Entscheidungen, die die Schulträger treffen. Die meisten Schulträger haben sich glücklicherweise, sinnvollerweise auf den Weg gemacht und haben Berufsschulverbünde, Berufsschulzentren entwickelt. In den wenigen Landkreisen, wo es noch drei, vier einzelne Berufsschulstandorte gibt, ohne dass sie im Zentrum zusammen sind, glaube ich, ist man auch dran zu gucken, dass man das zusammennimmt, um Synergien zu heben, aber die Standorte in der Fläche auch zu erhalten. Wir sind bei der Demografie bei den berufsbildenden Schulen glücklicherweise die Letzten, die dann dran sind. Die Kindergärten trifft es zuerst und die berufsbildenden Schulen trifft es dann erst in 10, 15 Jahren. Aber natürlich muss man dann auch weit vorausschauen. Wir denken beispielsweise bei der Berufsausbildung auch stark in Y-Modellen, dass man also in den ersten Jahren der Ausbildung gemeinsam, ich sage mal, die Metallbauer oder die Holztechniker, also Metallbauer für sich, Holztechniker für sich und dann spezialisiert Tischler, Zimmerer, je nachdem was man dann dachte, was man dann so hat. Also Y-Modell kann da ein Modell sein. Das wird natürlich intensiv mit den Schulträgern besprochen. Wenn Sie nach den Lehrerinnen und Lehrern fragen – in der Tat ist es so, dass der berufsbildende Bereich schon immer von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern gelebt hat. Ich glaube, das ist für dieses System sogar auch gut und richtig, dass immer mal wieder ein Praktiker in die Schule hineinkommt, der auch 20 Jahre lang so ein Auto gebaut hat und dann den Lehrlingen mit einer gewissen typischen Art, die er vielleicht mitbringt, sein Wissen vermittelt. Ansonsten sind wir gerade mit der Universität Ilmenau oder auch mit der Universität Erfurt dazu im Gespräch, dass wir bedarfsorientierte Ausbildungen bei den berufsbildenden Kolleginnen und Kollegen machen. In dem Bereich ist natürlich auch eine regelmäßige Fortbildung wichtig. Deswegen sind wir ja auch dabei, das Fortbildungssystem für die Lehrerinnen und Lehrer zu stärken, die zweite und dritte Phase der Lehrerbildung weiterzuentwickeln. Wir würden gern dem Parlament demnächst auch dazu ein Gesetz vorschlagen, um die zweite und dritte Phase der Lehrerbildung im Sinne auch von Lehrerqualifizierung nach vorn zu entwickeln. Da wird die berufliche Bildung auch eine Rolle spielen.
Vielen Dank. Ich will bei dem Thema „Berufsschule“ noch mal auf einen anderen Aspekt eingehen. Sie haben jetzt viel über die Lehrerausbildung gesprochen. Im DGB-Ausbildungsreport sind die meisten Azubis sehr zufrieden mit ihrem Betrieb, aber nicht mit den Rahmenbedingungen. Konkret auch die Ausstattung der Berufsschulen wurde da mit unzufrieden bis mangelhaft bewertet. Deshalb die Frage: Welche konkreten finanziellen Maßnahmen planen Sie zur Ausstattung der Berufsschulen?
Ja, das ist im Wesentlichen auch eine Frage, wie statten der Thüringer Landtag, die Thüringer Landesregierung, die Kommunen die Schulträger aus? So eine Berufsschule verursacht natürlich immense Kosten, gerade wenn es darum geht, auch Maschinen und Technik anzuschaffen. Deswegen sind diejenigen Schulträger auch gut beraten, die Berufsbildungszentren gebildet haben, um dann auch ihre Investitionen, die ihnen vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden, klug zu managen. Ab und zu gibt es verschiedene Unterstützungs- und Förderprogramme, auch mit Unterstützung von Stiftungen und vonseiten der Wirtschaft, das hilft dann immer sehr. In der Tat bleibt die Ausstattung der Kommunen aber eine permanente Aufgabe für das Land und es ist nötig, dass die Kommunen in der Situation dann auch in ihre Schulstandorte investieren. Ich habe das Gefühl, dass die Schulträger schon wissen, dass die Nachfrage relativ nach unten geht, wenn sie nicht in ihre Schulstandorte investieren. Dann hat man relativ schnell auch ein Fragezeichen hinter dem Standort. Das will man lokal eigentlich auch nicht. Also ist das in gewisser Weise auch ein Kreislauf.
Vielen Dank. Herr Minister Tischner, der Ministerpräsident und auch der CDU-Fraktionsvorsitzende sprechen sich mittlerweile wiederholt öffentlich für die Schaffung eines Auszubildendenwerks in Thüringen aus. Der Prüfbericht Ihres Hauses aus dem Juni 2026 befürwortet ein Azubi-Werk fachlich jedoch nicht. Deshalb noch mal meine Frage explizit an Sie: Wie positionieren Sie sich als zuständiger Minister? Unterstützen Sie die Einrichtung eines Azubi-Werks oder nicht? Ich würde Sie um eine kurze Ja- oder Nein-Antwort bitten.
Ja,
(Zwischenruf Abg. Stark, Die Linke: Also ja?)
wie Sie wissen, ist das Thema seit mehreren Wahlperioden in verschiedenen Häusern verortet. Ich kann momentan nur dazu sagen, dass die Abstimmungen dazu noch laufen. Ich nehme natürlich die Wünsche der Staatskanzlei, des Ministerpräsidenten und der Abgeordneten wahr, aber Sie müssen auch erfüllbar sein. Das ist aber in der Tat ein Querschnittsthema, zu dem ich jetzt noch keine konkrete Aussage treffen kann.
Dann nehme ich jetzt weder ja noch nein zur Kenntnis und freue mich auf den Weg. Ich stelle dennoch die Frage, welche konkreten Maßnahmen Ihr Haus stattdessen oder zusätzlich plant, um Auszubildende beim Thema Wohnen, Mobilität und auch Lebenshaltungskosten zu entlasten und bis wann.
Ja, das ist eine sozialpolitische Maßnahme. In meinem Haus sind wir verantwortlich für das Thema „Studierenden-BAföG“ insbesondere. Da kennen Sie alle die Baustelle, an der wir gerade intensiv arbeiten. Vielleicht gibt es dazu auch noch eine Frage, da kann ich ein bisschen ausführen. Aber ansonsten ist die Frage von Unterstützung von Auszubildenden für mich in dem Bereich auch zu sehen, was wir gerade diskutiert haben: ein gutes Schulnetz, ein gutes Berufsschulnetz mit Erreichbarkeit. Was jetzt an finanziellen Unterstützungen für Azubis noch möglich ist, das ist in der Tat mehr eine Frage in Richtung Sozialministerium.
Herr Minister, dass mehrere Ressorts sich mit dieser Frage auch schon nicht nur erst seit dieser Legislaturperiode beschäftigen, ist ja hier, sage ich mal, Allgemeingut. Die Frage ist, inwieweit wir tatsächlich erwarten dürfen – ich will das noch mal von der Seite versuchen, eine Position zu erfragen –, dass wir jetzt wirklich mal dieses Thema zu Ende bringen. Und vor dem Hintergrund will ich nur sagen, wir reden ganz oft – und wir merken das auch in Gesprächen mit Unternehmen hier im Land – von der Fachkräftelücke, vom Fachkräftemangel. Und wenn wir über diese Frage hier auch in Thüringen vielleicht ein Stück weit unsere Standortqualität nach vorne bringen wollen, dann gehört das auch nach meiner Auffassung als wirtschaftspolitischer Sprecher einfach mit dazu, dass man an dieser Stelle, zumal es dort auch Unterstützung vom Bund gibt, jetzt endlich vorankommt. Wir haben Erfahrungen, positive Erfahrungen von anderen Bundesländern, wo sich das durchaus bewährt. Das sind doch alles mehr als Indizien, sich auch auf den Weg zu machen. Deswegen noch mal meine Frage an Sie: Können wir denn erwarten, dass in dieser Legislaturperiode jetzt in den kommenden Jahren da wirklich Schritte gegangen werden?
Ja, das können Sie, dass Schritte gegangen werden. Ich habe mir gerade noch mal sagen lassen, dass auch eine Machbarkeitsstudie geplant ist, wo man konkret im Grunde auch schaut, was zu tun ist. Am Ende wird es auch eine finanzielle Entscheidung benötigen. Ich gehe aber eher davon aus, dass das zum nächsten Doppelhaushalt noch mal eine größere Rolle auch spielen wird.
Weiter geht es mit der Frage 20. Das ist jetzt die achte und voraussichtlich letzte Möglichkeit für heute, Herr Cotta, eine Frage zu stellen. Und die bleibt auch diesmal nicht genutzt. Und damit ist die Frage 21 dran. Die geht an die CDU-Fraktion und an den Herrn Kollegen Geibert.
Danke schön, herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Minister Tischner, meine Frage dreht sich um die Hochschulpolitik. Thüringen verfügt, wie wir im Haus schon häufiger gehört haben, über zehn wunderbare Universitäten und Hochschulen. Gleichzeitig bleibt eine zentrale Herausforderung, wissenschaftliche Erkenntnisse noch näher in Innovation, Unternehmensgründungen und neue Arbeitsplätze zu übersetzen. Deswegen die Frage: Wo sehen Sie derzeit die größten ungenutzten Potenziale beim Wissenstransfer zwischen Hochschulen, Forschung und der Thüringer Wirtschaft?
Ja, vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. In der Tat, Transfer ist einer der wesentlichen Bausteine in der Wissenschaftsstrategie unseres Freistaats. Wie ich vorhin in meiner Rede zur Exzellenzstrategie ausgeführt hatte, haben wir da einen sehr, sehr großen Schwerpunkt als Landesregierung drauf, nicht nur in der Unterstützung der Friedrich-Schiller-Universität mit Blick auf die Exzellenzbewerbung, sondern insgesamt. Wir werden in der Hochschulrahmenvereinbarung, die Ihnen vorliegt, aber auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen das Thema „Transfer, Wissenstransfer“ sehr intensiv verorten und auch erwarten. Ich weiß aber von den Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen, dass man einen sehr starken Fokus auch auf das Thema „Transfer“ legt. Im Rahmen der Forschungsexzellenzstrategie war das ja ein ganz wesentliches Kriterium dafür, dass wir uns erfolgreich mit Jena bewerben konnten, dass man diese Synergien in Jena, aber auch über Jena hinaus hat. Und wir haben mit dem StarTH-Projekt jährlich eine Möglichkeit, dass wir mit 1,2 Millionen Euro jährlich Ausgründungen oder Transfer fördern können, Gründungsinitiativen fördern können. Und wir sind derzeit am Abwägen, auch im Gespräch mit den Hochschulen, ob es vielleicht die Möglichkeit gibt, ein Transfer-Freisemester in das Hochschulgesetz einzufügen, damit im Grunde auch Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit bekommen, die Innovationen, die sie an der Hochschule, im Netzwerk entwickelt haben, noch besser – auf die Straße, würde man so klassisch sagen – in die Praxis umsetzen zu können.
Danke schön für Ihre Antwort, Herr Minister. Mal so ein bisschen weitergefasst die Frage: Was muss Thüringen aus Ihrer Sicht neben einer guten Hochschulausbildung tun, damit mehr Studienabgänger auch tatsächlich ihre berufliche Zukunft hier in Thüringen suchen?
Na ja, bei jungen Leuten ist das sicherlich oftmals auch eine individuelle Entscheidung. Und damit diese individuelle Entscheidung im Sinne des Freistaats Thüringen fällt, braucht es gute, attraktive Bedingungen. Das beginnt – ganz einfach gesagt – im städtischen Nahraum. Das hat aber auch eine große Relevanz mit Blick auf die Sprachkompetenz derjenigen, die vielleicht auch aus dem Ausland zu uns kommen. Deswegen haben wir auch in der Hochschulrahmenvereinbarung stärker vorgesehen, auf Sprachkompetenzen, auf Sprachbildung bei den Studierenden zu setzen, damit diese im Freistaat auch eine Verwurzelung finden. Es ist natürlich wichtig, damit junge Leute von der Universität in unsere Unternehmen kommen, dass es da ein enges Netzwerk gibt, einen guten Austausch gibt. Da sind die Hochschulen im Freistaat Thüringen auch sehr erfolgreich in ihren jeweiligen Regionen unterwegs. Und in dem Sinne ist es natürlich für uns als Landesregierung immer ein ganz großes, wichtiges Anliegen, auch für eine gute weltoffene demokratische Kultur einzutreten, zu werben. Mit der Exzellenzuniversität haben wir da einen weiteren Meilenstein erreicht. Aber in der Tat schauen junge Leute auch schon auf die große politische Wetterlage. Und was da gerade in Sachsen-Anhalt passiert, ist, glaube ich, nicht unbedingt hilfreich, gerade nicht für Sachsen-Anhalt. Ich glaube auch, es fordert insgesamt Mitteldeutschland heraus. Und umso wichtiger ist es, dass wir mit der Politik, mit den Reden, die wir auch hier in diesem Hause halten, immer wieder signalisieren, wir sind auch darauf angewiesen, dass erfolgreiche, gut ausgebildete junge Leute hier in unserem Freistaat Fuß fassen und sich hier wohlfühlen.
Weitere Nachfragen aus dem Rund sehe ich nicht. Dann sind wir bei Frage 22, die der SPD zusteht. Der Fragesteller ist Herr Abgeordneter Liebscher. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an Herrn Minister Tischner, und zwar geht es um die Hochschulsozialarbeit an der Hochschule Nordhausen, die ja dort seit mehreren Jahren als Modellprojekt erprobt wird mit niedrigschwelligen, präventiven und aufsuchenden Ansätzen. Bisherige Erfahrungen und laufende Evaluationen sollen ja auch die Grundlage dafür bilden, über die zukünftige Ausgestaltung solcher Angebote in Thüringen zu entscheiden. Welche Perspektive sieht also die Landesregierung für die Hochschulsozialarbeit an der Hochschule Nordhausen über die bisherige Modellphase hinaus? Und wie sollen die Erfahrungen aus Nordhausen künftig für die Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote an den Thüringer Hochschulen genutzt werden? Vielen Dank.
Ich nehme mir das Wort jetzt einfach, weil wir uns so gut verstehen, Frau Präsidentin. „Hochschulsozialarbeit“ ist ein Projekt gewesen, was in der Coronazeit von der damaligen Landesregierung in guter und enger Zusammenarbeit mit der Hochschule Nordhausen entwickelt wurde als Pilot und was dann in Zeiten, wo auch die finanzielle Situation des Freistaats üppig war, 2024, auch als Modellprojekt weiter erprobt wurde. Die Erfahrungen sind gut. Aber es ist eben auch so, dass das, was dort – das ist auch eine Erfahrung aus dem Projekt – getan wird, im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Aufgaben des Studierendenwerkes zu sehen ist und wir im Grunde momentan auch im Gespräch sind, wie wir mit dem Studierendenwerk diese Aufgabe fortführen. Eine flächendeckende Ausdehnung des Modellprojekts ist finanziell leider nicht möglich mit Blick auf die angespannte Haushaltslage 2027. Aber, wie gesagt, wir sind sehr gut im Gespräch mit dem Studierendenwerk.
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Damit haben wir jetzt auch eine Punktlandung geschafft, die 90 Minuten. Ach, da war noch eine weitere Nachfrage. Entschuldigung. Die gilt natürlich noch. Herr Schaft, bitte.
Aber da natürlich auch mir die Hochschulsozialarbeit ein Herzensthema ist, würde ich jetzt noch mal die Antwort des Ministers aufgreifen. Die positiven Effekte haben Sie ja erwähnt und dann auf das Studierendenwerk verwiesen. Würden Sie mir aber auch darin zustimmen, dass ja die Besonderheit der Hochschulsozialarbeit war, dass sie, denke ich, eine Lücke geschlossen hat, die einfach aufgrund der Struktur des Studierendenwerks erst durch die Hochschulsozialarbeit geschlossen werden konnte, und dass es nicht vielleicht gemeinsam Aufgabe sein muss, mit Blick auf die Rahmenvereinbarung diesen positiven Piloten in der Fläche zum Tragen kommen zu lassen und deswegen noch ein bisschen mehr Energie darin zu verwenden, hier eine Perspektive für die Hochschulsozialarbeit in Thüringen zu schaffen?
Vielen Dank. Ich kann Ihnen zusichern, Herr Abgeordneter Schaft, dass wir sehr viel Energie für die Hochschulsozialarbeit verwenden, gern auch im Rahmen dessen, was das Studierendenwerk anbietet. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Studierendenwerk auch an der Hochschule Nordhausen Hochschulsozialarbeit anbietet. Ansonsten müssten wir dort mit dem Studierendenwerk noch mal reden, tun wir ja auch gerade. Aber ich bitte tatsächlich um Verständnis dafür, dass es uns finanziell nicht möglich ist, dieses durchaus gute Projekt auf das ganze Land auszuweiten.
Damit ist aber jetzt tatsächlich die Regierungsbefragung beendet und ich schließe Tagesordnungspunkt 34. Ich erinnere Sie noch mal daran, dass ein parlamentarischer Abend auf Einladung des Unternehmens Mitteldeutsche Medienförderung GmbH hier im Haus stattfindet. Des Weiteren gibt es Donnerstagfrüh, um 8.30 Uhr, immer eine ökumenische Morgenandacht im Raum der Stille. Das reguläre Plenum startet dann morgen um 9.00 Uhr wieder und beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 1, das ist die Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Dann treffen wir uns alle hier wieder. Es ist nicht vorgesehen, jetzt noch einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen. Ich schließe das Plenum für heute und freue mich, dass am Schluss doch wieder alle Fraktionen anwesend sind. Einen schönen Abend.